DE3803326C2 - - Google Patents

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L12/00Data switching networks
    • H04L12/28Data switching networks characterised by path configuration, e.g. LAN [Local Area Networks] or WAN [Wide Area Networks]

Description

Die Erfindung betrifft ein Ortszonennetz nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Bei einem solchen Ortszonennetz (LAN) sind Knotenpunkte oder Anschlüsse, die jeweils mindestens ein Datenendgerät und eine Netz-Schnittstelleneinheit aufweisen, an Netze unterschiedlicher Charakteristika angeschlossen, wobei eine Mitteilung oder Nachricht mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Datenendgeräten mittels Datenpaketumschaltung oder -vermittlung in Übereinstimmung mit der Nachrichtengröße übertragen werden kann.
Rechneranlagen und verschiedene andere Büroautomatisierungsgeräte werden bereits verbreitet zur Verbesserung der Arbeitsleistung in Büros o. dgl. unter wirksamer Nutzung von Daten und dgl. angewandt. In der Anfangsphase der Entwicklung wurden derartige Geräte als Einzelausrüstung an zweckmäßigen Stellen eingesetzt, wobei die Geräte jedoch nicht systematisch verbunden oder geschaltet und bestmöglich genutzt werden können. Demzufolge hat ein Ortszonennetz als System zum Zusammenschalten solcher Geräte große Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
In einem weiteren Sinne ist ein Ortszonennetz ein Netz(werk), in welchem Rechner, Speicher großer Kapazität, Drucker, Überwachungs- oder Monitorgeräte sowie Steuerausrüstung oder -geräte, die sämtlich in einem vergleichsweise eng begrenzten Bereich verteilt sind, durch Übertragungsleitungen miteinander verbunden sind. In einem engeren Sinne ist ein Ortszonennetz ein digitales Informationsübermittlungssystem in einem Unternehmen. Fig. 1 veranschaulicht ein herkömmliches Ortszonennetzsystem 6.
Gemäß Fig. 1 umfaßt das Ortszonennetzsystem 6 eine Netzleitstelle NM, ein Hochgeschwindigkeit- Datenübertragungsnetz 8 und ein Steuerdatenübertragungsnetz 7, das zum Übertragen von Daten oder Steuerdaten zwischen Knotenpunkten (bzw. Anschlüssen) N 1-Nn dient, die durch Rechner o. dgl. in Gebäuden gebildet sind. Jeder Knotenpunkt N 1-Nn enthält mindestens ein Datenendgerät und eine Netzschnittstelleneinheit NIU und führt eine(n) Datenübertragung oder -austausch mittels eines Datenpaketumschaltsystems aus, d. h. eines der Speicher- und Umschaltpläne. Wenn eine Kanalherstellungsanforderung von einem gegebenen Datenendgerät über die Netzschnittstelleneinheit NIU ausgegeben wird, stellt eine Netzleitstelle NM einen Kanal in Übereinstimmung mit Kanalherstellungsanforderungen von anderen Datenendgeräten her. Das Netz 7 dient zum übermitteln von die Zahl der Datenpakete und die Zahl der unbelegten Datenpakete angebenden Steuerdaten und umfaßt ein Datenübertragungs- oder -austauschmedium (z. B. Koaxialkabel oder Lichtleitfasern für Übertragung mit niedriger Geschwindigkeit) zum Verbinden der Knotenpunkte N 1-Nn. Das Netz 8 dient zum Übermitteln eines Datenpakets und umfaßt Hochgeschwindigkeit-Übertragungslichtleitfasern, die von einem Sternkoppler 9 als Zentrum des Netzes aus radial mit den Knotenpunkten N 1-Nn verbunden sind.
Jede Nachricht ist in Datenblöcke unterteilt, die jeweils eine Länge von mehreren Bytes besitzen, und wird zu einem Bestimmungsendgerät in Einheiten von Datenpaketen übertragen, denen eine Bestimmungszahl o. dgl. hinzugefügt ist. Wenn gemäß Fig. 2 eine lange Nachricht, z. B. Röntgenbilddaten, vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 übertragen werden soll, werden Steuerdaten erzeugt, bevor und nachdem die Bilddaten vom Endgerät 2-1 übertragen werden. Die an das Endgerät 2-1 angeschlossene Schnittstelleneinheit (NIU) 4-1 bestimmt, ob die Reihe der eingegebenen Übertragungsdaten Steuerdaten oder Bilddaten sind. Handelt es sich dabei um Steuerdaten, so werden diese über das Netz 7 zur Netz-Leitstelle NM übertragen, um damit einen Kanal im Netz 8 herzustellen. Wenn der Kanal im Netz 8 hergestellt ist, überträgt die Einheit 4-1 über das Netz 8 Bilddaten zum Bestimmungsendgerät. Nach erfolgter Bilddatenübertragung werden wiederum die Steuerdaten über die Einheiten 4-1 und 4-2 vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 übertragen. Sodann ist die Übertragung von Bilddaten in einem Ausführungszyklus abgeschlossen.
Im oben beschriebenen Fall ist eine Datenübertragungsgeschwindigkeit wichtig. Das in Fig. 1 gezeigte herkömmliche Netzsystem umfaßt ein Hochgeschwindigkeitsnetz 8 mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit und ein Niedergeschwindigkeitsnetz 7 mit niedriger Übertragungsgeschwindigkeit. Die Netze 8 und 7 verwenden unterschiedliche Protokolle. Wenn das Netz 8 mit einer kleinen Datenkapazität benutzt wird, können die Daten mit hoher Gschwindigkeit übertragen werden (vgl. Fig. 3A), doch ist dabei die Übertragungszeit T 2, einschließlich einer Vorbereitungszeit, lang. Bei Verwendung des Netzes 7 gemäßFig. 3B ist eine lange Zeitspanne für die Vorbereitung und Übertragung der Daten nötig, während die Übertragungszeit T 1 selbst kurz ist. Wenn eine kleine Datenmenge übertragen werden soll, ist daher die Protokollverarbeitungszeit T 1 kürzer als die Protokollverarbeitungszeit T 2.
Wenn eine große Datenmenge übertragen werden soll, entspricht die für die Benutzung oder Belegung des Netzes 8 erforderliche Übertragungszeit T 4 im wesentlichen der für die Übertragung einer kleinen Datenmenge über das Netz 8 erforderlichen Übertragungszeit T 2 (vgl. Fig. 3C). Wenn eine große Datenmenge in kleinere Daten(mengen)einheiten unterteilt wird oder ist und diese Daten über das Netz 7 übertragen werden sollen (vgl. Fig. 3D), ist die Übertragungszeit T 3, wie aus Fig. 3C hervorgeht, beträchtlich länger als die Übertragungszeit T 4.
