DE3507338C2 - - Google Patents

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DE3507338C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Tintenstrahl-Schreibkopf, insbesondere auf einen Schreibkopf, der Tintentröpfchen zur Anwendung in einem sogenannten Tintenstrahl-Aufzeichungssystem erzeugt.
Ein üblicher Tintenstrahl-Schreibkopf, der für ein Tintenstrahl-Aufzeichnungssystem verwendet wird, hat kleine Tintenausstoßöffnungen (Düsenöffnungen), einen Tintenkanal und einen in einem Teil des Tintenkanals angeordneten Energieerzeuger für das Ausstoßen der Tinte.
Ein derartiger Tintenstrahl-Schreibkopf wird beispielsweise hergestellt, indem auf ein Substrat aus Glas oder Metall eine Schicht aus lichtempfindlichem Harz aufgetragen wird. Mit einem photolithographischen Verfahren wird in der Harzschicht ein Kanalbauteil mit zumindest einer Tintenströmungsbahn und einer Tintenvorratskammer ausgebildet. Das Substrat mit dem sich darauf befindlichen Kanalteil wird mit einer Abdeckung verklebt und in einem nächsten Verfahrensschritt auf die gewünschte Größe zugeschnitten.
Bei einem derartigen Tintenstrahl-Schreibkopf ist es jedoch schwierig, die Abdeckung gleichmäßig mit dem Kanalbauteil zu verkleben. Beim Schneiden vibriert das Kanalbauteil oder die Abdeckung heftig, so daß in der Oberfläche Risse und Spalten entstehen. Solche Risse und Spalten werden auch in der verklebten Fläche zwischen dem Substrat und dem Kanalbauteil sowie zwischen der Abdeckung und dem Kanalbauteil gebildet. Diese können zu einer Ablösung der Abdeckung bzw. des Substrats von der Harzschicht führen. Wenn Risse und Spalten in dem Substrat gebildet werden, so kann der in diesem angeordnete Energieerzeuger durch eintretende Tinte geschädigt werden.
Es wurde auch vorgeschlagen, das Kanalbauteil im Abstand von der Schnittfläche anzuordnen. In diesem Fall vibriert die Abdeckung beim Schneiden des Tintenstrahl-Schreib­ kopfs sehr stark.
Man hat bereits versucht - DE-OS 33 26 781 - der Neigung zur Rißbildung und der damit verbundenen Ablösung der Abdeckung vorzubeugen, indem man die Berührungsfläche zwischen der Harzschicht und der Abdeckung vermindert. Dabei wurden in der Harzschicht zusätzlich zu dem Raum für die Tintenströmungs­ bahnen und die Tintenvorratskammer in den Kanalseitenwänden Ausnehmungen ausgebildet. Die Abdeckung liegt bei dieser Ausführungsform auf einer geschlossenen, die gesamte Tintenvorratskammer umschließenden Umfangswandung und auf den die Tintenströmungsbahnen und die Ausnehmungen begrenzenden Kanalseitenwänden auf. Da die Ausnehmungen in Umfangsrichtung geschlossen sind, kann die Luft beim Aufbringen der Abdeckung nicht entweichen. Durch dieses eingeschlossene Luftpolster kann die Abdeckung im Bereich der Ausnehmungen angehoben und dadurch die Verklebung partiell gelöst werden. Darüber hinaus ist die Verklebung auf den Bereich um die Tintenströmungsbahnen konzentriert, während die Abdeckung im Bereich der Tintenvorratskammer nur entlang der Umfangswandung verklebt ist. Diese ungleichmäßige Verteilung der Klebeflächen kann beim Schneiden zu einer örtlichen Spannungskonzentration und damit zu einem Ablösen der Deckschicht in diesen Bereichen führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen Tintenstrahl-Schreibkopf derart weiterzubilden, daß einem Ablösen der Abdeckung, insbesondere verursacht durch die Bildung einer Luftschicht und örtliche Spannungskonzentrationen vorgebeugt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Verbindungselemente und der Lücken im Bereich