DE3434854A1 - Verfahren zur herstellung einer koernigen, freifliessenden waschmittelkomponente - Google Patents
Verfahren zur herstellung einer koernigen, freifliessenden waschmittelkomponenteInfo
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Description
4000 Düsseldorf, den20. September 1984 HENKELKGaA
Henkelstraße 67 ZR-FE/Patente
Dr.Wa/Ku-sch
Patentanmeldung D 7170
"Verfahren zur Herstellung einer körnigen, freifließenden Waschmitte!komponente"
Waschmittel mit vergleichsweise hohem Schüttgewicht von mehr als 6OO g/l haben in neuerer Zeit erhöhtes Interesse
gewonnen, da sie bei gleichem Wirkstoffgehalt weniger
Verpackungsvolumen erfordern und damit Einsparungen an Verpackungsrohstoffen ermöglichen. Im Prinzip sind Waschpulver
mit hoher Schüttdichte seit langem bekannt. Hierzu zählen z.B. Mittel mit hohem Soda- bzw. Silikatgehalt,
wie sie früher z.B. durch einfaches Zusammenmischen der Einzelbestandteile oder durch Trocknen wäßriger Gemische
auf Horden oder beheizten Walzen, Extrudieren oder Sprühkristallisation erhalten wurden. Diese spezifisch schweren
Pulver neigen zum Zusammenbacken, weisen in der Regel mangelhafte Losungseigenschaften auf und sind in neuzeitlichen
Waschmaschinen mit vorprogrammierten Taktzeiten nicht brauchbar. Diese Mittel wurden daher inzwischen von
spezifisch leichten, mittels Heißsprühtrocknung hergestellten Pulvern mit poröser Kornstruktur abgelöst, die
zwar in der Regel schneilöslich sind, andererseits verhältnismäßig viel Verpackungs— und Transportvolumen beanspruchen.
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Patentanmeldung D 7170 -Z- HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Es 1st ferner bekannt, daß man das Schüttgewicht derartiger Sprühpulver erhöhen kann, wenn man sie anschließend
mit flüssigen oder geschmolzenen nichtionischen Tensiden besprüht. Man erhöht damit gleichzeitig wegen der
günstigen Wascheigenschaften der nichtionischen Tenside die Waschkraft der Mittel und vermeidet das bei Heißsprühtrocknung
auftretende Problem der Rauchbildung in der Abluft der Sprühtürme, die durch mitgeführtes nicht—
ionisches Material verursacht wird. Geht man z.B. nach dem Verfahren der DE-AS 10 98 132 vor, bei dem das nichtionische Tensid auf sprühgetrocknetes Polyphosphat aufgebracht
wird, erhält man jedoch lediglich Schüttgewichte von weniger als 550 g/l. Aus den US Patentschriften
3,838,072, 3,849,327 und 3,886,098 ist ein ähnliches Verfahren bekannt, mit dem durch Sprühtrocknen eines
Slurries aus anorganischen Salzen wie Natriumsilikat, Natriumsulfat und Natriumtriphosphat sowie Sulfonat-Tensiden
und Seifen ein körniges poröses Trägermaterial hergestellt wird, das man anschließend in einem Mischer mit
einem nichtionischen Tensid besprüht. Auf diese Weise können bis zu 20 Gew.-% an nichtionischen Tensiden nachträglich
auf das sprühgetrocknete Trägermaterial aufgebracht werden. Um die Rieselfähigkeit zu verbessern, wird
ein Pulverzusatz von z.B. Talk, feinteiliger Kieselsäure
oder calciniertem Ton empfohlen. Auch ein Vergrauungsinhibitor
in Pulverform, z.B. Carboxymethylcellulose, kann nachträglich hinzugemischt werden. Die so erhaltenen, mit
nichtionischen Tensiden beladenen Pulver können ein Schüttgewicht von über 500 g/l, beispielsweise 700 g/l
und eine Rieselfähigkeit von z.B. bis zu 76 % der von trockenem Sand aufweisen. Die Größe dieser Pulverteilchen
liegt zwischen 3,3 mm bis 0,075 mm, insbesondere zwischen 0,83 und 0,15 mm.
Patentanmeldung D 7170 - Z - HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Körnige Waschmittel mit einem Schüttgewicht von wenigstens 500 g/l, die aus im wesentlichen kugelförmigen
Partikeln bestimmter Korngröße bestehen und ein Fließvermögen von 70 %, bezogen auf trockenen Sand, aufweisen,
sind aus der deutschen Offenlegungsschrift 27 42 683
bekannt. Diese in einer Kunststoffflasche abgefüllten Mittel weisen einen Gehalt von 30 bis 80 % an Gerüststoffen, 2
bis 40 % an Tensiden, die im wesentlichen nichtionisch sind, 0 bis 20 % an sonstigen Zusätzen, 0 bis 50 % an
Füllstoffen und 3 bis 15 % an Feuchtigkeit auf- Zwar wird
die Herstellung der so beschriebenen Produkte als beliebig bezeichnet, beispielsweise auch durch Sprühtrocknung
oder Granulation. Der einzige konkret angegebene und somit brauchbare Weg führt jedoch über ein zweistufiges und
daher aufwendiges Herstellungsverfahren, bei dem man zunächst sogenannte "Basiskügelchen" (base beads) mit poröser
Außenfläche und einem mehr oder weniger saugfähigen Innengerüst durch Sprühtrocknung eines wäßrigen Slurries
herstellt, die anschließend mit dem flüssigen bzw- geschmolzenen
nichtionischen Tensid besprüht bzw. getränkt ■werden. Abgesehen von der Aufwendigkeit des Herstellungsverfahrens
bereitet es Schwierigkeiten, klebfreie Körner mit einem Gehalt von über 20 Gew.-% an flüssigen bzw.
niedrigschmelzenden nichtionischen Tensiden herzustellen.
^5 Außerdem besitzen die Produkte vergleichsweise ungünstige
Lösungseigenschaften in kaltem Leitungswasser, so daß ungelöste
Anteile in den Einspülkästen bz-w. im Laugenbehälter von Trommelwaschmaschinen zurückbleiben können.
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HENKELKGaA^
Patentanmeldung D717O — A —
ZR-FE/Patente
Aus der DE-AS 17 92 434 ist schließlich ein Verfahren zur Herstellung von körnigen Waschmitteln mit einem Gehalt
von 2 bis 15 Gew.-% an anionischen und 5 bis 20 Gew.-% an nichtionischen Tensiden sowie 25 bis 60 Gew.-% Tripolyphosphat
durch Sprühtrocknen eines Slurries bekannt. Das zum Ansetzen des Slurries verwendete Tripolyphosphat muß
teilweise prähydratisiert werden. Diese partielle Prähydratisierung ist erforderlich, damit schüttfähige Pulver
entstehen. Das Verfahren liefert lockere Pulver mit einem Schüttgewicht von weniger als 550 g/l und - sofern
der Anteil an nichtionischem Tensid 15 Gew.-% wesentlich übersteigt - nur sehr mäßigen Rieseleigenschaften. So
erweist es sich als unmöglich, das Pulver in definierter Menge aus einer Packung oder Flasche in einen Meßbecher
zu überführen, da es nicht gleichmäßig rieselt. Vielmehr kommt es aus der zum Ausschütten geneigten Packung auch
bei vorsichtigem Rütteln nicht zum gleichmäßigen Ausfließen, sondern das Pulver staut sich oder es schießt in
unkontrollierbarer Weise aus der Öffnung, wobei es nicht selten zum Oberfließen des Meßbechers bzw. Verschütten
größerer Pulvermengen kommt.
Es bestand somit die Aufgabe, unter Vermeiden der bekannten Nachteile eine körnige Waschmittelkomponente und
daraus ein Waschmittel herzustellen, das
a) ein hohes Schüttgewicht aufweist, so daß das Verpackungsvolumen
wesentlich, d.h. ca. auf die Hälfte eines üblichen sprühgetrockneten Mittels erniedigt werden
kann,
b) einen wesentlich, ca. auf das Doppelte erhöhten Gehalt an waschaktiver Substanz aufweist, so daß der Verbraucher
bei trotz geringer, beispielsweise auf die Hälfte erniedrigter Dosierung die gleiche Waschkraft einsetzt wie bei
einem herkömmlichen Sprühpulver,
Patentanmeldung D717O -£- ' HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
c) trotz des sich daraus ergebenden hohen Gehaltes an nichtionischen Tensiden, die bekanntlich die Neigung
eines Pulvers zum Kleben erhöhen, so gut rieselfähig ist, daß es sich wie eine Flüssigkeit ausschütten und durch
einfaches Vor- und Zurückneigen der Vorratspackung exakt in einen Maßbecher dosieren läßt,
d) möglichst in einstufiger Verfahrensweise hergestellt werden kann, ohne daß sich dabei besondere verfahrenstechnische
Probleme ergeben.
