DE3720017C2 - - Google Patents
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- G03F7/004—Photosensitive materials
- G03F7/04—Chromates
Description
Die Erfindung betrifft ein lichtempfindliches
Gemisch, mit dem sich bildmustergemäße
Resistschichten mit ausgezeichneter Dimensionsstabilität
erzeugen lassen und die entsprechend beispielsweise
bei der Herstellung feiner Formteile und
insbesondere in der Halbleitertechnik zur Herstellung
integrierter Schaltungen vorteilhaft verwendbar ist.
Bei der Herstellung zahlreicher Halbleitervorrichtungen,
beispielsweise von Transistoren, integrierten
Schaltungen (ICs), hochintegrierten Schaltungen (LSIs)
udgl., wird bekanntlich die Ätzung durch Resistmasken
hindurch angewandt. Hierzu wird eine gleichmäßige
Schicht aus einem Photoresistmaterial auf der Oberfläche
beispielsweise eines Siliciumwafers erzeugt,
worauf die erhaltene Photoresistschicht durch eine
Photomaske mit dem erwünschten Bildmuster, die im direkten
Kontakt mit der Photoresistschicht gehalten
wird, bildmustergemäß belichtet und anschließend entwickelt
wird, worauf eine dem Bildmuster entsprechende
Photoresistschicht resultiert; die freiliegende
Oberfläche des Substrats wird anschließend geätzt,
wonach sich schließlich eine selektive Eindiffusion
entsprechender Dotierungsmittel anschließt. Dieser
photolithographische Prozeß und die selektive
Eindiffusion von Verunreinigungen werden üblicherweise
mehrmals wiederholt, worauf dann in einem abschließenden
Schritt bei den entsprechenden Halbleitervorrichtungen
durch Abscheidung von Aluminium Elektroden
und andere elektrische Verbindungen erzeugt werden.
Bei dem oben erläuterten Verfahren zur Herstellung von
Halbleitervorrichtungen, bei dem mehrmals photolithographische
Prozesse und selektive Diffusion angewandt
werden, ist es unvermeidlich, daß auf der Oberfläche
entsprechender Halbleitervorrichtungen Höhenunterschiede
von 1 µm oder mehr entstehen, die nach einer
Passivierungsbehandlung sogar noch größer sein können.
Wenn Elektroden und andere elektrische Verbindungen
auf einer Waferoberfläche erzeugt werden sollen, wird
zunächst eine Schicht aus Aluminium durch Vakuumbedampfung
aufgebracht, die dann nach einem entsprechenden
photolithographischen Verfahren bildmäßig
geätzt wird. Dabei wird auf der Aluminiumschicht eine
Photoresistschicht erzeugt, die bildmustergemäß belichtet
wird, wobei die Photoresistschicht aufgrund
der hohen Reflexion von der Aluminiumoberfläche her
starke Lichthofbildung aufweist, was ein gravierendes
Problem darstellt. Diese problematische Lichthofbildung
ist besonders stark, wenn die Aufdampfung von
Aluminium auf die Oberfläche eines Siliciumwafers mit
großen Höhenunterschieden in der Oberfläche erfolgt,
da das aufgestrahlte, senkrecht zur Waferoberfläche
projizierte Licht nicht nur an den flachen Bereichen
der Oberfläche, sondern auch in den Grenzbereichen
zwischen Bereiche unterschiedlicher Höhe reflektiert
wird. Da die Oberfläche in solchen Grenzbereichen mehr
oder weniger schräg ist, enthält das reflektierte
Licht auch eine unregelmäßig reflektierte Komponente.
Diese irreguläre Reflexion von Licht an Photoresistschichtoberflächen
stellt einen der Hauptgründe für die
schlechte Reproduzierbarkeit sehr feiner Linienmuster
einer Linienbreite von einigen µm oder darunter dar.
Zur Zurückdrängung dieser unerwünschten Lichthofbildung
aufgrund der Reflexion an der Photoresistschichtoberfläche
wurden bereits zahlreiche Versuche unternommen
und Lösungen angegeben. Ein diesbezügliches
Verfahren besteht darin, dem lichtempfindlichen Gemisch
einen lichtabsorbierenden Farbstoff zuzusetzen.
In der JP-A 59-142538 ist eine Klasse lichtabsorbierender
Farbstoffe angegeben, die sich für
derartige Zwecke eignen, worunter spezielle Azoverbindungen
mit mindestens einer Hydroxylgruppe im Molekül
fallen.
