DE3317067C2 - - Google Patents
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- DE3317067C2 DE3317067C2 DE3317067A DE3317067A DE3317067C2 DE 3317067 C2 DE3317067 C2 DE 3317067C2 DE 3317067 A DE3317067 A DE 3317067A DE 3317067 A DE3317067 A DE 3317067A DE 3317067 C2 DE3317067 C2 DE 3317067C2
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- B41J2/005—Typewriters or selective printing mechanisms characterised by the printing or marking process for which they are designed characterised by bringing liquid or particles selectively into contact with a printing material
- B41J2/01—Ink jet
- B41J2/135—Nozzles
- B41J2/165—Preventing or detecting of nozzle clogging, e.g. cleaning, capping or moistening for nozzles
- B41J2/16517—Cleaning of print head nozzles
- B41J2/1652—Cleaning of print head nozzles by driving a fluid through the nozzles to the outside thereof, e.g. by applying pressure to the inside or vacuum at the outside of the print head
- B41J2/16523—Waste ink collection from caps or spittoons, e.g. by suction
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Reinigungseinrich
tung für den Aufzeichnungskopf eines Tintenstrahldruckers
und ein Tintenbehältnis zur Verwendung in der Reinigungs
einrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1
bzw. 13.
Aus der GB-A-20 77 662 ist eine dem Druckknopf eines Tinten
strahldruckers zugeordnete Reinigungseinrichtung bekannt,
mit der Tinte aus den Tintenausstoßöffnungen absaugbar ist.
Die Reinigungseinrichtung hat eine Saugpumpe, durch deren
Betätigung die Tinte von der Tintenausstoßöffnung über
einen Verbindungsabschnitt in ein Behältnis zur Aufnahme
der abgesaugten Tinte absaugbar ist. Beim Betrieb eines
derartigen Tintenstrahldruckers kann es vorkommen, daß die
Reinigungseinrichtung betätätigt wird, wenn kein Tintenbe
hältnis an die Reinigungseinrichtung angeschlossen ist. In
diesem Fall strömt die abgesaugte Tinte aus dem Verbin
dungsabschnitt ab und kann zu einer Verschmutzung des Druc
kers und des Aufzeichnungspapiers führen. Im Fall, daß die
Reinigungseinrichtung betätigt wird, wenn kein Tintenbe
hältnis für Frischtinte angeschlossen ist, wird über die
Reinigungseinrichtung Luft angesaugt, die bei einem sich
anschließenden Druckvorgang zu Störungen in der Tintenzu
fuhr und damit zu einer Beeinträchtigung des Druckbildes
führen können.
In der DE-OS 30 40 055 und in der DE-OS 26 10 518 sind je
weils Reinigungseinrichtungen für Tintenstrahldrucker ge
zeigt, bei denen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereit
schaft die Tintenausstoßöffnungen über eine Reinigungsein
richtung gespült werden können, wobei die überflüssige
Tinte einem Tintenbehältnis zugeführt wird. Wie bereits im
vorbeschriebenen Fall kann auch bei diesen bekannten Tin
tenstrahldruckern das Betätigen der Absaugeinrichtung bei
nichteingesetztem Tintenbehältnis zu einer Verschmutzung
des Druckers und des Aufzeichnungspapiers führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsge
mäße Reinigungseinrichtung bzw. das gattungsgemäße Tinten
behältnis derart weiterzubilden, daß bei einem Absaugvor
gang zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Auf
zeichnungskopfes einem Verschmutzen des Druckers durch
austretende abgesaugte Tinte bzw. dem Ansaugen von Luft
vorgebeugt wird.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich der Reinigungseinrichtung
durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Pa
tentanspruchs 1 und hinsichtlich des Tintenbehältnisses
durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Pa
tentanspruchs 13 gelöst.
Durch die Maßnahme, die Betätigungseinrichtung der Reini
gungseinrichtung mit Hilfe einer Arretiereinrichtung zu
sperren, wenn kein Tintenbehältnis in dem Tintenstrahldruc
ker eingesetzt ist, und die Arretierung selbsttätig durch
Einsetzen des Tintenbehältnisses zu lösen, wird das Betä
tigen der Reinigungseinrichtung bei nichteingesetztem Tin
tenbehältnis zuverlässig verhindert, so daß während dem
Absaugvorgang keine Verschmutzung des Tintenstrahldruckers
oder des Aufzeichnungspapiers bzw. kein Ansaugen von Luft
auftreten kann.
