DE3814728A1 - Drahtloses fernsprechsystem - Google Patents

Drahtloses fernsprechsystem

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Description

Die Erfindung betrifft ein drahtloses Fernsprechsystem bestehend aus einer Vielzahl von tragbaren, einen drahtlosen Empfänger/Sender, eine Wähleinrichtung und evtl. eine Anzeigevorrichtung aufweisenden Einrich­ tungen und einer zentralen Einrichtung mit einem drahtlosen Sender/ Empfänger, welche wie ein Fernsprechapparat an einer Fernsprechvermitt­ lungsanlage angeschlossen ist, wobei die Möglichkeit besteht, Verbindungen zwischen einem Fernsprechapparat und einer tragbaren Einrichtung oder Ver­ bindungen zwischen tragbaren Einrichtungen untereinander oder Verbindungen zwischen der zentralen Einrichtung und einer tragbaren Einrichtung herzu­ stellen, und die Übertragung von Sprachsignalen über die genannten Verbin­ dungen und die Übermittlung von Anzeigeinformationen von der zentralen Einrichtung zu einer tragbaren Einrichtung möglich ist.
Ein derartiges drahtloses Fernsprechsystem ist bereits bekannt. So wird in dem Prospektblatt (Bestellnummer 9 72 190) der Firma ANT (ausgegeben auf der CEBIT-Hannover-Messe 1988) ein Taschentelefon mit folgenden Leistungsmerkmalen beschrieben:
  • 1. Von der Zentrale:
  • Sprechfunk-Dialog mit dem Mobilgerät Aussendung alphanumerischer Nachrichten, usw.
  • 2. Vom Telefon:
  • Sprechfunk-Dialog mit dem Mobilgerät, Übermittlung von Zifferninformationen, Gruppenrufe mit Durchsage und Zifferninformationen.
Weiterhin ist auch der Aufbau von individuellen Sprechverbin­ dungen sowohl von Mobilgerät zu Mobilgerät, von Mobilgerät zum Telefon und vom Mobilgerät zur Zentrale möglich. Darüber hinaus können auch alphanumerische Mitteilungen von der Zentrale an das Mobilgerät übermittelt werden, welche dort angezeigt werden.
Das Mobilgerät und die Zentrale sind mit den entsprechenden Sende- und Empfangseinrichtungen zur Übermittlung von Sprache, mit Wähl­ tastaturen zur Auslösung der Verbindungsherstellung und mit den notwendigen elektroakustischen Wandlern ausgerüstet. Zur Verbindungs­ herstellung zwischen einem Mobilgerät und einem Fernsprechapparat ist die Zentrale ebenso wie ein Fernsprechapparat an einer Fern­ sprechvermittlungsanlage angeschlossen, wobei die vom Mobilgerät übermittelten Ziffern der Rufnummer eines gewünschten Teilnehmers der Fernsprechvermittlungsanlage von der Zentrale in dem entsprechen­ den Übertragungsverfahren an die Fernsprechvermittlungsanlage über­ mittelt werden, welche dann eine Verbindung zwischen der Zentrale und dem gewünschten Fernsprechteilnehmeranschluß herstellt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, ein derartiges draht­ loses Fernsprechsystem so auszugestalten, daß es zusätzlich zu dem beschriebenen Einsatzzweck auch noch zur Datenerfassung herangezogen werden kann.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die tragbare Einrichtung einen Balkencodeleser aufweist, daß die von diesem aufgenommenen Informationen in einem Speicher abgelegt werden, daß ein Verbindungs­ aufbau zur zentralen Einrichtung entweder in Abhängigkeit von der im Speicher enthaltenen Informationsmenge selbsttätig oder durch die Betätigung einer an der tragbaren Einrichtung angebrachten Taste manuell ausgelöst wird, daß zunächst die Aussendung einer vorgegebenen Ruf- oder Kennummer erfolgt, welche von der zentralen Einrichtung ausgewertet wird und daß in Abhängigkeit von dieser Ruf- oder Kennummer die zentrale Einrichtung die Fernsprechvermittlungsanlage zu einer Verbindungsherstellung von der zentralen Einrichtung zu einer an der Fernsprechvermittlungsanlage angeschlossenen Auswerte- und Steuereinrichtung veranlaßt, wobei anschließend die im Speicher der tragbaren Einrichtung enthaltenen Informationen über die zen­ trale Einrichtung zur Auswerte- und Steuereinrichtung übermittelt und dort weiter verarbeitet werden.
