DE3644317A1 - Stapelgut-postaufgabesystem - Google Patents
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Description
Ein dem Anmeldungsgegenstand ähnlicher Gegenstand findet
sich in der US-Anmeldung "Postage and mailing information
applying system" von Ronald Sansone et al, die am 6.
August 1985 eingereicht wurde und die Anmeldenummer
7 62 994 aufweist und die auf den Rechtsinhaber der vorliegenden
Anmeldung übertragen wurde (korrespondierend zu
P 36 13 008.7, angemeldet am 17. April 1986).
Bestimmte Organisationen geben periodisch grosse Mengen
Postgüter auf. Beispiele derartiger Organisationen sind
Bankinstitute, Versorgungsunternehmen, Versicherungsgesellschaften,
Kreditinstitute und dergleichen. Bei derartigen grossen
Mengen nehmen diese Versender normalerweise eine
Vorbündelung und Vorsortierung ihrer Post vor und bekommen
vom Postdienst eine geringere Postgebühr im Hinblick auf
die dem Postdienst ersparte Zeit. Es sind im allgemeinen
zwei Arten vorhanden, in welcher derartige Versender ihre
Post frankieren. Der üblichste Weg ist die Verwendung
einer Frankiermaschine, die vom Versender von einem
Frankiermaschinen-Hersteller gemietet wird, und mit welcher
die erforderliche Postgebühr auf jedes Postgut aufgebracht
wird. Es wurden Einführsysteme entwickelt, bei welchen
Einsätze in eine Hülle eingegeben und diese verschlossen,
adressiert und mit einer Portogebührenmarkierung versehen
werden. Die Postgüter können bei ihrer Weiterbewegung
gewogen werden oder eine Einzelwägung mag nicht erforderlich
sein, falls alle Postgüter der gleichen Art sind, d.h.
nur ein Probepostgut gewogen werden muss. Diese
Postbehandlungsvorgänge können mit einer verhältnismässig
hohen Geschwindigkeit durchgeführt werden.
Ein zweites Verfahren zur Postaufgabe grosser Mengen
Postgut ist das Abfertigungs-Postaufgabesystem. Bei einem
derartigen System bringt der Versender eine
Abfertigungsnummer auf dem Postgut an und stellt eine
Ladungsliste her, die die Art und die Anzahl der in jedem
Einzelfall aufgegebenen Postgüter sowie die erforderlichen
Postgebühren angibt.
Bei beiden derartigen Systemen ist eine Inspektion am
Ort des Postabsenders erforderlich. Im Falle der
Frankiermaschine ist der Vermieter der Frankiermaschine,
d.h. der Frankiermaschinen-Hersteller, durch Gesetz dazu
verpflichtet, die Frankiermaschine mindestens zweimal
jährlich zu inspizieren, um zu gewährleisten, dass kein
Beweis einer Manipulation mit der Frankiermaschine
vorliegt, aus welcher sich ein Versuch zur Erzielung
nicht-genehmigter Portogebühren ergibt. Bei
Abfertigungspost werden grosse Mengen der gleichen Art
von Postgut gleichzeitig aufgegeben und der Postdienst
nimmt eine Inspektion vor, um nachzuprüfen, dass die
Ladungsliste, die der Abfertigungspost beiliegt, genau
den Betrag der Postgebühren angibt, der für die vom
Postdienst aufgenommene Post fällig ist. Dies wird durch
eine Inspektion seitens des Postdienstes erreicht, indem
die Aufzeichnungen des Postbenützers bei jedem Vorgang
überprüft werden.
Offensichtlich hat jedes dieser beiden Systeme gewisse
Nachteile. Bei der vor Ort erfolgenden Inspektion der
Frankiermaschinen, wobei durch grosse Postversender eine
grosse Anzahl von Frankiermaschinen betrieben werden,
ist deren Inspektion eine kostspielige Angelegenheit.
Ferner müssen Frankiermaschinen, die grosse Postgutmengen
verarbeiten, relativ häufig wegen Abnützung ersetzt werden.
Was das Abfertigungs-Postsystem betrifft, so liegt der
Nachteil in der Notwendigkeit für den Postdienst begründet,
einen Vertreter häufig zu den verschiedenen Versandorten
zu schicken, um sicherzustellen, dass der Versender
genau die versandte Postmenge abrechnet. Ein derartiges
System ist nicht völlig zuverlässig, da es auf der
Überprüfung vor Ort basiert, wobei die Aufzeichnungen
des Versenders verwendet werden, die nicht sicher sind.
Es wurde ein System gefunden, bei welchem ein Versender
grosse Mengen oder Stapel von Postgut versenden kann,
ohne dass das Erfordernis von Inspektionen vor Ort besteht.
Dies wird erreicht, indem der Versender eine sichere
Abrechnungseinheit hat, die ähnlich einer Frankiermaschine
ausgebildet ist, in welcher der Portogebührenwert durch
eine Ausgabestation oder Zentralstation plaziert wird.
Eine Aufstellung begleitet jeden Stapel Postgut und
enthält Daten bezüglich der Post und des erforderlichen
Betrages an Postgebühren. Eine Verbindung zwischen der
Zentralstation und dem Postversender gestattet es, dass
der Postgebührenwert zum Benutzer der Zentralstation
übertragen wird und dass Postaufgabe- und
Überprüfungsdaten vom Versender an die Zentralstation
gesandt werden. Die Postaufgabe- und Überprüfungsdaten
sind die gleichen, wie sie auf der Postaufstellung
angegeben sind, die die Stapel des Postgutes begleiten.
