DE2838822C2 - - Google Patents

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DE2838822C2
DE2838822C2 DE2838822A DE2838822A DE2838822C2 DE 2838822 C2 DE2838822 C2 DE 2838822C2 DE 2838822 A DE2838822 A DE 2838822A DE 2838822 A DE2838822 A DE 2838822A DE 2838822 C2 DE2838822 C2 DE 2838822C2
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16TSTEAM TRAPS OR LIKE APPARATUS FOR DRAINING-OFF LIQUIDS FROM ENCLOSURES PREDOMINANTLY CONTAINING GASES OR VAPOURS
    • F16T1/00Steam traps or like apparatus for draining-off liquids from enclosures predominantly containing gases or vapours, e.g. gas lines, steam lines, containers
    • F16T1/20Steam traps or like apparatus for draining-off liquids from enclosures predominantly containing gases or vapours, e.g. gas lines, steam lines, containers with valves controlled by floats
    • F16T1/30Steam traps or like apparatus for draining-off liquids from enclosures predominantly containing gases or vapours, e.g. gas lines, steam lines, containers with valves controlled by floats of inverted-open-bucket type; of bell type
    • F16T1/305Steam traps or like apparatus for draining-off liquids from enclosures predominantly containing gases or vapours, e.g. gas lines, steam lines, containers with valves controlled by floats of inverted-open-bucket type; of bell type using levers
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    • Y10T137/7329With supplemental or safety closing means or bias
    • Y10T137/7332Sinking or bucket type float

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Schwimmerkondenstopf der im Oberbegriff von Anspruch 1 erläuterten Art.
Ein derartiger Schwimmerkondenstopf ist aus der GB-PS 5 48 091 bekannt. Bei dem bekannten Schwimmerkondenstopf verläuft das Einlaßrohr im wesentlichen koaxial mit der Mittellinie des Gehäuses und mit der Mittellinie des umgedrehten Topfes. Damit der Topf auf dem Einlaßrohr auf- und abgleiten kann, ist eine Hülse vorgesehen, die fest mit dem Topf verbunden ist und mit Spiel auf dem Einlaßrohr sitzt. Durch dieses Spiel zwischen der Hülse und dem Einlaßrohr wird ein Sickerspalt gebildet, durch den bei Bedarf Dampf, Luft oder andere Gase in den Raum zwischen dem Gehäuse und den Topf gelangen können. Das Einlaßrohr erstreckt sich ziemlich weit in vertikaler Richtung nach unten und endet an einer Stelle, die unterhalb der tiefstmöglichen Stellung des offenen Bodens des Topfes liegt. In den offenen Boden des Topfes ragt mit seitlichem Abstand zu seiner Wandung ein ringförmiges Prallblech. Zwischen diesem Prallelement und dem unteren Ende des Einlaßrohres ist ein etwa trichterförmiges Filterelement angeordnet. Zwar muß bei dem bekannten Schwimmerkondenstopf der äußere Durchmesser des Gehäuses nicht viel größer sein als der notwendige Durchmesser des umgedrehten Topfes, die beschriebene konstruktive Ausgestaltung ist jedoch ersichtlich durch die Vielzahl der Bauteile relativ kompliziert. Der wesentlichste Nachteil der bekannten Vorrichtung liegt jedoch in ihrer Störanfälligkeit. Es ist nie auszuschließen, daß im Kondenswasser Verunreinigungen in Form von festen Partikeln mitgeführt werden. Auf der anderen Seite ist es häufig schwierig, derartige Schwimmerkondenstöpfe auszutauschen bzw. zu reparieren, da insbesondere diejenigen Schwimmerkondenstöpfe mit seitlichen Auslässen meist in schmale Zwischenräume zwischen zwei Bauteilen oder sonstigen schlecht zugängigen Stellen untergebracht sind. Bei der bekannten Vorrichtung können nichtentfernte, feste Partikel eine Reihe von Störungen verursachen. Sie können z. B. den Filter verstopfen. Sie können sich im Spalt zwischen dem Prallblech und der Seitenwandung des Topfes festsetzen, sie können sich im Totraum zwischen dem konisch verlaufenden Abschnitt des Prallbleches und der Gehäusewandung ansammeln, und sie können, was wohl die schwerwiegendsten Betriebsstörungen verursachen wird, in den Spalt zwischen dem Einlaßrohr und der Hülse eindringen und dort die Bewegung des umgekehrten Topfes blockieren. Es ist weiterhin unbedingt notwenidg, daß der vorbekannte Schwimmerkondenstopf genau senkrecht hängt, da sich anderenfalls die Hülse durch den aufschwimmenden Kondenstopf gegenüber dem Einlaßrohr verkantet und damit ebenfalls eine weitere Aufwärtsbewegung blockiert wird.
