DE3627868A1 - Vorrichtung zum zufuehren von zuschnitten zu einer verpackungsmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum zufuehren von zuschnitten zu einer verpackungsmaschineInfo
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- B65B19/02—Packaging cigarettes
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen von
Zuschnitten zu einer Verpackungsmaschine, insbesondere für
die Herstellung von (Zigaretten-)Klappschachteln
(Hinge-Lid-Packungen), wobei die anderweitig hergestellten
Zuschnitte als Zuschnitt-Stapel einem maschinenseitigen
Zuschnitt-Magazin zugeführt und von diesem einzelne Zu
schnitte für die Herstellung der Packungen entnommen werden.
Bei Verpackungsmaschinen mit hoher Fertigungsleistung, ins
besondere bei Zigaretten-Verpackungsmaschinen, verursacht
die ausreichende zur Verfügungstellung von Zuschnitten ein
besonderes Problem. Werden Packungen aus dickerem Ver
packungsmaterial (Karton) hergestellt, ist es vielfach
üblich, einzelne Zuschnitte aus dem Verpackungsmaterial
separat zu fertigen und Zuschnitt-Stapel der Verpackungs
maschine zuzuführen. Hier kommt es in besonderem Maße
darauf an, daß im Bereich der Verpackungsmaschine ein
ausreichender Vorrat an Zuschnitten gebildet und in er
forderlichem Umfange ergänzt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ein
richtung zur Bevorratung und Übergabe von anderweitig
vorgefertigten Zuschnitten an eine Verpackungsmaschine
vorzuschlagen, bei der von einem größeren Vorrat an Zu
schnitten selbsttätig nach Bedarf die Zuschnitte an ein
zur Verpackungsmaschine gehörendes Zuschnitt-Magazin
übergeben werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß jeweils mehrere
Zuschnitt-Stapel auf einem transportierbaren Stapelträger
(Stapelpalette) der Verpackungsmaschine zustellbar und
nacheinander durch einen Stapelförderer dem Stapelträger
entnehmbar sowie dem Zuschnitt-Magazin zuführbar sind.
Stapelträger (Stapelpaletten) mit großer Aufnahmefähig
keit werden an geeigneter, zentraler Stelle mit Zuschnitt
stapeln beladen, die in Dichtreihen auf dem Stapelträger
angeordnet sind. Die Stapelträger sind verfahrbar, ins
besondere mit Rollen auf Schienen und so der betreffen
den Verpackungsmaschine zustellbar.
Die Stapelträger nehmen eine vorgegebene, exakte (ver
änderliche) Relativstellung zur Verpackungsmaschine ein,
derart, daß durch den Stapelförderer nach Bedarf Zu
schnitt-Stapel nacheinander von dem Stapelträger abge
nommen und dem maschinenseitigen Zuschnitt-Magazin zuge
fördert werden können. Vorzugsweise befindet sich der
Stapelträger auf der Rückseite der Verpackungsmaschine.
Der Stapelförderer transportiert die Zuschnitt-Stapel
zur Vorderseite der Verpackungsmaschine, wo in einem
oberen Bereich das Zuschnitt-Magazin angeordnet ist.
Der Stapelförderer besteht demnach aus einem an der Rück
seite der Verpackungsmaschine angeordneten Hochförderer,
einem an diesen oberhalb der Verpackungsmaschine an
schließenden Querförderer und einem zum Zuschnitt-
Magazin führenden Senkförderer.
Der Hochförderer ist mit einer Stapelaufnahme für jeweils
einen Zuschnitt-Stapel versehen, vorzugsweise einer
oberen und unteren, gegeneinander bewegbaren Klemmbacke.
Zwischen den Klemmbacken wird jeweils ein Zuschnitt-
Stapel erfaßt und aufwärts gefördert.
In besonderer Weise sind die Stapelträger ausgebildet.
