DE3106255A1 - Kombinierte anschlusseinrichtung fuer verschiedenartige ver- und entsorgungssysteme - Google Patents
Kombinierte anschlusseinrichtung fuer verschiedenartige ver- und entsorgungssystemeInfo
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Description
Wiesbaden, den 09.02.1981 Z 565 VNR: 107565 S/we
Zumtobel GmbH & Co. Heuriedweg 8
8990 Lindau
Kombinierte Anschlußeinrichtung für verschiedenartige Ver- und Entsorgungssysteme
Die Erfindung bezieht sich auf eine kombinierte Anschlußeinrichtung
für verschiedenartige Ver- und Entsorgungssysteme, vorzugsweise für Krankenhäuser, Laboratorien, Fertigungsstätten u.dgl., die in Art einer Säule an einem Bett, einem
Arbeitstisch oder einem Fertigungsplatz, vorzugsweise dessen Eckbereich anzuordnen ist, die erforderlichen Leitungen der
in ihr vorgesehenen Ver- und Entsorgungssysteme in Vertikalführung in ihrem Inneren aufnimmt und an mindestens einer
ihrer Wandflächen Anschlußeinrichtungen tragt, die mit den Leitungen der diversen Ver- und Entsorgungssysteme verbunden
sind. Es werden für Krankenhausbedarf, insbesondere Intensivpflege kombinierte Anschlußeinrichtungen in Säulenform auf
dem Markt angeboten, bei denen an der einen vertikalen Wandfläche Anschlußeinrichtungen für Gas- und Flüssigkeits-Versorgungssysteme
und an einer oder mehreren vertikalen Säulenflächen elektrische Starkstrom- und Schwachstromanschlüsse
vorgesehen sind. Ferner sind an einer oder zwei Seiten dieser Säule Nischen fest vorgesehen, um das eine oder andere Gerät
beispielsweise Monitor o.dgl. einzustellen. Diese bekannten säulenförmigen Anschlußeinrichtungen bieten grundsätzlich
guten Zugang von allen Seiten her zu einem Krankenbett, jedoch haben sie den erheblichen Mangel, daß in den einen oder andren
Anschluß angesetzte Leitungen andere Anschlüßß an der vertikalen Säulenfläche überdecken. Deshalb können die Anschlüsse an den
vertikalen Säulenflächen nur in großen Abständen und somit nur in sehr begrenzter Anzahl vorgesehen werden. Auch das
Aufstellen in den fest eingebauten Nischen ist nur mit einer sehr begrenzten Anzahl von Geräten möglich. In der Praxis
ist es deshalb notwendig, zusätzlich zu der Säule noch Stative zum Anhängen von Geräten und dergleichen zu benutzen,
wodurch aber wiederum der durch die Säule zunächst ermöglichte allseitige Zugang zum Krankenbett weitgehend eingeschränkt
oder sogar zunichte gemacht wird.
Andererseits sind beispielsweise aus DE-OS 16 90 160 kombinierte Anschlußeinrichtungen für verschiedene Versorgungssysteme zur Benutzung in Krankenhäusern und Laboratorien
bekannt, bei denen mindestens ein die Leitungen und die Verzweigungs- und Anschlußeinrichtungen der verschiedenen
Versorgungssysteme in seiner Längsrichtung aufnehmendes und im wesentlichen horizontal innerhalb des Raumes führendes
Kanalelement vorgesehen ist, das an der Außenseite die jeweiligen Anschlüsse trägt. Wenn ein solches Kanalelement
bzw. eine solche Anschlußschiene an einer Wand verlegt ist, bedeutet dies, daß Krankenbetten oder Arbeitstische zumindest
mit einer Stirnseite an diese Wand gestellt werden müssen. Auch bei frei aufgehängter Anordnung im Raum nimmt eine
solche horizontal geführte schienenförmige Anschlußeinrichtung den Zugang :*.u einem Krankenbett, einem Arbeitstisch oder
2ri dergleichen weg. Dies wird auch nicht dadurch beseitigt, daß
man diese schienonförmigen Anschlußeinrichtungen relativ kurz
ausbildet, beispielsweise in einer Länge, die der Breite eines Krankenbettes entspricht und sie pendelartig von der
Raumdecke herabhängend frei im Raum anordnet. Auch diese auf dem Markt angebotenen pendelartig aufgehängten Anschlußeinrichtungen
mit verkürzter Anschlußschiene nehmen praktisch den Zugang zu einem Krankenbett oder Arbeitsplatz von einer
Seite her weg, väl es im Hinblick auf die herzustellenden
Anschlüsse und die Betätigung der Anschlußeinrichtung grundsätzlich nicht möglich ist, solche schienenförmigen horizontal
erstreckten Anschlußeinrichtungen oberhalb Kopfhöhe anzuordnen. Dafür bieten diese bekannten horizontal erstreckten
schienenförmigen Anschlußeinrichtungen sowohl in ihrer verkürzten,
pendelartigen Form als auch in ihrer langen, sich über die gesamte Raumlänge erstreckenden Form gegenüber den
bekannten säulenförmigen Anschlußeinrichtungen den Vorteil, daß bei horizontal erstreckter Schiene die verschiedenen
Anschlüsse sehr viel mehr kompakt angeordnet werden könnten, insbesondere dann, wenn zusätzliche Geräteträgerschienen
zugeordnet sind, wie dies beispielsweise aus DE-OS 21 22 und DE-OS 23 09 935 bekannt ist.
Demgegenüber ist es Aufgabe de?r Erfindung eine säulenförmige
kombinierte Anschlußeinrichtung der eingangs beschriebenen Art dahingehend wesentlich zu verbessern, daß sie ohne Verminderung
der Zugangsmöglichkeit zu einem Krankenbett oder Arbeitsplatz wesentlich erhöhte Möglichkeiten zum Anbringen
und Anschließen von Geräten und dxe Möglichkeit wesentlich kompakterer Anordnung der Anschlüsse und damit die Möglichkeit
wesentlicher Erhöhung der Anzahl von Anschlüssen bietet, wobei die Übersichtlichkeit für das Anschließen von Geräten
u.dgl. und die Arbeitssicherheit noch weiterhin verbessert werden sollen.
