DE3707161C2 - - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61F—FILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
- A61F2/00—Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
- A61F2/02—Prostheses implantable into the body
- A61F2/18—Internal ear or nose parts, e.g. ear-drums
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- A61F2/18—Internal ear or nose parts, e.g. ear-drums
- A61F2002/183—Ear parts
Description
Die Erfindung betrifft eine Mittelohr-Prothese gemäß dem Ober
begriff von Anspruch 1.
Eine beachtlich große Anzahl von Menschen leidet unter Erkran
kungen des Ohres, die von leichter Hörverminderung bis zu schweren
Hörschädigungen reichen. Ist das Hörvermögen nur allgemein herab
gesetzt, so ist Abhilfe durch Hörgeräte möglich. Bei Schädigung
oder Ausfall einzelner Organteile, etwa des Trommelfells oder
von Teilen der Gehörknöchelchen, kann man diese durch künstliche
Bauelemente ergänzen bzw. ersetzen. Die Operationskunst hat auf
diesem Gebiet in den zurückliegenden Jahrzehnten große Fort
schritte erzielt.
Beispiele hierfür sind in der US-PS 46 24 672 sowie in der
US-PS 42 81 419 angegeben. Hiernach sind Zwischenglieder wie
eine Wickelfeder mit mehreren Windungs-Augen oder Gelenkkolben
vorgeschlagen worden, die eine mechanische Schwingungs-Verbindung
zwischen dem Trommelfell und dem Steigbügel herstellen sollen.
Anwendbar sind solche Teilprothesen jedoch nur, wo eine stützende,
gesunde Ohrstruktur dies erlaubt, wo also noch nicht das gesamte
Mittelohr geschädigt ist. Leider sind aber gerade solche schweren
Erkrankungen recht häufig. Chronische Vereiterungen können mit
den herkömmlichen Ersatzmitteln nicht behoben werden.
Die volle Funktion des Mittelohrs setzt eine Belüftung der
Paukenhöhle voraus. Die in ihr enthaltene Luft wird zum Teil
fortlaufend von der Schleimhaut absorbiert, so daß Belüftung
und Druckausgleich über die Ohrtrompete notwendig sind. Bei
Verschluß der Eustachischen Röhre und bei empfindlicher Schleim
haut kommt es zu wiederholten, später chronischen Erkrankungen
des Mittelohres. Es resultiert daraus eine Kette krankhafter
Prozesse, die trotz operativer Eingriffe häufig den Verlust des
gesamten mechanischen Apparates der Schall-Übertragung ins Innen
ohr zur Folge hat. Erhalten bleibt der Steigbügel oder nur seine
Fußplatte. Als Folge der operativen Beseitigung der Vereiterungen
in der knöchernen Wand des Mittelohres - insbesondere im
Hohlraumsystem des Mastoids (Fig. 1 und 2) - entsteht die
sogenannte Radikalhöhle, d. h. ein operativ erweiterter Mittel
ohrraum, der von der Außenluft erreicht wird. Trommelfell, Hammer
und Amboß fehlen, und die Eustachische Röhre ist verschlossen.
Hochgradige Schwerhörigkeit ist die Folge, wobei die bisherigen
Operationsmethoden bei diesen schwersten Schädigungen weitgehend
versagen.
Insbesondere in diesen, bislang ziemlich hoffnungslosen Fällen
soll die Erfindung helfen. Das Innenrohr und die Hörbahn sind
bei solchen Patienten noch intakt, so daß es möglich ist, eine
Mittelohrprothese einzubauen und an das Innenohr anzukoppeln.
Weiterhin kann die Prothese dort eingesetzt werden, wo das
Mittelohr infolge embryonaler Schädigung nicht ausgebildet,
das Innenohr aber entwickelt ist. Schließlich können Unfall-
Opfer mit der Prothese ausgerüstet werden, falls Innenohr und
Hörbahn noch intakt sind.
Es ist ein wichtiges Ziel der Erfindung, zuverlässige Hilfs
möglichkeiten für solche Patienten zu schaffen, deren Innenohr
noch intakt, deren Mittelohr aber weitgehend ausgefallen ist.
Auch bei weniger gravierenden Ausfällen soll die Erfindung
anwendbar sein, desgleichen bei Haustieren, soweit sie Säuge
tiere sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung eine Mittelohr-
Prothese mit den Merkmalen gemäß dem kennzeichnenden Teil von
Anspruch 1 vor. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteran
sprüche 2 bis 24.
