DE3046979C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft den in den Patentansprüchen angegebenen
Gegenstand und sie ist auf Stoffaustausch- und Trennprozesse
zwischen zwei im wesentlichen miteinander nicht mischbaren
flüssigen Phasen gerichtet.
Derartige Massentransferphänomene werden überall in der Natur angetroffen
und sie spielen auch auf allen wissenschaftlichen und
technischen Gebieten eine wichtige Rolle. Zum Massentransfer
gehört z. B. die Molekulardiffusion, der durch Konvektion
bewirkte Transport und einfaches Mischen. Ein Massentransfer
findet überall dort statt, wo chemische Reaktionen erfolgen,
sei es in einem Industriereaktor, einem biologischen System
oder einem Forschungslaboratorium. Die reagierenden Substanzen
müssen zusammenkommen, wenn die Reaktion ablaufen soll. In
vielen Fällen verlangsamt sich die Reaktion oder sie kommt
zum Stillstand, wenn das oder die Reaktionsprodukte nicht entfernt
werden. Die Massentransferrate kann die chemische Umwandlung
vollständig bestimmen, wenn die Reaktionspartner aus
einer Phase in eine andere überführt werden müssen, um die
Reaktion ablaufen zu lassen. Bei reversiblen Reaktionen wird
die Umwandlung verbessert, wenn das gewünschte Produkt durch
Massentransfer kontinuierlich entfernt wird in eine zweite
Phase, in welcher keine Reaktion stattfindet. Ferner können die
relativen Massentransferraten der verschiedenen Reaktionspartner
und Verfahrensprodukte die Selektivität stark beeinflussen,
wenn konkurrierende Reaktionen ablaufen.
Flüssig-Flüssigphasenoperationen, in denen ein Massentransfer
erfolgt, werden in der Regel in Gefäßen durchgeführt, deren
Prinzip darauf beruht, daß nach einem innigen Vermischen oder
Kontaktieren einer Phase mit der anderen die beiden Phasen
trennen gelassen und voneinander entfernt werden. Die für diesen
Zweck allgemein bekannte Laboreinrichtung ist ein Scheidetrichter,
dessen Nachteile u. a. in den sehr zahlreichen manuellen
Handgriffen zu sehen ist, die zur Trennung der beiden
Phasen erforderlich sind. Für das Arbeiten in industriellem
Maßstab sind zwei Haupttypen von Vorrichtungen in Gebrauch,
nämlich Misch-Absitzbehälter und andere Typen von Säulen.
Dabei wird die Leichtigkeit des Mischens von der Grenzflächenspannung,
den relativen Dichten und der Viskosität der
Phasen beeinflußt und die Trennung der beiden Phasen kann
durch Schwerkraft oder Zentrifugalkraft bewirkt werden. Die
Leichtigkeit der Trennung hängt hauptsächlich vom Unterschied
in der Dichte der beiden Phasen und deren Viskosität ab und
kann merklich beeinflußt werden durch das Vorliegen von Verunreinigungen,
welche Emulsionen stabilisieren können. Diese
Erscheinung tritt z. B. bei Misch-Absetzbehältern auf.
Außer durch Mischen kann der Massentransfer auch durch
Fließenlassen der beiden flüssigen Phasen im Gegenstrom oder
im Gleichstrom in horizontalen Röhren oder Leitungen bewirkt
werden, wobei die weniger dichte Phase im oberen Abschnitt
der Röhre fließt, oder in vertikalen Röhren oder Leitungen,
wobei die dichtere Phase an der Röhrenwand nach unten fließt,
während die weniger dichte Phase durch den Mittelabschnitt
der Röhre nach oben fließt. Sowohl beim horizontalen als auch
beim vertikalen Vorrichtungstyp wird der erweiterte Kontaktbereich
durch eine ausreichende Länge der Vorrichtung erzielt.
Beide Typen von Flüssig-Flüssigextraktionsvorrichtungen sind
jedoch mit zahlreichen Nachteilen behaftet. Im Falle des
Misch-Absetzbehälters macht z. B. die intensive Rührbewegung
oder der turbulente Fluß die nachfolgende Trennung der flüssigen
Phasen im Absitztank in der Regel schwierig aufgrund
der geringen Größe und der großen Stabilität der Tröpfchen
der dispersen Phase, so daß die Trennung sehr langsam erfolgt
und größere Gefäße erforderlich sind. Im Falle von Säulen ist
die Kapazität der Vorrichtung durch die Tatsache begrenzt,
daß die Fließrate der beiden Phasen langsam genug sein muß,
um ein Vermischen der Phasen zu vermeiden, da sowohl das Kontaktieren
als auch das Trennen der Phasen im gleichen Teil
der Vorrichtung erfolgt. Aus Vorstehendem ergibt sich die
Wichtigkeit des gründlichen Vermischens der Phasen, um eine
wirksame Überführung einer oder mehrerer Komponenten aus
einer Phase in die andere zu erzielen.
Aus der US-PS 25 24 362 ist eine Ampulleninjektionsspritze
bekannt, aus einem zylindrischen Bauteil mit einem in diesem
bewegbaren Hohlkolben, der an der Innenwand der Ampulle gleitend
eingreift. Wird der Kolben in den zylindrischen Bauteil gedrückt,
so fließt Flüssigkeit durch die axiale Durchflußöffnung im Kolben
und wird durch eine Nadel am Ende der Ampulle ausgestoßen.
