DE3023810A1 - Vorrichtung zum aufnehmen einer blutprobe - Google Patents

Vorrichtung zum aufnehmen einer blutprobe

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Description

302381Q
Patentanwälte D;p!.-Ing. Curt Wallach Dipl.-lng. Günther Koch Dipl.-Phys. Dr.Tino Haibach Dipl.-lng. Rainer Feldkamp
D-8000 München 2 · Kaufingerstraße 8 · Telefon (089) 24 02 75 · Telex 5 29 513 wakai d
Datum: 25. Juni I98O
Unser Zeichen: l6 951 - K/Ap
Anmelder: Elmer T. Bennett
Suite 2200
1930 Chestnut Street
Philadelphia, Penna. I9IO3
USA
Bezeichnung: Vorrichtung zum Aufnehmen einer
Blutprobe
130862/0304
302381Q
Anstatt Blut über eine Nadel aus einer Vene abzuzapfen, kann eine kleine Blutprobe durch einen Einstich oder Einschnitt am Pinger oder Ohrläppchen oder einem anderen Körperteil abgenommen werden. Bei einer solchen Blutentnahme wird die Haut mit einer kleinen scharfen Klinge angeschnitten, und es wird eine kleine Blutmenge abgenommen, die in ein kleines Gefäß durch Kapillarwirkung eintritt. Um ein kleines Gefäß durch Kapillarwirkung zu füllen, welches allgemein eine Kapazität von weniger als 1 Milliliter besitzt ist es notwendig, eine kleine Blutlache am Pinger aufrechtzuerhalten. Die Abnahme einer Blutprobe durch einen Pingerschnitt und Aufnahme in einem Kapillargefäß hat viele Nachteile. So läuft beispielsweise die kleine Blutlache häufig davon, wodurch die Kapillarwirkung unterbrochen wird. Der Eintritt einer Luftblase in das Kapillarrohr erzeugt Probleme und verhindert die Abnahme einer genügenden Blutmenge. Auch ist es notwendig einen Finger zu quetschen, um eine ausreichende Blutmenge zu erhalten, je nach dem wo der Einstich oder Einschnitt erfolgte, All diese Nachteile werden durch die vorliegende Erfindung vermieden.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Abnahme einer Blutprobe aus einem Fingereinschnitt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen Sammelbehälter auf, der vorzugsweise eine Kapazität zwischen 1 und 2 Milliliter besitzt. Der Sammelbehälter hat ein erstes Ende mit einer Querabmessung die größer ist als die Querabmessung am zweiten Ende. Die beiden Enden des Behälters sind offen.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung weist eine Kappe auf, deren Querabmessungen größer sind als die Querabmessungen des ersten Endes des Blutentnahmebehälters. Es sind Mittel vorgesehen, um die Kappe lösbar mit dem ersten Ende des Ent-
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nahmebehälters zu verbinden. An der Kappe setzt ein hohler Adaptor an, der vorzugsweise mit der Kappe einstückig hergestellt ist. Der Adaptor ist hohl und steht mit dem Inneren des Entnahmebehälters über einen Durchführungskanal in der Kappe in Verbindung. Das freie Ende des hohlen Adaptors ist offen und an eine Unterdruckquelle anschließbar.
Die Vorrichtung weist vorzugsweise einen Versandbehälter auf, der an einem Ende offen ist und genügend groß ist, um das Blutentnahmegefäß aufzunehmen. Dabei sind Mittel an der Kappe vorgesehen, die radial von dem ersten Ende des Behälters vorstehen, um die Kappe lösbar mit dem offenen Ende des Behälters zu verbinden. Außerdem sind getrennte Verschlußmittel vorgesehen, um zeitweise das freie Ende des Adaptors und das zweite Ende des Sammelgefäßes beim Versand des Entnahmegefäßes im Versandbehälter zu schließen.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 in größerem Maßstab eine Schnittansicht eines Teils der Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Schnittansicht des Teils gemäß Fig. 2, eingesetzt in einen Versandbehälter.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Vorrichtung 10 weist ein Mundstück 12 auf, welches über ein Filter 14 mit einem Ende
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eines flexiblen Schlauches 16 verbunden ist. Der flexible Schlauch 16 ist an seinem anderen Ende an einen Adaptor 18 angeschlossen. Die Teile 12 bis 16 bilden jene Mittel, durch die ein Vakuum in dem Adaptor 18 erzeugt wird, indem an dem Mundstück 12 gesaugt wird.
Der Adaptor 18 ist einstückig mit einer Kappe 20 hergestellt. Der Adaptor 18 besitzt ein freies Ende und ist dort glatt oder gewellt, um einen sicheren Anschluß an das freie Ende des Schlauches 16 zu ermöglichen. Die Kappe 20 besitzt einen Strömungskanal 22, der eine Verbindung mit Innenraum 24 des Adaptors 18 herstellt.
