DE3705195A1 - Leiteinrichtung - Google Patents

Leiteinrichtung

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    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F13/00Common details of rotary presses or machines
    • B41F13/54Auxiliary folding, cutting, collecting or depositing of sheets or webs
    • B41F13/56Folding or cutting
    • B41F13/62Folding-cylinders or drums

Description

Die Erfindung betrifft eine Leiteinrichtung für einen Zwickel zwischen zwei unter Übergabe von bogenförmigen Produkten miteinander zusammenwirkenden Zylindern ei­ nes Falzapparats oder dergleichen, die ein mittels seitlicher Lagerstummel mit zylinderparalleler Achse drehbar gelagertes, eine zylindrische Mantelfläche besitzendes Drehteil und mindestens ein seitlich hier­ an sich anschließendes, eine in die zylindrische Man­ telfläche des Drehteils tangential einschneidende Ober­ flächenkontur besitzendes, stationäres Anschlußstück aufweist und bei der das Drehteil und jedes zugeordnete Anschlußstück bezüglich der benachbarten Zylinder ver­ stellbar angeordnet sind.
Eine Anordnung dieser Art ist aus der DE-OS 35 12 308 bekannt. In der DE-OS 35 12 308 ist zwar davon die Rede, daß das Drehteil und jedes Anschlußstück verstellbar auf einem Rahmen aufgenommen sein sollen. Das in der genann­ ten Druckschrift beschriebene Ausführungsbeispiel zeigt jedoch eine stationäre Anordnung und enthält zur Ver­ stellbarkeit keine näheren Ausführungen. Die Verstell­ barkeit des Drehteils und der Anschlußstücke ist jedoch vielfach erwünscht, um die Lage der Stützflächen von Drehteil und Anschlußstücken in Abhängigkeit von der Pa­ pierdicke, der Seitenzahl, der Formatlänge etc. der durchlaufenden Falzprodukte zur Vermeidung von sogenann­ ten Schlagecken oder dergleichen verändern zu können. Dabei ist es vorteilhaft, wenn in jeder Stellung die tangentiale Ausrichtung der Anschlußstücke zum Drehteil und zu benachbarten Führungselementen gewährleistet ist. Im Falle einer Einzelverstellung des Drehteils und der Anschlußstücke kann sich deshalb ein vergleichsweise großer Justierungsaufwand ergeben.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegen­ den Erfindung, eine Anordnung eingangs erwähnter Art zu schaffen, bei der im Falle einer Verstellung des Dreh­ teils jedes Anschlußstück unter Beibehaltung seiner tan­ gentialen Ausrichtung automatisch mitgenommen wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß wenigstens auf einem der seitlichen Lagerstummel des Drehteils, die mittels einer Stelleinrichtung entlang einer zugeordneten, quer zur Drehteilachse verlaufenden Führung bewegbar sind, pro Anschlußstück jeweils minde­ stens ein diesem zugeordneter Schwenkarm gelagert ist, auf dem ein das zugeordnete Anschlußstück aufnehmender Träger schwenkbar aufgehängt ist, der in schwenksicherem Eingriff mit einer zugeordneten Kulissenführungseinrich­ tung ist.
Diese Maßnahmen ermöglichen eine einfache Verstellung des Drehteils mit gleichzeitiger Nachführung jedes An­ schlußstücks während des Betriebs. Es ist daher eine lau­ fende Anpassung der Stellung der gesamten Leiteinrichtung möglich. Mit Hilfe der Kulissenführungseinrichtung und des schwenkarmseitig vorhandenen Schwenkfreiheitsgrads jedes Anschlußstücks ist es dabei ohne weiteres möglich, die tangentiale Ausrichtung jedes Anschlußstücks gegen­ über dem Drehteil und einem an das betreffende Anschluß­ stück u.U. sich anschließenden Führungselement beizube­ halten. Das Drehteil wird in vorteilhafter Weise ledig­ lich in radialer Richtung verstellt, was die Verstell­ einrichtung sehr vereinfacht. Die entsprechende Längsfüh­ rung kann dabei zweckmäßig bezüglich des Zwickelwinkels etwa winkelhalbierend angeordnet sein. Das bzw. die An­ schlußstücke werden durch die in sich starren Schwenk­ arme zusammen mit dem Drehteil angehoben bzw. abgesenkt, erfahren gleichzeitig aber die ihnen mittels der Kulis­ senführungseinrichtung aufzwingbare Drehbewegung um ihre eigene Achse, so daß in jeder Stellung die tangentiale Ausrichtung bezüglich des Drehteils und eines jeweils benachbarten Führungselements z. B. in Form einer Band­ führung etc., beibehalten werden kann. Es wird daher in jeder Stellung des einstellbaren Drehteils eine zuver­ lässige Funktionsweise gewährleistet.
