DE3026386A1 - Steckverbindung mit visueller, tastbarer und hoerbarer anzeige - Google Patents
Steckverbindung mit visueller, tastbarer und hoerbarer anzeigeInfo
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Description
Firma BUNKER RAMO CORPORATION, 900 Commerce Drive, Oak Brook, Illinois, 60521, V.St.v.A.
Steckverbindung mit visueller, tastbarer und hörbarer
Anzeige
Die Erfindung bezieht sich auf Kupplungen oder Steckverbindungen, insbesondere elektrische Steckverbindungen, Verbindungen für lichtleitende Faserwerkstoffe und dergleichen, die sowohl zur Verbindung
von Leitungssträngen als auch zur Verbindung eines einzelnen elektrischen Leiters, einer lichtleitenden Faser oder dergleichen
an einen Anschluß verwendbar sind.
Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Verbindungsanordnung
mit einem Kupplungsglied, etwa einem Kupplungsring zur Verbindung zweier Steckverbindereinheiten miteinander, und mit einer
Sicht-, Hör- und Tastanzeige zur Kontrolle, ob die Verbindungsteile auch funktionssicher miteinander verbunden sind.
Man hat bisher zahlreiche Versuche unternommen, den tatsächlichen Zustand der Verbindung, zweier elektrischer Leiter, lichtleitender
Fasern oder dergleichen durch Sicht-, Hör- und/oder Tastanzeigevorrichtungen zu überwachen. Dabei liegt die Hauptschwierigkeit auf
dem Gebiet der Sichtanzeige. Akustische Anzeigevorrichtungen weisen hinsichtlich der Anordnung der Verbindung in Bezug auf einen Benutzer
bzw. Bedienungsmann keine Richtungsbeschränkungen auf.
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Ähnliches gilt für Tastanzeigevorrichtungen, da der Benutzer mittels einiger Handgriffe den Funktionszustand der Verbindung
feststellen kann, wenn die die Fühl- bzw. Tastanzeigevorrichtung betätigt. Jedoch sind die bisher bekannten Sichtanzeigen zur
visuellen Überwachung des Funktionszustandes in Steckverbindungen oder dergleichen dadurch eingeschränkt, daß ein Überwacher sie
nur direkt beobachten kann.
Verschiedene Versuche, in einer elektrischen Verbindung mit einer visuell wahrnehmbaren Anzeige zur Überwachung des gewünschten
Maßes der Festigkeit des Kontaktes, beispielsweise zwischen zwei miteinander verbundenen Steckverbindern, zu versehen, sind in
folgenden US-Patentschriften 3 552 777, 3 786 396, 3 801 954, 3 808 580 und 4 059 324 beschrieben.
Insbesondere in den US-Patentschriften 3 786 396 und 3 552 sind miteinander verschraubbare elektrische Steckverbinder dargestellt
und beschrieben, deren Kupplungsring mit ringförmigen Schlitzen oder Fenstern versehen sind, durch ein mit helleuchtender
Farbe versehener, axial bewegbarer innerer Körper beobachtet werden kann. Die Beobachtung dieser Sichtanzeige ist jedoch dadurch
begrenzt, daß die Bedienungsperson im wesentlichen genau radial außerhalb von einem solchen Schlitz oder Fenster postiert
sein muß, um das Vorhandensein oder NichtVorhandensein der dahinter angeordneten, mit Farbe versehenen Sichtanzeige überhaupt
wahrnehmen zu können. Beim Gegenstand der beiden US-Patentschriften
3 080 580 und 4 059 324 sind jeweils Wülste, Rippen oder Vor-
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Sprünge vorgesehen, ura diese durch Aussparungen oder Schlitze
beobachten zu können. Wie schon beim Gegenstand der US-PS 3 552 777 muß man bei visueller Überwachung auch dieser Steckvei-bindungen
darauf achten, daß der Beobachter entsprechend, d.h. richtig postiert sein muß, um die Markierungen überhaupt
wahrnehmen zu können. In der US-PS 3 801 954 ist ein Versuch beschrieben, eine Steckverbindung mit einer außenseitig sichtbaren
Anzeige zu versehen, indem ein metallischer Körper wärmebeaufschlagt wird, so daß sich dieser selbst tatsächlich deformiert.
Ein derartiges Verfahren ist ziemlich kostspielig bezüglich des Aufbaues der Steckverbindung. Darüber hinaus ist es
überhaupt nicht praktikabel bei der Montage und beim Gebrauch der Steckverbindung, wie nachfolgend anhand vorliegender Erfindung
erläutert werden soll.
