DE3507338C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Tintenstrahl-Schreibkopf,
insbesondere auf einen Schreibkopf, der Tintentröpfchen zur
Anwendung in einem sogenannten Tintenstrahl-Aufzeichungssystem
erzeugt.
Ein üblicher Tintenstrahl-Schreibkopf, der für ein
Tintenstrahl-Aufzeichnungssystem verwendet wird, hat kleine
Tintenausstoßöffnungen (Düsenöffnungen), einen Tintenkanal und
einen in einem Teil des Tintenkanals angeordneten
Energieerzeuger für das Ausstoßen der Tinte.
Ein derartiger Tintenstrahl-Schreibkopf wird beispielsweise
hergestellt, indem auf ein Substrat aus Glas oder Metall eine
Schicht aus lichtempfindlichem Harz aufgetragen wird. Mit einem
photolithographischen Verfahren wird in der Harzschicht ein
Kanalbauteil mit zumindest einer Tintenströmungsbahn und einer
Tintenvorratskammer ausgebildet. Das Substrat
mit dem sich darauf befindlichen Kanalteil wird mit einer
Abdeckung verklebt und in einem nächsten Verfahrensschritt auf
die gewünschte Größe zugeschnitten.
Bei einem derartigen Tintenstrahl-Schreibkopf ist es jedoch
schwierig, die Abdeckung gleichmäßig mit dem Kanalbauteil zu
verkleben. Beim Schneiden vibriert das Kanalbauteil oder die
Abdeckung heftig, so daß in der Oberfläche Risse und Spalten
entstehen. Solche Risse und Spalten werden auch in der
verklebten Fläche zwischen dem Substrat und dem Kanalbauteil
sowie zwischen der Abdeckung und dem Kanalbauteil gebildet.
Diese können zu einer Ablösung der Abdeckung bzw. des Substrats
von der Harzschicht führen. Wenn Risse und Spalten in dem
Substrat gebildet werden, so kann der in diesem angeordnete
Energieerzeuger durch eintretende Tinte geschädigt werden.
Es wurde auch vorgeschlagen, das Kanalbauteil im Abstand von
der Schnittfläche anzuordnen. In diesem Fall
vibriert die Abdeckung beim Schneiden des Tintenstrahl-Schreib
kopfs sehr stark.
Man hat bereits versucht - DE-OS 33 26 781 - der Neigung zur
Rißbildung und der damit verbundenen Ablösung der Abdeckung
vorzubeugen, indem man die Berührungsfläche zwischen der
Harzschicht und der Abdeckung vermindert. Dabei wurden in der
Harzschicht zusätzlich zu dem Raum für die Tintenströmungs
bahnen und die Tintenvorratskammer in den Kanalseitenwänden
Ausnehmungen ausgebildet. Die Abdeckung liegt bei dieser
Ausführungsform auf einer geschlossenen, die gesamte
Tintenvorratskammer umschließenden Umfangswandung und auf den
die Tintenströmungsbahnen und die Ausnehmungen begrenzenden
Kanalseitenwänden auf. Da die Ausnehmungen in Umfangsrichtung
geschlossen sind, kann die Luft beim Aufbringen der Abdeckung
nicht entweichen. Durch dieses eingeschlossene Luftpolster kann
die Abdeckung im Bereich der Ausnehmungen angehoben und dadurch
die Verklebung partiell gelöst werden. Darüber hinaus ist die
Verklebung auf den Bereich um die Tintenströmungsbahnen
konzentriert, während die Abdeckung im Bereich der
Tintenvorratskammer nur entlang der Umfangswandung verklebt
ist. Diese ungleichmäßige Verteilung der Klebeflächen kann beim
Schneiden zu einer örtlichen Spannungskonzentration und damit
zu einem Ablösen der Deckschicht in diesen Bereichen führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen
Tintenstrahl-Schreibkopf derart weiterzubilden, daß einem
Ablösen der Abdeckung, insbesondere verursacht durch die
Bildung einer Luftschicht und örtliche Spannungskonzentrationen
vorgebeugt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Verbindungselemente
und der Lücken im Bereich des Kanalbauteils kann Luft, selbst
