DE3343887A1 - Anordnung zur plazierung eines trenngels zwischen zwei in einem probenroehrchen befindlichen phasen - Google Patents
Anordnung zur plazierung eines trenngels zwischen zwei in einem probenroehrchen befindlichen phasenInfo
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Description
3343
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Plazierung eines Trenngeis zwischen zwei in einem oben offenen bzw. zu öffnenden
und unten geschlossenen Probenröhrchen befindlichen, zunächst eine Dispersion oder Suspension bildenden Phasen
unterschiedlichen spezifischen Gewichtes mit einem Behälter, in dem das ein zwischen dem spezifischen Gewicht der beiden
Phasen liegendes spezifisches Gewicht aufweisende Trenngel untergebracht ist und welcher wenigstens eine in das Innere
des Probenröhrchens mündende Trenngel-Durchlaßöffnung aufweist.
Derartige Anordnungen werden hauptsächlich bei der Blutuntersuchung
verwendet, wo nach Zugabe eines Gerinnungsmittels
in ein das Blut enthaltendes Probenröhrchen durch Zentrifugieren das Abtrennen des die eine Phase bildenden Blutkuchens
von dem die andere Phase darstellenden Serum erfolgt. Das Trenngel weist in etwa das spezifische Gewicht des Blutes
auf, so daß es sich während der Trennung des spezifisch schwereren Blutkuchens vom spezifisch leichteren Blutserum zwischen
diese beiden Phasen legt und so eine einwandfreie Trennschicht bildet. Allgemein bezieht sich die Erfindung auf Dispersionen
oder Suspensionen, bei denen ein spezifisch schwererer flüssiger oder fester Stoff mit einer spezifisch leichteren Flüssigkeit
gemischt ist.
Es sind verschiedene Anordnungen bekannt, mit denen durch Zentrifugieren ein thixotropes Trenngel zwischen die beiden
Phasen unterschiedlichen spezifischen Gewichtes gebracht werden kann.
Bei einer bekannten Anordnung der eingangs genannten Art (DE-OS 23 40 199) wird ein unten eine Öffnung aufweisender
kleiner Behälter nach Art eines Stopfens auf das das Blut enthaltende Probenröhrchen aufgesetzt. Während des Zentrifugierens
tritt dann das Trenngel langsam aus dem Behälter unten aus und legt sich zwischen die beiden getrennten Phasen.
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Bei einer anderen bekannten Lösung (DE-OS 23 59 670) wird das Trenngel am Boden des Probenröhrchens angeordnet,
von wo es dann im Laufe des Zentrifugierens des darauf angeordneten Blutes bedingt durch das mittlere spezifische
Gewicht aufsteigt und sich über die schwerere der voneinander getrennten Phasen legt. Um das Aufsteigen des Trenngels
beim Zentrifugieren zu begünstigen, kann auf dem Trenngel auch noch ein Verdrängungskörper angeordnet werden, welcher
das Gel beim Zentrifugieren verdrängt und durch einen in ihm vorgesehenen Kanal oder an seinem Außenumfang nach oben
fließen läßt (DE-OS 25 09 145, 25 45 749, 30 14 986).
Die Anordnung mit dem obenaufgesetzten Behälter hat den Nachteil, daß der Behälter erst nach dem Einbringen der
Dispersion in das Probenröhrchen aufgesetzt werden kann.
Dies ist besonders bei solchen Probenröhrchen nachteilig, die einen Bestandteil einer Blutentnahmevorrichtung bilden
und einen Blutabzugskolben enthalten. Dieser befindet sich vor der Blutentnahme im vorgeschobenen Zustand, so daß erst
nach der Blutentnahme bei zurückgezogenem Kolben und abgeschraubter Verschlußkappe der Behälter mit dem Trenngel
obenaufgesetzt werden kann.
Die Anordnung des Trenngels von vornherein am Boden des
Probenröhrchens läßt sich bei einen Blutabzugskolben aufweisenden Probenröhrchen überhaupt nicht anwenden und ist
auch bei anderen Probenröhrchen nachteilig, weil diese von vornherein mit dem Trenngel versehen werden müssen, so daß
der Benutzer keine Wahl mehr hat, ob er mit oder ohne Trenngel arbeiten will.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Anordnung der eingangs genannten Gattung zu schaffen,
welche auch bei mit einem einen Blutabzugskolben und eine Verschlußkappe aufweisenden Probenröhrchen versehenen Blut-
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entnahmevorrxchtungen schon vor der Blutabnahme angeordnet werden kann, aber auch bei sonstigen Probenröhrchen, die kein
Trenngel enthalten und für dessen Aufnahme auch nicht speziell ausgebildet sind, das Einbringen des Trenngels schon vor dem
Einfüllen der Dispersion gestattet.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß der bis unten in das Probenröhrchen einsetzbare Behälter einen geschlossenen
Boden und oben einen kolbenartig darin verschiebbaren Deckel mit wenigstens einer relativ zur Deckelfläche kleinen
Durchlaßöffnung besitzt und das spezifische Gewicht des Deckels größer als das des Trenngels ist.