Die Informationen, die in Form eines Strich- oder Balkencodes vor­ liegen, lassen sich über den an der tragbaren Einrichtung angebrachten Balkencodeleser leicht erfassen. Zur Weiterleitung an die zentrale Einrichtung dienen dann die Sendeeinrichtung der tragbaren Einrichtung und die Empfangseinrichtung der zentralen Einrichtung, wobei beispiels­ weise die Informationsübertragung über eine Frequenzmodulation im Sprachband erfolgen kann. Die zentrale Einrichtung, die zuvor auf­ grund der von der tragbaren Einrichtung übermittelten Ruf- oder Kenn­ nummer einen Verbindungsaufbau zu einer Auswerte- und Steuereinrich­ tung über die Fernsprechvermittlungsanlage veranlaßt hat, gibt dann die Informationen beispielsweise ebenfalls im Sprachband moduliert zur Auswerte- und Steuereinrichtung weiter.
Strich- oder auch Balkencodeleser sind bereits bekannt. So wird in der DE-PS 31 09 286 eine optische Leseeinrichtung zum manuellen Ab­ tasten und zum Auswerten optisch lesbarer Zeichencodeschriften be­ schrieben, welche einen Speicher aufweist, der zur Aufnahme der ge­ lesenen Informationen dient, die dann durch Tastendruck an eine weitere Einrichtung weitergegeben werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht auch darin, daß die vom Balkencodeleser aufgenommenen Informationen zum Anlegen und/oder zur Freigabe von Speicherbereichen eines Speichers der Auswerte- und Steuereinrichtung dienen.
Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, die Benutzung von Fernsprechapparaten, die an der Fernsprechvermittlungsanlage ange­ schlossen sind, durch die Übermittlung entsprechender Informationen, die von einem Balkencodeleser aufgenommen worden sind, freizugeben.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, welches in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt:
Fig. 1 das Blockschaltbild des drahtlosen Fernsprech­ systems in Verbindung mit einer Fernsprechver­ mittlungsanlage und einer daran angeschlossenen Auswerte- und Steuereinrichtung und
Fig. 2 das Blockschaltbild einer tragbaren Einrichtung.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Blockschaltbild einer Fernsprechvermitt­ lungsanlage sind nur diejenigen Einrichtungen dargestellt, welche zum Verständnis der Erfindung unbedingt notwendig sind. Alle übrigen vorhandenen oder möglichen Einrichtungen sind nicht gezeigt. Die mit KF bezeichnete Einrichtung der Fernsprechvermittlungsanlage steht symbolisch für das Koppelfeld und die peripheren Einrichtungen wie Teilnehmeranschlußschaltungen, Verbindungsleitungsübertragungen, Wahlempfänger, usw. Die Einrichtung KF dient zur Verbindungsherstellung zwischen den an dieser angeschlossenen Teilnehmeranschlußleitungen untereinander und zwischen diesen und Verbindungsleitungen.
An der Einrichtung KF ist eine Steuereinrichtung ST angeschlossen, welche die von den peripheren Einrichtungen eintreffenden vermitt­ lungstechnischen Informationen auswertet und die Verbindungsherstellung in der Einrichtung KF veranlaßt. An der Einrichtung KF sind Fern­ sprechapparate T und eine zentrale Einrichtung FZ angeschlossen, wobei die Schnittstelle zur Einrichtung KF in der zentralen Einrich­ tung FZ derart ausgestaltet ist, daß diese sich gegenüber der Einrich­ tung KF wie ein normaler Fernsprechapparat T verhält, d. h. daß z.B das Schließen der Schleife, welches normalerweise durch das Abnehmen des Handapparates veranlaßt wird, durch entsprechende Schaltmittel nach­ bildbar ist.