wenn sie während des Verklebens eintritt, von dem verklebten
Teil entweichen, womit ein gleichförmiges Verkleben gewähr
leistet wird. Durch die begrenzte Oberfläche der Verbindungs
elemente ist die Berührungsfläche auf ein Minimum reduziert,
wobei sich die in dem Tintenstrahl-Schreibkopf auftretenden
Druckkräfte und Vibrationen durch eine geeignete Anordnung der
Verbindungselemente gleichmäßig über die Grundfläche des
Tintenstrahl-Schreibkopfs verteilen lassen. Da die
Verbindungselemente in einem Arbeitsgang mit dem Kanalbauteil
herstellbar sind, weist der anmeldungsgemäße Tintenstrahl-
Schreibkopf bei gleichem Fertigungsaufwand eine gegenüber dem
Stand der Technik wesentlich verbesserte Standfestigkeit und
Betriebssicherheit auf.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbei
spiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 bis 7 schematische Darstellungen zur Erläuterung
des Herstellungsverfahrens eines Tintenstrahl-
Schreibkopfes gemäß der Erfindung;
Fig. 8 und 9 schematische Ansichten von zwei als Vergleichsbeispiele hergestellten herkömmlichen
Tintenstrahl-Schreibköpfen.
Wie die Fig. 1 zeigt, sind an einem Substrat 1 aus Glas, Ke
ramik, Kunststoff oder Metall Energieerzeugungselemente 2, im folgenden als
Ausstoßenergieerzeuger bezeichnet,
für einen Tintenausfluß oder -stoß, die als Heizele
mente oder piezoelektrische Elemente ausgestaltet sind,
in gewünschter Anzahl - bei der gezeigten Ausführungsform
sind es zwei - ausgebildet. Wenn für den Energieerzeuger
2 ein Heizelement, z. B. ein elektrothermischer Wandler,
verwendet wird, so heizt dieser zur Erzeugung der Ausstoßenergie die darum
herum befindliche Tinte auf.
Wenn jedoch ein piezoelektrisches Ele
ment als ein elektromechanischer Wandler zur Anwendung
kommt, so wird die Ausstoßenergie für die Tinte durch
eine mechanische Schwingung des Elements erzeugt. Es
ist festzuhalten, daß die Elemente 2 an (nicht gezeigte)
Signaleingabeelektroden angeschlossen sind.
Eine elektrisch isolierende Schicht 3 aus SiO₂, Ta₂O₅,
Glas od. dgl. bietet die erforderlichen elektrischen Iso
lationseigenschaften. Auf die Isolierschicht
3 ist eine gegen Tinte beständige Schicht
4 aus Au, W, Ni, Ta, Nb od. dgl. aufgebracht.
Nachdem die Oberfläche des Substrats 1 mit den Energieerzeu
gungselementen 2 gereinigt und getrocknet ist, wird auf
der die Energieerzeugungselemente 2 tragenden Fläche des
Substrats 1 eine trockene Photolackschicht 5 - aufgeheizt auf
eine Temperatur von 80° bis 105°C - mit einer Geschwindig
keit von 0,0025-0,0153 m/s und mit einem Druck von etwa
0,098-0,29 N/mm² aufgebracht, so daß eine Photolack
schicht 5 mit einer Stärke von 100 µm gebildet wird. In
diesem Fall ist die Photolackschicht 5 an der Substrat
oberfläche fest angebracht und wird sich von dieser, selbst
wenn eine kleine äußere Kraft darauf einwirkt, nicht ab
schälen.
Wie die Fig. 4 zeigt, wird auf der Photolackschicht 5 eine
Photomaske 6 mit einem vorbestimmten Muster oder Schema 6P
ausgerichtet, und die Photolackschicht 5 wird durch die Photomaske 6 be
lichtet. Das Muster 6P definiert unbelichtete Bereiche, aus denen
eine Tintenvorratskammer 7-1, Tin
tenströmungsbahnen 7-2, Tintenausstoßöffnungen 11 und
Verbindungselemente 7-4 (bei der vorliegenden Ausführungs
form sind es Abdeckfilmbereiche), die rund um den Tinten
kanal ausgebildet sind, entstehen. Bei der in Rede ste
henden Ausführungsform besteht der Tintenkanal 7-1, 7-2 aus den
Tintenströmungsbahnen 7-1 und der Tintenvorratskammer 7-2.