des Kanalbauteils kann Luft, selbst wenn sie während des Verklebens eintritt, von dem verklebten Teil entweichen, womit ein gleichförmiges Verkleben gewähr­ leistet wird. Durch die begrenzte Oberfläche der Verbindungs­ elemente ist die Berührungsfläche auf ein Minimum reduziert, wobei sich die in dem Tintenstrahl-Schreibkopf auftretenden Druckkräfte und Vibrationen durch eine geeignete Anordnung der Verbindungselemente gleichmäßig über die Grundfläche des Tintenstrahl-Schreibkopfs verteilen lassen. Da die Verbindungselemente in einem Arbeitsgang mit dem Kanalbauteil herstellbar sind, weist der anmeldungsgemäße Tintenstrahl- Schreibkopf bei gleichem Fertigungsaufwand eine gegenüber dem Stand der Technik wesentlich verbesserte Standfestigkeit und Betriebssicherheit auf.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbei­ spiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 bis 7 schematische Darstellungen zur Erläuterung des Herstellungsverfahrens eines Tintenstrahl- Schreibkopfes gemäß der Erfindung;
Fig. 8 und 9 schematische Ansichten von zwei als Vergleichsbeispiele hergestellten herkömmlichen Tintenstrahl-Schreibköpfen.
Wie die Fig. 1 zeigt, sind an einem Substrat 1 aus Glas, Ke­ ramik, Kunststoff oder Metall Energieerzeugungselemente 2, im folgenden als Ausstoßenergieerzeuger bezeichnet, für einen Tintenausfluß oder -stoß, die als Heizele­ mente oder piezoelektrische Elemente ausgestaltet sind, in gewünschter Anzahl - bei der gezeigten Ausführungsform sind es zwei - ausgebildet. Wenn für den Energieerzeuger 2 ein Heizelement, z. B. ein elektrothermischer Wandler, verwendet wird, so heizt dieser zur Erzeugung der Ausstoßenergie die darum herum befindliche Tinte auf. Wenn jedoch ein piezoelektrisches Ele­ ment als ein elektromechanischer Wandler zur Anwendung kommt, so wird die Ausstoßenergie für die Tinte durch eine mechanische Schwingung des Elements erzeugt. Es ist festzuhalten, daß die Elemente 2 an (nicht gezeigte) Signaleingabeelektroden angeschlossen sind.
Eine elektrisch isolierende Schicht 3 aus SiO₂, Ta₂O₅, Glas od. dgl. bietet die erforderlichen elektrischen Iso­ lationseigenschaften. Auf die Isolierschicht 3 ist eine gegen Tinte beständige Schicht 4 aus Au, W, Ni, Ta, Nb od. dgl. aufgebracht.
Nachdem die Oberfläche des Substrats 1 mit den Energieerzeu­ gungselementen 2 gereinigt und getrocknet ist, wird auf der die Energieerzeugungselemente 2 tragenden Fläche des Substrats 1 eine trockene Photolackschicht 5 - aufgeheizt auf eine Temperatur von 80° bis 105°C - mit einer Geschwindig­ keit von 0,0025-0,0153 m/s und mit einem Druck von etwa 0,098-0,29 N/mm² aufgebracht, so daß eine Photolack­ schicht 5 mit einer Stärke von 100 µm gebildet wird. In diesem Fall ist die Photolackschicht 5 an der Substrat­ oberfläche fest angebracht und wird sich von dieser, selbst wenn eine kleine äußere Kraft darauf einwirkt, nicht ab­ schälen.
Wie die Fig. 4 zeigt, wird auf der Photolackschicht 5 eine Photomaske 6 mit einem vorbestimmten Muster oder Schema 6P ausgerichtet, und die Photolackschicht 5 wird durch die Photomaske 6 be­ lichtet. Das Muster 6P definiert unbelichtete Bereiche, aus denen eine Tintenvorratskammer 7-1, Tin­ tenströmungsbahnen 7-2, Tintenausstoßöffnungen 11 und Verbindungselemente 7-4 (bei der vorliegenden Ausführungs­ form sind es Abdeckfilmbereiche), die rund um den Tinten­ kanal ausgebildet sind, entstehen. Bei der in Rede ste­ henden Ausführungsform besteht der Tintenkanal 7-1, 7-2 aus den Tintenströmungsbahnen 7-1 und der Tintenvorratskammer 7-2.
