DE2941458A1 - Etikettiermaschine - Google Patents

Etikettiermaschine

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DE2941458A1
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DE
Germany
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glue
label
conveyor
station
sector
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Withdrawn
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DE19792941458
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Wolfgang Hoffmann
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B&J Manufacturing Co
Original Assignee
B&J Manufacturing Co
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65C9/22Gluing the labels or articles by wetting, e.g. by applying liquid glue or a liquid to a dry glue coating
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    • B65C9/2256Applying the liquid on the label
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    • B65C9/1819Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels being cut from a strip and transferred by suction means the suction means being a vacuum drum
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    • Y10T156/1322Severing before bonding or assembling of parts
    • Y10T156/1339Delivering cut part in sequence to serially conveyed articles

Description

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- 16 Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Etikettiermaschine zum Aufbringen von Etiketten auf Behälter, wie beispielsweise Glasbehälter, Metallbehälter oder Kunststoffbehälter. Die Behälter können relativ große Behälter sein, wie beispielsweise diejenigen, in denen Lebensmittel abgefüllt sind, oder sie können auch kleine Behälter sein, beispielsweise Behälter, in denen pharmazeutische Produkte verpackt werden. Die Vorrichtung kann verwendet werden, um Etiketten ganz allgemein auf Gegenstände aufzubringen, beispielsweise auf Verpackungen, Werkstücke, wie beispielsweise aus Metall oder Kunststoff usw. Unter dem Ausdruck "Etikett" werden nicht nur Etiketten im gewöhnlichen Sinne verstanden, sondern auch andere bogen- oder filmförmige Materialien, beispielsweise Papier, Kunststoff, Metall Folie oder Textilmaterial, wobei diese in Form eines kontinuierlichen Bandes oder einer kontinuierlichen Bahn zugeführt werden und in kleinere Stücke unterteilt werden, die dann auf Gegenstände, wie beispielsweise Behälter, Verpackungen usw.,aufgebracht werden.
Etikettiermaschinen, wie sie in den US-Patentschriften 3 765 991 und 3 834 963 beschrieben werden, sollten gewünsch tenf alls mit hohen Betriebsgeschwindigkeiten betrieben werden können, um beispielsweise Etiketten auf Behälter mit einer Geschwindigkeit von 500 Druck pro Minute aufzubringen. Beispielsweise ist es in einer Konservenfabrik, die mit hohen Produktionsgeschwindigkeiten arbeitet, wünschenswert, daß eine Etikettiermaschine bei diesen Geschwindigkeiten verwendet wird. Für solche Zwecke sind relativ teure Maschinen nicht geeignet. Derartige Maschinen weisen eine Leimstation auf, um Leim auf die Etiketten aufzubringen, und diese Leimstation wird getrennt gekauft und trägt zu
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den Investitionskosten bei. In derartigen, schnell laufenden, relativ teuren Maschinen wird ein vorgedruckter Etikettenvorrat verwendet, und dieser wird in Form von Rollen geliefert. Der Etikettenvorrat wird kontinuierlich von den Rollen abgezogen, wobei Spanneinrichtungen verwendet werden, um eine entsprechende Spannung im kontinuierlichen Etikettenvorratsband aufrechtzuerhalten. Das Etikettenvorratsband wird durch kontinuierlich arbeitende Schneideinrichtungen zerschnitten. Jedes abgetrennte Etikett wird entweder kurz bevor oder kurz nachdem es abgetrennt ist, einer sich drehenden Vakuumfördertrommel zugeführt und wird am Umfang der Trommel durch Unterdruck gehalten. Jedes Etikett geht durch eine Leimstation hindurch, in der ein Leimrad Leim auf die äußere freiliegende OberflMche des Etiketts aufträgt, die, nachdem das Etikett aufgeklebt ist, zur Innenseite des Etiketts wird. Dieses Leimrad bewegt sich hin und her, und zwar in Kontakt außer Anlage mit dem Etikett gemäß empfangener Signale. Wenn beispielsweise ein Signal auftritt, welches anzeigt, daß ein Etikett fehlt oder daß ein Behälter fehlt, wird das Leimrad aus seiner Betriebsstellung heraus bewegt. Die Etiketten, auf deren freiliegenden Oberflächen Leim aufgetragen wurde, werden in einer Etikettierstation auf die Behälter aufgebracht. Verschiedene Behälterförderer können für diesen Zweck verwendet werden. Es besteht ein ganz beträchtlicher Bedarf für Etikettiermaschinen, die diese Funktion durchführen können, die noch bei einer annehmbaren Arbeitsgeschwindigkeit, beispielsweise bei einer Arbeitsgeschwindigkeit von 100 Etiketten pro Minute billiger sind.
Es ist ein Ziel der Erfindung, eine derartige Maschine zu schaffen.
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Es ist ferner ein Ziel der Erfindung, eine Etikettiermaschine zu schaffen, die mit einer Arbeitsgeschwindigkeit von etwa 100 Etiketten pro Minute arbeiten kann und die billiger ist als die schneilaufende Maschine der oben beschriebenen Art.
Es ist auch ein Ziel der Erfindung, eine billige, mit mittlerer Geschwindigkeit arbeitende Etikettiermaschine zu schaffen, die mehrere Vorteile aufweist, wie beispielsweise den Vorteil, daß es nicht mehr erforderlich ist, daß der Etikettenförderer zwischen der Schneidvorrichtung und der Etikettenvorratstrommel die Etikettenbahn direkt von der Rolle abzieht. Ferner soll vorteilhaft eine Vakuumtrommel verwendet werden, bei der es nicht mehr erforderlich ist, das Leimrad zurückzuziehen, um einen Kontakt des Leimrades mit der Etikettentrommel zu verhindern, wenn kein Etikett oder kein Container vorhanden ist. Ferner soll die Leimaufbringungsvorrichtung einfach und wesentlich billiger sein.
Bei der erfindungsgemäßen Etikettiermaschine wird kontinuierlich ein Etikettenvorratsband von einer Rolle durch eine kontinuierlich arbeitende Antriebsrolle und eine Andruckrolle abgezogen, die alternierend in Anlage gegen die Antriebsrolle gebracht und von dieser gelöst wird. Es sind Einrichtungen vorgesehen, um einen Vorrat an Etikettenpapierband in Form einer Schleife zu speichern. Es ist ein Hin- und herbeweglicher Etikettenförderer vorgesehen, der eine Etikettenvorratsmenge von der Schleife abzieht und diese, und zwar jeweils ein Etikett auf einmal, fördert. Weiterhin sind Einrichtungen vorgesehen, um ein Etikett während eines jeden Betriebszyklus abzuschneiden. Die Vakuumtrommel zur Aufnahme der Etiketten von der
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Abschneideeinrichtung weist schwenkbare Kissen auf, die aus dem Kontaktsbereich mit einem Leimrad herausgeschwenkt werden können, wenn sich kein Etikett am Kissen befindet. Es sind ferner Einrichtungen vorgesehen, mit denen Leim jedem Etikett auf einem Kissen zugeführt wird, und Einrichtungen, um dann jedes Etikett auf einen Behälter aufzubringen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung soll unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung beschrieben werden. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Gesamtansicht der Vorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Teil der Vorrichtung,
die den Antrieb für den Etikettenvorrat aufweist, die Schleifenbildungsstation zum Speicher eines Etikettenvorrats und einen Teil des hin-
und herbeweglichen intermittierenden Vorschubes
für den Etikettenvorrat,
Fig. 3 eine ähnliche Ansicht wie Fig 2 des Teiles, der
stromab von dem in Fig. 2 gezeigten Teil gelegen ist und die Einrichtung zur intermittierenden
Zuführung des Etikettenvorrats von der Speicherschleife, wobei je ein Etikett auf einmal gefördert wird, zeigt und ebenfalls die Abtrenneinrichtung zum Trennen der Etiketten vom Etikettenvorrat und die Vakuumtrommel, der die Etiketten
zugeführt werden, sobald sie abgetrennt sind, wobei Fig. 3 eine Fortsetzung von Fig. 2 ist,
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Fig. 4 und 5 Seitenansichten, gesehen von den Linien 4-4 und 5-5 aus der Fig. 2 und 3,
Fig. 6 eine Vorderansicht der Abtrenneinrichtung zum Abtrennen von Etiketten vom Etikettenvorrat, wobei die Vorrichtung vom übrigen Teil der Maschine abgetrennt dargestellt ist,
Fig. 7 eine Ansicht, genommen längs der Linie 7-7 der Fig. 5, wobei die Einrichtungen zur Betätigung der Welle gezeigt sind, die ihrerseits die Abtrenneinrichtung betätigt,
Fig. 8 eine Ansicht, genommen längs der Linie 8-8 der Fig. 2,
Fig. 9 eine versetzte Schnittansicht, genommen längs der Linie 9-9 der Fig. 2,
Fig.10 eine Ansicht des Vakuumetikettenförderers in größerem Maßstab als in Fig.3,
Fig.11 eine Schnittansicht, genommen längs der Linie 11-11 der Fig. 10,
Fig.12 eine Schnittansicht, genommen längs der Linie 12-12 der Fig. 10,
Fig.13 eine Schnittansicht, genommen längs der Linie 13-13 der Fig. 10,
Fig.14 eine senkrechte Schnittansicht der Leimvorrichtung, die Leim dem Leimrad zuführt,
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Fig. 15 eine Schnittansicht/ genommen längs der Linie 15-15 der Fig. 14,
Fig. 16 eine Ansicht/ gesehen von der Linie 16-16 der Fig. 15 aus,
Fig. 17 eine Teilschnittansicht, genommen längs der Linie 17-17 der Fig. 16,
Fig. 18 eine Seitenansicht der Vakuumetikettentrommel mit Darstellung einer Behälterfordereinrichtung,
Fig. 19 eine Draufsicht auf eine andere Ausführungsform einer Behälterfördervorrichtung, zusammen mit der Vakuumetikettentrommel,
Fig. 20 eine schematische Ansicht einer Steuereinrichtung,
Fig. 21 eine Draufsicht auf die Etikettentrommel und ein Sternrad, wobei eine abgeänderte Ausführungsform der Kissen in der Etikettentrommel gezeigt ist,
Fig. 22 eine Schnittansicht der Etikettentrommel, und zwar längs des Durchmessers der Trommel
und
Fig. 23 eine Draufsicht auf die Etikettentrommel und das Abtrennmesser.
In Fig. 1 ist die Vorrichtung im allgemeinen mit 10 bezeichnet. Diese Vorrichtung weist einen Etikettenvorrat auf und eine Rolle 12, von dem der Etikettenvorrat abgezogen wird. Der Etikettenvorrat kann eine kontinuier-
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liehe Bahn, ein kontinuierlicher Streifen oder ein kontinuierliches Filnunaterial sein, welches gegebenenfalls vorbedruckt ist. Es kann sich auch um eine andere Form von Etiketten handeln. Die Rolle 12 dreht sich um eine Achse 13. Die Station 14 ist eine Etiketten-Vorfördereinrichtung und ein Vorspeicher, wobei diese Einrichtung dazu dient, eine vorbestimmte Länge an Etikettenvorrat von der Rolle abzuziehen und diese Länge in Form einer Schleife zu speichern, wie es noch beschrieben werden soll Eine hin- und hergehende Etikettenfördereinrichtung 15 ist vorgesehen und dient dazu, intermittierend eine einzelne Etikettenlänge einer Etikettenabtrennstation 16 zuzuführen. Eine sich drehende Vakuum-Etikettenfordertrominel 17 nimmt die Etiketten von der Abtrennstation auf und führt diesen Behälter in einer Etikettenanbringstation 18 zu.
Es sei nunmehr auf die Fig. 2 und 4 Bezug genommen. Das Etikettenvorratsband 11 wird über eine Führungsrolle 30, die an einer Welle 30a befestigt ist, zugeführt und dann über eine Führungsrolle 31, die an einer Welle 31a befestigt ist. Danach wird dieses Etikettenvorratsband zwischen einer Antriebsrolle 32, die an einer Welle 32a befestigt ist, und einer Andruckrolle 33, die an einer Welle 33a befestigt ist, hindurchgeführt. Die Rollen 32 und 33 verlaufen zueinander parallel. Die Antriebsrolle 32 wird kontinuierlich vom nicht dargestellten Hauptantrieb der Maschine angetrieben, der ebenfalls dazu dient, bestimmte andere Teile der Maschine anzutreiben. Die Antriebsrolle 32 führt das Etikettenvorratsband mit einer Geschwindigkeit zu, die auf die Maschine als Ganzes abgestellt ist. Das Etikettenvorratsband wird durch die Rollen 32 und 33 einem Schleifensammler 34 zugeführt,
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dessen Funktionsweise noch beschrieben werden soll. Die Welle 31a ist in einer Konsole 31b gelagert. Die Wolle 32a (Fig. 4) ist in einem Lager 35 gelagert, welches in einer Rahmenplatte 36 montiert ist. Die Welle 32a erstreckt sich unter das Lager und ist mit einer Kurbel 37 urd einem Kettenrad 38 verbunden. Das Kettenrad wird vom Hauptantrieb der Maschine angetrieben. Die Kurbel 37 betätigt den hin- und hergehenden Etikettenvorschub 15, wie es noch beschrieben werden soll.
