DE3340748A1 - Zahnradpumpe, insbesondere fuer medizinische zwecke - Google Patents

Zahnradpumpe, insbesondere fuer medizinische zwecke

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DE3340748A1 DE19833340748 DE3340748A DE3340748A1 DE 3340748 A1 DE3340748 A1 DE 3340748A1 DE 19833340748 DE19833340748 DE 19833340748 DE 3340748 A DE3340748 A DE 3340748A DE 3340748 A1 DE3340748 A1 DE 3340748A1
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Description

KÜHNEN & νγACKER
P Af ENTANWALTSBÜRa—
REGISTERED REPRESENTATIVES BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE
-k-
PATENTANWÄLTE
Fresenius AG R.-A. KÜHNEN*, dipl.-ing.
W. LUDERSCHMIDT**, dr., dipl.-chem.
P.-A. WACKER*, DIPL.-ING., DIPL.-WIRTSCH.-ING.
63 80 Bad Homburg
11 FR07 19 4/bu
Zahnradpumpe, insbesondere für medizinische Zwecke
Die Erfindung betrifft eine Zahnradpumpe, insbesondere für medizinische Zwecke, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zahnradpumpen werden in der Medizin beispielsweise im Bereich der Dialyse verwendet. Eine gattungsgemäße Zahnradpumpe, die unter anderem auch in diesem Bereich der Medizin Anwendung findet, weist ein Pumpengehäuse auf, das eine Grundplatte, eine Deckplatte und ein zwischen diesen angeordnetes Gehäusemittelteil aufweist. In der Pumpkammer des Gehäusemittelteiles sind wenigstens zwei Pumpenräder angeordnet, die bei der gattungsgemäßen Zahnradpumpe aus einem Sonderstahl wie beispielsweise Waukesha 88 bestehen. Die Pumpenräder sind auf drehenden Wellen befestigt, wobei auf der Welle des treibenden Pumpenrades, das mit dem angetriebenen Pumpenrad in Eingriff steht, ein Magnet befestigt ist, der einen Teil einer Magnetkupplung zur Übertragung der Antriebskräfte auf die Welle des treibenden Pumpenrades bildet. Sowohl die Wellen der Pumpenräder als auch deren Lagerbuchsen zur Lagerung im Pumpengehäuse bestehen bei der gattungsgemäßen Zahnradpumpe aus einem hochfesten Metall, wie beispielsweise Widia-Stahl, damit eine saubere Führung der teilweise mit hoher Drehzahl •
BI 'RO t>170 OHERURSEl'* BÜRO 8050 FREISING" ZWEIGBÜRO 8390 PASSAU
UNHENSTR/\S.SE 10 SCHNEGGSTRASSE 3-5 LUDWIGSTRASSE 2
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laufenden Pumpenräder und deren Wellen sichergestellt ist.
Hierbei ist jedoch nachteilig, daß die gattungsgemäße Zahnradpumpe aufgrund der verwendeten teueren Materialien und der aufwendigen Herstellung insbesondere im Bereich der Lagerung der drehenden Wellen der Pumpenräder nur sehr kostenintensiv zu fertigen ist.
