DE2809532A1 - Vorrichtung und verfahren zur fertigung einer flaeche an einem werkstueck - Google Patents

Vorrichtung und verfahren zur fertigung einer flaeche an einem werkstueck

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DE2809532A1
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James Atkins Clark
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Bausch and Lomb Inc
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Description

Vorrichtung und Verfahren zur Fertigung einer Fläche an einenn Werkstück
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Fertigung einer Fläche an einem Werkstück, so zum Beispiel an einer Linse, Kontaktlinse etc.
In der US-PS 3 835 588 ist eine Drehausrüstung beschrieben, welche in Verbindung mit einer Drehbank verwendbar ist, um die konvexe Seite einer Kontaktlinse zu fertigen. Die Drehausrüstung weist einen ersten Körper oder eine Platte auf, welche ein Schneidwerkzeug trägt, und welche frei relativ bezüglich eines zweiten bzw. eines Zwischenkörpers auf einem begrenzten Bogen drehbar ist. Dieser zweite Körper ist seinerseits drehbar an einer Basisplattenanordnung angebracht, welche ihrerseits am Bett einer Drehbank befestigt ist. Der zweite Körper ist mit einer sogenannten "Verbindung toten Ganges" versehen, welche aus einem stabförmigen Körper und einem daran angebrachten Anschlag besteht. Wenn der erste Körper aus seiner Ausgangsposition im Uhrzeigersinn, gerichtet in die Position bewegt wird, in welcher er am Anschlag der Verbindung toten Ganges anliegt, dann wird auf dem Linsenrohling eine erste sphärische bzw. kugelförmige Fläche gebildet. Nach Anlage an dem Anschlag schwenken die ersten und zweiten Körper als eine Einheit um die Drehachse des zweiten Körpers, derart, dass die Umfangs- oder Aussenkurvenform der optischen Fläche des Linsenrohlings erzeugt wird. Wenn der erste Körper am Anschlag angelegt ist, dann hört die Drehung um die erste Achse auf und die gesamte Bewegung wird in eine Drehung um eine zweite Achse umgesetzt. Wie die Fig. 7 und 8 der vorgenannten Patentschrift veranschaulichen, be-
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steht eine scharfe Diskontinuität zwischen den zwei Kurvenverläufen, die an der konvexen Seite der entsprechenden Linsen ausgebildet sind.
Davon ausgehend wurden eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Fertigung einer Fläche an einem Werkstück geschaffen. Die Vorrichtung weist einen Support- oder Tragkörper und erste und zweite Körper oder Platten auf. Der erste Körper ist am Tragkörper angebracht und um eine erste Achse schwenkbar, während der zweite Körper am ersten Körper schwenkbar angebracht und um eine zweite Achse drehbar ist. Die zweite Achse ist bezüglich des ersten Körpers fixiert. Die Vorrichtung weist auch eine Anordnung auf, bei welcher gemäss Drehung des zweiten Körpers um die zweite Achse der erste Körper um die erste Achse drehbar ist. Die Bewegung des ersten Körpers um die erste Achse geschieht gleichzeitig während wenigstens eines Teils der Bewegung des zweiten Körpers um die zweite Achse.
Die Bewegung des ersten Körpers um die erste Achse entsprechend Bewegung des zweiten Körpers um die zweite Achse kann mit Hilfe eines Nocken- oder Steuermechanismus vollzogen werden. Eine Steuerfläche kann entweder auf dem Support- oder Tragkörper oder am zweiten Körper ausgebildet sein, während ein Steuerfolger am jeweils anderen Teil ausgebildet und an der Steuerfläche zur Anlage bringbar ist. Wenn sich einer der Steuerfolger oder eine der Steuerflächen entlang des anderen Teils entsprechend Bewegung des zweiten Körpers um die zweite Achse bewegt, dann dreht sich der erste Körper und folglich die zweite Achse um die erste Achse.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann ein dritter Körper bzw. eine Platte schwenkbar am Support- oder Tragkörper angebracht
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und um eine dritte Achse drehbar sein, um einen der Teile Steuerfläche oder Steuerfolger zu tragen. Ein Gelenkmechanismus verbindet den dritten Körper mit dem ersten Körper, wodurch die entsprechend der Bewegung des Steuerfolgers bezüglich der Steuerfläche ausgelöste Bewegung des dritten Körpers um die dritte Achse zur Folge hat, dass sich der erste Körper um die erste Achse dreht.
