DE3700713A1 - Anordnung zur schaffung von mischinfusionsloesungen - Google Patents

Anordnung zur schaffung von mischinfusionsloesungen

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    • A61J1/2027Separating means having frangible parts

Description

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Schaffung von Mischinfusionslösungen gemäß dem Oberbegriff des An­ spruches 1. Solche Anordnungen sind aus der DE-OS 29 07 479 und dem DE-GM 83 22 854 bekannt. Beide Vor­ veröffentlichungen zeigen jeweils zwei Vorratskammern, die je ein Bestandteil (Kompartiment) einer zu bildenden Infusionslösung beinhalten, wobei diese Vorratskammern aber voneinander getrennt sind, d. h. zwischen ihnen keine Flüssigkeitsverbindung besteht. Dies ist notwendig, da vielfach die Kompartimente einer späteren Infusionslö­ sung aufgrund ihrer unterschiedlichen Struktur bzw. chemischen Zusammensetzung je für sich aufbewahrt und sterilisiert werden müssen. Durch Einstechen einer spe­ ziellen Zulauf-Lüftungskanüle (DE-OS 29 07 479) bzw. Ein­ führen einer Kanüle und Hineinstoßen eines Hilfsstopfens in eine der Vorratskammern (DE-GM 83 22 854) werden beide Vorratskammern mit einem demgegenüber relativ kleinen Raum verbunden. In diesem Raum sollen sich die Inhalte der beiden Vorratskammern mischen, um von dort aus über die Infusionsleitung dem Patienten zugeführt zu werden. Diese Anordnung ist in mehrfacher Hinsicht nachteilig. In beiden Fällen ist der Raum, in dem sich die Komparti­ mente der beiden Vorratskammern treffen, außerordentlich klein, so daß in keiner Weise sichergestellt ist, daß sich die Inhalte beider Vorratskammern auch in dem gewünschten Mengenverhältnis miteinander mischen. Damit ist aber nicht gewährleistet, daß dem Patienten die Infusionslösung in der erforderlichen richtigen Mischung zugeführt wird. Das Einstechen der Kanüle ist beim Gegenstand beider Vor­ veröffentlichungen diffizil und kann zu Fehlern führen; insbesondere einer schädlichen Kontaminierung des Inhaltes der Vorratskammern mit Schmutz, Viren oder Bazillen.
Ferner kennt man aus einem Prospekt der Firma INFRAMED Klinikbedarf GmbH ein Mischinfusionsbeutel-System für die paranterale Ernährung. Hier ist ein Mischbeutel über eine Leitung und am freien Ende dieser Leitung befindliche Einsteckkanülen mit einer entsprechenden Anzahl von Vor­ ratskammern verbindbar. Durch das Einstecken oder Einste­ chen dieser Kanülen in die Vorratskammern besteht auch dort die Gefahr einer Kontaminierung, da das Einstechen oder Einstecken von außen her erfolgt und damit die Gefahr einer Verunreinigung besteht. Außerdem ist die gesamte An­ ordnung relativ aufwendig.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin, ohne Gefahr einer Kontaminierung eine einwandfreie, sowie ein­ fach vorzunehmende Mischung getrennt aufbewahrter und steri­ lisierter Bestandteile einer Infusionslösung zu erreichen.
Der Lösung dieser Aufgabe dienen zunächst, ausgehend vom Oberbegriff des Anspruches 1, die Merkmale des Kennzei­ chens dieses Anspruches 1. Der Inhalt beider Vorratskam­ mern wird, sobald die Infusion vorgenommen werden soll, in die Mischkammer geleitet und aufgrund der Größe der Mischkammer erfolgt dort sehr schnell ein vollständige und damit einwandfreie Vermischung der Inhalte der Vor­ ratskammern. Es ist für absolute Sterilität gesorgt, da das Öffnen der Verbindungen zwischen den Vorratskammern und der Mischkammer, der Durchtritt der Kompartimente und schließlich der Mischvorgang ohne jeden Kontakt mit der äußeren Umgebung erfolgt. Insbesondere müssen nicht Kanülen von außen eingestochen werden, wodurch die o. g. Gefahr der Kontaminierung gegeben ist. Die von außen zu öffnenden Ver­ bindungen zwischen den Vorratskammern und der Mischkammer können von verschiedener, vorbekannter Art sein. So zeigt z. B. das DE-GM 77 19 528 einen Infusionsbeutel, mit dessen Hilfe mehrere Infusionslösungen getrennt voneinander auf­ bewahrt und appliziert werden können. Die dort gezeigten, getrennten Aufnahmeräume dienen sämtlich als Vorratskam­ mern. Sie sind durch Schweißnähte voneinander getrennt, in denen als von außen zu öffnende Verbindung eine Brechkanüle angebracht ist. Dies kann eine Kunststoffröhre sein, welche durch einen Stift verschlossen ist, der durch leichten Druck abgebrochen werden kann. Doch ist (siehe oben) die Erfin­ dung hinsichtlich der von außen zu öffnenden Verbindungen hierauf nicht beschränkt. Das Öffnen solcher Verbindungen ist problemlos. Fehlbedienungen sind praktisch ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß die An­ ordnung so ausgestaltet sein kann, daß die Vorratskammern un­ mittelbar an die Mischkammer grenzen und auch die Vorrats­ kammern selber unmittelbar aneinander oder nebeneinander liegen. Im einzelnen wird hierzu auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen. Eine solche Anordnung ist nicht nur in der Herstellung entsprechend preisgünstig, sondern auch vom Verbraucher (Arzt, Klinik) aufgrund ihres geringen Raumbedarfes in größeren Stück­ zahlen in einem kleinen Raum zu lagern. Der relativ ein­ fache Aufbau und der geringe Raumbedarf einer solchen An­ ordnung erleichtert auch ihre Plazierung (Aufhängung) am Bett seines Patienten.