Es ist Ziel und Zweck der Erfindung, eine neue Verbindung der eingangs genannten Art mit einer verbesserten Einrichtung zur
Sicht-, Hör- oder Tastüberwachung zu schaffen, um damit die genaue Lage der miteinander zu verbindenden Paare zweier Steckverbinder,
elektrischer Leiter, lichtleitender Faserstränge oder dergleichen feststellen zu können.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch die im Kennzeichen
des in der Anlage beigefügten Hauptanspruchs genannten Merkmale.
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Vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes ergeben
sich aus dem sich an den Hauptanspruch anschließenden Unteransprüchen.
Ein wesentlicher Vorteil des Erfindungsgegenstandes besteht darin,
daß dieser eine visuelle und tastbare Anzeigeeinrichtung aufweist, die von einem Beobachter aus beliebiger Richtung - unabhängig von
der jeweiligen Lage der Verbindung - überwacht werden kann.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus nachfolgender
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sowie aus der in der Anlage beigefügten Zeichnung. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine teilweise im Längsschnitt gezeigte Seitenansicht einer
gewindegekuppelten elektrischen Verbindung gemäß der Erfindung mit einem strichpunktiert dargestellten Anzeigering
in ausgerückter Stellung;
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Teil-Schnittansicht der Verbindung,
wobei jedoch der Teil des Buchsensteckers mit dem Gegenstück der Verbindung in Eingriff steht, und der Anzeigering
sich zur Sichtbarmachung dieses Zustandes in voll ausgerückter Stellung befindet;
Fig. 3 eine Axialansicht der Innenseite eines Nockenrings mit darin ausgebildeten Rast-Vertiefungen;
Fig. 4 eine Axialansicht einer gewellten Federscheibe mit an dieser angeordneten Rast-Vorsprüngen;
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Fig. 5 eine Seitenansicht der Federscheibe gemäß Fig. 4; Fig. 6 eine Axialansicht eines spaltringähnlichen Teils zur
Sichtanzeige gemäß der Erfindung und Fig. 7 eine Seitenansicht des Teils zur Sichtanzeige.
In Fig. 1 ist eine elektrische Verbindung 10 gemäß der Erfindung dargestellt. Es sei aber hervorgehoben, daß sich der Erfindungsgegenstand auf eine Vielzahl weiterer Anwendungsmöglichkeiten
erstrecken kann, beispielsweise auf Verbindungen für lichtleitende Faserstränge und dergleichen.
Die elektrische Verbindung 10 gemäß Fig. 1 weist ein Stiftsteckerteil
12 und ein Buchsensteckerteil 14 (Fig. 2) auf. Das StiTtsteckerteil
12 weist ein an sich bekanntes Einsatzglied 16 auf, in dem ein oder mehrere elektrische Kontakte, beispielsweise
Kontaktstifte 18 angeordnet sind. Das andere Verbinderteil, das Buchsensteckerteil 14 weist ebenfalls ein an sich bekanntes (hier
zeichnerisch nicht dargestelltes) Einsatzelement auf, in dem (hier nicht dargestellte) Kontaktbuchsen zur Aufnahme der Kontaktstifte
Ί8 vorgesehen sind. Das Einsatzelement und die Kontaktbuchsen
des Buchsensteckerteils 14 sind, wie gesagt, bekannt und daher nicht besonders dargestellt, um das Gewicht ganz auf den
Kern der Erfindung, nämlich auf die Sichtanzeige zu legen, die nachfolgend beschrieben wird.
Die Verbinderteile 12 und 14 können in axialer Richtung ihrer Kontaktteile jeweils mit den Kontaktteilen anderer Verbinderteile
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in Wirkverbindung gebracht werden.
Ein Kupplungsring 20 ist am Verbinderteil 12 angeordnet und an
diesem mittels eines Halteringes 22 in Gebrauchslage derart gelagert, daß er gegenüber diesem drehbar ist.
Das Buchsensteckerteil 14 (Fig. 2) und der Kupplungsring 20 weisen gegenseitig in Wirkverbindung bringbare lösbare Verbindungsteile
auf, um das Verbinderteil 14 in axialer Richtung mit dem Stiftsteckerteil 12 in Eingriff zu bringen. Insbesondere
weist der Kupplungsring 20 ein Innengewinde 24 auf, das auf ein am Buchsensteckerteil 14 ausgebildetes Außengewinde 26 derart
aufschraubbar ist, daß dabei das Buchsensteckerteil 14 in axialer Richtung mit dem Stiftsteckerteil 12 in Wirkverbindung bringbar
ist. Dabei werden auch die entsprechenden Kontaktteile der Steckerteile 12,14 miteinander in Wirkverbindung gebracht, und
- wie nachfolgend noch erläutert werden wird - eine Sicht-Fühl- und Höranzeigeeinrichtung gemäß der Erfindung bewegt oder in Gang
gesetzt.
