DE2822221A1 - Glasfaserlichtleiter und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents
Glasfaserlichtleiter und verfahren zu seiner herstellungInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
A. GRÜNECKER
OR-HG
H. KINKELDEY
DtI-ING.
W. STOCKMAIR
K. SCHUMANN
P. H. JAKOB
DIPL ING
G. BEZOLD
American Hospital Supply Corporation
Ridge Avenue
Evanston, Illinois, USA
Ridge Avenue
Evanston, Illinois, USA
β MÜNCHEN
22. Mai 1978 P 12 624-
Glasfaserlichtleiter und Verfahren zu seiner Herstellung
Die Erfindung betrifft einen Glasfaserlichtleiter und ein Verfahren
zu seiner Herstellung.
Es ist bereits eine Vorrichtung aus Stablinsenbauelettienten vorgeschlagen worden, die sich insbesondere für Endoskope eignet.
Die Vorrichtung hat die Form einer äusseren dünnen Metallröhre, die eine Reihe kleiner Stablinsenbauelemente enthält, die
so dimensioniert und angeordnet sind, dass sie ein optisches Bild von einem Ende der Vorrichtung zum anderen übertragen.
In derselben Röhre ist ein Bündel lichtübertragender Glasfasern enthalten. Bei der Verwendung der Vorrichtung überträgt das
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Glasfaserbündel Licht durch die Röhre, um denjenigen Teil des Körpers zu beleuchten, der untersucht werden soll, woraufhin
das Linsensystem das Bild des beleuchteten Bereiches zum Auge des Arztes oder einer anderen das Instrument verwendenden
Person zurückleitet.
Eine derartige Vorrichtung muss mit einer extrem grossen. Genauigkeit
und Sauberkeit hergestellt werden, wenn die Vorrichtung ihre Mikroskopfunktionen wirksam erfüllen soll.
Aufgrund der Zerbrechlichkeit von Glasfasern haben sich in der Vergangenheit Schwierigkeiten ergeben, diese Fasern einzukapseln,
um ein Faserbündel mit genauen Abmessungen zu bilden, ohne die Fasern zu beschädigen und ohne Bruchstücke entweder
von den Fasern selbst oder vom Giessmaterial zum Einkapseln der Fasern zu erzeugen. Aufgrund der Härte derartiger Fasern
kann auch die Berühung zwischen dem Bündel und den Flächen anderer Elemente, beispielsweise der Innenfläche der Endoskopröhre
oder des Endoskoptubus zu einem Abrieb,einer Beschädigung
und zur Bildung von teilchenförmigem Material führen. Sollte irgendein derartiges teilchenförmiges Material in die Zwischenräume
zwischen den gegenüberliegenden Stirnflächen der aufeinanderfolgenden Stablinsen eintreten, wird die optische
Leistungsfähigkeit des Mikroskops stark beeinträchtigt, da insbesondere bei einem Stablinsensystem im Gegensatz zu Kamerasystemen
die Flächen der Linsen oft in oder in der Nähe der Bildebenen liegen. Irgendein teilchenförmiges Material an
den Stirnflächen der Stablinsen könnte daher im Blickfeld erscheinen,
wenn die fertiggestellte Vorrichtung in Gebrauch genommen wird.
Es hat sich herausgestellt, dass die Schwierigkeiten bei der Herstellung eingekapselter Glasfaserbündel sowie die Probleme,
die in der Vorrichtung und bei der Verwendung eines derartigen Bündels in Verbindung mit den anderen Elementen eines Endoskops
auftreten, stark gemildert werden können, wenn das Bündel zwischen zwei Folien eingegossen wird, die nicht nur das
Herausnehmen des Bündels aus der Giessform vereinfachen, sondern
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auch zu einem Teil des endgültigen Lichtleiters werden, um die Reibung herabzusetzen, die Abriebfestigkeit zu. verbessern und
im wesentlichen alle Probleme der Erzeugung von Bruchstücken und Abrieb zu beseitigen. Die Folien schützen die Glasfasern
insbesondere gegenüber einer Beschädigung durch andere Elemente, schützen diese anderen Elemente, beispielsweise
die Stablinsenbauelemente und den Endoskoptubus, gegenüber dem Reibkontakt mit derartigen Fasern, setzen den Reibwiderstand
herab, wenn der Lichtleiter und die anderen Elemente zu einem Endoskop zusammengesetzt werden und vermeiden im
wesentlichen die Bildung von Abrieb- und Bruchstückteilchen, die die Leistungsfähigkeit des endgültigen Instrumentes beeinträchtigen
könnten.