In vorteilhafter Weiterbildung der übergeordneten Maß­ nahmen kann die Stelleinrichtung wenigstens ein auf ei­ nem Lagerstummel angeordnetes Ritzel aufweisen, das mit einer stationär angeordneten Zahnstange und einer dieser gegenüberliegenden, bewegbaren Zahnstange im Eingriff ist. Diese Maßnahmen ergeben eine sehr robuste Ausfüh­ rung. Zweckmäßig kann die bewegbare Zahnstange dabei mit einer gestellfest abgestützten Stellschraube im Gewin­ deeingriff sein. Hierbei läßt sich eine besonders fein­ fühlige Einstellbarkeit erreichen.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann das Drehteil eine durchgehende Achse aufweisen, deren Enden die Lagerstummel bilden, wobei auf jedem Lager­ stummel ein mit einer stationären Zahnstange zusammen­ wirkendes Ritzel drehfest aufgenommen ist. Hierbei er­ gibt sich im Falle einer Stellbewegung in vorteilhafter Weise ein zuverlässiger Synchronlauf der beiden Lager­ stummel und damit eine genau parallele Verstellung des Drehteils. Ein weiterer Vorteil dieser Maßnahmen besteht darin, daß die beiden stationären Zahnstangen so gegen­ einander versetzt angeordnet sein können, daß die Ver­ drillung der Achse ausgeglichen wird. Hiermit ist somit eine hohe Genauigkeit erreichbar.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß jeder Träger zwei parallel gegeneinander versetzte Führungszapfen aufweist, die in einen jeweils zugeord­ neten Ast der Kulissenführungseinrichtung eingreifen. Hiermit lassen sich auf einfache Weise, d. h. mit Hilfe gerade verlaufender Führungsäste eine gesteuerte Ver­ schiebe- und Schwenkbewegung jedes Anschlußstücks er­ reichen. Der Grad der gewünschten Schwenkbewegung hängt dabei lediglich von der gegenseitigen Neigung der beiden Führungsäste und ihrer Neigung gegenüber der drehteilsei­ tigen Längsführung ab. Die Verwendbarkeit gerade verlaufen­ der Führungen ermöglicht in vorteilhafter Weise auch ei­ nen flächenhaften Eingriff der Führungszapfen und damit einen verschleißarmen Betrieb. Die Führungszapfen sind dabei lediglich tragstückseitig mit Schwenkfreiheitsgrad bezüglich ihrer Achse anzuordnen.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß einer der beiden pro Träger vorgesehenen Führungs­ zapfen mit seinem dem zugeordneten Führungskanal gegen­ überliegenden Ende auf dem benachbarten Schwenkarm aufge­ nommen ist. Dies ergibt eine besonders einfache und kom­ pakte Ausführung, da der durchgehende Führungszapfen gleichzeitig als schwenkarmseitige Aufhängung des von ihm durchsetzten Trägers dient.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbei­ spiels anhand der Zeichnung in Verbindung mit den rest­ lichen Unteransprüchen.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Radialschnitt durch eine mehrteilige Leiteinrichtung erfindungsgemäßer Art,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 1 teilweise im Schnitt und
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Fig. 2.
