DE3803326A1 - Ortszonennetz fuer nachrichtenuebermittlung - Google Patents

Ortszonennetz fuer nachrichtenuebermittlung

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L12/00Data switching networks
    • H04L12/28Data switching networks characterised by path configuration, e.g. LAN [Local Area Networks] or WAN [Wide Area Networks]

Description

Die Erfindung betrifft ein Ortszonennetz(system) (local area network = LAN) eines solchen Aufbaus, bei dem Knoten­ punkte oder Anschlüsse, die jeweils mindestens ein Datenend­ gerät und eine Netz-Schnittstelleneinheit aufweisen, an Netze unterschiedlicher Charakteristika angeschlossen sind, wobei eine Mitteilung oder Nachricht mit hoher Geschwindig­ keit zwischen den Datenendgeräten mittels Datenpaketumschal­ tung oder -vermittlung in Übereinstimmung mit der Nachrich­ tengröße übertragen werden kann.
Rechneranlagen und verschiedene andere Büroautomatisie­ rungsgeräte werden bereits verbreitet zur Verbesserung der Arbeitsleistung in Büros o.dgl. unter wirksamer Nutzung von Daten und dgl. angewandt. In der Anfangsphase der Ent­ wicklung wurden derartige Geräte als Einzelausrüstung an zweckmäßigen Stellen eingesetzt, wobei derartige Geräte jedoch nicht systematisch verbunden oder geschaltet und bestmöglich genutzt werden können. Demzufolge hat ein Orts­ zonennetz als System zum Zusammenschalten solcher Geräte große Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
In einem weiteren Sinne ist ein Ortszonennetzsystem ein Netz(werk), in welchem Rechner, Speicher großer Kapazität, Drucker, Überwachungs- oder Monitorgeräte sowie Steueraus­ rüstung oder -geräte, die sämtlich in einem vergleichsweise eng begrenzten Bereich verteilt sind, durch Übertragungs­ leitungen miteinander verbunden sind. In einem engeren Sinne ist ein Ortszonennetzsystem ein digitales Informa­ tionsübermittlungssystem in einem Unternehmen.
Fig. 1 ver­ anschaulicht ein herkömmliches Netz eines Ortszonennetz­ systems 6.
Gemäß Fig. 1 umfaßt das Ortszonennetzsystem 6 eine Netz- Leitstelle (network manager) NM, ein Hochgeschwindigkeit- Datenübertragungsnetz 8 und ein Steuerdatenübertragungs­ netz 7, das zum Übertragen von Daten oder Steuerdaten zwi­ schen Knotenpunkten (bzw. Anschlüssen) N 1 - Nn dient, die durch Rechner o.dgl. in Gebäuden gebildet sind. Jeder Kno­ tenpunkt N 1 - Nn enthält mindestens ein Datenendgerät und eine Netzschnittstelleneinheit NIU und führt eine(n) Daten­ übertragung oder -austausch mittels eines Datenpaketum­ schaltsystems aus, d.h. eines der Speicher- und Umschalt­ pläne. Wenn eine Kanalherstellungsanforderung von einem gegebenen Datenendgerät über die Netzschnittstelleneinheit NIU ausgegeben wird, stellt eine Netzleitstelle NM einen Kanal in Übereinstimmung mit Kanalherstellungsanforderun­ gen von anderen Datenendgeräten her. Das Netz 7 dient zum Übermitteln von die Zahl der Datenpakete (packets) und die Zahl der unbelegten Datenpakete angebenden Steuerdaten und umfaßt ein Datenübertragungs- oder -austauschmedium (z.B. Koaxialkabel oder Lichtleitfasern für Übertragung mit nie­ driger Geschwindigkeit) zum Verbinden der Knotenpunkte N 1 - Nn. Das Netz 8 dient zum Übermitteln eines Datenpakets und umfaßt Hochgeschwindigkeit-Übertragungslichtleitfasern, die von einem Sternkoppler 9 als Zentrum des Netzes aus radial mit den Knotenpunkten N 1 - Nn verbunden sind.
Jede Nachricht ist in Datenblöcke unterteilt, die jeweils eine Länge von mehreren Bytes besitzen, und wird zu einem Bestimmungsendgerät in Einheiten von Datenpaketen übertra­ gen, denen eine Bestimmungszahl o.dgl. hinzugefügt ist. Wenn gemäß Fig. 2 eine lange Nachricht, z.B. Röntgenbild­ daten, vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 übertragen werden soll, werden Steuerdaten erzeugt, bevor und nachdem die Bilddaten vom Endgerät 2-1 übertragen werden. Die an das Endgerät 2-1 angeschlossene Schnittstelleneinheit (NIU) 4-1 bestimmt, ob die Reihe der eingegebenen Übertragungs­ daten Steuerdaten oder Bilddaten sind. Handelt es sich da­ bei um Steuerdaten, so werden diese über das Netz 7 zur Netz-Leitstelle NM übertragen, um damit einen Kanal im Netz 8 herzustellen. Wenn der Kanal im Netz 8 hergestellt ist, überträgt die Einheit 4-1 über das Netz 8 Bilddaten zum Bestimmungsendgerät oder -terminal. Nach erfolgter Bilddatenübertragung werden wiederum die Steuerdaten über die Einheiten 4-1 und 4-2 vom Endgerät 2-1 zum Endgereät 2-2 übertragen. Sodann ist die Übertragung (transmission) von Bilddaten in einem Ausführungszyklus abgeschlossen.
Im oben beschriebenen Fall ist eine Datenübertragungsge­ schwindigkeit (rate) wichtig. Das in Fig. 1 gezeigte her­ kömmliche Netzsystem umfaßt ein Hochgeschwindigkeitsnetz 8 mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit und ein Niederge­ schwindigkeitsnetz 7 mit niedriger Übertragungsgeschwindig­ keit. Die Netze 8 und 7 verwenden unterschiedliche Proto­ kolle. Wenn das Netz 8 mit einer kleinen Datenkapazität benutzt wird, können die Daten mit hoher Geschwindigkeit übertragen werden (vgl. Fig. 3A), doch ist dabei die Über­ tragungszeit T 2, einschließlich einer Vorbereitungszeit, lang. Bei Verwendung des Netzes 7 gemäß Fig. 3B ist eine lange Zeitspanne für die Vorbereitung und Übertragung der Daten nötig, während die Übertragungszeit T 1 selbst kurz ist. Wenn eine kleine Datenmenge übertragen werden soll, ist daher die Protokollverarbeitungszeit T 1 kürzer als die Protokollverarbeitungszeit T 2.
Wenn eine große Datenmenge übertragen werden soll, ent­ spricht die für die Benutzung oder Belegung des Netzes 8 erforderliche Übertragungszeit T 4 im wesentlichen der für die Übertragung einer kleinen Datenmenge über das Netz 8 erforderlichen Übertragungszeit T 2 (vgl. Fig. 3C). Wenn eine große Datenmenge in kleinere Daten(mengen)einheiten unterteilt wird oder ist und diese Daten über das Netz 7 übertragen werden sollen (vgl. Fig. 3D), ist die Übertra­ gungszeit T 3, wie aus Fig. 3C hervorgeht, beträchtlich län­ ger als die Übertragungszeit T 4.
