DE3716362A1 - Verfahren und vorrichtung zur formung eines essbaren produktes - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur formung eines essbaren produktesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft im wesentlichen eine Vorrichtung
und Verfahren zum Extrudieren eines essbaren Produktes
mit abwechselnden, sich in Längsrichtung erstreckenden
Aussenstreifen, die aus einer ersten und einer zweiten
Masse bestehen, und insbesondere eine Vorrichtung und
ein Verfahren, die mit gutem Wirkungsgrad dazu verwendet
werden, ein Kaugummiprodukt zu extrudieren, das
abwechselnde, sich in Längsrichtung erstreckende
Aussenstreifen aus unterschiedlichen Kaugummimassen
aufweist.
Eine populäre Ausführung eines Kaugummis hat eine längliche
massive Zylinderform, die einen inneren Längskern aus
einer ersten Kaugummimasse aufweist, und eine äussere
Hülle aus einer zweiten Kaugummimasse. Diese erste und
zweite Masse haben verschiedenen Geschmack und verschiedene
Farben, und bestimmte Kombinationen aus Kaugummimassen
sind beim Verbraucher wegen ihres Aussehens und ihrer
Geschmacksmerkmale sehr populär. Dieses Produkt wird
mittels einer Koextruderanordnung hergestellt, die ein
Paar konzentrischer Extruderrohre, nämlich ein inneres
und ein äusseres, umfasst. Im Betrieb wird die erste
Kaugummimasse durch das innere Extruderrohr gedrückt,
während die zweite Kaugummimasse durch den Ringraum
zwischen den beiden Extruderrohren gefördert wird, wodurch
ein zusammengesetztes Kaugummiprodukt erhalten wird, bei
welchem die äussere Hülle umfangsseitig vollständig den
inneren Kern umschliesst.
Die gesamte, sich in Längsrichtung erstreckende Aussenseite
dieses Produktes hat normalerweise gerade eine Farbe,
während die andere Farbe normalerweise nur an den
längsseitigen Enden des Produktes sichtbar ist.
Es wäre erwünscht, eine Variation dieses Produktes
vorzusehen, bei welcher beide Farben an der Aussenseite
der sich in Längsrichtung erstreckenden Oberfläche
erscheinen, beispielsweise in Gestalt von schraubenförmig
gewickelten Streifen. Bei der Formung eines derartigen
Produktes bleiben vorzugsweise die verschiedenen Massen
als einzelne, in Längsrichtung verlaufende Streifen im
zusammengesetzten Produkt, die sich nicht miteinander
vermischen. Ferner ist es erwünscht, dass die Verfahren
und die Vorrichtung, die zur Herstellung eines derartigen
Produktes verwendet werden, einfach ausgeführt sein können
und, soweit praktikabel, vorhandene Anlagen verwenden.
Es sind verschiedene Verfahren und Vorrichtungen bekannt,
um essbare Produkte zu erzeugen, die aus einer Vielzahl
länglicher Massestränge bestehen, die schraubenförmig
umeinandergewickelt sind. Viele dieser Verfahren und
Vorrichtungen sind jedoch etwas kompliziert und benötigen
beispielsweise kunstvolle Zufuhrvorrichtungen oder umlaufende
Extruderformen, um den die Produke bildenden Strängen die
nötige Aufwicklung zu erteilen. Darüber hinaus sind die
Verfahren und Vorrichtungen des Standes der Technik
üblicherweise, falls nicht ausschliesslich, zur Verwendung
mit Werkstoffen bestimmt, die weicher sind als die üblichen
Kaugummimassen, und diese Verfahren und Vorrichtungen sind
nicht mühelos, falls überhaupt, auf die Verwendung mit
den vergleichsweise härteren Kaugummimassen umstellbar.
Die Vorrichtung zum Extrudieren eines essbaren Produktes
umfasst ein inneres Extruderrohr und ein äusseres
Extruderrohr, das sich um das innere Extruderrohr und längs
desselben erstreckt, wobei das innere und das äussere
Extruderrohr zwischen sich einen ringförmigen
Durchtrittsweg bilden.
Eine Anzahl Ablenkplatten ist mindestens mit einem
ausgewählten inneren bzw. äusseren Extruderrohr verbunden
und erstrecken sich radial mindestens teilweise über
den ringförmigen Durchtrittsweg, um die zweite essbare
Masse in eine Anzahl von umfangsseitig in Abstand voneinander
liegende Stränge zu formen, die sich von dem ringförmigen
Durchtrittsweg nach vorne erstrecken, und um eine Anzahl
von umfangsseitig im Abstand voneinanderliegende zwischen
den Strängen angeordnete Zonen zu bilden, die im
wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind
und sich vom ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne
erstrecken.
