DE2803626C2 - - Google Patents
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- H05—ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- H05B—ELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
- H05B33/00—Electroluminescent light sources
- H05B33/12—Light sources with substantially two-dimensional radiating surfaces
Description
Die Erfindung betrifft eine elektrolumineszierende Lampe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1
sowie ein Verfahren zur Herstellung dieser Lampe.
Eingekapselte elektrolumineszierende Lampen sind seit vielen
Jahren im Handel. Obwohl solche Lampen zuweilen von strukturell
fester Bauart sind, besitzen sie doch in der Regel eine
flexible Form. Solche eingekapselten elektrolumineszierenden
Lichtquellen werden oft für Instrumentenbeleuchtungen verwendet
und empfehlen sich in besonders hervorragender Weise als
Außenbeleuchtung für Flugzeuge oder andere Fahrzeuge.
Es besteht ein zunehmendes Bedürfnis für elektrolumineszierende
Beleuchtungseinheiten für Hochleistungsflugzeuge, wo
die Umgebungs- und Temperaturbedingungen für die Lampen sehr
streng sind. Solche Lampenanordnungen müssen wiederholt Temperaturen
bis zu 180°C bei einer Höhe von etwa 27 000 m entsprechenden
Umgebungsdrücken aushalten können. Ferner müssen
sie eine andauernde Einwirkung von tropischem Sonnenlicht,
Salzsprays, Vibrationen, Wärmeschocks und starker Feuchtigkeit
aushalten. Eine Kombination solcher Bedingungen macht
jedoch die derzeit verfügbaren elektrolumineszierenden Lampen
und Lampenanordnungen unbrauchbar und führt zu strukturellen
Schädigungen derselben, weshalb ein Bedarf für Lampeninstallationen
besteht, die diese Bedingungen ohne Schaden
überstehen und zu einem vernünftigen Preis auch alle Betriebsanforderungen
erfüllen.
Bei bekannten elektrolumineszierenden Lampeninstallationen
mit einer gewissen Fähigkeit, schädliche Umgebungs- und Temperaturbedingungen
zu überstehen, ist die eigentliche Lampenstruktur
in einem geeigneten Kunststoff eingekapselt. Gewöhnlich
ist das für die Einkapselung verwendete Material ein
Polychlortrifluoräthylenfilm (PCTFE). Diese Gruppe von polymerem
Filmmaterial umfaßt Zusammensetzungen, die aus Copolymerisaten
von CTFE und Vinylidenfluorid und Terpolymerisaten
aus CTFE, Vinylidenfluorid und Tetrafluoräthylen bestehen.
Eine Schlüsseleigenschaft, welche diese Materialien für elektrolumineszierende
Lampen verwendbar macht, besteht darin,
daß sie eine sehr geringe Durchlässigkeit für Wasserdampf aufweisen.
Solche filmförmigen Einkapselungsmittel lassen sich
leicht mit einem scharfen Gegenstand schneiden, wie dies für
dünne Filme aus organischen Materialien zu erwarten ist. Außerdem
besitzt die CTFE-Gruppe von Einkapselungsmitteln eine
ausgeprägte Neigung zu einer spannungsverursachten Rißbildung,
die oft innerhalb sehr kurzer Zeit auftritt. Obwohl die Verwendung
von Copolymerisaten mit Vinylidenfluorid und anderen
Stoffen dieses Problem verringern soll, pflegt doch noch eine
Rißbildung aufzutreten, obwohl diese manchmal über längere
Zeiten verzögert wird, z. B. erst nach Wochen oder sogar
Monaten auftritt. Bei einer großen Anzahl solcher eingekapselter
elektrolumineszierender Lampen traten während Ruheperioden
oder während des Versands Ausfälle wegen der Rißbildung
des PCTFE-Einkapselungsmaterials auf, was einen Zutritt von
Feuchtigkeit zu der elektrolumineszierenden Lampe selbst zur
Folge hat.
Wenn ferner solche elektrolumineszierenden Lampen Temperaturen
in einem Bereich von z. B. 93 bis 150°C (in der Regel beginnend
bei etwa 110°C), insbesondere bei gleichzeitiger Anwendung
eines Vakuums, ausgesetzt werden, neigen diese Lampen
dazu, sich mit Gas zu füllen, wobei gleichzeitig die Elektroden
innerhalb der Lampe getrennt werden. Wenn solche Lampen
dann auf Umgebungstemperatur zurückkehren, zeigt sich, daß
sie eine starke innere Schichtspaltung erfahren haben, was
sich äußerlich in einem Wellig- oder Faltigwerden bemerkbar
macht, wobei ein Teil oder die gesamte lichtemittierende Oberfläche
unbrauchbar wird. Solche Temperaturbedingungen bei
gleichzeitig vermindertem Druck treten im Flugbetrieb insbesondere
bei der Außenbeleuchtung von Militär- und Zivilmaschinen
auf und machen die Verwendung elektrolumineszierender
Lampen mit einer solchen primären Einkapselung vollständig
unbefriedigend, weshalb solche Lampen kaum, wenn überhaupt,
für diese Zwecke verwendet werden.
Zur Verbesserung der Eigenschaften von elektrolumineszierenden
Lampen wurde eine weitere sekundäre Einkapselung der
Lampen mit aus CTFE oder PCTFE bestehenden primären Einkapselungen
vorgeschlagen. Ein solches Gebildet ist in der
US-PS 33 95 058 beschrieben. Danach werden elektrolumineszierenden
Lampen mit einem verhältnismäßig starren Schutzmantel
aus einem mit Glas verstärkten wärmehärtenden Kunststoff umhüllt,
was ihnen einen beträchtlichen Schutz und mechanischen
Halt verleiht. Auf diese Weise wurden elektrolumineszierende
Lampen mit flachen und gekrümmten Umrissen hergestellt. Trotzdem
werden auch hier viele der der Grundstruktur solcher Lampen
anhaftenden Mängel, einschließlich der Neigung des PCTFE-Materials
zur Rißbildung unter Spannung und der bei erhöhten
Temperaturen und verminderten Drücken auftretenden Probleme,
nicht gelöst.
