DE3716362A1 - Verfahren und vorrichtung zur formung eines essbaren produktes - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur formung eines essbaren produktes

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DE3716362A1 DE19873716362 DE3716362A DE3716362A1 DE 3716362 A1 DE3716362 A1 DE 3716362A1 DE 19873716362 DE19873716362 DE 19873716362 DE 3716362 A DE3716362 A DE 3716362A DE 3716362 A1 DE3716362 A1 DE 3716362A1
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Description

Die Erfindung betrifft im wesentlichen eine Vorrichtung und Verfahren zum Extrudieren eines essbaren Produktes mit abwechselnden, sich in Längsrichtung erstreckenden Aussenstreifen, die aus einer ersten und einer zweiten Masse bestehen, und insbesondere eine Vorrichtung und ein Verfahren, die mit gutem Wirkungsgrad dazu verwendet werden, ein Kaugummiprodukt zu extrudieren, das abwechselnde, sich in Längsrichtung erstreckende Aussenstreifen aus unterschiedlichen Kaugummimassen aufweist.
Eine populäre Ausführung eines Kaugummis hat eine längliche massive Zylinderform, die einen inneren Längskern aus einer ersten Kaugummimasse aufweist, und eine äussere Hülle aus einer zweiten Kaugummimasse. Diese erste und zweite Masse haben verschiedenen Geschmack und verschiedene Farben, und bestimmte Kombinationen aus Kaugummimassen sind beim Verbraucher wegen ihres Aussehens und ihrer Geschmacksmerkmale sehr populär. Dieses Produkt wird mittels einer Koextruderanordnung hergestellt, die ein Paar konzentrischer Extruderrohre, nämlich ein inneres und ein äusseres, umfasst. Im Betrieb wird die erste Kaugummimasse durch das innere Extruderrohr gedrückt, während die zweite Kaugummimasse durch den Ringraum zwischen den beiden Extruderrohren gefördert wird, wodurch ein zusammengesetztes Kaugummiprodukt erhalten wird, bei welchem die äussere Hülle umfangsseitig vollständig den inneren Kern umschliesst.
Die gesamte, sich in Längsrichtung erstreckende Aussenseite dieses Produktes hat normalerweise gerade eine Farbe, während die andere Farbe normalerweise nur an den längsseitigen Enden des Produktes sichtbar ist.
Es wäre erwünscht, eine Variation dieses Produktes vorzusehen, bei welcher beide Farben an der Aussenseite der sich in Längsrichtung erstreckenden Oberfläche erscheinen, beispielsweise in Gestalt von schraubenförmig gewickelten Streifen. Bei der Formung eines derartigen Produktes bleiben vorzugsweise die verschiedenen Massen als einzelne, in Längsrichtung verlaufende Streifen im zusammengesetzten Produkt, die sich nicht miteinander vermischen. Ferner ist es erwünscht, dass die Verfahren und die Vorrichtung, die zur Herstellung eines derartigen Produktes verwendet werden, einfach ausgeführt sein können und, soweit praktikabel, vorhandene Anlagen verwenden.
Es sind verschiedene Verfahren und Vorrichtungen bekannt, um essbare Produkte zu erzeugen, die aus einer Vielzahl länglicher Massestränge bestehen, die schraubenförmig umeinandergewickelt sind. Viele dieser Verfahren und Vorrichtungen sind jedoch etwas kompliziert und benötigen beispielsweise kunstvolle Zufuhrvorrichtungen oder umlaufende Extruderformen, um den die Produke bildenden Strängen die nötige Aufwicklung zu erteilen. Darüber hinaus sind die Verfahren und Vorrichtungen des Standes der Technik üblicherweise, falls nicht ausschliesslich, zur Verwendung mit Werkstoffen bestimmt, die weicher sind als die üblichen Kaugummimassen, und diese Verfahren und Vorrichtungen sind nicht mühelos, falls überhaupt, auf die Verwendung mit den vergleichsweise härteren Kaugummimassen umstellbar.