Wenn auf die beschriebene Weise Daten unabhängig von der Länge der Übertragungsdaten über das Netz 8 übertragen werden, ist die Steuerdaten-Übertragungszeit länger als die Mitteilungs- bzw. Nachrichtdaten- Übertragungszeit, wenn die Nachrichtdatenlänge kurz ist. Die Netze 7 und 8 können daher nicht wirksam genutzt werden. Aus diesem Grund ist in einem Netz zum Übertragen sowohl großer als auch kleiner Datenblöcke, z. B. in einem medizinischen Bilddatenspeicher- Übertragungssystem, die Übertragungsleistung für einen kleinen Datenblock in einem Hochgeschwindigkeitsnetz gering, während die Übertragungsleistung für einen großen Datenblock in einem Niedergeschwindigkeitsnetz ebenfalls gering ist. Demzufolge besteht ein großer Bedarf nach der Entwicklung eines Ortszonennetzsystems, das wirksam bzw. wirtschaftlich Daten auf der Grundlage von Nachrichtengrößen über eine Anzahl von Netzen unterschiedlicher Datenübertragungsgeschwindigkeit-Charakteristika zu übertragen vermag.
In CHEN, T. N., "Ring network reliability and a faulttolerant Cambridge ring architecture", veröffentlicht in Journal of the Institution of Electronic and Radio Engineers, Vol. 56, No. 5, May 1986, Seiten 179 bis 183, ist ein Überblock über Ring- und Stern-Netzwerke gegeben, bei denen Datenpakete eine feste Größe haben. Dies ergibt sich daraus, daß hier nur Schlitze bzw. Pakete mitvorgegebenem Format verwendet werden. Das in dieser Druckschrift gezeigte Ortszonennetz verfügt somit über keine Steuereinheit, mit welcher die Paketgröße eines Bilddatenpaketes verändert werden könnte. Entsprechend ist es auch nicht möglich, die Paketgröße von Bilddaten abhängig von der Belastung des Netzes zu verändern, um so die Leistungsfähigkeit der Bilddatenübertragung zu steigern.
Weiterhin ist in DE 32 15 261 A1 eine Fernmeldevermittlungsanlage mit einer zentralen Vermittlungseinrichtung beschrieben, welche zum Durchschalten von Datenverbindungen eingesetzt werden kann, indem Umgehungsschaltungen verwendet werden, die als Ringleitungsanordnung ausgebildet sind. Durch diese Ringleitungsanordnung werden Datenendgeräte miteinander verbunden. Eine Änderung der Paketgröße von Bilddaten abhängig von der Belegung eines Übertragungsnetzes wird bei dieser bekannten Fernmeldevermittlungsanlage aber nicht vorgenommen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Ortszonennetz zu schaffen, bei dem eine kurze Übertragungszeit von Bilddaten auch bei belegtem Netz für eine Übertragung mit hoher Geschwindigkeit gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Ortszonennetz nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 erfindungsgemäß durch die in dessen kennzeichnendem Teil enthaltenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen 2 bis 8.
Das erfindungsgemäße Ortszonennetz kann wirksam bzw. wirtschaftlich Daten einer großen Informationskapazität und Daten einer kleinen Informationskapazität mit hoher Geschwindigkeit zwischen Datenendgeräten in Übereinstimmung mit einer Datenpaketumschaltung oder -vermittlung übermitteln. Die Erfindung ermöglicht ein Ortszonennetz, in welchem mehrere Knotenpunkte mit jeweils mindestens einem Datenendgerät und einer Netz- Schnittstelleneinheit an eine Anzahl von Netzen unterschiedlicher Eigenschaften oder Charakteristika angeschlossen sind. Das Ortszonennetz umfaßt ein erstes und ein zweites Netz, eine zwischen erstes und zweites Netz sowie ein erstes Endgerät geschaltete erste Netz-Schnittstelleneinheit zum Wählen einer vom ersten Endgerät ausgegebenen Mitteilung oder Nachricht auf der Grundlage ihrer Größe und zu ihrer Übertragung zu einem der ersten und zweiten Netze sowie eine mit erstem und zweitem Netz und einem zweiten Endgerät verbundene zweite Netz- Schnittstelleneinheit zum Empfangen der Nachricht von einem der ersten und zweiten Netze und zu ihrer Übermittlung zum zweiten Endgerät.
Wenn die Größe der vom ersten Endgerät übertragenen Nachricht klein ist, wird das zweite Netz, andernfalls das erste Netz, benutzt.
Das Ortszonennetz hat eine hohe Datenübertragungs- oder -übermittlungsleistung. In ihm werden mehrere Übertragungsprotokolle in der Netz-Schnittstelleneinheit so vorbereitet, daß sie den mehreren Netzen entsprechen, wobei ein optimales Übertragungsprotokoll in Übereinstimmung mit einem Benutzungszustand des Netzes gewählt ist und die Nachricht über das dem optimalen Protokoll entsprechende Netz übertragen wird.
Es wird also ein Ortszonennetz zur Verfügung gestellt, das wirksam bzw. wirtschaftlich eine Anzahl von Netzen unterschiedlicher Datenübertragungsgeschwindigkeit- Charakteristika auf der Grundlage der Übertragungsdatengrößen zu benutzen vermag.
Außerdem werden dabei mehrere Übertragungsprotokolle für eine Art der Nachricht vorbereitet, und ein optiomales Protokoll kann nach Maßgabe des Belegungszustands derNetze gewählt werden, wodurch die Übermittlungsleistung maximiert und die Übermittlungszeit minimiert werden.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung im Vergleich zum Stand der Technik anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Konfiguration eines herkömmlichen Ortszonennetzes,
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines herkömmlichen Nachrichtenübertragungsschemas oder -plans,
Fig. 3A bis 3D schematische Darstellungen zur Erläuterung von Änderungen der Protokollverarbeitungszeit auf der Grundlage von Nachrichtengrößen,
Fig. 4 ein Blockschaltbild einer beim Ortszonennetz gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung verwendeten Netz-Schnittstelleneinheit,
Fig. 5 eine Darstellung einer beim Ortszonennetz gemäß Fig. 4 verwendeten Protokollanordnung,
Fig. 6 eine Darstellung eines nach ACR-NEMA-Schema formatierten Datenpakets,
Fig. 7 eine graphische Darstellung der Beziehung zwischen der Übertragungsgeschwindigkeit zwischen dem Endgerät und der Netz-Schnittstelleneinheit einerseits sowie der Gesamtübermittlungszeit andererseits,
Fig. 8 eine graphische Darstellung der Beziehung zwischen der Puffergröße und der Übermittlungszeit,
Fig. 9 eine graphische Darstellung der Beziehung zwischen der Puffergröße und der Hochgeschwindigkeitsnetz- Nutzungsleistung,
Fig. 10 ein Folgediagramm zur Darstellung der Operationen bei Nachrichtenübermittlung,
Fig. 11 eine Darstellung der detaillierten Sequenz oder Folge nach Fig. 10,
Fig. 12 eine schematische Darstellung einer in Funktionsblöcken ausgedrückten Zentraleinheit (CPU),
Fig. 13 ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung einer Operation der Netz-Schnittstelleneinheit nach Fig. 4,
Fig. 14A und 14B Darstellungen zur Erläuterung des Ablaufdiagramms nach Fig. 13,
Fig. 15 ein Blockschaltbild einer beim Ortszonennetz gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung verwendeten Netz-Schnittstelleneinheit und
Fig. 16 eine Darstellung der Konfiguration des Ortszonennetzsystems gemäß Fig. 4.