Eine Sichtanzeigeeinrichtung steht in Wirkverbindung mit dem Kupplungsring 20 und ist gegenüber diesem in radialer Richtung
aus eingerückten Stellung (Fig. 1) in eine ausgerückte Stellung (Fig. 2) bewegbar. Die Sichtanzeigeeinrichtung liegt in eingerückter
Stellung innerhalb der angrenzenden Außenumfangsfläche
des Kupplungsrings 20, während sie in ausgerückter Stellung in
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radialer Richtung über die Außenumfani>s fläche des Kupplungsrings 20 hinausragt, und zwar in Abhängigkeit von der vorstehend
erwähnten jeweiligen Position des Buchsensteckerteils 14 innerhalb des Kupplungsrings 20.
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Die erfindungsgemäße Sichtanzeigeeinrichtung weist insbesondere ein etwa die Form eines Schlitz- oder Spaltringes aufweisendes,
in etwa zwei kreisförmige Wendungen gelegtes, bandartiges Teil 28 auf, das in einer außenseitig am Kupplungsring 20 ausgebildeten,
(an dessen Umfang umlaufenden) Ringnut 30 angeordnet ist. Wie die Fig. 6 und 7 zeigen, ist der Spaltring 28 ein schichtartig
sich überlappendes Bauteil mit freien Enden 32, welches sowohl eine 36O°-Sichtanzeige (d.h. eine Sichtanzeige an beliebiger
Stelle des Umfangs des Spaltrings 28) ermöglicht als auch in radialer Richtung selbsttätig in seine Ruhestellung (eingerückte
Stellung) zurückfedert. Mittels nachfolgend noch eingehender beschriebener Mittel ist der Anzeigering 28 aus seiner
radial nach innen selbsttätig zurückgefederten Ruhestellung (Fig. 1) in seine aufgeweitete oder hervortretende Betriebsstellung
(Fig. 2) verstellbar.
Infolge des Zusammenwirkens der Gewindeteile 24,26 mit dem Kupplungsring 20 und der hierdurch hervorgerufenen aufeinanderzu
gerichteten axialen Steckbewegung der beiden Steckerteile 12,14 wird der Anzeigering 28 aus seiner in Fig. 1 gezeigten Ruhestellung
in seine in Fig. 2 gezeigte expandierte Betriebsstellung aufgeweitet. Die Einrichtung zur Aufweitung des Anzeigerings 28
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weist einen in einer außenseitig am Stiftsteckerteil 12 ausgebildeten
Nut 36 angeordneten, relativ zum Stiftsteckerteil 12 und relativ zum Kupplungsring 20 in axialer Richtung begrenzt bewegbaren
Nockenring 34 auf. Im Kupplungsring 20 sind mehrere ihn
in radialer Richtung durchsetzende Bohrungen 40 ausgebildet, in denen eine entsprechende Anzahl von Lagerkugeln 38 angeordnet
sind. Die Bohrungen 40 erstrecken sich jeweils zwischen dem Anzeigering 28 und dem Nockenring 34. Die Lagerkugeln 38 wirken
mit diesen beiden Ringen 28,34 in der Weise zusammen, daß durch sie die Axialbewegung des Nockenringes 34 aufgrund des auf denselben
drückenden Buchsensteckerteils 14 umgesetzt wird in eine radial nach außen gerichtete Bewegung des Anzeigerings 28 zur
Erzielung seiner in Fig. 2 dargestellten aufgeweiteten Betriebsstellung. Um die Umsetzung der Axialbewegung des Nockenringes
in eine radial nach außen gerichtete Bewegung des Anzeigerings 28 zu ermöglichen, ist der Nockenring 34 mit Nocken in Form einer
geneigt verlaufenden Nockenfläche 42 für jeweils eine Lagerkugel 38 versehen. Die Nockenfläche 42 verläuft in einem bestimmten
Winkel zur Mittelachse der Steckeranordnung, wie die Fig. 1 und 2 zeigen. Die Nockenfläche 42 kann aber auch gebildet werden von
einer in Umfangsrichtung durchgehend verlaufenden Fläche an der
Außenseite des Nockenrings 34. Natürlich können auch andere Mittel vorgesehen werden, wie etwa geneigt ausgebildete Aussparungen
oder dergleichen an der Außenumfangsflache des Nockenrings 34.