Der Fachmann sah sich in diesem Falle vor die folgenden Probleme gestellt:
Ein unter üblichen Bedingungen, d.h. mittels Druckzerstäubung von wäßrigen Aufschlämmungen durchgerührtes
Sprühtrocknungsverfahr-en -erschien für die Lösung dieser
Aufgabe w-enig aussichtsreich, da diese Arbeitsweise in der Regel zu aufgeblähten, d.h. porösen Körnern mit dementsprechend
niedrigen Schüttgewichten führt. Bei einem 2Ό nachträglichen Zumischen bzw. Tränken mit verflüssigten
Td.chtionischen Tensiden hätten die Toren der Körner zwar
mehr oder weniger gefüllt und das Schüttgewicht dementsprechend erhöht werden können, jedoch erfordert die
zweistufige Arbeitsweise wegen der Notwendigkeit, große Pulvermengen zu dosieren, zu mischen bzw. zu granulieren
.sowie anschließend die gröberen Aggregate abzutrennen, einen erheblichen apparativen und zeitlichen Aufwand.
Eine solche Arbeitsweise erfordert überdies die Herstellung verhältnismäßig fester, d.h. gegen Abrieb beständiger
,Körner. Derartige Körner, die üblicherweise höhere Anteile
an Natriumsilikat als Festigkeitsverbesserer enthalten, besitzen meist nur mäßige Löslichkeitseigenschaften
insbesondere in kaltem Wasser und weisen vielfach nur ein begrenztes Aufnahmevermögen Tür flüssige bzw. .klebrige
nichtionische Tenside auf.
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Patentanmeldung D 7170 - £. -
ZR-FE/Patente
Verfahren, derartige Schwerpulver mit hohem Gehalt an nichtionischen
Tensiden unmittelbar durch Sprühtrocknung herzustellen, sind nicht
bekannt. Zum einen bestanden gegen das Sprühtrocknen von Pulvern mit hohem Tensidgehalt, insbesondere mit hohem Anteil an nichtionischen
Tensiden, wegen der Gefahr von Staubexplosionen bzw. wegen der zu erwartenden erheblichen Rauchbildung in der Abluft der Sprühanlagen
große Bedenken. Deshalb wird in der einschlägigen Fach- und Patentliteratur davor gewarnt, derartige hochtensidhaltige Gemische in
Heißsprühtürmen zu verarbeiten und stattdessen vorgeschlagen, höhere Anteile an nichtionischem Tensid durch Sprühgranulierung den vorgefertigten
Trägerkörnern zuzumischen. Zum anderen wurden die herkömmlichen Techniken zum Ansetzen und Weiterverarbeiten der wäßrigen
Konzentrate (Slurries) und die nachfolgende Heißsprühtrocknung ganz gezielt so entwickelt, daß poröse, lockere Pulver mit niedrigem
Schüttgewicht entstanden. Diese Techniken erschienen daher wenig geeignet, um damit kompakte, staubarme Pulver mit etwa doppelt so hohem
Schüttgewicht zu produzieren.
Im wesentlichen kennt man zwei Verfahren zum Ansetzen und Weiterverarbeiten
des Slurries. Bei halbkontinuierlicher Arbeitsweise werden mindestens zwei im Wechseltakt betriebene Ansatzbehälter verwendet.
Dabei ergeben sich notwendigerweise längere Standzeiten, während der es zu einer Hydratisierung des Tripolyphosphats und zu einer Viskositätserhöhung
kommt. Das Versprühen derartiger viskoser Slurries bei Drücken von 30 bis 70 bar mittels Düsen, deren Bohrung üblicherweise
einen Durchmesser von 2,5 bis 4 mm aufweist, entstehen ausschließlich lockere Pulver, deren Schüttgewicht unterhalb 0,4 bis
0,45 g/ml liegt. Ein weiteres, aus "Soap & Cosmetical Specialities",
August 1972, Seiten 27-30, 44 und 46 sowie aus "Seifen, Öle, Fette, Wachse" 9J_ (1971), Seiten 651 - 657 bekanntes Verfahren verwendet
kontinuierlich arbeitende Dosierungs-, Misch- und Fördereinrichtungen. Die Einzelstoffe werden kontinuierlich gewogen bzw.
Patentanmeldung β 7170 - *f - HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
volumetrisch abgemessen, vorgemischt und in eine Homogenisierungsvorrichtung
überführt. Nach Passieren eines Filters, in dem gröbere Agglomerate entfernt bzw. zerquetscht werden, gelangt der Slurry
über eine zweite Homogenisierungsvorrichtung zur Hochdruckpumpe und von dort mit einem Druck von 30 bis 70 bar zum Sprühturm. Diese
kontinuierliche Arbeitsweise vermeidet längere Standzeiten und starke Viskositätszunahmen des Slurries, führt aber ebenfalls zu Pulvern,
deren Schüttgewicht 0,1 bis maximal 0,45 g/ml beträgt. Geringe Anteile
an waschaktiver Substanz, was gleichbedeutend mit einem hohen Anteil an Buildersalzen ist, und hohe Drücke beim Versprühen begünstigen
ein höheres Schüttgewicht, jedoch liegt die Obergrenze, wie angegeben, bei 0,4 bis 0,45 g/ml. Zur Herstellung kompakterer Schwerpulver
muß daher das Sprühgut weiter aufbereitet und mit spezifisch schweren Pulvern in speziell für diesen Zweck entwickelten Vorrichtungen
vermischt werden. Dies bedeutet einen höheren Investitions- und Arbeitsaufwand.
Gegenstand der Erfindung, durch welche die aufgezeigten Probleme gelöst werden, ist ein Verfahren zur Herstellung einer körnigen, freifließenden,
in Wasser schnell löslichen Waschmittelkomponente mit einem Schüttgewicht von mindestens 600 g/l und einer Korngröße von
0,1 bis 2 mm mit einem Gehalt an (a) alkoxylierten nichtionischen Tensiden, (b) anorganischen Trägersubstanzen, (c) sonstigen organischen
Waschhilfsstoffen und (d) adsorptiv bzw. als Hydrat gebundenem Wasser, dadurch gekennzeichnet, daß man zwecks Herstellung der Waschmittelkomponente,
enthaltend 15 bis 25 Gew.-% des Bestandteils (a), 40 bis 80 Gew.-% des Bestandteils (b), 0,5 bis 10 Gew.-% des Bestandteils
(c), 10 bis 20 Gew.-% des Bestandteils (d) und weniger als 0,5 Gew.-% an anionischen Tensiden, einen wäßrigen Ansatz der Inhaltsstoffe, der
eine Viskosität von 5000 bis 20000 mPa«s und eine Temperatur von 85
bis 105 C aufweist, kontinuierlich homogenisiert und ihn mittels Düsen
unter einem Druck von 20 bis 45 bar bei einem Durchmesser der
Patentanmeldung Q ^70 _ g _ HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Düsenaustrittsöffnung von 2,5 bis 5 mm in einen Trockenturm versprüht,
wobei das Verhältnis von Druck am Düseneingang zum Durchmesser der Düsenaustrittsöffnung 4 bis 18 bar/mm beträgt.
Zur Herstellung der Mittel geeignete alkoxylierte nichtionische Tenside sind ethoxylierte Alkohole mit 12 bis 24, vorzugsweise
14 bis 18 Kohlenstoffatomen und durchschnittlich 3 bis 20, vorzugsweise
4 bis 16 Glykolethergruppen. Die Kohlenwasserstoffreste können
gesättigt oder einfach ungesättigt, linear oder auch in 2-Stellung
methylverzweigt (Oxo-Rest) sein und sich beispielsweise von natürlich
vorkommenden, bzw. hydrierten Fettresten und bzw. oder synthetischen
Resten ableiten. Als besonders geeignet haben sich von Cetyl-, Stearyl- und Oleylalkohol sowie deren Gemischen abgeleitete
Ethoxylate erwiesen. Beispiele hierfür sind Talgfettalkohole mit durchschnittlich 4 bis 8 Ethylenoxidgruppen (EO), Talgfettalkohol
mit durchschnittlich 10 bis 18 EO und Oleylalkohol mit durchschnittlich 6 bis 12 EO sowie deren Gemische. Solche Gemische aus zwei und
mehr Tensiden mit unterschiedlichem EO-Gehalt, in denen der Anteil
an höher ethoxylierten Alkoholen überwiegt, haben sich als besonders vorteilhaft erwiesen, da die Neigung zur Rauchbildung in der Abluft
(sog. Pluming) besonders gering und die Waschwirkung gegenüber mineralischen und fetthaltigen Anschmutzungen besonders ausgeprägt
ist.
Patentanmeldung D 7170 ~ jf ~ HENKEL KG SA
ZR-FE/Patente
Beispiele hierfür sind Gemische aus (al) Talgalkohol mit 4 - 6 EO,
(a2) Talgalkohol mit 12 - 16 EO,
(a3) technischer Oleylalkohol (d.h. Gemische aus Oleyl-
und Stearylalkohol) mit 6 bis 12 EO, beispielsweise im Verhältnis a : b = 2 : 1 bis 1 : 4 bzw.
a zu b zu c wie 2:1:1 bis 2:1:4 bzw. 1:1:1 bis 1:4:1.
Als vorteilhaft im Sinne einer geringen Neigung zum "Pluming" haben sich auch alkoxylierte Alkohole erwiesen,
bei deren Herstellung zunächst 1 bis 3 Mol Propylenoxid und anschließend 4 bis 20, vorzugsweise 4 bis 7 Mol
Ethylenoxid an den Alkohol angelagert wurden. Sie können insbesondere in den vorgenannten Gemischen die Komponen-
-^5 ten (al) und (a 2) ganz oder teilweise ersetzen.
