DE3608907A1 - Leicht zerreissbares aufklebematerial - Google Patents

Leicht zerreissbares aufklebematerial

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DE3608907A1
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tearable
adhesive
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adhesive material
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DE19863608907
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Noboru Ashiya Hyogo Matsuguchi
Tadashi Suita Osaka Matsuguchi
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Daimatsu Kagaku Kogyo Co Ltd
Original Assignee
Daimatsu Kagaku Kogyo Co Ltd
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Description

Be schre ibung
Die Erfindung betrifft ein leicht zerbrechbares bzw. zerreißbares (nachstehend der Einfachheit halber stets als "zerreißbares" bezeichnet) Aufklebematerial, bei dem eine zerreißbare Unterschicht leicht zerreißt, wenn eine Oberflächenschicht von Hand abgezogen wird; sie betrifft insbesondere ein zerbrechbares bzw. zerreißbares Aufklebematerial, das geeignet ist als Aufkleber, um zu verhindern, daß ein Aufkleber, der auf ein Preisschild oder einen Öffnungsteil eines Behälters aufgeklebt ist, wieder angeklebt wird oder dgl.
Es sind bereits Aufkleber bzw. Etiketten zur Verhinderung des Wiederanklebens, die als Preisschilder oder dgl. verwendet werden, bekannt, bei denen eine geeignete Perforierungslinie oder dgl. vorher auf dem Oberflächenbasismaterial erzeugt wird und das beispielsweise dann, wenn es an der Front eines Geschäftes oder dgl. abgezogen und durch ein anderes Preisschild ersetzt werden soll, an der Perforierungslinie oder dgl. sich ablöst und zerfällt, so daß dieses betrügerische Abziehen auf einen Blick nachgewiesen werden kann.
Andererseits kann ein Klebepapier, das auf einem Öffnungsteil eines Behälters klebt, um den ungeöffneten Zustand anzuzeigen, leicht abgezogen werden, indem man beispielsweise eine in einem Schaukasten der Geschäftsfront angeordnete Ware in Abhängigkeit von dem Material des Öffnungsteils der Verpackung und dem Oberflächenbehandlungsverfahren desselben herausnimmt, und dann kann eine Fremdsubstanz oder dgl. der Packung beigemischt werden und danach kann der Aufkleber wieder aufgeklebt werden, so daß dieses Abziehen nicht feststellbar ist, so daß durch Betrachten des Aufklebepapiers von außen her nicht festgestellt werden kann, ob die Verpackung bereits geöffnet
worden ist oder nicht. Aus diesem Grund konnte der Inhalt der Verpackung vor dem Verkauf ge- bzw. verändert sein. So könnte beispielsweise einem Kuchen in der Verpackung eine toxische Substanz zugemischt worden sein.
Vor kurzem sind Klebstoffetiketten bzw. Aufkleber, welche die Spur des Abziehens nach dem Wiederaufkleben anzeigen können, weit verbreitet auf den Markt gebracht worden.
IQ Dieses Klebstoffetikett (Aufkleber) umfaßt einen Film und eine auf einen Teil der hinteren Oberfläche dieses Films aufgebrachte Siliconschicht, sowie eine Aufdampfschicht, wobei ein Metall auf die Oberfläche der Siliconschicht aufgedampft ist. Ein Teil dieser Aufdampfschicht ist da-
j,g her wegen der zwischengeschalteten Siliconschicht nicht direkt auf den Film aufgebracht. Ferner ist eine druckempfindliche Klebstoffschicht auf die Oberfläche dieser Aufdampfschicht aufgebracht und eine Trennfolie haftet vorübergehend auf dieser druckempfindlichen Klebstoff-
2Q schicht.
Dieses Klebstoffetikett (Aufkleber) wird in der Weise aufgeklebt, daß die Trennfolie abgetrennt und dann die freiliegende Oberfläche der Klebstoffschicht auf den Öffnungsteil der Verpackung (nicht dargestellt) gepreßt wird. Wenn das Klebstoffetikett (der Aufkleber), der auf dem Öffnungsteil klebt, abgezogen wird, bleibt nur der Teil des aufgedampften Films, der nicht direkt auf das Filmbasismaterial aufgedampft worden ist wegen der aufge-
OQ brachten Abzieh-Agens-Schicht, intakt, so daß er an dem Öffnungsteil durch den aufgebrachten Klebstoffilm haftet. Wenn der Öffnungsteil geöffnet wird, wird der hier verbliebene Aufdampffilm, während er noch klebt, zerschnitten oder zerrissen und dadurch kann der geöffnete Zustand
„p. nachgewiesen werden.
Bei einem solchen Klebstoffetikett bzw. Aufkleber ist es
jedoch dann, wenn der Film abgezogen wird, schwierig, einen Teil des Aufdampffilmes auf dem aufgebrachten Klebstoffilm zu belassen, der abgezogen wird, während er an der Filmoberfläche haften bleibt, und dadurch ist die Erzeugung von Buchstaben oder dgl. mit dem zurückbleibenden Aufdampffilm nicht leicht durchführbar. Wenn das Filmbasismaterial abgezogen wird, verbleibt außerdem ein Teil der mit dem Klebstoff beschichteten Schicht auf dem klebenden Teil des Materials, an das das Etikett (der Aufkleber) angeklebt werden soll, und die freiliegende Oberfläche der mit einem Klebstoff beschichteten Schicht ist klebrig und es haftet Staub daran. Dieses Klebstoffetikett bzw. dieser Aufkleber hat daher den vorstehend beschriebenen Nachteil und es treten auch Hygieneprobleme auf.
Λ Hauptziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein solches Aufklebematerial zu finden, bei dem jedes Abziehen nach dem Aufkleben nachgewiesen werden kann und kein Klebstoff auf der abgezogenen Oberfläche erscheint, so daß die Oberfläche nicht klebrig ist.
Das Aufklebematerial wird so hergestellt, daß die Klebekraft zwischen der ersten Abziehschicht und einer zerreißbaren (zerbrechbaren) Schicht größer ist als diejenige zwischen einer zweiten Abziehschicht und einer Abdeckschicht, und die zweite Abziehschicht ist so auf die Hauptoberflache der zerreißbaren Schicht aufgebracht, daß ein Teil derselben fehlt, so daß die Klebekraft jedes Teils des zerreißbaren Aufklebematerials, das auf das Material aufgeklebt ist, auf das das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt werden soll, verschieden ist zwischen den Teilen, auf welche die zweite Abziehschicht aufgebracht ist, und den Teilen, auf die sie nicht aufgebracht ist, und wenn der Oberflächenteil der Oberfläche abgezogen wird, zerreißt die zerreißbare Schicht an der Grenze zwischen dem Teil, auf den die zweite Abziehschicht aufgebracht ist, und
— Q _
dem Teil, auf dem sie fehlt, und die zerreißbare Schicht und die Abdeckschicht des Teils, auf dem die zweite Abziehschicht fehlt, verbleiben auf der Oberfläche des Materials, auf das das Etikett aufgeklebt werden soll, und die anderen Teile werden von der Abdeckschicht abgezogen.
Erfindungsgemäß ist die Klebekraft zwischen der ersten Abziehschicht und der zerreißbaren Schicht größer als diejenige zwischen der zweiten Abziehschicht und der Abdeckschicht und außerdem ist die zweite Abziehschicht so auf die Hauptoberfläche der zerreißbaren Schicht aufgebracht, daß ein Teil derselben fehlt, weshalb die Klebekraft zwischen der Abdeckschicht und der zerreißbaren Schicht unterschiedlich ist zwischen dem Teil, auf den die zweite Abziehschicht aufgebracht ist, und dem Teil, auf dem sie fehlt, und wenn der Oberflächenteil abgezogen wird, wird nur die zerreißbare Schicht des Teils, auf den die zweite Abziehschicht aufgebracht ist, von der Abdeckschicht abgezogen. Die zerreißbare Schicht wird dadurch zerrissen und abgetrennt von dem anderen Teil und kann nicht wieder im ursprünglichen Zustand aufgeklebt werden, so daß nachgewiesen werden kann, daß die zerreißbare Schicht abgezogen worden ist. Jedes Abziehen des anhaftenden Aufklebematerials kann daher auf einen Blick nachgewiesen werden und es kann auch leicht festgestellt werden, ob eine toxische Substanz in eine Verpackung eingemischt worden ist, oder nicht. Da die Abdeckschicht auf die gesamte Oberfläche der Klebstoffschicht aufgebracht ist, wird ferner anders als in den konventionellen Fällen nach dem Abziehen des Oberflächenteils die klebrige Oberfläche der Klebstoffschicht nicht freigelegt und es kann auch kein Oberflächenteil mittels der Klebekraft der freigelegten Klebstoffschicht wieder angeklebt werden.