Diese lichtabsorbierenden Farbstoffe führen beim Zumischen
zu entsprechenden lichtempfindlichen Gemischen
zu einer erheblichen Verringerung der Lichthofbildung
in der Photoresistschicht im Vergleich zu gleichartigen
Photoresistschichten ohne Farbstoffgehalt. Die
Wirksamkeit dieser Farbstoffe ist allerdings nur begrenzt
und ist im Hinblick auf die sehr rasch steigenden
Anforderungen der jüngsten Halbleitertechnologie
mit dem Trend zu immer feineren Bildmustern der
Photoresistschicht ungenügend, da auch die geringste
Lichthofbildung die Qualität entsprechender Bildmusterreproduktionen
verschlechtert. Hinzu kommt, daß
die Dicke der Beschichtungsschicht aus der Photoresistzusammensetzung
bei einer Substratoberfläche mit
unterschiedlichen Höhenniveaus unvermeidlicherweise
nicht über die gesamte Oberfläche gleichmäßig wird, da
die Dicke in Bereichen an der niedrigeren Seite der
Grenzbereiche zwischen unterschiedlichen Höhenniveaus
größer ist als an der entsprechend höher liegenden
Seite. Wenn eine Photoresistschicht mit derartigen
Dickenunterschieden belichtet wird, kann die Belichtungsdosis
in den Bereichen mit kleinerer Dicke der
Photoresistschicht die Optimaldosis auch dann überschreiten,
wenn die gleiche Dosis in Bereichen mit
größerer Dicke der Photoresistschicht optimal oder
sogar geringer ist. Dem Fachmann ist andererseits
geläufig, daß eine Überbelichtung mit einer Verstärkung
der unerwünschten Lichthofbildung einhergeht,
was dazu führt, daß das entsprechende Photoresist-Bildmuster
nach der Entwicklung keine Reproduktion des
Originalbilds mit hoher Wiedergabetreue darstellt, da
hierdurch eine Verringerung der Linienbreite hervorgerufen
wird, wobei hinzukommt, daß die bildmustergemäßen
Linien in der Photoresistschicht eine Querschnittsform
aufweisen können, die von der idealen
Rechtwinkligkeit abweicht. Daraus ergibt sich, daß
auch die kleinste Lichthofbildung die Dimensionsstabiltät
bildmustergemäßer Photoresistschichten
verschlechtert. In manchen Fällen kann es so weit
kommen, daß in der Photomaske durchgehende Linien im
reproduzierten Bild der Photoresistschicht unterbrochen
sind.
Aus EP-A-176 871 ist ein lichtempfindliches Gemisch
bekannt, das einen Novolak als filmbildendes Harz und
einen Ester der 1,2-Naphthochinon-2-diazid-4-Sulfonsäure
als Photosensibilisator, der bei Wellenlängen unter 380 nm
absorbiert, enthält.
In der EP-A-10 749 ist weiterhin ein lichtempfindliches
Gemisch beschrieben, das zur Erhöhung der Lichtempfindlichkeit
neben einem wasserunlöslichen Phenolharz als
filmbildende Komponente und einem Ester oder Amid einer
1,2-Naphthochinondiazid-Sulfonsäure oder -Carbonsäure als
lichtempfindliche Verbindung eine aromatische Ketoverbindung
mit mindestens einer phenolischen Hydroxylgruppe
enthält. Diese Ketoverbindung ist ein Kondensationsprodukt
aus einem Hydroxybenzophenon und Formaldehyd.
Eine Verringerung der Lichthofbildung wird jedoch mit
keinem der beiden lichtempfindlichen Gemisch
angestrebt.
Es stellt daher nach wie vor ein gravierendes Problem
dar, die Lichthofbildung auf ein Minimum zurückzudrängen,
um extrem feine Bildmuster von Photoresistschichten auf
Aluminiumschichten herstellen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein lichtempfindliches
Gemisch als Photoresistmaterial anzugeben,
mit dem Photoresistschichten mit ausgezeichneter
Dimensionsstabilität herstellbar sind und mit
dem die oben erläuterten Probleme und Nachteile herkömmlicher
Photoresistzusammensetzungen vermieden und
zugleich die Anforderungen nach der Herstellbarkeit
immer feinerer Bildmuster erfüllt werden können, die
dem Trend der rasch fortschreitenden Technologie bei
der Halbleiterherstellung entsprechen.
Die Aufgabe wird anspruchsgemäß gelöst. Die Unteransprüche
betreffen vorteilhafte Ausführungen.
Das erfindungsgemäße lichtempfindliche Gemisch zur
Herstellung positiver Reliefbilder enthält
- (A) ein filmbildendes polymeres Harz,
- (B) einen Photosensibilisator,
- (C) ein Gemisch aus zwei Farbstoffen mit Lichtabsorptionsvermögen im Wellenlängenbereich von 230-500 nm und ist
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gemisch C) aus
- C1) einem alkaliunlöslichen Farbstoff ohne phenolische Hydroxylgruppen und
- C) einem alkalilöslichen Farbstoff mit mindestens einer phenolischen Hydroxylgruppe
besteht.
Dabei ist bevorzugt, daß die Komponenten A,
B, C1 und C2 des erfindungsgemäßen Gemisches in einem
solchen Mengenverhältnis vorliegen, daß die Gesamtmenge
der Komponenten C1 und C2 im Bereich von 0,5 bis 10 Masse-%,
bezogen auf die Gesamtmenge der Komponenten A und B,
liegt, und das Massenverhältnis von Komponente C1 zu Komponente
C2 1 : 1 bis 1 : 4 beträgt.