Die in Fig. 1 dargestellte Leiteinrichtung ist dem Zwickel 1 zwischen einem Falzmesserzylinder 2 und einem Falzklappenzylinder 3 eines Falzapparats zugeordnet und dient dazu, die beim Falzvorgang auf dem den Falz­ messer vorauslaufenden Umfangsabschnitt des Falzmesser­ zylinders 2 aufliegende Produkthälfte eines Falzprodukts 4 dem Falzklappenzylinder 3 zuzuführen. Die dargestellte Leiteinrichtung besteht aus einem mittleren Drehteil 5 in Form einer frei drehbar gelagerten Walze oder mit oder ohne Abstand nebeneinander angeordneter, frei drehbar gelagerter Rollen, sowie aus an das Drehteil 5 seitlich sich anschließenden, einen keilförmigen Querschnitt auf­ weisende Anschlußstücken 6 bzw. 7, die als durchgehender Balken oder als an einer über die Maschinenbreite durch­ gehenden Traverse mit oder ohne Abstand befestigte Zungen ausgebildet sein können. Die Stützflächen 6 a bzw. 7 a der Anschlußstücke 6 bzw. 7 laufen etwa tangential in die zylindrische Umfangskontur 5 a des Drehteils 5 ein und schließen andererseits ebenfalls tangential bzw. stufen­ los an ein jeweils benachbartes Führungselement, wie im Falle des Anschlußstücks 6 an eine den Falzklappenzylin­ der 2 umfassende Bandführung 8 oder im Falle des Anschluß­ stücks 7 an eine den Falzklappenzylinder 3 umfassende Bürste 9 an.
Das Drehteil 5 und die Anschlußstücke 6 bzw. 7 sind, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, auf einem zwi­ schen die Seitenwandungen 10 eines den Falzklappenzy­ linder 2 und Falzmesserzylinder 3 aufweisenden Falzappa­ rats einsetzbaren Gestell aufgenommen, das zwei seitli­ che, seitenwandparallele Lagerschilde 10 aufweist, die, wie am besten aus Fig. 3 erkennbar ist, durch quer da­ zu verlaufende Traversen 11 fest miteinander verbunden sind. Das so gebildete Gestell ist zur Gewährleistung einer vollständigen Abstellbarkeit der Leiteinrichtung um eine falzapparatfeste Achse 12 schwenkbar angeordnet. In der Betriebsstellung kann eine Fixierung mittels eines in Fig. 3 angedeuteten Anschlags 13 erfolgen.
Zur Anpassung des Abstands der durch das Drehteil 5 und die Anschlußstücke 6 bzw. 7 gebildeten Leiteinrichtung von den den zugeordneten Zwickel 1 begrenzenden Zylindern sind das Drehteil 5 und die Anschlußstücke 6 bzw. 7 ver­ stellbar auf den seitlichen Lagerschilden 10 aufgenommen. Hierzu sind die Lagerschilde 10, wie die Fig. 2 und 3 zeigen, mit bezüglich des Öffnungswinkels des Zwickels 1 winkelhalbierend angeordneten Längsführungen 14 in Form kammerförmiger Ausnehmungen versehen, in denen jeweils ein Lagerschuh 15 zur Lagerung des Drehteils 5 verschieb­ bar geführt ist. Das Drehteil 5 besitzt im dargestellten Ausführungsbeispiel eine durchgehende Achse 16, auf der ein die Umfangskontur 5 a aufweisender Mantel frei dreh­ bar gelagert ist. Die aus dem Mantel herausragenden Enden der Achse 16 bilden, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, seitliche Lagerstummel 17, die auf jeweils einem Lagerschuh 15 gelagert sind. Die untere Ausgangsposition der Lagerschuhe 15 kann, wie Fig. 3 zeigt, durch eine einstellbare Anschlagschraube 18 definiert sein.