Das äussere Extruderrohr umfasst einen vorderen Abschnitt,
der sich über das innere Extruderrohr weiter nach vorne
erstreckt, um die radiale Auswärtsbewegung der ersten
essbaren Masse zu begrenzen, die vom inneren Extruderrohr
abgegeben wird und um die Vorwärtsbewegung des geformten
Produktes zu führen.
Im Betrieb wird eine erste essbare Masse durch das innere
Extruderrohr geleitet, und eine zweite essbare Masse
wird durch den ringförmigen Durchtrittsweg zwischen dem
inneren und dem äusseren Extruderrohr geführt. Während die
zweite essbare Masse durch den ringförmigen Durchtrittsweg
hindurchtritt, formen die Ablenkplatten diese zweite
essbare Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand
voneinander liegenden Strängen, die sich vom ringförmigen
Durchtrittsweg nach vorne erstrecken.
Auf diese Weise bilden die Ablenkplatten ferner eine
Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden
Zonen zwischen diesen Strängen, die im wesentlichen frei
von der zweiten essbaren Masse sind und sich ebenfalls
von dem ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken.
Gleichzeitig reicht der Druck der ersten vom inneren
Extruderrohr ausgegebenen, essbaren Masse aus, damit sich
diese Masse radial auswärts in jene Zonen ergiesst, um ein
seilartiges Produkt zu bilden das in Längsrichtung ver
laufende, abwechselnde Aussenstreifen aufweist, die aus
der ersten und zweiten essbaren Masse bestehen.
Die eingangs genannte, der Erfindung zugrundeliegende
Aufgabenstellung wird durch eine Vorrichtung zum Extrudieren
eines essbaren Produktes gelöst, die gekennzeichnet ist
durch:
ein Extruder-Innenrohr,
ein Extruder-Aussenrohr, das sich längs und um das Extruder-Innenrohr erstreckt, wobei das Extruder-Innenrohr und das Extruder-Aussenrohr zwischen sich einen ringförmigen Durchtrittsweg bilden,
eine Anzahl Ablenkplatten, die zumindest mit einem ausgewählten Extruder-Innenrohr oder einem Extruder- Aussenrohr verbunden sind und sich radial mindestens teilweise quer zum ringförmigen Durchtrittsweg erstrecken, um die zweite essbare Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Strängen zu formen, die sich vom ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken, und um eine Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegende Zonen zwischen den Strängen zu bilden, die im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind und sich vom ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken, wobei
das Aussenrohr einen Vorderabschnitt aufweist, der gegenüber dem Innenrohr nach vorne ragt, um die radial auswärts gerichtete Bewegung der ersten essbaren Masse zu begrenzen, die vom Innenrohr abgegeben wird, um die Vorwärtsbewegung des geformten Produktes zu führen.
ein Extruder-Innenrohr,
ein Extruder-Aussenrohr, das sich längs und um das Extruder-Innenrohr erstreckt, wobei das Extruder-Innenrohr und das Extruder-Aussenrohr zwischen sich einen ringförmigen Durchtrittsweg bilden,
eine Anzahl Ablenkplatten, die zumindest mit einem ausgewählten Extruder-Innenrohr oder einem Extruder- Aussenrohr verbunden sind und sich radial mindestens teilweise quer zum ringförmigen Durchtrittsweg erstrecken, um die zweite essbare Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Strängen zu formen, die sich vom ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken, und um eine Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegende Zonen zwischen den Strängen zu bilden, die im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind und sich vom ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken, wobei
das Aussenrohr einen Vorderabschnitt aufweist, der gegenüber dem Innenrohr nach vorne ragt, um die radial auswärts gerichtete Bewegung der ersten essbaren Masse zu begrenzen, die vom Innenrohr abgegeben wird, um die Vorwärtsbewegung des geformten Produktes zu führen.
Weitere Vorzüge und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung in
Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen, die bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung angeben; es zeigen
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht
der erfindungsgemässen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Längsschnittdarstellung,
die die Extruderdüse der
Vorrichtung nach Fig. 1 darstellt,
Fig. 3 eine Vorderansicht der
Extruderdüse nach Fig. 2,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht der
Extruderdüse längs der Linie
IV-IV der Fig. 3, wobei die erste
und zweite essbare Masse beim
Extrudieren durch die Düse
dargestellt ist,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht,
teilweise im Schnitt, eines
Abschnittes eines durch die Düse
gemäss den Fig. 2 bis 4 extrudierten
Produktes, und
Fig. 6 eine Längsschnittdarstellung
einer alternativen Extruderdüse,
die in der Vorrichtung gemäss
Fig. 1 verwendet werden kann.
