DE3513204C2 - - Google Patents

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DE3513204C2
DE3513204C2 DE19853513204 DE3513204A DE3513204C2 DE 3513204 C2 DE3513204 C2 DE 3513204C2 DE 19853513204 DE19853513204 DE 19853513204 DE 3513204 A DE3513204 A DE 3513204A DE 3513204 C2 DE3513204 C2 DE 3513204C2
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Bernd Dipl.-Chem. Dr. 6683 Spiesen-Elversberg De Mathieu
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Fresenius SE and Co KGaA
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Description

Die Erfindung geht aus von einem Konnektor für die Peritonealdialyse nach dem Oberbegriff des Patentan­ spruches 1.
Ein derartiger Konnektor ist aus der EP 00 29 526 A1 bekannt.
Nierenkranke Patienten können bekanntlich im Endstadium ihrer Krankheit nur noch mit Hilfe der Hämodialyse oder der Peritonealdialyse am Leben erhalten werden. Dabei hat sich in jüngster Zeit wieder die Peritonealdialyse in den Vordergrund geschoben, da eine Methode entwickelt worden ist, die kontinuierlich und ambulant durchgeführt werden kann. Bei dieser sogenannten CAPD-Methode (continual ambulant peritoneal dialyses) wird im Gegensatz zur Hämo­ dialyse, bei der der Patient im Abstand von zwei bis drei Tagen mit einem extrakorporalen Blutkreislauf an eine Hämoldialysevorrichtung angeschlossen werden muß, dem Patienten ein Katheter in das Peritoneum implantiert, dessen Ende durch die Bauchwand ragt. Dieses Ende wird bei der Durchführung der Peritonealdialyse in gewissen Abständen mit einem Beutel verbunden, der eine sterile Dialysierflüssigkeit enthält.
Normalerweise durch die Niere abzutrennende Stoffwech­ selprodukte, wie Harnstoff u. dgl., werden durch die Dialysierflüssigkeit dialytisch über das Peritoneum ent­ zogen, das somit als semipermeable Membran benutzt wird. Der Anschluß des Beutels mit der Dialysierflüssigkeit an den Katheter erfolgt über einen Konnektor, wobei ein weibliches Konnektorstück ständig mit dem Katheter ver­ bunden bleibt und von dem Patienten getragen wird und ein männliches Konnektorstück, das in steriler Weise mit dem weiblichen Konnektorstück verbunden werden kann, am Ende eines Schlauchstücks eines mit der betreffenden Dialysierflüssigkeit gefüllten Beutels angeordnet ist.
Der Ablauf der verbrauchten Dialysierflüssigkeit aus dem Peritoneum erfolgt bei einem gattungsgemäßen Zweibeutel- System dadurch, daß zwischen dem männlichen Konnektor­ stück und dem gefüllten Beutel ein Y-Stück derart ange­ ordnet ist, daß an dem freien Anschluß des Y-Stückes ein Leerbeutel angeschlossen werden kann. Zwischen dem weib­ lichen Konnektorstück und dem Baucheinritt, zwischen dem Y-Stück und dem Peritonealkatheter und zwischen dem Y-Stück und dem Leerbeutel ist je ein Absperrorgan, bei­ spielsweise in Form einer Rollenklemme angeordnet. Durch entsprechendes Schließen und Öffnen dieser Rollenklemmen lassen sich somit die folgenden Fluidpassagen öffnen bzw. schließen:
Vom vollen Beutel durch den Konnektor in das Peritoneum; vom vollen Beutel durch den Konnektor in den Leerbeutel; und vom Peritoneum in den Leerbeutel.
