DE3436416C2 - Auslöseschaltung für eine elektrische Handwerkzeugmaschine - Google Patents
Auslöseschaltung für eine elektrische HandwerkzeugmaschineInfo
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- H03K17/72—Electronic switching or gating, i.e. not by contact-making and –breaking characterised by the components used by the use, as active elements, of semiconductor devices having more than two PN junctions; having more than three electrodes; having more than one electrode connected to the same conductivity region
- H03K17/73—Electronic switching or gating, i.e. not by contact-making and –breaking characterised by the components used by the use, as active elements, of semiconductor devices having more than two PN junctions; having more than three electrodes; having more than one electrode connected to the same conductivity region for dc voltages or currents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Auslöseschaltung für eine elektrische
Handwerkzeugmaschine wie beispielsweise eine elektrische Heftpistole
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die US-PS 3 589 587 zeigt in Übereinstimmung mit dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 eine Auslöseschaltung, die - ohne daß Besonderheiten
des Schalters besonders hervorgehoben wären - durch einen Umschalter
aktiviert wird. Sobald ein beweglicher Schaltarm mit einem festen
Kontakt in Berührung gelangt, wird der Energiestoß eingeleitet und
bleibt solange aufrechterhalten, wie der Kontakt herrscht.
Üblicherweise wird bei derartigen Geräten ein Mikroschalter verwendet,
d. h. ein im Normalzustand offener Schalter. Der Stromfluß durch den
Mikroschalter beträgt einige Milliampere. Wenn diese Schalter
korrodieren, fließt unter Umständen kein ausreichend starker Strom
mehr, um den Energiestoß auszulösen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Auslöseschaltung der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angegebenen Art derart weiterzubilden, daß auch bei
schwachen Steuerströmen die Schaltungsanordnung zuverlässig anspricht.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil des
Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Das Öffnen des Schalters setzt die
Auslöseschaltung in Betrieb. Das Auslösen eines Vorgangs in einer
Schaltung durch das Öffnen (anstatt durch das Schließen) eines Schalters
ist an sich bekannt (z. B. zeigt die GB-PS 1 294 655 eine Zündanlage, bei
der - wie an sich bekannt - der Zündfunke durch Öffnen eines
Zündkontakts in Verbindung mit einer Zündspule erzeugt wird). Bei der
erfindungsgemäßen Anordnung besteht jedoch die Besonderheit, daß ein
Schalter verwendet wird, der sich einerseits auf einer Platine anordnen
läßt, andererseits stets eine gute Kontaktgabe auch für schwache Ströme
gewährleistet. Die Spitze des einen Endes des einen leitfähigen Blatts
schabt beim "Loslassen" des Auslösers auf dem gegenüberliegenden
Kontaktbereich des anderen leitfähigen Blatts. Wenn nun der Auslöser
betätigt wird, rutscht die Spitze zunächst über den Kontaktbereich des
anderen Schalterblatts, bevor ein Öffnen des Schalters stattfindet. Beim
Loslassen des Auslösers läuft dieser Vorgang in umgekehrter Richtung
ab. Damit ist stets eine gute Kontaktgabe gewährleistet.
Aus der US-PS 3 493 702 ist ein Mikroschalter bekannt, bei dem ein
beweglicher Kontaktarm mit einer stirnseitigen Kante an einem
feststehenden Kontaktbereich anstößt. In einer Variante (Fig. 4 der
Druckschrift) sind die Enden des beweglichen Kontaktarms geradlinig,
in einer anderen Variante (Fig. 5 der Druckschrift) sind die Enden
abgerundet. Die Kontaktoberflächen reinigen sich dabei beim Schalten.
Erfindungsgemäß ist jedoch an dem einen Kontakt eine Spitze
vorgesehen, die entsprechend der Bewegung des Auslösers über den
Kontaktbereich des anderen Blatts schabt. Demgegenüber besitzt der
Schalter nach der letztgenannten US-PS eine Schnappwirkung.