Es wird zunächst auf die schematische Darstellung der
Fig. 1 Bezug genommen, in welcher eine Extruderanordnung
(10), Behälter (12, 14), Zuführvorrichtungen (16, 20)
und eine Extruderdüse (22) dargestellt sind. Die Extruderdüse
(22) umfasst ihrerseits ein Innenrohr (24) und ein
Aussenrohr (26) und eine Anzahl Ablenkplatten (30). Behälter
(12, 14), die jede beliebige Formgebung aufweisen können,
sind vorgesehen, um einen Vorrat einer ersten und zweiten
essbaren und extrudierbaren Masse aufzunehmen; und die
Zuführvorrichtungen (16, 20) sind jeweils mit diesen
Behältern verbunden, um die erste essbare Masse dem
Innenrohr (24) und die zweite essbare Masse dem Aussenrohr
(26) zuzuführen. Die Zuführvorrichtungen (16, 20) können
die gleiche Bauart aufweisen oder unterschiedlich
ausgebildet sein und können aus einer Vielzahl von
verfügbaren Vorrichtungen ausgewählt werden. Als ein
Ausführungsbeispiel besteht eine der Zuführvorrichtungen
(16, 20) - oder es bestehen beide - aus einem umschlossenen,
automatisch angetriebenen Drehventil oder Schneckengang.
Als weiteres Ausführungsbeispiel kann eine der in der
Extruderanordnung (10) verwendeten Zuführvorrichtungen
- oder es können beide - aus einer Einrichtung zur Lieferung
regelbarer Drücke an die Massen in den Behältern (12, 14)
bestehen, in Kombination mit automatisch betätigten
Ventileinrichtungen zur Regelung der Zufuhr dieser Massen
unter Druck zu den Rohren (24, 26).
Die Fig. 2 bis 4 zeigen die Extruderrohre (24, 26) und
die Ablenkplatten (30) im einzelnen. Das Aussenrohr (26)
erstreckt sich in Längsrichtung und umfangsseitig
vollständig um das Innenrohr (24); auf diese Weise bilden
die Rohre (24, 26) zwischen sich einen ringförmigen
Durchtrittsweg (32). Die Ablenkplatten (30) sind zumindest
mit einem ausgewählten Innenrohr (24) oder Aussenrohr
(26) verbunden und erstrecken sich zumindest teilweise
quer zum ringförmigen Durchtrittsweg (32) und bilden
eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden
Öffnungen (34) im Durchtrittsweg (32).
Während des Betriebes der Extruderanordnung (10) wird
die erste essbare Masse (die durch die Bezugsziffer (36)
in Fig. 4 bezeichnet ist) durch das Innenrohr (24) und
durch dessen vorderen Auslass (38) geführt, und die zweite
essbare Masse (die durch die Bezugsziffer (40) in Fig. 4
bezeichnet ist), wird durch den ringförmigen Durchtrittsweg
(32) und dessen Auslass (42) geleitet. Die Ablenkplatten
(30) sperren teilweise die Vorwärtsbewegung der zweiten
essbaren Masse (40) durch den ringförmigen Durchtrittsweg
(32) und führen diese essbare Masse in die Öffnungen (34),
so dass die zweite essbare Masse von dem ringförmigen
Durchtrittsweg durch diese Öffnungen abgegeben wird.
Auf diese Weise formen die Ablenkplatten (30) die zweite
essbare Masse (40) zu einer Anzahl umfangsseitig im
Abstand voneinander liegender Stränge (44) (wovon einer
in Fig. 4 dargestellt ist), die sich vom ringförmigen
Durchtrittsweg (32) nach vorne erstrecken, und die sich
genauer gesagt in Längsrichtung direkt von den Öffnungen
(34) nach vorne wegerstrecken. Die Ablenkplatten (34)
bilden ebenfalls eine Anzahl von umfangsseitig im
Abstand voneinander liegender Zonen (46) (wovon eine
in Fig. 4 dargestellt ist) zwischen den Strängen (44), die
im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse (40)
sind. Die Zonen (46) erstrecken sich ebenfalls vom
ringförmigen Durchtrittsweg (32) nach vorne und insbesondere
in Längsrichtung unmitelbar von den Ablenkplatten (30)
nach vorne. Gleichzeitig ist der Druck der ersten essbaren
Masse (36), die vom Innenrohr (24) abgegeben wird, ausreichend
gross, damit diese Masse sich radial nach aussen in die
Zonen (46) bewegt, um diese Zonen mit der ersten essbaren
Masse zu füllen und damit ein Produkt (48) zu bilden, das
in Längsrichtung verlaufende, abwechselnde Stränge oder
Speichen (44, 50) jeweils der zweiten und ersten essbaren
Masse aufweist, wie aus Fig. 5 ersichtlich ist. Diese
Stränge (44, 50) bilden ihrerseits abwechselnde Aussenstreifen
an Produkt (48), die aus der ersten und zweiten essbaren
Masse bestehen.