Diese Aufgabe wird durch die funktioneile Zusammenwirkung der folgenden Maßnahmen gelöst:
a) Die Anschlüsse sind in den jeweiligen Anforderungen ensprechend zusammengefassten Anschlußgruppen auf
Anschlußträgern angebracht, die selbst wiederum Außenwandteile der Säule bilden;
b) den Anschlußträgern ist mindestens eine an der Säule angebrachte, sich im wesentlichen horizontal erstreckende
Geräteträgerschiene zugeordnet, und
c) an mindestens einer Seitenwand der Säule ist mindestens eine seitlich vorstehende, in gewünschter Höhe anbring-
bare oder in der Anbringungshöhe verstellbare Konsole
vorgesehen, die an mindestens einem Seitenrand eine mit diesem parallel verlaufende und bezüglich der
Konsolen-Tragfläche vorgesetzte Geräteträgerschiene
trrägt.
Durch die1 Erfindung wird eine wesentlich verbesserte säulenförmige
kombinierte Anschlußeinrichtung geschaffen bei der eine große Vielzahl und Vielfalt von Anschlüssen vorgesehen
sein können. Die an der Säule und an der Konsole vorgesehenen Geräteträgerschienen bieten in Verbindung mit der Gruppen-^·
weiseanordnung der Anschlüsse die Möglichkeit erforderliche Geräte wie Tropfflaschen, Gaswaschflaschen, Sauerstoff-Masken,
Narkose-Oas-Maskc η und dergleichen mehr übersichtlich an der
Säule bzw.. deren Konsole aufzuhängen und übersichtlich an den jeweiligen Anschluß anzuschließen. Vor allem bietet sich mit
der dadurch ermöglichten übersichtlichen Aufhängunqs- und Anbringungsweise der zusätzlichen Geräte auch eine optimale
Leitungsführung von diesem Gerät zu dem jeweiligen Patienten. Es läßt sich dadurch jegliche nennenswerte Behinderung der
gewünschten allseitigen Zugangsmöglichkeit zum Patienten ausschließen. Dies eilt auch für größere Geräte wie Monitoren,
Beatmungpgeräte υ.dgl., die mittels einer oder mehrerer Konsole
in optimaler Stellung angeordnet werden können.
In bevorzugter Ausführungsform der Erfindung weist die Säule
ein aus sich im wesentlichen vertikal erstreckenden Profilschienen
gebildetes Innengerüst auf, in welchem vertikale Aufnahmekanäle für die Ver- und Entsorgungsleitungen gebildet,
während die Außenflächen der Säule durch auf diesem Innengerüst angebrachte Deckplatten und Anschlußträger gebildet
sind. In dieser bevorzugten Ausführungsform zeichnet
sich die säulenförmige Anschlußeinrichtung einerseits durch hohe Stabilität und andererseits durch große Vielfalt ihrer
Ausrüstungsmöglichkeit und damit Einsatzmöglichkeit aus.
Bevorzugt wird man die Säule mit polygonaletrr Querschnitt ausbilden.
Dadurch werden die Außenflächen der Säule im wesentlichen eben, so daß AnschIußtrager und Verkleidungselemente
mit ebener Fläche benutzt werden können. Insbesondere kommt
viereckiger Querschnitt in Betracht. Wenn erwünscht, kann man beispielsweise trapezförmigen Querschnitt vorsehen, bevorzugt
wird man jedoch rechteckigen Säulenguerschnitt benutzen.
Die Anschlußträger und Konsolen können auf allen Außenflächen der Säule verteilt angeordnet sein. Bevorzugt wird man jedoch
die Säule im wesentlichen nur an einer Seite oder zwei gegenüberliegenden
Seiten mit Anschlußträgern versehen und die im wesentlichen von Anschlußträgern freien Seiten mit einer oder
mehreren Konsolen besetzen oder zum Anbringen von mindestens einer Konsole ausbilden.
in besonders vorteilhafter Ausführung ist mindestens eine sich
in Abstand von den Außenflächen der Säule ringsum erstreckende, ringförmige Geräteträgerschiene vorgesehen. Diese Geräteträgerschiene
kann bevorzugt in einer im wesentlichen horizontalen Ebene angeordnet sein. Eine solche ringförmige, um den gesamten
Säulenumfang verlaufende Geräteträgerschiene bietet Platz zum Anbringen für eine Vielzahl von Gerätschaften in übersichtlider
Ordnung.
Als weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung kann mindestens eine solche Konsole vorgesehen sein, die um eine
horizontale Achse, vorzugsweise ihre Mittelachse kipp-einstellbar
an der Säule angebracht ist. Die Konsole kann im Rahmen der Erfindung neben oder anstatt ihrer eigentlichen Bestimmung
als Stellfläche für Geräte auch für die verschiedensten andren Zwecke nutzbar sein. Hierzu kann die Konsole beispielsweise mit
mindestens einseitig ausziehbarer, zusätzlicher Stellplatte vorgesehen sein. Die Konsole kann auch mit mindestens einem Schubfach
versehen sein. Man kann auch eine oder mehrere Konsolen vorsehen, die mit mindestens einem eingebauten Anschlußträger
ausgestattet sind.
Die Ausrüstung der erfindungsgemäßen Anschlußeinrichtung läßt
sich optimal an jeden Anwendungsfall anpassen. Beispielsweise
können für Zwecke der Krankenpflege insbesondere der Intensivpflege
in der Säule Ver- und Entsorgungsleitungen folgender Systeme enthalten sein:
a) elektrisches Energieversorgungssystem (Licht- und Starkstrom),
b) nachrichten- und kommunikationstechnisches System (Schwachstromeinrichtungen wie Alarmglocke, Rufanlage),
c) überwachungstechnisches System (Monitoring)
d) Gas- und Flüssigkeit-Ver- und Entsorgungssystem
(medizinische Gase z.B. Sauerstoff, Druckluft,
Lachgas, Vakuum, Narkosegase, Gasabsaugung u.a., Iß brennbare Gase, Methan, Propan, Butan u.a.,
medizinische Flüssigkeiten z.B. entmineralisierte Wässer, Osmoseflüssigkeiten u.a.,
Flüssigkeiten Warm- und Kaltwasser, Wasch- und Spülflüssigkeiten, Flüssigkeitsentsorgung, Kühlflüssigkeiten.)
und
e) Be- und Entlüftungssysteme.