Dieses System sieht eine Zentralstation für eine grosse
Anzahl von Postversendern vor, so dass der Postdienst
seiner Verpflichtung enthoben ist, Inspektionen vor Ort
durchzuführen und die Zentralstation arbeitet als
Verrechnungsstelle für den Postdienst, durch welchen
eine Überprüfung der Postgebühren praktisch und kostengünstig
erzielt werden kann.
Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht
darin, dass eine einzige Seriennummer für den Benutzer
vorgesehen werden kann, die in einem Permanentspeicher
gespeichert wird, um die Identifizierung der
Verrechnungseinheit des Benutzers (Postkunden) zu
ermöglichen.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, dass
die Sicherheitsmerkmale einer Frankiermaschine vorhanden
sind, während zum Bedrucken der Postgüter ein mit hoher
Geschwindigkeit arbeitender, verhältnismässig kostengünstiger
Drucker verwendet werden kann.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines
Stapelgut-Postaufgabesystems;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine
Verrechnungsaufstellung, die
Stapelgut-Post begleiten würde,
die vom System nach Fig. 1
versandt wird;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Hülle
mit Daten, die auf die Hülle
durch das System nach Fig. 1
aufgebracht werden können; und
Fig. 4 bis 6 Betriebsablauf-Darstellungen,
die die Funktionsweise des in
Fig. 1 angegebenen Systems
beschreiben.
Es wird nunmehr auf die bevorzugte Ausführungsform näher
eingegangen.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 ist ein Stapelgut-Postaufgabesystem
allgemein mit (10) bezeichnet und umfasst ein Postamt (12),
eine Zentralstation (14) und einen Benutzerbereich (16).
Die Zentralstation (14) hat einen Prozessor (18). Dieser
Prozessor (18) ist zweckmässig ein Universalrechnertyp
mit erheblicher Kapazität. Eine Verbindung
zwischen dem Postamt (12) und einer Anzahl Zentralstationen
(14) (wovon nur eine dargestellt ist), erfolgt durch eine
Leitung oder Übertragungslinie (19), die eine
Verbindungsvorrichtung, wie beispielsweise ein Telefon
(20), enthält. Dem Prozessor (18) ist eine mit diesem in
Verbindung stehende Speichereinheit (22) mit grosser
Speichermenge zugeordnet, so dass grosse Datenmengen
gespeichert werden können, sowie eine Registereinstellvorrichtung
(23), die Verschlüssler-Software enthält, wie sie für
die Fernrückstellung von Frankiermaschinen erforderlich
ist. Systeme für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen
sind bekannt, wozu beispielsweise auf die US-PSen 37 92 446,
40 97 923 (entsprechend P 28 20 658.8) und 44 47 890
(entsprechend P 31 26 786.6) verwiesen wird.
Ein fernliegender Kundenbereich (16) hat eine gesicherte
Einheit (25), die anschliessend als "Dienstgerät"
bezeichnet wird. Das Dienstgerät (25) wird von der
Zentralstation (14) dem Benutzer zur Verfügung gestellt
und umfasst einen Benutzer-Prozessor (24), der aus einem
Prozessor kleinerer Kapazität bestehen kann,
beispielsweise einem Intel 8085-Prozessor, der von Intel
Corporation, Santa Clara, California, vertrieben wird.
Mit dem Prozessor (24) ist ein Speicher (26) verbunden.
Vorzugsweise ist der Speicher (26) ein nicht-flüchtiger
Speicher (NVM). Der Prozessor (24) ist mit dem
Zentralstation-Prozessor (18) über eine Verbindung
oder Verbindungsleitung (28) verbunden. Ein Telefon (30)
oder eine andere Verbindungsvorrichtung kann in der
Verbindungsleitung (28) vorgesehen sein, um eine selektive
Verbindung zwischen den Prozessoren (18, 24) herzustellen.
Mit dem Prozessor (24) sind ferner ein RAM (32), ein ROM
(34), ein Verschlüssler (35) und eine Uhr (36) verbunden,
deren jeweilige Funktionen anschliessend näher beschrieben
werden. Ein Eingabe-Prozessor (38) ist mit dem Benutzer-
Prozessor (24) verbunden, so dass Daten entweder manuell
oder über ein Medium, wie beispielsweise eine Diskette
oder ein Band, dem Benutzer-Prozessor zugeführt werden
können, um die für die Verarbeitung des Postgutes
erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Der
Eingabe-Prozessor (38) kann aus einer Vielzahl von
Personal-Computern ausgewählt werden, die eine Tastatur
und einen Bildschirm aufweisen und im Handel erhältlich
sind, wie beispielsweise ein IBM XT-Personal-Computer.
Eine mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtung
(39) ist elektrisch mit dem Dienstgerät (25) verbunden
und führt die physikalischen Akte aus, die beim Verarbeiten
der Post erforderlich sind, wie beispielsweise das
Einführen von Einsätzen in Hüllen, das Versiegeln der
Hüllenklappen, die Orientierung der Postgüter und die
Förderung der Postgüter an eine Frankiermaschine oder
an einen Drucker. Der Ausdruck "Einsatz" umfasst Rechnungen,
Werbematerial, Ankündigungen und dergleichen, die eine
Grösse aufweisen, dass sie in einem Umschlag oder
dergleichen aufgenommen werden können. Mit hoher
Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtungen dieser
Bauart sind im Handel erhältlich, beispielsweise das
Einführgerät Nr. 3100 Serie von Pitney Bowes Inc.,
Stamford, Ct., USA.