Das Verfahren beinhaltet: 1) Dass das Werkstück gedreht wird; 2) dass ein Schneidwerkzeug in geeigneter Weise bezüglich des Werkstückes auf dem zweiten Körper gehaltert wird; 3) dass der zweite Körper um die zweite Achse gedreht wird; und 4) dass während eines Teils der Drehung des zweiten Körpers um die zweite Achse gleichzeitig der erste Körper um die erste Achse gedreht wird, derart, dass sich die zweite Achse um die erste Achse dreht.
Die Erfindung ist verwirklicht in einer Vorrichtung und in einem Verfahren zur Fertigung einer Räche an einem Werkstück, so beispielsweise an einer Kontaktlinse. Die Vorrichtung weist erste und zweite bewegbare Körper auf. Der erste Körper ist schwenk- oder drehbar an einem geeigneten Support- oder Tragkörper angebracht und um eine erste Achse drehbar. Der zweite Körper, welcher ein Schneidwerkzeug trägt, ist schwenkbar am ersten Körper angebracht und um eine zweite Achse drehbar. Diese zweite Achse ist bezüglich der ersten Achse versetzt, so dass die zweite Achse um die erste Achse schwenk- oder drehbar ist, wenn der erste Körper gedreht wird. Die Vorrichtung weist auch eine Steuerfläche und einen Steuerfolger auf. Bei der ersten Ausführungsform nach der Erfindung befindet sich der Steuerfolger am zweiten Körper und ist die Steuerfläche an einem Steuerkörper bzw. dritten Körper vorgesehen. Dieser ist
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schwenkbar am Trag- oder Supportkörper angebracht und um eine dritte Achse drehbar. Dieser dritte Körper ist auch mit dem ersten Körper in Verbindung, so dass durch Drehung des dritten Körpers der erste Körper um die erste Achse drehbar ist. Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Steuerfolger am Trag- oder Supportkörper befestigt, während die Steuerfläche am zweiten Körper angebracht ist. Bei Betrieb wird der zweite Körper um die zweite Achse gedreht, bis die Relativbewegung zwischen dem Steuerfolger und der Steuerfläche die Bewegung des ersten Körpers um die erste Achse auslöst, derart, dass die Position der zweiten Achse kontinuier lich verlagert wird. Wenn sich der erste Körper bewegt, dann unterliegt ein geeignetes, am zweiten Körper befestigtes Schneidwerkzeug einer zweifachen Bewegung (Drehung um die zweite Achse plus gleichzeitiger Bewegung mit der zweiten Achse, wenn sich diese bezüglich der ersten Achse dreht, um eine asphärische Fläche an der Kontaktlinse zu fertigen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung erläutert.
Fig. 1 ist eine teilweise geschnittene und teilweise gebrochen wiedergegebene Seitenansicht einer Ausführungsform gemäss der Erfindung;
Fig. 2 ist eine Draufsicht der in Fig. 1 dargestellten Anordnung, wobei der Werkzeughalter, das Schneidwerkzeug, das Werkstück und das Futter zum Zwecke übersichtlicher Darstellung nicht wiedergegeben sind;
Fig. 3 ist eine Teildraufsicht der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung; und
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Fig. 4 ist eine Draufsicht einer wetteren Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung.
Wie in Fig. 1 und 2 dargestellt ist, weist die Drehausrüstung 11 eine Basis- oder Tragplatte 13, eine erste bzw. zwischenliegende Schwenkplatte 15 und eine zweite Werkzeugtragplatte 17 auf. Obwohl die Basisplatte 13 jede geeignete Formgebung besitzen kann, ist sie im dargestellten Ausführungsbeispiel als rechtwinklig geformte Platte gleichförmiger Dicke wiedergegeben. Aus Fig. 1 ist auch ersichtlich, dass die Basisplatte 13 über einen Verbund-Support bzw. Tisch 23 an einer Drehbank 21 befestigt ist. Der Tisch 23 besitzt beispielsweise Bewegungsmöglichkeit entlang der X- und der Y-Achsen. Da der Tisch 23 von herkömmlicher Form und Konstruktion ist, sind keine Einzelheiten desselben wiedergegeben.