Der Erfindungsgedanke ist also darin zu sehen, daß für die
Anordnung des Trenngels ein bis zum Bodens des Probenröhrchens in dieses einsetzbarer kleiner besonderer Behälter mit einem
Boden verwendet wird, welcher jedoch oben nicht völlig offen ist, sondern dort einen Deckel mit nur einer oder mehreren
relativ kleinen Öffnungen aufweist, so daß das Trenngel bei normaler Handhabung nicht ohne weiteres ausfließen kann,
sondern erst dann, wenn beim Zentrifugieren größere Fliehkräfte auftreten und der Deckel hierdurch allmählich zum Boden bewegt
wird, wobei das Trenngel durch die öffnungen nach außen gedrückt
wird. Beim Transport, während der Lagerung und bei normaler Handhabung ist dagegen ein Ausfließen des Gels nicht
zu befürchten, weil die öffnungen entsprechend klein ausgebildet sind. Außerdem kann der erfindungsgemäße Behälter ohne
weiteres zusätzlich durch eine abziehbare Klebefolie o.dgl. hermetisch verschlossen werden.
Am Gebrauchsort kann dann von Fall zu Fall entschieden werden, ob man bei einer Blutuntersuchung mit einem Trenngel arbeiten
will oder nicht. Gegebenenfalls braucht man lediglich in das Probenröhrchen den erfindungsgemäßen Behälter mit dem Trenngel
einsetzen, was bevorzugt vor dem Einfüllen des Blutes geschieht, aber auch noch danach erfolgen kann. Die erfindungsgemäße
Anordnung ist also sehr universell einsetzbar.
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Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung wird durch das Trenngel beim Zentrifugieren eine einwandfreie Trennschicht gebildet.
Durch eine geeignete Wahl der Größe der öffnungen im Deckel kann der Zeitpunkt, zu dem sich die Trennschicht während des
Zentrifugierens bildet, ohne weiteres gesteuert werden. Je kleiner die öffnungen gewählt werden, umso länger dauert es,
bis die Trennschicht gebildet ist. Aufgrund kleinerer öffnungen wird aber auch ein vorzeitiges Ausfließen des Trenngels wirksam
vermieden.
Der Behälter hat vorzugsweise eine kreiszylindrische Form, so daß er optimal in zylindrische Probenröhrchen hineinpaßt.
Sein Durchmesser ist kleiner als der Innendurchmesser der Probenröhrchen, so daß er zwanglos und ohne Reibung dort einsetzbar
ist.
Obwohl auch eine einfache Scheibe verwendet werden kann, hat der Deckel vorzugsweise Topfform, wodurch ein von einem Scheibenteil
axial vorstehender kreiszylindrischer Rand vorliegt, der eine einwandfreie Gleitführung des Deckels im kreiszylindrischen
Behälter ohne Verkantungsgefahr gewährleistet. Der Rand soll vom Scheibenteil axial nach außen vorstehen, damit
der Scheibenteil bis zum Boden des Behälters verschoben werden kann.
Eine einwandfreie Trennschichtbildung wird gewährleistet, wenn der Deckel eine zentrale Durchlaßöffnung aufweist.
Es ist aber auch möglich, daß der Deckel am Rande eine oder mehrere mit der Behälterwand die Durchlaßöffnungen bildende
Ausnehmungen aufweist.
Der Behälter kann am Boden des Probenröhrchens fixierbar sein, um unabhängig von seinem spezifischen Gewicht eine einwandfreie
Positionierung zu gestatten.
Wird ein Probenröhrchen mit einem darin eingesetzten Blutentnahmekolben
verwendet, so soll der Behälter dem Kolben zugeord-
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net sein, was vorzugsweise dadurch geschieht, daß er in eine Ausnehmung in der Vorderseite des Kolbens einsetzbar ist, und
zwar vorzugsweise dann, wenn der Kolben sich in seiner noch nicht zurückgezogenen Position am vorderen Ende des Probenröhrchens
befindet. Zweckmäßig ist die Ausnehmung die an der Vorderseite eines Topfkolbens ohnehin vorgesehen Vertiefung.
