DE3704870C1 - Vorrichtung zur Messung der flaechigen Verteilung von Druckkraeften - Google Patents

Vorrichtung zur Messung der flaechigen Verteilung von Druckkraeften

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Messung der flächigen Verteilung von Druckkräften nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Aus der DE-OS 24 48 398 und der DE-OS 28 00 844 sind Meß­ vorrichtungen bekannt, bei denen elastische Matten mit Kon­ densatorflächen versehen sind, um die auf die Matten wirken­ den Normalkräfte messen zu können. Eine flächige Verteilung der Druckkräfte kann jedoch mit diesen Vorrichtungen nicht aufgelöst werden.
Aus der DE-OS 25 29 475 ist eine Meßanordnung zur flächigen Verteilung von Druckkräften bekannt, auf die hier besonders Bezug genommen wird. Die hier gezeigte Vorrichtung kann mit der aus der vorgenannten Druckschrift bekannten Auswert­ elektronik betrieben werden, so daß auf diese Auswertelek­ tronik im weiteren nicht näher eingegangen wird.
In der DE-PS 30 25 362 wird eine Vorrichtung beschrieben, welche eine Verbesserung gegenüber der aus der oben genann­ ten DE-OS 25 29 475 bekannten Meßanordnung dahingehend mit sich bringen soll, daß die Meßfehler verringert und die Flexibilität der Anordnung verbessert werden. Insbesondere wurde diese Konzeption im Hinblick darauf gewählt, daß ein­ fache Leiterbahnen, die auf einem elastisch verformbaren, flächigen Dielektrikum befestigt sind, angeblich schlechte elektrische Eigenschaften (Nichtlinearität, Hysterese) und auch schlechte mechanische Eigenschaften (Relaxationser­ scheinungen, Materialermüdung, geringe Flexibilität) mit sich bringen, wobei weiterhin angeblich eine ausschließliche Verwendbarkeit auf hartem, ebenem Untergrund gegeben sei. Weiterhin wird in dieser Veröffentlichung darauf hingewiesen, daß derartige einfache Anordnungen ein mechanisches Überkop­ peln auf benachbarte Kondensatoren mit sich bringen. Um die­ se Nachteile zu vermeiden, wird in der Druckschrift vorge­ schlagen, besondere Gitter-Leiterbahnen in einer besonderen Art anzubringen. Diese Anordnung ist jedoch außerordentlich kompliziert und hinsichtlich Flexibilität dann besonders schlecht geeignet, wenn z. B. eine in einem Schuh zu tragende Meßanordnung geschaffen werden soll. Auch bei Verwendung der Meßfläche als Auflage für einen Kfz-Sitz (um das Sitzverhal­ ten von Probanden zu messen) treten Probleme hinsichtlich Flexibilität auf. Weiterhin ist eine Massenfertigung einer solchen Meßmatte aufgrund des großen betriebenen Aufwandes nahezu unmöglich.
Aus der DE-OS 34 11 528 ist eine Vorrichtung nach dem Ober­ begriff des Patentanspruches 1 bekannt. Die Vorrichtung ist als Plattform ausgestaltet, also als eine Anordnung, deren Unterseite nicht verformt werden muß. Bei dieser Anordnung bestehen die Kondensatorelemente an der Unterseite des Di­ elektrikums aus Streifen einer metallbeschichteten, gedruck­ ten Platine oder eine metallbeschichtete Folie, während die Kondensatorelemente auf der Oberseite des Dielektrikums als Einzelelemente ausgebildet sind, die durch Leitungen mitein­ ander in elektrischer Verbindung stehen. Durch diese Anord­ nung soll eine mechanische Entkopplung der Kondensatorele­ mente voneinander erfolgen, wobei bei einer in der Druck­ schrift gezeigten Ausführungsform, bei welcher die Kondensa­ torelemente als metallbeschichtete Folien ausgebildet sind, die Folie kongruent zu den leitenden Metallschichten geformt ist. Weiterhin besteht bei der bekannten Anordnung das Di­ elektrikum aus einer Struktur einzelner elastischer Abstütz­ körper, wodurch eine weitere mechanische Entkopplung erzielt werden soll. Diese bekannte Anordnung bringt jedoch hohe Fertigungskosten mit sich, wobei es insbesondere sehr schwie­ rig ist, reproduzierbare Fertigungsergebnisse zu erzielen. Weiterhin eignet sich der bekannte Aufbau nur sehr bedingt für flexible "Meßmatten".
