DE3817709A1 - Kassettenplattenspieler - Google Patents
KassettenplattenspielerInfo
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- G11B17/225—Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor from random access magazine of disc records wherein the disks are transferred from a fixed magazine to a fixed playing unit using a moving carriage
Description
Die Erfindung betrifft einen Plattenspieler zum
aufeinanderfolgenden Abspielen einer in einer Kassette
aufgenommenen Platte.
Es ist kürzlich ein Plattenspieler zum Abspielen einer in
einer flachen Schutzkassette aufgenommenen Platte
entwickelt worden, der die Platte abspielt, während sie in
der Kassette gehalten ist. Die Kassette ist mit einer
Zugriffsöffnung versehen, durch die die Platte abgetastet
werden kann, während sie in der Kassette gedreht wird. Ein
derartiger Plattenspieler ist so ausgebildet, daß er eine
Vielzahl von Kassetten hält, von denen jede eine Platte
enthält, und der Reihe nach die Platten abspielt. Ein
derartiger Plattenspieler umfaßt im wesentlichen einen
Magazinteil, der eine Vielzahl von Kassetten hält, die der
Reihe nach in einer Richtung angeordnet sind, eine
Abspieleinrichtung mit einem Plattenteller, einem Abnehmer
usw. zum Abspielen der in der Kassette gehaltenen Platte
und eine Kassettenübertragungseinrichtung zum Ziehen einer
gewählten Kassette vom Magazinteil und zum Übertragen der
Kassette in die Abspiellage in der Abspieleinrichtung. Die
spezielle Übertragungseinrichtung weist im wesentlichen
einen Unterbau, der in die Richtung bewegbar ist, in der
die Kassetten der Reihe nach angeordnet sind, eine
Unterbautransporteinrichtung zum Transportieren des
Unterbaus, ein bewegliches Chassis, das am unterbau in eine
Richtung senkrecht zu der Richtung bewegbar angebracht ist,
in der die Kassetten der Reihe nach angeordnet sind, eine
Chassisantriebseinrichtung zum Antreiben des beweglichen
Chassis, um dieses am Unterbau zu bewegen, wenigstens zwei
Greifarme zum Ergreifen der gewählten Kassette und eine
Armantriebseinrichtung zum Antreiben der Greifarme auf. Die
Chassisantriebseinrichtung bewegt das bewegliche Chassis in
eine derartige Lage, daß die Greifarme an der Stelle
angeordnet sind, die einer gewünschten Kassette entspricht.
Dann bewegt sich das bewegliche Chassis bezüglich des
Unterbaus so, daß die Greifarme in eine Lage kommen, in der
sie die Kassette ergreifen oder einklemmen können. Nach
Abschluß des Greifvorganges durch die Greifarme
transportiert die Unterbautransporteinrichtung den Unterbau
in eine Lage nahe der Abspieleinrichtung, woraufhin die
Kassette in die Abspieleinrichtung eingeladen wird.
Es wäre ein derartiger komplizierter
Kassettenplattenspieler wünschenswert, der mit niedrigen
Kosten verbunden ist.
Durch die Erfindung soll daher ein Kassettenplattenspieler
zum Aufnehmen einer Vielzahl von Kassettenplatten und zum
Abspielen einer oder mehrerer gewählter Kassettenplatten
geschaffen werden, der wirtschaftlich ist.
Durch die Erfindung soll insbesondere ein
Kassettenplattenspieler geschaffen werden, der eine
Vielzahl von Kassettenplatten enthält und eine oder mehrere
gewählte Kassettenplatten abspielt, wobei eine fehlerhafte
Anordnung der Kassette im Magazinteil vermieden ist.
Durch die Erfindung soll schließlich ein
Kassettenplattenspieler geschaffen werden, der eine oder
mehrere gewählte Kassettenplatten von einem Magazinteil
abspielen kann und die abgespielte Platte schnell
austauschen kann.
