DE3220013C2 - Resektionsvorrichtung - Google Patents
ResektionsvorrichtungInfo
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Abstract
Die Resektionsvorrichtung enthält ein schneidendes Instrument, wie z.B. einen Laserstrahl, und eine Verklammerungs-Einheit zum Verklammern eines zu resezierenden Organes, die eine längliche Matrize (3) mit Ausnehmungen (3a) zum Umbiegen von Klammern, ein längliches auswechselbares Klammergehäuse (1) mit einem Magazin (40) und einem Stößel (38) umfaßt. Die Halterung (2) des Klammergehäuses (1) hat zwei Teile (8, 9) wobei das erste Teil (8) parallel zur Matrize (3) angeordnet und mit dieser starr verbunden ist, während das zweite Teil (9) zu dem ersten Teil (8) senkrecht angeordnet und gegenüber dem letzteren in Querrichtung versetzt ist und einen Fixator (4, 19) für das Klammergehäuse trägt. Bei der Vorrichtung ist ein Andruckrahmen (6) vorgesehen, welcher am zweiten Teil (9) in der Laufebene des Klammergehäuses (1) verschiebbar angeordnet ist und in einer Stellung die Matrize (3) an ihrem äußeren Umfang zum Einspannen des zu resezierenden Organes umgreift. Das erste Teil (8) weist Führungen (11) für das Anordnen und Bewegen des darauf schneidenden Instrumentes auf.
Description
— das zweite Teil (9) der Halterung (2) gegenüber dem ersten Teil (8) in Querrichtung dazu versetzt
Ui und im Abstand vom Klammergehäuse (1) liegt.
— eine Vorrichtung (4f 19) zum Befestigen des
Klammergehäuses (1) am zweiten Teil (9) vorgesehen ist,
— ein Andruckrahmen (6) vorgesehen ist, der am
zweiten Teil (9) in der Bewegungsebene des Klammergehäuses (1) verschiebbar angeordnet
ist und die Matrize (3) an ihrem äußeren Umfang umgreifen kann und
— das erste Teil (8) mit Führungen (12) für das
Verschieben des schneidenden Instrumentes versehen ist
2. Resektionsvorrichtjng nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß als c .-hneidendes Instrument
ein Laserstrahl verwendet wird und daß der Lichtleiter (7) für die Zuführung des Laserstrahls
zum Resektionsbereich in einen Kopf (52) eingebaut ist, welcher auf den genannten Führungen (12) verschiebbar
gelagert ist.
3. Resektionsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Teil (9) im
Abstand von dem Klammergehäuse (1) angeordnet und von dem ersten Teil (8) her in dazu senkrechter
Richtung entfernt ist.
Die Erfindung betrifft eine Resektionsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es sind bereits Geräte zum Verklammern von Organen mit metallischen Klammern bekannt, bei welchen
der zu resezierende Teil des Organs mechanisch mit einem Messer abgeschnitten wird (siehe z. B. SU-Urheberschein
5 11 939). Es fällt jedoch äußerst schwer, beim Einsatz von derartigen Geräten als schneidende Instrumente
eine Messerelektrode oder ein Plasmamesser oder gar einen Laserstrahl zu verwenden, mit dem bekanntlich
bei einer mechanischen Durchtrennung ein aseptischer und blutloser Schnitt möglich ist.
Es ist ein weiteres Gerät zum Verklammern und Durchtrennen mit einem Laserstrahl bekannt, das in der
US-PS 41 43 660 beschrieben ist und ein Klammer- und ein Matrizengehäuse, welche einzeln auf das Organ angelegt
und miteinander mittels einer besonderen Feststellvorrichtung verbunden werden, umfaßt, sowie das
schneidende Instrument, den Lichtleiter für den Laserstrahl oder das mechanische Messer, die am Klammergehäuse
verschiebbar sind. Jedoch bewährt sich dieses Gerät für Resektionen an schwer zugänglichen Stellen
(wie Kardia, Kleinbecken, Brusthöhle) nicht. Hinzu kommt, daß bei der Resektion von Organen mit Hilfe
des Gerätes entsprechend der genannten Patentschrift eine umfangreiche Freilegung des zu operierenden Organes
erforderlich ist, was eine beträchtliche Verletzung der Umgebungsgewebe, einen erhöhten Blutverlust und
eine kompliziertere Operationstechnik zur Folge hat Es ist darüber hinaus recht schwer, visuell die Resektion zu
verfolgen.
