DE3619970A1 - Oberflaechenspule fuer hochfrequenzmagnetfelder bei kernspinuntersuchungen - Google Patents

Oberflaechenspule fuer hochfrequenzmagnetfelder bei kernspinuntersuchungen

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Oberflächenspule für Hochfrequenzmagnetfelder bei Kernspinuntersuchungen mit wenigstens einer in wenigstens zwei kapazitiv miteinander gekoppelte und vorzugsweise gleich lange Teile aufge­ teilten Schleife.
Eine solche Oberflächenspule ist aus dem Book of Abstracts, Vol. 2, Society of Magnetic Resonance in Medicine, Fouth Annual Meeting, August 19-23, 1985, London, Seiten 1084 und 1085 sowie Seiten 1117 und 1118 bekannt.
Oberflächenspulen dieser Art können bei Kernspinunter­ suchungen, insb. für medizinische Zwecke, zum Erzeugen hochfrequenter magnetischer Felder oder zum Empfangen von Kernspin-Resonanzsignalen benutzt werden. Sie befinden sich insbesondere bei medizinischen Anwendungen an der Oberfläche eines zu untersuchenden medizinischen Körpers, wodurch ihre Güte verringert wird. Aus den eingangs genannten Veröffentlichungen ist es bekannt, daß die Güte einer Spule dadurch verbessert werden kann, daß die Schleife, die die Spule bildet, in wenigstens zwei Teile aufgeteilt wird, die kapazitiv miteinander gekoppelt sind.
Die Einspeisung (oder die Entnahme) der Hochfrequenz­ energie erfolgt dabei in der Regel am Trennspalt zwischen zwei benachbarten Schleifenteilen, und zwar über ein Abstimm- und Anpaßnetzwerk. Eine Veränderung der Anpassung und der Abstimmung hat eine elektrische Unsymmetrie zur Folge, die zu einer Verringerung der Spulengüte führt. Ein weiterer Nachteil der bekannten Anordnung ist, daß die Trennspalte genügend groß sein müssen, um zwischen den beiden Schleifenteilen die erforderlichen Kondensatoren anzuordnen, die insbesondere bei Verwendung der Ober­ flächenspule als Sendespule eine relativ hohe Spannungs­ festigkeit erfordern und daher relativ groß sind. Im Bereich der Trennspalte entstehen daher relativ starke Verzerrungen der Feldverteilung.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine vorteil­ hafte Ausgestaltung einer Oberflächenspule der eingangs genannten Art anzugeben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der eine Schleifenteil einen Außenleiter umfaßt, der zwei davon isolierte Innenleiter umschließt, deren einer Anschluß jeweils symmetrisch zu diesem Schleifenteil herausgeführt ist und deren anderer Anschluß jeweils galvanisch mit dem Leiter bzw. den Leitern des benach­ barten Schleifenteils bzw. der benachbarten Schleifenteile gekoppelt ist.
Bei der Erfindung wird die Kapazität zwischen zwei Schleifenteilen durch die Kapazität gebildet, die der aus dem Außenleiter herausragende Innenleiter gegenüber dem zugehörigen Außenleiter aufweist. Dies erlaubt es, die Trennstellen bzw. Zwischenräume zwischen benachbarten Schleifenteilen relativ kurz zu machen, z.B. 2 bis 3 mm. Dadurch ergeben sich nur geringe Verzerrungen der elektro­ magnetischen Felder an den Trennstellen.