Absolute Sterilität ist eine der wichtigsten Grundvoraus­ setzungen bei der Durchführung einer CAPD, um Entzündun­ gen durch eingebrachte Keime auszuschließen. Auf der Seite des männlichen Konnektorstückes, das über den Schlauch mit dem vollen Beutel verbunden ist, ergeben sich diesbezüglich keine Probleme, da das männliche Konnektorstück zusammen mit dem vollen Beutel in einer Einheit steril herstellbar und steril verpackbar ist, und nach einmaligem Gebrauch vernichtet wird bzw. zwi­ schen zwei Anwendungen sterilisiert wird, wenn das Schlauchstück vom Beutel getrennt werden kann. Das weib­ liche Konnektorstück jedoch, das bleibend mit dem Peri­ tonealkatheter verbunden ist, und daher von dem Patienten am Körper getragen werden muß, verlangt vor und nach jeder Dialyse eine gründliche Desinfektion, was bei­ spielsweise dadurch erreicht wird, daß bei geschlossener Verbindung zwischen dem weiblichen Konnektorstück und dem Y-Stück das weibliche Konnektorstück mit einem ge­ eigneten Desinfektionsmittel gefüllt oder eingesprüht und danach mit einem keimfrei schließenden Deckel ver­ schlossen wird. Nicht immer sind diese Desinfektionsmit­ tel physiologisch unbedenklich, so daß vor dem Dialyse­ vorgang eine gründliche Spülung des weiblichen Konnek­ torstücks erforderlich ist, die beispielsweise dadurch erreicht wird, daß frische, sterile Dialysierflüssig­ keit aus dem vollen Beutel bei geschlossener Verbindung zwischen dem Y-Stück und dem Peritonealkatheter zunächst über den Konnektor und das Y-Stück in den Leerbeutel geleitet wird, so daß das Desinfektionsmittel in dem weiblichen Konnektorstück zusammen mit etwaigen Par­ tikeln, die sich beim Öffnen des vollen Beutels (bei­ spielsweise durch Brechen eines Brechkonus) bilden kön­ nen, in den Leerbeutel gespült werden.
Hierbei ergibt sich das Problem, daß in dem Anschluß des Y-Stückes, der zu dem Peritonealkatheter führt, ein ge­ wisser Totraum verbleibt, über den die Dialysierflüssig­ keit aus dem vollen Beutel in Richtung auf den leeren Beutel hinwegströmt, so daß Reste vom Desinfektionsmittel oder Partikel und eingeschleppte Keime in diesem nur schwer zu spülenden Bereich verbleiben können. Um somit eine zufriedenstellende Spülung des gesamten Systems sicherzustellen, ist es notwendig, relativ lange und mit reichlich Dialysierflüssigkeit zu spülen. Der gesamte Dialysevorgang wird somit unnötig verlängert und der Verbrauch an Dialysierflüssigkeit für reine Spülzwecke ist erheblich.
Die aus der eingangs erwähnten EP-OS 29 526 bekannte Vorrichtung weist einen einfachen, unge­ schützten Konnektor auf, bei dem zwei mit den Fingern zu berührende Konnektorstücke zusammenge­ steckt werden. Diese Konnektorstücke weisen jeweils ein Anschlußstück für Schlauchstücke auf, wobei einer der beiden Konnektorstücke zusätzlich einen weiteren Anschluß aufweist, der somit y-förmig von der Haupt-Fluid-Passage abzweigt, so daß in dem Schlauch­ system Toträume verbleiben bzw. Reste von Infektions­ mittel zurückbleiben, was für den Patienten nicht unerheblich ist.
Des weiteren sind aus dem deutschen Gebrauchsmuster 78 34 790 und der EP-OS 1 16 986 Konnektoren für die Peritonealdialyse bekannt, die jedoch jeweils nur einen Anschluß aufweisen, somit also im konnektier­ ten Zustand keine Spülung oder Entfernung von Dia­ lysierflüssigkeit zulassen. Aus diesen Druckschriften ist es auch bekannt, daß das weibliche Konnektorteil auf seiner Außenoberfläche von einer ringförmigen Dichtung umfaßt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den eingangs erwähnten Konnektor so fortzubilden, daß ein steriles Konnektieren und ein Freispülen der ge­ samten Schlauchanordnung und des Konnektors von Ver­ unreinigungen mit einer geringen Menge an Dialysierflüssigkeit möglich sind.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeich­ nenden Merkmale des Anspruches 1.
