DE2918054A1 - Sirupzufuehrvorrichtung fuer ein getraenkeabgabegeraet mit nachmischung - Google Patents
Sirupzufuehrvorrichtung fuer ein getraenkeabgabegeraet mit nachmischungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sirupzuführvorrichtung für ein Getränkeabgabegerät mit Nachmischung, d.h. ein Gerät,
bei dem erst zum Zeitpunkt der Getränkeabgabe der Sirup mit Wasser zum fertigen Getränk gemischt wird. Insbesondere bezieht
sich die Erfindung auf eine Sirupzuführvorrichtung, die den Sirup denjenigen Einrichtungen und Vorrichtung im Getränkeabgabegerät
zuführt, die den Sirup, der mit mit Gas angereichertem oder anderem Wasser gemischt werden soll, weiterleiten,
wenn das Getränk vom Benutzer tatsächlich entnommen wird.
Im Prinzip umfaßt ein solches Getränkeabgabegerät mit Nachmisching
eine stromauf eines Mundstückes angeordnete Mischzone, eine Vorrichtung zum Einleiten von Wasser in die Mischzone sowie
eine Einleitvorrichtung zum Einleiten von Sirup in die Mischzone. Das Wasser wird einer Hauptwasserleitung entnommen,
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gegebenenfalls mit CO2 in einem Behälter behandelt, abgekühlt,
indem es durch einen Bereich geleitet wird, der von einem Verdampfer eines Kühlkreises kühl gehalten wird, und schließlich
durch eine verschließbare öffnung in die Mischzone eingeleitet.
Der Sirup erreicht die Einleitvorrichtung, die den Sirup in die Mischzone einleitet, aus einem starren Behälter oder Tank.
Es sind Getränkeabgabegeräte bekannt, bei denen dieser Tank
aus einem Kanister aus Metall besteht, der vom Siruphersteller an den Betreiber des Getränkeabgabegerätes gefüllt, geliefert
wird und abgenommen wird, um ihn wieder zu füllen, nachdem sein Inhalt verbraucht worden ist. Im angeschlossenen Zustand
ist der Kanister über Leitungen sowohl mit der Vorrichtung zum Einleiten des Wassers in die Mischzone des Getränkeabgabegerätes
als auch mit einer Druckgasquelle verbunden, beispielsweise dem üblichen Kohlendioxidzylinder, der zur Gasanreicherung
des Verdünnungswassers benutzt wird. Dieses Vorgehen
erfordert nicht nur Verbindungsleitungen und -vorrichtungen
für den Kanister, die gewisse Kosten verursachen und Raum einnehmen, der anderweitig genutzt werden könnte, sondern
es erfordert auch, daß die Verbindungen unterbrochen werden und danach wiederhergestellt werden, wenn ein leerer
Kanister durch einen vollen Kanister ersetzt wird, was nicht immer einfach und schnell durchgeführt werden kann. Dieses
Vorgehen hat ferner eine Reihe weiterer Nachteile, die im
folgenden beschrieben werden. Nach einer gewissen Betriebszeit bilden sich Ablagerungen in den vom Kanister zur Einleitvorrichtung
führenden Leitungen. Dies macht regelmäßige Zerlegung,
Reinigung und Sterilisierung durch spezialisiertes Fremdpersonal notwendig. Bevor der Kanister durch den Hersteller
gefüllt werden kann, muß er sorgfältig gereinigt und sterilisiert werden. .
Ferner ist ein Getränkeabgabegerät bekannt, bei dem der Be-
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hälter für den Sirup höher als die Einleitvorrichtung angeordnet
ist, die der Sirup daher aufgrund seines Eigengewichtes erreicht. Dieser Behälter kann als umgekehrte Flasche,
steifer Wegwerfbehälter aus Kunststoff, oder steifes, mit einem
Deckel versehenes Gefäß ausgebildet sein, das nachgefüllt wird, wenn der Sirup verbraucht ist. Damit eine umgekehrte
Flasche als Sirupquelle benutzt werden kann, muß das Getränkeabgabegerät mit Mitteln versehen sein, die es ermöglichen, daß
Ausgleichsluft in die Flasche eintreten kann, damit der Sirup ausfließen kann. Diese Luft, die in Kontakt mit dem Sirup
tritt, stellt eine Verunreinigungsquelle dar, und insbesondere in warmen Klimaten und Umgebungen kann diese Luft für
eine Verschlechterung des Erzeugnisses führen. Der steife Wegwerfbehälter aus Kunststoff erfordert nicht, daß das Getränkeabgabegerät
mit den in Verbindung mit den Flaschen erwähnten Ausgleichsmitteln versehen ist, da es lediglich notwendig ist,
im Wegwerfbehälter ein einfaches Loch herzustellen, um die Drücke während des Verbrauches des Sirups auszugleichen. Jedoch
führt auch in diesem Fall die durch das Loch in den Wegwerfbehälter
eindringende Luft zu den vorstehend erwähnten Nachteilen. Aufsetzbare Gefäße vermeiden nicht die sich aus
dem Kontakt zwischen dem Sirup und der Luft ergebenden Nachteile, müssen gelegentlich gereinigt und sterilisiert werden
und können mit Sirupen geringerer Qualität nachgefüllt werden, so daß sie nicht sicherstellen, daß das Getränk, das der
Verbraucher erhält, die erwartete Qualität hat, was sich zum Nachteil des Sirupherstellers auswirkt, dessen Name in der
Regel am Getränkeabgabegerät angebracht ist, und zwar sowohl . im Hinblick auf eine Verringerung des Absatzes als auch im
Hinblick auf eine Verschlechterung des Rufes in den Augen der Verbraucher.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, für Getränkeabgabegeräte
mit Nachmischung eine Sirupzuführvorrichtung zu schaffen, die auf der Verwendung von wegwerfbaren Behältern
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als Sirupquelle basiert, die beschriebenen Nachteile vermeidet und es ermöglicht, dem Verbraucher die Qualität und den .
Herkunftsbetrieb des Erzeugnisses zu garantieren.
Ferner soll die zu schaffende Sirupzuführvorrichtung, bei der ein wegwerfbarer Behälter die Sirupquelle bildet, besonders
wirtschaftlich sein und im geleerten Zustand vernachlässigbare Größe haben, so daß die Sirupzuführvorrichtung keine Lagerschwierigkeiten
aufwirft, bis der Abtransport zu einer Abfallverwertungsanlage
erfolgt.
Ferner soll bei der zu schaffenden Sirupzuführvorrichtung der wegwerfbare
Behälter in das Getränkeabgabegerät einfach und schnell eingesetzt und von diesem abgenommen werden können.
Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine
Sirupzuführvorrichtung für ein Getränkeabgabegerät mit Nachmischung,
das eine Mischzone, eine Einleitvorrichtung zum Einleiten von Sirup in die Mischzone und eine Vorrichtung zum
gleichzeitigen Einleiten von Wasser in die Mischzone aufweist, mit .dem der Sirup verdünnt wird, wobei sich die Sirupzuführvorrichtung
auszeichnet durch einen flexiblen Beutel zum Aufnehmen des Sirups, der mit einem durchstoßbaren Auslaßstutzen
versehen ist, eine Trageinrichtung für den Beutel, eine Aufnahmevorrichtung,
die zumindest einen Teil des Auslaßstutzens aufnehmen kann, eine Perforiervorrichtung zum Durchstoßen des
Auslaßstutzens und eine Weiterleitvorrichtung zum Weiterleiten des Sirups vom durchstoßenen Auslaßstutzen zur Sirupeinleitvorrichtung.
Die erfindungsgemäße Sirupzuführvorrichtung zeichnet sich insbesondere
durch den wegwerfbaren Behälter aus, aus dem der Sirup
zugeführt wird und der zu einem bestimmten Zeitpunkt während des Anschließens an das Getränkeabgabegerät geöffnet
wird.
