DE3507932A1 - Rundlaufmesser - Google Patents

Rundlaufmesser

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DE3507932A1
DE3507932A1 DE19853507932 DE3507932A DE3507932A1 DE 3507932 A1 DE3507932 A1 DE 3507932A1 DE 19853507932 DE19853507932 DE 19853507932 DE 3507932 A DE3507932 A DE 3507932A DE 3507932 A1 DE3507932 A1 DE 3507932A1
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    • Y10T83/7747With means to permit replacement of tool

Description

BESCHREIBUNG:
Die Erfindung betrifft ein Rundlaufmesser, insbesondere eine Schneidemaschine für Batterieplatten. 5
Batterie- oder Akkumulatorplatten werden manchmal als fortlaufende Bahn in Endlosgußmaschinen gegossen. Nach dem Guß wird die Bahn geklebt und anschließend in aufeinanderfolgende einzelne Platten zerteilt. Die Technik wurde bis zu einem Punkt entwickelt, an dem eine solche Bahn mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 Fuß (ca. 60,96 cm)/min gegossen und verklebt werden kann. Weist eine einzelne Batterieplatte eine Länge von ca. 6 Zoll (ca. 15,24 cm) auf, so folgt daraus, daß die Plattenschneidevorrichtung die Bahn genau mit einer Geschwindigkeit von 400 Platten/min zerteilen können muß, soll ein Batteriefertigungsband mit einer solchen Ausrüstung wirksam arbeiten. In der Praxis kann dies am besten mit einem Rundlaufmesser erreicht werden. 20
Die Dicke einer geklebten Platte für eine Bleibatterie beträgt an der Trennungslinie häufig mindestens ca. 0,04 bis 0,05 Zoll (ca. 1,016 bis 1,27 mm). Die Dicke des Bleis bietet dem vollständigen Durchdringen des Schneidmessers erheblichen Widerstand, wenn das Rundlaufmesser mit hohen Drehzahlen arbeitet. Rundlaufmesser von herkömmlicher Konstruktion können keine Akkumulatorenplatten aus Bleilegierung mit der vorerwähnten Drehzahl abschneiden, weil bei dieser Drehzahl der Träger der Drehtrommel (auf der die Klingen montiert sind) in Abhängigkeit von der Drehzahl der Trommel sowie des Widerstandes, den das Blei dem Eindringen des Messers bietet, nachgibt. Das Ergebnis besteht darin, daß bei den Drehzahlen im erwähnten Bereich die Messerklingen von herkömmlichen Rundlaufmessern die Plattenbahn nicht vollständig durchdringen.
Das Nachgeben des Trägers der Messertrommel beruht teilweise darauf, daß er so ausgelegt werden muß, daß die Trommel für Wartungszwecke leicht ausgebaut und auch vom Amboß leicht getrennt werden kann, an welchem die Trommel sich dreht, um zunächst die Bahn zwischen sich einzuführen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Rundlaufmesser zum Zerschneiden einer laufenden Bahn von Batterieplatten in Einzelplatten mit einer verhältnismäßig hohen Drehzahl
2Q zu schaffen. Erfindungsgemäß ist ein Rundlaufmesser der vorbezeichneten Art vorgesehen, das so konstruiert ist, daß die Drehtrommel, welche die Messerklingen trägt, auf einem steifen Trägerrahmen so montiert ist, daß dieser in Arbeitsstellung nicht nachgibt und es dabei ermöglicht,
IQ daß die Trommel leicht für Wartungszwecke entfernt und vom Amboß getrennt werden kann, damit die Plattenbahn dazwischen eingeführt werden kann.
Die Erfindung ist nachstehend erläutert. Alle in der Be-Schreibung enthaltenen Merkmale und Maßnahmen können erfindungswesentlich sein. Die Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Grundriß der erfindungsgemäßen Plattenschneide inrichtung;
Fig. 2 einen Aufriß in Richtung der Pfeile 2-2 der Fig.1;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie 3-3 der Fig. 2, wobei sich die Messertrommel in Arbeitsstellung beog findet;
Fig. 4 einen Teilaufriß in Richtung der Pfeile 4-4 der Fig. 3;
Fig. 5 einen Teilaufriß wie Fig. 2 mit Darstellung der Messertrommel in Ruhestellung;
7
Fig. 6 einen Teilschnitt durch die Messertrommel;
Fig. 7 eine Seitenansicht der Messertrommel mit ausgebrochenen Abschnitten längs der Linie 7-7 der Fig. 6.