Demnach wird auf das Y-Stück mit all seinen Nachteilen dadurch verzichtet, daß ein dritter Anschluß für den zweiten Beutel, den Leerbeutel, zur Aufnahme der Spülflüssigkeit bzw. der verbrauchten Dialysierflüssigkeit am männlichen Kon­ nektorstück getrennt von dem Anschluß für die frische Dialysierflüssigkeit angeordnet ist.
Um die Ausbildung von Toträumen in dem Konnektor zu ver­ hindern, weist das weibliche Konnektorstück vorteilhaf­ terweise im Bereich seiner Einführöffnung, d. h. in dem Bereich, der in das männliche Konnektorstück eingeführt wird, ein Abdichtteil auf, das in unmittelbarer Nach­ barschaft zur Einführöffnung angeordnet ist, so daß der geschlossene Raum, der sich beim Ineinanderführen des weiblichen und des männlichen Konnektorstückes bildet, im wesentlichen frei von Hinterschneidungen ist.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiter­ bildungen der Erfindung zum Inhalt.
Vorteilhafterweise weist das weibliche Konnektorstück ein Verschlußorgan auf, welches normalerweise die Fluid­ passage von dem vollen Beutel in das Peritoneum ver­ schließt. Durch dieses Verschlußorgan wird somit in der ersten Phase des Konnektierens des männlichen und des weiblichen Konnektorstückes ein geschlossener Raum ge­ schaffen, der ein Zufluß (vom vollen Beutel) und einen Abfluß (zu dem Leerbeutel) aufweist und der teilweise mit dem Desinfektionsmittel gefüllt ist, das sich in dem weiblichen Konnektorstück oberhalb des Verschlußorgans befindet. In dieser ersten Phase öffnet das zentrale Rohrstück des männlichen Konnektorteils das Verschluß­ organ noch nicht. Ein Öffnen des vollen Beutels, bei­ spielsweise durch Brechen eines Brechkonus, einer Ver­ schlußeinrichtung in der Verbindungsleitung, bewirkt nun, daß frische Dialysierflüssigkeit aus dem vollen Beutel in den geschlossenen Raum durch den ersten Anschluß ein­ tritt. Desinfektionsmittel und Partikel in diesem ge­ schlossenen Raum werden nun von der einströmenden fri­ schen Dialysierflüssigkeit durch den dritten Anschluß am männlichen Konnektorstück in den Leerbeutel gespült. Da dieser abgeschlossene Raum allseitig von ebenen Flä­ chen begrenzt ist, verbleiben keine Toträume, in welchen sich Reste des Desinfektionsmittels bzw. Keime lange halten können, so daß die Entfernung des Desinfektions­ mittels und Spülung dieses Raumes mit einem Minimum an Zeitaufwand und Spüllösung bewerkstelligt wird.
Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Schnittdarstellung die wesentlichen Komponenten des erfindungs­ gemäßen Zweibeutel-Systems;
Fig. 2 eine erste Konnektierphase des weiblichen Konnektorstückes und des männlichen Konnektor­ stückes, in welcher der Spülvorgang stattfindet;
Fig. 3 eine zweite Konnektierphase des weiblichen Konnektorstückes und des männlichen Konnektor­ stückes, in welcher die verbrauchte Dialysier­ flüssigkeit aus dem Peritonealraum in den Leer­ beutel abfließt; und
Fig. 4 die gleiche Konnektierphase wie in Fig. 3, wobei jedoch in dieser Stellung frische Dialysierflüssigkeit aus dem vollen Beutel in den Peritonealraum einfließt.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, weist ein Zweibeutel-System 2 im wesentlichen ein weibliches Konnektorstück 4 und ein männliches Konnektorstück 6 auf, die in Fig. 1 voneinan­ der getrennt dargestellt sind. Das männliche Konnektor­ stück 6 ist als einseitig verschlossenes zylindrisches Bauteil ausgeführt und weist an seinem verschlossenen Ende einen ersten Anschluß 8 für eine Zufuhrleitung, ein erstes Schlauchstück 10 auf, welche mit einem ersten Beutel 12 mit frischer Dialysier­ flüssigkeit verbunden ist. In der Zufuhrleitung 10 ist im Bereich des Beutels 12 ein zu öffnendes Verschluß­ teil 14 vorgesehen, das den Beutel gegenüber der Zufuhr­ leitung abschließt und im Bedarfsfall geöffnet werden kann, beispielsweise dadurch, daß ein Abbrechteil hier­ von abgebrochen wird.