Die Fig. 1 bis 3D sind eingangs bereits erläutert worden.
Die Systemkonfiguration oder -ausgestaltung des Ortszonennetzes gemäß einer ersten Ausführungsform sei zunächst anhand von Fig. 16 erläutert. Das System umfaßt Netze 7 und 8, mehrere Knotenpunkte bzw. Anschlüsse N 1-Nn und eine Netz(werk)-Leitstelle NM. Das für Hochgeschwindigkeit- Datenübertragung ausgelegte Netz 8 umfaßt z. B. Lichtleitfaserstränge. Das eine niedrigere Übertragungsgeschwindigkeit als das Netz 8 aufweisende Netz 7 umfaßt z. B. Koaxialkabel.
Fig. 4 veranschaulicht den Aufbau bzw. die Ausgestaltung eines Knotenpunkts oder Anschlusses. Dabei umfaßt jeder Knotenpunkt mindestens ein Daten-Endgerät 2 und eine Netz- Schnittstelleneinheit 4. Gemäß Fig. 5 weist das Endgerät 2 ein Protokoll 101-1 mit einer hierarchischen Struktur der Pegel oder Ebenen A 1 bis An auf. Die Datenübertragung erfolgt zwischen dem Endgerät 2 und der Schnittstelleneinheit (NIU) 4 durch Datenpaketumschaltung oder -vermittlung auf der Grundlage des ACR-NEMA-Systems. Zum Senden einer Mitteilung oder Nachricht im ACR-NEMA-System unterteilt das Endgerät 2 die Nachricht in eine Anzahl von Datenblöcken mit jeweils einer vorbestimmten Zahl von Bytes. Ein Datenpaket- Beschreibungs(satz)wort und eine Blockfolgezahl werden zum Datenblock hinzuaddiert, um ein Datenpaket zu formatieren, und dem Datenpaket werden ein Rahmenbeschreibungswort sowie eine Rahmenprüfsequenz hinzuaddiert, um einen Rahmen gemäß Fig. 6 zu formatieren. Der Rahmen wird vom Endgerät 2 zur Schnittstelleneinheit 4 gesandt. Am Anfang der Blockfolgezahl ist ein Kennzeichenfeld für einen letzten Datenblock vorhanden, wobei der Zustand des Kennzeichens anzeigt, ob dieser Datenblock der letzte Datenblock ist.
Die Anordnung der Netz-Schnittstelleneinheit (NIU) 4 ist nachstehend anhand von Fig. 4 näher erläutert. Wie dargestellt, umfaßt die Schnittstelleneinheit 4 eine Zentraleinheit (CPU) 14, Pufferspeicher 24 und 18, eine I-Netzsteuereinheit 16, eine C-Netzsteuereinheit 22 sowie Sende/Empfangsgeräte (T/R) 12, 20 und 26.
Die Zentraleinheit (CPU) 14 steuert die Gesamtoperation der Schnittstelleneinheit 4 und umfaßt funktionsmäßig einen Größendetektorteil zum Erfassen oder Bestimmen der Größe einer vom Endgerät 2 ausgesandten Nachricht, einen Detektorteil zum Erfassen einer Datenpaketgröße eines zu einer anderen Schnittstelleneinheit 4 zu übertragenden Datenpakets, einen Netzwählteil zum Wählen eines benutzten Netzes in Übereinstimmung mit einem Detektionsergebnis des Größendetektorteils sowie einen Übertragungssteuerteil zum Bestimmen eines Protokolls für Datenübertragung zwischen ihrem eigenen Knotenpunkt und einem anderen Knotenpunkt sowie zum Steuern der Übermittlung von Steuerdaten, wie Sendeanforderung, Empfangserlaubnis und Bestätigung.
Das Sende/Empfangsgerät 12 tauscht ein Datenpaket mit dem Endgerät 2 unter der Steuerung der Zentraleinheit 14 aus. Das empfangene Datenpaket wird im Speicher 24 oder 18 abgespeichert. Das Sende/Empfangsgerät 26 tauscht Steuerdaten und eine kleine Datenmenge mit anderen Netz- Schnittstelleneinheiten über das Netz 7 unter der Steuerung der C-Netzsteuereinheit 22 aus. Das Sende/Empfangsgerät 20 bewirkt den Austausch einer großen Datenmenge mit anderen Netz-Schnittstelleneinheiten über das Netz 8 unter der Steuerung der I-Netzsteuereinheit 16. Gemäß Fig. 5 weist die Zentraleinheit 14 ein erstes hierarchisches Protokoll 102-1, ein zweites hierarchisches Protokoll 103-1 und ein drittes hierarchisches Protokoll 104-1 auf. Das erste hierarchische Protokoll 102-1 entspricht dem Protokoll 101-1 des Endgeräts 2 und wird durch eine hierarchische Struktur mit den Zwischenebenen A 1 bis AI gebildet.
Das zweite hierarchische Protokoll 103-1 ist ein Protokoll für die Übermittlung einer kleinen Datenmenge, und es weist eine hierarchische Struktur von Ebenen oder Pegeln B 1 bis Bj auf. Es handelt sich dabei beispielsweise um ein gemäß IEEE802.3 standardisiertes CSMA/CD-Schema. Das zweite hierarchische Protokoll bewirkt die Belegung oder Freigabe des Übertragungskanals in Einheiten von Datenpaketen nach Maßgabe des Datenpaket-Umschalt- oder -Vermittlungsschemas. Die für die Belegung des Übertragungskanals nötige Zeit kann dabei kurz sein. Eine im Speicher 24 abgespeicherte Nachricht wird durch die C-Netzsteuereinheit 22 ausgelesen und durch das zweite hierarchische Protokoll 103-1 umgesetzt oder umgewandelt. Die umgewandelte Nachricht wird vom Sende/Empfangsgerät 26 unter der Steuerung der C-Netzsteuereinheit 22 zu einem Kanal im Niedergeschwindigkeitsnetz 7 ausgegeben. Von der Zentraleinheit 14 gelieferte Steuerdaten werden auf ähnliche Weise verarbeitet.