Weiterhin weist die gattungsgemäße Zahnradpumpe den gravierenden Nachteil auf, daß trotz der Verwendung teuerer Materialien, die als verschleißfest gelten, trotzdem bei einer erheblichen Zahl von Zahnradpumpen, die insbesondere im medizinischen Bereich Anwendung finden, nach relativ kurzer Benutzungsdauer beträchtliche Verschleißerscheinungen insbesondere im Bereich der Wellen der Pumpenräder und deren Lagerungen im Pumpengehäuse auftreten. Wie im Rahmen der Erfindung durchgeführte Untersuchungen ergeben haben, sind diese Verschleißerscheinungen auf Materialzersetzungen der Lager und der Wellen aufgrund der Verwendung von aggressiven Reinigungsmedien wie beispielsweise Essigsäure zurückzuführen. Da jedoch eine Reinigung der Zahnradpumpen insbesondere im Bereich der Dialyse mit derartig aggressiven Reinigungsmitteln aus Hygienegründen unumgänglich ist, eignet sich die gattungsgemäße Zahnradpumpe nur sehr bedingt für die Anwendung im Bereich der Medizin, da sie sich trotz der Verwendung teuerer Materialien häufig als verschleiß- und störanfällig erwiesen hat.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Zahnradpumpe, insbesondere für medizinische Zwecke, der im Oberbegriff des Anspruchs 1 umrissenen Gattung zu schaffen, die einerseits eine kostengünstige Herstellung und andererseits hohe Verschleißfestigkeit auch für Anwendungsfälle, bei denen aggressive Reinigungsmedien verwendet werden, ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch das Vorsehen von feststehenden Achsen für die Pumpenräder wird zunächst erreicht, daß bei der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe keine Lager für drehende Wellen erforderlich sind, die insbesondere bei der Verwendung aggressiver Reinigungsmittel sehr verschleißempfindlich sind. Somit weist die erfindungsgemäße Zahnradpumpe den Vorteil auf, daß sie auch bei der Verwendung in Bereichen, in denen die Reinigung der Zahnradpumpe mittels aggressiver Medien unumgänglich ist, hohe Standfestigkeit hat, da ein Lagerverschleiß nicht auftreten kann.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe besteht darin, daß auch im Bereich zwischen Pumpenrädern und feststehenden Achsen durch die Verwendung von geeigneten Kunststoffen kein bzw. kein nennenswerter Verschleiß auftritt, so daß es nicht zu einer Verlagerung des Verschleißproblemes von der Lagerung der drehenden Wellen zu der Lagerung der auf den feststehenden Achsen drehenden Pumpenrädern kommt. Daß die Verwendung von aus Kunststoff bestehenden Pumpenrädern auch für die genannten kritischen Anwendungsgebiete, insbesondere im Bereich der Medizin, durchaus möglich ist, haben weitere im Rahmen der Erfindung durchgeführte Untersuchungen erwiesen.
Durch die Paarung der Pumpenräder aus Kunststoff mit den feststehenden Achsen ergibt sich weiterhin der Vorteil, daß bei der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe keinerlei Schmierung erforderlich ist, da die Kunststoffpumpenräder sehr gute Laufeigenschaften aufweisen, die eine Schmierung entbehr-
oQ lieh machen.
Durch das Vorsehen der Hohlwelle, die einerseits mit dem treibenden Pumpenrad verbunden ist und andererseits mit einem der Magneten der Magnetkupplung, wird erreicht, daß op- eine Antriebsverbindung zwischen dem Magneten und dem treibenden Pumpenrad möglich ist, obwohl das treibende Pumpenrad frei drehend auf einer feststehenden Achse angeordnet ist. Weiterhin ergibt sich der Vorteil, daß auch im Bereich
der Hohlwelle keine meßbare Abnutzung auftritt, da diese auch aus einem sehr widerstandsfähigen Kunststoff mit sehr guten Laufeigenschaften besteht.
Zwar wäre es grundsätzlich denkbar, das Pumpenrad auf einer aus einem entsprechenden Kunststoff bestehenden drehenden Welle zu befestigen, deren gute Laufeigenschafter ebenfalls zumindest einen verminderten Verschleiß im Bereich der Wellenlager erwarten ließe. Jedoch hat sich gezeigt, daß eine derartige Ausführung zu einer zu schwachen und flexiblen Pumpenradwelle führen würde, so daß diese Ausführung ungeeignet erscheint. Da die Welle, die das treibende Pumpenrad mit dem Magneten verbindet bei der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe als Hohlwelle ausgebildet ist, die auf der feststehenden Achse umläuft, ergeben sich bei der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe hinsichtlich Flexibilität keinerlei Probleme, da sich die Hohlwelle über ihre gesamte Länge auf der feststehenden Achse abstützen kann und überdies einen wesentlich größeren wirksamen Durchmesser aufweist-, als bei der zuvor beschriebenen grundsätzlich denkbaren Möglichkeit einer drehenden Welle mit einem Durchmesser, der ungefähr dem Durchmesser der Achsen der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe entsprechen würde. Eine entsprechende größere Dimensionierung derartiger denkbarer Kunststoffwellen ist aus Gründen des erhöhten Platzbedarfes und der damit wachsenden Gesamtgröße der Zahnradpumpe ungeeignet.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Sind die Pumpenräder und die Hohlwelle gemäß der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 2 aus Polytetrafluoräthylen-Graphit ausgebildet, ergeben sich besonders günstige Laufeigenschaften auf den feststehenden Achszapfen und weiterhin hat sich dieser Werkstoff als resistent insbesondere gegenüber allen im Bereich der Dialyse verwendeten Medien erwiesen.