Das Muster 6P läßt kein Licht durchtreten, so daß der Teil
der Photolackschicht 5, der vom Muster 6P abgedeckt ist,
nicht belichtet wird. In diesem Fall muß der
Ausstoßenergieerzeuger 2 durch ein bekanntes Verfahren
auf dem Muster 6P ausgerichtet werden. Es ist notwendig,
die Ausstoßenergieerzeuger 2 unmittelbar unterhalb der kleinen
Tintenströmungsbahnen 7-1 anzuordnen.
Bei einer Belichtung wird der mittels der Photomaske 6 belichtete Teil der Photolackschicht 5
einer Polymerisation unter
worfen und ausgehärtet. Der unbelichtete Teil wird nicht
ausgehärtet und kann aufgelöst werden.
Das Bauteil mit der belichteten Photolack
schicht 5 wird in ein flüchtiges organisches
Lösungsmittel, z. B. Trichloräthan, eingetaucht, um den
nicht polymerisierten (ungehärteten) Photolack zu lösen.
In einer ausgehärteten Photolackschicht 5H sind dem Muster 6P entsprechende Ausnehmun
gen oder Vertiefungen
ausgestaltet (s. Fig. 5). Um die Beständigkeit der ge
härteten Photolackschicht 5H gegen ein Lösungsmittel zu
erhöhen, wird anschließend die Schicht durch eine
thermische Polymerisation bei einer Temperatur von
130°-160°C und einer Dauer von 10-60 min oder durch
Ultraviolettstrahlung oder durch beide Vorgänge bzw. Ein
flüsse weitergehärtet.
Von den auf
dem Substrat 1 ausgebildeten Aus
nehmungen dient eine Ausnehmung 7-1 im fertiggestellten Tintenstrahl-Schreibkopf als Tintenvorrats
kammer;
die Ausnehmungen 7-2 dienen als kleine Tintenströmungsbahnen, wäh
rend die Ausnehmungen 7-3 eine Vielzahl von längs einer
Schneidrichtung 8
ausgebildeten Lücken bestimmen. Von
den Teilen der gehärteten Photolackschicht 5H, die auf dem
Substrat 1 verbleiben, dienen die Teile 7-4 als eine Viel
zahl von Verbindungselementen, die mit den Lücken 7-3
längs der Schneidrichtung 8 rund um ein die Tintenströmungsbahnen 7-2 und die Tintenvorratskammer 7-1 beinhaltendes Kanalbauteil 7-5
abwechseln. Die gehärtete Photolackschicht 5H ist fest mit
dem Substrat 1 verbunden und wird sich bei Aufbringen einer ge
ringen äußeren Kraft nicht abschälen. Wenn jedoch wäh
rend des Schneidens eine heftige Vibration auf die Schicht
5H einwirkt, können Risse und Spalten entstehen, die
elektrische Unterbrechungen zum Ergebnis haben. Die Ver
bindungselemente 7-4 müssen nicht aus dem gleichen Material
gebildet sein wie das Kanalbauteil 7-5. Bei der
bevorzugten Ausführungsform können die Verbindungselemente 7-4
und die Lücken 7-3 gleichzeitig mit den Tintenströ
mungsbahnen 7-2 und der Tintenvorratskammer 7-1 gefertigt werden, falls sie aus dem
gleichen Material bestehen. Durch diese Maßnahme lassen sich die Produktionsleistung
steigern und damit die Fertigungskosten verringern.
Um der Bildung einer Luftschicht während des Verklebens der
Abdeckung 9 und einem Vibrieren der Abdeckung 9 wäh
rend des Schneidens vorzubeugen, werden die Lücken 7-3,
die vom Substrat 1 und den Verbindungselementen 7-4 be
stimmt werden, längs der Schneidrichtung 8 alternierend
ausgebildet.