Zur Erzielung hoher Übersichtlichkeit der Anschlüsse und guter Möglichkeiten für die Vorplanung kann vorgesehen sein, daß die
in einer Anschlußgruppe zusammengefassten Anschlüsse jeweils nur einem Ver- bzw. Entsorgungssystem angehören. Dabei kann man
ferner vorsehen, daß jeder Anschlußträger nur Anschlüsse einer Anschlußgruppe trägt und die gewünschte Zusammenstellung der
Anschlüsse verschiedener Systeme durch Wahl der jeweiligen verschiedenen Anschlußträger erfolgt.
Für andere Anwendungsfälle, insbesondere für solche Anwendungsfälle, bei denen Anschlüsse nur in geringeren Anzahlen vorgesehen
sind, kann man jedoch auch eine Anzahl derart treffen, daß jeder Anschlußträger die gewünschte Zusammenstellung von
Anschlüssen in verschiedenen Anschlußgruppen trägt.
Als vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung kann die Säule zumindest begrenzt um ihre vertikale Achse drehbar sein. Es
ist auch möglich, daß die Säule mindestens zwei vertikal übereinander angeordnete Säulenabschnitte aufweist und mindestens
einer dieser Säulenabschnitte um die vertikale Säulenachse drehbar ist. Mit Hilfe dieser Drehbarkeit der gesamten
Säule oder mindestens eines Säulenabschnittes läßt sich eine optimale Ausrichtung der Säule geqenüber dem jeweiligen Bett
oder dem jeweiligen Arbeitsplatz vornehmen.
Die Säule kann in verschiedener Weise ausgebildet sein. Beispielsweise kann sich die Säule vom Fußboden bis zur
Decke über die gesamte Raumhöhe erstrecken. Diese Ausführung wird sich für alle diejenigen Anwendungsfälle empfehlen, bei
welchen die Säule mit einer sehr großen Anzahl von Anschlüssen zu besetzen ist und bzw. oder die Säule eine große Anzahl von
Geräten, insbesondere auf Konsolen aufzustellenden Geräten,
tragen soll. Für solche Anwendungszwecke bietet die sich vom
Fußboden bis zur Decke über die gesamte Raumhöhe erstreckende Säule besondere Stabilität.
In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform erstreckt sich
die Säule vom Fußboden aus auf einen Teil der Raumhöhe nach oben und ist am oberen Ende mit einer Deckwand verschlossen.
Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere für solche Anwendungsfälle in denen die zur Säule führenden Installationsleitungen
dos Gebäudes bzw. Raumes im Fußboden verlegt sind.
Besonders vorteilhaft für die Praxis wird jedoch eine Ausführungsform
der Erfindung sein, bei der sich die Säule als Hängesäule von der Raumdecke über einen Teil der Raumhöhe
nach unten erstreckt und an der Unterseite mit einer Säulen-Bodenwand verschlossen ist. Einerseits ist eine solche Ausführungsform
der Säule der gängigen Führung der Installationsleitungen in einen Deckenzwischenraum angepasst und andererseits
auch die für das Reinigen des Raumes günstige Bodenfreiheit der Säule gewährleistet.
Für spezielle Anforderungen kann die Säule auch begrenzt seitlich verschiebbar angebracht sein.
Für besondere Anwendungsfälle kann eine Ausführungsform
der Erfindung vorgesehen sein, bei der die Säule als fahrbare Einheit auf einem Wagen angebracht ist. Diese Ausführungsform
der Erfindung eignet sich insbesondere dann, wenn die Säule an Stellen eingesetzt werden soll, wo nicht
die für den Anschluß der Säule erforderlichen Installationsvoraussetzungen gegeben sind. Außerdem eignet sich diese
Ausführungsform der Erfindung insbesondere auch für solche
Anwendungsfälle, bedienen die Säule mit den in ihr enthaltenen
Anschlußmöglichkeiten nur mehr oder weniger kurzzeitig eingesetzt werden soll. Bei Krankenhaus- und Lazarettausstattung
kommen beispielsweise solche fahrbaren Säulen-Einheiten beispielsweise als Notfall-Einheiten in Betracht,
beispielsweise bei kurzfristig einzuleitenden Behandlungsgängen wie Emboliebehandlung, Infarktbehandlung u.dgl. die
ohne Transport des Patienten am Krankenbett selbst durchzuführen sind. Bei dieser fahrbaren Einheit kann der Wagen
Behälter als Reservoire und Aufnahmetanks für die in der Säule vorgesehenen Gas- und Flüssigkeits-Ver- und Entsorgungssysteme enthalten zum Anschluß der in der Säule vorgesehenen
elektrischen Systeme für Energieversorgung, Nachrichtenübermittlung und Überwachung kann man den Wagen mit entsprechenden
Anschlüssen versehen um von dort über Kabelverbindung den Anschluß zu den entsprechenden Zentralen elektrischen
Systemen herzusteLlen. Für solche Fälle, wo auch die Installationsvoraussetzungen
für solchen Anschluß fehlen, kann der Wagen mit Stromerzeugungsaggregaten für die in der Säule
vorgesehenen elektrischen Energieversorgungssysteme ausgestattet sein. Man kann sogar in solchen Fällen auch den
Wagen mit Geräten zur drahtlosen Signalübermittlung für in der Säule? enthaltene Systeme für Nachrichtenübermittlung
und Überwachung ausstatten, beispielsweise mit Ultraschall-Übermittlungsgeräten.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand
der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsichtskizze zum Vergleich der Anschlußweise
eines Krankenbettes an einer horizontal erstreckte schienenförmige Anschlußeinrichtung
zum Anschluß des Krankenbettes an eine säulenförmige Anschlußeinrichtung;
Figur 2 eine erfindungsgemäße säulenförmige Anschlußvorrichtung,
die sich vom Raumboden bis zur Raumdecke erstreckt und mit zwei seitlichen
Konsolen ausgestattet ist;
Figur 3 die säulenförmige Anschlußvorrichtung gemäß Figur 2 in Seitenansicht;
Figur 4 den unteren Abschnitt einer säulenförmigen
Anschlußeinrichtuncf entsprechend Figur 1 und 2,
jedoch ausgerüstet mit vier seitlichen Konsolen;
Figur 5 eine erfindungsgemäße Anschlußeinrichtung mit
sich vom Raumboden bis in einen Teil der Raumhöhe nach oben erstreckenden Säule und zwei
seitlich angebrachten Konsolen in Vorderansicht;
Figur 6 eine an der Raumdecke angebrachte und sich auf einen Teil des Raumes nach unten erstreckende
erfindungsgemäße säulenförmige Anschlußeinrichtung
mit zwei seitlich angebrachten Konsolen in Vorderansicht;
Figur 7 einen Schnitt nach der Linie 7-7 der Figur mit Draufsicht auf die Konsolen;
Figur 8 den Bereich 8 der Figur 7 in vergrößerter Darstellung;
Figur 9 einen Schnitt nach der Linie 9-9 der Figur in vergrößerter Darstellung;
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Figur 10 einen Schnitt nach der Linie 10-10 der Figur 7 in vergrößerter Darstellung;
Figur 11 d>2n Bereich 11 der Figur 6 vergrößert im Schnitt;
Figur 12 den Bereich 12 der Figur 6 vergrößert im Schnitt; ■* Figur 13 eine Anschlußeinrichtung ähnlich derjenigen der
FLgur 6 mit zwei Normalkonsolen und einer
Spezialkonsole für Narkosegerät;
Figur 14 eine fahrbare Säuleneinrichtung in Seitenansicht;
und
Figur 15 die fahrbare Einheit qemäß Figur 14 in Vorderansicht
.