Es ist schließlich ein Gerät zum Verklammern der Magenwände mit U-förmigen Klammern und der Reis
Sektion bekannt, das im SU-Urheberschein 2 09 629 beschrieben ist und ein schneidendes Instrument sowie
eine Verklammerungs-Einheit zum Verklammern des zu resezierenden Organs umfaßt, welche sich aus einer
länglichen Matrize mit für das Umbiegen der Klammern dienenden Ausnehmungen, einem Klammergehäuse mit
einem Magazin und einem Stößel zusammensetzt, das an einer Halterung des Klammergehäuses angebracht
ist, die ein erstes parallel zur Matrize angeordnetes und mit dieser starr verbundenes Teil und ein zweites senkrecht
zum ersten Teil angeordnetes und im Abstand von dem Klammergehäuse liegendes Teil umfaßt
Infolge der konstruktiven Besonderheiten des genannten
Gerätes kann jedoch mit diesem Gerät kein aseptischer Gewebeschnitt durchgeführt werden, weil
das erste parallel zur Matrize verlaufende Teil und das zweite dazu senkrecht angeordnete Teil miteinander in
senkrechter Richtung derart verbunden sind, daß das zweite Teil und folglich das Klammergehäuse in die gemeinsame
Ebene mit dem ersten Teil zu liegen kommen, und zwar in die Laufebene des Klammergehäuses. Im
vorliegenden Fall bietet sich keine Möglichkeit für den Einsatz eines auswechselbaren schneidenden Instrumentes,
insbesondere eines Lasers, und es ist hiermit unmöglich, einen blutlosen aseptischen Schnitt herzustellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Resektionsvorrichtung
so auszubilden, daß sich die Möglichkeit bietet, das Klammergehäuse der Verklammerungs-Einheit
gegen das schneidende Instrument in einem schwer zugänglichen Bereich des operativen Eingriffes
unter zuverlässiger Befestigung des zu resezierenden Organs problemlos auszuwechseln und das Schneiden
verfolgen zu können.
Die gestellte Aufgabe wird bei einer Resektionsvor-
5C- richtung mit einem schneidenden Instrument und einer
Verklammerungs-Einheit zum Verklammern des zu resezierenden Organs, bestehend aus einer länglichen Matrize
mit zweireihigen, für das Umbiegen der Klammern dienenden Ausnehmungen und einem länglichen, abnehmbaren
Klammergehäuse mit einem Magazin und einem Stößel, das an einer Halterung angebracht ist, die
ein erstes, parallel zur Matrize angeordnetes und mit dieser starr verbundenes Teil sowie ein zweites, senkrecht
zu dem ersten Teil angeordnetes und damit starr verbundenes Teil umfaßt, dadurch gelöst, daß das zweite
Teil der Halterung gegenüber dem ersten Teil in Querrichtung dazu versetzt ist und im Abstand vom
Klammergehäuse liegt, eine Vorrichtung zum Befestigen des Klammergehäuses am zweiten Teil vorgesehen
ist, ein Andruckrahmen vorgesehen ist, der am zweiten Teil in der Bewegungsebene des Klammergehäuses verschiebbar
angeordnet ist und die Matrize an ihrem äußeren Umfang umgreifen kann und das erste Teil mit
Führungen für das Verschieben des schneidenden Instruments
versehen ist
Der Vorteil dieser Resektionsvorrichtung besteht darin, daß durch die Versetzung des zweiten Teiles relativ
zu dem ersten Teil in Querrichtung zu diesem das Klammergehäuse nach Abschluß der Verklammerung
abgenommen und gegen ein beliebiges schneidendes Instrument insbesondere einen Lichtleiter für eine Laserstrahlung,
ausgetauscht werden kann, um eine aseptische Resektion in einem schwer zugänglicher. Bereich
des chirurgischen Eingriffes sicherzustellen, wobei aufgrund der Befestigungsvorrichtung sich das Auswechseln
sehr schnell vollzieht Der Andruckrahmen gestattet es, nach der Verklammerung das Gewebe an der
Matrize zuverlässig zu fixieren, was jegliche Verschiebung des verklammerten Organs nach der Abnahme des
Klammergehäuses ausschließt und daher eine sehr hohe Schnittgeschwindigkeit gewährleistet; dies ist insbesondere
dann ausschlaggebend, wenn als schneidendes Instrument ein Laser zum Einsatz gelangt. Hinzu kommt,
daß die bei der Vorrichtung vorhandenen Führungen keine Ablenkung des schneidenden Instrumentes zulassen.