Dazu umfaßt der erfindungsgemäße Kassettenplattenspieler
einen Grundträger, der in eine erste Richtung bewegbar ist,
in der eine Vielzahl von Kassetten, von denen jede eine
Platte enthält und eine Zugriffsöffnung aufweist, durch die
Platte von einem Abnehmer abgetastet werden kann, der Reihe
nach in einem Magazinteil angeordnet ist, ein bewegliches
Chassis, das so am Grundträger angebracht ist, daß es in
eine zweite Richtung senkrecht zur ersten Richtung zwischen
einer Greifposition nahe dem Magazinteil und einer
Ausgangsposition entfernt vom Magazinteil bewegbar ist,
eine Greifarmanordnung mit wenigstens einem Paar von
Greifarmen, die in entgegengesetzte Richtungen zueinander
zwischen einer Klemmposition, in der die Arme nahe
aneinander angeordnet sind, um eine gewählte Kassette
einzuklemmen, und einer Freigabeposition, in der die Arme
voneinander entfernt sind, schwenkbeweglich am beweglichen
Chassis angebracht sind, und mit einer
Unterdrückungseinrichtung zum unterdrücken der Bewegung der
Greifarme, und eine bewegliche Chassisantriebseinrichtung
zum Antreiben des beweglichen Chassis bezüglich des
Grundträgers, indem die Greifarmanordnung in die zweite
Richtung gedrückt wird.
Im folgenden wird anhand der zugehörigen Zeichnung ein
besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht das Aus
führungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Kassettenplattenspielers, der in einem
Gehäuse aufgenommen ist,
Fig. 2 eine Vorderansicht eines Halters zum
Aufnehmen einer Vielzahl von Kassetten,
der einen Teil des in Fig. 1 dargestellten
Kassettenplattenspielers darstellt,
Fig. 3 und 4 Schnittansichten des in Fig. 2
dargestellten Halters längs der Linien
III-III und IV-IV,
Fig. 5a bis 5e eine Draufsicht, eine Vorderansicht, eine
Ansicht von links, eine Ansicht von rechts
und eine Rückansicht eines Gegengewichtes
und seiner Führungseinrichtung, die Teile
des in Fig. 1 dargestellten
Kassettenplattenspielers darstellen,
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen Kassettenüber
tragungsmechanismus des in Fig. 1
dargestellten Kassettenplattenspielers,
Fig. 7 eine Vorderansicht des Kassettenüber
tragungsmechanismus und
Fig. 8 und 9 Draufsichten auf den Kassettenüber
tragungsmechanismus in zwei verschiedenen
Betriebszuständen.
Eine in einer Kassette enthaltene Platte, die im folgenden
als Kassettenplatte bezeichnet wird, kann eine
Aufzeichnungsplatte irgendeines Typs sein. Die
Kassettenplatte kann beispielsweise eine sogenannte
DRAW-Platte mit einer Aufzeichnungsschicht aus einem
magneto-optischen Material, einem organischen Material, wie
beispielsweise einem Cyaninfarbstoff, sein.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Kassettenplattenspielers 1 ist in einem
Gehäuse 2 mit einer rechteckigen Parallelepipedform
aufgenommen. Der Kassettenplattenspieler 1 umfaßt eine
Vielzahl von Kassetten 3, die der Reihe nach in einem
bestimmten regelmäßigen Abstand in einem Halter 4 in einer
Richtung Z angeordnet sind, die die vertikale Richtung des
Plattenspielers sein kann.
Wie es in den Fig. 2 bis 4 dargestellt ist, besteht der
Halter 4 aus einem etwa rechteckigen parallelepipedförmigen
hohlen Element, das an einer Außenfläche offen ist. An den
drei vertikalen inneren Wänden sind mehrere Fächer mit
jeweils horizontalen Halteflächen ausgebildet, die von
Vorsprüngen 4 a begrenzt werden, die von den Innenwänden
nach innen vorstehen und sich über die Innenwände längs
einer horizontalen Ebene erstrecken. Der Vorsprung 4 a hat
eine ausreichend große Abmessung in horizontaler Richtung,
so daß eine fehlerhafte Eingabe einer Kassette, wie sie
durch unterbrochene Linien in Fig. 2 dargestellt ist,
vermieden werden kann. Ein Licht aussendendes und Licht
empfangendes Element 6 ist über dem Halter 4 vorgesehen, um
eine Kassette festzustellen, die nicht vollständig in den
Halter 4 eingeschoben ist, wie es in einer unterbrochenen
Linie in Fig. 3 dargestellt ist. Wenn eine derartige
unzureichende oder fehlerhafte Eingabe der Kassette in den
Halter 4 festgestellt wird, kann ein Alarm ausgelöst
werden, so daß die Bedienungsperson die unzureichende oder
fehlerhafte Eingabe korrigieren kann.