Ausgehend vom oben genannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß bei geringem Fertigungsauf­ wand eine präzise und dennoch robuste Meßanordnung hoher Fle­ xibilität erzielt wird.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Wenn man die Anordnung in einen Schuh einlegen will, so wird die oben angegebene Aufgabe zusätzlich durch die im Anspruch 7 angegebenen Merkmale gelöst.
Überraschenderweise konnte es gezeigt werden, daß entgegen der bisher geltenden Auffassung mit einfachen Leiterbahnen dann gearbeitet werden kann, wenn diese auf Trägerfolien aus Kunststoff aufgedruckt sind. Man muß also weder Gitter­ strukturen noch besondere Einschnitte zwischen den Konden­ satorflächen vorsehen, um eine hinreichende mechanische Entkopplung und gleichzeitig gute elektrische Eigenschaften zu erzielen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt der vorliegenden Erfin­ dung liegt darin, daß bei Verwendung von aufgedruckten Leiterbahnen und Abschirmflächen eine besonders günstige Fertigung gegeben ist. Man kann dann bei einer entspre­ chenden Formgebung, wie sie in der Unteransprüchen be­ schrieben ist, auf einfachste Weise besonders störsichere Meßmatten aufbauen, wobei der Aufwand für anfallende Handarbeiten extrem niedrig ist. Die Haltbarkeit der An­ ordnung ist gegenüber den bisherigen Vorschlägen wesent­ lich gesteigert.
Weitere erfindungswesentliche Details ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung werden anhand von Abbildungen näher beschrie­ ben. Hierbei zeigen
Fig. 1 und 2 Trägerfolien mit aufgedruckten Leiterbah­ nen im Zustand nach dem Bedrucken;
Fig. 3 eine zugeschnittene Trägerfolie mit Lei­ terbahn, wie sie aus der Folie nach Fig. 1 herstellbar ist;
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV aus Fig. 3;
Fig. 5 eine Anordnung nach Fig. 3 mit umgeklapp­ ten Abschirmflächen;
Fig. 6 eine Anordnung nach Fig. 2 im Fertigungs­ stadium, wie die Anordnung nach Fig. 5;
Fig. 7 einen Schnitt entlang der Linie VII-VII aus Fig. 6;
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie VIII-VIII aus Fig. 6;
Fig. 9 eine fertige Meßfläche;
Fig. 10 einen Schnitt entlang der Linie X-X aus Fig. 9; und
Fig. 11 eine Anordnung nach Fig. 9, jedoch unter Fortlassung der in Draufsicht oberen Ab­ schirmflächen.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Er­ findung, die sich auf eine in einen Schuh einlegbare Meß­ fläche bezieht, näher beschrieben. Aus der folgenden Be­ schreibung geht auch das Verfahren zur Herstellung der Vorrichtung hervor, das ebenfalls als wesentlich betrachtet wird.
Bei der Herstellung geht man zunächst von PVC-Folien 12 und 13 aus, die auf der einen Fläche mit den Leiterbahnen 10 und 11 sowie den in diese übergehenden leitfähigen Ele­ mente 14 und 15 und auf der anderen Fläche mit den ent­ sprechenden Abschirmflächen 17 und 18 bedruckt werden. Hierbei ist es überraschend, daß PVC als Grundmaterial für die Trägerfolien 12, 13 verwendbar ist.