Das Aussenrohr (26) umfasst einen vorderen Abschnitt (52),
der sich vom Auslass (38) des Innenrohres (24) nach
vorne erstreckt und einen Verlängerungsabschnitt darstellt,
in dem die erste essbare Masse (36) nach aussen in die
Zonen (46) tritt. Der Vorderabschnitt (52) des Aussenrohres
(26) begrenzt die radial nach aussen gerichtete Bewegung
der essbaren Masse (36), die vom Innenrohr (24) abgegeben
wird und begrenzt ferner die radial nach aussen gerichtete
Bewegung der essbaren Masse (40), die von dem ringförmigen
Durchtrittsweg (32) abgegeben wird, und der Vorderabschnitt
(52) bilder darüber hinaus eine Führung für die
Vorwärtsbewegung des geformten Produktes (48). Der
Vorderabschnitt (52) umfasst einen vorderen Auslass (54),
um das Produkt (48) aus der Extruderdüse (22) abzugeben,
und ein übliches Förderband oder ein anderer geeigneter
(nicht dargestellter) Förderer kann unterhalb des
vorderen Auslasses (54) der Extruderdüse angeordnet
sein, um das extrudierte Produkt von diesem Auslass
wegzuführen. Vorzugsweise ragt der Vorderabschnitt (52)
relativ zum Innenrohr (24) um einen Abstand vor, der
grösser als die maximale radiale Entfernung zwischen
dem Innenrohr und dem Aussenrohr an der vorderen Endkante
des Innenrohres ist.
Wie klar aus Fig. 5 hervorgeht, weist das geformte
Produkt (48) einen inneren zylindrischen Kern (56) auf,
der aus der ersten essbaren Masse besteht, und einen
äusseren Hüllenabschnitt (60), der aus abwechselnden
Speichen (44, 50) der ersten und zweiten essbaren Masse
besteht. Falls dies gewünscht wird, kann das geformte
Produkt (48) in beliebiger annehmbarer Weise um seine
Längsachse gedreht werden, um die Stränge (44, 50) in
ein Schraubenmuster zu verdrehen.
Vorzugsweise sind die Ablenkplatten (30) mindestens mit
dem Innenrohr (24) verbunden; gemäss einer noch stärker
bevorzugten Ausführungsform sind die Ablenkplatten sowohl
mit dem Innenrohr (24) als auch mit dem Aussenrohr (26)
verbunden, so dass die Ablenkplatten das Innenrohr
innerhalb des Aussenrohres tragen. Ferner erstrecken sich
die Ablenkplatten (30) vorzugsweise in Radialrichtung
vollständig oder mindestens im wesentlichen vollständig
quer zum ringförmigen Durchtrittsweg (32), um im
wesentlichen die zweite essbare Masse daran zu hindern,
radial in Vorwärtsrichtung zwischen den Ablenkplatten
und dem Innenrohr (24) und dem Aussenrohr (26)
hindurchzutreten. Schliesslich sind die Ablenkplatten
(30) vorzugsweise neben der vorderen Endkante des Innenrohres
(24) angeordnet und diese Ablenkplatten erstrecken sich
dabei insbesondere von dieser Endkante des Innenrohres
nach aussen.
Beispielsweise können die Ablenkplatten (30) einstückig mit
der vorderen Endkante des Innenrohres (24) ausgebildet
sein; diese Ablenkplatten können hergestellt werden, indem
einfach umfangsseitig im Abstand voneinander liegende
Abschnitte eines Vorderabschnittes des Rohres (24)
ausgeschnitten oder ausgestanzt werden, worauf die
verbleibenden Abschnitte dieses Vorderabschnittes des
Rohres nach aussen gebogen werden, um die Ablenkplatten zu
bilden. Sobald das Innenrohr (24) und die Ablenkplatten
(30) hergestellt sind, können sie in das Aussenrohr (26)
eingeführt werden, und anschliessend können die
Ablenkplatten (30) am Aussenrohr hartgelötet oder
angeschweisst werden, um sie mit diesem sicher zu verbinden.
Gemäss einer alternativen Ausführung kann jede Ablenkplatte
einen ersten Abschnitt aufweisen, der mit dem Aussenrohr
(26) verbunden ist und sich von diesem radial einwärts
erstreckt, und einen zweiten Abschnitt, der mit dem
Innenrohr (24) verbunden ist und sich von diesem radial
nach aussen erstreckt. Der zweite Abschnitt der Ablenkplatte
erstreckt sich unmittelbar radial einwärts des ersten
Abschnittes der Ablenkplatte und diese Abschnitte der
Ablenkplatte können - aber brauchen nicht - selbst
miteinander verbunden sein. Gemäss Fig. 2 erstrecken sich
die Ablenkplatten (30) im wesentlichen senkrecht zur
Längsachse des Innenrohres (24); jedoch ist dies für die
Durchführung der vorliegenden Erfindung nicht notwendig
und die Ablenkplatten können beispielsweise gemäss Fig. 6
sich relativ zum Innenrohr nach aussen und hinten
erstrecken.