Das Prinzip der Erfindung beruht auf der vollständigen Implantation
einer Mittelohr-Totalprothese. Dadurch werden herkömmlich nicht
überwindbare Schwierigkeiten überraschend einfach behoben. Die
neuartige Mittelohr-Prothese, welche einen ganz oder nahezu abge
schlossenen Raum mit künstlichen Wandungen bildet, hat ein vor
gefertigtes Gehäuse, das nach Funktionsprüfung zu Transportzwecken
zerlegbar und zum Einbau in Schritten montierbar ist. Es besteht
gemäß dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 aus folgenden, beim
Einbau zusammenfügbaren Komponenten:
- a) einem inneren Ankopplungs teil,
- b) einem Übertragungs-Teil und
- c) einem Mastoid-Teil,
die miteinander lösbar verbunden sind. Dabei schließt der innere An
kopplungs-Teil an das Innenohr im Bereich des ovalen Fensters an,
während nach außen der Übertragungs-Teil mit künstlichem Trommel
fell und Verbindung zu dem Mastoid-Teil folgt, der eine Dämpfungs
einlage aufweisen kann. Damit liefert die erfindungsgemäße Mittel
ohr-Prothese den vollständigen Apparat für die Schallzuführung
einschließlich Druckausgleichs-Mitteln, so daß ein komplettes
Schallübertragungs-System vorhanden ist, gegebenenfalls in Ver
bindung mit Resten des natürlichen Systems. Im Inneren befindet
sich dann kein lebendes Gewebe mehr; die vorher meist bestehende
chronische Entzündung der Mittelohr-Höhle wird gleichzeitig durch
Ausgießen des infizierten Raums mit einer Füllmasse absolut be
seitigt. Die Implantation der Prothese führt zur gänzlichen Ein
bettung und kann so erfolgen, daß Operationsnarben kaum sichtbar
sind.
Somit überschreitet die Erfindung den Stand der Technik beträcht
lich, wie er z. B. durch die US-PS 42 81 419 und 46 24 672 gegeben
ist. Danach sind nur - soweit brauchbare Verankerungs-Strukturen
es erlauben - Einzelteile des schwingenden Systems mehr oder
weniger gut ersetzbar, wobei die (Wieder-)Herstellung der Hör
fähigkeit entscheidend von Nebenumständen und Zufälligkeiten wie
Fingerfertigkeit des operierenden Arztes oder der Art der Ein
heilung beeinflußt wird.
Der Aufbau des inneren Ankopplungs-Teils ist in den Ansprüchen
2 und 3 präzisiert. Wichtig ist der Anschluß an das ovale Fenster
mit einem Rohrstutzen, einer Dichtungs-Manschette und einer
Abschluß-Membran, die mit einer als Steigbügel
fungierenden zentralen Versteifung als Bestandteil des schwin
genden Übertragungs-Systems versehen ist.
In den Ansprüchen 4 bis 10 sind Aufbau, Weiterbildungen und
Einzelheiten des Übertragungs-Teils angegeben. Er besteht laut
Anspruch 4 aus einem Trommelfell und einem Übertragungsglied
oder einer Übertragungskette, das bzw. die nach Anspruch 5 min
destens ein schwingendes, gegebenenfalls laut Anspruch 6 mit
einem Dämpfungsbelag versehenes Element aufweist. Die Glieder
der Übertragungskette können nach Anspruch 7 untereinander mit
einstellbarer Kopplung verbunden sein. Von außen nach innen findet
gemäß Anspruch 8 eine Druckverstärkung im Verhältnis 1 : 7 bis
1 : 30 oder darüber statt. Nach Anspruch 9 weist die Übertragungs
kette ein System gekoppelter Schwinger auf, das am Trommelfell
eine große Krafteingangsfläche hat und mit der kleinen Kraftaus
gangsfläche der Abschluß-Membran stoffschlüssig oder formschlüssig
mit ständigem Kraftschluß verbunden ist, vorzugsweise über eine
Haftfeder nach Anspruch 10.