Das dritte hierarchische Protokoll 104-1 ist ein Protokoll zur Übermittlung einer großen Datenmenge, und es weist eine hierarchische Struktur der Ebenen C 1 bis Ck auf. Das dritte hierarchische Protokoll 104-1 belegt den Übertragungskanal nach Maßgabe der Datenpaketumschaltung. Die Belegung des Übertragungskanals nimmt daher eine lange Zeitspanne in Anspruch. Das dritte hierarchische Protokoll 104-1 weist drei Phasen der Datenübertragung auf. In Phase 1 wird eine Anforderung für die Herstellung des Übertragungskanals ausgegeben. In Phase 2 werden Daten über den Kanal übertragen. In Phase 3 wird das Recht oder die Berechtigung zur Benutzung des Kanals gelöscht. Ein aus dem Speicher 18 ausgelesenes und gemäß dem dritten Protokoll 104-1 umgesetztes oder umgewandeltes Datenpaket wird durch die I- Netzsteuereinheit 16 gesteuert und zu einem Kanal im Hochgeschwindigkeitsnetz 8 ausgegeben. Die Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 empfängt die Mitteilung oder Nachricht vom Endgerät 2-1 durch oder über das erste hierarchische Protokoll 102-1, wobei die übertragene Mitteilung bzw. Nachricht durch zweites oder drittes hierarchisches Protokoll 103-2 bzw. 104-1 umgewandelt wird.Die umgewandelte Nachricht wird zum Netz 6 gesandt.
Die an die mehreren Netze 7 und 8 angeschlossene Netz- Schnittstelleneinheit 4-2 weist dieselbe Anordnung wie die Schnittstelleneinheit 4-1 auf. Die Zentraleinheit (CPU) der Schnittstelleneinheit 4-1 umfaßt Protokolle 102-2, 103-2 und 104-2, welche dieselbe hierarchische Struktur wie diejenigen der Zentraleinheit 14 aufweisen. Beispielsweise ist das zweite hierarchische Protokoll 103-2 der Schnittstelleneinheit 4-2 über das Netz 7 mit dem zweiten hierarchischen Protokoll 103-1 der Schnittstelleneinheit 4-1 verbunden, während das dritte hierarchische Protokoll 104-2 über das Netz 8 mit dem dritten hierarchischen Protokoll 104-1 der Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 verbunden ist.
Das vom Sende/Empfangsgerät 26 über das Netz 7 empfangene Datenpaket wird im Speicher 24 unter der Steuerung der Steuereinheit 22 abgespeichert. Das vom Sende/Empfangsgerät 20 über das Netz 8 empfangene Datenpaket wird unter der Steuerung der Steuereinheit 16 im Speicher 18 abgespeichert. Anschließend wird die im Speicher 18 oder 24 abgespeicherte Nachricht durch das Protokoll 102-2 in das ACR-NEMA-Schema umgewandelt und durch das Sende/Empfangsgerät 12 zum Endgerät 2-2 gesandt.
Vor der Beschreibung der Arbeitsweise der ersten Ausführungsform der Erfindung sei zunächst das der Erfindung zugrundeliegende Prinzip erläutert.
Es sei angenommen, daß eine Nachricht, wie medizinische Daten mit einer großen Datenmenge und einer kleinen Datenmenge, über die Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 gesandt werden sollen. Eine Gesamtübermittlungszeit vom Beginn des Sendens der Nachricht vom Endgerät 2-1 bis zum Ende des Empfangs am Endgerät 2-2 bestimmt sich zu T TR. Die Zeit T TR bestimmt sich durch die folgenden fünf Faktoren:
  • 1. Übertragungsgeschwindigkeit zwischen Endgerät und Netz- Schnittstelleneinheit: V A
  • 2. Paketdatenkapazität: C BF
  • 3. Übertragungsgeschwindigkeit des Netzes: V N
  • 4. Einricht- oder Vorbereitungszeit des Netzes: T SU
  • 5. Datenmenge der Nachricht: SI
Hierbei bestehen hauptsächlich die beiden folgenden Nachrichtenübermittlungsfälle: (A) die Übermittlungszeit zwischen dem Endgerät und der Netz-Schnittstelleneinheit ist länger als diejenige zwischen den Schnittstelleneinheiten, und die Datenmenge der Nachricht ist klein; und (B) die Übermittlungszeit zwischen dem Endgerät und der Netz-Schnittstelleneinheit ist kürzer als diejenige zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten, und die Datenmenge ist groß.
Die Gesamtübermittlungszeit T TR für den Fall (A) bestimmt sich wie folgt:
T TR = (SI/V A ) + (C BF /V N ) + T SU + (C BF /V A ) (1)
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Die Gesamtübermittlungszeit T TR für den Fall (B) bestimmt sich wie folgt:
T TR = (SI/C BF ) [(C BF /V N ) + T SU ] + 2(C BF /V A ) -(2)
Die Nutzungsleistung E des Netzes bestimmt sich wie folgt:
E = (C BF /V N )/[T SU + (C BF /V N )] (3)
Die Beziehung zwischen der Gesamtübermittlungszeit und der Transfer- oder Übermittlungsgeschwindigkeit zwischen dem Endgerät und der Netz-Schnittstelleneinheit ist in Fig. 7 dargestellt. Wie aus Fig. 7 hervorgeht, ist bei einer niedrigen Übermittlungsgeschwindigkeit die Gesamtübermittlungszeit des Typs 2 kurz. Wenn dagegen die Übermittlungsgeschwindigkeit hoch ist, ist die Gesamtübermittlungszeit des Typs 1 kurz. Genauer gesagt: eine Nachricht mit einer kleinen Datenmenge soll nach einem Protokoll einer kurzen Vorbereitungszeit mit einer niedrigen Übermittlungsgeschwindigkeit übertragen werden, während eine Nachricht einer großen Datenmenge mittels eines Protokolls einer großen Übermittlungsgröße, unabhängig von der Vorbereitungszeit, übertragen werden soll, wodurch die Übermittlungszeit verkürzt wird. Beispielsweise werden in einem System, wie einem medizinischen Bilddateninterpolation- Übertragungssystem, in welchem die Datenkapazität der Nachricht großen Änderungen in einem weiten Bereich unterliegt, ein oder mehrere Protokolle, z. B. zwei Protokolle vorbereitet, wobei die vorbereiteten Protokolle selektiv nach Maßgabe gegebener Bedingungen benutzt werden sollen, um damit eine Datenübermittlung mit hoher Geschwindigkeit zu erreichen.