Die Verstellung der Lagerschuhe 15 und damit des Drehteils 5 wird, wie die Fig. 2 und 3 weiter erkennen lassen, mittels einer an einem Lagerschild 10 in axialer Rich­ tung abgestützten, mit einem oberhalb des zugeordneten Gestells und damit gut zugänglich plazierten Kopf ver­ sehenen Stellschraube 19 bewerkstelligt, die im Gewinde­ eingriff mit einer in einer parallel zur Längsführung 14 ausgerichteten gestellfesten Längsführung 20 verschiebbar aufgenommenen Zahnstange 21 ist. Die Längsführung 20 kann durch eine die Zahnstange 21 hintergreifende, am benach­ barten Lagerschild 10 befestigte Leiste gebildet werden. Die mittels der Stellschraube 19 entlang der Führung 20 verschiebbare Zahnstange 21 ist im Eingriff mit einem auf dem benachbarten Lagerstummel 17 aufgenommenen Ritzel 22, das gleichzeitig im Eingriff mit einer der verschiebbaren Zahnstange 21 gegenüberliegenden, am Lagerschild 10 sta­ tionär befestigten Zahnstange 23 ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Ritzel 23, wie Fig. 3 erkennen läßt, auf den zugeordneten Lager­ stummel 17 aufgekeilt und damit drehfest mit der durch­ gehenden Achse 16 verbunden, so daß diese bei Betätigung der verschiebbaren Zahnstange 21 gedreht wird. Zur Ge­ währleistung einer zu den Achsen der Zylinder 2, 3 exakt parallelen Ausrichtung des Drehteils 5 in jeder Position ist, wie Fig. 2 weiter erkennen läßt, auf dem das mit der beweglichen Zahnstange 21 zusammenwirkende Ritzel 23 aufnehmenden Ende der Achse 16 gegenüberliegenden Ende ein weiteres, aufgekeiltes Ritzel 24 vorgesehen, das im Eingriff mit einer der stationären Zahnstange 22 gegen­ überliegenden stationären Zahnstange 25 ist, so daß beide Lager­ stummel 17 bei jeder Betätigung der verschiebbaren Zahn­ stange 21 gleichförmig verstellt werden. Diese zweite stätionäre Zahnstange 25 ist in Längsrichtung justierbar angeordnet, so daß die durch die Verdrillung der Achse 16 bewirkte Phasenverschiebung zwischen den Ritzeln 23 und 24 ausgeglichen werden kann.
Die Anschlußstücke 6 bzw. 7 werden dem Drehteil 5 auto­ matisch nachgeführt und zwar derart gesteuert, daß der tangentiale Einschnitt der Stützkonturen 6 a bzw. 7 a in die Umfangskontur 5 a des Drehteils 5 und in die benach­ barte Bandführung 8 bzw. Bürste 9 erhalten bleibt. Hierzu sind auf den beiden Lagerstummeln 17 jeweils zwei etwa V-förmig gegeneinander geneigte Schwenkarme 26 bzw. 27 schwenkbar gelagert, die paarweise an den Enden jeweils eines ein Anschlußstück 6 bzw. 7 aufnehmenden Trägers 28 angreifen. Die Träger 28 sind mit Schwenkfreiheitsgrad auf den zugeordneten Schwenkarmen 26 bzw. 27 aufgenommen. Um eine unkontrollierte Schwenkbewegung der Träger 28 gegenüber den Schwenkarmen 26 zu vermeiden und eine exakte Bewegung der Träger 28 und damit der zugeordne­ ten Anschlußstücke 6 bzw. 7 entlang einer vorgegebenen Bewegungsbahn zu gewährleisten, sind die Träger 28 in schwenksicherem Verschiebeeingriff mit die gewünschte Bewegungsbahn vorgebenden Kulissenführungen 29.
