DE3819736C2 - - Google Patents

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DE3819736C2
DE3819736C2 DE3819736A DE3819736A DE3819736C2 DE 3819736 C2 DE3819736 C2 DE 3819736C2 DE 3819736 A DE3819736 A DE 3819736A DE 3819736 A DE3819736 A DE 3819736A DE 3819736 C2 DE3819736 C2 DE 3819736C2
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housing part
inner housing
mouthpiece
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breathing
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DE3819736A
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DE3819736A1 (de
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John Wilson Evans City Pa. Us Mausteller
Daniel Louis Zelienople Pa. Us Thiebaud
Miles Joseph Wexford Pa. Us Macgoff
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MSA Safety Inc
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Mine Safety Appliances Co
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B19/00Cartridges with absorbing substances for respiratory apparatus
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B17/00Protective clothing affording protection against heat or harmful chemical agents or for use at high altitudes
    • A62B17/04Hoods
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B9/00Component parts for respiratory or breathing apparatus

Description

Die Erfindung betrifft ein Notfall- und Flucht-Atem­ schutzgerät, insbesondere eine komplette Notfall-Atem­ schutzgerät-Einheit, welche im Gebrauch die Sicht des Benutzers nicht beeinträchtigt.
Es gibt viele Situationen, in denen Notfall-Atemschutz­ geräte erwünscht oder sogar erforderlich sind. Bei­ spielsweise arbeiten Bergleute oder Feuerwehrleute stän­ dig unter Bedingungen, bei denen ein hohes Risiko für das plötzliche Auftreten von Giftstoffen in der Atemluft besteht. Innerhalb eines Augenblickes kann eine Situati­ on entstehen, die es erforderlich macht, daß sich der Bergmann bzw. der Feuerwehrmann von einer Stelle ent­ fernt, an der tödliche Gase oder Rauch und/oder Dämpfe entstehen, die die Augen reizen, und die Sicht beein­ trächtigen.
Viele Notfall-Atemschutzgeräte oder -Atemschutzmasken, die derzeit im Handel erhältlich sind, bieten keinen angemessenen Schutz gegen gefährliche Gase und schädli­ che Dämpfe, welche die Sicht beeinträchtigen. Außerdem sind viele der derzeit verfügbaren Notfall-Atemschutzge­ räte in der Herstellung und ihrer technischen Ausfüh­ rung sehr kompliziert.
Aus der US-PS 28 52 023 ist ein sogenanntes Pendel-Atem­ schutzgerät bekannt, d. h. ein Atemschutzgerät, bei dem die ausgeatmete Luft und die aufbereitete, einzuatmende Luft wechselweise in unterschiedlicher Richtung durch dieselbe Anordnung strömen. Dabei besitzt das bekannte Gerät ein Mundstück, an dem ein KO2-Behälter und ein Atembeutel befestigt sind. Der Behälter befindet sich dabei außerhalb des Atembeutels und liegt zwischen dem Mundstück und dem Atembeutel. Ein Sauerstoffvorrat er­ gänzt die Sauerstoffmenge, welche durch chemische Aufbe­ reitung der ausgeatmeten Luft in dem KO2-Behälter er­ zeugt wird. Das bekannte Atemschutzgerät besitzt keine Haube, welche das Gesicht und die Augen des Benutzers erforderlichenfalls gegen Gift- und Reizstoffe aus der Umgebung schützt.
Die US-PS 38 93 459 beschreibt ein Notfall-Atemschutzge­ rät mit einem Atemluftkreislauf. Dabei ist ein Atemluft­ beutel an dem einen Ende einer Chemikalienpatrone befe­ stigt, um die aufbereitete, ausgeatmete Atemluft aufzu­ nehmen. Das Atemschutzgerät umfaßt eine Maske mit einer Atemöffnung, welche über Nase und Mund und gegebenen­ falls über das Gesicht eines Benutzers paßt. Die Atem­ öffnung steht mit einem Rückschlagventil in Verbindung, welches von einer perforierten Wand umgeben ist. Die ausgeatmete Luft passiert die Atemöffnung und die perfo­ rierte Wand und gelangt von dort zur Aufbereitung in die Chemikalienpatrone. Nach der Aufbereitung sammelt sich die Luft in dem Atembeutel. Der Sauerstoff bzw. die sauerstoffreiche Luft wird dann aus dem Atembeutel über das Rückschlagventil eingeatmet, welches beim Einatmen öffnet, sowie über einen Atemschlauch, und gelangt zu Mund oder Nase des Benutzers.