Die Andruckrolle 33 ist an den Enden von Armen 45 montiert, die an einer Hülse 46 befestigt sind, die drehbar an einer Welle 47 gelagert ist, die am Rahmen montiert ist. An der Hülse 46 ist ein Arm 48 montiert, dessen äusseres Ende (unteres Ende in Fig. 2) mit der Kolbenstange 49 eines Hydraulikzylinders 50 drehbar verbunden ist. Das andere Ende dieses Hydraulikzylinders ist schwenkbar an einer Rahmenkonsole 51 montiert. Durch die Betätigung des Hydraulikzylinders 50 in einer noch zu beschreibenden Weise wird die Andruckrolle 33 in einen tangentialen Kontakt mit der Antriebsrolle 32 verschwenkt, die sich dauernd dreht, und dadurch wird der Etikettenvorrat zwischen den Rollen erfaßt und von der Folie 12 mit einer Geschwindigkeit abgezogen, die in einem proportionalem Verhältnis zur Hauptbetriebsgeschwindigkeit der Maschine steht. Wenn eine vorbestimmte Länge des Etikettenvorratbandes von der Rolle abgezogen ist, wird die Andruckrolle 33 aus der Anlage gegen die Antriebsrolle 32 herausgeschwenkt, die sich ihrerseits weiterdreht, und es wird kein weiteres Etikettenvorratsband mehr von der Vorratsrolle abgezogen.
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Der Schleifensammler 34 weist einen trogartigen Bauteil 60 auf, der durch im Abstand voneinander angeordnete, parallele, senkrechte Wände 61 und eine Bodenplatte gebildet wird. Die Eintrittsenden der Wände sind bei 62a abgeschrägt, damit das Etikettenband leicht in diesen Sammler eintreten und austreten kann, wenn es sich durch diesen Trog hindurch in der Form einer offenen oder U-förmigen Schleife 11L hindurchbewegt und das Etikettenband wird gegen die Seiten des Troges durch die Rolle 32 und einer Rolle 63 gehalten, welche an einer Welle 63a drehbar gelagert ist, die ihrerseits am Rahmen montiert ist. Der Trog 60 ist an zwei Ständern 65 montiert, die Schlitze 66 aufweisen, welche Spannschrauben 67 aufnehmen, die ihrerseits Köpfe 67a haben und die sich durch diese Schlitze 66 hindurcherstrecken und mit ihren Enden in Muttern eingeschraubt sind, die an den Wänden 61 des Troges befestigt sind. Durch ein Lösen der Schrauben 67 kann der Trog in eine geeignete Stellung angehoben oder abgesenkt werden und dann in der eingestellten Lage durch ein Anziehen der Schrauben festgespannt werden.
Ein Schleifenfühler wird durch eine Lichtschranke 7 5 gebildet. Ein Teil dieser Schranke sendet einen Lichtstrahl aus und der andere Teil dieser Schranke ist eine Fotozelle. Diese Lichtschranke und ihre Montage ist am besten in Fig. 9 zu erkennen. Teile der Lichtschranke sind an Ständern 65 montiert, und zwar höheneinstellbar, wobei die Höheneinstellmontage die gleiche ist wie die Montage des Troges 60. Es werden gleiche Bezugszeichen verwendet. Der Lichtstrahl zwischen Teilen der Lichtschranke wird unterbrochen, wenn die Schleife 11L zwischen diesen Teilen angeordnet ist. Wenn die Schleife sich verkürzt, so daß sie nicht mehr länger den Lichtstrahl
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unterbricht, so wird ein Signal erzeugt, und dies bewirkt, daß der Zylinder 50 betätigt wird, um die Andruckrolle 33 in Anlage gegen das Etikettenvorratsband 11 und die Antriebswalze 32 zu drücken. Dadurch wird wieder Etikettenvorratsband von der Vorratsrolle abgezogen. Durch noch zu beschreibende Einrichtungen wird die Förderung des Etikettenvorrates zur Schleife 11L nicht in dem Augenblick beendet, in dem die Schleife den Lichtstrahl unterbricht, sondern nachdem eine vorbestimmte Länge des Etikettenvorratsbandes von der Vorratsrolle abgezogen wurde. Eine derartige vorbestimmte Länge umfaßt mehrere Etikettenlängen derart, daß die Länge des Etikettenvorratsbandes in dem Teil der Schleife, die sich über die Sichtlinie der Lichtschranke 75 hinweg erstreckt, ausreichend groß ist, um mehrere Etiketten der größten vorgesehenen Länge zur Verfügung zu haben. Mittels der Schleife 11L wird bewirkt, daß der einzige Widerstand, der auf den hin- und herbeweglichen Etikettenförderer außer der Reibung einwirkt, die Kraft ist, die erforderlich ist, eine Etikettenlänge von einer freien Schleife abzuziehen. Es ist keine Kraft erforderlich, um den Kettenvorrat von der Rolle 12 abzuziehen.
Der Etikettenvorrat läuft um die Rolle 63 und eine Rolle 76 herum und dann zu einer Etikettenführung 77. Diese Führung weist im Abstand voneinander angeordnete parallele Führungsstangen 78 auf, die in der gleichen senkrechten Ebene angeordnet sind. Ihre aufeinanderzu weisenden Kanten weisen Nuten 79 auf, welche die einander gegenüberliegenden Kanten des Etikettenvorratsbandes aufnehmen und führen, Die Gesamthöhe der Stangen 78 und ihr relativer Abstand zueinander wird durch Halterungen 85 auf beiden Seiten der Stange eingestellt. Die Beschreibung einer derartigen
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Halterung 85 reicht aus, da die andere identisch ist.
Es sei nunmehr auf die Fig. 2, 4 und 8 Bezug genommen. Ein Ständer 86 ist am Rahmen angeschraubt und weist einen Schlitz 87 auf (Fig. 4) , durch den hindurch sich eine Schraube 88 erstreckt. Diese Schraube weist einen Kopf 88a auf. Die Schraube 88 ist in einen Bund 89 hineingeschraubt, der eine Schraube 90 trägt, die ihrerseits einen Kopf 91 hat. Haletrungskonsolen 92 sind an den Stangen 78 befestigt und erstrecken sich nach innen und werden von der Spindel 90 geführt. Die Spindel 90 kann sich frei im Bund 89 drehen und weist mit diesem keine Schraubverbindung auf. Die Spindel 90 weist ein Linksund ein Rechts-Gewinde auf. Eines dieser Gewinde befindet sich oberhalb des Bundes 89 und das andere unterhalb dieses Bundes. Wenn die Spindel 90 in einer Richtung mittels ihres Kopfes 91 gedreht wird, so bewegen sich die Führungsstangen 78 weiter voneinander fort, und wenn in der entgegengesetzten Richtung gedreht wird, so werden diese Stangen dichter zueinander hin gebracht. Diese Einstellung ist vorgesehen, um eine Anpassung an ein Etikettenvorratsband von gegebener Breite zu ermöglichen. Zur Gesamthöheneinstellung der Führungsstangen 78 wird der Bund 89 oder eine Verlängerung desselben im Schlitz 87 des Ständers 86 nach oben oder unten bewegt. Wenn sich die Stangen in der gewünschten Stellung befinden, wird die Schraube 88 festgezogen, um diese in der gewünschten Lage zu halten.
Es sei nunmehr auf die Fig. 3 und 5, sowie auf die Fig. Bezug genommen. Der intermittierende Vorschub des Etikettenvorratsbandes aus der Schleife 11L durch die Führungsstangen 78 beginnt mit der Kurbel 37 (Fig. 4), die einen
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Arm 101 aufweist, in dessen einem Ende bei 101a ein Ende einer Spindel 102 gelagert ist, wobei das andere Ende bei 103 im Arm drehbar gelagert ist. Die Spindel 102 weist einen Kopf 104 auf, mit der diese Spindel gedreht werden kann. Eine Mutter 105 ist auf die Spindel 102 aufgeschraubt und weist eine Gewindewelle auf, deren eines Ende sich in einen Schlitz 106 im Arm 101 bewegen kann. Das andere Ende ist drehbar mit einem Gestänge 107 verbunden, welches mit einem anderen Gestänge 108 über eine Verbindungsstange 109 verbunden ist, die einen Längsschlitz 11O aufweist, durch den hindurch sich Schrauben 111 erstrecken. Die Schrauben 111 sind in die Gestänge 107 und 108 eingeschraubt.
Es ist zu erkennen, daß derHub oder der Ausschlag der Kurbel dadurch eingestellt werden kann, daß zuerst eine Mutter 105a gelöst wird. Dann wird der Kopf 104 der Spindel 102 gedreht, um die Mutter 105 vorwärts (nach links bei der Betrachtung der Fig. 4) zu bewegen, um den Ausschlag zu erhöhen oder rückwärts (nach rechts bei der Betrachtung der Fig. 4), um den Ausschlag der Kurbel zu vermindern. Dann wird die Mutter 105a festgezogen, um die Mutter 105 in der eingestellten Stellung zu halten. Das Gestänge 107, 108 wird dadurch eingestellt, daß die Schrauben 111 gelöst werden und das Verbindungsgestänge 110 eingestellt wird. Danach werden die Schrauben 111 angezogen. Diese Einstellung ist für die Ketten unterschiedlicher Längen vorgesehen und dazu,die Förderschuhe 151 und 152, die noch beschrieben werden sollen, so dicht wie möglich zum Ende ihres Vorschubes zum Schneidemechanismus hin zu bringen.
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Es sei nunmehr auf die Fig. 3 und 5 Bezug genommen. Ein Gleit- und Montageblock 112 ist vorgesehen, der auf Führungsstangen 113 gleiten kann. Eine dieser Führungsstangen ist mit voll ausgezogenen Linien in Fig. 5 dargestellt, und beide sind gestrichelt in Fig. 3 gezeigt. Dieser Schlitten 112 weist glatte Bohrungen 112a auf, so daß er frei an den Führungsstangen 113 gleiten kann. Durch Einstellung des Hubes der Kurbel 37, wie es im Vorstehenden beschrieben wurde, wird ebenfalls der Hubweg des Schlittens 112 und des von diesem getragenen Mechanismus entsprechend der Etikettenlänge eingestellt, wodurch die Amplitude des intermittierenden Etikettenvorschubes bestimmt wird.
Es sei nunmehr auf Fig. 3 Bezug genommen. Ein Etikettengreifer 120 ist vorgesehen, der das Etikettenvorratsband erfaßt, wenn der Schlitten 112 zurückgezogen ist, d. h. wenn er sich bei der Betrachtung der Fig. 3 und 5 in seiner rechts liegenden Endlage befindet. Dann zieht dieser Greifer eine Länge des Etikettenvorratsbandes (eine Etikettenlänge) vor, wenn der Schlitten 112 bei der Betrachtung der Fig. 3 und 5 nach links bewegt wird. Der Greifer 120 weist einen ersten Schuh 121 auf, der fest am Schlitten 112 montiert ist und sich mit diesem hin- und herbewegt und einen zweiten verschwenkbaren Schuh 122, der sich ebenfalls zusammen mit dem Schlitten 112 hin- und herbewegen kann und der so montiert ist, daß er hin und her verschwenkt werden kann, und zwar bei der Betrachtung in Fig. 3 auf- und abwärts zum stationären Schuh und zum Vorratsband 11 hin und von diesen Teilen fort. Beide Schuhe sind aus Gummi oder einem anderen geeigneten Material hergestellt, welches in der Lage ist, das Etikettenvorratsband fest zu erfassen und dieses ohne Gleiten halten kann, wobei gleichzeitig eine Beschädigung des
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Etikettenvorratsbandes ausgeschaltet werden soll. Die Schuhe 121 und 122 werden von Halterungen 123 und 124 getragen. Die Halterung 123 trägtden festen Schuh 121 und die Halterung 124 trägt den verschwenkbaren Schuh 122. Der stationäre Schuh 121 und seine Halterung werden von einem Ständer und dessen Winkelverlängerung 125 getragen, die am Schlitten 112 montiert sind. Die Halterung und Verschwenkeinrichtung des verschwenkbaren Schuhes 122 weist einen Hydraulikzylinder 126 auf, der bei 126a schwenkbar an einer Konsole 127 montiert ist, die am Schlitten 112 befestigt ist. Dieser Zylinder weist eine Kolbenstange 128 auf, die bei 129 schwenkbar mit einer Querwelle 130 verbunden ist, die drehbar im Schlitten 112 und in verschiedenen Rahmenbauteilen gelagert ist, und die durch einen Ring 140 und einen Bund 141 in ihrer Lage festgehalten wird. Der Bund 141 weist eine Einstellschraube 142 auf, die diesen Bund in seiner Stellung hält, jedoch dessen Entfernung oder Verschiebung ermöglicht. Die Welle 130 weist ein flaches Segment 143 auf, an dem ein Arm 144 durch Schrauben 145 festgespannt ist. Der Arm 144 trägt an seinem äußeren Ende (linkes Ende in Fig. 3) den Halter 124 für den verschwenkbaren Schuh 122.
