DE2951501A1 - Strahlungsbildlesevorrichtung - Google Patents

Strahlungsbildlesevorrichtung

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    • H04N1/0281Details of scanning heads ; Means for illuminating the original for picture information pick-up with means for collecting light from a line or an area of the original and for guiding it to only one or a relatively low number of picture element detectors

Description

B_e_s_c_h_r_e_i_b_u_n_g
Die Erfindung bezieht sich auf eine Strahlungsbild-IeBeVorrichtung zum Lesen von in einem stimulierbaren Leuchtstoff gespeicherten Bildinformationen durch Stimulieren des Leuchtstoffs und messen des aufgrund der Stimulation von diesem emittierten Lichts, und betrifft insbesondere eine Vorrichtung zum Lesen von in einem zur Speicherung von Strahlungsenergie geeigneten und die gespeicherte Energie bei Stittulierung mittels einer stimulierenden Strahlung freisetzenden Leuchtstoff gespeicherten radiografischen Bildinformationen zu Diagnosezwecken.
Werden stimulierbare Leuchtstoffe oder Fhosphore einer Strahlung, z.B. Boentgenstrahlung, Alpha-, Beta-, Gamma- oder ultraviolettstrahlung ausgesetzt, so speichern sie einen Teil der Strahlungsenergie. Bei späterer Stimulierung mittels einer stimulierenden Strahlung emittieren solche Leuchtstoffe dann Licht in einer derjenigen der gespeicherten Energie entsprechenden Menge.
Es gibt bekannte Verfahren, in denen ein Roentgenbild des menschlichen Körpers od. dergl. einmalig in einer aus atimulierbarem Leuchtstoff gebildeten Fläche aufgezeichnet oder gespeichert, durch Abtasten der Leuchtstbffläche mittels eines Laserstrahls oder eines anderen den Leuchtstoff stimulierenden Strahls unter Verwendung eines Fotosensors gelesen und unter Verwendung eines mit der mittels des Fotosensors gelesenen Bildinformation modulierten Lichtstrahls auf einem Aufzeichnungsmedium, etwa einem lichtempfindlichen Film, aufgezeichnet wird. Eine derartige Anordnung ist in der US-PS 3 859 527 beschrieben.
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Die dort beschriebene Anordnung verwendet einen großflächigen Spiegel zum Reflektieren des von einem stimulierbaren Leuchtstoff emittierten Lichts auf einen Potosonsor. Zur Verwendung komm ein halbdurchlässiger Spiegel, welcher die auf den stimulierbaren Leuchtstoff fallende stimulierende Strahlung teilweise durchläßt. Das aufgrund der Stimulation von dem Leuchtstoff emittierte .Licht wird von dem im Winkel von 45° zum Strahlenweg der stimulierenden Strahlung angeordneten halbdurchlässigen Spiegel parallel zur Oberfläche des Leuchtstoffs reflektiert. Das reflektierte Licht fällt durch eine Sammellinse hindurch auf einen Fotosensor und wird von diesem gemessen.
Die vorstehend beschriebene Anordnung leidet unter dem Mangel, daß die Qualität der Strahlungsbildinformation für diagnostische Zwecke kaum ausreicht. Dies kommt daher, daß das von dem stimulierten Leuchtstoff emittierte Licht in allen Eichtungen divergiert, so daß nur ein sehr kleiner Teil davon vom Fotosensor aufgefangen wird. Dadurch wird der Hell-Dunkelkontrast des Bilds erheblich verschlechtert. Da es insbesondere aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, den menschlichen Körper einer sehr großen Strahlungsdosis auszusetzen, ist die von dem stimulierten Leuchtstoff emittierte, der darin gespeicherten Menge an Strahlungsenergie proportionale Lichtmenge zwangsläufig sehr klein. Beim Lesen der Strahlungsbildinformation mit einem für die Diagnose ausreichenden Hell-Dunkelkontrast müßte also einerseits verhindert werden, daß die stimulierende Strahlung auf den Fotosensor fällt, und andererseits müßte ein möglichst großer Anteil des vom Leuchtstoff emittierten Lichts vom Fotosensor aufgefangen werden. Die in der genannten US-PS beschriebene Anordnung bietet jedoch keine Lösung für dieses Problem, so daß eine für diagnostische Zwecke brauch-
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bare Strahlungsbildinformation nicht darstellbar ist.
Zur Lösung des angesprochenen Problems und zur Verbesserung einer Strahlungsbildlesevorrichtung der genannten Art schlug die Anmelderin bereits ein Verfahren für eine Erhöhung des Hell-Dunkelkontrasts durch selektive Messung nur des vom Leuchtstoff emittierten Lichts vor. Zu diesem Zweck wurde mit einer stimulierenden Strahlung gearbeitet, deren Wellenlänge von derjenigen des vom Leuchtstoff emittierten Lichts verschieden ist, und ein Fotosensor verwendet, welcher nur auf Licht mit der Wellenlänge des emittierten Lichts anspricht. Dabei kann ein Fotosensor verwendet werden, welcher allein für Licht der betreffenden Wellenlänge empfindlich ist, oder einem Fotosensor kann ein Filter vorgeschaltet werden, welches allein Licht dieser Wellenlänge durchläßt. Als stimulierende Strahlung wird beispielsweise ein roter Laserstrahl mit einem Wellenlängenbereich von 600 bis 700 nm verwendet, während das vom Leuchtstoff emittierte Licht einen Wellenlängenbereich von 300 bis 500 nm hat. Eine solche Anordnung ist in der japanischen Patentanmeldung 53(1978)- -84-741 der Anmelderin beschrieben.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Anmelderin ist ein Fotosensor in unmittelbarer Nähe des Leuchtstoffs angeordnet, um die Aufnahme von emittiertem Licht zu verbessern. Dieso in der japanischen Patentanmeldung 53(1978)-122881 der Anmelderin beschriebene Anordnung hat jedoch den Nachteil, daß die Abtastführung für die stimulierende Strahlung äußerst kompliziert ist.
Es ist somit weiterhin äußerst schwierig, eine für diagnostische Zwecke brauchbare Strahlungsbildinformation zu erhalten.
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Ein Ziel der Erfindung ist daher die Schaffung einer Strahlungsbildlesevorrichtung, welche mit hohem Lichtnutzungsgrad arbeitet und dadurch sehr gut brauchbare Strahlungsbildinformationen mit gutem Hell-Dunkelkontrast für diagnostische Zwecke liefert.
Das genannte Ziel ist gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß bei einer Vorrichtung der genannten Art eine lichtübertragende Einrichtung zwischen dem Fotosensor und dem stimulierbaren Leuchtstoff angeordnet ist, welche das emittierte Licht sammelt und zum Fotosensor überführt. Die lichtübertragende Einrichtung ist so geformt, daß sich ein Ende derselben entlang einer Abtastlinie über eine stimulierbare Leuchtstoffplatte erstreckt, während das andere Ende eine der Lichteinfallfläche des Fotosensors angepaßte Form hat. Das vom Leuchtstoff emittierte Licht wird mit hohem Wirkungsgrad von der lichtübertragenden Einrichtung gesammelt und zum Fotosensor übertragen, wobei die beiden Enden der lichtübertragenden Einrichtung in Anlage an der Leuchtstoffplatte bzw. am Fotosensor sind bzw. diesen in geringem Abstand gegenüberstehen.
