DE3008023A1 - Verfahren und vorrichtung zum feststellen von boegen ohne echtes wasserzeichen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum feststellen von boegen ohne echtes wasserzeichenInfo
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Description
Die Erfindung befaßt sich mit der Feststellung von Bögen, z. B. aus Papier, ohne vorbestimmte Eigenschaften, die mit dem Vorhandensein
eines Wasserzeichens verbunden sind, und ist besonders zum Aussondern von Fälschungen unter mit Wasserzeichen versehenen
Sicherheitsdokumenten oder Wertpapieren geeignet.
Es soll ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aussondern gefälschter
Dokumente, die kein Wasserzeichen oder ein nachgebildetes Wasserzeichen mit bestimmten Eigenschaften eines echten Wasserzeichens
aufweisen, aus Dokumenten (einschließlich Sicherheitsdokumenten, z. B. Banknoten, Gutscheinen und Schecks), die echte Wasserzeichen
aufweisen, angegeben werden.
Echte Wasserzeichen werden bei der Herstellung von Papier nach zwei Hauptverfahren im Papier ausgebildet. Dabei wird eine entsprechend
geformte Form in einer Zylindermaschine bzw. Rundsieb-Papiermaschine oder eine Profilsiebwalze in einer Fourdrinier-Papiermaschine
verwendet. In beiden Fällen werden Änderungen der Faserverteilung entsprechend dem gewünschten Wasserzeichen bewirkt.
Diese Änderungen der Faserverteilung bewirken eine entsprechende
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Änderung der Lichtdurchlässigkeit, wenn das Papier gegen das Licht betrachtet wird, und diese Änderungen können durch fotoelektrische
Einrichtungen festgestellt werden. Wasserzeichen, die sich durch Änderungen der Faserverteilung bei der Papierherstellung
ergeben, werden nachstehend "Form-Viasserzeichen" genannt. Papier mit Forin-tfasserzeichen, insbesondere solche, die durch
einen Zylinderform-Prozess hergestellt werden, v/erden gewöhnlich zum Drucken von Sicherheitsdokumenten benutzt. Es ist jedoch bekannt,
diese Wasserzeichen durch Bedrucken des Papiers mit weißer Farbe bzw. Tinte oder anderen opak und transparent machenden Materialen
zu bedrucken; diese Zeichen (nachstehend "nachgebildete Wasserzeichen" genannt) können von Druckern bei der Herstellung
ihrer üblichen Produkte verwendet werden ( obwohl sie gewöhnlich nicht bei der Herstellung von Sicherheitsdokumenten verwendet
werden), oder sie können von Fälschern von Sicherheitsdokumenten verwendet werden, die keinen Zugang zu dem mit Wasserzeichen versehenen
Papier haben, das bei der Herstellung echter Sicherheitsdokumente verwendet wird. Hier v/erden diese nachgebildeten Wasserzeichen
- nur soweit erforderlich anders als Form-Wasserzeichen ebenso wie Form-Wasserzeichen als Wasserzeichen bezeichnet.
Ein Bogen mit einem B'orm-Wasserzeichen hat eine sich ändernde
Lichtdurchlässigkeit. Dies trifft jedoch auch auf nachgebildete Wasserzeichen zu, und wenn eine Fälschung erfolgt ist, können
einige Bogen eines zu sortierenden Stapels Form-Wasserzeichen und andere nachgebildete Wasserzeichen aufweisen, wobei die echten
und nachgebildeten Wasserzeichen verwirrend ähnlich aussehen können. Prüfungen der Lichtdurchlässigkeit von Wasserzeichen in
Bögen sind daher nicht ausreichend, um nachgebildete Wasserzeichen zu erkennen und abzuweisen. Es sei angenommen, daß die vom
Wasserzeichen besetzte Fläche entweder unbedruckt oder nur mit Tinte oder einem anderen unpassenden Farbstoff überbedruckt ist.