Die zwischenliegende Schwenkplatte 15 ist mittels eines Schwenkzapfens 27 drehbar an der Basisplatte 13 angebracht. Der Dreh- oder Schwenkzapfen 27 ist innerhalb geeigneter Lager (nicht dargestellt) aufgenommen, die sowohl in der zwischenliegenden Schwenkplatte 15 als auch in der Basisplatte 13 vorgesehen sind. Durch diese Anordnung ist eine Relativdrehung zwischen der Basisplatte 13 und der Schwenkplatte 15 um die Achse 29 möglich. Die Achse 29 verläuft senkrecht zur Ebene der Basisplatte 13. Um die Reibung zwischen der zwischenliegenden Schwenkplatte 15 und der Basisplatte 13 auf ein Minimum herabzusetzen, können geeignete Lagerflächen (nicht dargestellt) auf der einen oder auf der anderen Platte oder auf beiden Platten vorgesehen sein. Die Schwenkplatte 15 wird mittels einer Druckfeder 31 in Anlage mit einem Anschlag 33 gedruckt, der an der Basisplatte befestigt ist. Die Feder 31 ist in einer Ausnehmung 35 der Schwenkplatte 15 und in einer Ausnehmung 37 eines nach oben
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stehenden Blockes 39 eingeführt. Auch der Block 39 ist an der Basisplatte 13 befestigt.
Die Werkzeugtragplatte 17 ist mittels eines Dreh- oder Schwenkzapfens 43 drehbar an der Schwenkplatte angebracht. Der Zapfen 43 ist zu diesem Zweck in geeigneten Lagern (nicht dargestellt) geführt, die sowohl in der zwischenliegenden Schwenkplatte 15 als auch in der Werkzeugtragplatte 17 eingesetzt sind, derart, dass eine bogenförmige Bewegung der Werkzeugtragplatte 17 relativ zur Schwenkplatte 15 um die Achse 45 möglich ist. Um die zwischen den Platten bestehende Reibung auf ein Minimum herabzusetzen, können geeignete Lager oder Lagerflächen (nicht dargestellt) an oder zwischen der Schwenkplatte 15 und der Werkzeugtragplatte 17 ausgebildet sein. Wie sich aus den Fig. 1 und 2 ergibt, ist die Achse 45 von der Achse 29 versetzt und im wesentlichen parallel zu dieser ausgerichtet. Wie sich aus Fig. 1 ferner ergibt, trägt die Werkzeugtragplatte 1 7 einen Werkzeughalter, der schematisch bei 51 wiedergegeben ist. Dieser trägt seinerseits ein Schneidwerkzeug 53 geeigneter Formgebung. Der Werkzeughalter 51 ist von herkömmlicher Konstruktion und weist vorzugsweise eine (nicht dargestellte) Einrichtung auf, mittels welcher die Position des Werkzeuges 53 relativ zur Werkzeugtragplatte 17 einstellbar ist. Alternativ kann ein drehbares, ringförmiges Werkzeug an der Werkzeugtragplatte 17 angebracht werden. Schliesslich weist die Werkzeugtragplatte einen Hebelarm 57 auf, welcher die Drehung um die Achse 45 erleichtert. Der Arm 57 kann manuell oder durch einen maschinellen Antrieb betätigt werden. Wie in Fig. 1 dargestellt ist, befindet sich an der Unterseite des Hebelarms 57 ein Steuei— oder Nockenfolger 59.
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Die Drehausrüstung 11 weist auch einen Steuerarm 61 auf, der mittels eines Schwenk- oder Drehzapfens 63 an der Basisplatte 13 angebracht und um die Achse 65 drehbar ist. Um die Reibung zwischen dem Arm 61 und der Basisplatte 13 auf ein Mindestmaß herabzusetzen, kann zwischen diesen Bauteilen ein geeigneter Lagermechanismus vorgesehen sein. Der Steuerarm 61 weist auch einen Schenkel 67 auf, in welchem ein Schlitz 69 ausgebildet ist. In diesen Schlitz greift ein Zapfen 71, der an der zwischenliegenden Schwenkplatte 15 befestigt ist, ein, derart, dass der Steuerarm 61 mit der Schwenkplatte 15 in Verbindung steht. Der Steuerarm 61 weist auch einen Nockenoder Steuerkörper 73 mit einer Steuerfläche 75 auf, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist. Die Position des Steuerkörpers 73 auf dem Steuerarm 61 kann durch beliebige positionsveränderliche Einstell mechanismen bestimmt bzw. verändert werden.