Bei der Erfindung ergibt sich eine zu den Mitten der Schleifenteile symmetrische Feldverteilung. Diese Mitten können daher als virtuelle Massepunkte angesehen werden. Im Bereich dieser Massepunkte wirksame elektrische Komponenten oder Leiter haben kaum einen Einfluß auf die Feldverteilung der Oberflächenspule, so daß die Hoch­ frequenzzuleitungen für die Spule, die sich bei der erfindungsgemäßen Oberflächenspule im Bereich dieser virtuellen Massenpunkte befinden, die Symmetrie der Feld­ verteilung aber nicht beeinflussen. Je besser jedoch diese Symmetrie ist, desto geringer sind die dielektrischen Verluste und desto besser werden unerwünschte sog. Mantel­ wellen auf den Hochfrequenzzuleitungen unterdrückt. Diese Mantelwellen können sich in dem Raum zwischen dem Mantel der Hochfrequenzzuleitung und leitenden Flächen (z.B. einem Faradayschirm) innerhalb eines Kernspinunter­ suchungsgerätes ausbreiten. Wenn aber die Hochfrequenz­ zuleitung der Spule an einen virtuellen Massepunkt geführt wird, wie bei der Erfindung, können solche Mantelwellen nicht angeregt werden.
Geeignete Formen für die die Oberflächenspule bildende Schleife sind die Kreisform oder die Rechteckform. Es können jedoch auch andere Formen sein, wobei es lediglich darauf ankommt, daß die Form symmetrisch zu einer den einen Schleifenteil im Zentrum senkrecht schneidenden Symmetrieebene ist.
In der Regel besitzt eine Oberflächenspule nur eine einzige Schleife. Jedoch ist es auch möglich, eine Oberflächenspule durch zwei nebeneinander liegende Schleifen zu bilden, die einen Schleifenteil gemeinsam haben und die zwei senkrecht zur Schleifenebene einander entgegengerichtete Magnetfelder erzeugen, die nur im Nah­ bereich wirksam sind, sich im Fernbereich jedoch kompen­ sieren.
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der eine Schleifenteil zwei etwa gleich lange Koaxial­ leitungen umfaßt, von denen jeweils annähernd gleich lange Teile zusammen den einen Schleifenteil bilden, und daß die verbleibenden Teile der Koaxialleitungen nebeneinander und symmetrisch zu dem einen Schleifenteil verlaufen. An das Ende der verbleibenden Teile der Koaxialleitungen, das sich in einiger Entfernung von der Schleife befindet, kann der Hochfrequenzgenerator bzw. Empfänger oder ein Anpaß- und Abstimmnetzwerk angeschlossen werden, ohne daß dadurch die Feldverteilung der Oberflächenspule wesentlich beein­ flußt wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel mit einer zweiteiligen kreisförmigen Schleifen,
Fig. 2a und 2b ein Ausführungsbeispiel mit einer recht­ eckigen Schleife,
Fig. 3 eine erste Ausführungsform mit einer vierteiligen kreisförmigen Schleife, und
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform mit einer vierteiligen kreisförmigen Schleife.
Die in Fig. 1 dargestellte Oberflächenspule besitzt eine zweiteilige kreisförmige Schleife. Der eine Schleifen­ teil 7 wird durch zwei gleich lange Koaxialkabel gebildet, deren einer Teil jeweils entsprechend einem Viertelkreis gebogen ist, so daß beide Teile zusammen etwa einen Halbkreis bilden. Die verbleibenden Teile der beiden Koaxialkabel verlaufen nebeneinander und symmetrisch zu dem Halbkreis. Der andere Schleifenteil 4 hat ebenfalls die Form eines Halbkreises und besteht aus einem leitenden Rohr bzw. aus einem massiven Leiter, beispielsweise aus Kupfer. Der Außendurchmesser des Schleifenteils 4 ent­ spricht dem Durchmesser der Außenleitungen 53 bzw. 63 der Koaxialkabel 5 bzw. 6.
Der Schleifenteil 4 ist mit dem aus dem Außenleiter 53 bzw. 63 des Koaxialkabels 5 bzw. 6 herausragenden Ende des Innenleiters 51 bzw. 61 des Koaxialkabels 5 bzw. 6 verbunden. Zwischen den Enden des Außenleiters 53 bzw. 63 einerseits und dem Schleifenteil 4 andererseits verbleibt dabei ein Spalt von etwa 2 bis 3 mm; dieser Trennspalt kann zur Verbesserung der mechanischen Stabilität der Oberflächenspule mit einem Kunststoff ausgefüllt sein.