Diese Ziele und weitere Ziele, Merkmale, Aspekte und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen hervor. Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht eines Etiketts bzw.
Aufklebers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Querschnittsansicht, welche die obengenannte Ausführungsform im zerrissenen Zustand zeigt;
Fig. 3 bis 5 erläuternde Ansichten, die ein Beispiel einer Vorrichtung zur Herstellung einer Laminatfolie zeigen, wie sie für eine Ausführungsform der
Erfindung verwendet wird;
15
Fig. 6 eine erläuternde Ansicht, die ein Beispiel für eine Vorrichtung zur Herstellung eines Laminatmaterials zeigt, wie es für eine Ausführungsform
der Erfindung verwendet wird; 20
Fig. 7 eine erläuternde Ansicht, die ein Beispiel für eine Vorrichtung zur Herstellung eines Etiketts bzw. Aufklebers zeigt;
Aa Fig. 8 eine erläuternde Ansicht, die ein anderes Verfahren zur Herstellung einer zerreißbaren Schicht zeigt;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht, die ein Verfahren
° zur Anwendung der vorstehend beschriebenen Aus
führungsform zeigt;
Fig. 10 eine Querschnittsansicht eines Etiketts bzw. eines Aufklebers, bei dem es sich um eine Ausführungsform der Erfindung handelt;
Fig. 11 eine Querschnittsansicht, welche die obengenannte Ausführungsform im zerrissenen Zustand zeigt;
Fig. 12 eine erläuternde Ansicht, die ein Beispiel für eine Vorrichtung zur Herstellung einer Laminatfolie zeigt, wie sie für eine Ausführungsform der Erfindung verwendet wird; und
Fig. 13 eine erläuternde Ansicht, die ein anderes Verfahren zur Herstellung einer zerreißbaren Schicht zeigt.
Die Fig. 1 stellt eine Querschnittsansicht eines Etiketts bzw. Aufklebers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung dar.
Dieses Etikett bzw. Aufkleber 10 klebt vorübergehend an einer Trennfolie 12, die hergestellt wurde, indem man nacheinander eine Klebstoffschicht 14, eine Abdeckschicht 16, eine zweite Abziehschicht 18, eine zerreißbare Schicht 20, eine erste Abziehschicht 22 und eine Oberflächenschicht 24 aufeinanderlaminiert, und eine aufgedruckte Schicht 2 6 wird auf die Oberfläche der obengenannten Oberflächenschicht 24 aufgebracht.
Die Oberflächenschicht 24, die aufgebracht ist, um zu verhindern, daß die zerreißbare Schicht 20 zerschnitten oder zerrissen wird, haftet mittels der ersten Abziehschicht 2 2 vorübergehend auf der zerreißbaren Schicht 20.
Als Oberflächenschicht 24 können außerdem Materialien verwendet werden, die verhältnismäßig steif sind und nicht dazu neigen, durch Wärme kontrahiert zu werden, wie z.B. ein Polyesterfilm und ein Nylonfilm,Papier, Kunstpapier und dgl., und, wie weiter unten beschrieben, ist es besser, ein transparentes oder halbtransparentes Material aus-
zuwählen, so daß die Spur des Abziehens von der Oberflächenseite der Oberflächenschicht 24 her gut erkennbar ist. Auf diese Weise ist es leicht möglich, daß ein Teil der zerreißbaren Schicht 20 auf einem Material A zurückbleibt, auf welches das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt ist, und ein Teil davon wird von dem Material A, auf das das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt ist, abgezogen und haftet an der Oberflächenschicht 24 und dies ist zweckmäßig.
Die erste Abziehschicht 22 verbindet die Oberflächenschicht 24 vorübergehend mit der zerreißbaren Schicht 20 in einem Zustand, in dem kein Wiederankleben erfolgen kann, und dadurch wird das Abziehen der Oberflächenschicht 24 von der zerreißbaren Schicht 20 erleichtert, und sie besteht aus einer Abzieh-Agens-Schicht, die hergestellt wird durch Aufbringen eines Abzieh-Agens, wie z.B. eines Siliconharzes, Fluorharzes, von Paraffin oder eines Wachses oder dgl7 in Form einer Schicht, die zwischen der Oberflächenschicht 24 und der zerreißbaren Schicht 20 angeordnet ist.
Die zerreißbare Schicht 20 besteht aus einem Metallisierungsfilm, der hergestellt wird durch Vakuumverdampfung einer Verdampfungssubstanz, wie z.B. Aluminium, Silber, Zink oder dgl., bei der es sich um eine Schicht mit zerbrechbaren Eigenschaften handelt, die von Hand leicht zerbrochen werden kann.
Diese zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 20 kann beispielsweise hergestellt werden aus einer aufgedruckten Schicht, auf die Silber direkt aufgedruckt wird anstelle des Metallisierungsfilmes, der nach dem vorstehend beschriebenen Vakuumverdampfungsverfahren hergestellt wird, und dazu gehören auch ein mit einer Druckerfarbe vom UV-Typ bedruckter Film und andere Filme, die mit Harzen beschichtet sind. Ein verhältnismäßig flexibles Material wird jedoch bevorzugt verwendet, so daß die Oberflächen-
schicht 24 keine Ablösung hervorruft als Folge einer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gegen die Klebekraft dieser zerreißbaren Schicht 20, wenn das Etikett bzw. der Aufkleber 10 im gekrümmten Zustand auf einen gekrümmten Teil aufgeklebt wird.
Als weitere Beispiele für die zerbrechbare Schicht 20 können Harzschichten, die durch Einwirkung einer verhältnismäßig schwachen Kraft zerschnitten der zerrissen werden können, genannt werden, wie z.B. eine Harzschicht, die hergestellt wird durch Aufbringen eines Copolymerharzes aus Vinylchlorid und Acrylat in Form einer Schicht, wobei ein Metallpulver einem solchen Acrylatcopolymerharz zugemischt wird und dgl.
Die zweite Abziehschicht 18 wird hergestellt durch Aufbringen eines Abzieh-Agens in Form eines Musters, wie z.B. eines Siliconharzes, Fluorharzes, von Wachs oder dgl., auf einen Teil der Oberfläche der obengenannten zerreißbaren Schicht 20. So wird beispielsweise ein Muster, wie z.B. Buchstaben, beispielsweise der Ausdruck "bereits geöffnet", ein Bild oder dgl. durch Aufdrucken in Form einer Schicht aufgebracht und, wie weiter unten beschrieben, das Muster, wie z.B. die obengenannten Buchstaben "bereits geöffnet" oder dgl., erscheint, wenn die Oberflächenschicht 24 abgezogen wird und die zerreißbare Schicht zerreißt, und dadurch kann eine Schicht, die an den Verwendungszweck des Etiketts bzw. Aufklebers 10 besser angepaßt werden kann, hergestellt werden.
Die Abdeckschicht 16 ist, wie weiter unten beschrieben, eine Schicht zum Abdecken der Klebstoffschicht 14, um zu verhindern, daß die klebrige Klebstoffschicht 14 an der Oberfläche freigelegt wird, wenn die Oberflächenschicht 24 abgezogen wird. Diese Abdeckschicht 16 wird beispielsweise hergestellt durch Aufbringen eines Urethanharzes, eines EVA-Harzes, von PVA, Vinylacetochlorid, Acrylat oder
dgl., oder eines Harzes der Nitrocellulose-, Polyamido- oder Acrylat-Familie in Form einer Schicht auf die Oberfläche der zerreißbaren Schicht 20, auf welche die zweite Abziehschicht 18 aufgebracht ist.
