DE3102950A1 - Einrichtung zum aufkleben von etiketten auf behaelter - Google Patents

Einrichtung zum aufkleben von etiketten auf behaelter

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DE3102950A1
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Naka Ishikawa Toshiaki
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Shibuya Kogyo Co Ltd
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Description

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Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufkleben von Etiketten auf Behälter, wie etwa Flaschen und Büchsen, und insbesondere eine Etiketten-Aufklebevorrichtung, die ein Hauptteil aufweist, an welchem Etiketten-Aufbringevorrichtungen zum Aufbringen von Etiketten auf Behältern abnehmbar angebracht sind.
Es ist allgemeine Praxis, Etiketten, welche Inhalte, Erzeuger und Verteiler bezeichnen, auf Behälter wie etwa Flaschen und Büchsen aufzukleben, nachdem diese mit den Inhalten gefüllt wurden. Eine derartige Etiketten-Aufklebevorrichtung zum Aufkleben von Etiketten auf Behälter umfaßt allgemein eine Fördervorrichtung zum Fördern der Behälter längs einer bestimmten Bahn, und mindestens eine Etiketten-Aufbringevorrichtung, welche an einer Stelle der bestimmten Bahn angeordnet ist. Etiketten-Aufbringevorrichtungen können so viele vorgesehen sein, wie die Anzahl von Etiketten, welche auf einem Behälter aufzukleben sind. Jede Etiketten-Aufbringevorrichtung umfaßt ein Magazin zum Unterbringen einer Menge an Etiketten, eine Etiketten-Aufbringetrommel zum Aufbringen der Etiketten auf Behälter, und einen Zuführungsmechanismus zum Zuführen der Etiketten vom Magazin zur Etiketten-Aufbringetrommel, und zwar vereinzelt mit einer Klebung an einer Seitenoberfläche des Etiketts.
Es ist erforderlich, daß Etiketten an Behältern ordentlich an gewünschten Stellen aufgeklebt werden sollen; deshalb muß der Antrieb der Etiketten-Aufbringevorrichtungen mit dem Antrieb der Behälter-Fördervorrichtung synchronisiert sein. Mit anderen Worten, die Drehgeschwindigkeit der Etiketten-Aufbringetrommel einer jeden Etiketten-Aufbringevorrichtung muß eine bestimmte Zuordnung zur Bewegungsgeschwindigkeit der Behälter aufweisen, welche von der Fördervorrichtung gefördert werden. IM diesem Erfordernis zu entsprechen, wurde herkömmlicherweise eine derartige Bauart verwendet, bei v/elcher die Etiketten-Aufbringevorrichtungen von der Antriebsquelle der Behälter-Fordervor-
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richtung angetrieben werden. Ein derartiger Aufbau ist vorteilhaft, weil er einfacher ist, verglichen mit jenem Fall, in welchem getrennte Antriebsquellen für eine Behälter-Fördervorrichtung und eine Etiketten-Aufbringevorrichtung vorgesehen sind. Außerdem macht die Anordnung getrennter Antriebsquellen einen Mechanismus zum Synchronisieren der beiden Einheiten erforderlich,,, was im Aufbau noch weitere Komplizierung bedeutet.