Wie aus der Zeichnung hervorgeht, erstreckt sich der erste Anschluß 8 von der Außenseite des männlichen Konnektorstückes 6 koaxial zu dem männlichen Konnektor­ stück 6 in Form eines innenliegenden Rohrstückes 16 in einen Aufnahmebereich 18, der zwischen dem Rohrstück 16 und einer dieses Rohrstück 16 um- und übergreifenden Schutzhülse, eine Außenhülse 19 vorgesehen ist. Dabei ist der Frontbe­ reich 17 des Rohrstückes 16 so weit vom Randbereich der Schutzhülse entfernt, daß keine Berührungsmöglichkeit mehr besteht. Weiterhin ist vorteilhafterweise benachbart zum Frontbereich 17 des Rohrstückes 16 wenigstens eine radiale Öffnung 23 vorgesehen. Der Anschluß der Zufuhr­ leitung 10 an den ersten Anschluß 8 kann in üblicher Weise durch Aufschrumpfen, Verkleben, eine Luer-Verbin­ dung, eine Klemme oder dgl. erfolgen.
Gemäß Fig. 1 weist das weibliche Konnektorstück 4 einen hohlzylindrischen Einführabschnitt 20 mit einer Einführ­ öffnung 22 auf. Der Außendurchmesser des Einführab­ schnittes 20 ist so bemessen, daß sich das weibliche Konnektorstück 4 mit leichtem Spiel in den Aufnahmebe­ reich 18 des männlichen Konnektorstückes 6 einführen läßt. Um im konnektierten Zustand eine flüssigkeitsdichte Verbindung zwischen dem weiblichen Konnektorstück 4 und dem männlichen Konnektorstück 6 zu erhalten, ist unmittel­ bar benachbart zu der Einführöffnung 22 des weiblichen Konnektorstückes 4 ein ringförmiges Abdichtteil, eine Dichtung 24 ange­ ordnet, die beispielsweise als O-Ring ausgebildet ist. An der der Einführöffnung 22 gegenüberliegenden Seite des weiblichen Konnektorstückes 4 ist ein zweiter An­ schluß 26 ausgebildet, mit dem das weibliche Konnektor­ stück 4 über eine Zufuhrleitung, ein zweites Schlauchstück 28 mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Peritonealkatheter ver­ bindbar ist. Mit einer in Fig. 1 mit 30 bezeichneten abnehmbaren Kappe wird die Einführöffnung 22 des weib­ lichen Konnektorstückes 4 verschlossen, wenn keine Peritonealdialyse vorgenommen wird. Wie aus Fig. 1 er­ sichtlich, weist also das weibliche Konnektorteil 4 eine hohlzylindrische Form mit im wesentlichen kreisförmigem Querschnitt auf, wobei das eine Ende die Einführöffnung 22 aufweist und das andere Ende zum Schlauchanschluß 26 verjüngt ist.
Des weiteren kann sich die radiale Öffnung 23 auch vom Frontbereich 17 her unter Ausbildung von ein oder mehreren Schlitzen im Rohrstück 16 zum ersten Anschluß 8 unter Beibehaltung der Funktion erstrecken.
In dem weiblichen Konnektorstück 4 ist zwischen dessen Einführöffnung 22 und dem zweiten Anschluß 26 ein Ver­ schlußorgan 32 angeordnet, welches sich bei ausreichender mechanischer Belastung in Richtung auf den zweiten An­ schluß 26 hin öffnet und einen Fluiddurchlaß von der Einführöffnung 22 zu dem zweiten Anschluß 26 freigibt. Dieses Verschlußorgan 32 kann beispielsweise eine Ven­ tilplatte mit einem sternförmigen Schlitz sein, wie sie beispielsweise in der DE-OS 32 10 148 der Anmelderin beschrieben ist.