Die zwischen der Oberfläche des stimulierbaren Leuchtstoffs und dem Fotosensor angeordnete, im folgenden als "Lichtleiter" bezeichnete lichtübertragende Einrichtung ist vorzugsweise aus einem homogenen Material, welches für das von dem stimulierbaren Leuchtstoff emittierte Licht durchlässig ist. Das Material des Lichtleiters muß zur Erzielung einer vollkommen glatten Oberfläche bearbeitbar sein, so daß die Lichtübertragung innerhalb des Lichtleiters durch Totalreflektion an den Grenzflächen erfolgt.
Werksboffe, welche sich wie vorstehend beschrieben bearbeiten lassen und die gewünschten 3igenschaften
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aufweisen, sind beispielsweise Glas oder transparente thermoplastische Kunstharze, z.B. Akrylharz, Vinylchloridharze, Polycarbonatharze, Polyesterharze und Epoxidharze. Unter den genannten Werkstoffen verdienen Quarzglas und Acrylharz den Vorzug für die Übertragung des vom stimulierbaren Leuchtstoffs emittierten Lichts mit einem Emissionsspektrum im Bereich von 300 bis 500 nm. Im Hinblick auf die Bearbeitbarkeit sind Acrylharz oder andere Kunstharze besonders geeignet. Daher verdient Acrylharz den besonderen Vorzug als Werkstoff für den Lichtleiter.
Der Lichtleiter ist vorzugsweise so geformt, daß sich das eine Ende entlang einer Abtastzeile auf der Oberfläche des stimulierbaren Leuchtstoffs erstreckt, während das andere Ende eine der Lichteinfallsfläche des Fotosensors angepaßte Form hat. Das sich entlang der Abtastzeile erstreckende Ende ist vorzugsweise geradlinig oder leicht gekrümmt. Da die Abtastzeile zumeist geradlinig verläuft, ist das betreffende Ende des Lichtleiters vorzugsweise ebenfalls geradlinig. Das dem Fotosensor zugewandte Ende des Lichtleiters ist vorzugsweise ringförmig, da die Lichteinfallsfläche des Fotosensors, beispielsweise eines Fotomultiplexers, kreisförmig ist. Der verwendete Ausdruck "ringförmig" ist nicht gleichbedeutend mit "kreisförmig", sondern frpηη auch einen etwas ungleichmäßig geformten Ring mit überlappenlern Verbindungsbereich bezeichnen.
Um das Licht möglichst wirksam von einem Ende des Lichtleiters zum anderen zu übertragen, muß die Totalreflektion so weit wie möglich begünstigt und jeglicher Lichtverlust durch geeignete Formgebung des Lichtleiters vermieden werden. Um dies zu erreichen, ist der Lichtleiter aus einem ebenen Flächenteil geformt, welches über seine gesamte Länge im wesentlichen gleich-
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mäßige Stärke und Breite aufweist. Die Oberfläche des Lichtleiters i£;t möglichst vollständig glatt bearbeitet. Durch die Anmelderin wurde ermittelt, daß ein massiver Lichtleiter, welcher die gleiche Außenform hat wie der Lichtleiter gemäß der Erfindung, dabei jedoch aus dem vollen Material geformt ist, das Licht nicht mit der gleichen Wirksamkeit zu übertragen vermag wie der aus einem flächigen Material geformte Lichtleiter. Deshalb ist der Lichtleiter vorzugsweise aus einem transparenten Blattmaterial geformt, welches an einem Ende geradlinig oder leicht gekrümmt verläuft und am anderen Ende ringförmig eingerollt ist.
Um eine möglichst wirksame Lichtübertragung zu erzielen, darf das eingerollte Blattmaterial keine zu starken Krümmungen aufweisen, welche die erwünschte wiederholte Totalreflektion stören könnten. Das Blattmaterial muß daher eine gewisse Länge haben, welche eine geringere Krümmung ermöglicht. Damit jedoch andererseits eine möglichst große Lichtmenge zum Fotosensor übeitragen wird, sollte die Anzahl der Totalreflektionen möglichst klein und die Lichtabsorption innerhalb des Lichtleiters möglichst gering sein. Im Hinblick darauf sollte der Lichtleiter so kurz wie möglich sein. Um diesen einander widersprechenden Anforeerungen zu genügen, sind Länge und Breite des Lichtleiters bzw. des für seine Fertigung verwendeten Blattmaterial sorgfältig zu wählen. In von der Anmelderin ausgeführten Untersuchungen hat sich gezeigt, daß die genannten Bedingungen zu erfüllen sind, wenn das Verhältnis zwischen der Länge L des Lichtleiters, d.h. dem kürzesten Abstand zwischen dein Lichteintrittsund dem Lichtaustrittsende desselben, und der Breite W des Lichtleiters, d.h. der Länge des sich entlang der Abtastzeile erstreckenden Endes desselben, im Bereich von 0,4 bis 1,5 liegt. Für einen Lichtleiter aus Acryl-
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harz liegt das Längen/Breitenverhältnis L/W vorzugsweise im Bereich zwischen 0,5 und 1,0. Das günstigste Längen/Breitenverhältnis läßt sich nicht für jedes Material im vorhinein bestimmen, da es von der Art des jeweiligen Materials abhängig ist.
Der Wirkungsgrad der Lichtaufnahme ist von dem Raumwinkel bestimmt, unter welchem ein lichtemittierender Punkt der Leuchtstoffplatte dem Lichtleiter zugewandt ist. Um den Wirkungsgrad der Lichtaufnahme zu verbessern, sollte dieser Baumwinkel und damit die Dicke des Lichtleiters möglichst groß soin. Ist jedoch andererseits die Dicke des Lichtleiters zu groß, so wird seine Querschnittsfläche an dem dom Fotosensor zugewandten Austrittsende gegebenenfalls größer als die Lichteinfallsflache des Fotosensors. Die Dicke des Lichtleiters ist also unter diesem Gesichtspunkt zu bestimmen, wobei dann das Eintrittsende des Lichtleiters möglichst nahe der Oberfläche des stimulierbaren Leuchtstoffs anzuordnen ist, um einen möglichst großen Raumwinkel und damit eine möglichst große Lichtausbeute zu erhalten. Außerdem ist es bei einer zu großen Dicke des Lichtleiters schwierig, dem Blattmaterial die gewünschte Form zu geben.