Aus vorstehenden Erläuterungen und aus den Fig. 1 und 2 geht hervor, daß vor dem Zusammenschrauben des Buchsensteckerteils
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und dessen Kontaktteilen mit dem Kupplungsring 20 der Anzeigering
28 selbständig in seine Ruhestellung radial nach innen in die Ringnut 30 des Kupplungsrings 20 so weit zurückgefedert ist,
daß seine Außenfläche mit der äußeren Mantelfläche des Kupplungsrings 20 bündig ist. Die Lagerkugeln 38 sind ebenfalls in die
von der Nockenfläche 43 begrenzten Außennut oder Aussparungen am Umfang des Nockenrings 34 hineingedrückt.
Bei Betätigung der erfindungsgemäßen Steckerverbindung, wobei
das Buchsensteckerteil 14 in axialer Richtung mit dem Stiftsteckerteil 12 mittels der Gewindeteile 24 bzw. 26 am Kupplungsring 20
bzw. Buchsensteckerteil 14 in Wirkverbindung gebracht wird, kommt die Innenfläche 46 des Buchsensteckerteils 14 an der Außenfläche
48 des Nockenrings 34 zur Anlage und verschiebt den Nockenring nach links, wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht. Wenn der Nockenring
34 einwärts bzw. nach links bewegt wird, wie Fig. 1 und 2 zeigen, beaufschlagen dessen Nockenflächen 42 die Lagerkugeln 38
und drücken diese radial derart nach außen, daß sie ihrerseits gegen die Innenseite des Anzeigerings 28 stoßen. Bei Fortsetzung
der Axialbewegung des Buchsensteckerteils 14 in Einwärtsrichtung (in Pfeilrichtung A gemäß Fig. 2) wird auch der Nockenring 34 in
axialer Richtung so lange weiterbewegt, bis die Nockenflächen 42 vermittelst der Lagerkugeln 38 den Anzeigering 28 in seine in
Fig. 2 dargestellte volle bzw. endgültige Anzeigestellung gebracht ist. Der Anzeigering 28 ist ebenfalls in Fig. 1 dargestellt, und
zwar durch strichpunktierte Linien.
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In der Anzeigeposition des Anzeigerings 28 gemäß Fig. 2 ist leicht zu erkennen, daß die Sichtanzeige des jeweiligen Steckzustandes
der Steckerteile der erfindungsgemäßen Steckverbindung
an jeder Stelle des Umfangs, d.h. um volle 360° von jeder
Richtung her gewährleistet ist.
Unabhängig von der jeweiligen Anordnung der Steckverbindung, etwa unter besonders eingeengten Bedingungen in einem Flugzeug oder
anderen Industrieprodukten ist der jeweilige Steckzustand der erfindungsgemäßen Steckverbindung leicht zu beobachten. Außerdem
kann man feststellen, daß, weil ja der Anzeigering 28 sich aus einer entspannten Ruhestellung heraus, in der er bündig in
der am Kupplungsring 20 ausgebildeten Nut liegt, erweitert, die Stecker der erfindungsgemäßen Steckverbindung nicht miteinander
in Wirkverbindung stehen, ebenso wie man jede Zwischenstufe
zwischen dem ganz zusammengesteckten Zustand und dem getrennten Zustand der erfindungsgemäßen Steckverbindung leicht erkennen
kann. Ferner kann der gänzlich über die Umfangsfläche der Steckverbindung
hinausragende Anzeigering 28 leicht mittels eines einfachen Handgriffs ertastet werden, und dies sogar dann, wenn die
erfindungsgemäße Steckverbindung nicht betrachtet werden kann.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß eine
selbstblockierende Einrichtung für die Steckverbindung vorgesehen ist, die zusätzlich zur Sicht- und Tastbeobachtungsmöglichkeit
auch eine hörbare Anzeige des Zusammenwirkens der Steckerteile der Steckverbindung schafft. Insbesondere ist eine Rast-
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einrichtung zwischen dem Nockenring 34 und einem Steckerteil 12
vorgesehen. Die Rasteinrichtung weist mehrere an der - in axialer Richtung gesehen - inneren Fläche des Nockenrings 34 ausgebildete
Rastvertiefungen 50 auf. An der Innenseite des Kupplungsringes 20 ist mit diesem mitdrehbar eine WeIlenfederscheibe 52
angeordnet (Fig. 4 und 5). Die Wellenfederscheibe 52 weist mehrere radial nach außen überstehende Rastnasen 54 auf, die in
an der Innenseite des Kupplungsringes 20 ausgebildete Schlitze 56 hineinragen.