Die US-PS 44 11 023 offenbart eine Rauchschutzhaube, die den Träger gegen giftigen Rauch und gefährliche Dämpfe schützt. Diese Haube bildet jedoch keine selbständige Einheit in Form eines Atemschutzgerätes, und es ist auch kein Atembeutel vorgesehen. Der Schutz, der durch diese bekannte Atemschutzhaube geboten wird, beschränkt sich auf giftige Gase, welche von Absorptionsmaterialien, wie Aktivkohle (aus Kokosnüssen), Kieselerde oder Almondin absorbiert werden. Diese Materialien sind an einer Stel­ le vor dem Mund des Benutzers in bzw. an der Maske ange­ ordnet.
Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Notfall- und Flucht-Atemschutzge­ rät anzugeben, welches eine komplette Einheit bildet und eine gute Sicht des Benutzers gewährleistet. Dabei soll das Atemschutzgerät gleichzeitig leicht herzustellen und einfach aufgebaut sein, insbesondere so zusammengelegt werden können, daß es bequem in eine kleine Tasche paßt, die von dem Benutzer für den Notfall mitgeführt wird.
Die gestellte Aufgabe wird bei einem erfindungsgemäßen Atemschutzgerät durch die Realisierung der Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Es ist ein besonderer Vorteil des Atemschutzgerätes gemäß der Erfindung, daß das Mundstück, der Chemikalien­ behälter mit seinem Anschlußstutzen, der Atembeutel und die Haube sowie gegebenenfalls die Nasenklammer mittels einer einzigen, insbesondere nach Art einer Schlauch­ schelle ausgebildeten Klammer zumindest weitgehend gas­ dicht zu einer einzigen kompletten Atemschutzeinheit verbunden sind.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen und werden nachstehend anhand von Zeichnungen noch näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische perspektivische Gesamtan­ sicht eines Atemschutzgerätes gemäß der Erfin­ dung;
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Chemikalienbe­ hälter des Atemschutzgerätes gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine perspektivische Expansionsdarstellung des Chemikalienbehälters gemäß Fig. 2;
Fig. 4 eine schematische Gesamt-Seitenansicht des Atemschutzgerätes;
Fig. 5 einen Querschnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 4 längs der Linie A-A in dieser Figur;
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung eines Nasen­ clips für das Atemschutzgerät und
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung eines Beutels zur Aufnahme des Atemschutzgerätes.
Im einzelnen zeigen die Zeichnungsfiguren, in denen entsprechende Elemente durchgehend mit denselben Bezugs­ zeichen bezeichnet sind, und zwar insbesondere Fig. 1, ein Atemschutzgerät 10 mit chemischer Luftaufbereitung. Das Atemschutzgerät 10 umfaßt eine transparente Haube 38, die im Gebrauch, insbesondere in Notfallsituationen, in denen die Umgebungsluft toxisch ist, über den Kopf eines Benutzers paßt. Ein Mundstück 36 im Inneren der Haube 38 wird vom Benutzer in den Mund genommen, während ein Nasenclip 42 auf die Nase des Benutzers geklemmt wird, so daß das Einatmen und Ausatmen nur über das Mundstück 36 erfolgen kann. An dem im Gebrauch vom Be­ nutzer abgewandten Ende des Mundstücks 36 befindet sich ein Chemikalienbehälter 11, der die ausgeatmete Luft in Sauerstoff umwandelt. Eine Haubenöffnung 39 dient als Durchlaß für das Mundstück 36 und steht mit dem Kanister 11 in Verbindung. Der Behälter 11 ist außer im Bereich einer Beutelöffnung 34, durch die das Mundstück 36 pas­ send hindurchgeführt ist, vollständig vom einem Atembeu­ tel 30 umschlossen, in dem sich die behandelte Atemluft und der Sauerstoff derart sammeln, daß sie anschließend eingeatmet werden können. Jeglicher Überdruck im Inneren des Atembeutels 30 wird über ein Entlüftungsventil 32 abgebaut. Beim Einatmen kehren der Sauerstoff und die behandelte Atemluft aus dem Atembeutel 30 über densel­ ben Weg, den die Luft beim Ausatmen nimmt, zum Benutzer zurück, d. h. über das Mundstück 38 und den Behälter 11. Der Behälter 11, das Mundstück 36, die Haube 38 und der Atembeutel 30 werden durch eine Klammer 46 zusammenge­ halten.