Das von dem Schleifenteil 4 abgewandte Ende des Innen­ leiters 52 ist über einen Anpaßkondensator Cm mit dem Innenleiter eines weiteren Koaxialkabels 1 verbunden, das zu dem Eingang eines nicht näher dargestellten Hoch­ frequenzempfängers oder Hochfrequenzerzeugers führt. Außerdem ist zwischen den Innenleiter 51 und den Außen­ leiter 53 des Koaxialkabels 5 ein Abstimmkondensator Ct geschaltet. Zwischen Innen- und Außenleiter des anderen Koaxialkabels ist ein Kondensator Cs geschaltet, dessen Kapazität zumindest annähernd der Summe der Kapazitäten der Kondensatoren Ct und Cm entspricht. Dadurch werden die beiden Innenleiter 51 und 61 in gleicher Weise kapazitiv belastet. Vorzugsweise befinden sich die Kondensatoren in einer mit den Außenleitern der Koaxialkabel 1, 5 und 6 leitend verbundenen, elektrisch leitenden geerdeten Abschirmung 2.
Die Kapazität, die zwischen den Schleifenteilen 4 und 7 wirksam ist, entspricht der Kapazität zwischen dem mit dem Schleifenteil 4 verbundenen Innenleiter 51 bzw. 61 und dem zugehörigen Außenleiter 53 bzw. 63, die noch durch die Kondensatoren Ct und Cm bzw. Cs vergrößert wird. Wenn daher beispielsweise mit der Oberflächenspule elektro­ magnetische Felder erzeugt werden, ist die Generator­ spannung über den Spalten 52 bzw. 62 zwischen den Schleifenteilen 4 und 7 wirksam. Daraus resultiert ein mit gestrichelten Linien angedeuteter zu einer Symmetrie­ ebene 3 symmetrischer Verlauf der elektrischen Feld­ linien. Die Symmetrieebene 3, die auch eine geometrische Symmetrieebene ist, verbindet die Mitten der Schleifen­ teile 4 und 7; der von dem Schleifenteil 7 abgebogene Teil der Koaxialkabel 5 und 6 grenzt mit seinem Außen­ leiter an die zur Zeichenebene der Fig. 1 senkrechte Symmetrieebene. Die Schnittbereiche dieser Symmetrieebene mit der Schleife 4, 7 sind daher frei von elektrischen Feldern und können als virtuelle Massepunkte betrachtet werden. Elektrische Leiter, die sich in diesem Bereich befinden - u. a. die Abschirmung 2 und der zu dem Schleifenteil 7 führende Teil der Koaxialkabel 5 und 6 - , haben daher auf die Feldverteilung in der Spule praktisch keinen Einfluß. Infolgedessen ist die Anregung der soge­ nannten Mantelwellen in diesem Bereich unterdrückt bzw. bei in der Praxis unvermeidbaren Symmetrieabweichungen erheblich reduziert im Vergleich zu einer Spule, bei der die Hochfrequenzzuleitung direkt zum Trennspalt, also zu einem Ort mit hoher elektrischer Feldstärke, geführt wird.
Die Resonanzfrequenz der Oberflächenspule sowie die Anpassung werden bei Kernspinuntersuchungen in unter­ schiedlicher Weise durch die Lage der Spule zum Körper des Patienten und durch die Eigenschaften des Patientengewebes beeinflußt. Es ist daher zweckmäßig, den Kondensator Cs einmalig für eine mittlere Patientenbelastung bei einer vorgegebenen Resonanzfrequenz einzustellen und die genaue Einstellung der Resonanzfrequenz und der Anpassung bei jeder Untersuchung durch Einstellen der Kondensatoren Ct und Cm vorzunehmen. Die dabei entstehenden geringen elek­ trischen Unsymmetrien können bei der erfindungsgemäßen Spulenausführung vernachlässigt werden.