Ein erster Drucker (40) steht in Verbindung mit dem
Benutzer-Prozessor (24) des Dienstgerätes (25) und mit
dem Eingabe-Prozessor (38) und kann auf Postgütern (42),
wie beispielsweise Einsätze enthaltende Hüllen, drucken,
die er von der Einführvorrichtung (39) erhält. Dieser
Drucker (40) wird vom Benutzer aufgestellt und ist ein
ungesicherter, mit hoher Geschwindigkeit arbeitender
Drucker, der entweder durch den Prozessor (24) oder durch
den Eingabe-Prozessor (38) gesteuert wird. Ein zweiter
Drucker (44) ist vorgesehen, um ein Aufstellungsblatt
(46) oder anderes Dokument zu bedrucken. Dieser zweite
Drucker (44) ist vorzugsweise ein gesicherter Drucker,
der von der Zentralstation (14) zur Verfügung gestellt
wird. Unter "gesichert" wird eine Vorrichtung verstanden,
die in gleicher Weise wie eine Frankiermaschine ohne
Zugang zum Inneren des Gerätes ausgebildet ist, ausgenommen
autorisiertes Personal. Ein Beispiel einer derartigen
Frankiermaschine ist das Frankiermaschinen-Modell 6500
von der oben genannten Firma Pitney Bowes Inc. Offensichtlich
kann der zweite Drucker ein ungesicherter Drucker sein,
jedoch bringt dies ein grösseres Risiko bezüglich der
Überprüfung der Bezahlung der Postgebühren mit sich. In
der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen wird das
Aufstellungsblatt (46) als "Pass" bezeichnet. Einzelheiten
des Passes (46) werden anschliessend in Verbindung mit
Fig. 2 beschrieben.
Obgleich nur ein Kundenbereich (16) dargestellt und
beschrieben ist, so ist es offensichtlich, dass viele
Kundenbereiche durch die eine, beispielsweise aufgeführte
Zentralstation (14) im Multiplex-Betrieb versorgt werden
können. Die Zentralstation (14) kann der Ort eines
Frankiermaschinen-Herstellers oder einer anderen
Verrechnungsorganisation sein.
Im Betrieb ist der Benutzer im Kundenbereich (16) ein
Versender einer grossen Postmenge, der durch die
Zentralstation (14) eine Kenn-Nummer erhält, die in den
nicht-flüchtigen Speicher (26) des Dienstgerätes (25)
eingegeben wird. Diese Kenn-Nummer ist für jedes Dienstgerät
(25) permanent und einzig, und der Benutzer hat keinen
Zutritt zu jenem Abschnitt des nicht-flüchtigen Speichers
(26) (NVM), der die Kenn-Nummer speichert. Es ist
offensichtlich, dass dieses Merkmal auch bei Frankiermaschinen
verwendet werden kann. Das Vorliegen der Kenn-Nummer im
Speicher (26) beseitigt die Notwendigkeit, ein Schild an
der Frankiermaschine oder am Dienstgerät (25) anzubringen.
Es ist offensichtlich, dass ein Dienstgerät viele Merkmale
eines Frankiergerätes aufweisen kann, beispielsweise
Sicherheit, ein fallendes Register und dergleichen, jedoch
sind bestimmte Elemente nicht vorhanden. Das
augenscheinlichste, nicht vorhandene Element ist ein
Drucker, wobei der hierdurch erhaltene Vorteil laufend
beschrieben wird. Ein weiteres, nicht vorhandenes Element
ist ein steigendes Register. In einer Frankiermaschine
ist ein steigendes Register nur durch den Servicevertreter
des Herstellers der Frankiermaschine zugänglich und kann
zur Feststellung verwendet werden, ob irgendeine
Manipulation an der Maschine vorgenommen wurde. Wie aus
der anschliessenden Beschreibung hervorgeht, wird die
Notwendigkeit für ein steigendes Register im Dienstgerät
(25) beseitigt. Nach der Eingabe der Kenn-Nummer steht
der Benutzer mit der Zentralstation (14) über das Telefon
(30) in Verbindung, um der Zentralstation die Grösse des
Postgebührenwertes mitzuteilen, die er seinem Speicher
(26) zugeteilt haben will. Dem Benutzer wird ein Zutrittscode
gegeben, der über das Tastenfeld des Telefons (30) an
die Einstellvorrichtung (23) adressiert werden kann. Nach
Erhalt des Zutritts-Codes übermittelt der Benutzer den
Zutritts-Code und seine Kenn-Nummer der Zentralstation
(14) und desgleichen seine Anforderung für eine Grösse
eines Postgebührenwertes. Die Einstellvorrichtung (23)
dient dazu, den Postgebührenwert im Speicher (26) aufzugeben
oder zu erhöhen. Der Speicher (26) umfasst ein fallendes
Register, das durch die Zentralstation (14) mit der
gewählten Grösse des Postgebührenwertes geladen wird.
Während der Kundenbereich (16) Post verarbeitet, wird der
Postgebührenwert im fallenden Register im Einklang mit
den zur Verarbeitung der Postgüter (34) erforderlichen
Postgebühren verringert. Vorrichtungen zum Laden von
Registern, wie beispielsweise der fallenden Register, sind
bekannt, beispielsweise aus der US-PS 37 92 446 und
den deutschen Patentanmeldungen P 28 20 658.8 und
P 31 26 786.6.
Der übrige Teil des Dienstgerätes (25) enthält das ROM
(34), das Daten enthält, die Adreßsignale formatieren und
eine Reihe von Programmen speichern, um die Funktionen
des Dienstgerätes (25) zu steuern, ein RAM (32), das
Echtzeitdaten hält und zuführt, eine Uhr (36), die Zeit
und Datum angibt, und einen Verschlüssler (35), der den
Code speichert, der für die Einstellfunktionen des
fallenden Registers erforderlich ist. Der Verschlüssler
(35) kann aus einer Anzahl von Verschlüsselungsvorrichtungen
gewählt werden, einschliesslich solcher Vorrichtungen,
die die Datenverschlüsselungsnormen verwenden, die in
FIPS P 4B 46 vom 15. Januar 1977, beschrieben und vom
US Department of Commerce, National Bureau of Standards,
herausgegeben wurden.
