DE3644317A1 - Stapelgut-postaufgabesystem - Google Patents

Stapelgut-postaufgabesystem

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Description

Ein dem Anmeldungsgegenstand ähnlicher Gegenstand findet sich in der US-Anmeldung "Postage and mailing information applying system" von Ronald Sansone et al, die am 6. August 1985 eingereicht wurde und die Anmeldenummer 7 62 994 aufweist und die auf den Rechtsinhaber der vorliegenden Anmeldung übertragen wurde (korrespondierend zu P 36 13 008.7, angemeldet am 17. April 1986).
Bestimmte Organisationen geben periodisch grosse Mengen Postgüter auf. Beispiele derartiger Organisationen sind Bankinstitute, Versorgungsunternehmen, Versicherungsgesellschaften, Kreditinstitute und dergleichen. Bei derartigen grossen Mengen nehmen diese Versender normalerweise eine Vorbündelung und Vorsortierung ihrer Post vor und bekommen vom Postdienst eine geringere Postgebühr im Hinblick auf die dem Postdienst ersparte Zeit. Es sind im allgemeinen zwei Arten vorhanden, in welcher derartige Versender ihre Post frankieren. Der üblichste Weg ist die Verwendung einer Frankiermaschine, die vom Versender von einem Frankiermaschinen-Hersteller gemietet wird, und mit welcher die erforderliche Postgebühr auf jedes Postgut aufgebracht wird. Es wurden Einführsysteme entwickelt, bei welchen Einsätze in eine Hülle eingegeben und diese verschlossen, adressiert und mit einer Portogebührenmarkierung versehen werden. Die Postgüter können bei ihrer Weiterbewegung gewogen werden oder eine Einzelwägung mag nicht erforderlich sein, falls alle Postgüter der gleichen Art sind, d.h. nur ein Probepostgut gewogen werden muss. Diese Postbehandlungsvorgänge können mit einer verhältnismässig hohen Geschwindigkeit durchgeführt werden.
Ein zweites Verfahren zur Postaufgabe grosser Mengen Postgut ist das Abfertigungs-Postaufgabesystem. Bei einem derartigen System bringt der Versender eine Abfertigungsnummer auf dem Postgut an und stellt eine Ladungsliste her, die die Art und die Anzahl der in jedem Einzelfall aufgegebenen Postgüter sowie die erforderlichen Postgebühren angibt.
Bei beiden derartigen Systemen ist eine Inspektion am Ort des Postabsenders erforderlich. Im Falle der Frankiermaschine ist der Vermieter der Frankiermaschine, d.h. der Frankiermaschinen-Hersteller, durch Gesetz dazu verpflichtet, die Frankiermaschine mindestens zweimal jährlich zu inspizieren, um zu gewährleisten, dass kein Beweis einer Manipulation mit der Frankiermaschine vorliegt, aus welcher sich ein Versuch zur Erzielung nicht-genehmigter Portogebühren ergibt. Bei Abfertigungspost werden grosse Mengen der gleichen Art von Postgut gleichzeitig aufgegeben und der Postdienst nimmt eine Inspektion vor, um nachzuprüfen, dass die Ladungsliste, die der Abfertigungspost beiliegt, genau den Betrag der Postgebühren angibt, der für die vom Postdienst aufgenommene Post fällig ist. Dies wird durch eine Inspektion seitens des Postdienstes erreicht, indem die Aufzeichnungen des Postbenützers bei jedem Vorgang überprüft werden.
Offensichtlich hat jedes dieser beiden Systeme gewisse Nachteile. Bei der vor Ort erfolgenden Inspektion der Frankiermaschinen, wobei durch grosse Postversender eine grosse Anzahl von Frankiermaschinen betrieben werden, ist deren Inspektion eine kostspielige Angelegenheit. Ferner müssen Frankiermaschinen, die grosse Postgutmengen verarbeiten, relativ häufig wegen Abnützung ersetzt werden. Was das Abfertigungs-Postsystem betrifft, so liegt der Nachteil in der Notwendigkeit für den Postdienst begründet, einen Vertreter häufig zu den verschiedenen Versandorten zu schicken, um sicherzustellen, dass der Versender genau die versandte Postmenge abrechnet. Ein derartiges System ist nicht völlig zuverlässig, da es auf der Überprüfung vor Ort basiert, wobei die Aufzeichnungen des Versenders verwendet werden, die nicht sicher sind.
Es wurde ein System gefunden, bei welchem ein Versender grosse Mengen oder Stapel von Postgut versenden kann, ohne dass das Erfordernis von Inspektionen vor Ort besteht. Dies wird erreicht, indem der Versender eine sichere Abrechnungseinheit hat, die ähnlich einer Frankiermaschine ausgebildet ist, in welcher der Portogebührenwert durch eine Ausgabestation oder Zentralstation plaziert wird. Eine Aufstellung begleitet jeden Stapel Postgut und enthält Daten bezüglich der Post und des erforderlichen Betrages an Postgebühren. Eine Verbindung zwischen der Zentralstation und dem Postversender gestattet es, dass der Postgebührenwert zum Benutzer der Zentralstation übertragen wird und dass Postaufgabe- und Überprüfungsdaten vom Versender an die Zentralstation gesandt werden. Die Postaufgabe- und Überprüfungsdaten sind die gleichen, wie sie auf der Postaufstellung angegeben sind, die die Stapel des Postgutes begleiten. Dieses System sieht eine Zentralstation für eine grosse Anzahl von Postversendern vor, so dass der Postdienst seiner Verpflichtung enthoben ist, Inspektionen vor Ort durchzuführen und die Zentralstation arbeitet als Verrechnungsstelle für den Postdienst, durch welchen eine Überprüfung der Postgebühren praktisch und kostengünstig erzielt werden kann.
Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass eine einzige Seriennummer für den Benutzer vorgesehen werden kann, die in einem Permanentspeicher gespeichert wird, um die Identifizierung der Verrechnungseinheit des Benutzers (Postkunden) zu ermöglichen.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, dass die Sicherheitsmerkmale einer Frankiermaschine vorhanden sind, während zum Bedrucken der Postgüter ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender, verhältnismässig kostengünstiger Drucker verwendet werden kann.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Stapelgut-Postaufgabesystems;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Verrechnungsaufstellung, die Stapelgut-Post begleiten würde, die vom System nach Fig. 1 versandt wird;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Hülle mit Daten, die auf die Hülle durch das System nach Fig. 1 aufgebracht werden können; und
Fig. 4 bis 6 Betriebsablauf-Darstellungen, die die Funktionsweise des in Fig. 1 angegebenen Systems beschreiben.
Es wird nunmehr auf die bevorzugte Ausführungsform näher eingegangen.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 ist ein Stapelgut-Postaufgabesystem allgemein mit (10) bezeichnet und umfasst ein Postamt (12), eine Zentralstation (14) und einen Benutzerbereich (16). Die Zentralstation (14) hat einen Prozessor (18). Dieser Prozessor (18) ist zweckmässig ein Universalrechnertyp mit erheblicher Kapazität. Eine Verbindung zwischen dem Postamt (12) und einer Anzahl Zentralstationen (14) (wovon nur eine dargestellt ist), erfolgt durch eine Leitung oder Übertragungslinie (19), die eine Verbindungsvorrichtung, wie beispielsweise ein Telefon (20), enthält. Dem Prozessor (18) ist eine mit diesem in Verbindung stehende Speichereinheit (22) mit grosser Speichermenge zugeordnet, so dass grosse Datenmengen gespeichert werden können, sowie eine Registereinstellvorrichtung (23), die Verschlüssler-Software enthält, wie sie für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen erforderlich ist. Systeme für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen sind bekannt, wozu beispielsweise auf die US-PSen 37 92 446, 40 97 923 (entsprechend P 28 20 658.8) und 44 47 890 (entsprechend P 31 26 786.6) verwiesen wird.
Ein fernliegender Kundenbereich (16) hat eine gesicherte Einheit (25), die anschliessend als "Dienstgerät" bezeichnet wird. Das Dienstgerät (25) wird von der Zentralstation (14) dem Benutzer zur Verfügung gestellt und umfasst einen Benutzer-Prozessor (24), der aus einem Prozessor kleinerer Kapazität bestehen kann, beispielsweise einem Intel 8085-Prozessor, der von Intel Corporation, Santa Clara, California, vertrieben wird. Mit dem Prozessor (24) ist ein Speicher (26) verbunden. Vorzugsweise ist der Speicher (26) ein nicht-flüchtiger Speicher (NVM). Der Prozessor (24) ist mit dem Zentralstation-Prozessor (18) über eine Verbindung oder Verbindungsleitung (28) verbunden. Ein Telefon (30) oder eine andere Verbindungsvorrichtung kann in der Verbindungsleitung (28) vorgesehen sein, um eine selektive Verbindung zwischen den Prozessoren (18, 24) herzustellen. Mit dem Prozessor (24) sind ferner ein RAM (32), ein ROM (34), ein Verschlüssler (35) und eine Uhr (36) verbunden, deren jeweilige Funktionen anschliessend näher beschrieben werden. Ein Eingabe-Prozessor (38) ist mit dem Benutzer- Prozessor (24) verbunden, so dass Daten entweder manuell oder über ein Medium, wie beispielsweise eine Diskette oder ein Band, dem Benutzer-Prozessor zugeführt werden können, um die für die Verarbeitung des Postgutes erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Der Eingabe-Prozessor (38) kann aus einer Vielzahl von Personal-Computern ausgewählt werden, die eine Tastatur und einen Bildschirm aufweisen und im Handel erhältlich sind, wie beispielsweise ein IBM XT-Personal-Computer.
Eine mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtung (39) ist elektrisch mit dem Dienstgerät (25) verbunden und führt die physikalischen Akte aus, die beim Verarbeiten der Post erforderlich sind, wie beispielsweise das Einführen von Einsätzen in Hüllen, das Versiegeln der Hüllenklappen, die Orientierung der Postgüter und die Förderung der Postgüter an eine Frankiermaschine oder an einen Drucker. Der Ausdruck "Einsatz" umfasst Rechnungen, Werbematerial, Ankündigungen und dergleichen, die eine Grösse aufweisen, dass sie in einem Umschlag oder dergleichen aufgenommen werden können. Mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtungen dieser Bauart sind im Handel erhältlich, beispielsweise das Einführgerät Nr. 3100 Serie von Pitney Bowes Inc., Stamford, Ct., USA.