Der durch eine starre verstärkende Kunststoffeinkapselung,
wie sie bisher vorgeschlagen wurde, ausgeübte physikalische
Zwang verhindert nicht das physikalische Versagen der flexiblen
Kunststofflampe in dem vorstehend genannten Temperaturbereich
von 93 bis 150°C, insbesondere unter vermindertem Druck.
Ferner verhindert sie nicht eine allmähliche, von Zeit und
Temperatur abhängige Rißbildung und die Bildung von Spannungsrissen
der inneren CTFE- oder PCTFE-Einkapselung. Das letztere
Problem ist immer dann besonders ernst, wenn die Lampen
eine Krümmung mit einem genauen Radius ausweisen müssen. Es
wurde auch gefunden, daß verschiedene, in wärmehärtenden Kunststoffverstärkungsmassen
verwendet Harzbestandteile eine durch
Spannung verursachte Rißbildung fördern und hervorrufen, weshalb
die Wahl der verwendbaren Einkapselungsharze beschränkt
ist. Anstatt daher Harze im Hinblick auf ihre optimalen strukturellen,
thermischen und mechanischen Eigenschaften sowie
ihre maximale Beständigkeit gegen Umgebungseinflüsse zu wählen,
muß man die Wahl auf diejenigen unter den genannten beschränken,
welche in dem primären Einkapselungsmittel keine
Rißbildung bewirken. Solche Harze ermangeln leider der für
viele Anwendungszwecke erforderlichen wünschenswerten physikalischen
Eigenschaften.
Die Bildung einer gleichförmigen und haltbaren Verbindung
ist insbesondere bei mit Fluorhalogenkunststoff eingekapselten
Lampen schwierig, da solche Materialien sich nicht leicht
mit andersartigen Materialien verbinden. Ebenso wie bei anderen
Fluorkunststoffen wird deren energiearme Oberfläche
nicht durch die üblicherweise verwendeten Einkapselungsmittel,
z. B. Epoxidharze, Urethanharze oder Polyesterharze, benetzt
oder gebunden. Obwohl fluorhaltige Polymerisate in
einigen Fällen nach dem Ätzen mit kräftigen Ätzmitteln, z. B.
einer Dispersion von Natriumnaphthalin, gebunden werden können,
ergibt eine solche Behandlung doch eine starke Verfärbung,
die insbesondere für viele der vorstehend angegebenen
Zwecke völlig annehmbar ist.
Ein partiell benetzter oder gebundener Zustand auf der lichtemittierenden
Oberfläche einer zweifach eingekapselten elektrolumineszierenden
Lampe beeinflußt die Art und Weise, in
welcher Licht durch die Zwischenfläche hindurchtritt. Eine
Stelle, wo das CTFE oder PCTFE durch das sekundäre Einkapselungsmittel
benetzt ist, ergibt eine Lichtverteilung in Abhängigkeit
vom Blickwinkel, welche als Verteilung nach dem
"Lambertschen Gesetz" bekannt ist und einem "Kosinusgesetz"
(die Lichtverteilung ist eine Funktion des Kosinus des Blickwinkels)
gehorcht. Eine nicht benetzte Stelle, die infolgedessen
eine Gasschicht (z. B. Luft) zwischen Oberflächen aus
Einkapselungsmaterial besitzt, besitzt ausgeprägt gerichtete
Eigenschaften und ist am hellsten bei Betrachtung aus einer
Richtung senkrecht zu der lichtemittierenden Oberfläche,
während sie bei Betrachtung unter einem spitzen Winkel verhältnismäßig
dunkel erscheint. Dieses Verhalten entspricht
dem Snellschen Gesetz und ist eine Folge der verschiedenen
Brechungsindizes zwischen Luft und polymeren Stoffen.
Das Fehlen einer Verbindung zwischen dem äußeren und dem inneren
Einkapselungsmittel führt ferner dazu, daß zwischen
der flexiblen Lampe und der entsprechenden Außenstruktur nur
eine einzige Verankerungsstelle bei den Zuführungsdrähten
besteht. Eine unterschiedliche Wärmeausdehnung in Verbindung
mit Erschütterungen und Vibration kann einen Bruch dieser
elektrischen Zuführungen an deren Austrittsstellen aus der
CTFE- oder PCTFE-Packung bewirken.
Aus der US-PS 31 48 299 ist eine elektrolumineszierende Lampe
der eingangs genannten Gattung bekannt, bei der das verwendete
Einkapselungsmaterial aus einem thermoplastischen Kunststoff
wie z. B. Polyäthylen oder Polychlortrifluoräthylen
(PCTFE) besteht. Eine der beiden Elektroden dieser bekannten
Lampe besteht aus einer Aluminiumfolie, während die zweite
Elektrode aus einem durch Imprägnieren mit basischem Indiumtrifluoroacetat
leitfähig gemachtem Glasfaserpapier besteht.
Zur Imprägnierung und Festigung der Elektrode aus imprägniertem
Glasfaserpapier wird letztere mit einer Polyamidfolie
bedeckt, die beim Heißverpressen des Gesamtverbundes schmilzt
und durch die Poren des Glasfaserpapiers hindurchtritt. Diese
bekannte Lampe besitzt keine zweite Einkapselung mit einem
sekundären Einkapselungsmaterial.
Aus der Zeitschrift "Illuminating Engineering, März 1961, S. 195-204,
ist es ferner bekannt, zur Verbesserung der Lampenfunktion die primäre
Einkapselungsschicht mittels eines Epoxyd-Klebers mit einer zweiten
Schutzschicht zu verbinden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Rißbildung innerhalb
der Verkapselung einer Lampe der eingangs genannten
Gattung zu vermeiden und die Stabilität des gesamten Schichtaufbaus
gegenüber mechanischer und thermischer Beanspruchung
zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen elektrolumineszierenden
Lampe sind durch die Merkmale der Unteransprüche
gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der elektrolumineszierenden
Lampe ist dadurch gekennzeichnet, daß man
die mit mindestens einer Schicht eines primären Einkapselungsmaterials
eingekapselte Lampe in eine das die Haftung fördernde
Mittel enthaltende Lösung eintaucht, die primär eingekapselte
Lampe aus dieser Lösung entnimmt und zwischen zwei
Schichten aus dem polymeren Filmmaterial legt, das Ganze
einer Temperatur von mindestens 150°C und einem Druck von
mindestens etwa 0,6×10⁶ Pa unter Verbindung der Schichten aus
polymerem Filmmaterial mit dem primären Einkapselungsmaterial
aussetzt und schließlich die Schichten aus polymerem Filmmaterial
mit einer Schicht aus einem sekundären Einkapselungsmaterial
abdeckt.