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Die erfindungsgemäße Sirupzuführvorrichtung ermöglicht es,
einen Sirup durch einen anderen zu ersetzen, selbst wenn der wegwerfbare Beutel bzw. Behälter noch teilweise gefüllt ist,
wobei dieser Austausch auf äußerst einfache Weise erfolgt und dabei kein Sirup verlorengeht.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Sirupzuführvorrichtung
besteht darin, daß die mit dem Sirup in Berührung stehenden Teile einfach ausgebaut und gereinigt werden können.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Sirupzuführvorrichtung besteht darin, daß sie auch bei bereits in Betrieb befindlichen
Getränkeabgabegeräten einfach anwendbar ist, wobei diese lediglich geringe Abwandlungen benötigen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen sowie der folgenden Beschreibung von bevorzugten
Ausführungsbeispielen der Erfindung unter Bezugnähme auf die Zeichnungen, wobei diese Ausführungsbeispiele .die
Erfindung jedoch nicht beschränken sollen. Es zeigen:
Figur 1 eine Ansicht, teilweise im senkrechten Längsschnitt und teilweise schematisch, eines Ge-.
tränkeabgabegerätes mit Nachmischung; .
Figur 2 eine ausschnittsweise Schnittdarstellung gemäß II-II in Figur 1;
Figur 3 ' eine perspektivische Ansicht eines wärme-. schweißbaren Beutels mit Seitenfalten, der mit
einem durchstoßbaren Auslaßstutzen versehen ist und für das Getränkeabgabegerät gemäß den
Figuren 1 und 2 geeignet ist;
Figur 4 einen Querschnitt durch den Beutel gemäß Fi-
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gur 3 in einer durch seinen Auslaßstutzen verlaufenden
Querebene;
Figur 4A einen Querschnitt durch eine andere Ausführungsform des Beutels, der einen durchstoß
baren Auslaßstützen aufweist, der mit einem Einwegventil versehen ist, das unberechtigtes
Nachfüllen des leeren Beutels verhindert;
Figur 5 eine perspektivische Ansicht eines wärmeschweißbaren Beutels in Form einer Flachhülle,
der mit einem durchstoßbaren Auslaßstutzen versehen ist und für das Getränkeabgabegerät
gemäß den Figuren 1 und 2 geeignet ist;
Figur 6 eine schematische Draufsicht auf ein Gerät
mit einem intermittierend drehbaren Tisch, das zum automatischen Füllen und Verschließen der
Beutel dient; ·
Figur 7 einen schematischen senkrechten Schnitt durch
eine Füllstation gemäß VII-VII in Figur 6;
Figur 8 einen schematischen senkrechten Schnitt gemäß
VIII-VIII in Figur 6 durch die Station·zum
Abflachen der Eirtfüllöffnung des Beutels, nachdem dieser mit Sirup gefüllt worden ist;
Figur 9 eine ausschnittsweise Schnittdarstellung gemaß
IX-IX in Figur 8, wobei einige Teile weg
gelassen sind;
Figuren TO schematische Draufsichten, die die Stellung
von Fingern zum Abflachen der Einfüllöffnung des Beutels vor und nach der Betätigung der
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Finger zeigen;
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Figur 12 einen teilweise schematischen Schnitt gemäß
XII-XII in Figur 6; und
Figur 13 eine schematische Darstellung einer anderen
Ausführungsform des Getränkeabgabegerätes,
bei der die erfxndungsgemäße Sirupzuführvorrichtung anwendbar ist.
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Zunächst wird auf die Figuren 1 und 2 eingegangen. Das darin
dargestellte Getränkeabgabegerät mit Nachmischung umfaßt ein. Gestell 1, das aus einer senkrechten Seitenwand 2 und einer
horizontalen Platte 3 besteht. An der Seitenwand 2 ist mit
Hilfe nicht dargestellter Schrauben ein Elektromotor 4 befestigt. Der Elektromotor 4 weist eine Welle 6 auf, die durch
eine öffnung in der Seitenwand 2 verläuft und auf der ein mit
der Welle verstifteter Antriebszapfen 7 sitzt, der einen Kopf
8 aufweist, der einen nicht kreisförmigen, beispielsweise quadratischen Querschnitt hat. Der Antriebszapfen 7 dient dazu,
eine Schnecke 9 zu drehen, die noch ausführlicher beschrieben wird.
Die Welle 6 und der Antriebszapfen 7 verlaufen durch ein
scheibenförmiges Element 10, das in einen hinteren kreisförmigen
Flansch 12 eines insgesamt mit dem Bezugszeichen 13 bezeichneten Teils geschraubt ist. Durch das Einschrauben des
scheibenförmigen Elementes 10 in den Flansch 12 entsteht an
dessen Umfang eine Ringnut, in der ein elastischer Zentrierring 11 sitzt, der den kraftschlüssigen Einbau des Teils 13
in eine geeignete kreisförmige Sitzfläche 11A erleichtert, die in der Seitenwand 2 des Gestells 1 ausgebildet ist. Das Teil
13 ist aus Kunststoff, beispielsweise einem Polycarbonat, geformt und umfaßt einen Abschnitt 14, der nach oben gerichtet
ist und der eine oben offene, zylindrische Kammer 15 umschließt*
Diese Kammer 15 weist einen Boden 16 auf, in dem exzentrisch eine Bohrung 17 ausgebildet ist, die die Kammer
15 mit einer zweiten zylindrischen Kammer 18 verbindet, deren Achse senkrecht zur Achse der Kammer 15 verläuft und die in
einem Ansatz 20 des Teils 13 ausgebildet ist. In der zweiten Kammer 18 ist die Schnecke 9 angeordnet, deren größter Durchmesser kleiner als der Durchmesser der Kammer 18 ist, so daß
zwischen den Köpfen der Schneckengänge und der Wand der Kammer ein Zwischenraum besteht. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Schnecke eingängig und haben die Schnecken-
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gänge einen rechtwinkeligen Querschnitt. Die Schnecke 9 weist
eine axiale Bohrung 21 auf, die aus mehreren Abschnitten mit unterschiedlichen Querschnittsflächen besteht. Der links angeordnete
erste dieser Abschnitte nimmt den zylindrischen Teil des Antriebszapfens 7 auf, der zweite Abschnitt nimmt den
Kopf 8 auf, dessen Querschnitt dem Querschnitt des zweiten Abschnittes entspricht, damit der Kopf die Schnecke 9 antreiben
kann, und in den dritten Abschnitt ist eine Nabe 22 eingepreßt, in deren mittige Bohrung ein zylindrischer Vorsprung
23 ragt, der als Lagerzapfen dient und einstückig mit einem noch zu beschreibenden Teil 24 ausgebildet ist, das ebenfalls
aus Kunststoff, beispielsweise einem Polycarbonat, gefertigt ist.
An seiner Unterseite umfaßt das Teil 13 eine flache Rippe 25, mittels der das Teil auf der Platte 3 des Gestells des Geträn-
keabgabegerätes ruht. Der hintere Flansch 12 und das scheibenförmige
Element 10 begrenzen im Teil 13 einen Ringsitz 26, in
dem zwei Dichtungsringe 27 angeordnet sind.
Das Teil 24 umfaßt einen Ansatz 28, der eine kreisförmige Bohrung aufweist, deren Abschnitt mit kleinerer Querschnittsfläche das rechte Ende der Kammer 18 begrenzt, in der die
Schnecke 9 angeordnet ist. Der Abschnitt der Bohrung des Ansatzes
28 mit der größeren Querschnittfläche nimmt den,rohrförmigen Ansatz 20 des Teils 13 auf. Zwei Abstand voneinander
aufweisende Dichtungsringe 29, die in Nuten im Ansatz 20 sitzen und aus diesem teilweise herausragen, sorgen sowohl für
Abdichtung als auch für kraftschlüssige Verbindung zwischen den zwei Ansätzen 20 und 28.
Nahe dem (in Figur 1) rechten Ende der Kammer 18 ist im Teil
24 eine Bohrung 30 ausgebildet, die die Kammer 18 mit einem zylindrischen Hohlraum 31 verbindet, der in einem zweiten Ansatz
32 des Teils 24 ausgebildet ist. Beim dargestellten Aus-
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führungsbeispiel verläuft die Achse dieses Hohlraumes senk-,
recht zur Achse der Kammer 18.