Das Muster 6P läßt kein Licht durchtreten, so daß der Teil der Photolackschicht 5, der vom Muster 6P abgedeckt ist, nicht belichtet wird. In diesem Fall muß der Ausstoßenergieerzeuger 2 durch ein bekanntes Verfahren auf dem Muster 6P ausgerichtet werden. Es ist notwendig, die Ausstoßenergieerzeuger 2 unmittelbar unterhalb der kleinen Tintenströmungsbahnen 7-1 anzuordnen.
Bei einer Belichtung wird der mittels der Photomaske 6 belichtete Teil der Photolackschicht 5 einer Polymerisation unter­ worfen und ausgehärtet. Der unbelichtete Teil wird nicht ausgehärtet und kann aufgelöst werden.
Das Bauteil mit der belichteten Photolack­ schicht 5 wird in ein flüchtiges organisches Lösungsmittel, z. B. Trichloräthan, eingetaucht, um den nicht polymerisierten (ungehärteten) Photolack zu lösen. In einer ausgehärteten Photolackschicht 5H sind dem Muster 6P entsprechende Ausnehmun­ gen oder Vertiefungen ausgestaltet (s. Fig. 5). Um die Beständigkeit der ge­ härteten Photolackschicht 5H gegen ein Lösungsmittel zu erhöhen, wird anschließend die Schicht durch eine thermische Polymerisation bei einer Temperatur von 130°-160°C und einer Dauer von 10-60 min oder durch Ultraviolettstrahlung oder durch beide Vorgänge bzw. Ein­ flüsse weitergehärtet.
Von den auf dem Substrat 1 ausgebildeten Aus­ nehmungen dient eine Ausnehmung 7-1 im fertiggestellten Tintenstrahl-Schreibkopf als Tintenvorrats­ kammer; die Ausnehmungen 7-2 dienen als kleine Tintenströmungsbahnen, wäh­ rend die Ausnehmungen 7-3 eine Vielzahl von längs einer Schneidrichtung 8 ausgebildeten Lücken bestimmen. Von den Teilen der gehärteten Photolackschicht 5H, die auf dem Substrat 1 verbleiben, dienen die Teile 7-4 als eine Viel­ zahl von Verbindungselementen, die mit den Lücken 7-3 längs der Schneidrichtung 8 rund um ein die Tintenströmungsbahnen 7-2 und die Tintenvorratskammer 7-1 beinhaltendes Kanalbauteil 7-5 abwechseln. Die gehärtete Photolackschicht 5H ist fest mit dem Substrat 1 verbunden und wird sich bei Aufbringen einer ge­ ringen äußeren Kraft nicht abschälen. Wenn jedoch wäh­ rend des Schneidens eine heftige Vibration auf die Schicht 5H einwirkt, können Risse und Spalten entstehen, die elektrische Unterbrechungen zum Ergebnis haben. Die Ver­ bindungselemente 7-4 müssen nicht aus dem gleichen Material gebildet sein wie das Kanalbauteil 7-5. Bei der bevorzugten Ausführungsform können die Verbindungselemente 7-4 und die Lücken 7-3 gleichzeitig mit den Tintenströ­ mungsbahnen 7-2 und der Tintenvorratskammer 7-1 gefertigt werden, falls sie aus dem gleichen Material bestehen. Durch diese Maßnahme lassen sich die Produktionsleistung steigern und damit die Fertigungskosten verringern.
Um der Bildung einer Luftschicht während des Verklebens der Abdeckung 9 und einem Vibrieren der Abdeckung 9 wäh­ rend des Schneidens vorzubeugen, werden die Lücken 7-3, die vom Substrat 1 und den Verbindungselementen 7-4 be­ stimmt werden, längs der Schneidrichtung 8 alternierend ausgebildet.