Fig. 8 veranschaulicht die Beziehung zwischen der Gesamtübermittlungszeit und der Größe (Pufferkapazität) des Datenpakets bei der Übertragung zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten. Fig. 9 veranschaulicht die Beziehung zwischen der Datenkapazität (Pufferkapazität) des Datenpakets bei der Übertragung zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten sowie der Nutzungsleistung des Netzes. Wenn die Netze gemäß den Fig. 8 und 9 gleiche Übermittlungsgeschwindigkeiten aufweisen, ermöglicht eine Verkleinerung der Datenpaketgröße, die für die Übertragung von Daten in jedem Zyklus erforderlich ist, eine Verkürzung der Gesamtübermittlungszeit (vgl. Fig. 8). Da in diesem Fall jedoch die Netzleistung gemäß Fig. 9 beeinträchtigt ist, kann die Pufferkapazität nicht sehr klein sein. Wenn das Netz nicht oft benutzt wird, kann die Datenpaketgröße verkleinert sein. Wenn die dem Netz auferlegte Belastung vergrößert wird, ist die Datenpaketgröße zu vergrößern, so daß damit die Belastung am Netz herabgesetzt werden kann. Die Übermittlungsgeschwindigkeit für die Nachricht soll daher in Übereinstimmung mit der Netznutzungsleistung dynamisch gesteuert werden.
Die Operation oder Arbeitsweise der ersten Ausführungsform ist nachstehend anhand von Fig. 10 beschrieben.
Zunächst sei eine Operation zum Übermitteln einer Nachricht erläutert. Zur Übermittlung einer Nachricht vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 wird eine Anschlußanforderung (CONN.REQ) vom Endgerät 2-1 zum Sende/ Empfangsgerät 12 in der Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 gesandt. Die der Schnittstelleneinheit 4-1 eingegebene Anschlußanforderung wird im Speicher 24 gespeichert. Die C- Netzsteuereinheit 22 in der Schnittstelleneinheit 4-1 veranlaßt das Sende/Empfangsgerät 26, eine Anschlußanforderung für die Schnittstelleneinheit 4-2 über das Netz 7 auszugeben. Diese Anschlußanforderung wird vom Sende/Empfangsgerät 26 in der Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 empfangen und im Speicher 24 abgespeichert. Gleichzeitig wird diese Anforderung zum Endgerät 2-2 ausgegeben.
Wenn das Endgerät 2-2 bereit ist, wird eine Anschlußanzeige (CONN.IND) in einer Richtung entgegengesetzt zu derjenigen der Anschlußanforderung vom Endgerät 2-2 ausgegeben. Wenn diese Anschlußanzeige von der Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 empfangen wird, liefert letztere die Anschlußanzeige über das Netz 7 und die Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 zum Endgerät 2-1.
Wenn das Endgerät 2-1 die Anschlußanzeige empfängt, wird eine Sendeanforderung (SEND.REQ) für das Endgerät 2-2 übertragen. Das Endgerät 2-1 unterteilt die Nachricht in eine Anzahl von Datenpaketen und liefert diese in Übereinstimmung mit dem ACR-NEMA-Schema zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-1. Die Sendeanforderung wird über das Netz 7 zum Endgerät 2-2 als vorlaufendes Datenpaket auf dieselbe Weise wie die Anschlußanforderung gesandt. Wenn ein eine vorbestimmte Datenmenge aufweisendes Datenpaket vom Endgerät 2-1 zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 gesandt wird, sendet letzteres aufeinanderfolgend die Datenpakete über das Netz 8 zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 nach Maßgabe des Protokolls zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2. Die von der Schnittstelleneinheit 4-2 empfangenen Datenpakete werden in Übereinstimmung mit dem ACR-NEMA- Schema zum Endgerät 2-2 gesandt.
Wenn die Nachricht vollständig übermittelt ist, wird eine Sendeantwort (SEND.RESP.) vom Endgerät 2-2 zum Endgerät 2-1 zurückgesandt. Wenn das Endgerät 2-1 die Sendeantwort empfängt, sendet es eine Trennungsanforderung (DISCONN.REQ) zum Endgerät 2-2. Das Endgerät 2-2 sendet eine Trennungsanzeige (DISCONN.IND) zum Endgerät 2-1 bei Empfang der Trennungsanforderung. Wenn das Endgerät 2-1 die Trennungsanzeige empfängt, ist die Nachricht vollständig vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 gesandt worden.
Ein "Sende"-Abschnitt des Datenpakets gemäß Fig. 10 ist in Fig. 11 im einzelnen veranschaulicht. Die Sendeanforderung (SEND REQ.), enthaltend die Art der Nachricht (z. B. Bilddaten oder andere Daten) und eine Nachrichtengröße, wird als Steuernachricht vom Endgerät 2-1 in Übereinstimmung mit dem ACR-NEMA-Schema gesandt. Wenn die Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 eine Sendeanforderung vom Endgerät 2-1 mittels des Sende/Empfangsgeräts 12 empfängt, wird das betreffende Datenpaket im Speicher 24 abgespeichert. Die in die Sendeanforderung eingeschriebene Nachrichtengröße wird durch einen Größendetektorteil in der Zentraleinheit (CPU) 14 erfaßt. Ein Netzwählteil bestimmt auf der Grundlage des Detektionsergebnisses, ob das Netz 7 oder das Netz 8 benutzt werden soll, und er gibt eine Steueranweisung zur Steuereinheit 16 oder 22 in Übereinstimmung mit der erfaßten Nachrichtengröße aus. Ein Übertragungssteuerteil bestimmt eine Datenpaketgröße für die Sendung zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten und ein Protokoll nach Maßgabe des Detektionsergebnisses des Detektors.
Zwischenzeitlich werden Datenpakete aufeinanderfolgend im Anschluß an die Sendeanforderung vom Endgerät 2-1 gesandt. Wenn der Netzwählteil bestimmt, daß das Netz 8 benutzt werden soll, und wenn das Datenpaket im Speicher 24 bis zu der durch den Übertragungssteuerteil bestimmten Datenpaketgröße abgespeichert ist, werden die Datenpakete der nachfolgenden Datenpakete im Speicher 18 abgespeichert. Wenn dabei festgestellt wird, daß die Nachricht eine kleine Größe aufweist, werden die Datenpakete normalerweise im Speicher 24 abgespeichert.
Die Zentraleinheit 14 veranlaßt die C-Netzsteuereinheit 22 zur Ausgabe einer Kanalherstellungsanforderung zur Netz- Leitstelle NM. Die Kanalherstellungsanforderung enthält eine Datenpaketgröße. Die Leitstelle NM führt die Bestimmung aus, ob das Netz 8 benutzt werden kann. Ein Knotenpunkt oder Anschluß, der das Netz 8 benutzen soll, gibt die Kanalherstellungsanforderung jedesmal dann aus, wenn er die Benutzung des Netzes 8 benötigt. Wenn die Leitstelle NM die Kanalherstellungsanforderung empfängt, wird die die Datenpaketgröße enthaltende Empfangsanforderung von der Leitstelle NM zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 ausgegeben, um zu prüfen, ob die Anforderung akzeptiert werden kann. Ist dies der Fall, so sendet die Schnittstelleneinheit 4-2 eine Empfangserlaubnis zur Leitstelle NM, welche daraufhin die Sendeerlaubnis zur Schnittstelleneinheit 4-1 sendet. Auf diese Weise wird ein Kanal zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 hergestellt. Ein Übertragungssteuerteil zählt die Zeit bis zum Erreichen der Sendeerlaubnis ab der Ausgabe der Anforderung.