Bei einer der Ausführungsformen handelt es sich um den Einsatz eines an und für sich bekannten schneidenden
Laserinstrumentes, dessen Lichtleiter in einem auf den Führungen montierten Kopf eingebaut ist, wobei
zwischen den Führungen ein Schlitz vorhanden ist, durch welchen der Laserstrahl austreten kann.
Nachstehend wird die Erfindung durch die Beschreibung einer konkreten Ausführungsform anhand der
Zeichnungen erläutert, in denen zeigt
F i g. 1 eine zusammengebaute Resektionsvorrichtung in Arbeitsstellung am zu resezierenden Organ;
F i g. 2 eine Resektionsvorrichtung nach der Abnahme des Klammergehäuses und der Montage des Lichtleiters
für die Laserstrahlung in den Führungen des ersten Teiles;
F i g. 3 eine Seitenansicht auf eine Resektionsvorrichtung mit teilweisen Ausschnitten;
Fig.4 eiiiä Frontansicht auf eine Resektionsvorrichtung
mit einem teilweisen Ausschnitt.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine Resektionsvorrichtung,
die für eine Resektion unter Verwendung sowohl eines Messers, als auch eines Laserstrahls als schneidendes
Instrument gedacht ist.
Die Vorrichtung umfaßt folgende Einheiten und Teile:
ein Klammergehäuse 1, eine Halterung 2 für das Klammergehäuse 1, eine Matrize 3 mit Ausnehmungen 3a,
einen Ausleger 4 mit eine;n Schlitz 5, einen Andruckrahmen 6, einen Lichtleiter 7 für einen Laser (nicht gezeigt),
dessen Strahl als schneidendes Instrument wirkt. Der Laser ist zum besseren Verständnis der Zeichnungen
nicht abgebildet.
Es kann ein beliebiger, bekannter Laser mit hinreichend hoher Strahlungsleistung eingesetzt werden.
Die Halterung 2 enthält ein erstes, parallel zur Matrize 3 angeordnetes und mit diesem starr verbundenes
Teil 8 und ein zweites mit dem ersten Teil 8 starr verbundenes Teil 9. Das erste Teil 8 und die Matrize sind
aus einem Stück hergestellt und praktisch als Bügel ausgebildet. Die Matrize 3 weist für das Umbiegen von
Klammern dienende Ausnehmungen Za auf, wobei die Klammern aus dem Klammergehäuse 1 zugeführt werden,
einen Schlitz JO (F i g. 2) zum Durchlauf des schneidenden Instruments und einen Schlitz 11 für die Unterbringung
eines Anschbjjseinsatzes aus Kunststoff (in
Zeichnung nicht gezeigt, um dessen Verständnis nicht zu erschweren) auf, der nach seiner Form mit dem Schlitz
10 übereinstimmt und für die Durchtrennung des Gewebes mit einem Messer erforderlich ist Das erste Teil 8
der Halterung 2 verfügt über Führungen 12, weiche für die Bewegung des Lichtleiters 7 dienen, sowie über ein
Fenster 13 für das Ausrichten und Führen des Klammergehäuses
1. Für eine bessere Versteifung im Augenblick der Verklammerung sind das erste Teil 8 und die Matrize
3 miteinander mittels einer Schraube 14 (F i g. 1) verbunden, wobei für den Durchgang dieser Schraube zwischen
den Klammerreihen der Matrize 3 eine Öffnung 15 (F i g. 2) vorgesehen ist. Unten ist diese Öffnung mit
einer Platte 16 (F i g. 3,4) geschlossen, damit der Laserstrahl die darunterliegenden Gewebe und Organe nicht
beschädigt.