Weitere geeignete nichtionische Tenside sind solche, die eine ähnliche Verteilung der Ethylenglykol- bzw. Propyleriglykolethergriippen
aufweisen unti sich "vtm Alkylphenole^
Fettaminen, Fettsäureamiden und Fettsäuren ab—
leiten- Zu den ethoxylierten Fettsäureamiden zählen auch die Fettsäuremono- bzw. diethanolamide bzw. die entsprechenden
Fettsäurepropanolamide. Brauchbar sind auch die wasserlöslichen, 20 bis 250 Ethylenglykolethergruppen
und 10 bis 100 Propylenglykolethergruppen enthaltenden
Polyethylenoxidaddukte an Polypropylenglykol, Ethylendiaminopolypropylenglykol
und Alkylpolypropylenglykol mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette* Die genannten
"Verbindungen enthalten üblicherweise pro Propylenglykol-Einheit 1 bis 5 Ethylenglykolhelnheiten.
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Patentanmeldung D 7170 - ^β - HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Schließlich können auch nichtionische Tenside vom Typ der Aminoxide
zugegen sein. Auch Polyglykolethergruppen aufweisende Aminoxide können mitverwendet werden. Die erfindungsgemäße Waschmittelkomponente
enthält 15 bis 28 Gew.-%, vorzugsweise 17 bis 25 Gew.-% und insbesondere 18 bis 23 Gew.-% an ethoxylierten nichtionischen
Tensiden.
Der Gehalt der Waschmittelkomponente an anionischen Tensiden, d.h. solchen vom Sulfonat- bzw. Sulfattyp, sowie Seife, soll weniger
als 0,5 %, vorzugsweise 0 % betragen. Es hat sich nämlich gezeigt,
daß bereits geringe Mengen an derartigen Zusätzen, insbesondere geringste Zusätze an Seife, bei der Sprühtrocknung zu einem Aufblähen
der Körner und damit zu einer Abnahme des erwünschten hohen Schüttgewichts sowie der Rieselfähigkeit führen.
Als anorganische Trägersubstanzen kommen in erster Linie Gerüststoffe
in Frage, welche auch die Härtebildner des Wassers zu binden bzw. zu fällen vermögen. Hierzu zählen die Polymerphosphate, insbesondere
Natriumtripolyphosphat sowie höherkondensierte Polymerphosphate, wie z.B. Natriumtetraphosphat. Die Polymerphosphate
können im Gemisch mit ihren Hydrolyseprodukten, d.h. Ortho- und Pyrophosphat, vorliegen, jedoch ist wegen des höheren Wasch- und
Calciumbindevermögens der Polyphosphate eine möglichst geringe Hydrolyse des Polyphosphats beim Ansetzen des Slurries und während
der Sprühtrocknung durch geeignete Maßnahmen anzustreben. Das Natriumtripolyphosphat
kommt vorzugsweise in wasserfreier Form oder als teilweise hydratisiertes Salz mit einem Kristallwassergehalt bis zu
2 Gew.-% zum Einsatz.
Patentanmeldung D 7170 HENKELKGaA
- yL — ZR-FE/Patente
Als Trägersubstanzen eignen sich insbesondere auch die synthetischen gebundenes Wasser enthaltenden Natriumalumosilikate
vom Zeolith Α-Typ. Sie können die Polymerphosphate ganz oder teilweise ersetzen, d.h. ihr Einsatz
ermöglicht auch die Herstellung phosphatfreier Mittel.
Die Zeolithe kommen in der üblichen hydratisierten, feinkristallinen Form zum Einsatz, d.h. sie weisen praktisch
-keine Teilchen größer als 30 Mikron auf und bestehen vorzugsweise
zu wenigstens 80 % aus Teilchen einer Größe von weniger als 10 Mikron. Ihr' Calciumbindevermogen, das nach
den Angaben der DE 24 12 837 bestimmt wird, liegt im
Bereich von 100 - 200 mg CaO/g. Brauchbar ist insbesondere der Zeolith NaA, ferner auch der Zeolith NaX und
Mischungen aus NaA und NaX.
Ein wesentlicher Bestandteil der Trägersubstanz sind Alkalimetallsilikate, insbesondere Natriumsilikate der
Zusammensetzung Na2O : SiO2 =1 : 1,5 bis 3,5, vorzugsweise
1 : 2 bis 1 : 2,5. Auch Gemische von Silikaten mit
unterschiedlichem Alkaligehalt können verwendet werden, beispielsweise ein Gemisch aus Na2O : SiO2 =1:2 und
Na2O : SiO2 = 1 : 2,5 - 3,3, wobei jedoch im Interesse
eines hohen Schüt-tgewichtes der Anteil der Silikate mit
höherem Na20-Gehalt zweckmäßigerweise überwiegen sollte.
Weitere brauchbare Trägersubstanzen, die im Gemisch mit
den vorstehend genannten Verbindungen vorliegen können, sind Natriumcarbonat, Natriumsulfat und Magnesiumsilikat.
Auch Verbindungen mit hohem Adsorptionsvermögen, wie feinteilige Kieselsäure, Tone oder Bentonite können
gegebenenfalls anwesend sein.
Patentanmeldung D717O -IA- HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Der Anteil der anorganischen Trägersubstanz beträgt insgesamt 40 bis 80 Gew.-^, bezogen auf wasserfreie bzw.
nichthydratisierte Bestandteile, vorzugsweise 45 bis 70 Gew.-%. Der Anteil an Natriumtripolyphosphat (einschl.
der Hydrolyseprodukte beträgt) 0 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 50 Ge-W.-/? und insbesondere 20 bis 40 Gew.-%. Der
Anteil der Alkalimetallsilikate liegt bei 5 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 6 bis 15 Gew.-% und insbesondere
6,5 bis 12 Gew.-%. Das Natriumalumosilikat ist in Anteilen von 0 bis 40 Gew.—%, vorzugsweise 3 bis
30 Gew.-% und insbesondere 5 bis 25 Gew.-% zugegen. Der Anteil an Natriumsilikat kann in solchen Trägersalzgemischen,
die im wesentlichen aus Natriumtripolyphosphat bzw. aus Zeolith sowie deren Gemischen bestehen, auch
über den angegebenen Maximalgehalt von 20 Gew.-% hinaus erhöht "werden, ohne daß sich daraus größere Nachteile für
das Lösungsverhalten der Partikel ergeben. Das gleiche gilt in den Fällen, in denen der Anteil des Natriumalumosilikats
über die angegebene Menge von 40 Gew.-% hinaus
erhöht wird. In diesen Fällen kann der Anteil an Zeolithen bis zu 65 Gew.-% betragen.
Obwohl der prozentuale Gehalt der Mittel an Polyphosphat im-Bereich herkömmlicher Vollwaschmittel liegen kann,
wird die Tendenz zur Phosphatreduktion bei der Erfindung voll berücksichtigt. Zum einen werden die Mittel gemäß
vorliegender Erfindung im Vergleich zu konventionellen, d.h. spezifisch leichten Waschpulvern in sehr viel geringerer
Dosierung eingesetzt, zum anderen kann der Anteil an Phosphat zugunsten des Anteils an Alumosilikat
erheblich, d.h. bis auf beispielsweise 10 Geu.-% reduziert oder auch gänzlich eliminiert werden.
Patentanmeldung ü 7170 - Jr5 - HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Das Verfahrensprodukt kann als sonstige organische Waschhilfsmittel
zusätzlich sogenannte Co-Builder enthalten,die bereits in geringen Mengen die Wirkung der Polyphosphate
und Natriumalumosilikate erheblich zu steigern vermögen. Als Co-Builder eignen sich insbesondere Polyphosphonsäuren
bzw. deren Alkalimetallsalze. Geeignete Polyphosphonsäuren sind l-Hydroxyethan-ljl-diphosphonsäure, Aminotri-(methylenphosphonsäure),
Ethylendiamintetra-(methylenphosphonsäure)
und deren höhere Homologen, wie z. B. Diethylentriaminpenta-Cmethylenphosphonsäure).
Weitere Co-3uilder sind komplexierend wirkende Aminopolycarbonsäuren.
Hierzu zählen insbesondere Alkalisalze der Nitrilotrieessigsäure und Ethylendiaminotetraessigsäure. Geeignet
sind ferner die Salze der Diethylentrianinopentaessigsäure sowie der höheren Homologen der genannten
Aninopolycarbonsäure. Die genannten Polysäuren kommen vorzugsweise
als Natriumsalze zum Einsatz.
Weiterhin eignen sich als Co-Bullder die polymeren Carbonsäuren
bzw. deren Salze mit einem "Molekulargewicht von mindestens 350 in Form der wasserlöslichen Natrium- oder
Kaliumsalze, wie Polyacrylsäure, Polymethacrylsäure, Poly- ^-hydroxyacrylsäure, Polymaleinsäure, Polyitaconsäure,
Polymesaconsäure, Polybutentricarbonsäure sowie die Copolymerisate der entsprechenden monomeren Carbonsäuren
untereinander oder mit ethylenlsch ungesättigten Verbindungen, wie Ethylen, Propylen, Isobutylen, Vinylraethylether
oder Furan. Als Beispiel sei das Copolymere aus Maleinsäure und Acrylsäure im Verhältnis 5 : 1 bis
1 : 5 genannt, unter geringen Mengen dieser Co-Builder
werden Mengenanteile von 0,5 bis 10, vorzugsweise 1 bis 5 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge der Waschmittelkomponente,
verstanden.