BAD ORIGIfSiAL
Gemäß Anspruch 3 können das treibende Pumpenaggregat und die Hohlwelle einstückig ausgebildet sein, was hinsichtlich der Fertigung Vorteile mit sich bringt. Selbstverständlich können diese beiden Bauteile der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe auch auf andere Weise miteinander verbunden werden, falls dies aus irgendwelchen konstruktiven Gründen erforderlich sein sollte. So könnten das Pumpenrad und die Hohlwelle beispielsweise mittels einer Stiftverbindung miteinander verbunden werden.
Ist der Achszapfen des angetriebenen Pumpenrades nur in der Deckplatte des Pumpengehäuses geführt, ergibt sich der Vorteil, daß eine weitere Führungsausnehmung in der Grundplatte des Pumpengehäuses entfallen kann, was den Fertigungsaufwand vermindert. Eine derartige einseitige Führung des Achszapfens ist bei der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe deshalb möglich, da der Achszapfen nicht übermäßig lang ist und außerdem auf der Seite des angetriebenen Pumpenrades keine so großen Kräfte auf den Achszapfen übertragen werden, daß eine beiderseitige Führung erforderlich wäre.
Die Möglichkeit, die feststehenden Achszapfen sowohl des angetriebenen wie des treibenden Pumpenrades in die Deckplatte des Pumpengehäuses einzukleben ergibt insbesondere in fertigungstechnischer Hinsicht Vorteile, da das Kleben sowohl von der Material- als auch der Montageseite her wenig aufwendig ist.
Ist der Magnet der Magnetkupplung auf einer Nabe angeordnet, die an der Hohlwelle befestigt werden kann, ergibt sich der Vorteil, daß die Befestigung des Magneten an einem von der Hohlwelle unabhängigen Teil vorgesehen werden kann, so daß die Ausbildung der Hohlwelle selbst vor allem den Gesichtspunkten optimaler Laufeigenschaften auf dem feststehenden Achszapfen und Verschleißfestigkeit Rechnung trägt, wohingegen das Problem der Befestigung des Magneten auf die Nabe beschränkt ist, die dann lediglich noch an der Hohlwelle befestigt werden muß.
Besonders vorteilhaft ist dies durch Aufkleben des Magneten auf der Nabe gelöst, deren Montierbarkeit auf der Hohlwelle weiterhin dadurch optimiert werden kann, wenn die Nabe und die Hohlwelle mittels eines Bajonettverschlusses miteinander verbunden werden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung. 10
Es zeigt
Fig. 1 eine leicht vereinfachte Darstellung eines Längsschnittes durch eine erfindungsgemäße Zahnradpumpe,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene vergrößerte Darstellung eines Pumpenrades und einer damit verbundenen Hohlwelle der Zahnradpumpe gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht auf das Zahnrad und die Hohlwelle
gemäß Fig. 2 aus Richtung des Pfeiles III in Fig. 2 und
Fig. 4 eine Fig. 2 entsprechende Darstellung eines Längsschnittes durch eine Nabe und eines darauf befestigten Magneten der Zahnradpumpe gemäß Fig. 1.
Gemäß Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Zahnradpumpe 1 dar-3Q gestellt, die insbesondere für medizinische Zwecke wie beispielsweise der Dialyse geeignet ist. Die Zahnradpumpe 1 weist ein Pumpengehäuse 2 auf, das eine Grundplatte 3, eine Deckplatte 4 und ein Gehäusemittelteil 5 aufweist. Das Gehäusemittelteil 5 ist zwischen der Grundplatte 3 und der Deckplatte 4 angeordnet und mit diesen beispielsweise mittels Schrauben oder ähnlichen Befestigungsmitteln verbunden.
Das Gehäusemittelteil 5 weist einen Pumpenraum 6 auf, in
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33407A8
dem im Beispielsfalle zwei Pumpenräder 7 und 8 angeordnet sind. Hierbei handelt es sich bei dem Pumpenrad 7 um das treibende Pumpenrad, während das Pumpenrad 8 angetrieben ist.. Hierzu steht das Pumpenrad 8 mit dem Pumpenrad 7 in Kingriff.
Auf dem Pumpengehäuse 2 der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe 1 ist weiterhin eine Haube 9 in nicht näher dargestellter Weise befestigt. Im Innenraum 10 der Haube 9 ist ein Magnet 11 angeordnet, der einen Teil einer nicht näher dargestellten Magnetkupplung zum Übertragen der Antriebskräfte für die Zahnradpumpe 1 bildet.