Die GB-PS 14 64 988 beschreibt einen zweistufig arbeitenden Kondensatabscheider, dessen Gehäuse zweigeteilt ist. In den oberen Teil des Gehäuses mündet koaxial mit der Mittelachse von oben her ein Dampf- und Kondensateinlaß ein. Unterhalb dieses Einlasses ist ein kegelartiges Prallblech angeordnet, durch das ein Teil des Kondensats abgeschieden wird. Der verbleibende Dampf verläßt die erste Stufe seitwärts. Die erste Stufe ist durch eine Trennplatte von der zweiten Stufe getrennt, durch die sich ein Einlaßrohr erstreckt. Das Einlaßrohr ist J-förmig ausgebildet und weist einen senkrecht nach unten weisenden Abschnitt, einen im wesentlichen waagerecht bzw. halbkreisförmig gekrümmt verlaufenden Abschnitt und einen nach oben weisenden Abschnitt auf. Der nach oben weisende Abschnitt ragt in das Innere des Schwimmertopfes. Der Kondensatauslaß führt seitlich aus dem Gehäuse heraus. Diese Vorrichtung hat zunächst den entscheidenden Nachteil, daß sie nicht so ohne weiteres in eine horizontal verlaufende Rohrleitung eingebaut werden kann. Zumindest müßten eine Reihe von Rohrkrümmern vorgesehen werden, wobei der dem Dampfauslaß diametral gegenüberliegende Kondensatauslaß zusätzlich stört. Die bekannte Vorrichtung ist selbst dann relativ groß, wenn im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 und 3 das Gehäusematerial wirtschaftlich eingesetzt wird.
In der US-PS 38 92 256 ist ein hängend angeordneter Schwimmerkondenstopf beschrieben, dessen Gehäuse aus zwei becherförmigen Blechmetallteilen besteht, die derart miteinander verbunden sind, daß sie ein zylindrisches Gehäuse mit kuppelförmigen Enden bilden. Der Einlaß verläuft durch das untere Ende des Gehäuses und der Auslaß durch das obere Ende des Gehäuses, was bedeutet, daß der Kondenstopf einen bodenseitigen Einlaß und einen deckwandseitigen Auslaß besitzt. Dieser Kondenstopf arbeitet äußerst zufriedenstellend, jedoch gibt es bestimmte Anwendungsfälle, bei denen Leitungsanschlüsse für den Einlaß und Auslaß an der Seite vorgesehen sein müssen. Die Erfindung zielt darauf ab, dieses Bedürfnis zu befriedigen.
Ein bislang verwendeter, weit verbreiteter Schwimmerkondenstopf ist aus Fig. 5 ersichtlich. Das Gehäuse C besitzt einen Einlaß I und einen Auslaß O und wird von einem Gußstück gebildet, das mit einem Durchgang P versehen ist, der den Einlaß I mit dem Rohr T verbindet. Die Oberseite D besitzt einen Durchgang E, der mit dem anderen Durchgang F in dem Gehäuse C verbunden ist, der seinerseits in Verbindung mit dem Auslaß O steht. Die Verwendung von Gußteilen für das Gehäuse wurde gewählt, um die notwendige Festigkeit gegenüber den auftretenden hohen Dampfdrücken zu gewährleisten. Dadurch sind die bekannten Schwimmerkondenstöpfe jedoch sehr groß, sehr schwach und nicht korrosionsbeständig.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, bei einem Schwimmerkondenstopf der eingangs genannten Art mit seitlich verlaufenden Einlaß- und Auslaßanschlüssen bei Aufrechterhaltung der kompakten Bauweise mit einfachen Mitteln die Führung des Topfes am Einlaßrohr zu verbessern.
Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird einerseits die kompakte Bauweise der bekannten Vorrichtung und die seitliche Anordnung der Ein- und Ausläasse aufrechterhalten. Gleichzeitig wird jedoch die Bauweise wesentlich vereinfacht und vor allen Dingen die Zuverlässigkeit im Dauerbetrieb wesentlich erhöht. Es sind keinerlei kleinflächige Sieböffnungen oder schmale Spalte mehr erforderlich, die durch eingedrungene Schmutzpartikel zugsetzt bzw. verengt werden können. Durch die lose Anordnung des aufrechten Abschnittes des Einlaßrohres innerhalb der Ausnehmung kann der Topf frei aufschwimmen, ohne durch irgendwelche Reibungskräfte behindert zu werden. Weiterhin ist es nicht mehr unbedingt erforderlich, daß der Schwimmerkondenstopf genau senkrecht hängt, da auch geringfügige Verkantungen durch die größere Toleranz zwischen den sich relativ zueinander bewegenden Flächen ausgeglichen werden können. Weiterhin erlaubt die erfindungsgemäße Ausgestaltung ökonomische Herstellungsverfahren für die einzelnen Teile (z. B. Tiefziehen).
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen 2 bis 4 zu entnehmen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Kondenstopfes,
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch die Mitte des Topfes nach Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt III-III aus Fig. 1,
Fig. 4 den Schnitt IV-IV aus Fig. 2,
Fig. 5 einen bekannten Kondenstopf in der Darstellung ähnlich Fig. 2 und
Fig. 6 einen mittigen Vertikalschnitt durch den oberen Gehäuseteil eines weiteren Ausführungsbeispieles der Erfindung.
Der in der Zeichnung dargestellte Kondenstopf 10 weist ein äußeres Gehäuse auf, das von einem unteren Gehäuseteil 11 und einem oberen Gehäuseteil 12 gebildet wird, die beide aus Blechmaterial, insbesondere aus rostfreiem Stahl, mit im wesentlichen gleicher Dicke tiefgezogen sind. Der untere Gehäuseteil 11 hat eine zylindrische Wandung 14, die an ihrem oberen Ende offen und an ihrem unteren Ende durch eine kugelsegmentförmige Bodenwandung 16 verschlossen ist. Der Mittelpunkt des Krümmungsradius der kugelsegmentförmig ausgebildeten Bodenwandung 16 liegt auf der Längsachse des Teiles 11. Der obere Randabschnitt der Wandung 14 ist radial nach außen erweitert und bildet hierdurch einen radial verlaufenden Flansch 17.
Der untere Gehäuseteil 11 wird dadurch ausgeformt, daß man ein ebenes Blechmaterial unter Umformung der Wandung 14 in eine zylindrische Gestalt zieht. Die Wanddicke ist im wesentlichen über die gesamte Abmessung des Gehäuseteiles 11 gleich. Der Gehäuseteil weist keine scharfen Kanten oder Spalte auf, in denen sich Schmutz oder andere Verschmutzungen ansammeln können. Der bei 18 angegebene Radius zwischen der zylindrischen Wandung 14 und der kugelsegmentförmigen Wandung 16 ist ausreichend groß, um die Ansammlung von Schmutz und dergleichen an dieser Stelle zu verhindern. Durch diese Auslegung wird auch die Ausformung des Gehäuseteiles 11 erleichtert.
Der obere Gehäuseteil 12 ist ebenfalls aus einem Blechmaterial mit im wesentlichen gleichmäßiger Wandstärke hergestellt. Dies wird dadurch erreicht, daß ein Blechmaterial unter Bildung einer zylindrischen Wandung 21 gezogen wird, die an ihrem Boden offen und an ihrer Oberseite durch eine kugelsegmentförmige Deckwandung 22 verschlossen ist. Der Mittelpunkt des Radius des Kugelausschnittes liegt auf der Längsachse des oberen Gehäuseteiles 12. Die zylindrische Wandung 21 und die kugelsegmentförmige Deckwandung 22 sind über einen mit kleinem Krümmungsradius ausgebildeten Abschnitt 23 verbunden. In dem oberen Gehäuseteil kann sich im wesentlichen kein Schmutz oder dergleichen ansammeln. Durch diese Auslegung wird ebenfalls auch die Ausformung des Gehäuseteiles 12 erleichtert. Der untere Randabschnitt der Wandung 21 ist radial nach außen unter Bildung eines Flansches 24 erweitert, dessen Außendurchmesser im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des radial verlaufenden Flansches 17 auf dem unteren Gehäuseteil 11 ist. Die Flansche 17 und 24 sind durch eine Schweißnaht aus rostfreiem Stahl fest miteinander verbunden und bilden somit einen vollständig dicht abgeschlossenen und gegen Eingriffe gesicherten Kondenstopf.
