DE3706564C2 - - Google Patents

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DE3706564C2
DE3706564C2 DE3706564A DE3706564A DE3706564C2 DE 3706564 C2 DE3706564 C2 DE 3706564C2 DE 3706564 A DE3706564 A DE 3706564A DE 3706564 A DE3706564 A DE 3706564A DE 3706564 C2 DE3706564 C2 DE 3706564C2
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Germany
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locking
alarm system
code
key
theft alarm
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DE3706564A
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Masaaki Fukamachi
Nobuyuki Miyazaki Jp Onitsuka
Akira Tanaka
Kazuo Wako Saitama Jp Nakamura
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Honda Motor Co Ltd
Minebea AccessSolutions Inc
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Honda Motor Co Ltd
Honda Lock Manufacturing Co Ltd
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Diebstahlwarnanlage für Kraftfahrzeuge mit
  • a) einem Träger für einen Code für die Diebstahlwarnanlage, wobei der Code von einem Schließcode unabhängig ist;
  • b) einer ersten Erkennungsvorrichtung zum Feststellen, ob Abdeckteile des Kraftfahrzeugs geschlossen oder offen sind;
  • c) einer zweiten Erkennungsvorrichtung zum Feststellen, ob sämtliche Abdeckteile verriegelt oder unverriegelt sind;
  • d) einer Betätigungsvorrichtung, die auf die Ausgangssignale der ersten und zweiten Erkennungsvorrichtung anspricht, um festzustellen, ob alle Abdeckteile geschlossen und verriegelt sind, um die Diebstahlwarnanlage betriebsbereit zu machen;
  • e) einer Inaktivierungsvorrichtung, um die Betätigungsvorrichtung zu inaktivieren.
Verschiedene Diebstahlsicherungen für Kraftfahrzeuge sind vorgeschlagen worden, z. B. durch die JP-OS 60-50050 bis 60-50056, gemäß denen erst dann, wenn der Fahrer das Fahrzeug verläßt, festgestellt wird, ob alle abdeckenden Teile, die geöffnet und geschlossen werden können, beispielsweise Türen, ein Kofferraum und eine Motorhaube (später nur als "Abdeckungen" bezeichnet), richtig geschlossen worden sind oder nicht, und nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nach der Feststellung eines solchen Verschlusses eine einen Alarm zulassende Betriebsart eingestellt wird, wodurch im Fall des Aufbruchs eines Türschlosses oder, falls irgend eine der Abdeckungen geöffnet wird, ohne daß eine vorbestimmte Rücksetzoperation zum Löschen des Alarmbetriebszustandes ausgeführt wird, der Alarm sofort ausgelöst wird. Im allgemeinen wird bei solchen Systemen der Alarmbetriebszustand entweder gelöscht, wenn festgestellt wird, daß ein Türschloß von einer Sperrstellung in eine Entsperrstellung oder nicht sperrende Stellung durch Betätigung eines richtigen Schlüssels gedreht wird, oder wenn festgestellt wird, daß ein Sperr- und Entsperrhebel eines Türschloßmechanismus in die Entsperrichtung geschwenkt wird. Daher können diese konventionellen Systeme Kraftfahrzeuge nicht vor solchen widerrechtlichen Einbruchshandlungen schützen, wie Betätigung eines inneren Verriegelungsknopfes nach dem Einschlagen eines Türfensters oder gewaltsames Verschwenken des Sperr- und Entsperrhebels des Türschloßmechanismus mittels eines Drahts usw., der durch eine Lücke zwischen der Fensterscheibe einer Tür und dem Rahmen der Tür eingeführt wird.
Ferner ist durch die DE-OS 23 43 223 und die DE-OS 33 16 793 eine Diebstahlwarnanlage bekannt, bei der eine Betätigungsvorrichtung auf die Ausgangssignale einer Detektorvorrichtung anspricht, um die Diebstahlwarnanlage betriebsbereit zu machen. Diese Diebstahlwarnanlagen weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie über den Fahrzeugschlüssel aktivierbar und inaktivierbar sind.
Ausgehend von der DE-OS 23 43 223 liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Diebstahlwarnanlage bereitzustellen, mit der, ohne zusätzliche Schließfunktionen ausführen zu müssen, wahlweise eine Verriegelung mit oder ohne Bereitschaltung der Diebstahlwarnanlage möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
  • f) eine Empfangsvorrichtung im Kraftfahrzeug zum Empfangen des Codes des Codeträgers vorgesehen ist,
  • g) eine Vergleichsvorrichtung zum Empfangen eines Ausgangssignals von der Empfangsvorrichtung und zum Entscheiden, ob das Ausgangssignal der Empfangsvorrichtung den Code repräsentiert oder nicht, vorgesehen ist;
  • h) die Inaktivierungsvorrichtung auf das Ausgangssignal der Vergleichsvorrichtung, die anzeigt, daß das Ausgangssignal der Empfangsvorrichtung den Code repräsentiert, anspricht, um die durch die Betätigungsvorrichtung aktivierte Diebstahlwarnanlage zu inaktivieren,
  • i) daß die Betätigungsvorrichtung auf die Ausgangssignale der ersten Erkennungsvorrichtung anspricht, um festzustellen, ob ein Abdeckteil ohne die Benutzung des Codeträgers geöffnet worden ist, und um einen Alarm mittels einer Alarmvorrichtung auszulösen, der durch die Inaktiviervorrichtung nicht inaktivierbar ist.
Diese Diebstahlwarnanlage weist den Vorteil auf, daß sie schlüssellos, d. h. unabhängig vom Fahrzeugschlüssel aktiviert und inaktiviert wird. Bei schlüsselbetätigtem Verriegeln erfolgt keine Bereitschaltung und bei schlüsselbetätigtem Entriegeln keine Inaktivierung der Diebstahlwarnanlage.
Es bedarf hierfür vielmehr eines anderen Codeträgers. Als Alternative weist die Betätigungsvorrichtung eine Vorrichtung zum Verhindern des Startens eines im Kraftfahrzeug installierten Motors auf.
Die Diebstahlwarnanlage mag eine Scheibenbruchdetektorvorrichtung zum Feststellen des Bruchs einer Fensterscheibe aufweisen, und die Betätigungsvorrichtung mag eine Einrichtung aufweisen, die auf ein Ausgangssignal der Scheibenbruchdetektorvorrichtung anspricht, das anzeigt, daß die Fensterscheibe zerbrochen worden ist, um einen Alarm auszulösen.
Vorzugsweise hat das Kraftfahrzeug einen Schloßmechanismus zum Sperren und Entsperren jeweils eines der Abdeckteile, wobei der Schloßmechanismus eine Hebelvorrichtung aufweist, die zum Sperren und Entsperren des jeweiligen Abdeckteils drehbar ist, wobei die Betätigungsvorrichtung eine Vorrichtung aufweist, um die Tätigkeit der Hebelvorrichtung unwirksam zu machen und dadurch ein Entsperren des betreffenden Abdeckteils zu verhindern.
Die Vorrichtung, um die Tätigkeit der Hebelvorrichtung wirkungslos zu machen, mag einen Betätiger und einen Freilauf aufweisen, der durch den Betätiger angetrieben wird, um die Hebelvorrichtung frei drehbar zu machen, wodurch ein Entsperren des betreffenden Abdeckteils nicht ausgeführt wird.
Bevorzugt weist das Kraftfahrzeug ein Zylinderschloß auf, das in mindestens einem der Abdeckteile vorgesehen ist und von außerhalb des Kraftfahrzeugs betätigbar ist, und daß ein Verriegelungsknopf in dem genannten Abdeckteil vorgesehen ist und von außerhalb des Kraftfahrzeugs betätigbar ist, daß die Hebelvorrichtung des Schloßmechanismus einen ersten Riegelhebel aufweist, der in Reaktion auf die Betätigung von mindestens einem Zylinderschloß und dem Verriegelungsknopf drehbar ist, und einen zweiten Riegelhebel, der drehbar ist, um zu bewirken, daß der Schloßmechanismus oder Riegelmechanismus wahlweise eine Stellung einnimmt, in der das genannte Abdeckteil verriegelt ist, oder eine Stellung, in der das Abdeckteil entriegelt ist, daß die Vorrichtung, um die Operation der Hebelvorrichtung unwirksam zu machen, eine zwischen dem ersten Riegelhebel und dem zweiten Riegelhebel vorgesehene Kupplungsvorrichtung aufweist, um den ersten und den zweiten Riegelhebel miteinander so zu verbinden, daß der erste und der zweite Riegelhebel sich gemeinsam drehen können, und um den ersten und den zweiten Riegelhebel voneinander zu entkoppeln.
Weiter ist bevorzugt, daß der Codeträger, ein magnetisches Element, das mindestens teilweise in diesem angeordnet ist und eine vorbestimmte Information bildet; und/oder eine Infrarotstrahlung aussendende Vorrichtung, die mindestens teilweise zum Aussenden einer Infrarotstrahlung, die eine andere vorbestimmte Information trägt, ausgebildet ist, aufweist. Vorteilhaft ist der Codeträger am Fahrzeugschlüssel angebracht. Mit einem Nachschlüssel kann somit die Diebstahlwarnanlage nicht entschärft werden, da dieser nicht mit dem Codeträger versehen ist.
Die obigen und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
Fig. 1 ist eine schematische Ansicht eines Kraftfahrzeugs, die die Orte der verschiedenen Schalter und der Türzylinderschlösser zeigt;
Fig. 2 ist ein Blockschaltbild, das den Aufbau der erfindungsgemäßen Diebstahlwarnanlage für Kraftfahrzeuge aufweist;
Fig. 3 ist ein Querschnitt eines den Schlüssel wahrnehmenden Teils der Diebstahlwarnanlage gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 4 ist ein Schaltbild, das eine Verstärkerschaltung, die in Fig. 3 erscheint, zeigt;
Fig. 5 ist eine Seitenansicht des Schlüssels;
Fig. 6 ist ein Querschnitt entsprechend der Linie VI-VI in Fig. 5;
Fig. 7 ist eine Seitenansicht eines anderen Beispiels des Schlüssels;
Fig. 8 ist ein Querschnitt entsprechend der Linie VIII-VIII in Fig. 7;
Fig. 9 ist eine Vorderansicht eines Freilaufs für ein Türschloß eines Türschloßmechanismus;
Fig. 10 ist dessen Seitenansicht;
Fig. 11 ist dessen Längsschnitt, wobei ein Teil des Freilaufs des Türschlosses weggelassen ist;
Fig. 12 ist ein Querschnitt gemäß der Linie XII-XII in Fig. 9;
Fig. 13 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung von wesentlichen Teilen des Freilaufs;
Fig. 14 ist eine Ansicht gemäß dem Pfeil XIV-XIV in Fig. 11;
Fig. 15 ist eine abgebrochene perspektivische Ansicht eines Deckels und einer Riegelnocke des Freilaufs des Türschlosses;
Fig. 16 ist ein Flußdiagramm, das eine Arbeitsweise der Diebstahlwarnanlage zeigt;
Fig. 17 ist ein Blockdiagramm, das den Schlüssel wahrnehmende Teile und eine Vorrichtung zum Verhindern des Startens des Motors der Diebstahlwarnanlage für Kraftfahrzeuge gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 18 ist eine Seitenansicht eines Schlüssels, der bei der zweiten Ausführungsform verwendet wird, wobei ein Teil des Schlüssels fortgelassen ist;
Fig. 19 ist eine Ansicht, die einen Türaußengriff eines Kraftfahrzeugs zeigt;
Fig. 20 ist ein Querschnitt eines Zylinderschloßgehäuses;
Fig. 21 ist ein Schaltbild der Schaltung zum Verhindern des Starts des Motors von Fig. 17;
Fig. 22 ist eine Ansicht, die die innere Konstruktion einer Tür zeigt, in der eine Detektorvorrichtung zum Feststellen des Bruchs der Fensterscheibe eingebaut ist;
Fig. 23 ist ein Schaltbild der Detektorvorrichtung zum Feststellen des Bruchs der Fensterscheibe von Fig. 22;
Fig. 24 ist ein Blockdiagramm, das eine Gesamtanordnung der zweiten Ausführungsform darstellt; und
Fig. 25 ist ein Flußdiagramm, das eine Arbeitsweise der Diebstahlwarnanlage gemäß der zweiten Ausführungsform zeigt.