Die Pumpenräder 7 und 8 sind erfindungsgemäß auf je einem feststehenden Achszapfen 12 bzw. 13 angeordnet. Hierzu sind die Achszapfen 12 und 13 in entsprechenden Führungsausnehmungen 14 bzw. 15 der Deckplatte 4 befestigt, wozu im Beispielsfalle eine Klebung verwendet wurde. Als geeigneter Werkstoff für die Achszapfen 12 und 13 hat sich beispielsweise V4A-Stahl erwiesen, während als Verbindungsmittel mit der Deckplatte 4 beispielsweise ein Kleber mit der Bezeichnung Loctite 648 geeignet ist. Mittels dieser Befestigung können die Achszapfen 12 und 13 exakt geführt im Punpemgehäuse 2 angeordnet werden, ohne daß weitere Führungsausnehmungen oder ähnliches erforderlich sind. Daraus ergibt sich der Vorteil, daß zusätzliche Führungsausnehmungen in der Grundplatte 3 entbehrlich sind, was deren Herstellungsaufwand erheblich vermindert.
QQ Als besonders geeigneter Werkstoff für die Pumpenräder 7 und 8 hat sich Polytetrafluoräthylen-Graphit (Teflon-Graphit) erwiesen, da dieser Werkstoff besonders gute Laufeigenschaften aufweist, so daß ein Auftreten von Verschleiß zwischen den Pumpenrädern 7 und 8 und den zugeordneten Achszapfen 12 bzw. 13 nicht oder in vernachlässigbarem Ausmaß auftritt. Weiterhin ist der genannte Werkstoff für die Pumpenräder 7 und 8 resistent gegen alle üblichen Medien, die insbesondere im medizinischen Bereich wie beispielswei-
■;/„. 33407Λ8 se bei der Dialyse von Zahnradpumpen gefördert werden müssen, bzw. zu deren Reinigung herangezogen werden.
Um die ohnehin schon guten Laufeigenschaften und insbesondere das Betriebsgeräusch der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe 1 weiter zu verbessern, können die Pumpenräder 7 und 8 mit einer Schrägverzahnung versehen werden, wo7u das treibende Pumpenrad 7 beispielsweise 6° links schrägverzahnt sein kann, während das getriebene Pumpenrad 8 entsprechend 6° rechts schräg verzahnt sein kann.
Wie weiterhin aus Fig. 1 ersichtlich ist, ist das treibende Pumpenrad 7 mit einer Welle 16 verbunden, die erfindungsgemäß als Hohlwelle ausgebildet ist. Im Beispielsfalle ist die Welle 16 einstückig mit dem Pumpenrad 7 verbunden und besteht aus demselben Werkstoff. Wie auch aus Fig. 2 hervorgeht, ergibt die einstückige Ausbildung des Pumpenrades 7 und der Welle 16 eine kompakte und stabile Baueinheit, die auch zur Übertragung großer Drehmomente geeignet ist.
Die im Beispielsfalle veranschaulichte einstückige Bauweise von Pumpenrad 7 und Welle 16 kann jedoch im Bedarfsfall auch durch eine andere Verbindung zwischen den genannten Bauteilen ersetzt werden, wozu beispielsweise eine Stiftverbin- : dung geeignet ist. ι
Wie weiterhin aus Fig. 2 ersichtlich ist, weisen das Pumpenrad 7 und die als Hohlwelle ausgebildete Welle 16 jeweils eine Durchgangsausnehmung 17 bzw. 18 auf, die im Falle der einstückigen Bauweise eine einzige zusammenhängende
go Durchgangsausnehmung bilden. An der dem Pumpenrad 7 abgewandten Seite weist die Welle 16 eine Riegelausnehmung 19 auf, die einen sich in Axialrichtung der Welle erstreckenden Bereich 20 und einen sich in Radialrichtung der Welle 16 erstreckenden Bereich 21 auweist. Wie aus Fig. 3 er-
gc sichtlich ist, ist auf der der Riegelausnehmung 19 diametral gegenüberliegenden Seite der Welle 16 eine weitere Riegelausnehmung 22 angeordnet, die entsprechend der Ausbildung der Riegelausnehmung 19 ausgebildet ist, wobei sich
BAD ORIGINAL
jedoch die radialen Bereiche 21 und 23 der Riegelausnehmungen 19 bzw. 22 gemäß der in Fig. 3 gewählten Darstellung einmal nach oben bzw. einmal nach unten erstrecken, also zum Mittelpunkt der Welle 16 symmetrisch angeordnet sind.