Die Wellenfederscheibe 52 weist mehrere an ihr einstückig ausgebildete
Rastvorsprünge 56 auf, die hörbar in die Rastvertiefungen 50 des Nockenrings 34 einrasten und dabei eine Art Ratsche bilden.
Wenn das Steckerteil 14 in den Kupplungsring 20, wie oben beschrieben, in axialer Richtung eingeschraubt wird, und am
Nockenring 34 zur Anlage gelangt, um ihn in axialer Richtung nach innen zu bewegen, treten die Rastvorsprünge 56 der Federscheibe
52 in die Rastvertiefungen 50 des Nockenrings 34 ein und bilden mit diesen - wie bereits erwähnt - eine hörbare Anzeige während
des Zusammensteckens der Steckerteile der Steckverbindung. Der Nockenring 34 weist mehrere radial nach innen vorspringende Rastlaschen 58 auf, die in an der Außenseite des Steckerteils 12 ausgebildete
Schlitze 60 hineinragen, damit der Nockenring 34 bezüglich des Steckerteils 12 zwar gegen Verdrehen gesichert ist,
gleichwohl aber relativ zu diesem in axialer Richtung bewegbar ist.
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Wenn die Federscheibe 52 infolge des Anschlags des Wirkendes des Steckerteils 14 am Nockenring 34 zusammengedrückt ist, bewirken
die dabei hervorgerufenen erhöhten Federkräfte in Kombination mit Einrasten der Rastvorsprünge 56 der Federscheibe 52 in die
Rastvertiefungen 50 des Nockenrings 34 in der erfindungsgemäßen
Steckverbindung einen selbsthemmenden bzw. selbstblockierenden Zustand, um ein ungewolltes Entkuppeln der Steckerteile, beispielsweise
infolge extremer Vibrationen, zu verhindern.
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BEZUGSZETCFiENLISTE
10 elektrische Verbindung
12 Stiftsteckerteil
14 Buchsensteckerteil
16 Einsatzglied
18 Kontaktstifte
20 Kupplungsring
22 Haltering
24 Innengewinde (an 20)
26 Außengewinde (an 14)
28 Schlitz- oder Spaltring
30 Ringnut (an 20)
32 freie Enden (von 28)
34 Nockenring
36 Nut(an 12)
38 Lagerkugel
40 Bohrung (für 38)
4 2 Nockenfläche(an 34)
4 6 Innenfläche (von 14)
48 Außenfläche (von 34)
50 Rastvertiefung
52 Wellenfederscheibe
54 Rastnase (an 52)
56 Rastvorsprünge (an 52)
58 Rastlasche (an 34)
60 Schlitz (an 12)
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Claims (35)
- BUNKER RAMO CORP., Oak Brook/Ill. U.S.A. 3026386CON 79015PATENTANSPRÜCHEΛ) Elektrische Steckverbindung, bestehend aus einem Stiftsteckerteil, einem mit diesem zusammenwirkenden Buchsensteckerteil, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kupplungseinrichtung (20,34,38) zur Verbindung der beiden Steckerteile (12,14) und wenigstens eines der beiden Steckerteile (14) mit einer Anzeigeeinrichtung (28) derart gekoppelt sind, daß letztere in Abhängigkeit von einer bestimmten Stellung der beiden Steckerteile (12,14) zueinander aus einer ersten nicht-anzeigenden Position in eine zweite anzeigende Position bewegbar ist, und daß die Anzeigeeinrichtung (28) in einer ihrer obengenannten Positionen über die Mantelfläche der Steckverbindung, und zwar längs ihres ganzen Umfangs, radial hinausragt.
- 2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (28) ein kreisförmig geformtes bandähnliches Teil und zwischen den beiden Positionen derart bewegbar ist, daß sie - unabhängig von der jeweiligen Lage der Steckverbindung eine aus allen Richtungen erkennbare bzw. wahrnehmbare Anzeige des jeweiligen Steckzustandes der Steckerteile (12,14) gewährleistet.