Die vorstehend beschriebene Form des Lichtleiters ist durch Erhitzen und Erwwichen eines thermoplastischen Blattmaterials und anschließende Formung desselben erzielbar, oder auch durch Anwendung bekannter mechanischer Verfahren, z.B. Pressen, Gießen oder spanende Bearbeitung. Bei diesen Verfahren ist jedoch eine für die erwünschte Totalreflektion erforderliche, vollkommen glatte Oberfläche kaum erzielbar. Wegen der besonderen Form des Lichtleiters ist es außerdem schwierig, die Oberflächen nach der Grobbearbeitung glatt zu schleifen. Die mechanischen Verfahren sind daher
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kaum geeignet für die Fertigung eines Lichtleiters mit glatter Oberfläche und einer dementsprechenden Lichtleitfähigkeit. Außerdem besteht bei diesen Verfahren die Gefahr, daß während der Bearbeitung Spannungen im Inneren des Lichtleiters entstehen, welche seine Lichtleitfähigkeit beeinträchtigen. Sie Fertigung eines Lichtleiters unter Anwendung eines solchen Verfahrens ist somit äußerst schwierig.
Für die Fertigung des Lichtleiters verdient somit das zuerst genannte Verfahren den Vorzug, bei welchem ein thermoplastisches Blattmaterial durch Erhitzen erweicht und dann zu der gewünschten Form geformt wird. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das eine Ende des Blattmaterials während des Erhitzens zwischen ebenen Leisten od. dergl. festgehalten und das andere Ende in Ringform zusammengehalten, um das Blattmaterial in dieser Form abkühlen zu lassen, worauf es an den beiden Enden beschnitten und anschließend glattgeschliffen wird. Ein in dieser Weise gefertigter Lichtleiter ist frei von inneren Spannungen und hat eine glatte Oberfläche, welche die gewünschte Totalreflektion bewirkt. Bei der Verwendung von Quarzglas für die Herstellung des Lichtleiters ist die Formgebung nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren zwar wegen der sehr hohen Erweichungstemperatur erschwert, die Fertigung eines solchen Lichtleiters nach dem beschriebenen Verfahren ist jedoch gleichwohl möglich.
Vas den im Rahmen der Erfindung verwendbaren Fotosensor betrifft, hat dieser vorzugsweise eine möglichst große Lichteinfallsfläche und eine hohe Hell-Dunkeltrennschärfe, da das vom Leuchtstoff emittierte Licht nur eine sehr geringe Intensität besitzt. Geeignete Fotosensoren sind z.B. axial gerichtete Fotovervielfacher oder Lichtverstärkerröhren.
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Bezüglich des gemäß der Erfindung verwendbaren stimulierbaren Leuchtstoffs -vrerdient ein solcher den Vorzug, welcher bei Stimulation Licht im Wellenlängenbereich von 300 bis 500 emittiert, beispielsweise ein mit seltenen Erdmetallen dotierter fluorhalogenierter Erdalkalimetall-Leuchtstoff. Die japanische Patentanmeldung 53(i978)-8474^ beschreibt einen solchen Leuchtstoff mit der FonSel (Ba1^x , Mgx, Ca )FZ:aEu2+ worin Z Cl und/oder Br iivfc, χ und y den Beziehungen 0<x+7 i 0,6 und xy / 0 genügende Zahlen sind und a eine der Beziehung 10" =; a * 5*10 genügende Zahl ist. Ein anderer, in der japanischen Patentanmeldung 53(1978)- -84-744 beschriebener Leuchtstoff dieser Art hat die Formel (Ba1-x,MI:i: x)FZ:yA, (worin M11 Mg, Ca, Sr, Zn und/oder Cd, Z Cl und/oder\Br, A » Eu, Tb, Ce, Tm, Dy, Pr, Ho, Fd, Tb und/oder Er , χ eine der Beziehung 0 « χ £ 0,6 genügende Zahl und 7 eine der Beziehung 0 * 7 ^ 0,2 genügende Zahl ist. Ein weiterer, in der japanischen Patentanmeldung 53(1978)-8474O beschriebener, im Sahmen der Erfindung ebenfalls verwendbarer Leuchtstoff hat die Formel ZnS:Cu, Fb; BaO.XAl2O5:Eu, worin 0,8 * χ £ 10, bzw. M11CxSiO2XA, worin M*1 Mg, Ca, Sr, Zn, Cd oder Ba, A ■ Ce, Tb, Eu, Tm, Pb, Tl, Bi oder Mn und χ eine der Beziehung 0,3 ■ x ** 2,5 genügende Zahl ist. Ein weiterer, im Bahmen der Erfindung verwendbarer Leuchtstoff gemäß der japanischen Patentanmeldung 53(i978)-84743 hat die Formel LnOZ:xA, worin Ln - La, T, Gd und/oder Lu, Z-Cl und/oder Br, A ■ Ce und/oder Tb und χ eine der Beziehung 0^x<0,1 genügende Zahl ist. Unter den vorstehend genannten stimulierbaren Leuchtstoffen verdienen die mit seltenen Erdmetallen dotierten fluorhalogenierten Erdalkalimetall-Leuchtstoffe den besonderen Vorzug im Hinblick auf die hohe Intensität der Lichtemission insbesondere solche auf der Basis von Barium-Fluorhalogenen.
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Ferner ist es vorteilhaft, die Leuchtstoffschicht der stiraulierbaren Leuchtstoffplatte durch Zusatz von Pigmenten oder Farbstoffen zu färben, um damit die Schärfe des erhaltenen Bildes zu verbessern, wie in der japanischen Patentanmeldung 54(1979)-71504- beschrieben.
Als Strahlung zum Stimulieren des in einem Bildmuster mit der Strahlungsenergie geladenen Leuchtstoffs wird vorzugsweise ein Laserstrahl hoher Richtwirkung verwendet, vorzugsweise ein Laserstrahl mit einem Wellenlängenbereich von 500 bis 800 mn, insbesondere von 600 bis 700 nm. So kann beispielsweise ein He-Ne-Laser (633 nro) oder ein Kx-Laser (647 ntn) vei-wendet werden. Bei Verwendung eines Filters zum Ausfiltern von Licht mit einer Wellenlänge außerhalb des Bereichs von 500 bis 800 nm kann auch eine Lichtquelle nit einem über den genannten Bereich hinaus reichenden Wellenlängenspektrum verwendet werden.
Die mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung gelesene Strahlungsbildinformation wird zur Wiedergabe eines Strahlungsbilds auf einem Aufzeichnungsträger, z.B. auf fotografischem Silberhalogenidfilm, Diazofilm oder auf einem elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterial verwendet. Außerdem ist es möglich, das Strahlungsbild mittels einer Kathodenstrahlröhre wiederzugeben.
Zur Durchführung der Erfindung wird dio stimulierbare Leuchtstoffplatte mit einem Laserstrahl abgetastet. Dies kann auf zweierlei verschiedene Weise geschehen. In einer Ausführung wird der Laserstrahl optisch in Zeilenrichtung abgelenkt und die Leuchtstoffplatte mechanisch quer zur Zeilenrichtung bewegt. In einer anderen Ausführung wird der Laserstrahl oder die Leuchtstoffplatte sowohl in Zeilenrichtung als auch quer
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dazu bewegt. Beim Lesen der Bildinformation unter Anwendung der Erfindung ist es jedoch nicht notwendig, die Leuchtstoffplatte oder den Laserstrahl wie in der zuletzt genannten Ausführung zu bewegen, da sich das Lichteintrittsende des Lichtleiters entlang der Abtastzeile des Laserstrahls erstreckt, so daß eine mechanische Bewegung allein quer zur Richtung der Zeilen notwendig ist. Beispielsweise wird also nur die Leuchtstoffplatte mittels mechanischer Einrichtungen quer zur Zeilenrichtung oder der Laserstrahl zusammen mit dem Lichtleiter quer zur Zeilenrichtung fortbewegt.