Erfindungsgemäß zeichnet sich ein Verfahren zum Abweisen von Bögen,
die kein Form-Wasserzeichen aufweisen, dadurch aus, daß bei jedem Bogen in einer Fläche, in der ein Wasserzeichen vorhanden
sein soll, die Absorption einer ultravioletten Strahlung durch
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den Bogen und die Durchlässigkeit des Bogens für sichtbares Licht gemessen und Bögen, bei denen diese Absorptionsmessung keinen
weitgehend konstanten Wert ergibt, und ferner solche Bögen, bei denen die Lichtdurchlässigkeitsmessung eine weitgehend konstante
Durchlässigkeit für sichtbares Licht in dieser Fläche ergibt, abgewiesen werden.
Vorzugsweise wird die Stärke der Reflektion der ultravioletten
Strahlung in der ausgewählten Fläche gemessen, vorzugsweise von beiden Seiten des Bogens. Stattdessen kann die Durchlässigkeit
des Blattes für ultraviolette Strahlung gemessen werden, wobei die Messung dann nur in einer Richtung ausgeführt zu werden
braucht. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Fluoreszenz des Bogens bei Ultraviolettbestrahlung zu messen, wiederum von
beiden Seiten des Bogens aus.
Die Erfindung macht sich daher den Umstand zu nutze, daß die zur Nachbildung von Wasserzeichen benutzten opak und transparent machenden
Tinten stärkere Ultravioletteigenschaften als Papier aufweisen, wenn sie in solcher Menge auf dem Papier aufgebracht werden,
daß sich ein nachgebildetes Wasserzeichen ergibt. Erfindungsgemäß wird die Ausnutzung der Lichtdurchlässigkeitsänderung, die
durch Wasserzeichen bewirkt wird, mit der Ausnutzung einer Eigenschaft kombiniert, die bei normaler Beleuchtung nicht in Erscheinung
tritt, z. B. die Änderung der Ref>lektionsstärke bzw.
des Reflektionsfaktors eines Bogens oder Blattes mit einem nachgebildeten Wasserzeichen bei Ultraviolettbestrahlung. Die Reflektionsstärke
des Grundmaterials des Bogens in Bezug auf Ultraviolettstrahlung wird mit der Reflektionsstärke des auf dem Bogen
aufgebrachten Materials (bei einem nachgebild*en Wasserzeichen) verglichen.
Ein Hauptanwendungsgebiet der Erfindung ist die Feststellung gefälschter
Sicherheitsdokumente. Es hat sich herausgestellt, daß, während echtes Banknotenpapier bei Ultraviolettbeleuchtung matt
erscheint, gefälschte Banknoten gewöhnlich auf im Handel erhältlichen Papieren gedruckt werden, die bei Ultraviolettbeleuchtung
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weitgehend unveränderlich hell erscheinen. Diese Eigenschaft von im Handel erhältlichen Papieren wird dadurch erreicht, daß bei
der Herstellung ein optisch aufhellendes Mittel zugesetzt wird. Diese Aufhellungsmittel werden jedoch nicht bei der Herstellung
von Banknotenpapier benutzt.
Vorzugsweise wird daher bei jedem Bogen zusätzlich die sichtbare B'luoreszenz des Grundmaterials bei Ultraviolettbestrahlung gemessen,
und Bögen, bei denen diese Fluoreszenz größer als ein vorbestimmter Wert ist, werden abgewiesen.
Diese Prüfung wird vorzugsweise zuerst ausgeführt, so daß nur UV-matte Bögen der zweiten Prüfung unterzogen werden, bei der es
sich vorzugsweise um die UV-Reflektionsstärke-Prüfung handelt. Bei der zweiten Prüfung werden Bögen mit nachgebildeten Wasserzeichen
unter solchen ausgesondert, die keine nachgebildeten Wasserzeichen aufweisen. Die übrigen Bögen, bei denen es sich um UV-matte
Bögen mit echten Wasserzeichen und um UV-matte Bögen mit gar keinem Wasserzeichen handelt, werden durch die Durchlässigkeitsprüfung
ausgesondert, bei der Bögen ohne Wasserzeichen abgewiesen werden.
Durch die Erfindung ergibt sich daher ein Prüfsystern, bei dem
nicht nur die Lichtdurchlässigkeitseigenschaften des Wasserzeichens, sondern auch die Art der Herstellung des Dokuments berücksichtigt
wird, d. h. ob das Wasserzeichen bei der Herstellung im Grundmaterial ausgebildet oder anschließend aufgebracht wurde.