Bevorzugt soll der Behälter in der Ausnehmung des Kolbens festlegbar
sein.
Sofern eine derartige Blutentnahmevorrichtung von vornherein für die Aufnahme eines Trenngels bestimmt ist, kann der Behälter
auch einstückig mit dem Kolben sein. Gegenüber dem einfachen Einbringen eines Trenngels in die Vertiefung eines Topfkolbens
hat diese Ausführungsform jedoch den Vorteil, daß aufgrund
bzw. in
der Anordnung des kolbenförmigen Deckels auf/dem Behälter einerseits
ein vorzeitiges Ausfließen des Trenngels vermieden wird, andererseits aber ein vollständiges Austreten des Trenngels
aus dem Behälter bei an dessen Boden herabgedrücktem Deckel
gewährleistet wird.
Von ganz besonderem Vorteil ist es insbesondere bei der vorgenannten
Ausführungsform, wenn die nach außen weisenden Flächen des Deckels mit einer gerinnungsfördernden Substanz versehen
sind. Bei Verwendung eines Trenngels ist nämlich im allgemeinen auch die Zugabe einer gerinnungsfördernden Substanz erforderlieh,
für deren Einbringung nunmehr der erfindungsgemäß vorge-
sehene Deckel zusätzlich züP'seiner Funktion als Gel-Verdrängungsmittel
herangezogen wird. Bei dieser Ausführungsform übt also
der Deckel eine Doppelfunktion aus.
Nach einer ersten Ausführungsform ist die gerinnungsfördernde Substanz als Überzug auf die nach außen weisenden Flächen des
Deckels aufgebracht. Bei einem topfförmig ausgebildeten Deckel
kann die gerinnungsfördernde Substanz auch in diesen z.B. als Flüssigkeit oder Pulver eingebracht werden.
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Bevorzugt ist das spezifische Gewicht des Behälters mit Deckel größer als das der Dispersion oder Suspension, denn dann wird
unabhängig von jeder Fixierung des Behälters gewährleistet, daß der Behälter mit dem Deckel während des Zentrifugierens
oder der Handhabung nicht aufschwimmt.
Nachdem erfindungsgemäß der Deckel spezifisch schwerer als
das Trenngel sein soll, weist der Behälter allein ebenso wie das Trenngel zweckmäßig etwa das spezifische Gewicht der
Dispersion oder Suspension auf.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt:
Fig. 1 einen Mxttelvertikalschnitt eines bei der erfindungsgemäßen
Anordnung verwendeten Behälters,
Fig. 2 einen entsprechenden Mxttelvertikalschnitt des dazugehörigen kolbenartigen Deckels,
Fig. 3 einen entsprechenden Mxttelvertikalschnitt des Behälters nach Fig. 1 mit darin eingesetztem
Deckel nach Fig. 2 und eingefülltem Trenngel *
Fig. 4 eine Draufsicht des Gegenstandes der Fig. 3,
Fig. 5 eine entsprechende Draufsicht einer abgewandelten Ausführungsform,
Fig. 6 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer mit der erfindungsgemäßen Anordnung ausgestatteten
Blutentnahmevorrichtung bei vorgeschobenem Kolben,
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Fig. 7 eine zu Fig. 6 analoge teilweise geschnittene Seitenansicht bei zurückgezogenem Kolben und
abmontierter Kolbenstange sowie mit eingezogenem Blut und
Fig. 8 eine zu den Fig. 6, 7 analoge teilweise geschnittene Seitenansicht einer mit der erfindungsgemäßen Anordnung
ausgestatteten Blutentnahmevorrichtung nach dem Zentrifugieren.
Nach den Fig. 1 bis 4 wird für die Abfüllung bzw. Unterbringung des Trenngels ein kreiszylindrischer Behälter 11
verwendet, der einen geschlossenen ebenen Boden 13 aufweist und oben durchgehend offen ist. In diesem Behälter ist nach
Fig. 3 das Trenngel 16 bis zu etwa 3/4 seiner Höhe eingefüllt. Oben in den Behälter 11 ist ein topfförmiger Deckel 14 (Fig. 2,
3) eingesetzt, welcher aus einem eine kleine zentrale Durchlaßöffnung 15 aufweisenden scheibenförmigen Teil und einem
davon nach oben wegstehenden kreiszylindrischen Rand besteht. Der Durchmesser des Deckels 14 ist so gewählt, daß er innerhalb
des Behälters 11 nach Art eines Kolbens verschiebbar
ist, wobei jedoch das Innere des Behälters im wesentlichen nur durch die zentrale öffnung 15 mit dem Außenraum verbunden
ist.