Wenn eine Berührungsfläche zwischen den Verbindungselemen­ ten 7-4 und der Abdeckung 9 übermäßig vergrößert wird, so kann zwischen diesen eine Luftschicht entstehen. Wenn die Lücken übermäßig groß sind, wird die die Abdeckung tragende Oberfläche geringer, womit eine Vibration des Substrats 1 und der Abdeckung 9 erhöht wird. Deshalb wird ein Abstand zwischen zwei einander gegenüberliegenden Stirnflächen von einander benachbarten Verbindungselemen­ ten 7-4, d. h. die Länge l der Lücke 7-3, längs der Schneid­ richtung 8 so festgelegt, daß er nicht größer ist als das Zehnfache der Stärke (Dicke) D des Verbindungselements, d. h. es gilt die Beziehung
l/D≦10.
Die Länge L eines jeden Verbindungselements 7-4 entlang der Schneidrichtung 8 wird so festgesetzt, daß sie nicht größer ist als die fünfzehnfache Stärke D der Photolackschicht 5H, d. h. es gilt die Beziehung
L/D≦15.
Insbesondere soll jedoch in bevorzugter Weise das Verhältnis l/D3 und das Verhältnis L/D5 betragen.
Es ist zu bemerken, daß der Tintenkanal 7-1, 7-2 die Tintenströmungsbahnen 7-2 und die Tintenvorratskam­ mer 7-1 umfaßt, daß die Stärke D des Verbindungselements 7-4 zwischen dem Substrat 1 sowie der Abdeckung 9 in einer zur Schneidrichtung 8 rechtwinkligen Richtung gemessen wird und daß die Länge l der Lücke sowie die Länge L des Ver­ bindungselements 7-4 in einer zur Schneidrichtung 8 parallelen Richtung bestimmt werden.
Wenn die Stärke der Photolackschicht 5H die für die Ausbildung des Kanalbauteils 7-5 und der Verbin­ dungselemente 7-4 verwendet wird, etwa 100 µm beträgt, so liegt die Länge l der Lücken 7-3 bei 100-200 µm, wäh­ rend die Länge L der Verbindungselemente 7-4 von 150-200 µm reicht.
Wie Fig. 6 zeigt, wird eine ebene Platte 9 an der oberen Fläche des die Tintenvorratskammer 7-1, die Tinten­ strömungsbahnen 7-2, die Lücken 7-3 und die Verbindungsele­ mente 7-4 aufweisenden Substrats 1 in der folgenden Weise haftend angebracht:
  • (1) Ein Epoxyharz-Klebemittel wird durch eine Drall-Auf­ tragvorrichtung auf eine ebene Platte 9 aus Glas, Keramik, Metall oder Kunststoff bis zu einer Stärke von 3-4 µm aufgebracht, erhitzt, um das Klebemittel in die sog. B-Stufe umzusetzen, und an der gehärteten Photolackschicht 5H haftend gehalten. Dann wird das Epoxyharz-Klebemittel abschließend ausgehärtet. Oder es wird
  • (2) eine ebene Platte 9 aus Akrylharz, ABS-Harz oder einem thermoplastischen Harz (z. B. Polyäthylenharz) unmittelbar mit der gehärteten Photolackschicht 5H thermisch verbunden
Es ist noch zu bemerken, daß in der ebenen Platte 9 Durch­ gangslöcher 10 ausgestaltet sind, die mit (nicht gezeigten) Tintenzufuhrleitungen in Verbindung sind.