Die Steuerfläche 75 ist so ausgebildet und/oder in ihrer Position einstellbar, dass, wenn sich der Steuerarm 61 in der in Fig. 2 dargestellten Ruhelage befindet, der lineare Abstand zwischen der Achse 45 und der Steuerfläche 75 für einander folgende Positionen entlang der Steuerfläche 75 veränderlich ist. Das Ausmaß der Veränderung und das Ausmaß der Zunahme und/oder Abnahme des linearen Ab-standes zwischen der Achse 45 und der Steuerfläche 75 hängt von der jeweiligen Formgebung ab, welche beispielsweise am Umfang der zu schneidenden Linse erwünscht ist. Da die zwischenliegende Schwenkplatte 15 in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise in Anlage an den Anschlag 33 verspannt ist, muss die Steuerfläche 75 so in Position gebracht werden, dass der Steuerarm 61 aus seiner Ruheposition im Uhrzeigersinn gerichtet bewegt wird. Wenn der Steuerarm 61 gegen den Uhrzeigersinn gerichtet aus seiner Ruheposition verdreht wurde, dann müsste die Position des Anschlages 33 und der Feder 31 umge-
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kehrt sein. Falls eine sowohl im Uhrzeigersinn als auch gegen den Uhrzeigersinn verlaufende Bewegung des Steuerarms 61 erwünscht ist, dann ist ein kombinierter Anschlag- und Spannmechanismus an der für den Anschlag 33 und an der für die Feder 31 vorgesehenen Position erforderlich.
Die Ausrüstung bzw. Vorrichtung 11 ist so ausgebildet, dass der Abstand zwischen der Steuerfläche 75 und der Achse 65 grosser ist als der Abstand zwischen dem Schlitz 69 und der Achse 65, derart, dass die Bewegung der Steuerfläche 75 um die Achse 65 eine proportional kleinere Bewegung im Schlitz 69 und damit im Zapfen 71 auslöst. Da der lineare Abstand zwischen der Achse 29 und dem Zapfen 71 beträchtlich grosser ist als der lineare Abstand zwischen der Achse 29 und der Achse 45, erzeugt die Bewegung des Zapfens 71 eine proportional kleinere Bewegung des Zapfens 43 bezüglich des Zapfens 27. Diese doppelte Reduzierung von etwa 10 zu 1 macht die Empfindlichkeit der Steuerfläche 75 aus.
Bei Betrieb wird das Werkstück 81 im Futter 83 der Drehbank 21 befestigt. Die Drehausrüstung 11 wird daraufhin relativ zum Werkstück 81 so in Position gebracht, dass die Drehachse 85 die Achse 45 schneidet. Fernerhin wird die Höhe des Werkzeuges 53 so eingestellt, dass sich dieses mittig mit der Achse 85 befindet. Der Hebelarm 57 wird daraufhin im Uhrzeigersinn gerichtet (gemäss Fig. 2) durch einen ersten Bogen bewegt, bis sich der Steuerfolger 59 an die Steuerfläche 75 anlegt. Diese erste Bewegung hat zur Folge, dass sich die Tragplatte 1 7 und damit das Werkzeug 53 um die Achse 45 drehen, welche stationär bezüglich des Werkstückes 81 verbleibt. Da die Achse 45 die Drehachse 85 schneidet, ist die auf der Mitte des Werkstückes 81 geschnittene Fläche als Kugelabschnitt ausgebildet.
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Um eine Kugelfläche auf dem Mittelteil eines Werkstückes 81 zu erzeugen, braucht der Steuerfolger 59 nicht in Anlage mit der Steuerfläche 75 zu sein.
