DE3039468A1 - Mittel zur kuehlung von verletzten koerperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen koerpers - Google Patents
Mittel zur kuehlung von verletzten koerperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen koerpersInfo
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Description
Dr. Ing. Günter Marx
G.-Caracciola-Str. 1o, D - 8o35 Gauting
G.-Caracciola-Str. 1o, D - 8o35 Gauting
2o 656 2o/h
Mittel zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers
Die Erfindung betrifft ein Mittel zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen
oder tierischen Körpers sowie eine Kühlpackung, in der das Mittel in einer besonders vorteilhaften
gebrauchsfertigen Form aufbewahrt ist.
In der medizinischen Praxis ist es bekannt und üblich, verletzte Körperteile und -bereiche möglichst
bald nach dem Eintreten der Verletzung unter die gewöhnliche Körpertemperatur abzukühlen, um bis zur
Behandlung den Stoffwechsel in den Zellen im Bereich der Verletzung zu drosseln und für den Heilungsprozeß nachteilige Reaktionen zu vermeiden. So ist
es bekannt, bei BänderZerrungen oder bei Verstauchungen,
aber auch bei offenen Verletzungen den betroffenen Körperbereich mit Eiswasser zu kühlen. Weiterhin ist
es bekannt, z.B. bei einem Unfall abgetrennte menschliche Körperteile bis zur Operation (Replantation)
auf einer möglichst niedrigen Temperatur über dem
3Ö39A68 ο
Gefrierpunkt zu halten (vgl. Patentanmeldung P 29 49 9o9.o des Anmelders).
Eine wirksame Kühlung möglichst rasch nach dem Auftreten einer Verletzung ist in vielen Fällen mangels Vorhandenseins
eines geeigneten Kühlmediums nicht möglich. Dies trifft selbst für Erste-Hilfe-Stationen, Sanitätsfahrzeuge
usw. häufig zu, da Eis für Eiswasser nur dann zur Verfügung steht, wenn es unabhängig von der Außentemperatur
ständig auf Vorrat gehalten werden kann. Ein wesentliches Problem besteht aber vor allem darin, daß bei offenen
Verletzungen und Wunden eine Kühlung dann nicht in Frage kommt, wenn die Gefahr einer Infektion oder anderweitigen
Schädigung durch das Kühlmittel zu befürchten ist. Das hat zur Folge, daß bei offenen Verletzungen, z.B. bei
offenen Brüchen von Gliedmassen, eine Kühlung mittels Wasser, das ggf. mit der Wunde unmittelbar in Berührung
kommt, aus sehe idet.
Es besteht daher ein Bedürfnis, zumindest in Unfallstationen, Sanitätsfahrzeugen od.dgl. ein Kühlmittel
zur Kühlung verletzter Körperteile oder -bereiche
ί bereit zu halten, das unbegrenzt und unabhängig-von
der Außentemperatur ohne gesonderte Kühlma^nahmen auf Vorrat gehalten werden kann und das keinerlei Infektionsoder Vergiftungsgefahr selbst für den Fall eines direkten
Kontakts mit dem verletzten Gewebe hervorruft. Es sind zwar bereits sogenannte Kühlpackungen bekannt, bei
denen die endotherme Lösungsreaktion eines Salzes in Wasser zur Abkühlung der Umgebung ausgenützt wird,
z.B. Ammoniumnitrat, das bei seiner Auflösung in Wasser der Umgebung Wärme entzieht und dadurch
eine beträchtliche Temperaturabsenkung hervorruft. Für
die Anwendung im medizinischen Bereich zu den oben
erläuterten Kühlzwecken sind derartige Kältemittel jedoch undenkbar, weil sie - wie das genannte
Ammoniumnitrat - giftig und ätzend sind, so daß bei direktem Kontakt der Wunde erhebliche Beeinträchtigungen
zu erwarten sind. Auch wenn theoretisch die Möglichkeit besteht, derartige Kühlmittel durch entsprechende Verpackung
vor einem direkten Kontakt mit den zu kühlenden Körperteilen oder -bereichen zu schützen, so lässt sich
in der Praxis eine entsprechende Gefahr, z.B. durch Beschädigung der Verpackung, nie völlig ausschließen,
so daß das daraus resultierende Risiko nicht eingegangen werden darf.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, entsprechend dem vorstehend definierten Bedürfnis ein Kühlmittel bereit
zu stellen.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung die Anwendung von Xylit (C5H12 0S) vor, indem Xylit in
kristalliner Form in einer wässrigen oder nicht wässrigen Flüssigkeit gelöst und die entstehende
Lösung in direkten oder indirekten Kontakt mit dem zu kühlenden Körperteil oder -bereich gebracht wird.
