DE2803626A1 - Elektrolumineszierende lampe - Google Patents

Elektrolumineszierende lampe

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B33/00Electroluminescent light sources
    • H05B33/12Light sources with substantially two-dimensional radiating surfaces

Description

Lebanon, New Hampshire 03766 / V.St.A.
Unser Zeichen: A 1801
Elektrolumineszierende Lampe
Die Erfindung betrifft ganz allgemein elektrolumineszierende Lampen und insbesondere eingekapselte elektrolumineszierende Leuchten und Verfahren zu ihrer Herstellung unter Erzielung verbesserter struktureller Eigenschaften, welche sie zur Verwendung unter extremen Umgebungs- und Temperaturbedingungen geeignet machen.
Eingekapselte elektrolumineszierende Lampen sind seit vielen Jahren im Handel. Obwohl solche Lampen zuweilen von strukturell fester Bauart sind, besitzen sie doch in der Regel eine flexible Form. Solche eingekapselten elektrolumineszlerenden Lichtquellen werden oft für Instrumentenbretter verwendet und empfehlen sich in besonders hervorragender Weise als Außenbeleuchtung für Flugzeuge oder andere Fahrzeuge. So kann eine elektro-
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Dr.Ha/Ma
lumineszierende Lampe, die eine flächenförmige Lichtquelle auf dem Rumpf oder den Flügeln eines Flugzeugs ergibt, zur Beurteilung des Abstands und der Orientierung dienen, im Gegensatz zu einer punktförmigen Lichtquelle, z.B. einer Glühlampe, die eine verhältnismäßig schlechte Tiefendurchdringung und Abstandeinschätzung ergibt. Ferner sind Glühlampen, obwohl sie unter Laboratoriumsbedingungen eine ausgezeichnete Lebensdauer aufweisen, besonders anfällig für Vibrationen, während elektrolumineszierende Lampen diese Anfälligkeit nicht zeigen. Ferner benötigen Glühlampen innerhalb der Struktur eines Flugzeugs zur Unterbringung einen Raum, so daß nur die Linse mit der Außenhaut bündig ist. Andererseits können elektrolumineszierende Lampen infolge ihrer einzigartigen Raumform Konstruktionsteile ersetzen oder z.B. eine mit der Außenhaut eines Flugzeugs verbundene Auflage bilden. Es wurde gefunden, daß Installationen mit Glühlampen einen zeitlichen Mittelwert bis zum Versagen ergeben, welcher der in einer bestimmten Installation verwendeten Anzahl von Lampen umgekehrt proportional ist. Mit zunehmender Anzahl von Glühlampen nimmt somit die Wahrscheinlichkeit ihres Versagens zu, was dann für den Eigentümer ein Wartungsproblem bildet. Während Glühlampen abrupt ausfallen (d.h. nahezu augenblicklich versagen), zeigen elektrolumineszierende Lampen bei richtiger-Konstruktion keinen sprunghaften Vollausfall, sondern ein Nachlassen der Leuchtkraft, und zwar unabhängig von der Leuchtfläche. Die Verschlechterung moderner Lampen ist so schwach, daß sie insbesondere für die vorstehend besprochenen Anwendungszwecke annehmbar ist.
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Es bestand ein zunehmendes Bedürfnis für elektrolumineszierende Beleuchtungseinheiten für Hochleistungsflugzeuge, wo die Umgebungs- und Temperaturbedingungen für die Lampen sehr streng sind. Solche Lampenanordnungen müssen wiederholt Temperaturen bis zu 1800C bei einer Höhe von etwa 27000 jn entsprechenden Umgebungsdrücken aushalten können. Ferner müssen sie eine andauernde Einwirkung von tropischem Sonnenlicht, Salzsprays, Vibrationen, Wärmeschocks und starker Feuchtigkeit aushalten. Eine Kombination solcher Bedingungen macht jedoch die derzeit verfügbaren elektrolumineszierenden Lampen und Lampenanordnungen unbrauchbar und führt zu strukturellen Schädigungen derselben, weshalb ein Bedarf für Lampeninstallationen besteht, die diese Bedingungen ohne Schaden überstehen und zu einem vernünftigen Preis auch alle Betriebsanforderungen erfüllen.
Stand der Technik
Bei elektrolumineszierenden Lampeninstallationen mit einer gewissen Fähigkeit, schädliche Umgebungs- und Temperaturbedingungen zu überstehen, war üblicherweise die eigentliche Lampenstruktur in einem geeigneten Kunststoff eingekapselt. In typischer Weise ist das für die Einkapselung verwendete Material ein Polychlortrifluoräthylenfilm (PCTFE), der im Handel unter Warenbezeichnungen wie Aclar^® (Warenzeichen der Allied Chemical Co.) oder KeI-F^ (Warenzeichen der 3M Company) erhältlich ist. Diese Gruppe von polymerem Filmmaterial umfaßt Zusammensetzungen, die aus Copolymerisaten von CTFE und Vinylidenfluorid und Terpolymerisaten aus CTFE, Vinylidenfluorid und Tetrafluoräthylen bestehen. Eine Schlüsseleigenschaft, welche diese Materialien für
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elektrolumineszierende Lampen verwendbar machte, besteht darin, daß sie eine sehr geringe Durchlässigkeit für Wasserdampf aufweisen. Solche filmförmigen Einkapselungsmittel lassen sich leicht mit einem scharfen Gegenstand schneiden, wie dies für dünne Filme aus organischen Materialien zu erwarten ist. Außerdem besitzt die CTFE-Gruppe von Einkapselungsmitteln eine ausgeprägte Neigung zu einer spannungsverursachten Rißbildung, die oft innerhalb sehr kurzer Zeit auftritt. Obwohl die Verwendung von Copolymerisaten mit Vinylidenfluorid und anderen Stoffen dieses Problem verringern soll, pflegt doch noch eine Rißbildung aufzutreten, obwohl diese manchmal über längere Zeiten verzögert wird, z.B. erst nach Wochen oder sogar Monaten auftritt. Bei einer großen Anzahl solcher eingekapselter elektrolumineszierender Lampen traten während Ruheperioden oder während des Versands Ausfälle wegen der Rißbildung des PCTFE-Einkapselungsmaterials auf, was einen Zutritt von Feuchtigkeit zu der elektrolumineszierenden Lampe selbst zur Folge hatte.
Wenn ferner solche elektrolumineszierenden Lampen Temperaturen in einem Bereich von z.B. 93 bis 15O°C (in der Regel beginnend bei etwa 11O0C)insbesondere bei gleichzeitiger Anwendung eines Vakuums, ausgesetzt werden, neigen diese Lampen dazu, sich mit Gas zu füllen, wobei gleichzeitig die Elektroden innerhalb der Lampe getrennt werden. Wenn solche Lampen dann auf Umgebungstemperatur zurückkehren, zeigt sich, daß sie eine starke innere Schichtspaltung erfahren haben, was sich äußerlich in einem Wellig- oder Faltigwerden bemerkbar macht, wobei ein Teil der oder die gesamte lichtemittierende Oberfläche unbrauchbar wird. Solche Temperaturbedingungen
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bei gleichzeitig vermindertem Druck treten im Betrieb in Militär- und Passagierflugzeugen, insbesondere bei der Außenbeleuchtung eines Flugzeugs, auf und machen die Verwendung elektrolumineszierender Lampen mit einer solchen primären Einkapselung vollständig unbefriedigend, weshalb solche Lampen kaum, wenn überhaupt, für diese Zwecke verwendet werden.