Die Klebstoffschicht 14 dient dazu, dem Etikett bzw. Aufkleber 10 eine Klebekraft zu verleihen, so daß er an dem Material A haftet, auf das das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt werden soll, und sie besteht beispielsweise aus einer Klebstoffschicht, hergestellt durch Aufbringen eines druckempfindlichen Klebstoffes in Form einer Schicht, die auf eine Hauptoberfläche der Abdeckschicht 16 aufgebracht wird.
Auf der Hauptoberfläche dieser Klebstoffschicht 14 haftet vorübergehend die Trennfolie 12, um so die Klebstoffschicht 14 zu schützen.
Wenn die Klebekraft zwischen der ersten Abziehschicht 22 und der zerreißbaren Schicht 20 durch a dargestellt wird, die Klebekraft zwischen der zweiten Abziehschicht 18 und der Abdeckschicht 16 durch b dargestellt wird, die Klebekraft der Klebstoffschicht 14 durch d dargestellt wird, die zur Trennung der Trennfolie 12 von der Klebstoffschicht 14 erforderliche Kraft durch c dargestellt wird und die zum Zerreißen bzw. Zerbrechen der zerreißbaren bzw. zerbrechbaren Schicht 20 erforderliche Kraft durch e dargestellt wird, ist dieses Etikett bzw. dieser Aufkleber 10 so aufgebaut, daß er der folgenden Bedingung genügt: 30
c< b <e 4 a< d
Dieses Etikett bzw. dieser Aufkleber 10 wird in der Weise verwendet, daß zuerst die Trennfolie 12 abgetrennt wird und beispielsweise, wie in den Fig. 9A, 9B und 9C gezeigt, als Preisschild oder auf den Öffnungsteil der Kuchenverpackung mittels der Klebstoffschicht 14 aufge-
klebt wird.
Um den öffnungsteil der Verpackung, an der das Etikett bzw. der Aufkleber 10 haftet, zu öffnen, muß das daran klebende Etikett bzw. der Aufkleber 10 abgezogen werden und dann muß der versiegelte Abschnitt geöffnet werden.
In diesem Falle haftet die zerreißbare Schicht 20 mittels der ersten Abziehschicht 22 an der Oberflächenschicht 24 und die zerreißbare Schicht 20 haftet fest an der Abdeckschicht 16, und in dem Abschnitt, in dem die zweite Abziehschicht 18 aufgebracht ist, ist die Klebstoffhaftung geringer, verglichen mit derjenigen des Abschnitts, in dem sie direkt an der Abdeckschicht 16 haftet.
Daher wird, wie in der Fig. 2 gezeigt, beim Abziehen der Oberflächenschicht 24 die zerreißbare Schicht 20 zerrissen an der Grenze zwischen der zerreißbaren Schicht 2 0 des Teils der zweiten Abziehschicht 18 und der zerreißbaren Schicht 20 des Teils, der direkt an der Abdeckschicht haftet, und auch die Hauptoberfläche der zweiten Abziehschicht 18 und die Abdeckschicht 16 werden abgezogen und dann wird ein Teil der zerreißbaren Schicht 2 0 (der Teil, wo die zweite Abziehschicht 18 sich befindet) von dem Material A, auf welches das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt ist, abgezogen, während sie an der Oberflächenschicht 24 kleben bleibt. . ..„ .
Dann bleibt ein Teil der zerreißbaren Schicht 20 dort, wo die zweite Abziehschicht 18 nicht vorgesehen ist, intakt an dem Material A kleben, auf welches das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt werden soll. Wenn einmal die Oberflächenschicht 24 abgezogen worden ist, zerreißt daher die zerreißbare Schicht 20 an der Grenze zwischen dem Teil, an dem die zweite Abziehschicht 18 vorgesehen ist, und dem Teil, an dem sie nicht vorgesehen ist, und es tritt ein Zustand ein, in dem die Oberflächenschicht 24
nicht wieder an die Oberfläche der Abdeckschicht 16 angeklebt werden kann, und der ursprüngliche Zustand kann nicht wieder hergestellt werden, so daß auf einen Blick eindeutig der bereits geöffnete Zustand festgestellt werden kann.
<Tj Außerdem wird hier für jeden Fall ein optimales Beispiel *>*·' beschrieben und die Folie, der Film und Äquivalente davon werden allgemein als "Folie" oder "Film" bezeichnet. Es braucht nicht erwähnt zu werden, daß hier unter dem Ausdruck "Folie" nicht nur eine solche vom Blatt-Typ, sondern auch eine solche vom Rollen- bzw. Bahn-Typ zu verstehen ist.
Zur Erläuterung weiterer Ausführungsformen der Erfindung wird nachstehend ein Beispiel für ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Aufklebematerials beschrieben.
Die Fig. 3 bis 5 zeigen erläuternde Ansichten, die ein Beispiel für eine Vorrichtung zur Herstellung einer Laminatfolie 30, wie sie für eine Ausführungsform der Erfindung verwendet wird, erläutern.
Diese Laminatfolie 30 ist so aufgebaut, daß die erste Abziehschicht 22, die zerreißbare Schicht 20, die zweite Abziehschicht 18 und die Abdeckschicht 16 auf die Hauptoberfläche der Oberflächenschicht 24 in der genannten Reihenfolge auflaminiert sind.
Eine Vorrichtung 100 umfaßt eine Halterolle 102 zum Festhalten eines Oberflächenmaterials 24a, das die bandförmige Oberflächenschicht 24 bildet, in Form einer Rolle. Das Oberflächenmaterial 24a, das von der Halterolle 102 gehalten wird, wird an einem Ende desselben abgerollt, wobei es einer Abzieh-Agens-Beschichtungsvorrichtung 104 zugeführt wird.
Die Abzieh-Agens-Beschichtungsvorrichtung 104 dient dem Aufdrucken (oder Aufbringen in Form einer Schicht) eines Abzieh-Agens 22a, beispielsweise eines Siliconharzes, eines Fluorharzes, von Paraffin, von Wachs oder dgl. auf eine Oberfläche des Oberflächenmaterials 24a und sie umfaßt zwei Walzen 106a und 106b und einen Vorratsbehälter 108, wobei das Abzieh-Agens 22a unter Drehen der Walzen 106a und 106b in Form einer Schicht aufgebracht wird. Außerdem kann als Abζieh-Agens-Beschichtungsvorrichtung 104 eine Beschichtungsvorrichtung, wie z.B. eine Gravürwalzen-Beschichtungsvorrichtung, eine Umkehrwalzen-Beschichtungsvorrichtung oder dgl. verwendet werden und es kann auch ein bekannter Drucker, wie z.B. ein Offset-Drucker, ein Sieb-Drucker oder dgl., verwendet werden.
Das Abzieh-Agens 22a wird einem Trockner 110 zugeführt, der eine Heizeinrichtung aufweist, die benachbart dazu installiert ist, und getrocknet. In dem Trockner 110 wird das Abzieh-Agens 22a, das auf das Oberflächenmaterial 24a aufgedruckt (oder in Form einer Schicht aufgebracht) wird, getrocknet, wodurch die erste Abziehschicht 22 gebildet wird.
Das Oberflächenmaterial 24a, auf das die erste Abziehschicht 22 aufgebracht worden ist, wird einer Aufnahmevorrichtung 112 zugeführt.
Anschließend wird das Oberflächenmaterial 24a, auf das das Abzieh-Agens 22a in Form einer Schicht aufgebracht worden ist, einer Laminiervorrichtung 120 zugeführt, welche die zerreißbare bzw. zerbrechbare Schicht 20 bildet. Als Beispiel für diese Laminiervorrichtung 120 sei genannt eine Vakuumverdampfungsvorrichtung vom halbkontinuierlichen Typ mit einem Aufbau, bei dem sowohl ein Chargen-System als auch ein kontinuierliches Aufnahmesystem verwendet wird. Der Aufbau dieser Vorrichtung umfaßt, grob klassifiziert an Hand der Funktionen, einen
Vakuumtank 122, eine innere Apparatur, die ausgestattet ist mit einer Aufnahmewelle 126, einer Ausfuhrwelle 128 und einer Kühltrommel 130 in einer oberen Kammer 124, eine Verdampfungsquelle 134 und eine Heizeinrichtung in einer unteren Kammer 132, ein Vakuumauspumpsystem 136 und andere verschiedene Meßeinrichtungen.