Die Vorrichtung zum Extrudieren eines essbaren Produktes umfasst ein inneres Extruderrohr und ein äusseres Extruderrohr, das sich um das innere Extruderrohr und längs desselben erstreckt, wobei das innere und das äussere Extruderrohr zwischen sich einen ringförmigen Durchtrittsweg bilden.
Eine Anzahl Ablenkplatten ist mindestens mit einem ausgewählten inneren bzw. äusseren Extruderrohr verbunden und erstrecken sich radial mindestens teilweise über den ringförmigen Durchtrittsweg, um die zweite essbare Masse in eine Anzahl von umfangsseitig in Abstand voneinander liegende Stränge zu formen, die sich von dem ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken, und um eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinanderliegende zwischen den Strängen angeordnete Zonen zu bilden, die im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind und sich vom ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken.
Das äussere Extruderrohr umfasst einen vorderen Abschnitt, der sich über das innere Extruderrohr weiter nach vorne erstreckt, um die radiale Auswärtsbewegung der ersten essbaren Masse zu begrenzen, die vom inneren Extruderrohr abgegeben wird und um die Vorwärtsbewegung des geformten Produktes zu führen.
Im Betrieb wird eine erste essbare Masse durch das innere Extruderrohr geleitet, und eine zweite essbare Masse wird durch den ringförmigen Durchtrittsweg zwischen dem inneren und dem äusseren Extruderrohr geführt. Während die zweite essbare Masse durch den ringförmigen Durchtrittsweg hindurchtritt, formen die Ablenkplatten diese zweite essbare Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Strängen, die sich vom ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken.
Auf diese Weise bilden die Ablenkplatten ferner eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Zonen zwischen diesen Strängen, die im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind und sich ebenfalls von dem ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken. Gleichzeitig reicht der Druck der ersten vom inneren Extruderrohr ausgegebenen, essbaren Masse aus, damit sich diese Masse radial auswärts in jene Zonen ergiesst, um ein seilartiges Produkt zu bilden das in Längsrichtung ver­ laufende, abwechselnde Aussenstreifen aufweist, die aus der ersten und zweiten essbaren Masse bestehen.
Die eingangs genannte, der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung wird durch eine Vorrichtung zum Extrudieren eines essbaren Produktes gelöst, die gekennzeichnet ist durch:
ein Extruder-Innenrohr,
ein Extruder-Aussenrohr, das sich längs und um das Extruder-Innenrohr erstreckt, wobei das Extruder-Innenrohr und das Extruder-Aussenrohr zwischen sich einen ringförmigen Durchtrittsweg bilden,
eine Anzahl Ablenkplatten, die zumindest mit einem ausgewählten Extruder-Innenrohr oder einem Extruder- Aussenrohr verbunden sind und sich radial mindestens teilweise quer zum ringförmigen Durchtrittsweg erstrecken, um die zweite essbare Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Strängen zu formen, die sich vom ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken, und um eine Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegende Zonen zwischen den Strängen zu bilden, die im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind und sich vom ringförmigen Durchtrittsweg nach vorne erstrecken, wobei
das Aussenrohr einen Vorderabschnitt aufweist, der gegenüber dem Innenrohr nach vorne ragt, um die radial auswärts gerichtete Bewegung der ersten essbaren Masse zu begrenzen, die vom Innenrohr abgegeben wird, um die Vorwärtsbewegung des geformten Produktes zu führen.
Weitere Vorzüge und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen, die bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung angeben; es zeigen
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemässen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Längsschnittdarstellung, die die Extruderdüse der Vorrichtung nach Fig. 1 darstellt,
Fig. 3 eine Vorderansicht der Extruderdüse nach Fig. 2,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht der Extruderdüse längs der Linie IV-IV der Fig. 3, wobei die erste und zweite essbare Masse beim Extrudieren durch die Düse dargestellt ist,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht, teilweise im Schnitt, eines Abschnittes eines durch die Düse gemäss den Fig. 2 bis 4 extrudierten Produktes, und
Fig. 6 eine Längsschnittdarstellung einer alternativen Extruderdüse, die in der Vorrichtung gemäss Fig. 1 verwendet werden kann.