Erst durch die spezielle Ausgestaltung des Schalters gemäß Anspruch 1
werden bei einem Elektrohandwerkszeug die dort gewünschten
Eigenschaften erreicht: Auch bei erheblichen mechanischen Belastungen
und Vibrationen (wie sie besonders bei einem "Elektrotacker" auftreten)
bleibt der jeweils durch Betätigung des Auslösers herbeigeführte Zustand
des Schalters erhalten. Auch bei erheblicher Belastung der
Schalterkontakte durch Staub und dergleichen wird stets die ausreichende
Kontaktgabe gewährleistet.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den rückbezogenen
Ansprüchen angegeben.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer elektrischen Heftpistole
mit einer erfindungsgemäßen Auslöseschaltung,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht der in Fig. 1 dargestellten
Heftpistole einschließlich einer Schaltungsplatine und einem
speziellen Schaltmechanismus gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 3 und 4 eine Vorder- bzw. eine Seitenansicht eines Teils der in
Fig. 2 gezeigten Schaltungsplatine, und
Fig. 5 eine Schaltungsskizze der elektronischen Schaltung der
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine elektrische Heftpistole 10 mit einem Kunststoffgehäuse
12 einschließlich Griffteil 14, in welchem ein fingerbetätigter Auslöser
16 aufgenommen ist, und einem Kopf 18 zur Aufnahme eines
Elektromagnet-Antriebsmechanismus, der weiter unten näher beschrieben
wird.
An dem Gehäuse 12 ist ein Heftklammermagazin 20 befestigt. Von
einem Ende des Griffteils 14 aus verläuft ein Kabel 22.
Eine Bedienungsperson kann die Pistole 10 an dem Griffteil 14 halten
und hierbei den Auslösehebel 16 mit einem Finger drücken. Wenn die
Bedienungsperson den Auslösehebel 16 drückt, treibt eine in dem Kopf
18 untergebrachte elektromagnetische Antriebsvorrichtung eine
Heftklammer S aus dem Ende des Magazins 20 aus, wie in Fig. 1
dargestellt ist.
Wie noch deutlicher aus Fig. 2 hervorgeht, besitzt die
elektromagnetische Antriebsvorrichtung 24 einen oberen Stoßfänger 26,
einen Tauchkolben 28, an welchem ein flaches Messer 30 befestigt ist,
und eine Spule 32, die den Tauchkolben 28 nach unten zieht, wenn sie
von einem Strom durchflossen wird. Eine Rückstellfeder 34 spannt den
Tauchkolben nach oben gegen den oberen Stoßfänger 26 vor.
Ein in einem Stoßfängerhalter 38 aufgenommener unterer Stoßfänger 36
dient zur Führung des Messers 30 und begrenzt außerdem die
Abwärtsbewegung des Tauchkolbens 28. Eine Messer-Abstützplatte 40,
die durch gestrichelte Linien angedeutet ist, führt das Messer 30 auf die
Oberseite einer am Ende des Magazins 20 befindlichen Heftklammer S,
so daß bei Betätigung der Antriebsvorrichtung 24 die Platte das Messer
30 derart führt, daß dieses scharf gegen die Heftklanuner S schlägt, um
die Klammer aus dem Magazin 20 in ein Werkstück einzutreiben.
Ebenfalls innerhalb des Griffteils 14 des Gehäuses 12 ist eine als
Festkörperschaltung ausgebildete Auslöseschaltung untergebracht. Die
Auslöseschaltung besteht aus elektrischen Bauelementen, die auf einer
gedruckten Schaltungsplatine 44 befestigt sind.
Auf dieser Platine ist ein Schalter 46 montiert, der von einem Arm oder
einem vorstehenden Ansatz 16′ des Auslösers 16 betätigt wird.
Wie speziell aus Fig. 2 ersichtlich ist, enthält die Schaltung
auf der Platine ein Paar Leitungen L₁ und L₂, die an das Kabel 22
angeschlossen sind, sowie ein weiteres Paar von Leitungen L₃ und L₄,
die an die Elektromagnetspulenanordnung 32 angeschlossen sind. Auf
der Schaltungsplatine 44 sind außerdem herkömmliche elektronische
Bauelemente montiert, die an die Leitungen L₁-L₄ sowie an den Schalter
46 angeschlossen sind. Diese Schaltung liefert an den Schalter 46 einen
kleinen Steuerstrom, und sie liefert an die Spule 32 einen Energiestoß,
wenn der Schalter 46 geöffnet wird.