In Fig. 1 sind zwei Abspiel- oder Wiedergabeeinrichtungen 7
dargestellt, die in Z-Richtung angeordnet sind. Jede
Abspieleinrichtung 7 weist einen Plattenteller, einen
Abnehmer usw. auf und hat einen ähnlichen Aufbau wie die
Abspieleinrichtung, die in der japanischen Patentanmeldung
61-165792 beschrieben ist.
Wenn zwei Abspieleinrichtungen 7 vorgesehen sind, kann eine
gewählte Kassette auf eine Abspieleinrichtung geladen
werden, während eine andere Kassettenplatte in der anderen
Abspieleinrichtung abgespielt wird, so daß viele
Kassettenplatten der Reihe nach ohne Unterbrechung
abgespielt werden können.
Im folgenden wird der Kassettenübertragungsmechanismus
beschrieben, der eine gewählte Kassette vom Halter 4 zieht
und die gezogene Kassette auf eine der Abspieleinrichtungen
7 abgibt.
Wie es in Fig. 1 dargestellt ist, ist ein Führungsschaft 9
vorgesehen, der in Z-Richtung in der Nähe des Halters 4
verläuft. Auf dem Führungsschaft 9 ist gleitend
verschiebbar ein Grundrahmen 10 angebracht, der von einer
Antriebseinrichtung angetrieben wird, die einen Zahnriemen
11 aufweist, der um ein Kettenrad oder eine Zahnrolle 12
läuft, das bzw. die von einem Motor 13 angetrieben wird.
Es sind zwei langgestreckte Führungsschäfte 15 und 16
vorgesehen, die jeweils in Z-Richtung im wesentlichen
parallel zueinander in der Nähe des Führungsschaftes 9
verlaufen. Diese Führungsschäfte 15 und 16 sind nicht in
Fig. 1, sondern in Fig. 5a bis 5e dargestellt. Ein
Gegengewicht 17 ist gleitend verschiebbar an seinen
Seitenteilen an den Führungsschäften 15 und 16 angebracht.
An einem der Seitenteile des Gegengewichtes 17 sind drehbar
zwei Rollenpaare 19, 20 angebracht, die jeweils an dem
Führungsschaft 16 anliegen. Jedes Rollenpaar weist zwei
Rollen auf, die um zwei verschiedene einander schneidende
Achsen drehbar sind. Auf der anderen Seite des
Gegengewichtes 17 sind drehbar zwei Rollenpaare 21 und 22
angebracht, die jeweils am Führungsschaft 15 anliegen. Die
Rollen 21 und 22 sind um zwei verschiedene Achsen drehbar,
die in verschiedene einander schneidende Richtungen
verlaufen, und haben in Z-Richtung einen Abstand a
voneinander, wie es in Fig. 5c dargestellt ist. Aus Fig. 5e
ist ersichtlich, daß die Rolle 22 drehbar an einem
Schwenkelement 24 angebracht ist, das schwenkbar am
Gegengewicht 17 über einen Stift 23 angebracht ist, so daß
das Schwenkelement 24 in die durch einen Pfeil R
dargestellte Richtung schwenken kann. Die Richtung R liegt
in einer Ebene parallel zur Bewegungsrichtung des
Gegengewichtes 17. Es ist eine Schraubenfeder 25
vorgesehen, die das Schwenkelement 24 in Richtung auf den
Führungsschaft 15 beaufschlagt, so daß die Rolle 22 auf den
Führungsschaft 15 gedrückt ist. Aufgrund der Reaktion, die
auf die Rolle 22 ausgeübt wird, werden die Rollen 19 und 20
gegen den Führungsschaft 16 gedrückt. Bei der oben
beschriebenen Anordnung wird das Gegengewicht 17
gleichmäßig und ruckfrei durch die Führungsschäfte 15 und
16 geführt. Mit dem oberen Teil des Gegengewichtes 17 sind
die Enden von zwei flexiblen Drähten 27 verbunden. Die
flexiblen Drähte 27 verlaufen über zwei nicht dargestellte
Seilscheiben in der Nähe des oberen Teils des
Führungsschaftes 9 zum Grundrahmen 10, so daß ein
Gewichtsausgleich zwischen dem Grundrahmen 10 und dem
Gegengewicht 17 bezüglich der Seilscheiben auftritt, um
dadurch eine gleichmäßige Auf- und Abbewegung des
Grundrahmens 10 zu erzielen.