Zur Verbesserung der Eigenschaften von elektrolumineszierenden Lampen wurde eine weitere sekundäre Einkapselung von Lampen mit aus CTFE oder PCTFE bestehenden primären Einkapselungen vorgeschlagen. Ein solches Gebilde ist in der US-Patentschrift 3 395 058 beschrieben. Nach der Lehre dieses Patents werden mit einem flexiblen Kunststoff eingekapselte elektrolumineszierende Lampen weiter ■it einem verhältnismäßig starren Schutzmantel aus einem mit Glas verstärkten wärmehärtenden Kunststoff umhüllt, was ihnen einen beträchtlichen Schutz und mechanischen Halt verleiht. Auf diese Weise wurden elektrolumineszirende Lampen mit flachen und gekrümmten Umrissen hergestellt und haben für viele Zwecke, insbesondere bei Fahrzeugen wie Militärflugzeugen und Passagierflugzeugen an deren Außenseiten Verwendung gefunden. Trotzdem werden auch hier viele der der Grundstruktur solcher Lampen anhaftenden Mängel, einschließlich der Neigung des PCTFE-Materials zur Rissebildung unter Spannung und der bei erhöhten Temperaturen und verminderten Drücken auftretenden Probleme nicht gelöst.
Andere bisher vorgeschlagene Methoden einer Sekundäreinkapselung umfaßten das Einschieben der primär eingekapselten Lampe zwischen Folien aus einem starren Kunst-
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stoffmaterial, das Vergießen der primär eingekapselten Lampe mit wärmehärtenden Harzen, oder das Einbringen der primär eingekapselten Lampe in eine Spritzgußform und anschließendes Einspritzen von geschmolzenem Harz rund um die Lampe. Solche Methoden ergeben Strukturen, bei welchen die Zwischenfläche zwischen der äußeren sekundären Einkapselung und der primären CTFE- oder PCTFE-Einkapselung entweder keine Verbindung aufweist oder in typischer Weise nur partiell stellenweise über die Oberfläche verbunden ist. Eine unterschiedliche Wärmeausdehnung an der Zwischenfläche führt dann zu einer fortschreitenden Schichtaufspaltung. Da eine solche Aufspaltung die Spannung aufhebt, schreitet sie in typischer Weise nur zum Teil und ungleichmäßig fort.
Die Bildung einer gleichförmigen und haltbaren Verbindung ist insbesondere bei mit Fluorhalogenkohlenstoff eingekapselten Lampen schwierig, das solche Materialien sich nicht leicht mit andersartigen Materialien verbinden. Ebenso wie bei anderen Fluorkohlenstoffen wird deren energiearme Oberfläche nicht durch die üblicherweise verwendeten Einkapselungsmittel, z.B. Epoxydharze, Urethanharze oder Polyesterharze, benetzt oder gebunden. Obwohl bestimmte, bleibend klebrige Stoffe, z.B. verschiedene Arten druckempfindlicher Klebebänder, an Stoffen wie Aclar haften, halten solche Verbindungen doch nicht Temperaturschwankungen aus und neigen ferner zum Altern unter Versagen der Verbindung. Obwohl fluorhaltige Polymerisate in einigen Fällen nach dem Ätzen mit kräftigen Ätzmitteln, z.B. einer Dispersion von Natriumnaphthalin, gebunden werden können, ergibt eine solche Behandlung doch eine starke Verfärbung, die insbesondere für viele der vorstehend angegebenen Zwecke völlig unannehmbar ist.
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Ein partiell benetzter oder gebundener Zustand auf der lichtemittierenden Oberfläche einer zweifach eingekapselten elektrolumineszierenden Lampe beeinflußt die Art und Weise, in welcher Licht durch die Zwischenfläche hindurchtritt. Eine Stelle, wo das CTFE oder PCTFE durch das sekundäre Einkapselungsmittel benetzt ist, ergibt eine Lichtverteilung in Abhängigkeit vom Blickwinkel, welche als Verteilung nach dem "Lambertschen Gesetz" bekannt ist und einem "Kosinusgesetz" (die Lichtverteilung ist eine Funktion des Kosinus des Blickwinkels) gehorcht. Eine nicht benetzte Stelle, die infolgedessen eine Gasschicht fc.B. Luft) zwischen Oberflächen aus Einkapselungsmaterial besitzt, besitzt ausgeprägt gerichtete Eigenschaften und ist am hellsten bei Betrachtung aus einer Richtung senkrecht zu der lichtemittierenden Oberfläche, während sie bei Betrachtung unter einem spitzen Winkel verhältnismäßig dunkel erscheint. Dieses Verhalten entspricht dem Snellschen Gesetz und ist eine Folge der verschiedenen Brechungsindizes zwischen Luft und polymeren Stoffen.
Das Fehlen einer Verbindung zwischen dem äußeren und dem inneren Einkapselungsmittel führt ferner dazu, daß zwischen der flexiblen Lampe und der entsprechenden Außenstruktur nur eine einzige Verankerungsstelle bei den ZufUhrungsdrähten besteht. Eine unterschiedliche Wärmeausdehnung in Verbindung mit einem Schock und Vibration kann einen Bruch dieser elektrischen Zuführungen an deren Austrittsstellen aus der CTFE- oder PCTFE-Packung bewirken.
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Der durch eine starre verstärkende Kunststoffeinkapselung, wie sie bisher vorgeschlagen wurde, ausgeübte physikalische Zwang verhindert nicht das physikalische Versagen der flexiblen Kunststofflampe in dem vorstehend genannten Temperaturbereich von 93 bis 15O0C, insbesondere unter vermindertem Druck. Ferner verhindert sie nicht eine allmähliche, von Zeit und Temperatur abhängige Rißbildung, überwachung und die Bildung von Spannungsrissen der inneren CTFE- oder PCTFE-Einkapselung. Das letztere Problem ist immer dann besonders ernst, wenn die Lampen eine Krümmung mit einem genauen Radius aufweisen müssen. Es wurde auch gefunden, daß verschiedene, in wärmehärtenden Kunststoffverstärkungsmassen verwendete Harzbestandteile eine durch Spannung verursachte Rißbildung fördern und hervorrufen, weshalb die Wahl der verwendbaren Einkapselungsharze beschränkt ist. Anstatt dtJier Harze im Hinblick auf ihre optimalen strukturellen, thermischen und mechanischen Eigenschaften sowie ihre maximale Beständigkeit gegen Umgebungseinflüsse zu wählen, muß man die Wahl auf diejenigen unter den genannten beschränken, welche in dem primären Einkapselungsmittel keine Rißbildung bewirken. Solche Harze ermangeln leider der für viele Anwendungszwecke erforderlichen wünschenswerten physikalischen Eigenschaften.