Eine Halteeinrichtung, wie beispielsweise ein Paar sich
radial erstreckender Arme (62) (die in Fig. 1 dargestellt
sind) kann mit dem Innenrohr (24) und dem Aussenrohr
(26) verbunden sein, um dazu beizutragen, das Innenrohr
in einer bevorzugten Lage innerhalb des Aussenrohres zu
halten. Vorzugsweise sind die nach hinten gerichteten
Oberflächen der Arme (62) abgerundet oder gekrümmt, um
jede Turbulenz oder jeden Spalt zu verringern, der durch
diese Arme in der an ihnen vorbei nach vorne fliessenden
essbaren Masse gebildet wird. Darüber hinaus sind die
Arme (62) vorzugsweise in einem merklichen Abstand hinter
den Ablenkplatten (30) angeordnet, so dass jede Turbulenz
oder jeder Spalt, der in der an diesen Armen vorbeitretenden
Masseströmung erzeugt wird, bis zu dem Zeitpunkt verschwindet, bei
dem die Masse die Ablenkplatten erreicht.
Die Rohre (24, 26) können Querschnittsformen aufweisen,
die sich von der in den Zeichnungen dargestellten
unterscheiden; beispielsweise können sie quadratischen,
rechteckförmigen oder eliptischen Querschnitt aufweisen.
Ferner kann das Aussenrohr (26) einen Querschnitt aufweisen,
der sich vom Querschnitt des Innenrohres (24) unterscheidet;
beispielsweise kann das Aussenrohr einen quadratischen
Querschnitt haben, während das Innenrohr einen kreisförmigen
Querschnitt aufweist. Schliesslich sind vorzugsweise die
Rohre (24, 26) konzentrisch zueinander angeordnet, und
das Innenrohr erweitert sich nach vorne radial nach aussen
gegenüber dem Aussenrohr, obgleich diese Merkmale für
die Durchführung der Erfindung in ihrem breitesten Sinne
nicht wesentlich sind.
Die spezifischen Drücke und Volumina der durch die
Extruderdüse (22) extrudierten Massen kann über ausgedehnte
Bereiche verändert werden. Vorzugsweise ist jedoch die
durch das Innenrohr (24) geführte Masse unter dem Druck
der durch den ringförmigen Durchtrittsweg (32) geleiteten
Masse oder in der Nähe desselben, um jede Druckdifferenz
an der Wand des Innenrohres so klein wie möglich zu machen.
Ferner ist bei der Ausführungsform der in den Zeichnungen
dargestellten Extruderdüse (22) die Querschnittsfläche
des ringförmigen Durchtrittsweges (32) neben dessen Auslass
(42) näherungsweise so gross wie die Querschnittsfläche
des Innenrohres (24) an dessen Auslass (38).
Die Anzahl und die Abmessungen der abwechselnden Stränge
(44, 50) im Produkt (48) können über beträchtliche
Bereiche verändert werden.
Die Anzahl derartiger Stränge kann verändert werden, indem
die Anzahl der Ablenkplatten geändert wird und die
Grössen der Stränge (44, 50) können geändert werden,
indem die sich umfangsseitig erstreckenden Längen der
einzelnen Ablenkplatten (30) geändert werden. Insbesondere
wird durch Änderung der sich umfangsseitig erstreckenden
Länge der Ablenkplatten (30) die Dicke der Stränge (50)
in Umfangsrichtung geändert, während durch Änderung des
Abstandes zwischen den Ablenkplatten in Umfangsrichtung
die Dicke der Stränge (44) in Umfangsrichtung verändert
wird.
Ferner kann, wie für den Fachmann offensichtlich, die
sich umfangsseitig erstreckende Dicke der Stränge (44)
unterschiedlich gegenüber der sich umfangsseitig erstreckenden
Dicke der Stränge (50) sein. Ferner hängt die Dicke der
Stränge (42, 50) in Radialrichtung von dem radialen
Abstand zwischen dem Innenrohr (24) und dem Aussenrohr (26)
am Auslass (42) des ringförmigen Durchtrittsweges (32)
ab und die Dicke des inneren Kerns (56) in Radialrichtung
wird durch den Innendurchmesser des Innenrohres am Auslass
(38) bestimmt. Ferner können die Stränge (44) regelmässig
oder unregelmässig im Abstand voneinander liegen und sie
können vom Kern (56) entweder längs einer geraden oder
einer Kurve nach aussen verlaufen.