Die Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 benutzt eine vorbestimmte Datenpaketgröße als die für die Sendung des Datenpakets zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 erforderliche Datenpaketgröße. Zum Senden des vorlaufenden oder vorauseilenden Datenpakets wird die die vorbestimmte Datenpaketgröße enthaltende Kanalherstellungsanforderung zur Leitstelle NM geliefert, um zu prüfen, ob das Netz 8 benutzt wird. Gleichzeitig bestinmmt ein Detektorteil die Zeit zwischen der Erzeugung der Kanalherstellungsanforderung und dem Empfang der Sendeerlaubnis, um damit die Belastung (Belegung) des Netzes 8 zu prüfen. Wenn das Netz 8 überlastet (überbelegt) ist, wird die Datenpaketgröße für den nächsten Datenpaketübermittlungszyklus vergrößert, obgleich damit die Übermittlungszeit verlängert wird, wodurch die Nutzungsleistung oder Ausnutzung des Netzes verbessert wird. Falls jedoch die Belastung oder Belegung des Netzes 8 nicht stark ist, wird das Protokoll zur Verkleinerung der Datenpaketgröße und Erhöhung der Übermittlungsgeschwindigkeit geändert, obgleich dadurch die Nutzungsleistung verschlechtert wird.
Wenn in der Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 Daten einer Größe, die in Übereinstimmung mit der gezählten Zeit bestimmt ist, gespeichert werden, liefert die Schnittstelleneinheit 4-1 die Daten als Datenpaket in Übereinstimmung mit einem bezeichneten Protokoll zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-2. Wenn die Schnittstelleneinheit 4-2 die Daten empfängt, sendet sie Bestätigungsdaten zur Schnittstelleneinheit 4-1 zurück. Die Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 unterteilt die Daten in eine Anzahl von Datenblöcken und sendet den Datenblock oder die Datenblöcke nach Maßgabe des ACR-NEMA-Schemas zum Endgerät 2.2. Das erste Datenpaket zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 wird vom Speicher 24 durch das Sende/Empfangsgerät 20 über die I-Netzsteuereinheit 16 zum Netz 8 ausgegeben. Die anschließenden oder nachfolgenden Datenpakete werden vom Speicher 18 durch das Sende/Empfangsgerät 20 über die I- Netzsteuereinheit 16 zum Netz 8 ausgegeben. Die oben beschriebene Operation wird wiederholt, bis alle Daten vollständig übertragen worden sind.
Wenn alle Daten ausgesandt sind, sendet das Endgerät 2-2 über die Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 eine Sendeantwort (SEN RESP.) zum Endgerät 2-1 zurück. Das Endgerät 2-2 gibt über die Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 die Trennungsanforderung (DISCONN.REQ) zum Endgerät 2-2 aus. Auf den Empfang der Trennungsanforderung hin sendet das Endgerät 2-2 eine Trennungsanzeige (DISCONN.IND.) über die Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 zum Endgerät 2-2 zurück. Die Daten sind daraufhin vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 übermittelt bzw. übertragen.
Wie vorstehend beschrieben, wird eine Nachrichtenlängendetektion oder -erfassung durch Prüfung der in die Sendeanforderung eingeschriebenen Nachrichtenlängendaten durchgeführt. In die Sendeanforderung sind außerdem Daten eingeschrieben, welche die Art der Daten angeben. Die Mitteilungs- oder Nachrichtenlänge kann auch durch die Art der Nachricht, nicht aber durch die Nachrichtenlängendaten bestimmt werden. Bei der beschriebenen Ausführungsform wird nach dem Speichern der Paketdaten mit der Größe eines Übermittlungszyklus im Speicher 24 die anschließende Paketdateneinheit oder das anschließende Datenpaket im Speicher 18 abgespeichert. Falls jedoch die Paketdaten als eine große Datenmenge erfaßt werden, können die anschließenden Paketdaten im Speicher 18 abgespeichert werden, und die im Speicher 24 gespeicherten Paketdaten können auch zum Speicher 18 übertragen werden, um damit das Datenpaket zu formatieren.
Die Mitteilungs- oder Nachrichtenlänge kann durch Zählen der Zahl der Datenpakete geprüft werden. In diesem Fall umfaßt der Größendetektor (Detektorteil) einen Datenpaketzähler und einen Datenpaketzählung-Komparator (vgl. Fig. 12). Der Datenpaketzähler besitzt eine Funktion zum Zählen der Zahl der vom Endgerät 2-1 empfangenen Datenpakete. Genauer gesagt: der Datenpaketzähler liest die Kanalzahl und den Inhalt des Kennzeichenfelds für den letzten Datenblock aus jedem Datenpaket aus, das vom Endgerät 2-1 ausgegeben und im Speicher 24 gespeichert wird, und er zählt die Datenpakete nach Software-Art, bis das das gesetzte Kennzeichen für den letzten Datenblock enthaltende Datenpaket festgestellt wird. Der Datenpaketzählung-Komparator vergleicht den Zählstand des Datenpaketzählers mit einem vorbestimmten Bezugswert n. Ein Vergleichsergebnis wird zum Wähler (Netzwählteil) gesandt. Der Wähler sendet ein Wählsteuersignal zu den Netzsteuereinheiten 16 und 22 auf der Grundlage des Vergleichsergebnisses des genannten Komparators. Demzufolge wird die Wählsteuerung für das bei dieser Datenpaketübermittlung benutzte Netz durchgeführt.
Die Arbeitsweise ist nachstehend anhand des Ablaufdiagramms von Fig. 13 näher erläutert.
Das Endgerät 2-1 führt eine Datenübertragung durch Datenpaketumschaltung oder -vermittlung durch. Wenn Daten übertragen werden sollen, wird eine große Größe der Nachricht 117 in Datenblöcke 117 a, 117 b, 117 c, . . . 117 n mit jeweils einer Vielzahl von Bytes unterteilt (vgl. Fig. 14A). Gemäß Fig. 14B werden an die Blöcke jeweils Kanalzahlen X angehängt. Eine Markierung "*" wird im Kennzeichen 118 für den letzten Datenblock im letzten Datenblock 117 n gesetzt. Die resultierenden Datenpakete werden in der Reihenfogle 119 a, 119 b, . . . 119 n zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 gesandt. Das übersandte oder übertragene Datenpaket wird im Schritt S 1 vom Sende/Empfangsgerät 12 empfangen. Das empfangene Datenpaket 119 a wird im Schritt S 2 durch das Sende/Empfangsgerät 12 in den Speicher 24 eingeschrieben. Im Schritt S 3 liest die Zentraleinheit 14 die Kanalzahl und das Kennzeichen für den letzten Block des Datenpakets aus dem Speicher 24 aus, und sie bestimmt, ob das Kennzeichen (*) für den letzten Datenblock gesetzt ist. Bei einem negativen Ergebnis (NEIN) in Schritt S 3 stellt das betreffende Datenpaket nicht das letzte Datenpaket dar. Im Schritt S 6 wird im "weichen" Zähler eine "1" zu einer Veränderlichen i hinzuaddiert. Die Operationen nach Schritten S 1 bis S 4 und S 6 werden für jedes Datenpaket wiederholt.