Ed230M3B539 3. 04 84
Patentanmeldung D 7170 - >*J - HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Weitere organische Waschmittelbestandteile, die in der
sprühgetrockneten Pulverkomponente anwesend sein können, sind Vergrauungsinhibitoren, optische Aufheller und Zusätze,
die das Viskositätsverhalten des Slurries regulieren, zum Beispiel Alkalisalze oder Toluol-, Cumol-
oder Xylolsulfonsäure sowie gegebenenfalls als Verdickungsmittel wirkende Polymere (z.B. vom Typ Carbopol),
Als Vergrauungsinhibitoren eignen sich insbesondere Carboxymethylcellulose, Methylcellulose, ferner wasserlösliche
Polyester und Polyamide aus mehrwertigen Carbonsäuren und Glykolen beziehungsweise Diaminen, die freie,
zur Salzbildung befähigte Carboxylgruppen, Betaingruppen oder SuIfobetaingruppen aufweisen sowie kolloidal in
Wasser lösliche Polymere beziehungsweise Copolymere des Vinylalkohole, Vinylpyrrolidon^, Acrylamids und Acrylnitrils.
Diese organischen Waschhilfsmit-fcelzusätze können
in Mengenanteilen von 0,5 bis 10 Gew.-% vorliegen.
Geeignete optische Aufheller sind die Alkallsalze der
4,4-Bis(-2"-anilino-4"-morpholino-l,3,5-triazinyl-6"-
2C amino)-stilben-2,2-disulfonsäure oder gleichartige aufgebaute
Verbindungen, die anstelle der Morpholinogruppe eine Diethanolaminogruppe, eine Methylaminogruppe oder
eine ß-Methoxyethylaminogruppe tragen. Weiterhin kommen
Aufheller vom Typ der substituierten Diphenylstyryle in Frage, z.B. die Alkalisalze des 4,4-Bis-(2-sulfostyryl)-diphenyls,
4,4-BIs(2I-ChIOr-S-SuIfostyryD-diphenyls und
4-(4-Chlorstyryl)-4-(2-sulfostyryl)-diphenyle-
Die Mittel weisen üblicherweise einen Wassergehalt von 8 bis 20 Gevu-%, vorzugsweise von 12bisl8 Gew.-? auf,
worunter sowohl das adsorptiv gebundene Wasser als auch das Hydrat wasser zn verstehen ist.
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Patentanmeldung D 71?0 - *$ - HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Der Anteil des im hydratisierten Natriumaluraosilikat gebundenen
Wassers liegt bei etwa 20 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge des hydratisierten Natriumalumosilikats; d.h. es ist der Hydratisierungsgrad, der sich im Gleichgewicht mit der Umgebung einstellt. Dieser
Anteil ist in der Berechnung der Wassermenge mitzuberücksichtigen. Grundsätzlich ist der Wassergehalt so zu bemessen, daß einwandfrei
rieseiförmige Produkte vorliegen. Vorzugsweise beträgt er 12 bis
18 Gew.-%.
Das Ansetzen und Verarbeiten des wäßrigen, zur Sprühtrocknung bestimmten
Wirkstoffkonzentrates (Slurry) erfolgt kontinuierlich und unter Einhaltung möglichst kurzer Verweilzeiten. Geeignete Vorrichtungen,
die sich zur kontinuierlichen Verarbeitung von Slurries eignen, sind bekannt und werden beispielsweise in der Zeitschrift
"Soap, Cosmetics, Chemical Specialities", August 1972, Seiten 27 bis 30, 44 und 46, insbesondere 28 - 30, unter der Bezeichnung "Dosex-Slurry-System"
näher beschrieben. Sie bestehen aus automatisch arbeitenden Wiege- und Dosierungsvorrichtungen für die festen und flüssigen
bzw. pastösen Rohstoffe sowie kontinuierlich arbeitenden Mischern, Pumpen sowie Filtern zur Abtrennung von Grobanteilen.
Der Zufluß der Rohstoffe zu der Mischvorrichtung und der Abfluß des
homogenisierten Slurries zur Hochdruckpumpe und von dort zur Sprühvorrichtung
wird automatisch gesteuert. Dadurch lassen sich kurze Verweilzeiten erzielen, und gleichzeitig wird der Tendenz zu Inhomogenitäten
und Entmischungserscheinungen im Slurry entgegengewirkt.
In einer bevorzugten Arbeitsweise werden die abgewogenen bzw. dosierten
flüssigen bis pastenfcrmigen Rohstoffe in einem Mischer, insbesondere
in zwei oder drei hintereinandergeschalteten Mischern gemischt und homogenisiert.
Die flüssigen Bestandteile, insbesondere das zugesetzte Wasser, werden
zweckmäßigerweise im vorgewärmten Zustand, d.h. mit einer Temperatur von wenigstens 60 C eingesetzt. Hierzu zählen insbesondere
die aufgeschmolzenen nichtionischen Tenside, das als filterfeuchte Paste vorliegende Alumosilikat sowie die wäßrige Lösung des Natrium-
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Silikats (Wasserglas-Lösung). Es empfiehlt sich ferner, diese flüssigen
Bestandteile und gegebenenfalls das zusätzliche Wasser vorzulegen und die wasserfreien Bestandteile, insbesondere das wasserfreie bzw.
gegebenenfalls teilweise hydratisierte Tripolyphosphat, unter starkem
Rühren hinzuzugeben.
Um eine ausreichende Fließfähigkeit des Slurries sowie Sprühprodukte
mit günstigen Pulvereigenschaften zu gewährleisten, wird die Viskosität des Slurries auf einen Bereich von 4000 bis maximal 20000 nPa«s,
vorzugsweise 5000 bis 15000 mPa*s und Temperaturen oberhalb 85 C bis
105 °C, beispielsweise auf 90 0C bis 102 °C, eingestellt. Das Erhitzen
erfolgt zweckmäßigerweise durch Vorerhitzen der flüssigen Rohstoffe und/oder Einleiten von Wasserdampf, insbesondere von überhitztem
Wasserdampf. Bei den angegebenen Temperaturen wird die Hydratation des Tripolyphosphats im Slurry weitgehend unterbunden beziehungsweise
soweit verzögert, daß kein unerwünschter Viskositätsanstieg innerhalb der Verarbeitungszeit eintritt. Durch diese gezielte Temperaturführung
können sowohl schnell als auch nur mäßig hydratisierende Tripolyphosphatqualitäten verwendet werden. Das Flüssighalten und
das Homogenisieren des Slurries wird durch Anwendung starker Scherkräfte bei intensivem Durchmischen mittels einer schnell laufenden
Rührvorrichtung unterstützt. Geeignet sind z.B. Turbinenrührer, die mit einer Tourenzahl von 300 bis 600 Touren pro Minute laufen. Die
Anwendung starker Scherkräfte verhindert überdies die Ausbildung von Strukturviskositäten. Im Falle von solchen Slurry-Ansätzen, die kein
Natriumtrxpolyphosphat enthalten, wird durch Verwendung von viskos!-
tätsregulierenden Mitteln zusätzlich dafür gesorgt, daß die bevorzugten Viskositätsbereiche eingehalten werden.
Der wäßrige Ansatz enthält insgesamt 50 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise
45 bis 38 Gew.-% Wasser, worin auch das adsorptiv bzw. als Hydrat gebundene Wasser enthalten ist. Höhere Wassergehalte sind unzweckmäßig,
da sie den Hydrolysierungsgrad des Tripolyphosphats erhöhen, den Energieverbrauch steigern und zu einer Erniedrigung des Schüttgewichts
führen. Geringere Gehalte können zu einer zu starken Viskositätserhöhung des Slurries führen und machen daher besondere Maßnahmen,
wie Erhöhung der Misch- und Förderleistung bzw. den Zusatz viskosi-
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tätserniedrigender Mittel, wie Toluol-, Xylol- oder Cumolsulfonat
erforderlich.
Nach Verlassen der Mischvorrichtung, die aus einem einzelnen Mischer
oder einer Kaskade von hintereinandergeschalteten zwei oder mehreren Mischern besteht, wird der homogenisierte Slurry zu einem Filter gepumpt.
Zweckmäßigerweise wird ein dynamisches Filter verwendet, mittels dem weiche Agglomerate zerquetscht werden können. Der Slurry
passiert dann eine weitere Homogenisierungsvorrichtung, beispielsweise
eine Homogenisierungspumpe und gelangt von dort zur Hochdruckpumpe,
von der aus sie zu den Sprühdüsen gefördert wird.