Es wird zunächst auf die schematische Darstellung der Fig. 1 Bezug genommen, in welcher eine Extruderanordnung (10), Behälter (12, 14), Zuführvorrichtungen (16, 20) und eine Extruderdüse (22) dargestellt sind. Die Extruderdüse (22) umfasst ihrerseits ein Innenrohr (24) und ein Aussenrohr (26) und eine Anzahl Ablenkplatten (30). Behälter (12, 14), die jede beliebige Formgebung aufweisen können, sind vorgesehen, um einen Vorrat einer ersten und zweiten essbaren und extrudierbaren Masse aufzunehmen; und die Zuführvorrichtungen (16, 20) sind jeweils mit diesen Behältern verbunden, um die erste essbare Masse dem Innenrohr (24) und die zweite essbare Masse dem Aussenrohr (26) zuzuführen. Die Zuführvorrichtungen (16, 20) können die gleiche Bauart aufweisen oder unterschiedlich ausgebildet sein und können aus einer Vielzahl von verfügbaren Vorrichtungen ausgewählt werden. Als ein Ausführungsbeispiel besteht eine der Zuführvorrichtungen (16, 20) - oder es bestehen beide - aus einem umschlossenen, automatisch angetriebenen Drehventil oder Schneckengang. Als weiteres Ausführungsbeispiel kann eine der in der Extruderanordnung (10) verwendeten Zuführvorrichtungen - oder es können beide - aus einer Einrichtung zur Lieferung regelbarer Drücke an die Massen in den Behältern (12, 14) bestehen, in Kombination mit automatisch betätigten Ventileinrichtungen zur Regelung der Zufuhr dieser Massen unter Druck zu den Rohren (24, 26).
Die Fig. 2 bis 4 zeigen die Extruderrohre (24, 26) und die Ablenkplatten (30) im einzelnen. Das Aussenrohr (26) erstreckt sich in Längsrichtung und umfangsseitig vollständig um das Innenrohr (24); auf diese Weise bilden die Rohre (24, 26) zwischen sich einen ringförmigen Durchtrittsweg (32). Die Ablenkplatten (30) sind zumindest mit einem ausgewählten Innenrohr (24) oder Aussenrohr (26) verbunden und erstrecken sich zumindest teilweise quer zum ringförmigen Durchtrittsweg (32) und bilden eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Öffnungen (34) im Durchtrittsweg (32).
Während des Betriebes der Extruderanordnung (10) wird die erste essbare Masse (die durch die Bezugsziffer (36) in Fig. 4 bezeichnet ist) durch das Innenrohr (24) und durch dessen vorderen Auslass (38) geführt, und die zweite essbare Masse (die durch die Bezugsziffer (40) in Fig. 4 bezeichnet ist), wird durch den ringförmigen Durchtrittsweg (32) und dessen Auslass (42) geleitet. Die Ablenkplatten (30) sperren teilweise die Vorwärtsbewegung der zweiten essbaren Masse (40) durch den ringförmigen Durchtrittsweg (32) und führen diese essbare Masse in die Öffnungen (34), so dass die zweite essbare Masse von dem ringförmigen Durchtrittsweg durch diese Öffnungen abgegeben wird.