Die erfindungsgemäße Einrichtung weist einen Hauptrahmen 10 in der Form eines Schweißstücks auf, das hauptsächlich aus mehreren miteinander verbundenen Stahlrohren und -platten besteht, welche aufrecht stehende waagerechte Trägerelemente bilden. Der obere Rahmen 12 weist zwei seitlich voneinander abstehende aufrechte Seitenwände 14, 16 auf, die starr miteinander jeweils am Ende sowie am mittleren Längsabschnitt durch senkrechte Querspannplatten 18 und mehrere waagerechte Querstangen 20 verbunden sind, die sich zwischen den Unterkanten der Querspannplatten erstrecken. Der Rahmen 12 ist mit Bolzen fest auf Rohren 22 montiert, welche einen Teil des steifen Hauprahmens 10 bilden.
Eine Welle 2 6 erstreckt sich zwischen Seitenwänden 14, des Rahmens 12. Jedes Ende der Welle 26 ist fest an der benachbarten Seitenwand mit Jochplatten 28 angebracht, welche genau auf den Innenflächen der Seitenwände mit Paßstiften und Schrauben 30 positioniert und befestigt sind. Ein zylinderförmiger Amboß 32 läuft drehbar auf der Welle 2 6 in Lagern 34. Bei dieser Anordnung ist der Amboß 32 genau auf dem Rahmen 12 positioniert, wobei er sich um eine genaue waagerechte Achse dreht. Die sich gegenüberliegenden Enden des Ambosses 32 und die sich gegenüberliegenden Lager 34 sind sehr nahe an den Jochplatten angeordnet, welche die sich gegenüberliegenden Enden der Welle 26 tragen.
Neben der Außenseite der einzelnen Seitenwände 14, 16 sind auf dem Rahmen 12 die Seitenplatten 36, 38 zur Aufnahme oder Montage der Messer angeordnet. An ihrem unteren Ende sind die Seitenplatten 36 und 38 durch eine starre Querstange 40 miteinander verbunden. Die Querstange 40 weist verkleinerte Endabschnitte 42 auf, welche seitlich durch entsprechend bemessene Öffnungen in den Platten 36, 38 herausragen. Eine Sicherungsplatte 44 ist mit dem verkleinerten Endabschnitt 42 der Querstange 40 verschraubt, das durch die Seitenplatte 38 ragt, um ein Ende der Querstange an der Platte 38 festzuklemmen. Das gegenüberliegende Ende der Querstange 40 weist eine Sicherungsplatte 46 auf, die mit dem benachbarten verkleinerten Endabschnitt 42 an der Außenfläche der Platte 36 verschraubt ist. Die Sicherungsplatte 46 weist einen abgerundeten Absatz 48 an ihrem oberen Ende auf, das mit dem oberen Ende des anliegenden verkleinerten Endabschnittes 42 der Querstange bündig ist. Die Unterkante 50 der Querstange 40 neben der Innenfläche der Montageplatte 36 ist im Winkel hinterdreht. Der abgerundete Absatz 48 und der hinterdrehte Abschnitt 50 ermöglichen es, daß die Montageplatte 36 aus der Stellung der ausgezogenen Linie in die der gestrichelten Linie (Fig. 3) geschwenkt oder gedreht werden kann.
Am oberen Ende der beiden Seitenplatten 36, 38 ist eine Welle 52 drehbar gelagert, die eine Messertrommel 54 trägt. Die Welle 52 läuft in Lagern 56 auf den Platten 36, 38, die in Halterungen 58 eingebaut sind. Die Halterungen 58 sind in in den beiden Seitenplatten ausgeformten Öffnungen eingepaßt und mit Schrauben 60 (Fig. 4) befestigt. Der äußere Endabschnitt 62 der Welle 52 ist verjüngt, und der innere Laufring des benachbarten äußeren Lagers 56 ist in einer Buchse 64 gelagert,deren Kegelbohrung mit der Verjüngung des Abschnittes 62 der Welle zusammenpaßt.
Das Außenende der Welle 52 ist mit Gewindegängen versehen und nimmt eine Mutter 66 auf, mit welcher das Außenlager 56 (und die Seitenplatte 36) in fester Axialstellung gegenüber der Welle 52 festgeklemmt wird. Der verjüngte Abschnitt 62 und das Schraubende der Welle sind so ausgelegt und bemessen, daß die Seitenplatte 36 (zusammen mit dem Lager 56, der Buchse 64 und der Halterung 58) seitlich nach außen über das Ende der Welle sich in die Stellung der gestrichelten Linie (Fig. 3) weggeschwenkt werden kann, wenn die Mutter 66 entfernt wird.
