DE3708164A1 - Schleifmaterial, verfahren zu seiner herstellung und seine verwendung - Google Patents
Schleifmaterial, verfahren zu seiner herstellung und seine verwendungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein beschichtetes Schleifmaterial
gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs, ein Verfahren
zur Herstellung desselben und die Verwendung des
Schleifmaterials. Unter der Bezeichnung "beschichtetes
Schleifmaterial" wird hier ein Schleifmaterial
verstanden, das im allgemeinen als Schleifpapier bzw.
Schleif- oder Schmirgelleinen bezeichnet wird.
Die Erfindung liegt auf dem Gebiet beschichteter
Schleifmaterialien, die aus einer Vielzahl von
Schleifmittelkörnern bestehen, die über zumindest eine
Hauptfläche eines flexiblen Trägermaterials aufgebracht
sind und auf dieser haften.
Bei der Herstellung von Linsen erfolgt eine Endbehandlung
der Oberfläche, die als "Feinen" bezeichnet wird, und die
mittels beschichteten Schleifmaterials durchgeführt wird.
Dieser Vorgang wurde in der Regel in zwei Schritte
unterteilt, wobei für jeden Verfahrensschritt
unterschiedliche beschichtete Schleifmaterialien
verwendet wurden. Im kommerziellen Bereich der
Linsenherstellung wird von diesem zweistufigen Verfahren
noch erheblich Gebrauch gemacht. In den letzten Jahren
kam jedoch zumindest ein Typ eines kommerziellen Produkts
auf den Markt, das in der Lage ist, in einem einzigen
Arbeitsschritt das zu bewirken, wozu bisher zwei Arbeits
bzw. Verfahrensschritte notwendig waren. Dieses bekannte
Produkt besteht nach Kenntnis der Anmelderin aus einer
einzigen Schleifkörner enthaltenden Schicht, die
lediglich einen Typ von Schleifkörnern enthält.
Weitere Einzelheiten bezüglich des Finens von Linsen und
dazu geeigneter Maschinen sind älteren Patenten,
beispielsweise den US-Patenten 43 20 599 und 37 32 647 zu
entnehmen, auf deren gesamte Beschreibungen hiermit
verwiesen wird. Ein geeignet ausgebildetes beschichtetes
Schleifmaterial kann ein vorteilhafter Typ eines
Werkzeugs sein, wie es als Läpp-Fläche 78 in Fig. 2 des
US-Patentes 37 32 647 beschrieben ist, wie dies bisher
allgemein bekannt war.
In den beschichteten Schleifmaterialien nach dem Stand
der Technik, soweit dieser der Anmelderin bekannt ist,
sind die Schleifkörner normalerweise nach Größen
sortiert. Dies bedeutet, daß für ein spezielles
Schleifmittel Schleifkörner, deren Korngröße eine
vorgeschriebene Größe um mehr als ein ausgewähltes
Verhältnis über- oder unterschreitet, ausgeschlossen
sind, und zwar so gründlich, wie dies praktisch aus der
Sammlung der Schleifkörner möglich ist, aus welchen der
Gegenstand erzeugt wird. Normalerweise gehören alle
Schleifkörner eines beschichteten Schleifmaterials von
einer einzigen Korngröße zu einer einzigen
Kornpopulation, so daß Proben der Schleifkörner, die aus
unterschiedlichen Gebieten des Gegenstandes oder aus
unterschiedlichen Schichten innerhalb der Tiefe des
Schleifkörnerüberzugs auf dem Artikel ausgewählt wurden,
die gleiche Verteilung der Korngrößen aufweisen, wie der
gesamte Gegenstand innerhalb des normalen Niveaus der
statistischen Schwankung für zufällig ausgewählte Proben
unterschiedliche Korngröße aus der gleichen Population.
Die Verwendung von Klebstoffen, die in der Lage sind,
rasch unter dem Einfluß einer aktinischen Strahlung
auszuhärten, insbesondere unter UV-Licht, hat bei vielen
Beschichtungsoperationen attraktive Kombinationen von
Herstellungsgeschwindigkeit und Haftungsqualität
geliefert, einschließlich eines weiten Bereichs von
dekorativen Oberflächenbeschichtungen, bei denen relativ
dünne und transparente Klebstoffüberzüge ausreichend
sind. Trotzdem blieb die Verwendung von UV-ausgehärteten
Überzugsmaterialien zur Herstellung von beschichteten
Schleifmaterialien sehr begrenzt. Es hat den Anschein,
daß man allgemein der Auffassung war, die relativ dicken
Schichten von Klebstoffen, welche überlicherweise zur
Herstellung beschichteter Schleifmaterialien benötigt
werden, würden nur unter äußersten Schwierigkeiten oder
überhaupt nicht mit UV-Licht ausgehärtet werden können,
nachdem derartiges Licht nur bis zu einer begrenzten
Tiefe in die geeignetsten Klebstoffzusammensetzungen
eindringt. Es wird daher die Auffassung vertreten, daß
die meisten Fachleute sich aus diesem Grunde auf eine
Elektronenstrahlaushärtung konzentrierten, wie sie
beispielsweise in der US-PS 45 47 204 beschrieben ist.
Eine Elektronenstrahlaushärtung ist zwar wirkungsvoll,
man benötigt zu ihr jedoch erheblich größere
Kapitalinvestitionen als für ein Aushärten mittels
UV-Licht. Daneben ist die mögliche Gefährdung des
Personals erheblich höher.
Die DE-OS 19 56 810 gibt vor, ein Verfahren zur
Herstellung beschichteter Schleifmaterialien zu
beschreiben, bei welchem die Klebstoffe mittels UV-Licht
ausgehärtet werden. Es hat jedoch den Anschein, daß die
dort gegebenen Ausführungen rein spekulativ und nicht
durchführbar sind. So sind insbesondere keine
Ausführungsbeispiele gegeben und die vorgeschlagenen
Belichtungszeiten sind für praktische Verwendungen viel
zu lang (30-300 Sekunden), so daß bei einem Versuch
demgemäß vorzugehen, eine thermische Zerstörung des
Trägers erfolgen würde.
Das einzig veröffentlichte durchführbare Beispiel eines
beschichteten Schleifmaterials, welches mittels einer
UV-Aushärtung hergestellt wurde, ist nach Kenntnis der
Anmelderin die japanische Offenlegungsschrift
Nr. 1 19 491/1978. Dieses Dokument gibt an, daß die
Anwesenheit einer Isocyanat-Verbindung in dem Klebstoff
wichtig ist, um mit einer durch UV-Licht initiierten
Aushärtung von Klebstoffen Erfolg zu haben, die für
beschichtete Schleifmaterialien, d.h. Schleifpapiere und
Schmirgelleinen, verwendbar sind. Darüber hinaus wurde in
dieser japanischen Veröffentlichung zwar angegeben, daß
alle darin beschriebenen Formulierungen für ein Aushärten
mittels UV-Licht sowie mittels Elektronenstrahlen
geeignet wären; von den 16 speziell wiedergegebenen
Beispielen wird jedoch lediglich bei einem UV-Licht
verwendet, und der für dieses Beispiel zur Anwendung
kommende Klebstoff enthielt keine triacrylierten
Monomeren, sowie lediglich einen geringen Anteil von
diacrylierten Monomeren, wobei der Hauptbestandteil des
Klebstoffs nicht acrylische Typen von polymerisierbaren
ungesättigten Estern und Styrol sind. Die
Hauptzielsetzung des in dieser Veröffentlichung
beschriebenen Standes der Technik schien in der
Verwendung von Elektronen zu liegen, die eine niedrigere
Energie aufweisen als sie normalerweise zur Anwendung
kommen, sowie die Verwendung von relativ billigen
Klebstoffen.