Wenn der Steuerfolger 59 in Anlage mit der Steuerfläche 75 ist, dann wird durch eine zusätzliche, im Uhrzeigersinn gerichtete Bewegung des Hebelarms 57 die Steuerfläche 75 in Richtung der Achse 45 gezogen. Diese Zugwirkung hat zur Folge, dass der Steuerarm 61 im Uhrzeigersinn um die Achse 65 gedreht wird, wodurch infolge der Verbindung aus Schlitz 69 und Zapfen 71 die Schwenkplatte 15 gegen den Uhrzeigersinn gerichtet um die Achse 29 verdreht wird. Durch die Bewegung der zwischenliegenden Schwenkplatte 15 wird der Schwenkzapfen 43 und damit die Achse 45 gegen den Uhrzeigersinn gerichtet um die Achse 29 gedreht, wobei letztere relativ zur Basisplatte 13 fixiert ist. Wenn sich die Achse 45 bewegt, dann wird automatisch die Position des Werkzeuges 53 relativ zum Werkstück 81 verändert, so dass am Umfangsteil des Werkstückes 81 eine Fläche entsteht, welche gegenüber der in der Mitte des Werkstückes 81 erzeugten Fläche unterschiedlich ist. Diese zweite Fläche kann kugelförmig bzw. sphärisch oder asphärisch sein, was von der Formgebung der Steuerfläche 75 abhängt.
Bei der in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform befindet sich das Werkzeug 53 auf der Werkzeugtragplatte 17 zwischen dem Schwenkzapfen 43 und dem Steuerfolger 59, wobei die Spitze des Werkzeuges 53 vorzugsweise so orientiert ist, dass sie sich senkrecht zu der Fläche erstreckt, welche während der Erzeugung der Kugelfläche am Mittelteil des Werkstückes 81 entsteht. Aus Fig. 2 ist zu ersehen, dass die die Achsen 29 und 45 verbindende imaginäre
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Linie im allgemeinen senkrecht zu den Imaginärlinien zwischen der Achse 45 und den einander folgenden Anlagepunkten zwischen denn Steuerfolger 59 und der Steuerfläche 75 steht. Diese räumliche Beziehung stellt sicher, dass sich das Werkzeug 53 entlang der Imaginärlinie bewegt, welche die Achse 45 mit dem Punkt der Anlage zwischen dem Steuerfolger 59 und der Steuerfläche 75 (im allgemeinen senkrecht zu der die Achsen 29 und 45 verbindenden Imaginärlinie) verbindet, da sich die Werkzeugtragplatte 1 7 gleichzeitig um die Achse 45 und mit der Achse 45 relativ zur Achse 29 bewegt. Auf diese Weise wird der Punkt des Werkzeugs 53 senkrecht zu der auf dem Kugelteil des Werkstückes 81 erzeugten Fläche gehalten. Die Bewegungsrichtung entlang der Imaginärlinie, welche die Achse 45 mit dem Punkt der Anlage des Steuerfolgers 59 mit der Steuerfläche 75 verbindet, hängt von der Bewegungsrichtung (entweder im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn gerichtet) der Steuerplatte und den Schwenk- oder Drehzapfen 63 ab. Wie in Fig. 2 dargestellt ist, verläuft die Bewegung des Werkzeuges 53 in vom Werkstück 81 abgewandter Richtung.
Es sind verschiedene Ausgestaltungen der vorgehend beschriebenen Ausführungsform möglich. Zunächst kann ein Steuerkörper, welcher nicht den Schnitt eines bezüglich der Achse 45 zentrierten Bogens darstellt, so gestreckt werden, dass sich der Steuerfolger 59 immer in Anlage mit ihm befindet. Mit Hilfe einer derartigen Anordnung kann eine vollständig asphärische Fläche auf dem Werkstück 81 erzeugt werden. Der Steuerfolger 59 kann relativ zur Werkzeugtragplatte 17 veränderlich ausgebildet sein. Ferner können der Steuerfolger 59 und der Steuerkörper 73 ausgetauscht werden.
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Es ist offensichtlich, dass am Werkstück 81 sowohl konkave Flächen als auch konvexe Flächen gedreht werden können. Falls die Spitze des Werkzeuges 53 rechts bezüglich der Achse 45 liegt, dann wird eine konvexe Fläche geschnitten. Falls die Spitze des Werkzeuges 53 indessen verlagert wird, derart, dass sie sich links bezüglich der Achse 45 befindet, dann wird eine konkave Fläche geschnitten bzw. gedreht.