Selbst wenn von einer einzigen Antriebsquelle Gebrauch gemacht wird, wie im Stand der Technik, verbleiben mittlerweile doch immer noch Nachteile, und zwar infolge des halb-permanent integrierten Aufbaus zwischen der Behälter-Fördervorrichtung und den Etiketten-Aufbringevorrichtungen. Beispielsweise ist es gelegentlich erwünscht, Etiketten und Behälter zu wechseln, an welchen die Etiketten aufgeklebt werden sollen. Wenn dies stattfindet, dann macht die herkömmliche Vorrichtung präzise Einstellvorgänge, beispielsweise für den Etiketten-Zuführungsmechanismus und die Etiketten-Aufbringetrommel, erforderlich, so daß die Etiketten, wenn sie gewechselt werden, ordnungsgemäß an der gewünschten Stelle eines Behälters aufgeklebt werden können. Derartige Einstellungen können von einem geschulten Handwerker lediglich mit einem außergewöhnlichen Zeitaufwand vorgenommen werden. Ferner können neue Etiketten wegen ihrer Größe oder Form nicht zu vorliegenden Etiketten-Aufbringevorrichtungen passen. Wenn jemand beabsichtigt, neue Etiketten zu verwenden, die zu groß für vorliegende Etiketten-Aufbringevorrichtungen sind, muß man somit eine andere Etiketten-Aufklebevorrichtung kaufen, die speziell für die neuen Etiketten konstruiert ist. Als Alternativlösung muß man auf die neuen Etiketten verzichten. Neue Etiketten werden üblicherweise für neue Produkte entworfen und verwendet, und zwar im Hinblick darauf, daß die Aufmerksamkeit des Käufers angezogen wird. Da allerdings die Vorrichtung aus dem Stand der Technik nicht so flexibel ist,sind dem Entwurf von Etiketten notwendigerweise Grenzen gesetzt.
Die vorliegende Erfindung sorgt für eine Etiketten-Aufklebeeinrichtung, bei welcher die Etiketten-Aufklebevorrichtung als
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ein eine Einheit bildender Block ausgebildet ist, der abnehmbar am Hauptteil der Vorrichtung angebracht sein kann, welche mit einer Behälter-Fördervorrichtung versehen ist. In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wird eine Etiketten-Aufbringevorrichtung, wenn sie am Hauptteil angebracht ist, durch die Antriebsquelle der Behälter-Fördervorrichtung derart angetrieben, daß die Fördergeschwindigkeit der Behälter automatisch und genau mit der Drehgeschwindigkeit der Etiketten-Aufbringetrommel synchronisiert sein kann. Wenn neue Etiketten verwendet werden sollen, dann muß lediglich die zu diesem Zeitpunkt angebrachte Etiketten-Aufbringevorrichtung ersetzt werden durch eine andere Etiketten-Aufbringevorrichtung für die neuen Etiketten. Somit ist die Austauschtätigkeit in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung sehr einfach, und es ist kein spezielles Können erforderlich. Die Etiketten-Aufklebeeinrichtung der vorliegenden Erfindung weist eine überaus große Flexibilität auf und erlegt keinerlei Beschränkungen beim Entwurf von Etiketten auf.
Die Anordnung eines Sperrmechanismus in der vorliegenden Etiketten-Aufbringevorrichtüng macht Ein- und Ausbautätigkeiten der Etiketten-Aufbringevorrichtung einfacher und sicherer. Es ist bevorzugt, einen derartigen Sperrmechanismus derart aufzubauen, daß er automatisch verriegelt oder entriegelt ist, wenn er beim Hauptteil der Einrichtung ein- oder ausgebaut ist.
Es ist deshalb ein Hauptziel der vorliegenden Erfindung, für eine Etiketten-Aufklebeeinrichtung zu sorgen, in welcher eine Etiketten-Aufbringevorrichtung als ein eine Einheit bildenden Block ausgebildet ist, der abnehmbar am Hauptteil der Etiketten-Aufklebeeinrichtung angebracht sein kann.
Es ist ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Etiketten-Aufklebeeinrichtung vorzusehen, welche mühelos angepaßt werden kann, selbst wenn Größe und/oder Form von Etiketten und/oder Behältern, wie etwa Flaschen und Büchsen, geändert werden.
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Es ist ein weiteres' Ziel der vorliegenden Erfindung, für eine Etiketten-Aufklebevorrichtung zum Aufkleben von Etiketten auf Behälter zu sorgen, wie etwa Flaschen und Büchsen, welche längs eines bestimmten Weges gefördert werden, wobei diese Vorrichtung abnehmbar an einer bestimmten Stelle des Wege angebracht sein kann.
Es ist ein noch weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, für eine Etiketten-Aufbringevorrichtung zu sorgen, welche einen Sperrmechanismus aufweist, um Ein- und Ausbautätigkeiten zu erleichtern und zuverlässiger zu machen.
Andere Ziele, Vorzüge und neuartige Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung der Erfindung ersichtlich, wenn diese im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnunen in Betracht gezogen wird.