Die Erfindung wird nun im einzelnen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, die bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zeigen.
Fig. 1 zeigt die Orte von verschiedenen Schaltern und Türzylinderschlössern in einem Kraftfahrzeug, bei dem die erfindungsgemäße Diebstahlsicherung verwendet ist, und Fig. 2 zeigt in Form eines Blockdiagramms eine Diebstahlwarnanlage für Kraftfahrzeuge als eine erste Ausführungsform der Erfindung.
Diese Diebstahlwarnanlage ist hauptsächlich zusammengesetzt aus einer Steuerschaltung 2 (einschließlich Eingabe/Ausgabe-Schaltungen, einer Spannungsversorgungsschaltung, einer zentralen Verarbeitungseinheit, Speichervorrichtungen usw.), die durch eine Batterie 1 mit Energie versorgt wird, und aus zwei einen Schlüssel wahrnehmenden Vorrichtungen 3, die mit der Steuerschaltung 2 verbunden sind.
Eingangsanschlüsse der Steuerschaltung 2 sind jeweils mit den zwei Schlüssel wahrnehmenden Vorrichtungen 3, von denen eine in der fahrerseitigen Tür und die andere in der Tür an der Beifahrerseite vorgesehen ist, mit einem Schloßstiftschalter 4, einem auf der Beifahrerseite angeordneten Riegelknopfschalter oder Schloßknopfschalter 5, einem Motorhaubenschalter 6, einem beifahrerseitigen Türschalter 7, einem fahrerseitigen Türschalter 8, einem Kofferraumschalter 9, einem Kofferraumschloßschalter 10 (zum Wahrnehmen der Drehung eines Schlüsselzylinders 19 des Kofferraums) und einem fahrerseitigen Verriegelungsknopfschalter 11 verbunden. Die Ein-Aus-Zustände dieser Schalter werden durch die Steuerschaltung 2 überwacht.
Der Schloßstiftschalter 4 wird ausgeschaltet, wenn ein Schlüssel 26 aus einem Schlüsselschalter oder einem Zündungsschalter (nicht gezeigt) herausgezogen wird, um den Schloßmechanismus so zu steuern, daß es einem Schloßstift ermöglicht wird, in das Schlüsselloch hineinzuragen (AB), während eine Lenkradsperre (nicht gezeigt) sich in einer Sperrstellung befindet, und der Schloßstiftschalter 4 wird eingeschaltet, wenn der Schlüssel 4a eingesteckt und gedreht wird, um den nicht gezeigten Schloßstift so zu beaufschlagen, daß dieser aus dem Schlüsselloch herausgehoben wird (AUF).
Der Verriegelungsschalter 5 auf der Beifahrerseite und der Schloßknopfschalter 11 auf der Fahrerseite werden ausgeschaltet, wenn die Beifahrertür bzw. die Fahrertür des Fahrzeugs mittels des jeweiligen nicht gezeigten Verriegelungsknopfes verriegelt wird, und sie werden wenn die Türen entriegelt sind.
Der Motorhaubenschalter 6 zeigt den offenen und geschlossenen Zustand der Motorhaube des Fahrzeugs an, so daß der Motorhaubenschalter 6 eingeschaltet wird, wenn die Motorhaube offen ist, und ausgeschaltet wird, wenn die Motorhaube geschlossen ist.
Die beifahrerseitigen und fahrerseitigen Türschalter 7, 8 werden ausgeschaltet, wenn die Beifahrertür bzw. die Fahrertür geschlossen werden, und die Schalter 7, 8 werden eingeschaltet, wenn die Beifahrertür bzw. die Fahrertür geöffnet werden.
Der Kofferraumschalter 9 zeigt den offenen und geschlossenen Zustand des Kofferraums des Fahrzeugs an, derart, daß der Kofferraumschalter 9 ausgeschaltet ist, wenn der Kofferraum geschlossen ist, und eingeschaltet ist, wenn der Kofferraum offen ist.
Der Kofferraumschloßschalter 10 wird eingeschaltet, wenn der Schlüsselzylinder 19 des Kofferraums in eine entriegelnde Winkelstellung gedreht wird, und der erstere wird ausgeschaltet, wenn der letztere eine andere als die entriegelnde Winkelstellung einnimmt.
Mit Ausgangsanschlüssen der Steuerschaltung 2 sind ein Horn 20, Scheinwerfer 21, Blinker 22, ein Anlasserunterbrechungsrelais 23, ein Betätiger 24, um eine freie Drehung des Türschloßrotors zu erlauben, und ein Alarmsummer 25 verbunden. Die den Schlüssel wahrnehmenden Vorrichtungen 3 sind jeweils so ausgebildet, daß sie ein Codesignal von einem mit einem Schlüssel verbundenen Codeträger 26 wahrnehmen, wenn der Schlüssel 26 in das Zylinderschloß 27 eingesetzt ist. Der Codeträger 26 enthält ein magnetisches Element, das einen vorbestimmten Code bildet, wie später beschrieben wird.
Bei dieser Ausführungsform hat jede den Code des Codeträgers des Schlüssels wahrnehmende Sensorvorrichtung 3 ein Gehäuse 28 von U-förmigem Querschnitt, das außerhalb eines Türzylinderschlosses 27 mit einem Schlüsselloch 27a, wie in Fig. 3 gezeigt, angeordnet ist. Ein Joch 29 mit U-förmigem Querschnitt ist innerhalb des Gehäuses 28 untergebracht. Ein Magnet 30 ist zwischen einer inneren Seitenfläche des einen Endes des Jochs 29 und einer inneren Wandfläche des Gehäuses 28 eingesetzt, und ein Hallelement 31 als magnetisches Sensorelement ist zwischen eine innere Seitenfläche des anderen Endes des Jochs 29 und eine innere Wandfläche des Gehäuses 28 eingesetzt. Es ist auch eine Verstärkerschaltung 32, die das Hallelement 31 als eine ihrer Komponenten aufweist, an einer Außenfläche des anderen Endes des Jochs 29 vorgesehen.
Wie in Fig. 4 gezeigt ist, ist diese Verstärkerschaltung 32 aufgebaut aus einem nichtinvertierenden Verstärker (einer Spannungsfolgerschaltung) 33, einem Differenzverstärker 34 und dem Hallelement 31. Der nichtinvertierende Verstärker 33 weist einen ersten Operationsverstärker IC1 und Widerstände R1 und R2 auf. Eine Referenzspannung an der Verbindung zwischen den Widerständen R1 und R2 wird einem nichtinvertierenden Eingang des Operationsverstärkers IC1 zugeführt.
Der Differenzverstärker 34 weist einen zweiten Operationsverstärker IC2 und Widerstände R3 bis R6 auf. Die Referenzspannung vom Operationsverstärker IC1 und eine Ausgangsspannung des Hallelements 31 werden dem invertierenden Anschluß bzw. dem nichtinvertierenden Anschluß des Operationsverstärkers IC2 zugeführt, wodurch die Differenz zwischen den zwei Spannungen verstärkt wird. Der Verstärkungsfaktor dieser Schaltung 34 wird durch die Widerstandswerte der Widerstände R3, R4, R5 und R6 bestimmt.
Wie in Fig. 5 und 6 gezeigt ist, hat der Codeträger des Schlüssels 26 ein magnetisches Element 36, das aus zwei einen vorbestimmten Code bildenden magnetischen Elementhälften zusammengesetzt ist, die an einander abgewandten Seitenflächen eines nichtmagnetischen Schlüsselkörpers 35 befestigt sind. Als Alternative mag der Schlüssel 26, wie in Fig. 7 und 8 gezeigt ist, ein magnetisches Element 36 innerhalb des Schlüsselkörpers 35 eingebettet haben.
Übrigens ist die Anzahl der magnetischen Elemente 36, die verwendet werden, nicht auf eines beschränkt, wie in Fig. 5 und 6, sondern es können zwei oder mehr sein. Die Anzahl der magnetischen Sensorelemente (Hallelemente 31), die in der den Schlüssel wahrnehmenden Vorrichtung 3 vorgesehen sind, ist ebenfalls nicht auf eines beschränkt.
Was die Anzahl der Codes des Schlüssels 26 betrifft, ist es möglich, ungefähr fünfzehn Codes zu erhalten, die sich in der Permeabilität unterscheiden, indem man die Art, die Länge und/oder die Dicke der hergestellten Magnetelemente unterschiedlich macht.
Bei der Verstärkerschaltung in Fig. 4 wird unter der Voraussetzung, daß die Versorgungsspannung Vcc 10 Volt ist (welche von der Steuerschaltung 2 geliefert wird), die maximale Ausgangsspannung des zweiten Operationsverstärkers IC2 8,5 Volt ist, die Ausgangsspannung des Hallelements 31 bei aus dem Türzylinderschloß 27 herausgezogenen Schlüssel 26 1 Volt ist, die Referenzspannung von dem ersten Operationsverstärker IC1 1 Volt ist und der Verstärkungsfaktor des zweiten Operationsverstärkers IC2 50 ist, dann die Ausgangsspannung des zweiten Operationsverstärkers IC2 mit aus dem Türzylinderschloß 27 herausgezogenen Schlüssel 26 0 Volt. Falls andererseits die Ausgangsspannung des Hallelements 31 mit in das Türzylinderschloß 27 eingestecktem Schlüssel 26 1,1 Volt ist, dann beträgt die Ausgangsspannung des zweiten Operationsverstärkers IC2:
(1,1 - 1) × 50 = 5 (V).
Die Ausgangsspannung des Hallelements 31 wird durch die Permeabilität des magnetischen Elements 36, das in dem Schlüssel 26 vorgesehen ist, bestimmt, so daß, falls gewünscht wird, daß die Ausgangsspannung des zweiten Operationsverstärkers IC2 15 unterschiedliche Werte innerhalb eines Bereiches von 0 bis 8,5 Volt annimmt, 15 unterschiedliche Arten von Magnetelementen 36 vorgesehen werden sollten, die in der Permeabilität unterschiedlich sind, so daß die Ausgangsspannung des Hallelements 31 unterschiedliche Werte annimmt, wie in der folgenden Tabelle gezeigt ist.
Ein automatischer Türschloß-Freilauf A in dem automatischen Türschloßmechanismus ist in Fig. 9 bis 15 gezeigt. Der automatische Türschloß-Freilauf A hat ein Gehäuse 43, das durch eine Rückplatte 41 und einen Deckel 42 gebildet ist.
Das Gehäuse 43 weist einen Betätigerbehälter 44, einen Getreibebehälter 43 und einen Zahnstangenbehälter 46 auf. Ein Drehbolzen 47 ist drehbar in einem unteren Teil des Gehäuses 43 montiert.
Ein Motor 48 als Hebelkupplungsbetätiger 24 ist starr in dem Betätigerbehälter 44 montiert. Eine Kappe 49 ist oben auf der Abdeckung 42 des Gehäuses 43 befestigt. Eine elektrische Leitung 50 ist mit Anschlüssen 48a, 48b des Motors 48 verbunden und erstreckt sich nach außen über ein in der Kappe 49 gebildetes Führungsloch 51. Ein Antriebszahnrad 53 ist auf einer Abtriebswelle 52 des Motors 48 befestigt.