In Fig. 4 ist eine Drehausrüstung 111 einer weiteren Ausführungsform dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist eine Basis- oder Tragplatte 113 vorgesehen, eine erste bzw. zwischenliegende Schwenkplatte 115 und eine zweite Werkzeugtragplatte 117. Die Tragplatte 113 besitzt die Form eines flachen rechtwinkligen Plattenkörpers gleichförmiger Dicke, welcher entsprechend der vorstehend beschriebenen Ausführungsform auf einem herkömmlichen Verbund-Support (nicht dargestellt) oder -tisch angebracht sein kann. Letzterer ist seinerseits an einer herkömmlichen Drehbank (nicht dargestellt) befestigt.
Die zwischenliegende Schwenkplatte 115 ist mittels eines Schwenkoder Drehzapfens 121 drehbar an der Tragplatte 113 angebracht. Der Zapfen 121 ist in geeigneten (nicht dargestellten) Lagern aufgenommen, die sowohl in der Tragplatte 113 als auch in der Schwenkoder Drehplatte 115 vorgesehen sind. Mit Hilfe dieser Anordnung ist eine Relativdrehung zwischen der Tragplatte 113 und der Schwenkplatte 115 um die Achse 123 möglich. Letztere erstreckt sich senkrecht zur Ebene der Tragplatte 113. Die Schwenkplatte 115 wird durch eine Zugfeder 127 in Anlage mit einem Anschlag 125 verspannt. Zu diesem Zweck ist die Feder 127 sowohl am freien Ende der Tragplatte 115 als auch an einem Ständer oder Pfosten 131 befestigt.
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Die Werkzeugtragplatte 117 ist mittels eines Schwenk- oder Drehzapfens 135 drehbar an der zwischenliegenden Schwenkplatte 115 angebracht. Der Zapfen 135 ist seinerseits in geeigneten Lagern (nicht dargestellt) geführt, die in der zwischenliegenden Schwenkplatte 115 und der Werkzeugtragplatte 117 ausgebildet sind. Diese Anordnung ermöglicht eine bogenförmige Bewegung der Werkzeugtragplatte 117 um die Achse 137 relativ zur zwischenliegenden Schwenkplatte 115. Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, ist die Achse 137 bezüglich der Achse 123 versetzt und parallel zu dieser vei— laufend angeordnet. Fig. ·"-veranschaulicht fernerhin, dass die Werkzeugtragplatte 117 einen Werkzeughalter 141 trägt, an welchem ein Schneidwerkzeug 143 von geeigneter Formgebung angebracht ist. Der Werkzeughalter 141 ist von herkömmlicher Konstruktion und weist eine (nicht dargestellte) Vorrichtung auf, um die Position des Werkzeuges 143 relativ zur Werkzeugtragplatte 117 einzustellen.
Am freien Ende der Werkzeugtragplatte 117 ist ein eine Steuerfläche 147 aufweisender Steuerkörper 145 befestigt. Die Steuerfläche 147 wirktmit einer an einer Rolle 153 vorgesehenen Fläche 151 zusammen. Die Rolle 153 ist an der Tragplatte 113 befestigt und dreht sich um die Achse 155. Die Steuerfläche 147 ist so ausgebildet, dass wenigstens auf einem Teil ihrer Länge der lineare Abstand zwischen der Achse 137 und d&r Steuerfläche 147 entsprechend der einander folgenden Positionen entlang der Steuerfläche 147 veränderlich ist. Wenn man gemäss Fig. 4 den linearen Abstand gegen den Uhrzeigersinn gerichtet entlang der Steuerfläche 147 verringert, dann dreht sich die Schwenkplatte 115 im Uhrzeigersinn um die Achse 123, während sich die Werkzeugtragplatte 117 im Uhrzeigersinn um die Achse 137 dreht. Wie im Falle der vorstehend beschriebenen Ausführungsform verläuft die Drehung der
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Schwenkplatte Ϊ15 um die Achse 123 gleichzeitig mit wenigstens einem Teil der Bewegung der Werkzeugtragplatte 117 um die Achse 137, derart, dass dem Werkzeug 143 eine Verbundbewegung erteilt wird.