Wenn sich der Schlitten 112 in seiner vollständig zurückgezogenen Stellung befindet, d. h. bei der Darstellung in Fig. 5 rechts, sind die Schuhe 121 und 122 durch die Lage der Kolbenstange 128 im Zylinder 126 offen. Doch unmittelbar nach Rückkehr der Schuhe in diese zurückgezogene Lage wird der Zylinder 126 betätigt, um den Schuh 122 in Anlage gegen das Etikettenvorratsband und den stationären Schuh 121 zu verschwenken, und dadurch wird das Etikettenvorratsband zwischen den beiden Schuhen festgespannt. Durch die Bewegung der Kurbel 37 und des Schlittens 112 werden
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die beiden Schuhe nach vorn bewegt (bei der Betrachtung der Fig. 3 und 5 nach links), und dadurch wird ein Teil des Etikettenvorratsbandes (eine Etikettenlänge) vorwärtsbewegt, wobei die Länge dieser Bewegung durch den Ausschlag der Kurbel 37 bestimmt wird, der, wie vorstehend beschrieben, eingestellt wurde. Am Ende des Bewegungshubes der Schuhe 121 und 122, die das Etikettenvorratsband erfaßt haben, wird der Zylinder 126 betätigt, um den schwenkbaren Schuh 122 aus der Anlage gegen das Etikettenvorratsband zurückzuschwenken. Dieser Vorgang ist derart eingestellt, daß er abläuft, wenn er eine vorbestimmte Länge des Etikettenvorratsbandes (eine Etikettenlänge) vorwärtsbewegt hat. Die Bewegung der Schuhe 121 und 122 wird jedoch für eine kurze Strecke noch fortgesetzt, beispielsweise 0,8 cm, wenn das Etikett 7,5 cm lang ist. Dies bedeutet, daß die Schuhe 121 und 122 einen etwas größeren Hub durchführen. Dies erfolgt durch die Einwirkung der Lichtschranke. Wenn der Lichtstrahl auf eine Registriermarke am Etikettenvorratsband fällt, wird ein Signal erzeugt, welches anzeigt, daß eine Etikettenlänge vorwärtsbewegt wurde. Die Schuhe 121 und 122 führen ihre Vorwärtsbewegung fort, wie sie mechanisch durch den Hub der Kurbel 37 bestimmt wird, jedoch hat diese weitere Bewegung keine Einwirkung mehr auf das Etikettenvorratsband.
Um das Etikettenvorratsband, nachdem es von den Schuhen 121 und 122 freigegeben wurde, stationär zu halten, ist eine Bremse 150 vorgesehen. Diese Bremse weist einen stationären Schuh 151 auf (rechts in Fig. 3), die von einer Halterung 153 getragen wird, welche gleitbar an einem Ständer 154 montiert ist, der an die Rahmenplatte 36 (Fig. 5) angeschraubt ist und der einen Schlitz 155 hat.
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Die Halterung ist in dem Schlitz 155 gleitbar und wird in einer gewünschten Lage durch Schrauben 156 festgespannt. Der bewegliche Schuh 152 wird durch einen ähnlichen Halter 155a getragen, dessen eines Ende (unteres Ende in Fig. 3) an einer Verlängerung 157 der Kolbenstange 158 eines Hydraulikzylinders 159 befestigt ist. Dieser Zylinder ist an einer Konsole 160 montiert. Die Konsole 160 hat eine schwalbenschwanzförmige Verbindung mit einer Rahmenkonsole 161. Wenn die Höhe der Konsole 160 und des Zylinders 159, und damit die Höhe des beweglichen Schuhes 152 in gewünschter Weise eingestellt sind, erfolgt eine Verriegelung in dieser eingestellten Lage durch eine Schraube 163. Durch noch zu beschreibende Einrichtungen wird der bewegliche Schuh 152 in zurückgezogener Lage gehalten, in der er das Etikettenvorratsband freigibt, wie es in Fig. 3 gezeigt ist, und zwar von Beginn der Vorwärtsbewegung der Schuhe 121 und 122 an. In dem Moment, in dem der schwenkbare Schuh 122 aus der Einspannstellung heraus geschwenkt wird, wenn er sich dem Ende seines Vorwärtshubes nähert, wird der Zylinder 159 betätigt, um den beweglichen Schuh 152 in seine Klemmstellung zu bringen, um das Etikettenvorratsband stationär zu halten, bis der nächste Förderhub der Schuhe 121 und 122 beginnt.
Die Trennstation 16 (Fig. 3, 5, 6 und 7) weist ein bewegliches Trennelement 170 auf, das eine Schneidkante 171 hat und ein festes Abscherelement 172. Das bewegliche Trennelement 170 ist an Armen 173 montiert, die drehbar an einem Bund 174 montiert sind, der seinerseits über einen Arm 17 5 mit einem Bund 176 verbunden ist, der an einem abgeflachten Segment 177 einer Welle 178 festgespannt ist, die in Rahmenbauteilen drehbar gelagert ist. Ein Ende
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(bei der Betrachtung der Fig. 5 das untere) der Welle 178 weist einen Arm 179 auf, der schwenkbar bei 180 (Fig. 7) mit dem Ende der Kolbenstange 181 des Hydraulikzylinders 182 verbunden ist, welcher bei 183 an einer Rahmenkonsole 184 schwenkbar gelagert ist. Die Konsole 184 ist am Rahmen mittels Schlitzen 185 und Schrauben 186 einstellbar. Einstellbare Anschläge 187 sind vorgesehen, um den Ausschlag des Armes 179 und damit des beweglichen Messers 170 zu begrenzen. Eine Feder 190 ist mit einem Ende an einem Ständer 191 befestigt, und das andere Ende der Feder ist an einem Zapfen 192 befestigt, der sich von einem der Arme 173 aus erstreckt, und dient dazu, während der Bewegung des beweglichen Messers 170 die Bewegung auf eine einzige Ebene zu beschränken. Diese Ebene wird durch Anlage einer Verlängerung 170a (Fig. 6) des beweglichen Messers 170 am oberen Abschnitt des stationären Messerteils 171 bestimmt. Wenn sich das bewegliche Messer 170 in Richtung des in Fig. 6 dargestellten Pfeiles bewegt, schneidet es das Etikettenvorratsband durch und trennt ein Etikett ab.
Jedes abgetrennte Etikett 200 (Fig. 3) wird auf eine Vakuum-Etiketteniibertragungstrommel 201 übertragen. Vorzugsweise wird jedes Etikett durch Unterdruck an einem Kissen 202 an der Trommel gehalten, ehe es abgeschnitten wird. Dieses Merkmal wird im folgenden im einzelnen noch unter Bezugnahme auf Fig. 1O beschrieben. Wie die Fig. 10, 11, 12 und 13 zeigen, ist eine Antriebswelle 203 vorgesehen, die in zeitlich abgestimmter Beziehung von der Hauptantriebswelle der Maschine angetrieben wird, und diese Welle wird von einem Lager 204 getragen, welches am Rahmen der Maschine angeschraubt ist. Wie noch in Verbindung mit Fig. 20 erläutert werden soll, weist die Antriebswelle 203 eine Kupplung und eine Bremse
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auf, jedoch sind beide nicht dargestellt. Wenn die Bremse gelöst und die Kupplung eingerückt ist, werden die Welle 203 und die Etikettentrommel 201 gedreht, und wenn die Bremse angezogen und die Kupplung gelöst ist, sind diese Teile abgestoppt. Eine Schraube 205, die einen Kopf 206 und einen Flansch 207 aufweist, ist in das obere Ende der Antriebswelle 203 eingeschraubt und dient dazu, verschiedene Teile zusammenzuhalten, die im folgenden aufgezählt werden. Ein erstes unteres Drehglied 208 ist vorgesehen und weist einen Flansch 209 auf und ferner eine mittlere Bohrung 210. Es ist ferner eine obere Verlängerung 211 vorgesehen, die eine Fortsetzung der Bohrung 210 aufweist. Ein stationäres Ventilglied 212 sitzt im Gleitkontakt auf der oberen Oberfläche des Drehgliedes 208 und weist einen mittleren Kanal 213 auf, der mit Gleitsitz auf der Verlängerung 211 sitzt und weist ferner einen Unterdruckkanal 214 auf, der sich zur Oberseite des Drehgliedes 208 hin öffnet. Ein Ring 215, der einen Flansch 216 aufweist, sitzt auf dem statiobären Glied 212 und ist bei 225, 226 mit der Verlängerung 211 verkeilt, so daß sich dieser Ring 215 und das Drehglied 208 miteinander drehen. Eine Kappe 227 weist einen axialen Kanal 227a auf, und diese Kappe sitzt über der Verlängerung 211 und sitzt auf dem oberen Ende der Verlängerung und hat zu diesem Zweck eine Buchse 228a. Buchsen 229 und 230 sind in der Kappe 227 und im Flansch 217 ausgebildet, in denen eine Feder 231 sitzt. Es sind mehrere derartige Federbuchsen und Federn vorgesehen, wobei lediglich ein Satz in Fig. gezeigt ist. Die Schraube 205 ist derart angezogen, daß sie die verschiedenen Teile, wie in den Fig. 11 und 12 gezeigt, zusammenhält, wobei eine Drehung der Teile 208, 216 und 227 relativ zum stationären Teil 212 ermöglicht wird.
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Es sei nunmehr auf Fig. 11 Bezug genommen. Der Drehteil 208 weist einen gekrümmten Kanal 240 auf, der mittels eines flexiblen Schlauches 241 mit einem Kanal 242 verbunden ist, welcher in einem Rand segment 24 3 ausgebildet ist. Das obere Ende dieses Kanals ist mittels einer Schraube 242a verschlossen. Abzweigungskanäle 244 und 245 im Randsegment 243 und im Kissen 202 führen Unterdruck der Oberfläche des Kissens zu. Die gekrümmten Kanäle 240, (die sich drehen) und 214, (der stationär ist) sind derart orientiert (Fig. 10), daß, wenn sich ein Kissen in Richtung des Uhrzeigerdrehsinns bei Betrachtung der Fig. 10 der Trennstation nähert, ein Unterdruck zugeführt wird, um das Etikett am Kissen zu halten. Der Kanal 240 ist (Fig. 10) mittels eines Nippels 246 und eines Rohres 247 mit einer nicht dargestellten Vakuumpumpe verbunden. Die relativen Lagen der gekrümmten Kanäle 214 und 240 sind derart, daß der Unterdruck dem Kissen 202 von dem Zeitpunkt an zugeführt wird, in dem ein Etikett der Trommel zugeführt wird, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Etiketten die Etikettierstation erreichen. Die Lage ist ferner derart, daß die Unterdruckzuführung in der Etikettierstation unterbrochen wird, um das Etikett an einen Behälter abzugeben.
Es sind zwei Randsegmente 243 vorgesehen und an jedem ist ein Kissen 202 befestigt, die um 180 voneinander getrennt sind. Es mag selbstverständlich ein einzelnes Randsegment und Kissen vorgesehen sein, und es können auch mehr als zwei Randsegmente und Kissen vorgesehen sein. Da der Aufbau eines jeden Randsegmentes und Kissens der gleiche ist, genügt die Beschreibung eines derartigen Elementes.