Basierend auf dem gleichen Prinzip ist aus der US-PS 35 12 948
eine Reagenzglasfiltervorrichtung bekannt, bei der der oben genannte
Kolben durch einen Hohlkolben ersetzt ist, der einen
als Filter dienenden porösen Bodenteil aufweist. Eine spezielle
Verwendung dieser auf dem angegebenen Prinzip beruhenden
Vorrichtung zur Trennung von Blutfraktionen wurde später in
einigen US- und DE-Patentschriften beschrieben, z. B. in den
DE-PS 24 15 618 und 24 54 918 und den diesen entsprechenden
US-PS 40 21 352 und GB-PS 15 08 844. Gemäß diesen Druckschriften
wird das koagulierte Blut, das durch Ausfällen oder
Zentrifugation in Blutkörperchen und Blutplasma getrennt
wurde, in ein zylindrisches Gefäß eingebracht und ein Hohlkolben,
der an seinem untern Ende eine Scheibe aus z. B. gesintertem
Glas aufweist, wird nach unten in das zylindrische
Gefäß gedrückt, bis er sich oberhalb der Grenzflächen zwischen
den beiden Fraktionen befindet, ohne daß er diese Grenzfläche
erreicht. Zum Sammeln des Blutplasmas, das durch die obere
Öffnung des Kolbens auftritt, ist oberhalb des zylindrischen
Gefäßes ein Sammelbehälter vorgesehen. Beim Gebrauch dieser
Vorrichtung muß jedoch besonders sorgfältig darauf geachtet
werden, daß ein Vermischen der beiden Phasen während der
Abwärtsbewegung des Kolbens vermieden wird, so daß nur eine
teilweise Entfernung des Plasmas erzielbar ist.
Ähnlich ausgebildet und mit ähnlichen Nachteilen behaftet ist
die in der US-PS 33 55 098 beschriebene Serumtrennvorrichtung,
bei der der innere, im Probe- oder Zentrifugenröhrchen
gleitende Hohlkolben am unteren Ende durch eine Kautschukbodenplatte
abgeschlossen ist, durch die ein darin befestigter
flexibler Kappillarschlauch ragt, dessen anderes Ende
aus dem oben offenen Hohlkolben herausgeführt und in einen
separaten Sammelbehälter eingeführt werden kann. Die obere
von zwei zuvor getrennten nicht mischbaren flüssigen Phasen
kann somit durch vorsichtiges Einführen des Hohlkolbens bis
zur Phasengrenzfläche durch den Kapillarschlauch in den
Sammelbehälter überführt werden, was allerdings aufgrund der
geschilderten baulichen Ausgestaltung nicht quantitativ
gelingt.
Erfindungsgemäß gelingen demgegenüber Massentransferoperationen
und physikalische Trennung bei zwei flüssigen Phasen
quantitativ im gleichen Teil der integral ausgestalteten Vorrichtung;
die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich
auch durch eine extreme Vielseitigkeit aus und ist sowohl im
Laboratoriums- als auch in industriellem Maßstab anwendbar
entweder im kleinen mit Mikroliter-Volumina oder im großen
mit Hunderten oder sogar Tausenden von Litern.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist vielseitig verwendbar
in den verschiedensten Verfahren, die mit Massentransferoperationen
zu tun haben, und ihre Anwendbarkeit wird im folgenden
für Lösungsmittelextraktion und Immunoassay-Technik unter
besonderer Betonung der letzteren erläutert, da gerade hier,
insbesondere wenn es sich um nicht-homogene Techniken handelt,
alle üblichen bekannten Methoden mit schwerwiegenden Nachteilen
unterschiedlichen Typs behaftet sind. Demgegenüber ist
es erfindungsgemäß möglich, in sehr einfacher Weise zu sehr
genauen Ergebnissen zu kommen, wobei als weiterer Vorteil
hinzukommt, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung aufgrund
ihres geringen Preises zum einmaligen Gebrauch bestimmt sein
kann.
Der als Mischbehälter dienende erste Behälter A der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kann jede beliebige geeignete geometrische
Form aufweisen und entsprechend der Ausgestaltung
dieses Behälters A besitzt die Mischer-Separator-Einheit B
eine entsprechende Ausgestaltung.
Zur Erläuterung der Erfindung sei z. B. angenommen, daß eine
wäßrige Lösung vorliegt, die einen gelösten Stoff enthält,
der in irgendeinem organischen Lösungsmittel, das mit Wasser
nicht mischbar ist, löslich ist. Diese wäßrige Lösung wird
in den ersten Behälter A in solcher Weise eingebracht, daß
sie etwa ein Viertel des Volumens des Behälters A einnimmt.
Ein geeignetes organisches Lösungsmittel, das mit Wasser
nicht mischbar und zur Aufnahme des gelösten Stoffes bestimmt
ist, wird sodann in den Mischbehälter A eingeführt, wobei
dessen Menge je nach Volumenkapazität des ersten Behälters
variieren kann. Das spezifische Gewicht des organischen Lösungsmittels
kann größer oder kleiner sein als dasjenige der
wäßrigen Lösung.
Die beiden Phasen werden sodann sorgfältig gemischt durch Bewegen
der Mischer-Separator-Einheit B in den Behälter A und
aus diesem heraus. Gewünschtenfalls kann dieses Vermischen
auch mit Hilfe eines Vibrationsmischers oder Magnetrührers
oder irgendeiner anderen geeigneten Mischvorrichtung während
eines kurzen Zeitraums erfolgen. Nach dem Vermischen wird
das System während einer angemessenen Zeitspanne stehen gelassen,
wobei die zwei nicht-mischbaren Phasen als obere und
untere Phase erhalten werden. Die Mischer-Separator-Einheit
B wird nach unten gedrückt unter Eintritt der oberen flüssigen
Phase durch den Kanal C in den Sammelbehälter E und das
Eindrücken dieser Einheit B erfolgt bis zum Erreichen der
Phasengrenzfläche, so daß die obere Phase, welcher den zuvor
in der wäßrigen Phase vorliegenden gelösten Stoff enthält,
vollständig entfernt wird.
Die auf diese Weise abgetrennte obere Phase kann sodann in ein
geeignetes Meßgefäß überführt werden zur Bestimmung der Menge
an gelöstem Stoff aus der unteren Phase, und die gleiche
Meßoperation kann mit der unteren Phase, welche im ersten Behälter
A zurückbleibt, durchgeführt werden.