Der erfindungsgemäß eingesetzte alkaliunlösliche Farbstoff C1
kann ein beliebiger, in Ölen und organischen Lösungsmitteln
löslicher Farbstoff sein, der jedoch in einer
wäßrigen alkalischen Lösung unlöslich ist und Lichtabsorptionsvermögen
im Wellenlängenbereich von 230 bis
500 nm und vorzugsweise von 300 bis 460 nm aufweist. Der
alkaliunlösliche Farbstoff ist vorzugsweise ein Farbstoff
auf Cumarinbasis, wie etwa 3-(1H-Benzimidazol-2-yl)-7-
diethylamin-cumarin, oder eine Azoverbindung der
allgemeinen Formel I
in der bedeuten:
R¹ niederes Alkoxy, beispielsweise Methoxy,
Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Pentoxy und
Hexoxy, worunter Ethoxy bevorzugt ist,
R² Wasserstoff oder niederes Alkyl, z. B. Methyl, Ethyl, Propyl und Butyl, und
R³ und R⁴ unabhängig voneinander Alkyl mit mindestens 2 C-Atomen, z. B. Ethyl, Propyl und Butyl.
R² Wasserstoff oder niederes Alkyl, z. B. Methyl, Ethyl, Propyl und Butyl, und
R³ und R⁴ unabhängig voneinander Alkyl mit mindestens 2 C-Atomen, z. B. Ethyl, Propyl und Butyl.
Beispiele für Azoverbindungen der allgemeinen Formel I,
die sich als Komponente C1 eignen, sind 4-Ethoxy-4′-diethylaminoazobenzol,
4-n-Propyl-2-methoxy-4′-diethylaminoazobenzol
oder 4-n-Pentoxy-4′-diethylaminoazobenzol.
Diese Azoverbindungen können je nach Anforderungen allein
oder in Form von Kombinationen von zwei oder mehreren
eingesetzt werden.
Der alkalilösliche Farbstoff C2 des erfindungsgemäßen
Gemisches ist ein beliebiger, in einer wäßrigen
alkalischen Lösung löslicher Farbstoff mit Lichtabsorptionsvermögen
im Wellenlängenbereich von 230 bis 500 nm
und vorzugsweise im Bereich von 300 bis 460 nm. Dabei ist
es bevorzugt, wenn der alkalilösliche Farbstoff eine
Azoverbindung darstellt, die mindestens eine phenolische
Hydroxylgruppe im Molekül aufweist und unter Verbindungen
der allgemeinen Formeln II, III und IV ausgewählt ist:
worin bedeuten:
R⁵ Wasserstoff oder Hydroxy
und
R⁶ Wasserstoff, Nitro oder Dialkylamino, wobei die Alkylgruppe unabhängig niedere Alkylgruppen sind, z. B. Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl oder Pentyl,
R⁶ Wasserstoff, Nitro oder Dialkylamino, wobei die Alkylgruppe unabhängig niedere Alkylgruppen sind, z. B. Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl oder Pentyl,
worin
R⁷ oder R⁸ Hydroxi und der jeweils andere Substituent ein Wasserstoffatom bedeuten, und
R⁷ oder R⁸ Hydroxi und der jeweils andere Substituent ein Wasserstoffatom bedeuten, und
in der
R⁹ eine unter 4-Hydroxibenzyliden, 2-Hydroxiphenylimino und 2-Hydroxi-α-naphthylimino ausgewählte zweiwertige Gruppe bedeutet.
R⁹ eine unter 4-Hydroxibenzyliden, 2-Hydroxiphenylimino und 2-Hydroxi-α-naphthylimino ausgewählte zweiwertige Gruppe bedeutet.
Die Phenyl- und Naphthylgruppen in den allgemeinen Formeln
II, III und IV können ferner gegebenenfalls, je nach
Erfordernissen, einen oder mehrere Substituenten neben den
bereits in den Formeln genannten Substituenten aufweisen,
z. B. besonders niedere Alkylgruppen, niedere Alkoxygruppen,
Halogenatome und/oder Hydroxigruppen.
Beispiele für Azoverbindungen der allgemeinen Formeln II,
III bzw. IV, die sich als Komponente C2 in dem erfindungsgemäßen
Gemisch eignen, sind 4-Hydroxi-4′-dimethylaminoazobenzol,
4-Hydroxi-4′-diethylaminoazobenzol,
4-Hydroxi-4′-dipropylaminoazobenzol, 4-Hydroxi-4′-dibutylaminoazobenzol,
4-Hydroxi-4′-dipentylaminoazobenzol, 2,4-Dihydroxi-4′-diethylaminoazobenzol, 2,4-Dihydroxi-4′-
dipropylaminoazobenzol, 2,4-Dihydroxi-4′-dibutylaminoazobenzol,
2,4-Dihydroxiazobenzol, 2,4-Dihydroxi-4′-nitroazobenzol,
4-(3-Methoxy-4-hydroxibenzyliden)-aminoazobenzol,
2-Hydroxinaphthalin-azobenzol, 8-Hydroxinaphthalin-
1-azo-(2′-methylbenzol), 8-Hydroxinaphthalin-
1-azo-(2′,4′-dimethylbenzol), 1-[4′-(2-Methyl-1-phenylazo)-2′-
methylphenylazo]-2-hydroxibenzol oder 1-(4′-Phenylazo-1′-
phenylazo)-2-hydroxinaphthalin. Diese Azoverbindungen
können je nach den Erfordernissen jeweils allein oder in
Form von Kombinationen von zwei oder mehreren eingesetzt
werden.