Wenn auf die beschriebene Weise Daten unabhängig von der Länge der Übertragungsdaten über das Netz 8 übertragen wer­ den, ist die Steuerdaten-Übertragungszeit länger als die Mitteilungs- bzw. Nachrichtdaten-Übertragungszeit, wenn die Nachrichtübertragungsdaten(länge) kurz ist. Die Netze 7 und 8 können daher nicht wirksam genutzt werden. Aus die­ sem Grund ist in einem Netz zum Übertragen sowohl großer als auch kleiner Datenblöcke, z.B. in einem medizinischen Bilddatenspeicher-Übertragungssystem, die Übertragungs­ leistung für einen kleinen Datenblock in einem Hochgeschwin­ digkeitsnetz gering, während die Übertragungsleistung für einen großen Datenblock in einem Niedergeschwindigkeits­ netz ebenfalls gering ist. Demzufolge besteht ein großer Bedarf nach der Entwicklung eines Ortszonennetzsystems, das wirksam bzw. wirtschaftlich Daten auf der Grundlage von Nachrichtengrößen (messages sizes) über eine Anzahl von Netzen unterschiedlicher Datenübertragungsgeschwindig­ keit-Charakteristika zu übertragen vermag.
Die Erfindung ist nun im Hinblick auf die geschilderten Gegebenheiten entwickelt worden; Aufgabe der Erfindung ist damit die Schaffung eines Netz(werk)systems, das wirksam bzw. wirtschaftlich Daten einer großen Informationskapazi­ tät und Daten einer kleinen Informationskapazität mit hoher Geschwindigkeit zwischen Datenendgeräten (terminals) in Übereinstimmung mit der Datenpaketumschaltung oder -ver­ mittlung zu übermitteln vermag.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 gekenn­ zeichneten Merkmale gelöst.
Die Erfindung ist auf ein Ortszonennetz angewandt, in wel­ chem mehrere Knotenpunkte mit jeweils mindestens einem Da­ tenendgerät und einer Netz-Schnittstelleneinheit an eine Anzahl von Netzen unterschiedlicher Eigenschaften oder Charakteristika angeschlossen sind. Das Netzsystem umfaßt ein erstes und ein zweites Netz(werk), eine zwischen erstes und zweites Netz sowie ein erstes Endgerät geschaltete erste Netz-Schnittstelleneinheit zum Wählen einer vom ersten End­ gerät ausgegebenen Mitteilung oder Nachricht auf der Grund­ lage ihrer Größe und zu ihrer Übertragung zu einem der ersten und zweiten Netze sowie eine mit erstem und zwei­ tem Netz und einem zweiten Endgerät verbundene zweite Netz- Schnittstelleneinheit zum Empfangen der Nachricht von einem der ersten und zweiten Netze und zu ihrer Übermittlung (sending) zum zweiten Endgerät.
Wenn die Größe der vom ersten Endgerät übertragenen Nach­ richt klein ist, wird das zweite Netz(werk), anderenfalls das erste Netz(werk), benutzt.
Aufgabe der Erfindung ist auch die Schaffung eines Über­ tragungssystems einer hohen Datenübertragungs- oder -über­ mittlungsleistung. In diesem System werden mehrere Über­ tragungsprotokolle in der Netz-Schnittstelleneinheit so vorbereitet, daß sie den mehreren Netzen entsprechen, ein optimales Übertragungsprotokoll in Übereinstimmung mit ei­ nem Benutzungszustand des Netzes gewählt und die Nachricht über das dem optimalen Protokoll entsprechende Netz über­ tragen.
Mit der vorstehend umrissenen Erfindung wird ein Ortszonen­ netzsystem zur Verfügung gestellt, das wirksam bzw. wirt­ schaftlich eine Anzahl von Netzen unterschiedlicher Daten­ übertragungsgeschwindigkeit-Charakteristika auf der Grund­ lage der Übertragungsdatengrößen zu benutzen vermag.
Außerdem werden dabei mehrere Übertragungsprotokolle für eine Art der Nachricht vorbereitet, und ein optimales Proto­ koll kann nach Maßgabe des Belegungszustands der Netze ge­ wählt werden, wodurch die Übermittlungsleistung maximiert und die Übermittlungszeit minimiert werden.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfin­ dung im Vergleich zum Stand der Technik anhand der Zeich­ nung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Konfiguration eines herkömmlichen Ortszonennetzsystems,
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines herkömmlichen Nachrichtenübertragungsschemas oder -plans,
Fig. 3A bis 3D schematische Darstellungen zur Erläuterung von Änderungen der Protokollverarbeitungszeit auf der Grundlage von Nachrichtgrößen (message sizes),
Fig. 4 ein Blockschaltbild einer beim Ortszonennetzsystem gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung verwendeten Netz-Schnittstelleneinheit,
Fig. 5 eine Darstellung einer beim Ortszonennetzsystem gemäß Fig. 4 verwendeten Protokollanordnung,
Fig. 6 eine Darstellung eines nach ACR-NEMA-Schema forma­ tierten Datenpakets,
Fig. 7 eine graphische Darstellung der Beziehung zwischen der Übertragungsgeschwindigkeit zwischen dem End­ gerät und der Netz-Schnittstelleneinheit einer­ seits sowie der Gesamtübermittlungszeit anderer­ seits,
Fig. 8 eine graphische Darstellung der Beziehung zwischen der Puffergröße und der Übermittlungszeit,
Fig. 9 eine graphische Darstellung der Beziehung zwischen der Puffergröße und der Hochgeschwindigkeitsnetz- Nutzungsleistung,
Fig. 10 ein Folgediagramm zur Darstellung der Operationen bei Nachrichtenübermittlung,
Fig. 11 eine Darstellung der detaillierten Sequenz oder Folge nach Fig. 10,
Fig. 12 eine schematische Darstellung einer in Funktions­ blöcken ausgedrückten Zentraleinheit (CPU),
Fig. 13 ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung einer Operation der Netz-Schnittstelleneinheit nach Fig. 4,
Fig. 14A und 14B Darstellungen zur Erläuterung des Ablauf­ diagramms nach Fig. 13,
Fig. 15 ein Blockschaltbild einer beim Ortszonennetzsystem gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung verwendeten Netz-Schnittstelleneinheit und
Fig. 16 eine Darstellung der Konfiguration des Ortszonen­ netzsystems gemäß Fig. 4.
Die Fig. 1 bis 3D sind eingangs bereits erläutert worden.
Die Systemkonfiguration oder -ausgestaltung des Ortszonen­ netzsystems gemäß einer ersten Ausführungsform sei zunächst anhand von Fig. 16 erläutert. Das System umfaßt Netze 7 und 8, mehrere Knotenpunkte bzw. Anschlüsse N 1 - Nn und eine Netz(werk)-Leitstelle NM. Das für Hochgeschwindigkeit- Datenübertragung ausgelegte Netz 8 umfaßt z.B. Lichtleit­ faserstränge. Das eine niedrigere Übertragungsgeschwindig­ keit als das Netz 8 aufweisende Netz 7 umfaßt z.B. Koaxial­ kabel.