In den Zeichnungen ist:
Fig. 1 eine Draufsicht, welche den Gesamtaufbau einer Etiketten-Aufklebeeinrichtung zeigt,
Fig. 2 eine vergrößerte Ansicht, welche Hauptteile zeigt, wenn eine Etiketten-Aufbringevorrichtung·am Hauptteil angebracht ist, in Übereinstimmung mit einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
Fig. 3 eine Draufsicht des in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiels, und
Fig. 4 eine vergrößerte Ansicht, welche Hauptteile eines anderen Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung zeigt.
Es wird nun Bezug auf Fig. 1 genommen; Behälter C wie etwa Flaschen oder Büchsen werden an eine Etiketten-Aufklebeeinrichtung 100 von einer vorausgehenden Station angeliefert, während sie auf einem Förderer 1 laufen. Die Behälter C werden vom Förderer 1 auf eine Synchronisierungsschnecke .2 übertragen, bei welcher der Zwischenraum zwischen nebeneinanderliegenden Behältern C auf einen gewünschten Wert eingestellt ist. Am anderen Ende der Synchronisierungsschnecke 2 ist ein Sternrad 3 ange-
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ordnet, welches zur Drehung synchron mit der Synchronisierungsschnekke 2 angetrieben ist. Nach dem Erreichen des Sternrades 3 wechseln die Behälter C die Vorschubrichtung, und sie werden auf eine Drehscheibe 4 gesetzt. Die Drehscheibe 4 ist derart vorgesehen, daß sie um eine Welle 5 in der Richtung drehbar ist, die durch den Pfeil A bezeichnet ist, und sie ist mit mehreren Behälter-Tragetischen 6 versehen, die längs ihres Umfangs angeordnet sind. Wenn sich die Drehscheibe 4 dreht, dann werden die Behälter C kontinuierlich den Behälter-Tragetischen 6 vom Sternrad. 3 zugeführt, und deshalb werden die Behälter C längs eines bestimmten, kreisförmigen Weges gefördert.
Im Umfang.der Drehscheibe 4 sind drei Etiketten-Aufbringevorrichtungen 7, 8 und 9 angeordnet, welche anzeigen, daß die vorliegende Etiketten-Aufklebeeinrichtung 100 in der Lage ist, mindestens drei unterschiedliche Etiketten auf einen einzelnen Behälter aufzukleben. Die Etiketten-Aufklebeeinrichtung 100 weist ein Hauptteil 10 auf, welches die Drehscheibe 4 drehbar trägt, und die Etiketten-Aufbringevorrichtungen 7, 8 und 9 sind am Hauptteil 10 angebracht. Das Hauptteil 10 ist auch mit Streichbürsten 11 und 12 versehen, welche in Reibberührung mit Etiketten gelangen, die auf die Behälter C von den Etiketten-Aufbringevorrichtungen 7, 8 und 9 aufgebracht sind, und sie drücken sie fest und sanft gegen die Oberfläche der Behälter. Nachfolgend werden die Behälter C von der Drehscheibe 4 auf einen Förderer 14 durch ein anderes Sternrad 13 umgesetzt, und dann werden die Behälter C der nächsten Station weitergegeben.