Durch Merkmalkombination der Unteransprüche 6 bis 12 läßt
sich die Betriebssicherheit der Reinigungseinrichtung
weiter erhöhen, da durch diese Maßnahmen das ordnungsgemäße
Durchführen des Absaugvorgangs gewährleistet ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Reinigungseinrich
tung in Verbindung mit einem Tintenbehältnis betrieben
wird, das sowohl einen Speicher für die dem Aufzeichnungs
kopf zuzuführende Tinte als auch einen Speicher für die vom
Aufzeichnungskopf abgesaugte Tinte aufweist.
Vorteilhafte Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
sind in den übrigen Unteransprüchen aufgeführt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbei
spielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläu
tert.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Reinigungseinrichtung für einen Tintenstrahldrucker,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Reinigungseinrichtung,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Rasteinrichtung
für einen Betätigungshebel einer Absaugeinrichtung und
Fig. 4, 5 und 6 die Funktionsweise der Rasteinrichtung.
Gemäß Fig. 1 umfaßt ein Tintenstrahldrucker
einen Aufzeichnungskopf
RH, der eine Tintenmenge aufnimmt. Die Tinte
wird einer Düseneinheit N zugeführt und von dort abgegeben.
Der Aufzeichnungskopf RH ist über ein Zuführrohr T
an ein Tintenbehältnis 9 angeschlossen, aus dem frische Tinte dem
Aufzeichnungskopf RH zugeführt wird. Die Tintenausstoßöffnungen des
Aufzeichnungskopfes RH sind durch eine Kappeneinrichtung 5 verschließbar,
die über ein Rohr 7 an eine Saug
pumpe 6 angeschlossen ist. Die Saug
pumpe 6 ist ihrerseits über ein Rohr 8 an das Tintenbehältnis 9
angeschlossen.
Fig. 2 zeigt den detaillierten Aufbau einer im Drucker
vorgesehenen Reinigungseinrichtung zur Wiederherstellung von
dessen Funktionsfähigkeit. In der Fig. 2 ist ein erster Betätigungs
hebel 1 dargestellt, der zum Ausführen eines Verkappungs
vorganges und eines Absaugvorganges
dient. Der erste Betätigungshebel 1 ist
über einen Stift 4 am oberen Ende einer Stütze 3 drehbar
gelagert. Die Stütze 3 ist auf einer Basis 2 angeordnet. Der erste
Betätigungshebel 1 kann von außen betätigt werden. In einem Endabschnitt
des ersten Betätigungshebels 1 ist ein Führungsschlitz 1a
ausgebildet, in dem ein an der Kappeneinrichtung 5 angeordneter
Stift 5a angeordnet ist.
Die Kappeneinrichtung 5 ist mit einer elastischen Dichtung versehen,
um den Raum zwischen dem Aufzeichnungskopf RH
und der darüber gesetzten Kappeneinrichtung 5 abzudichten. In diesem
Zustand wird, wie in Fig. 1 gezeigt ist, die Spitze der Düseneinheit N, d. h. die Tintenausstoßöffnung von der Kappeneinrichtung 5
dichtend verschlossen. Die Saug
pumpe 6 ist an der Deck
fläche der Basis 2 befestigt und über die Leitungen oder Ka
näle 7 der Kappeneinrichtung 5 verbunden. Die Saugpumpe 6 ist fer
ner über die Leitung oder den Kanal 8 an einen ersten Speicher
9a für abgesaugte Tinte im Tintenbehältnis 9 angeschlossen.
Das Tintenbehältnis 9 besteht aus einer Kombination des ersten Speichers
9a mit einem zweiten Speicher 9b, für die dem
Aufzeichnungskopf RH zuzuführende frische Tinte.