Die dargestelltem Beispiele zeigen die Anwendung der kombinierten
Anschlußeinrichtung im Krankenpflegebereich. Dabei zeigt Figur 1 eine bekannte kombinierte Anschlußeinrichtung
mit einer sich ontlang der Kopfseite des Krankenbettes 20
horizontal erstreckenden Anschlußschiene 21 im Vergleich mit der erf ι ndungsgeinäiien säulenförmigen Anschlußeinrichtung iO
mit Säule 31 und seitlich angebauter Konsole 32, wobei die
Säule 31 an einem Kopf nahen Eckbereich des Krankenbettes 20 angeordnet ist. Die Säule 31 hat rechteckigen Querschnitt und
ist mit einer ringförmigen Geräteträgerschiene 33 umgeben, die an ihren Eckbereich nachgiebige Puffer 34 trägt. Ebenso
trägt die Konsole 32 entlang ihrer Vorderkante und ihrer rückwärtigen Kante je eine Geräteträgerschiene 35, die von
der eigentlichen Konsolenfläche von der Kante her abgesetzt ist.
An den Cerätetragerschienen 33 und 35 sind die für die Behandlung
des Patienten erforderlichen Geräte 36 aufgehängt. Von diesen Geräten 36 führen Leitungen 37 über den Eckbereich
des Bettes zum Patienten und Leitungen 38 zu den an der Säule 31 angebrachten Anschlüssen. Ferner sind Leitungen 39 direkt
von Anschlüssen an der Säule 31 zum Patienten geführt sowie Leitungen 40 von einem auf die Konsole 32 gestellten Monitor
oder sonstigen Gerät 41 zum Patienten. Alle diese Leitungen verlaufen über den Eckbereich des Krankenbettes 20 und behindern
nicht nennenswert den allseitigen Zugang zum Patienten.
Dagegen verlaufen bei der herkömmlichen, sich horizontal
erstreckenden Anschlußschiene 21 und bei einem darüber aufgestellten Gerät, beispielsweise Monitor 41, die
Leitungen 37 und 40 über die Stirnseite und die beiden kopfnahen Eckbereiche des Krankenbettes 20. Der Kopfbereich
des Patienten ist daher nur schwer zugänglich und überhaupt nicht zugänglich von der Kopfseite des Krankenbettes 20
her. Auch das Gerät bzw. der Monitor 41 ist so gut wie unzugänglich.
Figur 2 zeigt eine Ausführung bei der sich die Säule 31a vom Fußboden 42 bis zur Raumdecke 43 und durch diese hindurch
und durch den Zwischendeck?nbereich 44 bis an die
Geschoßdecke 45 erstreckt. Im unteren TciL trägt die Säule
31a einen sich ringsum erstreckende ringförmige Geräteträgerschiene
33 mit Eckpuffern 34 zum Anhängen von Geräten 36 wie Gaswaschflaschen u.dql. .. Im Beispiel der Figuren 2
und 3 sind zwei seitlich an der S.iule 31a angebrachte
Konsolen 32 vorgesehen, die wie im Beispiel der Figur 1 ebenfalls entlang ihrer vorderen Unterkante und ihrer
hinteren Unterkante je eine Gerätoträgerschiene 35 tragen. Die in Figur 2 ersichtliche Vorderfläche der Säule 31a ist
in demjenigen Bereich der vom Pflegepersonal gut erreicht werden kann, mit Anschlußträgern 46a, 46b, 46c und 46d besetzt.
Jeder dieser Anschlußträger enthält eine Gruppe von Anschlüssen. So hat der Anschlußträger 46a einen Gas-Absauganschluß
47. Der Anschlußträger 46b weist in diesem Beispiel
4 Schwachstromanschlüsse 48<i und 48b beispielsweise
für Nachrichtenübermittlung und Überwachungsleitungen auf. Der Anschlußträger 46c weist in dem dargestellten Beispiel
eine Gruppe von vier stromsteckdo^en 49 auf, während im Anschlußträger 46d vier Gassteckdosen 50 angebracht sind.
Unterhalb und oberhalb des mit den Anschlußträgern 46a, 46b, 46c und 46d besetzten Bereiches ist die Vorderseite der
Säule 31a mit geschlossenen Wandplatten 51 verkleidet. Am
unteren Ende der Säule 31a ist ein Sockel 52 vorgesehen, der die zum Abtragen des Gewichtes der Säule 31a, der angebrachten
Konsole 32 und der angehängten und aufgestellten Geräte erforderlichen Trageinrichtungen enthält. Wie
Figur 3 zeigt, sind die Seitenflächen der Säule 31a im mittleren Bereich durch Wandplatten 53 verkleidet während
in den Außenbereichen die Seitenflächen von Kanälen bildenden Profilschienen 54 freiliegen. Dazwischen sind Füll- und
Trägerprofile 5 5 angeordnet. Für die verschiebbare Anordnung
^0 der Konsolen 32 und Geräteträgerschienen 33 können die Wandplatten
5 3 in mehr oder weniger kurzen Abschnitten vorgesehen sein. Wenn der mit An-rschlußträgern besetzte Bereich
an der Vorderseite der Säule (Figur 2) nicht ausreicht, können auch an der Rückseite der Säule Anschlußträger gewünschter
Ausbildung und Anordnung angebracht sein, während die beiden Seitenflächen der Säule 31a frei von Anschlüssen
gehalten sind.