Das Substrat 1 wird in der oben beschriebenen Weise mit der ebenen Platte 9 haftend verbunden, um eine Baugruppe oder -einheit 12 zu erstellen, die in der Schneidrichtung 8 geschnitten wird. Dadurch wird der Abstand zwischen den Ausstoßenergieerzeugern 2 und den Tintenspritzöffnungen 11 in den Tintenströmungsbahnen 7-2 optimiert und die gewünschte Größe für den Tintenstrahl-Schreibkopf erhalten. Der Schneid­ vorgang wird normalerweise mit einer Diamantscheibe aus­ geführt. Die Fig. 7 zeigt in einer perspektivischen An­ sicht den fertiggestellten Tintenstrahl-Schreibkopf nach dem Schneid­ vorgang. Wie zu sehen ist, sind die Verbindungselemente 7-4 und die Lücken 7-3 abwechselnd längs der geschnittenen Stirnfläche angeordnet.
Die (nicht gezeigten) Tintenzufuhrleitungen werden über die Durchgangslöcher 10 angeschlossen, womit der vollstän­ dige Tintenstrahl-Schreibkopf erhalten wird.
Bei der beschriebenen Ausführungsform ist das den Tinten­ kanal 7-1, 7-2 bildende Kanalbauteil 7-5 auf dem Substrat 1 angeordnet und aus dem gleichen Material wie die Verbindungselemente 7-4 in einem einzigen Verfahrensschritt gefertigt. Jedoch müssen das Kanalbauteil 7-5 und die Verbindungselemente 7-4 nicht notwendigerweise in einem Schritt oder aus demselben Material gebildet werden, sondern es können beispielsweise nach der Fertigung des Kanalbauteils 7-5 Verbindungselemente 7-4 aus einem unterschiedli­ chen Material, z. B. Glas, auf das Substrat 1 geklebt werden. Ferner können Nuten oder Kehlen für den Tintenkanal 7-1, 7-2 und Vorsprünge oder Erhebungen für die Verbindungselemente 7-4 durch Ätzen am Substrat 1 ausgestaltet werden, d. h., das Ka­ nalbauteil 7-5 wird mit dem Substrat 1 einstückig ausgebildet, und dieses Substrat 1 kann an die Abdeckung 9 geklebt werden. Des weiteren kann ein Bauteil, das Ausnehmungen für den Tintenkanal 7-1, 7-2 und Erhebungen für die Verbindungselemente 7-4 hat, gefertigt und an das Substrat 1 geklebt werden. Zusätz­ lich zu diesen Abwandlungen kann ein einstückiges Bauteil aus Substrat 1 und Verbindungselementen 7-4 oder aus Abdeckung 9 und Verbindungselementen 7-4 zur Anwendung kommen.
Der vorstehend im einzelnen beschriebene Gegen­ stand hat die folgenden Wirkungen und Vorteile. Da die Ver­ bindungselemente 7-4 und die Lücken 7-3 rund um den Tintenkanal 7-1, 7-2 herum ausgebildet werden, kann Luft, selbst wenn sie wäh­ rend des Verklebens eintritt, von dem verklebten Teil ent­ weichen, womit ein gleichförmiges Verkleben ermöglicht und gewährleistet wird. Zusätzlich werden die Lücken in geeigneter Weise abgegrenzt, um eine übermäßi­ ge Vibration während des Schneidens zu unterbinden, so daß eine sauber geschnittene Stirnfläche er­ halten wird. Aus diesem Grund wird im Gegensatz zu einem herkömmlichen Tintenstrahl-Schreibkopf Tinte nicht durch Risse oder Spalten in das Substrat 1 eintreten oder Elektroden der Ausstoßenergie­ erzeuger 2 erreichen, womit auf Korrosion beruhenden elektrischen Unterbrechungen vorgebeugt werden. Somit kann ein Tintenstrahl-Schreibkopf mit hoher Präzision in großen Stückzahlen günstig gefertigt werden. Zusätzlich zu diesem Vorteil er­ höht das Kanalbauteil 7-5, das dazu beiträgt, das Schema von miteinander abwechselnden Lücken 7-3 und Verbindungselementen 7-4 zu bilden, nicht die Herstellungskosten, was zum Ergebnis hat, daß der erfindungsgemäße Tintenstrahl-Schreibkopf mit niedrigen Kosten erstellt werden kann. Die Wirkungen und Vorteile des Erfindungs­ gegenstandes werden aus den folgenden Beispielen und Ver­ gleichsbeispielen deutlich.