Wie ersichtlich, ist der Drucker (40) ein mit hoher
Geschwindigkeit arbeitender, kostengünstiger, ungesicherter
Drucker, beispielsweise ein Tintenstrahldrucker oder
ein Laserdrucker oder irgendein Punktmatrixdrucker, der
die Adressen des Absenders und Empfängers unter Steuerung
des Eingabe-Prozessors (38) im Zusammenwirken mit dem Dienstgerät (25)
auf die Vorderseite der Postgüter aufdruckt. Zusätzlich können vom Drucker (40)
weitere Daten unter Steuerung durch den Prozessor (24)
auf jedes Postgut (42) aufgedruckt werden. Diese Daten
umfassen eine Transaktionsnummer (T.A. Nr.), die laufende
Nummer des jeweiligen Post-Stapelgutes, das Datum und die
Zeit der Postaufgabe, die Postklasse und eine Stapelnummer.
Die Transaktionsnummer ist die Nummer, die der
Kundenstation durch die Zentralstation zugeteilt wird,
sooft ein Postgebührenwert am Dienstgerät (25) addiert
und im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeichert
wird. Diese Transaktionsnummer ist die gleiche für einen
Postgutstapel oder mehrere derselben, die zum Versand
gelangen und bleibt die gleiche, bis das fallende Register
des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) mit einem
Postgebührenwert neu belastet wird, zu welchem Zeitpunkt
eine neue Transaktionsnummer anstelle der vorausgehenden
Transaktionsnummer zugeteilt und im Speicher (26) (NVM)
gespeichert wird. Durch Änderung der Transaktionsnummer
bei jeder erneuten Belastung wird ein Ansatz zur Überprüfung
der Postgebühren gegeben. Die Stapelnummer wird durch den
Eingabe-Prozessor (38) dem Benutzer zugeteilt, so dass
ein gegebener Stapel Postgut, d.h. Postgut eines besonderen
Typs oder Charakters, durch die vom Benutzer zugeteilte
Zahl identifiziert werden kann. Darüber hinaus kann eine
laufende Nummer, die eine Unterteilung des Stapels
darstellt, jeweils für identifizierte besondere Abschnitte
des Stapels zugeteilt werden.
Soll ein Stapel Postgut versendet werden, so überträgt
der Benutzer Daten zur Postaufgabe und Überprüfung über
den Eingabe-Prozessor (38) in den Benutzer-Prozessor (24),
der mindestens einen Abschnitt dieser Daten der
Einführvorrichtung (39) zuführt. Diese Daten könnten die
Anzahl der zu behandelnden Postgüter sowie die Anzahl
der Einsätze umfassen, die in jede Hülle eingegeben werden.
Die Zeit und das Datum können dem Drucker (40) über den
Eingabe-Prozessor (38) durch Überfahren der Uhr (36)
zugeführt werden. Dieses Überfahren ist vorteilhaft,
wenn künftige Post verarbeitet werden soll. Der
Benutzer-Prozessor (24) gibt dann dem Drucker (40) den
Befehl, die entsprechenden Postgebühren, die Zeit, das
Datum, die Transaktionsnummer und die Adresse auf das
Postgut (42) für einen jeweiligen Durchlauf zu drucken.
Dieser Durchlauf erhält eine Nummer, die der jeweiligen
zu versendenden Post zugeordnet ist und die auf den Hüllen
(42) dieses Laufes aufgedruckt wird. Wenn der Drucker
die entsprechenden Daten auf jedes Postgut aufdruckt, so
wird die Anzahl der Postgüter und die Höhe der erforderlichen
Postgebühren durch den Prozessor (24) festgelegt. Am Ende
des Durchlaufs oder Stapels druckt der zweite Drucker (44)
Berechtigungsdaten auf einen Pass (46).
Es wird nunmehr auf Fig. 2 Bezug genommen, wobei der Pass
(46) dargestellt ist, nachdem er den gesamten Portowert
(Postgebührensumme) aufgedruckt hat, der zum Aufgeben des
Stapels Postgut erforderlich ist, sowie die
Transaktionsnummer (T.A. Nr.), Stückzählung für einen
Stapel, Betrag des fallenden Registers (Reg. Am.) nach
Subtraktion für die Postgebühren, das Datum, die Zeit, die
Klasse, die Stapelnummer und (optional) die laufende
Nummer. Zusätzlich können die Dienstgerätnummer, d.h. die
im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeicherte
Kenn-Nummer, der Name des Benutzers und jedes gewünschte
Zeichen gedruckt werden. Diese Daten auf dem Pass (46)
dienen vielen Zwecken. Zunächst dient der Registerbetrag
als physikalische Aufzeichnung des im fallenden Register
des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten
Postgebührenwertes. Dieser Betrag wird auf den Pass (46)
an der oberen rechten Seite gedruckt. Der Registerbetrag
ist jener Betrag im fallenden Register, nachdem alle
Gebührenbelastungen für den zu versendenden Stapel Postgut
erfolgt sind. Durch Aufbringen dieses Registerbetrages
auf den Pass (46) nach der Postaufgabe eines jeden Stapels,
wird eine laufende permanente Aufzeichnung der Grösse
des im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) enthaltenen
Postgebührenwertes aufrechterhalten. Sollte sich ein
Unglück ereignen, bei welchem das Dienstgerät (25) zerstört
oder der darin befindliche Speicher (26) unbeabsichtigt
gelöscht wird, so hat auf diese Weise der Benutzer noch
die Möglichkeit, die Grösse des Postgebührenwertes zu
überprüfen, die von dem ursprünglich gekauften und
gespeicherten Betrag an Postgebühren verbleibt. Die
Transaktionsnummer liefert eine Berechtigungsüberprüfung
in gleicher Weise wie die Kenn- oder Dienstgerätnummer.
Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder neuen
Ladung des Dienstgerätes lässt sich leicht bestimmen, ob
mehr Postgebühren eine Transaktionsnummer begleiten als
autorisiert wurde. Ferner ist am Pass (46) das Datum und
die Zeit aufgedruckt, wo der Pass (46) gedruckt wurde,
sowie die Stückzählung, d.h. die Anzahl der Postgüter,
die in dem jeweiligen Stapel aufgegeben wurden, und die
Postklasse. Beim Drucken der Daten auf den Pass wird der
Postgebührenbetrag für den Stapel vom im fallenden
Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM)
gespeicherten Postgebührenwert abgezogen.
Die auf dem Pass (46) gedruckten Daten werden der
Zentralstation (14) über die Verbindungsleitung (28)
automatisch nach jedem Stapel übermittelt und verarbeitet,
so dass über den Prozessor (18), der mit dem Speicher
(22) in Verbindung steht, eine Aufzeichnung geführt
wird. Der Speicher (22) hat ein steigendes Register, das
dem fallenden Register im Dienstgerät (25) entspricht,
d.h. das eine ist invers zum anderen. Wie bekannt, ist
das steigende Register jenes, das die Belastungen über
eine längere Zeitspanne akkumuliert. Optional kann der
Speicher (22) ein fallendes Register aufweisen, das
die Beträge im fallenden Register im nicht-flüchtigen
Speicher (NVM) fortlaufend dupliziert. Indem der
Postgebührenwert innerhalb des Speichers (22) enthalten
ist, der dem Wert des Dienstgerätes (16) entspricht, wird
ständig eine Überprüfung vorgenommen, um sicherzustellen,
dass zwischen den Daten des Passes (46) und dem vom
Benutzer bezahlten Betrag an Postgebühren eine Übereinstimmung
besteht. Insbesondere wird der Gesamtbetrag, der der
Kundenstation kreditiert wurde, im Speicher (22) gespeichert,
und falls der im steigenden Register vorhandene Betrag
den für den Benutzer verfügbaren Gesamtbetrag überschreitet,
so wird die Kundenstation benachrichtigt, dass die Mittel
nicht ausreichen. Wird ein Stapel Postgut einem Postamt
zur Verarbeitung zugesandt, so begleitet der Pass (46)
für diesen besonderen Stapel die Post. Der Postangestellte
kann aus den Daten am begleitenden Pass (46) ermitteln,
ob eine berechtigte Postübersendung vorliegt. Falls seitens
des Postdienstes eine Frage vorhanden ist, ob die Daten
authentisch sind, so setzt er sich mit der Zentralstation
(14) in Verbindung und erhält über die Leitung (19) die
Daten aus der Zentralstation, um die im Pass (46) enthaltenen
Daten zu überprüfen. Sind diese Daten richtig, so weiss
der Postdienst, dass die Post autorisiert ist, d.h. dass
die Postgebühren für die Post bezahlt wurden. Ist
andererseits eine Abweichung vorhanden, so kann der
Postdienst Massnahmen ergreifen, um einen Betrug zu
verhindern oder jeglichen Unterschied zu korrigieren. Wie
bei der üblichen Praxis beim Gebrauch von Frankiermaschinen,
sendet eine Kundenstation (16) ihre gesamte Post an ein
zugeteiltes Postamt.
Es wird nunmehr auf Fig. 3 Bezug genommen, in welcher
eine Hülle (42) dargestellt ist, wie sie durch das
vorliegende System (10) hergestellt wird. Die obere linke
Ecke enthält die Adresse des Absenders der Post und
die obere rechte Ecke enthält einen vorgedruckten Block
(43), der die Postklasse enthält und die Kenn-Nummer oder
Dienstgerätnummer des Postabsender angibt. Diese Daten
können auf der Hülle (42) vor dem Verarbeiten eines
Stapels vorab aufgedruckt sein. Ein derartiges vorab
erfolgendes Aufdrucken kann durch direkte Verbindung des
Eingabe-Prozessors (38) mit dem Drucker (44) erfolgen,
ohne dass andere Bauelemente der Kundenstation (16)
daran teilnehmen.
Bei der Verarbeitung eines Stapels Postgut werden die
drei Adresszeilen zunächst im Adressenfeld gedruckt, mit
Empfängernamen, Strasse und Stadt, Staat und Postleitzahl.
Die vierte Zeile oder Postgebührenzeile wird dann
unter Verwendung der vom Prozessor gelieferten Daten
gedruckt. Diese Postgebührenzeile enthält den
Postgebührenbetrag $ 22, das Datum 18. Oktober 1985 und
die Transaktionsnummer, die in diesem Falle gleich
C 2J 2743T56 ist. Andere Daten können auf dieser
Postgebührenzeile angegeben werden, falls erwünscht,
einschliesslich des Zeitpunktes, zu welchem die Post
verarbeitet wird. Obgleich die Postgebührenzeile
alphanumerisch dargestellt ist, so ist es offensichtlich,
dass sie im Strichcode angegeben sein kann und, optional,
können Strichcode-Adressdaten nach Wunsch auf der Hülle
gedruckt werden. Zusätzlich können die auf dem vorgedruckten
Block (43) befindlichen Daten im Adressenfeld mit anderen
Daten zusammen gedruckt werden und der vorgedruckte Block
kann entfallen.