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Es sei auf die Fig. 10 und 12 Bezug genommen. Es ist eine Stange 260 vorgesehen, die in einer öffnung 261 des Flansches 209 des Drehteiles 208 montiert ist und mittels einer Schraube 262 und Ringen 263 und 264 gehalten wird. Drehbar an der Stange 260 ist mittels Buchsen 265 eine Hülse 266 gelagert, die einen inneren Randabschnitt aufweist und einen horizontalen Flansch 267 (Fig. 10), an dessen Unterseite des äußeren Randsegments 243 mittels einer Schraube 268 befestigt ist. Die beiden Randsegmente 243 und 266 sind gekrümmt und überlappen sich und die Bogen sind Kreissektoren, die koaxial zur Antriebswelle 203 verlaufen. Die Hülse 266 weist einen Hebelarm 270 (Fig. 10) auf, dessen von der Hülse entfernt liegendes Ende durch eine Feder 271 beaufschlagt wird, die in einer Buchse 272 im Hebel sitzt und in einer Buchse 273 im Flansch 208 (Fig. 13).
Die Feder 271 drückt die Randabschnitte 243 und 266 und damit das Kissen 202 nach innen zur Welle 203 hin und versucht dadurch, das Kissen außer Kontakt mit einem Leimrad 27 4 zu halten, welches Leim der freiliegenden Oberfläche des Etikettes 220 zuführt, wobei es sich hier um die Oberfläche handelt, die auf die Behälteroberflache aufgebracht werden soll. Die Randsegmente 266 und 243 werden normalerweise in ihrer äußeren Betriebsstellung gehalten, damit das Etikett 200 in Kontakt mit dem Leimrad geraten kann. Dies erfolgt durch in Fig. 11 dargestellte Mittel. Eine Platte 280 ist an der inneren Oberfläche des Randsegmentes 243 durch Schrauben 281 befestigt und weist eine Kante 292 auf, die sich unter das Randsegment 243 erstreckt und die Spitze 284 einer Klinke 285 berührt, die bei 290 am Drehteil 208 schwenkbar befestigt ist. Die Klinke 285 wird in ihrer normalen Sperr-
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stellung, die in Fig. 11 gezeigt ist, durch eine Feder
291 gehalten, die .mit der Klinke 285 und mit einem Stift
292 verbunden ist, welcher vom Drehteil 208 getragen wird. Während des normalen Betriebes wird jedes Etikett am Kissen 202 bei jeder Umdrehung der Welle 203 von dem Leimrad 274 berührt. Wenn jedoch ein Etikett fehlt, was hier noch beschrieben werden soll, so wird ein Hydraulikzylinder 300 (Fig. 10) betätigt, der an der Rahmenkonsole 301 befestigt ist und eine Kolbenstange 302 und eine Verlängerung 303 aufweist. Am Ende der Verlängerung 303 ist ein Nockenblock 304 befestigt, der eine Nockenoberfläche 305 aufweist. Die Betätigung des Zylinders 300, durch die die Kolbenstange 303 und der Nockenblock 304 ausgefahren werden, bewirkt, daß der Nockenblock die Klinke 285 bei der Betrachtung der Fig. 11 entgegengesetzt zur Uhrzeigerdrehrichtung verschwenkt. Das Lösen der Klinke 28 5 ermöglicht es der Feder 271 (Fig. 10), die Randsegmente 266 und 243 und das Kissen 202 bei der Betrachtung der Fig. entgegengesetzt zur Uhrzeigerdrehrichtung zu verschwenken. Das Kissen geht deshalb am Leimrad 274 vorbei, ohne dieses zu berühren. Eine derartige Berührung würde Leim direkt auf das Kissen auftragen und dieses verschmutzen, also daß das nächste Etikett, welches diesem Kissen zugeführt wird, auf der Seite verschmiert wird, welche später freiliegt, wenn das Etikett auf den Behälter aufgebracht ist. Außerdem werden die Bohrungen im Kissen,über die der Unterdruck zugeführt wird, verschmiert und verschmutzt.
Wenn dieses Kissen, welches außer Kontakt mit dem Leimrad verschwenkt wurde, sich an der Etikettier station vorbeibewegt hat und in seine Ausgangslage zurückgekehrt ist, wirkt ein Nocken 310 (Fig. 10) , der am Rahmen befestigt ist und eine aufsteigende Neigung 311, einen
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Hochpunkt 312 und eine absteigende Neigung 313 hat, gegen einen Nockennachläufer 314 (Fig. 11) ein. Dieser Nockennachläufer ist am Flansch des inneren Randsegmentes 266 montiert und verschwenkt die Randsegmente 243 und 266 und das Kissen 202 bei der Darstellung in Fig. 10 in Richtung des Uhrzeigerdrehsinnes. Wenn ein Etikett dem Kissen zugeführt wird, wobei es sich um den Normalfall handelt, wird der Nockenblock 304 zurückgezogen und die Platte 280 liegt gegen die Oberseite der Klinke 285 an. Wenn die Platte 280 durch den Nocken nach außen verschwenkt wird, geht sie an der Klinke vorbei, die dann ihrerseits in Richtung des Uhrzeigerdrehsinns (Fig. 11) verschwenkt wird. Wenn die Platte über die absteigende Neigung 313 des Nockens 310 nach unten gleitet, wird die Platte 280 nach innen zurück durch die Kraft der Feder 271 bewegt, wird jedoch dann durch die Klinke 281 gegen jede weitere Einwärtsbewegung gestoppt. Das Kissen nimmt dadurch seine Betriebsstellung wieder ein, in der ein vom Kissen getragenes Etikett 200 mit dem Leimrad 274 in Kontakt gebracht wird.
Es sei nunmehr auf die Fig..14 bis 17 Bezug genommen. Es ist eine Leimbaugruppe 320 vorgesehen, die das Leimrad 274 aufweist. Das Leimrad weist ein Schutzgehäuse 274a (Fig. 15) auf. Diese gesamte Baugruppe ist an einer Rahmenplatte montiert und wird durch eine Welle 321 angetrieben, die ihrerseits vom Hauptantrieb der Maschine mit einer Drehzahl angetrieben wird, die proportional zur Drehzahl des Hauptantriebes ist. Die Baugruppe weist einen Leimtopf 322 auf, der einen massiven Boden 323 hat, welcher elektrische Heizelemente 323a einschließt und Rippen 324 hat, um Wärme in die Leimschmelze abzugeben. Ein Dichtungsring 325 bildet eine Dichtung gegen die Rahmenplatte,
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an der die Baugruppe montiert ist. Die Rahmenplatte weist eine öffnung 326 auf, in der ein abnehmbarer Deckel 330 sitzt, der doppelwandig ausgebildet ist und zwei Wände 327 und 328 hat, die durch Distanzstücke 329 im Abstand voneinander gehalten werden, um einen Isolationsluftraum zu bilden, so daß der Deckel mittels seines Handgriffes 331 abgenommen werden kann, ohne daß die Hand des Bedienungspersonals verbrannt wird. Eine Leimpumpe ist in Form einer Zahnradpumpe 345 vorgesehen, die von einer Welle 346 in einem Rohr 347 angetrieben wird. Die Welle 346 wird durch die Antriebswelle 321 in noch zu beschreibender Weise angetrieben. Die Zahnradpumpe 345 kann eine übliche Zahnradpumpe von geeigneter Größe in einem Gehäuse 348 sein und weist einen Einlaß 349 und einen Auslaß 349a auf. Oberhalb der Zahnradpumpe ist ein Ringkanal 3 51 zwischen dem Rohr 347 und der Welle 346 vorgesehen, und dieser Ringkanal bildet eine Leitung für den Leim, wenn dieser aus dem Leimtopf herausgepumpt wird. Die Welle 346 ist in einer Buchse 354 drehbar gelagert und mit einem Zahnrad 355 verkeilt, welches seinerseits von einem Zahnrad 356 angetrieben wird, das am Leimrad 274 befestigt ist. Dadurch wird ein gemeinsamer Antrieb für das Leimrad 274 und die Leimpumpe 345 geschaffen. Dieser gemeinsame Antrieb wird von der Welle 321 angetrieben und deshalb vom Hauptantrieb der Maschine, und zwar mit einer proportionalen Drehzahl. Das oberste Ende der Welle 346 ist drehbar in einer. Buchse 365 in einer Deckelplatte 366 gelagert, die bei 367 an einen Flansch 369 des Gehäuses 346 der Zahnradpumpe 345 angeschraubt ist. Ein Bund 369, der von einer Einstellschraube 370 gehalten wird, hält die Welle 347 am Deckel, ermöglicht jedoch, falls gewünscht, den Ausbau.
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Es sei nunmehr auf Fig. 15 Bezug genommen. Ein Kanal 371 verbindet das Innere des oberen Endes der Zahnradpumpe mit einem Kanal 372, der durch Platten 373 gebildet wird, die miteinander verschraubt sind. Der Kanal 37 2 weist einen abgeschrägten Auslaß 374 auf, der etwa parallel zum Umfang des Leimrades 274 verläuft. Ein Abstreichmesser 375 ist an einer der Platten 373 mittels einer Platte 379 und Schrauben 380 befestigt (Fig. 16 und 17). Ehe die Platte 379 festgezogen wird, werden die Schrauben 381 manipuliert, um die äußere Kante des Abstreichmessers dicht bei der Oberfläche des Leimrades anzuordnen. Die senkrechte Länge des Abstreichmessers ist, wie Fig. 16 zeigt, derart gewählt, daß die gesamte Fläche des Leimrades, auf die Leim aufgebracht wird, überstrichen wird.
Der Leim, der geschmolzen im Leimtopf 322 gehalten wird, wird kontinuierlich der gewünschten Fläche der zylindrischen Oberfläche des Leimrades zugeführt und wird gleichförmig durch das Abstreichmesser 37 5 aufgetragen. Die richtige Zufuhrgeschwindigkeit des Leimes verändert sich mit den Betriebsbedingungen, beispielsweise mit der Art des Leimes und/oder der Art der Behälter, auf die die Etiketten aufgebracht werden sollen und/oder der Art und der Größe der Etiketten. Möglicherweise spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle. Diese richtige Zufuhrgeschwindigkeit kann gesteuert werden, ohne die Drehzahl der Zahnradpumpe zu ändern, die mit einer Drehzahl umläuft, die proportional zur Maschinengeschwindigkeit ist. Die Steuermittel sind in Fig. 15 gezeigt. Eine Rückleitung 390 ist in einerder Platten 373 ausgebildet und ein Rückführungsrohr 391 führt einen Teil des Leimes zum Leimtopf zurück,
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so daß dieser Teil das Leimrad 27 4 nicht erreicht. Zwei Einstellschrauben 392 und 393 sind vorgesehen, von denen sich eine (392) in den Kanal 372 hineinerstreckt und die andere (393) in den Kanal 391. Diese Einstellschrauben werden derart betätigt, daß die richtige Leimmenge dem Leimrad zugeführt wird, beispielsweise eine Menge, die ausreicht, um die Oberfläche eines Etikettes in ausreichender Weise zu beschichten, ohne daß ein großer Überschuß vorhanden ist.
Der zulässige Überschuß wird zu dem Leimtopf 322 dadurch zurückgeführt, daß er in einen Ringkanal 394 (Fig. 14) tropft, der in einem Gußstück 395 ausgebildet ist, wobei der Leim dann durch eine öffnung 396 in die Rückleitung 391 strömt.
Die Antriebswelle 321 treibt das Leimrad 274 und ebenfalls die Leimpumpe 345 an. Die Welle 321 ist in einem Lager gelagert und weist oberhalb der Rahmenplatte einen Kopf 401 auf, auf dem der geflanschte Boden 402 des Leimrades 274 sitzt. Eine Schraube 403 hält das Leimrad am oberen Ende der Welle 321. Eine äußere Ringnut 404 im Boden des Leimrades 27 4 übergreift einen Ringflansch 405, der zusammen mit dem äußeren Flansch 406 des Gußstückes 395 die Aufnahmerinne zur Aufnahme des Leimes bildet, der vom LeImrad 274 herabtropft. Die Schraube 403 weist eine nach oben gerichtete glatte Verlängerung auf,· die sich in eine Buchse 407 im Boden eines zylindrischen elektrischen Heizers 410 hineinerstreckt, der an der Oberseite durch eine Schraube 411 gehalten wird, die sich durch die Deckelplatte 366 hindurcherstreckt. Der Sitz des Heizers an der Schraube 403 ist lose genug, damit der Heizer, der stationär
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ist, die Drehung des Leimrades 274 nicht hindert, wobei dieser Sitz jedoch fest genug ist, um nachteilige Vibrationen zu verhindern.