Das männliche Konnektorstück 6 weist einen dritten An­ schluß 34 vorteilhafterweise im Bereich des ersten An­ schlusses 8 auf, an welchem eine Zufuhrleitung drittes Schlauchstück 36 zu einem Leerbeutel, dem zweiten Beutel 38 anschließbar ist bzw. angeschlossen ist. Der Leerbeutel 38 dient zur Aufnahme der ver­ brauchten Dialysierflüssigkeit aus dem Peritonealraum bzw. zur Aufnahme der Spülflüssigkeit aus dem vollen ersten Beutel 12. Im Nahbereich des männlichen Konnektorstücks 6 ist sowohl auf der Zufuhrleitung 10 als auch auf der Zu­ fuhrleitung 36 je ein Absperrorgan 40 bzw. 42 angeord­ net. Diese Absperrorgane 40 und 42 sind beispielsweise in Form von Rollen- oder Quetschklemmen ausgeführt und dienen dazu, den Fluiddurchlaß durch die Leitung 10 bzw. durch die Leitung 36 zu öffnen bzw. zu sperren.
Im folgenden soll nun, insbesondere unter Bezugnahme auf die Fig. 2 bis 4, die Anwendung und Wirkungsweise des vorliegenden Zweibeutel-Systems beschrieben werden:
Wenn sich ein Patient der Peritonealdialyse unterziehen muß, wird die Kappe 30 von dem weiblichen Konnektor­ stück 4 abgenommen, so daß die Einführöffnung 22 des weiblichen Konnektorstückes 4 freiliegt. Der Bereich oberhalb des Verschlußorgans 32 ist normalerweise mit einem Desinfektionsmittel gefüllt oder eingesprüht, das vor dem Einbringen von frischer Dialysierflüssigkeit aus dem vollen Beutel 12 in den Leerbeutel 38 gespült werden soll. Hierzu wird nach Abnehmen der Kappe 30 von dem weiblichen Konnektorstück 4 das weibliche Konnektor­ stück 4 in eine Aufnahmeöffnung 21 des männlichen Kon­ nektorstückes 6 derart eingeführt, daß ein erster Kon­ nektionszustand gem. Fig. 2 erreicht wird, in welchem die Dichtung 24, z. B. ein O-Ring des weiblichen Konnektorstückes 4 an der inneren Umfangswand 25 der Schutzhülse 19 des männlichen Konnektorstückes 6 abdichtend anliegt, so daß ein abge­ schlossener Raum 44 entsteht, der von der Innenwandung des männlichen Konnektorstückes 6, dem O-Ring 24 und dem Verschlußorgan 32 begrenzt wird. Das Einführen des weiblichen Konnektorstückes 4 in das männliche Konnek­ torstück 6 bis zu diesem ersten Konnektionszustand gem. Fig. 2 kann beispielsweise durch eine in der Zeichnung nicht dargestellte Schraubverbindung oder dgl. unter­ stützt und gesichert werden. Festzuhalten ist, daß in der ersten Konnektionsphase der Frontbereich 17 des Rohrstückes 16 nicht das Verschlußorgan 32 öffnet.
Somit erstreckt sich in dem ersten Konnektionszustand gem. Fig. 2 das Innenrohr 16 des männlichen Konnektor­ stückes 6 in die Einführöffnung 22 des weiblichen Kon­ nektorstückes 4 derart, daß eine Mündungsöffnung 46 im Rohrstück 16 innerhalb der Einführöffnung 22 und ober­ halb des Verschlußorgans 32 angeordnet ist.
Dieser erste Konnektionszustand gem. Fig. 2 wird als Spülstellung bezeichnet.