- 3. Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß anO3QO65/Q913 8 -einem Steckerteil (12) ein mit dem anderen Steckerteil (14) in Wirkverbindung stehendes Nockenelement (34) zur elastischen Aufweitung des bandähnlichen Teils (28) aus einer Ruhestellung (d.h. einer Stellung, in der angezeigt wird, daß die Steckerteile (12,14) noch voneinander getrennt sind) in eine Arbeitsstellung (d.h. eine Stellung, in der angezeigt wird, daß die Steckerteile (12,14) ordnungsgemäß ineinandergesteckt sind), in Abhängigkeit von der jeweiligen Anordnung der Steckerteile (12, 14) zueinander.
- 4. Steckverbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das bandähnliche Teil (28) zumindest eines der Steckerteile (12) vollkommen umgibt, und daß in einem die Teile (12,14) zusammenhaltenden Kupplungsring (20) mehrere diesen in radialer Richtung durchsetzende Bohrungen (40) ausgebildet sind, in denen zwischen dem inneren Nockenelement (34) und dem Teil (28) Lagerkugeln (38) derart angeordnet sind, daß letztere infolge einer Axialbewegung des Nockenelements (34) in radialer Richtung bewegbar sind und dabei je nach der Bewegungsrichtung der Lagerkugeln (38), das den jeweiligen Steckzustand der Teile (12,14) anzeigende Teil (28) aufweiten oder zurückfedern lassen.
- 5. Steckverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil (28) ein Schlitz- oder Spaltring ist, der von einem radial aufgeweiteten Zustand selbsttätig in seine Ruhestellung zurückfederbar ist.
- 6. Steckverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß03Q065/G908zwischen dem Nockenelement (34) und dem Steckerteil (12) ein Federelement (52) angeordnet ist.
- 7. Steckverbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Nockenelement (34) und dem Steckerteil (12) Rastmittel (50,56) zur hörbaren Anzeige der Steckbewegung beim Ineinanderstecken der Steckerteile (12,14) angeordnet sind.
- 8. Steckverbindung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (50,56) mehrere an der nach einwärts gerichteten, in radialer Richtung verlaufenden Fläche des Nockenelements (34) ausgebildete Rastvertiefungen (50) sowie ein am Steckerteil (12) angeordnetes Federelement (52) umfaßt, das wenigstens einen mit den Rastvertiefungen (50) zusammenwirkenden, mit diesen eine Art Ratsche bildenden Rastvorsprung (56) aufweist.
- 9. Steckverbindung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (28) in ihrer Ruhestellung innerhalb der äußeren Umfangsflache (Mantelfläche) der Steckverbindung liegt.
- 10. Steckverbindung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß jedes Steckerteil (12,14) in axialer Richtung in Eingriff bringbare Steckniittel aufweist, die mit Steckmitteln des anderen Steckerteils (14,12) zusammenwirken, daß die Kupplungsmittel einen an einem Steckerteil (12) angeordneten Kupplungsring (20) umfassen, daß das andere Steckerteil (14) und der Kupplungsring (20) miteinander in Wirkverbindung bringbare lösbare Verbindungsmittel (26,24) aufweisen, durch die die Steckerteile (12,14)030065/0908aneinandersteckbar sind, daß die Anzeigeeinrichtung (28) im Kupplungsring C2O) angeordnet und relativ hierzu zwischen einer ersten nichtanzeigenden (Ruhe-)Stellung und einer zweiten anzeigenden (Betriebs-)Stellung in Abhängigkeit von der jeweils vorhandenen Stecktiefe der Steckerteile (12,14) aufweitbar ist, und daß die Anzeigeeinrichtung (28) während ihrer (Betriebs-)Stellung über die Umfangsfläche des Kupplungsrings (20) und um deren ganzen Umfang herum hinausragt.
- 11. Steckverbindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (28) in ihrer (Ruhe-)Stellung radial innerhalb der Umfangsflache des Kupplungsrings (20) angeordnet ist.
- 12. Steckverbindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (28) ein um die Kupplungseinrichtung (20,34,38) in Umfangsrichtung sich herum erstreckendes bandartiges Teil ist, das aus seiner Ruhestellung in seine Betriebsstellung derart aufweitbar ist, daß es von jeder Richtung her sichtbar ist und dabei die jeweilige Stecktiefe der ineinandergesteckten Steckerteile (12,14) anzeigt.
- 13. Steckverbindung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der bandähnlichen Anzeigeeinrichtung (28) und um den Steckerteil (14) eine Einrichtung (34,28j zur Aufweitung der Anzeigeeinrichtung (28) aus ihrer Ruhestellung in ihre die Umfangsfläche des Kupplungsringes (20) radial überragende An-030065/0908zeige- oder Betriebsstellung vorgesehen ist, um die jeweilige Position des Steckerteils (14) in Bezug auf diejenige des Steckerteils (12) anzuzeigen.