Beispiele und Vergleichsbeispiele
Durch Änderung des Verhältnisses zwischen der Stärke D und den Längen l sowie L, wie in der beigefügten Tabelle dargestellt, wurden 20 Schreibköpfe mit jeweils zwei Tintenzulauf-/-ablauföffnungen gemäß Fig. 7 in Überein­ stimmung mit den erläuterten Herstellungsschritten (Fig. 1 bis 7) gefertigt. Fünf Sätze von 20 Schreibköpfen wurden als Beispiele 1-5 bezeichnet. Zwei Sätze von 20 herkömmlichen Schreibköpfen, wie sie in Fig. 8 und 9 ge­ zeigt sind, wurden nach den vorstehend beschriebenen Fertigungsschritten hergestellt und als Vergleichsbeispiele 1 bzw. 2 bezeichnet. Das heißt, daß die Schreibköpfe des Vergleichsbeispiels 1 jeweils auf der gesamten Fläche der Photolackschicht 5H keine Lücken 7-3 hatten, während bei den Schreib­ köpfen des Vergleichsbeispiels 2 entlang den Schnittkanten außer im Bereich der Tintenaustrittsöffnungen 11 keine Photolackschicht 5H vorhanden war. Es ist zu bemerken, daß die bei den Bei­ spielen 1-5 und den Vergleichsbeispielen 1 sowie 2 ver­ wendeten Abdeckungen 9 aus ebenen Glasplatten bestanden. Auf jede ebene Glasplatte 9 wurde ein Epoxyharz-Klebemittel aufgebracht, in die B-Stufe umgesetzt und an jedem Substrat 1 zum Haften gebracht, worauf es anschließend end­ gültig ausgehärtet wurde. Für alle Tintenstrahl-Schreibköpfe wurde eine Haltbarkeits- oder Bestän­ digkeitsprüfung durchgeführt, wobei diese für 200 h in eine Tinte mit einer Temperatur von 80°C eingetaucht wurden. Die Tin­ te bestand aus 80 Gew.-% Äthylenglykol, 10 Gew.-% N-Methyl-2-Pyrrolidon, 5 Gew.-% Wasser und 5 Gew.-% Direktschwarz 38.
Bei den Köpfen, die an den Schneidbereichen 8 keine Lücken 7-3 oder Freiräume hatten (Vergleichsbeispiel 1, Fig. 8, entstanden bei fünf Mustern in den verklebten Abschnitten Luftschich­ ten. Bei den Luftschichten aufweisenden Tintenstrahl-Schreibköpfen wurde die Luftschicht in einer sich 0,4-1,3 mm paral­ lel zur Abdeckung über den Schneidbereich erstreckenden Zone gebildet. Wenn das die Luftschicht im Verklebebereich aufweisende Muster geschnitten wurde, entstanden in der Abdeckung 9 Risse und Spalten. Wenn die Haft- oder Verklebezustände zwischen dem Substrat 1 und der Photolackschicht 5H sowie zwischen der Abdeckung 9 und der lichtempfindlichen Photolackschicht 5H bei 20 Mustern betrachtet wurden, so war fest­ zustellen, daß bei einigen ein Abschälen auftrat. Einige Abdeckungen 9 waren bis zu den Spritzöffnungen 11 abgeschält. In diesen Fällen konnte kein zufriedenstellender Tinten­ ausstoß erzielt werden. Bei dem Vergleichs­ beispiel 2 (Fig. 9) sind im Schneidbereich außer im Bereich der Tintenspritzöffnungen 11 Lücken oder Freiräume zwischen dem Substrat und der Abdeckung ausgebildet, so daß einer unvoll­ ständigen Haftung zwischen der Photolackschicht 5H und der Abdeckung 9 vorgebeugt wurde. Da jedoch viele Freiräume entlang der Schneidrichtung gebildet wurden, zeigte sich bei einer genauen Betrachtung des Substrats 1, daß sich in diesem Risse entwickelt hatten. Zusätzlich sind auch in der Abdeckung Risse erzeugt worden. Nach Durchführung der Beständigkeits­ prüfung wurden die Muster in Betrieb genommen. Einige konn­ ten keine Tinte ausstoßen, weil ihre Drahtverbindungen durch die Tinte korrodiert waren.