Eine Führungszahnstange 54 ist in dem Zahnstangenbehälter 46 vertikal beweglich montiert, wie man in Fig. 11 sieht. Ein Führungsanschlag 56 ist einstückig mit der Führungszahnstange 54 an einer Seitenfläche gebildet, die der Seitenfläche, an der die Getriebezähne 55 gebildet sind, abgewandt ist. Der Führungsanschlag 56 ist gleitend in eine Führungsnut 57 eingesetzt, die in dem Deckel 42 gebildet ist. Die Führungszahnstange 54 hat einen gebogenen unteren Rand 54a, der einen Nockenraum 58 mit einer gebogenen Deckenfläche 58a begrenzt. Eine gekrümmte Nut 59 zum Einsetzen eines Stifts ist in einer vorderen vertikalen Wand 58b des Nockenraumes 58 gebildet.
Eine Sperrnocke 60 ist innerhalb des Nockenraums 58 montiert, die eine obere Fläche 60a und eine untere Fläche 60b hat, die beide gekrümmte Flächen darstellen, deren einander abgewandten Seitenflächen 60c und 60d der Sperrnocke 60 geneigt zueinander verlaufen. Eine Aussparung 60e ist in der Seitenfläche 60c (Fig. 15) gebildet. Ein Stift 61 ist auf einer Vorderfläche der Sperrnocke 60 befestigt. Die Sperrnocke 60 wird in dem Nockenraum 58 drehbar aufgenommen, wobei der Stift 61 in die Nut 59 zum Einsetzen des Stifts eingesetzt ist und die obere Fläche 60a in gleitendem Kontakt mit der oberen Deckenfläche 58a des Nockenraums 58 ist.
Ausgeschnittene Teile 62a, 63a sind in unteren Teilen der einander abgewandten Seitenwände 62, 63 des Deckels 42 des Gehäuses 43 gebildet.
Ein erster Sperrhebel 38 und ein zweiter Sperrhebel 39 sind an ihren entsprechenden mittleren Teilen auf der Schwenkachse 47 im Gehäuse 43 überlappend und konzentrisch montiert. Abgeschrägte Aussparungen 64, 65, in die die Sperrnocke 60 eingesetzt wird, sind in Seitenflächen der entsprechenden mittleren Teile des ersten und zweiten Sperrhebels 38, 39 gebildet. Der erste Sperrhebel 38 weist ein erstes, zweites und drittes Hebelteil 66b, 66c und 66d auf. Das erste Hebelteil 66b ist mit einem Verriegelungsknopf 70 gekoppelt, das zweite Hebelteil 66c mit dem Türzylinderschloß 27 und das dritte Hebelteil 66d mit einem Türschloßbetätiger 67, der aus einem Elektromotor über einen Hebel 67a gebildet wird.
Der zweite Sperrhebel 39 ist über einen exzentrischen Stift 39b mit einem Zwischenteil 71 eines Schloßmechanismus 70 gekoppelt.
Ein Türschloßmechanismus ist im allgemeinen wie folgt aufgebaut:
Eine drehbare Falle zum Verriegeln der Tür, die in der Tür vorgesehen ist, ist so ausgebildet, daß sie mit einem Anschlagstück in Eingriff kommt, das an einem Fahrzeugtürstützbalken an der Seite des Fahrzeugkörpers vorgesehen ist. Die drehbare Falle ist durch eine Stange verhakt, derart, daß eine Rückwärtsdrehung der drehbaren Falle verhindert wird, wodurch die Tür in einem nicht zu öffnenden Zustand gehalten wird. Andererseits ist ein Öffnungshebel schwenkbar zwischen einem Türgriff (äußerer Türgriff oder innerer Türgriff) und dem Zwischenstück 71 zwischengeschaltet, um die Stange von der drehbaren Falle zu entfernen. Das Zwischenstück 71 ist zwischen dem Öffnungshebel und dem zweiten Sperrhebel 39 eingeschaltet, um die Stange außer Eingriff mit der drehbaren Falle als Reaktion auf eine Schwenkbewegung des Öffnungshebels zu bringen.
Das Sperren und das Entsperren des Türschlosses wird mittels des ersten und des zweiten Sperrhebels 38, 39 verwirklicht, die mit dem Türzylinderschloß 27 oder dem Verriegelungsknopf 70 verbunden sind. Eine Drehung des Sperrhebels bewirkt eine Verlagerung des Zwischenstücks 71, das den Öffnungshebel mit dem zweiten Sperrhebel 39 verbindet, so daß, falls die Sperrhebel 38, 39 in der Sperrposition sind, das Zwischenstück außer Eingriff mit der Stange bewegt wird, so daß die Stange sich nicht verschwenkt, selbst wenn der Öffnungshebel gezogen wird, wodurch die drehbare Falle nicht außer Eingriff mit dem Schlagstück ist, und falls andererseits die Sperrhebel 38, 39 in der entsperrten Position sind, wird das Zwischenstück in Eingriff mit der Stange bewegt, so daß es durch Betätigung des Türhandgriffes möglich ist, die Stange über den Öffnungshebel zu verschwenken, wodurch die drehbare Falle außer Eingriff mit dem Schlagstück kommt.
Der Türschloßmechanismus der obigen Konstruktion wird wie folgt betätigt.
(1) Betätigung des Türschlosses
Wenn ein Steuersignal von der Steuerschaltung 2 der Diebstahlwarnanlage dem Motor 48 zugeführt wird, dreht sich der Motor 48 in einer solchen Richtung, daß das Antriebszahnrad 53 so gedreht wird, daß es ein Absenken der Führungszahnstange 54, die mit dem Antriebszahnrad über die Zahnstangenverzahnung 55 in Eingriff ist, bewirkt.
Als Ergebnis wird die Sperrnocke 60, die mit der Führungszahnstange 54 gekoppelt ist, in Eingriff mit den Aussparungen 64, 65 zum Einsetzen der Sperrnocke des ersten und zweiten Sperrhebels 38, 39 gebracht, wodurch der erste Sperrhebel 38 und der zweite Sperrhebel 39 miteinander über die Sperrnocke 60 für eine gemeinsame Rotation miteinander verbunden sind.
Folglich wird durch Betätigung entweder des Türzylinderschlosses 27 oder des Verriegelungsknopfes 70, der mit dem ersten Sperrhebel 38 verbunden ist, oder durch Betätigung des Türschloßbetätigers 67 das mit dem zweiten Sperrhebel 39 verbundene Zwischenstück 71 in die Entsperrposition oder Freigabeposition bewegt.
Dann wird, falls der äußere Handgriff oder der innere Handgriff der Tür betätigt wird, die nicht gezeigte Stange über den nicht gezeigten Öffnungshebel und das Zwischenstück 71 so verschwenkt, daß die nicht gezeigte drehbare Falle gedreht wird, um die Tür zu öffnen.
(2) Zustand mit freier Drehung des Türschlosses
Wenn der erste und der zweite Sperrhebel 38, 39 durch die Sperrnocke 60, die in Eingriff mit den Aussparungen 64, 65 zum Einsetzen der Sperrnocke ist, miteinander verbunden sind, dann dreht sich, falls ein Steuersignal von der Steuerschaltung 2 der Fig. 2 dem Motor 48 zugeführt wird, der Motor 48 in einer Richtung entgegengesetzt zu der oben erwähnten Richtung, wodurch die Führungszahnstange 54 über das Antriebszahnrad 53 und die Zahnstangenverzahnung 55 angehoben wird.
Als Ergebnis verläßt die Sperrnockenkurve 60 die Aussparungen 64, 65 zur Aufnahme der Steuerkurve, wodurch die gegenseitige Verbindung des ersten Sperrhebels 38 mit dem zweiten Sperrhebel 39 über die Sperrnocke 60 beendet wird.
Mit der Sperrnocke 60 in dieser Position wird, selbst falls das Türzylinderschloß 27 oder der Verriegelungsknopf 70 betätigt wird, nur der erste Sperrhebel 38 gedreht, aber der zweite Sperrhebel 39 dreht sich nicht, weshalb das Zwischenstück 71, das mit dem zweiten Sperrhebel 39 gekoppelt ist, sich nicht in die Freigabeposition bewegen kann. Daher bleibt, selbst falls der äußere Handgriff oder der innere Handgriff betätigt wird, um den Öffnungshebel zu drehen, die Stange, die dann außer Eingriff mit dem Zwischenstück 71 ist, unbeweglich, so daß das Türschloß in seiner gesperrten Stellung gehalten wird.
Als nächstes wird die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Diebstahlwarnanlage für Kraftfahrzeuge unter Bezugnahme auf das Flußdiagramm von Fig. 6 beschrieben.
(1) Übergang von dem Betriebszustand mit Verhinderung des Alarms zum Betriebszustand mit zugelassenem Alarm
Der Betriebszustand mit zugelassenem Alarm wird nur dann eingerichtet, wenn die fahrerseitige Tür und die beifahrerseitige Tür beide mittels der Verriegelungsknöpfe verriegelt worden sind (d. h. eine schlüssellose Verriegelung).
Mehr im einzelnen, unter der Annahme, daß sich die Diebstahlsicherung in einem Betriebszustand mit Verhinderung des Alarms (Schritt 101) zur Zeit des Starts (Schritt 100) befindet und daß dann der Schlüssel 26 aus dem Lenkradschloß herausgezogen wird (Schritt 102), ragt dann der Schloßstift des Lenkradschlosses heraus, was durch den Schloßstiftschalter 4 festgestellt wird, wodurch der letztere ausgeschaltet wird.
Es gibt zwei Bedingungen, damit die Betriebsart mit zugelassenem Alarm eingerichtet wird. Die erste Bedingung lautet wie folgt:
Die beifahrerseitige Tür ist mittels des Verriegelungsknopfes verriegelt (Schritt 103), die fahrerseitige Tür ist ohne Verwendung des Schlüssels 26 verriegelt, d. h. in einer schlüssellosen Verriegelungsart (durch Herunterdrücken des Verriegelungsknopfs bei offener Tür und anschließendes Schließen der Tür) (Schritte 104, 105), und der Kofferraum und die Motorhaube sind in der geschlossenen Stellung (Schritt 106). Falls diese Bedingung erfüllt ist, nehmen verschiedene Schalter die folgenden Ein-Aus-Zustände an: Der Schloßstiftschalter 4, der beifahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 5 und der beifahrerseitige Türschalter 7 sind weiterhin aus, der fahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 11 und der fahrerseitige Türschalter 8 werden ausgeschaltet, und der Motorhaubenschalter 6, der Kofferraumschalter 9 und der Kofferraumschloßschalter 10 bleiben alle ausgeschaltet. Als Ergebnis liefert die Steuerschaltung 2 ein Befehlsignal an den Summer 25, um diesen für eine vorbestimmte Zeitspanne (z. B. 3 Sekunden) zu betätigen, um dadurch eine Information zu liefern, daß die Betriebsart mit zugelassenem Alarm eingerichtet worden ist (Schritt 107).
Zur selben Zeit liefert die Steuerschaltung 2 ein anderes Befehlsignal an den Hebelkupplungsbetätiger 24 des Türschloßmechanismus, wodurch der erste Sperrhebel 38 des Türverriegelungsmechanismus außer Eingriff mit dem zweiten Sperrhebel 39 kommt (somit wird der Türverriegelungsmechanismus in die eine freie Drehung erlaubende Stellung gebracht). Dann kann weder eine Betätigung des Türzylinderschlosses 27 noch eine Betätigung des Verriegelungsknopfes ein Entriegeln des Türverriegelungsmechanismus bewirken (Schritt 108).