Ein erster Drucker (40) steht in Verbindung mit dem Benutzer-Prozessor (24) des Dienstgerätes (25) und mit dem Eingabe-Prozessor (38) und kann auf Postgütern (42), wie beispielsweise Einsätze enthaltende Hüllen, drucken, die er von der Einführvorrichtung (39) erhält. Dieser Drucker (40) wird vom Benutzer aufgestellt und ist ein ungesicherter, mit hoher Geschwindigkeit arbeitender Drucker, der entweder durch den Prozessor (24) oder durch den Eingabe-Prozessor (38) gesteuert wird. Ein zweiter Drucker (44) ist vorgesehen, um ein Aufstellungsblatt (46) oder anderes Dokument zu bedrucken. Dieser zweite Drucker (44) ist vorzugsweise ein gesicherter Drucker, der von der Zentralstation (14) zur Verfügung gestellt wird. Unter "gesichert" wird eine Vorrichtung verstanden, die in gleicher Weise wie eine Frankiermaschine ohne Zugang zum Inneren des Gerätes ausgebildet ist, ausgenommen autorisiertes Personal. Ein Beispiel einer derartigen Frankiermaschine ist das Frankiermaschinen-Modell 6500 von der oben genannten Firma Pitney Bowes Inc. Offensichtlich kann der zweite Drucker ein ungesicherter Drucker sein, jedoch bringt dies ein grösseres Risiko bezüglich der Überprüfung der Bezahlung der Postgebühren mit sich. In der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen wird das Aufstellungsblatt (46) als "Pass" bezeichnet. Einzelheiten des Passes (46) werden anschliessend in Verbindung mit Fig. 2 beschrieben.
Obgleich nur ein Kundenbereich (16) dargestellt und beschrieben ist, so ist es offensichtlich, dass viele Kundenbereiche durch die eine, beispielsweise aufgeführte Zentralstation (14) im Multiplex-Betrieb versorgt werden können. Die Zentralstation (14) kann der Ort eines Frankiermaschinen-Herstellers oder einer anderen Verrechnungsorganisation sein.
Im Betrieb ist der Benutzer im Kundenbereich (16) ein Versender einer grossen Postmenge, der durch die Zentralstation (14) eine Kenn-Nummer erhält, die in den nicht-flüchtigen Speicher (26) des Dienstgerätes (25) eingegeben wird. Diese Kenn-Nummer ist für jedes Dienstgerät (25) permanent und einzig, und der Benutzer hat keinen Zutritt zu jenem Abschnitt des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM), der die Kenn-Nummer speichert. Es ist offensichtlich, dass dieses Merkmal auch bei Frankiermaschinen verwendet werden kann. Das Vorliegen der Kenn-Nummer im Speicher (26) beseitigt die Notwendigkeit, ein Schild an der Frankiermaschine oder am Dienstgerät (25) anzubringen. Es ist offensichtlich, dass ein Dienstgerät viele Merkmale eines Frankiergerätes aufweisen kann, beispielsweise Sicherheit, ein fallendes Register und dergleichen, jedoch sind bestimmte Elemente nicht vorhanden. Das augenscheinlichste, nicht vorhandene Element ist ein Drucker, wobei der hierdurch erhaltene Vorteil laufend beschrieben wird. Ein weiteres, nicht vorhandenes Element ist ein steigendes Register. In einer Frankiermaschine ist ein steigendes Register nur durch den Servicevertreter des Herstellers der Frankiermaschine zugänglich und kann zur Feststellung verwendet werden, ob irgendeine Manipulation an der Maschine vorgenommen wurde. Wie aus der anschliessenden Beschreibung hervorgeht, wird die Notwendigkeit für ein steigendes Register im Dienstgerät (25) beseitigt. Nach der Eingabe der Kenn-Nummer steht der Benutzer mit der Zentralstation (14) über das Telefon (30) in Verbindung, um der Zentralstation die Grösse des Postgebührenwertes mitzuteilen, die er seinem Speicher (26) zugeteilt haben will. Dem Benutzer wird ein Zutrittscode gegeben, der über das Tastenfeld des Telefons (30) an die Einstellvorrichtung (23) adressiert werden kann. Nach Erhalt des Zutritts-Codes übermittelt der Benutzer den Zutritts-Code und seine Kenn-Nummer der Zentralstation (14) und desgleichen seine Anforderung für eine Grösse eines Postgebührenwertes. Die Einstellvorrichtung (23) dient dazu, den Postgebührenwert im Speicher (26) aufzugeben oder zu erhöhen. Der Speicher (26) umfasst ein fallendes Register, das durch die Zentralstation (14) mit der gewählten Grösse des Postgebührenwertes geladen wird. Während der Kundenbereich (16) Post verarbeitet, wird der Postgebührenwert im fallenden Register im Einklang mit den zur Verarbeitung der Postgüter (34) erforderlichen Postgebühren verringert. Vorrichtungen zum Laden von Registern, wie beispielsweise der fallenden Register, sind bekannt, beispielsweise aus der US-PS 37 92 446 und den deutschen Patentanmeldungen P 28 20 658.8 und P 31 26 786.6.