Nun wird eine detaillierte Erläuterung bezüglich des Aufbaus der Etiketten-Aufbringevorrichtung 7, 8 und 9 vorgenommen. In Fig. 1 sind die Vorrichtungen 8 und 9 lediglich schematisch durch strichpunktierte Linien gezeigt, und ihr grundlegender Aufbau ist derselbe wie jener der Vorrichtung 7. Die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 hat ein Magazin 15 zur Aufnahme einer Menge an Etiketten, eine Abgaberolle 16, welche derart angetrieben ist, daß sie sich in jen.er Richtung dreht, die durch Pfeil B bezeichnet ist, um Etiketten einzeln von dem Magazin
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aufzunehmen, eine Etiketten-Aufbringetrommel 17, welche zur Drehung in jener Richtung 'angetrieben ist, welche durch den Pfeil D bezeichnet ist, um die Etiketten, <die von der Abgaberolle 16 aufgenommen wurden, auf die Behälter C an den Behälter-Tragetischen 6 aufzubringen, und einen Leim-Aufbringemechanismus 18 zum Aufbringen von Leim auf eine Seitenfläche der Etiketten, welche an der Etiketten-Aufbringetrommel 17 gehalten sind. Die Antriebskraft für die Abgaberolle 16, Etiketten-Aufbringetrommel 11 usw. wird von einer Antriebsquelle durch ein Antriebszahnrad übertragen, welches integriert mit der Drehscheibe 4 zur gemeinsamen Drehung rund um die Welle 5 ausgebildet ist. Das heißt, jede der Etiketten-Aufbringevorrichtungen 7, 8 und 9 ist mit einem Synchronisierungs-Zahnrad versehen, welches in kämmenden Eingriff mit dem Antriebszahnrad gebracht werden kann, um die Antriebskraft von einer Antriebsquelle auf die Abgaberolle 16, die Etiketten-Aufbringetrommel usw. zu übertragen*
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung sind die Etiketten-Aufbringevorrichtungen 7, 8 und 9 als ein eine Einheit bildender Block ausgebildet, der abnehmbar am Hauptteil der Etiketten-Aufklebeeinrichtung 100 angebracht sein kann. Die Figuren 2 und 3 zeigen den Zustand, wenn die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 am Hauptteil angebracht ist, in vergrößertem Maßstab. Die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 weist eine Trageplatte 19 auf, an welcher ein Magazin 15, eine Abgaberolle 16, eine Etiketten-Aufbringetrommel 17 und ein Leim-Aufbringemechanismus 18 angeordnet sind. Obwohl dies in diesen Figuren zum Zweck der Vereinfachung nicht speziell gezeigt ist, ist die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 ebenfalls mit Zahnrädern, Luftröhren usw. für die Zusammenwirkung zwischen den Komponenten versehen, so daß sie einen eine unabhängige Einheit bildenden Aufbau darstellt. Als Ergebnis können die Etiketten-Aufbringevorrichtungen 7, 8 und 9 unmittelbar am Hauptteil 10 ohne irgendeine mühsame Vorbereitungsarbeit angebracht werden.
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Es sollte vermerkt werden, daß verschiedenartige, herkömmliche Techniken zur Anbringung der Etiketten-Aufbringevorrichtungen 7, 8 und 9 am Hauptteil 10 verwendet werden können. Beispielsweise kann man ein Führungsteil wie etwa ein Schlitz oder eine Schiene am Hauptteil 10 vorsehen, einen Vorsprung, der von der unteren Oberfläche der Trageplatte 19 nach unten absteht. Bei der Anbringung kann der Vorsprung in Eingriff mit dem Führungsteil gebracht werden. Ferner kann die Zusammenwirkung zwischen dem Vorsprung und dem Führungsteil verwendet werden, um eine ordnungsgemäße Positionierung der Etiketten-Aufbringevorrichtungen zu erzielen. Wenn im übrigen die Etiketten-Aufbringevorrichtungen ordnungsgemäß durch den Eingriff zwischen dem Vorsprung und dem Führungsteil positioniert sind, können dann Schrauben verwendet werden, um die Etiketten-Aufbringevorrichtungen an ihren gewünschten Lagen zuverlässig zu befestigen. Deshalb ist es in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, wenn neue Etiketten oder neue Flaschen verwendet werden sollen, lediglich notwendig, eine andere Etiketten-Aufbringevorrichtung für jene spezielle Situation anzubringen, und da die Etiketten-Aufbringevorrichtung als ein eine Einheit bildender Block ausgebildet ist, kann sie mühelos angebracht werden und erfordert keinerlei spezielle Kenntnisse wie etwa die Einstellungsarbeiten eines jeden Bestandteils. Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß die vorliegende Erfindung es möglich gemacht hat, die Etiketten-Aufklebetätigkeit unmittelbar nach dem Anbringen einer gewünschten Etiketten-Aufbringevorrichtung zu beginnen. Dieser Aspekt ist besonders wesentlich, da die vorliegende Einrichtung üblicherweise als ein Teil einer gesamten Behälter-Behandlungsstraße verwendet ist. Das heißt, eine Unterbrechungsperiode der gesamten Straße kann auf ein Mindestmaß selbst dann reduziert werden, wenn Etiketten-Aufbringevorrichtungen infolge der Änderung von Etiketten und/oder Behältern ausgetauscht werden müssen.