Fig. 4 veranschaulicht den Aufbau bzw. die Ausgestaltung eines Knotenpunkts oder Anschlusses. Dabei umfaßt jeder Knotenpunkt mindestens ein Daten-Endgerät 2 und eine Netz- Schnittstelleneinheit 4. Gemäß Fig. 5 weist das Endgerät 2 ein Protokoll 101-1 mit einer hierarchischen Struktur der Pegel oder Ebenen A 1 bis An auf. Die Datenübertragung erfolgt zwischen dem Endgerät 2 und der Schnittstellenein­ heit (NIU) 4 durch Datenpaketumschaltung oder -vermittlung auf der Grundlage des ACR-NEMA-Systems. Zum Senden einer Mitteilung oder Nachricht im ACR-NEMA-System unterteilt das Endgerät 2 die Nachricht in eine Anzahl von Datenblöcken mit jeweils einer vorbestimmten Zahl von Bytes. Ein Daten­ paket-Beschreibungs(satz)wort und eine Blockfolgezahl wer­ den zum Datenblock hinzuaddiert, um ein Datenpaket zu for­ matieren, und dem Datenpaket werden ein Rahmenbeschreibungs­ wort sowie eine Rahmenprüfsequenz hinzuaddiert, um einen Rahmen (frame) gemäß Fig. 6 zu formatieren. Der Rahmen wird vom Endgerät 2 zur Schnittstelleneinheit 4 gesandt. Am An­ fang der Blockfolgezahl ist ein Kennzeichenfeld für letzten Datenblock vorhanden, wobei der Zustand des Kennzeichens anzeigt, ob dieser Datenblock der letzte Datenblock ist.
Die Anordnung der Netz-Schnittstelleneinheit (NIU) 4 ist nachstehend anhand von Fig. 4 näher erläutert. Wie darge­ stellt, umfaßt die Schnittstelleneinheit 4 eine Zentralein­ heit (CPU) 14, Pufferspeicher 24 und 18, eine I-Netzsteuer­ einheit 16, eine C-Netzsteuereinheit 22 sowie Sende/Empfangs­ geräte (T/R) 12, 20 und 26.
Die Zentraleinheit (CPU) 14 steuert die Gesamtoperation der Schnittstelleneinheit 4 und umfaßt funktionsmäßig einen Größendetektorteil zum Erfassen oder Bestimmen der Größe einer vom Endgerät 2 ausgesandten Nachricht, einen Detek­ torteil zum Erfassen einer Datenpaketgröße eines zu einer anderen Schnittstelleneinheit 4 zu übertragenden Datenpa­ kets, einen Netzwählteil zum Wählen eines benutzten Netzes in Übereinstimmung mit einem Detektionsergebnis des Größen­ detektorteils sowie einen Übertragungssteuerteil zum Bestim­ men eines Protokolls für Datenübertragung zwischen ihrem eigenen Knotenpunkt und einem anderen Knotenpunkt sowie zum Steuern der Übermittlung von Steuerdaten, wie Sende­ anforderung, Empfangserlaubnis und Bestätigung.
Das Sende/Empfangsgerät (transceiver) 12 tauscht ein Daten­ paket mit dem Endgerät 2 unter der Steuerung der Zentral­ einheit 14 aus. Das empfangene Datenpaket wird im Speicher 24 oder 18 abgespeichert. Das Sende/Empfangsgerät 26 tauscht Steuerdaten und eine kleine Datenmenge mit anderen Netz- Schnittstelleneinheiten über das Netz 7 unter der Steuerung der C-Netzsteuereinheit 22 aus. Das Sende/Empfangsgerät 20 bewirkt den Austausch einer großen Datenmenge mit ande­ ren Netz-Schnittstelleneinheiten über das Netz 8 unter der Steuerung der I-Netzsteuereinheit 16. Gemäß Fig. 5 weist die Zentraleinheit 14 ein erstes hierarchisches Protokoll 102-1, ein zweites hierarchisches Protokoll 103-1 und ein drittes hierarchisches Protokoll 104-1 auf. Das erste hierarchische Protokoll 102-1 entspricht dem Protokoll 101-1 des Endgeräts 2 und wird durch eine hierarchische Struktur mit den Zwischenebenen A 1 bis AI gebildet.
Das zweite hierarchische Protokoll 103-1 ist ein Protokoll für die Übermittlung einer kleinen Datenmenge, und es weist eine hierarchische Struktur von Ebenen oder Pegeln B 1 bis Bj auf. Es handelt sich dabei beispielsweise um ein gemäß IEEE802.3 standardisiertes CSMA/CD-Schema. Das zweite hierarchische Protokoll bewirkt die Belegung oder Freigabe des Übertragungskanals in Einheiten von Datenpaketen nach Maßgabe des Datenpaket-Umschalt- oder -Vermittlungsschemas. Die für die Belegung des Übertragungskanals nötige Zeit kann dabei kurz sein. Eine im Speicher 24 abgespeicherte Nachricht wird durch die C-Netzsteuereinheit 22 ausgelesen und durch das zweite hierarchische Protokoll 103-1 umge­ setzt oder umgewandelt. Die umgewandelte Nachricht wird vom Sende/Empfangsgerät 26 unter der Steuerung der C-Netz­ steuereinheit 22 zu einem Kanal im Niedergeschwindigkeits­ netz 7 ausgegeben. Von der Zentraleinheit 14 ausgegebene oder gelieferte Steuerdaten werden auf ähnliche Weise ver­ arbeitet.
Das dritte hierarchische Protokoll 104-1 ist ein Protokoll zur Übermittlung einer großen Datenmenge, und es weist eine hierarchische Struktur der Ebenen C 1 bis Ck auf. Das dritte hierarchische Protokoll 104-1 belegt den Übertragungskanal nach Maßgabe der Datenpaketumschaltung. Die Belegung des Übertragungskanals nimmt daher eine lange Zeitspanne in Anspruch. Das dritte hierarchische Protokoll 104-1 weist drei Phasen der Datenübertragung auf. In Phase 1 wird eine Anforderung (request) für die Herstellung des Übertragungs­ kanals ausgegeben. In Phase 2 werden Daten über den Kanal übertragen. In Phase 3 wird das Recht oder die Berechti­ gung zur Benutzung des Kanals gelöscht. Ein aus dem Speicher 18 ausgelesenes und gemäß dem dritten Protokoll 104-1 umge­ setztes oder umgewandeltes Datenpaket wird durch die I- Netzsteuereinheit 16 gesteuert und zu einem Kanal im Hoch­ geschwindigkeitsnetz 8 ausgegeben. Die Netz-Schnittstel­ leneinheit 4-1 empfängt die Mitteilung oder Nachricht vom Endgerät 2-1 durch oder über das erste hierarchische Proto­ koll 102-1, wobei die übertragene Mitteilung bzw. Nachricht durch zweites oder drittes hierarchisches Protokoll 103-2 bzw. 104-1 umgewandelt wird. Die umgewandelte Nachricht wird zum Netz 6 gesandt.