Dies wird durch Ermittlung des Verhältnisses der Ultraviolettabsorptionsfähigkeiten
verschiedener Teile des Dokuments bewirkt (d. h. von Teilen, die ein Wasserzeichen aufweisen und von Teilen,
die kein Wasserzeichen aufweisen).
Die Erfindung ist auch in einer dynamischen Prüfeinrichtung anwendbar,
bei der eine Relativbewegung zwischen dem Dokument und mehreren Detektoren (Fühlern) bewirkt wird. Die Erfindung kann
daher in einer Hochgeschwindigkeits-Prüf- und Sortieranlage angewandt
werden, in der Dokumente längs einer Förderbahn an
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Detektorköpfen vorbei befördert und in Abhängigkeit von Ausgangssignalen
der Detektoren sortiert werden.
Vorzugsweise werden die Detektoren zur Durchführung der Prüfungen nur an denjenigen Flächen eines Dokuments in Betrieb gesetzt, in
denen ein Wasserzeichen vorhanden sein soll. Dies kann durch Verzögern von Signalen der Detektoren vom Zeitpunkt des Eintreffens
der Vorderkante des Dokuments bis zu einem bestimmten Punkt auf der Förderbah η erreicht werden.
Um eine Verschmutzung oder Abnutzung zu berücksichtigen, unter der Annahme, daß diese gleichförmig über den gesamten Bogen vorliegt,
können außerhalb der SollLage des Wasserzeichens liegende
Bereiche des Dokuments von den Detektoren geprüft und aus den Meßwerten Bezugssignale für den Vergleich mit denjenigen gebildet
werden, die von denselben Detektoren aus der mit einem Wasserzeichen versehenen Fläche abgeleitet wurden.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum Aussondern von Bögen anhand schematischer
Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung,
Fig. 2 ein Blochschaltbild eines Teils der Vorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 ein Kurvendiagramm, wie es sich bei Messung der Reflektionsstärke von UV-hellem Papier mit aufgedrucktem
Wasserzeichen bei Ultraviolettbestrahlung ergibt,
Fig. 4 ein ähnliches Kurvendiagramm für UV-mattes Papier mit aufgedrucktem Wasserzeichen und
Fig. 5 und 6 Kurvendiagramme, die sich bei Messung der
Fluoreszenz von UV-hellem bzw. UV-mattem
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- ίο -
Papier mit aufgedruckten Wasserzeichen bei Ultraviolettbestrahlung ergeben.
In Fig. 1 werden Banknoten bzw. Geldscheine nacheinander durch eine (nicht dargestellte) Vereinzelungseinrichtung von einem Vorrat
sstapel in vorbestimmten Abständen auf eine Förderbahn 1 gelegt und von dort um Umfangsteile hintereinander angeordneter
Förderwalzen 2 und 3 herum weitergeleitet. Die Walzen sind mit radialen Saugöffnungen versehen, die mit einer Saugpumpe über
feststehende Komutatorvorrichtungen verbunden sind, wobei letztere
so ausgebildet sind, daß der Unterdruck in vorbestimmten Drehwinkelbereichen der Walzen in den Saugöffnungen auftritt. Daher
wird während des Betriebs eine Banknote an der gemeinsamen Tangente 4 der Walzen von der Walze 2 an die Walze 3 übergeben.
Mittels eines oder mehrerer neben der Walze 2 angeordneter optischer
Prüfgeräte kann daher die eine Seite einer Banknote N und die andere Seite anschließend durch ein oder mehrerere weitere
(nicht dargestellte) optische Prüfgeräte, die in der Nähe der Walze 3 angeordnet sind, geprüft werden. Eine stromunterhalb dan
1 der Walze 3 liegende Banknote ist mit N bezeichnet.
Obwohl die Walzen 2 und 3 nur als einzelne Walzen bezeichnet werden,
handelt es sich tatsächlich jeweils um Walzenpaare, wobei die Walzen eines Paars in Axialrichtung auseinanderliegen, so daß
zwischen ihnen bestimmte Teile der optischen Prüfgeräte am Gestell der Vorrichtung angebracht werden können, ohne die Förderbahn
zu stören.