Bei dem erfindungsgemässen Verfahren wird der Hohlraum einer
Form mit einer dünnen flexiblen Folie aus einem Kunststoffmaterial oder einem anderen geeigneten Material ausgekleidet,
wird eine Vielzahl von im wesentlichen parallelen Glasfasern und ein flüssiger Giessharz in den ausgekleideten Hohlraum
eingebracht, werden die freiliegenden Fasern und das Harz mit einer zweiten Folie überdeckt, wird anschliessend ein Einlegeelement
in den Hohlraum eingebracht, um die Anordnung aus den Folien, dem Harz und den Fasern in eine vorbestimmte Querschnittsform
umzugestalten und wird dann die Giessmasse in ihren ausgehärteten Zustand übergehen gelassen, um einen abmessungsstabilen
Aufbau zu bilden, bei dem die Folien an ihrer Stelle festliegen und eine Schutzhülle bilden.
Der fertiggestellte Lichtleiter ist im idealen Fall im Querschnitt
halbmond- oder mondsichelförmig, obwohl auch andere Formen geeignet sein können. Bei der fertigen Endoskopvorrichtung
erfasst die konvexe Krümmung des halbmondförmigen Lichtleiters die Innenfläche des Endoskoptubus, während die konkave
Krümmung mit den Stablinsenbauelementen in Berührung steht. Während des Zusammenbaues dieser Bauteile liefern die Schutzfolien
glatte abriebfeste und kein Abriebmaterial erzeugende Flächen, wodurch die Möglichkeit der Beschädigung des Wellenleiters
selbst oder der anderen Elemente des Instrumentes
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ausgeschlossen oder stark herabgesetzt ist. Wenn das Instrument darüberhinaus eine begrenzte Biegsamkeit hat, erfüllt die abriebfeste
Verkleidung ihre wichtige Funktion des Schutzes der Bauelemente und der Vermeidung der Bildung von Bruchstücken
auch während einer derartigen gelegentlichen Verbiegung und während der gesamten Lebensdauer des Instrumentes.
Ein besonders bevorzugter Gedanke der Erfindung besteht in einem abriebfesten, kein Abriebmaterial erzeugenden Glasfaserlichtleiter
mit niedriger Reibung sowie in einem Verfahren zu seiner Herstellung. Der Lichtleiter ist insbesondere für
die Verwendung als Endoskop in Verbindung mit anderen Bauelementen
geeignet, die mit dem Lichtleiter in Berührung stehen können, jedoch weder den Leiter beschädigen dürfen noch· durch ihn
selbst beschädigt werden dürfen. Der Lichtleiter umfasst ein langgestrecktes Bündel von im wesentlichen parallelen Glasfasern,
die in eine ausgehärtete Harzmatrix eingebettet sind, wobei das Bündel von zwei dünnen Schutzschichten umhüllt
ist, die an gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind,längs eines Paares von Seitenkanten aufeinander zulaufen und durch
das Harzmatrixmaterial an ihrer Stelle festgelegt sind.Das Verfahren zum Herstellen des Lichtleiters besteht darin, einen
Formhohlraum mit einer dünnen Folie auszukleiden, die Glasfasern und eine aushärtenbare flüssige Giessmasse in den Hohlraum
einzubringen, die freiliegenden Fasern und die Giessmasse mit einer zweiten Folie zu überdecken, die Fasern und die
Giessmasse umzugestalten, um eine gewünschte Querschnittsform zu bilden und dann die Form und ihren Inhalt zu erhitzen,
bis das Harz ausgehärtet ist. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die gewünschte Querschnittsform die Mondschichtform
Der Lichtleiter wird auch in Verbindung mit anderen damit zusammenarbeitenden Bauelementen einer Endoskopvorrichtung beschrieben.