Wenn eine Berührungsfläche zwischen den Verbindungselemen
ten 7-4 und der Abdeckung 9 übermäßig vergrößert wird, so kann
zwischen diesen eine Luftschicht entstehen. Wenn
die Lücken übermäßig groß sind, wird die die Abdeckung
tragende Oberfläche geringer, womit eine Vibration
des Substrats 1 und der Abdeckung 9 erhöht wird. Deshalb wird
ein Abstand zwischen zwei einander gegenüberliegenden
Stirnflächen von einander benachbarten Verbindungselemen
ten 7-4, d. h. die Länge l der Lücke 7-3, längs der Schneid
richtung 8 so festgelegt, daß er nicht größer ist als das
Zehnfache der Stärke (Dicke) D des Verbindungselements,
d. h. es gilt die Beziehung
l/D≦10.
Die Länge L eines
jeden Verbindungselements 7-4 entlang der Schneidrichtung 8
wird so festgesetzt, daß sie nicht größer ist als die
fünfzehnfache Stärke D der Photolackschicht 5H, d. h. es gilt die Beziehung
L/D≦15.
Insbesondere soll jedoch in bevorzugter Weise das Verhältnis l/D3
und das Verhältnis L/D5 betragen.
Es ist zu bemerken, daß der Tintenkanal 7-1, 7-2 die
Tintenströmungsbahnen 7-2 und die Tintenvorratskam
mer 7-1 umfaßt, daß die Stärke D des Verbindungselements 7-4
zwischen dem Substrat 1 sowie der Abdeckung 9 in einer zur
Schneidrichtung 8 rechtwinkligen Richtung gemessen wird
und daß die Länge l der Lücke sowie die Länge L des Ver
bindungselements 7-4 in einer zur Schneidrichtung 8 parallelen
Richtung bestimmt werden.
Wenn die Stärke der Photolackschicht 5H die für die Ausbildung des Kanalbauteils 7-5 und der Verbin
dungselemente 7-4 verwendet wird, etwa 100 µm beträgt, so
liegt die Länge l der Lücken 7-3 bei 100-200 µm, wäh
rend die Länge L der Verbindungselemente 7-4 von
150-200 µm reicht.
Wie Fig. 6 zeigt, wird eine ebene Platte 9 an der oberen
Fläche des die Tintenvorratskammer 7-1, die Tinten
strömungsbahnen 7-2, die Lücken 7-3 und die Verbindungsele
mente 7-4 aufweisenden Substrats 1 in der folgenden Weise
haftend angebracht:
- (1) Ein Epoxyharz-Klebemittel wird durch eine Drall-Auf tragvorrichtung auf eine ebene Platte 9 aus Glas, Keramik, Metall oder Kunststoff bis zu einer Stärke von 3-4 µm aufgebracht, erhitzt, um das Klebemittel in die sog. B-Stufe umzusetzen, und an der gehärteten Photolackschicht 5H haftend gehalten. Dann wird das Epoxyharz-Klebemittel abschließend ausgehärtet. Oder es wird
- (2) eine ebene Platte 9 aus Akrylharz, ABS-Harz oder einem thermoplastischen Harz (z. B. Polyäthylenharz) unmittelbar mit der gehärteten Photolackschicht 5H thermisch verbunden
Es ist noch zu bemerken, daß in der ebenen Platte 9 Durch
gangslöcher 10 ausgestaltet sind, die mit (nicht gezeigten)
Tintenzufuhrleitungen in Verbindung sind.