Es sei nunmehr auf Fig. 18 Bezug genommen. Ein zylindrischer Behältertyp 420 ist dargestellt und eine Einrichtung 421 zur Förderung der Behälter, die als Sternrad ausgebildet ist, und es wird die Aufbringung eines Etiketts durch die Vakuumtrommel gezeigt. Das Sternrad 421 ist von bekanntem Aufbau und wird schrittweise oder intermittierend durch eine Antriebswelle 423 angetrieben, mit der die Zentralachse 424 des Strenrades 421 durch eine Schraube 425 verbunden ist. Die Welle 423 ist mit einer Bremse und einer Kupplung ausgerüstet, die nicht dargestellt sind. Die Kupplung wird durch den Hauptantrieb der Maschine betätigt. Wenn die Bremse angelegt und die Kupplung gelöst ist, ruht das Sternrad, und wenn die Bremse gelöst ist und die Kupplung eingerückt ist, wird das Sternrad gedreht. Die Zentralachse 424 weist Flansche 426 auf, an die Platten 328 angeschraubt sind, um Taschen zu bilden, beispielsweise die vier Taschen 429, die in Fig. 1 dargestellt sind. Jede Tasche hat eine derartige Größe und Form, um einen Behälter aufzunehmen, wie es in den Fig. 1 und 18 gezeigt ist. Diese Platten sind Austauschteile und können ersetzt werden, wenn immer Behälter durch die Maschine laufen, deren Größe eine Änderung erforderlich machen. Die Behälter werden von einer Platte 429a getragen. Sie werden durch irgendeine Fördervorrichtung zugeführt, beispielsweise durch einen Schraubenförderer, oder unter Einwirkung der Schwerkraft. Dann werden sie einer nach dem anderen von den Taschen des Sternrades aufgenommen, welches jeden Behälter in der richtigen Lage in die EtikettierStation bringt. Der Behälter
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wird in dieser Stellung zwischen einem elastischen Kissen 430 an der Zentralachse des Sternrades und dem Kissen 202 an der Vakuumtrommel gehalten. Die Kissen 430 sind frei drehbar an der Zentralachse des Sternrades angeordnet, beispielsweise mittels Buchsen 432 und Hülsen 433. Das Kissen 430 ist an der Hülse 43 3 befestigt.
Im Betrieb wird ein Behälter 420 in die in Fig. 18 gezeigte Lage gebracht und wird in dieser Lage stationär gehalten, mit der Ausnahme, daß er die Freiheit hat, sich um seine eigene Achse zu drehen, wobei ein Kissen 202 der Etikettiertrommel sich vorbeidreht. Der Unterdruck, der das Etikett am Kissen hält, wird unterbrochen, um das Etikett an den Behälter abgeben zu können. Der Behälter wird um seine zylindrische Achse dadurch gedreht, daß er zwischen den beiden Kissen eingespannt ist und durch die Drehung des Kissens 202 um die Achse der Antriebswelle 203. Dadurch wird das Etikett um den Behälter herumgewickelt. Dann beginnt sich das Sternrad 421 wieder zu drehen, um den etikettierten Behälter fortzuschaffen und um den nächsten, noch nicht etikettierten Behälter in die Etikettierstellung zu bringen. Wenn lediglich ein Teiletikett aufgebracht werden soll, welches nicht vollständig um die Behälter herumgewickelt werden soll, kann der Vorgang entsprechend abgeändert werden.
Eine andere Art eines Behälter förderer s ist in Fig. 19 gezeigt, und zwar für Behälter, die nicht zylindrisch sind. Dieser Förderer weist ein Sternrad 441 auf, welches sich mit der Antriebswelle 442 dreht. Das Sternrad 441 hat Taschen 443, die so ausgebildet sind, daß sie Behälter 444 aufnehmen und führen, die flache Seiten 445 haben.
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Diese Behälter werden durch die Etikettierstation durch einen Förderer 446 bekannter Konstruktion hindurchgeführt. Wenn jeder Behälter in der Etikettierstation angeordnet ist, wird ein Etikett aufgebracht. Da das Etikett nicht um die Behälter herumgewickelt wird, ist es vorteilhaft, Andruckrollen 427 und 428 stromab anzubringen, die ein glattes Anbringen des Etiketts am Behälter sicherstellen. Diese Rollen weisen elastische Mäntel auf und sind frei drehbar.
Es sei nunmehr auf die Fig. 21 und 22 Bezug genommen. Das Sternrad 421 weist Taschen 429 auf, in die hinein sich das Kissen 430 am Sternrad erstreckt. Die Etikettiertrommel hat Kissen 202, die mit Führungsrampen 442 am vorderen Ende ausgerüstet sind und mit Nachlauframpen 442a am hinteren Ende. Diese Rampen können aus dem gleichen Material bestehen wie das Kissen 202 und können integral mit dem Kissen 202 ausgebildet und geformt sein. Die Führungsoder Vorlauframpe 442 weist einen geneigten Teil auf, der nach aufwärts schräg verläuft und bei der Darstellung in Fig. 22 nach links von der Trommel aus, und die Rampe endet bei 343 und endet an der Vorderkante des Kissens 202 und etwas unterhalb der äußeren Oberfläche des Kissens 202, etwa in einem Abstand von 0,07 cm unterhalb. Die nachlaufende Rampe 242a hat praktisch dieselbe Form, jedoch umgekehrt.
Wenn ein Behälter in die Etikettierstation gebracht wird und stillsteht, wird er zuerst durch das Sternradkissen 429 nach außen gedrückt. Wenn dann die Vorlauframpe 442 einen zunehmenden radialen Druck auf den Behälter ausübt, wird dieser radial nach innen gegenüber dem Sternrad gedrückt, und dabei wird das Sternradkissen 429 zusammenge-
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drückt. Durch das Eindrücken zwischen der Rampe 442 und dann dem Kissen 202 und dem Sternradkissen 429 wird erreicht, daß der Behälter sich um seine eigene Achse dreht, um das Etikett um diesen herumzuwickeln. Die allmähliche Zunahme des Druckes, die durch die Vorlauframpe 442 erfolgt, unterstützt ein gutes Aufbringen des Etikettes, und die Abnahme des Druckes durch die Nachlauframpe 442a verhindert ein plötzliches Nachlassen des Druckes und ermöglicht ein gutes Kleben am hinteren Ende des Etiketts. Das Überhängen des Etiketts an beiden Enden beschützt die Rampen gegen Leimaustritt. Wenn Leim auf diese Rampen gelangen sollte, wird er nicht auf die innere Oberfläche des nächsten Etiketts aufgebracht, die die äußere wird, wenn es auf den Behälter aufgebracht wird.
Den Zeichnungen und der Beschreibung ist zu entnehmen, daß die Maschine verschiedene Unterbaugruppen aufweist, die Betriebszyklen durchführen, oder die kontinuierlich arbeiten und daß die Maschine selbst einen Gesamtbetriebszyklus durchführt. Der Vorförderer arbeitet intermittierend, während die Antriebswalze 3 2 und das Leimrad 274 kontinuierlich arbeiten. In Intervallen, die von der gesamten Betriebsgeschwindigkeit der Maschine und durch die Stellung der Schleife 11L bestimmt werden, wird die Andruckrolle 33 in Anlage gegen das Etikettenvorratsband und die Antriebsrolle 32 gedrückt, um die Schleife 11L auf ihre maximale Länge zu bringen, und dann wird die Andruckrolle aus der Anlage gegen die Antriebsrolle wieder zurückgezogen. Da ein gewisses Rutschen des Etikettenvorratsbandes zwischen den Rollen 3 2 und 33 statfinden kann, kann die Größe der Schleife 11L nicht ganz genau sein, jedoch bringt diese geringe Ungenauigkeit keine Nachteile mit sich.
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Der hin- und hergehende Vorschub 15 arbeitet kontinuierlich. Der Hub dieses Vorschubes wird durch den Hub oder Aasschlag der Kurbel 37 bestimmt, und die Frequenz wird durch die gesamte Betriebsgeschwindigkeit der Maschine bestimmt. Als Ausgangsstellung für den Zyklus sei angenommen, daß die Bremsschuhe 151 und 152 gegen das Etikettenvorratsband anliegen und dieses in fester Lage halten und daß die Förderschuhe 121 und 122 ausgerückt sind und sich in ihrer hintersten Stellung befinden und für den Beginn eines Förderhubes bereitstehen. Dann werden die Bremsschuhe 151 und 152 vom Etikettenvorratsband gelöst und die Förderschuhe 121 und 122 werden in Anlage gebracht und das Etikettenvorratsband wird nach vorn verschoben. Kurz vor dem Erreichen des Endes des Vorwärtshubes geben die Förderschuhe 121 und 122 das Etikettenförderband frei und die Bremsschuhe 151 und 152 legen sich wieder gegen das Etikettenvorratsband an und bringen des zum Stillstand, wobei dieses Band um eine Etikettenlänge nach vorn gezogen wurde. Wie bereits dargelegt, führen die Förderschuhe 121 und 122 ihre Vorwärtsbewegung bis zu dessen Ende durch und dann kehren sie in die Ausgangsstellung zurück, um den nächsten Zyklus beginnen zu können.
Das Abschermesser 170 arbeitet intermittierend, um ein Etikett einer Länge entsprechend der Vorwärtsbewegung des Etikettenvorratsbandes abzuschneiden. Dieser Vorgang ist vorzugsweise derart eingestellt, daß er in dem Augenblick erfolgt, in dem die Förderschuhe das Band freigeben und die Bremsschuhe sich gegen das Etikettenvorratsband anlegen und dieses zur Ruhe kommt.
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Die Etikettiertroitunel 17 arbeitet intermittierend oder schrittweise. Wenn zwei Kissen 202 vorhanden sind, dreht sich diese bei jedem Schritt um 180°. Wenn ein einziges Kissen vorhanden wäre, würde sie sich um 360 drehen, und wenn mehr als zwei Kissen verwendet werden, verändert sich der Bogen, um den sich die Trommel dreht, entsprechend.
Während eines jeden 180°-Zyklus der Etikettiertrommel führt diese ein Etikett an der Leimstation vorbei, um Leim aufzutragen und ein Etikett durch die Etikettierstation, um ein Etikett auf einen Behälter aufzubringen und um dieses um einen Behälter herumzuwickeln. Dabei bewegt sich das andere Kissen an der Abtrennstation vorbei und nimmt das nächste Etikett auf.
Das Sternrad führt eine Schaltbewegung durch. Nimmt man an, daß vier Taschen verwendet werden, wie es in Fig. 1 gezeigt ist, dreht sich bei jedem Schritt das Sternrad um 90°. Wenn eine größere oder kleinere Anzahl von Taschen verwendet wird, verändert sich der Drehwinkel entsprechend.
Ein bevorzugter Gesamtbetriebszyklus verläuft wie folgt. Es wird auf Fig. 23 Bezu genommen. Das Messer 170 hat gerade ein Etikett abgeschnitten und ist zurückgezogen. Die Bremsschuhe 151 und 152 liegen an un,d die Förderschuhe 121 und 122 sind gelöst und befinden sidh am Ende ihres Vorwärtshubes oder sehr dicht bei dieserrt. Das hintere Ende des Kissens 202 hat gerade das Messer passiert, und das nun abgeschnittene Etikett befindet sich vollständig auf dem Kissen. Vorzugsweise wird die Etikettiertrommel mit einer derartigen Drehzahl betrieben, daß die Lineargeschwindigkeit der Oberfläche des Kissens 202 etwas größer ist als die Lineargeschwindigkeit des Etikettenvorrats-
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bandes, so daß das Etikettenvorratsband auf die äußere Oberfläche des Kissens aufgleitet. Die Beziehung zwischen der Länge des Etiketts und der Länge des Kissens und die zeitliche Abstimmung sind derart, daß, wenn ein Etikett vollständig auf dem Kissen angeordnet ist, dessen Vorderkante etwas über die Vorderkante des Kissens übersteht und daß dessen Hinterende etwas über die Hinterkante des Kissens übersteht. Dadurch wird verhindert, daß Leim auf das Kissen tropfen kann.
In diesem Augenblick kommt die Etikettiertrommel,mit einem Etikett auf dem Kissen zwischen der Abtrennstation und der Leimstation angeordnet, wobei sich das andere Kissen an der Etikettierstation vorbeibewegt hat, zum Stillstand. In diesem Augenblick schaltet das Sternrad 421 derart, daß der nächste Behälter in die Etikettierstation bewegt wird. Der vorher etikettierte Behälter wird aus dieser Station herausgeführt. Dann beginnt die Drehung der Etikettiertroiunel wieder.Das Etikett, welches gerade dem Kissen zugeführt wurde, wird an dem Leimrad vorbeigeführt und das Leimrad trägt Leim auf das Etikett auf und dann wird das Etikett zur Etikettierstation gebracht und durch dieses hindurchbewegt. Dies führt dazu, daß ein Etikett auf den Behälter aufgebracht wird. Dann kommt die Etikettiertrommel wieder zum Stillstand und ein neuer Zyklus beginnt.