Vor dem Abführen der verbrauchten Dialysierflüssigkeit aus dem Peritonealraum in den Leerbeutel 38 und vor dem Zuführen von frischer Dialysierflüssigkeit in den Peri­ tonealraum aus dem vollen Beutel 12 wird ein Spülvorgang durchgeführt, insbesondere, um das Desinfektionsmittel aus dem abgeschlossenen Raum 44 zu entfernen. Hierzu werden die beiden Rollenklemmen 40 und 42 an den Zufuhr­ leitungen 10 und 36 geöffnet, so daß eine freie Fluid­ passage von dem Verschlußorgan 14 am vollen Beutel 12 zu dem Leerbeutel 38 vorliegt. Danach wird der volle Beutel 12 durch Abbrechen des Abbrechkonusteils vom Verschlußorgan 14 geöffnet und frische Dialysierflüs­ sigkeit strömt aus dem Beutel 12 durch die Zufuhrlei­ tung 10 und das Innenrohr 16 zur radialen Öffnung 23 und zur Mündungsöffnung 46 des Rohrstücks 16 und durch den abgeschlossenen Raum 44, den dritten Anschluß 34 und die Zufuhrleitung 36 in den Leerbeutel 38, wie in Fig. 2 durch die Strömungspfeile dargestellt.
Das Desinfektionsmittel in dem abgeschlossenen Raum 44 und beim Öffnen des Verschlußteils 14 entstehende Par­ tikel werden somit durch die frische Dialysierflüssig­ keit aus dem vollen Beutel 12 aus dem abgeschlossenen Raum 44 in den Leerbeutel 38 gespült. Die Effektivität des Spülvorganges wird dadurch erhöht, daß einerseits die Mündungsöffnung 46 des Rohrstücks 16 nahe über dem Verschlußorgan 32 angeordnet ist, so daß die Spüllösung den abgeschlossenen Raum 44 vollständig ausfüllt und das Desinfektionsmittel durch den dritten Anschluß 34 in den Leerbeutel 38 verdrängt. Andererseits ist der offene Durchmesser des Rohrstückes 16 bzw. der Mün­ dungsöffnung 46 vorzugsweise größer als der offene Durchmesser des dritten Anschlusses 34, so daß eine Druckspülung des abgeschlossenen Raumes 44 durch die frische Dialysierflüssigkeit aus dem vollen Beutel 12 erfolgt.
Durch das Anordnen des O-Ringes 24 im unmittelbaren Nahbereich der Einführöffnung 22 des weiblichen Konnek­ torstückes 4 entsteht in dem abgeschlossenen Raum 44 im wesentlichen kein Totraum und keine Hinterschneidung, in welchem bzw. in welcher sich das Desinfektionsmittel halten kann, so daß eine gründliche und vor allem eine schnelle Spülung des abgeschlossenen Raumes 44 gewähr­ leistet ist.
Nach dem Beendigen des Spülvorganges erfolgt das Ablassen der verbrauchten Dialysierflüssigkeit aus dem Peritoneal­ raum des Patienten. Hierzu wird zunächst die Rollenklem­ me 40 in der Zufuhrleitung 10 derart betätigt, daß der Zulauf von frischem Dialysat aus dem vollen Beutel 12 in den abgeschlossenen Raum 44 unterbrochen wird. Die Rol­ lenklemme 42 der Zufuhrleitung 36 zu dem Leerbeutel 38 bleibt weiterhin geöffnet. Danach wird das weibliche Konnektorstück 4 durch Einschrauben oder -schieben weiter in den Aufnahmebereich 18 des männlichen Konnektorstücks 6 eingeführt, bis ein zweiter Konnektionszustand gemäß Fig. 3 erreicht ist.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, öffnet der Frontbereich 17 des Rohrstückes 16 das Verschlußorgan 32, wobei letzteres in Richtung auf den zweiten Anschluß 26 des weiblichen Kon­ nektorstückes 4 gedrängt wird. Die radiale Öffnung 23 im Rohrstück 16 liegt dabei vorteilhafterweise so weit von dem Frontbereich 17 entfernt, daß keine die Fluidpassage hemmende Belegung durch das Verschlußorgan 32 durch den Anschluß 34 möglich ist. Insofern wird also eine Strö­ mungsverbindung von der Schlauchleitung 28 durch den Anschluß 26, das geöffnete Verschlußorgan 32, die Mün­ dungsöffnung 46 und die radiale Öffnung 23 des Rohr­ stückes 16 zur Schlauchleitung 36 und den Leerbeutel 38 bzw. Anschluß 8 hergestellt. In dieser Fluidpassage strömt nun die verbrauchte Dialysierflüssigkeit aus dem Peritonealraum des Patienten durch den Konnektor 2 in den Leerbeutel 38, wie in Fig. 3 durch die Strömungspfeile dargestellt, wobei das Verschlußelement 40 geschlossen bleibt.