Die an die mehreren Netze 7 und 8 angeschlossene Netz- Schnittstelleneinheit 4-2 weist dieselbe Anordnung wie die Schnittstelleneinheit 4-1 auf. Die Zentraleinheit (CPU) der Schnittstelleneinheit 4-1 umfaßt Protokolle 102-2, 103-2 und 104-2, welche dieselbe hierarchische Struktur wie die­ jenigen der Zentraleinheit 14 aufweisen. Beispielsweise ist das zweite hierarchische Protokoll 103-2 der Schnitt­ stelleneinheit 4-2 über das Netz 7 mit dem zweiten hierarchischen Protokoll 103-1 der Schnittstelleneinheit 4-1 verbunden, während das dritte hierarchische Protokoll 104-2 über das Netz 8 mit dem dritten hierarchischen Proto­ koll 104-1 der Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 verbunden ist.
Das vom Sende/Empfangsgerät 26 über das Netz 7 empfangene Datenpaket wird im Speicher 24 unter der Steuerung der Steuereinheit 22 abgespeichert. Das vom Sende/Empfangsge­ rät 20 über das Netz 8 empfangene Datenpaket wird unter der Steuerung der Steuereinheit 16 im Speicher 18 abge­ speichert. Anschließend wird die im Speicher 18 oder 24 abgespeicherte Nachricht durch das Protokoll 102-2 in das ACR-NEMA-Schema umgewandelt und durch das Sende/Empfangs­ gerät 12 zum Endgerät 2-2 gesandt.
Vor der Beschreibung der Arbeitsweise der ersten Ausfüh­ rungsform der Erfindung sei zunächst das der Erfindung zu­ grundeliegende Prinzip erläutert.
Es sei angenommen, daß eine Mitteilung oder Nachricht, wie medizinische Daten mit einer großen Datenmenge und einer kleinen Datenmenge, über die Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 gesandt wer­ den sollen. Eine Gesamtübermittlungszeit vom Beginn des Sendens der Nachricht vom Endgerät 2-1 bis zum Ende des Empfangs am Endgerät 2-2 bestimmt sich zu T TR . Die Zeit T TR bestimmt sich durch die folgenden fünf Faktoren:
1. Übertragungsgeschwindigkeit zwischen Endgerät und Netz- Schnittstelleneinheit: V A
2. Paketdatenkapazität- C BF
3. Übertragungsgeschwindigkeit des Netzes: V N
4. Einricht- oder Vorbereitungszeit des Netzes:. T SU
5. Datenmenge der Nachricht: SI
Hierbei bestehen hauptsächlich die beiden folgenden Nach­ richtenübermittlungsfälle: (A) die Übermittlungszeit (trans­ fer time) zwischen dem Endgerät und der Netz-Schnittstel­ leneinheit ist länger als diejenige zwischen den Schnitt­ stelleneinheiten, und die Datenmenge der Nachricht ist klein; und (B) die Übermittlungszeit zwischen dem Endgerät und der Netz-Schnittstelleneinheit ist kürzer als diejenige zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten, und die Daten­ menge ist groß.
Die Gesamtübermittlungszeit T TR für den Fall (A) bestimmt sich wie folgt:
T TR = (SI/V A ) + (C BF /V N ) + T SU + (C BF /V A ) (1)
Die Gesamtübermittlungszeit T TR für den Fall (B) bestimmt sich wie folgt:
T TR = (SI/C BF ) [(C BF /V N ) + T SU ] + 2 (C BF /V A ) (2)
Die Nutzungsleistung E des Netzes bestimmt sich wie folgt:
E = (C BF /V N )/[T SU + (C BF /V N )] (3)
Die Beziehung zwischen der Gesamtübermittlungszeit und der Transfer- oder Übermittlungsgeschwindigkeit zwischen dem Endgerät und der Netz-Schnittstelleneinheit ist in Fig. 7 dargestellt. Wie aus Fig. 7 hervorgeht, ist bei einer nie­ drigen Übermittlungsgeschwindigkeit (transfer rate) die Gesamtübermittlungszeit des Typs 2 kurz. Wenn dagegen die Übermittlungsgeschwindigkeit hoch ist, ist die Gesamtübermittlungszeit des Typs 1 kurz. Genauer gesagt: eine Nachricht mit einer kleinen Datenmenge soll nach einem Protokoll einer kurzen Vorbereitungszeit mit einer niedrigen Übermittlungsgeschwindigkeit übertragen werden, während eine Nachricht einer großen Datenmenge mittels eines Protokolls einer großen Übermittlungsgröße, unabhängig von der Vorbereitungszeit, übertragen werden soll, wodurch die Übermittlungszeit verkürzt wird. Beispielsweise werden in einem System, wie einem medizinischen Bilddateninterpolation- Übertragungssystem, in welchem die Datenkapazität der Nach­ richt großen Änderungen in einem weiten Bereich unterliegt, ein oder mehrere Protokolle, z.B. zwei Protokolle vorberei­ tet, wobei die vorbereiteten (prepared) Protokolle selek­ tiv nach Maßgabe gegebener Bedingungen benutzt werden sol­ len, um damit eine Datenübermittlung mit hoher Geschwindig­ keit zu erreichen.
Fig. 8 veranschaulicht die Beziehung zwischen der Gesamt­ übermittlungszeit und der Größe (Pufferkapazität) des Daten­ pakets bei der Übertragung zwischen den Netz-Schnittstel­ leneinheiten. Fig. 9 veranschaulicht die Beziehung zwischen der Datenkapazität (Pufferkapazität) des Datenpakets bei der Übertragung zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten sowie der Nutzungsleistung des Netzes. Wenn die Netze ge­ mäß den Fig. 8 und 9 gleiche Übermittlungsgeschwindigkei­ ten aufweisen, ermöglicht eine Verkleinerung der Datenpaket­ größe, die für die Übertragung von Daten in jedem Zyklus erforderlich ist, eine Verkürzung der Gesamtübermittlungs­ zeit (vgl. Fig. 8). Da in diesem Fall jedoch die Netzleistung gemäß Fig. 9 beeinträchtigt ist, kann die Pufferkapazität nicht sehr klein sein. Wenn das Netz nicht oft benutzt wird, kann die Datenpaketgröße verkleinert sein. Wenn die dem Netz auferlegte Belastung vergrößert wird, ist die Daten­ paketgröße zu vergrößern, so daß damit die Belastung am Netz herabgesetzt werden kann. Die Übermittlungsgeschwin­ digkeit für die Nachricht soll daher in Übereinstimmung mit der Netznutzungsleistung dynamisch gesteuert oder ge­ regelt werden.