Die zweite Bedingung dafür, daß die Betriebsart mit zugelassenem Alarm eingerichtet wird, ist wie folgt:
Der Schlüssel 26 ist aus dem Lenkradschloß herausgezogen (Schritt 102), die fahrerseitige Tür ist mittels des Verriegelungsknopfes verriegelt (Schritt 109), die beifahrerseitige Tür ist ohne Verwendung eines Schlüssels verriegelt (Schritte 110, 111), und der Kofferraum und die Motorhaube sind geschlossen (Schritt 113) oder werden geschlossen (Schritt 113), falls sie offen sind (Schritt 112). Wenn diese zweite Bedingung erfüllt wird, nehmen die verschiedenen Schalter die folgenden Schaltzustände ein:
Der Schloßstiftschalter 4, der fahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 11, der fahrerseitige Türschalter 8, der Motorhaubenschalter 6, der Kofferraumschalter 9 und der Kofferraumschloßschalter 10 bleiben alle ausgeschaltet, und der beifahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 5 und der beifahrerseitige Türschalter 7 werden ausgeschaltet. Als Ergebnis liefert die Steuerschaltung 2 ein Befehlsignal an den Summer 25 um zu bewirken, daß dieser während einer vorbestimmten Zeitspanne (z. B. 3 Sekunden) arbeitet, um dadurch zu informieren, daß die Betriebsart mit zugelassenem Alarm eingerichtet worden ist (Schritt 107), und dann wird der Schritt 108 ausgeführt.
Da die Bedingung zum Einrichten der Betriebsart mit zugelassenem Alarm das schlüssellose Verriegeln einschließt, wie oben erwähnt wurde, ist es möglich, den Fahrer daran zu hindern, das Einschalten der Betriebsart mit zugelassenem Alarm zu vergessen.
(2) Es wird verhindert, daß der Fahrer es vergißt, die Betriebsart mit zugelassenem Alarm einzuschalten
Falls der Schlüssel 26 aus dem Lenkradschloß entfernt wird (Schritt 102), und die fahrerseitige Tür oder die beifahrerseitige Tür mit dem Schlüssel verriegelt wird (Schritte 114, 115), dann wird festgestellt, daß die Tür ohne ein schlüsselloses Verriegeln verriegelt worden ist (Schritt 105 oder 111), woraufhin der Summer 25 wiederholt 5mal arbeitet (Schritt 116), um dadurch zu informieren, daß das Einstellen der Betriebsart mit zugelassenem Alarm unterlassen worden ist.
Bei dieser Gelegenheit nehmen die verschiedenen Schalter die folgenden Schaltzustände ein: Der Schlüsselstiftschalter 4, der beifahrerseitige Türschalter 7 und der beifahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 5 bleiben ausgeschaltet, der fahrerseitige Türschalter 8 und der fahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 11 werden ausgeschaltet, und der Motorhaubenschalter 6, der Kofferraumschalter 9 und der Kofferraumschloßschalter 10 bleiben weiterhin eingeschaltet oder ausgeschaltet.
Falls aber bei dieser Gelegenheit der Motorhaubenschalter 6, der Kofferraumschalter 9 und der Kofferraumschloßschalter 10 alle ausgeschaltet sind, ist es für den Fahrer möglich, das Fahrzeug zu verlassen, ohne die Betriebsart mit zugelassenem Alarm einzuschalten, weil dann angenommen wird, daß alle Schlösser verriegelt worden sind. Auch dann, wenn die Tür geschlossen wird, ohne daß sie verriegelt worden ist, beispielsweise zum Waschen des Fahrzeugs, wird kein Summen oder Alarm bewirkt, weil keines der Türschlösser verriegelt worden ist.
Nachdem der Fahrer ins Fahrzeug eingestiegen ist, um es zu fahren, wird das Lenkradschloß entriegelt, sobald der Schlüssel 26 in das Lenkradschloß eingesteckt worden ist und in die Stellung "EIN" gedreht worden ist, d. h. der Schloßstift wird zurückgeschoben, wodurch der Schloßstiftschalter 4 eingeschaltet wird, so daß weder ein Summen noch ein Alarm bewirkt wird und die Betriebsart mit zugelassenem Alarm nicht eingeschaltet ist.
(3) Löschen und Einrichten der Betriebsart mit zugelassenem Alarm mittels eines Schlüssels 26 mit einem Codeträger mit richtigem Code
Bei eingeschalteter Betriebsart mit zugelassenem Alarm (Schritt 117) und falls ein Schlüssel 26 mit einem Codeträger mit dem richtigen Code in ein Türzylinderschloß 27 eingesteckt wird, dann erzeugt der Magnet 30 als Vorrichtung zum Erzeugen eines magnetischen Flusses, der am Umfang des Schlosses 27 (Fig. 3) angeordnet ist, einen Magnetfluß, der durch das Schlüsselloch 27a hindurchgeht. Das Hallelement 31 detektiert einen Wechsel im Magnetfluß, der durch die Bewegung des magnetischen Elements 36 des Schlüssels 26 verursacht wird, und die resultierende Ausgangsspannung des Hallelements 31 wird verstärkt und durch die Verstärkerschaltung 32 ausgegeben (Schritt 118). Falls die Ausgangsspannung innerhalb eines vorbestimmten Spannungsbereichs liegt (Schritt 119), wird die Betriebsart mit zugelassenem Alarm gelöscht (Schritt 120), wonach ein Befehlsignal von der Steuerschaltung 3 dem Betätiger 24 zugeführt wird, um es dem Türschloß des Türverriegelungsmechanismus zu erlauben, sich frei zu drehen.
Als Reaktion auf dieses Befehlssignal bewegt sich die Sperrnocke 42 des Türschloß-Freilaufs A des Türschloßmechanismus in Ansicht der Fig. 9 und 10 nach unten, um in den Aussparungen 64, 65 zum Einsetzen der Nocke des ersten und zweiten Hebels 38, 39 aufgenommen zu werden, wodurch der erste und der zweite Sperrhebel 38 und 39 miteinander verbunden sind, um auf diese Weise den Türschloßmechanismus entsperrbar oder entriegelbar zu machen (Schritt 121).
(4) Durch unrichtige oder widerrechtliche Betätigung verursachter Alarm
Wenn der Betriebszustand mit zugelassenem Alarm eingerichtet ist (Schritt 117) und falls
  • 1) die Motorhaube in nicht korrekter Weise in Öffnungsrichtung gezwungen wird, wird der Motorhaubenschalter 6 eingeschaltet (Schritt 122), wodurch ein Befehlssignal von der Steuerschaltung 2 ausgegeben wird, um einen Alarm zu bewirken (Schritt 123). Dieser Alarm kann durch unterbrochene Betätigung des Horns während beispielsweise 5 Minuten bewirkt werden, während die Scheinwerfer 21 und die Blinker 22 während beispielsweise 5 Minuten blinken. Bei dieser Gelegenheit wird das Anlasserunterbrechungsrelais 23 unter Strom gehalten, bis die Betriebsart mit zugelassenem Alarm gelöscht wird, wodurch verhindert wird, daß der Motor gestartet werden kann.
  • 2) Falls der Kofferraum irgendwie unkorrekt gewaltsam geöffnet wird, wird der Kofferraumschlüsselschalter 10 nicht eingeschaltet, während der Kofferraumschalter 9 eingeschaltet wird (Schritt 124), worauf ein Befehlsignal durch die Steuerschaltung 2 zum Bewirken des Alarms erzeugt wird.
  • 3) Falls ein Türschloßzylinder mit einem Schlüssel gedreht wird, der ein dem richtigen Schlüssel ähnliches Schlüsselprofil hat, jedoch ein Codeträger mit dem richtigen Code fehlt, und die Tür mittels des Türverriegelungsknopfes entriegelt wird, fällt die Ausgangsspannung der Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung aus einem vorbestimmten Spannungsbereich, wie er in der obigen Tabelle als Beispiel angegeben ist, heraus (Schritt 125), und zur selben Zeit wird der fahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 11 oder der beifahrerseitige Verriegelungsknopfschalter 5 eingeschaltet (Schritt 126 oder 127). Dann bewirkt ein Befehlsignal von der Steuerschaltung 2, daß der Alarm erzeugt wird.
  • 4) Falls ein Türzylinderschloß 27 aufgebrochen wird und die Tür geöffnet wird, wird der fahrerseitige Türschalter 8 oder der beifahrerseitige Türschalter 7 eingeschaltet (Schritt 128). Dann bewirkt ein Steuersignal von der Steuerschaltung 2 die Abgabe des Alarms.
Es sei angenommen, daß ein Schlüssel mit demselben Profil wie der richtige Schlüssel in ein Türzylinderschloß 27 eingesteckt wird, um zu versuchen, die Tür zu entriegeln. Weil der Schlüsselkörper 35 den Codeträger mit dem Code, also das magnetische Element 36 nicht enthält, das die Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung 3 zur Erzeugung eines Ausgangssignals innerhalb des vorbestimmten Spannungsbereichs veranlaßt, wird ein Steuersignal von der Steuerschaltung 2 nicht dem Hebelkupplungsbetätiger 24 des automatischen Türverriegelungsmechanismus zugeführt, obwohl das Türzylinderschloß 27 dann gedreht werden kann. So nimmt die Sperrnocke 42 die obere Stellung in Fig. 9 und 10 ein, so daß der erste Sperrhebel 38 und der zweite Sperrhebel 39 außer Eingriff miteinander bleiben, wodurch eine Betätigung des äußeren Handgriffs der Tür oder des inneren Handgriffs der Tür ein Entriegeln der Tür nicht ermöglichen kann.
Als Gegenmaßnahme gegen das Entriegeln mittels eines anderen Schlüssels als des richtigen Schlüssels mit Codeträger, während die Betriebsart mit zugelassenem Alarm eingerichtet ist (Schritt 117), ist die Anordnung so getroffen, daß dann, wenn die Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung 3 aufeinanderfolgend zweimal oder öfter eine Ausgangsspannung erzeugt, die außerhalb des vorbestimmten Spannungsbereichs liegt, die Steuerschaltung 2 bewirkt, daß die Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung während beispielsweise 2 Minuten unwirksam bleibt, um es hierdurch schwierig zu machen, die Betriebsart mit zugelassenem Alarm zu löschen (Schritt 129).
Wenn die Batterie 1 so erschöpft wird, daß die Energieversorgung der Steuerschaltung 2 unterbrochen wird, während die Betriebsart mit zugelassenem Alarm eingerichtet ist, bleibt der Türverriegelungsmechanismus in dem frei drehbaren Zustand, so daß ein Entriegeln der Tür nicht ausgeführt werden kann. Um dies zu verhindern, ist beispielsweise im Kofferraum eine Ersatzenergiequelle vorgesehen, welche Quelle so ausgebildet ist, daß sie mit der Steuerschaltung 2 verbunden wird, wenn die Energieversorgung von der Batterie unterbrochen wird, wodurch eine fortlaufende Energieversorgung der Steuerschaltung 2 gesichert wird.
(5) Beenden des Alarms
Der Alarm kann durch Einstecken eines Schlüssels 26 mit dem Codeträger mit einem richtigen magnetischen Element 36 in das Schlüsselloch eines Zündschalters des Motors beendet werden. Wenn der richtige Schlüssel 26 eingesteckt wird, erzeugt der am Umfang des Schlüssellochs des Zündungsschalters angeordnete Magnet 30 einen Magnetfluß, der durch das Schlüsselloch 27a hindurchgeht, und ein durch die Bewegung des magnetischen Elements 36 des Schlüssels 26 verursachter Wechsel im Magnetfluß wird durch das Schallelement 31 detektiert. Die resultierende Ausgangsspannung des Hallelements 31 wird verstärkt und durch die Verstärkerschaltung 32 ausgegeben (Schritt 130). Dann wird, falls diese Ausgangsspannung innerhalb des vorbestimmten Spannungsbereichs liegt (Schritt 131), der Alarm unterbrochen (Schritt 132).