Mit der Erfindung wird somit eine elektrolumineszierende Lampenanordnung
mit einem Zwischenfilm aus polymerem Material
geschaffen, der sich zwischen einem primären Einkapselungsmittel
und einem sekundären Einkapselungsmittel befindet.
Vorzugsweise ist dieser Polymerfilm mit dem primären Einkapselungsmittel
durch ein geeignetes Verbindungsmittel, z. B.
ein durchsichtiges Silan, verbunden, was in wirksamer Weise
die Haftung des Polymerfilms begünstigt. Dieser Polymerfilm
bildet eine dünne, durchsichtige und nahezu farblose Haut,
welche die Wahl einer großen Vielzahl von sekundären Einkapselungsmitteln
mit ausgezeichneten thermischen, strukturellen
Eigenschaften und Beständigkeit gegen Umgebungsbedingungen
ermöglicht, wenn das Einkapselungsmittel richtig verformt
und ausgehärtet wird. Derartige elektrolumineszierende Lampen
zeigen weder sofort noch mit der Zeit eine Spannungsrißbildung,
wie sie sich oft in bekannten Lampen findet und dort
häufig den örtlichen Zutritt von Feuchtigkeit zu der Leuchtschicht
verursacht, was ein Auslöschen oder andere Verfärbungen
derselben zur Folge hat. Ein solcher Zwischenfilm wird
auch leicht und gleichförmig von dem sekundären Einkapselungsmittel
benetzt, so daß das undurchsichtige und fleckige Aussehen
und die ungleichmäßige Lichtemission bekannter Lampen
vermieden wird, wobei die genannten Mängel auf die schlechte
Benetzbarkeit zurückzuführen sind, die dann eintritt, wenn
das sekundäre Einkapselungsmittel in direkten Kontakt mit
dem primären Einkapselungsmittel gebracht wird. Die feste
Verbindung an den Zwischenschichten erzeugt auch einen höheren
Biegemodul (Steifigkeit) der erfindungsgemäßen Lampenstruktur,
verglichen mit dem Stand der Technik.
Eine weitere Verbesserung erzielt man mit der Erfindung, indem
man an der Ebene zwischen der vorderen oder durchsichtigen
Elektrode der lumineszierenden Lampe und einer darüber befindlichen
Trockenmittelschicht mit einer den Zutritt von Wasserdampf
hemmenden Schicht eine Zwischenfläche vorsieht, welche
derart beschaffen ist, daß an keiner Stelle eine bleibende
Verbindung auftritt. Eine solch vollständige und gleichförmige
Trennung an dieser Zwischenfläche in Anwesenheit eines
Wärmevakuums gewährleistet, daß die Lampe während der Verwendung
nicht ausfällt. Im Gegensatz dazu wurde bei bekannten
Lampen versucht, eine solche Zwischenfläche bleibend zu binden.
Während der Verwendung neigte diese Verbindung dann zu
einer nur partiellen Trennung an verschiedenen getrennten
Stellen infolge des Wärmevakuums, wodurch die Lampe unbrauchbar
wurde.
Außerdem wurde gefunden, daß der Zusatz eines geeigneten chemischen
Stoffs zu dem dielektrischen Material der Grundstruktur
der Lampe zur Unterdrückung der Erzeugung von Gas im Innern
eine Gasfüllung der Lampenpackung bei hohen Temperaturen
und niedrigen Drücken verhindert, wodurch eine innere
Schichttrennung vermieden wird, die oft bei der Entstehung
von Gas innerhalb der hermetisch verschlossenen Packung auftritt.
Außerdem kann eine weitere Verbesserung
dadurch erzielt werden, daß man die elektrischen Anschlußleitungen
der Lampe innerhalb des primären Einkapselungsmittels
richtig anordnet, und die Kontaktstellen dazwischen mit einem
in einem wärmehärtenden Harzträger verteilten Lötpulver ohne
weitere Hilfsmittel für die Befestigung anstreicht. Die Anschlüsse
werden dann in dem primären Einkapselungsmittel unter
Druck wärmeversiegelt, und während des Betriebs wird der
elektrische Kontakt selbst in Anwesenheit verhältnismäßig
extremer Wärmezyklen nicht gelöst.
Die Erfindung wird nachstehend in Verbindung mit der Zeichnung
näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine aufgelöste Darstellung einer Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Lampenstruktur,
Fig. 2 eine aufgelöste Ansicht eines Teils einer anderen
Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße elektrolumineszierende
Lampe 10, deren Basisstruktur aus einer Schicht 11 aus elektrolumineszierendem
Material, z. B. einer geeigneten Phosphorverbindung
in Form eines in einem Binder aus dielektrischem
Material dispergierten Pulvers, die an einer Seite mit einer
Metallschicht 12, z. B. einer Aluminiumfolie, verbunden ist,
die eine rückseitige undurchsichtige Elektrode bildet, besteht.
Eine vordere durchsichtige oder durchscheinende Elektrode
13 liegt auf der anderen Seite der elektrolumineszierenden
Schicht auf, so daß bei Anlegung eines elektrischen Wechselfeldes
zwischen der vorder- und rückseitigen Elektrode das
elektrolumineszierende Material leuchtet. Das elektrische
Feld kann durch Anlegen einer Wechselspannung an die Anschlußleitungen
14 und 14 A erzeugt werden, die in geeigneter Weise
an die Elektroden entweder direkt oder über eine Sammelschiene
angeschlossen und außerhalb der Lampe zugänglich sind. So
kann die Leitung 14 an eine Sammelschiene 15 angeschlossen
sein, die wiederum an der Elektrode 13 befestigt ist, während
die Anschlußleitung 14 A direkt an die Folienelektrode 12 angeschlossen
sein kann.