Die mittlere Verweilzeit des Slurries nach dem Zusammenführen der Mischungsbestandteile bis zum Übergang in den Hochdruckteil soll
möglichst kurz gehalten werden und nicht mehr als 30 Minuten, vorzugsweise nicht mehr als 20 Minuten und insbesondere nicht mehr als
15 Minuten betragen.
Für die Durchführung des Sprühtrocknungsverfahrens können konventionelle
Anlagen verwendet werden, wie sie auch bereits zur Herstellung konventioneller gesprühter Waschmittel benutzt werden. Solche
Anlagen bestehen üblicherweise aus Türmen von rundem Querschnitt, die im oberen Teil mit ringförmig angeordneten Sprühdüsen ausgestattet
sind. Sie verfügen weiterhin über Zuführungsvorrichtungen für die Trockengase sowie Entstaubungsanlagen für die Abluft. Bei der im allgemeinen
bevorzugten Gegenstromtrocknung wird das Trockengas in den unteren Teil des Turmes eingeführt und dem Produktstrom entgegengeführt,
während bei der Gleichstromtrocknung die Zufuhr der Trockengase im Kopf des Trockenturmes erfolgt.
Der Druck am Düseneingang beträgt 20 bis 45 bar, vorzugsweise 30 bis
AO bar, der Durchmesser der Düsenaustrittsöffnung 2,5 bis 5 mm, vorzugsweise
3,0 bis 4,0 mm und das Verhältnis von Druck zu Durchmesser der Düsenaustrittsöffnung 4 - 18 bar/mm und vorzugsweise 7,5 - 13,5
bar/mm. Die Einhaltung dieser Parameter ist für die Korneigenschaften der Verfahrensprodukte maßgebend. Deutliche Überschreitungen dieser
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Grenzen nach beiden Richtungen führen, insbesondere bei Drucksteigerung
bzw. Düsenverengung, zur Ausbildung mehr oder weniger unregelmäßig ausgebildeter Agglomerate mit unerwünschter Struktur, wodurch
sich ein geringeres Schüttgewicht und schlechtere Rieseleigenschaften
ergeben. Ein zu starkes Absenken des Druckes kann zu mangelhafter Zerstäubungsleistung und zum Ansetzen von Krusten im Bereich
der Düsenaustrittsöffnung und im Turm führen. Weniger günstige Pulvereigenschaften
werden auch bei Düsen mit zu großen, d.h. einen Durchmesser von 5 mm wesentlich überschreitenden Austrittsöffnungen erhalten.
Als besonders günstig hat sich z.B. ein Arbeiten mit einem Druck von ca. 35 bar bei einer Düsenöffnung von ca. 3 mm erwiesen.
Zweckmäßigerweise verwendet man Düsen, die auf das zu versprühende Gut eine Drallwirkung ausüben.
Die Sprühtrocknungsanlage wird mit heißer Luft bzw. heißen Verbrennungsgasen
betrieben, die vorzugsweise im Gegenstrom zum Sprühgut geführt werden. Zweckmäßigerweise wird das Trockengas tangential in
den Turm eingeführt, wodurch sich eine gewisse Drallwirkung ergibt. Die Eintrittstemperatur des Trockengases soll 250 C nicht überschreiten
und vorzugsweise 180 C bis 240 °C, insbesondere 200 °C bis 240 °C, betragen.
Ein Betreiben mit heißeren Trockengasen erfordert den Einsatz überwiegend
hochethoxylierter bzw. gemischtalkoxylierter Tenside, um
eine Rauchbildung in der Abluft zu unterbinden. Werden die vorstehend als bevorzugt offenbarten Tensidmischungen aus niedrig und hochethoxylierten
Verbindungen eingesetzt, kommt es bei Einhaltung des Tempera turb er«
bildung.
bildung.
raturbereiches von 200 C bis 240 C nicht zu Störungen durch Rauch-
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Hinsichtlich der Eingangstemperatur des Trockengases in
der Sprühtrocknungsanlage von l80 °C bis 240 C, vorzugsweise
von 200 0C bis 240 0C ist anzumerken, daß es sich
dabei um. Temperaturen des Gases im sogenannten Ringkanal
des Sprühturmes handelt. Die Temperatur aes im unteren Turmbereich mit dem Pulver in Berührung kommenden Trokkengases
liegt üblicherweise 10 0C bis 30 C niedriger.
Die Temperatur der Trockengase bei Verlassen des Trokkenturmes betragen im allgemeinen 80 C bis 95 C. Der
obere Wert kann gewissen Schwankungen unterliegen, der u. a. von den Außentemperaturen abhängt. Er soll so gewählt
werden, daß in den nachgeschalteten Entstaubungsanlagen der Taupunkt nicht unterschritten wird.
Das den Sprühturm verlassende Produkt weist im allgemeinen
eine Temperatur von 65 0C bis 80 0C auf. Es hat sich
als vorteilhaft erwiesen, wenn man das Produkt nach Verlassen des Sprühturmes unverzüglich, d. h. innerhalb weniger
als 5 Minuten, vorzugsweise innerhalb von 2 Minuten, auf Temperaturen unterhalb 35 °C, beispielsweise auf
20 0C bis 30 0C abkühlt. Dies kann beispielsweise in
einer pneumatischen Förderanlage erfolgen, die mit hinreichend kalter, d. h. eine Temperatur von weniger als
30 0C aufweisender Luft betrieben wird. Durch schnelles
Abkühlen wird eine Diffusion des nichtionischen Tensids an die Oberfläche der gesprühten Körner weitgehend verhindert.
An die Oberfläche der Partikel diffundiertes nichtionisches Tensid kann deren Rieselfähigkeit sowie
das Schüttgewicht herabsetzen. Sofern in der heißen Jahreszeit die Temperatur der Kühlluft nicht ausreicht,
das Produkt hinreichend schnell abzukühlen, ist ein nachträgliches Pudern empfehlenswert.
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Zum Pudern eignen sich feinteilige, in Wasser lösliche oder
dispergierbare Feststoffe bzw. Fluidisierungsmittel in einer Menge von 0,01 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Sprühprodukt. Hierdurch kann
die Rieselfähigkeit noch weiter verbessert bzw. können witterungsbedingte nachteilige Einflüsse auf die Pulvereigenschaften vermieden
werden. Als Überzugsmittel haben sich die feinteiligen synthetischen
Zeolithe vom Typ NaA bzw. NaX besonders bewährt. Die positive Wirkung dieser Zeolithe beschränkt sich nicht nur auf die
verbesserte Rieselfähigkeit, sondern steigert auch den Builderanteil und damit die Waschkraft des Produkts. Weiterhin eignet sich
feinteilige Kieselsäure mit großer spezifischer Oberfläche, insbesondere
pyrogene Kieselsäure (Aerosil^), als Fluidisierungsmittel. Der Anteil des Fluidisierungsmittels beträgt im Falle des Zeoliths
vorzugsweise 0,1 bis 2 Gew.-%, im Falle der feinteiligen Kieselsäure vorzugsweise 0,05 bis 0,5 Gew.-%, bezogen auf das körnige Sprühprodukt.
Andere bekannte und bereits zum Pudern klebriger Waschmittelkörner
vorgeschlagene Pulvermaterialien, wie feinteiliges Natriumtripolyphosphat, Natriumsulfat, Magnesiumsilikat,
Talk, Bentonit und organische Polymere wie Carboxymethylcellulose und Harnstoffharze, sind ebenfalls
brauchbar, sofern sie eine Korngröße von weniger als 0,1 mm, beispielsweise von 0,001 bis 0,08 mm aufweisen.
Grobteiligere Pulverprovenienzen, wie sie üblicherweise in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt werden, müssen
zuvor entsprechend zerkleinert werden, überzugsmittel
dieser Art werden vorzugsweise in Anteilen von 1 bis 3 Gew.-% eingesetzt.
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Das Beschichten beziehungsweise Pudern der sprühgetrockneten Körner kann vor, nach oder zweckmäßigerweise
zugleich mit dem Zumischen weiterer Pulverkomponenten erfolgen. Zu diesen Pulverkomponenten zählen Perverbindüngen,
Bleichaktivatoren (sogenannte Persäurevorläufer), Enzymgranulate, Schauminhibitoren bzw. Schaumaktivatoren
und sogenannte Compounds, d.h. aus Trägersubstanzen und Tensiden, insbesondere anionischen Tensiden, bzw. aus
Trägersubstanzen und Textilweichmachern bestehenden PuI-verprodukten.
Bei gleichzeitigem Einbringen des feintei— ligen Überzugs und weiterer Pulverkomponenten kann ein
zusätzlicher Mischprozeß eingespart werden.
Wasserunlösliche überzugsmittel, wie Zeolith und Kieselsäureaerogele,
können auch vor Abschluß der Sprühtrocknung, d.h. durch Einblasen in den unteren Teil des
Trockenturmes auf die bereits ausgebildeten VJaschmittelkörner aufgebracht werden. Das Einbringen des Beschichtungsmittels
in den Turm kann durch Zudosieren zur Trockenluft erfolgen.
Das Abpudern der sprühgetrockneten Körner führt unter anderem auch zu einer teilweisen Glättung der Kornoberfläche,
so daß auch das Rieselverhalten solcher Körner, die bereits von sich aus über eine sehr gute Schutt- und
Rieselfähigkeit verfügen, noch weiter verbessert wird. Auch kann dadurch das Schüttgewicht der Pulver geringfügig
erhöht werden, da das Uberzugsmaterial offenbar eine dichtere Packung der Körner ermöglicht.