Wie speziell aus Fig. 3 deutlich wird, umfaßt der Behäl­ ter 11 einen äußeren Gehäuseteil 12, von dem ein innerer Gehäuseteil 14 aufgenommen wird. Der äußere Gehäuseteil 12 ist an seiner Oberseite offen, besitzt eine umlaufen­ de Wand und eine feste Rückwand. Der äußere Gehäuseteil 12 und der innere Gehäuseteil 14 können aus Weißblech oder einem äquivalenten Material bestehen, wobei der innere Gehäuseteil einen Außendurchmesser von etwa 9,14 cm hat, während der äußere Gehäuseteil einen Innen­ durchmesser von etwa 9,52 cm besitzt. Der äußere Gehäu­ seteil besitzt einen Anschlußstutzen 16, über den aus­ geatmete Luft bzw. Sauerstoff fließen können. Vorzugs­ weise ist der Anschlußstutzen 16 elliptisch und mit einem Rand versehen, damit er besser erfaßt werden kann. Der innere Gehäuseteil 14 besitzt eine umlaufende Wand, welche an ihrer Basis mit einem nach innen abgewinkelten Flansch versehen ist, wie dies aus der Querschnittsdar­ stellung des Behälters in Fig. 2 besonders deutlich wird. Ein erstes Gitter 18 paßt in das Innere des inne­ ren Gehäuseteils 14 und liegt auf dem Flansch desselben auf. Eine erste Filtermatte 20, die vorzugsweise aus Glasfasern oder einem äquivalenten Material besteht, paßt in das Innere des inneren Gehäuses 14 und liegt auf der Oberseite des ersten Gitters 18 auf. Ein chemisches Aufbereitungsmaterial 22, beispielsweise KO2 paßt in das Innere des inneren Gehäuses 14. Wenn KO2 verwendet wird, kann es in einer Körnung von beispielsweise etwa 3,3 bis 2,0 mm (6-10 mesh) und in einer Menge von 70 bis 80 g verwendet werden. Eine zweite Filtermatte 24, die mögli­ cherweise ebenfalls aus Glasfasern oder einem äquivalen­ ten Material besteht, paßt über dem Material 22 in das Innere des inneren Gehäuseteils 14.
Ein zweites Gitter 26 paßt in eine ringförmige Kappe 28 mit einer umlaufenden Seitenwand und einem Flansch am oberen Ende (vergl. Fig. 2). Das zweite Gitter 26 paßt in das mit dem Flansch versehene Ende der Kappe 28 und wird dort eng festgehalten. Die Kappe 28 mit dem zweiten Gitter 26 wird über das innere Gehäuseelement 14 gesetzt und liegt auf dem oberen Ende der umlaufenden Wand des inneren Gehäuseteils 14 auf und dichtet dessen obere Öffnung ab. Dabei ist zu beachten, daß das erste Gitter 18, die erste Filtermatte 20, das chemische aktive Mate­ rial 22, die zweite Filtermatte 24 und das zweite Gitter 26, die sämtlich in den inneren Gehäuseteil 14 passen, sowie die Kappe 28 sämtlich dieselbe ebene Form haben und den von der umlaufenden Wand des inneren Gehäuse­ teils 14 umschlossenen Raum vollständig füllen sollten. Dies ist erforderlich, um zu verhindern, daß irgendein Fluid den inneren Gehäuseteil 14 und die Kappe 28 pas­ siert, ohne jede der oben aufgeführten Schichten zu passieren und ohne chemisch vollständig behandelt zu werden, wie dies weiter unten noch näher erläutert wird.