Xylit (Holzzucker) ist ein bekannter Zuckeraustauschstoff, der bei Raumtemperatur gewöhnlich in kristalliner
Form vorkommt, jedoch auch in amorphem Zustand weitgehend stabil (metastabil) ist. Der übergang vom
kristallinen in den nicht kristallinen Zustand, z.B. in gelöster Form, geht bei Xylit unter Wärmeaufnahme
von—statten, wobei die zur Auflösung des Kristallgitters benötigte Energie der Umgebung entzogen wird,
so daß ein Temperaturrückgang eintritt. Dieser Kühleffekt ist an sich bekannt, jedoch bisher nach Kenntnis
des Anmelders weder allgemein noch in der hier besprochenen
speziellen Form ausgenützt worden.
Die Anwendung von Xylit als Kühlmittel bei der Kühlung von verletzten Körperteilen hat wesentliche Vorteile:
Xylit ist sowohl in gelöster als auch kristalliner Form völlig ungiftig und unschädlich für den menschlichen
Körper. Es wird sogar bei der künstlichen Ernährung zur Infusion verwendet. Es ist weiterhin
sterilisierbar, so daß es auch keine Gefahr als Keimträger darstellt, und es ist gegenüber praktisch
/_& allen bekannten und in der Verpackungs industr ie
eingesetzten Kunststoffen inert. Daraus resultiert die Möglichkeit, es mit einer grossen Vielzahl her-·
kömmlicher, vor allem durchsichtiger Verpackungsmaterialien zu verwenden, so daß bei der mittelbaren
Kühlung (Kühlung durch Wärmeübergang über eine zwischengeschaltete Behälterwandung) die Lage der
Kühlpackung relativ zu dem zu kühlenden Körperteil oder -bereich kontrolliert werden kann.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß es unbegrenzt haltbar ist und bei Bedarf aus der gelösten Form wieder
in die kristalline Form zurückgeführt werden kann. Auch wenn eine Rückgewinnung nicht in Frage kommt,
ist seine Abscheidung nach der Benutzung gefahrlos, da es völlig ungiftig ist.
Die Anwendung des Xylits im Rahmen der Erfindung ist in verschiedener Form möglich:
Am einfachsten ist es, dem in kristalliner Form in einer bestimmten Menge vorliegenden Xylit eine bestimmte
Menge an Flüssigkeit, z.B. Wasser, zuzugeben, so daß die vorstehend beschriebene Abkühlung der
entstehenden Lösung eintritt. Wenn gleichzeitig dafür gesorgt ist, daß die - z.B. in einem
schmiegsamen Behälter enthaltene - Lösung in Wärmeaustauschkontakt mit dem zu kühlenden
Körperteil oder -bereich kommt, erfolgt hierdurch die erwünschte Abkühlung.
Es ist weiterhin aber möglich, einer bestimmten Menge an Xylit während des Zeitraumes, in dem
die Kühlung erfolgen soll, Flüssigkeit fortwährend oder intervallweise in dosierter Menge zuzugeben,
so daß die aus der Umgebung entzogene Wärmemenge dadurch steuerbar ist. Auf diese Weise kann die
Kühltemperatur gesteuert und verhindert werden,
daß eine Unterkühlung auftritt.