Die vorliegende Erfindung schafft eine elektrolumineszierende Lampenanordnung mit einem Zwischenfilm aus polymerem Material, der sich zwischen einem primären Einkapselungsmittel und einem sekundären Einkapselungsmittel befindet. Dieser Polymerfilm ist mit dem primären Einkapselungsmittel durch ein geeignetes Verbindungsmittel, vorzugsweise ein durchsichtiges Silan, verbunden, was in wirksamer Weise die Verbindung des Polymerfilms begünstigt. Dieser Polymerfilm bildet eine dünne, durch-
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sichtige und nahezu farblose Haut, welche die Wahl einer großen Vielzahl von sekundären Einkapselungsmitteln mit ausgezeichneten thermischen, strukturellen Eigenschaften und Beständigkeit gegen Umgebungsbedingungen ermöglicht, wenn das Einkapselungsmittel richtig verformt und ausgehärtet wird. Derart erfindungsgemäß abgeänderte elektrolumineszierende Lampen zeigen weder sofort noch mit der Zeit eine Spannungsrißbildung, wie sie sich oft in bekannten Lampen findet und dort häufig den örtlichen Zutritt von Feuchtigkeit zu der Leuchtschicht verursacht, was ein Auslöschen oder andere Verfärbungen derselben zur Folge hat. Ein solcher Zwischenfilm wird auch leicht und gleichförmig von dem sekundären Einkapselungsmittel benetzt, so daß das undurchsichtige und fleckige Aussehen und die ungleichmäßige Lichtemission bekannter Lampen vermieden wird, wobei die genannten Mängel auf die schlechte Benetzbarkeit zurückzuführen sind, die dann eintritt, wenn das sekundäre Einkapselungsmittel in direkten Kontakt mit dem primären Einkapselungsmittel gebracht wird. Die feste Verbindung an den Zwischenschichten erzeugt auch einen höheren Biegemodul (Steifigkeit) der erfindungsgemäßen Lampenstruktur, verglichen mit dem Stand der Technik.
Eine weitere Verbesserung erzielt man mit der Erfindung, indem man an der Ebene zwischen der "vorderen oder durchsichtigen Elektrode der lumineszierenden Lampe und dem darüber befindlichen Trockenmittelschicht und der den Zutritt von Wasserdampf hemmenden Schicht eine Zwischenfläche vorsieht, welche derart beschaffen ist, daß an keiner Stelle eine bleibende Verbindung auftritt. Eine solch
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vollständige und gleichförmige Trennung an dieser Zwischenfläche in Anwesenheit eines Wärmevakuums gewährleistet, daß die Lampe während der Verwendung nicht ausfällt. Im Gegensatz dazu wurde bei bekannten Lampen versucht, eine solche Zwischenfläche bleibend zu binden. Während der Verwendung neigte diese Verbindung dann zu einer nur partiellen Trennung an verschiedenen getrennten Stellen infolge des Wärmevakuums, wodurch die Lampe unbrauchbar wurde.
Außerdem wurde gefunden, daß der Zusatz eines geeigneten chemischen Stoffs zu dem dielektrischen Material der Grurxlstruktur der Lampe zur Unterdrückung der Erzeugung von Gas im Innern eine Gasfüllung der Lampenpackung bei hohen Temperaturen und niedrigen Drücken verhindert, wodurch eine innere Schichttrennung vermieden wird, die oft bei der Entstehung von Gas innerhalb der hermetisch verschlossenen Packung auftritt.
Außerdem kann gemäß der Erfindung eine weitere Verbesserung dadurch erzielt werden, daß man die elektrischen Anschlußleitungen der Lampe innerhalb des primären Einkapseüungsmittels richtig anordnet, und die Kontaktstellen dazwischen mit einem in einem wärmehärtenden Harzträger verteilten Lötpulver ohne weitere Hilfsmittel für die Befestigung anstreicht. Die Anschlüsse werden dann in dem primären Einkapselungsmittel unter Druck wärmeversiegelt und während des Betriebs wird der elektrische Kontakt selbst in Anwesenheit verhältnismäßig extremer Wärmezyklen nicht gelöst.
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Erfindungsbeschreibung
Die Erfindung wird nachstehend in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine aufgelöste Darstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lampenstruktur,
Fig. 2 eine aufgelöste Ansicht eines Teils einer anderen Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 3 eine aufgelöste Darstellung einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße elektrolumineszierende Lampe 10, deren Basisstruktur aus einer Schicht 11 aus elektrolumineszierendem Material, z.B. einer geeigneten Phosphorverbindung in Form eines in einem Binder aus dielektrischem Material dispergierten Pulvers, die an einer Seite mit einer Metallschicht 12, z.B. einer Aluminiumfolie, verbunden ist, die eine rückseitige undurchsichtige Elektrode bildet, besteht. Eine vordere durdisichtige oder durchscheinende Elektrode 13 liegt auf der anderen Seite der elektrolumineszierenden Schicht auf und bildet eine Elektrode, so daß bei Anlegung eines elektrischen Wechselfelds zwischen der vorder- und rückseitigen Elektrode das elektrolumineszierende Material leuchtet, wie dies dem Fachmann bekannt ist. Das elektrische Feld kann durch Anlegen einer Wechselspannung an die Anschlußleitungen 14 und 14A erzeugt werden, die in
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geeigneter Weise an die Elektroden entweder direkt oder über eine Sammelschiene angeschlossen und außerhalb der Lampe zugänglich sind. So kann die Leitung 14 an eine Sammelschiene 15 angeschlossen sein, die wiederum an der Elektrode 13 befestigt ist, während die Anschlußleitung 14A direkt an die Folienelektrode 12 angeschlossen sein kann.
Eine Schicht 16 aus Trockenmaterial kann zur Absorption von Feuchtigkeit, die während der Herstellung oder des Betriebs anwesend sein kann, über der Vorderelektrode gebildet werden. Diese Grundstruktur der Lampe wird dann in die Schicht 17 aus einem primären Einkapselungsmittel eingeschlossen, die normalerweise die gesamte Struktur über beide Elektroden in der dargestellten Weise umschließt. Das derzeit erfolgreich verwendete primäre Einkapselungsmittel ist in typischer Weise ein Polychlortrifluoräthylenfilm (PCTFE), wie er unter der Handelsbezeichnung 11KeI-F11 von der 3-M Company, Minneapolis, Minnesota, verkauft wird. Andere verwendbare primäre Einkapselungsmittel sind z.B. Mischpolymerisate aus CTFE und Vinylidenfluorid, die unter der Handelsbezeichnung ltACLAR-22fl erhältlich sind, und Terpolymerisate aus CTFE, Vinylidenfluorid und Tetrafluoräthylen, die unter der Handelsbezeichnung wACLAR-33n erhältlich sind und beide von Allied Chemical Company, Morristown, New Jersey, verkauft werden.
In der Praxis sind solche Grundstrukturen einer Lampe in zusammengebauter Form mit bereits dem primären Einkapselungsmittel darum erhältlich oder das erfindungsgemäße Verfahren kann auch mit einer Grundstruktur aus
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elektrolumineszierender Schicht und Elektrode ohne ein primäres Einkapselungsmittel und ein geeignetes Trockenmittel begonnen werden.