Die Anordnung ist so getroffen, daß dann, wenn die Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung 3 nacheinander zweimal oder öfter einen Ausgangsspannungswert erzeugt, der wegen der Verwendung eines falschen Schlüssels außerhalb des vorbestimmten Spannungsbereichs liegt, die Schlüsselwahrnehmungsvorrichtung 3 beispielsweise für 2 Minuten unwirksam gehalten wird, wodurch es schwierig wird, die Betriebsart mit zugelassenem Alarm zu löschen (Schritt 134 und 133).
Die oben beschriebene Art der Steuerung und Arbeitsweise der Schalter ist in Tabelle 1 gezeigt.
Fig. 17 bis 21 zeigen eine Diebstahlwarnanlage für Kraft­ fahrzeuge gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Übrigens wird der automatische Türverriegelungsmechanismus (Fig. 11, 12) wie er bei der ersten Ausführungsform verwen­ det wird, auch bei der zweiten Ausführungsform angewendet.
Fig. 18 zeigt ein Beispiel eines bei der zweiten Ausfüh­ rungsform verwendeten Schlüssels 201 mit Codeträger mit Code. Eine Schaltungsplatte 202 ist innerhalb des Kopfes 210a des Schlüssels 201 montiert. Eine Batterie 203, ein durch Drücken eines nicht gezeigten Druckknopfes betätigter Schalter 204, Infrarotleuchtdioden 205 usw. sind auf der Leitungsplatte 202 montiert. Der Kopf 201a ist mit einem nicht gezeigten Deckel versehen. Es ist auch ein magnetisches Element 206 in dem einzusteckenden Teil 201b des Schlüssels 201 eingebettet. Eine elektrische Schaltung ist auf der Schaltungsplatte 302 vorgesehen, um ein Signal an einen ersten Schlüsselwahrnehmungsteil 224 (Fig. 1) zu senden, der an der Seite des Fahrzeugs vorgesehen ist. Der erste Schlüsselwahrnehmungsteil 224 ist so ausgebildet, daß er ein vorbestimmtes Sperr- oder Entsperrsignal ausgibt, wenn er eine einen vorbestimmten ersten Code tragende Infrarot­ strahlung von den Leuchtdioden 205 empfängt.
Fig. 19 zeigt die Orte eines Türhandgriffs 207, eines äuße­ ren Handgriffgehäuses 208, eines Türzylinderschlosses 209, in das der Schlüssel 201 eingesteckt wird und eines Licht­ sensorteils 210 des ersten Schlüsselwahrnehmungsteils 224. Wie in Fig. 20 gezeigt ist, ist das Türzylinderschloß 209 so konstruiert, daß eine ringförmige Aussparung 212 am äußeren Umfang des offenen Endes des Zylindergehäuses 211 geformt ist, das das Schlüsselloch begrenzt. Eine Sensorspule 213 ist in die ringförmige Aussparung 212 eingepaßt und ist mit einer elektrischen Schaltung eines das magnetische Element wahrnehmenden Teils (zweiter Schlüsselwahrnehmungsteil 229 in Fig. 17), der nachfolgend beschrieben wird und der auf einer Schaltungsplatte 214 vorgesehen ist, über einen Lei­ tungsdraht 215 verbunden.
Fig. 17 zeigt die ganze elektrische Anordnung des Systems der zweiten Ausführungsform. Wenn der Schalter 204 gedrückt wird, um ihn zu schließen, wird die Ausgangsspannung der Batterie 203, die in dem Kopf 201a des Schlüssels 201 einge­ bettet ist, einer Codeoszillatorschaltung 216 zugeführt, die auf der Schaltungsplatte 202 montiert ist, wodurch die Codeoszillatorschaltung 216 betätigt wird, um ein Signal auszugeben, das den ersten vorbestimmten Code repräsentiert, wobei in Reaktion auf dieses Signal die den ersten vorbe­ stimmten Code tragende Infrarotstrahlung des Codeträgers des Schlüssels 201 von den Leuchtdioden 205 ausgesendet wird. Übrigens ist eine Codeeinstellschaltung 217 für die Code­ oszillatorschaltung 216 vorgesehen, um die letztere in die Lage zu versetzen, eine Infrarotstrahlung mit einem vorbe­ stimmten gewünschten Code zu senden.
Die durch die Leuchtdioden 205 ausgestrahlte Infrarotstrahlung wird durch den Photosensor 218 wahrgenommen, der die wahrgenommene Infrarotstrahlung in ein elektrisches Signal umwandelt, welches dann durch eine Verstärkerschaltung 219 verstärkt wird. Als nächstes vergleicht eine Codekomparator­ schaltung 320 das so verstärkte elektrische Signal mit einem Ausgangssignal, das den eingestellten Code einer Codeein­ stellschaltung 221, die einen vorbestimmten gespeicherten Code als den eingestellten Code liefert, vergleicht. Falls die zwei Signale übereinstimmen, d. h. falls der Code des Schlüssels 210 mit dem eingestellten Code übereinstimmt, gibt die erste Signalausgabeschaltung 222 ein erstes Code­ übereinstimmungssignal ab.
In Reaktion auf dieses erste Codeübereinstimmungssignal wird der Hebelkupplungsbetätiger 24 einer Antriebsvorrichtung 260 so angetrieben, daß er den ersten und den zweiten Sperrhebel 38, 39 des automatischen Türverriegelungsmechanismus (vgl. Fig. 11 und 12) miteinander verbindet. Zur selben Zeit wird der Türschloßbetätiger 67 der ebenfalls zur Antriebsvorrichtung 260 gehört) zum Schwenken des Sperrhebels 38 über den Hebel 67a ebenfalls so angetrieben, daß, falls eine Türver­ riegelungsvorrichtung in der Verriegelungsstellung ist, der Betätiger 67 in der Entriegelrichtung angetrieben wird, und falls die erste in der entriegelten Position ist, wird der letztere in der Verriegelrichtung angetrieben, wodurch der zweite Sperrhebel durch den Betätiger 67 verlagert wird, so daß ein auf dem zweiten Sperrhebel 39 vorgesehener exzentri­ scher Bolzen 39b verlagert wird, um zu bewirken, daß die Türverriegelungsvorrichtung 230 entweder verriegelt oder entriegelt wird.
Im Fall, wo das Verriegeln und Entriegeln ohne Verwendung der Übertragung von Infrarotstrahlung erfolgt, erzeugt dann, wenn das im Schlüssel 201 vorgesehene und auch einen zweiten Code tragende magnetische Element 206 in die Sensorspule 213, die in dem Türzylinderschloß 209 vorgesehen ist, einge­ steckt wird, eine Schlüsselwahrnehmungsschaltung 225 (z. B. von einer LC-Oszillatorschaltung gebildet) ein vorbestimmtes Ausgangssignal und liefert dieses an eine Magnetelementdis­ kriminatorschaltung 226 (die beispielsweise eine Schaltung zum Zählen der von der Schlüsselwahrnehmungsschaltung 225 ausgegebenen Oszillationsimpulse und zum Vergleichen des Zählwerts mit einem vorbestimmten eingestellten Wert auf­ weist), zuführt. Die Magnetelementdiskriminatorschaltung 226 startet das Diskriminieren oder Erkennen des Codes bei Empfang eines Befehlssignals von einer Diskriminationstart­ befehlschaltung 227 (z. B. gebildet aus einem Mikroschalter, der so angeordnet ist, daß er geschlossen wird, um das Einstecken des Schlüssels 201 anzuzeigen, wenn die Spitze des Schlüssels 201 einen vorbestimmten Teil innerhalb des Schlüssellochs berührt). Falls der Code der richtige ist, liefert die Magnetelementdiskriminatorschaltung 226 ein vorbestimmtes Ausgangssignal an eine zweite Signalausgabe­ schaltung 228, die wiederum ein Ausgangssignal erzeugt, in Reaktion auf welches der Hebelkupplungsbetätiger 24 in Fig. 11, 12 angetrieben wird, um dadurch zu bewirken, daß der erste Sperrhebel 28 mit dem zweiten Sperrhebel 39 in Ein­ griff kommt. Dann wird der zweite Hebelteil 66c des ersten Sperrhebels 38, der dem Rotor zugewandt ist, durch die Schlüsselbetätigung bewegt, um den zweiten Sperrhebel 39 so zu bewegen, daß die Türverriegelungsvorrichtung 230 über den exzentrischen Bolzen 39b verriegelbar gemacht wird.
Andererseits ist das Kraftfahrzeug mit einer Schutzvorrichtung 231 versehen, die einen dritten Schlüsselwahrnehmungs­ teil 232 von ähnlicher Konstruktion wie jene des zweiten Schlüsselwahrnehmungsteils 229, eine Motorstartverhinde­ rungsschaltung 233, und eine Diebstahlsicherungsalarmschal­ tung 262 aufweist. Der dritte Schlüsselwahrnehmungsteil 232 ist beispielsweise in dem Schlüsselloch eines Lenkradschlosses vorgesehen und weist eine Sensorspule 213a, eine Schlüsselwahrnehmungsschaltung 225a, eine Magnetelementdis­ kriminatorschaltung 226a, eine Diskriminationsstartbefehl­ schaltung 227a und eine dritte Signalausgabeschaltung 228a auf. Die Motorstartverhinderungsschaltung 233 ist beispiels­ weise wie in Fig. 21 gezeigt aufgebaut, auf die später zurückgekommen wird. Die Diebstahlsicherungsalarmschaltung 262 weist beispielsweise einen Summer, ein Horn, Scheinwer­ fer usw. auf. Die Motorstartverhinderungsschaltung 233 und die Diebstahlsicherungsalarmschaltung 262 werden in Reaktion auf Ausgangssignale von einer eine schlüssellose Verriege­ lungsoperation erkennenden Schaltung 263 wirksam gemacht und sie werden durch mindestens eine der folgenden Schaltungen: erste, zweite und dritte Signalausgangsschaltung 222, 228, 228a unwirksam gemacht.
Die eine schlüssellose Verriegelungsoperation erkennende Schaltung 263 erzeugt ein vorbestimmtes Ausgangssignal, wenn die beifahrerseitige Tür und alle anderen Türen mit Ausnahme der fahrerseitigen Tür mittels der Verriegelungsknöpfe verriegelt werden und zur selben Zeit die fahrerseitige Tür durch sogenanntes schlüsselloses Verriegeln verriegelt wird, was durch Niederdrücken des Verriegelungsknopfes bei offener Tür und anschließendes Schließen der Tür durch Ziehen am Türgriff erfolgt.
Die Motorstartverhinderungsschaltung 233 arbeitet wie folgt:
Wenn der Schlüssel 201 in das Schlüsselloch eingesteckt wird und von einer Stellung mit ausgeschalteter Zündung (AUS) in eine Zündstellung (EIN) gedreht wird, liefert die Batterie 235 eine Versorgungsspannung an die Magnetelementdiskrimi­ natorschaltung 226a usw., wodurch die dritte Signalausgabe­ schaltung 228a usw. mit ihrer Tätigkeit beginnen. Dann wird als Reaktion auf ein Ausgangssignal der dritten Signalausga­ beschaltung 228a eine Erregerspule eines Hauptrelais 236 mit Energie versorgt, um dessen Kontakte zu schließen, wodurch eine Kraftstoffeinspritzvorrichtung 237 für den Motor E in Betrieb gesetzt wird, und zur selben Zeit wird eine Erreger­ spule des Startunterbrechungsrelais 238 mit Energie ver­ sorgt, um dessen Kontakte zu schließen. Bei dieser Gelegen­ heit bewirkt ein Drehen des Schlüssels 201 von der Zündstel­ lung (EIN) in einer Startstellung (ST), daß ein elektromagne­ tischer Schalter 239 mit Energie versorgt wird, wodurch der Anlassermotor 240 angetrieben wird.