Das leitfähige Material, mit dem die Trägerfolie bedruckt wird, ist ein metallgefülltes Kunstharz, bei dem die Me­ tallfüllung vorzugsweise im wesentlichen aus Silber be­ steht. Vorzugsweise ist hierbei das Silber in Form von mikroskopischen Fädchen vorgesehen, das dazu führt, daß bei einem eventuellen Bruch eine "Selbstheilung" durch einfaches Erwärmen und dadurch eine Neuordnung der "Fäd­ chen" stattfinden kann.
Die in Fig. 1 gezeigte Fläche weist quer zur Füßlängs­ achse orientierte Leiterbahnen 10 auf, bei der im Bereich zwischen Ferse und Vorderfuß eine der Leiterbahnen fort­ gelassen ist. In diesem Bereich kann also keine Messung erfolgen, was aber wegen der dort bei normalem Fuß nicht auftretenden Kräfte unerheblich ist.
Die Leiterbahnen 10 sind über leitfähige Elemente 14 kontaktiert. Die leitfähigen Elemente 14 sind von der eigentlichen Meßfläche als Anschlußflachkabel 24 gerad­ linig fortgeführt. Die Fortführung geschieht hierbei in einem Winkel schräg nach hinten in Richtung auf die Ferse, was sich als besonders vorteilhaft erwiesen hat, wie dies weiter unten noch näher beschrieben wird.
Der Fersenbereich der Anordnung wird über leitfähige Ele­ mente 14 angeschlossen, die an der Fußinnenseite geführt sind.
Die dem ausgenommenen Bereich 19 (zwischen Ferse und Vor­ derfuß) nächsten drei Leiterbahnen 10 sind ebenfalls im wesentlichen an der Fußinnenseite mit leitfähigen Elemen­ ten 14 verbunden, während die vorderen Leiterbahnen 10 über leitfähige Elemente 14 angeschlossen sind, welche zu­ nächst die Fußlängsachse im ausgenommenen Bereich 19 kreuzen und dann an der Fußaußenseite entlanglaufen.
Der Bereich der ersten drei Leiterbahnen vor dem ausge­ nommenen Bereich 19 ist hierbei über die Fußaußenseite hervorgezogen.
Auf der Rückseite der Trägerfolie 12 (Fig. 1) sind mit den Leiterbahnen 10 deckungsgleiche Abschirmflächen vor­ gesehen, die also in der Abbildung nicht sichtbar sind. In der Fig. 1 sind jedoch diejenigen Abschnitte der Ab­ schirmflächen 17 zu sehen, welche über die Leiterbahnen 10 bzw. die leitfähigen Elemente 14 vorstehen, wobei eine nicht deckungsgleiche, sondern größerflächige Über­ deckung bei allen leitfähigen Elementen 14 vorgesehen ist. Darüber hinaus sind an der Außenseite des Fußes, dem ge­ genüberliegend an der Innenseite des Fußes und im Bereich des Anschlußflachkabels 24 Lappen 21, 22 und 23 vorge­ sehen, welche über die dort liegenden, leitfähigen Ele­ mente 14 weit hervorstehen.
Die in Fig. 2 gezeigte Anordnung unterscheidet sich von der nach Fig. 1 zunächst dadurch, daß dort die Leiterbah­ nen 11 im wesentlichen parallel zur Fußlängsachse ange­ bracht sind. Weiterhin sind bei der in Fig. 2 gezeigten Anordnung die Leiterbahnen 11 im wesentlichen im Bereich 19 mit den dazugehörigen leitfähigen Elementen 15 verbun­ den, wobei der in Fig. 2 gezeigte Bereich 19 dem in Fig. 1 gezeigten Bereich 19 entspricht.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Anordnung sind neben den gleich angeordneten Lappen 23 des Anschlußflachkabels 25 noch drei weitere Lappen 22, 32 und 33 vorgesehen, wobei der Lappen 22 die Fortsetzung des ausgenommenen Berei­ ches 19 darstellt und die Lappen 32 und 33 über die dort geführten leitfähigen Elemente 15 hervorstehen.