Am Boden des Hohlraumes 31 befindet sich eine Scheibe 34 mit
einer Drosselbohrung 33. Diese Scheibe 34 wird vom Rand eines
aus Kunststoff bestehenden Einsatzes 35 in Einbaulage gehalten, der einen zylindrischen Abschnitt, einen Flansch 36, dessen
Unterseite im wesentlichen kegelförmig ist, sowie einen
weiteren zylindrischen Abschnitt umfaßt, der eine kleinere Querschnittsfläche als der erste zylindrische Abschnitt hat.
Der Einsatz 35 sitzt kraftschlüssig im Hohlraum 31 und trägt zu diesem Zweck in einer Ringnut 37 einen elastischen Dichtungsring
38, dessen Außendurchmesser im entspannten Zustand größer als der Durchmesser des Hohlraumes 31 ist. In Einbaulage
des Einsatzes 35 weist dessen Flansch 36 sowohl in Axialrichtung als auch an seinem Umfang Abstand zu den Wänden eines
Abschnitts 39 auf, der größeren Durchmesser als der Hohlraum 31 hat. Ferner weist der Flansch 36 Abstand zu einer
konischen Endwand 40 eines Mundstücks 41 auf, durch das das Getränk abgegeben wird. Das Mundstück begrenzt zusammen mit
dem Einsatz 35 eine Mischzone 42, in der der Sirup mit Wasser gemischt wird.
ν Mittels eines elastischen Ringes 43 ist das Mundstück 41 kraftschlüssig
mit dem unteren Ende des Abschnitts 39 verbunden.
Die Tiefe des Eindringens des Mundstücks 41 in den Abschnitt
ist durch eine radial vorstehende Schulter 44 des Mundstücks 41 begrenzt, die am unteren Ende des Ansatzes 3 2 aufsitzt.
In der axialen Bohrung des Einsatzes 35 sitzt verschiebbar (mit
nennenswertem radialem Spiel) ein Verschlußteil 45, das von einer Druckfeder 46 belastet ist, die sich zwischen einem
Kopf 47 des Verschlußteils und einer Schulter im Inneren des Ansatzes 35 befindet.
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An seinem unteren Ende weist das Verschlußteil 45 eine zylindrische
Verdickung 50 auf, deren Durchmesser gleich oder kleiner als der Durchmesser der Bohrung im Einsatz 35 ist, entlang
der sich das Verschlußteil bewegen kann. Dies ermöglicht es, das Verschlußteil in den Einsatz 35 einzusetzen. In der Verdickung
50 ist ein ringförmiger Sitz ausgebildet, in dem ein elastischer Dichtungsring 51 sitzt. Dieser Dichtungsring 51,
der unter Belastung durch die Druckfeder 46 steht, dichtet an einem konischen Abschnitt 52 am Ende der axialen Bohrung im
Einsatz 35.
Ungefähr auf Höhe des Flansches 36 weist der Ansatz 32 eine radiale zylindrische Erweiterung 53 auf, durch die eine zum
Hohlraum 31 führende Bohrung 54 verläuft. In der Erweiterung 53 befindet sich ein Drosselteil 55, das dazu dient, den Druck des
zuzumischenden Wassers zu verringern, das durch eine Leitung 56 zugeführt wird.
Die Erweiterung 53 und das Drosselteil 55 erstrecken sich in das Innere einer Überwurfmutter 56A, in der zwei elastische
Dichtungsringe 57 sitzen, die an der Oberfläche der Erweiterung 53 abdichten. Die Überwurfmutter ist auf ein Kupplungsstück 58 geschraubt, das teilweise durch eine Bohrung in einem
Flansch 59 an der Platte 3 verläuft. Das Kupplungsstück 58 weist eine Kammer 60 auf, in die das Drosselteil 55 ragt.
Die als biegsamer Schlauch ausgebildete Leitung 56 ist auf ein verringerten Durchmesser aufweisendes Ende des Kupplungsstücks gezogen und mittels einer Überwurfmutter 61 gesichert,
die auf das Kupplungsstück geschraubt ist.
Die Leitung 56 endet an einem Auslaß eines Magnetventils 62, dessen Einlaß mit einer Rohrschlange 63 verbunden ist, die
in einem thermisch isolierten, geschlossenen Behälter 64 angeordnet
ist. Im Behälter 64 befindet sich eine Wassermenge 65, die mittels eines von einem Elektromotor 67 angetriebenen Rüh-
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rers 66 in Bewegung gehalten wird. Die Wassermenge 65 und demzufolge das durch die Rohrschlange 63 strömende Wasser werden
mittels einer zweiten Rohrschlange 68 gekühlt, die im Behälter
angeordnet ist und den Verdampfer eines herkömmlichen, temperaturgesteuerten Kühlkreises bildet, der einen von einem
Motor angetriebenen Kompressor 69, einen Kondensator 70 und eine Entspannungsvorrichtung umfaßt, die beim dargestellten
Ausführungsbeispiel als Ventil 71 ausgebildet ist.
Die Rohrschlange 63 ist an ein Rohr 72 angeschlossen, das in
das in einem Behälter 73 enthaltene Wasser taucht, in dem das Wasser mit Gas angereichert wird. Das mit Gas anzureichernde
Wasser wird mittels einer elektrisch angetriebenen Pumpe 75 einer Hauptwasserleitung 74 entnommen und von der Pumpe in
ein Rohr 76 gefördert, das mit mehreren quer verlaufenden Löchern versehen ist. Dieses Rohr mündet unterhalb des Wasserspiegels im Behälter 73. Das die Löcher verlassende Wasser
wird mit CO, angereichert, das aus einem Zylinder 77 zuge-:
führt wird, der über ein nicht dargestelltes Druckminderyentil
und eine Leitung 78 mit dem Behälter 73 verbunden ist.
Die Leitung 78 mündet in den Behälter oberhalb des darin befindlichen
Wassers. In den Behälter ragen zwei Elektroden 79 und 80, die in unterschiedlichen Höhen angeordnet sind. Wenn
das Wasser die zwei Elektroden berührt, ist ein Kreis vom positiven
Pol an Masse geschlossen, in dem sich ein Relais 81 befindet. Die dadurch bewirkte Erregung des Relais führt dazu,
daß ein Kontakt 82 geöffnet wird, was wiederum zur Folge hat, daß die Pumpe 75 angehalten wird. Wenn der Wasserstand sinkt,
weil Wasser aus dem Behälter 73 entnommen wird, öffnet der elektrische Kreis, so daß das Relais enterregt wird und der
Kontakt 82 schließt, was zur Folge hat, daß die Pumpe 75 anläuft und Wasser in den Behälter einspeist.
Ein Beispiel dafür, wie das Getränk aus dem Mundstück 41 in
einen Trinkbecher B abgegeben wird, ist in Figur 1 dargestellt.
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Der Trinkbecher steht auf einer perforierten Platte 90 des Getränkeabgabegerätes und wird von Hand gegen eine Gabel 91
gedrückt, die dadurch entgegen der Kraft einer Feder 92 verschoben wird. Wenn die Gabel 91 weitestmöglich verschoben worden
ist, betätigt sie einen Mikroschalter 93, dessen zwei Kontakte 94 und 95 schließen, so daß das Magnetventil 62 öffnet
und der Elektromotor 4 anläuft. Wie noch klarer werden wird, führt dies dazu, daß Wasser und Sirup in die Mischzone 42 gelangen
und das Getränk aus dem Mundstück 41 austritt. Wenn der Benutzer der Ansicht ist, daß der Trinkbecher B mit einer ausreichenden
Menge des Getränkes gefüllt ist, zieht er den Trinkbecher zurück, so daß dadurch das Ausströmen des Getränkes unterbrochen
wird. Jegliche Flüssigkeit, die aus dem Mundstück heraustropft, tritt durch die perforierte Platte 90, wird auf
einem Boden 96 gesammelt und durch einen Auslaß 97 abgeführt. Um die Bildung von Ablagerungen zu verhindern, kann dafür gesorgt
sein, daß die Kontakte nicht direkt auf das Magnetventil 62 sondern indirekt mittels eines Verzögerungsrelais wirken,
so daß das Magnetventil verzögert schließt. Dies ermöglicht, daß. noch eine gewisse Spülwassermenge geliefert wird,
nachdem der Trinkbecher B weggezogen worden ist.