Im folgenden werden anhand der zugehörigen Zeichnung bevorzugte Ausführungsbexspiele der Erfindung näher erläutert:
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-s-
Fig. 1 zeigt in einer auseinandergezogenen perspektivischen Ansicht schematisch die Hauptbauteile und ihre
Beziehung zueinander, um ein bevorzugtes Durchführungsbeispiel des erfindungsgemässen Verfahrens
auszuführen.
Fig. 2 zeigt in einer Stirnansicht das Eingeben der Giessmasse
in einen ausgekleideten Formhohlraum während einer frühen Phase des erfindungsgemässen Verfahrens.
Fig. 3 zeigt in einer Fig. 2 ähnlichen Stirnansicht den Hohlraum nach der Eingabe der Giessmasse und der
Glasfasern.
Fig. 4 zeigt in einer Stirnansicht einen sich anschliessenden Verfahrensschritt.
Fig. 5 zeigt in einer perspektivischen Ansicht den fertiggestellten
Lichtleiter.
Fig. 6 zeigt in einer perspektivischen Ansicht den Lichtleiter im Zusammenbau mit einem Endoskop, wobei
der Tubus des Endoskops und der Lichtleiter zur Darstellung der gegenseitigen Beziehung der Bau- ·
elemente weggeschnitten sind.
In Fig. 6 der zugehörigen Zeichnung ist ein Endoskop 10 dargestellt,
das einen rohrförmigen Tubus 11 aufweist, der aus nicht rostendem Stahl oder einem anderen starren dauerhaften
Material besteht. Im Tubus befinden sich ein Lichtleiter 12 und eine das Bild übertragende optische Einrichtung 13. Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Einrichtung 13 eine Reihe von Glasstablinsen 14, die durch Abstandsringe
15 voneinander getrennt sind. Der gesamte Aufbau ist in stark vergrösserter Form dargestellt. Obwohl sich die Abmessungen
in Abhängigkeit von der gewünschten Verwendung des Instrumentes ändern können, ist nicht zu erwarten, dass der Aussendurchmesser
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der Röhre oder des Tubus 11 0,41 cm (0,16 inch) stark überschreitet,
wenn das Instrument für die Endoskopie ausgelegt ist. Auf dieser Basis ist nicht zu erwarten, dass der Innendurchmesser
der Röhre 11 und der Aussendurchmesser des Lichtleiters 12 etwa 0,35 cm (0,14 inch) überschreiten.
Obwohl andere Formen verwandt werden kann, ist die Mondschichtform
des Lichtleiters 12 besonders bevorzugt, da der Platz um die Stablinseneinrichtung wirksam ausgenutzt wird. Die
konvexe Aussenfläche des Lichtleiters steht mit der Innenfläche des Tubus in Berührung, während die konkave Innenfläche
des Lichtleiters die Linseneinrichtung 13 aufnimmt und hält.
Aus Fig. 5 ist ersichtlich, dass der Lichtleiter aus einer Vielzahl von Glasfasern 16 zusammengesetzt ist, die parallel
zueinander angeordnet und in eine:. Matrix 17 aus einer geeigneten
Giessmasse eingebettet sind. Ein in Wärme aushärtendes Material, beispielsweise ein Epoxyharz, hat sich als
besonders geeignet herausgestellt. Andere Materialien, die von einem flüssigen Zustand in einen ausgehärteten Zustand
entweder in Wärme oder ohne Wärme übergehen können ,können jedoch auch verwandt werden. Die konvexe Aussenfläche des Glasepoxyharzbündels
wird mit einer äusseren Schutzschicht 18 überdeckt, während die konkave Innenfläche mit einer inneren Schutzschicht
19 überdeckt wird. Beide Schichten können aus dünnen
Folien aus Polyglycolterephthalat oder anderen zähen,harten
und abriebfesten Materialien bestehen. Während Kunststoffmaterialien
als besonders zweckmässig angesehen werden, versteht es sich, dass es auch denkbar ist, Metallfolien zu verwenden.