Obgleich die dargestellte Hülle (42) die Postgebühren- und
Adressdaten auf ihrer Vorderseite aufweist, kann das gleiche
Schema bei einem Umschlag mit Fenster angewandt werden.
Bei einer mit einem Fenster ausgestatteten Hülle kann diese
in der vorausgehend beschriebenen Weise vorab gedruckt
sein, jedoch würde, statt dass der Drucker (40) auf der
Vorderseite der Hülle (42) druckt, ein Einsatz mit den
gleichen Daten bedruckt, die auf der Vorderseite der Hülle
(42) vorhanden sind und derart eingeführt, dass er über
das Fenster sichtbar ist. Als Alternative können die Daten
bezüglich Postgebühren und Adresse auf einem Etikett
gedruckt werden und dieses kann an der Hülle (42) befestigt
werden.
Auf diese Weise wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt,
die es einer Organisation ermöglicht, grosse Postmengen
zu versenden, ohne dass jedes Stück frankiert werden muss.
Darüber hinaus wird dem Postdienst das Problem erspart,
Inspektionen in der Kundenstation (16) vor Ort durchzuführen,
um zu überprüfen, dass keine Post unberechtigt versandt
wird. Durch Zuordnung des Postgebührenbetrages, der
Transaktionsnummer, der Stückzählung, des
Registrierungsbetrages und dergleichen, kann die
Überprüfung ohne das Erfordernis einer Verschlüsselung
erfolgen. Die Zentralstation (14) arbeitet mehr oder weniger
als eine den Postdienst repräsentierende Bank und
verwaltet die Mittel in deren Namen, während sie gleichzeitig
eine Aufzeichnung zur Überprüfung bereitstellt. Die dem
Dienstgerät (25) belasteten Postgebührenwerte oder Mittel
können entweder im vorausbezahlt oder dem Benutzer der
Zentralstation (14) auf Kreditbasis belastet werden. Die
Zentralstation (14) rechnet die am Dienstgerät auftretenden
Postgebühren mit dem Postdienst auf einer Sofortbasis ab.
Die Zentralstation kann ein Hersteller einer
Frankiermaschine oder eines Dienstgerätes (25) sein oder
jede andere verlässliche Stelle.
Ein weiterer Vorteil dieses Systems besteht darin, dass
der Drucker (40), der die grosse Anzahl von Postgütern
bedruckt, nicht Teil eines gesicherten Elementes, wie
beispielsweise des Dienstgerätes (25) ist, wie dies im
Falle einer Frankiermaschine zutrifft. Aus diesem Grunde
kann der Drucker häufig mit Ersatzteilen beschickt werden,
ohne dass die Kosten oder Unbequemlichkeiten eines
Gesamtaustausches notwendig sind. Es ist offensichtlich,
dass ein Drucker anstelle der beiden dargestellten und
beschriebenen Drucker (40, 44) verwendet werden kann,
jedoch sieht die bevorzugte Ausführungsform die Verwendung
von zwei Druckern aus den angegebenen Gründen vor.
Claims (45)
1. System zur Postbearbeitung mit einer überprüfbaren
Aufstellung, gekennzeichnet durch:
eine Station mit einer Verrechnungseinheit (25), die
einen Prozessor (24) und einen Speicher (26) enthält;
einen ersten, in Verbindung mit dem Prozessor stehenden
Drucker (40); eine Vorrichtung (39) zur Zufuhr von
Postgütern zum ersten Drucker; und einen zweiten mit
dem Prozessor (24) in Verbindung stehenden Drucker
(44).
2. System nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Speicher (26)
ein fallendes Register zum Speichern eines Portobetrages
aufweist.
3. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Speicher ein nicht-flüchtiger Speicher ist
und eine Kenn-Nummer enthält.
4. System nach Anspruch 2, gekennzeichnet
durch eine Portobetrag-Einstellvorrichtung (23), die
in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht, um
die Grösse des Portobetrages im fallenden Register
einzustellen.
5. System nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste Drucker
(40) ein Hochgeschwindigkeitsdrucker ist und dass
der zweite Drucker (44) ein gesicherter Drucker ist.
6. System nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste Drucker
(40) ein Punktmatrixdrucker ist.
7. Portogenerierungssystem, gekennzeichnet
durch die Kombination einer Zentralstation (14) zur
Aufstellung von Portodaten, einer Vorrichtung (38)
zur Erzeugung von Postgutdaten und einer Vorrichtung
(24, 28) zur Übertragung der Postgutdaten zur
Zentralstation (14).
8. Portogenerierungssystem nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die
Generierungsvorrichtung Gesamt-Postgutdaten liefert.
9. Portogenerierungssystem, gekennzeichnet
durch folgende Kombination: eine Zentralstation (14)
zur Aufstellung von Portodaten, eine Vorrichtung (38)
zur Erzeugung von Portodaten, eine Vorrichtung (44)
zum Drucken von Portodaten auf mindestens ein
Aufstellungsblatt (46), und eine Vorrichtung (24, 28)
zur Übertragung der auf das zumindest eine
Aufstellungsblatt gedruckten Portodaten zur
Zentralstation.
10. Verfahren zur Übertragung eines Portobetrages,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
Speichern eines Portobetrages, Erzeugen von Portodaten,
Drucken der Portodaten, Übertragen der Portodaten
an eine fern gelegene Station, und Einstellen des
gespeicherten Portobetrages, abhängig von den
übertragenen Portodaten.