Wenn die Kappe 20 im Spritzgußverfahren aus einem polymeren Plastikmaterial hergestellt wird, dann ist der Adaptor einstückig damit und mit Verschlußkappen 26, 28 hergestellt. Die Verschlußkappen 26, 28 stehen auf gegenüberliegenden Seiten von der Kappe 20 ab und sind mit dieser durch einen schmalen schwachen Steg verbunden, der leicht abgebrochen werden kann, und zwar zu einem Zweck, der aus der folgenden Beschreibung klar wird.
Auf der dem Adaptor 18 gegenüberliegenden Seite der Kappe 20 sind an dieser zwei zueinander konzentrische Plansche 30 und 32 angeformt. Der Plansch 32 besitzt eine größere axiale Länge als der Flansch 30. Ih den Ringspalt zwischen den Planschen 30, 32 ist ein Sammelgefäß 34 eingesetzt und dadurch lösbar mit der Kappe 20 verbunden. Diese Verbindung kann durch einen Reibungssitz, durch einen Schnappsitz oder durch ein Gewinde erfolgen. Der Behälter 34 kann aus einem transparenten Polymerplastikmaterial oder aus Glas bestehen, und vorzugsweise eine Kapazität von 1 bis 2 Milliliter aufweisen. Bei einem typischen Behälter 34 für einen
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Milliliter besitzt dieser eine Länge von 42 mm und er verjüngt sieh von einem Ende 35 mit großem Durehmesser nach einem Ende 37 mit kleinem Durchmesser. Die inneren Querabmessungen des Behälters 34 verändern sich sprungartig am Abschnitt 39, der in einem Winkel von etwa 15° gegenüber der Vertikalen verläuft,wie dies aus Fig. 2 ersichtlich ist, wodurch in dem Behälter J>K eingesaugte Luftblasen zu einer Trennung veranlaßt werden. Das Ende 35 des Behälters mit großem Durchmesser, das lösbar mit der Kappe 20 verbunden ist, kann einen Durchmesser von etwa Y nun aufweisen, während das Ende 37 mit geringem Durchmesser einen Außendurchsjesser von 2 mm besitzt, während die Eintrittsöffnung an diesem Ende einen Durchmesser von 0,5 bis I3O mm aufweist. Der Adaptor 18 ist kurzer als der Behälter 3^·
Außerdem ist ein Versandbehälter 32 vorgesehen. Dieser Behälter 36 ist an einem Ende offen und das offene Ende des Behälters 36 kann lösbar mit der Kappe beispielsweise durch einen Preßsits über einen Plansch 32 verbunden werden, oder durch einen Schnappsitz über dem Plansch 32, oder über ein Schraubgewinde«, Der äußere Durchmesser der Kappe 20 mit Ausnahme der Verschlußkappen 26 und 28 entspricht im wesentlichen dem Außendurchmesser des Behälters 36. Der äußere Umfang der Kappe 20 kann mit einer Rändelung oder Aufrauhung versehen sein, um ein Drehen der Kappe relativ zum Behälter 36 zu erleichtern.
Die Vorrichtung nach der Erfindung wird wie folgt benutzt. Ein Behälter 36 ist mit einer Kappe 20 verbunden. Die Verschlußkappen 26 und 28 werden abgeknipst und auf einer Seite abgelegt. Dann wird der Adaptor 18 mit einem Ende des Schlauches 16 verbunden. Nun ist die Vorrichtung bereit
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zum Auffangen einer Blutprobe.
Mittels eines Fingerstichels oder Messers wird bewirkt, daß Blut an einer Fingerkuppe oder an einer anderen Stelle der betreffenden Person austritt, wo ein solcher Einstich oder Einschnitt vorgenommen wird. Die Bedienungsperson hat das Mundstück 12 im Mund und saugt über dieses Mundstück Luft an, wodurch der Behälter 34 und der Adaptor 18 evakuiert werden. Das Ende des Behälters mit kleinem Durchmesser wird mit dem Blut in Berührung gebracht, welches sofort in den Behälter 34 eintritt. Wegen des Volumens und der Kapazität des Behälters 34 werden eintretende Luftblasen automatisch getrennt und sie gelangen nach oben durch den Adaptor 18 in den Schlauch 16, so daß der Bluteintritt in den Behälter durch solche Luftblasen nicht unterbrochen wird. Die Bedienungsperson kann die Blutmenge beobachten, die in den Behälter 34 eingesaugt ist, weil der Behälter 34 transparent ausgebildet ist. Sobald eine genügende Menge Blutes im Behälter befindlich ist, nimmt die Bedienungsperson einen der Stopfen 26 bzw. 28 und schließt damit das kleine offene Ende des Behälters 34, während das Ansaugen,das ein Vakuum im Schlauch 16 erzeugt, unterbrochen wird.