In jedem Fall ist die Stärke der Folie oder des Überzuges relativ gering und liegt die Stärke der Folie oder
des Überzuges allgemein im Bereich zwischen 0,0025 bis 0,00025 cm
(0,001 bis 0,0001 inch), wobei die optimale Stärke zur Verwendung bei der Endoskopie etwa 0,00064 cm (0,00025 inch)
beträgt. Wenn die Giessmasse ein in Wärme aushärtendes Material ist, muss das für die Schutzschichten gewählte Material eine
Schmelztemperatur haben, die beträchtlich über der Behandlungstemperatur des Matrixmate.rials liegt.
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— t —
Fig. 1 zeigt eine schematische Ansicht, die die relative Lage
der Glasfasern 16 (das Giessmaterial fehlt) und der Folien
und 19 bezüglich einer Form 20 und einem Einlegeelement 21
zeigt. Die Form 20, die als eine aus zwei Teilen bestehende Form dargestellt ist, weist einen Hohlraum 22 mit einer längsverlaufenden
öffnung 23 auf, die als Eingang für den Hohlraum dient. Der Hohlraum ist langgestreckt und ausser dem in den
Eingang übergehenden Teil im allgemeinen zylinderförmig.
Das Einlegeelemente 21 weist einen langgestreckten Vorsprung oder eine langgestreckte Rippe 24 auf, deren Abmessung derart
ist, dass sie im Eingang des Formhohlraumes, aufgenommen werden kann und die an ihrem unteren Endabschnitt abgerundet ist,
so dass sie als Patrizenelement dienen kann, wobei die den Hohlraum liefernde Vorrichtung 20 als Matrize dient. Eine
öffnung 25 ist dazu vorgesehen, eine zylindrische elektrische Widerstandsheizung, die nicht dargestellt ist, einzubauen,
wenn ein in Wärme aushärtendes Giessmaterial gewählt ist.
Im folgenden werden die Hauptverfahrensschr.itte des Arbeitsablaufes anhand der Fig. 2 bis 4 dargestellt. Nach dem Anordnen
der Folie 18 im Formhohlraum 22,um diesen und seinen Eingang auszukleiden, wobei die Breite der Folie wesentlich grosser
als die Abmessung des Umrisses der. Querschnittsform des Hohlraumes und seines Einganges ist, wird ein flüssiges Giessmittel
17 in den ausgekleideten Hohlraum mittels einer Spritze 26
oder mittels einer anderen geeigneten Einrichtung eingebracht, wie es in Fig. 2 dargestellt ist. Eine gewählte Menge an
Glasfasern wird dann in dem ausgekleideten Hohlraum angeordnet und mit dem flüssigen Giessmittel in Berührung gebracht, wie
es in Fig. 3 dargestellt ist. Obwohl vorzugsweise die flüssige Giessmasse 17 vor dem Einbringen der Glasfasern in den ausgekleideten
Formhohlraum gebracht wird, können dieser Verfahrensschritte auch umgekehrt oder in manchen Fällen in aufeinanderfolgenden
Teilschritten ausgeführt werden, um eine geeignete Vermischung der Fasern und der Giessmasse sicherzustellen.
— ft —
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Danach wird eine zweite Folie in die Form gedrückt, so dass sie die freiliegenden Fasern und das flüssige Giessmaterial
überdeckt. Wiederum ist die Breite der Folie 19 beträchtlich grosser als eine Breite, die notwendig wäre, um die freiliegenden
Fasern und das Giessmaterial zu überdecken, wobei das überschüssige Folienmaterial nach oben aus dem Hals des Formhohlraumes
heraus verläuft und über dem Überschuss der ersten Folie 18 zu liegen kommt. Der Vorsprung 24 des Einlegeelementes
21 wird dann in den Eingang der Form und in den Formhohlraum eingebracht, um eine Umgestaltung der Fasern und des Giessmaterials
zu bewirken und zu erreichen, dass die Anordnung ihre endgültige Querschnittsform einnimmt, wie es in Fig. 4
dargestellt ist. Das Giessmaterial wird dann aushärten gelassen, um eine feste Matrix zu bilden, die nicht nur die Fasern
zu einem festen Bündel zusammenbindet, sondern gleichfalls die innere und die äussere Folienschicht an ihrer Stelle hält.