Es versteht sich, daß am Gegengewicht 17 ein Moment M
liegt, wie es in Fig. 5c dargestellt ist, da die
Verbindungspunkte der Drähte 17 vom Schwerpunkt G des
Gegengewichtes 17 abweichen. Dieses Moment M wird durch ein
Gegenmoment aufgehoben, das durch die Federkraft der
Schraubenfeder 25 über die Rolle 21 ausgeübt wird. Das
Gegenmoment ist groß genug, um das Moment M zu
kompensieren, da die Achsen der Rollen 21 und 22 einen
Abstand a haben, so daß das Gegengewicht 17 gleichmäßig auf
und ab bewegt werden kann.
Wie es in den Fig. 1 und 6 dargestellt ist, ist eine
Spindel 30 über ein Lager 29 um eine horizontale Achse
drehbar am Grundrahmen 10 angebracht. Die Spindel 30 ist an
ihrem hinteren Ende vergrößert, an dem ein Schneckenrad 32
angebracht ist. Das Schneckenrad 32 kämmt mit einer
Schnecke 33, die von einem Motor 31 angetrieben wird, der
am Grundrahmen 10 angebracht ist, so daß die Spindel 30
durch die Drehung der Welle des Motors 31 angetrieben wird.
Am vorderen Ende der Spindel 30 ist ein rechteckiger
Drehkörper 35 angebracht, der im einzelnen in den Fig. 7
bis 9 dargestellt und in die durch einen Pfeil Q in Fig. 1
dargestellte Richtung drehbar ist. Die Richtung Q liegt in
einer Ebene parallel zur Z-Richtung, in der die
Kassettenplatten der Reihe nach im Halter 4 angeordnet
sind. Der rechteckige Drehkörper 35 wird von zwei Paaren
von langgestreckten Elementen 36, 37 und 38, 39 gebildet. Die
beiden Paare von Elementen 36 bis 39 verlaufen parallel
zueinander. Das Element 39 ist an seinem mittleren Teil mit
dem vorderen Ende der Spindel 30 verbunden. Die
Seitenelemente 36 und 37 liegen in Sandwich-Anordnung
zwischen zwei Paaren von oberen und unteren Führungsplatten
40 und 41. In den Seitenelementen 36 und 37 sind in
seitlicher Richtung Führungsrillen 36 a und 37 a jeweils
ausgebildet, in denen jeweils gleitend verschiebbar die
Seitenteile 44 eines beweglichen Chassis 43 aufgenommen
sind. Das bewegliche Chassis 43 ist daher gleitend
verschiebbar am rechteckigen Drehkörper 35, der seinerseits
drehbar am Grundrahmen 10 angebracht ist. Das bewegliche
Chassis 43 ist daher bezüglich des Grundrahmens 10 in
horizontaler Richtung zwischen einer Lage nahe am Halter 4
und einer Lage vom Halter 4 entfernt bewegbar.
Wie es deutlich in den Fig. 6, 8 und 9 dargestellt ist, sind
zwei Greifarme 46, die im wesentlichen L-förmig ausgebildet
sind, schwenkbar über Stifte 46 a am beweglichen Chassis 43
angebracht. Da die Stifte 46 a in Z-Richtung verlaufen, sind
die Greifarme 46 in einer horizontalen Ebene schwenkbar,
die durch die X- und Y-Richtungen aufgespannt wird. Die
Greifarme 46 können eine Kassette 3 an Aussparungen 3 a, die
an der Seitenfläche der Kassette 3 ausgebildet sind, über
ihre Hakenenden 46 b ergreifen oder einklemmen. In der Nähe
der Greifarme 46 sind Schiebearme 47 schwenkbar über Stifte
47 a am beweglichen Chassis 43 angebracht. Die Schiebearme
47 sind in einer Ebene nahe an der Ebene und parallel zu
der Ebene schwenkbar, in der die Greifarme 46 schwenken.
Die Schiebearme liegen an ihrem vorderen Ende an der
Seitenfläche der Kassette 3 an, wenn sie sich in ihrer
Ausgangslage befinden.