Zwei im Durchmesser ausgerichtete kreisförmige Öffnungen 26 und 27 sind in der zylindrischen Wandung 21 in der Nähe ihres oberen Endes vorgesehen. Ein Einlaßanschluß 28 aus rostfreiem Stahl erstreckt sich durch die Öffnungen 26, und er ist fest mit der Wandung 21 beispielsweise mit Hilfe einer Schweißnaht 30 aus rostfreiem Stahl verbunden. Der Einlaßanschluß 28 hat eine rohrförmige Verlängerung 29, die in das Gehäuse hineinverläuft. Die Verlängerung 29 hat ein geschlossenes inneres Ende und eine nach unten weisende Öffnung 31. Der Einlaßanschluß 28 besitzt ein Innengewinde 32, so daß er mit einer dampf- und kondensatführenden Leitung verbunden werden kann. Ein Auslaßanschluß 33 erstreckt sich durch die Öffnung 27. Der Auslaßanschluß 33 hat ein Innenrohrgewinde 34 in seinem äußeren Abschnitt, so daß eine Kondensatsammelleitung daran angeschlossen werden kann. Der Auslaßanschluß 33 ist beispielsweise mit Hilfe einer Schweißnaht 36 aus rostfreiem Stahl fest mit der Seitenwandung 21 verbunden. Eine mit Gewinde versehene Ausnehmung 37 ist in dem inneren Ende des Auslaßanschlusses 33 vorgesehen, die sich nach unten in Richtung auf den Innenraum des oberen Gehäuseteiles 12 öffnet. Ein Durchgang 38 verläuft zwischen dem mit Innenrohrgewinde versehenen Abschnitt 34 und dem mit Gewinde versehenen ausgenommenen Abschnitt 37. Ein hohler, mit Außengewinde versehener Stopfen 39 ist in der mit Gewinde versehenen Ausnehmung 37 eingeschraubt. Der Stopfen 39 besitzt einen Durchgang 41, der seinen Mittelabschnitt durchzieht und eine Verbindung zwischen dem Innenraum des oberen Gehäuseteiles 12 und dem Durchgang 38 herstellt. Die Unterkante des Durchganges 41 bildet einen Ventilsitz 42.
Ein Ventilelement 46 ist an einer Betätigungshebel- Anordnung 47 fest angebracht. Die Anordnung 47 ist um zwei L-förmige Stifte 48 horizontal schwenkbar gelagert, die an einer Platte 45 angebracht sind, die fest mit dem Auslaßanschluß 33 verbunden ist. Die Schwenkbewegung der Anordnung 47 um die durch die Stifte 48 gebildete horizontale Schwenkachse bewirkt eine Bewegung des Ventilelementes 46, so daß dieses unter Bildung eines dichtenden Abschlusses in Eingriff mit dem Ventilsitz 42 kommen kann oder aus dieser Eingriffsstellung gelöst wird.
Ein hängend angeordneter bzw. gestürzt in dem Gehäuse angeordneter Topf 53 ist im Innenraum des Gehäuses vorgesehen. Vorzugsweise wird der Topf dadurch gebildet, daß ein Blechmaterial mit im wesentlichen gleichmäßiger Stärke derart gezogen wird, daß sich eine vertikale Wandung 54 bildet, die an ihrem Boden offen und an ihrer Oberseite durch eine Deckwandung 56 verschlossen ist. Bei der speziellen dargestellten Ausführungsform ist die Deckwandung 56 eben. Eine kleine Öffnung 57 ist in der Deckwandung 56 von ihrem Mittelpunkt versetzt liegend vorgesehen, um ein Austreten von Gas an dem oberen Ende des Topfes mit einer kleinen gesteuerten Geschwindigkeit auf an sich bekannte Art und Weise zuzulassen. Die Bodenkante 58 des umgekehrt angeordneten Topfes ist radial nach innen eingezogen, um eine Lippe 59 zu bilden. Der Radius dieser Einziehung der Bodenkante 58 ist so groß, daß ein Ansammeln von Schmutz und dergleichen weitgehend vermieden ist.