Die tragbaren Einrichtungen G und die zentrale Einrichtung FZ sind mit den entsprechenden Sende- und Empfangseinrichtungen zur draht­ losen Übermittlung von Signalen und Sprachinformationen ausgestattet. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Steht nur eine Sendefrequenz zur Verfügung, so wird bei einem Verbindungsaufbau von der zentralen Einrichtung FZ zu einer bestimmten tragbaren Einrichtung G über die gemeinsame Frequenz ein Datentelegramm ausgesendet, welches von sämt­ lichen tragbaren Einrichtungen G empfangen wird. Nur in derjenigen tragbaren Einrichtung G, deren fest zugeordnete Kennung mit dem Inhalt des ausgesendeten Datentelegramms übereinstimmt, werden Sender und Empfänger zur Übermittlung von Sprachsignalen und Informationen frei­ gegeben, während bei allen übrigen tragbaren Einrichtungen G dieselben gesperrt bleiben, wenn es sich um einen gezielten Verbindungsaufbau handelt. Ein anderes Übertragungsverfahren kann darin bestehen, daß jeder tragbaren Einrichtung G eine bestimmte Frequenz fest zugeordnet ist.
Die tragbaren Einrichtungen G können beispielsweise im Rahmen einer Personensuchanlage eingesetzt sein, wobei es möglich ist, von der Zentrale die Rufnummer eines Anrufers zu übermitteln, welcher einen Rückanruf von dem Träger der tragbaren Einrichtung G erwartet. Es ist auch denkbar, zwischen dem vergeblich anrufenden Anrufer und dem Träger der tragbaren Einrichtung eine Sprechverbindung herzustellen. Auf die weiteren Möglichkeiten eines drahtlosen Fernsprechsystems wird im Rahmen dieser Beschreibung nicht weiter eingegangen.
Es wird nun davon ausgegangen, daß von einer tragbaren Einrichtung G Daten zur Auswerte- und Steuereinrichtung übertragen werden sollen. Hierzu wird zunächst die tragbare Einrichtung G dazu benutzt, mit Hilfe des eingebauten Balkencodelesers die in einem Strich- oder Balken­ code vorliegenden Informationen zu lesen und einzuspeichern. Die Ein­ speicherung geschieht dabei in einem in der Einrichtung G vorgesehenen Speicher. Die im Speicher enthaltene Information kann auch auf der in der tragbaren Einrichtung G vorhandenen Anzeigevorrichtung für den Benutzer lesbar angezeigt werden, wobei in der tragbaren Einrichtung G eine entsprechende Umwandlung der Strich- oder Balkencodeinformation in die entsprechenden Ziffernwerte stattfindet. Ist eine derartige Anzeige nicht vorhanden, so kann auch mit Hilfe einer Leuchtdiode angezeigt werden, daß sich Informationen im Speicher befinden. Ist nun eine bestimmte Datenmenge im Speicher vorhanden, oder auch eine Information überhaupt, so kann entweder selbsttäig oder manuell durch Betätigung einer Taste an der tragbaren Einrichtung G ein Verbindungs­ aufbau zur zentralen Einrichtung FZ veranlaßt werden. Hierzu wird zu­ nächst von der tragbaren Einrichtung G entweder eine bestimmte Fre­ quenz oder auch eine bestimmte Ziffer zur zentralen Einrichtung FZ übermittelt. Anschließend erfolgt ebenfalls selbsttätig die Über­ mittlung einer Ruf- oder Kennummer an die zentrale Einrichtung FZ, mit welcher entweder ein bestimmter Teilnehmeranschluß oder auch die Auswerte- und Steuereinrichtung gekennzeichnet wird. Die Ruf- oder Kennummer wird in der zentralen Einrichtung FZ zunächst einge­ speichert und dann in