Dieser zweite Konnektionszustand des weiblichen Konnek­ torstückes 4 und des männlichen Konnektorstückes 6 wird als Ein/Ablaßstellung bezeichnet.
Nachdem die verbrauchte Dialysierflüssigkeit aus dem Peritonealraum des Patienten vollständig abgelassen worden ist, wird die Rollenklemme 42 der Zufuhrleitung 36 zu dem nunmehr mit der verbrauchten Dialysierflüssigkeit gefüllten Leerbeutel 38 geschlossen, so daß die Verbin­ dung zwischen dem Peritonealraum und dem Leerbeutel 38 unterbrochen ist.
Daraufhin wird gemäß Fig. 4 die Rollenklemme 40 der Zu­ fuhrleitung 10 geöffnet, so daß eine Fluidpassage von dem vollen Beutel 12 durch den männlichen Konnektor 6 und dem weiblichen Konnektor 4 zu dem Pertonealraum des Patienten geöffnet wird. Die Stellung des weiblichen Konnektors 4 innerhalb des männlichen Konnektors 6 ent­ spricht hierbei weiterhin dem zweiten Konnektionszustand gemäß Fig. 3, d. h. das Verschlußorgan 32 ist in Richtung auf den zweiten Anschluß 26 unter Deformierung geöffnet, so daß die Mündungsöffnung 46 des Innenrohres 16 mit der Schlauchleitung 28 in Strömungsverbindung steht. Somit kann die frische Dialysierflüssigkeit aus dem vollen Beutel 2 ungehindert in den Peritonealraum des Patienten einströmen, wie in Fig. 4 durch die Strömungspfeile an­ gedeutet.
Nachdem der Inhalt des vollen Beutels 12 in den Perito­ nealraum des Patienten geflossen ist, erfolgt die Dis­ konnektion des männlichen Konnektorstückes 6 von dem weiblichen Konnektorstück 4, wobei zunächst wieder der erste Konnektionszustand gemäß Fig. 2 erreicht wird, in welchem das Verschlußorgan 32 wieder elastisch in seine Ausgangsstellung zurückgekehrt ist, so daß der Zugang zu dem Peritonealraum des Patienten wieder verschlossen ist. Danach erfolgt die endgültige Diskonnektierung des weib­ lichen Konnektorstückes 4 von dem männlichen Konnektor­ stück 6. In den Freiraum oberhalb des Verschlußorgans 32 wird ein geeignetes Desinfektionsmittel eingefüllt oder eingesprüht, wonach die Einführöffnung 22 des weiblichen Konnektorstückes 4 wieder mit der desinfizierten bzw. sterilen Kappe 30 verschlossen wird.
Vorteilhafterweise werden der volle Beutel 12, die Zu­ fuhrleitung 10, das männliche Konnektorstück 6, die Zufuhrleitung 36 und der Leerbeutel 38 als Einheit steril hergestellt und verpackt, so daß sich bezüglich der Keim­ freiheit der männlichen Konnektorseite keine Probleme ergeben. Eine solche Einheit ist vorteilhafterweise mit einer evakuierten Schutzhülle in Form eines sterilen Schutzbeutels umgeben, wie dies in der europäischen Patentschrift 50 255 beschrieben ist. Nach dem Gebrauch dieser Einheit, d. h. nach Beendigung der Dialyse, werden das männliche Konnektorstück 6 sowie die daran ange­ schlossenen Beutel 12 und 38 weggeworfen bzw. vernichtet.