Ein Verbindungsteil 61 ist beispielsweise durch zwei Schweißnähte 62 fest mit der Oberfläche der Deckwandung 56 verbunden. Das Verbindungsteil 61 besitzt einen nach oben weisenden verlängerten Abschnitt 65, der in der Nähe der gemeinsamen Mittelachse von oberem und unterem Gehäuseteil 12 und 11 liegt, und der derart gebogen ist, daß er an seinem oberen Ende einen Haken 63 bildet. Der Haken 63 erstreckt sich durch einen Schlitz im Hebel der Anordnung 47.
Die vertikale Wandung 54 ist derart ausgebildet, daß sie einen konkav-konvexen Abschnitt bildet, dessen äußere konkave Seite eine Einwölbung 55 begrenzt, die zweckmäßigerweise im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ist. Die Ausnehmung verläuft von der Oberseite zu dem Boden des umgekehrt angeordneten Topfes 53 durchgehend, was später näher erläutert werden wird. Die Unterkante 60 der Wandung 54 in der Einwölbung 55 ist geradlinig.
Der umgekehrt bzw. hängend angeordnete Topf 53 besitzt ein Gewicht, das ausreicht, um den Hebel der Anordnung 47 nach unten und somit das Ventilelement 46 von dem Ventilsitz 42 wegzuziehen, wenn sich im Innenraum des umgekehrt angeordneten Topfes eine ausreichende Dampfmenge angesammelt hat und wenn es erforderlich ist, daß das Kondensat von dem Kondenstopf 10 abgeführt werden muß. Wenn sich jedoch eine ausreichende Dampfmenge in dem oberen Ende des Topfes 53 ansammelt, so daß dieser von einer Auftriebskraft beaufschlagt wird, steigt der Topf nach oben und schließt das Ventilelement 46, so daß dieses zur Anlage gegen die Sitzfläche kommt.
Ein im wesentlichen J-förmiges Einlaßrohr 66 ist insgesamt von dem Gehäuse 10 umgeben in diesem angeordnet. Das obere Ende des Einlaßrohres 66 ist in der Öffnung 31 in dem Einlaßabschluß 28 festgelegt. Das untere Ende des Einlaßrohres 66 erstreckt sich in dem unteren Ende des umgekehrt angeordneten Topfes 53 nach oben. Der senkrecht stehende Schenkel 67 des Einlaßrohres 66 ist teilweise in der Einwölbung 55 aufgenommen und erstreckt sich in dieser in Längsrichtung. Der umgekehrt gekrümmt ausgebildete Abschnitt 68 des Einlaßrohres 66 erstreckt sich unterhalb der Unterkante 60 der Einwölbung 55 derart, daß der umgekehrt angeordnete Topf 53 in seiner tiefsten Stellung darauf aufliegt.
Die Auslegung und der Aufbau des Einlaßrohres 66 und des umgekehrt angeordneten Topfes 53 erzielen mehrere bedeutende konstruktive und betriebsmäßige Vorteile. Da das Einlaßrohr 66 von dem Gehäuse vollständig umgeben wird, kommt es in Berührung mit darin befindlichem erwärmtem Fluid, so daß die Kondensatbildung in dem Rohr weitgehend minimal ist. Hierdurch braucht der Durchmesser des Gehäuses im Vergleich zu der Konstruktion nach der US-PS 38 92 256 nicht vergrößert zu werden, um eine äquivalente Kondensatverarbeitungsleistung zu erreichen. Des weiteren ist die Vertikalbewegung des umgekehrt angeordneten Topfes 53 durch das Einlaßrohr 66 geführt, so daß eine Schwingungsbewegung des Topfes innerhalb des Gehäuses im wesentlichen ausgeschlossen ist. Hierdurch wird die Lebenserwartung des Schwimmerkondenstopfes wesentlich verbessert und der Ventilmechanismus ist wesentlich weniger störungsanfällig.