Die Träger 28 sind etwa bügelförmig ausgebildet und be­ stehen, wie die Fig. 2 und 3 anschaulich erkennen las­ sen, aus seitlichen Lagerflanschen 30, die durch quer hierzu verlaufende Traversen 31, an denen die Anschluß­ stücke 6 bzw. 7 befestigt sein können, fest miteinander verbunden sind. Die Lagerflansche 30 sind jeweils mit zwei lagerschildseitig vorstehenden, parallel gegenein­ ander versetzten Führungszapfen 32 versehen, die in einen jeweils zugeordneten Ast der zugeordneten Kulissenfüh­ rung 29 eingreifen. Jede Kulissenführung 29 ist dement­ sprechend mit zwei den beiden zugeordneten Führungszapfen 32 zugeordneten Führungskanälen 33 versehen. Diese sind hier, wie am besten aus Fig. 3 erkennbar ist, gerade und gegeneinander und gegenüber der Richtung der dem Drehteil 5 zugeordne­ ten Längsführung 14 geneigt. Es genügt, wenn im Bereich jeweils eines Endes der Träger 28 eine Kulissenführung 29 vorstehend umrissener Art vorgesehen ist. Zur Gewährlei­ stung einer hohen Genauigkeit können aber auch im Bereich beider Enden der Träger 28 Kulissenführungen 28 vorge­ sehen sein. Dasselbe gilt im Prinzip auch für die Schwenk­ arme 26 bzw. 27, von denen im Gegensatz zur dargestellten Ausführung mit paarweiser Schwenkarmanordnung pro Träger 28 nur ein Schwenkarm 26 bzw. 27 unbedingt erforderlich ist. Die Führungskanäle 33 können als in die Lagerschilde 10 eingefräste Nuten ausgebildet sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel werden die Führungskanäle 33 durch auf die Lagerschilde 10 aufgesetzte Leisten 34 begrenzt. Sofern die Führungskanäle 33 auf ihrer Länge sich nicht überschneiden, kann es sich dabei um Einzelleisten handeln, wie in Fig. 2 unten und Fig. 3 links angedeutet ist. Sofern die Führungskanäle 33 auf ihrer Länge sich über­ schneiden, wie in Fig. 2 oben und Fig. 3 rechts für die Kulissenführung des Anschlußstücks 6 angedeutet ist, kann es sich dabei um Formstücke mit jeweils mehreren Führungskanälen 33 zugeordneten Flanken handeln.
Die Träger 28 sind schwenkbar auf den jeweils zugeord­ neten Schwenkarmen 26 bzw. 27 aufgenommen, die ihrerseits gegenüber den Lagerstummeln 17 ebenfalls schwenkbar sind. Die Schwenkarme 26 bzw. 27 fungieren dementsprechend als steife Abstandshalter für die in einer Kulissenfüh­ rung 29 aufgenommenen Träger 28. Die pro Trägerseite vorgesehenen, parallel gegeneinander versetzten Führungs­ zapfen 32, die in einen jeweils zugeordneten Führungska­ nal 33 der Kulissenführung 29 eingreifen, bewirken dabei eine lagerschildseitige Zweipunktaufhängung der Träger 28 und ermöglichen damit eine Umsetzung der durch die stei­ fen Schwenkarme übertragbaren Translationsbewegung in eine hiervon abweichende Gesamtbewegung der Träger 28. Infolge der hier vorgesehenen Zweipunktaufhängung lassen sich voneinander unabhängige Bewegungen des vorderen und hinteren Bereichs der zugehörigen Anschlußstücke 6 bzw. 7 und damit praktisch jede gewünschte Gesamtbewegung der Anschlußstücke 6 bzw. 7 erreichen. Die Position der dem Drehteil benachbarten Kante der Anschlußstücke 6 bzw. 7 wird bei einer Verstellung des Drehteils 5 so verändert, daß ein tangentialer Einschnitt erhalten bleibt. Gleich­ zeitig wird die Position der gegenüberliegenden Kante so verändert, daß ein tangentialer Einschnitt in das je­ weils benachbarte stationäre Führungselement in etwa er­ halten bleibt. Es genügt daher nicht, die Anschlußstücke 6 bzw. 7 lediglich zu verschieben. Diese müssen vielmehr eine zusätzliche Schwenkbewegung ausführen. Dementspre­ chend besitzen die jedem Träger 28 