Ein wasserdichtes Schleifpapier mit schnell aushärtenden
Klebstoffen ist in der US-PS 40 47 903 beschrieben, wobei
jedoch der Aushärtvorgang bei diesem Produkt
ausschließlich mittels Elektronenstrahl erfolgte.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
ein beschichtetes Schleifmaterial der eingangs
beschriebenen Art zu schaffen, welches sich zum Feinen von
Linsen in einem Arbeitsschritt eignet. Diese Aufgabe wird
erfindungsgemäß durch das beschichtete Schleifmaterial
gemäß dem Gegenstand des Hauptanspruchs gelöst.
Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen
beschrieben. Gemäß einer spezifischen Ausführungsform
betrifft die Erfindung die Bereitstellung von
beschichteten Schleifmaterialien, mit denen der
Fine-Vorgang von Linsen in einem Arbeitsschritt
durchführbar ist. Gemäß den bevorzugten
Ausführungsbeispielen der Erfindung befaßt sich diese
auch mit Klebstoffen, die durch eine Bestrahlung mit UV
härtbar sind.
Mit der Erfindung werden auch bevorzugte Verfahren
angegeben, mittels derer die erfindungsgemäßen
beschichteten Schleifmaterialien herstellbar sind.
Diesbezügliche Einzelheiten sind den Ansprüchen 11 bis 14
zu entnehmen. Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft
die Verwendung dieser Materialien zum Feinen von Linsen
gemäß Anspruch 15.
Die Anmelderin hat festgestellt, daß ein für bestimmte
Verfahren besonders vorteilhaftes beschichtetes
Schleifmaterial hergestellt werden kann, indem man
zumindest zwei deutlich unterschiedliche Populationen von
größensortierten Schleifkörnern verwendet und dabei den
Überzug, der die Schleifkörner der größeren
Körnungsnummer enthält, in einer speziellen äußeren
Schicht auf der Oberseite der inneren Schicht aufbringt,
die aus Schleifkörnern einer feineren Körnungsnummer
bestehen. Wenn die Dicke der äußeren Schicht, geeignet
für die durchzuführende Arbeit, angepaßt ist, bewirkt
eine derartige Konstruktion einen relativ schnellen
anfänglichen Materialabtrag und/oder eine
Oberflächenbearbeitungsverbesserung bei Beginn der
Verwendung des erfindungsgemäßen beschichteten
Schleifmaterials, worauf sich u.U. die Erzeugung eines
feineren Finishs auf der von dem Schleifmaterial
bearbeiteten Oberfläche anschließt als dies erreicht
werden könnte, wenn über die gesamte Tiefe des mit
Schleifkörnern versehenen Überzugs Schleifkörner
verwendet werden, welche die gleiche Körnungsnummer
aufweisen.
Ein derartig mehrschichtiges beschichtetes
Schleifmaterial erweist sich speziell als vorteilhaft für
das Finen von ophthalmischen Linsen. Aus diesem Grunde
ist eine der bevorzugten Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung ein Gegenstand aus einem
beschichteten Schleifmaterial, der sich dazu eignet,
Linsen in einem Verfahrensschritt zu feinen.
Zwecks angenehmer Herstellung verwendete man Klebstoffe,
die durch UV-Licht härtbar sind, vorzugsweise bei der
Produktion der erfindungsgemäßen Gegenstände, die für das
Finen in einem Verfahrensschritt vorgesehen sind. Styrol
und die meisten acrylfreien ungesättigten Polyester,
wie sie in der japanischen Offenlegungsschrift
Nr. 1 19 491/1978 verwendet wurden, erwiesen sich als nicht
wünschenswerte Klebstoffkomponenten für diese Zwecke, da
ihre Anwesenheit in den Klebstoffen üblicherweise zu
einer schlechteren Leistungsfähigkeit der beschichteten
Schleifmaterialien führte.
Stattdessen zeigte es sich,
daß Klebstoffe, welche primär aus speziellen acrylierten
Monomeren, Vinylaminen und acrylierten Oligomeren
bestanden, bessere Ergebnisse lieferten. Spezielle
Details hierzu werden im folgenden wiedergegeben.
Schleifkörner aus einem hochreinen Aluminiumoxid weisen
eine ausreichende Durchlässigkeit für UV-Strahlung auf,
und wurden für die Schleifkörner vorgezogen. Das
Massenverhältnis von Schleifkörnern zu Klebstoff liegt
mit Vorteil zwischen 1,5 und 2,5, und vorzugsweise
zwischen 1,6 und 2,1.
Die beiliegenden Zeichnungen dienen der weiteren
Erläuterung der Erfindung.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung ein typisches
Beispiel für die Prozeßführung einer
kontinuierlichen Herstellung der erfindungs
gemäßen beschichteten Schleifmaterialien.
Fig. 2 zeigt die Gestalt eines beispielhaften Produktes
nach der vorliegenden Erfindung, welches bereit
ist, für einen tatsächlichen Einsatz in einer
Maschine, wie sie in dem eingangs erwähnten
US-Patent 37 32 647 beschrieben ist.
Im folgenden soll die Erfindung im einzelnen erörtert
werden.
Acrylierte Monomere: Für die meisten beschichteten
Schleifmaterialien, mit Ausnahme der am stärksten
flexiblen Produkte, sind die wichtigsten
polymerisierbaren Komponenten des für die
erfindungsgemäßen Produkte verwendeten Klebstoffes
diejenigen Materialien, die allgemein kommerziell als
Acrylatmonomere bezeichnet werden. Im vorliegenden werden
diese Materialien, welche di-, tri- oder höhere
Polyalkohole sind, die üblicherweise bis zum maximal
praktisch sinnvollen Grad acryliert sind, als acrylierte
Monomere bezeichnet zwecks Übereinstimmung mit der im
übrigen hier verwendeten Terminologie. (Es sei darauf
hingewiesen, daß sowohl die hier gewählte Bezeichnung als
auch die üblichere kommerzielle Bezeichnung chemisch
korrekt sind, nachdem diese Materialien Acrylate sind und
durch ein Acrylieren von Alkoholen erhalten werden.)
Typische kommerzielle Produkte von dieser Klasse sind
Trimethylolpropantriacrylat (im folgenden als TMPTA
bezeichnet) und Hexandioldiacrylat (im folgenden als
HDODA bezeichnet).
Um befriedigende beschichtete Schleifmaterialien gemäß
der vorliegenden Erfindung zu erhalten, ist es notwendig,
wesentliche Mengen triacrylierter Monomere zu verwenden.
TMPTA wird üblicherweise als triacryliertes Monomer für
die praktische Durchführung dieser Erfindung bevorzugt,
in erster Linie, weil man von ihm berichtet, daß es bei
ihm am unwahrscheinlichsten von allen kommerziell
erhältlichen triacrylierten Monomeren ist, daß sie
allergische Hautreaktionen hervorrufen. Für bestimmte
Anwendungen wird jedoch Glycidylpropoxytriacrylat (im
folgenden als GPTA bezeichnet) bevorzugt, speziell für
den Klebstoff, der vorzugsweise für den äußeren Überzug
der erfindungsgemäßen Produkte verwendet wird. Geringere
Mengen von acrylierten Monomeren mit vier oder mehr
Acrylatgruppen pro Molekül können anstelle eines Teils
der Triacrylate verwendet werden.