Man könnte sict jedoch auch eine Ausführung solcher irt vorstellen,
bei denen die Anschlußträger 46a, 46b, 46c, 46d und dio Konsole η auf allen Außenflächen der Säule verteilt
angeordnet sine. Die Anbringung der Geräteträgerschiene 33 ist im dargestiUten Beispiel derart, daß diese ringförmige
Gerateträgerscl;iene sich rings um den Umfang der Säule 31a
erstreckt, so daß Geräte 36 um den gesamten Umfang der Säule
3ia herum aufgehängt werden können. Zur sicheren, geordneten
Anbrinciungsweii.e der Geräte 36 ist die ringförmige Geräteträger^chiene
1-3 im wesentlichen in einer horizontalen Ebene angeordnet.
Figur 4 zeigt eine gegenüber Figur 2 und 3 insofern abgewandel
Ausfühl ungsforn als dort zu jeder Seite der Säule 31a zwei
Konsolen i2a urd 32b in einem Abstand übereinander angebracht
sind, wobei die Konsolen 32a wie die Konsolen 32 der Figuren
2 und i mit Geräteträgerschienen 35 ausgestattet sind,
während die Kot solen 32b keine Geräteträgerschiene aufweisen.
Ferner sind in Figur 4 die Anschlußträger 46 nicht
unterschiedlich dargestellt, um zu zeigen, daß die Geräteträger 46 als Module den jeweiligen Anforderungen entsprechend
angesetzt werden können.
Im Beispiel der Figur 5 ist eine Saale 31b vorgesehen, die sich
vom Fußboden 42 nur auf einen Teil der Raumhöhe nach oben erstreckt. Diese Säule 31b ist am oberen Ende mit einer Deckwand
56 verschlossen. Im übrigen sind der Aufbau der Säule 31b, ihre
Ausstattung mit Anschlußträgern 46, die Anbringung der ringförmigen
Geräteträgerschiene 33 und der Konsolen 32 gleich wie in den Beispielen der Figuren 2 bis 4.
Figur 6 zeigt die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung, und
zwar eine Säule 31c, die an der Geschoßdecke 45 aufgehängt ist und sich von dort durch den Zwischendeckenraum 44 und die
Zwischendecke 43 auf eine gewünschte» Höhe als Hängesäule in
den Raum nach unten erstreckt. Die Säule 3.1c ist wiederum an ihrer Vorderseite und ggf. auch an ihrer Rückseite mit modulartigen
Anschlußträgern 46 besetzt und oberhalb der Reichweite für das Bedienungspersonal mit Plati en 51 verkleidet. Die
Seitenwände der Säule 31c sind in gleicher Weise ausgebildet wie die in Figur 3 gezeigten Seitenwände der Säule 31a. Am
unteren Ende ist die Säule 31c mit einer Bodenplatte 57 verschlossen. Die Einführung der diversen Leitungen von der Rauminstallation
erfolgt am oberen Ende der Säule 31c im Zwischendeckenraum 44.
Die Konsolen 32a sind an der vorderen und hinteren Unterkante
mit Geräteträgerschienen 35 ausgestattet und im übrigen in der in Figur 10 wiedergegebenen Weise ausgebildet. Hiernach hat
der beispielsweise aus Kunststoff bestehende- Konsolenkörper 58 einen im wesentlichen quadratischen, sich in^Längsrichtung erstreckenden,
mittigen Kanal 59, durch den sich ein aus
Quadratprofil-Metallrohr bestehender Konsolenträger 6O erstreckt.
Nach der Vorderseite und der Rückseite sind Ausnehmungen 61 in den Konsolenkörper r>8 eingeformt,
die als offene Regalteile benutzt werden können oder auch
zur Aufnahme von Schubfächern dienen können. An der Oberseite ist die Konsole mit einer Mulde 62 als Konsolentragfläche
geformt und mit einem ringförmigen Wulst 63 umgeben, um Monitore und sonstige Geräte sicher innerhalb des Ringwulstes
63 aufstellen zu können. Die in Figur 10 gezeigte Ausbildung des Konsolenkörpers 58 mit den Ausnehmungen
läßt auch zu, an der Vorderseite und bzw. oder der Rückseite der Konsole eine Verschlußklappe für die jeweilige
Ausnehmung anzubringen, so daß die Konsole 32a in solchem Fall mit Klappe oder Tür verschließbare Fächer aufweist.
Es ist auch denkbar, an die Vorderseite und bzw. oder die Rückseite der Konsole 32a vor die Ausnehmung 61 einen Anschlußträger
46 gewünschter Art zu setzen, wobei man die Zuleitungen zum Anschlußträger durch den hohle Konsolenträger und durch seitlich in diesem und im Boden der Ausnehmungen
61 anzubrincjende Öffnungen führen kann.
Der Aufbau der flacheren Konsole 32b ist im wesentlichen gleich demjenigen nach Figur 10, nur daß die Wandstärke
im Bereich des Xonsolenträgers 60 etwa gleich derjenigen in dem Bereich der Ausnehmungen 61 ist (vergl. Figur 11).
Es ergeben sich dadurch Fächer geringerer Höhe. Andererseits ist es auch möglich, schrankartige Konsolen zu bilden,
bei denen mehrere Ausnehmungen 61 übereinander angeordnet sind. Eine solche schrankartige, also wesentlich höhere
Konsole wird man dann mit zwei oder mehr übereinander angeordnete Konsolenträgern 60 ausrüsten.
Anstelle der Ausbildung von Ausnehmungen für Regalfächer o.
dgl. könnten seitlich auch herausziehbare Platten in der Konsole angebracht sein, die dann wahlweise benutzbare
Arbeits- und Auflageplatten bilden.
Der innere Aufbau der Säule 31c, der auch bei allen oben
erläuterten Ausführungen der Säule 31, 31a und 31b der gleiche sein kann, ergibt sich aus Figur 8. Hiernach ist ein stabiles
Säulengerüst dadurch geschaffen, daß zwei C-Profilschienen 69 mit ihrem Rücken aneinander gesetzt sind. Dieses Säulengerüst
kann sich über die gesamte Höhe der Säule erstrecken. Es ist aber auch möglich, in dieses Säulengerüst z;wei oder mehrere
Drehbewegungsführungen einzubauen, so daß Abschnitte des Säulengerüstes gegeneinander verdreht werden könnten. Dies
ist vorzusehen, wenn es erwünscht Lst, die gesamte Säule oder Abschnitte der Säule um die vertikale Achso drehbar zu
machen.