Form von Nummernschalterimpulsen oder nach dem MFV(Mehrfrequenzverfahren) zur Einrichtung KF übermittelt, worauf die Steuereinrichtung ST die gewünschte Verbindung zwischen der zentralen Einrichtung FZ und der Auswerte- und Steuereinrichtung ZF herstellt. Die im Speicher der tragbaren Einrichtung G enthaltene, vom Balken­ codeleser gelesene Information kann nun entweder bereits im Anschluß an die Ruf- oder Kennummer an die zentrale Einrichtung FZ übermittelt worden sein, wobei dort eine Zwischenspeicherung notwendig ist bis zur Verbindungsherstellung zur Auswerte- und Steuereinrichtung. Es ist jedoch auch ebenso denkbar, erst nach Bestehen der Verbindung zwischen der zentralen Einrichtung FZ und der Auswerte- und Steuereinrichtung ZF ein entsprechendes Signal von der zentralen Einrichtung FZ an die tragbare Einrichtung G zu senden, worauf dann die Übermittlung des Speicherinhalts der tragbaren Einrichtung G an die zentrale Einrich­ tung FZ oder, falls es die Übertragsgeschwindigkeit erlaubt, gleich an die Auswerte- und Steuereinrichtung ZF durchzuführen. Das Ende der Übertragung, falls eine Paritätskontrolle bei der Datenübertra­ gung benutzt wird u. die Übertragung fehlerfrei stattgefunden hat, kann von der Auswerte- und Steuereinrichtung auch als Quittungssignal an die zentrale Einrichtung FZ gesendet werden, die ihrerseits ein ent­ sprechendes Signal an die tragbare Einrichtung G sendet, welches dort eine optische Anzeige zur Folge hat. Ebenso ist auch denkbar, nach er­ folgter Datenübertragung die gesamten Informationen wieder an die trag­ bare Einrichtung G zurückzusenden, wo ein Vergleich zwischen der rück­ übersandten Information mit der im Speicher enthaltenen Information stattfindet und nötigenfalls eine erneute Datenübertragung stattfindet. In Abhängigkeit von dem Quittungssignal bzw. von dem Vergleich kann der Speicherinhalt gelöscht oder zum Überschreiben freigegeben werden, wo­ bei die tragbare Einrichtung G zu einer neuen Datenerfassung bereit ist.
Die Auswerte- und Steuereinrichtung ZF weist einen Speicher mit einer Vielzahl von Speicherbereichen auf, wobei jeweils ein Speicherbereich einem Anschluß eines Fernsprechapparates T der Fernsprechvermittlungs­ anlage fest zugeordnet sein kann. So ist es möglich, über das Lesen eines Strich- oder Balkencodes die Benutzung des betreffenden Fern­ sprechapparates freizugeben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, über einen Fernsprechapparat T in Anspruch genommene Dienstleistungen zeitlich zu erfassen, die über Fernsteuereinrichtungen FS 1 bis FSn auslösbar sind. Zu diesem Zweck sind die Fernsteuereinrichtungen FS 1 bis FSn über eine Datenleitung D mit der Auswerte- und Steuereinrichtung ZF verbunden. Zu diesen Dienstleistungen zählt beispielsweise die Be­ nutzung eines Fernsehgeräts in dem Patientenzimmer eines Krankenhauses oder eines Hotels, wobei über den Fernsprechapparat sowohl die Ein- und Ausschaltung des Fernsehgeräts als auch die Kanalauswahl erfolgen kann. Dabei erfolgt die zeitliche Erfassung und evtl. auch die Gebühren­ erfassung für die Benutzung des Fernsehgeräts in dem durch den Strich- oder Balkencode angelegten oder freigegebenen Speicherbereich des Speichers in der Auswerte- und Steuereinrichtung.