Klebstoffe, bei denen alle die acrylierten Monomeren drei
oder mehr Acrylatgruppen aufweisen, erzeugen vielfach
spröde, ausgehärtete Produkte. Es zeigte sich als
wünschenswert für die Klebstoffe, welche für die innere
Schleifkörnerschicht eines Produkts verwendet werden, daß
zum Feinen von Linsen in einem Verfahrensgang vorgesehen
ist, einige diacrylierte Monomeren in dem Klebstoff zu
verwenden. Das bevorzugte diacrylierte Monomere ist
HDODA, es können jedoch auch Tetraethylenglycoldiacrylat
und Tripropylenglycoldiacrylat verwendet werden. Die
relativen Mengen der diacrylierten Monomeren und der
triacrylierten Monomeren werden gemeinsam mit Änderungen
in den anderen Komponenten der Klebstoffmischung
eingestellt, um eine geeignete Viskosität für die
Beschichtung zu liefern, sowie um wirksame Schleif
und/oder Fertigbehandlungscharakteristiken für die mit
diesem Klebstoff letztlich erzeugten beschichteten
Schleifmaterialien zu erzielen. Eine Mischung aus HDODA
und TMPTA in einem Gewichtsverhältnis von 0 bis 0,83 ist
bevorzugt, wobei Verhältnisse von 0,50 bis 0,83 am
meisten bevorzugt sind.
Bemerkenswerte Mengen von monoacrylierten Monomeren, wie
Ethylenacrylat und Methylmethacrylat, oder von
vinylsubstituierten Aromaten, wie Styrol, sind
normalerweise in den Klebstoffen nicht erwünscht, da
diese die Aushärtgeschwindigkeiten verlangsamen und zu
gehärteten Produkten führen, die spröder sind als dies
für beschichtete Schleifmaterialien erwünscht ist, welche
für eine rasche Materialabtragung vorgesehen sind.
Für alle Typen der acrylierten Monomeren sind
unsubstituierte Acrylate bevorzugt, es können jedoch auch
substituierte, wie beispielsweise Methacrylate, verwendet
werden. Das mittlere Molekulargewicht pro Acrylateinheit
eines geeigneten Monomeren variiert von 95 bis 160,
vorzugsweise 95 bis 115.
Acrylierte Oligomere: Zur Einstellung des Fließverhaltens
des Klebstoffes vor dessen Aushärtung, sowie aufgrund der
Zähigkeits- und Schneidcharakteristiken der ausgehärteten
beschichteten erfindungsgemäßen Schleifmaterialien, ist
es oft vorteilhaft, acrylierte Oligomere zusätzlich zu
den vorstehend erwähnten acrylierten Monomeren zu
verwenden. Der "Oligomer"-Teil der Bezeichnung
"acrylierte Oligomere" bezieht sich nicht auf Oligomere
von Acrylaten, sondern vielmehr auf Oligomere von anderen
Monomeren, welche zu Oligomeren führen, die
Hydroxylgruppen oder andere reaktive Gruppen tragen, die
sich zu einer Reaktion mit Acrylsäure oder ihrem Anhydrid
eignen. Die bevorzugten acrylierten Oligomeren für ein
Produkt, mit dem ein Feinen von Linsen in einem
Verfahrensschritt möglich ist, sind (1) die Diacrylate
von Epoxyharzen des Bisphenol-A-Typs zur Verwendung in
der inneren Schleifkörnerschicht, und (2) Tetra- bis
Hexaacrylate, die durch ein Reagieren von Oligomeren
aromatischer Diurethane hergestellt sind, mit einem
mittleren Oligomer-Molekulargewicht von etwa 750 vor der
Reaktion, mit Monomeren, wie beispielsweise
Pentaerythrittriacrylat, welches zumindest eine
Hydroxylgruppe und zumindest zwei, vorzugsweise drei,
Acrylatgruppen enthält. Acrylierte Oligomere sind leicht
kommerziell erhältlich unter Handelsbezeichnungen, wie
Celrad von Celanese, Ebecryl von Radcure Specialties,
Inc., Uvithane von Thiokol Corporation, Uvimer von
Polychrome, Inc., Purelast von Polymer Systems
Corporation usw. Bevorzugte Diacrylatoligomere haben
mittlere Molekulargewichte pro Acrylateinheit von 250 bis
900, wobei am meisten bevorzugt ein Bereich von 270 bis
400 ist.
Die tetra- bis hexaacrylierten Oligomeren werden
bevorzugt, wenn man etwas härter ausgehärtete Klebstoffe
anstrebt, wie dies in der äußeren Schicht eines Produkts
zum Feinen von Linsen in einem Verfahrensschritt
erwünscht ist. Es wird angenommen, daß das Erzielen einer
Härte mittels eines Oligomeren, das mehr als eine
Acrylatgruppe an jedem Ende trägt, zu ausgehärteten
Filmen führt, die weniger spröde sind, als wenn man
dieselbe Härte dadurch erhält, indem man den Anteil von
tri- und höher acrylierten Monomeren anstatt dessen erhöht.
Kleine Mengen von höheren oder niedrigeren Oligomeren,
die charakteristischerweise in allen praktischen
Produkten von dieser Art enthalten sind, wirken sich nach
diesseitiger Kenntnis nicht negativ aus. Oligomere,
welche mit unsubstituierten Acrylatgruppen enden, sind
bevorzugt, es könnten jedoch auch Methacrylate oder
andere substituierte Acrylatgruppen verwendet werden.
Amine: Bei dem Stand der Technik wurden tertiäre
organische Amine vielfach zu Acrylatklebstoffzusammen
setzungen zugegeben, um die Haftung an speziellen
Oberflächen zu verbessern. Einige dieser Amine sind, wenn
sie ungesättigt sind, des weiteren geeignet, um als
Mittel zu wirken, welches die Viskosität verringert.
N-Vinylpyrrolidon (im folgenden als NVP bezeichnet) ist
ein geeignetes ungesättigtes tertiäres Amin und wird
vielfach für die erfindungsgemäßen Produkte bevorzugt.
Bevorzugte Acrylat/Amin-Kombinationen: Die Klebstoffkom
ponente für die innere Schicht eines zum Feinen von Linsen
in einem Verfahrensschritt vorgesehenen Produkts, wie es
vorstehend beschrieben wurde, enthält von 100 Gew.-% bis
36 Gew.-% triacrylierter Monomeren, von 0 bis 46 Gew.-%
diacrylierter Monomeren und von 0 bis 33 Gew.-%
acrylierter Oligomeren. Noch mehr bevorzugt ist die
Verwendung eines Prozentsatzes der triacrylierten
Monomeren in einem Bereich zwischen 70 und 38 %. Die
Klebstoffkomponente für die äußere Schicht eines Produkts
zum Finen von Linsen in einem Verfahrensschritt, wie es
vorstehend beschrieben wurde, enthält 20 bis 30 Gew.-%
triacrylierter Monomeren, 15 bis 30 Gew.-% diacrylierter
Monomeren, 15 bis 30 Gew.-% acrylierter Oligomeren und 10
bis 20 % Monovinyl-tert.-Amine.