Wie es in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist, stehen zwei
Gleitelemente 50 gleitend verschiebbar mit den oberen Enden
der oberen Führungsplatte 40 in Eingriff, so daß die
Gleitelemente 50 in X-Richtung gleitend verschiebbar sind.
Zwischen den Gleitelementen 50 ist eine bewegliche Platte
49 gehalten, die dann in X-Richtung auf der oberen
Führungsplatte 40 gleitend verschiebbar ist. An den
Gleitelementen 50 und der beweglichen Platte 49 ist drehbar
eine Spindel 51 angebracht, die in Y-Richtung verläuft und
an ihren beiden Enden zwei Ritzel 52 trägt. Die beiden
Ritzel 52 kämmen mit Zahnleisten 53, die jeweils an den
Seitenelementen 36 und 37 des Drehkörpers 35 ausgebildet
sind. An einem Zwischenteil ist ein Schneckenrad 55
angebracht, das mit einer Schnecke kämmt, die auf einer
Drehwelle eines Motors 56 befestigt ist, der an der
beweglichen Platte 49 angebracht ist.
Wenn bei einer derartigen Anordnung der Motor 59 mit
Energie versorgt wird, drehen sich die Ritzel 52 auf den
Zahnleisten 53, so daß sich die bewegliche Platte 49 in
X-Richtung bewegt. Auf der beweglichen Platte 49 stehen
zwei Stifte 49 a, die einen Abstand voneinander in
Y-Richtung haben. Die Stifte 49 a sind in langgestreckte
Bohrungen eingesetzt, die an einem Ende der Greifarme 46
und der Schiebearme 47 ausgebildet sind. Eine Zugfeder 57
ist zwischen den hinteren Enden der Schiebearme 47
angeordnet, so daß die Schiebearme 47 so beaufschlagt sind,
daß sie so gegeneinander schwenken, daß die vorderen Enden
der Schiebearme 47 sich einander nähern und daher die
Hakenenden 46 b der Greifarme 46 die Kassette 3 ergreifen,
wie es durch Pfeile S und T in Fig. 6 dargestellt ist.
Diese Zugfeder 57 und die Schiebearme 47 wirken als
Unterdrückungseinrichtung, die verhindert, daß die
Greifarme 46 in entgegengesetzte Richtungen schwenken, bis
das bewegliche Chassis 43 die Greifposition nahe am Halter
4 erreicht hat. Dieser Aufbau zum Steuern der Bewegung der
Greifarme 46 ist besonders einfach, da die
Unterdrückungseinrichtung zum unterdrücken der Bewegung der
Greifarme 46, bis das bewegliche Chassis 43 die
Greifposition erreicht, nur von einer einfachen
Vorspanneinrichtung aus der Zugfeder 57 und den
Schiebearmen 47 gebildet ist. Zwei Anschlagstifte 59, die
auf dem beweglichen Chassis 43 stehen, schlagen jeweils an
die Greifarme 46 an, um die Ausgangspositionen der
Greifarme 46 festzulegen.
Aus dem obigen ist ersichtlich, daß das bewegliche Chassis
43 so angetrieben wird, daß es sich bezüglich des
Drehkörpers 35 und des Grundrahmens 10 bewegt. Das erfolgt
über eine Chassisantriebseinrichtung, die von der
beweglichen Platte 49, die über die Gleitelemente 50
gleitend verschiebbar auf der oberen Führungsplatte 40
angebracht ist, von der Spindel 51, die durch das
Schneckenrad 55 und die Schnecke 56 a durch den Motor 56
angetrieben wird, und der Zahnstangen- und Ritzelanordnung
51, 52 gebildet wird, die am Drehkörper 35 angebracht ist.
Das bewegliche Chassis 43 wird somit über die Greifarme 46
und die Schiebearme 47 durch die Chassisantriebseinrichtung
beaufschlagt. Die Greifarme 46, die Schiebearme 47, die
Zugfeder 57 und die Stifte 49 a bilden eine
Greifarmanordnung, die direkt durch die
Chassisantriebseinrichtung angetrieben wird.