Der Schalter 46 wird gebildet durch ein erstes und ein zweites leitendes
Element 50 und 52, die jeweils an ihrem Ende einen Kabelschuhteil
aufweisen, der mit der Schaltungsplatine 44 verankert ist. Das Element
50 besitzt ein erstes flexibles, elastisch nachgiebiges leitendes Blatt 54,
welches z. B. aus einer Kupferlegierung besteht. Ein freies Ende des
Blatts erstreckt sich über eine Kante der Platine 44, um mit dem
Auslöseransatz 16′ in Eingriff zu kommen. Das andere Element 52 weist
ein zweites flexibles, elastisch nachgiebiges Blatt 56 auf, dessen freies
Ende einen umgebogenen, zugespitzten Abschnitt 58 besitzt. Ein an dem
zugespitzten Abschnitt 58 gebildeter scharfer Punkt kommt mit einer
Seite des Blatts 54 in Berührung. Die Blätter 54 und 56 verlaufen etwa
parallel zueinander und sind gegeneinander derart vorgespannt, daß der
Schalter 46 normalerweise geschlossen ist.
Wird das Blatt 54 in Richtung des Pfeils 60 bewegt (Fig. 4), indem der
Ansatz 16′ des Auslösers durch Betätigen des Auslösehebels bewegt
wird, so öffnet der Schalter 46.
Gibt der Ansatz 16′ hingegen des flexible Blatt 54 frei, so drängt die
Federkraft des Blatts 54 dieses gegen den punktförmig zugespitzten
Abschnitt 58 zurück, um den Schalter zu schließen.
Durch die spezielle Arbeitsweise der Blätter 54 und 56 wird das durch
niedrigen Arbeitsstrom verursachte Korrosionsproblem vermieden;
genauer gesagt: Biegen sich die Blätter 54 und 56 in Schließrichtung
entgegen der Pfeilrichtung 60, so bewegt sich die Punktspitze des
zugespitzten Abschnitts 58 entlang der Seitenoberfläche des Blatts 54, so
daß die für gewöhnlich dünne Korrosionsschicht von dem Kontaktbereich
des Blatts 54 fortgekratzt wird.
Da außerdem der Schalter 46 als normalerweise geschlossener Schalter
ausgebildet ist und nicht als normalerweise geöffneter Schalter, läßt sich
die Schaltung mit noch höherer Zuverlässigkeit auslösen.
Bei dieser Ausführungsform besitzt die Schaltungsplatine 44 eine
abgefaste Ecke, wodurch eine abgewinkelte Kante der Platine 44 gebildet
wird. Vorzugsweise erstreckt sich der Schalter 46 mit mindestens einem
flexiblen Blatt, hier dem Blatt 54, über diese abgewinkelten Kante der
Platine 44.
Fig. 5 zeigt schematisch eine bevorzugte Ausführungsform der Schaltung.
Die Leitungen L₁ und L₂, die zur Kennzeichnung beispielsweise eine
weiße bzw. eine schwarze Isolierung aufweisen und mit dem Kabel 22
in Verbindung stehen, werden von einem aus Widerständen R₁ und R₂
bestehenden Spannungsteiler überbrückt. Die Widerstände haben z. B.
die Werte R₁ = 100 K bzw. R₂ = 5,6 K. Die Leitung L₁ ist über eine
Schmelzsicherung F₁ an die Leitung L₃ und mithin an die Spule 32
angeschlossen. Die Leitung L₁ ist außerdem über einen Widerstand R₃
mit einem Widerstandswert von 180 K an eine integrierte SCR-
Treiberschaltung U₁ angeschlossen, außerdem mit einem Anschluß des
Schalters 46, dessen anderer Anschluß an der Leitung L₂ liegt. Durch
eine am Verbindungsknoten der Widerstände R₁ und R₂ liegende Diode
D₁ und einen Kondensator C₁, der eine Kapazität von 33 µF und eine
Arbeitsspannung von 10 V aufweist, wird eine
Niederspannungsversorgung gebildet. Diese Anordnung liefert eine
Gleichspannung von etwa 4,5 V an einen Stromversorgungsanschluß der
Treiberschaltung U₁. Ein Masseanschluß der Schaltung U₁ ist mit der
Leitung L₂ verbunden.
Ein gesteuerter Silizium-Gleichrichter (SCR) Q₁ ist mit seiner Anode
über die Leitung L₄ an die Spule 32, mit seiner Kathode an die Leitung
L₂ und mit seinem Steueranschluß an einen Steuerausgang der
Treiberschaltung U₁ angeschlossen. Eine durch einen Widerstand R₄,
dessen Widerstandswert 22 Ohm beträgt, und einen dazu in Reihe
geschalteten Kondensator C₂ mit einer Kapazität von 0,1 µF für 250 V
gebildete Kippschaltung überbrückt Anode und Kathode des SCR Q₁.