Wenn ein Signal, das eine schlüssellose Verriegelungsopera­ tion anzeigt, dem Hebelkupplungsbetätiger 24 von der eine schlüssellose Verriegelungsoperation feststellenden Schal­ tung 263 zugeführt wird, wird das Antriebszahnrad 53 des Türschloßfreidrehmechanismus A gedreht, um eine Aufwärtsbe­ wegung der Führungszahnstane 54 zu bewirken, welche wie­ derum bewirkt, daß die Sperrnocke 30 die Aussparungen 64, 65 zur Aufnahme der Nocke verläßt, wodurch die Verbindung des ersten Sperrhebels 38 mit dem zweiten Sperrhebel 39 aufgeho­ ben wird, so daß der Türverriegelungsmechanismus im arbeits­ fähigen Zustand gehalten wird, wobei der zweite Sperrhebel 38 durch das Zylinderschloß 27 nicht betätigt wird und auch nicht durch den Verriegelungsknopf.
Es wird nun die Tätigkeit der zweiten wie oben beschrieben konstruierten Ausführungsform beschrieben.
Zuerst wird auf die Fernsteuerung der Arbeit der Antriebs­ vorrichtung 260 und der Schutzvorrichtung 231 Bezug genommen: Wenn der Schalter 204 durch Niederdrücken des an dem Schlüssel 201 vorgesehenen Druckknopfes geschlossen wird, senden die Leuchtdioden 205 einen ersten im Codeträger des Schlüssels 201 eingestellten Code tragende Infrarotstrahlung aus. Dann nimmt der Photosensor 218 des ersten Schlüssel­ wahrnehmungsteils 224 die ausgesendete Infrarotstrahlung wahr, woraufhin ein Sperr- oder Entsperrbefehlssignal von der ersten Signalausgabeschaltung 222 in Reaktion auf das erste Code-Übereinstimmungssignal, das von der Code-Kompera­ torschaltung 220 ausgegeben wird, ausgegeben wird. In Reak­ tion auf das Code-Übereinstimmungssignal bestimmt die erste Signalausgabeschaltung 222, ob das Türschloß verriegelt ist oder nicht, und der Hebelkupplungsbetätiger 24 und der Türverriegelungsbetätiger 67 werden so betätigt, daß, falls das Feststellungsergebnis bejahend ist, das Türschloß ent­ riegelt wird, und im verneinenden Fall gesperrt wird. Zur selben Zeit wird die Diebstahlsicherungs-Alarmschaltung 262 der Schutzvorrichtung 231 als Reaktion auf das Code-Überein­ stimmungssignal, das durch die erste Signalausgabeschal­ tung 222 erzeugt wird, unwirksam gemacht.
Wenn es wegen Erschöpfung der Energie für die Leuchtdio­ den 205 usw. unmöglich wird, das Türschloß durch Fernsteuerung zu sperren und zu entsperren, wird das Türschloß mit­ tels Schlüsselbetätigung in folgender Weise gesperrt und entsperrt: Wenn der Schlüssel 201 in das Schlüsselloch des Zylinderschlosses 209 eingesteckt wird, und der zweite Code des magnetischen Elements 206 des Schlüssels richtig ist, dann nimmt die Magnetelement-Diskriminatorschaltung 226 einen richtigen Wechsel im Magnetfluß der Sensorspule 213 wahr und erzeugt ein zweites Code-Übereinstimmungssignal, woraufhin die zweite Signalausgabeschaltung 228 bewirkt, daß der Hebelkupplungsbetätiger 24 als Reaktion auf das zweite Code-Übereinstimmungssignal angetrieben wird, so daß es dann möglich wird, das Türschloß 209 durch Drehen des Zylin­ derschlosses 209 mit dem Schlüssel 201 zu entsperren.
Andererseits, selbst falls versucht wird, das Zylinder­ schloß 209 in irgendeiner unkorrekten Weise mit Kraftaufwand zu entsperren, kann das Türschloß nicht entsperrt werden, ohne daß der Rotor des Zylinderschlosses 209 mittels eines richtigen Schlüssels 201 gedreht wird, weil sich der Tür­ schloßfreilauf A in dem frei drehbaren Zustand befindet.
Weiterhin kann man, selbst falls man in den Fahrgastraum nach Aufbruch des Türschlosses eindringen kann, die Motor­ startverhinderungsschaltung 233 nicht starten, d. h., man kann nicht die Arbeitsbedingung der Schutzvorrichtung 231 löschen, es sei denn man benutzt den Schlüssel mit dem richtigen Codeträger.
Als Alternative für obige Konstruktion mag die Motorstart­ verhinderungsschaltung 233 der Motorstartsteuervorrichtung 231 in direkter Reaktion auf das Ausgangssignal der ersten Signalausgabeschaltung 222 des ersten Schlüsselwahrnehmungs­ teils oder auf das Ausgangssignal der zweiten Signalausgabe­ schaltung 228 des zweiten Schlüsselwahrnehmungsteils 222 betätigt werden.
Übrigens ist bei der zweiten Ausführungsform der zweite Schlüsselwahrnehmungsteil so ausgebildet, daß ein Wechsel im Magnetfluß (z. B. eine Änderung in der Induktanz) mittels des magnetischen Elements 206 und der Sensorspule 221, die im Schlüssel 201 vorgesehen sind, festgestellt wird, und die Anordnung kann alternativ so getroffen sein, daß eine Ände­ rung im magnetischen Fluß mittels eines Magnetismus wahrneh­ menden Elements, beispielsweise eines Hallelements und eines magnetischen Elements, wie bei der ersten Ausführungsform, festgestellt wird.
Fig. 22 und 23 zeigen eine Fensterscheibenbruch-Detektorvor­ richtung, die bei der zweiten Ausführungsform anwendbar ist. Als Beispiel ist eine Fensterscheibe 242 der rechten vorde­ ren Tür des Kraftfahrzeugs in einem Hauptkörper 243 der Tür so montiert, daß sie nach oben aus dem Türhauptkörper 243 herausgleiten und nach unten in diesen hineingleiten kann. Die Aufwärtsbewegung und die Abwärtsbewegung der Fenster­ scheibe 242 wird durch einen Hebemechanismus 245 ausgeführt. Die Fensterscheibe 242 ist aus Hartglas hergestellt, das die Eigenschaft hat, in kleine Stücke oder Pulver zu zerfallen, wenn es örtlich einen Schlag erleidet und zerbricht. In ihrer abgesenkten Stellung ist die Fensterscheibe 242 völlig in dem Türhauptkörper 243 aufgenommen, und in ihrer hochge­ schobenen Stellung, d. h., wenn das Türfenster vollständig geschlossen ist, bleibt ein unterer Endabschnitt 246 der Fensterscheibe 242 innerhalb des Türhauptkörpers 243 und ist daher von außen nicht sichtbar. Ein langgestreckter Streifen eines elektrischen Leiters 247A ist an eine Innenfläche des unteren Endteils 246 der Fensterscheibe 242 angeklebt und erstreckt sich waagerecht. Anschlüsse 248 und 249 an entgegen­ gesetzten Enden des elektrischen Leiters 247A sind mit einer Bruchdetektorschaltung 252, die in Fig. 23 gezeigt ist, über entsprechende Leitungsdrähte 250 und 251 verbunden. Der elektrische Leiter 247A ist beispielsweise aus einer Kupfer­ folie gebildet und bildet einen Widerstand 247a. Die Fen­ sterscheiben der linken vorderen Tür, der linken hinteren Tür, und der rechten hinteren Tür sind jeweils mit einem ähnlichen elektrischen Leiter versehen, wobei jeder elektrische Leiter einen Widerstand 247b, 247c, bzw. 247d dar­ stellt. Die Widerstände 247a bis 247d sind in Serie zwischen zwei Anschlüsse 252C, 252D der Bruchdetektorschaltung 252 eingeschaltet.
Die Bruchdetektorschaltung 252 hat einen Einganganschluß 252A, dem normalerweise durch eine nicht gezeigte Energie­ quelle ein Signal mit einem vorbestimmten hohen Pegel zuge­ führt wird, so daß Transistoren Q1 und Q2 normalerweise an Spannung liegen. Wenn der Transistor Q1 an Spannung liegt, wird eine vorbestimmte Spannung Vc (z. B. ungefähr 50% der Versorgungsspannung Vcc) einem Ende eines Detektorwiderstandes Rc zugeführt, dessen anderes Ende an Masse liegt. Die Spannung Vc wird einem Fensterkomperator Cw zugeführt, der ein Signal mit einem vorbestimmten niedrigen Pegel erzeugt. Wenn die Fensterscheibe normal ist, nimmt das Ausgangssignal am Ausgangsanschluß 252B über den Fensterkomperator Cw den niedrigen Pegel an.
Der Fensterkomperator Cw erzeugt das Ausgangssignal mit niedrigem Pegel am Ausgangsanschluß 252B, wenn die Spannung Vc 20 bis 80% der Versorgungsspannung Vcc ist, und der Fensterkomperator Cw erzeugt ein Ausgangssignal mit hohem Pegel, wenn die Spannung Vc größer ist als 80% oder kleiner ist als 20% der Versorgungsspannung Vcc. Das Ausgangssignal mit hohem Pegel des Ausgangsanschlusses 252B wird einem Summer oder einer Anzeigelampe, die beide nicht gezeigt sind, zugeführt, wodurch ein Alarmsignal für die Betätigung des Summers oder das Einschalten der Anzeigelampe erhalten wird.
Daher wird, selbst wenn die Fensterscheibe nur an einer Stelle eingeschlagen wird, ihr elektrischer Leiter, z. B. 247A unterbrochen, weil die aus Hartglas gebildete Fenster­ scheibe völlig in kleine Stücke zerfällt. Als Ergebnis wird die Spannung Vc der Bruchdetektorschaltung nahezu gleich 0 V, wodurch ein Ausgangssignal mit hohem Pegel an dem Ausgangsanschluß 252B erhalten wird.
Falls aus irgendwelchen Gründen der unterbrochene elektri­ sche Leiter 247A einen Kurzschluß mit der Energiequelle bildet, wird die Spannung Vc nahezu gleich der Versorgungs­ spannung Vcc, so daß das Ausgangssignal beim Ausgangsan­ schluß 252B einen hohen Pegel annimmt, wodurch das Alarm­ signal erhalten wird.
Fig. 24 zeigt die Schutzvorrichtung 231 der Diebstahlwarnan­ lage gemäß der zweiten Ausführungsform.
Mit der Schutzvorrichtung 231 sind eine Schlüsselentfer­ nungsdetektorschaltung 253 zum Feststellen, ob der Schlüs­ sel 201 aus dem Schlüsselloch des Zündungsschalters entfernt worden ist, eine Detektorschaltung 254 zum Feststellen des offenen oder geschlossenen Zustands, um festzustellen, ob oder ob nicht alle Abdeckungen wie Türen geschlossen sind, und eine Verriegelungsdetektorschaltung 255 zum Feststellen, ob oder ob nicht alle Abdeckungen verriegelt sind, verbunden. Entsprechende Ausgangssignale der Schlüsselentfernungs­ detektorschaltung 253, der Detektorschaltung 254 zum Erken­ nen des offenen oder geschlossenen Zustands, und der Verrie­ gelungsdetektorschaltung 255 werden der Motorstartverhinde­ rungsschaltung 233 und einer Diebstahlsicherungsalarmschal­ tung 262 zugeführt. Gemäß der zweiten Ausführungsform wird die Motorstartverhinderungsschaltung 233 mittels der ent­ sprechenden Ausgangssignale der ersten Signalausgabeschal­ tung 222, der zweiten Signalausgabeschaltung 228 und der dritten Signalausgabeschaltung 228a gesteuert.