Der übrige Teil des Dienstgerätes (25) enthält das ROM (34), das Daten enthält, die Adreßsignale formatieren und eine Reihe von Programmen speichern, um die Funktionen des Dienstgerätes (25) zu steuern, ein RAM (32), das Echtzeitdaten hält und zuführt, eine Uhr (36), die Zeit und Datum angibt, und einen Verschlüssler (35), der den Code speichert, der für die Einstellfunktionen des fallenden Registers erforderlich ist. Der Verschlüssler (35) kann aus einer Anzahl von Verschlüsselungsvorrichtungen gewählt werden, einschliesslich solcher Vorrichtungen, die die Datenverschlüsselungsnormen verwenden, die in FIPS P 4B 46 vom 15. Januar 1977, beschrieben und vom US Department of Commerce, National Bureau of Standards, herausgegeben wurden.
Wie ersichtlich, ist der Drucker (40) ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender, kostengünstiger, ungesicherter Drucker, beispielsweise ein Tintenstrahldrucker oder ein Laserdrucker oder irgendein Punktmatrixdrucker, der die Adressen des Absenders und Empfängers unter Steuerung des Eingabe-Prozessors (38) im Zusammenwirken mit dem Dienstgerät (25) auf die Vorderseite der Postgüter aufdruckt. Zusätzlich können vom Drucker (40) weitere Daten unter Steuerung durch den Prozessor (24) auf jedes Postgut (42) aufgedruckt werden. Diese Daten umfassen eine Transaktionsnummer (T.A. Nr.), die laufende Nummer des jeweiligen Post-Stapelgutes, das Datum und die Zeit der Postaufgabe, die Postklasse und eine Stapelnummer. Die Transaktionsnummer ist die Nummer, die der Kundenstation durch die Zentralstation zugeteilt wird, sooft ein Postgebührenwert am Dienstgerät (25) addiert und im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeichert wird. Diese Transaktionsnummer ist die gleiche für einen Postgutstapel oder mehrere derselben, die zum Versand gelangen und bleibt die gleiche, bis das fallende Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) mit einem Postgebührenwert neu belastet wird, zu welchem Zeitpunkt eine neue Transaktionsnummer anstelle der vorausgehenden Transaktionsnummer zugeteilt und im Speicher (26) (NVM) gespeichert wird. Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder erneuten Belastung wird ein Ansatz zur Überprüfung der Postgebühren gegeben. Die Stapelnummer wird durch den Eingabe-Prozessor (38) dem Benutzer zugeteilt, so dass ein gegebener Stapel Postgut, d.h. Postgut eines besonderen Typs oder Charakters, durch die vom Benutzer zugeteilte Zahl identifiziert werden kann. Darüber hinaus kann eine laufende Nummer, die eine Unterteilung des Stapels darstellt, jeweils für identifizierte besondere Abschnitte des Stapels zugeteilt werden.
Soll ein Stapel Postgut versendet werden, so überträgt der Benutzer Daten zur Postaufgabe und Überprüfung über den Eingabe-Prozessor (38) in den Benutzer-Prozessor (24), der mindestens einen Abschnitt dieser Daten der Einführvorrichtung (39) zuführt. Diese Daten könnten die Anzahl der zu behandelnden Postgüter sowie die Anzahl der Einsätze umfassen, die in jede Hülle eingegeben werden. Die Zeit und das Datum können dem Drucker (40) über den Eingabe-Prozessor (38) durch Überfahren der Uhr (36) zugeführt werden. Dieses Überfahren ist vorteilhaft, wenn künftige Post verarbeitet werden soll. Der Benutzer-Prozessor (24) gibt dann dem Drucker (40) den Befehl, die entsprechenden Postgebühren, die Zeit, das Datum, die Transaktionsnummer und die Adresse auf das Postgut (42) für einen jeweiligen Durchlauf zu drucken. Dieser Durchlauf erhält eine Nummer, die der jeweiligen zu versendenden Post zugeordnet ist und die auf den Hüllen (42) dieses Laufes aufgedruckt wird. Wenn der Drucker die entsprechenden Daten auf jedes Postgut aufdruckt, so wird die Anzahl der Postgüter und die Höhe der erforderlichen Postgebühren durch den Prozessor (24) festgelegt. Am Ende des Durchlaufs oder Stapels druckt der zweite Drucker (44) Berechtigungsdaten auf einen Pass (46).