Fotoinitiatoren: Wenn das Aushärten der Klebstoffe durch
UV-Licht eingeleitet wird, wie dies normalerweise
vorzugsweise gehandhabt wird, muß die
Klebstoffzusammensetzung einen Fotoinitiator enthalten,
der in geeigneter Weise die Energie von den verwendeten
Lampen absorbiert und diese an die Acrylatkomponenten
überführt, um den Aushärtvorgang einzuleiten. Die
Verfahren zur Bestimmung der Mengen und der Typen der
verwendeten Fotoinitiatoren sind bei der Aushärtung von
Oberflächenbeschichtungen mittels UV üblich, und es
zeigte sich, daß die gleichen Verfahren für die
vorliegende Erfindung wirksam sind. Die Menge des
Fotoinitiators beträgt allgemein 0,5 bis 7,0 Gew.-% der
Menge des verwendeten Klebstoffes. Der Fotoinitiator, der
für die erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele bevorzugt
ist, welche ein Produkt liefern, mittels dessen Linsen in
einem Arbeitsschritt gefeint werden können, war
2,2-Dimethoxy-2-phenylacetophenon (im folgenden als DMPA
bezeichnet). Es lassen sich jedoch auch, neben weiteren
Verbindungen, 2-Chlorothioxanthon, Benzophenon und
1-Hydroxycyclohexylphenylketon verwenden.
Haftungspromotoren: Eine normalerweise bevorzugte
Komponente in den Klebstoffzusammensetzungen ist ein
Material, das die Bindekräfte zwischen dem Klebstoff und
den Schleifkörnern verbessert. Die meisten Organosilane
und Organotitanate, welche zumindest eine organische
Gruppe mit 10 bis 20 Kohlenstoffatomen enthalten, weisen
diese Eigenschaft auf. Ein vielfach bevorzugtes Material,
speziell für Produkte, die zum Feinen von Linsen
verwendet werden sollen, war
Tetra[(2,2-diallyloxy-methyl)-l-butoxy]-titandi-(tridecyl)-
monosäurephosphit (im folgenden als OTI bezeichnet).
Färbemittel: Farbstoffe oder Pigmente können verwendet
werden, wenn die Produkte eingefärbt werden sollen. Wenn
jedoch UV-Licht zum Aushärten verwendet werden soll, muß
man in der Auswahl der Färbemittel dafür Sorge tragen,
daß diese das Licht nicht in unerwünschter Weise
absorbieren und damit den Aushärtvorgang stören.
Füllstoffe: Wie im Falle von herkömmlichen beschichteten
Schleifmaterialien, ist es in vielen Fällen, sowohl aus
ökonomischer Sicht als auch im Hinblick auf die
Leistungsfähigkeit des Produkts, vorteilhaft, einen
feingemahlenen festen Füllstoff in das Klebstoffgemisch
einzubringen. Zum Zwecke der vorliegenden Erfindung muß
gemeinsam mit den anderen Charakteristiken, die zur
Herstellung von normalen Produkten beschichteter
Schleifmittel in Betracht gezogen werden, auch das
UV-Absorptionsverhalten der Füllstoffe in Betracht
gezogen werden. Siliciumoxid oder Calciumsulfat-Füll
stoffe sind bevorzugt, es können jedoch auch andere
Füllstoffe mit angemessenem UV-Transmissionsverhalten
verwendet werden.
Schleifkörner: Im allgemeinen werden Schleifkörner
bevorzugt, die ähnlich sind wie diejenigen, welche man
bei herkömmlichen Typen von beschichteten
Schleifmaterialien verwendet, falls die erfindungsgemäßen
beschichteten Schleifmaterialien für die gleichen
Anwendungszwecke vorgesehen sind. Bei den
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, bei welchen
ein Aushärten des Klebstoffes durch UV-Belichtung
vorgesehen ist, werden üblicherweise Schleifkörner aus
weißem Aluminiumoxid vorzugsweise eingesetzt, auch wenn
braunes Aluminiumoxid oder einige andere
Schleifmaterialien, wie Siliciumcarbid, für beschichtete
Schleifmaterialien, die mit normalen Klebstoffen
hergestellt werden, bevorzugt werden. Dies ist darauf
zurückzuführen, daß braunes Aluminiumoxid,
Zirkoniumoxid-Aluminiumoxid-Schleifmittel, Siliciumcarbid
und die meisten anderen chemischen Schleifkörner, mit
Ausnahme von weißem Aluminiumoxid und dem weicheren, und
daher im allgemeinen weniger wirksamen Siliciumoxid, ein
starkes Absorptionsvermögen für UV-Licht aufweisen. Ein
typisches, für die Zwecke der Erfindung befriedigendes,
kommerziell erhältliches Schleifkorn aus weißem
Aluminiumoxid stellen die Produkte Typ 38 oder 1690
Alundum der Norton Company, Worcester, Massachussetts,
und Alodur WSK von Treibacher USA, Inc., New York City,
dar.
Verschiedene Verfahren zur Messung der Größe bzw. der
Körnungsnummer der Schleifkörner sind allgemein bekannt.
Alle derselben sind mit gewissen Unsicherheiten und
Nachteilen behaftet, jedoch im allgemeinen ausreichend
für die Zwecke, bei denen sie angewandt werden. Jegliches
dieser Standardverfahren, wie beispielsweise Sieben,
Schlämmen, Sedimentieren, ein Coulter-Zähler usw., kann
verwendet werden, um die Körnungsnummern für die
erfindungsgemäßen Produkte zu messen.
Für Schleifkörner in einem Größenbereich, wie er für ein
Produkt geeignet ist, mit Hilfe dessen Linsen in einem
Verfahrensschritt gefeint werden sollen, hat eine Technik
die befriedigendsten Ergebnisse geliefert, welche auf der
Beugung von Laserlicht beruht. Ein kommerziell
hergestelltes Instrument, das MICROTRAC-Modell 7991-3
Particle Size Analyzer der Firma Leeds & Northrup
Instruments, St. Petersburg, FL 33702, wurde verwendet.
Dieses Instrument mißt die Beugung bzw. Brechung von
Ergebnis in ein Histogramm der Teilchengrößen um.
Die Werte der kleinsten oberen Grenzen an den Größen der
kleinsten Schleifkornteilchen, welche insgesamt
ausreichen, um 10, 50 und 90 Vol.-% der gesamten Probe zu
enthalten, sind die Form der Ausgangsdaten von dem
MICROTRAC, welche sich als am nützlichsten zur Steuerung
der für die vorliegende Erfindung benötigten
Schleifkorngrößen erwiesen. Die Größe für den
50 Vol.-%-Punkt ist hierin als die mittlere
Schleifkorngröße für die Probe der Schleifkörner
festgelegt.
Bei der vorliegenden Erfindung sollten die
Schleifmittelkörner derart größensortiert sein, daß die
10%-Größe zumindest 45% der Mittelwertgröße, und die
90%-Größe nicht mehr als 185% des Mittelwerts beträgt.
Für die innere Schicht eines Produkts, das zum Finen von
Linsen in einem Verfahrensschritt vorgesehen ist, haben
die verwendeten Schleifkörner vorzugsweise eine mittlere
Größe zwischen 9 und 11 µm, während für die äußere
Schicht die Schleifkörner eine mittlere Größe zwischen 14
und 18 µm aufweisen. Ein Bereich von 9,5 bis 10,2 µm für
die innere Schicht und 14,0 bis 15,0 für die äußere
Schicht ist noch mehr bevorzugt. Es ist zusätzlich
bevorzugt, daß die äußere Schicht des erfindungsgemäßen
beschichteten Schleifmaterials Korngrößen aufweisen
sollte, deren mittlere Größe zumindest 150 % der
mittleren Größe der Schleifkörner der inneren Schicht
beträgt.