Irgendwelche einer großen Vielzahl von mechanischen,elektrischen, elektromechanischen und elektronischen Steuerungen, die im Handel erhältlich sind, können verwendet werden, um den Gesamtbetriebszyklus oder andere Zyklen zu steuern. Eine geeignete und bevorzugte Steuerung ist in Fig. 20 dargestellt.
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Die Etikettiertrommelwelle 203 ist mit einer Bremse und einer Kupplung ausgerüstet, die nicht dargestellt sind. Die Kupplung wird gelöst, wenn die Bremse angelegt wird und umgekehrt. Wenn ein Behälter in der Fühlstation SP (Fig. 1) durch einen nicht dargestellten optischen Sensor festgestellt wird, wird ein Signal einem Relais 500 über einen Zeitschalter 501 zugeführt, der vorzugsweise ein nockenloser Bremsschalter 501 ist. Dieser Schalter ist derart eingestellt, daß dieser das Relais 500 betätigt, um die Bremse zu lösen und die Kupplung einzulegen. Dadurch wird die Etikettiertrommel gedreht. Diese Drehung erfolgt, bis sie durch Einrichtungen, die beschrieben werden sollen, abgestoppt wird. Es ist eine Scheibe 503 dargestellt, die an einer Welle 504 befestigt ist und die zwei Bohrungen 505 aufweist. Die beiden Bohrungen haben einen Abstand von 180 voneinander, und zwar aus dem Grund, weil zwei Kissen an der Etikettiertrommel vorgesehen sind. Eine größere oder kleinere Anzahl von Bohrungen und deren Winkelabstand hängt von der Anzahl der Kissen an der Etikettiertrommel ab. Es sind ferner zwei optische Elemente 506 einer Lichtschranke dargestellt. Die Drehung der Trommel wird fortgesetzt, bis die andere Bohrung 505 in eine Registerlage mit Sichtlinie der optischen Elemente 506 gebracht wird, zu welcher Zeit das Relais 500 betätigt wird, um auf einen Operator 502 einzuwirken, damit die Kupplung gelöst und die Bremse angelegt wird. Auf diese Weise wird die Etikettiertrommel abgestoppt.
Kurz danach wird der Etikettenvorschub begonnen. Ein Schalter 507, der von der Antriebswelle der Etikettiertrommel betätigt wird, schließt, und dadurch wird ein Relais
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betätigt, jedoch unter der Steuerung eines Behälterfühlers, der nicht dargestellt ist und der der gleiche sein kann, wie er im Vorstehenden erwähnt wurde, und eines nockenlosen Grenzschalters 501a, wobei es sich um einen anderen Kanal im Schalter 501 handeln kann. Wenn das Relais 508 betätigt wird, so wird dieses wirksam, um die Bremsschuhe 151 und 152 zu lösen und um die Vorschubschuhe 121 und 122 in die Greiflage zu bringen, wodurch die Vortwärtsbewegung des Etikettiervorratsbandes ausgelöst wird. Dies kann jedoch nicht geschehen, bis nicht der Containerfühler das Vorhandensein eines Containers in der Fühlstation SP festgestellt hat.
Wenn eine Registriermarke am Etikettenvorratsband durch einen nicht dargestellten fotoelektrischen Sensor festgestellt wird, wird das Relais 508 betätigt, um die Förderschuhe 121 und 122 zu lösen und um die Bremsschuhe und 152 in Eingriff zu bringen. Wenn aus irgendeinem Grund sich die Förderschuhe nicht öffnen, wird ein nockenloser Schalter 516 wirksam, um das Relais 508 zu betätigen und um die Bremsschuhe anzulegen und die Förderschuhe zu lösen. Ein Sternradsteuerrelais 520 ist vorgesehen, welches einen Mechanismus 521 betätigt, um die nicht dargestellte Bremse anzulegen oder zu lösen und um die nicht dargestellte Kupplung des Sternrades auszurücken oder einzurücken. Dieses Relais wird in folgender Weise betätigt. Ein nicht dargestellter fotoelektrischer Fühler stellt das Vorhandensein eines Etiketts auf dem Kissen der stillstehenden Etikettiertrommel zwischen der Abschneidstation und der Beleimungsstation fest. Ein nicht dargestellter fotoelektrischer Fühler stellt das Vorhandensein eines Behälters in der Abtaststation SP fest. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, d. h. wenn sich ein Etikett auf dem
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Kissen der Etikettiertrommel zwischen der Abschneidstation und der Leimstation befindet, und ein Behälter in der Fühlstation/ dann wird das Relais 520 betätigt, um die Bremse des Sternrades zu lösen und dessen Kupplung einzurücken. Die zeitliche Abstimmung derartiger Betätigungen wird durch die Einstellung eines nockenlosen Schalters 524 bestimmt. Dadurch wird das Sternrad dazu gebracht, eine Drehung oder Schaltbewegung durchzuführen. Eine Scheibe 530 ist vorgesehen, die an einer Welle 531 befestigt ist, die sich mit der Welle des Sternrades dreht und die Bohrungen 533 aufweist, und zwar so viel wie Taschen im Sternrad vorhanden sind. Fotoelektrische Elemente 533 sind vorgesehen, und wenn die Scheibe sich derart dreht, daß die nächste Bohrung in der Sichtlinien zwischen diesen fotoelektrischen Elementen sich befindet, wird das Relais 520 betätigt, um die Bremse anzulegen und die Kupplung zu lösen. Dadurch wird das Sternrad abgestoppt, wobei sich ein nicht etikettierter Behälter in der Etikettierstation befindet.
Der Zylinder'300, der den Nockenblock 305 (Fig. 10 und 11) betätigt, wird in der folgenden Weise betrieben. Wenn ein nicht dargestellter fotoelektrischer Fühler feststellt, daß sich kein Etikett auf dem Kissen befindet, so betätigt dieser ein Relais 541, welches den Betrieb des Zylinders auslöst. Ein Element 54 2, welches mit der Antriebswelle der Etikettiertrommel gekuppelt ist, unterbricht diesen Schaltkreis, d. h. verhindert, daß der Fotofühler das Relais 541 betätigt, wenn sich die Etikettiertrommel in Drehung befindet. Ein nockenloser Grenzschalter 543 ist derart eingestellt, daß er die Betätigung des Relais durch den fotoelektrischen Fühler zeitlich einstellt.
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Der Zylinder 182, der das Messer 170 (Fig. 7) betätigt, wird durch das gleiche Signal betätigt, welches bewirkt, daß die Vakuumtrommel abgestoppt wird, d. h. durch das Fluchten einer Bohrung 505 mit den Fotoelementen 506.
Der Zylinder 50, der die Andruckrolle 33 verschwenkt, wird durch ein Relais 550 gesteuert, welches einen Operator 551 betätigt. Wenn der Fotofühler 7 5 feststellt, daß die Schleife 11L sich verkürzt hat und nicht mehr langer in der Sichtlinie liegt, wird das Relais 550 betätigt, und dadurch der Operator 551, um den Zylinder in Betrieb zu nehmen und um die Andruckrolle in Anlage gegen das Etikettenband und die Antriebsrolle zu bringen. Dies wird zeitlich durch einen nicht dargestellten Zeitgeber in der Schaltung des Fotofühlers 75 derart eingestellt, daß der Vorgang später stattfindet, wobei diese Zeitverzögerung ermöglicht, daß eine ausreichende Länge an Etikettenvorratsband sich hinter der Sichtlinie befindet, um mehrere Etiketten aufbringen zu können. Die Steuerungen können Ventile umfassen, beispielsweise elektrisch betätigte Ventile, eine HydraulIkpumpe oder Hydraulikpumpen und Verbindungen von den Ventilen zu den verschiedenen Zylindern. Diese Elemente des Steuersystems sind wohl bekannt und müssen nicht beschrieben werden.
Der Betrieb mit einem Sternrad und mit Behältern, die nicht rund sind, wie es in Fig. 19 gezeigt ist, ist der gleiche, mit der Ausnahme, daß die Behälter während der Aufbringung der Etiketten nicht gedreht werden. Die Maschine wurde in Verbindung mit vorbedruckten Etiketten beschrieben, die von einem kontinuierlichen Etikettenvorratsband abgeschnitten werden. Ein Drucker kann in
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der Etikettenförderbahn angeordnet werden, um unbedruckte Etiketten zu drucken, und ein Drucker kann ebenfalls vorgesehen sein, um vorbedruckte Etiketten mit einer Code- Identifizierung zu bedrucken. Wenn geformte Etiketten verwendet werden, beispielsweise ovale Etiketten oder rautenförmige Etiketten, können die Messer 170 und 17 2 durch eine sich drehende Messerscheibe ersetzt werden, wie sie beispielsweise in der US-Patentanmeldung Ser. Nr. 871 554 beschrieben wird. Messer, wie sie in den US-Patentschriften 3 765 991 und 3 834 963 verwendet werden, können anstelle eines hin- und hergehenden Messers vorgesehen sein. Ein Etikettenmaterial, welches auf der Rückseite einen durch Wärme erweichbaren Klebstoff aufweist, wobei es sich um die Seite handelt, die der Etikettiertrommel zugewandt ist, können verwendet werden, wobei die Leimbaugruppe durch eine Warmluftquelle ersetzt wird, um den Klebstoff zu erweichen. Es kann auch ein Etikettenmaterial verwendet werden, auf dem sich ein druckempfindlicher Klebstoff befindet, wobei an sich bekannte Vorrichtungen vorgesehen sind, um das Abdeckband abzuziehen und in diesem Fall kann die Leimbaugruppe fortgelassen werden. In diesen Fällen muß auch die Etikettiertrommel keine schwenkbare Lagerung für die Kissen aufweisen. Es sei bemerkt, daß die Vorförderung und die hin- und hergehende Förderung ganz allgemein verwendet werden können, um kontinuierliche Streifen oder Bahnmaterial zuzuführen. Die Maschine ohne Vorförderung und hin- und hergehende Förderung kann verwendet werden, wenn vorgeschnittene Etiketten verwendet werden, wobei eine geeignete Förderung für diese Etiketten vorgesehen ist.
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Zahlreiche erhebliche Vorteile der beschriebenen und dargestellten Maschine sind offensichtlich, und zu diesen Vorteilen gehören die folgenden. Die Antriebsrolle 32 für das Etikettenvorratsband und Etikettenzuführtrommel 201 werden kontinuierlich gedreht, und zwar trotz des intermittierenden Vorschubs des Etikettenbandes durch die Schuhe 121 und 122. Zu diesem Merkmal trägt die Speicherung des Etikettenvorratsbandes im Trog 34 bei. Das Übersteuern der Schleife 11L verhindert ein häufiges Beginnen und Abstoppen der Zufuhr zum Trog 34. Die Speicherung von mehreren Längen des Etikettenvorratsbandes im Trog ermöglicht eine schnell Förderung des Etikettenvorratsbandes zum Messer, ohne daß es erforderlich ist, daß die Förderschuhe 121 und 122 das Etikettenvorratsband direkt von der Etikettenvorratsrolle abziehen. Diese Schuhe ziehen stattdessen die Etiketten von einer Schleife ab, wobei ein sehr geringer Widerstand auftritt. Die Bremsschuhe halten das Etikettenvorratsband fest, während sich die Förderschuhe lösen. Dies trägt zur Genauigkeit der Etikettenbandförderung und des Abschneidens bei.
Wie oben beschrieben, werden die Kissen 202 immer dann automatisch zurückgezogen, wenn ein Etikett oder ein Behälter fehlt, und werden dann wieder in die Betriebsstellung gebracht, wenn dieser Zustand ausgeschaltet ist. Dies ist vorteilhaft, denn es macht keine Änderungen in der Leimstation erforderlich. Die meisten Leimstationen, die gegenwärtig verwendet werden, sind getrennt gekaufte oder angeschaffte Einrichtungen, die teuer sind und deren Einbau ebenfalls teuer ist. Ganz im Gegensatz hierzu ist die erfindungsgemäße Leimstation einfach einzubauen, und meistens befindet sich die Leimstation unter der Platte 36 und liegt nicht im Weg, und die Leimstation wird mit
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einer Geschwindigkeit proportional zur Fördergeschwindigkeit des Etikettenbandes betrieben, was sowohl die Drehzahl der Zahnradpumpe als auch die Drehzahl des Leimrades betrifft.