Das Tintenbehältnis 9 ist lösbar in einer Aufnahmekammer R
montiert, die von der Basis 2 und einem Rahmen (nicht ge
zeigt) des Druckers gebildet wird. Eine Hohlnadel 8a ist
lösbar in einen Endpfropfen (nicht gezeigt) des ersten Speichers
9a eingeführt, so daß dieser mit der Saug
pumpe 6 verbunden ist. Die Hohlnadel 8a ist am unteren
Ende der Basis 2 befestigt. Wie in Fig. 1 gezeigt, ist
das an den Aufzeichnungskopf RH angeschlossene in ähnlicher Weise
über eine Hohlnadel Ta, die ebenfalls an der Basis 2 be
festigt ist, mit dem zweiten Speicher 9b für die frische Tinte
verbunden.
Die Saugpumpe 6 enthält eine Kolbenstange 10, die gegen
über einem Vorsprung 11 auf der Innenfläche des ersten Betätigungs
hebels 1 angeordnet ist. Wenn der erste Betätigungshebel 1 in
Fig. 2 im Uhrzeigersinn verschwenkt wird, wird die Kol
benstange 10 durch den Vorsprung 11 heruntergedrückt, so
daß Tinte aus der Tintenausstoßöffnung über das Rohr 7
abgesaugt und
über das Rohr 8 in den ersten Speicher
9a des Tintenbehältnisses 9 gepumpt wird.
Ein zweiter Hebel 12 ist über einen Stift 13 mit einem Ende
an der Basis 2 drehbar gelagert. Der zweite Hebel 12 er
faßt, ob das Tintengefäß 9 in der Gefäßaufnahmekammer R
angeordnet ist oder nicht, so daß bei nicht eingesetztem Tintenbehältnis 9
der
Absaugvorgang zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit
verhindert wird. Der zweite Hebel 12 hat einen Vor
sprung 12a, der am freien Endabschnitt des zweiten Hebels 12
angeordnet ist und sich in Richtung zur
Saugpumpe 6 hin erstreckt. Der zweite Hebel 12 hat an seinem Mittelabschnitt einen
Stift 14,
an dem eine Feder 16 angreift. Die
Feder 16 erstreckt sich vom Stift 14 bis zu einem Stift 15
an der Basis 2 und spannt den Arretierhebel 12 in Fig. 2
entgegen dem Uhrzeigersinn vor. Am unteren Ende des
zweiten Hebels 12 ist eine Rolle
17 drehbar gelagert. Diese
kann mit einer Nockenfläche 18 an der Außenwand des Tinten
behältnisses 9 in Anlage treten.
Der zweite Hebel 12 wird durch die Zugkraft der
Feder 16 in Fig. 2 gegen den Uhrzeigersinn verschwenkt,
wenn kein Tintenbehältnis 9 in die Gefäßaufnahmekammer R einge
setzt ist. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Vorsprung 12a
an der Seite der Saugpumpe 6 an, so daß der
zweite Hebel 12 in der in Fig. 2 gezeigten Vertikal
position gehalten wird. Wenn man in diesem Zustand versucht,
den ersten Betätigungshebel 1 herunterzudrücken, um die Kolben
stange 10 über den Vorsprung 11 nach unten zu bewegen,
wird ein Herunterdrücken des ersten Betätigungskolbens 1 verhindert,
indem ein Vorsprung 1b, der am freien Endabschnitt
des ersten Betätigungshebels 1 angeordnet ist, mit dem oberen Ende
des zweiten Hebels 12 in Eingriff tritt, so daß
kein Absaug
vorgang durchgeführt wird. Es wird somit keine Tinte
abgepumpt, die sich in das Innere des Druckers ergießen
und diesen verschmutzen könnte.
In dem vorstehend beschriebenen Zustand ist der zweite
Speicher 9b nicht an den Aufzeichnungskopf RH angeschlossen.
Dabei wird jedoch auch keine Luft in die Düseneinheit angesaugt,
da der Absaugvorgang nicht durchgeführt werden kann.
Wenn das Tintenbehältnis 9 im Drucker montiert ist, läuft die
am zweiten Hebel 12 vorgesehene Rolle 17 auf der Nocken
fläche 18 ab, so daß der zweite Hebel 12 um den Stift 13
im Uhrzeigersinn in eine Lage verschwenkt wird, die in
Fig. 2 strichpunktiert dargestellt ist. Es kann somit
ein Absaugvorgang stattfinden. Das Innere des Druckers
wird jedoch nicht verschmutzt, da die abgesaugte Tinte
in den ersten Speicher 9a gepumpt werden kann.