An den offenen Seiten der das Säuiongerüst bildenden C-Profilschienen
69 sind die Trageinrichtungen 68 für die Konsolen 32 mittels außen und innen über die C-Flanscho 64 greifenden,
äußeren Klemmplatten 65 und inneren Klemmplatten 66 befestigt.
Die inneren Klemmplatten 66 sind in die jeweilige C-Profilschiene
69 eingeführt, und die äußere Klemm-platte 65 ist
mittels Schraubenbolzen 67 gegen die innere Klemmplatte 66 gezogen. Durch Lösen der Schraubenbolzen 67 können die Klemmplatten
65 und 66 in Längsrichtung der C-Profilschiene 69 nach Wunsch verschoben werden.
Die Konsolen-Trageinrichtungen 68 können in einfachster Ausführung
das sich aus dem Konsolenkörper 58 heraus erstreckende Quadratprofil-Metallrohr 60 sein, das mit dem freien Ende fest
mit der äußeren Klemmplatte 65 verbunden, beispielsweise an diese angeschweißt ist (Figur 11). Wenn es jedoch erwünscht
ist, die Konsole 32 um ihre Längs-Mittelachse kippeinstellbar zu machen, kann die Konsolen-Trageinrichtung beispielsweise
als festziehbare Zahnkupplung ausgebildet sein.
31Q6255
An die Seitenflachen der miteinander verbundenen C-Profilschienen
69 sind die Füll- und Tragprofile 55 angesetzt, die den mittigen Seitenwandteil 53 zwischen sich aufnehmen
(vergl. Figur 3). Dieser mittige Seitenwandteil der aus Einzelplatten beistehen kann, ist als Abdeckung über die
Klemmplatteneinrichtungen 65, 66 der Konsolen 32 und die Klemmplatteneinrichtungen 73, 74 der ringförmigen Geräteträgerschiene
3 3 gesetzt.
Wie weiterhin aus den Figuren 8 und 9 ersichtlich, sind auf die Füll- und Trägerprofile 55 Η-Profilschienen 54
gesetzt, die zusammen mit den Füll- und Trägerprofilen 55 geeignete Führungskanäle für die in der Säule 31 verlegten
Systemleitungen bilden. In die an der Vorderseite und der Rückseite der Säule 31 liegenden offenen Seiten der
H-Profi!schienen 34 sind die Anschlußträger 46 und die
Verkleidungsplatten 51 eingesetzt.
Der Aufbau der ringförmigen Geräteträgerschiene 33 und deren Anbringungsweise an dem durch die C-Profilschienen 69 gebildeten
Säulengerüst sind in den Figuren 9 und 12 wiedergegeben. Hiernach wird die ringförmige Geräteträgerschiene
durch vier Schienenabschnitte gebildet, und zwar zwei längeren Schienenabschniuten 70 und zwei kürzeren Schienenabschnitten
71. Diese Schie-ienabschni tte 70 und 71 bestehen aus Edelstahlrohr
mit; Rechteckquerschnitt. Die Enden dieser Schienenabschnitte
7O und 71 erstrecken sich in die an den Ecken der Gerateträqerschιene 33 angebrachten Kunststoffpuffer 34 und
sind dort durch Einformen, Einkleben oder zumindest festes Einstecken sicher gehalten.
Die längeren Schienenabschnitte 70 tragen im mittleren Bereich einen entweder durch Anschrauben oder Anschweißen
befestigten plattenförmigen Träger 72, der an seinem anderen Ende mit einer äußeren Klemmplatte 73 fest verbunden, beispielsweise
verschweißt ist. Der äußeren Klemmplatte 73 ist innerhalb der C-Profilschiene 69 dae innere Klemmplatte 74
gegenübergestellt. In gleicher Weise wie für die Befestigung der Konsolen werden diese Klemmplai ten 73 und 74 in der gewünschten
Anbringungshöhe der ringförmigen Geräteträgerschiene 33 mittels Schrauben 75 festgezogen. Die Trägerplatte 72 erstreckt
sich durch den Seitenwandte.il 53 der zu diesein Zweck
ebenso wie an der BefestigungsstelJe der Konsolen ausgeschnitten
ist.
Will man Höhenverstellbarkeit der ringförmigen Geräteträgerschiene
33 und der Konsolen 32 vorgehen, so kann man die Seitenwandteile 53 in mehr oder weniger kurze Abschnitte
unterteilen und nach der Höhenvcrsiellung der ringförmigen
Geräteträgerschiene 33 bzw. der einen oder anderen Konsole neu auf der Seitenwand der Säule verteilen bzw. zwischen den
Füll- und Trägerprofilen 55 einsetzen.
Die Figuren 11 und 12 zeigen, daß sich die für die Befestigung
der Konsolen benutzten Kleinmplatten 65 und 66 und die für die Befestigung der ringförmigen Geräteträgerschiene 33
benutzten Klemmplatten 73 und 74 lediglich in ihrer vertikalen Breite unterscheiden entsprechend dem von den Konsolen 32 auf
die C-Profilschienen 69 zu übertragenden, wesentlich größeren, Drehmomenten.
Figur 13 zeigt den Einsatz einer dm wesentlichen gemäß Figur
und 6 aufgebauten Säule 31c in einem Narkoseraum bzw. im Narkosebereich eines Operationssaales. In dieser Ausführungsform
trägt die Säule 31c an ihrer Vorderseite wiederum Anschlußträger 46. An einer Seitenwand sind zwei Konsolen 32a angebracht,
wie sie in Verbindung mit den Figuren 10 und 11
oben erläutert worden sind. Im Unterschied zu der Ausführung nach Figur 6 und 7 ist die Säule 31c in diesem
Beispiel zusätzlich mit einer oberen ringförmigen Geräteträgerschiene 33a ausgestattet. Die Säule 31c ist in diesem
^ Beispiel im Bereich eines Narkosetisches, vorzugsweise an
einem Fckbereich des Narkosetisches 76 angeordnet. An der dem Narkosetisch 76 benachbarten Seitenfläche trägt die
Säule 31c eine Spezialkonsole 32c an der ein Narkosegerät 77 mittels eines Trägerarmes 78 schwenkbar angebracht ist.