Für ein Produkt, das gemäß der Erfindung zum Finen von
Linsen in einem Verfahrensschritt vorgesehen ist, beträgt
vorzugsweise das Massenverhältnis von Schleifkörnern zum
Klebstoff in der inneren Schicht zwischen 1,5 bis 2,5,
wobei ein Bereich von 1,6 bis 2,1 noch mehr bevorzugt
ist. Für die äußere Schicht des gleichen Produkts beträgt
das Massenverhältnis der Schleifkörner zum Klebstoff
vorzugsweise 1,6 bis 2,1, wobei ein Bereich von 1,6 bis
1,8 noch mehr bevorzugt ist.
Trägerschichten: Für die erfindungsgemäßen Produkte
können eine große Vielfalt von Materialien für die
Trägerschicht verwendet werden. Diese enthalten Träger,
wie sie herkömmlicherweise für beschichtetes
Schleifmaterial allgemeiner Art verwendet werden, wie
geeignet ausgerüstetes bzw. zugerichtetes bzw.
verfeinertes Gewebe, Papier und vulkanisierte Fasern,
gemeinsam mit anderen, weniger üblichen
Trägermaterialien, wie beispielsweise Filmen aus
Polyethylenterephthalat, Polyvinylchlorid, Aluminium usw.
Für die speziellen Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung, die speziell für ein Finen von Linsen in einem
Verfahrensschritt vorgesehen sind, ist es notwendig, daß
der Träger wasserdicht ist, da das Produkt normalerweise
im nassen bzw. im feuchten Zustand verwendet wird. Des
weiteren ist es notwendig, daß die Festigkeit des Trägers
ausreicht, um während der Benutzung ein Einreißen oder
eine anders geartete Beschädigung zu verhindern. Eine
weitere Forderung besteht darin, daß die Dicke und die
Glätte des Trägers derart gewählt sind, daß sie die
Erzielung einer Dicke und von weiter unten noch erwähnten
Glättebereichen ermöglichen. Schließlich soll der Träger
derart gewählt werden, daß die Haftung des Klebstoffs auf
dem Träger ausreicht, um ein bemerkenswertes Abschilfern
des Schleifkörner-Klebstoffüberzugs während der normalen
Benutzung des Produktes zu verhindern. Diese vorstehend
genannten Erfordernisse lassen sich am einfachsten
erfüllen, indem man Kunststoffilme oder wasserfestes
Papier als Träger verwendet. Als der bevorzugteste Träger
hat sich ein Polyethylenterephthalat-Film erwiesen.
Der Klebstoff kann auf dem Träger durch eine Vielzahl von
verschiedenen Weisen aufgebracht werden, wie sie auf dem
Gebiet der Herstellung von beschichtetem Schleifmaterial
allgemein bekannt sind. So kann beispielsweise eine
direkte Walzbeschichtung, eine Transfer-Walzbeschichtung,
eine Rakelbeschichtung, sowie Kombinationen dieser
Verfahrensweise jeweils verwendet werden. Die Enddicke
der getrennten, haftungsvermittelnden und zur Halterung
der Schleifkörner verwendeten Klebstoffschichten, die zur
Herstellung der meisten für allgemeine Anwendungszwecke
vorgesehenen beschichteten Schleifmaterialien bzw.
Schleifpapieren bzw. Schleifleinen verwendet werden,
sollten bei den genannten Klebstoffen annähernd die
gleichen sein wie bei den herkömmlichen, wobei bei der
Festlegung der im nassen Zustand aufgebrachten Klebstoffe
während der Herstellung berücksichtigt werden soll, daß
letztere Klebstoffe ein geringeres Bestreben zeigen,
während der Aushärtung zu schrumpfen, als herkömmliche
Klebstoffe.
Intensität und Dauer, mit der die Produkte UV-Licht und
irgendwelchen zusätzlichen Erhitzungen ausgesetzt werden,
lassen sich durch Verfahren, welche auf dem Gebiet der
Herstellung von Überzügen mittels Klebstoffen, die durch
eine Belichtung mit UV-Licht ausgehärtet werden,
bestimmen, wobei diese, wenn nötig, durch Tests ergänzt
werden, bei denen die Schleifleistung oder eine andere
Oberflächenbearbeitungsleistung der beschichteten
Schleifmaterialien überprüft werden. Die Aufbringung der
Schleifkörner auf dem nassen Klebstoff kann in jeder
herkömmlichen Weise erfolgen, üblicherweise durch
Elektrobeschichtung. Für die Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung, die speziell für ein Feinen von
Linsen in einem Verfahrensschritt vorgesehen sind, werden
die Schleifkörner mit dem Klebstoff zu einer
Aufschlämmung verbunden. Die Verwendung einer
zusätzlichen haftungsvermittelnden Überzugsschicht ist
weder notwendig noch wünschenswert.
Für ein Feinen der Linsen ist die Dicke der Beschichtung
selbst nicht als solches kritisch. Die Gesamtdicke aus
Träger und Beschichtung wird jedoch als industrieller
Standard angesehen, wobei man hierauf Bezug nimmt, um die
gewünschte Linsenkrümmung zu erhalten, wenn das Material
mit Auflagen von Läpp-Werkzeugsupporten verwendet wird,
wie sie üblicherweise zur Anwendung kommen. Auf dem in
Rede stehenden technischen Gebiet sind zwei
Dickenbereiche üblich, ein Dickenbereich von 175 bis
230 µm und ein Dickenbereich von 430 bis 485 µm. Beide
Dickenbereiche lassen sich ohne weiteres bei der
vorliegenden Erfindung herstellen, und sollten
normalerweise auch benutzt werden, sofern nicht spezielle
Gründe vorliegen, um hiervon abzuweichen. Die
Gleichförmigkeit der Dicke ist von Haus aus kritisch, da
bei einer stärkeren Änderung der Dicke des Überzugs von
einem Bereich des Schleifmaterials zu einem anderen es
vorkommen kann, daß ein Teil der Linse nicht ordentlich
poliert wird als Ergebnis eines derart zu tief liegenden
Bereichs in dem Schleifmaterial, oder es kann passieren,
daß ein anderer Teil der Linse zu dünn gerät, wenn an der
entsprechenden Stelle des Schleifmaterials eine Erhöhung
vorliegt. Die Gesamtdicke von Träger und
Klebstoff/Schleifkorn sollte über die Oberfläche eines
derartigen Teils des beschichteten Schleifmaterials, wie
er für die Bearbeitung einer einzelnen Linse zur
Anwendung kommt, um nicht mehr als 25 µm variieren, wenn
eine Messung mit einem Instrument, wie beispielsweise
einem herkömmlichen Mikrometer, erfolgt, welches die
Dicke der auf dem Überzug in einem lokalen Bereich
hochragenden Punkte über eine Fläche von zumindest
0,05 cm2 mißt.
Fig. 1 zeigt schematisch ein Verfahren zur Herstellung
eines Überzugs in einem kontinuierlichen Arbeitsprozeß,
bei dem sich die erwünschte Dicke und die anderen
erwünschten Produktcharakteristiken in geeigneter Weise
erhalten lassen. Der mit dem Überzug zu versehende Träger
wird auf einer Abwickelstation 1 angeordnet, welche mit
einem Bremsmechanismus versehen ist, der so einstellbar
ist, daß er einen Widerstand gegenüber dem
Abwickelvorgang liefert, der einer Kraft von 90 g/cm
Breite des Trägers entspricht. Längsstücke 2 von lose
aufgehängten Kupferlitzen und die entsprechend mit Masse
verbunden sind, werden längs der Verarbeitungsbahn zur
Aufbringung des Überzugs angebracht, um jede gefährliche
elektrostatische Aufladung zu vermeiden. Der Träger wird
zwischen Filzwischern 3 hindurchgeführt, welche
Fremdkörper entfernen, die eine Gleichmäßigkeit des
Überzugs gefährden könnten, bevor er in den eigentlichen
Bereich eintritt, in welchem der Überzug aufgebracht
wird.