Mittels der Vakuumverdampfungsvorrichtung vom halbkontinuierlichen Typ gelangt das von der Ausfuhrwelle 128 abgegebene Oberflächenmaterial 24a durch die Kühltrommel 130 und einen Schlitz in die untere Kammer 132, in der eine Vakuumverdampfung durchgeführt wird unter Bildung der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht 20 auf der Hauptoberfläche der ersten Abziehschicht 22, die sich auf der Oberfläche des Oberflächenmaterials 24a befindet, wobei Aluminium, Silber, Zink oder ein anderes Metall oder eine Metallverbindung als Verdampfungsmaterial verwendet wird. Außerdem kehrt das Oberflächenmaterial 24a nach dem Verdampfen wieder in die obere Kammer 124 zurück, in der es von der Aufnahmewelle 126 aufgenommen wird.
Als andere Beispiele für diese Laminiervorrichtung können beispielsweise genannt werden ein Druckvorrichtung, wie z.B. ein Offset-Drucker, und eine Beschichtungsvorrichtung, wie in der Fig. 8 dargestellt.
Eine Laminiervorrichtung 220, wie sie in der Fig. 8 dargestellt ist, dient dem Aufdrucken in Form einer Schicht eines zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Materials 20a unter Bildung der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht 20 auf der Oberfläche der ersten Abziehschicht 22, die auf der Oberfläche der Oberflächenschicht 24 vorgesehen ist, die umfaßt eine Hauptrolle 222a und eine Rolle 222b, die gegenüber dieser Hauptrolle 222a angeordnet ist. Der untere Teil der Hauptrolle 222a taucht in das in einem Vorratsbehälter 224 aufbewahrte zerbrechbare bzw. zerreißbare Material 20a ein und das zerbrechbare bzw. zerreißbare Ma-
terial 20a wird mittels der Rolle 222b aufgedruckt (oder in Form einer Schicht aufgebracht) auf die Oberfläche der ersten Abziehschicht 22 des Oberflächenmaterials 24a, das zwischen den Rollen222a und222b eingeklemmt ist. Als Beispiele für dieses zerbrechbare bzw. zerreißbare Material 20a können, wie oben genannt, Druckerfarben, wie z.B. eine Druckerfarbe vom UV-Typ und dgl., und Harze, wie z.B. ein Kunstharz, das ein Metallpulver enthält, und dgl. genannt werden.
Dann wird das Oberflächenmaterial 24a, auf das das zerbrechbare bzw. zerreißbare Material 20a aufgedruckt (oder in Form einer Schicht aufgebracht) worden ist, beispielsweise in einen Trockner 226 eingeführt, der eine Heizeinrichtung aufweist. In dem Trockner 226 wird das auf das Oberflächenmaterial 24a aufgedruckte zerbrechbare bzw. zerreißbare Material 20a getrocknet unter Bildung der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht 20, danach wird es.auf eine Aufnahmerolle 228 aufgenommen. Eine Rolle (Wicklung) aus der Oberflächenschicht 24, auf die die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 20 aufgebracht worden ist, wird in eine Laminiervorrichtung 140 eingeführt, wie sie in Fig. 5 dargestellt ist.
Die in der Fig. 5 gezeigte Laminiervorrichtung 140 umfaßt eine Apparatur 142, in welche die Rolle aus der Oberflächenschicht 24 eingeführt wird. Die Oberflächenschicht 24, die aus der Rollen-Beladungsapparatur 142, in welche diese Rolle eingeführt worden ist, herausgezogen worden ist, wird in die nächste Abzieh-Agens-Beschichtungsvorrichtung 144 eingeführt. Die Abzieh-Agens-Beschichtungsvorrichtung 144 dient dem Aufdrucken (oder Aufbringen in Form einer Schicht) eines Abzieh-Agens 18a, beispielsweise eines Siliconharzes, eines Fluorharzes, von Paraffin, Wachs oder dgl., auf eine Oberfläche der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht 20 und sie umfaßt zwei Rollen 14 6a und 14 6b und einen Vorratsbehälter 148, wobei das Abzieh-Agens 18a durch Drehen der Rollen 14 6a und 146b
in Form einer Schicht aufgebracht wird. Dieses Abzieh-Agens 18a wird in einen Trockner 149 eingeführt, der eine Heizeinrichtung aufweist, die benachbart dazu installiert ist, und darin getrocknet. Außerdem kann als Abzieh-Agens-Beschichtungsvorrichtung 144 eine Beschichtungsvorrichtung, wie z.B. eine Gravürwalzen-Beschichtungsvorrichtung, eine Umkehrwalzen-Beschichtungsvorrichtung oder dgl. verwendet werden und es kann auch ein bekannter Drucker, wie z.B. ein Offset-Drucker, ein Sieb-Drucker oder dgl., verwendet werden.
Dieses Abzieh-Agens 18a, das die zweite Abziehschicht 18 bildet, wird teilweise auf die Oberfläche der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht 20 aufgedruckt (oder in Form einer Schicht aufgebracht) und die Schicht 18 wird beispielsweise hergestellt durch Aufdrucken eines Musters, wie z.B. des Ausdrucks "bereits geöffnet" oder dgl. Die Oberflächenschicht 24, auf die das Abzieh-Agens 18a in Form einer Schicht aufgebracht worden ist, wird in die nächste Laminiervorrichtung 150 eingeführt, in der ein Abdeckmaterial 16a, das die Abdeckschicht 16 bildet, auflaminiert wird.
Diese Laminiervorrichtung 150 zum Aufbringen des Abdeckmaterials umfaßt eine Rolle 152, die das Abdeckmaterial 16a, wie z.B. ein EVA-Harz oder dgl. , aufbringt. In dieser Laminiervorrichtung 150 wird das Beschichten durchgeführt unter Anwendung eines Druckes mittels einer Rolle 154, um das Abdeckmaterial 16a auf die Oberfläche der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht 20 aufzulaminieren, auf die das Abzieh-Agens 18a, das die zweite Abziehschicht 18 bildet, in Form einer Schicht aufgebracht worden ist, und die Oberflächenschicht 24 wird in einem geschmolzenen Zustand in eine benachbart dazu installierte Kühleinrichtung 156 eingeführt.
Die Kühleinrichtung 156 dient der Kühlung des Abdeckma-
terials 16a. In der Kühleinrichtung 156 wird das Abdeckmaterial 16a abgekühlt, bis es erstarrt, wodurch die Abdeckschicht 16 gebildet wird, und auf der Hauptoberfläche der Oberflächenschicht 24 wird die Laminatfolie 30 erzeugt, in der die erste Abziehschicht 22, die zerbrechbaie bzw.
zerreißbare Schicht 20, die zweite Abziehschicht 18 und die Abdeckschicht 16 nacheinander auflaminiert werden. Diese Laminatfolie 30 wird auf eine Aufnahmerolle 158 aufgenommen.
10
Die auf diese Weise hergestellte Laminatfolie 30 wird dann in eine Laminiervorrichtung 160 eingeführt, wie sie in Fig. 6 gezeigt ist.
Die Fig. 6 zeigt eine erläuternde Darstellung der Laminiervorrichtung, in der die Klebstoffschicht 14 auf die Laminatfolie 30 auflaminiert wird.
Diese Laminiervorrichtung 160 umfaßt eine Rollenbeladungsapparatur 162, die eine Rolle aus der Laminatfolie 30 aufnimmt, und eine Rollenbeladungsapparatur 164, die eine Rolle aus der Trennfolie 12 aufnimmt.
Die Trennfolie 12, die aus dieser Rollenbeladungsapparatür 164 für die Trennfolie 12 herausgezogen wird, wird in eine Klebstoffbeschichtungsvorrichtung 166 eingeführt, bei der es sich um eine Beschichtungsvorrichtung für den Klebstoff 14 auf die Oberfläche der Abzieh-Agens-Schicht 12a handelt, die als untere Oberfläche in Fig. 6 angegeben ist. In dieser Klebstoffbeschichtungsvorrichtung 166 wird ein Klebstoff, wie z.B. ein Klebstoff vom druckempfindlichen Typ oder dgl., aufgedruckt (oder in Form einer Schicht aufgebracht) .