Wie es in Fig. 1 dargestellt ist, sind mehrere
Detektorhebel 61 vorgesehen, die jeweils den Fächern 4 a des
Halters 4 entsprechen, so daß jeder Detektorhebel 41 die
Seitenfläche einer Kassette erfaßt, die in ein
entsprechendes Fach 4 a eingeschoben ist, um dadurch einen
nicht dargestellten mechanischen Detektorschalter zu
betätigen.
Wie es in Fig. 1 dargestellt ist, ist eine Adressenplatte
62 in der Nähe des Weges des Gegengewichtes 17 vorgesehen.
Die Adressenplatte enthält eine Vielzahl von Schlitzen, die
eine binäre Codierung der absoluten Adressen wiedergeben,
die den jeweiligen Positionen entsprechen, an denen der
Grundrahmen anzuordnen ist, um gewählte Kassetten vom
Halter 4 zu entnehmen.
Mehrere nicht dargestellte Fotokoppler sind am Grundrahmen
10 angebracht, um die absoluten Adressen aufzunehmen, an
denen der Grundrahmen 10, d.h. die Greifarme 46 anzuordnen
sind. Die Fotokoppler sind in X-Richtung angeordnet, wobei
jeder Fotokoppler ein Licht aussendendens und ein Licht
empfangendes Element aufweist, die über die Adressenplatte
62 einander zugewandt sind.
Wie es deutlich in Fig. 6 dargestellt ist, sind mechanische
Schalter 63 und 64 an den äußersten Randabschnitten des
Drehkörpers 35 angebracht, um die vorgeschobene und die
Ausgangsposition der beweglichen Platte 49 zu bestimmen.
Weiterhin stehen zwei Stifte 65 von den Seitenelementen 36
und 37 an Stellen nahe dem Seitenelement 38 vor. Die Stifte
65 bestimmen die Klemmposition des beweglichen Chassis 43.
Wenn im Betrieb eine abzuspielende Kassette von der
Bedienungsperson gewählt wird, dreht sich der Motor 13, um
den Grundrahmen 10 in eine Lage zu bewegen, die der
gewählten Kassette entspricht. Dann wird der Motor 56 mit
Energie versorgt, um die bewegliche Platte 49 von der
Ausgangslage in die vorgeschobene Lage bezüglich des
Drehkörpers 35 zu bewegen. Die Bewegung der beweglichen
Platte 49 führt dazu, daß sich das bewegliche Chassis 43
zur Greifposition nahe am Halter 4 bewegt. Wenn das
bewegliche Chassis 43 an die Stifte 65 anschlägt, d.h. die
Greifposition erreicht, unterbricht das bewegliche Chassis
43 seine Bewegung während sich die bewegliche Platte 49
weiter in ihre vorgeschobene Lage bewegt, so daß die
Greifarme 46 und die Schiebearme 47 durch die Stifte 49 a
zwangsweise gegen die Vorspannkraft der Feder 57 geschwenkt
werden, um dadurch die Lage einzunehmen, die in Fig. 9
dargestellt ist. Unter diesen Umständen sind die Hakenenden
46 b der Greifarme 46 den Aussparungen 3 a jeweils zugewandt.
Danach wird der Motor 56 in die umgekehrte Richtung
angetrieben, um die bewegliche Platte 49 in ihre
Ausgangslage zu bewegen. Aufgrund der Rückbewegung der
beweglichen Platte 49 werden die Greifarme 46 dazu
gebracht, in ihre Ausgangslage zurückzukehren, wodurch sie
die gewählte Kassette 3 ergreifen. Wenn die bewegliche
Platte 49 zusammen mit dem beweglichen Chassis 43 in ihre
Ausgangslage zurückkehrt, wird der Motor 13 wieder in
Betrieb gesetzt, um den Grundrahmen 10, der den Drehkörper
35 trägt, bis zu einer der beiden Abspieleinrichtungen 7 zu
bewegen. Während der Bewegung des Grundrahmens 10 und des
Drehkörpers 35 zur Abspieleinrichtung kann der Motor 31 mit
Energie versorgt werden, um den Drehkörper 35 zu drehen und
dadurch eine der beiden Aufzeichnungsflächen der in der
Kassette enthaltenen Platte zu bestimmen. Bei Ankunft des
Drehkörpers 35 vor dem Ladeschlitz einer der beiden
Abspieleinrichtung 7 wird der Motor 56 wieder
eingeschaltet, um die Kassettenplatte in die
Abspieleinrichtung zu laden. Nach Abschluß des Einladens
der Kassettenplatte durch den Ladeschlitz auf die
Abspieleinrichtung wird der Motor 56 in die umgekehrte
Richtung angetrieben und wird der Motor 13 wieder mit
Energie versorgt, um den Grundrahmen und den Drehkörper 35
in eine geeignete Lage, beispielsweise eine Lage zum
Ergreifen einer Kassettenplatte für den nächsten
Abspielvorgang zu bringen.