Im Bereich eines Tragbodens sind seitlich (Längsrand)
Ausnehmungen angebracht, durch die die untere Klemmbacke
des Hochförderers zur Auf- bzw. Mitnahme eines Stapels
hindurchzutreten vermag. Jeder Reihe der Zuschnitt-Stapel
ist eine derartige Ausnehmung zugeordnet. Durch Ver
schieben der (Teil-)Reihen auf der Stapelpalette bzw.
durch Verfahren derselben werden die Zuschnitt-Stapel
nacheinander in die Aufnahmeposition für den Stapel
förderer gebracht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist auch für einen
zweibahnigen Betrieb der Verpackungsmaschine einge
richtet. In diesem Falle ist gemäß einem Vorschlag der
Erfindung eine Verzweigung im Bereich des Stapelförderers
vorgesehen, vorzugsweise bei der Übergabe vom Hoch
förderer zu zwei nebeneinanderlaufenden Querförderern.
Alternativ können zur Erhöhung der Leistung zwei Stapel
träger (Stapelpaletten) der Verpackungsmaschine zustell
bar sein, wobei jeder Stapelpalette ein gesonderter
Stapelförderer zugeordnet ist.
Weitere Merkmale der Erfindung betreffen die Ausbildung
der Stapelträger (Stapelpaletten) sowie die Förderer für
den Transport der Zuschnitt-Stapel.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend
anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die Vorrichtung zur Lagerung und Übergabe von
Zuschnitt-Stapeln an eine Verpackungsmaschine
in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 eine Queransicht zu der Vorrichtung gemäß
Fig. 1 unter Weglassung von Teilen der Ver
packungsmaschine,
Fig. 2a eine Einzelheit der Vorrichtung in einer
gegenüber Fig. 2 um 90° versetzten Ansicht,
Fig. 3 eine Draufsicht der Vorrichtung in einer
unteren Ebene (oberhalb eines Stapelträgers),
Fig. 4 eine Draufsicht in einer darüberliegenden
Ebene (im Bereich von Querförderern),
Fig. 5 einen Querförderer als Einzelheit im Grundriß,
bei vergrößertem Maßstab (Schnittebene V-V in
Fig. 1),
Fig. 6 einen Stapelträger (Palette) in beladenem Zu
stand im Grundriß,
Fig. 7 eine Darstellung analog zu Fig. 6 nach Vorbe
reitung einer ersten Reihe von Zuschnitt-
Stapeln für die Übernahme durch einen Stapel
förderer,
Fig. 8 eine Darstellung eines Stapelträgers gemäß
Fig. 6 und 7 nach Abförderung mehrerer Zu
schnitt-Stapel,
Fig. 9 einen Stapelträger (Stapelpalette) in Seiten
ansicht,
Fig. 10 einen Querschnitt durch eine Stapelpalette
in der Schnittebene X-X der Fig. 8,
Fig. 11 eine Darstellung analog zu Fig. 2 für eine
Ausführung der Vorrichtung mit zwei Stapel
trägern und gesonderten Stapelförderern,
Fig. 11a eine Einzelheit des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 11 in einer 90° versetzten Ansicht,
Fig. 12 die Vorrichtung gemäß Fig. 11 in Grundriß
darstellung,
Fig. 13 die Vorrichtung gemäß Fig. 11 und 12 in einer
oberen Ebene (Querförderer) im Grundriß.
Die gezeigten Ausführungsbeispiele beziehen sich auf die
Versorgung einer Verpackungsmaschine 20 für Zigaretten
mit Zuschnitten 21. Die anderweitig durch Stanzen aus
kartonartigem Verpackungsmaterial gefertigten Zuschnitte
21 dienen zur Herstellung von Klappschachteln (Hinge-Lid-
Packungen). Die konventionell gestalteten Zuschnitte 21
sind zu Zuschnitt-Stapeln 22 aus einer größeren Anzahl
von Zuschnitten 21 zusammengefaßt. Diese Zuschnitt-
Stapel 22 werden nacheinander einem zur Verpackungs
maschine 20 gehörenden Zuschnitt-Magazin 23 zugefördert.
Diesem werden einzelne Zuschnitte 20 an der Unterseite
entnommen und in den Verpackungsprozeß eingeleitet. Für
die Entnahme der Zuschnitte 21 ist im vorliegenden Falle
ein Abroller 24 bekannter Bauart vorgesehen.
Kernstück der Vorrichtung für die Versorgung der Ver
packungsmaschine 20 mit Zuschnitten 21 ist ein Stapel
träger, der hier als Stapelpalette 25 ausgebildet ist.