Es gibt zahlreiche Einstellmöglichkeiten, beispielsweise für den Hub der Förderschuhe 121 und 122, der durch die Etikettenlänge bestimmt wird, für die Höhe und den Abstand der Führungsstangen 78, wobei diese Größe durch die Breite des Etiketts bestimmt werden. Die Zuführung des Leims zum Leimrad kann mit Genauigkeit durch die Schrauben 392 und 393 eingestellt werden. Die Leimpumpe und der Heizer können leicht entfernt werden und durch ein einfaches Abschrauben kann das Leimrad entfernt werden. Die Leimaufbringungsrate, die durch die Drehzahl der Leimpumpe bestimmt wird, die Drehzahl des Leimrades und die Einstellung der Schrauben 392 und 393 sind proportional zur Gesamtbetriebsgeschwindigkeit der Maschine. Leim wird deshalb automatisch mit einer Rate zugeführt, die proportional zu der Geschwindigkeit ist, mit der die Etiketten auf die Behälter aufgebracht werden. Die Maschine als Ganzes und deren Teile, die entweder komplett oder in Kombination mit anderen Komponenten verwendet werden, bringen diese und andere Vorteile mit sich.
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. s5 t
L e e r s e 11 e

Claims (1)

  1. MULMiH-BOItK · I)KlTl-KJ. - MTHÖN*· ΙΪ V
    PATK NTA NW > 1.TJK .
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    DR. WOLFGANG MULLER-BORE (PATENTANWALTVON 1»27-197S) DR. PAUL DEUFEL. DIPL.- CHEM. OR. ALFRED SCHÖN. DIPL-CHEM. WERNER HERTEL. DIPL.-PHYS.
    «AMT IFFICi tVETIS
    Hl/Gei.-S/B 34-9
    12. Oktober 1979
    B & H MANUFACTURING COMPANY, INC., Ceres, California 95307
    Etikettiermaschine
    Patentansprüche
    .]Vorrichtung zum Abtrennen von Segmenten von einer kontinuier-
    liehen Länge eines bahn- oder filmartigen Materials und zum Aufbringen dieser abgetrennten Segmente auf Gegenstände, gekennzeichnet durch
    a) eine Vorfördereinrichtung, die eine kontinuierlich arbeitende Antriebsrolle aufweist und eine Andruckrolle, welche parallel zueinander angeordnet sind, und von denen eine derart montiert ist, daß sie in Anlage gegen die andere Rolle und aus dieser Anlage heraus gebracht werden kann, um das Material von einer Rolle abzuziehen, wenn sich diese Rollen in Anlage befinden, wobei das Abziehen beendet wird, wenn diese beide Rollen voneinander getrennt sind,
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    MÜNCHEN 86. SIEBERTSTR. 4 · POB 860720 · KABEL: MUEBOPAT · TCL. (089) 474008 ■ TELECOPIER XEROX 400 · TELEX 5-24 28t
    b) einen Speicher, in dem im losen Zustand eine Menge des Materials gespeichert wird, die durch die Vorfördereinrichtung zugeführt wurde,
    c) eine hin- und herbewegliche Fördereinrichtung, die einen Förderhub und einen Rückhub aufweist und die bei jedem Förderhub eine vorbestimmte Länge des Materials erfaßt und diese aus dem Speicher herauszieht,
    d) eine Abtrenneinrichtung, mit der Segmente des Materials von vorbestimmter Länge abgetrennt wird, wie sie während jedes Förderhubes der hin- und her beweg liehen Fördereinrichtung zugeführt wird,
    e) eine Übertragungseinrichtung, die jedes abgetrennte Segment aufnimmt und dieses in eine Auftragstation bringt
    und
    f) einen Gegenstandsförderer, der Gegenstände nacheinander der Aufbringungsstation zuführt, wobei der Gegenstand sförderer und die übertragungseinrichtung betätigt werden, um ein Segment auf jeden Behälter aufzubringen.
    2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Antriebsrolle kontinuierlich um eine feste Achse dreht, daß die Andruckrolle schwenkbar gelagert ist, um in eine Antriebsanlage mit der Rolle und aus dieser heraus verschwenkt zu werden, daß Einrichtungen vorgesehen sind, die in einem Zyklus arbeiten, wobei die Andruckrolle in Anlage gegen die Antriebsrolle gedrückt wird und in dieser Anlage verbleibt, bis eine Länge des bahnförmigen Materials dem Speicher zugeführt wurde, wobei die Andruckrolle dann
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    aus der Anlage mit der Antriebsrolle heraus verschwenkt und außer Eingriff bleibt, während der hin- und hergehende Förderer eine Länge des bahnförmigen Materials der Abtrennstation zuführt, wonach dann die Andruckrolle wieder in Anlage gegen die Antriebsrolle verschwenkt wird.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher das bahnförmige Material in Form einer offenen Schleife speichert.
    4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch Fühler, die so angeordnet sind, daß ein Lichtstrahl, der von den Fühlern erzeugt wird, von der Schleife unterbrochen wird, wenn die Länge des gespeicherten bahnförmigen Materials eine vorbestimmte Abmessung erreicht, daß Betätigungseinrichtungen vorgesehen sind, die wirksam werden, um die Andruckrolle in Anlage gegen die Antriebsrolle zu verschwenken, wenn der Lichtstrahl ununterbrochen ist, und um die Andruckrolle aus dieser Anlage zu verschwenken, nachdem der Lichtstrahl unterbrochen wurde.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung ein Zeitverzögerungselement aufweist, die bewirkt, daß eine vorbestimmte Länge des bahnförmigen Materials dem Speicher zugeführt wird, nachdem der Lichtstrahl unterbrochen wurde.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der hin- und herbewegliche Förderer folgende Teile umfaßt: a) eine Führung zur Führung des bahnförmigen Materials, wenn dieses vom Speicher abgezogen wird, längs eines Weges zu der Abtrenneinrichtung,
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    b) ein Paar Förderschuhe, die auf entgegengesetzten Seiten dieses Weges angeordnet sind, um das bahnförmige Material von entgegengesetzten Seiten einzuspannen, damit dieses mit den Schuhen bewegt werden kann,
    c) Einrichtungen, mit denen die Schuhe zwischen einen Startpunkt und der Umgebung der Abtrenneinrichtung gemeinsam bewegt werden und Einrichtungen, mit denen wenigstens ein Schuh derart montiert ist, daß er zu dem bahnförmigen Material hin und von diesem fort bewegt werden kann, um das Material einzuspannen und freizugeben
    und
    d) Einrichtungen, die betätigt werden können, um einen oder mehrere Wiederholungszyklen durchzuführen, wobei die Schuhe an einem Startpunkt zusammengebracht werden, um das bahnförmige Material einzuspannen, wonach die Schuhe nach vorn in die Nähe der Schneidvorrichtung bewegt werden und wonach dann das Bahnmaterial freigegeben wird und die Schuhe in ihre Ausgangslage zurückgeführt werden.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung zwei im Abstand voneinander angeordnete parallele Führungsstangen aufweist, die in der gleichen Ebene liegen und längs ihren aufeinander zuweisenden Kanten Nuten haben, die das bahnförmige Material aufnehmen und führen.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch Einstellvorrichtungen zum Einstellen des Abstandes und der Höhe der Führungsstangen.
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    9. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine Bremse, die die folgenden Teile umfaßt:
    1) Ein Paar Bremsschuhe, die zu beiden Seiten der Bewegungsbahn angeordnet sind, wobei diese Bremsschuhe einen festen Punkt lMngs der Bewegungsbahn des bahnförmigen Materials einnehmen und wobei wenigstens einer dieser Bremsschuhe zum anderen hin und von diesem fort beweglich ist, um das bahnförmige Material einzuspannen und freizugeben
    und
    2) Einrichtungen, die betätigt werden, um einen Wiederholungszyklus durchzuführen, wenn immer die Förderschuhe das bahnförmige Material in der Nähe der Schneideinrichtung freigeben, wobei die Bremsschuhe in Anlage gebracht werden, um das bahnförmige Material einzuspannen und festzuhalten, und zwar so lange, bis die Förderschuhe ihren nächsten Zyklus beginnen und die Bremsschuhe dann gelöst werden.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch Einrichtungen, die bewirken, daß die Förderschuhe sich öffnen und das bahnförmige Material freigeben, wenn ein vorbestimmtes Segment des Materials vorwärtsbewegt wurde, und die bewirken, daß die Förderschuhe ihre Vorwärtsbewegung um eine vorbestimmte Strecke nach ihrem Lösen fortsetzen.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die übertragungseinrichtung eine sich drehende Vakuumtrommel ist, die zwischen der Abtrenneinrichtung und der Auftragstation angeordnet ist und die Segmente aufnimmt, wenn sie von der Abtrenneinrichtung abgetrennt sind, wobei diese Trommel jedes abgeschnittene Segment auf seiner zylindrischen Oberfläche durch Unterdruck hält und dieses an der Aufbringungsstation freigibt, gekennzeichnet durch
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    1) eine Leimstätion mit einer konstant sich drehenden Leimauftragvorrichtung, die sich um eine Achse parallel zu der der Trommel dreht und so angeordnet ist, daß die Leimauftragvorrichtung die freiliegende Oberfläche eines jeden Segmentes berührt, wenn dieses vorbeigeführt wird, wodurch Leim aufgetragen wird, wobei die Leimauftragungsvorrichtung eine feste Stellungeinhält,
    2) wenigstens einen Umfangssektor der Trommel, der zur Aufnahme von Segmenten von der Schneidestation dient und der zwischen einer ersten Betriebsstellung, bei der ein Kontakt mit der Leimauftrag einrichtung erfolgt, und einer zweiten zurückgezogenen Betriebsstellung bewegt werden kann, in der dieser Sektor von der Leimauftragstation getrennt ist
    und
    3) Einrichtungen, die wirksam sind, um diesen Sektor auf einen Befehl hin zurückzuziehen und ihn danach in seine erste Betriebsstellung zurückzuführen.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Sektor die Form eines koaxial zur Trommel gekrümmten Armes hat, der schwenkbar für eine Bewegung zwischen der ersten und zweiten Stellung montiert ist, daß Einrichtungen vorgesehen sind, die diesen Sektor dauernd in seine zweite zurückgezogene Stellung vorspannen, daß eine Klinke vorgesehen ist, die normalerweise den Sektor in seiner ersten Stellung hält, daß eine Klinkenauslöseeinrichtung vorgesehen ist, um einen Befehl die Klinke zu lösen und daß Nocken vorgesehen sind, die danach den Arm in seine erste Stellung zurückbringen.
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    13. Eine hin- und herbewegliche Fördereinrichtung für einen kontinuierlichen Streifen oder eine kontinuierliche Bahn eines flexiblen Materials, gekennzeichnet durch
    a) eine Vorfördereinrichtung, die alternierend dieses Material kontinuierlich aus einem Vorrat zu einem Speicher zuführt, wobei dann diese Förderung beendet wird,
    b) einen Speicher, der das so zugeführte Material in einem derartigen Zustand speichert, daß es leicht abgezogen werden kann
    und
    c) eine hin- und hergehende Fördereinrichtung, die einen Greifer aufweist, der in sich wiederholenden Zyklen betätigt werden kann, wobej, der Greifer das bahnförmige Material in einer Ausgangsstellung erfaßt, dieses aus dem Speicher herauszieht und an eine Abgabestelle bringt und dann in seine Ausgangsstellung zurückkehrt.
    14. Vorrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine Steuerung für die Vorfördereinrichtung, damit diese eine Länge des Materials dem Speicher zuführt, wobei diese Länge nicht kleiner ist als ein Mehrfaches eines Inkrements des Materials, welches während eines Zyklus der hin- und hergehenden Fördereinrichtung zugeführt wird, wobei die Steuereinrichtung diese Vorförderung bei der Zuführung einer derartigen Länge beendet, derart, daß eine Vorförderung lediglich nach mehreren Zyklen der hin- und hergehenden Förderung stattfindet.