Wie in Fig. 2 und 3 gezeigt ist, ist ein Trageteil 22 fest an der Trageplatte 19 der Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 befestigt, und ein Synchronisierungs-Zahnrad 20 ist drehbar an dem
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oberen Abschnitt des Trageteils 22 vorgesehen .Das Synchronisierungs-Zahnrad 20 steht in kämmendem Eingriff mit dem Antriebssahnrad 21, welches koaxial und einteilig unterhalb der Drehscheibe 4 vorgesehen ist. Seitlich vom Trageteil 22 und dann nach oben erstreckt sich ein Arm 23, und ein Verriegelungsteil 24 ist in dessen Nachbarschaft angeordnet. Das Verriegelungsteil 24 umfaßt eine vertikale Welle 23a, welche drehbar vom Arm 23 getragen ist, einen oberen Arm 24a, welcher fest an dem oberen Abschnitt der Welle 23a angebracht ist, und zum Antriebszahnrad 21 hin vorspringt, und einen unteren Arm 24b, welcher fest an dem unteren Abschnitt der Welle 23a angebracht ist und in einer Richtung näherungsweise vertikal zur vorspringenden Richtung des oberen Arms 24a vorspringt, wie am besten in Fig. 3 gezeigt ist. Ferner ist der obere Arm 24a mit einer Klinke 25 versehen, welche sich nach oben vom Arm 24a aus erstreckt und mit dem Synchronisierungs-Zahnrad 20 in Eingriff bringbar ist. Andererseits ist am vorderen Ende des unteren Arms 24b eine Rolle 27 vorgesehen, welche längs eines ortsfesten Nocken 26 abrollen kann, welcher koaxial zum Antriebszahnrad 21 und unterhalb von ihm vorgesehen ist. Der untere Arm 24b weist einen Vorsprung nahe der Welle 23a und auf der anderen Seite der Rolle 27 auf, und ein Stift 28 ist im Vorsprung eingesetzt. Eine Feder 30 ist zwischen dem Stift 28 und einem anderen Stift 29 ausgespannt, der in den unteren Abschnitt des Arms 23 eingesetzt ist. Somit ist das Verriegelungsteil 24 insgesamt normalerweise in jener Richtung vorgespannt, die durch den Pfeil E bezeichnet ist, und deshalb ist die Klinke 25 stets zur Eingriffslage hin mit dem Synchronisierungs-Zahnrad 20 vorgespannt. Die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 ist ebenfalls mit Übertragungszahnrädern 31 und versehen, welche zur Drehung in Zuordnung mit dem Synchronisierungs-Zahnrad 20 angetrieben sind. Die Antriebskraft, welche vom Antriebszahnrad 21 auf das Synchronisierungs-Zahnrad 20 übertragen wird, wird dann auf die Etiketten-Aufbringetrommel 17, Abgaberolle 16 usw. durch die Übertragungszahnräder 31 und 32 übertragen.
Wenn die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 vom Hauptteil 10
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abgenommen ist, dann wird sich das Verriegelungsteil 24 in der Richtung schwenken, die durch den Pfeil E in Fig. 3 bezeichnet ist, und zwar unter der Kraft der Feder 30, um die Klinke 25 in Eingriff mit dem Synchronisierungs-Zahnrad 20 zu bringen, wobei das Synchronisierungs-Zahnrad 20 an der Drehung gehindert ist. Wenn andererseits die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 am Hauptteil 10 angebracht ist, dann gelangt die Rolle 27, die am vorderen Ende des unteren Arms 24b vorgesehen ist, in Berührung mit dem ortsfesten Nocken bzw. der Steuerkurve 26, und zwar derart, daß das Verriegelungsteil 24 in der Richtung entgegengesetzt dem Pfeil E geschwenkt wird, und nimmt die Lage ein, die durch ausgezogene Linien in Fig. 3 gezeigt ist. Als Ergebnis gelangt das Synchronisierungs-Zahnrad 20 in kämmenden Eingriff mit dem Antriebszahnrad 21, und die Klinke 25 wird vollständig aus dem Eingriff mit dem Synchronisierungs-Zahnrad 20 gelöst, wobei das Synchronisierungs-Zahnrad 20 zur Drehung vom Antriebszahnrad 21 angetrieben werden kann.