Der Überzug, welcher die innere Schicht des
erfindungsgemäßen Endproduktes liefern soll, wird durch
eine Direkt-Gravur-Streichwalze 6 aufgebracht, welche ein
dreifach schraubenförmig gewundenes Muster mit 62 Linien
pro 2,54 cm aufweist, welches mit einer Anzahl von
Werkzeugen Nr. 81 von Consolidated Engravers in die Walze
eingeschnitten ist. Die Rotationsgeschwindigkeit dieser
Walze wird auf einem derartigen Wert gehalten, daß der
Rand der Walze die gleiche Lineargeschwindigkeit aufweist
wie der vorbeigeführte Träger. Bevor die benetzte
Oberfläche der Gravur-Walze in Berührung mit dem
Trägermaterial tritt, erfolgt ein Abstreifen mittels
eines Rakels 5, das in Bewegungsrichtung der Gravur-Walze
vor der Berührungsstelle mit dem Träger angeordnet ist.
Ein Benton Typ A-Rakel, das aus Edelstahl vom Typ 304
gefertigt wurde, eine Dicke von 203 µm und eine Breite
von 5 cm aufweist, sowie einen Blattwinkel von 97°
enthält, lieferte befriedigende Ergebnisse, wenn dieses
in einem Winkel von 46° zu der Materialbahn im
Kontaktpunkt eingesetzt wurde. Das verwendete Rakel wurde
von Input Graphics, Inc. geliefert. Die Bahn des
Trägermaterials wurde in dem Walzenspalt, an dem die
Beschichtung vorgenommen wird, von einer nicht
angetriebenen, frei drehbaren, gummiüberzogenen
Abstützwalze 4 unterstützt. Der Gummi auf dieser Walze
wies eine Shore-Härte von A-75 auf. Um ein sauberes
Arbeiten bei der Aufbringung des Überzugs
sicherzustellen, verwendete man im allgemeinen eine
hinterschnittene Abstützwalze, so daß eine Zone mit einer
Breite von etwa 6 mm auf jeder Kante des Trägermaterials
im Bereich der Walzenspalte keinem Druck ausgesetzt und
daher nicht mit einem überzug versehen wurde.
Die Aufschlämmung aus Klebstoff und Schleifkorn wurde der
Gravur-Streichwalze von einer Pfanne 7 zugeführt, welche
mittels einer nicht dargestellten Zirkulationsschleife
jeweils bis zu einem bestimmten Niveau gefüllt war. Eine
Pumpe in der Rezirkulationsschleife bewirkte eine
konstante Bewegung der Aufschlämmung, so daß ein Absetzen
der dichteren, aus den Schleifkörnern bestehenden
Komponente in keinem wesentlichen Ausmaß auftrat.
Nachdem das Trägermaterial auf diese Weise an seiner
Unterseite mit einem Überzug aus der nassen Aufschlämmung
versehen war, wurde die Bahn durch eine
Texturierungsstabanordnung 8 hindurchgeführt, deren
eigentliches Element 81 ein Stab aus Einsatzstahl mit
einem Durchmesser von 25 mm ist. Der Stab 81 wird in
Umdrehung gesetzt, so daß er sich entgegen der
Durchlaufrichtung der Trägerbahn mit einer
Geschwindigkeit dreht, die ungefähr ein Drittel größer
ist als die der Bahn. Der Stab 81 ist derart gehaltert,
daß er die Bahn etwa 19 mm aus ihrer ursprünglichen
Bewegungsrichtung verschiebt, welche sie sonst einnehmen
würde. Diese normale Bewegungsbahn wird durch die untere
Oberfläche von zwei Führungswalzen 82 und 83 bestimmt,
welche in Berührung mit der nichtbeschichteten Rückseite
der Bahn stehen.
Nach der Texturierung wird die feuchte, vom Träger
gebildete Bahn unter einer UV-Quelle 9 hindurchgeführt.
Die Strahlungsleistung der UV-Quelle 9 gemeinsam mit der
Wärmeabgabe einer zusätzlichen, in der Figur nicht
gezeigten, Heizeinrichtung, die wahlweise zwischen dem
Auslaß der UV-Lichtquelle und der mit Gummi überzogenen
Abzugsführungswalze 10 angeordnet sein kann, ausreichend
hoch gewählt sein, um ein Aushärten des Klebstoffs zu
bewirken, bevor die Bahn die Walze 10 erreicht. Als
wirksame UV-Lichtquelle für die unten beschriebenen
Gemische, welche sich zur Herstellung von Produkten
eignen, die zum Feinen von Linsenoberflächen vorgesehen
sind, erhielt man dadurch, daß man hintereinander zwei
F440-10-Lampenhalterungen anbrachte, von denen die erste
mit einer Lampe vom Typ D und die darauffolgende mit
einer Lampe vom Typ H bestückt war, wobei die beiden
Lampen eine Lichtabgabe von 46 Watt pro cm2 aufwiesen.
Die Energieversorgung für jede Lampe war vom Typ P 140A.
Alle die genannten, UV-Licht erzeugenden Bauelemente
wurden von der Firma Fusion Systems Inc. of Rockville,
Maryland, bezogen.
Die Walze 10, eine mit Gummi überzogene Antriebswalze 11
sowie eine druckluftbetriebene Abzugseinrichtung 12
bilden gemeinsam eine herkömmliche Abzugsanordnung,
welche die Herstellung einer knitterfreien, stramm
aufgewickelten Rolle des beschichteten Schleifmaterials
liefert.
Nachdem der erste Überzug vollständig aufgebracht und
ausgehärtet ist, wie dies vorstehend beschrieben wurde,
läßt sich die mit dem ersten Überzug versehene Rolle auf
den Abwickelstand 1 anordnen, so daß der zweite Überzug
aufgebracht werden kann, und zwar mit einer
unterschiedlichen Schleifkorn-Klebstoff-Aufschlämmungs
zusammensetzung, wie sie weiter unten näher spezifiziert
ist. Bei der Aufbringung des zweiten Überzugs, welcher
die äußere Schicht des vorgesehenen Produkts bildet,
erfolgt der Verfahrensablauf in der gleichen Weise, wie
vorstehend beschrieben, mit der Ausnahme, daß eine
Gravur-Streichwalze verwendet wurde, welche 85 Linien pro
2,54 cm enthielt, die mittels eines #35 Werkzeugs in die
Walzenoberfläche eingeschnitten war. Diese
Gravur-Streichwalze wurde gegen die Walze 6 der Figur
ausgetauscht. Des weiteren wird der Texturierungsstab 81
entfernt, so daß die Bahn unter den Walzen 82 und 83
hindurchlaufen kann, ohne daß sie aus ihrer natürlichen
geradlinigen Bewegungsbahn abgelenkt wird.
Es versteht sich für den Fachmann, daß viele Änderungen
in all diesen Beschichtungsbedingungen möglich sind und
von der Erfindung erfaßt sein sollen.