Nach dem Bedrucken der Trägerfolien wird im wesentlichen entlang der Außenumrisse der aufgedruckten Abschirmflä­ che ausgeschnitten. Dadurch ergibt sich der in den Fig. 3 und 4 erläuterte Aufbau, aus dem hervorgeht, daß zwi­ schen den Leiterbahnen 10 die Folie ausgeschnitten wurde. Weiterhin geht aus Fig. 4 hervor, daß die Abschirmflächen 17 sowohl die Leiterbahnen 10 als auch die leitfähigen Elemente 14 von der Rückseite der Trägerfolie 12 her ab­ decken und somit gegen Störungen abschirmen können.
Nachdem man die "überschüssige" Trägerfolie fortgeschnit­ ten hat, schlägt man die Lappen 21, 23 und 31 nach innen in Richtung auf die dort verlaufenden leitfähigen Ele­ mente 14 um und klebt sie auf diese auf. Vorzugsweise erfolgt dieses Kleben über ein trägerloses Acrylklebeband, was sich nicht nur als besonders fest, sondern in Verbin­ dung mit den hier verwendeten Werkstoffen und der genauen Bemessung der Klebeflächen als besonders günstig erwie­ sen hat. Auf die gleiche Weise wird auch mit der in Fig. 2 bereits erläuterten Folie verfahren, was dann zu der in Fig. 6 gezeigten Konfiguration führt.
Bei der in Fig. 6 gezeigten Konfiguration fällt besonders noch auf, daß dort der ausgenommene Bereich 19 durch den eingeklappten und aufgeklebten Lappen 22 mit Abschirmflä­ che abgedeckt ist, was bei der in Fig. 5 gezeigten Fläche nicht der Fall ist.
Aus den Fig. 6 bis 8 geht noch ein weiteres wesentliches Detail hervor, das die Endbereiche 26/27 der Anschlußflachkabel 24 bzw. 25 betrifft. Dieser Endbe­ reich ist nämlich derart ausgebildet, daß dort das Flach­ kabel 24 bzw. 25 mit jeweils einem Stecker verbindbar ist, über den die Anordnung an die hier nicht gezeigte Meßelek­ tronik angeschlossen werden kann.
Aus der in Fig. 7 gezeigten Darstellung geht hervor, daß die Trägerfolie 13 mit den darauf befindlichen (aufge­ druckten) leitfähigen Elementen 15 nach innen symmetrisch vom Rand her umgeschlagen wird, so daß die leitfähigen Elemente 15 zunächst von Trägerfolie 13 vollständig um­ hüllt sind. Nachdem aber die Trägerfolie 13 in diesem, im Bereich des Schnittes VII-VII liegenden Abschnitt durch­ gehend mit einer Abschirmfläche verbunden ist, die dort als Steckerabschirmung 30 dient, sind somit die leitfähi­ gen Elemente 15 ringsum abgeschirmt. Diese Abschirmung ge­ schieht also in einer extrem einfachen und dennoch wirk­ samen Weise.
Im äußersten Endabschnitt sind die leitfähigen Elemente 14 bzw. 15 zu Anschlußkontakten 28 auseinandergezogen, um dort einen Stecker anbringen zu können. Derartige Stecker sind handelsüblich und werden z. B. zum direkten Aufstecken auf Platinen verwendet. Die Anschlußkontakte 28 sind also ebenfalls (und gleichartig) aufgedruckt und unterscheiden sich von den Leiterbahnen 10/11 bzw. den leitfähigen Elementen 14/15 lediglich hinsichtlich Funk­ tion und räumlicher Anordnung.