In der zylindrischen Kammer 15 des Getränkeabgabegerätes ist ein hohles Element 100 angeordnet, dessen Form der der Kammer
15 entspricht und das außen mit Dichtungsringen 101 versehen ist.
Das hohle Element 100 ist starr mit einer Schale 102 verbunden,
von deren tiefster Stelle das hohle Element 100 nach unten vorsteht. Im hohlen Element 100 sind der Reihe nach von
oben nach unten (in Figur 1) folgende Elemente angeordnet: ein elastischer Dichtungsring 103, der an einer Ringschulter
anliegt, eine Führungshülse 104, die vorzugsweise mit einem Vorsprung 105 versehen ist, der in Eingriff mit einer geeigneten
Nut 106 in einem Auslaßstutzen 107 treten kann, der an
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einem den Sirup enthaltenden Beutel 108 befestigt ist, eine
als pfeifenhalsartiges Rohr ausgebildete Perforiervorrichtung
109, die fest mit einem durchbrochenen Flansch 110 der Führungshülse
104 verbunden ist, eine Ringscheibe 112, sowie eine Hülse 111, die in das untere Ende des hohlen Elementes 100
geschraubt ist und die vorstehend aufgeführten Elemente abgedichtet
in ihrer Einbaulage hält. In einem zwischen dem Flansch 110 der Perforiervorrichtung und der Ringscheibe 112
ausgebildeten Raum 113 befindet sich eine Kugel 114, die von
einer Feder 115 in Richtung zu einer öffnung 130 in der Ringscheibe
112 gedrückt wird.
Wenn das Element 100 in die Kammer 15 in in Figur 1 dargestellter Weise eingesetzt ist, ragt ein mittig in der Kammer
15 angeordneter Finger 116 durch die öffnung 130 in den Raum
113, so daß er die Kugel 114 anhebt und dadurch die öffnung
130 offenhält.
Die Schale 102 weist Anschlagnasen 131 und Versteifungsrippen
132 auf.
Auf die Schale 102 ist der flexible Beutel 108 gelegt, der den Sirup enthält und mit dem Auslaßstutzen 107 versehen ist, der
oben in das hohle Element 100, d.h. genauer den Dichtungsring 103 und die Führungshülse 104, einsetzbar ist, wobei der Dichtungsring
103 und die Führungshülse 104 einen Anschluß für den Auslaßstutzen 107 bilden. Beim Einsetzen des Auslaßstutzens
107 durchstößt die Perforiervorrichtung 109 eine quer verlaufende Membran 140 im Auslaßstutzen, die zuvor geschlossen
war, während gleichzeitig die Außenseite des Auslaßstutzens in dichtende Anlage am Dichtungsring 103 tritt. Der im
Beutel 103 enthaltene Sirup kann daher durch die hohle Perforiervorrichtung
und den nicht vom Flansch 110 eingenommenen Durchlaß in den Raum 113 ausfließen, aus dem der Sirup durch
die öffnung 130 abfließen kann, wenn die Kugel 114 angehoben
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ist. Danach strömt der Sirup durch die Bohrung 17 in die Kammer der Schnecke 9. Die in das hohle Element 100 eingesetzte
Führungshülse 104 kann einen Vorsprung 105 (siehe Figur 2)
aufweisen, dem die analoge Nut 106 in der Außenwand des Auslaßstutzens 107 entspricht. Auf diese Weise können nur solche
Auslaßstutzen in den Anschluß, d.h. in die Führungshülse 104, eingeführt werden, die eine Nut haben, die in Form und Anordnung
dem Vorsprung an der Führungshülse 104 entspricht.
Es ist erkennbar, daß verschiedene solcher Kodiermittel mit unterschiedlichen Formen und an unterschiedlichen Stellen vorgesehen
sein können und daß es daher möglich ist, ein Kennzeichnungssystem zu schaffen, das es unmöglich macht, an ein
bestimmtes Getränkeabgabegerät irgendwelche Beutel anzuschliessen,
die nicht speziell für dieses Getränkeabgabegerät bestimmt sind. Dies stellt eine gewisse Sicherheit für den Siruphersteller
und auch für den Abnehmer dar, der sicher sein kann, daß es sich bei dem ihm gebotenen Getränk um das echte,
vorgesehene Getränk handelt.
Die Form der tragenden Schale 102 ist entsprechend der Art
des verwendeten Beutels gewählt, damit sichergestellt ist, daß der Beutel immer so liegt, daß der Sirup nach unten zum
Auslaßstutzen fließen kann, bis der Beutel vollständig geleert ist. Zu diesem Zweck befindet sich der Auslaßstutzen
an der tiefsten Stelle der Schale.
Die aus der Schale 102 und dem hohlen Element 100 bestehende
Einheit kann selbst dann von der Kammer 15 des Gerätes abge-. nommen werden, wenn der Beutel aufgesetzt ist, d.h. wenn sein
Auslaßstutzen in den Anschluß eingesetzt ist, ohne daß die Gefahr besteht, daß der Sirup aus der öffnung 130 ausfließt.
Sobald das hohle Element 100 von der Kammer 15 abgehoben
wird, wirkt der Finger 116 nicht mehr auf die Kugel 114, die dann aufgrund der Wirkung der Feder 115 selbsttätig die öff-
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nung 130 schließt. Dies ist insofern wichtig, als es dadurch
einfacher möglich ist, von Zeit zu Zeit das Getränkeabgabegerät und seine Elemente zu reinigen.
Im Hinblick auf die Konstruktion des beschriebenen Getränkeabgabegerätes
sei noch bemerkt, daß den während seines Betriebes auftretenden Beanspruchungen eine Abdeckung 400 entgegenwirkt.
Diese Abdeckung ist auf beliebige bekannte Weise am Gestell 1 des Getränkeabgabegerätes lösbar befestigt. Eine Schulter
401 an einer Wand 402 der Abdeckung drückt gegen eine gegenüberliegende
Schulter am Teil 24, und die Vorderseite 403 der Abdeckung 400 drückt gegen den Ansatz 32.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile ergeben sich aus der vorstehenden Beschreibung.
Alternativ oder·zusätzlich zum unter Bezugnahme auf Figur 2
erläuterten Kennzeichnungs- bzw. Kodiersystem kann der Auslaßstutzen
je nach der Herkunft des Beutels bzw. der Hülle unterschiedliche Querschnitte haben, wobei dann der zugehörige Anschluß
des Getränkeabgabegerätes einen dazu passenden Querschnitt hat.
Der den Sirup enthaltende Beutel 108 kann als Beutel mit Seitenfalten,
wie dies in Figur 3 und 4 gezeigt ist, oder·als Beutel mit Seitenfalten, die entlang ihren Längsrändern wärmeverschweißt
sind,wie dies in Figur 4A dargestellt ist, in der. der Beutel mit dem Bezugszeichen 108* versehen ist, oder als
- Flachhülle ausgebildet sein, wie dies in Figur 5 gezeigt ist, in der der Beutel mit dem Bezugszeichen 108** bezeichnet ist.
Das Bahnmateria±,aus dem der Beutel hergestellt wird, besteht
vorzugsweise aus mehreren Lagen, beispielsweise drei Lagen, die mit Hilfe von Bindemitteln miteinander verbunden sind, wobei
die innere Lage wärmeschweißbar ist, beispielsweise aus
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Polyethylen oder Polypropylen besteht. Bei dreilagigem Material bestehen die übrigen zwei Lagen beispielsweise aus Polyester
und Aluminium. Die Dicke jeder Lage kann zwischen 20 und 80 μ liegen. Diese Materialien sind bekannt und werden
nicht weiter erläutert.