Nach Fig. 5 können zur Herstellung dieser Verbindung auch an den Rändern des Deckels 14 Ausnehmungen 15' vorgesehen
sein, die zusammen mit der Innenwand des Behälters 11 die Durchlaßöffnungen zwischen dem Innenraum des Behälters 11
und dem Außenraum darstellen.
Nach Einbringen des Trenngels 16 in den Behälter 11 wird
der Deckel 14 aufgesetzt und in die aus Fig. 3 ersichtliche Position verschoben, in der der Deckel 14 mit dem oberen
Rand des Behälters 11 bündig ist. Um die so gebildete Anord-
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nun für den Transport und die Lagerung hermetisch nach außen abzuschließen, kann oben z.B. eine Klebefolie
aufgesetzt sein, die vor dem Gebrauch einfach abzuziehen ist.
Sowohl der Behälter 11 als auch der Deckel 14 können ohne
weiteres als Spritzgußteile aus Kunststoff hergestellt werden. Das spezifische Gewicht der gesamten Baueinheit bestehend
aus dem Behälter 11 und dem Deckel 14 muß höher
sein als das spezifische Gewicht der Dispersion oder Suspension, welche bei einer Blutuntersuehungsanordnung aus
Blut besteht. Das spezifische Gewicht von Blut beträgt ca. 1 ,05 p/cm . Diese Wahl des spezifischen Gewichtes der erwähnten
Baueinheit ist wichtig, damit der Behälter 11 mit dem Deckel 14 nicht nach der Blutentnahme oder bei der
Zentrifugierung aufschwimmt.
Wichtig ist weiter, daß der Deckel 14 ein größeres spezifisches Gewicht als das Trenngel 16 hat, dessen spezifisches
Gewicht im wesentlichen dem des ungetrennten Blutes entspricht. Der Behälter 11 wird vorzugsweise aus Polystyrol hergestellt
und soll ein spezifisches Gewicht etwa gleich dem des Blutes bzw. des Trenngels aufweisen (ca. 1,05 p/cm'). Der Deckel
soll bei einem Lochdurchmesser von etwa 1,3 bis 1,5 mm zur Bildung einer einwandfreien Trennschicht ein deutlich höheres
spezifisches Gewicht von z.B. über 1,1 p/cm aufweisen.
Nach Fig. 6 weist ein kreiszylindrisches Probenröhrchen 12
am unteren Ende eine Durchlaßöffnung 19 für eine Kolbenstange
20 auf, die zu einem innerhalb des Problenröhrchens angeordneten Kolben 17 führt. Oben ist das Probenröhrchen 12 durch
eine Verschlußkappe 21 verschlossen, von der ein Ansatz 22
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vorsteht, der von einer doppelseitig angeschärften Kanüle durchstochen werden kann, welche in der Zeichnung
nicht dargestellt ist.
Durch Abschrauben der Verschlußkappe 21 kann in den nach Fig. 6 in der vorgeschobenen Stellung befindlichen Topfkolben
17 von vorn der erfindungsgemäße Behälter 11 mit
dem Gel 16 und dem Deckel 14 eingesetzt werden. Durch geeignete Dimensionierung des Behälters 11 kann dieser in dem
Kolben 17 festgeklemmt werden, was jedoch nicht unbedingt der Fall sein muß. Anschließend wird dann die Verschlußkappe
21 wieder aufgeschraubt, so daß die Blutentnahmevorrichtung die aus Fig. 6 ersichtliche Position einnimmt. Grundsätzlich
kann der Behälter 11 aber auch schon bei der Iferstellung eingebracht werden.
Nunmehr wird auf den Ansatz 22 eine Kanüle aufgesetzt, die den im Ansatz 22 befindlichen Verschlußstopfen durchdringt,
so daß nach dem Einstechen der Kanüle in eine Vene und Zurückziehen des Kolbens 17 Blut von einem Patienten entnommen
werden kann. Nach dem Abnehmen des Blutes werden die Kanüle vom Ansatz 22 und die Kolbenstange 20 vom Kolben 17
entfernt. Dieser Zustand der Blutentnahmevorrichtung ist
in Fig. 7 dargestellt. Oberhalb des Kolbens 17 bzw. des erfindungsgemäßen Behälters 11 mit dem Deckel 14 befindet
sich das Blut 23.