In Fig. 6 ist eine abgewandelte Ausführungsform der Einlaß- und Auslaßanschlüsse gezeigt. Gleiche oder ähnliche Teile in Fig. 6 sind mit den gleichen Bezugszeichen wie in den Fig. 1 bis 5 jedoch mit dem Zusatz A versehen. Bei dieser Ausführungsform werden die Einlaß- und Auslaßanschlüsse von einem einstückigen monolithischen Element 71 gebildet, das zweckmäßigerweise aus rostfreiem Stahl besteht. Dieses bildet sowohl den Einlaßanschluß 28 A als auch den Auslaßanschluß 33 A. Bei der Verwendung einer einstückigen Auslegung des Elementes 71 vermindert sich die Ausrichtarbeit, und die Steifigkeit wird verbessert, so daß die Gefahr eines Bruches der Schweißnähte verringert ist. Des weiteren erhält man hierdurch einen Schwimmerkondenstopf, der gegen Klemmen widerstandsfähiger ist, da der Wärmeinhalt des in der Kondensatsammelleitung gebildeten Überlaufdampfes zu dem Element 71 derart übertragen wird, daß seine gesamte Masse erwärmt wird und der Innenraum des Topfes im Vergleich zu der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 5 heißer gehalten wird. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform ist darin zu sehen, daß ein wärmeisolierender Mantel beispielsweise aus Polyurethanschaum auf dem Schwimmerkondenstopf einfacher vorgesehen werden kann. In Fig. 6 ist der Einlaßanschluß 28 A rund, während der Auslaßanschluß 33 A einen vergrößerten Sechskantkopf hat, so daß der Auslaßanschluß leicht durch die Öffnungen 26 A und 27 A zum Zusammenbau des Schwimmerkondenstopfes durchgeschoben werden kann. Ansonsten hat das Element 71 die gleichen Aufgaben wie die separat angeordneten Einlaßanschlüsse 28 und Auslaßanschlüsse 33 in den Fig. 1 bis 5.
Obgleich die Arbeitsweise von Schwimmerkondenstöpfen an sich bekannt ist, wird zur Erläuterung im folgenden eine kurze Zusammenfassung gegeben.
Der Kondenstopf 10 ist üblicherweise in einer Abzugsleitung zwischen einer dampfbeheizten Einheit, die mit dem Einlaßanschluß 28 verbunden ist, und einer Kondensatrückführungssammelleitung installiert, die mit dem Auslaßanschluß 33 verbunden ist. Wenn der umgekehrt angeordnete Topf wie gezeigt seine tiefste Stellung einnimmt, nimmt die Betätigungshebel-Anordnung 47 ihre untere Stellung ein, und das Ventilelement 46 ist weit geöffnet. Der anfängliche Kondensatüberlauf tritt in den Kondenstopf 10 über das Einlaßrohr 66 ein und strömt unterhalb der Lippe 59 des hängend angeordneten Topfes 53, um den Topfkörper aufzufüllen und diesen vollständig einzutauchen. Das überschüssige Kondensat tritt über das weit geöffnete Ventilelement 46 zu dem Auslaßanschluß 33 aus. Wenn in den Kondenstopf 10 Dampf eintritt, sammelt sich dieser am Oberabschnitt des umgekehrt angeordneten Topfes 53 und beaufschlagt diesen mit einer Auftriebskraft. Daraufhin steigt der umgekehrt angeordnete Topf nach oben und hebt das Ventilelement 46 in Richtung auf seine Sitzfläche an dem unteren Ende des Durchganges 41 an. Wenn das Ventilelement die Sitzfläche verschließt, jedoch von dieser noch einen kleinen Abstand einnimmt, wird durch einen weiteren Kondensatstrom durch den Durchgang 41 bewirkt, daß das Ventilelement in seine geschlossene Stellung schnappt.
Wenn das Ventilelement 46 geschlossen ist, geht jegliche in den Kondenstopf eintretende Luft und nicht kondensierbares Dioxidgas durch die Entlüftung 57 in der Deckwandung 56 des umgekehrt angeordneten Topfes 53 und sammeln sich an der Oberseite des Kondenstopfes im oberen Gehäuseteil 12 an. Der das obere Ende des Topfes erreichende Dampf entweicht über die Entlüftung 57 mit einer geregelten niedrigen Ausflußgeschwindigkeit. Dieser Dampf wird eventuell durch die Strahlung von dem Kondenstopf kondensiert. Wenn Kondensat in den Kondenstopf über den Einlaßanschluß 28 einströmt und wenn der Kondensatspiegel in dem Kondenstopf einen Wert erreicht, der geringfügig über dem Schwimmpegel für den umgekehrt angeordneten Topf 53 liegt, übt der umgekehrt angeordnete Topf 53 eine geringe Zugkraft auf die Betätigungshebel-Anordnung 47 nach unten aus. Jedoch wird das Ventilelement 46 nicht in seine offene Stellung bewegt, bevor der Kondensatpegel eine vorgegebene Öffnungslinie in der Einheit übersteigt, da eine Druckdifferenz zwischen dem Dampf und dem Druck in dem Auslaßanschluß 33 oder der Kondensatsammelrückleitung vorhanden ist. Wenn das Kondensat diesen Wert erreicht, übersteigt das Gewicht des umgekehrt angeordneten Topfes multipliziert mit dem Hebelverhältnis nach Maßgabe der Länge des Betätigungshebelarmes der Anordnung 47 die Andrückkraft, die das Ventil 46 in seiner Eingriffsstellung mit dem Ventilsitz 42 hält. Somit sinkt der umgekehrt angeordnete Topf 53 ab, und das Ventilelement 46 wird geöffnet.