Wenn das Giessmaterial ein in Wärme aushärtendes Material ist, kann die Form und ihr Inhalt sowie das Einlegeelement 21
Wärme ausgesetzt werden, um das Giessmaterial auszuhärten.
Vor dem Einbringen der zweiten Folie 19 und des Einlegeelementes
21 kann die Anordnung der Fasern 16 geändert werden, um das Gemisch aus Fasern und Giessmasse in eine bogenartige Form
vorzuformen, die in Fig. 3 dargestellt ist. Diese Vorformung kann unter Verwendung eines geeigneten Werkzeuges ausgeführt
werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird ein Stab 27 mit abgerundeten Enden axial durch den Formhohlraum
bewegt, um die Fasern und das Bindemittel zu verschieben. Erforderlichenfalls kann der Stabdurchmesser etwas grosser als
der Druchmesser des Hohlraumeingangs sein,so dass der Stab nicht nach oben durch den Hals des Hohlraumes hindurch herausgehen
kann, sondern sich axial bewegen muss, um die Fasern und das Matrixmaterial umzuordnen.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass eine gewisse Umordnung der
Fasern und der Matrix notwendigerweise erfolgt, wenn die zweite Folie 19 und das .Einlegeelement 21 eingebracht werden,
und zwar selbst dann, wenn die Vorformung ausgeführt wird, da die Giessmasse sich im flüssigen oder halbflüssigen Zustand
befindet, während das Element 21 in die Form eingebracht wird. Die Bedeutung der Vorformung besteht darin, dass das Ausmass
der Verschiebung der Fasern im späteren Verfahrensschritt vermindert wird, wenn das Einlegeelement in den Zwischenraum
oder die Aussparung eingeführt wird, der bzw. die durch das Vorformungswarkzeug
(Stab) gelassen wird, wodurch Schwierigkeiten der Beschädigung der Fasern ausgeschlossen werden, die sonst
in diesem Verfahrensschritt auftreten könnten.
Wenn das Matrixmaterial ausgehärtet ist, wird das Einlegeelement
21 entfernt, werden die Teile der Form 20 getrennt und wird das überschüssige Folienmaterial von den oberen Rändern des
Lichtleiters abgeschnitten. Es ist ersichtlich, dass die Folien 18 und 19 nicht nur .zu einem dauerhaften Teil des fertigen
Produktes werden und dadurch die Probleme und Nachteile der bekannten Konstruktionen überwunden sind, sondern dass sie auch
als Trennelemente dienen, die die Form und das Einlegeelement während des Herstellungsprozesses umhüllen und schützen.
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AS L e e r s e i t e
Claims (22)
- PATENTANWÄLTE: A. GRÜNECKERDlPU ING.H. KINKELDEYDR INGW. STOCKMAIRDH ING A»:t£ (CALrECKOK. SCHUMANN. Oft RERNAT Dirt-HlYSP. H. JAKOBKiI-INGG. BEZOLDDH REfI HAV- DIPL CHEM-8 MÜNCHEN 22MAXIMILIANSTRASSE 43P 12 624Glasfaserlxchtlexter und Verfahren zu sexner HerstellungPATENTANSPRÜCHEVerfahren zum Herstellen eines abriebfesten Glasfaserlichtleiters mit niedriger Reibung, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum einer Form mit einer dünnen flexiblen Folie ausgekleidet wird, dass in den ausgekleideten Hohlraum eine Vielzahl von im wesentlichen parallelen Glasfasern und ein flüssiges Giessmaterial eingebracht werden, das in einen ausgehärteten Zustand übergehen kann, dass die freiliegenden Fasern und das Giessmaterial mit einer zweiten dünnen flexiblen Folie überdeckt werden, dass ein Einlegeelement in den Hohlraum eingeführt wird, um die Kombination aus den Folien,809885/0651 _ 2 _TELEFON (O8S) 333862 TELEX 00-39300 TELEGRAMME MONAPAT TELEKOPIERERORIGINALdem Giessmaterial und den Fasern in eine endgültige vorbestimrote Querschnittsform umzugestalten und dass anschliessend das Giessmaterial in seinen ausgehärteten Zustand übergehen gelassen wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern und das flüssige Giessmaterial in eine der endgültigen Querschnittsform angenäherte Form vorgeformt werden, bevor die Fasern und das Giessmaterial mit der zweiten Folie überdeckt werden.