Die Abschlüsse des Übertragungs-Teils nach innen und außen sind
in den Ansprüchen 11 bis 15 gekennzeichnet. Besonders bedeutsam
sind hierbei die Maßnahmen der Ansprüche 12 und 13 hinsichtlich
der Verankerung und des Anspruchs 14 hinsichtlich der vollständigen
Implantation unter Verwendung von biokompatiblen Materialien, so
daß die gesamte Prothese im Inneren des Körpers liegt und keine
Abstoßungs-Probleme zu gewärtigen sind.
Gemäß Anspruch 16 hat der Mastoid-Teil außen eine weiche Membran.
Sie kann laut Anspruch 17 zumindest teilweise luftdurchlässig
sein, wenn an dem Schleimhaut-Fenster (F) eine Belüftung erforder
lich ist. Hingegen ist die Rückwand des Mastoid-Teils gemäß An
spruch 18 steifer, jedoch trotz einer gewissen Rückstellkraft
ebenfalls nachgiebig zur Anpassung an die bei den einzelnen
Menschen stark unterschiedlich gestalteten Raumverhältnisse.
Bevorzugt ist ein Rückschlagventil nach Anspruch 19 und 20
vorhanden, das zur Sicherung gegen Druckstöße und Knallwellen
dient.
Zumindest unmittelbar an das Innenohr anschließende Bestandteile,
nämlich die Dichtungsmanschette und ein vor dem runden Fenster
(F) aufgesetzter Abdeck-Teil können laut Anspruch 21 mit einer
Klebemasse verankerbar sein, in die Körperzellen eindringen
können, um ein durchwachsenes Gerüst zu bilden. Das Innere der
Prothese, jedenfalls das des Übertragungs-Teils, bleibt dabei
gewebefrei.
Gemäß Anspruch 22 dienen nachgiebige Laschen zum exakten Zen
trieren und Festlegen des Rohrstutzens und/oder der Abschluß-
Membran in bezug auf die Fenster des Innenrohrs.
Ferner kann nach Anspruch 23 im Abdeck-Teil ein Rohr zur Ver
bindung mit dem Innenraum des Übertragungs-Teils vorhanden sein.
Schließlich sieht eine abgewandelte Ausführungsform des An
kopplungs-Teils gemäß Anspruch 24 vor, daß in dem Rohrstutzen
ein Stößel längsverschieblich angeordnet ist, der mit seinem
Fuß kraftschlüssig an der Steigbügel-Fußplatte anliegt und in
dem Stutzen durch kolbenartige Kragen geführt und/oder abge
dichtet ist.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung er
geben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden
Beschreibung anhand der Zeichnungen. Darin zeigt
Fig. 1 einen schematisierten Kopf-Schnitt zur Veranschau
lichung der Schleimhaut des Mittelohrs, wobei die
Schnittebene der Linie I-I in Fig. 1a entspricht,
Fig. 2 einen gleichartigen Kopf-Schnitt,
Fig. 3 eine Ansicht der Lage einer erfindungsgemäßen Prothese
in bezug auf die Ohrmuschel,
Fig. 4 eine vergrößerte, schematisierte Schnittansicht des
Mittelohr-Aufbaues,
Fig. 5 eine Außenansicht (Lateralseite) einer Mittelohr
prothese nach der Erfindung,
Fig. 6 einen Querschnitt durch eine implantierte Mittelohr
prothese, wobei die Schnittebene etwa der Linie VI-VI
in Fig. 5 entspricht,
Fig. 7 eine stark vergrößerte Schnittansicht eines Klappen
ventils,
Fig. 8 eine vergrößerte, schematisierte Schnittansicht einer
implantierten Mittelohrprothese, wobei die Schnittebene
der Linie VIII-VIII in Fig. 5 entspricht,
Fig. 9 eine stark vergrößerte, schematisierte Schnittansicht
des Ankopplungs-Teils einer Prothese entsprechend
dem gestrichelten Bezirk IX in Fig. 8,
Fig. 10 eine gleichfalls stark vergrößerte Draufsicht auf eine
Rohrstutzen-Laschen-Anordnung und
Fig. 11 eine Fig. 9 ähnliche Schnittansicht eines abgewandelten
Ankopplungs-Teils.
Die Darstellungen der Fig. 1 bis 3 dienen dazu, die Problem
stellung zu veranschaulichen.
Dabei zeigt Fig. 1a die Draufsicht
auf einen Kopf K, wobei zur sicheren Orientierung die Nase N
angedeutet ist.
Die geknickte Schnittebene I-I führt hinter das
Außenohr, das mit den Ohrmuscheln O angedeutet ist.