Das zweite Teil 9 der Halterung 2 weist ein T-förmiges
Profil auf, ist mit dem ersten Teil 8 der Halterung 2 starr verbunden und gegenüber dem ersten Teil 8 an
dessen Querachse um einen Abstand versetzt, der im vorliegenden Fall dafür ausreicht, d·.-^ der Lichtleiter 7
für den Laser auf den Führunger, 12 Css erster. Teiles 8
montiert werden kann.
Am oberen Ende des zweiten Teiles 9 der Halterung 2 ist ein Griff 17 vorgesehen, der mit diesem Teil aus
einem Stück hergestellt ist. Innerhalb des Schlitzes 18 des Griifes 17 bewegt sich ein Bolzen 19, dessen Ende in
den Schlitz 5 des Auslegers 4 einmündet, so daß das Klammergehäuse 1 am zweiten Teil 9 der Halterung 2
arretiert wird.
Der Bolzen 19 bewegt sich im Schlitz 18 des Griffes 17 unter Einwirkung einer Feder 20. Diese wird mittels
eines Stiftes 21 zentriert. Der Schlitz 18 des Griffes 17 sowie der Bolzen 19 und die Feder 20 sind beiderseits
mit Backen 22 geschlossen. Für die Rückführung des Bolzens 19 in den Schlitz 18 des Griffes 17 bedient man
sich eines Griffes 23.
Am oberen Ende des zweiten Teiles 9 der Halterung 2 befindet sich der Ausleger 4, der für die Arretierung des
Klammergehäuses 1 verantwortlich ist. Der Ausleger 4 weist einen Schlitz 24 zur Aufnahme einer Mutter 25
auf Der Mittelpunkt des Schlitzes 24 deckt sich mit dem des Fensters 13 des ersten Teiles 8 sowie mit dem Mittelpunkt
des Schlitzes 10 der Matrize 3, so daß das Klammergehäuse 1 reiativ zum Fenster 13 des ersten
Teiles 8 und der Matrize 3 zentriert wird.
An dem zweiten Teil 9 befindet sich eine Zugstange 26 des Andruckrahmens 6. Der Andruckrahmen 6 bewegt
sich in der Bewegungsebene des Klammergehäuses 1 unabhängig davon mit Hilfe der Zugstange 26. In
einer Stellung (beim Feststellen des Organs) wird der Andruckrahmen 6 mittels einer durch eine Feder 28
belasteten Klinke 27 arretiert. In dieser Endstellung umgreift der Andruckrahmer. 6 die Matrize 3 an ihrem
äußeren Umfang, wobei die Kante des Andruckrahmeris mit dem Gewebe des Organs 29 zusammenwirkt und
dieses an den Abschrägungen 30 der Matrize 3 unter gleichzeitiger Ausdehnung und dem Andruck des Gewebes
an die Matrize fixiert. Am oberen Ende der Zugstange 26 des And. uckrahmens 6 ist ein Flansch 31 vorgesehen,
der für eine handliche Bewegung des Andruckrahmens dient. Für die Arretierung des Andruckrahmens
in der oberen Endstellung dient eine Schraube 32. Das Klammergehäuse 1 besitzt ein Endstück 33 und
einen Klammerkopf 34. Im Oberteil des Endstückes 33 des Klammergehäubes 1 sind ein Außengewinde 35, das
mit der Mutter 25 für die Verlagerung des Klammergehäuses 1 relativ zum Ausleger 4 verbunden ist, und ein
Innengewinde 36, in welches eine Schraube 37 zum Betätigen
des Stößels 38 eingeführt ist, vorgesehen.