Wie Fig. 4 verdeutlicht, ist der Magnet 11 auf einer Nabe 24 angeordnet, die eine im Beispielsfalle zylindrische Hülse 25 mit einer inneren Ausnehmung 26 und einen an einem Ende der Hülse 25 angeordneten kreisringförmigen Flansch 27 aufweist. Der kreisringförmige Flansch 27 weist eine Innenausnehmung 28 mit einem Durchmesser auf, der dem der Innenausnehmung der Hülse 25 entspricht. Die Hülse 25 ist weiterhin mit zwei sich in Radialrichtung gegenüberstehenden Ausnehmungen 29 und 30 versehen, in denen Riegelstifte 31 bzw. 32 beispielsweise mittels einer Klebung befestigt sind. Der Magnet 11 selbst ist auf dem Außenumfang der Hülse 25 angeordnet und kann hierzu ebenfalls mittels einer Klebung auf der Hülse 25 befestigt werden.
Wie wiederum aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind das Pumpenrad 7 und die mit diesem verbundene Welle 16 auf dem Achszapfen 12 angeordnet, wobei sich die Welle 16 über ihre gesamte Länge auf dem Achszapfen 12 abstützt, so daß trotz des Kunststoff-Werkstoffes für die Welle 16 keine Durchbiegungen zu befürchten sind. Für den Durchtritt der Welle 16 durch die Grundplatte 3 und eines Anschlußflansches 33 der Haube 9 weisen diese Durchtrittsausnehmungen 34 bzw. 35 auf. Wie weiterhin Fig. 1 zeigt, ist die Nabe 24 mit dem auf ihr befestigten Magneten 11 im Beispielsfalle auf dem in den Raum 10 der Haube 9 ragenden Bereich der Welle IG angeordnet, wobei die Riegelstifte 31 und 32 in die entsprechenden Rigelausnehmungen 19 bzw. 22 eingreifen. Bei der dargestellten Ausführungsform bilden die Riegelausnehmungen 19 und 23 und die Riegelstifte 31 und 32 einen Bajonettverschluß, der seine Riegelwirkung nach einer Drehung der Nabe 24 aufbaut, wobei die Riegelstifte 31 und 32 zunächst in die axialen Bereiche 20 bzw. 36 der Riegelausnehmungen 19 bzw. 22 eingeführt werden. Nach der Dre-
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hung der Nabe werden die Riegelstifte 31 und 32 in die radialen Bereiche 21 bzw. 23 der lUegelausnehmungen 19 bzw. 22 eingeführt, wonach die Riegelstifte 31 und 32 die entsprechenden benachbarten Wandbereiche der Welle 16 hintergreifen, so daß ein Heruntergleiten der Nabe 24 von der Hohlwelle 16 verhindert wird.
Zur Montage der zuvor beschriebenen Zahnradpumpe 1 müssen somit vor der Anordnung der Nabe 24 auf der Welle 16 lediglieh die Achszapfen 12 und 13 in der Deckplatte 4 des Pumpengehäuses 2 befestigt werden, wonach die Pumpenräder 7 und 8 auf die Achszapfen 12 bzw» 13 aufgesteckt werden können. Im Zuge des Anordnens des Pumpenrades 7 wird die mit diesem verbundene Welle 16 ebenfalls auf dem Achszapfen 12 angeordnet, wonach die Nabe 24 mit dem Magneten 11 in der zuvor beschriebenen Weise auf der Welle 16 gesichert wird. Sämtliche andere Montageschritte zur endgültigen Verbindung der Deckplatte 4, der Grundplatte 3 und des Gehäusemittelstückes 6 sowie der Befestigung der Haube 9 auf dem Pumpengehäuse 2 können in üblicher Weise durchgeführt werden.