Die Operation oder Arbeitsweise der ersten Ausführungsform ist nachstehend anhand von Fig. 10 beschrieben.
Zunächst sei eine Operation zum Übermitteln einer Mittei­ lung oder Nachricht erläutert. Zur Übermittlung einer Nachricht vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 wird eine An­ schlußanforderung (CONN.REQ) vom Endgerät 2-1 zum Sende/ Empfangsgerät 12 in der Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 ge­ sandt. Die der Schnittstelleneinheit 4-1 eingegebene An­ schlußanforderung wird im Speicher 24 gespeichert. Die C- Netzsteuereinheit 22 in der Schnittstelleneinheit 4-1 ver­ anlaßt das Sende/Empfangsgerät 26, eine Anschlußanforde­ rung für die Schnittstelleneinheit 4-2 über das Netz 7 aus­ zugeben. Diese Anschlußanforderung wird vom Sende/Empfangs­ gerät 26 in der Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 empfangen und im Speicher 24 abgespeichert. Gleichzeitig wird diese Anforderung zum Endgerät 2-2 ausgegeben.
Wenn das Endgerät 2-2 bereit ist, wird eine Anschlußanzeige (CONN.IND) in einer Richtung entgegengesetzt zu derjeni­ gen der Anschlußanforderung vom Endgerät 2-2 ausgegeben. Wenn diese Anschlußanzeige von der Netz-Schnittstellenein­ heit 4-2 empfangen wird, liefert letztere die Anschlußan­ zeige über das Netz 7 und die Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 zum Endgerät 2-1.
Wenn das Endgerät 2-1 die Anschlußanzeige empfängt, wird eine Sendeanforderung (SEND.REQ) für das Endgerät 2-2 über­ tragen. Das Endgerät 2-1 unterteilt die Nachricht in eine Anzahl von Datenpaketen und liefert diese in Übereinstim­ mung mit dem ACR-NEMA-Schema zur Netz-Schnittstellenein­ heit 4-1. Die Sendeanforderung wird über das Netz 7 zum Endgerät 2-2 als vorlaufendes Datenpaket auf dieselbe Wei­ se wie die Anschlußanforderung gesandt. Wenn ein eine vor­ bestimmte Datenmenge aufweisendes Datenpaket vom Endgerät 2-1 zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 gesandt wird, sen­ det letzteres aufeinanderfolgend die Datenpakete über das Netz 8 zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 nach Maßgabe des Protokolls zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2. Die von der Schnittstelleneinheit 4-2 empfangenen Datenpakete werden in Übereinstimmung mit dem ACR-NEMA- Schema zum Endgerät 2-2 gesandt.
Wenn die Mitteilung oder Nachricht vollständig übermittelt ist, wird eine Sendeantwort (SEND RESP.) vom Endgerät 2-2 zum Endgerät 2-1 zurückgesandt. Wenn das Endgerät 2-1 die Sendeantwort empfängt, sendet es eine Trennungsanforderung (DISCONN.REQ) zum Endgerät 2-2. Das Endgerät 2-2 sendet eine Trennungsanzeige (DISCONN.IND) zum Endgerät 2-1 bei Empfang der Trennungsanforderung. Wenn das Endgerät 2-1 die Trennungsanzeige empfängt, ist die Mitteilung oder Nachricht vollständig vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 gesandt worden.
Ein "Sende"-Abschnitt des Datenpakets gemäß Fig. 10 ist in Fig. 11 im einzelnen veranschaulicht. Die Sendeanforde­ rung (SEND REQ.), enthaltend die Art der Nachricht (z.B. Bilddaten oder andere Daten) und eine Nachrichtengröße, wird als Steuernachricht vom Endgerät 2-1 in Übereinstim­ mung mit dem ACR-NEMA-Schema gesandt. Wenn die Netz-Schnitt­ stelleneinheit 4-1 eine Sendeanforderung vom Endgerät 2-1 mittels des Sende/Empfangsgeräts 12 empfängt, wird das be­ treffende Datenpaket im Speicher 24 abgespeichert. Die in die Sendeanforderung eingeschriebene Nachrichtengröße (message size) wird durch einen Größendetektorteil in der Zentraleinheit (CPU) 14 erfaßt. Ein Netzwählteil bestimmt auf der Grundlage des Detektionsergebnisses, ob das Netz 7 oder das Netz 8 benutzt werden soll, und er gibt eine Steueranweisung zur Steuereinheit 16 oder 22 in Übereinstim­ mung mit der erfaßten Nachrichtengröße aus. Ein Übertra­ gungssteuerteil bestimmt eine Datenpaketgröße für die Sen­ dung zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten und ein Protokoll nach Maßgabe des Detektionsergebnisses des De­ tektors.
Zwischenzeitlich werden Datenpakete aufeinanderfolgend im Anschluß an die Sendeanforderung vom Endgerät 2-1 gesandt. Wenn der Netzwählteil bestimmt, daß das Netz 8 benutzt wer­ den soll, und wenn das Datenpaket im Speicher 24 bis zu der durch den Übertragungssteuerteil bestimmten Datenpaket­ größe abgespeichert ist, werden die Datenpakete der nach­ folgenden Datenpakete im Speicher 18 abgespeichert. Wenn dabei festgestellt wird, daß die Nachricht eine kleine Größe aufweist, werden die Datenpakete normalerweise im Speicher 24 abgespeichert.
Die Zentraleinheit 14 veranlaßt die C-Netzsteuereinheit 22 zur Ausgabe einer Kanalherstellungsanforderung zur Netz- Leitstelle NM. Die Kanalherstellungsanforderung enthält eine Datenpaketgröße. Die Leitstelle NM führt die Bestim­ mung aus, ob das Netz 8 benutzt werden kann. Ein Knoten­ punkt oder Anschluß, der das Netz 8 benutzen soll, gibt die Kanalherstellungsanforderung jedesmal dann aus, wenn er die Benutzung des Netzes 8 benötigt. Wenn die Leitstel­ le NM die Kanalherstellungsanforderung empfängt, wird die die Datenpaketgröße enthaltende Empfangsanforderung von der Leitstelle NM zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 aus­ gegeben, um zu prüfen, ob die Anforderung akzeptiert wer­ den kann. Ist dies der Fall, so sendet die Schnittstellen­ einheit 4-2 eine Empfangserlaubnis zur Leitstelle NM, wel­ che daraufhin die Sendeerlaubnis zur Schnittstelleneinheit 4-1 sendet. Auf diese Weise wird ein Kanal zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 hergestellt. Ein Übertragungssteuerteil zählt die Zeit bis zum Erreichen der Sendeerlaubnis ab der Ausgabe der Anforderung.