Auf dieser, nämlich auf einer Bodenplatte 26, lagern die
Zuschnitt-Stapel 22 bis zur Abnahme durch einen Stapel
förderer 27.
Die Stapelpaletten 25 werden an einer zentralen Stelle
beladen und der Verpackungsmaschine 20 zugeführt, im vor
liegenden Falle an der Rückseite derselben, so daß der
Zugang zur Vorderseite der Verpackungsmaschine 20 nicht
behindert ist. Die Stapelpalette 25 ist mit Rädern 28
verfahrbar, im vorliegenden Falle auf am Boden ange
brachten Laufschienen 29.
Die im Grundriß rechteckige Stapelpalette 25 ist rück
seitig mit einer Stützwand 30 versehen, etwa in der Höhe
der Zuschnitt-Stapel 22. An den übrigen Seiten ist rings
herum ein Bord 31 von geringerer Bauhöhe angebracht zur
Sicherung der Zuschnitt-Stapel 22 auf der Bodenplatte 26.
Diese ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel so
bemessen, daß achtundzwanzig Zuschnitt-Stapel 22 Aufnahme
finden. Jeder Zuschnitt-Stapel 22 hat eine Höhe von etwa
450 mm. Hieraus ergibt sich eine Beladung der Stapel
palette 25, die einem Zuschnittbedarf der Verpackungs
maschine 20 von etwa einer Stunde entspricht bei einer
Maschinenleistung von 700 Packungen/min.
Die Zuschnitt-Stapel 22 sind in dicht aneinanderliegen
den, quergerichteten Stapelreihen 32, 33 auf der Boden
platte 26 angeordnet. Die Zuschnitte 21 sind mit ihrer
Längserstreckung quer zu den Stapelreihen 32, 33 ge
richtet. Die Zuschnitt-Stapel 22 werden nacheinander im
Bereich einer Abförderstation 34 von der Stapelpalette
25 durch den Stapelförderer 27 abgehoben. Dieser be
findet sich im Bereich der Abförderstation 34. Die
Stapelpaletten 25 sind so relativ zur Abförderstation 34
positioniert und verfahrbar, daß jeweils an einem Längs
rand der Stapelpalette 25 die Zuschnitt-Stapel 22 über
nommen werden können.
Die Stapelpalette 25 bzw. deren Bodenplatte 26 ist zu
diesem Zweck seitlich, nämlich entlang einer Längsseite,
mit Ausnehmungen 35 versehen, die bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel einen T-förmigen Grundriß aufweisen.
Die Ausnehmungen 35 sind zu den Seiten hin offen. Im
Bereich der Ausnehmungen 35 kann eine Stapelaufnahme des
Stapelförderers 27 einen Zuschnitt-Stapel 22 von unten
erfassen und in Aufwärtsrichtung mitnehmen. Bei dem vor
liegenden Ausführungsbeispiel besteht die Aufnahme für
einen Zuschnitt-Stapel 22 aus zwei (oberen und unteren)
Klemmbacken 36 und 37, zwischen denen jeweils ein Zu
schnitt-Stapel 22 Aufnahme findet. Die Klemmbacken 36,
37 sind auseinander- und zusammenbewegbar zum Erfassen
und Freigeben des Zuschnitt-Stapels 22. Die untere Klemm
backe 36 tritt im vorliegenden Falle von unten her durch
die sich jeweils in der Abförderstation 34 befindende
Ausnehmung 35 der Bodenplatte 26 hindurch und fördert so
den im Bereich dieser Ausnehmung 35 lagernden Zuschnitt-
Stapel 22 ab.