Die Treiberschaltung U₁ betätigt den gesteuerten Gleichrichter Q₁, wenn
der Schalter 46 geöffnet wird, so daß das Öffnen des Schalters 46 dazu führt,
daß über die Leitungen L₃ und L₄ an die Spule 32 ein Energiestoß gegeben
wird.
Während oben im einzelnen eine Auslöseschaltung für eine elektrische
Handwerkzeugmaschine beschrieben wurde, läßt sich die Erfindung auch
anderweitig einsetzen.
Claims (8)
1. Auslöseschaltung für eine ein Gehäuse (12), einen handbetätigten
Auslöser (16, 16′) und eine elektromagnetische Antriebsvorrichtung
(24) aufweisende elektrische Handwerkzeugmaschine, mit an eine
Wechselspannungsquelle anschließbaren Eingangsleitungen (L₁, L₂)
und einem von dem Auslöser (16, 16′) betätigten mechanischen
Schalter (46), wobei an die Eingangsleitungen (L₁, L₂) die
Reihenschaltung einer Spule (32) der Antriebsvorrichtung (24) mit
einem gesteuerten Halbleiterschalter (Q₁) gelegt ist und bei
Betätigung des mechanischen Schalters (46), über den lediglich ein
kleiner Steuerstrom fließt, ein Durchschalten des Halbleiterschalters
(Q₁) bewirkt und somit ein Energiestoß durch die Spule (32) der
Antriebsvorrichtung (24) ausgelöst wird,
gekennzeichnet durch folgende Merkmalskombination:
daß die Auslöseschaltung auf eine Unterbrechung des Steuerstromes
anspricht und durch ein Öffnen des Schalters (46) in Betrieb gesetzt
wird, und daß der Schalter (46) ein erstes und ein zweites leitendes
Element (50, 52) aufweist, von denen das erste Element (50) ein
erstes flexibles, elastisches, elektrisch leitendes Blatt (54) aufweist,
welches an einem Ende befestigt ist, während das andere freie Ende
von dem Auslöser (16, 16′) beaufschlagt wird, und das zweite
Element (52) ein zweites elastisches, elektrisch leitendes Blatt (56)
aufweist, welches an einem Ende befestigt ist und an seinem freien
Ende einen umgebogenen Abschnitt (58) mit einer Spitze aufweist,
mit der der umgebogene Abschnitt (58) eine Seite des ersten Blatts
(54) unter mechanischer Vorspannung und scharf punktförmig
berührt, so daß, wenn das erste Blatt (54) durch Betätigung des
Auslösers (16, 16′) in eine Richtung (60) bewegt wird, der Schalter
öffnet, während dann, wenn der Auslöser losgelassen wird und das
erste Blatt (54) freigibt, die Federkraft des ersten Blatts (54) dieses
in die entgegengesetzte Richtung bewegt und die beiden Elemente
(50, 52) zum Schließen des Schalters wieder in Berührung bringt,
wobei durch diesen Vorgang des Verbiegens des ersten und des
zweiten Blatts (54, 56) die Spitze des umgebogenen Abschnitts (58)
entlang der Seite des ersten leitenden Blatts (54) bewegt wird,
wodurch etwaige Korrosionsrückstände und dergleichen von einem
Kontaktbereich zwischen dem ersten und dem zweiten Element
abgekratzt werden.
2. Auslöseschaltung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie
auf einer Schaltungsplatine (44) montierte elektrische/elektronische
Bauteile aufweist, und daß das erste und das zweite leitende
Element (50, 52) mit den einen Enden auf der Schaltungsplatine
(44) montiert sind.
3. Auslöseschaltung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste und das zweite leitende Blatt (54, 56) etwa parallel
zueinander verlaufend angeordnet sind.
4. Auslöseschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das freie Ende des ersten Blatts (54) über eine
Kante der Schaltungsplatine (44) vorsteht.
5. Auslöseschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Steuerstrom nicht mehr als etwa 5 mA
beträgt.
6. Auslöseschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Steuerstrom weniger als etwa 1 mA
beträgt.
7. Auslöseschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrichtung eine
Elektromagnetanordnung (32) und eine dazugehörige
Tauchkolbenanordnung (28) besitzt.
8. Auslöseschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrische Handwerkzeugmaschine eine
elektrische Heftpistole (10) ist.
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