Der Klammerkopf 34 weist einen T-förmigen Schlitz 39 auf. in welchem ein auswechselbares Klammermagazin
40 eingebaut ist. Das Magazin 40 wird am Klammergehäuse 1 mittels eines Gleitstückes 41 und einer mit
Schrauben 43 am Klammergehäuse 1 befestigten Blattfeder 42 verriegelt. Der Klammerkopf 34 des Klammergehäuses
1 mündet in das Fenster 13 des ersten Teiles 8 der Halterung 2 ein und stützt sich während seiner Ver-Schiebung
mit den Ansätzen 44 gegen die obere Fläche des ersten Teils 8 ab, so daß das Spiel zwischen dem
Magazin 40 und der Matrize 3 konstant gehalten wird.
Der Stößel 38 weist einen Schlitz 45 auf, in welchen der Druckkopf 46 der Schraube 37 einmündet. Der Stö-Bei
38 hat in seiner Mitte ein Drehgelenk 47, das für das Auseinandernehmen und das Abheben des Stößels 38
vom Klammergehäuse 1 erforderlich ist. Vor einer selbsttätigen Auslösung des Drehgelenks 47 ist das
Drehgelenk mittels einer Schraube 48 geschützt, die den Schlitz 49 des Klammergehäuses t durchläuft. Am Stößel
38 sind zweireihig Stoßlamellen 50 für das Ausstoßen der U-förmigen Klammern aus dem Magazin 40
befestigt.
Zwischen den Stoßlamellen 50 befindet sich ein auswechselbares Messer 51.
Die Abnehmbarkeit des Messers ermöglicht eine Operation ohne Auswechslung des Stößels 38 in beliebiger
Weise, also sowohl unter Verwendung des Messers zum Durchtrennen des Gewebes, als auch ohne Messer
unter Einsatz eines anderen schneidenden Instrumentes, im vorliegenden Fall eines Lasers, durchzuführen.
Der Laser-Lichtleiter 7 enthält einen Kopf 52 mit einem Endstück 53 aus Teflon eines T-förmigen Profils,
welches in die Führungen 12 des ersten parallel zur Matrize 3 verlaufenden Teiles 8 der Halterung 2 einmündet
Am Kopf 52 ist mitteis eines Gewindes (nicht gezeigt)
ein Rohr 54 befestigt, das seinerseits mit Hilfe eines Gewindes (nicht gezeigt) an einem Fokussierobjektiv 55
einer Laseranlage befestigt wird.
Betrachtet wird nun eine Operation unter Verwendung eines Laserstrahls als schneidendes Instrument. In
diesem Falle wird das Messer 51 vom Stößel 38 abgenommen. Die Vorrichtung in zusammengebautem Zustand,
wie sie in F i g. 1 und 3 dargestellt ist, sowie die
gewünschte Anzahl der auswechselbaren Magazine, die mit Klammern beladen sind, werden auf beliebige bekannte
Weise, z. B. in einem Autoklav, entkeimt Der Lichtleiter wird getrennt in einem 98%igen Äthyialkohol
sterilisiert Die Operation wird dann wie folgt durchgeführt
Das Klammergehäuse 1 wird zusammen mit dem Ausleger 4 an der Halterung 2 angebracht und der Ausleger
4 wird mit dem Bolzen 19 verriegelt Der Andruckrahmen
6 wird in der oberen Endstellung fixiert Die Vorrichtung wird an dem zu resezierenden Organ angelegt,
wonach man den Andruckrahmen 6 durch Druck auf den Flansch 31 niedergehen, läßt und das Organ 29
an der Matrize 3 arretiert Anschließend wird mittels der Mutter 25 das Klammergehäuse 1 nach unten bis
zum Anschlag an der oberen Fläche des Teiles 8 bewegt, worauf man das Teil 8 mit der Matrize 3 mittels der
Schraube 14 verbindet
In diesem Augenblick achtet man darauf, daß sich der StöBei 38 in der oberen Endsteiiung befindet Danach
wird der Stößel 38 durch Drehen der Schraube 37 nach
unten bis zum Anschlag bewegt, worauf man in zwei parallelen Reihen verklammert.