Die Zuschnitt-Stapel 22 auf der Stapelpalette 25 werden
nacheinander in den Bereich der Abförderstation 34 be
wegt. Zu diesem Zweck wird zumindest die jeweils abzu
fördernde Stapelreihe 33 von den übrigen Stapelreihen 32
auf der Stapelpalette 25 gelöst, so daß die Zuschnitt-
Stapel 22 derselben frei sind. Zu diesem Zweck wird der
sich in der Abförderstation 34 befindende, randseitige
Zuschnitt-Stapel 22 der betreffenden Stapelreihe 33
zwischen den Klemmbacken 36, 37 festgesetzt. Auf der
gegenüberliegenden Seite der Stapelreihe 33 kommt ein
Querschieber 38 zur Wirkung. Dieser kommt an der Außen
seite des äußeren Zuschnitt-Stapels 22 dieser Stapel
reihe 33 zur Anlage. Durch quergerichteten Druck des
Querschiebers 38 wird die komplette Stapelreihe 33 zu
sammengedrückt und somit als Einheit fixiert. Nunmehr
kann die Stapelpalette 25 um einen geringfügigen Ab
schnitt zurückgefahren werden, im vorliegenden Falle aus
der Position gemäß Fig. 6 in die gemäß Fig. 7. Dadurch
wird infolge des Spielraums auf der Bodenplatte 26 die
(vordere) Stapelreihe 33 von den nachfolgenden gelöst
unter Bildung eines quergerichteten Spalts 39. Die eben
falls T-förmig ausgebildeten Klemmbacken bzw. die untere
Klemmbacke 36 ist dabei in der Ausnehmung 35 der Abförder
station 34 relativverschoben, nämlich ebenfalls aus der
Position gemäß Fig. 6 in die gemäß Fig. 7. Die Aus
nehmungen 35 sind entsprechend groß dimensioniert. Nach
geringfügigem Zurückfahren des Querschiebers 38 und
damit Aufhebung des quergerichteten Drucks kann nunmehr
der erste randseitige Zuschnitt-Stapel 22 dieser Stapel
reihe 33 nach oben gefördert werden.
Für die Abförderung der weiteren Zuschnitt-Stapel 22
dieser (vorderen) Stapelreihe 33 werden die verbleibenden
Zuschnitt-Stapel 22 derselben nacheinander durch den
Querschieber 38 in Richtung auf die Abförderstation 34
verschoben (siehe Fig. 8). Ist diese Stapelreihe 33 voll
ständig abgeräumt, wird mit der nachfolgenden in gleicher
Weise verfahren, wobei zunächst die Stapelpalette 25 um
einen einer Stapelreihe 32 entsprechenden Takt weiterbe
wegt wird.
Die Stapelpalette 25 kann durch geeignete Einrichtungen
(selbsttätig) der Verpackungsmaschine 20 zugestellt und
im Bereich derselben in dem beschriebenen Umfange hin-
und herbewegt werden. An der Rückseite der Stapelpalette
25 bzw. an deren Stützwand 30 ist zu diesem Zweck eine
Lasche 40 zur Befestigung eines Antriebsorgans ange
bracht.
Der winkelförmige Querschieber 38 ist im vorliegenden
Falle durch einen Spindeltrieb verschiebbar. Auf einer
langgestreckten, ortsfest an einem Getriebegehäuse 41
gelagerten Spindel 42 ist ein Teil des Querschiebers 38
als Spindelmutter 43 gelagert. Die Spindel 42 wird durch
einen Motor 44 drehend angetrieben.
Der Stapelförderer 27 besteht bei den gezeigten Aus
führungsbeispielen aus mehreren aneinanderanschließenden
Einzelförderern. Im Bereich der Abförderstation 34 be
findet sich ein Hochförderer 45. In einem Bereich ober
halb der Verpackungsmaschine 20, nämlich in einer Über
gabestation 46 schließt ein quer über die Verpackungs
maschine 20 zu deren Vorderseite führender Querförderer
47 an. Von diesem werden die Zuschnitt-Stapel 22 an einen
Senkförderer 48 übergeben. An diesen schließt das Zu
schnitt-Magazin 23 nach unten an.
Der Hochförderer 45 kann in unterschiedlicher Weise aus
gebildet sein. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
handelt es sich um einen Spindelförderer mit einer orts
festen aufrechten Spindel 49. Diese ist drehbar in einem
Bodenlager 50 und in einem oberen Stützlager 51, welches
in geeigneter Weise mit der Konstruktion der Verpackungs
maschine 20 verbunden ist, ebenfalls drehbar gelagert. Der
Drehantrieb der Spindel 49 erfolgt im Bereich des oberen
Stützlagers 51 durch einen Stellmotor 52 mit Ritzel 53
über ein Zahnrad 54.