Der innere Gehäuseteil 14 paßt in den äußeren Gehäuse­ teil 12, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist. Der innere Gehäuseteil 14 liegt dabei nicht auf dem geschlossenen Boden des äußeren Gehäuseteils 12 auf, sondern endet in geringem Abstand über dem Boden. Dieser Abstand dient dazu, daß ein Fluid durch das erste Gitter 18 strömen und in den inneren Gehäuseteil 14 eintreten bzw. aus diesem austreten kann. Der innere Gehäuseteil 14 wird dabei durch die Kappe 28 oberhalb des Bodens des äußeren Gehäuseteils 12 gehaltert, wobei sich die Kappe dicht an den oberen Rand der umlaufenden Wand des äußeren Gehäu­ seteils 12 anlegt. Die dichte Passung zwischen der Kappe 28 und dem oberen Rand der Wand des äußeren Gehäuseteils 12 dient auch dazu, den Fluidkanal dichtend zu ver­ schließen, der sich rings um den inneren Gehäuseteil 14 und unterhalb desselben ergibt (aufgrund der Tatsache, daß der innere Gehäuseteil 14 kleiner und flacher als der äußere Gehäuseteil 12 ist), so daß ein Fluid, wel­ ches den Behälter 11 verläßt oder in diesen eintritt, den Anschlußstutzen 16 oder den inneren Gehäuseteil 14 und die Kappe 28 mit den darin vorgesehenen Elementen passieren muß. Vorzugsweise beträgt die Gesamthöhe des Behälters 11 etwa 3 cm.
Der Behälter 11 ist in dem Atembeutel 30 angeordnet, wie dies in Fig. 3 und 4 gezeigt ist. Der Atembeutel 30 sollte den Behälter 11 locker umschließen und genügend Raum bieten, damit ein Fluid bzw. der Atem leicht durch den Behälter 11 fließen kann. Ferner sollte das Volumen des Beutels groß genug sein, um einen angemessenen Sau­ erstoffvorrat aufnehmen zu können, um das Leben des Benutzers in einer Notfallsituation zu retten. Vorzugs­ weise sollte der Atembeutel 30 aus einer Urethanfolie mit einer Dicke von etwa 76 µm bestehen und ein Fassungsvermögen von etwa 3 l haben. Der Atembeutel 30 besitzt, wie erwähnt, ein Entlüftungsventil 32, aus dem das Fluid entweichen kann, wenn der Druck in dem Beutel einen vorgegebenen Wert übersteigt. Dies verhindert, daß sich ein Benutzer beim Ausatmen anstrengen muß, wenn der Beutel 30 bereits aufgeblasen ist und der Druck in dem Beutel 30 gleich oder größer als der Druck ist, der vom Benutzer beim Ausatmen erzeugt werden kann.
Der Atembeutel 30 besitzt eine Öffnung 34, durch die der Anschlußstutzen 16 nach außen vorsteht, welcher mit dem Mundstück 36 kommuniziert. Das Mundstück 36 paßt sicher und dichtend über den Anschlußstutzen 16. Vorzugsweise ist das Mundstück 36 ein Beißmundstück aus Gummi. Das Mundstück 36 endet im Inneren der Haube 38, die groß genug ist, um über den Kopf eines Benutzers zu passen und diesen gegenüber einer rauhen Umgebung zu schützen. Das Mundstück 36 durchgreift das Haubenmaterial im Be­ reich einer Haubenöffnung 39, um außerhalb der Haube mit dem Anschlußstutzen 16 verbunden zu werden. Die Haube 38 sollte aus einem transparenten Material bestehen, durch welches der Benutzer hindurchsehen kann. Außerdem hat die Basis der Haube eine elastische Öffnung 40, die es dem Benutzer ermöglicht, die Haube über seinen Kopf zu ziehen, und deren Rand sich dichtend um den Hals des Benutzers legt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß rings um die Öffnung 40 eine Kordel vorgesehen ist, die es ermöglicht, die Haube dicht um den Hals des Be­ nutzers festzuziehen. Vorzugsweise besteht die Haube aus einem klar durchsichtigen Kunststoff, insbesondere aus MYLAR, mit einer Dicke von etwa 100 µm, während die Öff­ nung 40 durch einen Rand aus dauerelastischem Material begrenzt ist. Im Inneren der Haube befindet sich ferner der Nasenclip 42, der mit der Haube über eine Schnur 44 verbunden ist. Vorzugsweise wird ein Nasenclip verwen­ det, wie er auch von Schwimmern benutzt wird. Ein sol­ cher Nasenclip ist in Fig. 6 gezeigt.