Zweckmäßig wird das primär eingekapselte Gebilde weiter mit einem zweiten Einkapselungsmittel umhüllt, um die Lampe vor Feuchtigkeit und anderen störenden Substanzen in ihrer Umgebung während der Lagerung oder des Betriebs zu schützen. Die Verwendung eines sekundären Einkapselungsmittels muß so erfolgen, daß in der fertigen Lampe keine durch Spannung verursachte Rißbildung des primären Einkapselungsmittels bei Verwendung unter strengen Umgebungsbedingungen auftritt.
Diese Probleme werden durch die Verwendung der in Fig. 1 gezeigten Lampenstruktur im wesentlichen vermieden, bei welcher vor Umhüllung der primär eingekapselten Lampe mit einem sekundären Einkapselungsmittel die Lampe zuerst zwischen zwei Schichten 18 aus einem Polymerfilm gelegt wird, der mit der Außenfläche des primären PCTFE-Einkapselungsmittels unter Bildung einer dünnen transparenten Haut mit einem vorzugsweise klaren oder höchstens schwach gelben Aussehen verbunden wird. Ein solcher DUnnfilm 18 kann aus verschiedenen film- oder folienförmigen Materialien, z.B. Polyamiden, Polycarbonaten, Cellulosen, Polyolefinen, Polyäthylenterephthalat und dergleichen bestehen. Solche Filme müssen bis zu Temperaturen von etwa 150 bis etwa 2200C bei Drücken bis zu 14 bis etwa 21 kg/cm und vorzugsweise mindestens innerhalb eines Druckbereichs von etwa 6 bis etwa 9 kg/cnr thermisch stabil sein. Außerdem müssen diese Filme sich mit dem sekundären Einkapselungsmaterial gut verbinden können. Durchfluorierte Stoffe, z.B. Tetrafluor-
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äthylen und ähnliche, sollen daher, obwohl sie eine geeignete Wärmestabilität besitzen, vermieden werden, da sie sich mit dem sekundären Einkapselungsmittel nicht wirksam verbinden können.
Um sicherzugehen, daß zwischen dem Polymerfilm und dem primären Einkapselungsmittel eine gute Verbindung besteht, wird die Außenfläche des primären Einkapselungsmittels vorzugsweise mit einem Material behandelt, welches die Haftung zwischen diesen organischen Polymerschichten fördert. Für diesen Zweck haben sich in überraschender Weise Silankupplungsmittel als geeignet erwiesen, die zusammen mit einem Lösungsmittel auf die Oberfläche des primären Einkapselungsmittels aufgebracht werden und dort eine durchscheinende und minimale Abscheidung bilden, die schematisch der Einfachheit halber durch die Schichten 17A in Fig. 1 dargestellt ist. Obgleich solche Silankupplungsmittel zur Förderung der Verbindung mit anorganischen Materialien, z.B. Glas, bereits verwendet wurden, war doch nicht zu erwarten, daß sie die Haftung zwischen zwei Schichten aus organischen Stoffen fördern würden. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Haftung bei Verwendung solcher Silane zur Verbindung der polymeren Filmschicht mit dem primären Einkapselungsmittel gemäß der Erfindung beträchtlich verbessert wird.
Als für diesen Zwecke geeignete Silane haben sich z.B. verhältnismäßig einfache Silanverbindungen, wie Vinyltrichlorsilan, und Kombinationen eines Silans mit einem Harz, z.B. einem Epoxydharz, erwiesen. Eine erfolgreiche Methode zur Aufbringung dieser Silane besteht darin, die primär eingekapselte Lampe in eine Lösung zu tauchen,
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welche das Silan zusammen mit einem Lösungsmittel, z.B. Methyläthylketon in Mischung mit N-Propylalkohol, enthält (ein zusätzliches Netzmittel, z.B. ein hochmolekulares, unter den Handelsbezeichnungen BYK-P-104M von Byk-Gulden, Inc., Hicksville, L.I., New York, verkauftes, kann verwendet werden, obwohl dies nicht erforderlich ist). Derzeit im Handel befindliche Silane, die sich als wirksam erwiesen haben, werden z.B. unter den Handelsbezeichnungen A-1100® von Union Carbide Corporation, Z-6042^ von Dow Corning Corporation und KH-1^ von Allied Chemical Corporation verkauft.
Die so behandelte, mit der primären Einkapselung versehene Lampe wird dann zwischen die beiden Polymerfilme gelegt und Temperaturen zwischen etwa 150 und 2200C bei Drücken innerhalb eines Bereichs von vorzugsweise 6 und 9 kg/cm ausgesetzt. Ein bevorzugtes Material für den Polymerfilm ist Polymethylmethacrylat, wie es z.B. unter der Bezeichnung "Korad" ® von Korad, Inc., Newark, New Jersey, verkauft wird. Ein solcher Film eignet sich für die erfindungsgemäße Verwendung, wenn er in den fertigen handelsüblichen Stärken verwendet wird, wobei diese Filmstärken in der Regel zwischen 0,025 und 0,075 mm liegen.
Das Silan verbindet das CTFE mit dem davon verschiedenen polymeren Filmmaterial unter Bildung eines geeigneten Kupplungsmittels oder einer Molekularbrücke. Die Anwendung dieser Technik mit einer dünnen Polymerhaut zur Verhinderung von spannungsverursachten Rissen in CTFE-Einkapselungen für elektrolumineszierende Lampen war bisher nicht bekannt. Die Erzielung einer zufrieden-
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stellenden Verbindung hängt in keiner Weise von der jeweiligen Filmstärke ab, außer daß es schwierig sein kann, so dünnes Folienmaterial zu handhaben und die erforderlichen Operationen damit auszuführen. Die in ihrer Primäreinkapselung befindliche r elektrolumineszierende Lampe erhält somit eine sehr dünne, haftende, nahezu farblose und durchsichtige Haut aus Acrylfilm. Obwohl nicht unbedingt erforderlich, erfolgt die Verbindung am besten so, daß man das mit dem Polymerfilm umhüllte Gebilde zwischen die Oberflächen eines feinmaschigen Tuchs mit abstoßenden Eigenschaften legt, welches als Entgaser dient, um sicherzugehen, daß keine eingefangenen Gasblasen zwischen der primär eingekapselten Lampe und der dünnen Acrylhaut verbleiben. Ein solches Entgasungsmaterial kann ein poröses Material sein, wie es unter der Bezeichnung W3TA"^ als mit Tetrafluoräthylen überzogenes Glasgewebe von der Dodge Fluorglass-Abteilung von Oak Industries, Inc., Hoosick Falls, N.Y., verkauft wird. Das Maschengewebe prägt ferner der Acryloberfläche eine rauhe Textur auf, die für die anschließenden Verfahrensstufen günstig ist.