Die Spezialkonsole 32c ist in gleicher Weise mittels Klemmplatten am Gerüst der Säule 31c befestigt, wie dies in den
Figuren 8 und 11 gezeigt ist.
Die Figuren 14 and 15 beziehen sich auf eine Ausbildung der Säule als bewegliche Einheit. Hierzu ist eine mit der Ausführungsform
gemäß Figur 5 vergleichbare Säule 31b auf einem Wagen 2O angebracht. Der Wagen enthält in diesem Beispiel
die erforderlichen Reservoirbehälter für die Gas- und Flüssigkeitsversorgung der Säule 31b und Aufnahmetanks zum Absaugen
von Flüssigkeiten und Gasen über die Säule 31b. Die elektrische Versorgung erfolgt mittels einer in Figur 15 gezeigten Anschlußplatte
79, an der die Verbindung zu zentralen Installationsleitungen über Kabel hergestellt werden. Die Säule
31b trägt in diesem Beispiel wiederum zwei Konsolen 32, eine ringförmige Geräteträgerschiene 33 und Anschlußträger 46
verschiedener Ausbildung.
Wie aus den obigen Darlegungen ersichtlich, ergeben sich erhebliche;
Unterschiede zu den bekannten kombinierten Anschlußeinrichtungen:
- die vertikalen ggf. drehbar angeordneten das Gerüst der Säule bildenden Profile erlauben es,
auf einer sehr kleinen Fläche eine große Zahl von Anschlüssen unterzubringen, die alle bequem
erreichbar sind.
die durchschnittlicher Abmessungen der Einheit
sind sehr gering, so daß der Platzbedarf minimal ist bei Einsatz der Anschlußeinrichtung im Gesundheitswesen
kann dadurch das Kopfende des Krankenbettes zugänglich bleiben;
es gibt eine horizontalen Flächen wodurch Staubansammlung und Reinigungsprobleme ausgeschlossen
werden;
die Trägerkonstruktion d.h. deren Profile und Schienensysteme sind vollständig integriert.
die Trägerkonstruktion d.h. deren Profile und Schienensysteme sind vollständig integriert.
Dadurch kann die Zahl der Hilfskonstruktionen beschränkt bleiben.
da die Anschlüsse allseitig angebracht werden können, lassen sich auch ergonomische und
funktionale Vorteile realisieren.
außer den oben dargelegten Vorteilen werden bei der erfindungsgemäßen Anschlußeinrichtung alle
Vorteile der bekannten, kombinierten Anschlußeinrichtungen voll beibehalten.
62 Wiesbaden · Bierstadter Höhe 15 · Postfach OBSS ■ Telefon (06121) 56 53 82 β ° Θ'ΟηηυΓΠΓ
56 20
Wiesbaden, den 09. Februar 1981 Z 565 VNR: 107565 S/we
Zumtobel GmbH & Co. Heuriedweg 8
8990 Lindau
Kombinierte Anschlußeinrichtung für verschiedenartige Ver- und Entsorgungssysteme
Liste der Bezugszeichen
20 - Krankenbett
21 - Anschlußschiene
30 - Anschlußeinrichtung
31, a, b, c - Säule
32, a, b, c - Konsole
33 - Geräteträgerschiene
3 3a - obere Geräteträgerschiene
34 - Eckpuffer
35 - Geräteträgerschiene
36 - Geräte
37 bis 40 - Leitungen
41 - Gerät (Monitor)
4 2 - Fußboden
43 - Raumdecke·
44 - Zwischendeckenbereich
45 - Geschoßdecke 46, a, b, c, d - Anschlußträger
47 - Gas-Absauganschluß
48, a, b - Schwachstromanschlüsse
49 - Starkstromsteckdosen
50 - Gaseteckdosen
51 - Wand- und Verkleidungsplatten
52 - Sockel
53 " - Wandplatten /2
Dipl.-Phys. Heinrich Seids ■ Patentanwalt · Bierstadter Höhe 15 · Postfach 5105 ■ 6200 Wiesbaden 1 · iiS" (0 6121) 56 2022
65 und
73 und
- Η-Profilschienen
- Trägerprofile
- Deckwand
- Bodenplatte
- Konsolenkörper
- mittiger Kanal
- Konsolenträger
- Ausnehmungen
- Mulde
- Ringwulst
- C-Flansche
- Klemmplatten
- Schraubenbolzen
- Konsolen-Trageinrichtungen
- C-Profilschienen
- längere Schienenabschnitte
- kürzere Schienenabschnitte
- plattenförmige Träger
- Klemmplatteneinrichtungcn
- Schraubenbolzen
- Narkosetisch
- Narkosegerät
- Trägerarm
- Anschlußplatte
- Wagen
Lee
Claims (26)
1.)) Kombinierte Anschlußeinrichtung für verschiedenartige
Ver- und Entsorgungssysteme, vorzugsweise für Krankenhäuser, Laboratorien, Fertiqungsstätten u.dgl., die in
Art einer Säule an einem Bett, einem Arbeitstisch oder einem Fertigungsplatz, vorzugsweise dessen Eckbereich
anzuordnen ist, die erforderlichen Leitungen der in ihr vorgesehenen Ver- und Entsorgung.ssysteme in Vertikalführung
in ihrem Inneren aufnimmt und an mindestens einer ihrer Wandflächen Anschlußeinrichtungen trägt,
die mit den Leitungen der diversen Ver- und Entsorgungssysteme verbunden sind, gekennzeichnet durch die folgenden
Merkmale:
a) die Anschlüsse (47 bis 50) sind in den jeweiligen Anforderungen entsprechend zusammengefassten Anschlußgruppen
auf Anschlußträqern (46, 46a,b, c,
d) angebracht, die selbst wiederum Außenwandteile der Säule (31, 31a, b, c) bilden;
b) den Anschlußträgern (46, 46a, b, c, d) ist mindestens eine an der Säule (31, 31a, b, c) angebrachte,
sich im wesentlichen horizontal er-
.31ÖS255
streckende Geräteträgerschiene (33) zugeordnet; und
c) an mindestens einer Seitenwand der Säule (31, 31a, b, c) ist mindestens eine seitlich vorstehende,
in gewünschter Höhe anbringbare oder
in der Anbringungshöhe verstellbare Konsole (32,
32a, b, c) vorgesehen, die an mindestens einem SeLtenrand eine mit diesem parallel verlaufende
und bezüglich der Konsolen-Tragfläche (62) vorgesetzte Geräteträgerschiene (35) trägt.