Im Gegensatz hierzu traten bei den erfindungsgemäßen Tintenstrahl-Schreibköpfen selten Lufteintritte, Risse und Spalten an der ge­ schnittenen Stirnfläche und ein Abschälen des verklebten Teils auf. Wenn sie auftraten, so war das Vorhanden­ sein von Lufteintritten, Rissen, Spalten und Abschälen im Vergleich zu den herkömmlichen Tintenstrahl-Schreibköpfen begrenzt. Insbeson­ dere war bei den Beispielen 1-3, die die Bedingungen l/D≦10 und L/D≦15 erfüllten, die Haftung der Abdec­ kungen gleichmäßig und einheitlich. Darüber hinaus waren die geschnittenen Stirnflächen glatt. Während der Halt­ barkeitsprüfung trat ein Abschälen nicht auf. Bei der Prü­ fung in bezug auf den Tintenausstoß wurden während der gesamten Dauer Tintentröpfchen gebildet, womit ein ordnungsge­ mäßes Druckbild erhalten wurde.
Es wird somit ein Tintenstrahl-Schreibgerät beschrieben, das ein Substrat 1, ein einen Tintenkanal 7-1, 7-2 an dem Substrat 1 bilden­ des Kanalbauteil 7-5 und eine Abdeckung 9, die auf das Kanalbau­ teil 7-5 aufgebracht ist sowie mit diesem zusammen den Tinten­ kanal 7-1, 7-2 bildet, umfaßt. Eine Vielzahl von Verbindungselementen 7-4 ist im Bereich rund um wenigstens das Kanalbauteil 7-5 ausgestaltet und mit dem Substrat 1 und/oder der Abdeckung 9 ver­ klebt.
Tabelle

Claims (9)

1. Tintenstrahl-Schreibkopf mit einem auf einem Substrat angeordneten Kanalbauteil (7-5), das einen Tintenkanal begrenzt, der aus einer Tinten­ vorratskammer (7-1) und zumindest einer Tinten­ strömungsbahn (7-2) besteht und mit einer ebenen Platte (Abdeckung 9), die auf dem Kanalbauteil (7-5) angeordnet ist, wobei um wenigstens den Tintenkanal herum Teile (7-4) in mit Lücken (7-3) abwechselnder Folge als Verbindungselemente ange­ ordnet sind, wobei die Bedingung erfüllt ist, daß l/D10 und
L/D15ist, wobei
L die Länge eines Verbindungselementes,
l die Länge der Lücke zwischen zwei Verbindungs­ elementen und
D die Dicke (Höhe) eines Verbindungselementes ist.
2. Schreibkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kanalbauteil (7-5) aus dem gleichen Material wie die Verbindungselemente (7-4) besteht.
3. Schreibkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Verbindungselemente (7-4) eine gehärtete Schicht (5H) eines lichtempfindlichen Harzes ist.
4. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kanalbauteil (7-5) aus einem zum Material der Verbindungselemente (7-4) unterschied­ lichen Material besteht.
5. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kanalbauteil (7-5) als ein Stück mit dem Sub­ strat (1) ausgebildet ist.
6. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (7-4) einstückig mit dem Substrat (1) ausgebildet sind.
7. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kanalbauteil (7-5) und die Verbindungselemente (7-4) einstückig mit dem Substrat (1) ausgebildet sind.
8. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (7-4) einstückig mit der Platte (9) ausgebildet sind.
9. Schreibkopf nach einem der Ansprüche 1, 2 und 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (7-4) aus Glas gefertigt sind.
DE19853507338 1984-03-01 1985-03-01 Tintenstrahl-schreibkopf Granted DE3507338A1 (de)

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