Obwohl der Acrylfilm auf eine primär eingekapselte Lampenstruktur wie vorstehend besprochen aufgebracht werden kann, ist doch ein ähnliches Ergebnis erhältlich, wenn man vor der primären Lampeneinkapselung den Acrylfilm und das primäre PCTFE-Einkapselungsmittel zu einem Schichtgebilde verarbeitet. Zu diesem Zweck kann ein primäres PCTFE-Einkapselungsmittel mit einer Silanlösung auf übliche Weise, z.B. durch überziehen auf der Rückseite mit einer Walze, wobei nur eine Seite des PCTFE-
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Films benetzt wird, benetzt werden. Der benetzte Film wird am Fließband getrocknet und der Acrylfilm und der trockene PCTFE-FiIm werden kann zusammengelegt und sofort durch den Spalt von beheizten Platinenwalzen zur Erzeugung eines Verbundfilms geschickt. Typische Filmstärken sind z.B. 0,019 cm PCTFE zusammen mit einem 0,0038 cm starken Acrylfilm (0,0075 Zoll bzw. 0,0015 Zoll). Das erhaltene filmförmige Verbundmaterial dient als Ausgangsprodukt für die primäre Einkapselung der Grundstruktur der elektrolumineszierenden Lampe, wobei die Acrylfilmoberflache nach außen zeigt. Ein ähnliches Verfahren kann zum überziehen der zuinnerst in der Lampe befindlichen Trockenmittelfilmschicht, die Nylon 6 oder dergleichen sein kann, angewendet werden. Wenn die Lampe mit einem solchen Verbundfilm versiegelt wird, kann somit das PCTFE in keinem Fall eine nicht-gebundene Filmzwischenfläche besitzen. Wenn der Film die Rückseite oder Folienoberfläche 11 der Lampe bedeckt, wird in der Regel eine ausreichend gute Verbindung direkt mit der Aluminiumfolie erzielt, ohne daß ein SpezialUberzug oder eine Präparierung erforderlich ist.
Nachdem die primär eingekapselte Lampe einmal mit dem Copolymer!satfilm wie vorstehend beschrieben umhüllt ist, können für eine sekundäre Einkapselung eine große Vielzahl von Harzen oder anderen Stoffen gewählt werden. Ein solches, erfolgreich verwendetes Material, das allgemein wegen seiner ausgezeichneten physikalischen Eigenschaften zu bevorzugen sein dürfte, ist z.B. ein mit Epoxydharz gesättigtes Glasgewebe Typ 181, wie es unter der Bezeichnung E293FC^ von Ferro Corporation, Norwalk, Connecticut, verkauft wird; dieses Material besitzt bei richtiger Verformung und Aushärtung ausgezeichnete strukturelle und thermische Eigenschaften sowie ein ausgezeichnetes
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Verhalten gegenüber Umgebungseinflüssen. Die richtigen Form- und Aushärtungsmethoden sind dem Fachmann bekannt und werden unterschiedlich als "Drucksackverfahren" oder "Autoclawerfahren" oder "RP-Preßformung" bezeichnet, wie dies z.B. in der vorstehend genannten US-Patentschrift beschrieben wird.
Wenn bekannte, primär eingekapselte elektrolumineszierende Lampen weiter eingekapselt werden, z.B. unter Verwendung des vorstehend genannten E293FC, ohne daß zwischen dem primären und dem sekundären Einkapselungsmittel ein Copolymerisatfilm angeordnet wird, zeigen sie ausnahmslos starke Spannungsrißbildung, und zwar in der Regel innerhalb einer Woche, jedoch oft noch nach einigen Monaten. Wenn solche Beleuchtungsanordnungen nach längerer Lagerung angeschaltet werden, läßt ein örtlicher Feuchtigkeitszutritt in Nähe der Risse die angrenzende Phosphorschicht grau oder schwarz werden. Das hat zur Folge, daß das Netzwerk der Sprünge als scharfes Relief auf der lichtemittierenden Oberfläche abgebildet wird. Im Gegensatz dazu zeigen gemäß der Erfindung abgeänderte Lampen keine sofortige oder verzögerte Spannungsrißbildung, und zwar infolge der Einkapselung mit dem Harzsystem. Mit einer solchen Zwischenschicht aus einer Acrylhaut versehene modifizierte Lampen, insbesondere wenn sie infolge des während der Entgasung verwendeten Tuchs eine aufgerauhte Oberfläche besitzen, lassen sich leicht von den Einkapselungsharzen benetzen und mit den bevorzugten Systemen, z.B. dem mit Epoxydharz präparierten Glasgewebe E293FC, erhält man eine zähe Haftung. Im Gegensatz dazu werden die mit dem typischen primären PCTFE-Einkapselungsmittel versehene bekannte Lampen in der Regel nur schlecht benetzt,
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was ein undurchsichtiges fleckiges Aussehen ergibt. Die Lichtemission wird dadurch ungleichmäßig und eine Haftung des sekundären Einkapselungsmittels ist oft nicht vorhanden. Aufgrund der durch die erfindungsgemäße Zwischenschicht erzielten starken Verbindung zwischen dem primären und dem sekundären Einkapselungsmittel ist der Biegemodul, d.h. die Steifigkeit, der erfindungsgemäßen Struktur wesentlich stärker als sie bisher erzielbar war.
Ein anderer Faktor, der zu einer Beschädigung oder Zerstörung solcher elektrolumineszierender Lampen während strenger Test- oder Betriebsbedingungen führen kann, ist die Entstehung von Gas innerhalb der versiegelten Lampenstruktur. Eine Hauptquelle für eine Gasentstehung ist die Neigung von Polymerisaten, insbesondere von cyanäthylierten Polysacchariden, die verbreitet als dielektrisches Einbettungsmedium für elektrolumineszierende Phosphore verwendet werden, während der Verwendung eine gewisse thermische Zersetzung zu erleiden, was zur Erzeugung von polymeren oder monomeren Bruchstücken oder Substanzen, wie Wasser oder CO2, führt, deren Dampfdruck dann ausreicht, um die versiegelte Umhüllung aufzublähen. Zur Vermeidung eines solchen Problems und zur weiteren Verbesserung des Betriebs der erfindungsgemäßen Lampe werden den dielektrischen Materialien bestimmte chemische Stoffe zur Unterdrückung dieser Neigung zur Gaserzeugung zugegeben. Zwei Gruppen chemischer Stoffe, welche die Erzeugung von Gasen im Innern ganz oder doch wesentlich beseitigen, sind Vernetzungsmittel und Antioxidationsmittel. Die Wirksamkeit dieser Stoffe kann dadurch gezeigt werden, daß man das
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Fehlen eines Aufblähens der versiegelten Lampenstruktur bei einer Temperatur von etwa 1850C und unter einem Vakuum feststellt, welches einem Umgebungsdruck bei einer Höhe von etwa 27 000 m (80 000 Fuß) entspricht. Diese beiden Gruppen von chemischen Zusätzen können getrennt oder in Kombination verwendet werden.