In einer weiteren Ausführungsform kann das zentrale Rohr­ stück 16 des männlichen Konnektorteils 6 auch ohne radi­ ale Öffnung 23 versehen sein. In diesem Fall öffnet sich das Verschlußorgan 32 unter Ausbildung einer ersten Strömungsverbindung, die, wie vorstehend erwähnt, durch das zentrale Rohrstück 16 unmittelbar führt, und einer zweiten Strömungsverbindung, die an diesem Rohrstück 16 vorbei durch sich bildende Schlitze u. dgl. in dem Ver­ schlußorgan 32 in den Raum 44 führt.
Die Auswahl der Materialien zur Herstellung der beiden Konnektorstücke und der entsprechenden Zufuhrleitungen liegt im Bereich des fachmännischen Handelns, es kommen beispielsweise physiologisch unbedenkliche Kunststoffe oder Metalle in Frage.

Claims (7)

1. Konnektor für die Peritonealdialyse, der ein weibliches Konnektorstück (4) mit einer Einführöffnung (22) und ein männliches Konnektorstück (6) mit einem zentralen Rohrstück (16) aufweist, das in die Einführöffnung (22) des weiblichen Konnektorstücks (4) einführbar ist, mit einem ersten Anschluß (8) an dem männlichen Konnektorstück (6) zum Verbinden mit einem ersten Schlauchstück (10), das mit einem Dialysierflüssigkeit aufweisenden ersten Beutel (12) verbunden ist, mit einem zweiten Anschluß (26) an dem weiblichen Konnektorstück (4) zum Verbinden mit einem zweiten Schlauchstück (28), das mit einem Peritonealkatheter verbunden ist, und mit einem dritten Anschluß (34) am männlichen Konnektorstück zum Verbinden mit einem dritten Schlauchstück (36), das mit einem zweiten Beutel (38) verbunden ist, sowie mit wenigstens zwei Absperrorganen (40, 42) zum Abklemmen des ersten und dritten Schlauchstücks (10, 36), dadurch gekennzeichnet, daß das zentrale Rohrstück (16) des männlichen Konnektorstücks (6) von einer Außenhülse (19) umfaßt und übergriffen ist, daß das weibliche Konnektorstück (4) auf seiner Außenoberfläche von einer ringförmigen Dichtung (24) umfaßt ist, die mit der Innenfläche (25) der Außenhülse (19) eine den Innenraum des Konnektors abdichtende flüssigkeitsdichte Keimsperre bildet, und daß der dritte Anschluß (34) von der Außenhülse (19) abgeht.
2. Konnektor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das weibliche Konnektorstück (4) ein Verschlußorgan (32) zwischen seiner Einführöffnung (22) und dem zweiten Anschluß (26) aufweist.
3. Konnektor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Frontbereich (17) des Rohrstücks (16) axial näher zur Aufnahmeöffnung (21) der Außenhülse (19) des männlichen Konnektorstücks (6) angeordnet ist als der dritte Anschluß (34).
4. Konnektor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das zentrale Rohrstück (16) wenigstens eine radiale Öffnung (23) aufweist, die bei eingeführtem männlichen Konnektorstück (6) eine Strömungsverbindung zwischen dem zweiten Anschluß (26) und dem dritten Anschluß (34) erzeugt.
5. Konnektor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einführöffnung (22) des weiblichen Konnektorstücks (4) durch eine abnehmbare Kappe (30) verschließbar ist.
6. Konnektor nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Absperrorgane (40, 42) Rollenklemmen sind.
7. Konnektor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das männliche Konnektorstück (6) zusammen mit dem ersten Beutel (12), dem ersten Schlauchstück (10), dem zweiten Beutel (38) und dem dritten Schlauchstück (36) steril in einem evakuierten Umbeutel verpackt ist.
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