Im Schritt S 7 stellt die Zentraleinheit 14 fest, ob die Bedingung in erfüllt ist. Diese Bestimmung erfolgt mittels des Datenpaketzählung-Komparators in der Zentraleinheit 14. Wenn der Zählstand i des Datenpaketzählers den vorbestimmten Bezugswert n nicht erreicht hat, kehrt der Programmfluß zum Schritt S 1 zurück. Das nächste Datenpaket (d. h. das Datenpaket 119 b in diesem Fall) wird vom Endgerät 2-1 zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 gesandt. Auf diese Weise werden die Operationen nach Schritten S 1 bis S 4 und Schritten S 6 und S 7 wiederholt.
Wenn die Zentraleinheit (CPU) 14 im Schritt S 4 feststellt, daß das Kennzeichen (*) für den letzten Block gesetzt ist, hat der Zählstand des Datenpaketzählers den vorbestimmten Bezugswert n nicht erreicht. Mit anderen Worten: die Mitteilungs- oder Nachrichtenlänge ist kürzer als die durch den Bezugswert n bestimmte Datenlänge. Im Schritt S 5 bestimmt die Zentraleinheit 14, daß die Nachricht über das Netz 7 ausgesandt werden soll. Wenn die Zentraleinheit 14 im Schritt S 4 feststellt, daß das letzte Kennzeichen (bzw. das Kennzeichen für den letzten Block) gesetzt ist, werden die Kanalzahl X und der Parameter "L" vom Detektor zum Wähler übersandt, wobei letzterer ein Wählsteuersignal zur C-Netzsteuereinheit 22 sendet. Als Ergebnis werden alle Datenpakete mit Kanalzahlen X im Speicher 24 über das Sende/Empfangsgerät 26 unter der Steuerung der Steuereinheit 22 zum Netz 7 gesandt.
Wenn die Zentraleinheit 14 im Schritt S 7 feststellt, daß die Bedingung in erfüllt ist, wird die Nachrichtenlänge als länger als die Datenlänge erfaßt, die durch den vorbestimmten Bezugswert n bestimmt wird. Die Zentraleinheit 14 bestimmt im Schritt S 8, daß die Mitteilung oder Nachricht über das Netz 8 ausgesandt werden soll. Bei einem positiven Ergebnis (JA) im Schritt S 7 werden die Kanalzahl X und der Parameter H vom Detektor zum Wähler geliefert. Der Wähler gibt sodann das Wählsteuersignal zur I-Netzsteuereinheit 16 aus. Die Steuereinheit 16 übermittelt alle die Kanalzahlen X aufweisenden Datenpakete im Speicher 24 zum Speicher 18. Die nachfolgenden Datenpakete mit Kanalzahlen X, die vom Sende/Empfangsgerät 12 empfangen werden sollen, werden in den Speicher 18 eingeschrieben. Die die Kanalzahl X aufweisenden, unter der Steuerung der Steuereinheit 16 umformierten Datenpakete werden sequentiell aus dem Speicher 18 ausgelesen und über das Sende/Empfangsgerät 20 zum Netz 8 gesandt.
Bei der beschriebenen Ausführungsform wird die Nachrichtengröße durch Zählung der Zahl der Datenpakete mit identischen Kanalzahlen X festgestellt oder erfaßt. Wenn die Nachrichtengröße klein ist, wird sie über das Netz 7 ausgesandt oder übertragen. Eine lange Mitteilung bzw. Nachricht wird dagegen über das Netz 8 ausgesandt bzw. übertragen.
Eine Anzahl von Netzen unterschiedlicher Datenübertragungsgeschwindigkeiten kann dabei wirksam genutzt werden. Außerdem kann die Nachrichtengröße, wie beschrieben, mittels der Zahl der Datenpakete überwacht werden.
Beispielsweise sind bei der beschriebenen Ausführungsform der "weiche" Datenpaketzähler und der "weiche" Datenpaketzählung-Komparator in der Zentraleinheit 14 zugewiesen bzw. dieser zugeordnet. Der Datenpaketzähler und der Datenpaketzählung- Komparator können jedoch auch durch Hardware realisiert sein. Bei Verwendung eines "harten" oder "Hardware"-Zählers und eines Hardware-Komparators können diese Schaltungsbauteile im Sende/Empfangsgerät 12 angeordnet sein. Letzteres umfaßt dann einen durch einen Zähler mit Sende/ Empfangsfunktion gebildeten Datenpaketzähler und eine durch einen Komparator gebildete Datenpaketzählung-Verrgleichereinrichtung. Das Vergleichsergebnis vom Datenpaketzählung- Komparator wird zur Netzwerkwähl-Steuereinheit in der Zentraleinheit 14 geliefert und auf dieselbe Weise, wie bei der vorher beschriebenen Ausführungsform, für Netzwählsteuerung benutzt.
Fig. 15 veranschaulicht in einem Blockschaltbild eine andere Ausgestaltung eines Ortszonennetzsystems. Der Hauptteil dieses Systems nach Fig. 15 entspricht demjenigen gemäß Fig. 4. Das Ortszonennetzsystem gemäß Fig. 15 unterscheidet sich von demjenigen nach Fig. 4 dadurch, daß die Sende/ Empfangsgeräte 26 und 20 Daten zu Lichtleitfasern ausgeben und ein Photomultiplexer 10 zum Ankoppeln oder Entkoppeln von optischen Daten, die von den Sende/Empfangsgeräten 20 und 26 ausgegeben werden, vorgesehen ist. Dabei ist die Netz-Schnittstelleneinheit über einen Lichtleitfaserstrang 8 mit dem Netz 6 verbunden. Die Daten werden daher durch Teilen oder Unterteilung des Bands ausdgesandt. Ein Niedergeschwindigkeitskanal entspricht dem Netz 7, während ein Hochgeschwindigkeitskanal dem Netz 8 entspricht.
Die Arbeitsweise der Ausführungsform gemäß Fig. 15 ist dieselbe wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 10, so daß auf eine nähere Beschreibung verzichtet werden kann.