Es ist bekannt, daß bestimmte bifunktionelle oder multifunktionelle "Vernetzungsmittel" cyanäthylierte PoIysaccharidäther verhältnismäßig unlöslich und unschmelzbar machen. Bestimmte dieser Stoffe haben sich als besonders wirksam zur Herabsetzung der Gaserzeugung erwiesen, wahrscheinlich infolge einer verbesserten Wärmestabilität des Polymerisats. Ein für diesen Zweck bevorzugtes geeignetes Mittel ist im Handel unter der Bezeichnung
Isonate 123P , verkauft von der Upjohn Chemical Company, Kalamazoo, Michigan, erhältlich; es ist ein "blockiertes Urethan11. Die Einbringung dieses Mittels als Zusatz in das cyanäthylierte Dielektrikum beseitigt für alle praktischen Zwecke das Problem des Aufblähens und die dadurch bedingte innere Schichtauftrennung unter Wärmeeinfluß und Vakuum. Dieses Mittel ist in Konzentrationen von etwa 0,1 bis etwa 5,0 Gew.% des cyanäthylierten Harzes wirksam. Da die höheren Konzentrationen manchmal dazu neigen, die Lampenhelligkeit ungünstig zu beeinflussen, wird eine bevorzugte Konzentration von etwa 0,5 % empfohlen.
Eine zweite Gruppe von im vorliegenden Falle wirksamen chemischen Zusätzen sind die "Antioxidationsmittel11. Sie wirken einer Oxidation entgegen und hindern durch Sauerstoff oder Peroxyde geförderte Reaktionen. Bei Zugabe in kleinen Mengen begünstigen sie die Wärmestabilität und
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verzögern die Alterung. Insbesondere haben sich Phenylendiaminderivate und ähnliche primäre Antioxidationsmittel für den vorliegenden Fall als wirksam erwiesen. Ein bevorzugtes Mittel, nämlich ein Amin, ist Naugard 445, das von Uniroyal Inc., Naugatuck, Connecticut, verkauft wird und in Konzentrationen von 0,05 bis 0,5 % wirksam ist.
Eine weitere Verbesserung, die sicherstellt, daß eine elektrolumineszierende Lampe infolge eines Wärmevakuums nicht ausfällt, beruht darauf, daß eine Schichttrennung im Innern der Lampe zulässig sein kann, vorausgesetzt, daß sie entlang einer Ebene und einer vorherbestimmten Zwischenfläche stattfindet, so daß die Schichtauftrennung die Lampe nicht betriebsunfähig macht, sondern eine Trennung der lichtemittierenden Grundkondensatorstruktur von den Schichten auftritt, welche die Linse oder den Vorderteil des primären Einkapselungsmittels bilden. Eine solche Zwischenfläche existiert z.B. zwischen der vorderen oder durchsichtigen Elektrode und den darüber befindlichen Trocken- und Wasserdampfsperrschichten des primären Einkapselungemittels. Die Zusammensetzung und Methoden zur Herstellung flexibler, durchsichtiger Elektroden sind dem Fachmann bekannt; in der Regel sind es Pigmente, überzogene Fasern oder Filme aus durchsichtigen, halbleitenden Materialien, z.B. SnO2 oder In2O,. Bei einer derzeit verbreiteten Methode werden mit durchsichtigen leitenden Filmen überzogene Fasermaterialien als elektrolumineszierende Vorderelektroden einer Lampe verwendet, wie dies z.B. in den US-Patentschriften 2 849 339 und 3 346 758 beschrieben ist, auf die hier Bezug genommen wird. Bei der vorliegenden Erfindung ist die Wahl solcher Zusammensetzungen für die Frontelektrode nur insoweit
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beschränkt, als diese Zusammensetzungen mit Schmelzoder Erweichungspunkten gewählt werden, die ausreichend höher sind als bei einer anschließenden Wärmebehandlung auftretende Temperaturen, so daß keine Verbindung mit der darüber befindlichen Packung erfolgt. Auch sollen keine druckempfindlichen Klebstoffe, klebrig machende Mittel oder eine Haftung fördernde Weichmacher zugegen sein, die eine Verbindung entlang der vorstehend erwähnten Zwischenfläche ergeben könnten, oder welche unter Wärmeeinfluß und Vakuum flüchtige Stoffe abgeben könnten. Wie Fig. 2 zeigt, kann zu diesem Zweck die durchsichtige Vorderelektrode 13 mit einer unschmelzbaren, flexiblen, durchsichtigen Polymerschicht 20 bedeckt werden, die Trenneigenschaften besitzt in der Art wie ein Ausformungsmittel und dergleichen; diese Schicht 20 befindet sich zwischen der Elektrode 13 und der Trockenmittelschicht Zum Beispiel kann eine aus etwa 20 bis 80 Volum-?6 Polyvinylbutyral und im übrigen aus einem butylierten Methylolmelaminharz bestehende Zusammensetzung verwendet werden. Im Handel unter den Bezeichnungen Butvar^B74 und Resimene ^ 881, beide von der Monsanto Chemical Company verkauft, können als Trennmittel verwendet werden, welches beim anschließenden Sintern unschmelzbar wird; ein günstiger Temperaturbereich hierfür beträgt etwa 204 bis 21O0C. Nach dem richtigen Sintern ist der Film durchsichtig, flexibel und im wesentlichen unschmelzbar.
Ein solcher Film ist dünn, haftend und für flüchtige Stoffe durchlässig genug, daß eine Vakuumsinterung der aus Metallfolie, Dielektrikum und phosphorhaltigen Schichten, durchsichtiger Elektrode und Überzug bestehenden Lampenanordnung keine Schichtauftrennung, Bläschen-
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bildung, keinen Verlust ihrer strukturellen Integrität oder eine Störung des Betriebs im Temperaturbereich bis zu etwa 2100C während mehrerer Stunden zur Folge hat. Die daran angrenzende Filmauflage, welche die Zwischenfläche der primären Einkapselung umfaßt, wird auch im Hinblick auf ihre Umschmelzbarkeit und ihre Trenneigenschaften gewählt. Wenn die Lampe primär durch Wärmeversiegelung eingekapselt wird, bildet sich an dieser Zwischenfläche in spezifischer Weise keine Verbindung, obwohl sich die Oberflächen in innigem Kontakt befinden. Wenn überdies beide Oberflächen rauh oder glanzlos sind, erzeugt die Lichtverteilung der fertigen Lampe keine gerichteten oder nicht dem Lambertschen Gesetz folgende Eigenschaften infolge Durchquerens der Zwischenfläche. Eine Verringerung der Lichtintensität infolge Verlusten an der Zwischenfläche ist minimal. Verschiedene Polymerfilme, z.B. Polyethylenterephthalat, das unter der Bezeichnung MylarViy von E.I. duPont Company verkauft wird, oder Poly(äthylen-chlortrifluoräthylen), im Handel unter der Bezeichnung Halar^von der Allied Chemical Company erhältlich, Nylon 6, Nylon 6/6 oder Nylon 101, die vielerorts erhältlich sind, besitzen alle ausreichend hohe Schmelz- oder Erweichungstemperaturen, um die Bildung einer Verbindung an der Zwischenfläche zu vermeiden und trotzdem ausreichend zu fließen, um dicht angepaßte glanzlose Oberflächen mit einer leichten, im wesentlichen mechanischen Haftung zu ergeben.