- 14. Steckverbindung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Aufweitung der bandartigen Anzeigeeinrichtung (28) Nockenmittel (34,38) umfaßt, durch die die Anzeigeeinrichtung (28) in Abhängigkeit von der axialen Einsteckbewegung der beiden Steckerteile (12,14) in radialer Richtung aufweitbar ist.
- 15. Steckverbindung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Aufweitung der bandartigen Anzeigeeinrichtung (28) einen an einem Steckerteil (12) angeordneten Nockenring (34) mit an diesem ausgebildeten Nocken umfaßt, der bezüglich des Steckerteils (12) in axialer Richtung geringfügig bewegbar ist.
- 16. Steckverbindung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die bandartige Anzeigeeinrichtung (28) ein den Kupplungsring (20) im wesentlichen vollständig umlaufender Spalt- oder Schlitzring (28) ist, der in seiner Ruhestellung selbstfedernd in radialer Richtung zurückgefedert ist.
- 17. Steckverbindung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß in einer im Kupplungsring (20) ausgebildeten in radialer Richtung verlaufenden durchgängigen Bohrung (40) wenigstens030065/0908eine Lagerkugel (38) zwischen dem Nockenring (34) und der bandartigen Anzeigeeinrichtung (28) angeordnet isl, die mit letzterer derart in Wirkverbindung steht, daß hierdurch eine Axialbewegung des Nockenrings (34) übersetzbar ist in eine radial nach außen gerichtete Bewegung der bandartigen Anzeigeeinrichtung (28) m deren Anzeigeposition.
- 18. Steckverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die bandartige Anzeigeeinrichtung (28) den Kupplungsring (20) im wesentlichen vollständig umgibt, und daß mehrere am Umfang des Kupplungsrings (20) verteilt angeordnete, mit der Anzeigeeinrichtung (28) zusammenwirkende Lagerkugeln (38) vorgesehen sind.
- 19. Steckverbindung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die bandartige Anzeigeeinrichtung (28) ein Spalt- oder Schlitzring ist, der aus seiner (aufgeweiteten) Anzeigestellung selbsttätig in seine Ruhestellung zurückfederbar ist.
- 20. Steckverbindung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Nockenring (34) und einem Steckerteil (12) ein Federelement (52) vorgesehen ist, durch das der Nockenring (34) bezüglich des Steckerteils (12) axial drückbar ist.
- 21·. Steckverbindung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken des Nockenrings (34) eine zur Achse des Steckerteils (12) in einem Winkel geneigt ausgebildete Nockenfläche aufweist.030065/0908
- 22. Steckverbindung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Nockenring (34) und dem Steckerteil (12) Rastglieder (50,52,56) vorgesehen sind, durch die das Zusammenstecken der Steckerteile (12,14) hörbar anzeigbar ist.
- 23. Steckverbindung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastglieder (50,52,56) mehrere an einer radial verlaufenden, einwärts gerichteten Fläche des Nockenrings (34) ausgebildete Rastvertiefungen (50) sowie an einem Steckerteil (12) angeordnete Federmittel (52) mit wenigstens einem Rastvorsprung(56) umfassen, die zur Bildung einer Art Ratsche miteinander in Wirkverbindung stehen.
- 24. Steckverbindung nach Anspruch 1, wobei jedes Steckerteil anschließbare bzw. verbindbare Kontaktteile, Faserstränge oder dergleichen umfaßt, die in axialer Richtung mit Kontaktteilen, Fasersträngen oder dergleichen eines anderen Faserstranges verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Steckerteil (12) der Steckerteile (12,14) ein Kupplungsring (20) angeordnet ist, daß das andere Steckerteil (14) und der Kupplungsring (20) jeweils aufeinander abgestimmte und in Wirkverbindung bringbare, lösbare Verbindungsmittel (24,26) zur Bewegung der Steckerteile (12,14) in den ineinandergesteckten Zustand aufweisen, daß die Anzeigeeinrichtung (28) eine mit dem Kupplungsring (20) verbundene und hierzu relativ bewegbare, aus einer zurückgezogenen Ruhestellung in eine radial nach außen über den Kupplungsring (20) hinausragende Anzeigestellung bringbare sichtbare Anzeigeeinrich-030065/0908tung ist, deren jeweilige Anzeigestellung von der Einstecktiefe der Steckerteile (12,14) abhängt, daß die sichtbare Anzeigeeinrichtung (28) folgende Teile umfaßt:ein bandartiges Teil (28) , das den Kupplungsring (20) im wesentlichen ganz umringt, und zwar derart, daß es von allen Richtungen her die jeweilige Stecklage bzw. Stecktiefe der Steckerteile (12,14) sichtbar anzeigt,einen inneren Nockenring (34), der an einem Steckerteil (12) angeordnet, gegenüber diesem in axialer Richtung geringfügig bewegbar ist, wobei diese Bewegung durch das andere Steckerteil (14) bewirkt wird, undmehrere Lagerkugeln (38) , die in im Kupplungsring (20) ausgebildeten, diese in radialer Richtung durchsetzenden Bohrungen (40) gelagert und zwischen dem inneren Nockenring (34) und dem bandartigen Teil (28) angeordnet sind und mit diesen derart zusammenwirkt, daß durch eine (Axial-)Bewegung des Nockenrings (34) das bandartige Teil (28) in radialer Richtung zur Einnahme seiner Anzeigestellung aufgeweitet wird.