Es wird nunmehr auf Fig. 2 Bezug genommen, wobei der Pass (46) dargestellt ist, nachdem er den gesamten Portowert (Postgebührensumme) aufgedruckt hat, der zum Aufgeben des Stapels Postgut erforderlich ist, sowie die Transaktionsnummer (T.A. Nr.), Stückzählung für einen Stapel, Betrag des fallenden Registers (Reg. Am.) nach Subtraktion für die Postgebühren, das Datum, die Zeit, die Klasse, die Stapelnummer und (optional) die laufende Nummer. Zusätzlich können die Dienstgerätnummer, d.h. die im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeicherte Kenn-Nummer, der Name des Benutzers und jedes gewünschte Zeichen gedruckt werden. Diese Daten auf dem Pass (46) dienen vielen Zwecken. Zunächst dient der Registerbetrag als physikalische Aufzeichnung des im fallenden Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten Postgebührenwertes. Dieser Betrag wird auf den Pass (46) an der oberen rechten Seite gedruckt. Der Registerbetrag ist jener Betrag im fallenden Register, nachdem alle Gebührenbelastungen für den zu versendenden Stapel Postgut erfolgt sind. Durch Aufbringen dieses Registerbetrages auf den Pass (46) nach der Postaufgabe eines jeden Stapels, wird eine laufende permanente Aufzeichnung der Grösse des im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) enthaltenen Postgebührenwertes aufrechterhalten. Sollte sich ein Unglück ereignen, bei welchem das Dienstgerät (25) zerstört oder der darin befindliche Speicher (26) unbeabsichtigt gelöscht wird, so hat auf diese Weise der Benutzer noch die Möglichkeit, die Grösse des Postgebührenwertes zu überprüfen, die von dem ursprünglich gekauften und gespeicherten Betrag an Postgebühren verbleibt. Die Transaktionsnummer liefert eine Berechtigungsüberprüfung in gleicher Weise wie die Kenn- oder Dienstgerätnummer. Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder neuen Ladung des Dienstgerätes lässt sich leicht bestimmen, ob mehr Postgebühren eine Transaktionsnummer begleiten als autorisiert wurde. Ferner ist am Pass (46) das Datum und die Zeit aufgedruckt, wo der Pass (46) gedruckt wurde, sowie die Stückzählung, d.h. die Anzahl der Postgüter, die in dem jeweiligen Stapel aufgegeben wurden, und die Postklasse. Beim Drucken der Daten auf den Pass wird der Postgebührenbetrag für den Stapel vom im fallenden Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten Postgebührenwert abgezogen.
Die auf dem Pass (46) gedruckten Daten werden der Zentralstation (14) über die Verbindungsleitung (28) automatisch nach jedem Stapel übermittelt und verarbeitet, so dass über den Prozessor (18), der mit dem Speicher (22) in Verbindung steht, eine Aufzeichnung geführt wird. Der Speicher (22) hat ein steigendes Register, das dem fallenden Register im Dienstgerät (25) entspricht, d.h. das eine ist invers zum anderen. Wie bekannt, ist das steigende Register jenes, das die Belastungen über eine längere Zeitspanne akkumuliert. Optional kann der Speicher (22) ein fallendes Register aufweisen, das die Beträge im fallenden Register im nicht-flüchtigen Speicher (NVM) fortlaufend dupliziert. Indem der Postgebührenwert innerhalb des Speichers (22) enthalten ist, der dem Wert des Dienstgerätes (16) entspricht, wird ständig eine Überprüfung vorgenommen, um sicherzustellen, dass zwischen den Daten des Passes (46) und dem vom Benutzer bezahlten Betrag an Postgebühren eine Übereinstimmung besteht. Insbesondere wird der Gesamtbetrag, der der Kundenstation kreditiert wurde, im Speicher (22) gespeichert, und falls der im steigenden Register vorhandene Betrag den für den Benutzer verfügbaren Gesamtbetrag überschreitet, so wird die Kundenstation benachrichtigt, dass die Mittel nicht ausreichen. Wird ein Stapel Postgut einem Postamt zur Verarbeitung zugesandt, so begleitet der Pass (46) für diesen besonderen Stapel die Post. Der Postangestellte kann aus den Daten am begleitenden Pass (46) ermitteln, ob eine berechtigte Postübersendung vorliegt. Falls seitens des Postdienstes eine Frage vorhanden ist, ob die Daten authentisch sind, so setzt er sich mit der Zentralstation (14) in Verbindung und erhält über die Leitung (19) die Daten aus der Zentralstation, um die im Pass (46) enthaltenen Daten zu überprüfen. Sind diese Daten richtig, so weiss der Postdienst, dass die Post autorisiert ist, d.h. dass die Postgebühren für die Post bezahlt wurden. Ist andererseits eine Abweichung vorhanden, so kann der Postdienst Massnahmen ergreifen, um einen Betrug zu verhindern oder jeglichen Unterschied zu korrigieren. Wie bei der üblichen Praxis beim Gebrauch von Frankiermaschinen, sendet eine Kundenstation (16) ihre gesamte Post an ein zugeteiltes Postamt.
Es wird nunmehr auf Fig. 3 Bezug genommen, in welcher eine Hülle (42) dargestellt ist, wie sie durch das vorliegende System (10) hergestellt wird. Die obere linke Ecke enthält die Adresse des Absenders der Post und die obere rechte Ecke enthält einen vorgedruckten Block (43), der die Postklasse enthält und die Kenn-Nummer oder Dienstgerätnummer des Postabsender angibt. Diese Daten können auf der Hülle (42) vor dem Verarbeiten eines Stapels vorab aufgedruckt sein. Ein derartiges vorab erfolgendes Aufdrucken kann durch direkte Verbindung des Eingabe-Prozessors (38) mit dem Drucker (44) erfolgen, ohne dass andere Bauelemente der Kundenstation (16) daran teilnehmen.
Bei der Verarbeitung eines Stapels Postgut werden die drei Adresszeilen zunächst im Adressenfeld gedruckt, mit Empfängernamen, Strasse und Stadt, Staat und Postleitzahl. Die vierte Zeile oder Postgebührenzeile wird dann unter Verwendung der vom Prozessor gelieferten Daten gedruckt. Diese Postgebührenzeile enthält den Postgebührenbetrag $ 22, das Datum 18. Oktober 1985 und die Transaktionsnummer, die in diesem Falle gleich C 2J 2743T56 ist. Andere Daten können auf dieser Postgebührenzeile angegeben werden, falls erwünscht, einschliesslich des Zeitpunktes, zu welchem die Post verarbeitet wird. Obgleich die Postgebührenzeile alphanumerisch dargestellt ist, so ist es offensichtlich, dass sie im Strichcode angegeben sein kann und, optional, können Strichcode-Adressdaten nach Wunsch auf der Hülle gedruckt werden. Zusätzlich können die auf dem vorgedruckten Block (43) befindlichen Daten im Adressenfeld mit anderen Daten zusammen gedruckt werden und der vorgedruckte Block kann entfallen.