Wie in Fig. 8 gezeigt, ist im Bereich der Anschlußkontakte 28 auf der Rückseite der Trägerfolie 13 eine Versteifungs­ fläche 29 angebracht, die aus einer steiferen Kunstharz­ folie besteht. Die Anbringung erfolgt hierbei ebenfalls wieder über Kleben, vorzugsweise mit trägerlosem Acryl­ klebeband. Durch diese Versteifung ist ein besonders sicheres und gefahrloses Einführen in den Stecker möglich.
Nachdem die in den Fig. 5 und 6 gezeigten und oben erläu­ terten Konfigurationen mit umgeklappten Klappen herge­ stellt sind, werden diese Anordnungen mit den Abschirm­ flächen 17, 18 nach außen auf eine entsprechend zuge­ schnittene Elastomer-Schicht 16 aufgeklebt, wie dies in den Fig. 9 und 10 dargestellt ist. Die elastomere Zwi­ schenschicht 16 besteht vorzugsweise aus einem geschäum­ ten Kunstharz mit geringer Hysterese.
Wie dies aus den Fig. 10 und 11 hervorgeht, wird auf die­ se Weise die an sich bekannte Matrixanordnung geschaffen, bei der Kondensatorelemente C 1 bis C 72 gebildet sind. Je­ des Kondensatorelement C 1 bis C 72 kann hierbei "angewählt" werden, wie dies aus den eingangs zitierten Druckschrif­ ten bekannt ist. Zu Fig. 11 ist hierbei noch zu bemer­ ken, daß diese Abbildung lediglich zur Erläuterung der Kondensator-Anordnung dient, um den matrixförmigen Auf­ bau näher zu zeigen.
Wenn nun die in Fig. 9 gezeigte fertige "Meß-Einlegsohle" in den Schuh eines Probanden eingelegt werden soll, so werden die Anschlußflachkabel 24, 25 und der an der Fuß­ außenseite vorstehende Bereich 20 hochgeklappt. Hierbei ist der in Fig. 9 mit α bezeichnete Winkel, um den die Flachkabel 24/25 nach hinten, in Richtung Ferse geneigt sind, besonders vorteilhaft, da so die Meßkabel 24/25 knick- und zugfrei aus dem Schuh herausgeführt werden können.
Weiterhin wird dadurch, daß der Bereich 20 nach oben ge­ klappt wird, eine Beeinflussung der Leitungskapazitäten der leitfähigen Elemente 14/15 in diesem Bereich ausge­ schlossen, da dort nur geringe Kräfte beim Laufen und Gehen auftreten können.
Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, wird mit der vor­ liegenden Erfindung zum einen eine fertige Meßmatte bzw. Einlegesohle zum Messen der flächigen Verteilung von Druckkräften aufgezeigt, zum anderen ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Vorrichtung. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei der, daß durch die besondere Formge­ bung sowohl der Leiterbahn und deren Zuleitung über leitfähige Elemente als auch durch die besondere Form­ gebung der Abschirmflächen ein besonders (elektrisch) störungssicherer Aufbau erzielt wird, mit dem besonders exakte Messungen durchführbar sind. Die Herstellung ist einfach und kann kostengünstig in großen Serien erfol­ gen, da entgegen der bisherigen Auffassung der Fachleute keine besondere Formgebung der Leiterbahnen notwendig ist.