Beide Platten 36, 38 werden zur senkrechten Verschiebung auf ihren Seitenwänden 14, 16 des Rahmens 12 durch Führungsrollen 68 geführt. Außerdem steht die Seitenplatte mit Hilfe von zwei Keilplättchen 70 (Fig. 2) in ebenen Eingriff mit der Außenfläche der Seitenwand 16.
Die Vorrichtung zum Anheben und Absenken der Seitenplatten 36, 38 ist vor allem in den Fign. 2, 3 und 5 dargestellt.
Diese Vorrichtung besteht aus einem pneumatischen Zylinder 72, dessen Kopf 74 drehbar am Rahmen 10 gelagert ist. Das ferne Ende 78 der Kolbenstange 76 ist drehbar mit zwei sich spreizenden Gelenken 80 verbunden, die drehbar am Punkte 82 mit einem Block 84 verbunden sind. Der Block 84 kann senkrecht mit einer Stellschraube 86 verschoben werden, die sich durch Muttern 88 und 90 erstrecken, welche auf sich in senkrechter Richtung gegenüberliegenden Seiten eines starren Trägerblockes 92 am Rahmen 10 angeordnet sind. Die Drehverbindung 82 zwischen den Gelenken 80 und dem Block 84 kann durch ein- oder herausdrehen der Schraube 86 in den und aus den Block 84 angehoben und abgesenkt werden. Zwei bogenförmige Gelenkstangen 94 umspreizen die Gelenke 80 und sind drehbar an ihren oberen Enden 96 mit einer an der Unterkante der Querstange 40 verschweißten Öse verbunden. Die unteren Enden 100 der
Drehstangen 94 sind drehbar mit den Gelenken 80 verbunden.
In der in Fig. 3 gezeigten Arbeitsstellung ist die KoI-benstange 76 ausgefahren und dreht die Gelenke 80 um die Drehachse 82 nach rechts in die Stellung, in der die Gelenke an einer Platte 102 anliegen, die an einem aufrechtstehenden seitlich verstellbaren Winkeleisen 104 am Rahmen 10 befestigt ist.In dieser Stellung fluchten die Drehachsen 96, 100 im wesentlichen senkrecht mit der Drehachse 82, wobei die Seitenplatten 36, 38 nach unten gezogen und in ihrer Arbeitsstellung arretiert werden. Wird die Kolbenstange 76 eingefahren, werden die Gelenke 80 nach links um die Drehachse 82 gedreht, wobei die Gelenkstangen 94 die Platten 36, 38 nach oben in die in Fig. 5 gezeigte Stellung verschieben, in der die Messertrommel 54 in einem Abstand über den zylinderförmigen Amboß 32 angeordnet ist. Die Größe der Senkrechtbewegung der Platten 36, 38 wird durch den Hub des Zylinders 72 begrenzt. Eine Ansatzschraube 106 in der Seitenwand 16 des Rahmens 12 in einem senkrechten Schlitz 108 der Seitenplatte 38 trägt dazu bei, die Seitenplatte 38 zu stabilisieren, wenn die Seitenplatte 36 in die offene Stellung geschwenkt wird. Die unterste Stellung der beiden Seitenplatten 36, 38 wird durch die senkrechte Einstellung der Schraube 86 bestimmt, die in ihrer Einstelllage durch eine Arretierschraube 110 gehalten wird.
Nach den Fign. 6 und 7 weist die Trommel 54 zwei ringförmige zylindrische Endplatten oder Felgen 112 auf, die mit Schrauben 114 an den sich gegenüberliegenden Seiten eines ringförmigen Körpers 116 befestigt sind. Der ringförmige Körper 116 weist an seinem Umfang mehrere Vertiefungen oder Taschen 118 auf, an deren Boden ein Messerträger 120 gelagert ist. Die sich radial
erstreckenden Messer 122 sind in den Taschen durch Klemmblöcke 124 gesichert, die durch Schrauben 126 festgehalten werden. Wenn die Messer 122 auf der Trommel richtig angeordnet sind, bilden ihre radialen Außenkanten einen Zylinder mit demselben Radius wie die ringförmigen Endplatten oder Felgen 112. In der Arbeitsstellung der Trommel 54, d.h., wenn die Seitenplatten 36, 38 durch die vorstehend beschriebene Gelenkeinrichtung in ihrer untersten Stellung arretiert sind, rollen die Endplatten unter Druck an der zylindrischen Oberfläche des Ambosses 32 ab, wobei die radialen Außenkanten der Messer 122 nacheinander in Kontakt mit dem Außenumfang des Ambosses gedreht werden und dadurch eine zwischen beide Elemente eingeführte Bahn zerschneiden.