Auf diese Weise formen die Ablenkplatten (30) die zweite essbare Masse (40) zu einer Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegender Stränge (44) (wovon einer in Fig. 4 dargestellt ist), die sich vom ringförmigen Durchtrittsweg (32) nach vorne erstrecken, und die sich genauer gesagt in Längsrichtung direkt von den Öffnungen (34) nach vorne wegerstrecken. Die Ablenkplatten (34) bilden ebenfalls eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegender Zonen (46) (wovon eine in Fig. 4 dargestellt ist) zwischen den Strängen (44), die im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse (40) sind. Die Zonen (46) erstrecken sich ebenfalls vom ringförmigen Durchtrittsweg (32) nach vorne und insbesondere in Längsrichtung unmitelbar von den Ablenkplatten (30) nach vorne. Gleichzeitig ist der Druck der ersten essbaren Masse (36), die vom Innenrohr (24) abgegeben wird, ausreichend gross, damit diese Masse sich radial nach aussen in die Zonen (46) bewegt, um diese Zonen mit der ersten essbaren Masse zu füllen und damit ein Produkt (48) zu bilden, das in Längsrichtung verlaufende, abwechselnde Stränge oder Speichen (44, 50) jeweils der zweiten und ersten essbaren Masse aufweist, wie aus Fig. 5 ersichtlich ist. Diese Stränge (44, 50) bilden ihrerseits abwechselnde Aussenstreifen an Produkt (48), die aus der ersten und zweiten essbaren Masse bestehen.
Das Aussenrohr (26) umfasst einen vorderen Abschnitt (52), der sich vom Auslass (38) des Innenrohres (24) nach vorne erstreckt und einen Verlängerungsabschnitt darstellt, in dem die erste essbare Masse (36) nach aussen in die Zonen (46) tritt. Der Vorderabschnitt (52) des Aussenrohres (26) begrenzt die radial nach aussen gerichtete Bewegung der essbaren Masse (36), die vom Innenrohr (24) abgegeben wird und begrenzt ferner die radial nach aussen gerichtete Bewegung der essbaren Masse (40), die von dem ringförmigen Durchtrittsweg (32) abgegeben wird, und der Vorderabschnitt (52) bilder darüber hinaus eine Führung für die Vorwärtsbewegung des geformten Produktes (48). Der Vorderabschnitt (52) umfasst einen vorderen Auslass (54), um das Produkt (48) aus der Extruderdüse (22) abzugeben, und ein übliches Förderband oder ein anderer geeigneter (nicht dargestellter) Förderer kann unterhalb des vorderen Auslasses (54) der Extruderdüse angeordnet sein, um das extrudierte Produkt von diesem Auslass wegzuführen. Vorzugsweise ragt der Vorderabschnitt (52) relativ zum Innenrohr (24) um einen Abstand vor, der grösser als die maximale radiale Entfernung zwischen dem Innenrohr und dem Aussenrohr an der vorderen Endkante des Innenrohres ist.
Wie klar aus Fig. 5 hervorgeht, weist das geformte Produkt (48) einen inneren zylindrischen Kern (56) auf, der aus der ersten essbaren Masse besteht, und einen äusseren Hüllenabschnitt (60), der aus abwechselnden Speichen (44, 50) der ersten und zweiten essbaren Masse besteht. Falls dies gewünscht wird, kann das geformte Produkt (48) in beliebiger annehmbarer Weise um seine Längsachse gedreht werden, um die Stränge (44, 50) in ein Schraubenmuster zu verdrehen.
Vorzugsweise sind die Ablenkplatten (30) mindestens mit dem Innenrohr (24) verbunden; gemäss einer noch stärker bevorzugten Ausführungsform sind die Ablenkplatten sowohl mit dem Innenrohr (24) als auch mit dem Aussenrohr (26) verbunden, so dass die Ablenkplatten das Innenrohr innerhalb des Aussenrohres tragen. Ferner erstrecken sich die Ablenkplatten (30) vorzugsweise in Radialrichtung vollständig oder mindestens im wesentlichen vollständig quer zum ringförmigen Durchtrittsweg (32), um im wesentlichen die zweite essbare Masse daran zu hindern, radial in Vorwärtsrichtung zwischen den Ablenkplatten und dem Innenrohr (24) und dem Aussenrohr (26) hindurchzutreten. Schliesslich sind die Ablenkplatten (30) vorzugsweise neben der vorderen Endkante des Innenrohres (24) angeordnet und diese Ablenkplatten erstrecken sich dabei insbesondere von dieser Endkante des Innenrohres nach aussen.