Die erste optische Prüfeinheit des Geräts enthält einen Banknotenanwesenheit
s-Detektor 5 mit einer Lichtquelle 6 und einem optischen
System 7 zwischen den beiden Walzen 2 und einen außerhalb angeordneten Fotodetektor P . Der Detektor erzeugt bei Feststellung
der Vorderkante einer Banknote einen Auslöseimpuls für einen (nachstehend noch näher beschriebenen) Zähler.
Strom,
«unterhalb der Vorrichtung 5 ist eine zweite optische Prüfein-
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heit 8 mit einem Gehäuse 9 angeordnet, das zwei Meßeinrichtungen zur optischen Prüfung einer Banknote mit einer zugehörigen Lichtquelle
enthält. Die Lichtquelle enthält eine 4-Watt-Niederdruck-Quecksilberdampf-Lampe
10 mit einem äußeren Überzug aus einem UV-Lichi^abgebenden Phosphor (320 bis 380 nm), ein UV-Filter 11 und
eine sich verjüngende FestkörpepQuarz-Lichtleitung 12. Die Lichtleitung
ist so bemessen, daß sie eine sich 1,5 mm längs und 15 mm quer zur Richtung der Förderbahn erstreckende Fläche beleuchtet.
Die Meßeinrichtungen enthalten Fotoelektronen-Vervielfacher PM
und PM mit zugehörigen Filtern 13» 14 und mehreren Lichtleitungen 15» 16. Die Abtastenden der Lichtleitungen sind in Streifenform
und unmittelbar an den sich gegenüberliegenden Seiten der Lichtleitung 12, wie dargestellt, angeordnet, so daß sie die beleuchtete
Fläche optisch abtasten. Der Fotoelektronen-Vervielfacher
PM mißt die Fluoreszenz und ist mit einem Filter 13 versehen, dessen Durchlaßbereich bei 420 bis 440 nm liegt, und die Lichtleitung
15 besteht aus Glas. Der Fotoelektronen-VervJeLfacher PM
mißt die UV-Reflektionsstärke (bzw. den UV-Reflektionsfaktor) und
ist mit einem Filter 14 versehen, dessen Durchlaßbereich bei 350 nm liegt, während die Lichtleitung 16 aus Quarz besteht, um
UV-Licht mit möglichst geringen Verlusten zu übertragen.
Stromunterhalb des Gehäuses 9 ist eine dritte optische Prüfeinheit
17 angeordnet, die zur Messung von weißem Licht dient, das durch eine Banknote hindurchgegangen ist. Diese Einheit hat ein
Gehäuse 18 mit einem Fotoelektronen-Vervielfacher PM^ und einer
zugehörigen Lichtleitung 19» die das Licht einer Lichtquelle 20 empfängt, und ein optisches System 21, das zwischen den beiden
Walzen 2 angeordnet ist.
Die Walzen werden synchron mit einer konstanten der Fördergeschwindigkeit
der Banknoten auf der Förderbahn 11 entsprechenden Umfangsgeschwindigkeit
angetrieben, so daß die Position einer zu prüfenden Banknote auf ihrem Förderweg leicht durch die Weglänge
anzeigende Taktimpulse bestimmt werden kann.
Eine zur UV-Reflektionsstärkemessung geeignete Schaltung ist in
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Fig. 2 dargestellt. Der Fotoelektronen-Vervielfacher PM empfängt
die von einem Dokument N auf dem Förderer reflektierte UV-Strahlung, nachdem das Filter 11 den sichtbaren Teil der von der Lampe
10 abgegebenen Strahlung und das Filter den Einfluß der durch die UV-Strahlung induzierten Fluoreszenz unterdrückt hat. Das Ausgangssignal
des Fotoelektronen-Vervielfachers PM wird über einen Eingangsverstärker 15 einer Abtast- und Halteschaltung 16 zugeführt,
in der ein Bezugswert abgetastet und gespeichert wird.