Eine Schicht 16 aus Trockenmaterial kann zur Absorption von
Feuchtigkeit, die während der Herstellung oder des Betriebs
anwesend sein kann, über der Vorderelektrode 13 gebildet werden.
Diese Grundstruktur der Lampe wird dann in die Schicht
17 aus einem primären Einkapselungsmittel eingeschlossen,
die normalerweise die gesamte Struktur über beide Elektroden
in der dargestellten Weise umschließt. Ein erfolgreich verwendetes
primäres Einkapselungsmittel ist ein Polychlortrifluoräthylenfilm
(PCTFE). Andere verwendbare primäre Einkapselungsmittel
sind z. B. Mischpolymerisate aus CTFE und Vinylidenfluorid
und Terpolymerisate aus CTFE, Vinylidenfluorid und
Tetrafluoräthylen.
Solche Grundstrukturen einer Lampe in zusammengebauter Form
sind mit dem primären Einkapselungsmittel erhältlich; das
erfindungsgemäße Verfahren kann aber auch ausgehend von einer
Grundstruktur aus elektrolumineszierender Schicht und
Elektrode ohne ein primäres Einkapselungsmittel und ein geeignetes
Trockenmittel durchgeführt werden.
Anschließend wird das primär eingekapselte Gebilde weiter
mit einem zweiten Einkapselungsmittel umhüllt, um die Lampe
vor Feuchtigkeit und anderen störenden Substanzen in ihrer
Umgebung während der Lagerung oder des Betriebs zu schützen.
Die Verwendung eines sekundären Einkapselungsmittels muß so
erfolgen, daß in der fertigen Lampe keine durch Spannung verursachte
Rißbildung des primären Einkapselungsmittels bei
Verwendung unter strengen Umgebungsbedingungen auftritt.
Diese Probleme werden durch die Verwendung der in Fig. 1 gezeigten
Lampenstruktur im wesentlichen vermieden, bei welcher
vor Umhüllung der primär eingekapselten Lampe mit einem sekundären
Einkapselungsmittel die Lampe zuerst zwischen zwei
Schichten 18 aus einem Polymerfilm gelegt wird, der mit der
Außenfläche des primären PCTFE-Einkapselungsmittels unter
Bildung einer dünnen transparenten Haut mit einem vorzugsweise
klaren oder höchstens schwach gelben Aussehen verbunden
wird. Ein solcher Dünnfilm 18 kann aus verschiedenen
film- oder folienförmigen Materialien, z. B. Polyamiden, Polycarbonaten,
Cellulosen, Polyolefinen, Polyäthylenterephthalat
und dergleichen bestehen. Solche Filme müssen bis zu Temperaturen
von 150 bis 220°C bei Drücken bis zu
2,06×10⁶ Pa, vorzugsweise mindestens innerhalb eines
Druckbereichs von etwa 0,6×10⁶ Pa bis etwa 0,9×10⁶ Pa, thermisch
stabil sein. Außerdem müssen diese Filme sich mit dem sekundären
Einkapselungsmaterial gut verbinden können. Perfluorierte
Stoffe wie z. B. Tetrafluoräthylen sollen daher, obwohl
sie eine geeignete Wärmestabilität besitzen, vermieden werden,
da sie sich mit dem sekundären Einkapselungsmittel nicht wirksam
verbinden können.
Um sicherzugehen, daß zwischen dem Polymerfilm und dem primären
Einkapselungsmittel eine gute Verbindung besteht, wird
die Außenfläche des primären Einkapselungsmittels vorzugsweise
mit einem Material behandelt, welches die Haftung zwischen
diesen organischen Polymerschichten fördert. Für diesen
Zweck haben sich überraschenderweise Silankupplungsmittel
als geeignet erwiesen, die zusammen mit einem Lösungsmittel
auf die Oberfläche des primären Einkapselungsmittels aufgebracht
werden und dort eine durchscheinende und minimale Abscheidung
bilden, die schematisch durch die Schichten 17 A in
Fig. 1 dargestellt ist. Obgleich solche Silankupplungsmittel
zur Förderung der Verbindung mit anorganischen Materialien,
z. B. Glas, bereits verwendet wurden, war doch nicht zu erwarten,
daß sie die Haftung zwischen zwei Schichten aus organischen
Stoffen fördern würden. Es hat sich jedoch gezeigt,
daß die Haftung bei Verwendung solcher Silane zur Verbindung
der polymeren Filmschicht mit dem primären Einkapselungsmittel
beträchtlich verbessert wird.
Als für diese Zwecke geeignete Silane haben sich z. B. verhältnismäßig
einfache Silanverbindungen, wie Vinyltrichlorsilan,
und Kombinationen eines Silans mit einem Harz, z. B. einem
Epoxyharz, erwiesen. Eine erfolgreiche Methode zur Aufbringung
dieser Silane besteht darin, die primär eingekapselte
Lampe in eine Lösung zu tauchen, welche das Silan zusammen
mit einem Lösungsmittel, z. B. Methyläthylketon in Mischung
mit n-Propylalkohol, enthält, wobei gegebenenfalls zusätzlich
ein Netzmittel verwendet werden kann.
Die so behandelte, mit der primären Einkapselung versehene
Lampe wird dann zwischen die beiden Polymerfilme gelegt und
Temperaturen zwischen 150 und 220°C bei Drücken innerhalb eines
Bereichs von vorzugsweise etwa 0,6×10⁶ Pa bis etwa 0,9×10⁶ Pa
ausgesetzt. Ein bevorzugtes Material für den Polymerfilm ist
Polymethylmethacrylat. Ein solcher Film eignet sich besonders,
wenn er in Stärken zwischen 0,025 und 0,075 mm verwendet
wird.