Im folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1A eine Schrägansicht eines Lichtleiters in einer Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 1B eine Schrägansicht eines Lichtleiters in einer anderen Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine schematisierte Seitenansicht einer Strahlungsbildlese einrichtung in einer Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 3 und 4· schematisierte Seitenansichten von Strahlungsbildlesevorrichtungen in weiteren Ausführungsformen der Erfindung,
Fig. 5 eine schematisierte Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem mit dem Lichtleiter zusammenwirkenden Reflektor,
Fig. 6 eine Schrägansicht der Anordnung nach Fig. 5»
Fig. 7 und 8 vergrößerte Schnittansichten von Ausfüh-
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rungsforraen des in Fig. 5 und 6 verwendeten Reflektors,
Pig. 9 eine Schrägansicht einer Einstelleinrichtung für den in Pig. 5 und 6 verwendeten Heflektor,
Fig. 10 eine Darstellung der Verfahrensschritte bei der Herstellung eines gemäß der Erfindung verwendeten Lichtleiters,
Pig. 11 eine schematisierte Seitenansicht einer Strahlungsbildlesevorrichtung in noch einer anderen Ausfuhrungsform der Erfindung,
Pig. 12 eine Schrägansicht der Anordnung nach Pig. und
Fig. 13 eine grafische Darstellung der Beziehungen zwischen dem Wirkungsgrad der Lichtaufnahme land dem Längen/Breitenverhältnis L/W eines ijemäß der Erfindung verwendeten Lichtleiters.
Ein in Fig. 1Δ und 1B gezeigter Lichtleiter 12 hat ein lineares Ende 12a und ein ringförmiges Ende 12b. In der Ausführung nach Fig. 1A ist das ringförmige Ende 12b um ein Stück überlappt. In der praktischen Verwendung wird das Ergebnis von dem überlappten Teil nicht nennenswert beeinflußt. Das Überlappen ist zuweilen notwendig, um das ringförmige Ende 12b der relativ kleinen Lichteinfallsfläche eines Potosensors anzupassen. In der Ausführung nach Fig. 1B ist das ringförmige Ende 12b nicht überlappt. In Fig. 1A sind die Länge L sowie die Breite W des Lichtleiters angegeben. Der Lichtleiter 12 sammelt einfallendes Licht an seinem linearen Ende 12a und leitet es unter wiederholter Totalreflektion zum ringförmigen Austrittsende 12b.
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Eine in Fig. 2 in einer Ausführungsform gezeigte Strahlungsbildlesevorrichtung hat einen Plattentisch 10, welcher für den Vorschub einer darauf liegenden stimulierbaren Leuchtstoff platte 11 quer zur Zeilenrichtung bewegbar ist, wie durch einen Pfeil angedeutet. Die Leuchtstoffplatte 11 hat rechteckige Form. Oberhalb der Leuchtstoffplatte 11 ist ein Lichtleiter 12 von der in Fig. 1A oder 1B gezeigten Form so angeordnet, daß sein lineares Ende 12a nahe der Abtastzeile eines Laserstrahls über die Oberfläche der Leuchtetoffplatte 11 verläuft, während sein ringförmiges Ende 12b der Lichteinfallsfläche 13a eines Fotosensors 13 gegenüberliegt. Sie stimulierbare Leuchtstoff platte 11 hat eine Unterlage etwa aus Cellulosetriacetat, welche unter Verwendung von nitrocellulose mit einem BaFCl:Eu-Leuchtstoff mit einer mittleren Teilchengröße von 10 um in einer Dicke von 200 um im getrockneten Zustand beschichtet ist.
Eine oberhalb der Leuchtstoffplatte 11 angeordnete Laserquelle 15 emittiert einen roten Laserstrahl mit einer Wellenlänge von 600 bis 700 nm. Der emittierte Laserstrahl wird von einem Heflektor 14- abgelenkt, um die auf dem Tisch 10 liegende Leuchtstoffplatte 11 abzutasten und den Leuchtstoff dadurch zu stimulieren bzw. anzuregen. Der stimulierte Leuchtstoff emittiert Licht in Abhängigkeit von der bei einer Belichtung mit Boentgenstrahlen darin gespeicherten Energie. Die in der Leuchtstoff platte 11 gespeicherte Roentgenbildinformation wird somit also in Form von Licht emittiert.
Durch den Vorschub des Tischs 10 in Richtung des Pfeils and die Ablenkung des Laserstrahls in der quer dazu verlaufenden Abtastrichtung wird die Leuchtet off platte 11 in zwei Dimensionen abgetastet. Das bei Stimulierung durch den Laserstrahl von der Leuchtstoffplatte 11
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emittierte Licht wird vom Eintrittsende 12a des Lichtleiters 12 aufgefangen und unter wiederholter Totalreflektion zum Austrittsende 12b geleitet, wo es auf die Lichteinfallsflache 13a des Fotosensors 15 fällt und von diesem in elektrische Signale umgewandelt wird.
Die auf diese Weise erzeugten, die Roentgenbildinformation wiedergebenden elektrischen Signale steuern einen Modulator zum Modulieren eines Laserstrahls, welcher das auf diese Weise reproduzierte Hoentgenbild auf einem Aufzeichnungsträger, z.B. einem fotografischen PiIm, aufzeichnet.
Der verwendete Fotosensor 13 ist vorzugsweise nur für das von der Leuchtetoffplatte 11 emittierte Licht, nicht jedoch für die stimulierende Strahlung empfindlich. Anderenfalls kann ein Fotosensor in Verbindung mit einem Filter verwendet werden, welches nur für das von der stimulierten Leuchtetoffplatte 11 emittierte Licht durchlässig ist.
Fig. 3 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung, in welcher das bei Stimulation emittierte Licht an beiden Seiten der Leuchtstoff platte 11 aufgefangen wird. In dieser Ausführungsform sind die Unterlage der Leuchtstoffplatte 11 sowie der sie tragende Tisch transparent, so daß sie das von der Leuchtstoffplatte 11 emittierte Licht durchlassen. Jeweils eine Leseeinrichtung 16 bzw. 16' ist oberhalb und unterhalb des Tischs 10 angeordnet. Die eine, aus einem Lichtleiter und einem Fotosensor bestehende Leseeinrichtung 16 fängt das an der Oberseite der Leuchtstoffplattβ emittierte Licht auf, und die andere, den gleichen Aufbau aufweisende Leseeinrichtung 16* das an der Unterseite der Platte 11 emittierte. Das Eintrittsende
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des Lichtleiters der Leseeinrichtung 16' an der dem aus der Laserquelle 15 und dem Reflektor 14 bestehenden Abtastsystem abgewandten Seite des Tische 10 kann, vie in Fig. 3 dargestellt, genau unter der Abtastzeile des Leuchtstoffplatte 11 angeordnet sein. Sa in dieser Ausführungsform zwei Leseeinrichtungen 16, 16* vorhanden sind, ist eine höhere Lichtausbeute und damit ein verbesserter Hell-Dunkelkontrast erzielbar.