- 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorformung dadurch erfolgt, dass ein Stab durch den Formhohlraum über die Länge der Fasern bewegt wird, um die Fasern und das Giessmaterial seitlich zu verschieben und eine Aussparung zum Einführen der zweiten Folie und des Einlegeelementes zu bilden.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , dass das Giessmaterial ein in Wärme aushärtendes Material ist und dass beim Aushärten des Giessmaterials die Form und ihr Inhalt erwärmt werden, bis das Giessmaterial ausgehärtet ist.
- 5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , dass die Folien aus einem Kunststoffmaterial bestehen.
- 6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , dass nach dem Aushärten des Giessmaterials die Einrichtung aus der Form genommen wird, wobei die Folien einen dauerhaften Schutzüberzug für die darin eingekapselten Glasfasern bilden.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das überschussmaterial von den Rändern der Folien nach der Entnahme der Einrichtung aus der Form abgeschnitten wird.809885/0651
- 8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , dass die Folien aus Poüyglycolterephthalat bestehen.
- 9. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , dass das Giessmaterial ein Epoxyharz ist.
- 1 0. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , dass die Folien eine Stärke im Bereichvon 0,0025 cm bis 0,00025 cm haben.
t - 11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , dass die Folien eine Stärke von annähernd 0,00064 cm haben.
- 12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , dass der Hohlraum der Form einen bogenförmigen Querschnitt hat und dass das Einlegelement eine abgerundete Fläche zeigt, die eine Querschnittsform mit einem wesentlichen kleineren Radius als dem der Krümmung des bogenförmigen Formhohlraumes hat, wodurch der dabei gebildete Lichtleiter im Querschnitt allgemein mondsichelförmig wird.
- 13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , dass der Hohlraum, die Folien und das Einlegeelement alle langgestreckt sind und im wesentlichen dieselbe Länge wie die parallelen Glasfasern haben.
- 14. Abriebfester, kein Abriebmaterial erzeugender Glasfaserlichtleiter mit niedriger Reibung, gekennzeichnet durch ein langgestrecktes Bündel aus im wesentlichen parallelen Glasfasern (16), das in ein ausgehärtetes Matrixmaterial (17) eingebettet ist, wobei das Bündel (16) im Querschnitt im wesentlichen mondsichelförmig ist und durch zwei dünne Schutzschichten (18, 19), die an der konvexen und an der809885/0651konkaven Fläche des Bündels (16) durch das Matrixmaterial (17) festgehalten sind.
- 15. Lichtleiter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschichten (18, 19) aus einem Kunststoffmaterial bestehen und die konvexe und die konkave Fläche des Bündels (16 !vollständig überdecken.
- 16. Lichtleiter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet , dass die aus einem Kunststoffmaterial bestehenden Schichten (18, 19) aus Polyglycolterephthalat bestehen.
- 17. Lichtleiter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet , dass die Schichten (18, 19) den gleichen Umfang wie die konvexe und die konkave Fläche des Bündels (16) haben.
- 18. Lichtleiter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , dass die Schichten (18, 19) aus dünnen Folien aus Polyglycolterephthalat gebildet sind.
- 19. Lichtleiter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet , dass die Folien eine Stärke im Bereich von 0,0025 cm bis 0,00025 cm haben.
- 20. Lichtleiter nach Anspruch 19, dadurch g e k e η η -. zeichnet , dass die Folien eine Stärke von annähernd 0,00064 cm haben.
- 21. Lichtleiter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , dass das Matrixmaterial (17) ein Epoxyharz ist.
- 22. Lichtleiter nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine Kombination mit einem zylindrischen Endoskoptubus (11) und einem ein Bild übertragenden optischen System (13),809885/0651 - 5-wobei der Endoskoptubus (11} rohrförmig ist und mit einer Innenfläche die konvexe Aussenflache des Lichtleiters (12) erfasst und das optische System (13) durch die konkave Fläche des Lichtleiters (12) im Endoskoptubus (11) aufgenommen ist.809885/0651
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