Beispielsweise können die Ablenkplatten (30) einstückig mit der vorderen Endkante des Innenrohres (24) ausgebildet sein; diese Ablenkplatten können hergestellt werden, indem einfach umfangsseitig im Abstand voneinander liegende Abschnitte eines Vorderabschnittes des Rohres (24) ausgeschnitten oder ausgestanzt werden, worauf die verbleibenden Abschnitte dieses Vorderabschnittes des Rohres nach aussen gebogen werden, um die Ablenkplatten zu bilden. Sobald das Innenrohr (24) und die Ablenkplatten (30) hergestellt sind, können sie in das Aussenrohr (26) eingeführt werden, und anschliessend können die Ablenkplatten (30) am Aussenrohr hartgelötet oder angeschweisst werden, um sie mit diesem sicher zu verbinden.
Gemäss einer alternativen Ausführung kann jede Ablenkplatte einen ersten Abschnitt aufweisen, der mit dem Aussenrohr (26) verbunden ist und sich von diesem radial einwärts erstreckt, und einen zweiten Abschnitt, der mit dem Innenrohr (24) verbunden ist und sich von diesem radial nach aussen erstreckt. Der zweite Abschnitt der Ablenkplatte erstreckt sich unmittelbar radial einwärts des ersten Abschnittes der Ablenkplatte und diese Abschnitte der Ablenkplatte können - aber brauchen nicht - selbst miteinander verbunden sein. Gemäss Fig. 2 erstrecken sich die Ablenkplatten (30) im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Innenrohres (24); jedoch ist dies für die Durchführung der vorliegenden Erfindung nicht notwendig und die Ablenkplatten können beispielsweise gemäss Fig. 6 sich relativ zum Innenrohr nach aussen und hinten erstrecken.
Eine Halteeinrichtung, wie beispielsweise ein Paar sich radial erstreckender Arme (62) (die in Fig. 1 dargestellt sind) kann mit dem Innenrohr (24) und dem Aussenrohr (26) verbunden sein, um dazu beizutragen, das Innenrohr in einer bevorzugten Lage innerhalb des Aussenrohres zu halten. Vorzugsweise sind die nach hinten gerichteten Oberflächen der Arme (62) abgerundet oder gekrümmt, um jede Turbulenz oder jeden Spalt zu verringern, der durch diese Arme in der an ihnen vorbei nach vorne fliessenden essbaren Masse gebildet wird. Darüber hinaus sind die Arme (62) vorzugsweise in einem merklichen Abstand hinter den Ablenkplatten (30) angeordnet, so dass jede Turbulenz oder jeder Spalt, der in der an diesen Armen vorbeitretenden Masseströmung erzeugt wird, bis zu dem Zeitpunkt verschwindet, bei dem die Masse die Ablenkplatten erreicht.
Die Rohre (24, 26) können Querschnittsformen aufweisen, die sich von der in den Zeichnungen dargestellten unterscheiden; beispielsweise können sie quadratischen, rechteckförmigen oder eliptischen Querschnitt aufweisen. Ferner kann das Aussenrohr (26) einen Querschnitt aufweisen, der sich vom Querschnitt des Innenrohres (24) unterscheidet; beispielsweise kann das Aussenrohr einen quadratischen Querschnitt haben, während das Innenrohr einen kreisförmigen Querschnitt aufweist. Schliesslich sind vorzugsweise die Rohre (24, 26) konzentrisch zueinander angeordnet, und das Innenrohr erweitert sich nach vorne radial nach aussen gegenüber dem Aussenrohr, obgleich diese Merkmale für die Durchführung der Erfindung in ihrem breitesten Sinne nicht wesentlich sind.