In der Ausführungsform nach Fig. 4 sind zwei Ableseeinrichtungen an der gleichen Seite der Leuchtstoffplatte 11 angeordnet. Dabei sind an der Oberseite d<>r Leuchtstoff platte 11 zwei Lichtleiter 12, 12' beiderseits der Abtastzeile derart angeordnet, daß dazwischen ein Zwischenraum für den Durchtritt des die Leuchtstoff platte 11 abtastenden Laserstrahls vorhanden ist. Durch die Verwendung zweier Lichtleiter 12, 12' ist es möglich, einen größeren Anteil des von der Leuchtstoffplatte 11 in allen Richtungen emittierten Lichts aufzufangen, so daß sich die Lichtausbeute entsprechend vergrößert. Die Austrittsenden 12b, 12b1 der beiden Lichtleiter 12 bzw. 12* können an einem gemeinsamen Fotosensor oder, wie in Fig. 4 gezeigt, jeweils an einem eigenen Fotosensor angeschlossen sein, wobei die Ausgänge der* beiden Fotosensoren durch einfaches Summieren der Ausgangs signale kombiniert werden können.
In der in Fig. 5 und 6 gezeigten Ausführungsform wird ein Reflektor oder Spiegel zur Verbesserung der Lichtausbeute verwendet. In dieser Ausführungsform ist ein länglich-schmaler Spiegel 18 jenseits der Abtastzeile der Leuchtstoffplatte dem linearen Eintrittsende 12a des Lichtleiters 12 gegenüber derart angeordnet, daß seine reflektierende Oberfläche 18a dem Eintrittsende 12a zugewandt ist und einen Teil des emittierten Lichts
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.«nt dieses reflektiert. Der Spiegel 18 hat im wesent lichen die gleiche Länge wie das lineare Eintrittseride 12a des Lichtleiters 12. Der Spiegel 18 kann etwa el π ich Aufdampfen von Aluminium oder Silber auf eine u.i!i;erj.r>p;9 im Vakuum hergestellt sein. Die Form des f'piegels 18 und seiner reflektierenden Oberfläche 18a i.sl; im einzelnen in Fig. 7 und- 8 dargestellt. In der AM.sfi.5br".ngsform nach Fig. 7 fängt die reflektierende FJäcb.3 18a des Spiegels 18 den größten Teil des an der A.M:s.sbzeile 17 von der Leuchtstoff platte 11 emittierter), nicht direkt vom Eintrittsende 12a des lichtleitera aufgefangenen Lichts L2 auf und reflektiert es auf fing Eintritt sende 12a. Um dies zu ermöglichen, )'"i; rl?■■·.· Riegel 18 in der senkrechten Ebene eine nicht lineoie Qnerschnittsform, welche ein Teil einer fnn.ipr'e 19 mit einem Brennpunkt an der Abtastzeile 17 dr»rsb*>.U fc- Wie Querschnittsform kann auch ein Teil oiner F^TH.hel darstellen. Sofern das Reflektionsver-Kiögen b^w. die Lichtausbeute auch sonst groß genug i.fi(;, bvr'priifc der Spiegel jedoch nicht genau die Form eines Teils einer Ellipse oder Parabel zu haben, er Irnmi 'M«hnehr auch, wie in Fig. 8 gezeigt, eine aus Ίι ei. I1Oi lon zusammengesetzte reflektierende Fläche p.u.f ur;i .!'--Ή, Wer in Fig. 8 gezeigte Spiegel 18 hat einen oi»on<ii mil;llexen Bereich und zwei oben bzw. unten daran jmsrh ι i oßcMi'ie, in einem Winkel dazu geneigte Bereiche IBP' !nid -IRa". Die drei reflektierenden Flächen haben .i.M.nßrvMjul; pino ähnliche Wirkung wie eine durchgehend F,«Twö.H)i;r? lrlache und reflektieren das auf sie fallende H rhi; 7,'.iin F-i.nfcritbsende 12a des Lichtleiters 12. TUe ·eiloktierenden Flächenteile 18a1 und 18a" ver-Vauieii parallel zur Abtastzeile 17 und sind relativ znciTurnier abfjewinkelt. Die Anzahl der reflektierenden FJ nchr;ot;r>ii e kann beliebig groß sein oder beispielsvriii r,?. vnr zv/ei betragen, anstelle der in Fig. 8 darge r\;r \.ll;e.n drei Teile. Dabei ist zu berücksichtigen,
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daß derartige reflektierende Flächen einen gewissen Teil des Lichts absorbieren, so daß das Licht vorzugsweise nur ein einziges Mal reflektiert wird.
Der Spiegel 18 kann zwar auch in einer festen Stellung angeordnet sein, um Ungleichmäßigkeiten der Lichtausbeute entlang der Abtastzeile ausgleichen zu können, ist er jedoch vorzugsweise mittels einer Einstelleinrichtung, beispielsweise der in Fig. 9 gezeigten Anordnung von Stellschrauben 20, in bezug auf seine Winkelstellung und/oder seinen Abstand zur Abtastzeile einstellbar.
Durch die Verwendung des Spiegels 18 läßt sich die Lichtausbeute auch ohne die Verwendung zweier Lichtleiter beträchtlich erhohen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verdient diese Ausführung den Vorzug gegenüber den Ausführungen nach Fig. 3 und 4 mit jeweils zwei Lichtleitern.
Der gemäß der Erfindung verwendete Lichtleiter 12 kann durch Erhitzen und Formen eines transparenten thermoplastischen Materials, z.B. Acrylharz, hergestellt werden. Die Schritte eines solchen Verfahrens für die Fertigung des Lichtleiters sind nachstehend anhand von Fig. 10 erläutert.
Zunächst wird aus einem Acrylharz-Flächenmaterial mit einer möglichst glatt bearbeiteten Oberfläche eine Platte 21 von vorbestimmten Abmessungen geschnitten. Die einander gegenüberliegenden Enden 21a, 21b der Platte 21 werden glattgeschliffen und spiegelglatt poliert. Darauf werden an der das Austrittsende darstellenden Seite die beiden Ecken beschnitten, um zur Erleichterung des anschließenden Biegens ein etwa dreieckiges Endstück zu erhalten.
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Das andere Ende der Platte 21 wird zwischen zwei Klemmschienen 22a, 22b einer Halterung 23 eingespannt. Die Innenflächen der Halterung 23 sind spiegelglatt poliert und mit einem Trennmittel versehen. Die Acrylharzplatte wird ebenfalls mit einem Trennmittel versehen und dann in die Halterung 23 eingespannt, so daß das Eintrittsende während des anschließenden Erhitzens in einer derjenigen der Abtastzeile angepaßten linearen oder leicht gekrümmten Form fixiert ist.