Man erkennt in Fig. 1 links das gesunde Mittelohr mit dem
Mastoid M, wobei der Innenraum über die Eustachische Röhre
oder Ohrtrompete E mit dem Naso-Pharynx P in Verbindung steht.
Schematisch ist das Gehirn G angedeutet. In der rechten Hälfte
von Fig. 1 zeigt sich eine Erkrankung des Mittelohrs durch
verdickte Schleimhaut und durch Verengung der Ohrtrompete.
In der rechten Hälfte von Fig. 2 ist der Zustand einer Vereiterung
dargestellt, bei dem die Eustachische Röhre bereits vollständig
verschlossen ist. Um nun einer Schädigung des Innenohrs vorzu
beugen und die Hörfähigkeit (wieder-)herzustellen, wird das
gesamte entzündete Gewebe entfernt und die erfindungsgemäße
Mittelohrprothese 10 eingesetzt, wie in Fig. 2 links schematisch
angedeutet. Man erkennt, daß von einem Übertragungs-Teil 26 eine
Verbindung zu einem Mastoid-Teil 50 vorhanden ist, der sich im
Mastoid-Raum M befindet.
Fig. 3 zeigt die Anordnung der Prothese 10 in bezug auf eine
Ohrmuschel O.
Zum besseren Verständnis der Funktion der Prothese 10 ist in
Fig. 4 der Mittelohr-Aufbau schematisch dargestellt. An den
äußeren Gehörgang A schließt das Trommelfell T an, dessen Rand
mit dem Schädelknochen S verwachsen ist. Über ein aus Hammer,
Amboß und Steigbügel bestehendes Hebelsystem H wird im äußeren
Gehörgang A ankommender Schall unter Druckverstärkung (im
statischen Verhältnis 1 : 22) auf die Steigbügelfußplatte über
tragen, die am ovalen Fenster V Schallschwingungen an die Lymphe
I des Innenohrs abgibt. Die Membran des runden Fensters F schließt
die Schnecke oder Cochlea C des Innenohrs zum Innenraum des
Mittelohrs, der Paukenhöhle, hin ab. Der Gehörnerv L führt ins
Gehirn G.
Einen prinzipiell ähnlichen Aufbau hat die Mittelohrprothese 10
nach der Erfindung. Die äußere Anordnung ist aus Fig. 5 ersicht
lich, während die einzelnen Bestandteile aus den Fig. 6 bis 11
deutlicher hervorgehen. Die Prothese 10 hat einen Ankopplungs-Teil
12 mit einem Rohrstutzen 14 und einer Dichtungs-Manschette 16,
die vorzugsweise aus Polytetrafluorethylen besteht und durch
eine mittels eines Rings 17 befestigte Abschluß-Membran 18 ver
schlossen ist (Fig. 8 und 9). In der Mitte der Abschluß-Membran
befindet sich ein künstlicher Steigbügel 20 in Form einer
zentralen Versteifung. Zur zentrierten Festlegung dienen
Laschen 19 (Fig. 10), die mit dem Rohrstutzen 14 ein
stückig sein und z. B. mittels einer Masse 64 aus Knochenmehl
und Fibrinkleber verankert werden können. Das runde Fenster F
ist von der Kappe eines Abdeck-Teils 22 überdeckt. Zusätzlich
kann, wie in Fig. 8 mit gestrichelten Linien angedeutet ist, ein
Verbindungsrohr 24 zum Übertragungs-Teil 26 vorgesehen sein.
Eine Hauptkomponente der Mittelohrprothese 10 ist der Über
tragungs-Teil 26. Er hat ein künstliches Trommelfell 28 mit
großer Eingangsfläche 30. Von dieser führt ein in Fig. 8 veran
schaulichtes Hebelsystem 32 mit einer Drehachse 34 und einer
Pfanne 36 über eine kleine Haftfeder 38 zum künstlichen Steig
bügel 20 der Abschluß-Membran 18 (vergl. Fig. 9).
Der Innenraum 11 der Mittelohr-Prothese 10 ist durch eine Innenwand 40
begrenzt, die über einen form- und stoffschlüssigen
Anschluß 42 mit dem Ankopplungs-Teil 12 verbunden ist. Der Raum
zwischen der Innenwand 40 und dem Schädelknochen S sowie den
Innenohr- und Ankopplungs-Teilen ist mit einer Füllung 56 aus
biokompatiblem Material versehen. Die Eustachische Röhre E ist
in diesen Fällen krankheitsbedingt gewöhnlich verschlossen.