Im Rahmen der Erfindung liegt auch die Bereitstellung einer Kühlpackung, die die Anwendung
des Xylits zum Zweck der Kühlung in konfektionierter Form erlaubt. Diese Kühlpackung ist durch einen
zweckmässigerweise in seinen Abmessungen auf den zu kühlenden Körperteil oder -bereich abgestimmten
schmiegsamen Behälter, z.B. aus Kunststoff- oder Metallfolie, gekennzeichnet, der das Xylit in
kristalliner Form enthält. Dieser Behälter lässt sich aufgrund seiner Schmiegsamkeit mittels eines
Verbandes, einer Kompresse od.dgl. an dem zu kühlenden Körperteil anbringen und daran befestigen,
so daß nach Bildung der Xylitlösung durch Zugabe von Flüssigkeit der Abkühleffekt indirekt auf den
zu kühlenden Körperteil oder -bereich wirksam wird. Die Xylitlösung kann dadurch hergestellt werden,
daß dert/uDer eine Zuführöffnung Flüssigkeit zugegeben
wird, wobei der Behälter die Zuführöffnung
entweder von vornherein aufweist oder für die Erzeugung einer solchen Zuführöffnung ausgebildet ist, z.B. indem
eine Sollbruchstelle oder Einstichstelle an dem Behälter vorgesehen ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Kühlpackung sieht vor, daß der Behälter eine erste, das
Xylit enthaltende Kammer und eine zweite, eine Flüssigkeit enthaltende Kammer aufweist, die von
der ersten Kammer getrennt ist, jedoch mit dieser im Bedarfsfall z.B. an einer Sollbruchstelle in
Verbindung gebracht werden kann. Es versteht sich, daß sowohl das Xylit als auch die Flüssigkeit in
dem Behälter steril verpackt sind, so daß auch die Lösung selbst steril sein wird. Durch gezieltes
Durchtrennen der Sollbruchstelle kann die Flüssigkeit in die Xylitmenge oder umgekehrt eingebracht
werden, so daß die Lösung entsteht. Der Behälter kann dann unmittelbar als Kühlpackung oder Kühlkompresse
verwendet werden.
Auch in dieser Form ist eine dosierte Zuführung" der Flüssigkeit zu der Xylitmenge möglich, so daß
dem zu kühlenden Teil die insgesamt entziehbare Wärmemenge über das gewünschte Kühlintervall hinweg
gleichmässig verteilt entzogen werden kann und eine Unterkühlung damit vermieden wird. Dies ist
von besonderer Bedeutung dann, wenn die Außentemperaturen, z.B. im Winter, ohnehin bereits verhältnismässig
niedrig sind, so daß der Entzug der möglichen Wärmemenge innerhalb kürzerer Zeit zu
einer Unterkühlung führen könnte. Um dies zu vermeiden, kann die Flüssigkeitsmenge in der zweiten
-1ο -
Kammer in einem porösen Körper, z.B. einem Schwamm aufgenommen sein, so daß entweder durch einen von
Zeit zu Zeit darauf ausgeübten Druck die Flüssigkeitsmenge sukzessive dem Xylit zugeführt werden kann,
oder daß die in dem porösen Körper enthaltene Flüssigkeit im Laufe der Zeit kontinuierlich
in die Xylitmenge hineindiffundiert. Hierbei ist es denkbar, die Kühlpackung so auszugestalten,
daß nach der Herstellung der Verbindung zwischen der ersten und zweiten Kammer der poröse Körper
vollständig oder teilweise in die das Xylit enthaltende Kammer hineinverschoben wird, so daß die
genannte Diffusion der Flüssigkeit in das Xylit großflächig von—statten gehen kann.
Eine weitere einfache Lösung für eine Kühlpackung im Rahmen der Erfindung besteht darin, daß innerhalb
eines das Xylit enthaltenden Behälters ein weiterer Behälter enthalten ist, -der die Flüssigkeit
aufnimmt und der durch Einwirkung von außen zerstörbar ist.
Eine weitere Möglichkeit, die Lösungstemperatur . und damit das Temperaturgefälle zwischen der
Lösung und dem zu kühlenden Teil nach unten zu begrenzen besteht darin, die Xylitlösung zunächst
unter Verwendung einer ersten Flüssigkeitsmenge herzustellen und dann eine zweite Flüssigkeitsmenge mit der Xylitlösung in wärmeleitende Verbindung
zu bringen, wodurch die Temperatur der Xylitlösung moderierbar ist. Ein Verlust an Kühlwirkung entsteht
dadurch nicht, da der Lösung und der zusätzlichen Flüssigkeitsmenge auf jeden Fall die zur Auflösung des Kristallgitters
benötigte Wärmemenge
3039463
entzogen wird. Der Kühleffekt ergibt sich aus der - gegenüber der vorher kälteren Xylitlösung grösseren
Gesamtmenge und der Temperaturdifferenz zwischen der Menge und dem zu kühlenden Teil.