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IS
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Das mittels Siebanalyse bestimmte Kornspektrum der Sprühprodukte ist vergleichsweise eng, d. h. mehr als
80 Gew.-%, meist sogar mehr als 85 Gew.-% der Körner
liegen innerhalb eines Bereiches zwischen 0,2 und 0,8 mm Maschenweite. Bei einem konventionellen Sprühpulver
mit niedrigem Schüttgewicht entfallen auf diesen Korngrößenbereich im allgemeinen nicht mehr als 50 bis 70
Gew.-%. Dementsprechend niedrig ist auch der Staubanteil der erfindungsgemäßen Pulverkomponente sowie der Anteil
an Uberkorn, so daß sich ein nachträgliches Sieben des Turmpulvers bzw. ein nachträglicher Zusatz an staubbindenden
Mitteln erübrigt.
Die erfindungsgemäße Waschmittelkomponente ist freifließend und übertrifft hinsichtlich ihrer Rieselfähigkeit;
die bekannten, spezifisch leichten, gesprühten Hohlkugelpulver.
Man kann ihre Rieselfähigkeit mit der von
trockenem Sand vergleichen, und zwar liegt die Rieselfähigkeit, die nach einem in den Beispielen angegebenen
Test durchgeführt werden kann, in der Größenordnung von über 60 %a vorzugsweise von 75 bis 95 % der eines
trockenen Sandes mit bestimmter Kornspezifikation.
überraschend ist, daß trotz des hohen Gehaltes an
•nichtionischen, zum Kleben neigenden Tensiden und des
Fehlens feinporiger, zur Aufnahme dieser Tenside befähigter Hohlräume die Partikel nicht zum Kleben bzw. zur
Abgabe dieser klebenden Bestandteile neigen. Im Gegensatz zu solchen Pulvern mit gleich hohem Gehalt an nichtionischem Tensid, bei dem letzteres auf zuvor hergestellte
saugfähige Sprühgranulate aufgebracht wurde, läßt sich auch das nichtionische Tensid nicht wieder teilweise
durch Abpressen zwischen Filterpapier entfernen. Die erfindungsgemäßen Partikel führen daher auch nicht zu einem
Fettigwerden bzw. ""Durchschlagen" von üblichen, nicht beschichteten
Kartonverpackungen.
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Ein weiterer Aspekt bei der Beurteilung eines Waschpulvers ist die Verdichtbarkeit des Pulvers- Es ist unvermeidlich,
daß bei der automatischen Abfüllung eines Waschpulvers dieses zunächst ein etwas größeres Schüttvolumen,
das sich auch bei einem kurzzeitigen Rüttelprozeß nur wenig vermindert, einnimmt. Bei dem weiteren
Transport der Packungen bis hin zum Verbraucher tritt dann allmählich eine Verdichtung ein. Der Verbraucher
bemerkt diesen Volumenschwund beim öffnen der Packung und zieht nicht s-elten daraus den Schluß, er habe eine unvollständig
gefüllte Packung erhalten. Bei üblichen spezifisch leichten Hohlkugelpulvern beträgt dieser
Volumenverlust 10 bis 15 %- Granulate mit überwiegend kugelförmigen Abmessungen, die z.B. durch Aufbringen von
!5 nichtionischem Tensid auf vorgesprühte Trägerkörner erhalten
werden, weisen Volumenverluste von etwa 10 % auf. Bei trockenem Sand liegt dieser Wert bei ca. 8 %. Die
erfindungsgemäßen Mittel übertreffen selbst noch diese Werte, d.h. hier liegen die Volumenabnahmen in der Regel
unter 10 % und erreichen in günstigen Fällen einen Wert von 5 %· Eie hone Volumenkonstanz, verbunden mit der hervorragenden
Rieselfähigkeit erleichtert insbesondere eine genaue und reproduzierbare Dosierung bei der Abfüllung
sowie beim Gebrauch.
Im übrigen können alle apparativen und verfahrensmäßigen Hilfsmittel eingesetzt werden, die in der neuzeitlichen
Sprühtrocknungstechnik üblich sind.
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Das Verfahrensprodukt kann mit zusätzlichen Pulverprodukten, die durch übliche Methoden hergestellt worden
sind und ein anderes Pulverspektrum aufweisen, vermischt werden. Dazu gehören beispielsweise
die körnigen Bleichmittel, die meist in Granulatform vorliegenden Bleichaktivatoren, Enzyme und schaumbeeinflussenden
Mittel. Zu diesen Pulverprodukten gehören aber auch Waschmittelvorprodukte, sogenannte compounds, die
aus anionischen Sulfonat- und/oder Sulfattensiden und gegebenenfalls Seifen zusammen mit Trägerstoffen wie
Natriumtriphosphat, Zeollth A und Wasserglas aufgebaut sind und durch übliche Sprühtrocknung oder Mischgranulation
hergestellt werden. Auch textilweichmachende Granulate, die quartäre Ammoniumverbindungen als Wirkstoffe
zusammen mit löslichen oder unlöslichen Trägerstoffen und Dispersionsinhibitoren enthalten, od-er die auf Basis
Schichtsilikate und langkettigen tertiären Aminen aufgebaut sind, kommen als Zusätze in Betracht. Diese zusätzlichen
Pulverprodukte sind aus anders gestalteten, bekannten Partikelformen aufgebaut, beispielsweise aus mehr
oder weniger kugelförmigen Beads, Prills oder Granulaten.
Sie sollen so beschaffen sein bzw. in solcher Menge eingesetzt werden, daß sie das Schüttgewicht bzw. die
Rieseleigenschaften der Mittel nicht bzw. nicht wesentlich herabsetzen. Dieses Schüttgewicht beträgt 650 bis
850 S/l* vorzugsweise 700 bis 800 g/l.
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Zu den weiteren Pulverkomponenten die den sprühgetrockneten Waschmitteln zugemischt werden können, zählen solche
Stoffe, die unter den Bedingungen der Sprühtrocknung instabil sind oder ihre spezifische Wirkung ganz oder teilweise
einbüßen oder die Eigenschaften des Sprühtrocknungs-Produktes nachteilig verändern würden. Beispiele
hierfür sind Enzyme aus der Klasse der Protease, Lipasen und Amylasen beziehungsweise deren Gemische. Besonders
geeignet sind aus Bakterienstämmen oder Pilzen, wie Bacillus subtillis, Bacillus licheniformis und Streptomyces
griseus gewonnene enzymatische Wirkstoffe. Auch Duftstoffe und Schaumdämpfungsraittel, wie Silicone oder
Paraffinkohlenwasserstoffe, werden zwecks Vermeidung von
Wirkungsverlusten in der Regel nachträglich der sprühge-
-jE trockneten Pulverkomponente zugesetzt.
Als Bleichkomponente zum Zumischen kommen die üblicherweise
in Wasch- und Bleichmittel verwendeten Perhydrate und Perverbindungen in Frage. Zu den Perhydraten zählen
bevorzugt Natriumperborat, das als Tetrahydrat oder auch als. Monohydrat vorliegen kann, ferner die Perhydrate des
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Patentanmeldung D 7170 - 26 - HENKELKGaA
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Natriumcarbonats (Natriumpercarbonat), des Natriumpyrophosphats
(Perpyrophosphat), des Natriumsilikats (Persilikat) sowie des Harnstoffes.
Diese Perhydrate können zusammen mit Bleichaktivatoren zum Einsatz kommen.
Bevorzugt kommt Natriumperborat-tetrahydrat in Verbindung mit Bleichaktivatoren als Bleichkomponente in Frage. Zu
den Bleichaktivatoren zählen insbesondere N-Acylverbindungen. Beispiele für geeignete N-Acylverbindungen sind
mehrfach acylierte Alkylendiamine, wie Tetraacetylmethylendiamin,
Tetraacetylethylendiamin sowie acylierte GIykolurile, wie Tetraacetylglykoluril. Weitere Beispiele
sind N-Alkyl-N-sulfonyl-carbonamide, N—Acylhydantoine,
N-aeylierte cyclische Triazole, Urazole, Diketopipera—
zine, Sulfurylamide, Cyanurate und Imidazoline. Als
O-Acylverbindungen kommen neben Carbonsäureanhydriden
insbesondere acylierte Zucker, wie Glucosepentaacetat in Frage. Bevorzugte Bleichaktivatoren sind Tetraacetylethylendiamin
und Glucosepentaacetat-
Die Enzyme, schaumbeeinflussende Mittel und Bleichaktivatoren
können zwecks Vermeidung von Viechseiwirkungen mit den übrigen Waschmittelbestandteilen während der Lagerung
der pulverförmigen Gemische in bekannter Weise granuliert
und/oder mit wasserlöslichen bzw. in Waschlaugen dispergierbaren Hüllsubstanzen überzogen sein. Als Granulierungsmittel
können übliche zur Aufnahme von Hydratwasser befähigte Salze dienen. Geeignete Hüllsubstanzen sind
wasserlösliche Polymere, wie Polyethylenglykol, Celluloseether, Celluloseester, wasserlösliche Stärkeether und
Stärkeester sowie nichtionische Tenside vom Typ der alkoxylierten
Alkohole, Alkylphenole, Fettsäure und Fettsäureamide.