Die Trommel 54 ist an der Welle 52 durch zwei herkömmliche Spannpatronen 128 befestigt. Jede Patrone besteht aus einer Muffe mit einem Gewindeabschnitt 130 und einem axial geschlitzten Spannpatronenabschnitt 132, der von einem axial geteilten Spannpatronenbund oder -ring 134 umschlossen wird. Der Spannpatronenabschnitt 132 und die Abschnitte des Bundes 134 weisen-entsprechende Verjüngungen 136 auf, so daß die Spannpatronenabschnitte 132 in einen festgreifenden Eingriff mit dem Umfang der Welle 52 gedrückt werden, wenn die Spannpatronenabschnitte 134 axial nach innen aufeinander zu geschoben werden, wobei sie radial nach außen in festen Eingriff mit dem Innenumfang des Körpers 116 verschoben werden. Die Vorrichtung zur axialen Verschiebung der Spannpatronenabschnitte 134 weist Muttern 138 auf, die axial am Punkt 140 mit dem Spannpatronenabschnitt 134 verbunden sind.
Im Rahmen 12 ist auch eine drehbar angetriebene Bahnvorschubrolle 142 drehbar gelagert, die eine mit Gewicht versehene Kontaktrolle 144 trägt. In Fig. 1 ist der Antrieb für die Messerrolle 54 und die Bahnvorschubrolle 142 dar-
gestellt. Diese Einrichtung weist einen elektrischen Motor mit einem Riemenantrieb 148 und einem Untersetzungsgetriebe 150 auf. Das Untersetzungsgetriebe 150 weist eine erste Abtriebswelle 152 auf, die mit der Bahnvorschubrolle 142 gekuppelt ist. Eine zweite Abtriebswelle 154 des Untersetzungsgetriebes 150 ist mit einer Welle 156 gekuppelt, die einen Riemenantrieb 158 mit einer Transmission 160 aufweist. Der Abtrieb der Transmission 160 weist einen Riemenantrieb 162 mit einer zweiten Transmission 164 auf, die ihrerseits einen Riemenantrieb 166 mit einer Riemenscheibe 168 besitzt, die am inneren Endabschnitt der Welle 152 befestigt ist. Eine Riemenspannrolle 170 ermöglicht es, die Riemenscheibe 168 senkrecht mit den Seitenplatten 36, 38 zu verschieben, ohne den Antrieb für die Messertrommel 54 zu beeinträchtigen.
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Claims (13)

350733? —ι PATENTANSPRÜCHE
1. Einrichtung zum Zerschneiden einer Endlosbahn in aufeinanderfolgende Einzelplatten, gekennzeichnet durch einen starren Rahmen (10,12), einen im Rahmen (10,12) drehbar gelagerten zylindrischen Amboß (32) , der sich um eine feststehende starre Achse (26) dreht, zwei im Abstand voneinander angeordnete vom Rahmen (12) getragene Platten (36,38), welche in parallelen Ebenen senkrecht zur Drehachse (26) des Ambosses (32) gleiten, eine sich zwischen den Platten (36,38) auf einer Achse erstreckende Welle (52) , die genau parallel zur Drehachse (26) des Ambosses (32) verläuft, durch zwei auf den Platten (36,38) fest montierte Lager (56), in αεί 5 nen sich die Welle (52) dreht, durch eine die Welle
(52) drehende Vorrichtung (146,150,154,156,158,160,162, 164,166,168), eine von der Welle (52) getragene und sich mit ihr drehende Trommel(54), die zylinderförmige Oberflächenabschnitte aufweist, welche in der Arbeitsstellung der Trommel (54) an den zylinderförmigen Abschnitten des Ambosses (32) abrollen, mehrere radial ausgerichtete Messerklingen (122), die sich axial von der Trommel (54) aus erstrecken und die in der Arbeitsstellung der Drehtrommel (54) mit dem Außenumfang des Ambosses (32) zusammenwirken, um eine zwischen ihnen zugeführte Bahn zu zerschneiden, durch eine starre Vorrichtung (40), welche sich quer zu den Platten (36,38) erstreckt und diese miteinander an einem Ort verbindet, der in einem Abstand vom Amboß (32) und der Trommel (54) gelegen ist, sowie durch eine Vorrichtung (72,76, 80,94), welche die Verbindungsvorrichtung (40) versetzt, um die Platten (36,38) in eine solche Richtung zu verschieben, daß die Trommel (54) in ihre Arbeitsstellung bewegt wird, in der sie am Amboß (32) abrollt, sowie in eine Ruhestellung, in der der Umfang der Trommel (54) radial vom Umfang des Ambosses (32) absteht.