Das Silan verbindet das CTFE mit dem davon verschiedenen polymeren
Filmmaterial unter Bildung eines geeigneten Kupplungsmittels
oder einer Molekularbrücke. Die Anwendung dieser Technik
mit einer dünnen Polymerhaut zur Verhinderung von spannungsverursachten
Rissen in CTFE-Einkapselungen für elektrolumineszierende
Lampen war bisher nicht bekannt. Die Erzielung
einer zufriedenstellenden Verbindung hängt in keiner
Weise von der jeweiligen Filmstärke ab, außer daß es schwierig
sein kann, so dünnes Folienmaterial zu handhaben und die
erforderlichen Operationen damit auszuführen. Die in ihrer
Primäreinkapselung befindliche, elektrolumineszierende Lampe
erhält somit eine sehr dünne, haftende, nahzu farblose und
durchsichtige Haut aus Acrylfilm. Obwohl nicht unbedingt erforderlich,
erfolgt die Verbindung am besten so, daß man das
mit dem Polymerfilm umhüllte Gebilde zwischen die Oberfläche
eines feinmaschigen Tuchs mit abstoßenden Eigenschaften legt,
welches als Entgaser dient, um sicherzugehen, daß keine eingefangenen
Gasblasen zwischen der primär eingekapselten Lampe
und der dünnen Acrylhaut verbleiben. Ein solches Entgasungsmaterial
kann ein poröses Material sein, z. B. ein mit
Tetrafluoräthylen überzogenes Glasgewebe. Das Maschengewebe
prägt ferner der Acryloberfläche eine rauhe Textur auf, die
für die anschließenden Verfahrensstufen günstig ist.
Obwohl der Acrylfilm auf eine primär eingekapselte Lampenstruktur,
wie vorstehend beschrieben, aufgebracht werden kann,
ist ein ähnliches Ergebnis erhältlich, wenn man vor der primären
Lampeneinkapselung den Acrylfilm und das primäre PCTFE-Einkapselungsmittel
zu einem Schichtgebilde verarbeitet. Zu
diesem Zweck kann ein primäres PCTFE-Einkapselungsmittel mit
einer Silanlösung auf übliche Weise, z. B. durch Überziehen
auf der Rückseite mit einer Walze einseitig benetzt werden.
Der benetzte Film wird am Fließband getrocknet, und der Acrylfilm
und der trockene PCTFE-Film werden dann zusammengelegt
und sofort durch den Spalt von beheizten Laminierwalzen unter
Bildung eines Verbundfilms geschickt. Typische Filmstärken
sind z. B. 0,019 cm PCTFE zusammen mit einem 0,0038 cm starken
Acrylfilm. Das erhaltene filmförmige Verbundmaterial dient
als Ausgangsprodukt für die primäre Einkapselung der Grundstruktur
der elektrolumineszierenden Lampe, wobei die Acrylfilmoberfläche
nach außen zeigt. Ein ähnliches Verfahren kann
zum Überziehen der zuinnerst in der Lampe befindlichen Trockenmittelfilmschicht,
die ein Polyamid oder dergleichen sein
kann, angewendet werden. Wenn die Lampe mit einem solchen
Verbundfilm versiegelt wird, kann somit das PCTFE in keinem
Fall eine nicht-gebundene Filmzwischenfläche besitzen. Wenn
der Film die Rückseite oder Folienoberfläche der Lampe
bedeckt, wird in der Regel eine ausreichend gute Verbindung
direkt mit der Aluminiumfolie erzielt, ohne daß ein Spezialüberzug
oder eine Präparierung erforderlich ist.
Nachdem die primär eingekapselte Lampe einmal mit dem Copolymerisatfilm
wie vorstehend beschrieben umhüllt ist, können
für die sekundäre Einkapselung eine große Vielzahl von Harzen
oder anderen Stoffen gewählt werden. Ein solches, erfolgreich
verwendetes Material, das allgemein wegen seiner ausgezeichneten
physikalischen Eigenschaften zu bevorzugen sein
dürfte, ist z. B. ein mit Epoxyharz gesättigtes Glasgewebe;
dieses Material besitzt bei richtiger Verformung und Aushärtung
ausgezeichnete strukturelle und thermische Eigenschaften
sowie ein ausgezeichnetes Verhalten gegenüber Umgebungseinflüssen.
Die richtigen Form- und Aushärtungsmethoden sind
dem Fachmann bekannt.
Wenn bekannte, primär eingekapselte elektrolumineszierende
Lampen weiter eingekapselt werden, ohne daß zwischen dem primären
und dem sekundären Einkapselungsmittel ein Copolymerisatfilm
angeordnet wird, zeigen sie ausnahmslos starke Spannungsrißbildung,
und zwar in der Regel innerhalb einer Woche,
jedoch oft noch nach einigen Monaten. Wenn solche Beleuchtungsanordnungen
nach längerer Lagerung angeschaltet werden,
läßt ein örtlicher Feuchtigkeitszutritt in Nähe der Risse die
angrenzende Phosphorschicht grau oder schwarz werden. Das hat
zur Folge, daß das Netzwerk der Sprünge als scharfes Relief
auf der lichtemittierenden Oberfläche abgebildet wird. Im Gegensatz
dazu zeigen die erfindungsgemäßen Lampen keine sofortige
oder verzögerte Spannungsrißbildung, und zwar infolge
der Einkapselung mit dem Harzsystem. Mit einer solchen Zwischenschicht
aus einer Acrylhaut versehene modifizierte Lampen,
insbesondere wenn sie infolge des während der Entgasung
verwendeten Tuchs eine aufgerauhte Oberfläche besitzen, lassen
sich leicht von den Einkapselungsharzen benetzen, und
mit den bevorzugten Systemen, z. B. dem mit Epoxyharz präparierten
Glasgewebe, erhält man eine zähe Haftung. Im Gegensatz
dazu werden die mit dem typischen primären PCTFE-Einkapselungsmittel
versehenen bekannten Lampen in der Regel nur
schlecht benetzt, was ein undurchsichtiges fleckiges Aussehen
ergibt. Die Lichtemission wird dadurch ungleichmäßig und eine
Haftung des sekundären Einkapselungsmittels ist oft nicht
vorhanden. Aufgrund der durch die Zwischenschicht
erzielten starken Verbindung zwischen dem primären
und dem sekundären Einkapselungsmittel ist der Biegemodul,
d. h. die Steifigkeit, der Struktur wesentlich
stärker als sie bisher erzielbar war.