Die zuvor beschriebenen Montageschritte zeigen, daß die erfindungsgemäße Zahnradpumpe 1 auf äußerst günstige und schnelle Weise zu montieren ist und daß aufgrund des Vorsehens zweier feststehender Achszapfen 12 und 13 eine Reihe von aufwendigen Fertigungs- und Montageschritten wegfallen, wie sie bei Zahnradpumpen mit sich drehenden Wellen für die Pumpenräder 7 und 8 erforderlich wären. Andererseits
QQ ist bei der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe 1 trotzdem auf äußerst einfache Weise die Antriebsverbindung zwischen dem Magneten 11 und dem treibenden Pumpenrad 7 mittels der als Hohlwelle ausgebildeten Welle 16 gewährleistet, wobei trotz deren Ausbildung aus Kunststoff eine genügend große Stabilitat erreicht wird, da die Wello 16 über ihre gesamte Länge auf dem Achszapfen 12 gelagert ist. Andererseits wird dadurch der Verschleiß nicht erhöht, da die Welle 16 ebenso wie die Pumpenräder 7 und 8 aus einem verschleißfesten
BAD ORIGINAL
Kunststoff mit sehr guten Laufeigenschaften gefertigt werden kann, der auch gegenüber allen insbesondere im Medizinbereich üblichen Medien widerstandsfähig ist.

Claims (10)

  1. P ATENTANVV Atf4SBU1RO '-
    REGISTERED REPRESENTATIVES UEFORI-: THE El' U)PEAN PATENT OFFICE
    . i'ATENT ANWÄLTE
    Fresenius AG
    R.-A. KÜHNEN*, DIPL.-ING.
    W. LUDERSCHMIDT**, DR.. dipl.-chem.
    ,-,o~ - -, TT , P.-A. WACKER*, DIPL.-ING.. DIPL.-WIRTSCH.-ING.
    Bad Homburg
    11 FR07 19 4/bu
    Patentansprüche
    Zahnradpumpe, insbesondere für medizinische Zwecke, mit einem Pumpengehäuse, das eine Grundplatte, eine Deckplatte und ein zwischen diesen angeordnetes Gehäusemittelteil aufweist, in dem wenigstens zwei Pumpenräder angeordnet sind, von denen eines treibt und wenigstens ein weiteres angetrieben ISt7 und mit einem Magneten, der als Teil einer Magnetkupplung zur Übertragung der Antriebskräfte auf einer mit dem treibenden Pumpenrad verbundenen Welle angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem treibenden Pum-
    ; · penrad (7) verbundene Welle (16) als Hohlwelle ausge- \ bildet ist, daß das treibende Pumpenrad (7), das angetriebene Pumpenrad (8) und die als Hohlwelle ausgebildete Welle (16) aus Kunststoff hergestellt sind, und daß die Pumpenräder (7, 8) und die als Hohlwelle ausgebildete Welle (16) auf je einem im Pumpengehäuse (2) feststehenden Achszapfen (12, 13) angeordnet sind.
  2. 2. Zahnradpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, d^ß der Werkstoff der Pumpenrädor (7, 8) und der Welle
    BÜRO 6370 OBERURSEI.·· B(IRO BuSO I1RFlSINC;* ZWIK .It(JRO B.Wü PASSAIl
    LINDENSTRASSE 10 SCHNIX;C.S[RASSE 3-5 LUDWIGSIRASSU 2
    TEL. 06171/56849 TEL. OiJ61 62091 TEL. 0851.36616
    TEl EX 4 186343 real d TELEX 320547 pawa d ■ -----
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    (16) Polytetrafluoräthylen-Graphit ist.
  3. 3. Zahnradpumpe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das treibende Pumpenrad (7) und die als Hohlwelle ausgebildete Welle (16) einstückig miteinander verbunden sind.
  4. 4. Zahnradpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Achszapfen (13) des angetriebenen Pumpenrades (8) nur in der Deckplatte (4) geführt ist.
  5. 5. Zahnradpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die feststehenden Achszapfen (12,
    13) in die Deckplatte (4) eingeklebt sind.
  6. 6. Zahnradpumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Magent (11) auf einer Nabe (24) angeordnet ist, die an der Hohlwelle (16) befestigt ist·
  7. 7. Zahnradpumpe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Magnet (11) auf der Nabe (24) aufgeklebt ist.
  8. 8. Zahnradpumpe nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Nabe (24) mit einer Ausnehmung (26) versehen ist, deren Innendurchmesser dem Außendurchmesser der als Hohlwelle ausgebildeten Welle (16) angepaßt ist.
  9. 9. Zahnradpumpe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
    daß wenigstens ein Riegelstift (31, 32) radial nach innen in die Ausnehmung (26) der Nabe (24) ragt und in eine passende Riegelausnehmung (19 bzw. 23) der Hohlgg welle (16) eingreift.
  10. 10. Zahnradpumpe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen Nabe (24) und Welle (16)
    nach Art eines Bajonettverschlusses ausgebildet ist und daß die Nabe (24) auf der Welle (16) angeordnet ist.
    BAD ORfGINAL
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