Die Art der Komponenten A und B der erfindungsgemäßen
Zusammensetzung, die mit den oben erläuterten beiden Arten
von Farbstoffen gemischt werden, unterliegt keiner besonderen
Beschränkung, da beliebige filmbildende polymere
Kunstharze bzw. Photosensibilisatoren eingesetzt werden
können, wie sie auch in herkömmlichen lichtempfindlichen
Gemischen Verwendung finden. Der Photosensibilisator
B sollte allerdings vorzugsweise ein Reaktionsprodukt
sein, das durch partielle oder vollständige Veresterung
oder partielle oder vollständige Amidierung einer Sulfonsäure,
die von einer eine Chinondiazidgruppe enthaltenden
Verbindung abgeleitet ist, beispielsweise einem Chinondiazid,
z. B. 1,2-Benzochinondiazid, 1,2-Naphthochinondiazid
oder 1,2-Anthrachinondiazid mit einer Verbindung
mit mindestens einer phenolischen Hydroxylgruppe oder
Aminogruppe im Molekül erhalten ist.
Beispiele für die oben erwähnte Verbindung mit mindestens
einer phenolischen Hydroxylgruppe oder Aminogruppe im
Molekül sind Polyhydroxibenzophenole, z. B. 2,3,4-Trihydroxibenzophenon
und 2,2′,4,4′-Tetrahydroxibenzophenon,
Alkylgallate, Arylgallate, Phenol, 4-Methoxiphenol, Dimethylphenole,
Hydrochinon, Bisphenol-A, Naphthole,
Brenzcatechin, Pyrogallol, Pyrogallolmonomethylether,
Pyrogallol-1,3-dimethylether, Gallussäure, partiell
veresterte oder verethertete Gallussäure, Anilin oder
4-Aminodiphenylamin.
Die andere wesentliche Komponente der erfindungsgemäßen
Zusammensetzung, das filmbildende polymere Harz A, ist
vorzugsweise ein alkalilösliches Kunstharz, wie etwa ein
Novolakharz, das aus einer Phenolverbindung, z. B. Phenol
und/oder Cresol, und einer Aldehydverbindung, z. B.
Formaldehyd, erhalten ist; weitere Beispiele hierfür sind
Acrylharze, Poly(vinylalkohole), Styrol-Acrylsäure-Copolymere,
Polymere von Hydroxistyrol, Poly(vinylhydroxi)benzoate
oder Poly(vinylhydroxi))benzale.
Das erfindungsgemäße lichtempfindliche Gemischt wird
üblicherweise in Form einer Lösung angewandt, die durch
Lösen der oben beschriebenen Komponenten A und B in einem organischen Lösungsmittel
hergestellt wird. Geeignete organische Lösungsmittel sind
beispielsweise Ketone, z. B. Aceton, Methylethylketon,
Cyclohexan und Isoamylketon, mehrwertige Alkohole und
ihre Derivate, z. B. Ethylenglycol, Ethylenglycolmonoacetat,
Monomethyl-, Monoethyl-, Monopropyl-, Monobutyl-
und Monophenylether von Diethylenglycol und Diethylenglycol-m-acetat,
Diethylenglycolmonomethylether,
Diethylenglycolmonoethylether, Diethylenglycolmonopropylether,
Diethylenglycolmonobutylether, Diethylenglycolmonophenylether
und Diethylenglycolmonoacetat,
cyclische Ether z. B. Dioxan, sowie etwa Ester, z. B.
Methylacetat, Ethylacetat und Butylacetat. Diese organischen
Lösungsmittel können, je nach den Erfordernissen,
allein wie auch in Form von Gemischen von zwei oder
mehreren eingesetzt werden.
Bevorzugte filmbildende polymere Harze A sind Cresol-Novolak-Harze.
Am günstigsten sollte das Cresol-Novolak-Harz
dabei ein binäres Gemisch aus zwei Cresol-Novolak-Harzen
sein, die unterschiedliche mittlere Molekülmasse
(berechnet unter Bezug auf Polystyrole) und unterschiedliches
Isomerenverhältnis des Cresolgemisches aufweisen,
aus dem die Einzelkomponenten durch Kondensationsreaktion
mit Formaldehyd hergestellt wurden. Das
erste Cresol-Novolak-Harz sollte dabei ein Gewichtsmittel
der Molekülmasse von mindestens 5000 aufweisen und aus
einem Cresolgemisch aus 60 bis 80 Masse-% m-Cresol und 20
bis 40 Masse-% p-Cresol hergestellt sein, während das
zweite Cresol-Novolak-Harz ein Gewichtsmittel der Molekülmasse
von höchstens 5000 aufweisen und aus einem
Cresolgemisch aus 10 bis 40% m-Cresol und aus einem
Cresolgemisch aus 10 bis 40 Masse-% m-Cresol und 60 bis 90 Masse-%
p-Cresol hergestellt sein sollte, wobei die beiden
Cresol-Novolak-Harze in einem solchen Mengenverhältnis
gemischt sein sollten, daß der Gesamtgehalt des Gemisches
an m-Cresolanteilen und an p-Cresolanteilen im Bereich von
30 bis 46,5 Masse-% bzw. im Bereich von 53,5 bis 70 Masse-%
liegt.