Die vorstehende Beschreibung bezog sich in erster Linie
auf ein beschichtetes Schleifmaterial mit zwei separaten
Schichten. Es versteht sich jedoch, daß eine oder mehrere
Zwischenklebstoffschichten verwendet werden können, sei
es, daß diese Schleifkörner enthalten oder nicht, wobei
diese zusätzlichen Schichten zwischen der inneren und der
äußeren Schicht angebracht werden könnten. Bei einem
derartigen Produkt sind die Schleifkörner in der äußeren
Schicht noch immer an der inneren Schicht befestigt, und
zwar über die zwischenliegenden Klebstoffschichten.
Die praktische Durchführung der vorliegenden Erfindung
wird aus den folgenden Beispielen noch klarer
ersichtlich. In diesen Beispielen verstehen sich alle
Verhältnisse als Verhältnisse von Masse oder Gewicht,
falls dies nicht anders angegeben ist.
Dieses Beispiel erläutert die Herstellung von einer
Ausführungsform der Erfindung, welche sich zum Feinen von
Linsen mittels eines Verfahrensschrittes eignet. Ein
biaxial verstreckter Polyethylenterephthalat-Film mit
einer Dicke von 75 µm wurde als Trägermaterial verwendet.
Die Zusammensetzung der ersten Schicht war wie folgt:
Celrad 3600890 Teile
TMPTA1120 Teile
HDODA927 Teile
NVP743 Teile
DMPA180 Teile
Zonyl A3,7 Teile
OTI6,7 Teile
Yellow L-096240 Teile
Bon Red Y/S40 Teile
Schleifkörner 12 µm7,267 Teile
Bei dieser Formulierung ist Celrad 3600 ein diacryliertes
Epoxy-Oligomer vom Bisphenol-A-Typ, Zonyl A, bezogen von
Dupont, ist ein Tensid, welches die Benetzung der
Schleifkörner unterstützt und hiermit die ansonsten
überwiegende Viskosität reduziert, und Yellow L-0962
sowie Bon Red Y/S sind Farbstoffe, die von der BASF bzw.
Penn Color erhältlich sind. Die Schleifkörner waren vom
Typ 1690 der Norton Company. Die Analyse der
Größensortierung der Schleifkörner wurde an dem bereits
vorstehend beschriebenen MICROTRAC-Gerät durchgeführt,
wobei eine Probe der Schleifkörner mit einer Masse von
ungefähr 0,05 bis 0,2 g verwendet wurde. (Die Menge der
Probe muß entsprechend den Instruktionen, welche mit dem
MICROTRAC-Instrument geliefert werden, eingestellt
werden, aber dieser Massenbereich war üblicherweise
befriedigend.) Die Schleifkörner wurden in Wasser
aufgeschlämmt und dispergiert, bevor ihre
Größenverteilung gemessen wurde, mit der Hilfe eines
Sonicator Modell W 370 Ultraschall-Prüfkopf-Instruments,
erhältlich von Heat Systems-Ultrasonics, Inc., Plainview,
New York. Das Ergebnis der Analyse zeigte eine 10%-Größe
von 5,1 µm, eine Mittelgröße von 9,9 µm und eine
90 %-Größe von 17,8 µm. Die anderen Bestandteile wurden
bereits vorstehend identifiziert.
Mit Ausnahme der drei zuletzt genannten Bestandteile
wurden alle vorgenannten Bestandteile fertig
zusammengemischt, wobei keine spezielle Sorgfalt darauf
verwendet wurde, eine "klare Überzugsschicht" ("clear
coat") zu erzielen. Etwa ³/₅ dieses klaren
Überzugsgemisches wurden anschließend separat mit den
zwei Farbstoffen über eine Zeitdauer von zumindest 15
Minuten gemischt, um eine sorgfältige Vermischung
sicherzustellen; der Rest des klaren Überzugs wurde
sodann zugegeben und solange gemischt, bis eine
gleichmäßige Farbe erhalten war. Diese vermischten,
flüssigen Bestandteile werden anschließend einem
Ross-Mischer zugegeben, der bereits die Schleifkörner
enthält, und die so erzeugte Aufschlämmung wurde während
einer Stunde gemischt, um die Schleifkörner so
gleichmäßig wie praktisch durchführbar zu dispergieren.
Ein Überzug aus der Aufschlämmung von Klebstoff und
Schleifkörnern wurde in einer gleichmäßigen Dicke von
etwa 0,022 mm (0,9 mil) über die Oberfläche der
Trägerschicht gleichmäßig verteilt, wobei das in Fig. 1
schematisch gezeigte Beschichtungsgerät verwendet wurde.
Die mit dem Überzug versehene Trägerschicht wurde
anschließend über eine Zeitdauer von zwei Sekunden der
Strahlung einer Quecksilberdampf-UV-Lampe ausgesetzt, die
eine Strahlungsleistung von 80 Watt pro cm Breite
aufwies.
Der in oben beschriebener Weise mit einer Beschichtung
versehene Träger wurde anschließend mit einer weiteren
Überzugsschicht versehen, und zwar mit einer zweiten
Aufschlämmung aus Schleifkörnern und Klebstoffen. Die
Zusammensetzung der zweiten Beschichtung war wie folgt:
Ebecryl 6220650 Teile
TMPTA300 Teile
GPTA500 Teile
HDODA750 Teile
NVP550 Teile
DMPA150 Teile
Zonyl A8,5 Teile
OTI5 Teile
Yellow L-096230 Teile
Bon Red Y/S30 Teile
Schleifkörner, 18-S Körnung4,675 Teile
In dieser Formulierung ist Ebecryl primär ein
hexaacryliertes Oligomer eines aromatischen Diurethans
mit einem mittleren Oligomer-Molekulargewicht von
ungefähr 750. Die Schleifkörner sind vom gleichen
chemischen Typ, wie für den oben erwähnten ersten
Überzug, wobei die Korngrößenanalyse eine 10%-Größe von
6,8 µm, eine Mittelgröße von 14,4 µm und eine 90%-Größe
von 26,6 µm zeigte. Das Vermischen erfolgte in der
gleichen Weise wie bei der ersten Beschichtung, mit der
Ausnahme, daß hier die ersten acht anstelle der ersten
sieben Bestandteile den klaren Überzug in dieser
Formulierung bildeten. Die Aufschlämmung wurde in einer
Dicke von 26 µm aufgebracht und durch Bestrahlung mit
UV-Licht über eine Zeitdauer von zwei Sekunden, wie im
Falle des ersten Überzugs, ausgehärtet.
Von dem derart erzeugten Band eines beschichteten
Schleifmaterials wurden die aus Fig. 2 ersichtlichen
"schneeflockenförmigen" Abschnitte ausgestanzt. Einer
dieser Abschnitte wurde mittels eines druckempfindlichen
Klebstoffes auf die Auflage eines Läpp-Werkzeugs
aufgebracht, dessen Größe und Krümmung derart gewählt
waren, daß Linsenoberflächen mit einer Krümmung erzeugt
werden konnten, wie man sie für Linsen mit 10 cm
Durchmesser und 6¼ Dioptrien Brechkraft benötigt,
wobei die Läpp-Werkzeugauflagestruktur in einer
Linsenpoliermaschine gehaltert wurde, wie sie im
wesentlichen in dem eingangs genannten
US-Patent 37 32 647 beschrieben ist. Ein 6¼ Dioptrien
Linsenrohling aus Acrylkunststoff, dessen Oberfläche
mittels eines herkömmlichen Diamantschleifrads mit einer
Körnung 40 erzeugt worden war, um der Linse die
gewünschte Krümmung zu geben, wurde in jeder der
geeigneten Stellungen der Poliermaschine gehaltert, und
der Druck, mit dem das von dem beschichteten
Schleifmaterial überzogene Läpp-Werkzeug gegen den
Linsenrohling angepreßt wurde, wurde auf 88,3 N (9 kg)
Kraft eingestellt. Die Maschine wurde dann drei Minuten
lang betrieben.