In Verbindung mit Fig. 3 wird nunmehr eine Rasteinrichtung für den
ersten Betätigungshebel 1 beschrieben.
Eine Klinke 19 ist seitlich des zweiten
Hebels 12 angeordnet. Die Klinke 19 ist in Fig. 2
nicht gezeigt. Sie ist drehbar an einer Welle 21 gelagert,
die sich von einem Lagerelement 20 erstreckt, wie man
Fig. 3 entnehmen kann. Die Welle 21 wird von einer Ausnehmung
19a, die in der Klinke 19 ausgebildet ist aufgenommen, und hat einen
wesentlich kleineren Durchmesser als der Innen
durchmesser der Ausnehmung 19a. Somit kann sich
die Klinke 19 nicht nur um die Welle 21 drehen, son
dern auch entlang der Achse der Welle 21 schwingen. Eine
Torsionsfeder 22 ist um die
Welle 21 herum angeordnet und drückt die Klinke 19
vom Lagerelement 20 weg. Sie bewirkt eine Korrek
tur der Drehung der Klinke 19 im Uhrzeigersinn,
wie in Fig. 2 gezeigt.
Ein Anschlag 23 ist am unteren Ende der Klinke 19
derart angeordnet, daß er einer Seite
der Klinke 19 gegenüberliegt. Der Anschlag 23
ist mit einer Einkerbung versehen,
an die das untere Ende der Klinke 19 in Anlage
bringbar ist. Somit kann infolge des Vorhandenseins des Anschlages 23 die Klinke 19
nicht in der Darstellung in Fig. 4 im Uhrzeigersinn verschwenkt und
nach vorne bewegt werden.
Der erste Betätigungshebel 1 hat des weiteren eine L-förmige
Rastnase 1c, die am freien Ende desselben ausgebildet ist.
Die Rastnase 1c kann mit einer Rastausnehmung 19b in Eingriff
treten, die am oberen Ende der Klinke 19 ausgebildet
ist.
Die Rastausnehmung 19b weist eine geneigte Anlagefläche
19c auf. Eine Schrägführungsfläche 19d der Klinke 19 ist in Rich
tung auf die Rastausnehmung 19b nach unten geneigt.
Die in der vorstehend beschriebenen Weise ausgebildete
Klinke 19 wird durch den ersten Betätigungshebel 1 wie folgt betätigt:
Zuerst wird die Klinke 19 durch die Vorspannung der
Schraubenfeder 22 geringfügig im Uhrzeigersinn verschwenkt,
wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt, wenn der erste Betätigungs
hebel 1 nicht heruntergedrückt ist. In einem solchen
Zustand befindet sich die Kappeneinrichtung 5 nicht über der Düsen
einheit, so daß kein Absaugvorgang durchgeführt wird.
Nachdem das Tintenbehältnis 9 in den Drucker eingesetzt worden
ist und wenn der erste Betätigungshebel 1 heruntergedrückt
wird, um den Absaugvorgang durchzuführen, tritt die Rastnase
1c mit der Schrägführungsfläche 19d der Klinke
19 in Eingriff, um die Klinke 19 in Fig. 3 gegen den Uhr
zeigersinn zu bewegen. Dabei gleitet die Rastnase 1c entlang
der Schrägführungsfläche 19d in
die Rastausnehmung 9b (siehe Fig. 4). Die
Klinke 19 wird in ihrer vertikalen Lage gehalten,
während zur gleichen Zeit die Kappeneinrichtung 5 über den Aufzeich
nungskopf RH geschoben wird, so daß ein Absaugvorgang
zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Auf
zeichnungskopfes RH beginnen kann.