Hinsichtlich des Mengenverhältnisses der Komponenten A und
B sollte das erfindungsgemäße lichtempfindliche Gemisch
vorzugsweise 20 bis 40 Masse-% Photosensibilisator B, bezogen
auf die Masse des filmbildenden polymeren Harzes A,
enthalten. Wenn die Menge des Photosensibilisators mehr
als 40 Masse-% beträgt, kann dies zu einer erheblichen
Verringerung der Lichtempfindlichkeit führen. Wenn die
Menge des Photosensibilisators andererseits zu gering ist,
kann die Querschnittsform eines Linienmusters eines aus
dem erfindungsgemäßen lichtempfindlichen Gemisch hergestellten
Photoresists von der Rechtwinkligkeit abweichen,
ganz abgesehen von der Verringerung der Lichtempfindlichkeit,
wenn die Menge des Photosensibilisators kleiner ist,
als der oben angegebenen unteren Grenze entspricht.
Das erfindungsgemäße lichtempfindliche Gemisch sollte
den alkaliunslöslichen Farbstoff C1 und den alkalilöslichen
Farbstoff C2 in solchen Mengen enthalten, daß die Gesamtmenge
beider Farbstoffe im Bereich von 0,5 bis 10 Masse-%
und vorzugsweise von 1 bis 5 Masse-% liegt, bezogen auf
die Gesamtmasse der Komponenten A und B. Der alkaliunlösliche
Farbstoff C1 und der alkalilösliche Farbstoff C2
sollten ferner in einem Massenverhältnis von 1 : 1 bis 1 : 4
kombiniert werden. Wenn die Menge des alkaliunlöslichen
Farbstoffs gegenüber dem alkalilöslichen Farbstoff zu groß
ist, kann die Lichtempfindlichkeit des resultierenden
lichtempfindlichen Gemischs etwas verringert sein. Wenn
andererseits die Menge des alkalilöslichen Farbstoffs
gegenüber dem alkaliunlöslichen Farbstoffs zu groß ist,
kann die Querschnittsform eines Linienmusters eines daraus
hergestellten Photoresists von der Rechtwinkligkeit abweichen.
Das erfindungsgemäße lichtempfindliche Gemisch kann
wahlweise mit verschiedenen Arten bekannter Additive, die
üblicherweise in lichtempfindlichen Gemischs verwendet
werden und mit den Hauptbestandteilen der Zusammensetzung
verträglich sind, gemischt werden, beispielsweise mit
Hilfsharzen, Weichmachern, Stabilisatoren und/oder Färbemitteln,
um die Sichtbarkeit des Resistbildmusters nach
der Entwicklung weiter zu erhöhen.
Zur Herstellung bildmustergemäßer Photoresistschichten
unter Verwendung des erfindungsgemäßen lichtempfindlichen
Gemisches können übliche Verfahren herangezogen
werden; hierfür wird beispielsweise die Oberfläche eines
Substrates, wie etwa eines Siliciumhalbleiterwafers, mit
dem erfindungsgemäßen lichtempfindlichen Gemisch in Form
einer organischen Lösung unter Verwendung einer geeigneten
Beschichtungsvorrichtung, etwa einem Spinner, beschichtet,
worauf die Photoresistbeschichtung zu einer gleichmäßigen
Schicht getrocknet wird, die anschließend mit einem
Verkleinerungsprojektor oder einer ähnlichen Belichtungsvorrichtung
durch eine Photomaske mit dem erwünschten
Bildmuster hindurch bildmustergemäß belichtet wird, worauf
sich schließlich eine Entwicklungsbehandlung mit einer
Entwicklerlösung anschließt, beispielsweise einer wäßrigen
Lösung einer organischen Base, wie etwa Tetramethylammoniumhydroxid
und Cholin in einer Konzentration von 2 bis 5 Masse-%,
wobei die Photoresistschicht in den Bereichen
selektiv aufgelöst wird, in denen die Photoresistzusammensetzung
aufgrund der Belichtung erhöhte Löslichkeit in
der Entwicklerlösung erhielt; hierbei wird eine hoch
vorlagengenaue, verkleinerte Reproduktion des Bildmusters
der Photomaske erzielt.
Es stellt einen besonderen Vorteil des erfindungsgemäßen
lichtempfindlichen Gemischs dar, daß daraus entsprechende
Bildmuster zugänglich sind, die sich durch hochgenaue
Reproduktion des Photomaskenbildmusters bei zugleich
höchster Feinheit der Linienbreite im Submikrometerbereich
bei zugleich hoher Dimensionsgenauigkeit auszeichnen. Die
Dimensionsgenauigkeit wird dabei auch bei Substraten mit
abgestufen Höhenunterschieden bei Belichtung mit Verkleinerungsprojektion
nicht beeinträchtigt, obgleich
hierbei die Tendenz zu einer Kontrastverschlechterung
besteht.