Es versteht sich, daß das bewegliche Chassis 43 über die
Greifarmanordnung aus den Greifarmen 46, den Schiebearmen
47, der Zugfeder 57 und den Stiften 49 a mittels der
Chassisantriebseinrichtung betätigt wird. Die
Chassisantriebseinrichtung besteht aus der beweglichen
Platte 49 und der Antriebseinrichtung zum Bewegen der
beweglichen Platte 49 bezüglich des Drehkörpers 35. Daher
wird eine einzige Antriebsquelle, d.h. der Motor 56
gemeinsam dazu benutzt, sowohl das bewegliche Chassis 43
als auch die Greifarmanordnung zu bewegen, so daß der
erfindungsgemäße Kassettenplattenspieler wirtschaftlich
ist.
Kassettenplattenspieler 1 zum aufeinanderfolgenden
Abspielen einer Vielzahl von Kassettenplatten 3, die der
Reihe nach in einem Halter 4 angeordnet sind. Der
Kassettenplattenspieler 1 umfaßt eine Abspieleinrichtung 7
zum Abspielen einer eingeladenen Kassettenplatte und eine
Kassettenübertragungseinrichtung zum Ziehen einer gewählten
Kassette vom Halter 4 und zum Befördern und Laden der
gewählten Kassette zur Abspieleinrichtung 7. Die
Kassettenübertragungseinrichtung umfaßt einen Grundträger
10, der entlang des Halters 4 in eine Richtung bewegbar
ist, in der die Kassetten 3 der Reihe nach angeordnet sind,
eine Grundträgerpositioniereinrichtung, die den Grundträger
10 an Stellen anordnet, die den gewählten Kassetten 3 und
der Abspieleinrichtung 7 entsprechen, ein bewegliches
Chassis 43, das beweglich am Grundträger 10 angebracht ist,
eine Greifarmeinrichtung mit wenigstens zwei Greifarmen 46,
die in entgegengesetzte Richtungen zueinander zwischen
einer Klemmposition, in der die Greifarme 46 nahe
aneinander angeordnet sind, um die gewählte Kassette zu
ergreifen, und einer Freigabeposition, in der die Greifarme
46 entfernt voneinander sind, schwenkbeweglich am
beweglichen Chassis 43 angebracht sind, und mit einer
Unterdrückungseinrichtung zum Unterdrücken der Bewegung der
Greifarme 46 und eine Antriebseinrichtung für das
bewegliche Chassis, um das bewegliche Chassis 43 bezüglich
des Grundträgers 10 durch beaufschlagen der
Greifarmanordnung, jedoch nicht des beweglichen Chassis 43
an sich anzutreiben.
Claims (10)
1. Kassettenplattenspieler mit einem Halter zum Halten
einer Vielzahl von Kassetten, von denen jede eine
Aufzeichnungsplatte enthält und eine Zugriffsöffnung
aufweist, durch die ein Abnehmer zur Platte Zugang hat,
einer Abspieleinrichtung zum Abspielen einer
eingeladenen Kassettenplatte und einer
Kassettenübertragungseinrichtung zum Ziehen einer
gewählten Kassette und zum Transportieren und Laden der
gewählten Kassette zur Abspieleinrichtung,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kassettenübertragungseinrichtung einen
Grundträger, der entlang des Halters in einer ersten
Richtung bewegbar ist, in der die Kassetten der Reihe
nach angeordnet sind, eine Positioniereinrichtung, die
den Grundträger in Positionen anordnet, die einer
gewählten Kassette und der Abspieleinrichtung
entsprechen, ein bewegliches Chassis, das so am
Grundträger angebracht ist, daß es in einer zweiten
Richtung im wesentlichen senkrecht zur ersten Richtung
zwischen einer Klemmposition nahe am Halter und einer
Ausgangsposition vom Halter entfernt bewegbar ist, eine
Greifarmanordnung mit wenigstens zwei Greifarmen, die
in entgegengesetzte Richtungen zueinander zwischen
einer Klemmposition, in der die Greifarme nahe
aneinander angeordnet sind, um eine der Kassetten an
einem Ende zu ergreifen, und einer Freigabeposition, in
der die Greifarme entfernt voneinander sind,
schwenkbeweglich am beweglichen Chassis angebracht
sind, eine Unterdrückungseinrichtung zum unterdrücken
der Bewegung der Greifarme und eine Antriebseinrichtung
zum Antreiben des beweglichen Chassis bezüglich des
Grundträgers durch Beaufschlagen der Greifarmanordnung
in der zweiten Richtung aufweist.