Setzt man die erhaltene Packung einem zur Gasbildung innerhalb der Packung und einer damit verbundenen Aufblähung der Packung ausreichenden Wärmevakuum aus, so zeigt sich, daß nach Rückkehr auf Umgebungsbedingungen
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die Lampe ungestört funktioniert, obwohl entlang der vorherbestimmten Trennzwischenfläche eine Schichtaufspaltung stattgefunden hat.
Noch eine weitere Abänderung der primären Lampenstruktur kann Anwendung finden, die sich auf die derzeitige Praxis bezieht, elektrische Anschlüsse innerhalb der primären PCTFE-Packung lediglich durch Druckkontakt zu bewirken, was jetzt durch eine Wärmeversiegelung der Lampe erzielt wird, wobei die Leiter in die richtige Stellung gebracht aber nicht anderweitig befestigt werden. Das primäre Einkapselungsmittel dichtet rundum und auf den Leitern ab, welche die Form fester oder perforierter Kupferbänder oder auch die Form von Kupfer- oder einem anderen Metallnetz aufweisen können. Obwohl für viele Zwecke ausreichend, ist doch klar, daß, wenn die Packung sich infolge einer Gasbildung im Innern aufbläht, der elektrische Kontakt verlorengehen kann. Es wurde gefunden, daß gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung man einen festen elektrischen Kontakt in Form einer Lötverbindung während der Versiegelung der Lampe erzielt, wenn die Kontaktfläche mit einer Farbe überzogen wird, die aus pulverförmigem Lötmittel in einem wärmehärtenden polymeren Träger besteht. Durch eine zusätzliche Wärmebehandlung wird die Verbindung nicht gelöst, und zwar wegen der Anwesenheit des wärmehärtenden Binders, der während der Versiegelung der Lampe verhältnismäßig gehärtet und unschmelzbar wird. Jede leicht zugängliche Epoxydverbindung oder Polymerisate, die durch Kondensationspolymerisation mit geeigneten Härtungsmitteln unschmelzbar werden, können als Bindermatrix dienen. Ein bevorzugtes Lötpulver besteht aus 50 % Indium, 50 % Zinnlegierung und wird von der Indium Corporation of America, Utica, New York, unter der Bezeichnung "Indalloy No. 1W verkauft.
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Aus der vorstehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß das Wesen der Erfindung nicht von der exakten Reihenfolge abhängt, in welcher die Lampenstruktur zusammengebaut wird, wobei der Acrylfilm entweder auf genormte handelsübliche Lampen oder auf fertige Lampen aus Eigenherstellung, die bereits eine primäre Einkapselung tragen, oder auf das primäre PCTFE-Einkapselungsmaterial vor Herstellung und Zusammenbau der Lampe aufgebracht werden kann. Die Methode der Verkleidung des primären PCTFE-Einkapselungsmittels mit dem Acrylfilm ist ähnlich, egal, ob der Film als Handelsprodukt erhalten oder auf das PCTFE aufgestrUhen oder stranggepreßt wird. Das Verfahren arbeitet in vergleichbarer Weise, wenn das Silan auf den verkleidenden Film anstatt auf das PCTFE vor der Bildung des Laminats durch Wärmeeinwirkung aufgebracht wird. Das Verfahren ist innerhalb weiter Grenzen anwendbar und eignet sich mehr oder weniger auch für andere polymere Verkleidungen als solche aus einem Acrylat.
In gleicher Weise ist die Reihenfolge bei der Aufbringung des sekundären Einkapselungsmittels nicht kritisch. Die Erfindung bezweckt die Aufbringung einer starren Bewehrung aus einem mit Glasfasern oder Glasgewebe verstärkten wärmehärtenden Kunststoff, die mit dem primären Einkapselungsmittel vermittels einer dazwischen befindlichen Polymerhaut innig verbunden ist. Für einige Zwecke ist es somit ausreichend, das sekundäre Einkapselungsmittel nur auf eine Seite der primär eingekapselten Lampe aufzubringen und nicht die ganze Lampenanordnung damit zu umhüllen. Wie z.B. Fig. 3 zeigt, kann die rückwärtige Elektrode 12 der Lampe direkt mit einem starren Montageblock oder einer Montageplatte 21 oder mit einer Bauplatte
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oder einem Bauelement, wie es in einem Flugzeug oder einem anderen Fahrzeug zur Anwendung kommt, verbunden sein, oder die RUckelektrode 12 kann mit jedem anderen geeigneten Bauteil verbunden werden und sowohl von dem primären als auch vor dem sekundären Einkapselungsmlttel frei bleiben. In diesem Fall kann die Zwischenfläche zwischen der Leuchte und der Montageoberfläche mit einem geeigneten Klebstoff oder Versiegelungsmittel 22 ausgefüllt werden. Wenn der Leuchtkörper eine komplexe Form aufweist, können zur weiteren Verstärkung Rippen oder ein innerer Füllstoff, z.B. syntaktischer Schaum, verwendet werden. Die Verbindung der verstärkten Kunststoffschichten mit der primär eingekapselten Lampe könnte auch durch Verwendung eines wärmehärtenden Harzes unter Verbindung mit einer vorgehärteten verstärkten Kunststoffolie erfolgen. Die zusammengebaute Lampe kann auch einen Schutzüberzug oder einen dekorativen überzug über die verstärkte Kunststoffoberfläche zur Verbesserung des Aussehens, des Verhaltens oder zur Erzielung anderer spezifischer Funktionen erhalten.
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Claims (30)

  1. Dipl.-Ing. Dipl.-Chem. Dipl.-Ing.
    E. Prinz - Dr. G. Hauser - G. Leiser
    Ernsbergerstrasse 19
    8 München 60
    ATKINS & MERRILL, INC. 26. Januar 1978
    Etna Road
    Lebanon, New Hampshire 03766 / V.St;A.
    Unser Zeichen: A 1801
    Patentansprüche
    ( LJElektrolumineszierende Lampe, enthaltend eine Schicht aus elektrolumineszierendem Material zwischen einem Paar Elektroden, wovon mindestens eine von dem elektrolumineszierenden Material ausgesendetes Licht durchläßt;
    mindestens eine Schicht aus einem primären Einkapselungsmaterial, das mindestens eine der Elektroden einschließt;
    mindestens eine Schicht aus einem im wesentlichen durchsichtigen polymeren Pilmmaterial, das mindestens eine Schicht aus primärem Einkapselungsmaterial umschließt; und
    mindestens eine Schicht aus einem sekundären Einkapselungsmaterial, welche diese mindestens eine Schicht aus polymeren! Filmmaterial umschließt.
    809831/0859 Dr.Ha/Ma
  2. 2. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das polymere Filmmaterial mit der Außenfläche dieser mindestens einen Schicht aus primärem Einkapselungsmaterial verbunden ist, und daß auf diese mindestens eine Schicht aus primärem Einkapselungsmaterial ein im wesentlichen durchsichtiges, die Haftung förderndes Mittel aufgebracht wurde.
  3. 3. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das die Haftung fördernde Mittel aus mindestens einer Silanverbindung besteht.
  4. 4. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß das die Haftung fördernde Mittel noch ein wärmehärtendes Harzmaterial enthält.