Jeder Beutel weist ungefähr in der Mitte einer seiner Seiten
ein Loch 121 auf. Der Auslaßstutzen 107 ragt aus diesem Loch heraus und ist mit einem Flansch 120 versehen, der an der inneren
Lage des Materials beispielsweise durch Wärmeschweißen entlang dem Umriß des Loches befestigt ist. Der Auslaßstutzen
ist aus einem Kunststoff geformt, der mit der inneren Lage mit Hilfe eines beheizten Werkzeuges wärmeverschweißt werden
kann. Wenn das Material der inneren Lage Polyethylen ist, besteht der Auslaßstutzen ebenfalls aus diesem Material. Das
Gleiche gilt im Falle von Polypropylen. Die äußeren Lagen müssen einen Schmelz- oder Erweichungspunkt haben, der höher
als der der inneren Lage ist.
Der Auslaßstutzen 107 ist mittels der angeformten, quer verlaufenden
Membran 140 verschlossen, die sich am äußeren Ende des Auslaßstutzens befinden kann, jedoch vorzugsweise in einem
gewissen Abstand von diesem Ende angeordnet ist, wie dies in den Figuren 4 und 4A erkennbar ist. Das Ende des Auslaß-Stutzens
ist außen vorzugsweise konisch. Die Verschlußmembran weist in der Mitte eine geschwächte Zone 170 bzw. 171 auf, damit,
die Membran von der Perforiervorrichtung 109 durchstoßen werden kann. Der Flansch 120 weist auf seiner Innenseite mehrere
radiale Nuten 120A auf, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, daß der Sirup auch dann den. Auslaßstutzen 107 erreicht,
wenn der demjenigen Abschnitt des Beutels, an dem sich der Auslaßstutzen befindet, gegenüberliegende Abschnitt
des Beutels am Flansch 120 anliegt.
Der mit Seitenfalten versehene Beutel 108 (siehe Figuren 3 und
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4) weist beim dargestellten Ausführungsbeispiel eine in Längsrichtung
verlaufende, durch Wärmeschweißung hergestellte Schweißnaht 150 auf, die die seitlichen Ränder der Bahn oder
des Materialstreifens verbindet, aus dem der Beutel besteht. Ferner weist der Beutel an einem Ende eine quer verlaufende,
durch Wärmeschweißung erzeugte Schweißnaht 151 auf, und nach dem Füllen des Beutels wird eine quer und parallel-zur
Schweißnaht 151 verlaufende Schweißnaht 152 hergestellt, um die Öffnung zu schließen, durch die der Sirup eingefüllt
wird.
Wie Figur 4A zeigt, weist der Beutel 108* die in Längsrichtung verlaufende Schweißnaht 150 und die in Querrichtung verlauf
enden Schweißnähte auf. Außerdem sind zur Verstärkung an den Längsrändern in Längsrichtung verlaufende Schweißnähte
153, 154, 155 und 156 vorgesehen.
Der flachhüllenartige Beutel 108** gemäß Figur 5 weist an allen seinen vier Rändern durch Wärmeschweißung hergestellte
Schweißnähte auf, nachdem er gefüllt worden ist. Diese Schweißnähte sind in Figur 5 zeichnerisch durch Lichtreflexe
angedeutet. Es ist erkennbar, daß drei Schweißnähte ausreichen würden, wenn der Beutel aus einer gefalteten Bahn statt
aus zwei übereinander gelegten Bahnen hergestellt würde.
.
Die Schweißnähte können mit Hilfe beheizter Werkzeuge bzw.
Backen hergestellt werden, wie sie beim Beutelschweißen bekannt sind.
Wie aus Figur 4A erkennbar ist, kann der Auslaßstutzen ein·
Einwegventil aufweisen, das verhindern soll, daß in den Beutel
unberechtigt Sirup eingefüllt wird, nachdem sein ursprünglicher Inhalt verbraucht worden ist. Der entsprechend
ausgebildete Äuslaßstutzen weist in Höhe des Flansches 120
auf seiner Innenseite eine schwalbenschwanzförmige Ringnut
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172 auf. Eine aus Kunststoff geformte Scheibe 173 ist in diese Ringnut eingeschnappt. Die Scheibe 173 weist in ihrer
Mitte eine Bohrung 174 auf und ist auf ihrer Innenseite mit einem ringförmigen Vorsprung 175 versehen. In einer von der
zylindrischen Wand des Auslaßstutzens, der quer verlaufenden Membran 140 und der Scheibe 173 begrenzten Kammer 174 ist
frei bewegbar ein Napf 177 angeordnet, der an seinem Rand eine
Reihe von Durchlässen 178 aufweist. Wenn der Beutel 108* an das Getränkeabgabegerät angesetzt ist und die Perforiervorrichtung
109 den Auslaßstutzen durchstoßen hat, kann der Sirup aus dem Auslaßstutzen durch die Bohrung 174, den Zwischenraum
zwischen dem Napf 177 und den Wänden der Kammer sowie die Durchlässe 178 unbehindert abfließen. Wenn der leere
Beutel vom Getränkeabgabegerät abgenommen und umgedreht worden ist, so daß sein Auslaßstutzen 107 nach oben weist,
liegt der Boden 179 des Napfes 177 dichtend am Vorsprung 175 an, so daß kein unberechtigtes Einfüllen von Sirup möglich
ist.
Die Beutel können auf jede geeignete Weise mit Sirup gefüllt werden. Beispielsweise können sie von Hand mit Sirup gefüllt
werden, was in der Weise erfolgt, daß der Beutel mit offener Einfüllöffnung unter einen Hahn gehalten wird, aus dem der
Sirup fließt. Wenn der Beutel gefüllt ist, wird die Einfüllöffnung durch Wärmeschweißen verschlossen. Der Beutel kann
auch selbsttätig mittels eines geeigneten Gerätes gefüllt und verschlossen werden. Ein solches Gerät ist schematisch in den
Figuren 6 bis 12 dargestellt und wird im folgenden beschrieben.
Das Gerät umfaßt einen Kreuztisch 200, der schrittweise beispielsweise
mittels eines nicht dargestellten Malteserkreuzantriebes angetrieben wird. An den Enden jedes Armes des
Kreuztisches sind zwei nach oben weisende Stifte 201 befestigt.
Auf jeweils zwei Stiften sind Ansätze 202 geführt, die
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seitwärts von Behältern 203 vorstehen, von denen jeder mit beispielsweise drei Beuteln 108 beladen werden kann, wobei
die Behälter für jeden Beutel jeweils eine Beutelaufnahme 204 aufweisen. Jeder Behälter kann entlang den zugehörigen zwei
Stiften 201 in senkrechter Richtung verschoben werden, wobei die Verschiebung von stationären pneumatischen Hebekolben 208
bewirkt wird, die an drei von vier Stationen R, S, T und Ü an-■
geordnet sind. In der ersten dieser Stationen, d.h. in der Station R, werden die leeren Beutel von Hand eingelegt und
die gefüllten Beutel von Hand entnommen. Die Drehrichtung des Kreuztisches 200 ist durch einen Pfeil Z angedeutet. In der
folgenden Station S werden die Einfüllöffnungen der Beutel geöffnet, wonach' die Beutel mit Sirup gefüllt werden. In der
dritten Station T wird jeweils die Einfüllöffnung eines Beutels
flach gemacht, und in der vierten Station U wird die Einfüllöffnung wärmeverschweißt. Alternativ kann das Abflachen
und Wärmeverschweißen in der Station T erfolgen, wobei dann die Entnahme der geschlossenen Beutel in der Station U erfolgt.
Im letztgenannten Fall befindet sich in der Station ü kein Hebekolben
208.
Die Behälter 203 umfassen ein oben offenes äußeres Gehäuse 205 und ein oben offenes inneres Gehäuse 206, das die Beutelaufnahme
204 für den jeweiligen Beutel bildet und eine solche Form hat, daß es die Verformung des Beutels 108 zuläßt· und
den Beutel in korrekter Lage hält. Jede Beutelaufnahme 204
weist in einer der Wände des inneren Gehäuses einen Längsschlitz 207 auf, der den Auslaßstutzen 107 des Beutels führt.