Die Merkmale des Anspruches 2 ermöglichen die Zugabe wei­ terer, in der Infusion gewünschten Bestandteile, wie z. B. Medikamente. In diesem Fall muß das Volumen der Misch­ kammer so groß sein, daß es nicht nur die Inhalte der Vor­ ratskammern, sondern auch die vorgenannte Zugabe auf­ nehmen kann.
Die Vorratskammern und die Mischkammer können unterschied­ lich ausgebildet sein. Eine in der Fertigung und auch im Gebrauch besonders vorteilhafte Ausgestaltung ist Gegen­ stand des Anspruches 4. Dies erlaubt die fertigungstech­ nisch besonders günstige und eine einwandfreie Trennung der Behälterinnenräume voneinander gewährleistende An­ ordnung gemäß Anspruch 5.
Die Merkmale des Anspruches 6 beinhalten eine räumlich be­ sonders vorteilhafte Anordnung der Vorratskammern zueinan­ der und zur Mischkammer.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den wei­ teren Unteransprüchen, sowie der nachfolgenden Beschreibung und der zugehörigen Zeichnung von erfindungsgemäßen Aus­ führungsbeispielen zu entnehmen. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 schematisch ein Ausführungs­ beispiel nach der Erfindung in der Draufsicht,
Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, ebenfalls in der Draufsicht.
Das Beispiel der Fig. 1, 2 zeigt eine Anordnung, bestehend aus zwei Vorratskammern 1, 2 und einer Mischkammer 3, sowie Zu- und Ableitungen 4 bzw. 5 in die Vorratskammern bzw. aus der Mischkammer.
Gemäß diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Kammern 1 bis 3 aus einem Kunststoffschlauch 15 gebildet, der in der Längsrichtung L verläuft und an seinen beiden Enden 6, 7 durch Verschweißungen oder Verklebungen 8 abgeschlossen ist. Ferner ist eine Verschweißung oder Verklebung 9 zur Trennung der beiden Vorratskammern 1, 2 voneinander vorge­ sehen. Eine weitere Verschweißung 10 trennt die Vorrats­ kammern 1, 2 von der Mischkammer 3. Diese Verschweißungen oder Verklebungen können in bekannter Weise erfolgen. Die Art dieser Verschweißung oder Verklebung hängt auch von der Art des verwendeten Kunststoffmateriales ab. Dies kann bei­ spielsweise (ohne daß die Erfindung hierauf beschränkt ist) sein: Polyvinylchlorid, Polyäthylen, Polypropylen, Poly­ urethan, Ethylen-vinylacetat, Polyamide sowie Laminate aus zwei oder mehreren dieser Materialien.
Fig. 3 zeigt eine ähnliche Anordnung, nur sind hier drei Vorratskammern 1, 2, 2′ vorgesehen, die nebeneinander an­ geordnet und durch entsprechende Schweiß- oder Klebenaht 9 voneinander getrennt sind. Ihre Abtrennung von der an­ grenzenden Mischkammer 3 wird ebenfalls durch eine solche Schweiß- oder Klebenaht 10 gebildet. Sowohl im Beispiel der Fig. 1, 2 als auch in dem der Fig. 3 bilden die schma­ len Seitenflächen der Vorratskammern 1, 2 bzw. 1, 2, 2′ eine Linie miteinander, die durch die Schweiß- oder Klebe­ naht 10 dargestellt ist. Die Mischkammer 3 liegt mit einer schmalen Seitenfläche an den vorgenannten schmalen Seiten­ flächen der Vorratskammern an. Bevorzugt ist die Anordnung so getroffen, daß die Längen der schmalen Seitenflächen der Vorratskammern zusammen gleich der Länge der angrenzen­ den schmalen Seitenfläche der Mischkammer ist, wodurch die Herstellung bzw. Schaffung sämtlicher Kammern aus einem in Richtung L durchgehenden Kunststoffschlauch möglich ist.
Das Volumen der Mischkammer 3 ist zumindest so groß, daß die Inhalte der Vorratskammern 1, 2 bzw. 1, 2, 2′ darin Platz finden; gegebenenfalls noch zuzüglich des Volumens einer Zugabe, die vor Beginn der Infusion in die Mischkammer 3 eingebracht wird.
Die durch die Schweiß- oder Klebenaht 10 gebildete Trennung zwischen den Vorratskammern und der Mischkammer ist von au­ ßen her zu öffnen, sofern die Mischung der einzelnen Kompar­ timente der Vorratskammern in der Mischkammer 3 erfolgen soll. Solche Kompartimente können z. B. eine Fettlösung in der Vor­ ratskammer 1 und eine Lösung mit Aminosäuren in der Vorrats­ kammer 2 sein. Solche, von außen zu betätigenden, Verbindun­ gen sind in der Zeichnung schematisch mit 13 angedeutet. Sie können zu ihrem Öffnen eine abbrechbare Brechkanüle oder -zapfen 14 aufweisen.
An die Anschlüsse 5 der Mischkammer können Infusionslei­ tungen angeschlossen werden, die zum Patienten führen.
Die beutelförmige Ausbildung der gesamten Anordnung aus einem Kunststoff kann nicht nur in der dargestellten und beschriebenen Weise aus einem Schlauch, sondern auch aus zusammengeschweißten oder -geklebten Folien erfolgen (nicht dargestellt).
Alle dargestellten und beschriebenen Merkmale sind erfin­ dungswesentlich.