Dieser Bezugswert entspricht einem durch Messung eines unbedruck-
en ten oder gleichmäßig eingefärbten Papiers gewonnen Meßwert und wird vorzugsweise abgetastet, bevor die mit einem Wasserzeichen
versehene! Fläche des Dokuments vom FÖrdaer in den Abtastbereich
des Detektors befördert worden ist. Der Abtastzeitpunkt wird in der nachstehend beschriebenen Weise gesteuert.
Das Ausgangssignal des Foto-Detektors P (Fig. 1), das die Feststellung
der Vorderkante eines Bogens anzeigt, wird einer ersten Verzögerungsschaltung 17 zugeführt, die das Signal um eine Zeit
verzögert, die gleich derjenigen Zeit ist, die die Vorderkante des Dokuments benötigt, um vom Foto-Detektor zum Detektorkopf 8
zu laufen. Dann wird das Signal einer zweiten Verzögerungsschaltung 18 zugeführt, die die Stelle längs des Dokuments bestimmt,
an der ein Bezugswert abgetastet werden soll. Am Ende dieser zweiten Verzögerungszeit schaltet das Signal eine bistabile Schaltung
19 um, so daß deren Ausgangssignal den Abtastvorgang durch die Abtast- und Halteschaltung 16 auslöst.
Über ein Potentiometer 20 kann ein Teil des abgetasteten Signals
einem Vergleicher 21 zugeführt werden. Im Vergleicher 21 wird es mit dem augenblicklichen Ausgangssignal des Eingangsverstärkers
15 verglichen, und das Differenzsignal wird einem UND-Tor 22 zugeführt.
Das Auftasten des UND-Tors wird durch eine dritte Verzögerungsschaltung
23 gesteuert, die eine Verzögerung um diejenige Zeit bewirkt, die zwischen dem Eintreffen der Vorderkante
des Dokuments am Detektorkopf 8 und dem Eintreffen des zu prüfenden Wasserzeichens an derselben Stelle vergeht. Eine monostabile
Schaltung 24 wird von den Ausgangssignalen der dritten Ver-
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20'gerungsschaltung 23 gekippt und tastet das UND-Tor 22 während
einer der Breite des Wasserzeichens entsprechenden Zeit auf.
Auf diese Weise ist sichergestellt, daß das Ausgangssignal des
UND-Tors 22 nur dann auftreten kann, wenn die Wasserzeichen-Fläche an dem Detektorkopf vorbeiläuft, und dann die Differenz zwischen
dem aus der Wasserzeichen-Fläche abgeleiteten Signal und dem aus einer anderen Fläche des Dokuments abgeleiteten Signal
anzeigt. Wenn die UV-Reflektionsstärke in der Wasserzeichen-Fläche
um mehr als den voreingestellten Betrag abnimmt, steigt das Ausgangssignal des UND-Tors an, so daß das nachgeschaltete bistabile
Kippglied 25 gesetzt wird. Dieses führt einem ausgangsseitigen UND-Tor 26 ein Signal zu, das einen Taktimpuls über eine Leitung
27 vom Förderer erhält. Das UND-Tor 26 führt einem Blatt-Umleiter 29 einen Abweisungsimpuls zu.
Eine weitere Verzögerungsschaltung 28, die den Taktimpuls erhält, stellt die Bauteile der Schaltung zurück, nachdem ein Dokument
am Detektorkopf vorbeigelaufen ist.
Wie bereits erwähnt wurde, erzeugt der Fotoelektronen-Vervielfacher
Pjyr ein Signal, das die Durchlässigkeit des Dokuments darstellt.
Dieser Fotoelektronen-Vervielfacher ist mit einer Schaltung verbunden, die der in Fig. 2 dargestellten ähnlich ist und
ebenfalls einen Abweisungsimpuls erzeugt, und zwar in diesem Falle dann, wenn das Ausgangssignal des Fotoelektronen-Vervielfachers
Piyr während des Vorbeilaufs der Fläche, in der ein Wasserzeichen
vorhanden sein soll, weitgehend konstant ist.