Während der Anschluß 42 die dichte Verbindung zum Ankopplungsteil 12 hin
gewährleistet, ist der Übertragungs-Teil 26 mit dem künstlichen
Trommelfell 28 über einen Rahmen 44 außen verankert. Dazu dienen
Stifte 46 aus biokompatiblem Material, welche Laschen 48 (Fig. 5)
durchsetzen und in den Schädelknochen S eingesetzt sind. Die
gesamte Außenfläche ist, wie aus Fig. 6 und 8 ersichtlich ist,
mit dünnem Epithel überzogen.
Über eine lösbare Verbindung 60 ist der Übertragungs-Teil 26
mit einem Mastoid-Teil 50 verbunden. Dieser hat zur Ohrmuschel O
hin eine weiche Membran 52, die langsamen Druckschwankungen zu
folgen vermag und ebenfalls epthelialisiert ist. Zur Anpassung
an die bei verschiedenen Patienten recht unterschiedlichen räum
lichen Gegebenheiten ist die Rückwand des Mastoid-Teils 50 etwas
nachgiebig, wodurch sich das Einpassen erleichtert. Bei erhöhtem
Außendruck wird die weiche Membran 52 nach innen gedrückt, bis
innerhalb und außerhalb der Mittelohr-Prothese 10 derselbe Druck herrscht.
Bei verringertem Außendruck wölbt sich diese weiche Membran 52
automatisch wieder nach außen, bis zum Druck-Ausgleich. Solche
langsamen Druck-Schwankungen wirken sich daher praktisch nicht
auf das schallübertragende System aus. Zur Sicherung gegen
plötzliche große Druckschwankungen ist am steckbar
ausgebildeten Übergang 60 ein Rückschlagventil 66 vorgesehen.
Es hat ein möglichst weitmaschiges Gitter 68 und einseitig eine
federnde Klappe 70 (Fig. 7), die vom Mastoid-Teil 50 den Innen
raum 11 des Übertragungs-Teils 26 verschließen kann. An die
Rückwand 58 schließt eine Dämpfungs-Einlage 54 an, die den Innen
raum des Mastoid-Teils 50 teilweise ausfüllt. Dies ist in Fig. 6
veranschaulicht, wo das Hebelsystem 32 des Übertragungs-Teils 26
nur angeschnitten dargestellt und mit gestrichelter Bezugslinie
angedeutet ist.
Fig. 11 zeigt eine gegenüber Fig. 9 etwas abgewandelte Ausführungs
form eines Ankopplungs-Teils 12, die dann angewandt wird, wenn
die Steigbügel-Fußplatte des natürlichen Hebelsystems (H) noch
intakt vorhanden ist und nicht entfernt werden soll, da sonst
eine zu große Infektionsgefahr für das Innenohr einträte. Diese
an einer Ringeinspannung (Lig. annulare) aufgehängte Platte
bildet selbst eine Abschluß-Membran, so daß sich eine künstliche
Zwischenwand erübrigt. Die Pfanne 36 treibt dann, wiederum am
besten über eine Haftfeder 38, einen im Rohrstutzen 14 längs
verschieblichen Stößel 39, der mit seinem Fuß kraftschlüssig
an der Steigbügel-Fußplatte anliegt und in dem Rohr-Stutzen 14 durch
kolbenartige Kragen 37 geführt, gegebenenfalls auch abgedichtet
sein kann.
Die Wandungen der Mittelohrprothese 10 bestehen bevorzugt aus
starrem, biokompatiblem Material. Geeignet ist beispielsweise
Polytetrafluorethylen oder Titan mit einem Außenüberzug aus
biokompatibler Keramik. Einen solchen, allerdings sehr dünnen
Verbundaufbau kann auch das künstliche Trommelfell 28 haben.
Insbesondere für Ankopplungs-Elemente kommt Polytetrafluorethylen
oder ein ähnlicher Werkstoff in Betracht. Die Festlegung kann
mit einem Fibrinkleber erfolgen, gegebenenfalls unter Zusatz
von körpereigenem Knochenmehl wie für die Haftmasse 64, und
zwar sowohl an der Manschette 16 als auch an der mit einem
Dichtungsring 15 versehenen Kappe 22. Die schwingenden Elemente
im Übertragungs-Teil 26 können durch eine passende Kunststoff-
Beschichtung gedämpft werden.