Die Acrylharzplatte 21 wird zusammen mit der Halterung 23 in einen Ofen gesetzt und ca. 25 bis 30 min lang bei einer Temperatur von 160 0C erhitzt.
Die erhitzte Platte 21 wird dann aus dem Ofen genommen und von einer Arbeitskraft an der Halterung 23 festgehalten, während eine zweite Arbeitskraft das freie Ende der Platte von Hand zusammenbiegt bzw. einrollt, bevor die Platte sich abkühlen und dadurch wieder fest werden kann.
Das zusammengebogene bzw. eingerollte Ende wird in eine Formhalterung 24- eingeführt und abkühlen gelassen. Die Formhalterung 24- hat die Form eines Kastens mit einem Loch in der Oberseite und einem in dieses eingesetzten Bing 25· An einander gegenüberliegenden Seiten hat der Kasten ein Paar Stützen 26 mit jeweils einer Kerbe 26a für die Aufnahme der Halterung 23· Die mit dem austrxttsseitigen Ende nach unten in den Ring 25 eingeführte und mit der Halterung 23 Überkopf stehend an den Stützen 26 aufgehängte Platte 21 wird so auf Zimmertemperatur angekühlt. Dabei befindet sie sich nur mit der Halterung 23 und dem Ring 25 in. Berührung, während alle übrigen Bereiche von der Luft bestrichen werden. Da das Abkühlen auf natürlichem Wege erfolgt, entstehen in der Platte keine Spannungen.
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Nach einer relativ langen Abkühlzeit wird die Platte aus der Formhalterung 24- entnommen und die Halterung wird von der Platte 21 gelöst.
Darauf wird das eintrittsseitige Ende der Platte 21 in eine andere Halterung 27 eingespannt und mittels der Klinge 28 eines Hobels beschnitten. Anschließend wird die gehobelte Endfläche 21c während 30 min mittels auf einen Schleifklotz 29 aufgespannten Schleiipapiers 30 geschliffen.
Die auf diese Weise vorgeschliffene Oberfläche 21c wird dann unter Verwendung von einem Tonerde-Schleifmittel und einer Schleifvorrichtung 33 feingeschliffen. Die Schleifvorrichtung 33 arbeitet mit einem auf einen Schleifklotz 31 aufgezogenen Bezug 32 aus Samt. Das Tonerde-Schleifmittel hat für das erste Peinschleifen vorzugsweise eine Teilchengröße von 0,3 um, und für ein anschließendes zweites einschleifen eine Teilchengroße von 0,05 um.
Nach dem Schleifen des eintrittsseitigen Endes wird das austrittsseitige Ende mittels einer Säge 3**· ' abgeschnitten. Darauf wird dann die austrittsseitige Endfläche während ca. 1 h mittels auf einem ebenen Brett 35 befestigten Schleifpapiers 36 vorgeschliffen, wobei die übrigen Teile der Acrylharzplatte 21 durch einen (nicht gezeigten) Überzug geschützt sind.
Die vorgeschliffene Endfläche wird dann unter Verwendung eines Tonerde-Schleifmittels mit einem auf einem ebenen Brett 37 befestigten Samtbezug 38 feingeschliffen, bis sie vollkommen spiegelglatt ist.
Damit ist nun ein Lichtleiter 21 mit spiegelglatt bearbeiteten Endflächen fertig.
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Das vorstehend beschriebene Verfahren stellt nur eine Möglichkeit für die Herstellung eines im Rahmen der Erfindung verwendbaren Lichtleiters dar und kann in verschiedener Weise abgewandelt oder durch ein anderes Verfahren ersetzt werden.
In dem vorstehend beschriebenen und in Fig. 10 dargestellten Verfahren wird die Lunstharzplatte 21 an der Halterung 23 hängend gekühlt. Ebenso ist es Jedoch auch möglich, daß die Halterung 23 während des Abkühlens unten liegt. Andererseits kann die Platte 21 zum Erhitzen auch an der Halterung 23 aufgehängt werden und nicht, wie in Fig. 10 gezeigt, mit dieser nach unten angeordnet sein. Ferner kann die Kunstharzplatte auch in waagerechter Lage erhitzt und/oder abgekühlt werden. Die Erhitzung braucht außerdem nicht auf die vorstehend angegebene Temperatur beschränkt zu sein, sondern kann in angemessener Höhe über der Erweichungstemperatur der jeweiligen Platte bestimmt werden. Ebenso kann auch die Erwärmungszeit je nach Bedarf bestimmt werden.
Ferner kann die Entnahme der Platte aus dem Ofen und das Zusammenbiegen bzw. Einrollen des freien Endes mittels mechanischer Vorrichtungen erfolgen. Die Abmessungen der Kunstharzplatte können je nach denen der abzutastenden Leuchtstoffplatte bestimmt werden. Das Abkühlen der Platte braucht nicht auf natürliche Weise zu erfolgen, sondern kann gesteuert werden, so daß die Platte beispielsweise von einer Temperatur von ca. 80 C langsam abgekühlt wird.
Ferner ist die Erfindung auch insgesamt in anderen als den bisher beschriebenen Ausführungsformen ausfahrbar. So kann etwa die als ein ebenes Teil beschriebene stimulierbare Leuchtstoffplatte flexibel und in dieser
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Form auf einer Trommel od. dergl. angebracht sein. Die Trommel kann dann in Drehung versetzt werden, um die Leuchtstoffplatte quer zur Abtastrichtung des Laserstrahls vorzuschieben.
In den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen wird als stimulierende Strahlung ein roter Laserstrahl mit einer Wellenlänge im Bereich von 600 bis 700 nm verwendet, und als stimulierbarer Leuchtstoff ein BaFCl:Eu-Leuchtstoff, welcher Licht mit einer Wellenlänge im Bereich von 300 bis 500 nm emittiert, um damit die stimulierende Strahlung scharf von dem durch den Leuchtstoff emittierten Licht trennen zu können und einen guten Hell-Dunkelkontrast zu erzielen. Man kann jedoch auch einen stimulierbaren Leuchtstoff verwenden, welcher Licht in einem sich mit demjenigen der stimulierenden Strahlung überschneidenden Wellenlängenbereich emittiert, indem dem Fotosensor ein Farbfilter vorgeschaltet wird, welches die stimulierende Strahlung ausfiltert und allein das vom Leuchtstoff emittierte Licht durchläßt. Das Farbfilter kann entweder am Eintrittsende 12a oder am Austrittsende 12b des Lichtleiters 12 angeordnet sein. Ferner ist es möglich, den Lichtleiter 12 selbst zu färben und damit eine Filterwirkung zu erzielen. Ein. Farbfilter kann auf die Endfläche des Lichtleiters aufgedampft sein. Andererseits kann in diesem Falle auch ein Fotosensor verwendet werden, welcher nur für das vom Leuchtstoff emittierte Licht empfindlich ist.