Die Kühlpackung kann auch eine Form haben, die sie besonders für den Zweck geeignet macht, z.B.
bei einem Unfall abgetrennte menschliche Körperteile möglichst unversehrt und ohne Beeinträchtigung
des Gewebes im Bereich der Trennstelle auf den Operationstisch für die Replantation zu bringen
(vgl. die eingangs erwähnte ältere Patentanmeldung P 29 49 9o9.9). In dieser Form stellt die Kühlpackung
einen doppelwandigen Transportbehälter dar, der einen von außen zugänglichen ersten Raum für
die Aufnahme des zu transportierenden Körperteils sowie einen zwischen den Wänden gebildeten und das
Xylit enthaltenden zweiten Raum aufweist. Auch hier versteht sich, daß der Behälter aus einem
schmiegsamen Material besteht, z.B. aus Kunststoffoder Metallfolie. Der durch die Doppelwandungen
gebildete Raum kann nach den gleichen Prinzipien ausgebildet sein, wie das vorstehend in Zusammenhang
mit der Kühlpackung im allgemeinen erläutert ist, d.h. es können darin Kammern vorliegen, die
das Xylit und die für dessen Lösung bestimmte Flüssigkeit in zunächst voneinander abgetrennter
Form enthalten.
Als Flüssigkeit für die Lösung des Xylits kommt. in erster Linie Wasser in Frage. Jedoch sind auch
andere Lösungsmittel denkbar, die eine Vergiftung
oder Infektion von Körpergewebe nicht hervorrufen, z.B. Alkohol. Der Flüssigkeit kann auch
ein die Viskosität erhöhendes Mittel zugesetzt werden, das selbstverständlich ebenfalls die
Voraussetzungen der Unbedenklichkeit erfüllen muß. Hierfür kommt z.B. Methylzellulose in
Betracht. Durch die Erhöhung der Viskosität der Lösung ist es leichter, die Kühlpackung oder
-kompresse mittels Verband od.dgl. an der Stelle zu halten, die eigentlich gekühlt sein soll.
Auch die bereits erwähnte Aufnahme der Lösungsflüssigkeit in einem porösen Körper, z.B. einem
Schwamm, dient diesem Ziel.
Eine einfache Ausführungsform einer Kühlpackung nach der Erfindung wird nachfolgend anhand der
beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Kühlpackung;
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Kühlpackung;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1, und
Fig. 3 eine kantenseitige Ansicht einer modifizierten
Ausführungsform der Kühlpackung.
Die Kühlpackung gemäß Fig. 1 wird durch einen aus durchsichtiger Kunststoffolie gebildeten Behälter
1 dargestellt, der durch das randseitige Verschweißen längs einer Schweißnaht 2 von drei aufeinander liegenden
Folien 4, 5 und 6 gebildet ist. Die mittlere Folie 5 (Fig. 2) bildet eine Trennwand zwischen zwei von
den äußeren Folien 4 und 6 gebildeten Kammern 7, 8, von denen die erstere keimfreies Wasser und die letztere
das Xylit in kristalliner Form enthält.
- 13 -
Die mittlere Folie 5 weist eine über ihre Breite verlaufende Schwachstelle 9 auf, die in Fig. 1
gestrichelt angedeutet ist. Längs dieser Schwachstelle 9, die beispielsweise eine Einprägung
sein kann, lässt sich die mittlere Folie 5 entweder durch einen Längszug nach entgegengesetzten
Richtungen an den beiden kürzeren Seiten der Kühlpackung oder durch Unterdrucksetzen des
Packungsinhalts zerstören, so daß die beiden Kammern 7, 8 miteinander verbunden werden. Hierdurch
kann das Wasser aus der Kammer 7 in das Xylit in der Kammer 8 eindringen und dieses auflösen. Die Kühlpackung
wird dann auf den zu kühlenden Körperbereich gelegt, wobei die durchsichtigen oder zumindest
transparenten Kunststoffolien 4, 5 und 6 die richtige Anordnung zu kontrollieren gestatten. Die Befestigung
der Kühlpackung erfolgt mittels eines Verbandes. Es ist aber auch möglich, unmittelbar an der Kühlpackung
selbst Befestigungsmittel in. Form von Klebebändern od.dgl. anzubringen.