Dementsprechend kann das erfindungsgemäße lichtempfindliche
Gemisch in sehr vorteilhafter Weise bei der Herstellung
hochgenauer Bildmuster bei der Erzeugung von
Halbleitervorrichtungen und insbesondere integrierten
Schaltungen, wie VLSIs, verwendet werden.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Formulierung mit den zwei
oben spezifischen Farbstoffen wird der Vorteil erzielt,
daß bei aus den erfindungsgemäßen lichtempfindlichen
Gemischen hergestellten, bildmustergemäßen Photoresistschichten
eine erheblich verbesserte Dimensionsstabilität
erreichbar ist, wobei Unterschiede in der Belichtungdosis
keine Rolle spielen. Darüber hinaus besitzen sowohl der
alkaliunlösliche als auch der alkalilösliche Farbstoff
Lichtabsorptionsvermögen in dem Wellenlängenbereich, in
dem die lichtempfindliche Zusammensetzung Lichtempfindlichkeit
besitzt, so daß das unerwünschte Phänomen der
Lichthofbildung in der lichtempfindlichen Schicht durch
Reflexion von der darunterliegenden Aluminiumschicht in
wirksamer Weise verhindert werden kann. Darüber hinaus
kann ein unterschiedliches Löslichkeitsverhalten der
beiden Farbstoffe in einer alkalischen Entwicklerlösung
einen günstigen Effekt auf die Querschnittsform eines
Linienmuster in einer Photoresistschicht nach Entwicklung
mit einer alkalischen Entwicklerlösung mit sich bringen,
da hierdurch die Rechtwinkligkeit verbessert wird, so daß
eine vollkommen zufriedenstellende bildmustergemäße Photoresistschicht
mit hohem Auflösungsvermögen und ausgezeichneter
Dimensionsgenauigkeit zugänglich ist.
Das erfindungsgemäße lichtempfindliche Gemisch wird im
folgenden anhand von Beispielen näher erläutert.
Durch Lösen von 23 g eines Cresol-Novolak-Harzes und 7 g
eines Naphthochinon-1,2-diazido-5-sulfonsäureesters von
2,3,4-Trihydroxibenzophenon in 70 g Ethylenglycolmonoethyletheracetat
und anschließenden Zusatz von 4-Ethoxi-4′-diethylaminoazobenzol
als alkaliunlöslichen Farbstoff
und 4-Hydroxi-4′-dimethylaminoazobenzol als alkalilöslichen
Farbstoff in Mengen von 1 bzw. 3 Masse-%, bezogen auf
die Gesamtmenge des Cresol-Novolak-Harzes und des 1,2-
Naphthochinondiazidosulfonsäureesters, und abschließende
Filtration durch ein Membranfilter mit einem Porendurchmesser
von 1,0 µm wurde ein lichtempfindliches Gemisch
hergestellt.
Das so in Form einer Lösung hergestellte lichtempfindliche
Gemisch wurde in einer mittleren Dicke von 2,0 µm
unter Verwendung eines Spinners gleichmäßig auf die Oberfläche
eines Substrates aus einem aluminiumbeschichteten
Siliciumwafer von 10,2 cm Durchmesser aufgebracht,
das Höhenunterschiede von 1,0 µm in der Oberfläche
aufwies. Das mit der lichtempfindlichen Zusammensetzung
beschichtete Substrat wurde dann getrocknet und 90 s
bei 110°C auf einer Heizplatte vorgebrannt, wonach eine
Resistschicht aus der lichtempfindlichen Zusammensetzung
vorlag.
Die lichtempfindliche Schicht auf der Substratoberfläche
wurde anschließend durch Testmaske mit einem durch
Verkleinerungsprojektion arbeitenden Belichtungsapparat
bildmustergemäß belichtet und anschließend mit
einer 2,38 masse-%igen wäßrigen Lösung von Tetramethylammoniumhydroxid
30 s bei 23°C entwickelt, wonach eine
bildmustergemäße Resistschicht auf der Substratoberfläche
vorlag. Die elektronenmikroskopische Untersuchung dieser
bildmustergemäßen Resistschicht ergab, daß sie eine hoch
wiedergabengetreue Reproduktion des entsprechenden Photomaskenbilds
sogar bei einer Linienbreite von 0,8 µm darstellte.
Die Reproduktionstreue war nicht nur in den höher
liegenden Bereichen, sondern auch an der niedriger liegenden
Seite der Grenzlinie zwischen Bereichen unterschiedlicher
Höhe in der Oberfläche gleichermaßen gänzlich zufriedenstellend,
und zwar unabhängig von der relativ geringen
Dicke der Resistschicht auf den höher liegenden
Bereichen. Darüber hinaus besaßen die Bildmusterlinien
eine Querschnittsform von zufriedenstellender Rechtwinkligkeit.
Aus zwei unterschiedlichen Cresolgemischen und Formaldehyd
wurden zwei unterschiedliche Cresol-Novolak-Harze hergestellt.