Handelt es sich bei dem ursprünglich in der wäßrigen Phase
vorliegenden gelösten Stoff um ein Gammastrahlung-emittierendes
Radioisotop, so wird die Operation wie angegeben ausgeführt
und das ganze System in den Schacht eines Gammazählerinstruments
in solcher Weise eingesetzt, daß nur die emittierende
Strahlung der im Behälter A verbleibenden Phase gezählt
wird. Da die Gesamtstrahlungsmenge schon vorher bekannt
ist, ergibt der Zählwert der im Behälter A verbleibenden
unteren Phase den Verteilungsgrad des im gelösten Stoff vorliegenden
Gamma-emittierenden Radioisotops zwischen den
beiden Phasen.
Dieses Analyseverfahren erweist sich als besonders vorteilhaft
zur Entwicklung von Immunoassay-Techniken, die winzige
Konzentrationen chemischer Substanzen in biologischen
Flüssigkeiten zu bestimmen gestatten. Als Beispiele für
chemische Substanzen, die sich für eine derartige Analysenmethode
anbieten, können genannt werden:
Alkaloide, wie Morphin, Codein, Dihydrocodein, Heroin,
Oxymorphon, Metopon und Pholcodin
Barbiturate, wie Veronal, Luminal, Seconal, Phenobarbital und Barbital
Steroide und Östrogene, wie β-Östradiol, Östron, Östriol, 17α-Äthyinyl-Östradiol und dgl., Androgene, Progestogene und adrenocorticoide Hormone
Cannabinoide und deren Metabolite
Vitamine, wie Carotin, Riboflavin, Thiamin, Niacin, Ascorbinsäure, Tocopherol und Phytyl-1,4-naphtochinon
Aminosäuren und Polypeptide
Zucker einschließlich Saccharide und Polysaccharide
Tranquilizer, wie Meprobamat, Valium, Oxazepam und Phenothiazine
Barbiturate, wie Veronal, Luminal, Seconal, Phenobarbital und Barbital
Steroide und Östrogene, wie β-Östradiol, Östron, Östriol, 17α-Äthyinyl-Östradiol und dgl., Androgene, Progestogene und adrenocorticoide Hormone
Cannabinoide und deren Metabolite
Vitamine, wie Carotin, Riboflavin, Thiamin, Niacin, Ascorbinsäure, Tocopherol und Phytyl-1,4-naphtochinon
Aminosäuren und Polypeptide
Zucker einschließlich Saccharide und Polysaccharide
Tranquilizer, wie Meprobamat, Valium, Oxazepam und Phenothiazine
Zusätzlich zu den obigen Haptenen können verschiedene andere
Verbindungen, z. B. Cocain, Prostaglandin, Antibiotica
wie Penicillin, Chloromycetin, Actinomycetin und Nucleinsäure
und Nucleotide, Insecticide, Fungicide, Bacteriocide
und Nematocide wie Malation, Carbamate und dgl., mit Hilfe
der erfindungsgemäßen Vorrichtung bestimmt werden.
In der Regel bieten sich Antigene, Haptene und deren
Antikörper, Hormone, Vitamine, Arzneimittel, Metabolite und
deren Receptoren und Bindematerialien für die erfindungsgemäße
Bestimmung an.
Von den erfindungsgemäß bestimmbaren speziellen Verbindungen
seien z. B. genannt:
- kompensiertes T₄:
- Cortisol;
- Digoxin;
- Folat;
- h G H;
- T₃-Aufnahme;
- Insulin;
- Trÿodthyronin;
- Thyroxin (gesamt-T₄);
- T S H;
Der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner besonders
geeignet in den Fällen, wo das Markierungsmittel ein
fluoreszierendes Markierungsmaterial ist, wobei die Messung
mit einem geeigneten Spektrometer durchgeführt wird. Handelt
es sich beim verwendeten Markierungsmittel um ein Gammastrahlung-emittierendes
Radioisotop wie Jod-125 und besteht die obere
Phase aus einem organischen Lösungsmittel, so enthält die
wäßrige Phase, welche im ersten Behälter A nach der Trennung durch die
Mischer-Separator-Einheit B vorliegt, den Antikörper-Antigen-Komplex
und die gesamte Vorrichtung kann in den Schacht des
Gammazählers in solcher Weise eingesetzt werden, daß nur die
untere Phase vom Instrument gezählt wird. Das gleiche gilt
auch dann, wenn die untere Phase aus einem organischen Lösungsmittel
besteht und beim Einsetzen der gesamten Vorrichtung in
den Schacht des Gammazählers wird der in das organische Lösungsmittel
überführte freie ungebundene Ligand gezählt.
Dieses Verfahren ist für jede Immunoassay-Technik anwendbar, z. B.
für Radioimmunoassay-, freie Radikalassay-, Fluoreszenzimmunoassay-,
Enzymimmunoassay- oder Metallimmunoassay-Techniken
(wie sie z. B. in der US-PS 42 05 952 beschrieben werden).
Ganz besonders geeignet ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
für die verschiedenen auf dem Markt befindlichen Kits und
Verpackungseinheiten zur Durchführung dieser Techniken.
Ein weiteres Anwendungsgebiet für die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist die Trennung von freiem Antigen von gebundenem
Antigen-Antikörper-Komplex im Falle von Proteinen, Zellen
und anderen hochmolekularen Verbindungen, wenn zwei wasserlösliche,
jedoch miteinander unverträgliche Polymere zur
Induzierung des Entmischens dienen. Dies erzeugt zwei wäßrige
Phasen, zwischen denen verschiedene Spezien verteilt sein
können. Bezüglich dieses Phänomens vgl. z. B. P. A. Albertson
et al., Nature 184, 1465, 1959 und G. Johnson et al. Hur.
J. Biochem. 33, 379, 1973). Miteinander unverträgliche Paare
von Polymeren gibt es viele (vgl. z. B. A. Dobry et al.