In jedem Behälter 203 sind zwei horizontale Wellen 208A drehbar
gelagert. Jede dieser Wellen 208 trägt eine Reihe von Armen 209, die an ihren Enden mittels einer Leiste 209A verbunden
sind. Die Leisten 209A haben die Aufgabe, die zwei nicht
mit Falten versehenen Wände des Beutels 108 oberhalb der maximalen
Füllhöhe K, die der Sirup im Beutel erreicht, zuein-
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ander zu bringen. Die Wellen 208A stehen an den entgegengesetzten Enden des Behälters über diesen vor, und außerhalb des
Behälters sind an den Wellen 208A Hebel 210 befestigt, zwischen denen ein pneumatischer Zylinder 211 angelenkt ist, der
die Drehung der Arme 209 und demzufolge der Leisten 209A steuert.
Wenn ein Behälter mit seinen leeren Beuteln die Station S erreicht
(siehe Figur 7), wird der zugeordnete Hebekolben 208 so angesteuert, daß er den Behälter 203 entlang den Stiften 201
anhebt. Nach einer bestimmten Hebestrecke werden zwei Gruppen
von Saugern 210A mit Hilfe von pneumatischen Kolben 211A gegen
die gegenüberliegenden Wände des Beutels nahe seiner Einfüllöffnung gedrückt. Die Sauger 210A sind an eine nicht dargestellte
Unterdruckquelle angeschlossen, und werden dann durch Umkehrung der Bewegungsrichtung der pneumatischen Kolben
211A auseinandergezogen, so daß die Einfüllöffnung der Beutel ausreichend geöffnet wird. Die pneumatischen Kolben 211A sind
mittels ihrer Zylinder an einem Rahmen 212 angelenkt, der an senkrechten Säulen 213 verschoben werden kann und der zu dem
Zeitpunkt, zu dem die Sauger den Beutel erfassen, auf Ringschultern 219 an den Säulen 213 aufsitzt. Die Stangen 214 der
pneumatischen Kolben sind an einem Arm einer Parallelführung H angelenkt. Dieser Arm ist an seinem einen Ende am Rahmen
212 angelenkt und an seinem anderen Ende an einem Block 214A
angelenkt, der eine Gruppe von Saugern trägt. Der Arm, an dem die Stange 214 angreift, ist nach oben verlängert und mit ei-.
ner Stange 216 verbunden, die die Bewegung zu einem Arm einer zweiten Parallelführung H1 überträgt, die symmetrisch angeordnet
ist und vom Rahmen 212 getragen wird und der eine weitere Gruppe von Saugern, die ebenfalls von einem Block 214A
getragen werden, zugeordnet ist.
Wenn die Sauger 210A den Beutel 108 erfaßt haben, bewegt ein
mit der Stange 208B des Kolbens 208 verbundener seitlicher An-
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satz 217 den Rahmen 212 mit Hilfe einer Schubstange 218 nach
oben, so daß sich der Rahmen zusammen mit dem Behälter 208 bewegt und dabei von den Ringschultern 219 abgehoben wird. Diese
Hebebewegung dauert an,- bis die Einfüllöffnung des Beutels einen Auslaß 220 einer stationären Leitung 221 umgibt, durch
die der Sirup eingefüllt wird (siehe die in Figur 7 dargestellte Stellung). Der Auslaß 220 weist innen einen konischen
Ventilsitz 222 auf, auf dem dichtend ein Tellerventil 223 sitzt, dessen Steuerstange 224 durch die Krümmung der Leitung
221 verläuft und in einem Stellantrieb 225 endet. Der Stellantrieb hebt das Tellerventil 223 von seinem Ventilsitz 222, wonach
eine Dosierpumpe 226 eine festgelegte Sirupmenge durch ein Lieferventil 227 fördert. Die dargestellte Dosierpumpe
ist als Kolbenpumpe.ausgebildet und wird von einem Kurbelmechanismus
228 angetrieben. Den Sirup erhält die Dosierpumpe aus einem Behälter 229 durch ein Saugventil 230, während der
Kolben 231 der Dosierpumpe seinen Saugtakt ausführt. Wenn der Beutel gefüllt ist, schließt das Tellerventil 223 und wird
der Hebekolben 208 abgesenkt, wonach dann der Unterdruck, von
den Säugern 210A abgeschaltet wird. Der Rahmen 212 kommt auf den Ringschultern 219 zum Stillstand, und der Behälter 203
ruht dann wieder auf den zugehörigen Armen des Kreuztisches 200. Mit Ausnahme des Hebevorgangs, der durch einen Kontakt
gesteuert wird, wenn der Behälter 203 die Station S erreicht, können die verschiedenen Arbeitsschritte mit Hilfe einer Reihe
linearer Steuerkurven 232 gesteuert werden, die am Ansatz 217 befestigt sind und auf eine Reihe von Mikroschaltern 233 wirken,
von denen zur Vereinfachung der Zeichnung lediglich einer dargestellt ist. .
Danach dreht sich der Kreuztisch 200 um einen Schritt weiter und bewegt dabei den Behälter 203 in die Station T, in der
sich ein weiterer Hebekolben 208 und ein Arbeitskopf 240 befinden,
der oberhalb des Behälters liegt und beispielsweise von Säulen 241 getragen wird (siehe Figuren 8,9, 10 und 11).
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Der Arbeitskopf 240 drückt mit Hilfe der im folgenden beschriebenen
Mittel die Wände des Beutels an der Einfüllöffnung zusammen, wie dies in Figur 11 dargestellt ist.
Im Arbeitskopf 240 sind zwei übereinander angeordnete Schieber 242 und 243 geführt. Diese werden in entgegengesetzten
Richtungen (siehe Pfeile χ und y) von einem doppeltwirkenden pneumatischen Zylinder 244 angetrieben. Zu diesem Zweck ist
der Zylinder 244 mit einer Stange 245 verbunden, die starr mit dem oberen Schieber 242 verbunden ist, wogegen die Kolbenstange
246 des Zylinders über eine weitere.Stange 247 mit dem
unteren Schieber 243 verbunden ist.
Damit die Wände der .drei mit Seitenfalten versehenen Beutel
108, die sich im Behälter 203 befinden, zueinander bewegt werden können, ist für jeden Beutel eine Gruppe von Klingen bzw.
dünnen Fingern 248, 249, 250, 251, 252 und 253 vorgesehen, die an den Schiebern 242 und 243 befestigt sind und nach unten
weisen. Figur 8 zeigt lediglich eine der drei Gruppen von Fingern, da die übrigen zwei Gruppen sowohl hinsichtlich ihres
Aufbaus als auch hinsichtlich ihrer Anordnung identisch sind.
Die Finger 249, 251 und 253 sind am oberen Schieber 242 befestigt,
wogegen die übrigen drei Finger 248, 250 und 252 am unteren Schieber 243 befestigt sind. Die Finger 248 und 251
liegen in derselben senkrechten Ebene, in der im wesentlichen die Kanten 254 der Seitenfalten des Beutels 108 liegen. Die
Paare aus den Fingern 249 und 250 sowie den Fingern 252 und 253 liegen in zwei senkrechten Ebenen, die zueinander und zur
Ebene der Finger 248 und 251 parallel sind. Der Abstand zwischen· den senkrechten Ebenen, in denen sich die Paare der Finger
249 und 250 sowie der Finger 252 und 253 befinden, ist gleich der Strecke, über die die Hauptwände G und L des Beutels
108 bewegt werden sollen.
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In ihrer Ruhestellung (siehe Figuren 8 und 10) sind die Finger so angeordnet, daß die Finger 249, 250, 252 und 253 innerhalb
der Einfüllöffnung des Beutels 108 angeordnet sind, wenn dieser angehoben ist, und daß die Finger 248 und 251
außerhalb angeordnet sind.
Damit die am oberen Schieber 242 befestigten Finger 249, und 253 sich bewegen können, ist der untere Schieber" 243 mit
geeigneten Längsschlitzen 255 versehen.