Die spezifischen Drücke und Volumina der durch die Extruderdüse (22) extrudierten Massen kann über ausgedehnte Bereiche verändert werden. Vorzugsweise ist jedoch die durch das Innenrohr (24) geführte Masse unter dem Druck der durch den ringförmigen Durchtrittsweg (32) geleiteten Masse oder in der Nähe desselben, um jede Druckdifferenz an der Wand des Innenrohres so klein wie möglich zu machen. Ferner ist bei der Ausführungsform der in den Zeichnungen dargestellten Extruderdüse (22) die Querschnittsfläche des ringförmigen Durchtrittsweges (32) neben dessen Auslass (42) näherungsweise so gross wie die Querschnittsfläche des Innenrohres (24) an dessen Auslass (38).
Die Anzahl und die Abmessungen der abwechselnden Stränge (44, 50) im Produkt (48) können über beträchtliche Bereiche verändert werden.
Die Anzahl derartiger Stränge kann verändert werden, indem die Anzahl der Ablenkplatten geändert wird und die Grössen der Stränge (44, 50) können geändert werden, indem die sich umfangsseitig erstreckenden Längen der einzelnen Ablenkplatten (30) geändert werden. Insbesondere wird durch Änderung der sich umfangsseitig erstreckenden Länge der Ablenkplatten (30) die Dicke der Stränge (50) in Umfangsrichtung geändert, während durch Änderung des Abstandes zwischen den Ablenkplatten in Umfangsrichtung die Dicke der Stränge (44) in Umfangsrichtung verändert wird.
Ferner kann, wie für den Fachmann offensichtlich, die sich umfangsseitig erstreckende Dicke der Stränge (44) unterschiedlich gegenüber der sich umfangsseitig erstreckenden Dicke der Stränge (50) sein. Ferner hängt die Dicke der Stränge (42, 50) in Radialrichtung von dem radialen Abstand zwischen dem Innenrohr (24) und dem Aussenrohr (26) am Auslass (42) des ringförmigen Durchtrittsweges (32) ab und die Dicke des inneren Kerns (56) in Radialrichtung wird durch den Innendurchmesser des Innenrohres am Auslass (38) bestimmt. Ferner können die Stränge (44) regelmässig oder unregelmässig im Abstand voneinander liegen und sie können vom Kern (56) entweder längs einer geraden oder einer Kurve nach aussen verlaufen.
Die Extruderdüse (22) ist sehr einfach zu fertigen, zu installieren und zu betreiben; insbesondere kann die erfindungsgemässe Extruderdüse hergestellt werden, indem Ablenkplatten (30) mit verschiedenen Arten von im Handel erhältlichen Koextruderanordnungen verbunden werden. Darüber hinaus kann die Anzahl der Stränge (44, 50) im gebildeten Produkt (48) geändert werden, indem einfach die Anzahl der Ablenkplatten (30) geändert wird und es ist nicht notwendig, die Anzahl der Vorrichtungen oder Leitungen zu ändern, die die Masse der Extruderdüse (22) zuführen oder eine komplizierte Anordnung innerhalb der Extruderdüse vorzusehen, um die dieser zugeführte Masse in eine Anzahl von Seilen oder Strängen aufzuteilen.
Die Extruderanordnung (10) arbeitet sehr gut mit den üblichen Kaugummimassen; beispielsweise sind mehrere geeignete Kaugummi-Rezepte, die bei der Durchführung der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, im einzelnen in den US-PSen 43 52 825 und 43 99 154 beschrieben. Insbesondere kann die erste essbare Masse entsprechend einem ersten Kaugummi-Rezept gebildet werden, einschliesslich einer Gummi-Grundzusammensetzung, einer vorgemischten, rekristallisierten Kombination von mindestens zwei Süssstoffen, einschliesslich festen und flüssigen Süssstoffen, die vorzugsweise Saccharoseund/oder Sorbit oder hydriertes Stärkehydrolysat, und hohen Fructosesirup allein oder zusammen mit flüssiger Glucose, hydrierter Stärke, Hydrolysatsirup, Maissirup, Sorbitsirup und/oder Invertzucker in dem rekristallisierten Gemisch, und Geschmacksstoffe, Weichmacher und andere übliche Kaugummibestandteile umfassen. Die zweite essbare Masse kann einem zweiten Kaugummi-Rezept entsprechen, einschliesslich beliebiger Süssmacher, Geschmacksstoffe, Füllstoffe, Gummi-Grundzusammensetzungen und anderer verschiedener Bestandteile, die beim ersten Kaugummi-Rezept vorhanden sein mögen.