Diese Klebstoffbeschichtungsvorrichtung 166 dient zum Aufbringen eines Klebstoffes 14a in Form einer Schicht auf eine Abzieh-Agens-Schicht 12a der Trennfolie 12 und
sie umfaßt eine Hauptrolle 168a und eine Rolle 168b, die gegenüber dieser Hauptrolle 168a installiert ist. Dann wird der untere Teil der Hauptrolle 168a in den in einem Vorratsbehälter 170 aufbewahrten Klebstoff 14a eingetaucht und der Klebstoff 14a wird mittels der Hauptrolle 168a auf die Oberfläche der Abzieh-Agens-Schicht 12a der Trennfolie 12, die zwischen den Hauptrollen 168a und 168b eingeklemmt ist, aufgedruckt (oder in Form einer Schicht aufgebracht).
Dann wird die Trennfolie 12, auf die der Klebstoff 14a aufgedruckt (oder in Form einer Schicht aufgebracht) worden ist, in einen Trockner 172 eingeführt, der beispielsweise eine Heizeinrichtung aufweist. In dem Trockner 172 wird der Klebstoff 14a, der auf die Trennfolie 12 aufgedruckt (oder in Form einer Schicht aufgebracht) worden ist, getrocknet zur Bildung der Klebstoffschicht 14 und ein Laminat aus der Klebstoffschicht 14 und der Trennfolie 12 wird in eine Laminiervorrichtung 174 für die getrennt hergestellte Laminatfolie 30 eingeführt. Diese Laminiervorrichtung 174 für die Laminatfolie 30 umfaßt die Rollenbeladungsapparatur 162, die eine Rolle aus der Laminatfolie aufnimmt. Die Laminatfolie 30, die aus dieser Rollenbeladungsapparatur 162 herausgezogen worden ist, wird zwisehen zwei Rollen 176a und 176b hindurchgeführt und die Oberfläche der obengenannten Klebstoffschicht 14, die auf die Oberfläche der Trennfolie 12 aufgebracht worden ist, und die Oberfläche der Laminatfolie 30 auf der Seite der Abdeckschicht 16 werden übereinandergelegt und durch den Druck der beiden Rollen 176a und 176b und die Klebekraft der Klebstoffschicht 14 aufeinanderlaminiert und dann von einer Rolle 178 in einem laminierten Zustand aufgenommen.
Zur Herstellung eines Etiketts bzw. Aufklebers mit dem so hergestellten Aufklebematerial braucht die Laminatfolie nur in eine Vorrichtung zur Herstellung eines Etiketts bzw. Aufklebers, die eine Druckvorrichtung für diese Lami-
natfolie und dgl. aufweist, eingeführt zu werden.
Die Fig. 7 stellt eine erläuternde Ansicht eines Beispiels für eine Vorrichtung zur Herstellung eines Etiketts bzw. Aufklebers dar.
Eine solche Etikett-Herstellungsvorrichtung 180 umfaßt eine Halteapparatur 182, die eine Rolle aus der Laminatfolie 30 aufnimmt, in der die Abzieh-Folie 12 auf die Oberfläche der Klebstoffschicht 14 auflaminiert ist.
Eine Laminatfolie, bestehend aus der Trennfolie 12, die aus dieser Haltevorrichtung 182 herausgezogen worden ist, und der Laminatfolie 30, wird in eine Druckvorrichtung 184 eingeführt. Diese Druckvorrichtung 184 besteht beispielsweise aus einem bekannten Drucker, wie z.B. einem Offset-Drucker oder dgl. Mittels dieser Druckvorrichtung 184 wird dann auf der Oberfläche der Oberflächenschicht 24 die aufgedruckte Schicht 26 hergestellt, die in Form eines Musters, beispielsweise des Wortes "Handelsname" oder dgl. aufgedruckt wird. Die Laminatfolie, auf welche die aufgedruckte Schicht 26, wie vorstehend beschrieben aufgebracht worden ist, wird in eine Stanzvorrichtung 186 eingeführt. Die Stanzvorrichtung 186 umfaßt einen sogenannten Stanzschneider mit einer Schneidekante und in geeigneter Weise geformte Einschnitte werden auf der Oberflächenschicht 24, der ersten Abziehschicht 22, der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht 20, der Abdeckschicht 16 und der Klebstoffschicht 14 mittels dieses Stanzschneiders erzeugt. Außerdem kann in der Stanzvorrichtung 186 auch eine Walze mit einer Schneidekante, eine sogenannte Stanzwalze, verwendet werden.
Die Laminatfolie, auf der Schnitte erzeugt worden sind, wird in einen wertlosen Teil und in das Etikett bzw. den Aufkleber 10 (nützlichen Teil) mittels der Rollen 188a und 188b unterteilt und der wertlose Teil wird mittels einer Abstreifrolle 190 in Form einer Rolle aufgenommen und
das Etikett bzw. der Aufkleber (wertvoller Teil) wird mittels einer Aufnahmerolle 192 in dem Zustand in Form einer Rolle aufgenommen, in dem er vorübergehend an der Trennfolie 12 haftet. Außerdem kann eine Einschnitte erzeugende Vorrichtung anstelle der Stanzvorrichtung 186 und der Aufnahmerolle 192 installiert werden. Diese Einschnitte erzeugende Vorrichtung umfaßt eine Schneidekante. Diese Schneidekante dient dazu, Einschnitte auf der Oberflächenschicht 24, der ersten Abziehschicht 22, der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht 20, der Abdeckschicht 16 und der Klebstoffschicht 14 zu erzeugen, um jedes Etikettenstück bzw. Aufkleberstück 10 herzustellen.
An dieser Stelle folgt eine weitere spezifische Beschreibung der Erfindung wie folgt:
1) Für die Oberflächenschicht wird ein Polyethylenterephthalatfilm einer Dicke von etwa 50 μπι verwendet und ein Siliconharz wird in Form einer Schicht auf einer Hauptoberfläche desselben aufgebracht zur Bildung der ersten Abziehschicht und anschließend wird zur Bildung der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht Aluminium durch Vakuumverdampfung auf diese erste Abziehschicht aufgedampft unter Ausbildung einer zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht einer Dicke von etwa 7 μια.
Ferner wird ein Siliconharz, hergestellt von der Firma Toray Industries, Inc., dessen Abziehkraft kleiner ist als diejenige des die obengenannte Abziehschicht bildenden Siliconharzes, teilweise in Form einer Schicht auf diese Oberfläche der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht aufgebracht, die durch Aufdampfen von Aluminium gebildet worden ist, so daß die Trockenschicht-Filmdicke 0,1 bis μπι beträgt, unter Bildung der zweiten Abziehschicht.
Auf diese Schicht wird durch Beschichten mit einem Kunstharz, dessen Hauptkomponente das in der folgenden Tabelle
I angegebene EVA-Harz ist, eine Abdeckschicht in einer Dicke von etwa 5 bis 50 μπι aufgebracht. Danach wird die Klebstoffschicht aufgebracht durch Beschichten mit einem Acrylatharz (BPS-5127), hergestellt von der Firma Toyo Ink Mfg. Co., Ltd., so daß die Trockenschicht-Filmdicke 5 bis 50 lim. beträgt. In diesem Falle beträgt die Klebekraft
(a) zwischen der ersten Abziehschicht und der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht etwa 50 g, die Klebekraft
(b) zwischen der zweiten Abziehschicht und der Abdeckschicht beträgt etwa 30 g, die Klebekraft (d) der Klebstoff schicht beträgt etwa 1000 g und die Kraft (c), die zur Trennung der Trennfolie von der Klebstoffschicht erforderlich ist, beträgt etwa 20 g.
Das so aufgebaute druckempfindliche Klebstoffmaterial wurde zu einem Etiketten- bzw. Aufkleberstück verarbeitet, das auf ein Material aufgeklebt wurde, auf das das Etikett bzw. der Aufkleber aufgebracht werden sollte (Pappkarton oder dgl.).