Wie oben erläutert, befindet sich, wenn die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 vom Hauptteil 10 abgebaut ist, das Synchronisierungs-Zahnrad 20 unter Hemmung und ist an der Drehung gehindert; wenn andererseits die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 am Hauptteil 10 angebracht ist, dann ist das Synchronisierungszahnrad 20 von der Hemmung gelöst und zur Drehung eingestellt. Es ist somit ohne weiteres verständlich, daß, wenn erst einmal der Synchronlauf zwischen die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 und dem Antriebszahnrad 21 eingestellt ist, keinerlei weitere Einstellung erforderlich ist, und die Auswechseltätigkeit der Etiketten-Aufbringevorrichtungen durchaus einfach und reibungslos ohne Zeitverlust ausgeführt werden kann.
Fig. 4 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei ein Verriegelungsteil 33 fest ah der Trageplatte 19 angeordnet ist, und das Verriegelungsteil 33 mit einer Gegenbohrung 33a versehen ist, welche sich zum Synchronisierungs-Zahnrad 20 öffnet. Ein Eingriffteil 34, welches in Eingriff mit dem Synchronisierungs-Zahnrad 20 bringbar ist,
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ist verschieblich in die Gegenbohrung 33a eingepaßt, und eine Spiralfeder 35 ist in der Gegenbohrung 33a zwischen dem Boden der Gegenbohrung 33a und dem Eingriffteil 34 angeordnet. Somit wird das Eingriffteil 24 normalerweise gegen das Synchronisierungs-Zahnrad 20 angedrückt. Das Eingriffteil 34 ist mit einer Schrägfläche 34a versehen, während das Verriegelungsteil 33 mit einem kleinen Loch 33b versehen ist, welches sich in einer Richtung näherungsweise senkrecht zur Mittelachse der Gegenbohrung 33a erstreckt. Eine Stange 36 ist verschieblich ist in das Loch 33b eingepaßt, wobei sie mit ihrem unteren Ende in Berührung mit der Schrägfläche 34a steht. Am anderen Ende der Stange 36 ist eine Rolle 37 vorgesehen, welche in eine Wälzberührung mit dem ortsfesten Nokken 26 bzw. der Steuerkurve des Hauptteils 10 gebracht werden kann. Wenn die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 am Hauptteil 10 der Etiketten-Aufklebevorrichtung 100 angebracht ist, dann wird die Stange 36 in die Gegenbohrung 33a hineinbewegt, was seinerseits das Eingriffteil 34 in der Zeichnung nach rechts bewegt und hierbei die Hemmung des Synchronisierungs-Zahnrads löst. Wenn andererseits die Etiketten-Aufbringevorrichtung 7 abgebaut ist, dann befindet sich die Rolle 37 nicht in Berührung mit dem Nocken 26 und deshalb bewegt sich das Eingriffteil 34 in der Zeichnung unter der Kraft der Feder 35 nach links, um in Eingriff mit dem Synchronisierungs-Zahnrad 20 zu gelangen. Es ist somit verständlich, daß das zweite Ausführungsbeispiel im wesentlichen genauso funktioniert wie das erste Ausführungsbeispiel.
Wie oben beschrieben, kann, selbst wenn Etiketten und/oder Behälter gegen solche mit unterschiedlichen Größen oder Formen ausgetauscht werden, die Etiketten-Aufklebetätigkeit einfach dadurch ausgeführt werden, daß man die Etiketten-Aufbringevorrichtungen austauscht, ohne daß irgendeine längere Unterbrechung erforderlich ist. Ferner erfordert die vorliegende Erfindung kein spezielles Fachkönnen, und es ist lediglich ein Mindestmaß an Zeit zum Auswechseln der Etiketten-Aufklebevorrichtungen erforderlich.
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Während oben lediglich die bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung voll geoffenbart sind, können auch zahlreiche Abwandlungen, Alternativlösungen und Äquivalente verwendet werden, ohne daß man den tatsächlichen Gedanken und Bereich der Erfindung verläßt. Deshalb sollen die obige Beschreibung und die Darstellungen nicht als Einschränkungen des Umfangs der Erfindung angesehen werden, welcher auch durch die beigefügten Ansprüche umrissen ist.
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Claims (14)

RAT E NTA ry.WÄ UTE REPRESENTATIVES BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE A. GRÜNECKER OtPL-INS H. KINKELDEY Oa-ING. W. STOCKMAIR DB-IK AtE (CAUEOI K. SCHUMANN OR BCR NAT ■ DPC-PMYS P. H. JAKOB CXPL ING G, BEZOLD DRRERNW OPL-CHEM 8 MÜNCHEN 22 MAXIMILIANSTRASSE 43 SHIBUYA KOGYO CO., LTD. Koh-58, Mameda-hon-maclii, Kanazawa-slii, Ishikawa-ken, Japan P 15 853 Einrichtung zum Aufkleben von Etiketten auf Behälter Patentansprüche
1.) Etiketten-Aufklebeeinrichtung zum Aufkleben von Etiketten auf Behälter wie etwa Flaschen und Büchsen, g e k e η η 2-,e :i c h η e t durch die folgenden Merkmale.
- Ein Hauptteil (10),
- eine Fördereinrichtung (4, 6), welche am Hauptteil zum Fördern der Behälter (C) längs eines bestimmten Weges vorgesehen ist,
- eine Antriebseinrichtung (21) zum Antreiben der Fördereinrichtung, und
- mindestens eine Etiketten-Aufbringevorrichtung (7, 8, 9), welche abnehmbar am Hauptteil (10) zum Aufbringen von Etiketten auf die Behälter (C) angebracht ist, welche von der Fördereinrichtung (6) gefördert werden, wobei die Etiketten-Aufbringevorrichtung von der Antriebseinrichtung (21) angetrieben ist, wenn sie am Hauptteil ange-
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TELEFON <O8O) 93 3863
TELEX O5-2S38O
TELEGRAMME MONAPAT
bracht ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1/ dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung eine Drehscheibe (4) umfaßt, welche derart ausgebildet ist, daß sie um eine Welle (5) des Hauptteils (10) drehbar ist, und daß die Drehscheibe mit mehreren Behälter-Tragetischen (6) versehen ist, welche längs ihres ümfangs angeordnet sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung ein Antriebs zahnrad (21) aufweist, welches einteilig mit der Drehscheibe (4) ausgebildet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Etiketten-Aufbringevorrichtung (7, 8, 9) ein Synchronisierungs-Zahnrad (20) umfaßt, welches in kämmenden Eingriff mit dem Antriebszahnrad (21) bringbar ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Etiketten-Aufbringevorrichtung (7, 8, 9) eine Verriegelungseinrichtung (24; 33) aufweist, welche in Eingriff mit dem Synchronisierungs-Zahnrad (20) bringbar ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung (24; 33) das Synchronisierungs-Zahnrad (20) in einen ungehemmten Zustand versetzt, wenn die Etiketten-Aufbringevorrichtung (7, 8, 9) am Hauptteil (10) angebracht ist, und daß die Verriegelungseinrichtung das Synchronisierungs-Zahnrad in einen gehemmten Zustand versetzt, wenn die Etiketten-Aufbringevorrichtung vom Hauptteil abgenommen ist.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet,daß die Etiketten-Aufbringevorrichtung (7, 8, 9) ein Magazin (15) zum Unterbringen eines Etikettenvorrats, eine Abgaberolle (16) zum vereinzelten Entfernen der Etiketten aus dem Magazin, eine Etiketten-Aufbringetrommel (I7) zum Auf-
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bringen der Etiketten auf die Behälter (C), welche durch die Fördereinrichtung (4, 6) gefördert sind, sowie einen Leim-Aufbringemechanismus (18) aufweist, um Leim auf die Etiketten aufzubringen, während sie auf der Etiketten-Aufbringetrommel gehalten sind.