Die Länge der beiden Koaxialkabel sollte einerseits nicht wesentlich größer als 1/8 der Wellenlänge im Kabel bei der Resonanzfrequenz sein, und der Abstand A, der nebenein­ ander liegenden Enden der Koaxialkabel von der Mitte der Schleife 7 sollte zwischen 20 und 200 mm liegen. Der Abstand A kann dabei bei unterschiedlichen Schleifen­ durchmessern und Resonanzfrequenzen durch geeignete Wahl der Dicke der Leiterschleifen, der außen zugeschalteten Kondensatoren Ct, Cs und Cm, des Innendurchmessers des Außenleiters und des Außendurchmessers des Innenleiters dieses Kabels und des Dielektrikums dieser Forderung in einem weiten Bereich angepaßt werden.
Als Koaxialkabel 5 und 6 eignen sich wegen ihrer mecha­ nischen Stabilität insbesondere sogenannte Festmantelkabel vorzugsweise aus Kupfer. Durch die Biegeradien in dem Bereich, in dem die parallel geführten Kabel in die Schleife übergehen, ergibt sich eine Einbuchtung, die zu einer unerwünschten Feldverformung führen könnte. Diese läßt sich mittels eines Brückengliedes 8 aus beispiels­ weise Kupferfolie vermeiden, das die Außenleiter der beiden Koaxialleitungen elektrisch leitend überbrückt.
In Fig. 2a und 2b ist ebenfalls eine Oberflächenspule mit einer zweigeteilten Schleife dargestellt, wobei die Schleife jedoch eine Rechteckform aufweist, so daß zwei jeweils zur Mittellinie 3 symmetrische Rechteck-Schleifen­ teile entstehen. Wie insb. Fig. 2b zeigt, ist der Innen­ leiter 51 bzw. 61 über ein elektrisch leitendes Drehgelenk mit dem Leiter 4 verbunden. Durch Abknicken der Leiter­ schleife in den beiden Trennspalten kann der Bereich hoher elektrischer Feldstärken vom Patienten 16 entfernt werden, wodurch die dielektrischen Verluste im Patienten reduziert werden. Wird der Winkel zwischen den beiden Schleifen­ teilen 4 und 7 verändert, ändert sich auch die Induktivi­ tät der Schleife. Deshalb ist es mit dieser Ausführungs­ form möglich, durch Ändern des Winkels eine Frequenz­ nachstimmung herbeizuführen, ohne daß die Einstellung des Abstimmkondensators (und damit die elektrische Symmetrie der Schaltung) geändert wird. Durch größere Winkel­ änderungen kann die Breite des Bereiches, in dem mit dieser Oberflächenspule ein Hochfrequenzmagnetfeld erzeugt wird, erheblich beeinflußt und gewünschten Abbildungsbereichen im Körper angepaßt werden.
In Fig. 3 ist eine Oberflächenspule mit einer vierfach unterteilten kreisförmigen Schleife dargestellt. Jeder Schleifenteil entspricht dabei einem Kreisbogen von etwa 90°. Der mit dem Hochfrequenzerzeuger- oder -empfänger verbundene Schleifenteil 7 ist mit seinen beiden Innen­ leitern 51 bzw. 61 mit dem Außenleiter eines benachbarten Schleifenteils 10 bzw. 11 verbunden, der einen Innen­ leiter 101 bzw. 111 umschließt. Die beiden Innenleiter 101 bzw. 111 sind mit dem vierten Schleifenteil - einem massiven Leiterteil 4 - verbunden. Damit die Anordnung symmetrisch wird, müssen die Kapazitäten zwischen den Schleifenteilen 10 und 11 und dem Schleifenteil 4 die gleiche Größe haben wie die Kapazitäten zwischen den Schleifenteilen 10 und 11 und dem Schleifenteil 7. Damit dies erreicht wird, müssen die Kabel, aus denen die Schleifenteile 10 und 11 gebildet werden, den gleichen Aufbau haben und pro Längeneinheit eine größere Kapazität als die in dem Schleifenteil 7 benutzten Koaxiallei­ tungen. Bei voller elektrischer Symmetrie der Anordnung, die nur für eine einzige Frequenz existiert, ergeben sich zwei jeweils durch gegenüberliegende Trennspalte verlaufende Symmetrieebenen 3′, so daß die jeweiligen Mitten der Schleifenteile als virtuelle Masse betrachtet werden können.