11. System zur Bearbeitung von Post mit einer überprüfbaren
Aufstellung, gekennzeichnet durch:
eine Station (16) mit einer Verrechnungseinheit (25),
die einen Prozessor (24) und einenSpeicher (26)
enthält, einen ersten in Verbindung mit dem Prozessor
stehenden Drucker (40), eine Vorrichtung (39) zur
Zufuhr von Postgütern zum ersten Drucker (40), und
einen zweiten in Verbindung mit dem Prozessor (24)
stehenden Drucker (44) und eine Vorrichtung zur
Zufuhr eines Blattes (46) zum zweiten Drucker.
12. System nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der Speicher
(26) ein fallendes Register zum Speichern eines
Portobetrages aufweist.
13. System nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der Speicher
(26) ein nicht-flüchtiger Speicher ist und eine
Kenn-Nummer enthält.
14. System nach Anspruch 12, gekennzeichnet
durch eine Portobetrag-Einstellvorrichtung (23),
die in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht, um
die Grösse des Portobetrages im fallenden Register
einzustellen.
15. System nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vorrichtung
zur Zufuhr der Postgüter eine Zuführvorrichtung
(39) ist, die Einsätze in die Postgüter einführt
und diese dem ersten Drucker (40) zuführt.
16. System nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste
Drucker (40) ein Hochgeschwindigkeitsdrucker ist
und dass der zweite Drucker (44) ein gesicherter
Drucker ist.
17. System nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste Drucker
ein Punktmatrixdrucker ist.
18. Portogenerierungssystem, gekennzeichnet
durch die Kombination einer Zentralstation (14) zur
Aufstellung von Portodaten, einer Vorrichtung (38)
zur Erzeugung von Postgutdaten und einer Vorrichtung
(24, 28) zur Übermittlung der Postgutdaten zur
Zentralstation (14).
19. System zum Aufbringen von Porto auf Postgüter,
einschliesslich der Aufbringung einer Systemkennung,
gekennzeichnet durch folgende
Kombination.:
- a) einen Prozessor (24),
- b) eine Vorrichtung (38) zur Eingabe von Portodaten in den Prozessor,
- c) einen nicht-flüchtigen Speicher (26), der in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht,
- d) eine Vorrichtung zur Speicherung einer Kenn-Nummer in dem nicht-flüchtigen Speicher (26),
- e) eine Porto-Druckvorrichtung (44), die in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht,
- f) eine Vorrichtung zur Zufuhr mindestens eines Gegenstandes zur Porto-Druckvorrichtung, und
- g) eine Vorrichtung zur Betätigung der Portodruckvorrichtung zum Aufdrucken des Portos und der Kenn-Nummer auf den Gegenstand.
20. System nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, dass der Gegenstand
ein Postgut ist.
21. System nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, dass der Gegenstand
ein Aufstellungsblatt (46) ist.
22. Verfahren zur Bearbeitung von Post und Verrechnung
des für die Post erforderlichen Portos,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
Speichern des Portobetrages; Drucken von Postdaten
auf eine Mehrzahl von Postgütern; Drucken von
Portodaten auf ein Aufstellungsblatt, die den
Portobetrag zur Versendung der Postgüter angeben;
Abziehen des Portobetrages von dem gespeicherten
Portobetrag; und Absendung der Postgüter und des
Aufstellungsblattes an ein Postamt.
23. System zur Bearbeitung von Post mit einer überprüfbaren
Aufstellung, gekennzeichnet durch
eine Zentralstation (14) mit einem ersten Prozessor
(18) und einem ersten in Verbindung mit dem ersten
Prozessor stehenden Speicher (22), einen Kundenbereich
(16) mit einer Verrechnungseinheit (25), die einen
zweiten Prozessor (24) und eine in Verbindung mit
dem zweiten Prozessor stehende Speichereinheit (26)
aufweist, eine Verbindungslinie (28) zwischen der
Zentralstation (14) und dem Kundenbereich (16), einen
ersten in Verbindung mit dem zweiten Prozessor (24)
stehenden Drucker (40), eine Vorrichtung zur Zuführung
von Postgütern zu dem ersten Drucker (40) und einen
zweiten in Verbindung mit dem zweiten Prozessor (24)
stehenden Drucker (44).
24. System nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, dass der zweite
Speicher ein fallendes Register zum Speichern eines
Portobetrages aufweist.
25. System nach Anspruch 24, dadurch
gekennzeichnet, dass der zweite
Speicher ein nicht-flüchtiger Speicher ist und
eine Kenn-Nummer enthält.
26. System nach Anspruch 24, gekennzeichnet
durch eine Portobetrag-Einstellvorrichtung (23),
die in Verbindung mit dem ersten Prozessor (18)
steht, um den Portobetrag im fallenden Register
einzustellen.
27. System nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vorrichtung
zur Zufuhr der Postgüter eine Einführvorrichtung
(39) ist, die Einsätze in Postgüter einführt und
die Postgüter dem ersten Drucker (40) zuführt.
28. System nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste Drucker
(40) ein Hochgeschwindigkeitsdrucker und der zweite
Drucker (44) ein gesicherter Drucker ist.
29. System nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste Drucker
ein Punktmatrixdrucker ist.
30. System zur Bearbeitung von Post mit einer überprüfbaren
Aufstellung, gekennzeichnet durch
eine Zentralstation (14) mit einem ersten Prozessor
(18) und einem mit diesem ersten Prozessor in Verbindung
stehenden Speicher (22), eine Kundenstation (16) mit
einer Verrechnungseinheit (25), die einen zweiten
Prozessor (24) und einen mit diesem zweiten
Prozessor in Verbindung stehenden Speicher (26)
aufweist, eine Verbindung zwischen der Zentralstation
und der Kundenstation, eine Druckvorrichtung, die
in Verbindung mit dem zweiten Prozessor (24) steht,
eine Vorrichtung (39) zur Zufuhr von Postgütern
zur Druckvorrichtung, und eine Vorrichtung zur
Zufuhr eines Aufstellungsblattes (46) zu der
Druckvorrichtung (44).