2. Kassettenplattenspieler nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundträger einen Grundrahmen, der entlang des
Halters in der ersten Richtung bewegbar ist, und einen
Drehkörper aufweist, der drehbar am Grundrahmen
angebracht ist.
3. Kassettenplattenspieler nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebseinrichtung für das bewegliche Chassis
eine bewegliche Platte, die beweglich am Grundträger
angebracht ist, einen Antriebsmechanismus für die
bewegliche Platte, der am Grundträger angebracht ist,
um die bewegliche Platte bezüglich des Grundträgers zu
bewegen, und eine Eingriffseinrichtung aufweist, um
eine Ineingriffnahme zwischen der beweglichen Platte
und den Greifarmen herzustellen und dadurch die
Greifarme in ihre Freigabeposition zu drücken, wenn die
bewegliche Platte zum Halter bewegt wird.
4. Kassettenplattenspieler nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Unterdrückungseinrichtung eine
Vorspanneinrichtung aufweist, die zwischen den
Greifarmen angeordnet ist und die Greifarme in ihre
Klemmposition drückt.
5. Kassettenplattenspieler nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorspanneinrichtung zwei Schiebearme, die
schwenkbar am beweglichen Chassis angebracht sind und
jeweils mit den anderen Enden der Greifarme gekoppelt
sind, so daß die Schiebearme zusammen mit den
zugehörigen Greifarmen schwenkbar sind, und eine
Zugfeder aufweist, die zwischen den Schiebearmen
angeordnet ist.
6. Kassettenplattenspieler nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Schiebearm und jeder Greifarm an einem Ende
eine langgestreckte Bohrung aufweist und die
Eingriffseinrichtung zwei Stifte aufweist, die auf der
beweglichen Platte stehen und in die jeweiligen
langgestreckten Bohrungen der Schiebearme und der
jeweils zugehörigen Greifarme eingreifen.
7. Kassettenplattenspieler nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Antriebsmechanismus für die bewegliche Platte
zwei Zahnleisten, die am Grundträger angebracht sind
und im wesentlichen parallel zueinander in der zweiten
Richtung verlaufen, zwei Ritzel, die jeweils mit den
Zahnleisten kämmen, und eine Ritzelantriebseinrichtung
zum Antreiben der Ritzel aufweist.
8. Kassettenplattenspieler nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Kassette in Form eines rechteckigen
Parallelepipeds ausgebildet ist und der Halter ein
hohles rechteckiges parallelepipedförmiges Element mit
einer offenen Seite und inneren Vorsprüngen ist, die
von seinen Innenwänden nach innen vorstehen und eine
Vielzahl von Fächern bilden, die in einem bestimmten
regelmäßigen Abstand in der ersten Richtung angeordnet
sind, wobei jeder Vorsprung über die gesamte Innenwand
des Halters längs einer Ebene verläuft, die im
wesentlichen parallel zur zweiten Richtung liegt.
9. Kassettenplattenspieler nach einem der vorhergehenden
Ansprüchen,
gekennzeichnet durch eine Kassettendetektoreinrichtung,
die wahrnimmt, daß eine Kassette im Halter gehalten
ist.
10. Kassettenplattenspieler nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abspieleinrichtung zwei Abspieleinheiten
umfaßt, die unabhängig voneinander arbeiten können, und
daß die Abspieleinheiten der Reihe nach in der ersten
Richtung angeordnet sind, so daß die Ladeeinlässe der
jeweiligen Abspieleinheiten im wesentlichen mit der
offenen Seite des Halters fluchten.
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D2 | Grant after examination | ||
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