Als nächstes wird die Konstruktion und Arbeitsweise der Schutzvorrichtung 231, die in Fig. 24 gezeigt ist, im Detail beschrieben.
Die Schlüsselentfernungsdetektorschaltung 253 weist einen Schlüsselstiftschalter auf, der so ausgebildet ist, daß er eingeschaltet wird, wenn beispielsweise der Schlüssel 201 ins Schlüsselloch des Lenkradschlosses eingesteckt und gedreht wird, und dieser Schalter wird ausgeschaltet, wenn der Schlüssel 201 aus dem Schlüsselloch entfernt wird.
Die Detektorschaltung 254 zum Erkennen des offenen oder geschlossenen Zustands ist so ausgebildet, daß sie die Motorstartverhinderungsschaltung 233 und die Alarmschal­ tung 262 mit einem Signal versorgt, das den offenen Zustand oder den geschlossenen Zustand der verschiedenen Abdeckungen (Türen, Kofferraum, Motorhaube, usw.) anzeigt.
Die Verriegelungsdetektorschaltung 255 weist einen Verriege­ lungsknopfschalter auf, der so ausgebildet ist, daß er ausgeschaltet wird, wenn beispielsweise das Türschloß durch Betätigung des Verriegelungsknopfes verriegelt wird und eingeschaltet wird, wenn das Türschloß entriegelt wird.
Die Tätigkeit der Schutzvorrichtung 231, die wie oben be­ schrieben konstruiert ist, wird nun unter Bezugnahme auf das Flußdiagramm der Fig. 25 beschrieben.
(1) Übergang einer Betriebsart mit verhindertem Schutz der Schutzvorrichtung 231 zu einer Betriebsart mit zugelassenem Schutz
Die Betriebsart mit zugelassenem Schutz wird nur eingerichtet, wenn die beifahrerseitige Tür mittels des Verriege­ lungsknopfes verriegelt wird und dann die fahrerseitige Tür durch sogenanntes schlüsselloses Verriegeln verriegelt wird, was durch Niederdrücken des Verriegelungsknopfes bei offener Tür und anschließendes Schließen der Tür aufgeführt wird.
Unter der Annahme, daß die Diebstahlssicherung des Kraft­ fahrzeugs sich in der Betriebsart mit verhindertem Schutz (Schritt 301) zum Startzeitpunkt befindet, und daß dann der Schlüssel 201 aus dem Schlüsselloch der Lenkradsperre ent­ fernt wird (Schritt 302), wird der Schlüsselstiftschalter ausgeschaltet.
Um die Betriebsart mit zugelassenem Schutz einzurichten, um die Diebstahlsicherung betriebsbereit zu machen, wird das folgende Verfahren ausgeführt: Die beifahrerseitige Tür beispielsweise wird mittels des Verriegelungsknopfes ver­ riegelt (Schritt 303), die fahrerseitige Tür wird schlüs­ sellos verriegelt (Schritte 304, 305), und, falls die ande­ ren Abdeckungen, z. B. der Kofferraumdeckel und die Motor­ raumhaube geschlossen und ebenfalls verriegelt sind (Schritt 306), dann wird der Summer als Operationsinforma­ tionsvorrichtung für die Schutzschaltung 231 während einer vorbestimmten Zeitspanne (z. B. drei Sekunden) betätigt (Schritt 307) um hierdurch zu informieren, daß die Betriebs­ art mit zugelassenem Schutz eingerichtet worden ist (Schritt 308). Dann ist die Schutzvorrichtung 321 betriebs­ bereit. Da die Bedingung zum Einrichten der Betriebsart mit zugelassenem Schutz der Schutzschaltung 231 nur in dem schlüssellosen Verriegeln, wie oben erwähnt, besteht (Schritt 305), ist es möglich, zu verhindern, daß der Fahrer vergißt, die Betriebsart mit zugelassenem Schutz einzuschal­ ten.
(2) Bestätigung der Tätigkeit der Schutzvorrichtung 231
Falls der Schlüssel 201 aus dem Schlüsselloch der Lenkradsperre entfernt wird (Schritt 302) und die fahrerseitige Tür oder die beifahrerseitige Tür mit dem Schlüssel 201 verriegelt wird (Schritt 309), dann wird festgestellt, daß die Tür ohne schlüsselloses Verriegeln (d. h. ohne Ausführung des Schritts 305) verriegelt worden ist, woraufhin der Summer wiederholt arbeitet, z. B. fünfmal (Schritt 310), um hierdurch zu informieren, daß das Ein­ schalten der Betriebsart mit zugelassenem Schutz unterlassen worden ist.
(3) Löschen der Betriebsart mit zugelassenem Schutz mittels eines Schlüssels 201 mit Codeträger mit richtigem Code
Wenn die Schutzvorrichtung 231 in den arbeitsfähigen Zustand gesetzt ist (Schritt 308), wird, falls ein Türschlüssel 201 mit Codeträger mit einem richtigen Code verwendet wird, die Schutzbetriebsart der Schutzvorrichtung 231 gelöscht (Schritt 320), weil das Ausgangssignal der ersten oder zweiten Signalausgabeschaltung 222, 228 das vorbestimmte Signal ist, das den richtigen Code repräsentiert (Schritte 312, 313, 312′). Als Ergebnis wird die Diebstahlalarmschal­ tung 262 an der Tätigkeit gehindet und somit wird ein Alarm nicht ausgelöst. Dann wird, falls der Fahrer in das Fahrzeug einsteigt und den richtigen Schlüssel 201 mit Codeträger und Code in das Schlüsselloch der Lenkradsperre einsteckt, die Motorstartverhinderungsschaltung 233 wirkungslos gemacht (Schritt 316), da die zweite Signalausgabeschaltung 228a das vorbestimmte Ausgangssignal ausgibt.
(4) Durch unrichtige oder widerrechtliche Betätigung verur­ sachter Alarm
Wenn die Schutzvorrichtung 231 in den Betriebszustand ge­ setzt ist (Schritt 308) und falls die Motorhaube oder der Kofferraum in irgendeiner unkorrekten Art gewaltsam geöff­ net wird (Schritt 314), wird ein Motorhaubenschalter oder Kofferraumschalter eingeschaltet, wodurch ein Alarm bewirkt wird (Schritt 315). Dieser Alarm mag in Form einer unterbro­ chenen Betätigung des Horns während beispielsweise fünf Minuten, oder eines Blinkens der Scheinwerfer und der Blin­ ker während beispielsweise fünf Minuten erfolgen (Schritt 331). Danach wird die Schutzvorrichtung 231 unwirk­ sam gemacht (Schritt 328).
Nachdem die Schutzvorrichtung 231 in den Betriebszustand gesetzt worden ist, wird das Starterunterbrechungsrelais 238 der Motorstartunterbrechungsschaltung 233 der unter Bezug­ nahme auf Fig. 2 beschriebenen Konstruktion im stromlosen Zustand gehalten, bis die Schutzvorrichtung 231 unwirksam gemacht ist, wodurch verhindert wird, daß der Motor angelassen werden kann (Schritt 316).
Wenn die Scheibe einer Tür zerbrochen wird (Schritt 319), oder wenn die Tür durch Verwendung eines Schlüssels ohne oder mit einem falschen Codeträger entriegelt wird (Schritt 323), dann ist die Ausgangsspannung der zweiten Signalausgabeschaltung 228a außerhalb des vorbe­ stimmten Spannungsbereich (Schritt 317), oder das Ausgangs­ signal von ersten Signalausgabeschaltung 228 zeigt nicht einen richtigen vorbestimmten Code an (Schritt 312′), und zur selben Zeit wird der Verriegelungs­ knopfschalter eingeschaltet, wodurch der Alarm des Schrittes 315 bewirkt wird.
Wenn eine Scheibe einer Tür zerbrochen wird, wird die Bruch­ detektorschaltung 252, die anhand der Fig. 22 und 23 beschrieben wurde, betätigt, um ein Ausgangssignal zur Abgabe des Alarms zu erzeugen (Schritt 315).
Auch wenn eine Tür nach dem Aufbrechen eines Türzylinder­ schlosses 209 geöffnet wird (Schritt 321), wird der Alarm erzeugt (Schritt 315).
Es sei angenommen, daß ein Schlüssel mit dem selben Profil wie das des richtigen Schlüssels jedoch ohne Codeträger Türzylinderschloß 209 eingesteckt wird, um zu versuchen, den Betriebszustand der Schutzvorrichtung 231 zu löschen. Da das vorbestimmte Ausgangssignal der dritten Signalausgabeschal­ tung 228a nicht erhalten wird (Schritt 317), wird die Schutzvorrichtung 231 nicht unwirksam gemacht.
Als eine Gegenmaßnahme gegen das Entsperren mittels eines anderen als des richtigen Schlüssels mit Codeträger, während die Schutzvorrichtung 231 im Betriebszustand ist (Schritt 308), ist die Anordnung so getroffen, daß, wenn die zweite Signalausgabeschaltung 228 beispielsweise zweimal oder öfter aufeinanderfolgen ein Signal mit einer Spannung erzeugt, die außerhalb des vorbestimmten Spannungsbereichs liegt, dann die Tätigkeit des zweiten Schlüsselwahrnehmungsteils 229 für beispielsweise zwei Minuten unterbrochen (Schritt 322) wird, so daß die Schutzvorrichtung 231 nicht leicht unwirksam gemacht werden kann.
(5) Beenden der Tätigkeit der Schutzvorrichtung 231
Ein Beenden der Tätigkeit der Diebstahlalarmschaltung 262 der Schutzvorrichtung 231 und ein Löschen des unwirksamen Zustandes der Motorstartverhinderungschaltung 233 kann durch Einstecken eines Schlüssels 201 mit Codeträger mit dem richtigen Code, z. B. dem magnetischen Element 206 in das Schlüsselloch der Lenkradsperre bewirkt werden. Wenn der richtige Schlüssel 201 mit Codeträger eingesteckt wird, detektiert die an dem Schlüsselloch vorgesehene Sensorspu­ le 213 eine richtige Änderung im magnetischen Fluß, wodurch die dritte Signalausgabeschaltung 228a das vorbestimmte Ausgangssignal erzeugt (Schritte 325, 326), was eine Unter­ brechung des Ausgabesignals der Alarmvorrichtung (Schritt 327) und ein Löschen des Betriebszustandes der Schutzvor­ richtung 231 (Schritt 328) bewirkt.
Wenn ein ungeeigneter Schlüssel verwendet wird, so daß ein Signal mit einer Spannung außerhalb des vorbestimmten Be­ reichs aufeinanderfolgend, z. B. zweimal durch die dritte Signalausgabeschaltung 228a ausgegeben wird (Schritte 329, 330), wird der dritte Schlüsselwahrnehmungsteil 232 für eine vorbestimmte Zeitspanne, z. B. zwei Minuten, wirkungslos gemacht (abgeschaltet) (Schritt 330), und folglich wird es unmöglich die Schutzvorrichtung 231 abzuschalten.
Als Gegenmaßnahme gegen einen Kurzschluß der Energieversor­ gung für das Verriegelungs- und Entriegelungssystem 230 und die Schutzvorrichtung 231 weist das Schutzsystem der Erfin­ dung eine Hilfsenergieversorgung auf, die derart ausgebildet ist, daß sie automatisch dem System 230 und der Vorrichtung 231 im Fall einer Erschöpfung der Hauptenergiequelle Energie zuführt.