Die untere Klemmbacke 36 ist mit einer langgestreckten
Spindelmutter 74 auf der Spindel 49 gelagert. Durch
Drehen der Spindel 49 wird so die untere Klemmbacke 36
auf- und abbewegt. Die obere Klemmbacke 37 ist mit einer
Führungshülse 55 gleitend ebenfalls auf der Spindel 49
gelagert, jedoch ohne Eingriff mit dem Gewinde der
Spindel 49. Auf diese Weise kann durch die bzw. mit der
Spindelmutter 74 auch die obere Klemmbacke 37 aufwärts
bewegt werden. Die Spindelmutter 74 und die Führungs
hülse 55 sind mit Teleskopenden 56 ausgebildet. Diese
überlappen einander in der Klemmstellung der Klemmbacken
36 und 37. Die Betätigung derselben ist aus Gründen der
vereinfachten Darstellung nicht gezeigt. Beispielsweise
kann die obere Klemmbacke 37 durch einen Druckmittel
zylinder relativ zur unteren Klemmbacke 36 bewegt und so
die Klemmkraft übertragen werden.
Im Bereich der Übergabestation 46 wird die obere Klemm
backe nach Erreichen der unteren Klemmbacke in einer
oberen Endposition gelöst. Der Zuschnitt-Stapel 22 kann
jetzt durch einen Abschieber 57 in Querrichtung von der
unteren Klemmbacke 36 abgeschoben werden auf eine Platt
form 58 als Teil des Querförderers 47. An der zur Platt
form 58 gegenüberliegenden oberen Seite wird der Zu
schnitt-Stapel 22 durch eine Abdeckplatte 59 fixiert.
Im Anschluß an die Plattform 58 gelangen die Zuschnitt-
Stapel 22 zwischen obere und untere mittige Förder
bänder 60 und 61. Der Transport der Zuschnitt-Stapel 22
im Bereich der Plattform 58 erfolgt durch den Abschieber
57. Die Förderbänder 60 und 61 sind angetrieben, so daß
die Zuschnitt-Stapel 22 in Pfeilrichtung transportiert
werden.
Am Ende des Querförderers 47 bzw. der Förderbänder 60, 61
befindet sich ein Übergabeorgan für die Zuschnitt-Stapel
22. Auf einer quergerichteten Tragstange 62 (Fig. 2a)
sind zwei Tragarme 63 und 64 schwenkbar gelagert. Diese
sind an den unteren Enden mit quergerichteten Trag
schenkeln 65 versehen, auf denen ein Zuschnitt-Stapel 22
Aufnahme erhält, wenn dieser die Förderbänder 60, 61
verläßt. Die Tragarme 63, 64 sind zu diesem Zweck auf
der Tragstange 62 durch ein geeignetes Antriebsorgan
(z.B. Druckmittelzylinder) auseinanderbewegbar, so daß
der Zuschnitt-Stapel 22 in den Bereich zwischen den
Tragarmen 63, 64 gefördert werden kann. Durch Zusammen
fahren der Tragarme 63, 64 in die Position gemäß Fig. 2
wird der Zuschnitt-Stapel 22 erfaßt, wobei dieser unten
auf die nach innen und vorn abgewinkelten Tragschenkel
65 aufliegt. Durch die Gestaltung der Tragarme 63, 64
(winkelförmiger Querschnitt) wird der Zuschnitt-Stapel 22
auf der gesamten Höhe seitlich und auch an der Rück
seite erfaßt.
Durch Schwenkbewegung der Tragarme 63, 64 wird der Zu
schnitt-Stapel 22 in eine Schrägstellung gebracht
(Fig. 1). Nunmehr kann ein Senkförderer 48 den Zuschnitt-
Stapel übernehmen und dem Zuschnitt-Magazin 23 zuführen.