Die Klebekraft (d) an dem Material, auf das das Etikett (der Aufkleber) aufgeklebt werden sollte, und die Klebekraft (d1) zwischen der Abdeckschicht und der Klebstoffschicht betrugen jeweils etwa 10 00 g.
Wenn das aufgeklebte Etikett- bzw. Aufkleberstück unter Anwendung von Kraft von dem Material, auf das das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt worden war, abgezogen wurde, wurde die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht an der Grenze zwischen dem Teil, an dem die zweite Klebstoffschicht vorgesehen war, und dem Teil, an dem sie nicht vorgesehen war, zerrissen und die zerrissene zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht wurde zusammen mit der Oberflächenschicht von dem Material, auf das das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt worden war, in dem zweiten Abziehschicht-Abschnitt abgezogen.
Komponenten Zusammenset
zung
Ethylen/Vinylace-
tat-Copolymer-
harz
Vinylacetatgehalt 10*^50%
Schmelzindex (MI) 5^500
Molekulargewicht 10 00 0^
100 000
20/^50
Haftung verlei
hendes Harz
Rosin (Kolophonium)
hydriertes Rosin (Kolophonium
Glycerinharz
Polyterpenhar ζ
Terpentinphenolharz
G5 Gruppen-Petrolharz
G9 Gruppen-Petrolharz
alicyclische Gruppe-hydrierte
Petrolharz
20 ~60
(0 λ/60)
Paraffinwachs
Mikrowachs
Polyethylenwachs
Polypropylenwachs
Paraffingruppe, Naphthengrup-
pe-Harz
5^50
(5 ~70)
Wärmestabilisatoi
^lterungsverhinde-
amgsmittel
0 ~1 ,5
Bemerkung: Anstelle des Ethylen/Vinylacetat-Ccpolymerharzes kann SIS
SBS, Polyisobutylen oder Polybutan verwendet werden.
2) Für die Oberflächenschicht wird ein Polyesterfilm einer Dicke von etwa 50 μΐη verwendet und ein Siliconharz wird auf eine Hauptoberflache desselben in Form einer Schicht aufgebracht zur Bildung der ersten Abziehschicht, und danach wird zur Bildung der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht die aufgedruckte Schicht auf dieser ersten Abziehschicht unter Verwendung einer UV-Druckerfarbe hergestellt, wobei eine zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht einer Dicke von etwa 7 um hergestellt wird.
Außerdem wird die zweite Abziehschicht aufgebracht durch teilweises Beschichten des Siliconharzes, hergestellt von der Firma Toray Industries, Inc., dessen Abziehkraft geringer ist als diejenige des die obengenannte erste
Abziehschicht bildenden Siliconharzes, auf der Oberfläche der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht, die aus dieser aufgedruckten Schicht besteht, so daß die Trockenschicht-Filmdicke 0,1 bis 5 μπι beträgt. 5
Auf diese Schicht wird ein Kunstharz, dessen Hauptkomponente das EVA-Harz ist, in einer Schichtdicke von etwa 5 bis 50 μπι aufgebracht zur Bildung der Abdeckschicht. Danach wird der Acrylat-Klebstoff (BPS-5127), hergestellt von der Firma Toyo Ink Mfg. Co. Ltd., in Form einer Schicht so aufgebracht, daß die Trockenschicht-Filmdicke 5 bis 50 μπι beträgt, unter Bildung der Klebstoff schicht.
In diesem Falle beträgt die Klebekraft (a) zwischen der ersten Abziehschicht und der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht etwa 50 g, die Klebekraft (b) zwischen der zweiten Abziehschicht und der Abdeckschicht beträgt etwa 30 g, die Klebekraft (d) der Klebstoffschicht beträgt etwa 10 00 g und die zum Abziehen der Trennfolie von der Klebstoffschicht erforderliche Kraft (c) beträgt etwa 20 g.
Das so aufgebaute druckempfindliche Klebstoffmaterial wurde zu einem Etiketten- bzw. Aufkleberstück verarbeitet und auf das Material aufgeklebt, an dem das Etikett befestigt werden soll (Pappkarton oder dgl.).
Die Klebekraft (d) an dem Material, auf das das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt werden soll, und die Klebekraft (d1) zwischen der Abdeckschicht und der Klebstoffschicht betragen in diesem Falle jeweils etwa 1000 g.
Wenn das aufgeklebte Etiketten- bzw. Aufkleberstück mit Gewalt von dem Material, an dem das Etikett klebte, abgezogen wurde, wurde die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht an der Grenze zwischen dem Teil, an dem die zweite Abziehschicht vorlag, und dem Teil, an dem sie nicht
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vorlag, zerrissen und die zerrissene zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht wurde zusammen mit der Oberflächenschicht von dem Material, an dem das Etikett klebte, abgezogen.
Die Fig. 10 zeigt eine Querschnittsansicht eines Etiketts bzw. Aufklebers gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
Dieses Etikett (Aufkleber) 310 haftet vorübergehend an einer Trennfolie 312, wobei eine Klebstoffschicht 314, eine Abdeckschicht 316, eine zweite Abziehschicht 318, eine zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320, eine vorübergehend haftende Schicht 321, eine erste Abziehschicht 322 und eine Oberflächenschicht 324 in dieser Reihenfolge aufeinanderlaminiert sind, und auf die Oberfläche der obengenannten Oberflächenschicht 324 wird eine aufgedruckte Schicht 326 aufgebracht.
Als Beispiele für die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320 können zerbrechbare bzw. zerreißbare Folien genannt werden, die von Hand leicht zerbrochen bzw. zerrissen werden können, wie z.B. eine Aluminiumfolie und Kunstharzfilme, dargestellt durch einen spröden Film aus einer Mischung aus einem Copolymerharz von Vinylchlorid und Acrylat und einem Aufbaupigment (wie z.B. Titanweiß oder Calciumcarbonat).
Unter ihnen ist eine verhältnismäßig flexible Folie bevorzugt, so daß die Oberflächenschicht 324 keine Ablösung hervorruft aufgrund einer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gegen die Klebekraft dieser vorübergehend haftenden Schicht 321, wenn das Etikett bzw. der Aufkleber 310 gebogen und auf einen gebogenen Teil aufgeklebt wird.
Bei der vorübergehend haftenden Schicht 321 handelt es sich
um eine Schicht, welche die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320 mit der Oberflächenschicht 324 haftend verbindet und diese vorübergehend haftende Schicht 321 wird hergestellt durch Aufbringen eines zweifach Flüssigkeits-Reaktionspolymerharzes in Form einer Schicht, wie z.B. eines Orethanharzes, des EVA-Harzes oder eines Harzes von PVA, Vinylacetochlorid oder Acrylat.
Außerdem können als weitere Beispiele für die vorübergehend haftende Schicht 321 Klebstoffschichten genannt werden, auf die ein wärmehärtbarer Klebstoff der Polyesterfamilie, der Polyurethanfamilie oder dgl. in Form einer Schicht aufgebracht ist.
Zum Öffnen des Öffnungsteils der Verpackung, auf dem dieses Etikett bzw. dieser Aufkleber 310 haftet, muß das darauf klebende Etikett 310 abgezogen werden und dann wird der versiegelte Teil geöffnet.
In diesem Falle haftet die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320 vorübergehend an der Oberflächenschicht 324 mittels der ersten Abziehschicht 322 und die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320 haftet fest an der Abdeckschicht 316 und die Haftung in dem Abschnitt, in dem die zweite Abziehschicht 318 vorliegt, ist geringer als in dem Abschnitt, in dem die Haftung nicht direkt an der Abdeckschicht 316 erfolgt.
Daher wird, wie in Fig. 11 dargestellt, dann, wenn die Oberflächenschicht 324 abgezogen wird, die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320 an der Grenze zwischen der zerreißbaren Schicht 320 im Teil der zweiten Abziehschicht 318 und der zerreißbaren Schicht 320 in dem Teil, in dem die Abdeckschicht 316 direkt haftet, zerrissen und außerdem wird die Abdeckschicht 316 von der Hauptoberfläche der zweiten Abziehschicht 318 abgezogen und ein Teil der zerreißbaren Schicht 320 (der Teil, in dem die
zweite Abziehschicht 318 vorgesehen ist) wird von dem Material A abgezogen, an dem das Etikett haftet, während die Haftung gegenüber der Oberflächenschicht 324 intakt bleibt.