Nach Abschluß der Verklammerung wird die Schraube 14 abgeschraubt, der Bolzen 19 zurückgezogen und
der Ausleger 4 zusammen mit dem Klammergehäuse 1 von der Halterung 2 abgenommen. Dann wird auf den
Führungen 12 des Teils 8 der Laser-Lichtleiter 7, der mit einem Laser (nicht gezeigt) verbunden ist, aufgebracht.
Man betätigt den Laser, und der fokussierte. Laserstrahl 2, der durch den Lichtleiter geführt wird, fällt zwischen
den Klammerreihen auf das zu resezierende Organ. Durch Vorschieben des Lichtleiters 7 auf den Führungen
12 des Teils 8 wird ein aseptischer und blutloser Schnitt des Organs bewerkstelligt. Nach der Durchtrennung
des Organs wird der Laser ausgeschaltet. Anschließend hebt man den Andruckrahmen 6 bis zum
Anschlag an und arretiert ihn mit der Schraube 32, wonach die Vorrichtung vom resezierten Organ weggenommen
wird. Damit ist die Operation beendet.
Sollte das Gewebe mechanisch geschnitten werden, wird das Messer 51 vom Stößel 38 nicht abgenommen
und in den Schlitz 11 der Matrize 3 der Kunststoffeinsatz eingeführt (in Zeichnung nicht gezeigt). Während
der Verlagerung des Stößels 38 durch die Schraube 37 vollzieht sich parallel zur Verklammerung des Organs
auch dessen Durchtrennung mit dem Messer 51.
Somit kann mit Hilfe der erfindungsgemäßen Resektionsvorrichtung eine aseptische, nicht traumatische Resektion
von an schwer zugänglichen Stellen befindlichen Organen bei minimaler Verletzung der Umgebungsgewebe
und praktisch ohne Blutverlust vorgenommen werden. Dank dieser Vorrichtung wird die
Operationstechnik vereinfacht, eine Komplikationsgefahr, bedingt durch das Infizieren des Operationsfeldes,
herabgesetzt, die Operationszeit reduziert, die Arbeit des Chirurgen erleichtert, und es werden die Bedingungen
für die Durchführung der Operation im ganzen verbessert
Es ist hierbei zu beachten, daß sich die Vorrichtung nicht nur zur Resektion von Organen, sondern auch zur
Vorbereitung eines gestielten Magentransplantats verwenden läßt
Es sind selbstverständlich Abwandlungen des beschriebenen Ausführungsbeispiels möglich.
So können z. B. die Ausnehmungen zum Umbiegen der Klammern quer zu den genannten Reihen an einer
der Stirnflächen zur Hefstellung einer U-förmigen Verklammerung angeordnet werden, was insbesondere
sinnvoll zur Hersteilung von Magentransplantaten ist wo das Gerät mehrmals an den Magen, beispielsweise
zur Herstellung von Gavriliuschen Transplantaten oder einer isoperistaltischen Röhre aus der großen Ms»<»enkrümmung
angelegt wird.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
1. Resektionsvorrichtung mit einem schneidenden Instrument und einer Verklammei ungs-Einheit zum
Verklammern des zu resezierenden Organs, bestehend aus einer länglichen Matrize mit zweireihigen,
für das Umbiegen der Klammern dienenden Ausnehmungen und einem länglichen, abnehmbaren
Klammergehäuse mit einem Magazin und einem Stößel, das an einer Halterung angebracht ist, die ein
erstes, parallel zur Matrize angeordnetes und mit dieser starr verbundenes Teil sowie ein zweites,
senkrecht zu dem ersten Teil angeordnetes und damit starr verbundenes Teil umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
daß
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