Das Substrat 1 wird in der oben beschriebenen Weise mit der
ebenen Platte 9 haftend verbunden, um eine Baugruppe oder
-einheit 12 zu erstellen, die in der Schneidrichtung 8
geschnitten wird. Dadurch wird der Abstand zwischen den
Ausstoßenergieerzeugern 2 und den Tintenspritzöffnungen
11 in den Tintenströmungsbahnen 7-2 optimiert und
die gewünschte Größe für den Tintenstrahl-Schreibkopf erhalten. Der Schneid
vorgang wird normalerweise mit einer Diamantscheibe aus
geführt. Die Fig. 7 zeigt in einer perspektivischen An
sicht den fertiggestellten Tintenstrahl-Schreibkopf nach dem Schneid
vorgang. Wie zu sehen ist, sind die Verbindungselemente
7-4 und die Lücken 7-3 abwechselnd längs der geschnittenen
Stirnfläche angeordnet.
Die (nicht gezeigten) Tintenzufuhrleitungen werden über
die Durchgangslöcher 10 angeschlossen, womit der vollstän
dige Tintenstrahl-Schreibkopf erhalten wird.
Bei der beschriebenen Ausführungsform ist das den Tinten
kanal 7-1, 7-2 bildende Kanalbauteil 7-5 auf dem Substrat 1 angeordnet
und aus dem gleichen Material wie die Verbindungselemente 7-4
in einem einzigen Verfahrensschritt gefertigt. Jedoch müssen
das Kanalbauteil 7-5 und die Verbindungselemente 7-4 nicht notwendigerweise in
einem Schritt oder aus demselben Material gebildet werden,
sondern es können beispielsweise nach der Fertigung des
Kanalbauteils 7-5 Verbindungselemente 7-4 aus einem unterschiedli
chen Material, z. B. Glas, auf das Substrat 1 geklebt werden.
Ferner können Nuten oder Kehlen für den Tintenkanal 7-1, 7-2 und
Vorsprünge oder Erhebungen für die Verbindungselemente 7-4
durch Ätzen am Substrat 1 ausgestaltet werden, d. h., das Ka
nalbauteil 7-5 wird mit dem Substrat 1 einstückig ausgebildet,
und dieses Substrat 1 kann an die Abdeckung 9 geklebt werden.
Des weiteren kann ein Bauteil, das Ausnehmungen für den
Tintenkanal 7-1, 7-2 und Erhebungen für die Verbindungselemente 7-4
hat, gefertigt und an das Substrat 1 geklebt werden. Zusätz
lich zu diesen Abwandlungen kann ein einstückiges Bauteil
aus Substrat 1 und Verbindungselementen 7-4 oder aus Abdeckung 9
und Verbindungselementen 7-4 zur Anwendung kommen.
Der vorstehend im einzelnen beschriebene Gegen
stand hat die folgenden Wirkungen und Vorteile. Da die Ver
bindungselemente 7-4 und die Lücken 7-3 rund um den Tintenkanal 7-1, 7-2
herum ausgebildet werden, kann Luft, selbst wenn sie wäh
rend des Verklebens eintritt, von dem verklebten Teil ent
weichen, womit ein gleichförmiges Verkleben ermöglicht
und gewährleistet wird. Zusätzlich werden die Lücken in
geeigneter Weise abgegrenzt, um eine übermäßi
ge Vibration während des Schneidens zu unterbinden, so
daß eine sauber geschnittene Stirnfläche er
halten wird. Aus diesem Grund wird im Gegensatz zu einem
herkömmlichen Tintenstrahl-Schreibkopf Tinte nicht durch Risse oder Spalten in das Substrat 1
eintreten oder Elektroden der Ausstoßenergie
erzeuger 2 erreichen, womit auf Korrosion
beruhenden elektrischen Unterbrechungen vorgebeugt werden. Somit kann
ein Tintenstrahl-Schreibkopf mit hoher Präzision in großen Stückzahlen
günstig gefertigt werden. Zusätzlich zu diesem Vorteil er
höht das Kanalbauteil 7-5, das dazu beiträgt, das Schema
von miteinander abwechselnden Lücken 7-3 und Verbindungselementen 7-4 zu
bilden, nicht die Herstellungskosten, was zum Ergebnis
hat, daß der erfindungsgemäße Tintenstrahl-Schreibkopf mit niedrigen Kosten erstellt
werden kann. Die Wirkungen und Vorteile des Erfindungs
gegenstandes werden aus den folgenden Beispielen und Ver
gleichsbeispielen deutlich.