Patentanmeldung D717O -^- HENKELKGaA
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Die erfindungsgemäß hergestellte Waschmittelkomponente
ist nur wenig schaumaktiv und läßt sich problemlos in Waschautomaten einsetzen. In den Fällen, in denen ein
starkes Schäumen der Waschmittel bei der Anwendung erwünscht ist, insbesondere beim Waschen empfindlicher Gewebearten
bzw. beim Waschen bei niedrigen Temperaturen, das vielfach von Hand durchgeführt wird, werden dem
sprühgetrockneten Pulverprodukt nachträglich schaumaktive Tenside sowie Tensidgemische, vorzugsweise in Compound-Porm,
zugesetzt. Hierzu zählen bekannte Aniontenside vom Sulfonat- und Sulfattyp sowie zwitterionische Tenside.
Ein solcher Zusatz kann darüber hinaus zu einer weiteren Anhebung der Waschkraft führen. Ihr Zusatz kann bis zu
10 Gew.-%, bezogen auf das fertige Gemisch, vorzugsweise 0,2 bis 8 Gew.-%, betragen. Hierfür geeignete Aniontenside
sind z.B. Alkylbenzolsulfonate, beispielsweise •n-Dodecylbenzolsulfonat, Olefinsulfonate, Alkansulfonate,
primäre oder sekundäre Alkylsulfate, -Sulfofettsäureester
sowie Sulfate von ethoxylierten bzw. propoxylierten höhermolekularen Alkoholen, monoalkylierte bzw. dialkylierte
SuIfosuccinate, Schwefelsäureester von Fettsäurepartialglyceriden
und Fettsäureester der 1,2-Dihydroxypropansulfonsäure. Als zwitterionische Tenside eignen
sich Alkylbetaine und insbesondere Alkylsulfonbetaine,
z.B. das 3-(N,N-dimethyl-*N-alkylammonium)-propan-l-sulfonat
und 2—hydroxypropan-1-sulfonat.
Patentanmeldung D717O - £8 - HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Von den genannten Tensiden sind die Alkylbenzolsulfonate,
Olefinsulfonate, Alkansulfonate, Fettalkoholsulfate,
OC -SuIfofettsäureester wegen ihrer schaumanhebenden und
gleichzeitig waschverstärkenden Wirkung als bevorzugt anzusehen. Sofern in erster Linie auf Schaumaktivierung
Wert gelegt wird, empfiehlt sich die Mitverwendung von Sulfaten ethoxylierter, insbesondere 1 bis 3 Glykolethergruppen
aufweisender Fettalkohole sowie von Alkylsulfobetaine.
Die anionischen Tenside bzw. deren Gemische liegen vorzugsweise
in Form der Natrium- oder Kaliumsalze sowie als Salze organischer Basen, wie Mono-, Di- oder Triethanolamin,
vor. Sofern die genannten anionischen und zwitterionischen Verbindungen einen aliphatischen Kohlenwasserstoffrest
besitzen, soll dieser bevorzugt geradkettig sein und 8 bis 20, insbesondere 12 bis 18 Kohlenstoffatome
aufweisen. In den Verbindungen mit einem araliphatischen Kohlenwasserstoffrest enthalten die vorzugsweise
unverzweigten Alkylketten im Mittel 6 bis 16, insbesondere 8 bis 14 Kohlenstoffatome.
Die zusätzlich fakultativ einzusetzenden anionischen und zwitterionischen Tenside kommen ebenfalls zweckmäßigerweise
in granulierter Form zum Einsatz. Als Granulierhilfsmittel bzw. Trägersubstanzen werden übliche anorganische
Salze, wie Natriumsulfat, Natriumcarbonat, Phosphate und Zeolithe sowie deren Gemische eingesetzt.
...
Patentanmeldung D717O _«"5_ HENKELKGaA
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Textilweichmachende Zusätze bestehen im allgemeinen aus Granulaten, die eine weichmachende quartäre Ammoniumverbindung
(QAV), z.B. Distearyldimethylammoniumchlorid, einen Träger und einen, die Dispersion in der Waschflotte
verzögernden Zusatz enthalten. Ein typisches derartiges Granulat besteht z.B. aus 86 Gew.-^ QAV, 10 Gew.-% pyrogene
Kieselsäure und 4 Gew.-% Siliconöl (mit pyrogener Kieselsäure) aktiviertes Polydimethylsiloxan; ein anderes
Granulat hat die Zusammensetzung 30 Gew.-% QAV, 20 Gew.-%
Natriumtriphosphat, 20 Gew.-% Zeolith NaA, 15 Gew.-2
Wasserglas, 2 Gew.-^ Silikonöl und Rest Wasser.
Bei der Auswahl der Kornspezifikation bzw. bei der
Granulierung und dem Umhüllen der Zusatzstoffe ist anzustreben, daß das Schüttgewicht und die mittlere
Korngröße der Partikel von den entsprechenden Parametern der erfindungsgemäßen Sprühtrocknungsprodukte nicht
wesentlich abweicht bzw. daß die Partikel keine zu rauhe bzw. zu unregelmäßige Oberfläche aufweisen. Da die zu—
sätzlichen Pulverbestandteilejedoch im allgemeinen einen
Anteil von 10 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise bis 30 Gew.-%
(bezogen auf fertiges Gemisch) nicht überschreiten, bleibt der Einfluß der Zuschläge auf die Pulvereigenschaften
Im allgemeinen gering-
Patentanmeldung D 7170 -Ί% - HENKELKGaA
^ ZR-FE/Patente
Die zum Ansetzen des Slurries verwendete Vorrichtung bestand aus einer Kaskade von 3 hintereinandergeschalteten Mischbehältern mit je-
weils 1,5 m Fassungsvermögen. Behälter 1 und 2 waren mit Turbinenrührern
(Drehzahl 480 U/min) ausgerüstet. Der 3. Behälter diente als Ausgleichsbehälter für den kontinuierlichen Betrieb. Das darin installierte
Rührwerk rotierte mit 280 U/min. Um einer Entmischung des Slurries vorzubeugen, wurde im 3. Behälter ein maximaler Füllstand
von 0,5 m eingestellt. Die mittlere Verweilzeit in der 3-stufigen Mischvorrichtung lag unter 15 Minuten.
Im ersten Mischbehälter wurden im 30-Sekunden-Takt Slurryansätze vorgemischt,
wobei jede Charge ein Gewicht von 123,2 kg aufwies. Es wurden jeweils zunächst die flüssigen, auf eine Temperatur von 70 C
erwärmten Bestandteile vorgelegt. Diese bestanden aus geschmolzenen nichtionischen Tensiden, dem wäßrigen, pumpfähigen Alumosilikat-Filterkuchen
und einer Reihe von wäßrigen Wirkstofflösungen. Durch Einleiten von Wasserdampf (6 bar) wurde der flüssige Ansatz
auf 95 C erhitzt- Nach Zumischen des Natriumtripolyphosphats wurde der Ansatz in den 2. Mischbehälter überführt, in dem unter weiterem
Einleiten von Wasserdampf der Slurry homogenisiert wurde. Die jeweiligen Einsatzmengen sind in Tabelle 1 aufgeführt.
Patentanmeldung
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Bestandteil | Ansatz (kg) | Wasseranteil (kg) |
Talgfettalkohol + 14 EO | 7,7 | |
Talgfettalkohol + 5 EO | 6,7 | - |
OleyWCetylalkohol + 8 EO | 7,9 | - |
optischer Aufheller | 1,9 | 1,7 |
Celluloseether | 1,0 | 0,3 |
Na-EDTMP | 2,1 | 1,4 |
Alumosilikat (Suspension} | 27,9 | 15,1 |
Na-Silikat (Na2O : SiO2 = 1 : 3,3) | 23,1 | 15,0 |
Natronlauge | 6,1 | 4,3 |
Tripolyphosphat | 38,8 | 3,9 |
Summe | 123,2 | 41,7 |
zusätzliches Wasser | ||
(einschließlich kondensierter | ||
Dampf) | - | 15,0 |
Es bedeuten:
EO = Ethylenoxidgruppen; Celluloseether = Gemisch aus 2 Teilen Natriumcarboxymethylcellulose
und 1 Teil Methylcellulose; EDTMP = Ethylendiaminotetramethylenphosphonat.
Das Verhältnis von Natriumsilikat und Natronlauge entsprach einem Verhältnis von Na2 : SiO =1:2. Das Tripolyphosphat war
prähydratisiert (1 % Wasser). Der jeweilige Ansatz enthielt nach vollständiger Homogenisierung 96,5 kg wasserfreie Feststoffe
und 56,7 kg Wasser (Wassergehalt 41,0 Gew.-%).
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ZR-FE/Patente
Die dem 3. Mischbehälter zugeführte und diesem kontinuierlich entnonimene
Aufschlämmung wies eine Viskosität von 1.1.500 niPa-s bei
O ^R^
95 C auf. Sie wurde über ein dynamisches Sieb (Ballestra-Sieb^ )
geführt, um gegebenenfalls vorhandene weiche Agglomerate zu zarstören. Der Slurry wurde anschließend zu einem kontinuierlich arbeitenden
Homogenisator gepumpt und'nach Passieren einer Hochdruckpumpe unter einem Druck von 35 bar über eine Steigleitung den Zerstäubungsdüsen
eines Sprühturms zugeführt. Die als Dralldüsen ausgebildeten Einstoffdüsen wiesen einen Öffnungsdurchmesser von 3 mm auf.