Danach wird der Adaptor 18 vom Schlauch 16 abgezogen. Dann wird die andere Verschlußkappe 26 bzw. 28 über das offene Ende des Adaptors 18 gestülpt. Danach wird dieser Aufbau in den Versandbehälter 36 eingefügt und dem Laboratorium übermittelt. Im Laboratorium werden Kappe 28 und Behälter 36 getrennt. Danach wird der Behälter 34 von der Kappe 20 getrennt und die Probe wird analysiert. Sowohl der Adaptor 18 als auch die Kappe 20 und der Behälter 34 sowie der Behälter 36 können nach einmaliger Benutzung weggeworfen
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werden. Palls gewünscht, können jedoch Kappe 20 mit Adaptor und Behälter 36 nach Entfernen der Kennmarken auf dem Behälter, die sich auf einen bestimmten Patienten beziehen, von dem Blut abgezapft wurde, und nach entsprechender Reinigung wieder benutzt werden.
Der Behälter 36 besteht vorzugsweise aus starrem transparenten Material, beispielsweise Glas oder einem polymeren Plastikmaterial, das sterilisiert werden kann. Falls erforderlich, kann die innere Oberfläche des Behälters 34 mit einem die Gerinnung verhindernden Mittel oder einem anderen Material überzogen werden, je nach Art der Blutprobe, die durchgeführt werden soll.
Es können auch andere Vorrichtungen benutzt werden, um das Teilvakuum in dem Behälter 34 zu erzeugen, jedoch sind diese Vorrichtungen vorzugsweise so aufgebaut, daß sie nicht eine Hand zur Betätigung erfordern. Wenn das Mundstück 12 in den Mund gesteckt wird, dann hat die Bedienungsperson eine Hand frei und die andere kann den Behälter 34 handhaben. Dies ist vorteilhaft gegenüber jenen Vorrichtungen, die beide Hände der Bedienungsperson erfordern, so daß die Bedienungsperson dann keine Hand frei hat, um den Patienten stillzuhalten. Die Eintrittsgeschwindigkeit des Blutes in den Behälter 34 kann erhöht werden, indem um den Arm des Patienten über der Stelle, wo Blut abgezapft wird, eine Aderpresse angelegt wird.
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Claims (6)

Patentansprüe he
1./ Vorrichtung zum Aufnehmen einer Blutprobe mit v einem Sammelbehälter, der ein erstes und ein zweites offenes Ende besitzt, wobei das erste Ende des Behälters eine größere Querabmessung als das zweite Ende besitzt und die kleinste Querabmessung des Behälters am zweiten Ende liegt, wobei der Behälter einen Abschnitt in der Nähe des zweiten Endes aufweist, der nach dem zweiten Ende hin verjüngt ausgebildet ist, und wobei das zweite Ende das Einlaßende des Behälters darstellt und eine Kappe vorgesehen ist, deren Querabmessungen größer sind als jene des ersten Endes des Behälters, und wobei Mittel vorgesehen sind, um das erste Ende des Behälters mit einer Seite der Kappe lösbar zu verbinden,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter mit dem Blut aus einem Fingerkuppenschnitt oder dgl. aufgefangen werden kann, eine Kapazität von weniger als zwei Milliliter besitzt, daß ein hohler Adaptor (18) mit jenem Ende der Kappe (20) verbunden ist, die dem Behälter entgegengesetzt liegt, daß das andere Ende des Adaptors offen ist, daß Mittel vorgesehen sind, um den Adaptor an eine Unterdruckquelle anzuschließen, daß die Kappe (20) einen Strömungskanal (22) aufweist, um eine direkte Verbindung mit dem Inneren (24) des Adaptors und dem Inneren des Behälters (j54) herzustellen, daß getrennte Verschlußmittel (26,28) vorgesehen sind, um zeitweilig den Sammelbehälter zu
ORIGINAL INSPECTED
schließen, und daß der Behälter als Einwegbehälter ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Versandbehälter (36) für den Sammelbehälter (3^-) vorgesehen ist, daß der Sammelbehälter an einem Ende offen ist, und daß der Behälter mit einem zweiten Ende zeitweilig durch die Verschlußkappe (26) verschlossen in dem Versandbehälter festlegbar ist, und daß Mittel (32) an der Kappe radial außerhalb des ersten Endes des Behälters vorgesehen sind, um lösbar die Kappe mit dem Versandbehälter zu kuppeln.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querabmessungen des ersten Endes (35) des Blutbehälters und die Querabmessungen des Adaptors (18) benachbart zur Kappe (20) größer sind als die Querabmessungen des Strömungskanals (22) durch die Kappe.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Adaptors (18) und das zweite Ende (32) des Blutbehälters einen Strömungsdurchmesser von etwa 0,5 bis 1,0 mm aufweisen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennze lehnet, daß das freie Ende des Adaptors (18) lösbar mit einem flexiblen Schlauch (16) verbindbar ist, der in einem Mundstück (14) endet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel (26, 28) abbrechbar an der Kappe (20) (Fig. 2) angeformt sind und daran festliegen, bevor sie zum Abschließen des Behälters benutzt werden.
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