Obgleich die dargestellte Hülle (42) die Postgebühren- und Adressdaten auf ihrer Vorderseite aufweist, kann das gleiche Schema bei einem Umschlag mit Fenster angewandt werden. Bei einer mit einem Fenster ausgestatteten Hülle kann diese in der vorausgehend beschriebenen Weise vorab gedruckt sein, jedoch würde, statt dass der Drucker (40) auf der Vorderseite der Hülle (42) druckt, ein Einsatz mit den gleichen Daten bedruckt, die auf der Vorderseite der Hülle (42) vorhanden sind und derart eingeführt, dass er über das Fenster sichtbar ist. Als Alternative können die Daten bezüglich Postgebühren und Adresse auf einem Etikett gedruckt werden und dieses kann an der Hülle (42) befestigt werden.
Auf diese Weise wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, die es einer Organisation ermöglicht, grosse Postmengen zu versenden, ohne dass jedes Stück frankiert werden muss. Darüber hinaus wird dem Postdienst das Problem erspart, Inspektionen in der Kundenstation (16) vor Ort durchzuführen, um zu überprüfen, dass keine Post unberechtigt versandt wird. Durch Zuordnung des Postgebührenbetrages, der Transaktionsnummer, der Stückzählung, des Registrierungsbetrages und dergleichen, kann die Überprüfung ohne das Erfordernis einer Verschlüsselung erfolgen. Die Zentralstation (14) arbeitet mehr oder weniger als eine den Postdienst repräsentierende Bank und verwaltet die Mittel in deren Namen, während sie gleichzeitig eine Aufzeichnung zur Überprüfung bereitstellt. Die dem Dienstgerät (25) belasteten Postgebührenwerte oder Mittel können entweder im vorausbezahlt oder dem Benutzer der Zentralstation (14) auf Kreditbasis belastet werden. Die Zentralstation (14) rechnet die am Dienstgerät auftretenden Postgebühren mit dem Postdienst auf einer Sofortbasis ab.
Die Zentralstation kann ein Hersteller einer Frankiermaschine oder eines Dienstgerätes (25) sein oder jede andere verlässliche Stelle.
Ein weiterer Vorteil dieses Systems besteht darin, dass der Drucker (40), der die grosse Anzahl von Postgütern bedruckt, nicht Teil eines gesicherten Elementes, wie beispielsweise des Dienstgerätes (25) ist, wie dies im Falle einer Frankiermaschine zutrifft. Aus diesem Grunde kann der Drucker häufig mit Ersatzteilen beschickt werden, ohne dass die Kosten oder Unbequemlichkeiten eines Gesamtaustausches notwendig sind. Es ist offensichtlich, dass ein Drucker anstelle der beiden dargestellten und beschriebenen Drucker (40, 44) verwendet werden kann, jedoch sieht die bevorzugte Ausführungsform die Verwendung von zwei Druckern aus den angegebenen Gründen vor.

Claims (45)

1. System zur Postbearbeitung mit einer überprüfbaren Aufstellung, gekennzeichnet durch: eine Station mit einer Verrechnungseinheit (25), die einen Prozessor (24) und einen Speicher (26) enthält; einen ersten, in Verbindung mit dem Prozessor stehenden Drucker (40); eine Vorrichtung (39) zur Zufuhr von Postgütern zum ersten Drucker; und einen zweiten mit dem Prozessor (24) in Verbindung stehenden Drucker (44).
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (26) ein fallendes Register zum Speichern eines Portobetrages aufweist.
3. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher ein nicht-flüchtiger Speicher ist und eine Kenn-Nummer enthält.
4. System nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Portobetrag-Einstellvorrichtung (23), die in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht, um die Grösse des Portobetrages im fallenden Register einzustellen.
5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Drucker (40) ein Hochgeschwindigkeitsdrucker ist und dass der zweite Drucker (44) ein gesicherter Drucker ist.
6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Drucker (40) ein Punktmatrixdrucker ist.
7. Portogenerierungssystem, gekennzeichnet durch die Kombination einer Zentralstation (14) zur Aufstellung von Portodaten, einer Vorrichtung (38) zur Erzeugung von Postgutdaten und einer Vorrichtung (24, 28) zur Übertragung der Postgutdaten zur Zentralstation (14).
8. Portogenerierungssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Generierungsvorrichtung Gesamt-Postgutdaten liefert.
9. Portogenerierungssystem, gekennzeichnet durch folgende Kombination: eine Zentralstation (14) zur Aufstellung von Portodaten, eine Vorrichtung (38) zur Erzeugung von Portodaten, eine Vorrichtung (44) zum Drucken von Portodaten auf mindestens ein Aufstellungsblatt (46), und eine Vorrichtung (24, 28) zur Übertragung der auf das zumindest eine Aufstellungsblatt gedruckten Portodaten zur Zentralstation.