In diesem Zustand wird die Blutentnahmevorrichtung in eine
in der Zeichnung nicht dargestellte Zentrifuge eingebracht,
in der am Probenröhrchen 23 in Richtung des Pfeiles F Zentrifugalkräfte aufgebracht werden. Diese drücken den
Deckel 14 aufgrund des entsprechend gewählten spezifischen Gewichtes stetig bis zum Boden 13 des Behälters 11, wobei
das Trenngel 16 durch die mittlere Durchlaßöffnung 15 bzw. die seitlichen Durchlaßöffnungen 15' (Fig. 5) austritt und
sich in der aus Fig. 8 ersichtlichen Weise zwischen den sich unten absetzenden Blutkuchen 23' und das nach oben steigende
SAD
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Blutserum 23" legt.
Wesentlich für die Erfindung ist, daß die Durchlaßöffnungen
15, 15' nicht zu groß gewählt werden, weil sonst das Trenngel
16 zu früh oder unkontrolliert aus dem Behälter 11 entweichen
kann.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung besteht
darin, daß die aus dem Behälter 11, dem Trenngel 16 und dem Deckel 14 bestehende Trenngel-Patrone völlig getrennt
vom Probenröhrchen oder der Blutentnahmevorrichtung hergestellt und komplettiert werden kann. Die Trenngel-Patrone
kann somit auch vollständig getrennt von Probenröhrchen und Blutentnahmevorrichtungen auf Lager gehalten und geliefert
werden.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Trenngel-Patrone kann jedes
beliebige Probenröhrchen, dessen Innenabmessungen so groß sind, daß sie das Einsetzen der erfindungsgemäßen Trenngel-Patrone
gestatten, wahlweise mit einem Trenngel versehen werden. Die Handhabung ist dabei völlig problemlos, und es
besteht keine Gefahr, daß die Bedienungsperson mit dem Trenngel in irgendeiner Weise in Berührung kommt.
Durch Veränderung der Größe und der Anordnung der Durchlaßöffnungen
15, 15' im Deckel 14 kann auf einfache Weise der Zeitpunkt beeinflußt werden, zu dem das Trenngel aus der
Trenngel-Patrone entweicht.
Ein weiterer besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß gemäß den Fig. 2 und 3 und Fig. 6 eine gerinnungsfordernde
Substanz den mit der Umgebung in Verbindung stehenden Flächen des Deckels 14 zugeordnet werden kann. Nach den Fig. 2 und 3
sind die nach außen weisenden Flächen des Deckels 14 mit einem Überzug 18 aus einer gerinnungsfördernden Substanz versehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist eine gerinnungsfordernde
Substanz 18' in das Innere des topfförmigen Deckels
14 eingebracht.
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Mit besonderem Vorteil läßt sich die erfindungsgemäße Anordnung
bei Blutentnahmevorrichtungen nach dem Saugkolbenprinzip verwenden, indem die Verwendung eines Trenngels ohne nachträgliche
Manipulation nach der Blutabnahme möglich ist. Insbesondere muß zum dosierten Zufließen des Gels kein
besonderer Behälter nachträglich aufgesetzt werden.
Beim Zentrifugieren drücken der Blutkuchen 23' (Fig. 8)
und der Deckel 14, der vorzugsweise ein höheres spezifisches Gewicht als der Blutkuchen aufweisen soll, auf das
Trenngel 16 und den am Boden des Topfkolbens 17 fixierten
Behälter, wodurch das Trenngel durch die Mittelöffnung 15 im Deckel 14 entweichen kann und schließlich die in Fig.
gezeigte Trennschicht aus dem Trenngel 16 bildet.
Vorteilhaft ist weiter, daß die Verschlußkappe 21 vor dem Zentrifugieren nicht abmontiert zu werden braucht.
Bei zentrischer Anordnung der Durchlaßöffnung 15 beträgt
die Querschnittsfläche der Öffnung ca. 1 bis 2 % der Gesamtdeckelfläche.
Bei Anordnung der Durchlaßöffnung 15' am Rande
des Deckels kann die Öffnungsfläche bis ca. 15 % der Gesamtdeckelfläche betragen. Für die endgültige Wahl der Größe
der Durchlaßöffnung spielen das spezifische Gewicht und die Bodendicke, also das Verhältnis von Durchmesser zur Länge
des Austrittskanals eine wesentliche Rolle.