Claims (6)

1. Anordnung zur Schaffung von Mischinfusionslösungen, wobei mindestens zwei Vorratskammern zur Aufnahme von unterschiedlichen Kompartimenten und Mittel zur Zusammenführung der Inhalte der Vorratskammern in einen Mischraum vorgesehen sind, dadurch gekennzeich­ net, daß der Mischraum als Mischkammer (3) von einem Volumen ausgebildet ist, das mindestens so groß wie die Inhalte aller Vorratskammern (1, 2; 1, 2, 2′) zusammen ist, daß der Innenraum der Mischkammer von den Innenräumen der Vorratskammern getrennt ist, daß die Abtrennungen (10) der Mischkammer von den Vorrats­ kammern eine von äußen zu öffnende, sich im sterilen Bereich einer der Kammern befindende Verbindung (13, 14) aufweisen, und daß die Mischkammer Anschlußmög­ lichkeiten (5) für die Anbringung mindestens einer Infusionsleitung aufweist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Volumen der Mischkammer (3) zumindest gleich dem Volumen der zugehörigen Vorratskammern und zusätzlich in die Infusionslösung noch einzugebenden Bestandteilen, z. B. Medikamenten, ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß sie beutelförmig ausgebildet ist und aus einer bevorzugt in sich einstückigen Kunststoffolie, insbe­ sondere einem Kunststoffschlauch (15) hergestellt ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennungen zwischen den Innenräumen der Vorrats­ kammern (1, 2; 1, 2, 2′), sowie zwischen den Innenräu­ men der Vorratskammern und dem Innenraum der Mischkam­ mer (3) durch Verschweißen, Verkleben oder dergleichen (9, 10) der Kunststoffolie bzw. des Kunststoffschlauches gebildet sind.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehrere Vorratskammern (1, 2; 1, 2, 2′) nebeneinander angeordnet sind, wobei die schmalen Seitenflächen der Vorratskammern mitein­ ander eine Linie bilden und daß sich die Mischkammer (3) mit einer schmalen Seitenfläche an die vorgenannten schmalen Seitenflächen der Vorratskammern anschließt.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der schmalen Seitenflächen der Vorratskammern gleich der Länge der schmalen Seitenfläche der daran angrenzenden Mischkammer ist.
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