Die sanft bzw. gleichmäßig gekrümmten Flächen des Kondenstopfs werden durch das durch die Anlage gehende Kondensat angespült. Das bedeutet, daß das in den Kondenstopf 10 über den Einlaßanschluß 28 eintretende Kondensat in den Innenraum des umgekehrt angeordneten Topfes 53 geht und dann über die offene Bodenwandung des Topfes an der Querschnittsverengung 38 und der Lippe 59 vorbei austritt. Jeglicher an der Lippe 59 sich ansammelnder Schmutz wird somit in den unteren Gehäuseteil 11 gespült. Ähnlich wird auch durch den Radius 18 zwischen der kugelsegmentförmig ausgebildeten Bodenwandung 16 und der zylindrischen Wandung 41 das Ansammeln von Schmutz und dergleichen minimal gehalten, da der Kondensatstrom diese Verunreinigungen bzw. Verschmutzungen in den oberen Teil des Schwimmerkondenstopfes 10 bringt und eventuell über den Auslaßanschluß 33 austrägt.
Durch die dünnwandige Auslegung der oberen und unteren Gehäuseteile in Verbindung mit den kugelsegmentförmig ausgebildeten oberen und unteren abschlußseitigen Wandungen erhält man eine Konstruktion mit relativ kleinen Abmessungen und geringem Gewicht, die hohen Drücken und hohen Temperaturen standhalten kann und die für ihre Größe große Kondensatvolumen verarbeiten kann. Die kugelsegmentförmig ausgebildeten oberen und unteren endseitigen Abschlußwandungen 16 und 22 der Baueinheit unterstützen eine gleichmäßige Druckverteilung an den Enden, so daß eine Deformierung derselben vermieden ist.
Vorzugsweise wird der Schwimmerkondenstopf in seiner Gesamtheit aus rostfreiem Stahl hergestellt, da dieser äußerst korrosionsbeständig ist, sich leicht verarbeiten läßt und eine hohe Festigkeit besitzt. Vorzugsweise wird ein austenitischer rostfreier Stahl mit folgender Zusammensetzung verwendet:
C
bis zu 0,08% (max.), vorzugsweise weniger als 0,03%
Mn bis zu 2,0% (max.)
Si bis zu 1,0% (max.)
Cr 16 bis 22%
Ni 8 bis 12%
P bis zu 0,045% (max.)
S bis zu 0,030% (max.)
Fe Rest
Bevorzugt wird der mit AISI Nr. 304L bezeichnete austenitische rostfreie Stahl mit folgender Zusammensetzung:
C
bis zu 0,03% (max.)
Mn bis zu 2,0% (max.)
Si bis zu 1,0% (max.)
Cr 18 bis 20%
Ni 8 bis 12%
P bis zu 0,045% (max.)
S bis zu 0,030% (max.)
Fe Rest
Es hat sich ergeben, daß der zuletzt genannte Werkstoff äußerst korrosionsbeständig bei den Betriebsbedingungen des Schwimmerkondenstopfes ist.
Die verschiedenen Bauteile des Kondenstopfes können nach üblichen Verfahrensweisen hergestellt werden, wie zum Beispiel durch Ziehen und Bearbeiten.