5
Dann bleibt in der zerreißbaren Schicht 320 der Teil, in dem die zweite Abziehschicht 318 nicht vorgesehen ist, intakt, während sie an dem Material A, an das das Etikett zu kleben ist, haftet. Daher wird, wenn die Oberflächenschicht 324 einmal abgezogen worden ist, die zerreißbare Schicht 320 an der Grenze zwischen dem Teil, an dem die zweite Abziehschicht 318 vorgesehen ist, und dem Teil, an dem sie nicht vorgesehen ist, zerrissen und es tritt ein Zustand ein, in dem die Oberflächenschicht 324 nicht wieder an der Oberfläche der Abdeckschicht 316 angeklebt werden kann und es kann der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt werden, so daß auf einen Blick leicht der geöffnete Zustand erkennbar ist.
Nachstehend wird zur besseren Erläuterung eine Ausführungsform der Erfindung ein Beispiel für ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Aufklebematerials näher beschrieben.
Die Fig. 12 zeigt in Form einer erläuternden Ansicht ein Beispiel für eine Vorrichtung zur Herstellung einer Laminatfolie 330, wie sie für eine Ausführungsform der Erfindung verwendet wird.
Diese Laminatfolie 330 ist so aufgebaut, daß die erste Abziehschicht 322, die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 32 0, die zweite Abziehschicht 318 und die Abdeckschicht 316 in dieser Reihenfolge aufeinanderlaminiert sind.
Ein Oberflächenmaterial 324a, auf das ein Abzieh-Agens 322a in Form einer Schicht aufgebracht ist, wie bei der
1 obengenannten Ausführungsforra beschrieben, wird einer Laminiervorrichtung 420 zugeführt, welche die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320 bildet. Diese Laminiervorrichtung 420 umfaßt eine Vorrichtung, die eine Rolle (ein Wickel), zu dem das Oberflächenmaterial 324a aufgerollt worden ist, aufnimmt. Eine aus dieser Rolle bzw. Wicklung herausgezogene Aluminiumfolie 320a, die ein die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320 bildendes zerbrechbares bzw. zerreißbares Material ist, wird in eine Beschichtungsvorrichtung 422 eingeführt, die zwei Rollen und einen Behälter zur Aufbewahrung eines Harzes oder Klebstoffes 321a aufweist, das die vorübergehend klebende Schicht 321 bildet, und das Harz oder der Klebstoff 321a wird in Form einer Schicht auf die Oberfläche der Aluminiumfolie 320a durch Drehen der beiden Rollen aufgebracht und danach wird die Folie zwischen zwei anderen Rollen 424 und 426 hindurchgeführt und die Aluminiumfolie 320a wird daraufgelegt und mittels des Klebstoffes 321a auf der Oberfläche desselben mit der Oberfläche der ersten Abziehschicht 322 des Oberflächenmaterials 324a, das getrennt zugeführt wird, verklebt. Dann wird sie in eine Klebevorrichtung 428 eingeführt. In der Klebevorrichtung 42 8 wird ein "Trockner" verwendet, wenn als Klebstoff 321a ein Klebstoff eingesetzt wird, der umfaßt ein Aquaresin der PVA-, Vinylacetat-, Acrylat-Familie oder dgl. oder einenKlebstoff vom Lösungsmittel-Typ, bestehend aus Vinylacetochlorid, Urethan, Acrylat oder dgl., und es wird ein "Kühler" verwendet, wenn ein Klebstoff vom Aufschmelz-Typ der Kautschuk- oder EVA-Familie eingesetzt wird.
Anstelle dieser in der Fig. 12 erläuterten Laminiervorrichtung kann auch eine Laminiervorrichtung, wie sie in Fig. 13 erläutert ist, verwendet werden.
Eine Laminiervorrichtung 520, wie sie in der Fig. 13 erläutert ist, dient dazu, das zerbrechbare bzw. zerreißbare Material 320a, das die zerbrechbare bzw. zerreißbare
Schicht 320 bildet, aufzulegen und zu verkleben mit der Oberfläche der ersten Abziehschicht 32 2, die auf der Oberfläche der Oberflächenschicht 324 vorliegt, und sie umfaßt eine Hauptrolle 522a und eine Rolle 522b, die gegenüber der Hauptrolle 522a installiert ist. Dann wird das zerbrechbare bzw. zerreißbare Material 320a, bestehend aus einem spröden Film, zwischen die Hauptrolle 522a und die Rolle 522b eingeführt. Auf der hinteren Oberfläche dieses zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Materials 320a wird die vorübergehend klebende Schicht 321 aufgebracht, auf die ein druckempfindlicher Klebstoff oder dgl. vorher in Form einer Schicht aufgebracht worden ist, und außerdem wird auf die Oberfläche der vorübergehend klebenden Schicht 321 ein Abziehmaterial 321b vorübergehend aufgeklebt, so daß die vorübergehend klebende Schicht 321 nicht an der Oberfläche des zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Materials 320a haftet. Dann wird diese Laminatfolie aus dem zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Material 320a, der vorübergehend klebenden Schicht 321 und dem Abziehmaterial 321b aufgerollt (aufgewickelt), und bevor die von dieser Rolle bzw. diesem Wickel abgezogene Laminatfolie der Hauptrolle 522a und der Rolle 522b zugeführt wird, wird nur das Abziehmaterial 321b von der vorübergehend klebenden Schicht 321 abgezogen und die vorübergehend klebende Schicht 321 wird freigelegt und auf diese Weise wird die Laminatfolie der Hauptrolle 522a und der Rolle 522b in diesem Zustand zugeführt, wodurch sie auf die Oberfläche der ersten Abziehschicht 322 des Oberflächenmaterials 324a auflaminiert und damit verklebt wird. Auf diese Weise wird die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320 hergestellt, danach wird sie von einer Aufnahmerolle 528 aufgenommen.
Diese Rolle (Wickel) der Oberflächenschicht 324, auf die die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht 320 aufgebracht ist, wird der Laminiervorrichtung 140 wie in Fig. 5 gezeigt zugeführt wie im Falle der vorstehend
beschriebenen Ausführungsform.
Nachstehend folgt eine weitere spezifische Beschreibung dieser Ausführungsform.
5
1) Für die Oberflächenschicht wird ein Polyethylenterephthalatfilm einer Dicke von etwa 50 μΐη verwendet und auf einer Hauptoberfläche desselben wird ein Siliconharz in Form einer Schicht aufgebracht unter Bildung der ersten Abziehschicht und anschließend wird zur Bildung der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht eine Aluminiumfolie vorübergehend auf diese erste Abziehschicht aufgeklebt = unter Verwendung eines Klebstoffes zur Bildung der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht einer Dicke von etwa 7 μπι.
Ferner wird das Siliconharz, hergestellt von der Firma Toray Industries, Inc., dessen Abziehkraft geringer ist als diejenige des Siliconharzes, das die obengenannte erste Abziehschicht bildet, teilweise in Form einer Schicht auf die Oberfläche dieser zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht aus der Aluminiumfolie aufgebracht unter Bildung der zweiten Abziehschicht.
Auf diese Schicht wird das Kunstharz, dessen Hauptkomponente das in der obengenannten Tabelle I enthaltene EVA-Harz ist, in Form einer Schicht in einer Dicke von etwa 5 bis 50 μΐη aufgebracht unter Bildung der Abdeckschicht. Danach wird das Acrylatharz (BPS-5127), hergestellt von der Firma Toyo Ink. Co., in Form einer Schicht so aufgebracht, daß die Trockenschicht-Filmdicke 5 bis 50 μπι beträgt, unter Bildung der Klebstoffschicht. In diesem Falle beträgt die Klebekraft (a) zwischen der ersten Abziehschicht und der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht etwa 50 g, die Klebekraft (b) zwischen der zweiten Abziehschicht und der Abdeckschicht beträgt etwa 30 g, die Klebekraft (d) der Klebstoffschicht beträgt etwa 1000 g und die zum Ab-
ziehen der Trennfolie von der Klebstoffschicht erforderliche Kraft (c) beträgt etwa 20 g.