8. Etiketten-Aufbringevorrichtung zum Aufbringen von Etiketten auf Behälter wie etwa Flaschen und Büchsen, welche längs eines bestimmten Weges gefördert werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Etiketten-Aufbringevorrichtung (7, 8, 9) abnehmbar an einer gewünschten Stelle längs des bestimmten Weges anbringbar ist und eine Kombination der folgenden Merkmale aufweist:
- Eine Trageplatte (19),
- ein Magazin (15), das an der Trageplatte zur Aufnahme eines Etikettenvorrats angeordnet ist,
- eine Entnahmeeinrichtung (16), welche an der Trageplatte angebracht ist, um vereinzelte Etiketten aus dem Magazin zu entnehmen,
- eine Etiketten-Aufbringeeinrichtung (17), welche an der Trageplatte angebracht ist, um Etiketten, die von der Entnahmeeinrichtung überführt wurden, auf die Behälter (C) aufzubringen,
- eine Leim-Aufbringeeinrichtung (18), die an der Trageplatte angebracht ist, um Leim auf eine Seitenfläche der Etiketten aufzubringen und
- eine Übertragungseinrichtung (20, 31, 32) zum übertragen von Antriebskraft auf die Entnahmeeinrichtung, die Etiketten-Aufbringeeinrichtung und die Leim-Aufbringeeinrichtung.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Übertragungseinrichtung ein Synchronsierungs-Zahnrad (20) umfaßt, welches in Eingriff mit einem Antriebszahnrad (21) steht,welches von einer Antriebsquelle (4) zum Fördern der Behälter (C) angetrieben ist.
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10. Vorrichtung nach Anspruch 9, ferner gekennzeichnet durch eine Verriegelungseinrichtung (24; 33), welche in Eingriff mit dem Synchronisierungs-Zahnrad (20) bririgbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung ein Verriegelungsteil (24) aufweist, welches schwenkbar an der Trageplatte (19) angeordnet ist, und daß das Verriegelungsteil eine Klinke (25) umfaßt, welche in Eingriff mit dem Synchronisierungs-Zahnrad (20) bringbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungsteil (24) normalerweise durch eine Federeinrichtung (30) derart vorgespannt ist, daß es danach trachtet, die Klinke (25) in Eingriff mit dem Synchronisierungs-Zahnrad (20) zu bringen, und daß das Verriegelungsteil ferner eine Rolle (27) umfaßt, welche in der Lage ist, eine Wälzberührung mit einer Steuerkurve (26) zu bilden, welche fest längs des bestimmten Weges angeordnet ist. .
13. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung ein Verriegelungsteil (33) umfaßt, welches mit einer Gegenbohrung (33a) versehen ist, die mit ihrer Öffnung dem Synchronisierungs-Zahnrad (20) zugewandt ist, sowie einem Eingriffteil (34), welches verschieblich in der Gegenbohrung angebracht ist und in ausgefahrenem Zustand mit dem Synchronisierungs-Zahnrad in Eingriff bringbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verriegelungseinrichtung ferner eine Federeinrichtung (3 5) umfaßt, welche in der Gegenbohrung (33a) angeordnet ist, sowie eine Stange (36), welche verschieblich in ein Loch (33b) eingepaßt ist, welches im Verriegelungsteil (33) vorgesehen ist und sich in einer Richtung etwa vertikal zur Mittelachse der Gegenbohrung erstreckt, wobei ein Ende der Stange in Anschlag mit einer Schrägfläche (34a) steht ., welche
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an dem Eingriffteil ausgebildet ist, und wobei das andere Ende (37) der Stange in Berührung mit einer Steuerkurve (26) bringbar ist, welche fest längs des bestimmten Weges angeordnet ist.
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