Bei dem in Fig. 2 gezeigten Blockschaltbild der tragbaren Einrichtung werden nur diejenigen Einrichtungen gezeigt, die zum Verständnis der Erfindung unbedingt notwendig sind. Der Balkencodeleser BL dient zur op­ tisch elektrischen Wandlung der Strich- oder Balkencodesignale, deren Information im Speicher SP eingespeichert wird. Die eingespeicherte Information kann auf der Anzeigevorrichtung AZ angezeigt werden. So­ bald der Speicher SP eine bestimmte Datenmenge enthält oder aufgrund der Tastenbetätigung der Taste TS, wird über die Sendeeinrichtung des Empfängers/Senders ES ein Verbindungsaufbau zur zentralen Einrichtung ZF (Fig. 1) veranlaßt. Dies kann beispielsweise durch die Aussendung einer bestimmten, eingespeicherten Kennziffer geschehen. Sobald die Verbindung zur zentralen Einrichtung ZF hergestellt ist, erfolgt die selbsttäige Aussendung einer ebenfalls eingespeicherten Rufnummer. Bei dieser Rufnummer kann es sich entweder um eine im Speicher SP fest eingespeicherte, immer dieselbe Rufnummer handeln, die beim Löschen des Speichers erhalten bleibt, es ist jedoch auch denkbar, daß mehrere Rufnummern fest eingespeichert sind, wobei die betreffende Rufnummer in Abhängigkeit von dem eingelesenen Strich- oder Balkencode gewählt wird, oder die Rufnummer kann auch einen Teil der Strich- oder Balkencodeinformation selbst sein. Auf diese Weise ist es möglich, die von der tragbaren Einrichtung erfaßten Daten an unterschiedliche, an der Fernsprechvermittlungsanlage angeschlossene Einrichtungen zu sen­ den. Nach Herstellung der Verbindung zur zentralen Einrichtung FZ bzw. zur Auswerte- und Steuereinrichtung ZF wird der Inhalt des Speichers SP über die Sendeeinrichtung S zur zentralen Einrichtung FZ übermittelt. Der abgeschlossene Übermittlungsvorgang kann entweder durch ein Quittungssignal oder auch durch die Rückübertragung der übermittelten Information gekennzeichnet werden, indem entweder aufgrund des Quittungssignals oder aufgrund des Vergleichsergebnisses der rück­ übertragenen Information im Speicher S mit der im Speicher SP ent­ haltenen Information durch die Vergleichseinrichtung VG eine entsprechen­ de Anzeige auf der Anzeigevorrichtung AZ veranlaßt wird. Die Anzeige des Quittungssignals könnte über die gestrichelt dargestellte Linie erfolgen.
Der positive Vergleich bzw. das Quittungssignal kann als Kriterium verwendet werden, entweder den Inhalt des Speichers SP und des Speichers S zu löschen bzw. zum Überschreiben freizugeben. Die Bereitschaft der tragbaren Einrichtung G zur Datenaufnahme, d. h. bei freiem Speicher SP, kann ebenfalls über die Anzeigevorrichtung AZ angezeigt werden.
Es wird noch darauf hingewiesen, daß es sich bei der Fernsprech­ vermittlungsanlage entweder um eine analoge oder auch eine digi­ tale Fernsprechvermittlungsanlage handeln kann, wobei im letzteren Fall die Datenleitung D durch den Datenkanal der betreffenden Teil­ nehmeranschlußleitung gebildet wird und die betreffende Fernsteuer­ einrichtung FS am als digitales Fernsprechgerät ausgebildeten Fern­ sprechapparat T angeschlossen ist.

Claims (12)

1. Drahtloses Fernsprechsystem bestehend aus einer Vielzahl von tragbaren, einen drahtlosen Empfänger/Sender, eine Wähleinrich­ tung und evtl. eine Anzeigevorrichtung aufweisenden Einrichtungen und einer zentralen Einrichtung mit einem drahtlosen Sender/ Empfänger, welche wie ein Fernsprechapparat an einer Fernsprechver­ mittlungsanlage angeschlosssen ist, wobei die Möglichkeit besteht, Verbindungen zwischen einem Fernsprechapparat und einer tragbaren Einrichtung oder Verbindungen zwischen tragbaren Einrichtungen unter­ einander oder Verbindungen zwischen der zentralen Einrichtung und einer tragbaren Einrichtung herzustellen und die Übertragung von Sprach­ signalen über die genannten Verbindungen und die Übermittlung von An­ zeigeinformationen von der zentralen Einrichtung zu einer tragbaren Einrichtung möglich ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die tragbare Einrichtung (G) einen Balkencodeleser (BL) aufweist,
daß die von diesem aufgenommenen Informationen in einem Speicher abge­ legt werden,
daß ein Verbindungsaufbau zur zentralen Einrichtung (FZ) entweder in Abhängigkeit von der im Speicher enthaltenen Informations­ menge selbsttätig oder durch die Betätigung einer tragbaren Einrichtung (G) angebrachten Taste (TS) manuell ausgelöst wird,
daß zunächst die Aus­ sendung einer vorgegebenen Ruf- oder Kennummer erfolgt, welche von der zentralen Einrichtung (FZ) ausgewertet wird und daß in Abhängigkeit von dieser Ruf- oder Kennummer die zentrale Einrichtung (FZ) die Fernsprech­ vermittlungsanlage zu einer Verbindungsherstellung von der zentralen Einrichtung (FZ) zu einer an der Fernsprechvermittlungsanlage ange­ schlossenen Auswerte- und Steuereinrichtung (ZF) veranlaßt,
wobei an­ schließend die im Speicher der tragbaren Einrichtung (G) enthaltenen Informationen über die zentrale Einrichtung (FZ) zur Auswerte- und Steuereinrichtung (ZF) übermittelt und dort weiter verarbeitet werden.