Der Senkförderer 48 ist im vorliegenden Falle als auf-
und abbewegbarer sowie vor- und zurückbewegbarer Trag
steg 66 ausgebildet. Dieser wird unter den von den Trag
armen 63, 64 gehaltenen Zuschnitt-Stapel 22 gefahren
(Fig. 1). Nach Auseinanderbewegen der Tragarme 63, 64
wird der Zuschnitt-Stapel 22 durch Abwärtsbewegen des
Tragstegs 66 dem Zuschnitt-Magazin 23 zugeführt. Der
Tragsteg 66 wird dann zurückgezogen, wieder in die obere
Position bewegt und unter den nächsten Zuschnitt-Stapel
22 gefahren. Ausgestaltung und Antrieb des Tragstegs 66
entsprechen im wesentlichen dem für den gleichen Zweck
eingesetzten Organ bei dem Gegenstand der Patentan
meldung DE-A-34 02 514.
Die Leistungsfähigkeit der Vorrichtung kann dadurch er
höht werden, daß, wie bei dem Ausführungsbeispiel der
Fig. 4 gezeigt, im Bereich des Querförderers 47 und nach
folgend zweibahnig Zuschnitt-Stapel 22 gefördert werden.
Zu diesem Zweck ist ein erster Querförderer 47 in der
beschriebenen Ausführung im Anschluß an die Übergabe
station 46 vorgesehen. Von diesem führt eine Verbindungs
plattform 67 querab zu einem zweiten Querförderer 68.
Dieser ist in gleicher bzw. analoger Weise ausgebildet
wie der beschriebene Querförderer 47. Die von dem Hoch
förderer 45 abgegebenen Zuschnitt-Stapel 22 werden ab
wechselnd dem Querförderer 47 und dem Querförderer 68
zugeführt. Die Querbewegung zu letzterem erfolgt durch
einen Schieber 69, der von der freien Seite her im Be
reich der Plattform 58 Zuschnitt-Stapel 22 über die
Verbindungsplattform 67 dem Querförderer 68 zufördert.
Diesem ist ein Abschieber 70 entsprechend dem Abschieber
57 zugeordnet. Die weiteren Förderorgane, nämlich der
Senkförderer 48 und das Zuschnitt-Magazin 23 sind eben
falls in doppelter Ausführung vorhanden.
In Fig. 11 bis 13 sind Einzelheiten einer Vorrichtung
gezeigt, bei der der Verpackungsmaschine 20 (an deren
Rückseite) eine erste Stapelpalette 25 mit Zuschnitt-
Stapeln 22 in der beschriebenen Weise zugestellt wird
und eine weitere, zweite Stapelpalette 71. Diese Stapel
palette 71 ist in gleicher Weise ausgebildet wie die
beschriebene Stapelpalette 25. Des weiteren ist dieser
zweiten Stapelpalette 71 ein gesonderter Hochförderer 72
zugeordnet, der in gleicher Weise ausgebildet ist wie
der bereits beschriebene Hochförderer 45. Die Anordnung
ist so getroffen, daß die auf je einer Spindelmutter 74
verfahrbaren Klemmbacken 36, 37 der beiden Hochförderer
45 und 72 voneinander weggerichtet sind, so daß die
Stapelpaletten 25 und 71 von entgegengesetzten Seiten
her den unmittelbar benachbart zueinander angeordneten
Hochförderern 45 und 72 zugestellt werden können. Die
Spindeln 49 derselben sind in geringem Abstand vonein
ander angeordnet und auf einem gemeinsamen Bodenlager
73 drehbar abgestützt.
Jeder der Hochförderer 45, 72 fördert die Zuschnitt-
Stapel 22 einem Querförderer und einem Senkförderer in
der beschriebenen Weise zu. Hier werden demnach zwei
gesonderte Stapelförderer eingesetzt, die unabhängig
voneinander bedienbar sind.
Einzelheiten der Vorrichtung können abweichend von den
gezeigten Ausführungsbeispielen ausgebildet sein. So
kann den Stapelpaletten 25 eine obere Abdeckplatte zuge
ordnet sein, die im Bereich der Abfördererstation 34
eine passende Ausnehmung für den Durchtritt jeweils
eines Zuschnitt-Stapels 22 aufweist. Die übrigen bzw.
benachbarten Zuschnitt-Stapel 22 werden durch diese Ab
deckplatte gegen Mitanheben zurückgehalten.