Die Unterbaugruppe des Schwimmerkondenstopfes, d. h. der untere Gehäuseteil 11 und der obere Gehäuseteil 12 einschließlich den Anschlüssen 28 und 31 bzw. 33 oder das Element 71 sind so behandelt, daß Eigenspannungen beseitigt sind. Gemäß einer zweckmäßigen Behandlungsweise wird diese Unterbaugruppe bei 1066°C (1950°F) im Vakuum wärmebehandelt, dann in einer Inertgasatmosphäre abgekühlt, und zwar in der kritischen Zone relativ schnell, so daß man diese Bauteile der Untergruppe frei von Spannungen erhält. Die bei der Abkühlung verwendete Inertgasatmosphäre verfolgt den Zweck, die äußere Erscheinung des rostfreien Stahles bei dem Erzeugnis blank und glänzend zu halten. Die inneren Bauteile des Schwimmerkondenstopfes werden dann eingebaut und fest miteinander verbunden, indem die Gehäuseteile miteinander, wie gezeigt, verschweißt werden, so daß man einen dicht verschlossenen Schwimmerkondenstopf erhält.
Obgleich bei der nach der Erfindung als bevorzugte Ausführungsform beschriebene Darstellung Flansche 17 und 24 an den aneinanderstoßenden Enden der Teile 11 und 12 vorgesehen sind, umfaßt die Erfindung auch andere Auslegungsformen, bei denen keine derartigen Flansche vorgesehen sind und die Gehäuseteile 11 und 12 durch Stumpfschweißen fest miteinander verbunden sind. Gemäß einer anderen nicht dargestellten Ausführungsform sind die benachbarten Endabschnitte der Gehäuseteile 11 und 12 derart bemessen, daß sie eine Gleitpassung miteinander bilden, und sie sind dann miteinander mit Hilfe einer überlaufenden Schweißnaht fest verbunden.

Claims (4)

1. Schwimmerkondenstopf mit einem Gehäuse, mit jeweils einem seitlich verlaufenden Einlaß- und Auslaßanschluß in der Nähe des oberen Endes des Gehäuses, einem Ventilsitz am Auslaßanschluß innerhalb des Gehäuses, einem Ventilelement, das in dem Gehäuse derart bewegbar ist, daß es in Dichtungseingriff mit dem Ventilsitz gebracht werden kann, mit einem im Gehäuse vertikal beweglichen, umgekehrt angeordneten Topf, der eine Deckwandung, eine vertikale Seitenwandung und einen offenen Boden aufweist, wobei die Deckwandung des Topfes mit einer Anordnung zur Betätigung des Ventils derart verbunden ist, daß durch die Vertikalbewegung des Topfes im Gehäuse das Ventilelement öffnet oder schließt, und mit einem fest im Gehäuse angeordneten Einlaßrohr, das mit seinem oberen Ende am Einlaßanschluß angeschlossen ist und sich in Richtung auf den offenen Boden des Topfes erstreckt, wobei der Topf bei seiner Vertikalbewegung am Einlaßrohr geführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlaßrohr (66) in an sich bekannter Weise J-förmig ausgebildet und zwischen der Seitenwandung des Topfes (53) und dem Gehäuse (11) derart angeordnet ist, daß sein aufwärts gekrümmter Abschnitt (68) die Seitenwandung des Topfes (53) untergreift und nach oben ragt und daß zur Führung des Topfes (53) am Einlaßrohr (66) in der Seitenwandung des Topfes (53) eine langgestreckte, im wesentlichen U-förmige, nach außen offene, das Einlaßrohr (66) zum Teil umgebende Einwölbung (55) vorgesehen ist, die sich von der Deckwandung bis zum offenen Boden erstreckt.
2. Schwimmerkondenstopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Topf (53) aus Blechmaterial hergestellt ist und daß die Einwölbung (55) von einem konkav-konvexen Abschnitt gebildet wird, dessen konkaver Teil die U-förmige Ausbildung zeigt.
3. Schwimmerkondenstopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die konvexen Teile der Einwölbung (55) an sich gegenüberliegenden Seiten den aufrechten Abschnitt (67) des Einlaßrohres (66) flankieren und den konkaven Teil der Einwölbung (55) mit der Seitenwandung des Topfes (53) zu einem im wesentlichen C-förmigen Wandungsquerschnitt des Topfes (53) verbinden.
4. Schwimmerkondenstopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlaßanschluß (28 A) und der Auslaßanschluß (33 A) von einem einstückigen Bauelement (71) gebildet werden, das das Gehäuse im wesentlichen in Durchmesserrichtung durchzieht und in die Gehäusewandung eingeschweißt ist.
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