Der Fotoelektronen-Vervielfacher PM ist mit einer Schaltung verbunden,
die einfacher als die in Fig. 2 dargestellte ist, und
zwar insofern, als sie keine Verzögerungsschaltungen für die Veraufweist
knüpfung des Signals^ °Tas aus der Fläche, in der ein Wasserzeichen
vorhanden sein soll, abgeleitet wird. Diese dritte Schaltung dient zur Messung der Fluoreszenz des Grundpapiermaterials bei
Ultraviolettbestrahlung, wobei in diesem Falle die Größe des Bezugssignals von der Bedienungsperson vorgewählt wird. Auch hier
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wird wieder ein Abweisungssignal erzeugt, wenn das Dokument eine starke Fluoreszenz aufweist.
Die Verzögerungen können durch Verwendung eines Taktimpulsgenerators,
der mit einer von der Geschwindigkeit des Förderers bestimmten Frequenz betrieben wird, und von Zählern bewirkt werden. Die
ersten Verzögerungsschaltungen für die Fotoelektronen-Vervielfa-
2 ^
eher PM und PlYr bewirken wegen des Abstands der Detektoren 8 und 17 verschiedene Verzögerungen. Die von den zweiten Verzögerungsschaltungen gesteuerte Abtastung kann beispielsweise in einem unbedruckten Randbereich des Dokuments erfolgen.
eher PM und PlYr bewirken wegen des Abstands der Detektoren 8 und 17 verschiedene Verzögerungen. Die von den zweiten Verzögerungsschaltungen gesteuerte Abtastung kann beispielsweise in einem unbedruckten Randbereich des Dokuments erfolgen.
Die Abweisungssignale werden so verknüpft, daß ein Umleiter betätigt
oder ein Warnsignal erzeugt wird, wenn irgendeine der drei Schaltungen ein Abweisungssignal erzeugt.
Da sich in der Praxis die Lage eines Wasserzeichens in einem Dokument
von Abtastung zu Abtastung etwas ändern kann, können zwei oder mehr in Querrichtung auseinanderliegende optische Prüfgeräte
vorgesehen sein, um sicherzustellen, daß zumindest eines der Geräte die gewünschte Abtastlinie durchläuft.
Generell sind Filter mit einem Durchlaßbereich für mehr als 400 nm zur Auswertung der Fluoreszenz im Handel erhältlicher Papiere
geeignet. Der Durchlaßbereich des für den Fotoelektronen-Vervielfacher
3
liegen.
liegen.
fächer PM verwendeten Filters sollte unterhalb von etwa 370 nm
Wie bereits erwähnt wurde, kann anstelle oder zusätzlich zu der Messung der Ultraviolett-Reflektionsstärke in der Fläche, in der
das Wasserzeichen liegen sollte, das Ausgangssignal des Fotoelektronen-Vervielfachers
PM ebenfalls einer Schaltung zugeführt werden, die der in Fig. 2 dargestellten ähnlich ist, um die Fluoreszenz
der Fläche, in der das Wasserzeichen vorhanden sein soll, mit der Fluoreszenz einer Probe- oder Bezugsfläche der Banknote
zu vergleichen und festzustellen, ob das Dokument abgewiesen werden sollte.
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Bei einem Test wurden Wasserzeichen durch Aufdrucken nachgebildet,
und zwar in einigen Fällen nur mit opacmachender Tinte (Farbe), in anderen nur mit transparentmachender Tinte und in wieder anderen
Fällen mit beiden Tinten. Die nachgebildeten Wasserzeichen wurden sowohl auf im Handel erhältlichem UV-hellem Papier als auch auf
UV-mattem Banknotenpapier aufgedruckt. Diese Dokumente wurden mit unbedruckten Dokumenten aus UV-hellem und UV-mattem Papier zusammen
mit Form-Wasserzeichen aufweisenden Dokumenten vermischt. Die Prüfgeräte wurden so eingestellt, daß Dokumente, bei denen die
UV-Reflektionsstärke der Wasserzeichen-Fläche größer oder kleiner
als die des Grundpapiers war, zurückgewiesen worden. Die mit nachgebildeten Wasserzeichen bedruckten Banknoten wurden zuverlässig
aus den übrigen Dokumenten mit und ohne Form-Wasserzeichen ausgesondert
und abgewiesen.