Die Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 benutzt eine vorbestimm­ te Datenpaketgröße als die für die Sendung des Datenpakets zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 erforderliche Datenpa­ ketgröße. Zum Senden des vorlaufenden oder vorauseilenden (leading) Datenpakets wird die die vorbestimmte Datenpa­ ketgröße enthaltende Kanalherstellungsanforderung zur Leit­ stelle NM geliefert, um zu prüfen, ob das Netz 8 benutzt wird. Gleichzeitig zählt oder bestimmt ein Detektorteil die Zeit zwischen der Erzeugung der Kanalherstellungsanfor­ derung und dem Empfang der Sendeerlaubnis, um damit die Belastung (Belegung) des Netzes 8 zu prüfen. Wenn das Netz 8 überlastet (überbelegt) ist, wird die Datenpaketgröße für den nächsten Datenpaketübermittlungszyklus vergrößert, obgleich (damit) die Übermittlungszeit verlängert wird, wodurch die Nutzungsleistung oder Ausnutzung des Netzes verbessert wird. Falls jedoch die Belastung oder Belegung des Netzes 8 nicht stark ist, wird das Protokoll zur Ver­ kleinerung der Datenpaketgröße und Erhöhung der Übermitt­ lungsgeschwindigkeit geändert, obgleich dadurch die Nutzungs­ leistung verschlechtert wird.
Wenn in der Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 Daten einer Größe, die in Übereinstimmung mit der gezählten Zeit be­ stimmt ist, gespeichert werden, liefert die Schnittstellen­ einheit 4-1 die Daten als Datenpaket in Übereinstimmung mit einem bezeichneten Protokoll zur Netz-Schnittstellen­ einheit 4-2. Wenn die Schnittstelleneinheit 4-2 die Daten empfängt, sendet sie Bestätigungsdaten zur Schnittstellen­ einheit 4-1 zurück. Die Netz-Schnittstelleneinheit 4-2 un­ terteilt die Daten in eine Anzahl von Datenblöcken und sen­ det den Datenblock oder die Datenblöcke nach Maßgabe des ACR-NEMA-Schemas zum Endgerät 2.2. Das erste Datenpaket zwischen den Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 wird vom Speicher 24 durch das Sende/Empfangsgerät 20 über die I-Netzsteuereinheit 16 zum Netz 8 ausgegeben. Die an­ schließenden oder nachfolgenden Datenpakete werden vom Speicher 18 durch das Sende/Empfangsgerät 20 über die I- Netzsteuereinheit 16 zum Netz 8 ausgegeben. Die oben be­ schriebene Operation wird wiederholt, bis alle Daten voll­ ständig gesandt bzw. übertragen worden sind.
Wenn alle Daten ausgesandt sind, sendet das Endgerät 2-2 über die Netz-Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 eine Sendeantwort (SEND RESP.) zum Endgerät 2-1 zurück. Das End­ gerät 2-2 gibt über die Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 die Trennungsanforderung (DISCONN.REQ.) zum Endgerät 2-2 aus. Auf den Empfang der Trennungsanforderung hin sen­ det das Endgerät 2-2 eine Trennungsanzeige (DISCONN.IND.) über die Schnittstelleneinheiten 4-1 und 4-2 zum Endgerät 2-2 zurück. Die Daten sind daraufhin vom Endgerät 2-1 zum Endgerät 2-2 übermittelt bzw. übertragen.
Wie vorstehend beschrieben, wird eine Nachrichtenlängen­ detektion oder -erfassung durch Prüfung der in die Sende­ anforderung eingeschriebenen Nachrichtenlängendaten durch­ geführt. In die Sendeanforderung sind außerdem Daten ein­ geschrieben, welche die Art der Daten angeben. Die Mittei­ lung- oder Nachrichtenlänge kann auch durch die Art der Nachricht, nicht aber durch die Nachrichtenlängendaten be­ stimmt werden. Bei der beschriebenen Ausführungsform wird nach dem Speichern der Paketdaten mit der Größe eines Über­ mittlungszyklus im Speicher 24 die anschließende Paketdaten­ einheit oder das anschließende Datenpaket im Speicher 18 abgespeichert. Falls jedoch die Paketdaten als eine große Datenmenge erfaßt werden, können die anschließenden Paket­ daten im Speicher 18 abgespeichert werden, und die im Spei­ cher 24 gespeicherten Paketdaten können auch zum Speicher 18 übertragen werden, um damit das Datenpaket zu formatie­ ren.
Die Mitteilungs- oder Nachrichtenlänge kann durch Zählen der Zahl der Datenpakete geprüft werden. In diesem Fall umfaßt der Größendetektor (Detektorteil) einen Datenpaket­ zähler und einen Datenpaketzählung-Komparator (vgl. Fig. 12). Der Datenpaketzähler besitzt eine Funktion zum Zählen der Zahl der vom Endgerät 2-1 empfangenen Datenpakete. Genauer gesagt: der Datenpaketzähler liest die Kanalzahl und den Inhalt des Kennzeichenfelds für den letzten Datenblock aus jedem Datenpaket aus, das vom Endgerät 2-1 ausgegeben und im Speicher 24 gespeichert wird, und er zählt die Daten­ pakete nach Software-Art, bis das das gesetzte Kennzeichen für den letzten Datenblock enthaltende Datenpaket festge­ stellt wird. Der Datenpaketzählung-Komparator vergleicht den Zählstand des Datenpaketzählers mit einem vorbestimm­ ten Bezugswert n. Ein Vergleichsergebnis wird zum Wähler (Netzwählteil) gesandt. Der Wähler sendet ein Wählsteuer­ signal zu den Netzsteuereinheiten 16 und 22 auf der Grund­ lage des Vergleichsergebnisses des genannten Komparators. Demzufolge wird die Wählsteuerung für das bei dieser Daten­ paketübermittlung benutzte Netz durchgeführt.
Die Arbeitsweise ist nachstehend anhand des Ablaufdiagramms von Fig. 13 näher erläutert.
Das Endgerät 2-1 führt eine Datenübertragung durch Daten­ paketumschaltung oder -vermittlung durch. Wenn Daten ge­ sandt oder übertragen werden sollen, wird eine große Größe der Nachricht 117 in Datenblöcke 117 a, 117 b, 117 c, ... 117 n mit jeweils einer Vielzahl von Bytes unterteilt (vgl. Fig. 14A). Gemäß Fig. 14B werden an die Blöcke jeweils Kanal­ zahlen X angehängt. Eine Markierung wird im Kenn­ zeichen 118 für den letzten Datenblock im letzten Daten­ block 117 n gesetzt. Die resultierenden Datenpakete werden in der Reihenfolge 119 a, 119 b, ... 119 n zur Netz-Schnitt­ stelleneinheit 4-1 gesandt. Das übersandte oder übertra­ gene Datenpaket wird im Schritt S 1 vom Sende/Empfangsge­ rät 12 empfangen. Das empfangene Datenpaket 119 a wird im Schritt S 2 durch das Sende/Empfangsgerät 12 in den Speicher 24 eingeschrieben. Im Schritt S 3 liest die Zentraleinheit 14 die Kanalzahl und das Kennzeichen für den letzten Block des Datenpakets aus dem Speicher 24 aus, und sie bestimmt, ob das Kennzeichen (*) für den letzten Datenblock gesetzt ist. Bei einem negativen Ergebnis (NEIN) in Schritt S 3 stellt das (betreffende) Datenpaket nicht das letzte Daten­ paket dar. Im Schritt S 6 wird im "weichen" Zähler eine "1" zu einer Veränderlichen i hinzuaddiert. Die Operationen nach Schritten S 1 bis S 4 und S 6 werden für jedes Datenpaket wiederholt.