Das Verhältnis von Druck zu Düsenöffnung betrug 11,3 bar/mm. Der Durchsatz betrug 12 t/Stunde, bezogen auf sprühgetrocknetes Pulver.
Das von unten in den Sprühturm unter Drall eingeführte, durch Verbrennen
von Mineralöl erhitzte Trockengas (Durchsatz 60.000 m / Stunde) wies eine im Ringkanal gemessene Eingangstemperatur von 220 °C
und eine Ausgangstemperatur im Filter gemessen von 90 0C auf.
Die Staubexplosionsgrenze wurde bei einer Pulverkonzentration zwischen 30 und 200 g/m nicht erreicht, d.h. das Produkt ist in die Staubexplosionsklasse
0 einzuordnen. Das Rauchmeßgerät am Ausgang des Abluftfilters zeigt einen Ausschlag zwischen 0,02 und 0,08 Skalenteilen
an.
Das Sprühprodukt war nach Verlassen des Sprühturms leicht klebend und
wies eine Temperatur von 70 °C auf. Es wurde in einer pneumatischen Förderanlage in weniger als 1 Minute auf eine Temperatur von 26 C
gekühlt. Es bestand aus nicht klebenden, gut rieselfähigen, im wesentlichen
rundlichen Teilchen mit glatter Oberfläche und homogenem Querschnitt. Der Gehalt an Grobanteilen (1,6 mm - 3 mm) sowie an Staub
lag unter 0,1 Gew.-%. Das Schüttgewicht der Körner betrug 750 g/l und der Anteil des bei 130 C (Trocknungstemperatur) entfernbaren
Wassers betrug 13,1 Gew.-%. Eine Siebanalyse ergab folgende Kornverteilung (Gew.-%):
>1,6 mm = 0 %, 1,6 - 0,8 mm = 3 %, 0,9 - 0,4 mm = 48 %,
0,4 - 0,2 mm = 48 %, 0,2 - 0,1 mm = 1 %, < 0,1 mm = 0 %.
Patentanmeldung D 7170 - 3* - HENKELKGaA
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Zur Bestimmung des Rieselverhaltens wurde 1 Liter des
Pulvers in einem an seiner Auslauföffnung verschlossenen Trichter mit folgenden Abmessungen gefüllt.
Durchmesser der oberen öffnung 150 mm Durchmesser der unteren öffnung 10 mm
Höhe des konischen Trichterbereiches 230 mm Höhe des unten angesetzten zylinderischen
Bereichs 20 mm Neigungswinkel des konischen Bereiches (gegen Horizontale) 73
Als Vergleichssubstanz wurde trockener Seesand mit folgendem Kornspektrum gewählt.
mm über 1,5 bis 0,8 bis 0,4 bis 0,2 bis 0,1 Gew.-JS 0,2 11,9 54,7 30,1 3,1
Die Auslaufzeit des trockenen Sandes nach Freigabe der
Ausflußöffnung wurde mit 100 % angesetzt. Es ergaben sich folgende Vergleichswerte (Mittelwerte aus 5 Versuchen):
a) Sand 100 %
b) Versuchsprodukt 85 %
c) Hohlkugel-Pulver (handelsüblich) 60 - 70 %
d) durch Sprühtrocknung hergestelltes,
mit 20 % nichtionischem Tensid 86 %
nachbehandeltes Trägerkorn
Patentanmeldung D 7170 - <H - HENKELKGaA
ZR-FE/Patente
Zwecks Konfektionierung wurden 87,0 Gewichtsteile des
Versuchsproduktes mit
10 Gewichtsteilen an pulverförmiger)! Natriumperborattetrahydrat, das mit 0,2 Gewichtsteilen Parfümöl besprüht
worden war,
0,5 Gewichts.teilen eines Enzym-Granulates, hergestellt
durch VerpriTlen einer Enzym-Schmelze, und 2,3 Gewichtsteilen an granuliertem Tetraacetylethylendiamin
vermischt, "wobei die Korngröße der zugemischten Bestandteile
im Bereich zwischen 0,1 und 1 mm lag. Das Schüttgewicht erhöht sich dadurch auf 760 g/l. Die Rieselfähigkeit
änderte sich innerhalb der Fehlergrenzen nicht.
Das Gemisch erwies sich als hochwertiges, im Temperaturbereich zwischen 30 ° und 100 0C einsetzbares Waschmittel.
Hinsichtlich der Einspülbarkeit und der Rückstandsbildung in den Eingabevorrichtungen vollautomatischer Waschmaschinen
waren keine Unterschiede zwischen einem lockeren Sprühpulver und dem Versuchsprodukt erkennbar. Die Lösungseigenschaften
des unter (d) aufgeführten Vergleichsproduktes waren demgegenüber schlechter, wodurch es zu
Rückstandsbildung in der Einspülvorrichtung und auf den Textilien kam.
Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung einer körnigen, freifließenden,
in Wasser schnell löslichen Waschmittelkomponente mit einem Schüttgewicht von mindestens 600 g/l
und einer Korngröße von 0,1 bis 2 mm mit einem Gehalt an (a) alkoxylierten nichtionischen Tensiden, (b) anorganischen
Trägersubstanzen, (c) sonstigen organischen Waschhilfsstoffen und (d) adsorptiv bzw. als Hydrat
gebundenem Wasser, dadurch gekennzeichnet, daß man zwecks Herstellung der Waschmittelkomponente, enthaltend
15 bis 28 Gew.-% des Bestandteils (a), ^O bis
80 Gew.-% des Bestandteils (b), 0,5 bis 10 Gew.-^ des
Bestandteils (c), 10 bis 20 Gew.-% des' Bestandteils (d) und weniger als 0,5 Gew.-% an anionischen Tensiden,
einen wäßrigen Ansatz der Inhaltsstoffe, der eine Viskosität von 4000 bis 20000 mPa.s bei einer Temperatur
von 85 bis 105 °C aufweist, kontinuierlich homogenisiert und ihn mittels Düsen unter einem Druck von
bis 45 bar bei einem Durchmesser der Düsenaustrittsöffnung
von 2,5 bis 5 ram in einen Trockenturm versprüht, wobei das Verhältnis von Druck am Düseneingang
zum Durchmesser der Düsenaustrittsöffnung 4 bis 18 bar/mm beträgt.
Patentanmeldung D717O &
ZR-FE/Patente
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehalt des Mittels an (a) 15 bis 25 Gew.-%,
insbesondere 18 bis 23 Gew.-% 3 an (b) 45 bis 70
Gew.-%, an anionischen Tensiden 0 % und an adsorptiv bzw. als Hydrat gebundenem Wasser 12 bis 18 Gew.-%
beträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehalt an anorganischen Trägersubstanzen 45 bis 70 Gew.-% beträgt, wobei der Anteil
an Natriumtripolyphosphat 0 bis 60 Gew.-%} vorzugsweise
10 bis 50 Gew.-% 3 an Natriumsilikat (Zusammensetzung
Na2O : SiO2 =1 : 1,5 bis 1 : 3*5,
vorzugsweise 1 : 2 bis 1 : 2,5) 5 bis 20 Gew.-% , vor
zugsweise 6 bis 15 Gew.-% und an wasserhaltigem Natriun:alumosilikat
vom Zeolith-A-Typ 0 bis 40 Gew.-%3
vorzugsweise 3 bis 30 Gew.-% beträgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß man eine Viskosität des wäßrigen Ansatzes von 5OOO bis 15OOO mPa.s bei einer Temperatür
von 90 bis 102 0C einstellt.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4 } dadurch gekennzeichnet,
daß man einen Wassergehalt des wäßrigen Ansatzes von 50 bis 35 Gew.-%3 vorzugsweise von
45 bis 38 Gew.-% einstellt.
6· Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man das Ansetzen und Homogenisieren
des wäßrigen Ansatzes in einer Kaskade von 2 oder mehreren hintereinandergesehalteten Mischern durchgeführt
und eine mittlere Verweilzeit des Ansatzes in den Mischern nicht mehr als 20 Minuten, insbesondere
nicht mehr als 1 5 Minuten einhält.
Sd 230/438539 3. 04.S4
Patentanmeldung D717O 3 ~ ~
ZR-FE/Patente
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis ß» dadurch gekennzeichnet,
daß das Versprühen des wäßrigen Ansatzes unter einem Druck von 30 bis 40 bar mittels Düsen
mit einem Durchmesser der Austrittsöffnung von
3,0 bis 4,0 mm erfolgt, wobei das Verhältnis von Druck zu Durchmesser der Austrittsöffnung γ^ ^±s
13,5 bar/mm beträgt.
8. Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß man die Trockengase auf eine Eingangstemperatur im Sprühturm von ISO bis 240 0C einstellt
und die Trockengase im Gegenstrom zum versprühten Gut führt.
9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 8 » dadurch gekennzeichnet,
daß man das gesprühte Mittel innerhalb von 2 Minuten auf Temperaturen unterhalb 35 C
abkühlt.
. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9 , dadurch gekennzeichnet,
daß man das Mittel mit einem feinteiligen Überzugs- bzw. Fluidisierungsmittel pudert.
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