Das erfindungsgemässe koextrudierte Kaugummiprodukt kann verschiedene Formen und Grössen haben und kann mehrfarbig sein und/oder mehrere Geschmacksrichtungen aufweisen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren und die Vorrichtung gemäss der Erfindung mit essbaren Massen, wie beispielsweise Cereals, Teig, Gebäckwaren, Speiseeis und Medikamenten, zusätzlich zu den Kaugummimassen verwendet werden können.
Während es offensichtlich ist, dass die vorausgehend beschriebene Erfindung in völlig befriedigender Weise darauf ausgerichtet ist, die genannten Aufgabenstellungen zu lösen, sollte es klar sein, dass zahlreiche Abänderungen und Ausführungsformen für den Fachmann zur Verfügung stehen und diese werden im Rahmen der anliegenden Ansprüche von der Erfindung mitumfasst.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Extrudieren eines essbaren Produktes, gekennzeichnet durch:
ein Extruder-Innenrohr (24),
ein Extruder-Aussenrohr (26), das sich längs und um das Extruder-Innenrohr (24) erstreckt, wobei das Extruder-Innenrohr und das Extruder-Aussenrohr (24, 26) zwischen sich einen ringförmigen Durchtrittsweg (32) bilden,
eine Anzahl Ablenkplatten (32), die zumindest mit einem ausgewählten Extruder-Innenrohr (24) oder Extruder-Aussenrohr (26) verbunden sind und sich radial mindestens teilweise quer zum ringförmigen Durchtrittsweg (32) erstrecken, um die zweite essbare Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinanderliegende Stränge zu formen, die sich vom ringförmigen Durchtrittsweg (32) nach vorne erstrecken, und um eine Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegender Zonen (46) zwischen den Strängen zu bilden, die im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind und sich vom ringförmigen Durchtrittsweg (32) nach vorne erstrecken, wobei
das Aussenrohr (26) einen Vorderabschnitt (52) aufweist, der gegenüber dem Innenrohr (24) nach vorne ragt, um die radial auswärts gerichtete Bewegung der ersten essbaren Masse zu begrenzen, die vom Innenrohr (24) abgegeben wird, um die Vorwärtsbewegung des geformten Produktes zu führen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablenkplatten (32) eine Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegender Öffnungen (34) in dem ringförmigen Durchtrittsweg (32) bilden und sowohl mit dem Innenrohr (24) als auch mit dem Aussenrohr (26) verbunden sind, um das Innenrohr (24) innerhalb des Aussenrohres (26) zu tragen,
dass die Stränge der zweiten essbaren Masse sich unmittelbar von den Öffnungen (34) nach vorne erstrecken, und
dass die Zonen (46) sich von den Ablenkplatten (32) unmittelbar nach vorne erstrecken.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (24) eine vordere Endkante aufweist, und dass die Ablenkplatten (30) sich quer zum ringförmigen Durchtrittsweg neben der vorderen Endkante des Innenrohres (24) erstrecken.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablenkplatten (30) einstückig mit der Vorderkante des Innenrohres (24)ausgebildet sind und sich von dieser nach aussen erstrecken, indem sie sich beispielsweise im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Innenrohres (24) oder vom Innenrohr (24) nach aussen und hinten erstrecken.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Halteeinrichtung (62), die das Innenrohr (24) mit dem Aussenrohr (26) verbindet, um das Innenrohr (24) innerhalb des Aussenrohres (26) an seinem Platz zu halten, wobei die Halteeinrichtung (62) beispielsweise ein Paar Arme umfasst, die am Innenrohr (24) und Aussenrohr (26) befestigt sind und sich radial dazwischen erstrecken.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (24) konzentrisch zum Aussenrohr (26) verläuft und dass das Aussenrohr (26) gegenüber dem Innenrohr (24) eine Strecke vorsteht, die grösser als die maximale radiale Entfernung zwischen dem Innenrohr (24) und dem Aussenrohr (26) an der vorderen Endkante des Innenrohres (24) ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