Die Extruderdüse (22) ist sehr einfach zu fertigen, zu
installieren und zu betreiben; insbesondere kann die
erfindungsgemässe Extruderdüse hergestellt werden, indem
Ablenkplatten (30) mit verschiedenen Arten von im Handel
erhältlichen Koextruderanordnungen verbunden werden.
Darüber hinaus kann die Anzahl der Stränge (44, 50) im
gebildeten Produkt (48) geändert werden, indem einfach
die Anzahl der Ablenkplatten (30) geändert wird und es
ist nicht notwendig, die Anzahl der Vorrichtungen oder
Leitungen zu ändern, die die Masse der Extruderdüse (22)
zuführen oder eine komplizierte Anordnung innerhalb der
Extruderdüse vorzusehen, um die dieser zugeführte Masse
in eine Anzahl von Seilen oder Strängen aufzuteilen.
Die Extruderanordnung (10) arbeitet sehr gut mit den
üblichen Kaugummimassen; beispielsweise sind mehrere
geeignete Kaugummi-Rezepte, die bei der Durchführung der
vorliegenden Erfindung verwendet werden können, im
einzelnen in den US-PSen 43 52 825 und 43 99 154 beschrieben.
Insbesondere kann die erste essbare Masse entsprechend
einem ersten Kaugummi-Rezept gebildet werden, einschliesslich
einer Gummi-Grundzusammensetzung, einer vorgemischten,
rekristallisierten Kombination von mindestens zwei
Süssstoffen, einschliesslich festen und flüssigen
Süssstoffen, die vorzugsweise Saccharoseund/oder Sorbit
oder hydriertes Stärkehydrolysat, und hohen Fructosesirup
allein oder zusammen mit flüssiger Glucose, hydrierter
Stärke, Hydrolysatsirup, Maissirup, Sorbitsirup und/oder
Invertzucker in dem rekristallisierten Gemisch, und
Geschmacksstoffe, Weichmacher und andere übliche
Kaugummibestandteile umfassen. Die zweite essbare Masse
kann einem zweiten Kaugummi-Rezept entsprechen,
einschliesslich beliebiger Süssmacher, Geschmacksstoffe,
Füllstoffe, Gummi-Grundzusammensetzungen und anderer
verschiedener Bestandteile, die beim ersten Kaugummi-Rezept
vorhanden sein mögen.
Das erfindungsgemässe koextrudierte Kaugummiprodukt kann
verschiedene Formen und Grössen haben und kann mehrfarbig
sein und/oder mehrere Geschmacksrichtungen aufweisen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren
und die Vorrichtung gemäss der Erfindung mit essbaren
Massen, wie beispielsweise Cereals, Teig, Gebäckwaren,
Speiseeis und Medikamenten, zusätzlich zu den Kaugummimassen
verwendet werden können.
Während es offensichtlich ist, dass die vorausgehend
beschriebene Erfindung in völlig befriedigender Weise
darauf ausgerichtet ist, die genannten Aufgabenstellungen
zu lösen, sollte es klar sein, dass zahlreiche Abänderungen
und Ausführungsformen für den Fachmann zur Verfügung
stehen und diese werden im Rahmen der anliegenden Ansprüche
von der Erfindung mitumfasst.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Extrudieren eines essbaren Produktes,
gekennzeichnet durch:
ein Extruder-Innenrohr (24),
ein Extruder-Aussenrohr (26), das sich längs und um das Extruder-Innenrohr (24) erstreckt, wobei das Extruder-Innenrohr und das Extruder-Aussenrohr (24, 26) zwischen sich einen ringförmigen Durchtrittsweg (32) bilden,
eine Anzahl Ablenkplatten (32), die zumindest mit einem ausgewählten Extruder-Innenrohr (24) oder Extruder-Aussenrohr (26) verbunden sind und sich radial mindestens teilweise quer zum ringförmigen Durchtrittsweg (32) erstrecken, um die zweite essbare Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinanderliegende Stränge zu formen, die sich vom ringförmigen Durchtrittsweg (32) nach vorne erstrecken, und um eine Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegender Zonen (46) zwischen den Strängen zu bilden, die im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind und sich vom ringförmigen Durchtrittsweg (32) nach vorne erstrecken, wobei
das Aussenrohr (26) einen Vorderabschnitt (52) aufweist, der gegenüber dem Innenrohr (24) nach vorne ragt, um die radial auswärts gerichtete Bewegung der ersten essbaren Masse zu begrenzen, die vom Innenrohr (24) abgegeben wird, um die Vorwärtsbewegung des geformten Produktes zu führen.