Der Schleifenteil 7 kann grundsätzlich auf gleiche Weise aufgebaut sein, wie der entsprechende Schleifenteil in Fig. 1, mit dem einzigen Unterschied, daß er anstatt einem Halbkreisbogen einem Viertelkreisbogen entspricht. Der in Fig. 1 dargestellte Aufbau des Schleifenteils 7 setzt aber voraus, daß Koaxialleitungen vorhanden sind, die mit einem genügend kleinen Biegeradius, z.B. 15 mm oder weniger, verformt werden dürfen. Bei größeren Biegeradien ist es sinnvoll, einen kreisbogenförmigen Außenleiter mit zwei getrennten Innenleitern zu verwenden, die im Bereich der Mitte des Kreisbogens mit zwei etwa senkrecht dazu verlaufenden Koaxialkabeln 5 und 6 verbunden sind.
In Fig. 4 ist eine weitere Oberflächenspule mit einer viergeteilten kreisförmigen Schleife dargestellt. Die Innenleiter 51 bzw. 61 sind dabei jedoch mit Schleifen­ teilen 10′ bzw. 11′ verbunden, die keinen Innenleiter aufweisen, sondern aus einem massiven Kupferleiter oder einem Kupferrohr bestehen. Der vierte Schleifenteil 4′ besteht dabei ebenfalls aus einer Koaxialanordnung, deren Innenleiter jedoch in der Mitte aufgetrennt und an einen einstellbaren Kondensator 13 angeschlossen sind. Dessen Kapazität ist so zu bemessen, daß über den Trennspalten zwischen den Schleifenteilen 4′ und 10′ bzw. 4′ und 11′ die gleiche Kapazität wirksam ist, wie über den Trenn­ spalten zwischen den Schleifenteilen 7 und 10′ bzw. 7 und 11′. Um elektrische Felder im Bereich des Kondensators 13 vom Patienten abzuschirmen, kann dieser durch eine Aufweitung 14 des Kabelmantels elektrisch abgeschirmt sein. - Statt dessen ist es jedoch auch möglich, die Innenleiter des vierten Schleifenteils auf gleiche Weise aus dem Schleifenteil herauszuführen wie bei dem Schleifenteil 7 und die Enden der Innenleiter über einen entsprechend großen Kondensator miteinander zu verbinden, so daß sich die Symmetrie einstellt.
Vorstehend wurde die Erfindung anhand von Ausführungs­ formen mit zwei oder vier Schleifenteilen erläutert. Die Erfindung kann aber auch mit einer anderen - insbesondere auch einer ungeraden - Anzahl von Schleifenteilen ausge­ führt sein.

Claims (11)

1. Oberflächenspule für Hochfrequenzmagnetfelder bei Kernspinuntersuchungen mit wenigstens einer in wenigstens zwei kapazitiv miteinander gekoppelte und vorzugsweise gleich lange Teile (4, 7) aufgeteilten Schleife, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schleifenteil (7) einen Außenleiter umfaßt, der zwei davon isolierte Innenleiter (51, 61) umschließt, deren einer Anschluß jeweils symmetrisch zu diesem Schleifenteil herausgeführt ist und deren anderer Anschluß jeweils galvanisch mit dem Leiter bzw. den Leitern des benachbarten Schleifen­ teils (4) bzw. der benachbarten Schleifenteile (10, 11) gekoppelt ist.