    15. Hin- und herbewegliche Fördereinrichtung für ein kontinuierliches streifen- oder bahnförmiges Material aus einer Materialquelle, gekennzeichnet durch
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    a) eine sich drehende Vorfördereinrichtung, die eine sich dauernd drehende Antriebsrolle aufweist, eine Andruckrolle, die in Anlage gegen die Antriebsrolle gedrückt werden kann, um kontinuierlich Material zu fördern und die aus der Anlage gegen die Antriebsrolle heraus gebracht werden kann, um das kontinuierliche Fördern des Materials zu unterbrechen, wobei Einrichtungen vorgesehen sind, die diese Vorförderung zyklisch durchführen, wobei das Material durch die Vorfördereinrichtung kontinuierlich für eine Zeitperiode zugeführt wird, während sich die Andruckrolle in Antriebsanlage gegen die Antriebsrolle befindet, wobei dann die Andruckrolle aus der Anlage mit der Antriebsrolle heraus gebracht wird, um diese Vorförderung für eine Zeitdauer zu unterbrechen und wobei dann die Andruckrolle wieder in Anlage gegen die Andrucksrolle gebracht werden kann,
    b) eine hin- und hergehende Fördereinrichtung, die einen Betriebszyklus durchführt, bei der ein hin- und herbeweglicher Förderer das Material an einem Startpunkt erfaßt und dieses Material vorwärts um eine vorbestimmte Länge bewegt und dann wieder in die Startstellung zurückkehrt,
    c) einen Speicher, der zwischen der Vorfördereinrichtung und der hin- und herbeweglichen Fördereinrichtung angeordnet ist und der in losem Zustand eine Länge dieses Materials speichert, die diesem Speicher von der Vorfördereinrichtung zugeführt wurde, wobei dieses Material dann aus dem Speicher durch den hin- und herbeweglichen Förderer abgezogen wird .
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    16. Vorrichtung nach Anspruch 15/ gekennzeichnet durch Fühler, welche die Länge des so gespeicherten Materials feststellen und einen Betrieb der Vorfördereinrichtung auslösen, wenn die Länge des gespeicherten Materials ein vorbestimmtes Minimum erreicht und wobei das Fördern beendet wird, wenn die Länge des gespeicherten Materials ein Maximum erreicht.
    17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Fühler derart arbeiten, daß die Länge des Materials, dargestellt durch den Unterschied zwischen der maximalen Länge und der minimalen Länge, gleich einem ganzzahligen Vielfachen der Forderlänge der hin- und herbewegliehen Fördereinrichtung ist oder größer als dieses.
    18. Vakuumförderer für Segmente eines flexiblen Materials mit einem Drehteil, der sich um eine feste Achse dreht, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sektor von dem Drehteil getragen wird, der ein Segment durch Unterdruck halten kann und zwischen einer äußeren ersten Stellung, in der ein Kontakt zwischen der freiliegenden Oberfläche des Segmentes, welches vom Sektor getragen wird, und einer Leimaufbringeinrichtung möglich ist und einer zweiten inneren Stellung beweglich ist, in der ein Kontakt des Sektors mit der Leimaufbringeinrichtung verhindert wird, wobei sich der Arm normalerweise in seiner ersten Stellung befindet und wobei Einrichtungen vorgesehen sind, die auf einen Befehl wirksam werden, um den Arm aus seiner ersten Stellung in die zweite Stellung zu bewegen und wobei ferner Einrichtungen vorgesehen sind, die danach wirksam sind, um den Sektor aus der zweiten Stellung in die erste Stellung zurückzubringen.
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    19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Sektor die Form eines verschwenkbaren Armes hat, der zwischen der ersten und der zweiten Stellung verschwenkbar ist und der ein elastisches Kissen auf seiner Umfangsoberflache trägt, daß dieses Kissen derart ausgebildet ist, daß dieses ein Segment des flexiblen bahnförmigen Materials aufnehmen und tragen kann und daß eine Vakuumeinrichtung vorgesehen ist, um einen Unterdruck dieser Umfangsoberflache zuzuführen, um die Segmente an dieser zu halten und um diese an einer Auftragstation abzugeben.
    20. Vorrichtung nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch Federn, die auf den Arm einwirken, um diesen in die zweite Stellung zu drücken, Klinken, die normalerweise gegen die Einwirkung der Feder den Arm in der ersten Stellung halten, Entriegelungseinrichtungen, die wirksam sind, um die Klinke freizugeben, damit der Arm in seine zweite Stellung gelangen kann und Rückstelleinrichtungen, die wirksam sind, um den Arm in die erste Stellung zurückzubringen.
    21. Etikettenübertragungs- und Leimauftragungsvorrichtung, gekennzeichnet durch
    a) eine sich drehende Vakuumtrommel, die wenigstens einen Umfangssektor aufweist, der eine Oberfläche hat, die Etiketten an einer Etikettenaufnahmestation aufnehmen kann und diese zu einer Etikettenauftragstation drehen kann, wobei diese Trommel eine Vakuuminstallation aufweist, welche die Etiketten auf der Oberfläche durch einen Unterdruck zwischen den Stationen hält und diese an der Auftragstation freigeben kann, wobei dieserSektor derart montiert ist, daß die Oberfläche nach außen in
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    eine von der Drehachse weiter entfernte Stellung gebracht werden kann, in der eine Anlage der Etiketten gegen die Leimauftragvorrichtung erfolgen kann und nach innen in eine zweite,dichter bei der Drehachse liegende Stellung, in der ein Kontakt mit der Leimauftragvorrichtung nicht stattfindet,
    b) eine Leimbaugruppe, die eine drehbare Leimauftrageinrichtung aufweist, die sich um eine feste Achse dreht, die parallel zur Drehachse der Trommel verläuft, wobei, wenn sich der Sektor in der ersten Stellung befindet, diese Leimauftragvorrichtung Leim auf die freiliegende Oberfläche der Etiketten aufträgt, und wobei die Leimauftragvorrichtung zwischen den Stationen angeordnet ist,
    c) Einrichtungen, die automatisch immer dann betätigt werden, wenn ein Etikett auf der Oberfläche fehlt, um den Sektor in seine zweite Stellung zu bringen und
    d) Einrichtungen, mit denen der Sektor in seine erste Stellung gebracht und in dieser gehalten wird, wenn ein Etikett am Sektor befestigt ist.
    22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Sektor für eine derartige Bewegung zwischen der ersten und der zweiten Stellung schwenkbar montiert ist.
    23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Sektor federbeaufschlagt ist, um ihn in die zweite Stellung zu drücken, daß eine Klinke vorgesehen ist, die normalerweise den verschwenkten Sektor in der ersten Stellung festhält, daß die Rückführeinrichtung ein stationärer Nocken und ein Nockennachläufer ist, der sich mit dem Sektor drehen
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    kann, wobei der Nockennachläufer bei Kontakt mit dem Nocken den Sektor aus der zweiten Stellung in die erste Stellung drückt und es ermöglicht, daß die Klinke den Sektor in der ersten Stellung verriegelt.
    24. Leimauftragvorrichtung zum Aufbringen von Leim auf die freiliegende Oberfläche von Etiketten und dergleichen, wenn diese zwischen einer Etikettenaufnahmestation und einer Etikettenaufbr ingstation an dieser Leimauftragvorrichtung vorbeibewegt werden, gekennzeichnet durch
    a) einen sich drehenden Leimauftrager, der eine Oberfläche hat, die sich um eine Achse dreht und der eine Leimschicht aufnehmen kann und Leim auf Etiketten auftragen kann, wenn diese vorbeibewegt werden,
    b) ein Leimvorratsgefäß, in dem der Leim in geschmolzenem Zustand gehalten werden kann,
    c) eine Leimpumpe mit einem Einlaß innerhalb des Leimvorratsgefäßes, einem Auslaß, der mit dem Leimauftrager verbunden ist und
    d) einen gemeinsamen Antrieb für die Leimpumpe und den Leimauftrager, so daß die Leimzuführung zum Leimauftrager in einem konstanten Verhältnis zur Zuführung des Leims durch die Leimpumpe steht.
    25.Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimauftrageinrichtung die Form eines Zylinders hat, der sich um seine Zylinderachse drehen kann, daß die Leimpumpe eine Rotationspumpe ist, die sich um eine Achse dreht, parallel zur Drehachse des Zylinders und daß Pumpe und Zylinder gemeinsam von einem gemeinsamen Antrieb angetrieben werden.
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    26. Leimauftragvorrichtung, gekennzeichnet durch
    a) einen Leimtopf,
    b) eine Rotationspumpe, deren Einlaß so angeordnet ist, daß dieser flüssigen Leim aus dem Leimtopf aufnimmt, wobei diese Pumpe einen Auslaß hat,
    c) ein Leimrad, welches um eine Achse parallel zur Drehachse der Leimpumpe drehbar ist und Leim von der Pumpe auf der zylindrischen Oberfläche aufnehmen kann und diesen Leim auf die Etiketten übertragen kann, die an dem Leimrad vorbeigehen,
    d) Einrichtungen, die den Auslaß der Pumpe mit der zylindrischen Oberfläche des Leimrades verbinden, um Leim dieser Oberfläche zuzuführen und
    e) einen gemeinsamen Antrieb für das Rad und die Pumpe, so daß der Leim, der durch das Rad auf die Etiketten übertragen wird, in einem konstanten Verhältnis zur Drehzahl der Leimpumpe steht.
    27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpe eine Zahnradpumpe ist.
    28. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abstreifmesser neben und parallel zur zylindrischen Oberfläche des Leimrades vorgesehen ist, daß eine erste Leitung den Auslaß der Zahnradpumpe mit dem Abstreifmesser verbindet, daß eine zweite Rückleitung vorgesehen ist, die einen Teil des Leimes aus dem Auslaß der Pumpe direkt in den Leimtopf unter Umgehung des Leimrades zurückführt und daß Einrichtungen vorgesehen sind, um das Verhältnis der Leimmenge, die dem Abstreifmesser und dem Leimrad zugeführt
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    wird und der Leimmenge, die direkt in den Leimtopf zurückgeführt wird, zu regeln und einzustellen.
    29. Etikettenübertragungsvorrichtung zur Aufnahme von Etiketten oder dergleichen an einer Etikettenaufnahmestation und zum Transport dieser Etiketten zu einer Etikettenaufbringstation, gekennzeichnet durch wenigstens ein elastisches Kissen, welches eine zylindrische Etikettenaufnahineoberflache aufweist, welches sich um eine feste Achse aus der Aufnahmestation in die Etikettierstation und zurück in die Aufnahmestation dreht, wobei das Kissen am vorderen Ende eine abgeschrägte Verlängerung aufweist, die radial nach innen geneigt ist, so daß ein graduell ansteigender Druck auf einen Behälter ausgeübt wird, der in der Etikettierstation angeordnet ist.
    30. Vorrichtung nach Anspruch 29, gekennzeichnet durch eine konische Verlängerung am hinteren Ende des Kissens.
    31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die äußerste Oberfläche einer jeden Verlängerung etwas unterhalb der äußersten Oberfläche des Kissens endet.
    32. Vorrichtung nach Anspruch 31, gekennzeichnet durch Vakuumeinrichtungen, die wirksam sind, um das Etikett am Kissen zu halten, wenn es diesem zugeführt wird, und um das Etikett auf dem Kissen während des Transportes zu halten und um das Etikett an der Etikettierstation abzugeben.
    33. Sternrad-Etiketttransportvorrichtung, gekennzeichnet durch a) eine Etikettfördertrommel, die sich um eine feste Achse dreht und wenigstens ein gekrümmt kompressibles ümfangskissen hat, das konzentrisch zur Achse verläuft und
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    294
    Etiketten nacheinander an einer Etikettenaufnahmestation aufnimmt, um jedes Etikett zu einer Etikettier station zu bringen, wobei das Etikett an der Etikettierstation abgegeben wird und wonach dann das Kissen in die Etikettaufnahmestation zurückkehrt,
    b) einen als Sternrad ausgebildeten Gegenstandsförderer, wobei das Sternrad um eine Achse parallel zur Achse der Etikettentrommel drehbar ist und eine oder mehrere Taschen aufweist, die einen zylindrischen Behälter aufnehmen können, dessen Achse parallel zur Achse der Etikettentrommel ist, wobei das Sternrad derart geschaltet werden kann, daß jeder Behälter nacheinander in die Etikettierstation gebracht wird, wobei in dieser Etikettierstation der Behälter durch die Tasche und ein Kissen an der Etikettentromme1 eingeschlossen ist
    c) ein elastisches Kissen, welches frei drehbar an der Welle des Sternrades montiert ist und in einen Container zwischen einer Tasche des Sternrades und einem Kissen an der Trommel eingeschlossen ist, einen Druck auf den Behälter ausübt und bewirkt, daß der Behälter um seine Achse sich dreht, während das Sternrad stehenbleibt, wenn sich das Kissen an der Etikettentrommel durch die Etikettierstation hindurchbewegt.
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