Die aus der Zeichnung ersichtliche flache Form* der Kühlpackung und die durch die Verwendung von Kunststoffolien,
z.B. aus Polyurethan, bedingte Schmiegsamkeit der Kühlpackung erlauben eine gute flächige
Anpassung an den zu kühlenden Bereich.
Um die Kühlwirkung möglichst lange aufrecht zu erhalten, kann daran gedacht sein, auf derjenigen Seite der
Kühlpackung, die dem zu kühlenden Teil abgewendet ist, eine wärmeisolierende Schicht vorzusehen, welche
einen Wärmeaustausch mit der übrigen Umgebung herabsetzt.
-AU-
Dte Figur 3 zeigt eine modifizierte Ausführung der Kühlpackung
in Form eines flachen Beutels 10, der in seinem Aufbau im Prinzip der Ausführung gemäß Fig. 1 entspricht, d. h.
auch hier wird durch eine Trennfolie eine Teilung des Beu-
: telinnenraums in zwei Kammern erzielt. Jedoch sind die
Außenwände des Beutels über ihre ganze Breite durch eine Schweißnaht 11 miteinander verbunden, sodaß dadurch zwei
Beutelabschnitte 12 und 12* geschaffen werden. Die in dem
Beutelabschnitt 12 befindlichen beiden Kammern enthalten - analog zu Fig. 1 - das Xylit und die Lösungsflüssigkeit.
In dem Beutelabschnitt 12' dagegen befindet sich "nur Wasser.
(In dem Beutelabschnitt 12' wird nur eine Kammer benötigt; nur aus Herstellungsgründen erstreckt sich die Trennfolie
auch in diesen Abschnitt.)Wie aus Fig. 3 ersichtlich läßt sich der das Wasser enthaltende Beutelabschnitt 121 um die
Naht 11 umklappen , sodaß er in flächig wärmeleitenden Kontakt mit dem Beutelabschnitt 12 gebracht werden kann. Der
Zweck dieser Gestaltung ist folgender:
Liegt die Umgebungstemperatur schon verhältnismäßig niedrig,
sodaß bei der Kühlung eines verletzten Körperteils mit der Kühlpackung gemäß Fig. 1 eine Unterkühlung unter den
Gefrierpunkt zu erwarten ist, dann erlaubt die zusätzliche
. Wassermenge in dem Beutelabschnitt 121 eine Temperaturbegrenzung
nach unten auf einen Wert, der beim Gefrierpunkt oder darüber liegt.Denn bei entsprechend abgestimmten Mengenverhältnissen
reicht die bei der Lösung des Xylits entzogene Lösungswärme (189 J/g) nicht aus, um die ganze Wassermenge
( Schmelzwärme 334 J/g) in Eis umzuwandeln. Solange aber noch Wasser in flüssiger Form vorhanden ist, kann die Temperatur
nicht unter O0C sinken.
In einem solchen Fall legt man die Kühlpackung 10 in gefalteter Form mit dem Beutelabschnitt 12' auf die zu kühlende
Stelle und gewährleistet dadurch eine Sicherheit vor Unterkühlung .
Anstelle de'r Ausführung gemäß Fig. 3 ist es natürlich auch
Anstelle de'r Ausführung gemäß Fig. 3 ist es natürlich auch
Ai -4S-
denkbar, die dritte Kammer unmittelbar neben den beiden
anderen Kammern anzuordnen, indem der Beutelinnenraum durch zwei Trennfolien in drei Kammern unterteilt wird. Dann ist
allerdings eine wahlweise Benutzung der Kühlpackung mit oder ohne Temmperaturbegrenzung nicht möglich.