Ein anderer Faktor, der zu einer Beschädigung oder Zerstörung
solcher elektrolumineszierender Lampen während strenger Test-
oder Betriebsbedingungen führen kann, ist die Entstehung von
Gas innerhalb der versiegelten Lampenstruktur. Eine Hauptquelle
für eine Gasentstehung ist die Neigung von Polymerisaten,
insbesondere von cyanäthylierten Polysacchariden, die verbreitet
als dielektrisches Einbettungsmedium für elektrolumineszierende
Phosphore verwendet werden, während der Verwendung
eine gewisse thermische Zersetzung zu erleiden, was zur Erzeugung
von polymeren oder monomeren Bruchstücken oder Substanzen,
wie Wasser oder CO₂, führt, deren Dampfdruck dann ausreicht,
um die versiegelte Umhüllung aufzublähen. Zur Vermeidung
eines solchen Problems und zur weiteren Verbesserung des
Betriebs der Lampe werden den dielektrischen
Materialien bestimmte chemische Stoffe zur Unterdrückung
dieser Neigung zur Gaserzeugung zugegeben. Zwei Gruppen
chemischer Stoffe, welche die Erzeugung von Gasen im Innern
ganz oder doch wesentlich beseitigen, sind Vernetzungsmittel
und Antioxidationsmittel. Die Wirksamkeit dieser Stoffe kann
dadurch gezeigt werden, daß man das Fehlen eines Aufblähens
der versiegelten Lampenstruktur bei einer Temperatur von etwa
185°C und unter einem Vakuum feststellt, welches einem Umgebungsdruck
bei einer Höhe von etwa 27 000 m entspricht. Diese
beiden Gruppen von chemischen Zusätzen können getrennt
oder in Kombination verwendet werden.
Es ist bekannt, daß bestimmte bifunktionelle oder multifunktionelle
Vernetzungsmittel cyanäthylierte Polysaccharidäther
verhältnismäßig unlöslich und unschmelzbar machen. Bestimmte
dieser Stoffe haben sich als besonders wirksam zur Herabsetzung
der Gaserzeugung erwiesen, wahrscheinlich infolge einer
verbesserten Wärmestabilität des Polymerisats. Ein für diesen
Zweck bevorzugtes geeignetes Mittel ist ein blockiertes
Urethan. Die Einbringung dieses Mittels als Zusatz in das
cyanäthylierte Dielektrikum beseitigt für alle praktischen
Zwecke das Problem des Aufblähens und die dadurch bedingte
innere Schichtauftrennung unter Wärmeeinfluß und Vakuum. Dieses
Mittel ist in Konzentrationen von etwa 0,1 bis 5,0 Gew.-%
des cyanäthylierten Harzes wirksam. Da die höheren Konzentrationen
manchmal dazu neigen, die Lampenhelligkeit ungünstig
zu beeinflussen, wird eine bevorzugte Konzentration von etwa
0,5% empfohlen.
Eine zweite Gruppe von im vorliegenden Falle wirksamen chemischen
Zusätzen sind die Antioxidationsmittel. Sie wirken
einer Oxidation entgegen und hindern durch Sauerstoff oder
Peroxide geförderte Reaktionen. Bei Zugabe in kleinen Mengen
begünstigen sie die Wärmestabilität und verzögern die Alterung.
Insbesondere haben sich Phenylendiaminderivate und ähnliche
primäre Antioxidationsmittel für den vorliegenden Fall
als wirksam erwiesen. Ein bevorzugtes Mittel, nämlich ein
Amin, ist in Konzentration von 0,05 bis 0,5% wirksam.
Eine weitere Verbesserung, die sicherstellt, daß eine elektrolumineszierende
Lampe infolge eines Wärmevakuums nicht
ausfällt, beruht darauf, daß eine Schichttrennung im Innern
der Lampe zulässig sein kann, vorausgesetzt, daß sie entlang
einer Ebene und einer vorherbestimmten Zwischenfläche stattfindet,
so daß die Schichtauftrennung die Lampe nicht betriebsunfähig
macht, sondern eine Trennung der lichtemittierenden
Grundkondensatorstruktur von den Schichten auftritt,
welche die Linse oder den Vorderteil des primären Einkapselungsmittels
bilden. Eine solche Zwischenfläche existiert
z. B. zwischen der vorderen oder durchsichtigen Elektrode und
den darüber befindlichen Trocken- und Wasserdampfsperrschichten
des primären Einkapselungsmittels. Die Zusammensetzung
und Methoden zur Herstellung flexibler, durchsichtiger Elektroden
sind dem Fachmann bekannt; in der Regel sind es Pigmente,
überzogene Fasern oder Filme aus durchsichtigen, halbleitenden
Materialien, z. B. SnO₂ oder In₂O₃. Bei einer derzeit
verbreiteten Methode werden mit durchsichtigen leitenden Filmen
überzogene Fasermaterialien als elektrolumineszierende
Vorderelektroden einer Lampe verwendet, wie dies z. B. in den
US-PS 28 49 339 und 33 46 758 beschrieben ist. Bei der vorliegenden
Lampe ist die Wahl solcher Zusammensetzungen für die Frontelektrode
nur insoweit beschränkt, als diese Zusammensetzungen
mit Schmelz- oder Erweichungspunkten gewählt werden, die ausreichend
höher sind als bei einer anschließenden Wärmebehandlung
auftretende Temperaturen, so daß keine Verbindung mit
der darüber befindlichen Packung erfolgt. Auch sollen keine
druckempfindlichen Klebstoffe, klebrig machende Mittel oder
eine Haftung fördernde Weichmacher zugegen sein, die eine
Verbindung entlang der vorstehend erwähnten Zwischenfläche
ergeben könnten, oder welche unter Wärmeeinfluß und Vakuum
flüchtige Stoffe abgeben könnten. Wie Fig. 2 zeigt, kann zu
diesem Zweck die durchsichtige Vordereleketrode 13 mit einer
unschmelzbaren, flexiblen, durchsichtigen Polymerschicht 20
bedeckt werden, die Trennmitteleigenschaften besitzt. Die
Schicht 20 befindet sich zwischen der Elektrode 13 und der
Trockenmittelschicht 16. Zum Beispiel kann eine aus etwa
20 bis 80 Vol.-% Polyvinylbutyral und im übrigen aus einem
butylierten Methylolmelaminharz bestehende Zusammensetzung
verwendet werden, welche beim anschließenden Sintern unschmelzbar
wird; ein günstiger Temperaturbereich hierfür beträgt
etwa 204 bis 210°C. Nach dem richtigen Sintern ist der
Film durchsichtig, flexibel und im wesentlichen unschmelzbar.