Aufgrund von Ungleichmäßigkeiten der Leitfähigkeit des Lichtleiters können in Richtung der Abtastzeile Schwankungen der Lichtausbeute bzw. -übertragung auftreten, welche möglichst weitgehend ausgeglichen werden sollten. Dies kann durch die Korrektur des Ausgangssignals des Fotosensors mittels einer Speichereinrich-
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tung od. dergl. geschehen, in welcher diese Schwankungen im vorhinein gespeichert werden, so daß sie dann fortlaufend kompensiert werden können, wie z.B. in "Journal of the S.M.P.T.E., Band 87, 1978, Seiten 209 bis 213" beschrieben.
Gemäß der Erfindung ist es somit möglich, das mit einer sehr geringen Intensität von einem stimulierbaren Leuchtstoff emittierte Licht durch die Verwendung eines Lichtleiters äußerst wirksam aufzufangen und es einem Fotosensor zuzuleiten. Dadurch läßt sich die Lichtausbeute beträchtlich verbessern und ein guter Hell-Dunkelkontrast erzielen. Ferner lassen sich die Abmessungen der Lesevorrichtung beträchlich verringern und die Fertigungskosten dafür erheblich senken.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind nachstehend anhand von Beispielen erläutert.
Beispiel I
Zwei aus Acrylharz gefertigte Lichtleiter mit einer Stärke von 5 min» einer Breite von 200 mm und einer Länge von 300 mm sind wie in Fig. 4- dargestellt an der gleichen Seite einer auf einem Tisch 10 liegenden Leuchtstoffplatte 11 beiderseits einer Abtastzeile angeordnet. Die ringförmigen Austrittsenden der Lichtleiter sind den einen Durchmesser von ca. 76 mm aufweisenden Lichteinfallsflächen von jeweils einem Fotovervielfacher angepaßt. Die Leuchtstoffplatte in einer Größe von 200 χ 200 mm ist mit einem stimulierbaren Leuchtstoff der Formel BaFCIrEu beschichtet. Die Abtastung erfolgt mittels eines He-Ne-Lasers (633nn) mit einer Ausgangsleistung von 10 mW.
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Zum Abtasten der Leuchtstoffplatte wird der Laserstrahl mittels eines Abtastspiegels abgelenkt, und das vom stimulierten Leuchtstoff emittierte Licht wird von einen Durchmesser von ca. 76 nun aufweisenden "head-on" Fotovervielfachem mit einer spektralen Empfindlichkeit des Tjj>a S-11 aufgefangen. Den Fotovervielfachem vor- geschaltete Farbfilter haben für Licht mit der Wellenlänge von 633 um eine Durchlässigkeit von 0,01% und für Licht der Wellenlänge 400 nm eine Durchlässigkeit von 80%.
Dadurch werden im wesentlichen 80% des vom stimulierten Leuchtstoff emittierten Lichts aufgefangen, und im wesentlichen 90% des aufgefangenen Lichts werden dem Fotosensor zugeleitet. Dadurch wird der Hell-Dunkelkontrast gegenüber einer bekannten Vorrichtung auf mehr als das Doppelte gesteigert.
Beispiel II
Zwei Platten eines unter der Bezeichnung "Acrylite 000" von der Mitsubishi Rayon Co. Ltd.,hergestellten Acrylharzes mit einer Stärke von 5 bzw. 8 mm wurden durch Erhitzen erweicht und zu jeweils einem Lichtleiter geformt, welcher an der Eintrittsseite eine Breite von 200 bzw. 380 mm aufwies. Die eintrittsseitigen Enden der Lichtleiter hatten lineare Form und ihre austrittsseitigen Enden waren ringförmig. Bei dem an der Eintrittsseite 200 mm breiten Lichtleiter wurde das ringförmige Ende der Lichteinfallsfläche eines einen Durchmesser von ca. 76 mm aufweisenden Fotovervielfacher angepaßt, und bei dem eine Eintrittsseite von 380 mm Breite aufweisenden Lichtleiter der eines einen Durchmesser von ca. 127 rom aufweisenden Fotovervielfacher s.
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Der Wirkungsgrad der Lichtaufnahme der beiden Lichtleiter wurde mittels einer Strahlungsbildlesevorrichtung der in Fig. 11 und 12 gezeigten Art gemessen.
Eine rechteckige Leuchtstoffplatte 11 auf dem Tisch mit den Abmessungen 356 x 430 mm war mit einem stimulierbaren Leuchtstoff der Formel BaFBrrEu beschichtet. Die Abtastung erfolgte mittels eines He-Ne-Lasers (633 nra) mit einer Ausgangsleistung von 10 mW.
Zum Abtasten der stimulierbaren Leuchtstoffplatte wurde der Laserstrahlt mittels eines Abtastspiegels 14· abgelenkt, und das vom stimulierten Leuchtstoff emittierte Licht wurde über die Lichtleiter 12, 12' einem Paar Fotovervielfachern mit einer spektralen Empfindlichkeit des Typs S-11 zugeleitet. Den Fotovervielfachern 13, 13* vorgeschaltete Farbfilter 39 bzw. 39* hatten für Licht der Wellenlänge 633 um eine Durchlässigkeit von 0,01% und für Licht der Wellenlänge 400 nm eine Durchlässigkeit von 80%.
Die damit erzielten Ergebnisse sind in Fig. 13 dargestellt. Diese Figur zeigt den Wirkungsgrad der Lichtaufnahme durch einen gemäß der Erfindung verwendeten Lichtleiter in Abhängigkeit von dessen Längen-Breitenverhältnis L/W. Der Wirkungsgrad der Lichtaufnahme wurde anhand der Stärke des Ausgangssignals der Fotovervielfacher bestimmt. Dabei wurde kein nennenswerter Unterschied des Wirkungsgrads der Lichtaufnahme zwischen den beiden Lichtleitern von unterschiedlicher Stärke festgestellt.
Wie man aus Fig. 13 erkennt, betrug der Wirkungsgrad der Lichtaufnahme innerhalb des Bereichs L/W = 0,4 bis 1,5 mehr als 70% und innerhalb des Bereichs L/W =0,5 bis 1,0 mehr als 90%.
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Beispiel III
Aus einer Acrylharzplatte der im Beispiel II verwendeten Art mit einer Stärke von 5mm wurde ein Lichtleiter mit einem 200 mm breiten Eintrittsende geformt. Das Austrittsende wurde zu einem der einen Durchmesser von ca. 76 mm aufweisenden Lichteinfallsfläche eines Fotovervielfachers angepaßten Ring geformt.
Der wie vorstehend geformte Lichtleiter wurde in einer Strahlungsbildlesevorrichtung der in Fig. 5 und 6 gezeigten Art verwendet, in welcher der Wirkungsgrad der Lichtaufnahme des Lichtleiters mittels eines Spiegels verbessert ist. Der verwendete Spiegel war im Querschnitt ellipsenformig gewölbt und trug eine reflektierende Schicht aus im Vakuum aufgedampftem Aluminium. Seine Reflektivität für das vom Leuchtstoff emittierte Licht betrug ca. 92,5%.