Wenn auf die beschriebene Weise eine große Datenmenge und eine kleine Datenmenge, die z. B. medizinische Bilddaten darstellen, übertragen werden sollen, wird ein Protokoll aus einer Anzahl von Übertragungsprotokollen nach Maßgabe der großen oder der kleinen Datenmenge gewählt. Die Daten werden über das entsprechende Netz bzw. Netzwerk übermittelt, wobei die Übertragungsleistung (Worte/s) verbessert sein kann. Außerdem kann dabei die Bilddatenübermittlungszeit (s/Bilddaten) minimiert sein. Im Ausführungsbeispiel sind zwei Arten von Protokollen und die diesen entsprechenden Netzwerke vorbereitet oder vorgesehen. Die Zahl der Protokolle kann jedoch auch entsprechend den Anwendungsfallen vergrößert sein.

Claims (9)

1. Ortszonennetz zum Übertragen von Bilddaten von einem ersten Endgerät (Fig. 5, 2-1) zu einem zweiten Endgerät (Fig. 5, 2-2) mit:
  • - einem ersten Netz (8) zum Übertragen der Bilddaten zwischen dem ersten Endgerät (2-1) und dem zweiten Endgerät (2-2),
  • - einem zweiten Netz (7) zum Übertragen von Steuerdaten, um das erste Netz (8) vorzubereiten,
  • - einer einerseits mit dem ersten und dem zweiten Netz (8, 7) und andererseits mit dem ersten Endgerät (2-1) verbundenen ersten Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) zum Übertragen der vom ersten Endgerät (2-1) empfangenen Bilddaten zum zweiten Endgerät (2-2) in einer Vielzahl von Paketen, in die die Bilddaten unterteilt sind, und
  • - einer einerseits mit dem ersten und dem zweiten Netz (8, 7) und andererseits mit dem zweiten Endgerät (2-2) verbundenen zweiten Netz- Schnittstelleneinheit (4-2) zum Empfangen der von vom ersten Netz (8) übertragenen Pakete, um diese zum zweiten Endgerät (2-2) zu senden
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die erste Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) eine Netz-Steuereinheit (Fig. 4, 16) umfaßt, die die Datenpaketgröße der zu übertragenden Pakete vergrößert, wenn die Belastung des ersten Netzes (8) hoch ist.
2. Ortszonennetz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ferner eine mit dem zweiten Netz (7) verbundene Netz-Leitstelleneinheit (NM) zur Lieferung einer Erlaubnis auf der Grundlage eines Benutzungszustands des ersten Netzes (8) in Abhängigkeit von einer ihr eingegebenen Anforderung vorgesehen ist und daß die erste Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) die Anforderung zur Netz-Leitstelleneinheit (NM) über das zweite Netz (7) ausgibt, um jedes der zweiten Datenpakete zu übertragen, den Benutzungszustand des ersten Netzes (8) ab der Lieferung der Anforderung und dem Empfang der Erlaubnis erfaßt und zur zweiten Netz- Schnittstelleneinheit (4-2) jedes der zweiten Datenpakete mit einer nach Maßgabe des Benutzungszustands bestimmten Paketgröße überträgt.
3. Ortszonennetz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) umfaßt:
eine Empfangseinheit (12) zum Empfangen der Bilddaten vom ersten Endgerät (2-1),
eine erste Sendeeinrichtung (16, 18, 20) zum Senden der Bilddaten von der ersten Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) über das erste Netz (8) nach Maßgabe einer ersten, ihr eingegebenen Steueranweisung,
eine zweite Sendeeinrichtung (22, 24, 26) zum Senden der Bilddaten zur zweiten Netz-Schnittstelleneinheit (4-2) über das zweite Netz (7) nach Maßgabe einer zweiten, ihr eingegebenen Steueranweisung und
eine Steuereinrichtung (14) zum Erfassen der Bilddatengröße und zum Ausgeben der ersten und zweiten Anweisungen zu erster und zweiter Sendeeinrichtung (16, 18, 20; 22, 24, 26) in Übereinstimmung mit der erfaßten Bilddatengröße.
4. Ortszonennetz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) umfaßt:
eine Empfangseinheit (12) zum Empfangen der Bilddaten vom ersten Gerät,
eine erste Sendeeinrichtung (16, 18, 20) zum Senden der Bilddaten zur ersten Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) über das erste Netz (8) nach Maßgabe einer ersten, ihr eingegebenen Steueranweisung,
eine zweite Sendeeinrichtung (22, 24, 26) zum Senden der Bilddaten zur zweiten Netz-Schnittstelleneinheit (4-2) über das zweite Netz (7) nach Maßgabe einer zweiten, ihr eingegebenen Steueranweisung und
eine Steuereinrichtung (14) zum Erfassen der Bilddatengröße, zum selektiven Ausgeben der ersten und zweiten Anweisungen zu erster und zweiter Sendeeinrichtung (16, 18, 20; 22, 24, 26) in Übereinstimmung mit der erfaßten Bilddatengröße, zum Ausgeben der zweiten Steueranweisung, um die zweite Sendeeinrichtung (22, 24, 26) für die Ausgabe der Anforderung zur Netz-Leitstelleneinheit (NM) zu veranlassen, zum Erfassen des Benutzungszustands ab der Lieferung der Anforderung und dem Empfang der Erlaubnis und zum Bestimmen der Paketgröße jedes zweiten Pakets.
5. Ortszonennetz nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (14) die Zahl der vom ersten Endgerät (2-1) empfangenen ersten Pakete zählt, bestimmt, ob die Zahl der ersten Pakete eine vorbestimmte Größe übersteigt, die erste Steueranweisung zur ersten Sendeeinrichtung (16, 18, 20) ausgibt, wenn die Zahl der ersten Pakete als die vorbestimmte Größe übersteigend bestimmt wird, und die zweite Steueranweisung zur zweiten Sendeeinrichtung (22, 24, 26) ausgibt, wenn die Zahl der ersten Pakete als die vorbestimmte Größe unterschreitend bestimmt wird.
6. Ortszonennetz nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß Steuer-Bilddaten, die Bilddatengrößen-Daten enthalten, vor den Bilddaten vom ersten Endgerät (2-1) zum zweiten Endgerät (2-2) übertragen werden und die Steuereinrichtung (14) die Bilddatengröße anhand der Bilddatengrößen- Daten erfaßt.
7. Ortszonennetz nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß Steuer-Bilddaten, die Bilddatentyp-Daten enthalten, vor den Bilddaten vom ersten Endgerät (2-1) zum zweiten Endgerät (2-2) übertragen werden und die Steuereinrichtung (14) die Bilddatengröße anhand der Bilddatentyp-Daten erfaßt.
8. Ortszonennetz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (14) den Benutzungszustand von für eine Zeitspanne ab der Lieferung der Anforderung bis zum Empfang der Erlaubnis erfaßt.
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