Die beschriebene Vorrichtung ist besonders vorteilhaft
in Verbindung mit einer Verpackungsmaschine für Klapp
schachteln gemäß DE-Patent P 24 40 006 ersetzbar. Diese
Verpackungsmaschine ist mit einem um eine vertikale Achse
drehbaren Faltrevolver 75 ausgerüstet, der in den
Zeichnungen schematisch wiedergegeben ist. Das Zuschnitt-
Magazin 23 bzw. die Zuschnitt-Magazine sind oberhalb des
Faltrevolvers 75 angeordnet, so daß die Zuschnitte dem
Faltrevolver 75 in der im Patent P 24 40 006 beschriebenen
Weise zugeführt werden können.
- Bezugszeichenliste
20 Verpackungsmaschine
21 Zuschnitt
22 Zuschnitt-Stapel
23 Zuschnitt-Magazin
24 Abroller
25 Stapelpalette
26 Bodenplatte
27 Stapelförderer
28 Rad
29 Laufschiene
30 Stützwand
31 Bord
32 Stapelreihe
33 Stapelreihe
34 Abförderstation
35 Ausnehmung
36 Klemmbacke
37 Klemmbacke
38 Querschieber
39 Spalt
40 Lasche
41 Getriebegehäuse
42 Spindel
43 Spindelmutter
44 Motor
45 Hochförderer
46 Übergabestation
47 Querförderer
48 Senkförderer
49 Spindel
50 Bodenlager
51 Stützlager
52 Stellmotor
53 Ritzel
54 Zahnrad
55 Führungshülse
56 Teleskopende
57 Abschieber
58 Plattform
59 Abdeckplatte
60 Förderband
61 Förderband
62 Tragstange
63 Tragarm
64 Tragarm
65 Tragschenkel
66 Tragsteg
67 Verbindungsplattform
68 Querförderer
69 Schieber
70 Abschieber
71 Stapelpalette
72 Hochförderer
73 Bodenlager
74 Spindelmutter
75 Faltrevolver
Claims (19)
1. Vorrichtung zum Zuführen von Zuschnitten zu
einer Verpackungsmaschine, insbesondere für die Herstellung
von (Zigaretten-)Klappschachteln (Hinge-Lid-Packungen),
wobei die anderweitig hergestellten Zuschnitte als Zuschnitt-
Stapel einem maschinenseitigen Zuschnitt-Magazin zugeführt
und von diesem einzelne Zuschnitte für die Herstellung
der Packungen entnommen werden, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeweils mehrere Zuschnitt-Stapel (22)
auf einem transportierbaren Stapelträger (Stapelpalette 25)
der Verpackungsmaschine (20) zustellbar und nacheinander
durch mindestens einen Stapelförderer (27) dem Stapel
träger (Stapelpalette 25) entnehmbar sowie dem Zuschnitt-
Magazin (23) zuführbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zuschnitt-Stapel (22) auf der Stapel
palette (25) und/oder durch diese dem ortsfesten Stapel
förderer (27) nacheinander zuführbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß jeweils mehrere Zuschnitt-Stapel (22)
in Reihen (Stapelreihen 32, 33) in Dichtlage nebenein
ander auf der Stapelpalette (25) angeordnet sind, wobei
längliche Zuschnitte (22) mit ihrer Längserstreckung
quer zu den Stapelreihen (32, 33) weisen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuschnitt-Stapel (22) durch den ortsfesten
Stapelförderer (27) in einer Abförderstation (34) nach
einander von der Stapelpalette (25) abhebbar sind, wobei
die Zuschnitt-Stapel (22) durch Verschieben der Zuschnitt-
Stapel (22) jeweils einer Stapelreihe (32 bzw. 33) dem
Stapelförderer (27) zuführbar sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Stapelreihe (32, 33) eine (randseitige) Auf
nahmestelle zugeordnet und durch schrittweises Ver
schieben der Stapelpalette (25) die jeweils abzufördern
de Stapelreihe (33) in die Position benachbart zum
Stapelförderer (27) bewegbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Zuschnitt-Stapel (22) durch den Stapelförderer
(27) von unten her erfaßbar und die Stapelpalette (25)
im Bereich der Übernahme eines Zuschnitt-Stapels (22)
durch den Stapelförderer (27) mit einer Ausnehmung (35)
für den Durchtritt eines Hubteils (untere Klemmbacke 36)
des Stapelförderers (27) versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuschnitt-Stapel (22) der Stapelreihen (33)
durch einen Querschieber (38) in Richtung auf den Stapel
förderer (27) nach Maßgabe der Abförderung von Zuschnitt-
Stapeln (22) verschiebbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß eine durch den Stapelförderer (27) stapelweise ab
zufördernde Stapelreihe (33) auf der Stapelpalette (25)
von den weiteren, benachbarten Stapelreihen (32) lösbar
ist, insbesondere durch Festhalten (Festklemmen) der
abzufördernden Stapelreihe (33) und Relativverschiebung
der Stapelpalette (25) mit den übrigen Stapelreihen (32).