J. Polym. Sci. 2, 90, 1947). Erfindungsgemäß können sodann
die beiden entmischten wäßrigen Phasen in der angegebenen
Weise getrennt werden.
Der Einsatz der Vorrichtung nach der Erfindung erweisen sich
ferner hochgradig geeignet in der Atomabsorptionsspektrometrie
zur Analyse von Spurenmetallen. Dabei ist es oftmals
notwendig, eine Extraktion durchzuführen, bei der das organische
Lösungsmittel ein chelatbildendes Mittel enthält zur
Extraktion des Metallions aus dem wäßrigen Medium. Der Einsatz
der erfindungsgemäßen Vorrichtung stellt eine sehr einfache
und wirksame Extraktionsmethode dar und nach der Abtrennung
der organischen Phase im Sammelbehälter E der Vorrichtung
ist es möglich, diese organische Phase direkt für die Atomabsorptionsmessungen
zu verwenden. Diese Vorrichtung kann auch
leicht in automatische Systeme zum Einspritzen von Proben in
Atomabsorptionsspektrometer eingebaut werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung und deren Einsatz zeichnen sich somit
durch technische Einfachheit, Geschwindigkeit und Billigkeit
aus und bieten eine ideale Methode in der Flüssig-Flüssigextraktion
im allgemeinen und in der Immunoassay-Technik
im besonderen. Das seit langem bestehende Bedürfnis
nach einer derartigen Vorrichtung und einem derartigen Verfahren
wird auch durch das bekannte Fachbuch W. D. Odell und W. H.
Daughaday "Principles of competive protein-binding assays",
Verlag J. P. Lippincott Co. Philadelphia und Toronto 1971,
bestätigt, wo es in Kapitel XI auf Seite 303 heißt, daß die
Tatsache, daß so viele verschiedene Trenntechniken vorgeschlagen
wurden, für eine gewisse Unbefriedigung mit den bestehenden
Methoden spricht.
Die Erfindung wird durch die beigefügten Zeichnung mit
den Fig. 1 bis 5 näher veranschlicht.
In Fig. 1 wird eine vorteilhafte Ausführungsform der Vorrichtung
schematisch dargestellt. Die Vorrichtung besteht
aus den vier Hauptkomponenten erster Behälter A, Mischer-Separator-Einheit
B, Sammelbehälter E und Verschluß S. Der Verschluß
S kann sich entweder in geschlossener oder offener
Stellung befinden.
In Fig. 1a wird die Vorrichtung mit den beiden flüssigen Phasen,
nämlich der oberen Phase U und der unteren Phase L,
gezeigt, wie sie vor der Massentransferoperation vorliegen.
In Fig. 1b ist dargestellt, wie die Mischer-Separator-Einheit B
vollständig in den Behälter A eingedrückt ist, wobei
die beiden Phasen innig miteinander vermischt werden. Während
der Ab- und Aufbewegungen der Mischer-Separator-Einheit B ist der
Verschluß S geschlossen. Dies führt zur Bildung eines Vakuums
im Behälter A und zu einem erhöhten Druck im Sammelbehälter
E. Die Kombination dieser beiden Effekte bewirkt ein
besonders wirksames Mischen und eine entsprechend hochwirksame
Massentransferoperation. Nach beendetem Mischen wird die
Mischer-Separator-Einheit B in der oberen Stellung (wie in Fig. 1a
gezeigt) belassen, der Verschluß S geöffnet zur Aufhebung
des Luftdruckes und die vermischten Flüssigkeiten spontan
in eine obere und untere Phase trennen gelassen.
Fig. 1c zeigt die Vorrichtung bei eingedrückter Mischer-Separator-Einheit
B in den ersten Behälter A nach Trennung der beiden
flüssigen Phasen in eine obere Phase U und eine untere Phase
L. Die Mischer-Separator-Einheit B kann bis zu einem gewünschten Niveau
herabgedrückt werden, so daß nur wenig oder überhaupt keine
obere Phase im Kanal C verbleibt. Bei geöffnetem Verschluß
S kann die obere flüssige
Phase U gewünschtenfalls in ein anderes Gefäß geschüttet
werden. Keine der im Kanal C verbliebenden Phasen wird
während dieser Entfernung der oberen Phase U mit ausgeschüttet
aufgrund des Vakuums, das im Mischbehälter A erzeugt
wurde.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausgestaltung der in Fig. 1
dargestellten Vorrichtung, bei der sich der Kanal C nicht
längs der gesamten Länge der Mischer-Separator-Einheit B erstreckt.
Die Fig. 2a, 2b und 2c erläutern die Wirkungsweise der
Vorrichtung wie für Fig. 1 beschrieben. Die in diesen Figuren veranschaulichte
Ausführungsform der Vorrichtung zeigt ferner
einen unterschiedlichen Typ des Verschlusses S.
Fig. 3 stellt eine andere vorteilhafte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung dar, wonach nur der untere Teil
Bb der Mischer-Separator-Einheit B in den ersten Behälter A eingepaßt
ist. Außerdem ist der Behälter A mit einer kalibrierten
Skala G für Volummessungen versehen. Selbstverständlich kann
eine derartige Kalibrierung auch bei den in den anderen Figuren
gezeigten Ausführungsformen vorliegen. Der eng eingepaßte
Teil Bb, bei dem es sich um einen integralen Teil der Mischer-Separator-Einheit
B handelt, kann auch in solcher Weise vorliegen,
daß er durch eine Schraubverbindung oder ein anderes geeignetes
Mittel austauschbar ist. Die Wirkungsweise der in den Fig. 3a
und 3c dargestellten Vorrichtung entspricht derjenigen, wie
sie in den Fig. 1a, 2a bzw. 1c und 2c gezeigt ist.
In Fig. 1 wird eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Es handelt sich
dabei um eine Konstruktion, die das glatte Gleiten der Mischer-Separator-Einheit
B in den ersten Behälter A noch weiter erleichtern
soll. Diese Ausführungsform erweist sich insbesondere in den
Fällen als vorteilhaft, in denen die Vorrichtung aus einem
Material besteht, bei dem der Gleiteffekt nicht leicht erzielt
wird. Wie aus Fig. 4b ersichtlich, weist der erste Behälter
Ac mindestens zwei sich in Längsrichtung erstreckende
Führungsvertiefungen auf, die in den Wänden des Behälters Ac
vorgesehen sind. Fig. 4c zeigt einen Querschnitt des Behälters
Ac, in dem vier derartige sich in Längsrichtung erstreckende
Vertiefungen vorliegen. Die in Fig. 4a dargestellte
Mischer-Separator-Einheit Bc hat natürlich eine entsprechende
Zahl von Erhebungen, wobei ein Querschnitt derselben in Fig. 4d
gezeigt ist. Die Zahl der Erhebungen an der Mischer-Separator-Einheit
(vgl. Fig. 4a) muß im Einklang stehen mit der
Zahl der Längsvertiefungen oder -aussparungen im ersten Behälter
Ac. Beim Eindrücken der Mischer-Separator-Einheit Bc
in den ersten Behälter Ac wird der gleiche enge Einpassungseffekt
erzielt wie bei der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung.
Fig. 5 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, gemäß welcher wiederum die
vier Hauptkomponenten vorliegen, nämlich ersten Behälter A
(Fig. 5b), Mischer-Separator-Einheit B, Sammelbehälter E und
Verschluß S. Für die Mischer-Separator-Einheit B sind zwei
Modifikationen gezeigt. Gemäß einer dieser Modifikationen
(Fig. 5a) ist der Sammelbehälter E Teil der Mischer-Separator-Einheit
B und gemäß der zweiten Modifikation (Fig. 5c) kann
der Sammelbehälter E′ von der Mischer-Separator-Einheit B′
abgenommen werden, was die Verwendung eines Sammelbehälters
E′ aus einem anderen, z. B. für bestimmte Meßmethoden geeigneten
Material ermöglicht, wie weiter unten noch näher erläutert
wird. Die Mischer-Separator-Einheit B bzw. B′ weist am
unteren Endbereich ein Abdichtungselement auf, das zum Gleiten
längs der Innenwände des ersten Behälters A ausgestaltet
ist. Das Abdichtungselement besitzt mindestens eine Öffnungsbohrung,
die dessen Dickenabmessung durchdringt und mit dem
Kanal C bzw. C′ in Verbindung steht. Verschiedene Modifikationen sind
in bezug auf Lage und Ausgestaltung des Abdichtungselements
im Rahmen der vorliegenden Erfindung möglich. So kann z. B. das
Abdichtungselement aus einem Kautschuk-O-Ring mit einer Öffnungsbohrung
bestehen, der längs der Innenwände des ersten
Behälters A zu gleiten vermag. Durch Eindrücke der Mischer-Separator-Einheit
B wird die obere Flüssigkeitsschicht durch die
Öffnungsbohrung und den Kanal C gesaugt und speichert sich
im Sammelbehälter E. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Kautschuk-O-Ring etwas oberhalb des Fußpunkts der
Mischer-Separator-Einheit B angeordnet, so daß der Kautschuk nicht
in Kontakt mit der unteren flüssigen Phase aus dem ersten Behälter
A gelangt. In diesem Falle bestehen in bezug auf den
Kautschuktyp keine Beschränkungen. Der Verschluß S, der
das Abschließen des Sammelbehälters E bzw. E′ ermöglicht,
weist einen inneren perforierten Deckel auf, der es ermöglicht,
daß die eingeschlossenen Flüssigkeitstropfen in
den Sammelbehälter E durch die Löcher dieses Deckels zurückkehren.
Selbstverständlich können diese Löcher jede beliebige
Gestalt und Größe aufweisen, ohne die Wirkungsweise der Vorrichtung
zu beeinträchtigen. Die Wirkungsweise und Handhabung
dieser Vorrichtung ist ähnlich derjenigen, wie sie in
Fig. 1 beschrieben ist.
Wie bereits erwähnt, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
erfolgreich auf dem allgemeinen Gebiet der Flüssig-Flüssigextraktion
anwendbar, und zwar sowohl in kleinem als auch
großem Maßstab. In kleinem Maßstab kann sie in der Grundlagenforschung
zur Lösungsmittelauswahl verwendet werden oder
zur Bestimmung der Grenzbedingungen der Verteilungskoeffizienten
eines bestimmten Lösungsmittels. In großem Maßstab
konkurriert sie sehr vorteilhaft mit den Standard-Misch-Absitzapparaturen
oder den bekannten Typen von Säulen aufgrund
der Leichtigkeit und Effizienz des mit ihr erzielbaren Massentransfers.
Als einer der Hauptvorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kann die vollständige Abwesenheit von hydraulischen Verbindungsstücken
und die Trennung der Mischoperation von der Ansaugfunktion
gelten, so daß jede dieser Operationen unabhängig von
der anderen nach jeweils den eigenen Erfordernissen erfolgen
kann unter Ausschaltung der Gefahr eines Rückvermischens.
Mit anderen Worten, die erfindungsgemäße Vorrichtung ergibt
die hohe Effizienz des Massentransfers, die in der
Regel bei Verwendung eines Mischers erzielt wird, ist aber
gleichzeitig frei von den Nachteilen, die bei Verwendung
einer Mischvorrichtung auftreten. Die Ausgestaltung der
einzelnen Elemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
je nach speziellem Verwendungszweck variiert werden.
Auch das Volumen des Behälters A und des Sammelbehälters
E kann je nach Erfordernis, daß sich aus den Volumina der
beiden im jeweiligen Trennprozeß beteiligten flüssigen
Phasen ergibt, variiert werden. Beim Sammelbehälter E kann
es sich um ein Aufnahmegefäß in jeder gewünschten geometrischen
Form und Größe handeln, sofern dafür gesorgt wird,
daß es ab einer bestimmten geeigneten Höhe vom oberen Ende
der Mischer-Separator-Einheit B breiter ist als der Außendurchmesser
des ersten Behälters A, um gewünschtenfalls die
quantitative Aufnahme eines vorbestimmten Flüssigkeitsvolumens
zu erzielen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist ein Ring D zwischen
dem oberen Ende des ersten Behälters A und dem Sammelbehälter
E vorgesehen, der auf die Mischer-Separator-Einheit
B gleiten kann und damit das Niveau des Eindrückens der Mischer-Separator-Einheit
B bestimmt und entsprechend auch die
Grenzfläche zwischen den beiden flüssigen Phasen, so daß eine
vollständige Entfernung der oberen Phase aus dem ersten Behälter
A sichergestellt wird. Auf dem gleichen Prinzip beruhend
können auch zwei oder mehrere Ringe für unterschiedliche
Positionen der Grenzflächenlagen vorgesehen sein. Ein
derartiger, mit dem Bezugszeichen D versehener Ring ist z. B.
in den Fig. 1, 2 und 4 dargestellt.
Ein weiterer Vorteil der zur Verfahrensdurchführung verwendbaren
erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt darin begründet, daß
sie in einer Reihe von Apparaturen eingesetzt werden kann, die
sich hervorragend zur Automatisierung eignen, ohne daß sich
komplizierte Hilfseinrichtungen als notwendig erweisen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann aus einem beliebigen
inerten Material bestehen, z. B. aus Glas, Polyäthylen oder
einem anderen geeigneten Kunststoffmaterial und selbst
Metall kann für spezielle Zwecke ins Auge gefaßt werden.
Die erfindungsgemäße Trennung zweier flüssigen Phasen wird
im folgenden durch Beispiele aus der Immunoassay-Technik
erläutert, bei der eine klare Trennung absolut erforderlich
ist.
Der Einfachheit halber werden im folgenden mit "Separator"
die erfindungsgemäße Vorrichtung, mit "Behälter A" der erste
Behälter A und mit "Einheit B" die Mischer-Separator-Einheit
B bezeichnet.
Um festzustellen, wie geeignet ein Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch
für die Extraktion einer Verbindung aus einer
wäßrigen Lösung ist, wurde das folgende Verfahren entwickelt,
das sehr rasche und genaue Ergebnisse liefert. 12 Behälter A
wurden mit 1 bis 12 durchnumeriert.
In jedem Behälter A wurden 500 µl EDTA-Phosphatpufferlösung
eingebracht und anschließend 200 µl einer Lösung, die ein
Digoxinderivat enthielt, das mit dem Radioisotop Jod-125
markiert war (diese Lösung wurde hergestellt durch Neuansatz
eines handelsüblichen Digoxin-J 125-Derivats (Ames)
mit 12 ml des EDTA-Phosphatpuffers, pH 7,4, der 1,2 g
Dinatriumphosphat und 0,6 g Dinatrium-EDTA in 100 ml deionisiertem
Wasser enthielt). Die Radioaktivität der Behälter A
1 bis 12 wurde gemessen in einem Gammazähler, wobei diese
Zählung zweimal durchgeführt wurde, und zwar jedesmal
30 s lang. Zu jedem Behälter A wurden sodann 1,4 ml der
folgenden Lösungsmittel zugesetzt:
- a) Rohre 1 und 2: tert-Amylalkohol,
- b) Rohre 3 und 4: ein Gemisch aus tert-Amylalkohol/Methylisobutylketon (MIBK) in einem Volumenverhältnis von 9 : 1
- c) Rohre 5 und 6: tert-Amylalkohol/MIBK im Volumenverhältnis 3 : 1
- d) Rohre 7 und 8: tert-Amylalkohol/MIBK im Volumenverhältnis von 1 : 1
- e) Rohre 9 und 10: MIBK und
- f) Rohre 11 und 12: tert-Butylmethyläther
Alle angegebenen Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische
wurden zuvor mit dem gleichen EDTA-Phosphatpuffer ins Gleichgewicht
gesetzt.
Nach Zugabe der Lösungsmittel wurde eine Einheit B des Separators
wie ein Stöpsel in den Oberteil jedes Behälters A 1
bis 12 eingesetzt und jeder dieser zusammengesetzen Separatoren
wurde 30 s lang in einer Vortex-Apparatur behandelt,
was durch Verwendung eines geeigneten Trogs gleichzeitig erfolgen
konnte. Nach dem Vermischen mit der Vortex-Apparatur
wurden die Separatoren 10 min lang stehen gelassen, worauf
sich eine obere und eine untere flüssige Phase gebildet hatte.
Sodann wurde die Einheit B jedes Separators 1 bis 12 vorsichtig
in den Behälter A so weit wie es ging gedrückt (die zur
Durchführung dieser Versuche verwendeten Separatoren waren so
konstruiert, daß beim maximalen Niederdrücken der Einheit B
0,5 ml der unteren flüssigen Phase im Behälter A verblieben,
0,2 ml im Kanal C waren und die gesamte obere Phase (1,4 ml)
sich im Sammelbehälter E befand). Jeder der Separatoren 1 bis
12 wurde sodann in den Hohlraum des Gammazählers eingesetzt
und die Radioaktivität der unteren Phase, welche im Behälter
A verblieb wurde wie zuvor gezählt, d. h. zweimal für jeden
Behälter und jeweils 30 s lang.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 1
aufgeführt und sie zeigen, daß die Genauigkeit der Messungen
hochgradig befriedigt. Versuche, die zur Bestimmung der
Meßgenauigkeit durchgeführt wurden, zeigten, daß aufgrund der
instrumentellen Schwankungen in der Hohlraumgeometrie des
Gammazählers Abweichungen von bis zu 1% in der Genauigkeit
der Bestimmung der Extraktionseffizienz eintreten können.
Dieser ähnlich wie in Beispiel 1 durchgeführte Versuch
zeigte, daß die obere Phase, welche im Sammelbehälter E
des Separators abgetrennt ist, für die Messungen verwendbar
ist. Die Ergebnisse beziehen sich auf die Bestimmung
der Extraktionseffizienz von Lösungsmitteln unter Verwendung
von Fluoreszenz-Tracern, doch ist diese Arbeitsweise auch
für andere Bestimmungen geeignet, z. B. für Nichtisotopen-Immunoassay-Techniken
unter Verwendung von fluoreszierenden
Markierungsmitteln oder anderen Nichtisostopen-Markierungsmitteln
sowie Radioisotop-Markierungsmitteln, wenn die freie,
nicht gebundene Fraktion bestimmt werden soll.
Es wurden zwei Standard-Stammlösungen von 5 × 10-4 M Rhodamin B
hergestellt, die eine in doppelt destilliertem Wasser und die
andere in tert-Amylalkohol. Diese Lösungen wurden zur Verdünnung
unter Erzielung von Arbeitslösungen der gewünschten Konzentrationen
von 5 × 10-5M, 4,5 × 10-5 M, 4,0 × 10-5 M,
2,5 × 10-5 M, 2,25 × 10-5 M, 2,0 × 10-5 M, 1,0 × 10-5 M und
0,5 × 10-5 M verwendet. Kalibrierkurven wurden mit Hilfe dieser
Lösungen erhalten unter Verwendung eines handelsüblichen
Fluoreszenz-Spektrophotometers (Perkin-Elmer Modell MPF-44B)
mit einer Anregungswellenlänge von 430 nm und einer Emissionswellenlänge
von 615 nm.
16 Behälter A des Separators wurden mit 1 bis 16 durchnumeriert.
In die Behälter 1 und 2 wurden zum Vergleich 0,7 ml
Wasser eingebracht. Dann wurden in die Rohre3 bis 16 0,7 ml
der angegebenen Arbeitslösungen von Rhodamin B in Wasser eingebracht
und jede der oben angegebenen sieben Konzentrationen
als Doppelbestimmung. Danach erfolgte die Zugabe von 1,4 ml
tert-Amylalkohol (vorgesättigt mit Wasser) zu jedem Behälter A
1 bis 16.
Eine Einheit B des Separators wurde wie ein Stopfen im Oberteil
jedes Behälters A eingesetzt, worauf alle 16 Anordnungen
der Separatoren 20 s lang mit einem Vortex-Mischer behandelt
wurden. Nach 10 min langem Stehen wurde die Einheit B jeder
Anordnung 1 bis 16 vorsichtig in den Behälter A geschoben,
wie in Beispiel 1 beschrieben. Die obere Phase, welche in den
Sammelbehälter E jedes Separators floß, wurde in eine Spektrophotometerzelle
geschüttet und das Fluoreszenzsignal wurde gemessen. Die
Konzentration an Rhodamin B in jedem Röhrchen wurde aus der Eichkurve bestimmt
durch Interpolation des wie angegebenen erhalten
Fluoreszenzsignal und unter Berücksichtigung des Verdünnungsfaktors
(2 : 1), der bei diesen Versuchen zur Anwendung
gelangte. Die Ergebnisse zeigen, daß die Extraktion von
Rhodamin B in das tert-Amylalkohol-Lösungsmittel in einem
Ausmaß von 90-93% Effizient erfolgte.
In Abänderung der beschriebenen Versuche kann auch ein Separator
eingesetzt werden, der in der Weise auszugestalten ist,
daß der Sammelbehälter E der Einheit B einen separaten Bauteil
darstellt (vgl. Fig. 5), der z. B. aus Quarz oder Pyrex
oder einem anderen für Fluoreszenzmessungen geeigneten Material
besteht und an der Einheit B vor der Phasentrennung befestigt
wird. Sobald sich nach der Phasentrennung die obere
Phase in dem Sammelbehälter E befindet, kann der gesamte Separator
in einen modifizierten Zellhalter des Fluoreszenz-Spektrophotometers
eingesetzt werden. Auf diese Weise braucht auch die
obere Phase nicht in eine eigene Meßzelle geschüttet zu werden
und die gesamte Operation kann leicht automatisiert werden.
Wie zu Beginn dieses Beispiels bereits erwähnt, kann die
gleiche Arbeitsweise auch dann angewandt werden, wenn z. B.
ein Tritium-markiertes Material als Tracer verwendet wird.
Nachdem sich nach der Phasentrennung die obere Phase, in welche
der Tritium-markierte Tracer extrahiert wurde, im Sammelbehälter
E befindet, kann diese Phase in die Szintillationsflüssigkeit
geschüttet und in einem Szintillationszähler
auf Radioaktivität getestet werden.
Um das vorteilhafte Verhalten, die Zuverlässigkeit, Einfachheit
und andere Vorteile der Verwendung des erfindungsgemäßen Separators
in Immunoassay-Techniken zu zeigen, wurden zwei
Parallelversuche wie folgt ausgeführt:
- 1. Ein handelsüblicher Kit oder Fertigpack für Digoxin-Radioimmunoassay (Handelsname RIALYZE von Ames) wurde verwendet, bei dem Chromatographieröhrchen als Trennsystem zur Trennung der freien und gebundenen Fraktionen diente;
- 2. die gleichen Fertigpack-Reagentien wurde verwendet, wobei jedoch die Bestimmung mit Hilfe des Separators erfolgte.
Alle Fertigpack-Komponenten wurden nach den Gebrauchsanweisungen
frisch hergestellt. Doppel-Fertigpack-Proberöhrchen
wurden markiert für die Gesamtzählung, nämlich Standardproben
A, B, C, D und E. Ferner wurden Doppel-Proberöhrchen I,
II und III markiert für jedes DADE-Kontrollserum (Handelsbezeichnung
TRI-YAC, Trilevel Radioimmunoassay Kontrollen,
Level I, Level II und Level III).
Für die Parallelversuche mit dem Separator wurden jeweils
für Doppelbestimmungen Behälter A des Separators
markiert für die Gesamtzählungen, Null-Standard und Standard-Proben
A, B, C, D und E. Ferner wurden für Dreifachbestimmungen
Behälter A des Separators für jedes DADE-Kontrollserum
I, II und III markiert.
Jeweils 100 µl des frisch bereiteten J 125-Digoxin-Reagens
wurde zu jedem Proberöhrchen zugegeben. Pufferlösung
(50 µl) wurde zu den Proberöhrchen für Gesamtzählungen und
Null-Standard zugesetzt. Zu den entsprechend markierten
Standardröhrchen wurden 50 µl jedes Standards und 50 µl
jedes Kontrollserums zu den mit I, II und III bezeichneten
Röhrchen zugegeben.
Ein Volumen von 100 µl frisch bereitetem Antiserum wurde
zu allen Röhrchen zugesetzt außer zu dem Gesamtzählungsröchen,
welche mit 100 µl der für die Bestimmung verwendeten
Pufferlösung versetzt wurden. Alle Röhrchen wurden 20 min
lang bei Raumtemperatur inkubiert. Nach der Inkubationszeit
wurde jeder Versuchsansatz unterschiedlich weiterverarbeitet,
nämlich:
- 1. Auf jedes Teströhrchen des handelsüblichen Fertigpacks wurde ein Chromatographierohr aufgesetzt und nach 10 min langem Stehenlassen wurden 0,8 ml Pufferlösung auf jedes Teströhrchen aufgebracht, worauf weitere 10 min lang stehengelassen wurde. Die Röhrchen wurden sodann in einem Gammazählrohrinstrument auf Radioaktivität getestet.
- 2. Zu jedem Behälter A des Fertigpacks wurden 350 µl Pufferlösung (zur Volumeneinstellung) und anschließend 1,4 ml des Extraktionslösungsmittelgemisch (tert-Amylalkohol/MIBK im Verhältnis 3 : 1), das zuvor mit dem zur Bestimmung verwendeten Puffer gesättigt worden war, zugegeben. Eine Einheit B des Separators wurde wie ein Stopfen auf den Kopfteil jedes der Behälter A aufgesetzt und alle Separatoranordnungen wurden 30 s lang mit einem Vortex-Mischer behandelt.
Die Testanordnung wurden zur Trennung der Flüssigphasen 10 min
lang stehen gelassen und die Einheit B jedes Separators
wurde vorsichtig so weit es ging in den Behälter A eingedrückt.
Die Separatoren wurden in den Schacht des
Gammazählrohrs eingesetzt zur Messung der Radioaktivität der
wäßrigen Phase, welche am Boden des Behälters A verblieben
war. Die Ergebnisse der Radioaktivitätszählung wurden berechnet
als frei/gesamt für den handelsüblichen Fertigpack
(wie in den Gebrauchsanweisungen beschrieben) und als gebunden/gebunden-null
für den Separator.
Die Mittelwerte aller Ergebnisse und eine Zusammenfassung der
gefundenen Werte für die Kontrollsera im Vergleich zu anderen
handelsüblichen Fertigpacks sind in den folgenden Tabellen 2
und 3 zusammengefaßt. Wie die für die Kontrollseren bestimmten
Werte der Digoxin-Konzentration zeigen, erweist sich das
erfindungsgemäße Separatorsystem als voll befriedigend für
den Digoxin-Radioimmunoassay.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Durchführung von Stoffaustausch- und
Trennprozessen zwischen zwei im wesentlichen miteinander
nicht mischbaren flüssigen Phasen, die einen ersten Behälter
zur Aufnahme der beiden flüssigen Phasen mit einem
darin verschiebbaren Kolben aufweist, wobei der Kolben mit
mindestens einem längs seiner Vertikalachse sich erstreckenden
Kanal versehen ist, der in einem Sammelbehälter
endet, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sammelbehälter (E) mit Kanal (C) eine in seinem
unteren Teil in den ersten Behälter (A) eng eingepaßte und
darin verschiebbare feste Mischer-Separator-Einheit (B)
bildet, wobei der Sammelbehälter (E) über einen Verschleiß
(S) absperrbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mischer-Separator-Einheit (B) am unteren Endbereich
mit einem Abdichtelement versehen ist, das mindestens eine
durch dessen Dicke reichende zentrale Öffnungbohrung aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Abdichtelement aus einem Kautschuk-O-Ring besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
nur der untere Abschnitt der Mischer-Separator-Einheit (B)
in den ersten Behälter (A) eng eingepaßt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich der Kanal (C) nur längs des unteren Abschnitts der
Vertikalachse der Mischer-Separator-Einheit (B) erstreckt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Behälter (A) mindestens zwei in Längsrichtung
verlaufende Vertiefungen in seinen Wänden aufweist, die
mit der gleichen Zahl von an der Mischer-Separator-Einheit
(B) vorgesehenen Vorsprüngen im Eingriff stehen.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Behälter (A) mit einer kalibrierten
Skala zur Volumenmessung versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem oberen Ende des ersten
Behälters (A) und dem mit der Mischer-Separator-Einheit
(B) gleitenden Sammelbehälter (E) ein Ring (D) zur Begrenzung
des Eindruckniveaus der Mischer-Separator-Einheit
(B) in den ersten Behälter (A) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sammelbehälter (E) ab einer bestimmten
Höhe im oberen Ende der Mischer-Separator-Einheit
(B) einen größeren Außendurchmesser aufweist als der
erste Behälter (A).
10. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 9 zum Einsatz für Immunoassay-Techniken, insbesondere
in Form einer Verpackungseinheit.
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