Bei Prüfungen der Durchlässigkeit in willkürlichem Maßstab hatte das nicht mit Wasserzeichen versehene Papier eine maximale Durchlässigkeitsschwankung
von plus oder minus 10% (bei Verwendung eines
Abtast-Dichtemessers mit einer Quarz-Lichtquelle und einem dicht angekoppelten Lichtleiter mit 1 mm Durchmesser), während
sich die Durchlässigkeit bei typischen Wasserzeichen um minus 50% bis plus 20% unterschied.
Bei weiteren Versuchen wurden Proben aus im Handel erhältlichem UV-hellem Papier und Proben aus typischem UV-mattem Banknotenpapier
(ohne Wasserzeichen) zuverlässig durch das Ausgangssignal des
Fotoelektronen-Vervielfachers PH getrennt.
Die Kurvendiagramme der Fig. 3 und 4 stellen die Ultraviolett-Reflektionsstärke
zweier Dokumente mit nachgebildetem Wasserzeichen dar, wobei es sich bei Fig. 3 um ein UV-helles und bei Fig. 4 um
ein UV-mattes Papier handelt. Die Kurven wurden mit einer 20-kHz-Wechselstromlampe
aufgenommen. Wie anhand der sich auf die Wasserzeichen beziehenden und der sich auf die nicht mit Wasserzeichen
versehenen Teile des Papiers beziehenden Kurventeile zu erkennen ist, werden nachgebildete Wasserzeichen durch die Reflektionsstärkeprüfung
klar erkannt.
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Die Kurvendiagramme nach den Fig. 5 und 6 entsprechen denen der Fig. 3 und 4, doch sind sie anhand einer Fluoreszenzmessung an
Bögen mit nachgebildeten Wasserzeichen bei Ultraviolettbestrahlung aufgenommen worden. Auch hier ist die Lage der nachgebildeten
Wasserzeichen deutlich im Kurvenverlauf zu erkennen.
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Leerseite
Claims (18)
- Patentansprüche(Λ.) Verfahren zum Abweisen ναι Bögen, die kein Form-Was ser^eic1/) en aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem Bogen in einer Fläche, in der ein Wasserzeichen vorhanden sein soll, die Absorption einer ultravioletten Strahlung durch den Bogen und die Durchlässigkeit des Bogens für sichtbares Licht gemessen und Bögen, bei denen diese Absorptionsmessung keinen weitgehend konstanten Wert ergibt, und ferner solche Bögen, bei denen die Lichtdurchlässigkeitsraessurig eine weitgehend konstante Durchlässigkeit für sichtbares Licht in dieser Fläche ergibt, abgewiesen werden.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ultraviolett-Strahlungsabsorption durch Messung der Reflektionsstärke des Bogens für ultraviolette Strahlung bestimmt wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ultraviolett-Strahlungsabsorption durch Messung der Ultraviolett-Strahlungsdurchlässigkeit des Bogens besti. mt wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ultraviolett-Strahlungsabsorption durch Messung der Fluoreszenz des Bogens bei Ultraviolett-Bestrahlung bestimmt wird.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fluoreszenz des Bogenmaterials bei Ultraviolett-Bestrahlung außerhalb der Fläche gemessen wird, in der das Wasserzeichen vorhanden sein soll7und daß der Bogen abgewiesen wird, wenn der Fluoreszenz-Meßwert größer als ein vorbestimmter Wert ist.Ö30038/0718
- 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Messung der Durchlässigkeit des Bogens für sichtbares Licht durch mindestens zwei Detektoren bewirkt wird, die den Bogen längs paralleler Linien abtasten.
- 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Bogen Bezugswerte für die Ultraviolett-Strahlungsabsorption und die Lichtdurchlässigkeit durch Messung dieser Eigenschaften in einem Teil des Bogens ermittelt werden, der außerhalb der Fläche liegt, in dem das Wasserzeichen vorhanden sein soll.
- 8. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ultraviolett-Reflektionsstärke auf beiden Seiten des Bogens gemessen wird.
- 9. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fluoreszenz des Bogens, die durch Ultraviolett-Bestrahlung induziert vird, auf beiden Seiten des Bogens gemessen wird.
