DE2800082A1 - Kennzeichnungsvorrichtung - Google Patents
KennzeichnungsvorrichtungInfo
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- DE2800082A1 DE2800082A1 DE19782800082 DE2800082A DE2800082A1 DE 2800082 A1 DE2800082 A1 DE 2800082A1 DE 19782800082 DE19782800082 DE 19782800082 DE 2800082 A DE2800082 A DE 2800082A DE 2800082 A1 DE2800082 A1 DE 2800082A1
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- G09F3/005—Identification bracelets, e.g. secured to the arm of a person
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Description
Kennz e i chntmgsvorr i chtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kennzeichnungsvorrichtung·
Gegenwärtig besteht ein Bedürfnis, eine Vielzahl von Gegenständen,
Dingen und Personen mit einem Hilfsmittel zu identifizieren, das leicht verwendbar, leicht anzuwenden
oder aufzubringen ist und eine Unzahl Wahlmöglichkeiten in der Anbringung von Informationen bietet, und dies alles
in wirtschaftlich durchführbarer und eingriffsicherer Weise·
Es sind bereits verschiedene Vorrichtungen für Kennzeichnungszwecke
vorgeschlagen worden, von denen bei einigen biegsame Bänder benutzt werden, die Hüllen oder Taschen
aufweisen, in welchen Einsteckkarten enthalten sind, die
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gedruckte oder mit Maschine geschriebene Zeichen tragen, :
mit verschiedenen Mitteln zum Befestigen der Bänder an
den zu kennzeichnenden Gegenständen oder Personen. ;
Diese bekannten Kennzeichen hatten verschiedene schwere j
Nachteile. Die bekannten Formen eigneten sich nicht zum
Anbringen von Kennzeichen, die unlöschbar und eingriffs!- 1
eher sind. ?
Am wichtigsten jedoch ist, daß der Zeitverlust des er- ■
fahrenen Technikers beim Auftippen unterscheidender Kennzeichen und dann beim geeigneten Einfügen in den Kennzeichnungsstreifen
zu erheblichen Einbußen der offensichtlichen Vorteile solcher Kennzeichnungsvorrichtungen geführt
hat. '
Selbst dabei können bei einigen der bekannten Vorrichtun- : gen die Kennzeichen entfernt und durch andere Kennzeichen )
so ersetzt werden, daß ein solcher Austausch verhältnis- ; mäßig unentdeckbar ist. Zudem erfordert das Anbringen ;
der Kennzeichen eine Reihe von Stufen, d.h. Tippen oder
Schreiben auf die Einsteckkarte, