DE3039468C2 - Mittel zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers - Google Patents

Mittel zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers

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Description

Die Erfindung betrifft die Anwendung von Xylit (C5H12O5) zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers sowie eine Kühlpackung, in der das Xylit in einer besonders vorteilhaften gebrauchsfertigen Form aufbewahrt ist
In der medizinischen Praxis ist es bekannt und üblich, verletzte Körperteile und -bereiche möglichst bald nach dem Eintreten der Verletzung unter die gewöhnliche Körpertemperatur abzukühlen, um bis zur Behandlung den Stoffwechsel ip den Zellen im Bereich der Verletzung zu drosseln und für den Heilungsprozeß nachteilige Reaktionen zu vermeiden. So ist es bekannt, bei Bänderzerrungen oder bei Verstauchungen, aber auch bei offenen Verletzungen den betroffenen Körperbereich mit Eiswasser zu kühlen. Weiterhin ist es bekannt, z. B. bei einem Unfall abgetrennte menschliche Körperteile bis zur Operation (Replantation) auf einer möglichst niedrigen Temperatur über dem Gefrierpunkt zu halten (vgl. Patentanmeldung P 29 49 909.0 des Anmelders).
Eine wirksame Kühlung möglichst rasch nach dem Auftreten einer Verletzung ist in vielen Fällen mangels Vorhandenseins eines geeigneten Kühlmediums nicht möglich. Dies trifft selbst für Erste-Hilfe-Stationen, Sanitätsfahrzeuge usw. häufig zu, da Eis für Eiswasser nur dann zur Verfügung steht, wenn es unabhängig von der Außentemperatur ständig auf Vorrat gehalten werden kann. Ein wesentliches Problem besteht aber vor allem darin, daß bei offenen Verletzungen und Wunden eine Kühlung dann nicht in Frage kommt, wenn die Gefahr einer Infektion oder anderweitigen Schädigung durch das Kühlmittel zu befürchten ist. Das hat zur Folge, daß bei offenen Verletzungen, z. B. bei offenen Brüchen von Gliedmaßen, eine Kühlung mittels Wasser, das ggf. mit der Wunde unmittelbar in Berührung kommt, ausscheidet.
Es besteht daher ein Bedürfnis, zumindest in Unfallstationen, Sanitätsfahrzeugen od. dgl. ein Kühlmittel zur Kühlung verletzter Körperteile oder -bereiche bereit zu halten, das unbegrenzt und unabhängig von der Außentemperatur ohne gesonderte Kühlmaßnahmen auf Vorrat gehalten werden kann und das keinerlei Infektions- oder Vergiftungsgefahr selbst für den Fall eines direkten Kontakts mit dem verletzten Gewebe hervorruft. Es sind zwar bereits sogenannte Kiihlpackungen bekannt, bei denen die endotherme Lösungsreaktion eines Salzes in Wasser zur Abkühlung der Umgebung ausgenützt wird, z. B. Ammoniumnitrat, das bei seiner Auflösung in Wasser der Umgebung
Wärme entzieht und dadurch eine beträchtliche Temperaturabsenkung hervorruft Für die Anwendung im medizinischen Bereich zu den oben erläuterten Kühlzwecken sind derartige Kältemittel jedoch undenkbar, weil sie — wie das genannte Ammoniumnitrat — giftig und ätzend sind, so daß bei direktem Kontakt der Wunde erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Auch wenn theoretisch die Möglichkeit besteht, derartige Kühlmittel durch entsprechende Verpackung vor einem direkten Kontakt mit den zu kühlenden Körperteilen oder -bereichen zu schützen, so läßt sich in der Praxis eine entsprechende Gefahr, z. B. durch Beschädigung der Verpackung, nie völlig ausschließen, so daß das daraus resultierende Risiko nicht eingegangen werden darf.
Es ist auch bereits eine Kühlpackung bekannt, bei der ein schmiegsamer Behälter, z. B. aus Kunststoff-Folie, mit einer Chemikalie gefüllt ist, deren Schmelzpunkt in dem Temperaturbereich liegt, den ein zu kühlendes Körperteil annehmen soll (DE-OS 23 05 504). Die Chemikalie ist so ausgewählt, daß sie durch Einwirken einer Kältequelle in den festen Zustand übergeht und bei der Anwendung der Kühlpackung an einem Objekt ihre latente Schmelzwärme davon aufnimmt. Γ-ie behält bis zum Erreichen ihres Schmelzpunktes, bei dem sie sich wieder in den flüssigen Zustand umwandelt, eine konstante Kühltemperatur bei. Auch diese Kühipackung setzt das Vorhandensein einer Kältequelle voraus, durch die die Umwandlung vom flüssigen in den festen Aggregatzustand bewirkt wird, und die hierfür vorgeschlagenen Chemikalien sind von einer Art, die sie zur Anwendung insbesondere an offenen Wunden im medizinischen Bereich ungeeignet macht.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, entsprechend dem vorstehend definierten Bedürfnis ein Kühlmittel bereit zu stellen.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung die Anwendung von Xylit (C5H12O5) vor, indem Xylit in kristalliner Form in einer wäßrigen oder nicht wäßrigen Flüssigkeit gelöst und die entstehende Lösung in A0 direkten oder indirekten Kontakt mit dem zu kühlenden Körperteil od-jr -bereich gebracht wird.
Xylit (Holzzucker) ist ein bekannter Zuckeraustauschstoff, der bei Raumtemperatur gewöhnlich in kristalliner Form vorkommt, jedoch auch in amorphem Zustand weitgehend stabil (metastabil) ist. Der Übergang vom kristallinen in den nicht kristallinen Zustand, z. B. in gelöster Form, geht bei Xylit unter Wärmeaufnahme vonstatten, wobei die zur Auflösung des Kristallgitters benötigte Energie der Umgebung entzogen wird, so daß ein Temperaturrückgang eintritt. Dieser Kühleffekt ist an sich bekannt, jedoch bisher nach Kenntnis des Anmelders weder allgemein noch in der hier besprochenen speziellen Form ausgenützt worden.
Die Anwendung von Xylit als Kühlmittel bei der Kühlung von verletzten Körperteilen hat wesentliche Vorteile: Xylit ist sowohl in gelöster als auch kristalliner Form völlig ungiftig und unschädlich für den menschlichen Körper. Es wird sogar bei der künstlichen Ernährung zur Infusion verwendet. Es ist weiterhin sterilisierbar, so daß es auch keine Gefahr als Keimträger darstellt, und es ist gegenüber praktisch allen bekannten und in der Verpackungsindustrie eingesetzten Kunststoffen inert. Daraus resultiert die Möglichkeit, es mit einer großen Vielzahl herkömmlieher, vor allem durchsichtiger Verpackungsmaterialien zu verwenden, so daß bei der mittelbaren Kühlung (Kühlung durch Wärmeübergang über eine zwischengeschaltete Behälterwandung) die Lage der Kühlpackung relativ zu dem zu kühlenden Körperteil ober -bereich kontrolliert werden kann.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß es unbegrenzt haltbar ist und bei Bedarf aus der gelösten Form wieder in die kristalline Form zurückgeführt werden kann. Auch wenn eine Rückgewinnung nicht in Frage kommt, ist seine Abscheidung nach der Benutzung gefahrlos, da es völlig ungiftig ist.
Die Anwendung des Xylits im Rahmen der Erfindung ist in verschiedener Form möglich:
Am einfachsten ist es, dem in kristalliner Form in einer bestimmten Menge vorliegenden Xylit eine bestimmte Menge an Flüssigkeit, z. B. Wasser, zuzugeben, so daß die vorstehend beschriebene Abkühlung der entstehenden Lösung eintritt Wenn gleichzeitig dafür gesorgt ist, daß die — z. B. in einem schmiegsamen Behälter enthaltene — Lösung in Wärmeaustauschkontakt mit dem zu kühlenden Körperteil oder -bereich kommt, erfolgt hierdurch die erwünschte Abkühlung.
Es ist weiterhin aber möglich, einer bestimmten Menge an Xylit während des Zeitra:'mes, in dem die Kühlung erfolgen solL Flüssigkeit fortwährend oder intervallweise in dosierter Menge zuzugeDen, so daß die aus der Umgebung entzogene Wärmemenge dadurch steuerbar ist. Auf diese Weise kann die Kühltemperatur gesteuert und verhindert werden, daß eine Unterkühlung am tritt.
Im Rahmen der Erfindung liegt auch die Bereitstellung einer Kühlpackung, die die Anwendung des Xylits zum Zweck der Kühlung in konfektionierter Form erlaubt. Diese Kühlpackung ist durch einen zweckmäßigerweise in seinen Abmessungen auf den zu kühlenden Körperteil oder -bereich abgestimmten schmiegsamen Behälter, z. B. aus Kunststoff- oder Metallfolie, gekennzeichnet, der das Xylit in kristalliner Form enthält. Dieser Behälter läßt sich aufgrund seiner Schmiegsamkeit mittels eines Verbandes, einer Kompresse od. dgl. an dem zu kühlenden Körperteil anbringen und daran befestigen, so daß nach Bildung der Xylitlösung durch Zugabe von Flüssigkeit der Abkühleffekt indirekt auf dem zu kühlenden Körperteil oder -bereich wirksam wird. Die Xylitlösung kann dadurch hergestellt werden, daß dem Xylit über eine Zuführöffnung Flüssigkeit zugegeben wird, wobei der Behälter die Zuführöffnung entweder von vornherein aufweist oder für die Erzeugung einer solchen Zuführöffnung ausgebildet ist, z. B. indem eine Sollbruchstelle oder Einstichstelle an dem Behälter vorgesehen ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Kühlpackung sieht vor, daß der Behälter eine erste, das Xylit enthaltende Kammer und eine zweite, eine Flüssigkeit enthaltende Kammer aufweist, die von der ersten Kammer getrennt ist, jedoch mit dieser im Bedarfsfall z. B. an einer Sollbruchstelle in Verbindung gebracht werden k?nn. Es versteht sich, daP sowohl das Xylit als auch die Flüssigkeit in dem Behälter steril verpackt sind, so daß auch die Lösung selbst steril sein wird. Durch gezieltes Durchtrennen der Sollbruchstelle kann die Flüssigke* in die Xylitmenge oder umgekehrt eingebracht werden, so daß die Lösung entsteht. Der Behälter kann dann unmittelbar als Kühlpackung oder Kühlkompresse verwendet werden.
Auch in dieser Form ist eine dosierte Zuführung der Flüssigkeit zu der Xylitmenge möglich, so daß dem zu kühlenden Teil die injgesami entziehbare Wärmemenge über das gewünschte Kühlintervall hinweg gleichmäßig
verteilt entzogen werden kann und eine Unterkühlung damit vermieden wird. Dies ist von besonderer Bedeutung dann, wenn die Außentemperaturen, z. B. im Winter, ohnehin bereits verhältnismäßig niedrig sind. %n daß der Entzug der möglichen Wärmemenge innerhalb > kürzerer Zeit zu einer Unterkühlung führen könnte. Um dies zu vermeiden, kann die Flüssigkeitsmenge in der zweiten Kammer in einem porösen Körper, z. B. einem Schwamm aufgenommen sein, so daß entweder durch einen von Zeit zu Zeit darauf ausgeübten Druck die m Fliissigkeitsmenge sukzessive dem Xylit zugeführt werden kann, oder daß die in dem porösen Körper enthaltene Flüssigkeit im Laufe der Zeit kontinuierlich in die Xylitmenge hineindiffundiert. Hierbei ist es denkbar, die Kühlpackung so auszugestalten, daß nach π der Herstellung der Verbindung zwischen der ersten und zweiten Kammer der poröse Körper vollständig oder teilweise in die das Xylit enthaltende Kammer hineinverschoben wird, so dal) die genannte Diffusion der Flüssigkeit in das Xylit großflächig vonstatten gehen :o kann.
Fine weitere einfache Lösung für eine Kühlpackung im Rahmen der Erfindung besteht darin, daß innerhalb eines das Xylit enthaltenden Behälters ein weiterer Behälter enthalten ist, der die Flüssigkeit aufnimmt und :s der durch Einwirkung von außen zerstörbar ist.
Eine weitere Möglichkeit, die Lösungstemperatur und damit das Temperaturgefälle zwischen der Losung und dem zu kühlenden Teil nach unten zu begrenzer- besteht darin, die Xylitlösung zunächst unter Verwendung einer jn ersten Flüssigkeitsmenge herzustellen und dann eine zweite Flüssigkeitsmenge mit der Xylitlösung in wärmeleitende Verbindung zu bringen, wodurch die Temperatur der Xylitlösung moderierbar ist. Ein Verlust an Kühlwirkung entsteht dadurch nicht, da der Lösung und der zusätzlichen Flüssigkeitsmenge aul jeden Fall die zur Auflosung des Kristallgitters benotigte Wärmemenge entzogen wird. Der Kühleffekt ergibt sich aus der — gegenüber der vorher kälteren Xylitlösung — größeren Gesamtmenge und der Temperaturdifferenz /w ischen der Menge und dem zu kühlenden Teil.
Die Kühlpackung kann auch eine Form haben, die sie besonders für den Zweck geeignet macht. 1 B bei einem Unfall abgetrennte menschliche Körperteile möglichst unversehrt und ohne Beeinträchtigung des Gewebes im s=, Bereich der Trennstelle auf den Operationstisch fur die Replantation zu bringen (vgl. die eingangs erwähnte ahere Patentanmeldung P 29 49 909.9). In dieser Form stellt die Kühlpackung einen doppelwandigen Transportbehälter dar. der einen von außen zugänglicher ersten Raum für die Aufnahme des zu transportierender. Körperteils sow ie einen zwischen den Wänden gebildeten und das Xylit enthaltenden zweiten Raum aufweist. Auch hier versteht sich, daß der Behälter aus einem schmiegsamen Material besteht, z. B. aus Kunststoff- oder Metallfolie. Der durch die Doppeiwandungen gebildete Raum kann nach den gleichen Prinzipien ausgebildet sein, wie das vorstehend in Zusammenhang mit der Kühlpackung im allgemeinen erläutert ist. d. h. es können darin Kammern vorliegen, die das Xylit und «> die für dessen Lösung bestimmte Flüssigkeit in zunächst voneinander abgetrennter Form enthalten.
Als Flüssigkeit für die Lösung des Xylits kommt in erster Linie Wasser in Frage. Jedoch sind auch andere Lösungsmittel denkbar, die eine Vergiftung oder Infektion von Körpergewebe nicht hervorrufen, z. B. Alkohol. Der Flüssigkeit kann auch ein die Viskosität erhöhendes Mittel zugesetzt werden, das selbstverständlich ebenfalls die Voraussetzungen der Unbedenklichkeit erfüllen muß. Hierfür kommt z. B. Methylzellulose in Betracht. Durch die Erhöhung der Viskosität der Lösung ist es leichter, die Kühlpackung oder -kompresse mittels Verband od. dgl. an der Stelle zu halten, die eigentlich gekühlt sein soll. Auch die bereits erwähnte Aufnahme der Lösungsflüssigkeit in einem porösen Körper, z. B. einem Schwamm, dient diesem Ziel.
Eine einfache Ausführungsform einer Kühlpackung nach der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf die Kühlpackung.
I i g. 2 einen Schnitt längs der Linie H-Il in F i g. I, und
F i g. J eine kantenseitige Ansicht einer modifizierten Alisführungsform der Kühlpackung.
Die Kühlpackung gemäß F i g. I wird durch einen aus durchsichtiger Kunststoffolie gebildeten Behälter I dargestellt, der durch das randseitige Verschweißen längs einer Schweißnaht 2 von drei aufeinander liegenden Folien 4, 5 und 6 gebildet ist. Die mittlere Folie 5 (Fig. 2) bildet eine Trennwand zwischen zwei von den äußeren Folien 4 und 6 gebildeten Kammern 7, 8, von denen die erstere keimfreies Wasser und die letztere das Xylit in kristalliner Form enthält.
Die mittlere Folie 5 weist eine über ihre Breite verlaufende .Schwachstelle 9 auf, die in Fig. I gestrichelt angedeutet ist. Längs dieser Schwachstelle 9. die beispielsweise eine Einprägung sein kann, läßt sich die mittlere Folie 5 entweder durch einen Längszug nach entgegengesetzten Richtungen an den beiden kürzeren Seiten der Kühlpackung oder durch Unterdrucksetzen des Packungsinhalts zerstören, so daß die beiden Kammern 7, 8 miteinander verbunden werden. Hierdurch kann das Wasser aus der Kammer 7 in das Xylit in der Kammer 8 eindringen und dieses auflösen. Die Kühlpackung wird dann auf den zu kühlenden Körperbereich gelegt, wobei die durchsichtigen oder zumindest transparenten Kunststoffolien 4, 5 und 6 die richtige Anordnung zu kontrollieren gestatten. Die Befestigung der Kühlpackung erfolgt mittels eines Verbandes. Es ist aber auch möglich, unmittelbar an der Kühlpackung selbst Befestigungsmittel in Form von Klebebändern od. dgl. anzubringen.
Die aus der Zeichnung ersichtliche flache Form der Kühlpackung und die durch die Verwendung von Kunststoffolien, z. B. aus Polyurethan, bedingte Schmiegsamkeit der Kühlpackung erlauben eine gute flächige Anpassung an den zu kühlenden Bereich.
Um die Kühlwirkung möglichst lange aufrechtzuerhalten, kann daran gedacht sein, auf derjenigen Seife der Kühlpackung, die dem zu kühlenden Teil abgewendet ist. eine wärmeisolierende Schicht vorzusehen, welche einen Wärmeaustausch mit der übrigen Umgebung herabsetzt.
Die F i g. 3 zeigt eine modifizierte Ausführung der Kühlpackung in Form eines flachen Beuteis 10, der in seinem Aufbau im Prinzip der Ausführung gemäß F i g. 1 entspricht d. h. auch hier wird durch eine Trennfolie eine Teilung des Beutelinnenraums in zwei Kammern erzielt. Jedoch sind die Außenwände des Beutels über ihre ganze Breite durch eine Schweißnaht 11 miteinander verbunden, so daß dadurch zwei Beutelabschnitte 12 und 12' geschaffen werden. Die in dem Beutelabschnitt 12 befindlichen beiden Kammern enthalten — analog zu F i g. 1 — das Xylit und die Lösungsflüssigkeit. In dem Beuteiabschnitt 12' dagegen befindet sich nur Wasser. (In dem Beutelabschnitt 12' wird nur eine Kammer benötigt; nur aus He -steilungsgründen erstreckt sich die
Trennfolie auch in diesen Abschnitt.) Wie aus Fig. 3 ersichtlich läßt sich der das Wasser enthaltende Beutelabschnitt 12' um die Naht 11 umklappen, so daß er in flächig wärmeleitenden Kontakt mit dem Beutelabschnitt 12 gebracht werden kann. Der Zweck dieser Gestaltung ist folgender:
Liegt die Umgebungstemperatur schon verhältnismäßig niedrig, so daß bei der Kühlung eines verletzten Körper/.-ils mit der Kühlpackung gemäß F i g. I eine Unterkühiung unter den Gefrierpunkt zu erwarten ist, dann erlaubt die zusätzliche Wassermenge in dem Beutelabschnitt 12' eine Temperaturbegrerizung nach unten auf einen Wert, der beim Gefrierpunkt oder darüber liegt. Denn bei entsprechend abgestimmten Mengenverhältnissen reicht die bei der Lösung des Xylits entzogene Lösungswärme (189 J/g) nicht aus, um die ganze Wassermenge (Schmelzwärme 334 J/g) in Eis umzuwandeln. Solange aber noch Wasser in flüssiger Form vorhanden ist, kann die Temperatur nicht unter In einem solchen Fall legt man die Kühlpackung 10 in gefalteter Form mit dem Beutelabschnitt 12' auf die zu kühlende Stelle und gewährleistet dadurch eine Sicherheit vor Unterkühlung.
Anstelle der Ausführung gemäß F i g. 3 ist es natürlich auch denkbar, die dritte Kammer unmittelbar neben den beiden anderen Kammern anzuordnen, indem der Beutelinnenraum durch zwei Trennfolien in drei Kammern unterteilt wird. Dann ist allerdings eine wahlweise Benutzung der Kühlpackung mit oder ohne Temperaturbegrenzung nicht möglich.
Die Anordnung kann auch in der Weise getroffen werden, daß der Behälter (Beutel) für das »moderierende« Wasser auf seiner Außenseite eine Tasche od. dgl. /ur Aufnahme des Kälteclementes aufweist. Schließlich ist es natürlich auch möglich, die vorstehend beschriebene Temperatursteuerung durch Zusammenfügen oder Zusammenlegen von zunächst getrennten Beuteln mit den einzelnen Komponenten zu erreichen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (12)

Patentansprüche:
1. Anwendung von Xylit (C5Hi2O5) zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers, indem Xylit in kristalliner Form in einer wäßrigen oder nicht wäßrigen Flüssigkeit gelöst und die entstehende Lösung in direkten oder indirekten Kontakt mit dem zu kühlenden Körperteil oder -bereich gebracht wird.
2. Anwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeit oder der Lösung ein die Viskosität erhöhendes Mittel, z. B. Methylzellulose, zugegeben wird.
3. Anwendung des Xylits nach Anspruch 1 oder 2 in Form einer Kühlpackung mit einem an sich bekannten schmiegsamen Behälter, z. B. aus Kunststoff- oder Metallfolie, in dem das Xylit in kristalliner Form enthalten ist und der eine Zufuhröffnung für die Lösungsflüssigkeit des Xylits enthält oder für die Erzeugung einer solchen Zufuhröffnung ausgebildet ist.
4. Anwendung des Xylits nach Anspruch 3 in Form einer Kühlpackung mit einem an sich bekannten Behälter, der eine erste, das Xylit enthaltende Kammer (8) und eine zweite, die Lösungsflüssigkeit für das Xylit enthaltende Kammer (7) aufweist, die von der ersten Kammer (8) getrennt ist, jedoch mit dieser im Bedarfsfall, z. B. an einer Sollbruchstelle (9), in Verbindung gebracht werden kann.
5. Anwendung des Xylits nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösungsflüssigkeit für das Xylit in der zweiten Kammer (7) in einem Schwamm od. dgl. aufgeriommei rst.
6. Anwendung des XyIi)S nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß de· Schwamm nach Herstellung einer Verbindung mit der ersten Kammer in diese hineinbewegbar ist.
7. Anwendung des Xylits nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter eine dritte getrennte Kammer mit einer weiteren Menge an Lösungsflüssigkeit für das Xylit oder einer anderen Flüssigkeit aufweist, die zur Steuerung der Kühltemperatur der Lösung mit der ersten oder zweiten Kammer in Verbindung gebracht werden kann.
8. Anwendung des Xylits nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (1) in an sich bekannter Weise ein flacher Beutel ist, in dem durch mindestens eine etwa parallel zu einer der Beutelgroßflächen liegende Trennwand (5) mindestens zwei Kammern ausgebildet sind.
9. Anwendung des Xylits nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (10) ein flacher Beutel ist, in dem durch eine etwa parallel zu einer der Beutelgroßflächen liegende Trennwand (5) eine erste und eine zweite Kammer gebildet sind und an dem durch eine die Beutelaußenwände verbindende Quernaht (11) die dritte Kammer (12') abgeteilt ist, die um diese Quernaht (H) in Kontakt mit der ersten oder zweiten Kammer verschwenkbar ist.
10. Anwendung des Xylits nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter einen weiteren, durch Einwirken von außerhalb zerstörbaren Behälter für eine Flüssigkeit enthält.
H. Anwendung des Xylits nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter doppelwandig ausgebildet ist und einen von außen zugänglichen ersten Raum zur Aufnahme eines zu kühlenden Körperteiles und einen zwischen den Wänden gebildeten und den ersten Raum umschließenden, das Xylit enthaltenden zweiten Raum aufweist.
12. Anwendung des Xylits nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der das X.vlit enthaltende Behälter in eine Tasche an der Außenseite eines weiteren, eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, enthaltenden schmiegsamen Behälters einsteckbar ist.
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