10. Verfahren zur Übertragung eines Portobetrages, gekennzeichnet durch folgende Schritte: Speichern eines Portobetrages, Erzeugen von Portodaten, Drucken der Portodaten, Übertragen der Portodaten an eine fern gelegene Station, und Einstellen des gespeicherten Portobetrages, abhängig von den übertragenen Portodaten.
11. System zur Bearbeitung von Post mit einer überprüfbaren Aufstellung, gekennzeichnet durch: eine Station (16) mit einer Verrechnungseinheit (25), die einen Prozessor (24) und einenSpeicher (26) enthält, einen ersten in Verbindung mit dem Prozessor stehenden Drucker (40), eine Vorrichtung (39) zur Zufuhr von Postgütern zum ersten Drucker (40), und einen zweiten in Verbindung mit dem Prozessor (24) stehenden Drucker (44) und eine Vorrichtung zur Zufuhr eines Blattes (46) zum zweiten Drucker.
12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (26) ein fallendes Register zum Speichern eines Portobetrages aufweist.
13. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (26) ein nicht-flüchtiger Speicher ist und eine Kenn-Nummer enthält.
14. System nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine Portobetrag-Einstellvorrichtung (23), die in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht, um die Grösse des Portobetrages im fallenden Register einzustellen.
15. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Zufuhr der Postgüter eine Zuführvorrichtung (39) ist, die Einsätze in die Postgüter einführt und diese dem ersten Drucker (40) zuführt.
16. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Drucker (40) ein Hochgeschwindigkeitsdrucker ist und dass der zweite Drucker (44) ein gesicherter Drucker ist.
17. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Drucker ein Punktmatrixdrucker ist.
18. Portogenerierungssystem, gekennzeichnet durch die Kombination einer Zentralstation (14) zur Aufstellung von Portodaten, einer Vorrichtung (38) zur Erzeugung von Postgutdaten und einer Vorrichtung (24, 28) zur Übermittlung der Postgutdaten zur Zentralstation (14).
19. System zum Aufbringen von Porto auf Postgüter, einschliesslich der Aufbringung einer Systemkennung, gekennzeichnet durch folgende Kombination.:
  • a) einen Prozessor (24),
  • b) eine Vorrichtung (38) zur Eingabe von Portodaten in den Prozessor,
  • c) einen nicht-flüchtigen Speicher (26), der in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht,
  • d) eine Vorrichtung zur Speicherung einer Kenn-Nummer in dem nicht-flüchtigen Speicher (26),
  • e) eine Porto-Druckvorrichtung (44), die in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht,
  • f) eine Vorrichtung zur Zufuhr mindestens eines Gegenstandes zur Porto-Druckvorrichtung, und
  • g) eine Vorrichtung zur Betätigung der Portodruckvorrichtung zum Aufdrucken des Portos und der Kenn-Nummer auf den Gegenstand.
20. System nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand ein Postgut ist.
21. System nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand ein Aufstellungsblatt (46) ist.
22. Verfahren zur Bearbeitung von Post und Verrechnung des für die Post erforderlichen Portos, gekennzeichnet durch folgende Schritte: Speichern des Portobetrages; Drucken von Postdaten auf eine Mehrzahl von Postgütern; Drucken von Portodaten auf ein Aufstellungsblatt, die den Portobetrag zur Versendung der Postgüter angeben; Abziehen des Portobetrages von dem gespeicherten Portobetrag; und Absendung der Postgüter und des Aufstellungsblattes an ein Postamt.
23. System zur Bearbeitung von Post mit einer überprüfbaren Aufstellung, gekennzeichnet durch eine Zentralstation (14) mit einem ersten Prozessor (18) und einem ersten in Verbindung mit dem ersten Prozessor stehenden Speicher (22), einen Kundenbereich (16) mit einer Verrechnungseinheit (25), die einen zweiten Prozessor (24) und eine in Verbindung mit dem zweiten Prozessor stehende Speichereinheit (26) aufweist, eine Verbindungslinie (28) zwischen der Zentralstation (14) und dem Kundenbereich (16), einen ersten in Verbindung mit dem zweiten Prozessor (24) stehenden Drucker (40), eine Vorrichtung zur Zuführung von Postgütern zu dem ersten Drucker (40) und einen zweiten in Verbindung mit dem zweiten Prozessor (24) stehenden Drucker (44).
24. System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Speicher ein fallendes Register zum Speichern eines Portobetrages aufweist.
25. System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Speicher ein nicht-flüchtiger Speicher ist und eine Kenn-Nummer enthält.
26. System nach Anspruch 24, gekennzeichnet durch eine Portobetrag-Einstellvorrichtung (23), die in Verbindung mit dem ersten Prozessor (18) steht, um den Portobetrag im fallenden Register einzustellen.
27. System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Zufuhr der Postgüter eine Einführvorrichtung (39) ist, die Einsätze in Postgüter einführt und die Postgüter dem ersten Drucker (40) zuführt.
28. System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Drucker (40) ein Hochgeschwindigkeitsdrucker und der zweite Drucker (44) ein gesicherter Drucker ist.