2. Drahtloses Fernsprechsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Balkencodeleser (BL) aufgenommenen Informationen in Form von entsprechenden Ziffern auf der Anzeigevorrichtung (AZ) der trag­ baren Einrichtung (G) angezeigt werden.
3. Drahtloses Fernsprechsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (SP) in der tragbaren Einrichtung (G) für die Aufnahme einer bestimmten Datenmenge ausgelegt ist und daß die Auswerte- und Steuereinrichtung (ZF) nach Empfang dieser Datenmenge ein Quittungs­ signal für die zentrale Einrichtung (FZ) erzeugt, welche dasselbe an die betreffende tragbare Einrichtung (G) sendet.
4. Drahtloses Fernsprechsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die von der zentralen Einrichtung (FZ) bzw. von der Auswerte- und Steuereinrichtung (ZF) empfangenen Informationen an die betreffende tragbare Einrichtung (G) zurückübermittelt werden und dort mit den im Speicher (SP) enthaltenen Informationen verglichen werden.
5. Drahtloses Fernsprechsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei Übereinstimmung eine entsprechende Anzeige auf der Anzeigevor­ richtung (AZ) der tragbaren Einrichtung (G) erfolgt.
6. Drahtloses Fernsprechsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß durch das Quittungssignal eine entsprechende Anzeige auf der Anzeige­ vorrichtung (AZ) der tragbaren Einrichtung (G) ausgelöst wird.
7. Drahtloses Fernsprechsystem nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß nach Empfang des Quittungssignals bzw. bei Übereinstimmung der gespeicherten Information mit der empfangenen Information der Speicher (SP) der tragbaren Einrichtung (G) gelöscht oder zum Überschreiben freigegeben wird.
8. Drahtloses Fernsprechsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß durch die von Balkencodeleser (BL) aufgenommenen Informationen zum Anlegen und /oder zur Freigabe von Speicherbereichen eines Speichers der Auswerte- und Steuereinrichtung (ZF) dienen.
9. Drahtloses Fernsprechsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Speicherbereich einer Teilnehmeranschlußleitung der Fernsprechvermittlungsanlage fest zugeordnet ist.
10. Drahtloses Fernsprechsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß durch die von Balkencodeleser (BL) aufgenommenen Informationen zur Freigabe bzw. Sperrung eines Fernsprechanschlusses der Fern­ sprechvermittlungsanlage dienen.
11. Drahtloses Fernsprechsystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß über einen an der Fernsprechvermittlungsanlage angeschlossenen Fernsprechapparat (T) durch Eingabe von Wählziffern nach Wahl einer Ausscheidungsziffer, welche eine Verbindungsherstellung zur Aus­ werte- und Steuereinrichtung (ZF) zur Folge hat, Steuervorgänge mittels einer an der Auswerte- und Steuereinrichtung (ZF) ange­ schlossenen, im Raum, in welchem sich der entsprechende Fern­ sprechapparat (T) befindet, angebrachten Fernsteuereinrichtung (FS) auslösen.
12. Drahtloses Fernsprechsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Information über die Dauer der durch die Steuervor­ gänge ausgelösten Maßnahmen ermittelt und in dem dem betreffen­ den Fernsprechapparat (T) zugeordneten Speicherbereich abgelegt wird.
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