2. Oberflächenspule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenleiter (53, 63) des einen Schleifenteils (7) und der bzw. die Leiter des bzw. der anderen Schleifenteils(e) (4 bzw. 10, 11) zumindest annähernd den gleichen Durchmesser aufweisen.
3. Oberflächenspule nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schleifenteil (7) zwei etwa gleich lange Koaxialleitungen (5, 6) umfaßt, von denen jeweils annähernd gleich lange Teile zusammen den einen Schleifenteil (7) bilden.
4. Oberflächenspule nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die verbleibenden Teile der Koaxialleitungen (5, 6) nebeneinander und symmetrisch zu dem einen Schleifenteil (7) verlaufen.
5. Oberflächenspule nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß an die von dem einen Schleifenteil abgewandten Anschlüsse der Koaxialleitungen ein Anpaß- und Abstimmnetzwerk (Cm, Ct, Cs) angeschlossen ist.
6. Oberflächenspule nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Anpaß- und Abstimmnetzwerk in einer elektrischen Abschirmung (2) angeordnet ist, die galvanisch mit den Außenleitern (53, 63) der Koaxial­ leitungen (5, 6) verbunden ist.
7. Oberflächenspule nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Brückenglied (8) vorge­ sehen ist, das die Außenleiter der beiden Koaxialleitungen in dem Bereich, in den sie in den einen Schleifenteil übergehen, elektrisch leitend überbrückt.
8. Oberflächenspule nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit zwei Schleifenteilen, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenleiter (51, 61) außerhalb des einen Schleifenteils (7) mit einem Gelenk versehen ist, so daß die Ebenen der beiden Schleifen­ teile (4, 7) gegeneinander verschwenkbar sind (Fig. 2a, 2b).
9. Oberflächenspule nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleife in eine gerade Zahl von wenigstens vier gleich langen Schleifenteilen (4, 7, 10, 11) aufgeteilt ist, daß die Innenleiter (51, 61) des einen Schleifenteils (7) mit den Außenleitern der benachbarten Schleifenteile (10, 11) verbunden sind, daß die Außenleiter der benachbarten Schleifenteile jeweils einen Innenleiter (101, 111) umschließen, der seinerseits an dem von dem einen Schleifenteil (7) abgewandten Ende mit einem benachbarten Schleifenteil (4) verbunden ist, und daß ein weiterer Schleifenteil auf der dem einen Schleifenteil (7) gegenüberliegenden Seite der Schleife vorgesehen ist, dessen Leiter mit den Innenleitern der beiden Schleifenteile verbunden ist (Fig. 3).
10. Oberflächenspule nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleife in eine gerade Zahl von wenigstens vier Schleifenteilen unterteilt ist, daß dem einen Schleifenteil (7) ein weiterer Schleifen­ teil (4′) gegenüber liegt, der einen Innenleiter und einen Außenleiter aufweist und so gestaltet ist, daß die zwischen dem Innenleiter und dem Außenleiter wirksame Kapazität zumindestens annähernd die gleiche Größe hat wie die entsprechenden Kapazitäten des einen Schleifenteils, und daß sein Innenleiter mit den Leitern der beiderseits benachbarten Schleifenteile (10′, 11′) verbunden ist (Fig. 4).
11. Oberflächenspule nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß an die Anschlüsse der aus dem einen Schleifenteil (7) herausgeführten Innenleiter (51, 61) ein Abstimm- und ein Anpaßkondensator einerseits (Ct, Cm) und andererseits ein Symmetriekondensator ange­ schlossen ist, dessen Kapazität der Summe der Kapazitäten des Abstimm- und des Anpaßkondensators entspricht, so daß beide Innenleiter in gleicher Weise kapazitiv belastet sind.
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