Durch Änderung des Verhältnisses zwischen der Stärke D und
den Längen l sowie L, wie in der beigefügten Tabelle
dargestellt, wurden 20 Schreibköpfe mit jeweils zwei
Tintenzulauf-/-ablauföffnungen gemäß Fig. 7 in Überein
stimmung mit den erläuterten Herstellungsschritten
(Fig. 1 bis 7) gefertigt. Fünf Sätze von 20 Schreibköpfen
wurden als Beispiele 1-5 bezeichnet. Zwei Sätze von 20
herkömmlichen Schreibköpfen, wie sie in Fig. 8 und 9 ge
zeigt sind, wurden nach den vorstehend beschriebenen Fertigungsschritten
hergestellt und
als Vergleichsbeispiele 1 bzw. 2 bezeichnet. Das heißt,
daß die Schreibköpfe des Vergleichsbeispiels 1 jeweils
auf der gesamten Fläche der Photolackschicht 5H
keine Lücken 7-3 hatten, während bei den Schreib
köpfen des Vergleichsbeispiels 2 entlang den Schnittkanten
außer im Bereich der Tintenaustrittsöffnungen 11
keine Photolackschicht 5H vorhanden war.
Es ist zu bemerken, daß die bei den Bei
spielen 1-5 und den Vergleichsbeispielen 1 sowie 2 ver
wendeten Abdeckungen 9 aus ebenen Glasplatten bestanden.
Auf jede ebene Glasplatte 9 wurde ein Epoxyharz-Klebemittel
aufgebracht, in die B-Stufe umgesetzt und an jedem Substrat 1
zum Haften gebracht, worauf es anschließend end
gültig ausgehärtet wurde. Für alle Tintenstrahl-Schreibköpfe wurde eine Haltbarkeits- oder Bestän
digkeitsprüfung durchgeführt, wobei diese für 200 h in eine
Tinte mit einer Temperatur von 80°C
eingetaucht wurden. Die Tin
te bestand aus 80 Gew.-% Äthylenglykol,
10 Gew.-% N-Methyl-2-Pyrrolidon, 5 Gew.-% Wasser und
5 Gew.-% Direktschwarz 38.
Bei den Köpfen, die an den Schneidbereichen 8 keine Lücken 7-3
oder Freiräume hatten (Vergleichsbeispiel 1, Fig. 8, entstanden bei fünf Mustern
in den verklebten Abschnitten Luftschich
ten. Bei den Luftschichten aufweisenden Tintenstrahl-Schreibköpfen
wurde die Luftschicht in einer sich 0,4-1,3 mm paral
lel zur Abdeckung über den Schneidbereich erstreckenden
Zone gebildet. Wenn das die Luftschicht im Verklebebereich
aufweisende Muster geschnitten wurde, entstanden
in der Abdeckung 9 Risse und Spalten. Wenn die Haft- oder
Verklebezustände zwischen dem Substrat 1 und der Photolackschicht 5H
sowie zwischen der Abdeckung 9 und der lichtempfindlichen
Photolackschicht 5H bei 20 Mustern betrachtet wurden, so war fest
zustellen, daß bei einigen ein Abschälen auftrat. Einige Abdeckungen 9 waren bis zu den Spritzöffnungen 11 abgeschält.
In diesen Fällen konnte kein zufriedenstellender Tinten
ausstoß erzielt werden. Bei dem Vergleichs
beispiel 2 (Fig. 9) sind im Schneidbereich außer im Bereich der
Tintenspritzöffnungen 11 Lücken oder Freiräume zwischen dem
Substrat und der Abdeckung ausgebildet, so daß einer unvoll
ständigen Haftung zwischen der Photolackschicht 5H und der Abdeckung 9
vorgebeugt wurde. Da jedoch viele Freiräume entlang
der Schneidrichtung gebildet wurden, zeigte sich bei einer
genauen Betrachtung des Substrats 1, daß sich in diesem Risse
entwickelt hatten. Zusätzlich sind auch in der Abdeckung
Risse erzeugt worden. Nach Durchführung der Beständigkeits
prüfung wurden die Muster in Betrieb genommen. Einige konn
ten keine Tinte ausstoßen, weil ihre Drahtverbindungen
durch die Tinte korrodiert waren.