  5. 5. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Silanverbindung ein Vinyltrichlorsilan ist.
  6. 6. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß das wärmehärtende Harz ein Epoxydharz ist.
  7. 7. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das polymere Filmmaterial bis zu Temperaturen von mindestens 150 C bei Drücken bis zu etwa 14 bis 21 kg/cm thermisch stabil ist.
  8. 8. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke dieser mindestens einen Schicht aus polymerem Filmmaterial zwischen etwa 0,025 und 0,075 mm (0,001 bis 0,003 Zoll) beträgt.
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  9. 9. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das polymere Filmmaterial aus einem Polyamid, Polycarbonat, Cellulose, einem Polyolefin oder einem Polyäthylenterephthalat besteht.
  10. 10. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht aus elektrolumineszierendem Material noch ein die Gasbildung unterdrückendes Mittel zur Verhinderung der Entstehung von gasförmigen Materialien im Innern der Lampe während deren Herstellung oder Betrieb enthält.
  11. 11. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das elektrolumineszierende Material ein dielektrisches Medium enthält, und daß das die Gasbildung unterdrückende Mittel dem elektrolumineszierenden Material in Konzentrationen zwischen etwa 0,1 und 5»0 Gew.%, bezogen auf das dielektrische Medium, zugesetzt wurde.
  12. 12. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration etwa 0,5 Gew.# beträgt.
  13. 13. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das die Gasbildung unterdrückende Mittel Isonate 123P ist.
  14. 14. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie noch einen im wesentlichen durchsichtigen und unschmelzbaren überzug aus einem polymeren Material auf der Außenfläche dieser mindestens
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    einen, lichtdurchlässigen Elektrode aufweist, wobei dieser Überzug als Trennmittel wirkt und einen verbindungsfreien Zwischenflächenkontakt zwischen dieser mindestens einen lichtdurchlässigen Elektrode und der daran angrenzenden Materialschicht schafft.
  15. 15. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Überzug aus etwa 20 bis 80 Volum-% Polyvinylbutyral und etwa 80 bis 20 % eines butylierten Methoxy-Melaminharzes besteht.
  16. 16. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Überzug aus einem Film aus Polyäthylenterephthalat, Poly(äthylenchlortrifluoräthylen), Nylon 6, Nylon 6/6 oder Nylon 101 besteht.
  17. 17. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie noch Anschlußmittel an jede Elektrode des Elektrodenpaars und einen Überzug aus pulverförmigem Lötmittel in einem härtbaren und unschmelzbaren, wärmehärtenden Binder auf den Kontaktflächen zwischen den Anschlußmitteln und den Elektroden enthält, wobei dieser Überzug während der Versiegelung der Einkapselungsschichten der Lampe Lötverbindungen bildet.
  18. 18. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 17» dadurch gekennzeichnet, daß das pulverförmige Lötmittel zu etwa 50 Gew.tf aus Indlumpulyer und zu etwa 50 Gew.% aus einem Zinnlegierungspulver besteht.
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  19. 19. Elektrolumineszierende Lampe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der wärmehärtende Binder ein Epoxydharz ist.
  20. 20. Verfahren zum Einkapseln einer elektrolumineszierenden Lampe, deren elektrolumineszierender Aufbau aus einer Schicht aus elektrolumineszierendem Material zwischen einem Paar Elektroden besteht, wovon mindestens eine von dem elektrolumineszierenden Material ausgesendetes Licht durchläßt, dadurch gekennzeichnet, daß man mindestens eine dieser Elektroden in eine Schicht aus einem primären Einkapselungsmaterial einschließt,
    diese Schicht aus dem primären Einkapselungsmaterial mit einem polymeren Filmmaterial abdeckt, und
    diese Schicht aus polymerem Filmmaterial mit einer Schicht aus einem sekundären Einkapselungsmittel abdeckt.
  21. 21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß man vor Abdeckung der Schicht aus primärem Einkapselungsmaterial ein im wesentlichen durchsichtiges, die Haftung förderndes Mittel auf die Außenfläche dieser Schicht aus primärem Einkapselungsmaterial zur Förderung der Verbindung mit dem polymeren Filmmaterial aufbringt.
  22. 22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das die Haftung fördernde Mittel in Form einer es enthaltenden Läsung auf die Schicht aus primärem Einkapselungsmaterial aufgebracht, wird, und daß der Polymerisatfilm auf die Schicht aus dem primären Einkapselungsmaterial, auf welche die Lösung aufgebracht wurde,
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    gelegt wird, und daß die Schichten dann einer Temperatur von mindestens etwa 15O0C unter einem Druck von mindestens etwa 5,6 kg/cm unter Verbindung des Polymerfilms mit der Schicht aus dem primären Einkapselungsmittel ausgesetzt werden.
  23. 23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei ein Paar von Schichten aus dem primären Einkapselungsmaterial die Lampenanordnung vollständig umschließt, dadurch gekennzeichnet, daß man die primär eingekapselte Lampe in eine das die Haftung fördernde Mittel enthaltende Lösung eintaucht, die primär eingekapselte Lampe aus dieser Lösung entnimmt und zwischen zwei Polymerisatfilme legt, worauf man das Ganze einer Temperatur von mindestens etwa 15O°C unter einem Druck von etwa 5,6 kg/cm unter Verbindung der Polymerfilme mit dem primären Einkapselungsmaterial aussetzt.
  24. 24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
    daß man die mit dem Polymerfilm umhüllte Lampe zwischen die Oberflächen eines feinmaschigen Tuchs mit Trenneigenschaften legt, während man gleichzeitig die Anordnung der genannten Temperatur und dem genannten Druck aussetzt, um zu vermeiden, daß gasförmige Stoffe zwischen der primär eingekapselten Lampe und dem Polymerfilm zurückgehalten werden, und daß man dann das feinmaschige Tuch vor Umhüllung der Lampenanordnung mit dem sekundären Einkapselungsmittel entfernt.
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  25. 25. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß man dem elektrolumineszierenden Material ein die Gasbildung unterdrückendes Mittel einverleibt.
  26. 26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das die Gasbildung unterdrückende Mittel in Konzentrationen von etwa 0,1 bis etwa 5 Gew.%, bezogen auf das dielektrische Medium des elektrolumineszierenden Materials, eingebracht wird.
  27. 27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration etwa 0,5 Gew.% beträgt.
  28. 28. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß man auf die Außenfläche mindestens der einen Elektrode zur Verhinderung jeder direkten Verbindung mit derselben einen im wesentlichen durchsichtigen und unschmelzbaren Überzug aus einem polymeren Material mit Trenneigenschaften aufbringt.
  29. 29. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß man an jedes Elektrodenpaar Anschlüsse anbringt.
  30. 30. Verfahren nach Anspruch 29» dadurch gekennzeichnet, daß man zur Anbringung der Anschlüsse ein pulverförmiges Bindematerial, das aus pulverförmigem Lötmittel in einem härtbaren und unschmelzbaren, wärmehärtenden Medium besteht, auf die Kontaktstellen zwischen den Anschlußmitteln und dem Elektrodenpaar aufbringt.
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