zugeordneten, den Ver­ lauf der vorderen bzw. hinteren Anschlußstückkante vor­ ebenden Führungskanäle 33 voneinander unabhängige Rich­ tungen. Die Gesamtbewegung der Anschlußstücke 6 bzw. 7 setzt sich somit aus einer Translationsbewegung und ei­ ner Drehbewegung zusammen, wobei die Translationsbewegung in Abhängigkeit von der Translationsbewegung des Dreh­ teils 5 entlang der in Fig. 3 mit einer strichpunktier­ ten Linie angedeuteten Winkelhalbierenden und die Dreh­ bewegung in Abhängigkeit von der gegenseitigen und ge­ genüber der Winkelhalbierenden w vorhandenen Neigung der Führungskanäle 33 und der Translationsbewegung erfolgen. Die Neigung der Führungskanäle 33 muß selbstverständlich so gewählt werden, daß keine Selbsthemmung eintritt, was durch entsprechende Positionierung der Führungszap­ fen 32 bewerkstelligt werden kann. Diese sind dementspre­ chend so positioniert, daß die ihre Achse und die Achse der Lagerstummel 17 jeweils enthaltende Ebene gegenüber der die Winkelhalbierende w enthaltenden, durch die Achse der Lagerstummel 17 gehenden Ebene entsprechend geneigt ist, so daß sich die aus Fig. 3 erkennbare, etwa V-för­ mige Anordnung der Schwenkarme 26 bzw. 27 ergibt.
Die Führungszapfen 32 können starr am jeweils zugeord­ neten Lagerflansch 30 aufgenommen sein. In diesem Fall benötigen die Führungszapfen 32 Drehfreiheitsgrad im zu­ geordnete Führungskanal 33. Im dargestellten Ausführungs­ beispiel sollen die Führungszapfen mit Drehfreiheitsgrad im jeweils zugeordneten Lagerflansch 30 gelagert sein. Die Führungszapfen 32 können dementsprechend im Bereich ihres Eingriffs in den jeweils zugeordneten Führungs­ kanal 33 ebene seitliche Gleitflächen 35 aufweisen, was eine hohe Verschleißfestigkeit gewährleistet. Die Träger 28 sind durch Lagerzapfen 36 an den zugeordneten Schwenk­ armen 26 bzw. 27 schwenkbar aufgehängt. Infolge des hier vorgesehenen Drehfreiheitsgrads der Führungszapfen 32 bezüglich der Lagerlaschen 30 kann zur Bildung der Lager­ zapfen 36, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, ein­ fach jeweils einer der pro Träger 28 vorgesehenen, pa­ rallel gegeneinander versetzten Führungszapfen 32 durch den zugeordneten Lagerflansch 30 des betreffenden Trägers 28 hindurchgreifen und im benachbarten Schwenkarm 26 bzw. 27 gehalten sein.

Claims (17)

1. Leiteinrichtung für einen Zwickel (1) zwischen zwei unter Übergabe von bogenförmigen Produkten (4) mit­ einander zusammenwirkenden Zylindern (2, 3) eines Falzapparats oder dergleichen, die ein mittels seit­ licher Lagerstummel (17) mit zylinderparalleler Ach­ se drehbar gelagertes, eine zylindrische Mantelflä­ che besitzendes Drehteil (5) und mindestens ein seit­ lich hieran sich anschließendes, eine in die zylind­ rische Mantelfläche des Drehteils (5) tangential ein­ schneidende Oberflächenkontur besitzendes Anschluß­ stück (6 bzw. 7) aufweist und bei der das Drehteil (5) und jedes zugeordnete Anschlußstück (6 bzw. 7) bezüglich der benachbarten Zylinder (2, 3) verstellbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß wenig­ stens auf einem der seitlichen Lagerstummel (17) des Drehteils (5), die mittels einer Stelleinrichtung (19 bis 23) entlang einer zugeordneten, quer zur Drehteilachse verlaufenden Führung (14) bewegbar sind, pro Anschlußstück (6 bzw. 7) ein diesem zugeordneter Schwenkarm (26 bzw. 27) gelagert ist, auf dem ein das zugeordnete Anschlußstück (6 bzw. 7) aufnehmender Trä­ ger (28) schwenkbar aufgehängt ist, der in schwenk­ sicherem Eingriff mit einer zugeordneten Kulissen­ führungseinrichtung (28) ist.
2. Leiteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die seitlichen Lagerstummel (17) auf jeweils einem in einer gestellfesten Längsführung (14) aufge­ nommenen Lagerschuh (15) gelagert ist.
3. Leiteinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Bewegung der Lagerschuhe (15) durch je­ weils einen verstellbaren Anschlag (18) begrenzt ist.
4. Leiteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelleinrichtung wenig­ stens ein auf einem Lagerstummel (17) aufgenommenes Ritzel (23) aufweist, das mit einer stationär ange­ ordneten Zahnstange (22) und einer dieser gegenüber­ liegenden, bewegbaren Zahnstange (21) im Eingriff ist.
5. Leiteinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die bewegbare Zahnstange (21) mit einer ge­ stellfest abgestützten Stellschraube (19) in Gewinde­ eingriff ist.
6. Leiteinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegbare Zahnstange (21) in einer gestellfesten Längsführung (20) geführt ist.
7. Leiteinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehteil (5) eine durchgehende Achse (16) aufweist, deren Enden die La­ gerstummel (17) bilden und daß auf jedem Lagerstum­ mel (17) ein mit einer stationären Zahnstange (22 bzw. 25) zusammenwirkendes Ritzel (23 bzw. 24) auf­ genommen ist.
8. Leiteinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß wenigstens eine der stationären Zahnstangen (22 bzw. 25) in Längsrichtung justierbar ist.
9. Leiteinrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Drehteil (5) zugeordnete Längsführung (14) winkelhalbierend bezüglich des zugeordneten Zwickels (1) verläuft.
10. Leiteinrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Träger (28) zwei parallel gegeneinander versetzte Führungs­ zapfen (32) aufweist, die in einen jeweils zugeord­ neten Führungskanal (33) der Kulissenführungseinrich­ tung (29) eingreifen.
11. Leiteinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die den beiden Führungszapfen (32) zugeord­ neten Führungskanäle (33) einen voneinander und vom Verlauf der dem Drehteil (5) zugeordneten Längsfüh­ rung (14) unabhängigen, vorzugsweise in sich geraden Verlauf aufweisen.
12. Leiteinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskanäle (33) durch voneinander beabstandete, gestellseitig aufsetz­ bare Leisten begrenzt sind.
13. Leiteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Füh­ rungszapfen (32) mit ebenen Führungsflächen (35) ver­ sehen und trägerseitig mit Schwenkfreiheitsgrad ange­ ordnet sind.
14. Leiteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß einer der beiden pro Träger (28) vorgesehenen Führungs­ zapfen (32) mit seinem dem zugeordneten Führungska­ nal (33) gegenüberliegenden Ende einen auf dem benach­ barten Schwenkarm (26 bzw. 27) aufgenommenen Lager­ zapfen (36) bildet.
15. Leiteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß jede einen Führungs­ zapfen (32) und die Lagerstummel (17) enthaltende Ebene gegenüber der Zwickelmittellängsebene unter einem spitzen Winkel geneigt ist.
16. Leiteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Träger (28) zwei durch mindestens eine Traverse (31) miteinander ver­ bundene, an parallelen Schwenkarmen (26 bzw. 27) schwenkbar aufgenommene Lagerflansche (30) aufweist und daß vorzugsweise beide Lagerflansche (30) mit miteinander fluchtenden Führungszapfen (32) versehen sind.
17. Leiteinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che mit einem vorzugsweise schwenkbar an den Seiten­ wanden (9) des Falzapparats aufgenommenen, seitliche Lagerschilde (10), die durch wenigstens eine Traverse (11) miteinander verbunden sind, aufweisenden Gestell, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerschilde (10) mit die Lagerschuhe (15) aufnehmenden Führungsausnehmungen (14) versehen sind, und daß wenigstens ein Lager­ schild (10) den Führungszapfen (32) zugeordnete Füh­ rungskanäle (33) aufweist.
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