Dabei kann der erste Betätigungshebel 1 nur her
untergedrückt werden, wenn das Tintenbehältnis 9 in den
Drucker eingesetzt ist. Wenn der erste Betätigungshebel 1 her
untergedrückt wird, wird ein Absaugvorgang durchgeführt,
wobei die Rastnase 1c entlang der Schräg
führungsfläche 19c der Rastausnehmung 19b abwärts bewegt wird,
so daß die Klinke 19 gegen die Kraft der Schraubenfeder 22 in Richtung auf das Lagerele
ment 20 in eine
Position verschoben wird, die in Fig. 6 strichpunktiert
dargestellt ist.
Wenn die Rastnase 1c danach aus der Rastausnehmung 19b heraus auf die Seite der Klinke 19
bewegt wird, wird die
Klinke 19 durch die Kraft der Feder 22 in ihre in
Fig. 4 dargestellte Ausgangsstellung zurückbewegt, so
daß die Kappeneinrichtung 5 freigegeben wird.
Mit anderen Worten, selbst wenn eine Tintenkassette im
Drucker montiert ist, kann der erste Betätigungshebel 1 nicht
in sein Ausgangsstellung zurückkehren, es sei denn, ein
Absaugvorgang ist ausgeführt worden. Dies ist darauf
zurückzuführen, daß sich die Rastnase 1c mit der in Fig. 5
gezeigten Rastausnehmung 19b in Eingriff befindet. Die Kappeneinrichtung
5 kann daher nur freigegeben werden, nachdem ein
Absaugvorgang zur Wiederherstellung der Funktionsfähig
keit des Druckers stattgefunden hat. Somit wird eine
Aufzeichnung mit guter Qualität erhalten.
Wenn das Tintenbehältnis 9 nicht in die Aufnahmekammer R
eingesetzt ist, wird der erste Betätigungshebel 1 durch den
zweiten Hebel 12 an einer Abwärtsbewegung gehindert.
Somit kann die Rastnase 1c am ersten Betätigungshebel 1 nicht
von der Rastausnehmung 19b der Klinke 19 freikommen,
um die Kappeneinrichtung 5 vom Aufzeichnungskopf RH zu lösen. Hierbei
wird kein Aufzeichnungsvorgang durchgeführt, wenn das
Tintenbehältnis 9 nicht in den Drucker eingesetzt worden ist.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorstehend
beschriebene Ausführungsform beschränkt. Beispielsweise
kann das Tintenbehältnis 9 einen Speicher 9 für die Tintenzu
fuhr und einen Speicher 9a für die abgesaugte Tinte
enthalten, die getrennt voneinander ausgebildet sind.
In diesem Fall kann die Freigabe der Kappeneinrichtung 5 und/oder der
Absaugvorgang zur Wiederherstellung der Funktionsfähig
keit verhindert werden, wenn einer der Speicher 9a, 9b nicht
in den Drucker eingesetzt worden ist.
Claims (15)
1. Reinigungseinrichtung für den Aufzeichnungskopf eines
Tintenstrahldruckes, dessen Tintenausstoßöffnung durch
eine Kappeneinrichtung verschließbar ist, die zum Absaugen
von Tinte in Wirkverbindung mit einer mittels einer
Betätigungseinrichtung betätigbaren Absaugeinrichtung
bringbar ist, der ein im Tintenstrahldrucker lösbar
angebrachtes Tintenbehältnis zugeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung (1) mit
Hilfe einer Arretiereinrichtung (12, 12a, 17, 14, 16) sperrbar
ist, wobei durch Einsetzen des Tintenbehältnisses (9, 9a, 9b)
die Arretiereinrichtung (12, 12a, 17, 14, 16) aus der die
Betätigungseinrichtung (1) sperrenden Position in eine die
Betätigungseinrichtung (1) freigebende Position bringbar
ist.
2. Reinigungseinrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung einen ersten
Betätigungshebel (1) hat, mit dem die Kappeneinrichtung (5)
durch Verschwenken desselben (1) aus einer die
Tintenausstoßöffnung (N) freigebenden ersten Stellung in
eine die Tintenausstoßöffnung (N) verschließende zweite
Stellung bringbar ist, und dem ein zweiter Hebel (12) als
Arretiereinrichtung zugeordnet ist, der mit einem ersten
Ende mit einer an der Außenwandung des Tintenbehältnisses
(9, 9a,9b) ausgebildeten Nockenfläche (18) derart entlang zu
gleiten vermag, daß dann, wenn das Tintenbehältnis
(9, 9a, 9b) entfernt ist, das dem ersten Ende gegenüberlie
gende zweite Ende des zweiten Hebels (12) mit dem ersten
Hebel (1) so in Eingriff tritt, daß ein Betätigen der Be
tätigungseinrichtung verhinderbar ist.
3. Reinigungseinrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der erste Betätigungshebel (1) einen
Vorsprung (1b) hat, der in Anlage mit einem Anlage-
Vorsprung (12a) des zweiten Hebels (12) bringbar ist.
4. Reinigungseinrichtung nach Patentanspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem ersten Ende des zweiten
Hebels (12) eine Rolle (17) gelagert ist, die entlang der
Nockenfläche (18) abläuft.
5. Reinigungseinrichtung nach einem der Patentansprüche
2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem zweiten Hebel (12)
eine Feder (16) zugeordnet ist, mittels der er in
Sperrichtung vorgespannt ist.
6. Reinigungseinrichtung nach einem der Patentansprüche
2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugeinrichtung
(6) durch Weiterverschwenken des Betätigungshebels (1)
betätigbar ist, und daß der Betätigungshebel (1) erst nach
dem Weiterverschwenken in seine Ausgangsstellung
zurückbewegbar ist.
7. Reinigungseinrichtung nach Patentanpruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (1) in der zweiten
Stellung mit einer Rasteinrichtung (19) in Eingriff
bringbar ist, der durch das Weiterverschwenken des
Betätigungshebels (1) lösbar ist.
8. Reinigungseinrichtung nach Patentanspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rasteinrichtung eine Klinke (19)
hat, die ihrerseits gegen Federvorspannung schwenk- und
kippbar an einem Lagerelement (20) des Tintenstrahldruckers
gelagert ist und in der eine Rastausnehmung (19b, 19c)
ausgebildet ist, die mit einer im wesentlichen L-förmigen
Rastnase (1c) des Betätigungshebels (1) in Eingriff
bringbar ist.
9. Reinigungseinrichtung nach Patentanspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rastausnehmung (19b, 19c) eine
Schrägführungsfläche (19d) für die Rastnase (1c) zugeordnet
ist, so daß die Klinke (19) bei der Betätigung des Be
tätigungshebels (1) durch Anlage der Rastnase (1c) an die
Schrägführungsfläche (19d) bis zum Eingriff der Rastnase
(1c) in die Rastausnehmung (19b, 19c) verschwenkbar ist.
10. Reinigungseinrichtung nach Patentanspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rastausnehmung (19b, 19c) in
Schwenkrichtung des Betätigungshebels (1) eine zu diesem
hin geneigte Anlagefläche (19c) für die Rastnase (1c) hat,
so daß die Klinke (19) zum Lösen des Rasteingriffs beim
Weiterverschwenken des Betätigungshebels (1) durch Anlage
der Rastnase (1c) an die Anlagefläche (19c) kippbar ist.
11. Reinigungseinrichtung nach einem der Patentansprüche
8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Klinke (19) zur
Begrenzung der Dreh- und Kippbewegung ein Anschlag (23)
zugeordnet ist.
12. Reinigungseinrichtung nach einem der Patentansprüche
8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinke (19)
radial und axial beweglich auf einer Welle (21) des
Lagerelements (20) gelagert ist.
13. Tintenbehältnis zur Verwendung bei einer Reini
gungseinrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß an einer der Reinigungseinrichtung
zugewandten Außenfläche des Tintenbehältnisses (9, 9a, 9b)
eine Nockenfläche (18) ausgebildet ist, die in
Wirkverbindung mit der Arretiereinrichtung steht.
14. Tintenbehältnis nach Patentanspruch 13, gekenn
zeichnet durch einen ersten Speicher (9a) für vom
Aufzeichnungskopf (RH) abgesaugte Tinte und einen zweiten
Speicher (9b) für die dem Aufzeichnungskopf (RH) zu
zuführende Tinte.
15. Tintenbehältnis nach Patentanspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der erste Speicher (9b) und der zweite
Speicher (9a) einstückig ausgebildet sind.
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