Wenn die Beutel 108, die ihre Aufwärtsbewegung aus der ge-·
strichelt dargestellten Stellung beginnen, ihre in Figur 8 mit ausgezogenen Linien dargestellte Endstellung nach dem Anheben
des Behälters 203 erreichen, wird der Zylinder 244 so betätigt, daß er seine Kolbenstange ausfährt und die Schieber
• 242 und 243 in Richtung des Pfeiles χ bzw. des Pfeiles y bewegt.
Wie Figur 11 zeigt, führt dies dazu, daß sich die Finger 248 und 251 zueinander bewegen, wogegen sich die Paare
von Fingern 249 und 253 sowie 250 und 252 auseinander bewegen, so daß die Einfüllöffnung des Beutels trotz des mittlerweile
eingefüllten Sirups genau geformt wird und die nicht mit Falten versehenen Hauptwände G und L sehr dicht zueinander gebracht
werden.
Dann werden die Zylinder 211 betätigt (siehe auch Figuren 6 und 7), die ausfahren und dadurch die Leisten 209A gegen die
Hauptwände G und L drücken, die dadurch aneinander gedrückt werden. Die Leisten 209A (siehe Figuren 7 und 8) werden oberhalb
der Füllhöhe K des Sirups, jedoch eine gewisse Strecke unterhalb der unteren Enden der Finger 248 bis 253 gegen die
Hauptwände gedrückt. Die Zylinder 211 bleiben auch während
der Wärmeschweißung des Beutels betätigt, die in der folgenden
Station U ausgeführt wird.
Nachdem die Leisten 209A angelegt worden sind, werden die Beu-
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tel zusammen mit dem Behälter 203 abgesenkt. Nachdem die Finger
248·bis 253 auf diese Weise aus dem Beutel herausgezogen
worden sind, werden sie durch Betätigung des Zylinders 244 in entgegengesetzter Richtung in ihre Ausgangsstellung zurückge-»
bracht.
Anschläge, wie beispielsweise die Anschläge 260, begrenzen den Rücklauf der Schieber 242 und 243; den Vorlauf der Schieber
begrenzen die Seitenwände des Arbeitskopfes 240. 10
Die Steuerung kann mittels einer Steuerkurvenanordnung durchgeführt
werden, die der in Figur 7 dargestellten Steuerkurvenanordnung aus den Elementen 232 und 233 entspricht.
Wenn der Beutel 108** gemäß Figur 5 benutzt wird, weist der Arbeitskopf 240 für jede Flachhülle ein einziges Paar in einer
Ebene liegender Finger auf, die in der Einfüllöffnung des Beutels in entgegengesetzten Richtungen bewegbar sind. Der
eine dieser Finger wird vom Schieber 242 getragen, und der andere dieser Finger wird vom Schieber 243 getragen.
Danach dreht sich der Kreuztisch um einen Schritt, so daß er
den Behälter 203 in die Station U (siehe Figur 12) bringt, in
der der entsprechende Hebekolben 208 den Behälter 203 und demzufolge
die Beutel 108 anhebt, deren Einfüllöffnung dabei angehoben
wird, bis sie zwischen zwei Schweißbacken 270 angeordnet ist, die auf bekannte Weise elektrisch beheizt werden
und die sich paarweise über die gesamte Breite des Beutels erstrecken. Die Schweißbacken 270 werden von miteinander verbundenen
Parallelführungen 272 und 273 geschlossen und geöffnet, die von pneumatischen Zylindern 271 betätigt werden und ähnlich
wie die Parallelführungen für die Sauger 210A in Figur
7 ausgebildet sind. Die vorstehend beschriebene Vorrichtung befindet sich in einem Arbeitskopf 2 74, der von Säulen 275
getragen wird.
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Während der Behälter 203 erneut abgesenkt wird, werden die
Leisten 2O9A von den Beuteln weggezogen. Der Kreuztisch 200 wird um einen Schritt weitergedreht, so daß der Behälter in
der Station R ankommt. Die Bedienperson entnimmt dort die gefüllten Beutel und setzt leere Beutel ein.
Alternativ kann die Einfüllöffnung in der Station T verschweißt
werden, wobei die Schweißung auf vorstehend beschriebene Weise erfolgt, nachdem die Hauptwände G und L des Beutels
aneinandergelegt worden sind. In diesem Falle werden die
Beutel in der Station U entnommen, beispielsweise mit Hilfe
automatischer Greifer.
Figur 13 zeigt schenjatisch ein Getränkeabgabegerät mit Nachmischung,
das mit einer Schlauchpumpe arbeitet. Bei der Ausführungsform gemäß Figur 13 sind Teile und Elemente, die der Ausführungsform
gemäß Figur 1 entsprechen,mit Bezugszeichen versehen,
die um "1000" höher sind als die Bezugszeichen der entsprechenden Teile und Elemente der Ausführungsform gemäß· Figur
1. Ein Sirup enthaltender Beutel 1108 wird von einer Schale
1102 getragen. Die Schale ist mit einem hohlen Element 1100
versehen, das alle Teile und Elemente des entsprechenden Elementes
100 der Ausführungsform gemäß Figur 1 aufweist. Das
hohle Element 1100 sitzt in einer Kammer eines Abschnittes
1014, von deren Boden ein Finger 1116 vorsteht, der ein Einwegventil öffnen kann. Der Abschnitt 1014 ist an seinem Boden
mit einem Auslaß 1117 versehen, auf den ein Ende eines flexiblen Schlauches 300 gezogen ist. Bevor dieser Schlauch in eine
Mischzone 1042 führt, der Wasser durch eine Leitung 1056 zugeführt
wird, verläuft er entlang einer Oberfläche 302 einer zylindrischen Kammer 303, die in einem Winkelbereich α offen
ist. In dieser Kammer befindet sich eine konzentrische Welle 304, die von einem nicht dargestellten Getriebemotor angetrieben
wird, wenn das Getränk in den Trinkbecher B abgegeben werden soll. An der Welle sind drei radial verlaufende Arme
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305 in gleichen Winkelabständen befestigt. Das Ende eines jeden Armes trägt eine Druckrolle 306, die gegen den Schlauch
300 drückt, wobei die Druckstelle bei sich drehender Welle 304 entlang dem Schlauch wandert, so daß der Sirup im Schlauch
zur Mischzone 1042 gedrückt wird, wo der Sirup mit dem Wasser gemischt wird.
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teersei-te
Claims (1)
- GD Dipl.-Chem. G. BuhlingRUPE- rELLMANNDIpI.-Ing: R. Kinne Dipl.-Ing. R Grupe Dipl.-Ing. B. Pellmann291 80 54 Bavariaring 4, Postfach 20240^ g 8000 München 2Tel.: 089-539653 Telex: 5-24845 tipatcable: Germaniapatent Münche4. Mai 1979 B 9605/GL/av G 63747Patentansprüche 15fly Sirupzuführvorrxchtung für ein Getränkeabgabegerät mit Nachmischung, das eine Mischzone, eine Einleitvorrichtung zum Einleiten von Sirup in die Mischzone und eine Vorrichtung zum gleichzeitigen Einleiten von Wasser in die Mischzone aufweist, mit dem der Sirup verdünnt wird, gekennzeichnet durch einen flexiblen Behälter (108, 108*, 108**', 1108) zum Aufnehmen des Sirups, der mit einem durchstoßbaren Auslaßstutzen (107) versehen ist, eine Trageinrichtung (102, 1102) für den Behälter, eine Aufnahmevorrichtung (100, 104, 111, 114, 115; 1100), die zumindest einen Teil des Auslaßstutzens aufnehmen kann, eine Perforiervorrichtung (109) zum Durchstoßen des Auslaßstutzens und eine Weiterleitvorrichtung (14, 15; 1117) zum Weiterleiten des Sirups vom durchstoßenen Auslaßstutzen zur Sirupeinleitvorrichtung (4, 9; 302 bis 306).2. Sirupzuführvorrxchtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Behälter (108, 108*, 108**, 1108) aus wärmeschweißbarem Material bestehtGra 909846/0739und mit einem Loch (121) versehen ist, aus dem der Auslaßstutzen (107) vorsteht, der an der Innenseite des Randes des Loches durch Wärmeschweißen befestigt ist.3. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurchgekennzeichnet , daß der Auslaßstutzen (107) durch eine einstückig mit ihm ausgebildete, quer verlaufende Membran (140) verschlossen ist, die mit einer geschwächten Zone (170, 171) versehen ist.
104. Sxrupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß der Auslaßstutzen (107) ein Einwegventil (173, 177) umfaßt.5. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß das äußere Ende des Auslaßstutzens (107) einen abnehmenden Querschnitt hat.6. Sxrupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß der Auslaßstutzen (107) zur Befestigung einen Flansch (120) aufweist, der mit radialen Kanälen bzw. Nuten (120A) versehen ist.7. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 3 oder einem der Ansprüche 4 bis 6 in Verbindung mit Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß die quer verlaufende Membran (140) Abstand vom Ende des Auslaßstutzens (107) hat.8. Sxrupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß der flexible Behälter ein Beutel (108, 108*, 1108) mit Seitenfalten ist, der quer verlaufende Schweißnähte (151, 152) aufweist.909846/0739• - 3 - "■ - "Β- 9-605.9. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß der Beutel (108*) mit Seitenfalten entlang seinen Rändern in Längsrichtung verlaufende Schweißnähte (153, 154, 155, 156) aufweist. .10. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß der flexible Behälter eine Flachhülle (108**) ist.11. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet , daß die Trageinrichtung für den flexiblen Behälter (108, 108*, 108**, 1108) in Form einer Schale (102, 1102) ausgebildet ist, wobei die tragende Oberfläche für den Behälter geneigt ist, um das Entleeren des Behälters zu erleichtern.12. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Aufnahmevorrichtung (100, 104, 111, 114, 115; 1100) zum Aufnehmen zumindest eines Teiles des Auslaßstutzens (107) mit der Trageinrichtung (102, 1102) für den Behälter (108, 108*, 108**, 1108) verbunden ist.13. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch g e kennzeichnet, daß die Perforiervorrichtung(109) zum Durchstoßen des Auslaßstutzens (107) der Aufnahmevorrichtung (100, 104, 111, 114, 115; 1100) zugeordnet ist.14. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch g e -kennzeichnet, daß die Perforiervorrichtung (109) zum Durchstoßen des Auslaßstutzens (107) ein pfeifenhalsartiger Abschnitt ist. ·, 15. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch g e kennzeichnet, daß der pfeifenhalsartige Ab-909046/0739schnitt in der Aufnahmevorrichtung (100, 104, 111, 114, 1.15; 1100) für den Auslaßstutzen (107) angeordnet ist, die rohrförmig ausgebildet ist und einen inneren, quer verlaufenden Stützflansch (110) aufweist, von dem der pfeifenhalsartige Abschnitt nach oben ragt, wobei sich der Stützflansch nur über einen Teil des Querschnitts der Aufnahmevorrichtung erstreckt.16. Sirupzuführvorrxchtung nach Anspruch 11, dadurch g e kennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung für den Auslaßstutzen (107) ein hohles zylindrisches Element (100, 1100), das fest mit der Trageinrichtung (102, 1102) verbunden ist, eine Führungshülse (104) , die mit dem inneren Stützflansch (110) versehen ist, von dem der pfeifenhalsartige Abschnitt nach oben ragt, eine Ringmutter (111), die in das zylindrische Element geschraubt ist, sowie ein Einwegventil (114, 115) umfaßt.17. Sirupzuführvorrxchtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet , daß die Weiterleitvorrichtung (14, 15) eine Kammer (15) umfaßt, die mit. der Sirupeinleitvorrichtung (4, 9) verbunden ist und mit der lösbar die Aufnahmevorrichtung (100, 104, 111, 114, 115) für den Auslaßstutzen (107) verbunden ist.18. Sirupzuführvorrxchtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (100, 104, 111, 114, 115; 1100) für den Auslaßstutzen (107) mit der Trageinrichtung (102, 1102) für den Behälter (108, 108*.108**, 1108) sowie mit der Perforiervorrichtung (109) zusammengefaßt ist und ferner ein Einwegventil (114, 115) umfaßt und daß die Aufnahmevorrichtung lösbar in die Kammer (115) der Weiterleitvorrichtung (14, 15) einsetzbar ist, wobei in die Kammer ein Finger (116) zum öffnen des Einwegventils ragt.909846/0739291801419. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet , daß die Sirupeinlei ^vorrichtung eine Schnecke (9) sowie einen Antrieb (4) für die Schnecke umfaßt.
52.0. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schnecke (9) in einer ersten Kammer (18) dreht, die einen etwas größeren Durchmesser hat und einen Auslaß mit einem Einwegventil (35, 45, 46) aufweist, der teilweise eine zweite Kammer begrenzt, in die die Vorrichtung (56) zum Einleiten von'Wasser mündet.21. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch g e kennzeichnet, daß die zweite Kammer stromauf des Auslasses des Einwegventils (35, 45, 46) angeordnet ist.22. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch ge-· kennzeichnet, daß das Einwegventil (35, 45, 46) einen in die zweite Kammer ragenden Flansch (36) aufweist.23. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennz eichnet , daß die Mischzone (42) in einem Mundstück (41) ausgebildet ist,' aus dem dasGetränk austritt. '24. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekenn ζ e i chne t , daß der Auslaßstutzen (107) einen Querschnitt hat, der dem der Aufnahmevorrichtung (100, 104, 111, 114, 115; 1100) für den Auslaßstutzen angepaßt ist.25. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet , daß der mit dem Auslaßstutzen (107) versehene fexible Behälter (108, 108*,909846/0739108**, 1108) in einem automatischen Gerät mit Sirup gefüllt wird und verschlossen wird, in dem der Behälter intermittierend eine Reihe von aufeinanderfolgenden Stationen (R, S, T, U) durchläuft.
526. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet , daß das automatische Gerät einen intermittierend drehbaren Tisch (200) umfaßt, der eine Reihe von anhebbaren Behältern (203) trägt, in die die mit den Auslaßstutzen (107) versehenen flexiblen Behälter (108, 108*, 108**, 1108) eingesetzt werden.27. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 26, dadurch g e kennzeichnet , daß die Behälter (203) mit Hilfe stationärer, mit Druckfluid betriebener Hebekolben (208) angehoben werden.28. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet , daß die Behälter (203) jeweils mehrere getrennte Beutelaufnahmen (204) zum Aufnehmen der flexiblen Behälter (108, 108*, 108**, 1108) aufweisen.29. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet , daß eine erste Station (S) des Gerätes Saugmittel (210A) zum Erweitern, der Einfüllöffnung der flexiblen Behälter (108, 108*, 108**, 1108) sowie eine Vorrichtung (221, 223, 226) zum Dosieren und Einspeisen des Sirups in die Behälter aufweist.30. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß eine zweite Station (T) des Gerätes Mittel (248 bis 253) zum Zuhalten der Einfüllöffnung der flexiblen Behälter (108, 108*, 108**, 1108) aufweist.909846/0739- 1 -" ' B 5605 Ä '31. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet , daß die zweite Station mit Mit- . teln (270) zum Verschließen der Einfüllöffnungen der flexiblen Behälter (108, 108*, ίθ8**, 1108) durch Wärmeschweißen versehen ist.32. Sirupzuführvorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Station (U) des Gerätes mit Mitteln (270) zum Verschließen der Einfüllöffnungen der flexiblen Behälter (108, 108*, 108**, 1108) durch Wärmeschweißen versehen ist.33. Sirupzuführvorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 32, dadurch. gekennzeichnet , daß die anhebbaren Behälter (203) Mittel (209A) zum Zuhalten der Einfüllöffnungen der flexiblen Behälter (108, 108*, 108**, 1108) aufweisen.909846/0739
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