Aufgrund der insgesamt sehr geringen Abmessungen kommt die
erfindungsgemäße Mittelohr-Prothese 10 mit einer Masse von
etwa 0,5 g aus. Durch die Gestaltung des Impedanz-Wandlers
im Übertragungs-Teil 26 erreicht man, daß die größte Empfind
lichkeit im Frequenzbereich von etwa 2500 Hz bis 4000 Hz
liegt.
Die Erfindung ist nicht auf die Anwendung in der Humanmedizin
beschränkt; vielmehr kann die Ohrprothese auch bei Tieren ein
gesetzt werden, namentlich bei Haustieren mit prinzipiell
ähnlich aufgebautem Ohr wie Pferden, Hunden, Katzen usw.
Bezugszeichenliste
A äußerer Gehörgang
C Cochlea
E Eustachische Röhre (Ohrtrompete)
F rundes Fenster mit Membran
G Gehirn
H Hebelsystem: Hammer, Amboß, Steigbügel
I Innenohr-Flüssigkeit(en)
K Kopf
L Gehörnerv
M Mastoid(höhle)
N Nase
O Ohrmuschel
P Naso-Pharynx
Q N. facialis (Mimik-Nerv)
S Knochen
T Trommelfell
V ovales Fenster
10 Mittelohrprothese
11 Innenraum
12 Ankopplungs-Teil
14 Rohrstutzen
15 Dichtungsring
16 Dichtungs-Manschette
17 Ring
18 Abschluß-Membran
19 Laschen
20 künstlicher Steigbügel
22 Abdeck-Teil bzw. -Kappe
24 (Verbindungs-)Rohr
26 Übertragungs-Teil
28 künstliches Trommelfell
30 Eingangsfläche
32 Hebelsystem
34 Drehachse
36 Pfanne
37 Kragen
38 Haftfeder
39 Stößel
40 Innenwand
42 Anschluß
44 Rahmen
46 Stifte
48 Laschen
50 Mastoid-Teil
52 weiche Membran
54 Dämpfungs-Einlage
56 Füllung
58 Rückwand
60 (Steck-)Verbindung
64 Fibrinkleber-Haftmasse
66 Rückschlagventil
68 Gitter
69 Haltering
70 Klappe
C Cochlea
E Eustachische Röhre (Ohrtrompete)
F rundes Fenster mit Membran
G Gehirn
H Hebelsystem: Hammer, Amboß, Steigbügel
I Innenohr-Flüssigkeit(en)
K Kopf
L Gehörnerv
M Mastoid(höhle)
N Nase
O Ohrmuschel
P Naso-Pharynx
Q N. facialis (Mimik-Nerv)
S Knochen
T Trommelfell
V ovales Fenster
10 Mittelohrprothese
11 Innenraum
12 Ankopplungs-Teil
14 Rohrstutzen
15 Dichtungsring
16 Dichtungs-Manschette
17 Ring
18 Abschluß-Membran
19 Laschen
20 künstlicher Steigbügel
22 Abdeck-Teil bzw. -Kappe
24 (Verbindungs-)Rohr
26 Übertragungs-Teil
28 künstliches Trommelfell
30 Eingangsfläche
32 Hebelsystem
34 Drehachse
36 Pfanne
37 Kragen
38 Haftfeder
39 Stößel
40 Innenwand
42 Anschluß
44 Rahmen
46 Stifte
48 Laschen
50 Mastoid-Teil
52 weiche Membran
54 Dämpfungs-Einlage
56 Füllung
58 Rückwand
60 (Steck-)Verbindung
64 Fibrinkleber-Haftmasse
66 Rückschlagventil
68 Gitter
69 Haltering
70 Klappe
Claims (25)
1. Mittelohrprothese (10) mit einem vollständigen
Schallübertragungs-System (26), gekennzeichnet
durch ein in Schritten implantierbares Gehäuse (Fig. 5, 6, 8),
das aus folgenden, beim Einbau zusammenfügbaren Komponenten
besteht:
- a) einem inneren Ankopplungs-Teil (12),
- b) einem Übertragungs-Teil (26) und
- c) einem Mastoid-Teil (50),
die miteinander lösbar verbunden sind.
2. Prothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der Ankopplungs-Teil (12) einen an das ovale
Fenster (V) angeschlossenen Rohrstutzen (14), eine
Dichtungs-Manschette (16) und eine Abschluß-Membran (18)
aufweist.
3. Prothese nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Abschluß-Membran (18) mit einem künstlichen
Steigbügel (20) in Form einer zentralen Versteifung gekoppelt
ist.
4. Prothese nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übertragungs-Teil (26)
aus einem Trommelfell (28) und einem Übertragungsglied oder
einer Übertragungskette besteht.
5. Prothese nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß das Übertragungsglied oder die Übertragungskette
mindestens ein schwingendes Element (28 bis 36, 20) aufweist.
6. Prothese nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich
net, daß das bzw. jedes schwingende Element (28 bis 36, 20)
mit einem Dämpfungsbelag versehen ist.
7. Prothese nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Glieder der Übertragungs
kette (28 bis 36, 20) untereinander mit einstellbarer
Kopplung verbunden sind.
8. Prothese nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß mit dem Übertragungsglied
oder der Übertragungskette von außen nach innen eine
Druckverstärkung im Verhältnis 1 : 7 bis 1 : 30 oder darüber
bewirkt ist.
9. Prothese nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Übertragungskette
(28 bis 36, 20) ein System gekoppelter Schwinger aufweist,
das am Trommelfell (28) eine große Krafteingangsfläche (30)
hat und mit der kleinen Kraftausgangsfläche der Abschluß-
Membran (18) stoffschlüssig oder formschlüssig mit ständigem
Kraftschluß verbunden ist.
10. Prothese nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, daß zwischen der Abschluß-Membran (18) und dem
Schwinger-System eine Haftfeder (38) vorhanden ist.
11. Prothese nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übertragungs-Teil (26)
eine starre Innenwand (40) mit einem lösbar angeordneten,
abgedichteten Anschluß (42) an den Ankopplungs-Teil (12)
aufweist.
12. Prothese nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übertragungs-Teil (26)
zumindest mit dem Rand des Trommelfells (28) am bzw. im
benachbarten Knochen (S) mittels Laschen (48) und Stiften (46)
verankerbar ist.
13. Prothese nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übertragungs-Teil (26)
einen ringförmigen Rahmen (44) aufweist, der das Trommelfell
(28) haltert.
14. Prothese nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß zumindest die das Trommelfell (28)
bildende Außenwand und eine Druckausgleichsfläche (52)
epithelialisiert sind.
15. Prothese nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trommelfell (28) eine
flache, nach innen gerichtete Konus-Membran ist.
16. Prothese nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Mastoid-Teil (50)
außen eine weiche Membran (52) hat.
17. Prothese nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich
net, daß die weiche Membran (52) zumindest teilweise
luftdurchlässig ist.
18. Prothese nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Mastoid-Teil (50) eine steif-
nachgiebige Rückwand (58) aufweist.
19. Prothese nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Mastoid-Teil (50)
und Übertragungs-Teil (26) ein Rückschlagventil (66)
angeordnet ist.
20. Prothese nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich
net, daß das Rückschlagventil (66) an der lösbaren
Verbindung (60) angeordnet und als mit einem Fanggitter (68)
versehenes Klappventil ausgebildet ist.
21. Prothese nach einem der Ansprüche 2 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest die Dichtungs-
Manschette (16) und ein vor dem runden Fenster (F) auf
gesetzter Abdeck-Teil (22) mittels einer Körperzellen auf
nehmenden Klebermasse (64) am Innenohr verankerbar sind.
22. Prothese nach einem der Ansprüche 2 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rohrstutzen (14)
und/oder die Abschluß-Membran (18) mittels nachgiebiger
Laschen (19) zentrier- und festlegbar ist bzw. sind.
23. Prothese nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Abdeck-Teil (22) ein Rohr (24)
zur Verbindung mit dem Innenraum (11) des Übertragungs-Teils
(26) vorhanden ist.
24. Prothese nach einem der Ansprüche 2-23, dadurch gekenn
zeichnet, daß in dem Rohrstutzen (14) ein Stößel
(39) längsverschieblich angeordnet ist, der mit seinem Fuß
kraftschlüssig an der Steigbügel-Fußplatte anliegt und
in dem Rohr-Stutzen (14) durch kolbenartige Kragen (38) geführt
und/oder abgedichtet ist (Fig. 11).
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