29. System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Drucker ein Punktmatrixdrucker ist.
30. System zur Bearbeitung von Post mit einer überprüfbaren Aufstellung, gekennzeichnet durch eine Zentralstation (14) mit einem ersten Prozessor (18) und einem mit diesem ersten Prozessor in Verbindung stehenden Speicher (22), eine Kundenstation (16) mit einer Verrechnungseinheit (25), die einen zweiten Prozessor (24) und einen mit diesem zweiten Prozessor in Verbindung stehenden Speicher (26) aufweist, eine Verbindung zwischen der Zentralstation und der Kundenstation, eine Druckvorrichtung, die in Verbindung mit dem zweiten Prozessor (24) steht, eine Vorrichtung (39) zur Zufuhr von Postgütern zur Druckvorrichtung, und eine Vorrichtung zur Zufuhr eines Aufstellungsblattes (46) zu der Druckvorrichtung (44).
31. System nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (26) ein fallendes Register aufweist.
32. System nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (26) ein nicht-flüchtiger Speicher ist und eine Kenn-Nummer enthält.
33. Verfahren zur Übertragung eines Portobetrages, gekennzeichnet durch folgende Schritte: Speichern des Portobetrages in einem ersten Speicher (22), Übertragung mindestens eines Teils des Portobetrages an einen zweiten Speicher (26), Aufbringen des Portos auf die Post, Verringern des im zweiten Speicher (26) gespeicherten Portobetrages, und Übertragung mindestens eines Teils des im zweiten Speicher gespeicherten Portobetrages auf den ersten Speicher.
34. Verfahren zur Bearbeitung von Post mit einer überprüfbaren Aufstellung, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • a) Zuführung eines Portobetrages von einer Zentralstation (14) an ein fallendes Register eines Speichers (26),
  • b) Drucken von Postdaten auf jeweils eine Anzahl von Postgütern,
  • c) Zählen der Anzahl der Postgüter,
  • d) Bestimmung des zur Aufgabe der Postgüter erforderlichen Portobetrages,
  • e) Drucken des Portobetrages für die gesamten Postgüter und der Anzahl der Postgüter auf ein Aufzeichnungselement,
  • f) Abziehen des Portobetrages vom Portobetrag im fallenden Register, und
  • g) selektive Mitteilung des Portobetrages und der Anzahl der Postgüter an die Zentralstation (14).
35. Verfahren nach Anspruch 34, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte des Einbringens einer Kenn-Nummer in den Speicher (26) und Drucken der Kenn-Nummer auf die Postgüter und das Aufzeichnungselement.
36. System zur Bearbeitung von Post mit einer überprüfbaren Aufstellung, gekennzeichnet durch eine Zentralstation (14) mit einem ersten Prozessor (18) und einem ersten mit diesem in Verbindung stehenden Speicher (22), einer Kundenstation (16) mit einer Verrechnungseinheit (25), die einen zweiten Prozessor (24) und einen zweiten mit diesem in Verbindung stehenden Speicher (26) enthält, eine Verbindung zwischen der Zentralstation (14) und der Kundenstation (16), einen ersten in Verbindung mit dem zweiten Prozessor (24) stehenden Drucker (40), einer Vorrichtung zur Zuführung von Postgütern zu dem ersten Drucker (40), einen zweiten in Verbindung mit dem zweiten Prozessor (24) stehenden Drucker (44) und einer Vorrichtung zur Zufuhr eines Blattes an den zweiten Drucker (44).
37. System nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Speicher (26) ein fallendes Register zum Speichern eines Portobetrages aufweist.
38. System nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Speicher (26) ein nicht-flüchtiger Speicher ist und eine Kenn-Nummer enthält.
39. System nach Anspruch 37, gekennzeichnet durch eine Portobetrag-Einstellvorrichtung (23), die in Verbindung mit dem ersten Prozessor (18) steht, um die Grösse des Portobetrages im fallenden Register einzustellen.
40. System nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Zufuhr von Postgütern eine Einführvorrichtung (39) ist, die Einsätze in die Postgüter einführt und die Postgüter dem ersten Drucker (40) zuführt.
41. System nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Drucker (40) ein Hochgeschwindigkeitsdrucker und der zweite Drucker (44) ein gesicherter Drucker ist.
42. System nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Drucker (40) ein Punktmatrixdrucker ist.
43. System zur Übertragung eines Portobetrages, gekennzeichnet durch eine Zentralstation (14) mit einem ersten Prozessor (18) und einem mit diesem in Verbindung stehenden ersten Speicher (22), wobei der erste Speicher betrieben wird, um einen Portobetrag darin zu speichern, eine Kundenstation (16) mit einer Verrechnungseinheit (25), die einen zweiten Prozessor (24) und einen mit diesem in Verbindung stehenden zweiten Speicher (26) aufweist, wobei der zweite Speicher ein fallendes Register enthält, das auf Befehl einen Portowert aufnimmt und speichert bzw. abgibt, eine Verbindung zwischen der Zentralstation (14) und der Kundenstation (16), eine Vorrichtung zum Aufbringen des Portos auf die Post, eine Vorrichtung zur Verringerung des im fallenden Register gespeicherten Portobetrages, abhängig von der Vorrichtung zum Aufbringen des Portos, und eine Vorrichtung zu einer über die Verbindung (28) erfolgenden Übertragung des Portobetrages, der durch die Vorrichtung zum Aufbringen des Portos aufgebracht wurde.
44. System nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Speicher (22, 26) nicht-flüchtige Speicher sind.
45. System nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Speicher (22) ein steigendes Register aufweist.
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