Claims (16)

1. Vorrichtung zur Messung der flächigen Verteilung von Druck­ kräften, die im wesentlichen senkrecht zu einer verformbaren Meßfläche wirken, mit einer Matrixanordnung von Kraftsenso­ ren, die jeweils durch Kapazitäten (C 1 bis C 72) an Kreuzungs­ punkten zwischen zwei Gruppen im wesentlichen paralleler An­ ordnungen von auf Trägerfolien aus Kunststoff aufgedruckten Kondensatorelementen gebildet sind, welche auf den einander gegenüberliegenden Oberflächen eines elastisch verformbaren, flächigen Dielektrikums befestigt sind und die über Leitun­ gen mit einer Auswerteelektronik verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Kondensatorelemente jeder Gruppe als gleichförmige auf je einer einzigen Trägerfolie (12 bzw. 13) aus Kunst­ stoff aufgedruckt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie (12, 13) aus PVC- Folie besteht.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnen (10, 11) aus metall­ gefülltem, insbesondere aus silbergefülltem, Kunstharz bestehen.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Dielektrikum eine Schicht (16) aus einem Elastomer, vorzugsweise aus einem geschäumten Elastomer, umfaßt, auf welcher die Leiterbahnen (10, 11) mit nach außen weisender Trägerfolie (12, 13) fixiert sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnen (10, 11) auf das Dielektrikum (16) mittels trägerlosem Acryl-Klebeband aufgeklebt sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der den Leiterbahnen (10, 11) bzw. den Leitungen (14, 15) gegenüberliegenden Seite auf den Trägerfolien (12, 13) Abschirmflächen (17, 18) aufgedruckt sind, welche die Leiterbahnen (10, 11) und leitfähigen Elemente (14, 15) überdecken.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Meßfläche der Form einer Fuß-Austrittsfläche angepaßt ist und in einen Schuh eines Probanden einleg­ bar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Satz von Leiterbahnen (10) quer zur Fuß­ längsachse, der andere Satz von Leiterbahnen (11) parallel zur Fußlängsachse verläuft und daß die Leitungen (14, 15) im Bereich des Tuberosithas Osiss Naviculares zusammen mit einem Trägerfolien­ streifen als Anschlußflachkabel (24, 25) aus dem Schuh herausführbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß diejenigen Leiterbahnen (11), die parallel zur Fußlängsachse verlaufen und über die im wesentlichen gesamte Fußlänge reichen, im Bereich zwischen Ferse und Vorderfuß durchtrennt und an diesen Enden mit den Leitungen (15) verbunden sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gruppe der quer zur Fußlängsachse verlaufenden Leiterbahnen (10) die dem durchtrennten und mit den Leitungen (15) besetzten Bereich gegen­ überliegende Leiterbahn fortgelassen ist und daß min­ destens ein Teil der Leitungen (14) zum Anschluß der Leiterbahnen (10) in diesem Bereich die Fußlängsachse kreuzend zur Fuß-Außenseite geführt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Fuß-Außenseite geführten Leitungen (14) zu den vorderen Leiterbahnen (10) im Bereich der Zehen geführt sind und im Bereich des Kuboid zusammen mit der Trägerfolie (12) über die Fuß-Außenfläche nach außen vorstehend und in diesem Bereich (20) nach oben klappbar sind.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmfläche (17) im nach außen vorstehen­ den Bereich (20) als erster Lappen (21) derart wei­ ter nach außen geführt ist, daß der erste Lappen (21) die Leitungen (14) abdeckend und diese einschließend nach innen umklappbar und auf den Leitungen (14) unter Zwischenlage der Trägerfolie festklebbar ist.
12. Vorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmflächen (18) in der Verlängerung des ausgenommenen Bereiches (19) als zweiter Lappen (22) nach außen fortgeführt und die Leitungen (15) im ausgenommenen Bereich (19) abdeckend und diese einschließend nach innen umklappbar und auf den Leitungen (15) unter Zwischenlage der Trägerfolie festklebbar ist.
13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmfläche (17, 18) im Bereich des An­ schlußflachkabels (24, 25) als ein, über die Leitungen (14, 15) hinausragender dritter Lappen (23) ausgeführt ist und die Leitungen (14, 15) abdeckend umklappbar und auf diesen unter Zwischenlage der Trägerfolie festklebbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (26, 27) der Anschlußflachkabel (24, 25) derart mit Anschlußkontakten (28) ausgebildet sind, daß ein handelsüblicher Direkt-Steckverbinder anbringbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Trägerfolie (12, 13) im Bereich der An­ schlußkontakte (28) eine Versteifungsfolie (29) aufgeklebt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußflachkabel (24, 25) leicht nach hinten, in Richtung Ferse geneigt herausgeführt sind.
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