31. System nach Anspruch 30, dadurch
gekennzeichnet, dass der Speicher
(26) ein fallendes Register aufweist.
32. System nach Anspruch 31, dadurch
gekennzeichnet, dass der Speicher
(26) ein nicht-flüchtiger Speicher ist und eine
Kenn-Nummer enthält.
33. Verfahren zur Übertragung eines Portobetrages,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
Speichern des Portobetrages in einem ersten Speicher
(22), Übertragung mindestens eines Teils des
Portobetrages an einen zweiten Speicher (26), Aufbringen
des Portos auf die Post, Verringern des im zweiten
Speicher (26) gespeicherten Portobetrages, und
Übertragung mindestens eines Teils des im zweiten
Speicher gespeicherten Portobetrages auf den ersten
Speicher.
34. Verfahren zur Bearbeitung von Post mit einer
überprüfbaren Aufstellung, gekennzeichnet
durch folgende Schritte:
- a) Zuführung eines Portobetrages von einer Zentralstation (14) an ein fallendes Register eines Speichers (26),
- b) Drucken von Postdaten auf jeweils eine Anzahl von Postgütern,
- c) Zählen der Anzahl der Postgüter,
- d) Bestimmung des zur Aufgabe der Postgüter erforderlichen Portobetrages,
- e) Drucken des Portobetrages für die gesamten Postgüter und der Anzahl der Postgüter auf ein Aufzeichnungselement,
- f) Abziehen des Portobetrages vom Portobetrag im fallenden Register, und
- g) selektive Mitteilung des Portobetrages und der Anzahl der Postgüter an die Zentralstation (14).
35. Verfahren nach Anspruch 34, gekennzeichnet
durch die Verfahrensschritte des Einbringens einer
Kenn-Nummer in den Speicher (26) und Drucken der
Kenn-Nummer auf die Postgüter und das Aufzeichnungselement.
36. System zur Bearbeitung von Post mit einer überprüfbaren
Aufstellung, gekennzeichnet durch eine
Zentralstation (14) mit einem ersten Prozessor (18)
und einem ersten mit diesem in Verbindung stehenden
Speicher (22), einer Kundenstation (16) mit einer
Verrechnungseinheit (25), die einen zweiten
Prozessor (24) und einen zweiten mit diesem in
Verbindung stehenden Speicher (26) enthält, eine
Verbindung zwischen der Zentralstation (14) und der
Kundenstation (16), einen ersten in Verbindung mit
dem zweiten Prozessor (24) stehenden Drucker (40),
einer Vorrichtung zur Zuführung von Postgütern zu
dem ersten Drucker (40), einen zweiten in Verbindung
mit dem zweiten Prozessor (24) stehenden Drucker (44)
und einer Vorrichtung zur Zufuhr eines Blattes an
den zweiten Drucker (44).
37. System nach Anspruch 36, dadurch
gekennzeichnet, dass der zweite
Speicher (26) ein fallendes Register zum Speichern
eines Portobetrages aufweist.
38. System nach Anspruch 37, dadurch
gekennzeichnet, dass der zweite
Speicher (26) ein nicht-flüchtiger Speicher ist und
eine Kenn-Nummer enthält.
39. System nach Anspruch 37, gekennzeichnet
durch eine Portobetrag-Einstellvorrichtung (23),
die in Verbindung mit dem ersten Prozessor (18) steht,
um die Grösse des Portobetrages im fallenden Register
einzustellen.
40. System nach Anspruch 36, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vorrichtung
zur Zufuhr von Postgütern eine Einführvorrichtung (39)
ist, die Einsätze in die Postgüter einführt und die
Postgüter dem ersten Drucker (40) zuführt.
41. System nach Anspruch 36, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste Drucker
(40) ein Hochgeschwindigkeitsdrucker und der zweite
Drucker (44) ein gesicherter Drucker ist.
42. System nach Anspruch 36, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste Drucker
(40) ein Punktmatrixdrucker ist.
43. System zur Übertragung eines Portobetrages,
gekennzeichnet durch eine Zentralstation
(14) mit einem ersten Prozessor (18) und einem mit
diesem in Verbindung stehenden ersten Speicher (22),
wobei der erste Speicher betrieben wird, um einen
Portobetrag darin zu speichern, eine Kundenstation
(16) mit einer Verrechnungseinheit (25), die einen
zweiten Prozessor (24) und einen mit diesem in
Verbindung stehenden zweiten Speicher (26) aufweist,
wobei der zweite Speicher ein fallendes Register
enthält, das auf Befehl einen Portowert aufnimmt und
speichert bzw. abgibt, eine Verbindung zwischen der
Zentralstation (14) und der Kundenstation (16), eine
Vorrichtung zum Aufbringen des Portos auf die Post,
eine Vorrichtung zur Verringerung des im fallenden
Register gespeicherten Portobetrages, abhängig von
der Vorrichtung zum Aufbringen des Portos, und eine
Vorrichtung zu einer über die Verbindung (28)
erfolgenden Übertragung des Portobetrages, der durch
die Vorrichtung zum Aufbringen des Portos aufgebracht
wurde.
44. System nach Anspruch 43, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste und
der zweite Speicher (22, 26) nicht-flüchtige Speicher
sind.
45. System nach Anspruch 44, dadurch
gekennzeichnet, dass der erste Speicher
(22) ein steigendes Register aufweist.
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