Der Atembeutel 30, der Anschlußstutzen 16, das Mundstück 36, die Haube 38 und der Nasenclip 44 werden durch eine Klammer 46 insbesondere nach Art einer Schlauchschelle zusammengehalten, wie dies in Fig. 5 besonders deutlich gezeigt ist. Dabei findet sich der Anschlußstutzen 16 ganz innen innerhalb der Beutelöffnung 34, wobei das an die Öffnung 34 angrenzende Material des Atembeutels im wesentlichen in Längsrichtung des Anschlußstutzens 16 verläuft. Dieses Material wird seinerseits von dem an die Haubenöffnung 39 angrenzenden Material der Haube umgeben, welches zu diesem Zweck nach innen umgelegt ist. Über diese Materialschichten ist das Material des Mundstücks 36 gelegt. Ferner ist das eine Ende der Schnur 44 für den Nasenclip 42 an der Außenseite des Mundstücks 36 angeordnet. Die Klammer 46 preßt die Schnur 44 gegen das Mundstück 36 und preßt auch die übrigen Schichten zusammen und gegen den Anschlußstutzen 16, so daß alle genannten Teile sicher zusammengehalten werden.
Dadurch, daß der Behälter 11 über seinen Anschlußstutzen 16 direkt mit dem Mundstück 36 verbunden ist, entfällt erfindungsgemäß die Notwendigkeit für die Verwendung eines Verbindungsschlauches, wie er für die vorbekannten Atemgeräte typisch ist. Außerdem sind der Behälter 11 und das Mundstück 36 derart tragend miteinander verbun­ den, daß der Behälter 11 im Abstand von dem Material des Atembeutels 30 und von der Brust des Benutzers gehalten werden kann. Dies ist wichtig, da die chemische Reaktion der ausgeatmeten Luft mit den Chemikalien in dem Behäl­ ter 11 eine große Wärmemenge erzeugen kann, welche durch Wärmeleitung zu Verbrennungen des Benutzers führen könn­ te. Dadurch, daß der Behälter 11 im Abstand von der Brust des Benutzers gehalten wird, sorgen die erste Filtermatte 20 und die zweite Filtermatte 24 in bekann­ ter Weise für Wärmeübertragungseigenschaften, durch die ein großer Teil der bei der chemischen Reaktion entste­ henden Wärme abgeleitet wird. Diese Kühlwirkung wird dadurch gefördert, daß das Fluid bzw. die Luft in dem Atembeutel das chemische Material 22 auf allen Seiten umgibt und nicht nur auf einer Seite, wie dies der Fall wäre, wenn der Behälter 11 auf der Brust des Benutzers aufliegen würde. Der für den Benutzer erzeugte Sauer­ stoff ist somit kühl genug, um problemlos eingeatmet zu werden. Eine zusätzliche Kühlung kann erreicht werden, indem man ein Kupfersieb in dem Zwischenraum zwischen dem inneren Gehäuseteil 14 und dem äußeren Gehäuseteil 12 anordnet.
Im Gebrauch wird das Atemschutzgerät 10 zunächst aus seiner Tragtasche 50 herausgenommen, die in Fig. 7 ge­ zeigt ist, und die zu diesem Zweck aufgerissen wird. Die Tragtasche 50 kann beispielsweise aus einem Beutelmate­ rial des Typs 580 der Firma Marvelseal hergestellt wer­ den und besitzt vorzugsweise eine Größe von etwa 11,4 cm × 10 cm und eine Öffnung von etwa 3,2 cm, durch die das Atemschutzgerät herausgezogen und eingeführt werden kann. Die Tragtasche 50 wird vom Benutzer am Körper getragen. Nach dem Herausnehmen des Atemschutzgeräts 10 wird die Haube 38 über den Behälter 11 und den Atembeu­ tel 30 zurückgezogen, so daß das Mundstück 36 erfaßt und der Nasenclip 42 auf die Nase geklemmt werden kann. Die Haube 38 wird dann nach hinten über den Kopf des Benut­ zers gezogen, wobei sich der elastische Rand der Hauben­ öffnung 40 von selbst eng um den Hals des Benutzers legt. Da die Entfernung zwischen dem Mund des Benutzers und dem Behälter 11 bei dem erfindungsgemäßen Atem­ schutzgerät sehr kurz ist, fördert die Atemwärme, die im wesentlichen erhalten bleibt, eine schnelle Reaktion bei der chemischen Aufarbeitung der ausgeatmeten Atemluft in dem Behälter 11.