Die Klebekraft (d) an dem Material, auf das das Etikett aufgebracht werden soll, und die Klebekraft (d1) zwischen der aufgebrachten Filmschicht und der Klebstoffschicht betragen in diesem Falle jeweils etwa 1000 g.
Wenn das aufgeklebte Etiketten-bzw. Aufkleberstück mit Gewalt von dem Material, an dem das Etikett bzw. der Aufkleber haftete, abgezogen wurde, wurde die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht an der Grenze zwischen dem Teil, in dem die zweite Abziehschicht vorgesehen war, und dem Teil, in dem sie nicht vorgesehen war, zerrissen und die zerrissene zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht wurde zusammen mit der Oberflächenschicht von dem Material, an dem das Etikett haftete, im Abschnitt der zweiten Abziehschicht abgezogen.
2) Für die Oberflächenschicht wird ein Polyesterfilm einer Dicke von etwa 50 μΐη verwendet und ein Siliconharz wird in Form einer Schicht auf eine Hauptoberfläche desselben aufgebracht zur Bildung der ersten Abziehschicht und anschließend wird zur Bildung der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht ein sogenannter spröder Film mittels eines Klebstoffes vorübergehend aufgeklebt und dann wird die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht einer Dicke von etwa 7 μπι gebildet.
Ferner wird das Siliconharz, hergestellt von der Firma Toray Inc., dessen Abziehkraft geringer ist als diejenige des obengenannten Siliconharzes, das die erste Abziehschicht bildet, in Form einer Schicht teilweise auf die Oberfläche der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht aus diesem spröden Film aufgebracht, so daß die Trockenschicht-Filmdicke 0,1 bis 5 μπι beträgt, wodurch die zweite Abziehschicht gebildet wird.
BAD ORIGINAL
Auf diese Schicht wird ein Kunstharz, dessen Hauptkomponente das EVA-Harz ist, in Form einer Schicht in einer Dicke von etwa 5 bis 50 μπι aufgebracht zur Bildung der Abdeckschicht. Danach wird der Acrylat-Klebstoff (BPS-5127), hergestellt von der Firma Toyo Ink Mfg. Co., Ltd., in Form einer Schicht so aufgebracht, daß die Trockenschicht-Filmdicke 5 bis 50 μπι beträgt, unter Bildung der Klebstoffschicht. In diesem Falle beträgt die Klebekraft
(a) zwischen der ersten Abziehschicht und der zerbrechbaren bzw. zerreißbaren Schicht etwa 50 g, die Klebekraft
(b) zwischen der zweiten Abziehschicht und der Abdeckschicht beträgt etwa 30 g, die Klebekraft (d) der Klebstoff schicht beträgt etwa 10 00 g und die zum Abziehen der Trennfolie von der Klebstoffschicht erforderliche Kraft (c) beträgt etwa 20 g.
Das so aufgebaute druckempfindliche Aufklebematerial wurde zu einem Etiketten- bzw. Aufkleberstück verarbeitet und auf das Material aufgeklebt, an dem das Etikett bzw. der Aufkleber befestigt werden soll (Pappkarton oder dgl.).
Die Klebekraft (d) an dem Material, auf das das Etikett bzw. der Aufkleber aufgeklebt werden soll, und die Klebekraft (d1) zwischen der Abdeckschicht und der Klebstoffschicht betragen jeweils etwa 1000 g.
Wenn das aufgeklebte Etiketten- bzw. Aufkleberstück mit Gewalt von dem Material, an dem das Etikett klebte, abgezogen wurde, wurde die zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht an der Grenze zwischen dem Teil, in dem die zweite Abziehschicht vorgesehen war, und dem Teil, in dem sie nicht vorgesehen war, zerrissen und die zerrissene zerbrechbare bzw. zerreißbare Schicht wurde zusammen mit der Oberflächenschicht von dem Material, an dem das Etikett klebte, abgezogen.
.55'
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Claims (23)

  1. Patentansprüche
    1· Leicht zerreißbares Aufklebematerial mit einer Oberflächenschicht, einer zerreißbaren Schicht, die auf die Hauptoberfläche der Oberflächenschicht auflaminiert ist, und einer ersten Abziehschicht, die das Abziehen der Oberflächenschicht von der zerreißbaren Schicht erleichtert, gekennzeichnet durch eine zweite Abziehschicht (18), die auf einen Teil der Hauptoberfläche der zerreißbaren Schicht (20) aufgebracht
    25 ist,
    eine Abdeckschicht (16), die auf die Hauptoberfläche der zerreißbaren Schicht (20; auf der Seite der zweiten Abziehschicht (18) aufgebracht ist, und eine Klebstoff schicht (14), die auf die Hauptoberfläche der Abdeckschicht (16) aufgebracht ist,
    bei dem die Bedingung a>b erfüllt ist, worin a die Klebern
    kaft zwischen der ersten Abziehschicht (22) und der zerreißbaren Schicht (20) und b die Klebekraft zwischen der zweiten Abziehschicht (18) und der Abdeckschicht (16) bedeuten.
  2. 2. Aufklebematerial nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberflächenteil aus einem Kunstharzfilm besteht.
  3. 3. Aufklebematerial nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberflächenteil aus einem transparenten Kunstharzfilm besteht.
  4. 4. Aufklebematerial nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberflächenteil aus einem Polyethylenfilm besteht.
  5. 5. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Abziehschicht (22) aus einer Abzieh-Agens-Schicht besteht, die durch Auforingen eines Siliconharzes hergestellt wurde.
  6. 6. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Abziehschicht (22) aus der Abzieh-Agens-Schicht besteht, die durch Aufbringen eines Fluorharzes hergestellt wurde.
  7. 7. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) aus einer Aufdampfschicht besteht.
  8. 8. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) aus einer Metall-Aufdampfschicht besteht.
  9. 9. Aufklebematerial nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) aus einer durch Verdampfen von Aluminium hergestellten Aufdampfschicht besteht.
  10. 10. Aufklebematerial nach Anspruch 8, dadurch gekenn-
    zeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) aus einer durch Verdampfen von Silber hergestellten Aufdampfschicht besteht.
  11. 11. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) aus einer aufgedruckten Schicht besteht.
  12. 12. Aufklebematerial nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) aus einer aufgedruckten Silberschicht besteht.
  13. 13. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) aus einer Metallfolienschicht besteht.
  14. 14. Aufklebematerial nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) aus einer Aluminiumfolienschicht besteht. ^**
  15. 15. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
    dadurch gekennzeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) aus einer spröden Filmschicht besteht.
  16. 16. Aufklebematerial nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zerreißbare Schicht (20) so hergestellt ist, daß sie mittels einer temporären Klebeschicht an der Oberflächenschicht haftet.
  17. 17. Aufklebematerial nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die temporäre Klebeschicht aus einer Klebstoffschicht besteht.
  18. 18. Aufklebematerial nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die temporäre Klebeschicht aus einer Schicht besteht, auf die ein Kunstharz in Form einer Schicht aufgebracht ist.
    360890?
  19. 19. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Abziehschicht (18) aus einer Abzieh-Agens-Schicht besteht, die durch' Aufbringen eines Siliconharzes hergestellt wurde.
  20. 20. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Abziehschicht
    (18) aus einer Abzieh-Agens-Schicht besteht, die durch Aufbringen eines Fluorharzes hergestellt wurde. 10
  21. 21. Aufklebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckschicht (16) aus einer Harzschicht besteht, die durch Aufbringen eines Kunstharzes hergestellt wurde.
    15
  22. 22. Aufklebematerial· nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckschicht (16) aus einer Harzschicht besteht, die durch Aufbringen eines EVA-Harzes hergestellt wurde.
    20
  23. 23. Aufklebematerial· nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Kiebstoffschicht (14) aus einer druckempfindiichen Kiebstoffschicht besteht.
    25
    30
    35
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