Bei der Erfindung empfängt eine Empfangsvorrichtung ein Signal von einem Schlüssel, der eine vorbestimmte Informa­ tion trägt. Eine Diskriminatorvorrichtung stellt fest, ob ein Ausgangssignal der Empfangsvorrichtung die vorbestimmte Information repräsentiert. Eine Betätigungsvorrichtung führt eine vorbestimmte Diebstahlsicherungsoperation in Reaktion auf Ausgangssignale der ersten und zweiten Detektorvorrich­ tung aus, die anzeigen, daß mindestens ein vorbestimmtes Abdeckteil geschlossen und verriegelt ist. Eine Deaktivier­ vorrichtung deaktiviert die Operation der Betätigungsvor­ richtung in Reaktion auf ein Ausgangssignal der Diskrimina­ torvorrichtung, das anzeigt, daß das Ausgangssignal der Empfangsvorrichtung die vorbestimmte Information repräsen­ tiert. Der Schlüssel weist einen Codeträger mit einem magne­ tischen Element auf, das eine erste vorbestimmte Information bildet, und er weist lichtemittierende Elemente zum Aus­ senden einer Infratrotstrahlung auf, die eine zweite vorbe­ stimmte Information trägt. Die Betätigungsvorrichtung führt die vorbestimmte Diebstahlsicherungsoperation in Reaktion auf ein Ausgangssignal der dritten Detektorvorrichtung aus, das anzeigt, daß der Schlüssel aus einem vorbestimmten Schlüsselloch herausgezogen worden ist, zusätzlich zu den Ausgangssignalen der ersten und zweiten Detektorvorrichtung.

Claims (20)

1. Diebstahlwarnanlage für Kraftfahrzeuge mit
  • a) einem Träger für einen Code für die Diebstahlwarn­ anlage, wobei der Code von einem Schließcode unab­ hängig ist;
  • b) einer ersten Erkennungsvorrichtung (30) zum Fest­ stellen, ob Abdeckteile des Kraftfahrzeugs geschlossen oder offen sind;
  • c) einer zweiten Erkennungsvorrichtung (50) zum Fest­ stellen, ob sämtliche Abdeckteile verriegelt oder unverriegelt sind;
  • d) einer Betätigungsvorrichtung, die auf die Ausgangs­ signale der ersten und zweiten Erkennungsvorrichtung anspricht, um festzustellen, ob alle Abdeckteile geschlossen und verriegelt sind, um die Diebstahlwarn­ anlage betriebsbereit zu machen;
  • e) einer Inaktivierungsvorrichtung (23), um die Betäti­ gungsvorrichtung zu inaktivieren,
dadurch gekennzeichnet,
  • f) daß eine Empfangsvorrichtung im Kraftfahrzeug zum Empfangen des Codes des Codeträgers vorgesehen ist,
  • g) daß eine Vergleichsvorrichtung zum Empfangen eines Ausgangssignals von den Empfangsvorrichtung und zum Entscheiden, ob das Ausgangssignal der Empfangsvor­ richtung den Code repräsentiert oder nicht, vorgesehen ist;
  • h) daß die Inaktivierungsvorrichtung auf das Ausgangs­ signal der Vergleichsvorrichtung, die anzeigt, daß das Ausgangssignal der Empfangsvorrichtung den Code repräsentiert, anspricht, um die durch die Betäti­ gungsvorrichtung aktivierte Diebstahlwarnanlage zu inaktivieren.
  • i) daß die Betätigungsvorrichtung auf die Ausgangssignale der ersten Erkennungsvorrichtung anspricht, um fest­ zustellen, ob ein Abdeckteil ohne die Benutzung des Codeträgers geöffnet worden ist und um einen Alarm mittels einer Alarmvorrichtung auszulösen, der durch die Inaktiviervorrichtung nicht inaktivierbar ist.
2. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß eine dritte Erkennungsvorrichtung zum Feststellen, ob der Fahrzeugschlüssel aus einem Schlüsselloch entfernt worden ist, vorgesehen ist, wobei die Betätigungsvorrich­ tung zusätzlich auf Ausgangssignale der dritten Detektor­ vorrichtung anspricht, die anzeigen, daß der Fahrzeug­ schlüssel aus dem Schlüsselloch entfernt worden ist, um die Diebstahlwarnanlage betriebsbereit zu machen.
3. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Betätigungsvorrichtung eine Vorrichtung zum Verhindern des Anlassens des Kraftfahrzeugmotors aufweist.
4. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß sie mit einer Brucherkennungsvorrichtung zum Feststellen des Bruchs einer Fensterscheibe versehen ist, und daß die Betätigungsvorrichtung eine Vorrichtung auf­ weist, die auf ein Ausgangssignal der Brucherkennungsvor­ richtung anspricht, das anzeigt, daß die Fensterscheibe zerbrochen worden ist, um einen Alarm auszulösen.
5. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß das Kraftfahrzeug aus Hartglas gebildete Fenster­ scheiben aufweist, die beim Bruch in kleine Stücke oder Pulver zerfallen, daß die Brucherkennungsvorrichtung einen elektrisch leitenden Streifen aufweist, der an einer Stelle vorgesehen ist, wo er von außerhalb des Kraftfahrzeugs nicht sichtbar ist und der so ausgebildet ist, daß er beim Bruch der Fensterscheibe unterbrochen wird, und daß eine Erkennungsvorrichtung zum elektrischen Feststellen der Unterbrechung des elektrisch leitfähigen Streifens vor­ gesehen ist.
6. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Kraftfahrzeug einen Verriegelungsmechanismus zum Verriegeln und Entriegeln jeweils eines Abdeckteils aufweist, daß der Verriegelungsmechanismus einen Drehhebel aufweist, mit dem das betreffende Abdeckteil verriegel- und entriegelbar ist, daß die Betätigungsvorrichtung eine Vorrichtung aufweist, um die Bewegung des Drehhebels un­ wirksam zu machen, um ein Entriegeln des betreffenden Abdeckteils zu verhindern.
7. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Vorrichtung einen Betätiger und einen Freilauf aufweist, der durch den Betätiger angetrieben ist, um den Drehhebel frei drehbar zu machen, wodurch ein Entriegeln des betreffenden Abdeckteils nicht durchführbar ist.
8. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftfahrzeug ein in mindestens einem der Abdeckteile vorgesehenes Zylinder­ schloß aufweist, das von außerhalb des Kraftfahrzeugs betätigbar ist und daß ein Verriegelungsknopf in dem Ab­ deckteil vorgesehen ist und von innerhalb des Kraftfahr­ zeugs betätigbar ist, daß der Drehhebel des Verriegelungs­ mechanismus einen ersten Sperrhebel aufweist, der in Reak­ tion auf die Betätigung des Zylinderschlosses und/oder des Verriegelungsknopfes drehbar ist, und daß ein zweiter Sperrhebel vorgesehen ist, der drehbar ist, um zu bewirken, daß der Verriegelungsmechanismus wahlweise eine Stellung einnimmt, in der das genannte Abdeckteil verriegelt ist, oder eine Stellung, in der das Abdeckteil entriegelt ist, daß die Vorrichtung zum Unwirksammachen der Bewegung des Drehhebels eine Kupplungsvorrichtung aufweist, die zwischen dem ersten Sperrhebel und dem zweiten Sperrhebel vorgesehen ist, um den ersten und zweiten Sperrhebel miteinander so zu verbinden, daß der erste und der zweite Sperrhebel gemeinsam rotieren können und um den ersten und den zweiten Sperrhebel voneinander zu entkoppeln.
9. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und der zweite Sperrhebel jeweils eine Aussparung haben, daß die Kupp­ lungsvorrichtung
  • - eine Sperrnocke, die so angeordnet ist, daß sie in den Aussparungen des ersten und des zweiten Sperr­ hebels aufgenommen und aus diesen Aussparungen heraus­ bewegt werden kann,
  • - einen Betätiger, der in Abhängigkeit von einem Aus­ gangssignal der Vergleichsvorrichtung in einer ersten Richtung oder in einer dazu umgekehrten Richtung drehbar ist,
  • - eine Vorrichtung, die auf die Drehung des Betätigers anspricht, um die Sperrnocke linear in die Ausspa­ rungen des ersten und zweiten Sperrhebels hinein oder aus diesen heraus zu bewegen,
aufweist.
10. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß ein Zylinderschloß in jedem der Abdeckteile vor­ gesehen ist, daß ein Verriegelungsmechanismus, der auf die Tätigkeit des Zylinderschlosses anspricht, zum Ver­ riegeln und Entriegeln jedes Abdeckteils vorgesehen ist, daß der Verriegelungsmechanismus einen Drehhebel aufweist, der in Reaktion auf die Tätigkeit des Zylinderschlosses drehbar ist, um jedes Abdeckteil verriegelbar oder ent­ riegelbar zu machen; daß eine Erkennungsvorrichtung vor­ gesehen ist, zum Feststellen, ob ein richtiger Schlüssel mit dem Code in das Zylinderschloß in dem Abdeckteil ein­ gesteckt worden ist; daß eine Vorrichtung zum Unwirksam­ machen der Bewegung des Drehhebels des Verriegelungsmecha­ nismus vorgesehen ist, sobald die Alarmvorrichtung be­ triebsbereit ist, um die Tätigkeit des Drehhebels des entsprechenden Verriegelungsmechanismus in Reaktion auf ein Ausgangssignal der Erkennungsvorrichtung wirksam zu machen, das anzeigt, daß ein richtiger Schlüssel, der den Code trägt, in das Zylinderschloß des speziellen Abdeck­ teils eingesteckt worden ist; und daß eine Vorrichtung vorgesehen ist, die auf ein Ausgangssignal der Erkennungs­ vorrichtung anspricht, das anzeigt, daß der richtige Schlüssel in das Zylinderschloß des speziellen Abdeckteils eingesteckt worden ist, um die Alarmvorrichtung zu in­ aktivieren.
11. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 7 und 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Betätiger in Reaktion auf ein Aus­ gangssignal der Erkennungsvorrichtung betätigbar ist.
12. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Codeträger ein magnetisches Element aufweist, das mindestens in einem Teil von diesem angeordnet ist und den Code trägt.
13. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1 oder 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Codeträger eine Infrarotstrahlung aussendende Vorrichtung aufweist, die eine den Code tra­ gende Infrarotstrahlung aussendet.
14. Diebstahlwarnanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung die Diebstahlwarnanlage betriebsbereit macht, wenn min­ destens ein Abdeckteil ohne Verwendung des richtigen Code­ trägers verriegelt worden ist.
15. Diebstahlwarnanlage nach einem der Ansprüche 4 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Alarmvorrichtung so aus­ gebildet ist, daß sie in einen betriebsbereiten Zustand setzbar ist, wenn mindestens ein Abdeckteil bestimmungs­ gemäß geschlossen worden ist, daß die Alarmvorrichtung so ausgebildet ist, daß sie einen Alarm auslöst, wenn das Abdeckteil nicht bestimmungsgemäß geschlossen worden ist, in der die Alarmvorrichtung nicht betriebsbereit gemacht worden ist, und daß sie auch derart ausgebildet ist, daß sie den Alarm auslöst, wenn das Abdeckteil bestimmungsgemäß geschlossen worden ist, in der die Alarmvorrichtung be­ triebsbereit gemacht worden ist.
16. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß die erste Ausführung des Alarms ein wiederholtes Ausführen des Alarms mit einer vorbestimmten Anzahl von Wiederholungen umfaßt, und daß die zweite Ausführung des Alarms das kontinuierliche Erzeugen des Alarms während einer vorbestimmten Zeitdauer umfaßt.
17. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß das bestimmungsgemäße Schließen das Verriegeln des Abdeckteils ohne Verwendung des Codeträgers umfaßt.
18. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß sie eine Vorrichtung zum Unterbrechen der Tätig­ keit der Vergleichsvorrichtung für eine vorbestimmte Zeit­ spanne aufweist, wenn ein anderer Code als der bestimmungs­ gemäße der Empfangsvorrichtung öfter als eine vorbestimmte Anzahl zugeführt wird.
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