- 10. Vorrichtung zum Prüfen von Bögen, die längs einer Förderbahn laufen, und zum Erzeugen eines Abweisungssignals beim Durchlauf eines Bogens, der kein Form-Wasserζeichen aufweist, gekennzeichnet durch eine Ultraviolett-Strahlungsquelle, die so angeordnet ist, daß ihre Strahlung in die Bahn jedes Bogens fällt, eine Einrichtung zum Messen der Ultraviolett-Strahlungsabsorption jedes Bogens in einer Fläche des Bogens, in der ein Wasserzeichen vorhanden sein soll, e^ne Einichtung zuni Vergleichen des Absorptions-Meßwertes mit einem Bezugswert, eine Einrichtung zum Messen der Lichtdurchlässigkeit dieser Fläche jedes Bogens, eine Einrichtung zum Vergleichen des Lichtdurchlässigkeitswertes mit einem Bezugswert und eine Einrichtung zum Abweisen von Bögen, bei denen die Absorptionsmessung keine weitgehend konstante Relation zu dem Bezugswert aufweist und solcher Bögen, bei denen die Lichtdurchlässigkeit eine weitgehend konstante Relation zu dem Lichtdurchlässigkeit s-Bezugswert aufweist.Ö30038/0718BAD ORIGINAL
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Messen der Ultraviolett-Strahlungsabsorption eine Einrichtur~ zum Messen der Reflektionsstärke des Bogens für Ultraviolett-Strahlung aufweist.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Messen der Ultraviolett-Strahlungsabsorption eine Einrichtung zum Messen der Ultraviolett-Strahlungsdurchlässigkejt des Bogens aufweist.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Messen der Ultraviolett-Strahlungsabsorption eine Einrichtung zw\ Messen der durch die Ultraviolett-Strahlung induzierten Fluoreszenz des Bogens aufweist.
- 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, gekennzeichnet durch eine Einricltung zum Messen der Fluoreszenz des Bogenmaterials außerhalb derjenigen Fläche, in der das Wasserzeichen vorhanden sein soll, in Abhängigkeit von Ultraviolett-Bestrahlung,und eine Einrichtung äu.u Vergleichen des Fluoreszenz-Meßwertes mit einem vorbestimmten Bezugswert, wobei die Abweisungseinrichtung auch diejenigen Bögen abweist, bei denen dieser Fluoreszenzwert einen vorbestimmten Bezugswert überschreitet.
- 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abweisungseinrichtung einen Umleiter in der Förderbahn stromunterhalb der Meßeinrichtung aufweist und die Abweisungseinrichtung derart betreibbar ist, daß sie den Umleiter so betätigt, daß abgewiesene Bögen von den übrigen Bögen abgesondert werden.
- 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, gekennzeichnet durch eine Signalerzeugungs-Einrichtung zum Feststeitel der Anwesenheit eines vorbestimmten Punktes des Bogens an einer vorbestimmten Stelle in der Förderbahn, eine Verzögerungseinrichtung zum Auslösen der Absorptions- und030038/0718 BAD ORIGINALDurchlässigkeits-Meßeinrichtungen, so daß sie auf die Fläche jedes Bogens ansprechen, in der das Wasserzeichen vorhanden sein soll;,und eine Zeitgebereinrichtung, die die Meßeinrichtungen während einer vorbestimmten Zeit, die der voraussichtlichen Länge des Wasserzeichens in Abtastrichtung entspricht, in Betrieb hält.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch eine Verzögerungseinrichtung zum Auslösen der Absorptions- und Durchlässigkeits-Meßeinrichtungen, so daß sie auf eine Fläche jedes Bogens ansprechen, die außerhalb derjenigen liegt, in der das Wasserzeichen vorhanden sein soll, um Absorptionsund Durchlässigkeits-Bezugswerte für diesen Bogen zu gewinnen.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie zwei Einrichtungen zum Messen der Reflektionsstärke jedes Bogens für Ultraviolett-Strahlung aufweist, von denen die eine auf der einen Seite und die andere auf der anderen Seite des Bogens angeordnet ist.19· Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Einrichtungen zum Messen der durch Ultraviolett-Strahlung induzierten Fluoreszenz jedes Bogens vorgesehen sind, von denen die eine auf der einen unddLe andere auf der anderen Seite des Bogens angeordnet ist.030038/0713
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