ORIGINAL INSPECTED
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (36,38) unter Spannung stehen, wenn die Trommel (54) in ihre Arbeitsstellung gefahren wird.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Achsen von Trommel (54) und Amboß (32) waagerecht erstrecken, und die Trommel (54) über dem Amboß (32) angeordnet ist, so daß sie abwärts in ihre Arbeitsstellung bewegt wird.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Versetzungsvorrichtung (72,76,80,94) ein mechanisches Verbindungsgelenk (80,94) aufweist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsgelenk (80,94) eine Gelenkstange (94) aufweist, deren eines Ende mit der Verbindungsvorrichtung (40) verbunden ist.
6· Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Gelenkvorrichtung (80,94) ein erstes Gelenk (80) aufweist, das drehbar am Rahmen (10) um eine erste Achse (82) montiert ist, eine Vorrichtung (72,76) das Gelenk (80) um einen begrenzten Bogen dreht, eine Gelenkstange (94) drehbar um eine zweite Achse (96) an einem Ende (98) mit der starren Verbindungseinrichtung (40) verbunden ist und am anderen Ende drehbar um eine dritte Achse (100) mit dem Drehgelenk (80) in einem Abstand von der ersten Achse (82) verbunden ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung (86), mit welcher die erste Achse (82) der zweiten Achse (96) angenähert und wieder entfernt werden kann.
8. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lager (56) nahe an den Innenflächen der Platten (36,38) und die sich gegenüberliegenden Enden der Trommel (54) nahe an den Lagern (56) angeordnet sind. 5
9. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (12) zwei seitlich voneinander im Abstand angeordnete aufrecht stehende steife Träger (14, 16) aufweist, eine Welle (26) sich zwischen den Trägern (14,16) erstreckt, eine Vorrichtung (28) an den Innenflächen der aufrecht stehenden Träger (14,16) die sich gegenüberliegenden Enden dieser Welle (26) trägt, daß ein Amboß (32) auf der Welle (26) angebracht ist und seine sich gegenüberliegenden Enden nahe an der Stützvorrichtung (28) für die Welle (26) angeordnet sind.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lager (56) nahe den Innenflächen der Platten (36,38) und die sich gegenüberliegenden Enden der Trommel (54) nahe an den Lagern (56) angeordnet sind.
11. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (52) einen Kegelabschnitt (62) an einem ihrer Enden aufweist, eine Buchse (64) eine entsprechende Kegelbohrung besitzt, die auf dem kegelförmigen Endabschnitt (62) gelagert ist, wobei das Lager (56) neben dem kegelförmigen Endabschnitt (62) auf der Buchse (64) aufsitzt, daß der kegelförmige Endabschnitt (62) in einen Gewindeabschnitt ausläuft, ein Gewindeelement (66) auf dem Gewindeabschnitt das Ende (62) der Welle (52) und das benachbarte Lager (56) als montiertes Aggregat zusammenhält, wobei die Seitenplatte (36), auf der dieses Lager (56) montiert ist mit der Verbindungsvorrichtung (40) verbunden ist, so daß sie (36) seitlich nach außen geschwenkt werden kann, wenn(fes Gewindeelement (66) entfernt wird, um
die Buchse (64) und das zugeordnete Lager (56) vom kegelförmigen Endabschnitt (62) der Welle (52) außer Eingriff zu bringen.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindeabschnitt einen Gewindestutzen darstellt, der axial nach außen über die Seitenplatte (36) hinausragt, auf der dieses Lager (56) montiert ist und, daß das Gewindeelement (66) eine Mutter auf dem Gewindebolzen darstellt.
13. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsvorrichtung ((4O) eine Querstange (40) aufweist, die an einem Ende (42) starr mit der benachbarten Platte (38) verbunden ist, das andere Ende der Querstange (40) einen verkleinerten Abschnitt (42) aufweist, der durch eine entsprechend geformte Öffnung in der benachbarten Platte (36) hindurchragt, wobei eine Halterung (46) am verkleinerten Abschnitt
(42) befestigt ist, die einen Abschnitt (50) aufweist, der mit der Außenfläche der schwenkbaren Platte (36) in Eingriff steht um die Platte (36) am anderen Ende der Querstange (40) zu arretieren, und die Halterung (46) auch einen abgerundeten Absatz (48) aufweist, um die Schwenkbewegung der Seitenplatte (3 6) auf dem verkleinerten Endabschnitt (42) der Querstange (40) aufzunehmen.
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