Der Tisch trug eine stimulierbare Leuchtstoffplatte mit den Abmessungen 200 χ 200 mm und einer stimulierbaren Leuchtstoffschicht der Formel BaFBrrEu. Die Abtastung erfolgte mittels eines He-ITe-Lasers (633 um) mit einer Ausgangsleistung von 10 mW.
Zur Abtastung;,: der stimulierbaren Leuchtstoff platte 11 wurde der Laserstrahl mittels eines Abtastspiegels 14-abgelenkt, und das vom stimulierten Leuchtstoff emittierte Licht wurde einerseits direkt vom Lichtleiter 12 aufgefangen und zum anderen Teil vom Spiegel 18 auf den Lichtleiter reflektiert. Das insgesamt vom Lichtleiter 12 aufgefangene Licht wurde einem einen Durchmesser von ca. 76 mm aufweisenden "head-on" Foto^ vervielfacher 13 mit einer spektralen Empfindlichkeit des Typs S-11 zugeleitet. Ein dem Fotovervielfacher 13 vorgeschaltetes Farbfilter hatte für Licht der Wellen-
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länge 633 nm eine Durchlässigkeit von 0,01% und für das von der Leuchtstoffplatte 11 emittierte Licht der Wellenlänge 400 nm eine Durchlässigkeit von 80%.
Die beschriebene Anordnung erbrachte eine Steigerung des Wirkungsgrads der Lichtaufnahme auf das etwa 1,8 bis 1,85-fache des entsprechenden Werts für eine ohne Verwendung eines Spiegels mit nur einem Lichtleiter arbeitenden Vorrichtung. Dieses Ergebnis ist somit kaum niedriger als der Wirkungsgrad der Lichtaufnahme bzw. die Lichtausbeute einer mit zwei Lichtleitern arbeitenden Vorrichtung, mit welcher eine Verdoppelung des Wirkungsgrads erzielt wurde.
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Claims (12)

* LTK A. GRÜNECKF.R CPL-IiJG H. KINKELDEY C!' »«1 W. STOCKMAIR K. SCHUMANN OT ntn hat ex. miyP. P. H. JAKOB OTT. ir« G. BEZOLD P 14 583 ° MÜNCHEN 1-2 • , MAXIMIUANSTR .SOS <3 20. Dez. 1979 FUJI PHOTO F] UI CO. , MD. 210, Nakanumr, Minajniashi ga.rg.~shi, K«riagaw?».-kea, Japan e Vorrichtung
1. Strahlrugsbiidlesetorilchfcurig zum Le a en von
auf einer stiirulif?rba:ren Leucht^offplotte aufgezeich neten ßtrahluj'gsbildinformg.tionr>n durch Abtasten der Platte mit eirer fstim'.tlierendsn Strahlung, gekennzeichne b durch ^inen Fotosensor (13) zi'ra Anti engen dee von dem stimulierten Leuchtsoff der Platte (11) emittierten Lichts und durch einen zi1in übertragen d^n r mit hj. ort en Iiicl'ts
0 λ 0 U 7 9 / 0 B '· «
zum Fotosensor zwischen diesem und der stimulierbaren Leuchtstoffplatte angeordneten Lichtleiter (12) aus einem lichtleitenden Flächenmaterial, dessen eines Ende (12a) nahe einer Abtastzeile auf der stimulierbaren Leuchtstoffplatte angeordnet ist und dessen anderes Ende nahe der Lichteinfallsflache (13a) des Fotosensors angeordnet ist und eine derjenigen der Lichteinfallsflache angepaßte Form aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch g e k e η η zeichnet, daß das nahe der Abtastzeile anzuordnende Ende (12a) im wesentlichen lineare Form aufweist und daß das nahe der Lichteinfallsfläche (13a) des Fotosensors (13) anzuordnende andere Ende eine der Lichteinfallsfläche angepaßte Ringform aufweist.
3· Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis zwischen der Länge des Lichtleiters (12) zwischen seinen Enden (12a, 12b) und der Breite des nahe der Abtastzeile anzuordnenden Endes desselben im Bereich zwischen 0,4 und 1,5 liegt.
4. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet, daß das lichtleitende Flächenmaterial aus einem Licht mit einer Wellenlänge von 300 bis 500 nm leitenden, transparenten thermoplastischen Kunstharz gefertigt ist.
5· Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch g e k e η η zeichnet, daß der Lichtleiter (12) durch Erhitzen und Erweichen des mit einem Ende in einer der Abtastzeile angepaßten Form festgehaltenen Flächengebildes aus transparentem, thermoplastischem Kunstharz, Abkühlen desselben unter Festhaltung des anderen Endes in Ringform und Abschleifen beider Enden
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gefertigt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch g e k e η η zeichnet, daß das andere Ende beim Abkühlen des transparenten thermoplastischen Kunstharzes in einer ringförmigen Halterung (25) festgehalten ist.
7· Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 4-bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das transparente thermoplastische Kunstharz Acrylharz ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7» dadurch g e k e η η zeichnet, daß das Verhältnis zwischen der Länge des Lichtleiters (12) zwischen seinen Enden (12a, 12b) und der Breite des nahe der Abtastzeile anzuordnenden Endes im Bereich zwischen 0,5 und 1,0 liegt.
9· Vorri ditung nach wenigstens einem der Ansprüche bis 8« dadurch gekennzeichnet, daß zwei Lichtleiter (12, 12') einander gegenüber beiderseits der Abtastzeile angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der den Lichtleiter (12) gegenüberliegenden Seite der Abtastzeile ein im wesentlichen die gleiche Länge wie das nahe der Abtastzeile angeordnete Ende (12a) des Lichtleiters aufweisender Heflektor (18) zum Auffangen im wesentlichen des gesamten von der stimulierbaren Leuchtstoffplatte (11) emittierten, nicht von dem Ende des Lichtleiters aufgefangenen Lichts und zum Beflektieren des aufgefangenen Lichts auf das nahe der Abtastzeile angeordnete Ende des Lichtleiters angeordnet ist, welcher in einer senkrechten Ebene einen nicht linearen Querschnitt aufweist und zwischen welchem und dem Lichtleiter ein Zwischenraum für dea
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Durchgang der auf die Leuchtstoffplatte gerichteten stimulierenden Strahlung vorhanden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht lineare Querschnitt ein Teil einer Ellipse (19) darstellt, deren Brennpunkt auf der Abtastzeile (17) liegt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Reflektor (18) ein Spiegel mit wenigstens zwei parallel zur Abtastzeile angeordneten, relativ zueinander in einem Winkel geneigten, ebenen reflektierenden Flächen (18a1 18a") ist.
13· Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelstellung des Reflektors (18) in bezug auf die Lichteinfallsfläche an dem nahe der Abtastzeile angeordneten Ende (12a) des Lichtleiters (12) und /oder der Abstand zwischen dem Reflektor und dem Lichtleiter mittels einer Verstelleinrichtung (20) einstellbar ist bzw. sind.
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