Das erste Cresol-Novolak-Harz wurde in herkömmlicher
Weise aus einem Gemisch von m-Cresol und p-Cresol
im Massenverhältnis 60 : 40, das mit Formalin gemischt und
in Gegenwart von Oxalsäure als Katalysator einer Kondensationsreaktion
unterworfen wurde, hergestellt. Dieses
erste Cresol-Novolak-Harz besaß ein Gewichtsmittel der
Molekülmasse von etwa 28 000. Das zweite Cresol-Novolak-Harz
mit einem Gewichtsmittel der Molekülmasse von etwa
2000 wurde in etwa gleicher Weise hergestellt mit dem
Unterschied, daß ein Gemisch von m-Cresol und p-Cresol im
Massenverhältnis 40 : 60 eingesetzt wurde.
Durch Lösen von 30 Masse-Teilen des ersten Cresol-Novolak-Harzes,
70 Masse-Teilen des zweiten Cresol-Novolak-Harzes
und 30 Masse-Teilen eines Reaktionsprodukts aus 1,0 Mol
2,3,4-Trihydroxibenzophenon und 1,6 Mol Naphthochinon-
1,2-diazido-5-sulfonylchlorid als Photosensibilisator in
390 Masse-Teilen Ethylenglycolmonoethyletheracetat unter
Zusatz von 4-Ethoxi-4′-diethylaminoazobenzol als alkaliunlöslichen
Farbstoff und 4-Hydroxi-4′-dimethylaminoazobenzol
als alkalilöslichen Farbstoff in Mengen von 1 bzw.
2 Masse-%, bezogen auf die Gesamtmenge der Cresol-Novolak-Harze
und des Photosensibilisators, und anschließende
Filtration durch ein Membranfilter mit einem Porendurchmesser
von 0,2 µm wurde eine lichtempfindliche Zusammensetzung
hergestellt.
Die so in Form einer Lösung hergestellte lichtempfindliche
Zusammensetzung wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1
zur Herstellung eines Photoresist-Testbildmusters herangezogen
und elektronenmikroskopisch untersucht, wobei im
wesentlichen die gleichen zufriedenstellenden Ergebnisse
erhalten wurden.
Es wurde im wesentlichen wie in Beispiel 1 verfahren mit
dem Unterschied, daß anstelle von 4-Hydroxi-4′-dimethylaminoazobenzol
als alkalilöslicher Farbstoff 2,4-Dihydroxi-4-nitroazobenzol
verwendet wurde. Die Ergebnisse
der elektronenmikroskopischen Untersuchung des erhaltenen
Photoresist-Testbildmusters waren ebenfalls gänzlich
zufriedenstellend.
Es wurde im wesentlichen wie in Beispiel 1 verfahren mit
dem Unterschied, daß als Farbstoff auf Cumarinbasis
3-(1H-Benzimidazol-2-yl)-7-diethylaminocumarin der Formel
anstelle von 4-Ethoxi-4′-diethylaminoazobenzol als alkaliunlöslicher
Farbstoff und 2,4-Dihydroxiazobenzol anstelle
des 4-Hydroxi-4′-dimethylaminoazobenzols als alkalilöslicher
Farbstoff, jeweils in einer Menge von 2 Masse-%, bezogen
auf die Gesamtmenge des Cresol-Novolak-Harzes und
des Photosensibilisators, eingesetzt wurden.
Die Ergebnisse der elektronenmikroskopischen Untersuchung
des Photoresist-Testbildmusters waren ebenfalls gänzlich
zufriedenstellend.
Es wurde im wesentlichen wie in Beispiel 1 verfahren mit
dem Unterschied, daß anstelle von 4-Hydroxi-4′-dimethylaminoazobenzol
als alkalilöslicher Farbstoff 4-Hydroxi-4′-diethylaminoazobenzol
verwendet wurde.
Die Ergebnisse der elektronenmikroskopischen Untersuchung
des Photoresist-Testbildmusters waren ebenfalls gänzlich
zufriedenstellend.
Es wurde im wesentlichen wie in Beispiel 4 verfahren mit
dem Unterschied, daß anstelle von 2,4-Dihydroxiazobenzol
als alkalilöslicher Farbstoff 2,4-Dihydroxi-4′-nitroazobenzol
verwendet wurde.
Die Ergebnisse der elektronenmikroskopischen Untersuchung
des Photoresist-Testbildmusters waren ebenfalls gänzlich
zufriedenstellend.
Claims (15)
1. Lichtempfindliches Gemisch zur Herstellung positiver Reliefbilder
mit
- A) einem filmbildenden polymeren Harz
- B) einem Photosensibilisator und
- C) einem Gemisch aus zwei Farbstoffen mit Lichtabsorptionsvermögen im Wellenlängenbereich von 230-500 nm,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gemisch C) aus
- C1) einem alkaliunlöslichen Farbstoff ohne phenolische Hydroxylgruppen und
- C2) einem alkalilöslichen Farbstoff mit mindestens einer phenolischen Hydroxylgruppe
besteht.
2. Lichtempfindliches Gemisch nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gesamtmenge der Komponenten (C1)
und (C2) im Bereich von 0,5 bis 10 Masse-% liegt,
bezogen auf die Gesamtmenge der Komponenten (A) und
(B).
3. Lichtempfindliches Gemisch nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Masseverhältnis der
Komponenten (C1) und (C2) 1 : 1 bis 1 : 4 beträgt.