Der Behälter 11 wird abwechselnd von der ausgeatmeten Luft und der aufbereiteten, einzuatmenden Luft durch­ strömt. Wie in Fig. 2 angedeutet, strömt die Luft dabei durch den Anschlußstutzen 16 hindurch über eine runde Sammelkammer 52 mit einer Höhe vorzugsweise etwa 2 mm nach oben durch das erste Gitter 18 und die erste Fil­ termatte 20, wo eine Abkühlung erfolgt, und von dort durch das chemische Aufbereitungsmaterial 22, wo der CO2-Anteil der Atemluft gegen O2 ausgetauscht wird, durch die zweite Filtermatte 24, wo eine Kühlung er­ folgt, durch das zweite Sieb 26 und schließlich in den Atembeutel 36. Beim Einatmen verläuft die Strömung in umgekehrter Richtung, wobei die aufbereitete Luft in dem Beutel 30 durch den inneren Gehäuseteil 14 mit seinen Einsätzen hindurch in den Anschlußstutzen 16 gesaugt wird. Beim Einatmen ergibt sich erneut die Möglichkeit für eine Aufbereitung der Atemluft, die diesmal aus dem Atembeutel zugeführt wird. Im Idealfall arbeitet das erfindungsgemäße Not-Atemschutzgerät 10 für die Dauer von fünf Minuten bei einer mäßigen Arbeitsgeschwindig­ keit und einem Gewicht von etwa 320 g. Dieses geringe Gewicht gestattet das Tragen des Atemschutzgeräts durch Erfassen des Mundstücks 36. Das erfindungsgemäße Atem­ schutzgerät kann lange aufbewahrt werden, wobei kein Austreten von Sauerstoff auftritt. In der nachfolgenden Tabelle sind 13 Versuche beschrieben, die mit dem be­ schriebenen Atemschutzgerät durchgeführt wurden. Zu jedem Test ist die Versuchsdauer angegeben sowie die Aktivität des Benutzers während der Benutzung, und der prozentuale Anteil von O2 und CO2 in der aufbereiteten Atemluft. Diese Versuchsdaten sind durch weitere Bemer­ kungen ergänzt.
Anmerkungen zu der Tabelle
Bezüglich der einzelnen Spalten der Tabelle wird - soweit die Spaltenüberschriften nicht aus sich selbst vollständig verständlich sind - folgendes angemerkt:
In der Spalte "Körnung" ist die Maßangabe "Mesh" für die Siebgröße verwendet, wobei der jeweils eingetragene Wert an­ gibt, wie viele Öffnungen das Sieb pro 2,54 cm (pro Zoll) besitzt. Beispielsweise ist das gemäß Versuch 8 verwendete Material ein Material, welches Siebe mit 6 bis 10 Öffnungen pro Zoll passiert hat und eine entsprechende Körnung besitzt.
Die Spalte "CO2/O2" gibt das Verhältnis des Volumens des absorbierten CO2 zu der Menge an erzeugtem O2 an. Die Spalte "O2-Ausbeute" gibt an, welcher Prozentsatz an O2 von dem ins­ gesamt in dem Reagens enthaltenen O2 genutzt wurde.
Die in der Tabelle genannten prozentualen O2- und CO-Konzen­ trationen gelten für das Luftgemisch in dem Atembeutel.
Anmerkungen zu den einzelnen Versuchen
Bei dem Versuch 1 wurden die Meßwerte mit folgendem Prüf­ verfahren ermittelt: Der Träger bewegte sich auf einer Stufe auf und ab, wobei nach jeweils einer Minute "Treppensteigen" eine Pause von einer Minute eingelegt wurde. Nach drei Minuten ergab sich in einer Gasprobe aus dem Atembeutel ein CO2-Gehalt von 3,8%. Das Mundstück war nicht direkt mit dem Behälter verbunden.
Versuch 2: Die Versuchsperson stand still (kein Laufen oder Steigen); die Gasproben wurden dem Atembeutel entnommen, die CO2-Konzentration der eingeatmeten Luft war niedriger als im Atembeutel.
Versuch 3: Die Versuchsperson stand zunächst 1,5 Minuten, anschließend "Treppensteigen" für 1,5 Minuten. Der Behälter war direkt am Mundstück befestigt.
Versuch 4: Stehen, einige Schritte auf und ab. Am Mundstück wurden mit Injektionsspritze Gasproben entnommen. Die CO₂-Konzentration lag bei 50% der CO2-Konzentration im Atembeutel.