Ein solcher Film ist dünn, haftend und für flüchtige Stoffe
durchlässig genug, damit eine Vakuumsinterung der aus Metallfolie,
Dielektrikum und phosphorhaltigen Schichten, durchsichtiger
Elektrode und Überzug bestehenden Lampenanordnung
keine Schichtauftrennung, Bläschenbildung, keinen Verlust
ihrer strukturellen Integrität oder eine Störung des Betriebs
im Temperaturbereich bis zu etwa 210°C während mehrerer Stunden
zur Folge hat. Die daran angrenzende Filmauflage, welche
die Zwischenfläche der primären Einkapselung umfaßt, wird
auch im Hinblick auf ihre Unschmelzbarkeit und ihre Trenneigenschaften
gewählt. Wenn die Lampe primär durch Wärmeversiegelung
eingekapselt wird, bildet sich an dieser Zwischenfläche
keine Verbindung, obwohl sich die Oberflächen in innigem
Kontakt befinden. Wenn überdies beide Oberflächen rauh oder
glanzlos sind, erzeugt die Lichtverteilung der fertigen Lampe
keine gerichteten oder nicht dem Lambertschen Gesetz folgende
Eigenschaften infolge Durchquerens der Zwischenfläche.
Eine Verringerung der Lichtintensität infolge Verlusten an
der Zwischenfläche ist minimal. Verschiedene Polymerfilme,
z. B. Polyäthylenterephthalat, Poly(äthylen-chlortrifluoräthylen)
oder lineare aliphatische Polyamide besitzen alle ausreichend
hohe Schmelz- oder Erweichungstemperaturen, um die
Bildung einer Verbindung an der Zwischenfläche zu vermeiden
und trotzdem ausreichend zu fließen, um dicht angepaßte glanzlose
Oberflächen mit einer leichten, im wesentlichen mechanischen
Haftung zu ergeben.
Setzt man die erhaltene Packung einem zur Gasbildung innerhalb
der Packung und einer damit verbundenen Aufblähung der
Packung ausreichenden Wärmevakuum aus, so zeigt sich, daß
nach Rückkehr auf Umgebungsbedingungen die Lampe ungestört
funktioniert, obwohl entlang der vorherbestimmten Trennzwischenfläche
eine Schichtaufspaltung stattgefunden hat.
Noch eine weitere Abänderung der primären Lampenstruktur kann
Anwendung finden, die sich auf die derzeitige Praxis bezieht,
elektrische Anschlüsse innerhalb der primären PCTFE-Packung
lediglich durch Druckkontakt zu bewirken, was jetzt durch
eine Wärmeversiegelung der Lampe erzielt wird, wobei die Leiter
in die richtige Stellung gebracht, aber nicht anderweitig
befestigt werden. Das primäre Einkapselungsmittel dichtet
rundum und auf den Leitern ab, welche die Form fester oder
perforierter Kupferbänder oder auch die Form von Kupfer- oder
einem anderen Metallnetz aufweisen können. Obwohl für viele
Zwecke ausreichend, ist doch klar, daß, wenn die Packung sich
infolge einer Gasbildung im Innern aufbläht, der elektrische
Kontakt verlorengehen kann. Es wurde gefunden, daß gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung man einen festen
elektrischen Kontakt in Form einer Lötverbindung während der
Versiegelung der Lampe erzielt, wenn die Kontaktfläche mit
einer Farbe überzogen wird, die aus pulverförmigem Lötmittel
in einem wärmehärtenden polymeren Träger besteht. Durch eine
zusätzliche Wärmebehandlung wird die Verbindung nicht gelöst,
und zwar wegen der Anwesenheit des wärmehärtenden Binders,
der während der Versiegelung der Lampe verhältnismäßig gehärtet
und unschmelzbar wird. Jede leicht zugängliche Epoxyverbindung
oder Polymerisate, die durch Kondensationspolymerisation
mit geeigneten Härtungsmitteln unschmelzbar werden, können
als Bindermatrix dienen. Ein bevorzugtes Lötpulver besteht
aus 50% Indium und 50% Zinnlegierung.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß das
Wesen der Erfindung nicht von der exakten Reihenfolge abhängt,
in welcher die Lampenstruktur zusammengebaut wird, wobei der
Acrylfilm entweder auf genormte handelsübliche Lampen oder
auf fertige Lampen aus Eigenherstellung, die bereits eine
primäre Einkapselung tragen, oder auf das primäre PCTFE-Einkapselungsmaterial
vor Herstellung und Zusammenbau der Lampe
aufgebracht werden kann. Die Methode der Verkleidung des primären
PCTFE-Einkapselungsmittels mit dem Acrylfilm ist ähnlich,
egal, ob der Film als Handelsprodukt erhalten oder auf
das PCTFE aufgestrichen oder stranggepreßt wird. Das Verfahren
arbeitet in vergleichbarer Weise, wenn das Silan auf den
verkleidenden Film anstatt auf das PCTFE vor der Bildung des
Laminats durch Wärmeeinwirkung aufgebracht wird. Das Verfahren
ist innerhalb weiter Grenzen anwendbar und eignet sich
mehr oder weniger auch für andere polymere Verkleidungen als
solche aus einem Acrylat.