Die vorgeschriebenen Kriterien für ein erfolgreiches
Bestehen dieses Tests sind (1) eine Materialentfernung
von zwischen 0,30 und 0,40 mm vom Zentrum der Linse, (2)
ein Linsenoberflächenfinish von nicht mehr als 0,25 µm AA
und nicht mehr als 2,5 µm Tiefe für den tiefsten
einzelnen Kratzer innerhalb eines Standardquerbereichs
des Oberflächenmeßinstruments, (3) allgemeine
Gleichförmigkeit der Linsenoberfläche, und (4) ein Fehlen
von einem merkbaren Abschilfern der Überzugsschicht des
den Abrieb bewirkenden Läpp-Werkzeugs.
Das gemäß diesem Beispiel hergestellte Produkt erwies
sich bei diesem Test als sehr erfolgreich. Proben des
Produkts wurden zusätzlich beim tatsächlichen Einsatz
getestet, wobei man sie mit einem eingeführten
kommerziellen Produkt verglich, das für ein Feinen von
Linsen in einem Verfahrensschritt vorgesehen ist: Fifteen
Micron CSF Imperial Lapping Film, geliefert von Minnesota
Mining and Manufacturing Co. Die Produkte nach diesem
Beispiel wurden bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit dem
kommerziellen Produkt bei dem Feinen von
Polycarbonat-Kunststofflinsen mit einer geringen Krümmung
als zumindest gleichwertig beurteilt.
Dieses entspricht genau dem Beispiel 1, mit der Ausnahme,
daß die in der zweiten Überzugsschicht verwendeten
Schleifkörner eine 10%-Teilchengröße von 8,5 µm, eine
Mittelteilchengröße von 17,3 µm und eine
90%-Teilchengröße von 31,4 µm aufwiesen.
Die Leistungsfähigkeit dieses Produkts mit größeren
Schleifkörnern in der äußeren Schicht zeigte
befriedigende Ergebnisse gemäß den in Beispiel 1
aufgeführten Kriterien, wobei sich das Produkt jedoch bei
Tests, welche die tatsächliche Verwendung betrafen, als
nicht ganz so wirksam erwies wie das Produkt von
Beispiel 1.
Claims (15)
1. Beschichtetes Schleifmaterial mit einem flexiblen
Träger sowie einer Mehrzahl von mittels eines
getrockneten und/oder ausgehärteten Klebstoffes über
zumindest eine Hauptfläche des Trägers verteilten und auf
diesem angeklebten Schleifkörnern,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schleifkörner in zumindest zwei Größen sortierte
Gruppen unterteilt und in übereinanderliegenden Schichten
angebracht sind, wobei eine innere und näher zu dem
Träger gelegene Schicht feinere Schleifkörner enthält als
eine über die innere Schicht auf deren dem Träger
abgekehrten Seite angebrachte Schicht.
2. Schleifmaterial nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schleifkörner in zwei größen
sortierte Gruppen unterteilt sind, und daß die
Schleifkörner der äußeren Schicht eine mittlere
Teilchengröße aufweisen, die zumindest das 1,5fache der
mittleren Teilchengröße ist, welche die Schleifkörner der
inneren Schicht aufweisen.
3. Schleifmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des getrockneten
oder ausgehärteten Klebstoffes aus dem gehärteten Produkt
einer flüssigen Mischung besteht, welche einen
Fotoinitiator enthält und durch UV-Strahlung härtbar ist.
4. Schleifmaterial nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die innere
Schleifkörnerschicht im wesentlichen aus weißem
Aluminiumoxid mit einer mittleren Teilchengröße zwischen
9 und 11 µm besteht.
5. Schleifmaterial nach einem der vorstehenden Ansprüche,
insbesondere nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Klebstoff, welcher die innere Schicht der
Schleifkörner unmittelbar umgibt, ein Produkt ist, das
durch Aushärten eines Gemisches erhältlich ist, welches
enthält:
- (a) 100-36 Gew.-% triacrylierte Monomeren;
- (b) bis zu 46 Gew.-% diacrylierte Monomeren; und
- (c) bis zu 33 Gew.-% acrylierte Oligomeren.
6. Schleifmaterial nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die triacrylierten Monomeren in einer
Menge von 70-36 Gew.-% vorhanden sind, und daß die
Schleifkörner in der inneren Schicht eine mittlere
Teilchengröße zwischen 9,5 und 10,2 µm aufweisen.
7. Schleifmaterial nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifkörner in der
äußeren Schicht eine mittlere Teilchengröße zwischen 14
und 18 µm aufweisen.
8. Schleifmaterial nach einem der vorstehenden Ansprüche,
insbesondere nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Klebstoff, welcher die Schleifkörner in der äußeren
Schicht unmittelbar umgibt, ein Produkt ist, das durch
Aushärten eines Gemisches erhältlich ist, welches
enthält:
- (a) 20-30 Gew.-% triacrylierte Monomeren;
- (b) 15-30 Gew.-% diacrylierte Monomeren;
- (c) 15-30 Gew.-% acrylierte Oligomeren; und
- (d) 10-20 Gew.-% Monovinyl-tert.-amine.
9. Schleifmaterial nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schleifkörner der äußeren Schicht
eine mittlere Teilchengröße zwischen 14,0 und 15,0 µm
aufweisen.
10. Schleifmaterial nach einem der Ansprüche 2 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Hälfte der
acrylierten Oligomeren in die Flüssigkeit, aus welcher der
Klebstoff erhalten wird, der die Schleifkörner der
äußeren Schicht umgibt, vier Acrylatgruppen pro Molekül
aufwiesen.
11. Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen
Schleifmaterials nach einem der vorstehenden Ansprüche,
insbesondere nach Anspruch 4 und 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Schicht der Schleifkörner auf den Träger
als Aufschlämmung in der Klebstoffflüssigkeit aufgebracht
wird, und daß das Massenverhältnis zwischen
Schleifkörnern und Klebstoff in der Aufschlämmung
zwischen 1,5 und 2,5 beträgt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Massenverhältnis von Schleifkörnern zu Klebstoff
in der Aufschlämmung zwischen 1,6 und 2,1 liegt.
13. Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen
Schleifmaterials nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
insbesondere nach Anspruch 7 und 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die äußere Schicht der Schleifkörner
als Aufschlämmung in der Klebstoffflüssigkeit aufgebracht
wird, und daß das Massenverhältnis der Schleifkörner zu
dem Klebstoff in der Aufschlämmung zwischen 1,6 und 2,1
beträgt.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Massenverhältnis von Schleifkörnern zu Klebstoff
in der Aufschlämmung zwischen 1,6 und 1,8 beträgt.
15. Verwendung eines beschichteten Schleifmaterials nach
einem der Ansprüche 1 bis 10 zum Feinen von Linsen mit
einem Oberflächenfinish, das von einer herkömmlichen
Diamantschleifscheibe mit Korngröße 40 erstellt worden
ist in einem Arbeitsgang und mittels eines einzigen
Schleifmaterialstücks.
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