4. Lichtempfindliches Gemisch nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der alkaliunlösliche
Farbstoff (C1) ein Farbstoff auf Cumarinbasis und/oder
eine Azobenzolverbindung der allgemeinen Formel I ist,
in der bedeuten:
R¹ C1-6-Alkoxy,
R² Wasserstoff oder C1-4-Alkyl und
R³ und R⁴ unabhängig C2-4-Alkyl.
R¹ C1-6-Alkoxy,
R² Wasserstoff oder C1-4-Alkyl und
R³ und R⁴ unabhängig C2-4-Alkyl.
5. Lichtempfindliches Gemisch nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der alkalilösliche
Farbstoff eine Azoverbindung mit mindestens einer
phenolischen Hydroxylgruppe im Molekül einer der allgemeinen
Formeln II, III oder IV ist,
in der bedeuten:
R⁵ Wasserstoff oder Hydroxy und
R⁶ Wasserstoff, Nitro oder Dialkylamino; worin bedeuten:
R⁷ oder R⁸ Hydroxi, wobei der jeweils andere Substituent ein Wasserstoffatom darstellt, und worin R⁹ bedeutet: 4-Hydroxibenzyliden, 2-Hydroxiphenolimino oder 2-Hydroxi-α-naphthylimino.
R⁵ Wasserstoff oder Hydroxy und
R⁶ Wasserstoff, Nitro oder Dialkylamino; worin bedeuten:
R⁷ oder R⁸ Hydroxi, wobei der jeweils andere Substituent ein Wasserstoffatom darstellt, und worin R⁹ bedeutet: 4-Hydroxibenzyliden, 2-Hydroxiphenolimino oder 2-Hydroxi-α-naphthylimino.
6. Lichtempfindliches Gemisch nach einem der Ansprüche 1
bis 5, gekennzeichnet durch ein Cresol-Novolak-Harz als
filmbildendes polymeres Harz (A).
7. Lichtempfindliches Gemisch nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Cresol-Novolak-Harz ein binäres
Gemischt ist aus
- - einem ersten Cresol-Novolak-Harz mit einem Gewichtsmittel der Molekülmasse von mindestens 5000, dessen Cresolanteil aus 60 bis 80% m-Cresolresten und 20 bis 40% p-Cresolresten besteht, und
- - einem zweiten Cresol-Novolak-Harz mit einem Gewichtsmittel der Molekülmasse von höchstens 5000, dessen Cresolanteil aus 10 bis 40% m-Cresolresten und 60 bis 90% p-Cresolresten besteht,
in einem solchen Mengenverhältnis, daß der Cresolanteil
im binären Gemisch aus 30 bis 46,5% m-Cresolresten
und 53,5 bis 70% p-Cresolresten bestehtl.
8. Lichtempfindliches Gemisch nach einem der Ansprüche
1 bis 7, gekennzeichnet durch ein organisches Lösungsmittel.
9. Lichtempfindliches Gemisch nach Anspruch 8, gekennzeichnet
durch Ketone, mehrwertige Alkohole und deren
Derivate, cyclische Ether und/oder Ester als
organische Lösungsmittel.
10. Lichtempfindliches Gemisch nach Anspruch
5, gekennzeichnet durch 4-Hydroxi-4′-dimethylaminoazobenzol,
4-Hydroxi-4′-diethylaminoazobenzol,
4-Hydroxi-4′-dipropylaminoazobenzol, 4-Hydroxi-4′-dibutylaminoazobenzol,
4-Hydroxi-4′-dipentylaminoazobenzol,
2,4-Dihydroxi-4′-diethylaminoazobenzol,
2,4-Dihydroxi-4′-dipropylaminoazobenzol, 2,4-
Dihydroxi-4′-dibutylaminoazobenzol, 2,4-Dihydroxiazobenzol,
2,4-Dihydroxi-4′-nitroazobenzol,
4-(3-Methoxy-4-hydroxibenzyliden)-aminoazobenzol,
2-Hydroxinaphthalin-1-azobenzol, 8-Hydroxinaphthalin-
1-azo-(2′-methylbenzol), 8-Hydroxinaphthalin-
1-azo-(2′,4′-dimethylbenzol), 1-[4′-(2-Methyl-1-phenylazo)-2′-
methylphenylazo]-2-hydroxibenzol und/oder 1-(4′-phenylazo-1′-
phenylazo)-2-hydroxinaphthalin als
alkalilösliche Farbstoffe (C2) der Formeln II, III bzw.
IV.
11. Lichtempfindliches Gemisch nach einem der Ansprüche
1 bis 10, gekennzeichnet durch 4-Ethoxy-4′-diethylaminoazobenzol,
4-n-Propyl-2-methoxy-4′-diethylaminoazobenzol
und/oder 4-n-Pentoxy-4′-diethylaminoazobenzol
als alkaliunlösliche Farbstoffe (C1) der allgemeinen
Formel I.
12. Lichtempfindliches Gemisch nach einem der Ansprüche
1 bis 11, gekennzeichnet durch 3-(1H-Benzimidazol-2-yl)-
7-diethylaminocumarin als alkaliunlöslichen
Farbstoff (C1) auf Cumarinbasis.
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