Der Gedanke, die Kühltemperatur nach unten zu begrenzen, wie ; er vorstehend geschildert ist, hat allgemeine Bedeutung und
ist nicht auf die Verwendung von Xylit als Kühlmittel beschränkt. Auch kann die Anordnung in der Weise getroffen werden,
daß der Behälter (Beutel) für das "moderierende" Wasser auf seiner Außenseite eine Tasche oder dgl. zur Aufnahme eines
Kälteelements aufweist. Dieses Kälteelement kann z.B. eine Packung mit einer der bekannten Kältemischungen sein.Für die*
■^ sen Gedanken wird daher Eleraentenschutz beansprucht.
Schließlich ist es natürlich auch möglich, die vorstehend beschriebene Temperatursteuerung durch Zusammenfügen oder
Zusammenlegen voneinander zunächst getrennter Beutel mit den einzelnen Komponenten zu erreichen.
-«Mo-Leerseite
Claims (14)
1. Anwendung von Xylit (C5H12O5) zur Kühlung von verletzten
Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers, indem Xylit in
kristalliner Form in einer wässrigen oder nicht wässrigen Flüssigkeit gelöst und die entstehende
Lösung in direkten oder indirekten Kontakt mit dem zu kühlenden Körperteil oder -bereich gebracht
wird.
** 2. Anwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Flüssigkeit oder der Lösung ein die Viskosität erhöhendes Mittel, z.B. Methylzellulose, zugegeben
wird.
3. Mittel zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers,
bestehend aus einer wässrigen oder nicht wässrigen Lösung von Xylit (CcH1-Oc).
4. Kühlpackung zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen
Körpers, gekennzeichnet durch einen schmiegsamen Behälter,z.B. aus Kunststoff- oder Metallfolie,
der Xylit (C5H13O5) in kristalliner Form enthält.
5. Kühlpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter eine Zuführöffnung für eine
Flüssigkeit enthält oder für die Erzeugung einer solchen Zuführöffnung ausgebildet ist.
6. Kühlpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (1) eine erste, das Xylit enthaltende
Kammer (8) und eine zweite, eine Flüssigkeit enthaltende Kammer (7) aufweist, die von der
ersten Kammer (8) getrennt ist, jedoch mit dieser im Bedarfsfall, z.B. an einer Sollbruchstelle (9)
in Verbindung gebracht werden kann.
7. Kühlpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit in der zweiten Kammer (7) in
einem Schwamm od.dgl. aufgenommen ist.
8. Kühlpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwamm nach Herstellung einer Verbindung
mit der ersten Kammer in diese hineinbewegbar ist.
9. Kühlpackung nach einem der Ansprüche β bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter eine dritte getrennte Kammer mit einer weiteren Menge an Flüssigkeit
aufweist, die zur Steuerung der Kühltemperatur
der Lösung mit der ersten oder zweiten Kammer in Verbindung gebracht werden kann.
10. Kühlpackung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Behälter (1) ein flacher Beutel ist, in dem durch mindestens eine etwa parallel zu einer
der Beutelgroßflächen liegende Trennwand <5) mindestens
zwei Kammern ausgebildet sind.
11. Kühlpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behälter (10) ein flacher Beutel ist, in dem durch eine etwa parallel zu einer der Beutelgroßflächen liegende
Trennwand die erste und die zweite Kammer gebildet sind und an dem durch eine die Beutelaußenwände verbindende
Quernaht die dritte Kammer abgeteilt ist, die um diese Quernaht in Kontakt mit der ersten oder zweiten Kammer
verschwenkbar ist.
12. Kühlpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter einen weiteren, durch Einwirken
von außerhalb zerstörbaren Behälter für eine Flüssigkeit enthält.
13. Kühlpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter doppelwandig ausgebildet ist und
einen von außen zugänglichen ersten Raum zur Aufnahme eines zu kühlenden Körperteiles und einen
zwischen den Wänden gebildeten und den ersten Raum umschließenden, das Xylit enthaltenden zweiten Raum
aufweist.
14. Kühlpackung zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers,
gekennzeichnet durch einen eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser, enthaltenden schmiegsamen Behälter, der an seiner
Außenwand eine Tasche zur auswechselbaren Aufnahme eines Kälte erzeugenden, mit der Flüssigkeit in wärmeleitenden
Kontakt bringbaren Elements aufweist.
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ID=6114732
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