ein Extruder-Innenrohr (24),
ein Extruder-Aussenrohr (26), das sich längs und um das Extruder-Innenrohr (24) erstreckt, wobei das Extruder-Innenrohr und das Extruder-Aussenrohr (24, 26) zwischen sich einen ringförmigen Durchtrittsweg (32) bilden,
eine Anzahl Ablenkplatten (32), die zumindest mit einem ausgewählten Extruder-Innenrohr (24) oder Extruder-Aussenrohr (26) verbunden sind und sich radial mindestens teilweise quer zum ringförmigen Durchtrittsweg (32) erstrecken, um die zweite essbare Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinanderliegende Stränge zu formen, die sich vom ringförmigen Durchtrittsweg (32) nach vorne erstrecken, und um eine Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegender Zonen (46) zwischen den Strängen zu bilden, die im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind und sich vom ringförmigen Durchtrittsweg (32) nach vorne erstrecken, wobei
das Aussenrohr (26) einen Vorderabschnitt (52) aufweist, der gegenüber dem Innenrohr (24) nach vorne ragt, um die radial auswärts gerichtete Bewegung der ersten essbaren Masse zu begrenzen, die vom Innenrohr (24) abgegeben wird, um die Vorwärtsbewegung des geformten Produktes zu führen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Ablenkplatten
(32) eine Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander
liegender Öffnungen (34) in dem ringförmigen
Durchtrittsweg (32) bilden und sowohl mit dem
Innenrohr (24) als auch mit dem Aussenrohr (26)
verbunden sind, um das Innenrohr (24) innerhalb des
Aussenrohres (26) zu tragen,
dass die Stränge der zweiten essbaren Masse sich unmittelbar von den Öffnungen (34) nach vorne erstrecken, und
dass die Zonen (46) sich von den Ablenkplatten (32) unmittelbar nach vorne erstrecken.
dass die Stränge der zweiten essbaren Masse sich unmittelbar von den Öffnungen (34) nach vorne erstrecken, und
dass die Zonen (46) sich von den Ablenkplatten (32) unmittelbar nach vorne erstrecken.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das Innenrohr
(24) eine vordere Endkante aufweist, und dass die
Ablenkplatten (30) sich quer zum ringförmigen
Durchtrittsweg neben der vorderen Endkante des
Innenrohres (24) erstrecken.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Ablenkplatten
(30) einstückig mit der Vorderkante des Innenrohres
(24)ausgebildet sind und sich von dieser nach aussen
erstrecken, indem sie sich beispielsweise im wesentlichen
senkrecht zur Längsachse des Innenrohres (24) oder
vom Innenrohr (24) nach aussen und hinten erstrecken.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Halteeinrichtung
(62), die das Innenrohr (24) mit dem Aussenrohr (26)
verbindet, um das Innenrohr (24) innerhalb des
Aussenrohres (26) an seinem Platz zu halten, wobei
die Halteeinrichtung (62) beispielsweise ein Paar
Arme umfasst, die am Innenrohr (24) und Aussenrohr
(26) befestigt sind und sich radial dazwischen erstrecken.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das
Innenrohr (24) konzentrisch zum Aussenrohr (26)
verläuft und dass das Aussenrohr (26) gegenüber dem
Innenrohr (24) eine Strecke vorsteht, die grösser als
die maximale radiale Entfernung zwischen dem Innenrohr
(24) und dem Aussenrohr (26) an der vorderen Endkante
des Innenrohres (24) ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
ferner gekennzeichnet durch:
eine erste Behälteranordnung (12) zur Aufnahme einer ersten extrudierbaren, essbaren Masse,
eine zweite Behälteranordnung (14) zur Aufnahme einer zweiten extrudierbaren, essbaren Masse,
eine mit der zweiten Behälteranordnung (14) und dem Extruder-Aussenrohr (26) verbundene Vorrichtung (20) zur Zuführung der zweiten essbaren Masse aus der zweiten Behälteranordnung (14) zum und durch den ringförmigen Durchtrittsweg (32), und
eine mit der ersten Behälteranordnung (12) und dem Extruder-Innenrohr (24) verbundene Vorrichtung (16) zur Zuführung der ersten essbaren Masse aus der ersten Behälteranordnung (12) zum und durch das Extruder-Innenrohr (24), und radial nach aussen in die Zonen zur Formung eines Produktes mit abwechselnd sich in Längsrichtung erstreckenden Strängen der ersten und zweiten essbaren Masse.
ferner gekennzeichnet durch:
eine erste Behälteranordnung (12) zur Aufnahme einer ersten extrudierbaren, essbaren Masse,
eine zweite Behälteranordnung (14) zur Aufnahme einer zweiten extrudierbaren, essbaren Masse,
eine mit der zweiten Behälteranordnung (14) und dem Extruder-Aussenrohr (26) verbundene Vorrichtung (20) zur Zuführung der zweiten essbaren Masse aus der zweiten Behälteranordnung (14) zum und durch den ringförmigen Durchtrittsweg (32), und
eine mit der ersten Behälteranordnung (12) und dem Extruder-Innenrohr (24) verbundene Vorrichtung (16) zur Zuführung der ersten essbaren Masse aus der ersten Behälteranordnung (12) zum und durch das Extruder-Innenrohr (24), und radial nach aussen in die Zonen zur Formung eines Produktes mit abwechselnd sich in Längsrichtung erstreckenden Strängen der ersten und zweiten essbaren Masse.