Claims (1)
- Patentansprüche"1 ^Anordnung zur Plazierung eines Trenngels zwischen zwei in einem oben offenen bzw. zu öffnenden und unten geschlossenen Probenröhrchen befindlichen, zunächst eine Dispersion oder Suspension bildenden Phasen unterschiedlichen spezifischen Gewichtes mit einem Behälter, in dem das ein zwischen dem spezifischen Gewicht der beiden Phasen liegendes spezifisches Gewicht aufweisende Trenngel untergebracht ist und welcher wenigstens eine in das Innere des Probenröhrchens mündende Trenngel-Durchlaßöffnung aufweist, dadurch g e kennz e ichnet, daß der bis unten in das Probenröhrchen (12) einsetzbare Behälter (11) einen geschlossenen Boden (13) und oben einen kolbenartig darin verschiebbaren Deckel (14) mit wenigstens einer relativ zur Deckelfläche kleinen Durchlaßöffnung (15, 15') besitztMANITZ · FINSTERWALD · HEYN · MORGAN · BOOO MÜNCHEN 22 ■ ROBERT-KOCH-STRASSE 1 · TEL. (089) 224211 · TELEX 05-29672 PAIMl HANNS-JÖRG ROTERMUND · 7000 STUTTGART 50 (BAD CANNSTATT) ■ SEELBERGSTR. 23/25 · TEL. (0/11) 5G72 6IBAYER. VOLKSBANKEN AG · MÜNCHEN · BLZ 70090000 -'ΚΟΝΤΌ 7270 ■ POSTSCHECK: MÜNCHEN 770G2 805 BAYER. VEREINSBANK · MÜNCHEN - BLZ 70020270 · KONTO 578351 · BAYER. HYPO- U. WECHSELBANK. MÜNCHEN · BLZ 7002OUOl · KONTO IiHHOHU*«-BAD ORIGINAL3343337und daß das spezifische Gewicht des Deckels (14) größer als das des Trenngels (16) ist.2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (11) eine kreiszylindrische Form hat.3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Deckel (14) die Form eines vorzugsweise nach oben offenen Topfes hat.4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der Deckel (14) eine zentrale Durchlaßöffnung (15) aufweist.5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß der Deckel (14) am Rande eine oder mehrere mit der Behälterwand die Durchlaßöffnungen bildende Ausnehmungen (15') aufweist.6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der Behälter (11) am Boden des Probenröhrchens (12) fixierbar ist.7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Probenröhrchen Teil einer Blutentnahmevorrichtung ist, die einen im Probenröhrchen angeordneten, zu dessen Boden zurückziehbaren Kolben aufweist, dadurch gekennzeichnet , daß der Behälter (11) dem Kolben (17) zugeordnet ist.8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (11) in eine Ausnehmung in der Vorderseite des Kolbens (17) einsetzbar ist.ORIGINAL3343C379. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich-'n e t , daß die Ausnehmung die Vertiefung an der Vorderseite eines Topfkolbens (17) ist.0. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch g e kennzeichnet , daß der Behälter (11) in der Ausnehmung des Kolbens festlegbar ist.1. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet , daß der Behälter einstückig mit dem Kolben ist.2. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das spezifische Gewicht der aus dem Behälter (11) und dem Deckel (14) bestehenden Baueinheit größer als das spezifische Gewicht der Dispersion oder Suspension ist.3. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (11) allein ebenso wie das Trenngel (16) etwa das spezifische Gewicht der Dispersion oder Suspension aufweist.4. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 und 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß die von den Durchlaßöffnungen (15) eingenommene Fläche 1 bis 2 % der Gesamtdeckelfläche beträgt.5. Anordnung nach einem der Ansprüche 5 und 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß die von den Durchlaßöffnungen (15') eingenommene Fläche 5 bis 15 % der Gesamtdeckelflache beträgt.6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die nach außen weisenden Flächen des Deckels (14) mit einer gerinnungsfordernden Substanz (18, 18') versehen sind.,,. BAD-ORiQiNAL cöpy17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet , daß die gerinnungsfördernde Substanz (18) als Überzug auf die nach außen weisenden Flächen des Deckels (14) aufgebracht ist.18. Anordnung nach Anspruch 3 und 16, dadurch g e k e η η zeichnet, daß die gerinnungsfördernde Substanz (18') in den topfförmig ausgebildeten Deckel (14) eingebracht ist.
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