Im Gegensatz hierzu traten bei den erfindungsgemäßen Tintenstrahl-Schreibköpfen
selten Lufteintritte, Risse und Spalten an der ge
schnittenen Stirnfläche und ein Abschälen des verklebten
Teils auf. Wenn sie auftraten, so war das Vorhanden
sein von Lufteintritten, Rissen, Spalten und Abschälen im
Vergleich zu den herkömmlichen Tintenstrahl-Schreibköpfen begrenzt. Insbeson
dere war bei den Beispielen 1-3, die die Bedingungen
l/D≦10 und L/D≦15 erfüllten, die Haftung der Abdec
kungen gleichmäßig und einheitlich. Darüber hinaus waren
die geschnittenen Stirnflächen glatt. Während der Halt
barkeitsprüfung trat ein Abschälen nicht auf. Bei der Prü
fung in bezug auf den Tintenausstoß wurden während der gesamten Dauer Tintentröpfchen
gebildet, womit ein ordnungsge
mäßes Druckbild erhalten wurde.
Es wird somit ein Tintenstrahl-Schreibgerät beschrieben, das
ein Substrat 1, ein einen Tintenkanal 7-1, 7-2 an dem Substrat 1 bilden
des Kanalbauteil 7-5 und eine Abdeckung 9, die auf das Kanalbau
teil 7-5 aufgebracht ist sowie mit diesem zusammen den Tinten
kanal 7-1, 7-2 bildet, umfaßt. Eine Vielzahl von Verbindungselementen 7-4 ist
im Bereich rund um wenigstens das Kanalbauteil 7-5 ausgestaltet
und mit dem Substrat 1 und/oder der Abdeckung 9 ver
klebt.
Claims (9)
1. Tintenstrahl-Schreibkopf mit einem auf einem
Substrat angeordneten Kanalbauteil (7-5), das
einen Tintenkanal begrenzt, der aus einer Tinten
vorratskammer (7-1) und zumindest einer Tinten
strömungsbahn (7-2) besteht und mit einer
ebenen Platte (Abdeckung 9), die auf dem Kanalbauteil
(7-5) angeordnet ist, wobei um wenigstens
den Tintenkanal herum Teile (7-4) in mit Lücken (7-3)
abwechselnder Folge als Verbindungselemente ange
ordnet sind, wobei die Bedingung erfüllt ist,
daß
l/D10 und
L/D15ist, wobei
L die Länge eines Verbindungselementes,
l die Länge der Lücke zwischen zwei Verbindungs elementen und
D die Dicke (Höhe) eines Verbindungselementes ist.
L/D15ist, wobei
L die Länge eines Verbindungselementes,
l die Länge der Lücke zwischen zwei Verbindungs elementen und
D die Dicke (Höhe) eines Verbindungselementes ist.
2. Schreibkopf nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kanalbauteil (7-5) aus dem
gleichen Material wie die Verbindungselemente (7-4)
besteht.
3. Schreibkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Material der Verbindungselemente (7-4) eine gehärtete Schicht (5H) eines
lichtempfindlichen Harzes ist.
4. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kanalbauteil (7-5) aus einem
zum Material der Verbindungselemente (7-4) unterschied
lichen Material besteht.
5. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kanalbauteil (7-5) als ein Stück mit dem Sub
strat (1) ausgebildet ist.
6. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungselemente (7-4) einstückig mit dem
Substrat (1) ausgebildet sind.
7. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kanalbauteil (7-5) und die Verbindungselemente
(7-4) einstückig mit dem Substrat (1) ausgebildet sind.
8. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungselemente (7-4) einstückig mit der
Platte (9) ausgebildet sind.
9. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1, 2 und 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungselemente (7-4) aus
Glas
gefertigt sind.
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