8. Verfahren zur Formung eines essbaren Produktes,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
Führen einer ersten extrudierbaren, essbaren Masse nach vorne durch einen ersten Durchtrittsweg,
Führen einer zweiten extrudierbaren, essbaren Masse nach vorne durch einen zweiten Durchtrittsweg, der sich längs des ersten Durchtrittsweges und um diesen erstreckt,
Führen der zweiten essbaren Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Stränge, die sich vom zweiten Durchtrittsweg nach vorne erstrecken,
Formen einer Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Zonen zwischen den Strängen, die sich vom zweiten Durchtrittsweg nach vorne erstrecken und im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind, und
Fördern der ersten essbaren Masse vom ersten Durchtrittsweg nach aussen zum Auffüllen der Zonen und zum Formen eines Lebensmittelproduktes, das abwechselnde Aussenstränge aufweist, die aus der ersten und zweiten essbaren Masse bestehen.
Führen einer ersten extrudierbaren, essbaren Masse nach vorne durch einen ersten Durchtrittsweg,
Führen einer zweiten extrudierbaren, essbaren Masse nach vorne durch einen zweiten Durchtrittsweg, der sich längs des ersten Durchtrittsweges und um diesen erstreckt,
Führen der zweiten essbaren Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Stränge, die sich vom zweiten Durchtrittsweg nach vorne erstrecken,
Formen einer Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Zonen zwischen den Strängen, die sich vom zweiten Durchtrittsweg nach vorne erstrecken und im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind, und
Fördern der ersten essbaren Masse vom ersten Durchtrittsweg nach aussen zum Auffüllen der Zonen und zum Formen eines Lebensmittelproduktes, das abwechselnde Aussenstränge aufweist, die aus der ersten und zweiten essbaren Masse bestehen.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der
Verfahrensschritt der Führung der ersten essbaren
Masse die Schritte umfasst, wonach
(i) die erste essbaren Masse durch ein Rohr
geführt wird, und
(ii) die erste essbaren Masse aus dem Rohr durch eine vordere Endkante desselben abgegeben wird und dass der Förderschritt den Schritt umfasst, wonach die erste essbare, durch die vordere Endkante des Rohres geförderte Masse nach aussen in die Zonnen abgegeben wird.
(ii) die erste essbaren Masse aus dem Rohr durch eine vordere Endkante desselben abgegeben wird und dass der Förderschritt den Schritt umfasst, wonach die erste essbare, durch die vordere Endkante des Rohres geförderte Masse nach aussen in die Zonnen abgegeben wird.
10. Extruderdüse, gekennzeichnet durch
ein erstes inneres Rohrelement (24) mit einem
Einlassende und einem Auslassende, das in Längsrichtung
innerhalb eines zweiten äusseren Rohrelementes (26)
liegt, das ein Einlassende und ein Auslassende aufweist,
wobei das erste und zweite Rohrelement einen Ringraum zwischen der Aussenwand des inneren Rohrelementes und der Innenwand des äusseren Rohrelementes bilden und das Einlassende und das Auslassende des ersten Rohrelementes (24) jeweils am Einlassende und Auslassende des zweiten Rohrelementes (26) liegen,
das Auslassende des zweiten Rohrelementes (26) sich über das Auslassende des ersten Rohrelementes (24) hinaus erstreckt, und
im Abstand voneinander angeordnete Ablenkplatten (32) am Auslassende des ersten Rohrelementes (24) angeordnet sind und sich radial in den Ringraum hineinerstrecken.
wobei das erste und zweite Rohrelement einen Ringraum zwischen der Aussenwand des inneren Rohrelementes und der Innenwand des äusseren Rohrelementes bilden und das Einlassende und das Auslassende des ersten Rohrelementes (24) jeweils am Einlassende und Auslassende des zweiten Rohrelementes (26) liegen,
das Auslassende des zweiten Rohrelementes (26) sich über das Auslassende des ersten Rohrelementes (24) hinaus erstreckt, und
im Abstand voneinander angeordnete Ablenkplatten (32) am Auslassende des ersten Rohrelementes (24) angeordnet sind und sich radial in den Ringraum hineinerstrecken.
11. Koextruderanordnung mit einer Koextruderdüse, dadurch
gekennzeichnet, dass sie die Düse nach
Anspruch 10 verwendet.
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