- 25. Steckverbindung'nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das bandartige Teil (28) in seiner Ruhestellung radial innerhalb der ihm benachbarten Umfangsfläche des Kupplungsringes (20) liegt.
- 26. Steckverbindung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das bandartige Teil (28) ein Spalt- bzw. Schlitzring ist, der in radialer Richtung selbsttätig in seine Ruhestellung zurückfederbar ist.030065/0908
- 27. Steckverbindung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß durch das zwischen dem Nockenring (34) und dem Steckerteil (12) angeordnete Federelement (52) der Nockenring (34) - vom Steckerteil (12) aus betrachtet - axial nach außen in Richtung des anderen Steckerteils (14) drückbar ist.
- 28. Steckverbindung nach Anspruch 24, dadiirch gekennzeichnet, daß die jeweilige Stecktiefe der ineinanderzusteckenden Steckerteile (12,14) durch zwischen dem Nockenring (34) und dem Steckerteil (12) angeordnete Rastmittel (52,56,50) hörbar anzeigbar ist,
- 29. Steckverbindung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (52,56,50) mehrere in einer radial verlaufenden, axial nach innen gerichteten Fläche des Nockenrings (34) ausgebildete Rastvertiefungen (50) und ein am Steckerteil (12) angeordnetes Federelement (52) aufweisen, das mit zumindest einem Rastvorsprung (56) versehen ist, der zusammen mit den Rastvertiefungen (50) eine Ratsche bildet.
- 30. Steckverbindung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsring (20) am Steckerteil (12) relativ zu diesem drehbar gelagert ist, und daß durch zwischen dem Kunplungsring (20) und dem Steckerteil (14) vorgesehene lösbare Verbindungselemente (24,26) das Steckerteil (14) in axialer Richtung mit dem Steckerteil (12) zusammensteckbar ist, wenn der Kupplungsring (20) entsprechend gedreht wird.030065/0908
- 31. Steckverbindung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das bandartige Teil ein in radialer Richtung aufweitbarer Spalt- oder Schlitzring (28) ist, der in Ruhestellung selbsttätig radial einwärts gefedert ist, wobei die freien Enden des Spaltringes (28) sich derart ausreichend überlappen, daß der Spaltring (28) in expandischem Zustand (Anzeigestellung) am ganzen Umfang (360°) des Kupplungsrings (20) über letzteren hinausragt.
- 32. Steckverbindung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Enden des Spaltrings (28) sowohl in Ruhestellung als auch in Anzeigestellung (Betriebsstellung) mindestens so überlappen, daß der Ring (28) mindestens 360° umfaßt.
- 33. Steckverbindung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,daß der Spaltring (28) in einer in der Umfangsfläche des Kupplungsringes (20) ausgebildeten umlaufenden Ringnut (30) angeordnet und darin in radialer Richtung bewegbar ist.
- 34. Steckverbindung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Spaltring (28) in der Ringnut (30) des Kupplungsrings (20) derart angeordnet ist, daß er in Ruhestellung an keiner Stelle seines Außenumfangs über den Rand der Ringnut (30) bzw. über den Außenumfang des Kupplungsrings (20) hinausragt.
- 35. Steckverbindung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Spaltring (28) in seiner expandierten Anzeige- bzw. Betriebsstellung über den Rand der Ringnut (30) bzw. über die030065/0908Umfangsflache des Kupplungsringes (20) an seinem ganzen Umfang mit gleichmäßigem Überstand hinausragt.030065/0908
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