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Claims (11)

  1. PATENTANSPRÜCHE
    1 . Vorrichtung zur Fertigung einer Fläche an einem Werkstück, dadurch gekennzeichnet, dass
    a) die Vorrichtung eine T rag ei η richtung (13) aufweist,
    b) ferner einen ersten Körper (15), welcher schwenkbar an der Trageinrichtung gelagert und um eine erste Achse (29) drehbar ist,
    c) fernerhin einen zweiten Körper (1 7), welcher schwenkbar mit dem ersten Körper (15) verbunden und um eine zweite Achse (45) drehbar ist, wobei die zweite Achse von der ersten Achse versetzt und im wesentlichen parallel zu dieser angeordnet ist,
    und
    d) dass die Vorrichtung eine auf die Drehung des zweiten Körpers (17) um die zweite Achse ansprechende Einrichtung (59, 73, 75) aufweist, um den ersten Körper um die erste Achse zu drehen, derart, dass die Drehung des ersten Körpers um die erste Achse gleichzeitig mit wenigstens einem Teil der Drehung des zweiten Körpers um die zweite Achse stattfindet, wodurch sich die zweite Achse um die erste Achse drehen lässt, während sich der zweite Körper um die zweite Achse dreht.
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    Deutsche Bank München, Kto.-Nr. 82/08050 (BLZ 70070010)
    ORIGINAL INSPECTED
    Postscheck München Nr. 163397-802
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  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichn et, dass die den ersten Körper um die erste Achse drehende Einrichtung einen Steuerkörper (73) mit einer Steuerfläche (75) und einen Steuerfolger (59) umfasst, wobei der Steuerkörper an der Trageinrichtung oder am zweiten Körper angebracht ist, während der Steuerfolger an dem jeweils anderen Bauteil aus Trageinrichtung und zweitem Körper angebracht ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
    a) ein dritter Körper (61) schwenkbar an der Trageinrichtung angebracht und um eine dritte Achse (65) drehbar ist, wobei der Steuerkörper oder der Steuerfolger am dritten Körper befestigt sind und dass
    b) eine Gelenkeinrichtung (69, 71) am dritten Körper und am ersten Körper ausgebildet sind, um den ersten Körper (15) um die erste Achse gemäss Bewegung des dritten Körpers um die dritte Achse zu drehen.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkeinrichtung einen Schlitz (69) aufweist, welcher am ersten Körper oder am dritten Körper vorgesehen ist, als auch einen Zapfen (71), der am jeweils anderen Bauteil, bestehend aus erstem Körper und drittem Körper, angebracht ist, derart, dass der Zapfen (71) innerhalb des Schlitzes (69) aufgenommen ist.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerkörper oder der Steuerfolger unter einem Abstand von der dritten Achse (65) angeordnet sind, welcher grosser ist als der Abstand zwischen der dritten Achse und der Gelenkeinrichtung, wodurch die Bewegung des einen Bauteils, bestehend aus Steuer-
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    körper oder Steuerfolg er, um die dritte Achse in einer entsprechend kleineren Bewegung der Gelenkeinrichtung resultiert.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Gelenkeinrichtung und der ersten Achse grosser ist als der Abstand zwischen der ersten Achse und der zweiten Achse, wodurch die Bewegung der Gelenkeinrichtung um die erste Achse in einer entsprechend kleineren Bewegung der zweiten Achse resultiert.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerfolger an der Trageinrichtung angebracht ist, und dass der Steuerkörper am ersten Körper angebracht ist.
  8. 8. Vorrichtung zur Fertigung einer Fläche an einem Werkstück, insbesondere Drehausrüstung, dadurch gekennzeichnet, dass
    a) diese eine Supporteinrichtung aufweist,
    b) ferner einen Zwischensupport, wobei dieser schwenkbar an der Supporteinrichtung angeordnet und um eine erste Achse drehbar ist,
    c) dass die Drehausrüstung ferner einen Werkzeugsupport aufweist, welcher schwenkbar mit dem Zwischensupport verbunden und um eine zweite Achse drehbar ist, wobei am Werkzeugsupport ein Steuerfolger angebracht ist,
    d) dass die Drehausrüstung mit einem Steuerkörper-Support versehen ist, welcher schwenkbar mit der Supporteinrichtung verbunden und um eine dritte Achse drehbar ist, wobei der Steuerkörper-Support einen Steuerkörper trägt, und
    e) dass am Steuerkörper-Support und an dem Zwischensupport eine Gelenkeinrichtung ausgebildet ist, wodurch die Bewegung des Steuer-
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    körpei—Supports entsprechend Bewegung des Steuerfolgers entlang der Steuerfläche eine Bewegung des Zwischensupports um die erste Achse auslöst, derart, dass sich die zweite Achse um die erste Achse dreht.