Versuch 5: Die Versuchsbedingungen entsprachen den Bedingungen gemäß US-Standard CFR30, Teil II, Tabelle 4, Personentest 4. Der Versuch wurde nach 2,5 Minuten abgebrochen. Der CO2-Gehalt war hoch. Der Versuch war für den Behälter zu anstrengend. Es ergab sich eine hohe Temperatur des eingeatmeten Luftge­ misches.
Versuche 6 bis 13 - die Versuchsbedingungen entsprachen jeweils dem US-Standard CFR30, Teil II, Tabelle 1, Personentest - laufen mit Geschwindigkeit von ca. 4,8 km/h.
Bei Versuch 6 wurde der Test nach vier Minuten und einer CO2-Konzentration von 4% gestoppt.
Bei Versuch 7 zeigte sich, daß die feinere KO2-Körnung die Leistung verbesserte.
Bei Versuch 8 zeigte es sich, daß eine KO2-Körnung entsprechend einer Maschenweite von 6 bis 10 Mesh eine weitere Verbesserung ergab.
Bei Versuch 9 löste sich das Mundstück vom Behälter; die Ein­ atmungstemperatur wurde abgesenkt.
Bei Versuch 10 war wegen der verringerten Bettiefe für das Reagens weniger KO2 vorhanden.
Bei Versuch 11 war wegen des geringeren Behälterdurchmessers weniger KO2 vorhanden.
Bei Versuch 12 zeigte es sich, daß die verringerte KO2-Menge bei einem Chemikalienbett-Durchmesser von 7 cm zu klein ist. Es wird mindestens ein Behälterdurchmesser von etwa 7,9 cm benötigt.
Bei Versuch 13 wurde die Einatmungstemperatur durch Verwendung eines Kupfergitters um etwa 6°C abgesenkt.
Aus der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, daß ausgehend von dem beschriebenen Ausführungsbeispiel zahlreiche Änderungen und/oder Ergänzungen möglich sind, ohne daß der Fachmann bei der Realisierung dieser Vari­ anten den Grundgedanken der Erfindung verlassen müßte.

Claims (7)

1. Notfall- und Flucht-Atemschutzgerät
mit Schutzeinrichtungen, die dem Schutz eines Benutzers gegen Rauch und giftige Dämpfe dienen und die eine Öffnung zur Aufnahme des einen Endes eines Mundstücks besitzen,
mit chemischen Aufbereitungseinrichtungen, mit deren Hilfe aus der vom Benutzer ausgeatmeten Atemluft Sauerstoff erzeugbar ist und die einen Anschluß besitzen, der derart mit dem anderen Ende des Mundstücks verbunden ist, daß die ausgeatmete Luft durch das Mundstück über den Anschluß in die Aufbereitungseinrichtungen fließt,
mit Sammeleinrichtungen für sauerstoffreiche Luft, welche mit den chemischen Aufbereitungseinrichtungen zur Aufnahme der von den Aufbereitungseinrichtungen aufbereiteten Luft verbindbar sind und aus denen die aufbereitete Luft beim Einatmen des Benutzers durch die Aufbereitungseinrichtungen und das Mundstück hindurch ansaugbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sammeleinrichtungen (30) eine Öffnung (34) aufweisen, welche bezüglich der Öffnung (39) der Schutzeinrichtungen fluchtend ausrichtbar ist, und daß eine Klammer (46) vorgesehen ist, welche das vom Benutzer abgewandte, andere Ende des Mundstücks (36), den Anschluß (16) der Aufbereitungseinrichtungen (11) und das Material der Schutzeinrichtungen (38) und der Sammeleinrichtungen (30) im Bereich ihrer Öffnungen (39, 34) umschließt und relativ zueinander gasdicht festlegt.
2. Atemschutzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtungen (38) eine transparente, flexible Haube (38) umfassen, die groß genug ist, um über den Kopf eines Benutzers zu passen, wobei die Haube (38) die erste Öffnung (39) aufweist, über die das zweite Ende des Mundstücks (36) mit dem Anschluß (16) der chemischen Aufbereitungseinrichtungen (11) verbindbar ist, und wobei die Haube (38) eine zweite Öffnung (40) aufweist, deren Größe variabel ist, und die es ermöglicht, die Haube (38) über den Kopf eines Benutzers zu ziehen.
3. Atemschutzgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Sammeleinrichtungen (30) einen flexiblen Atembeutel (30) umfassen.
4. Atemschutzgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die chemischen Aufbereitungseinrichtungen (11) einen Behälter (11) umfassen, der ein chemisches Aufbereitungsmaterial enthält, welches Kohlendioxid aus verbrauchter Atemluft entfernt und Sauerstoff erzeugt, und daß der Behälter (11) einen Anschluß (16) aufweist, der an dem zweiten Ende des Mundstücks (36) befestigt ist.
5. Atemschutzgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die Schutzeinrichtungen einen Nasenclip (42) umfassen, der im Inneren der Haube (38) angeordnet ist, und der an einer Schnur (44) befestigt ist, deren anderes Ende durch die Klammer (46) gehaltert ist.
6. Atemschutzgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der Atembeutel (30) mit einem Entlüftungs­ ventil (32) versehen ist, über welches ein Überdruck in dem Atembeutel (30) abbaubar ist.
7. Atemschutzgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net,
  • - daß der Behälter (11) einen äußeren Gehäuseteil (12) mit einem Boden und einer umlaufenden Wand aufweist, wobei die umlaufende Wand mit dem nach außen offenen Anschluß (16) versehen ist,
  • - daß der Behälter (11) einen inneren Gehäuseteil (14) aufweist, der von dem äußeren Gehäuseteil (12) umschlossen wird und eine umlaufende Wand besitzt, die an ihrem unteren Ende mit einem umlaufenden Flansch versehen ist, und die oben offen ist,
  • - daß im Inneren des inneren Gehäuseteils (14) ein erstes Gitter (18) angeordnet ist, welches auf dem Flansch des inneren Gehäuseteils (14) aufliegt und dessen Bodenöffnung bedeckt,
  • - daß im Inneren des inneren Gehäuseteils (14) eine erste Filtermatte (20) angeordnet ist, die auf dem ersten Gitter (18) aufliegt und dieses bedeckt,
  • - daß im Inneren des inneren Gehäuseteils (14) ein chemisches Aufbereitungsmaterial (22) angeordnet ist, welches CO2 entfernt und Sauerstoff erzeugt und auf der ersten Filtermatte (20) aufliegt und diese bedeckt,
  • - daß im Inneren des inneren Gehäuseteils (14) eine zweite Filtermatte (24) angeordnet ist, welche auf dem Aufbereitungsmaterial (22) aufliegt und dieses bedeckt,
  • - daß im Inneren des inneren Gehäuseteils (14) ein zweites Gitter (26) vorgesehen ist, dessen eine Seite auf der zweiten Filtermatte (24) aufliegt, und dessen zweite Seite die offene Oberseite des inneren Gehäuseteils (14) bedeckt, und
  • - daß eine Kappe (28) vorgesehen ist, welche über den oberen Rand der umlaufenden Wand des inneren Gehäu­ seteils (14) paßt und derart offen ist, daß die Oberseite des inneren Gehäuseteils frei bleibt, wobei die Kappe (28) das zweite Gitter (26) in seiner Lage sichert, und
  • - daß der innere Gehäuseteil (14) und die Kappe (28) derart in den äußeren Gehäuseteil (12) eingesetzt sind, daß die Kappe durch den oberen Rand der um­ laufenden Wand des äußeren Gehäuseteils (12) in einer solchen Lage gehalten wird, daß der innere Gehäuseteil (14), welcher kleiner ist als der äuße­ re Gehäuseteil (12) oberhalb des Bodens des äußeren Gehäuseteils (12) gehaltert wird, so daß sich unter dem inneren Gehäuseteil (14) eine Luftkammer (52) ergibt, durch die die Atemluft nach Passieren des ersten Gitters (18), der ersten Filtermatte (20), des Aufbereitungsmaterials (22), der zweiten Fil­ termatte (24) und des zweiten Gitters (26) über den Anschluß (16) in den Atembeutel (30) strömen kann.
DE3819736A 1987-06-11 1988-06-10 Notfall- und flucht-atemschutzgeraet Granted DE3819736A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US07/062,097 US4754751A (en) 1987-06-11 1987-06-11 Escape respirator

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Publication Number Publication Date
DE3819736A1 DE3819736A1 (de) 1988-12-29
DE3819736C2 true DE3819736C2 (de) 1992-08-27

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