2.) Anschlußeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Säule (31, 31a, b, c) ein aus sich im wesentlichen vertikal erstreckenden Profilschienen
(69, 54, 55) gebildetes Säulengerüst aufweist, in welchem vertikale Aufnahmekanäle für die Ver- und Entsorgungsleltungen
gebildet sind, und daß die Außenflächen der Säule (31, 31a, b, c) durch auf diesem
Säulengerüst angebrachte Deckplatten (51) und Anschlußträger (46, 46a, b, c, d) gebildet sind.
3.) Anschlußeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Säule (31, 31a, b, c) mit polygonalem, insbesondere viereckigem, vorzugt rechteckigem,
Querschnitt ausgebildet ist.
4.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß Anschißträger (46, 46a, b, c, d) und Konsolen (32, 32a, b, c) auf allen Außenflächen
der Säule (31, 31a, b, c) verteilt angeordnet sind.
5.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (31, 31a, b, c)
im wesentlichen nur an einer Seite oder zwei gegenüberliegenden Seiten mit Anschlußträgern (46, 46a, b, c, d)
versehen ist und die im wesentlichen von Anschlußträgern (46, 46a, b, c, d) freien Seiten eine oder mehrere
Konsolen (32, 32a, b, c) tragen oder zum Anbringen von mindestens einer Konsole (32, 32a, b, c) ausgebildet
sind.
6.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine sich im
Abstand von den Außenflächen der Säule (31, 31a, b, c) ringsum erstreckende, ringförmige Geräteträgerschiene
(33) vorgesehen ist.
7.) Anschlußeinrichtuncf nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die ringförmige Geräteträgerschiene (33) in einer im wesentlichen horizontalen Ebene angeordnet ist.
8.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Konsole (32,
32a, b, c) vorgesehen ist, die um eine horizontale Achse vorzugsweise ihre Mittelachse kipp-einstellbar an der
Säule (31, 31a, b, c) angebracht ist.
9.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Konsolen mit mindestens einseitig ausziehbarer zusätzlicher Stellplatte
vorgesehen sind.
10.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Konsolen
(32a, 32b) mit mindestens einem Schubfach vorgesehen sind.
3fO6255
11.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Konsolen (32a) mit mindestens einem eingebauten Anschlußträger
(46) vorgesehen sind.
12.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Säule (31, 31a, b, c) Ver- und Entsorgungsleitungen folgender Systeme enthalten
sind:
a) elektrisches Energieversorgungssystem (Licht- und Starkstrom),
b) nachrichten- und koiranunikationstechnisches System
(Schwachstrom, Notglocke, Rufanlage),
c) überwachungstechnisches System (Monitoring)
d) Gas- und Flüssigkeit-Ver- und Entsorgungssystem
(mecizinische Gase z.B. Sauerstoff, Druckluft, Lach
gas, Vakuum, Narkosegase, Gasabsaugung u.a., brer nbare. Gase, Methan, Propan, Butan u.a.,
medizinische Flüssigkeiten z.B. entmineralisierte Wässer, Osmoseflüssigkeiten u.a.,
Flüssigkeiten Warm- und Kaltwasser, Wasch- und
Spül flüssigkeiten, Flüssigkeitsentsonpng, Kühlflüssigkeiten.)
und
e) Be- und Entlüftungssysterne.
13.) Anschlußeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die in einer Anschlußgruppe zusammengefassten Anschlüsse (47 bis 50) jeweils nur einem Ver- bzw. Entsorgungssystem angehören.
14.) Anschlußeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Anschlußträger (46, 46a, b, c, d) nur Anschlüße (47 bis 50) einer Anschlußgruppe trägt
und die gewünschte Zusammenstallung dor Anschlüsse
(47 bis 50) verschiedener Systeme durch Wahl der jeweiligen verschiedenen Anschljßträger (46, 46a, b, c, d)
erfolgt.
15.) Anschlußeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Anschlußträger (46, 46a, b, c, d) die gewünschte Zusammenstellung von Anschlügen (47 bis 50) in
verschiedenen Anschlußgruppen trägt.
16.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (31, 31a, b, c) zumindest begrenzt um ihre vertikale Achse drehbar ist.
17.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (31, 31a, b, c) mindestens zwei vertikal überoinander angeordnete Säulenabschnitte
aufweist und mindestens einer dieser Säulenabschnitt
um die vertikale Säuionachse drehbar ist.
18.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sLch die Säule (31a) vom
Fußboden (42) bis zur Decke (43, 45) über die gesamte Raumhöhe erstreckt.
19.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Säule (31b) vom
Fußboden (42) aus auf einen Toil der Raumhöhe nach oben erstreckt und am oberen Ende mit einer Deckwand (56) verschlossen
ist.
20.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Säule (31c) als
Hängesäule von der Raumdecke (43, 45) über einen Teil der Raumhöhe nach unten erstreckt und an der Unterseite
mit einer Säulen-Bodenwand (5 7) verschlossen ist.
31Ό6255
21.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule begrenzt seitlich
verschiebbar angebracht ist.
22.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (31b) als fahrbare Einheit auf einem Wagen (80) angebracht ist.
23.) Anschlußeinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wagen (80) Behälter als Reservoire und Aufnahmetanks für die in der Säule (31b) vorgesehenen
Gas- und Flüssigkeits-Ver- und Entsorgungssysteme enthält.
24.) Anschlußeinrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (8O) mit Anschlüssen (79)
für Kabelverbindung der in der Säule vorges&enen elek-'
trischen Systeme für Energieversoirung, . Nachrichtenübermittlung
und Überwachung mit entsprechenden Zentralen elektrischen Anschlußsystemen ausgestattet ist.
25.) Anschlußeinrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (8O) mit Stromversorgungsaggregaten
<~ür die in der Säule (31b) vorgesehenen elektrischen Energieversorgungssysteme ausgestattet ist.
26.) Anschlußeinrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekonnzeichnet, daß der Wagen (80) mit Geräten
zur drahtlosen Signalübermittlung für die in der Säule (31) enthaltenen Systeme für Nachrichtenübermittlung und
Überwachung ausgestattet ist.
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