  9. 9. Vorrichtung zur Fertigung einer Fläche an einem Werkstück, insbesondere Drehausrüstung, dadurch gekennzeichnet,
    a) dass die Drehausrüstung einen Basiskörper aufweist, welcher mit einer ersten Schwenkeinrichtung mit einer Achse ausgestattet ist,
    b) dass ein erster Körper an der ersten Schwenkeinrichtung angebracht und um die erste Achse relativ zum Basiskörper bewegbar ist, wobei der erste Körper eine zweite Schwenkeinrichtung mit einer Achse aufweist,
    c) dass ein zweiter Körper an der zweiten Schwenkeinrichtung angeordnet und um die zweite Schwenkachse relativ zum ersten Körper bewegbar ist, wobei der zweite Körper eine Steuerkörper-Folgeeinrichtung aufweist,
    d) dass die Drehausrüstung einen Steuerkörper-Support aufweist, an welchem ein Steuerkörper mit einer Steuerfläche ausgebildet ist,
    e) dass eine Vorrichtung den Steuerkörper-Support mit dem Basiskörper verbindet, um eine Drehung um eine dritte Achse gemäss Bewegung des Steuerfolgers entlang der Steuerfläche auszulösen, und .
    f) dass am Steuerkörper-Support und am ersten Körper Mittel vorgesehen sind, um den ersten Körper um die erste Achse gemäss Bewegung des Steuerkörper-Supports um die dritte Achse zu drehen, derart, dass die zweite Schwenkeinrichtung um die erste Schwenkeinrichtung bewegbar ist.
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  10. 10. Vorrichtung zur Fertigung einer Fläche an einem Werkstück, insbesondere Drehausrüstung, dadurch gekennzeichnet,
    a) dass die Drehausrüstung einen Basiskörper mit einer ersten Schwenkeinrichtung und mit einem Steuerfolger aufweist, wobei der ersten Schwenkeinrichtung eine Achse zugeordnet ist,
    b) dass ein erster Körper an der ersten Schwenkeinrichtung angebracht und um die erste Schwenkachse relativ zum Basiskörper drehbar ist, wobei der erste Körper eine zweite Schwenkeinrichtung mit einer Achse aufweist, und
    c) dass ein zweiter Körper an der zweiten Schwenkeinrichtung angeordnet und um die zweite Schwenkachse relativ zum ersten Körper bewegbar ist, wobei der zweite Körper eine Steuerfläche enthält, welche mit dem Steuerfolger in Eingriff bringbar ist, derart, dass die Bewegung des zweiten Körpers um die zweite Schwenkachse in einer Drehung des ersten Körpers um die erste Schwenkachse resultiert, um dadurch die zweite Schwenkachse zu bewegen.
  11. 11 . Verfahren zur Fertigung einer Fläche an einem Werkstück, so an einer Linse, mit einer an einer Drehausrüstung angebrachten Schneideinrichtung und mit Mitteln, welche das Werkstück haltern und drehen, wobei die die Schneideinrichtung mit der Drehausrüstung verbindenden Mittel erste und zweite, relativ drehbare Körper umfassen, derart, dass die Schneideinrichtung am zweiten Körper angebracht ist und der erste Körper um eine erste Achse schwenkbar ist, während der zweite Körper schwenkbar mit dem ersten Körper verbunden und relativ zum e rsten Körper um eine zweite Achse drehbar ist, während eine auf die Drehung des ersten Körpers ansprechende Einrichtung gleichzeitig den ersten Körper um die erste Achse während wenigstens eines Teils der Bewegung des zweiten Körpers um die erste Achse dreht, dadurch gekennzeichnet,
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    a) dass das Werkstück gedreht wird,
    b) dass die Schneideinrichtung mit dem Werkstück in Eingriff gebracht wird,
    c) dass der zweite Körper um die zweite Achse gedreht wird, und
    d) dass bei Drehung des zweiten Körpers um die zweite Achse der erste Körper um die erste Achse gedreht wird, um dadurch die zweite Achse um die erste Achse zu drehen und der Schneideinrichtung auf diese Weise eine Verbundbewegung zu verleihen.
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