Im Schritt S 7 stellt die Zentraleinheit 14 fest, ob die Bedingung in erfüllt ist. Diese Bestimmung erfolgt mit­ tels des Datenpaketzählung-Komparators in der Zentralein­ heit 14. Wenn der Zählstand i des Datenpaketzählers den vorbestimmten Bezugswert n nicht erreicht hat, kehrt der Programmfluß zum Schritt S 1 zurück. Das nächste Datenpaket (d.h. das Datenpaket 119 b in diesem Fall) wird vom Endge­ rät 2-1 zur Netz-Schnittstelleneinheit 4-1 gesandt. Auf diese Weise werden die Operationen nach Schritten S 1 bis S 4 und Schritten S 6 und S 7 wiederholt.
Wenn die Zentraleinheit (CPU) 14 im Schritt S 4 bestimmt oder feststellt, daß das Kennzeichen (*) für den letzten Block gesetzt ist, hat der Zählstand des Datenpaketzählers den vorbestimmten Bezugswert n nicht erreicht. Mit anderen Worten: die Mitteilungs- oder Nachrichtenlänge ist kürzer als die durch den Bezugswert n bestimmte Datenlänge. Im Schritt S 5 bestimmt die Zentraleinheit 14, daß die Nach­ richt über das Netz 7 ausgesandt werden soll. Wenn die Zen­ traleinheit 14 im Schritt S 4 feststellt, daß das letzte Kennzeichen (bzw. das Kennzeichen für den letzten Block) gesetzt ist, werden die Kanalzahl X und der Parameter "L" vom Detektor zum Wähler übersandt, wobei letzterer ein Wähl­ steuersignal zur C-Netzsteuereinheit 22 sendet. Als Ergeb­ nis werden alle Datenpakete mit Kanalzahlen X im Speicher 24 über das Sende/Empfangsgerät 26 unter der Steuerung der Steuereinheit 22 zum Netz 7 gesandt.
Wenn die Zentraleinheit 14 im Schritt S 7 feststellt oder bestimmt, daß die Bedingung in erfüllt ist, wird die Nachrichtenlänge als länger als die Datenlänge erfaßt, die durch den vorbestimmten Bezugswert n bestimmt wird. Die Zentraleinheit 14 bestimmt im Schritt S 8, daß die Mittei­ lung oder Nachricht über das Netz 8 ausgesandt werden soll. Bei einem positiven Ergebnis (JA) im Schritt S 7 werden die Kanalzahl X und der Parameter H vom Detektor zum Wähler geliefert. Der Wähler gibt sodann das Wählsteuersignal zur I-Netzsteuereinheit 16 aus. Die Steuereinheit 16 übermit­ telt alle die Kanalzahlen X aufweisenden Datenpakete im Speicher 24 zum Speicher 18. Die nachfolgenden Datenpakete mit Kanalzahlen X, die vom Sende/Empfangsgerät 12 empfan­ gen werden sollen, werden in den Speicher 18 eingeschrie­ ben. Die die Kanalzahl X aufweisenden, unter der Steuerung der Steuereinheit 16 umformatierten Datenpakete werden se­ quentiell aus dem Speicher 18 ausgelesen und über das Sende/Empfangsgerät 20 zum Netz 8 gesandt.
Bei der beschriebenen Ausführungsform wird die Nachrichten­ größe durch Zählung der Zahl der Datenpakete mit identi­ schen Kanalzahlen X festgestellt oder erfaßt. Wenn die Nachrichtengröße klein ist, wird sie über das Netz 7 aus­ gesandt oder übertragen. Eine lange Mitteilung bzw. Nach­ richt wird dagegen über das Netz 8 ausgesandt bzw. über­ tragen.
Eine Anzahl von Netzen unterschiedlicher Datenübertragungs­ geschwindigkeiten kann dabei wirksam genutzt werden. Außer­ dem kann die Mitteilungs- oder Nachrichtengröße, wie be­ schrieben, mittels der Zahl der Datenpakete überwacht wer­ den.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebene spezielle Ausführungsform beschränkt. Beispielsweise sind bei der beschriebenen Ausführungsform der "weiche" (soft) Datenpaketzähler und der "weiche" Datenpaketzählung-Kompa­ rator in der Zentraleinheit 14 zugewiesen bzw. dieser zu­ geordnet. Der Datenpaketzähler und der Datenpaketzählung- Komparator können jedoch auch durch Hardware realisiert sein. Bei Verwendung eines "harten" oder "Hardware"-Zäh­ lers und eines Hardware-Komparators können diese Schal­ tungsbauteile im Sende/Empfangsgerät 12 angeordnet sein. Letzteres umfaßt (dann) einen durch einen Zähler mit Sende/ Empfangsfunktion gebildeten Datenpaketzähler und eine durch einen Komparator gebildete Datenpaketzählung-Vergleicher­ einrichtung. Das Vergleichsergebnis vom Datenpaketzählung- Komparator wird zur Netzwerkwähl-Steuereinheit in der Zen­ traleinheit 14 geliefert und auf dieselbe Weise, wie bei der vorher beschriebenen Ausführungsform, für Netzwählsteue­ rung benutzt.
Fig. 15 veranschaulicht in einem Blockschaltbild eine andere Ausgestaltung eines Ortszonennetzsystems. Der Hauptteil dieses Systems nach Fig. 15 entspricht demjenigen gemäß Fig. 4. Das Ortszonennetzsystem gemäß Fig. 15 unterschei­ det sich von demjenigen nach Fig. 4 dadurch, daß die Sende/ Empfangsgeräte 26 und 20 Daten zu Lichtleitfasern ausge­ ben und ein Photomultiplexer 10 zum Ankoppeln oder Entkop­ peln von optischen Daten, die von den Sende/Empfangsgerä­ ten 20 und 26 ausgegeben werden, vorgesehen ist. Dabei ist die Netz-Schnittstelleneinheit über einen Lichtleitfaser­ strang 8 mit dem Netz 6 verbunden. Die Daten werden daher durch Teilen oder Unterteilung des Bands ausgesandt. Ein Niedergeschwindigkeitskanal entspricht dem Netz 7, während ein Hochgeschwindigkeitskanal dem Netz 8 entspricht.
Die Arbeitsweise der Ausführungsform gemäß Fig. 15 ist die­ selbe wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 10, so daß auf eine nähere Beschreibung verzichtet werden kann.