ferner gekennzeichnet durch:
eine erste Behälteranordnung (12) zur Aufnahme einer ersten extrudierbaren, essbaren Masse,
eine zweite Behälteranordnung (14) zur Aufnahme einer zweiten extrudierbaren, essbaren Masse,
eine mit der zweiten Behälteranordnung (14) und dem Extruder-Aussenrohr (26) verbundene Vorrichtung (20) zur Zuführung der zweiten essbaren Masse aus der zweiten Behälteranordnung (14) zum und durch den ringförmigen Durchtrittsweg (32), und
eine mit der ersten Behälteranordnung (12) und dem Extruder-Innenrohr (24) verbundene Vorrichtung (16) zur Zuführung der ersten essbaren Masse aus der ersten Behälteranordnung (12) zum und durch das Extruder-Innenrohr (24), und radial nach aussen in die Zonen zur Formung eines Produktes mit abwechselnd sich in Längsrichtung erstreckenden Strängen der ersten und zweiten essbaren Masse.
8. Verfahren zur Formung eines essbaren Produktes, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
Führen einer ersten extrudierbaren, essbaren Masse nach vorne durch einen ersten Durchtrittsweg,
Führen einer zweiten extrudierbaren, essbaren Masse nach vorne durch einen zweiten Durchtrittsweg, der sich längs des ersten Durchtrittsweges und um diesen erstreckt,
Führen der zweiten essbaren Masse in eine Anzahl von umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Stränge, die sich vom zweiten Durchtrittsweg nach vorne erstrecken,
Formen einer Anzahl umfangsseitig im Abstand voneinander liegenden Zonen zwischen den Strängen, die sich vom zweiten Durchtrittsweg nach vorne erstrecken und im wesentlichen frei von der zweiten essbaren Masse sind, und
Fördern der ersten essbaren Masse vom ersten Durchtrittsweg nach aussen zum Auffüllen der Zonen und zum Formen eines Lebensmittelproduktes, das abwechselnde Aussenstränge aufweist, die aus der ersten und zweiten essbaren Masse bestehen.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verfahrensschritt der Führung der ersten essbaren Masse die Schritte umfasst, wonach (i) die erste essbaren Masse durch ein Rohr geführt wird, und
(ii) die erste essbaren Masse aus dem Rohr durch eine vordere Endkante desselben abgegeben wird und dass der Förderschritt den Schritt umfasst, wonach die erste essbare, durch die vordere Endkante des Rohres geförderte Masse nach aussen in die Zonnen abgegeben wird.
10. Extruderdüse, gekennzeichnet durch ein erstes inneres Rohrelement (24) mit einem Einlassende und einem Auslassende, das in Längsrichtung innerhalb eines zweiten äusseren Rohrelementes (26) liegt, das ein Einlassende und ein Auslassende aufweist,
wobei das erste und zweite Rohrelement einen Ringraum zwischen der Aussenwand des inneren Rohrelementes und der Innenwand des äusseren Rohrelementes bilden und das Einlassende und das Auslassende des ersten Rohrelementes (24) jeweils am Einlassende und Auslassende des zweiten Rohrelementes (26) liegen,
das Auslassende des zweiten Rohrelementes (26) sich über das Auslassende des ersten Rohrelementes (24) hinaus erstreckt, und
im Abstand voneinander angeordnete Ablenkplatten (32) am Auslassende des ersten Rohrelementes (24) angeordnet sind und sich radial in den Ringraum hineinerstrecken.
11. Koextruderanordnung mit einer Koextruderdüse, dadurch gekennzeichnet, dass sie die Düse nach Anspruch 10 verwendet.
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