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stapelpalette (25) mit Rädern (28) auf fest
liegenden Laufschienen (29) verfahrbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 6 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich jeder Stapelreihe (32, 33) am Rand der
Stapelpalette (25) zum Rand hin offene, insbesondere
T-förmige Ausnehmungen (35) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stapelförderer (27) zur Aufnahme von Zuschnitt-
Stapeln (22) von der Stapelpalette (25) einen ortsfesten
Hochförderer (45) aufweist mit einer Stapelaufnahme,
insbesondere unteren und oberen Klemmbacken (36, 37),
zwischen denen der Zuschnitt-Stapel (22) Aufnahme findet.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stapelaufnahme (Klemmbacken 36, 37)
auf einer drehend angetriebenen, aufrechten Spindel (49)
auf- und abbewegbar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die untere Klemmbacke (36) mit einer
Spindelmutter (74) auf der Spindel (49) und die obere
Klemmbacke (37) mit einer Führungshülse (55) frei ver
schiebbar auf der Spindel (49) gelagert ist, wobei die
Klemmbacken (36, 37) durch ein Betätigungsorgan (Druck
mittelzylinder) in klemmendem Sinne gegeneinander beweg
bar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Hochförderer (45) mindestens ein oberhalb der
Verpackungsmaschine (20) verlaufender Querförderer (47,
68) angeordnet ist zum Transport der Zuschnitt-Stapel
(22) zur Arbeitsseite der Verpackungsmaschine (20), ins
besondere von der Rückseite zur Vorderseite derselben.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querförderer (47, 68) wenigstens längs einer
Teilförderstrecke aus oberen und unteren Förderbändern
(60, 61) besteht, zwischen denen die Zuschnitt-Stapel (22)
Aufnahme finden.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an das Ende des Querförderers (47, 68), insbesondere
an das Ende der Förderbänder (60, 61), ein Senkförderer
(48) zur Förderung der Zuschnitt-Stapel (22) zum
Zuschnitt-Magazin (23) anschließt, insbesondere ein
auf- und abbewegbarer sowie quer bewegbarer Tragsteg (66),
auf dem ein Zuschnitt-Stapel (22) während der Abwärts
bewegung aufliegt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß am Abgabeende der Förderbänder (60, 61) des Quer
förderers (47, 68) ein Aufnahme- und Übergabeorgan für
die Zuschnitt-Stapel (22) angeordnet ist, insbesondere
zwei schwenkbare, seitliche Tragarme (63, 64) mit Trag
schenkeln (65), auf denen ein Zuschnitt-Stapel (22) nach
Abgabe durch die Förderbänder (60, 61) aufliegt, wobei
die Tragarme (63, 64) aus einer Aufnahmestellung in eine
Abgabestellung verschwenkbar sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 14 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Querförderer (47, 68) parallel nebeneinander
angeordnet und durch einen gemeinsamen Hochförderer (45)
beschickbar sind, wobei die Querförderer (47, 68) durch
eine Verbindungsplattform (67) zur Übergabe von Zuschnitt-
Stapeln (22) miteinander verbunden sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder
mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei oder mehr Stapelpaletten (25, 71) der Ver
packungsmaschine (20) unabhängig voneinander zustellbar
sind, wobei jeder Stapelpalette (25, 71) ein gesonderter
Stapelförderer (27) zugeordnet ist.
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