Wenn der Leuchtkörper eine komplexe Form aufweist, können
zur weiteren Verstärkung Rippen oder ein innerer Füllstoff,
z. B. syntaktischer Schaum, verwendet werden. Die Verbindung
der verstärkten Kunststoffschichten mit der primär eingekapselten
Lampe könnte auch durch Verwendung eines wärmehärtenden
Harzes unter Verbindung mit einer vorgehärteten verstärkten
Kunststoffolie erfolgen. Die zusammengebaute Lampe kann
auch einen Schutzüberzug oder einen dekorativen Überzug über
die verstärkte Kunststoffoberfläche zur Verbesserung des Aussehens,
des Verhaltens oder zur Erzielung anderer spezifischer
Funktionen erhalten.
Claims (20)
1. Elektrolumineszierende Lampe, enthaltend eine Schicht (11)
aus elektrolumineszierendem Material zwischen einem Paar von
Elektroden (12, 13), wovon mindestens eine (13) für von dem
elektrolumineszierenden Material ausgesandtes Licht durchlässig
ist, sowie mindestens eine Schicht (17) aus einem Einkapselungsmaterial,
das die vorgenannte Schichtfolge (12, 11,
13) einschließt, gekennzeichnet durch ein primäres und ein sekundäres Einkapselungsmaterial
und durch mindestens
eine Schicht (18) aus einem im wesentlichen durchsichtigen
polymeren Filmmaterial, das die mindestens eine Schicht
(17) aus primärem Einkapselungsmaterial umschließt und das
bis zu Temperaturen von 150 bis 220°C und bei einem Druck von
mindestens etwa 0,6×10⁶ Pa thermisch stabil ist, sowie durch
mindestens eine Schicht (19) aus glasfaserverstärktem, wärmehärtendem
Kunststoff als sekundärem Einkapselungsmaterial,
welche die mindestens eine Schicht (18) aus polymerem
Filmmaterial umschließt.
2. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß
auf die
mindestens eine Schicht (17) aus primärem Einkapselungsmaterial
ein im wesentlichen durchsichtiges, die Haftung förderndes
Mittel (17 A) aufgebracht ist.
3. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das die Haftung fördernde Mittel (17 A) aus
mindestens einer Silanverbindung besteht.
4. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das die Haftung fördernde Mittel (17 A) noch
ein wärmehärtendes Harzmaterial enthält.
5. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Silanverbindung ein Vinyltrichlorsilan
ist.
6. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das wärmehärtende Harz ein Epoxidharz ist.
7. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke der mindestens einen Schicht (18)
aus polymerem Filmmaterial zwischen etwa 0,025 und 0,075 mm
beträgt.
8. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das polymere Filmmaterial
aus einem Polyamid, Polycarbonat, Cellulose, einem Polyolefin
oder einem Polyäthylenterephthalat besteht.
9. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schicht (11) aus elektrolumineszierendem
Material noch ein die Gasbildung unterdrückendes Mittel
zur Verhinderung der Entstehung von gasförmigen Materialien
im Innern der Lampe während deren Herstellung oder
Betrieb enthält.
10. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das elektrolumineszierende Material ein
dielektrisches Medium und daß es das die Gasbildung unterdrückende
Mittel in einer Konzentration von
0,1 bis 5,0 Gew.-%, bezogen auf das dielektrische Medium, enthält.
11. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Konzentration des die Gasbildung unterdrückenden
Mittels etwa 0,5 Gew.-% beträgt.
12. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das die Gasbildung unterdrückende Mittel
ein blockiertes Urethan ist.
13. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß sie zusätzlich noch einen im wesentlichen
durchsichtigen und unschmelzbaren Überzug (20) aus einem polymeren
Material auf der Außenfläche der mindestens einen
lichtdurchlässigen Elektrode (13) aufweist.
14. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Überzug (20) aus etwa 20 bis 80 Vol.-%
Polyvinylbutyral und etwa 80 bis 20% eines butylierten Methylolmelaminharzes
besteht.
15. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Überzug (20) aus einem Film aus Polyäthylenterephthalat,
Poly(äthylen-chlortrifluoräthylen) oder
einem linearen aliphatischen Polyamid besteht.
16. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß sie zusätzlich noch Anschlußmittel an jede
Elektrode des Elektrodenpaars (12, 13) und einen Überzug
aus pulverförmigem Lötmittel in einem härtbaren und unschmelzbaren,
wärmehärtenden Binder auf den Kontaktflächen zwischen
den Anschlußmitteln und den Elektroden (12, 13) enthält, wobei
dieser Überzug während der Versiegelung der Einkapselungsschichten
der Lampe Lötverbindungen bildet.
17. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das pulverförmige Lötmittel zu etwa 50
Gew.-% aus Indiumpulver und zu etwa 50 Gew.-% aus einem Zinnlegierungspulver
besteht.
18. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der wärmehärtende Binder ein Epoxidharz
ist.
19. Verfahren zur Herstellung der elektrolumineszierenden
Lampe gemäß einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß man die mit mindestens einer Schicht (17) eines primären
Einkapselungsmaterials eingekapselte Lampe in eine das
die Haftung fördernde Mittel (17 A) enthaltende Lösung eintaucht,
die primär eingekapselte Lampe aus dieser Lösung entnimmt
und zwischen zwei Schichten (18) aus dem polymeren
Filmmaterial legt, das Ganze einer Temperatur von mindestens
150°C unter einem Druck von mindestens etwa 0,6×10⁶ Pa unter
Verbindung der Schichten (18) aus polymerem Filmmaterial mit
dem primären Einkapselungsmaterial aussetzt und schließlich
die Schichten (18) mit einer Schicht (19) aus einem sekundären
Einkapselungsmaterial abdeckt.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
man die mit dem Polymerfilm umhüllte Lampe
zwischen die Oberflächen eines feinmaschigen Tuchs mit Trenneigenschaften
legt, während man gleichzeitig die Anordnung
der genannten Temperatur und dem genannten Druck aussetzt, um
zu vermeiden, das gasförmige Stoffe zwischen der primär eingekapselten
Lampe und den Schichten (18) aus polymerem Filmmaterial
zurückgehalten werden, und daß man dann das feinmaschige
Tuch vor Umhüllung der Lampenanordnung mit dem sekundären
Einkapselungsmaterial entfernt.
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