Wenn erfindungsgemäß auf beschriebene Weise eine große Datenmenge und eine kleine Datenmenge, die z.B. medizinische Bilddaten darstellen, übertragen werden sollen, wird ein Protokoll aus einer Anzahl von Übertragungsprotokollen nach Maßgabe der großen oder der kleinen Datenmenge gewählt. Die Daten werden über das entsprechende Netz bzw. Netzwerk übermittelt, wobei die Übertragungsleistung (Worte/s) ver­ bessert sein kann. Außerdem kann dabei die Bilddatenüber­ mittlungszeit (s/Bilddaten) minimiert sein. Die Erfindung ist beispielhaft für den Fall angegeben, daß zwei Arten von Protokollen und die diesen entsprechenden Netzwerke vorbereitet oder vorgesehen sind. Die Zahl der Protokolle kann jedoch auch entsprechend den Anwendungsfällen ver­ größert sein.

Claims (8)

1. Ortszonennetz(system) zum wirksamen Übermitteln oder Übertragen einer Mitteilung oder Nachricht von einem ersten Endgerät zu einem zweiten Endgerät mit hoher Ge­ schwindigkeit, umfassend
ein erstes Netz(werk),
ein zweites Netz(werk),
eine mit erstem und zweitem Netz sowie erstem Endgerät verbundene erste Netz-Schnittstelleneinheit zum Empfan­ gen der Nachricht vom ersten Endgerät, wobei die Nach­ richt in eine Anzahl erster Datenpakete unterteilt ist und jedes erste Datenpaket vom ersten Endgerät zur ersten Netz-Schnittstelleneinheit übertragen wird, und
eine mit erstem und zweitem Netz sowie zweitem End­ gerät verbundene zweite Netz-Schnittstelleneinheit zum Übertragen der von der ersten Netz-Schnittstellenein­ heit empfangenen Nachricht zum zweiten Endgerät, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) eine Mit­ teilungs- oder Nachrichtengröße der vom ersten Endgerät übertragenen Nachricht erfaßt und selektiv die Nachricht nach Maßgabe der erfaßten Nachrichtengröße auf erstes oder zweites Netz übermittelt, wobei die Nachricht in mehrere zweite Datenpakete unterteilt ist und jedes zweite Datenpaket zur zweiten Netz-Schnittstellenein­ heit (4-2) übertragen wird, und die zweite Netz-Schnitt­ stelleneinheit (4-2) die Nachricht auf dem einen der ersten und zweiten Netze empfängt.
2. Ortszonennetz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ferner eine mit dem zweiten Netz verbundene Netz- Leitstelleneinheit (NM) zur Lieferung einer Erlaubnis (permission) auf der Grundlage eines Benutzungs- oder Belegungszustands des ersten Netzes in Abhängigkeit von einer ihr eingegebenen Anforderung vorgesehen ist und daß die erste Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) die An­ forderung zur Netz-Leitstelleneinheit über das zweite Netz ausgibt, um jedes der zweiten Datenpakete zu über­ tragen, den Benutzungszustand des ersten Netzes ab der Lieferung der Anforderung und dem Empfang der Erlaubnis erfaßt oder bestimmt und zur zweiten Netz-Schnittstel­ leneinheit (4-2) jedes der zweiten Datenpakete mit einer nach Maßgabe des Benutzungszustands bestimmten Daten­ paketgröße überträgt.
3. Ortszonennetz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) umfaßt:
eine Empfangseinheit (12) zum Empfangen der Nachricht vom ersten Endgerät,
eine erste Sendeeinrichtung (16, 18, 20) zum Senden oder Übertragen der Nachricht von der ersten Netz-Schnitt­ stelleneinheit (4-1) über das erste Netz nach Maßgabe einer ersten, ihr eingegebenen Steueranweisung,
eine zweite Sendeeinrichtung (22, 24, 26) zum Senden oder Übertragen der Nachricht zur zweiten Netz-Schnitt­ stelleneinheit (4-2) über das zweite Netz nach Maßgabe einer zweiten, ihr eingegebenen Steueranweisung und
eine Steuereinheit (14) zum Erfassen der Nachrichten­ größe und zum Ausgeben der ersten und zweiten Anweisungen zu erster und zweiter Sendeeinrichtung (16, 18, 20; 22, 24, 26) in Übereinstimmung mit der erfaßten Nachrichten­ größe.
4. Ortszonennetz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Netz-Schnittstelleneinheit (4-1) umfaßt:
eine Empfangseinheit (12) zum Empfangen der Nachricht vom ersten Endgerät,
eine erste Sendeeinrichtung (16, 18, 20) zum Senden oder Übertragen der Nachricht zur ersten Netz-Schnitt­ stelleneinheit (4-1) über das erste Netz nach Maßgabe einer ersten, ihr eingegebenen Steueranweisung,
eine zweite Sendeeinrichtung (22, 24, 26) zum Senden oder Übertragen der Nachricht zur zweiten Netz-Schnitt­ stelleneinheit (4-2) über das zweite Netz nach Maßgabe einer zweiten, ihr eingegebenen Steueranweisung und
eine Steuereinheit (14) zum Erfassen der Nachrichten­ größe, zum selektiven Ausgeben der ersten und zweiten Anweisungen zu erster und zweiter Sendeeinrichtung (16, 18, 20; 22, 24, 26) in Übereinstimmung mit der erfaßten Nachrichtengröße, zum Ausgeben der zweiten Steueranwei­ sung, um die zweite Sendeeinrichtung (22, 24, 26) für die Ausgabe der Anforderung zur Netz-Leitstelleneinheit (NM) zu veranlassen, zum Erfassen oder Bestimmen des Benutzungs- oder Belegungszustands von (ab) der Liefe­ rung der Anforderung und dem Empfang der Erlaubnis und zum Bestimmen der Datenpaketgröße jedes zweiten Pakets.
5. Ortszonennetz nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Netz-Steuereinheit (14) die Zahl der vom ersten Endgerät empfangenen ersten Datenpakete zählt, bestimmt, ob die Zahl der ersten Datenpakete eine vorbestimmte Größe übersteigt, die erste Steueranweisung zur ersten Sendeeinrichtung (16, 18, 20) ausgibt, wenn die Zahl der ersten Datenpakete als die vorbestimmte Größe übersteigend bestimmt wird, und die zweite Steuer­ anweisung zur zweiten Sendeeinrichtung (22, 24, 26) aus­ gibt, wenn die Zahl der ersten Datenpakete als die vor­ bestimmte Größe unterschreitend bestimmt wird.
6. Ortszonennetz nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuermitteilung oder -nachricht, die Nachrichtengrößendaten enthält, vor der Nachricht vom ersten Endgerät zum zweiten Endgerät übertragen wird und die Steuereinheit (14) die Nachrichtengröße anhand der Nachrichtengrößendaten erfaßt.
7. Ortszonennetz nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuermitteilung oder -nachricht, die Nachrichtentypdaten enthält, vor der Nachricht vom ersten Endgerät zum zweiten Endgerät übertragen wird und die Steuereinheit (14) die Nachrichtengröße anhand der Nachrichtentypdaten erfaßt.
8. Ortszonennetz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (14) den Benutzungs- oder Belegungs­ zustand von (für) eine(r) Zeitspanne ab der Lieferung der Anforderung bis zum Empfang der Erlaubnis erfaßt oder feststellt.
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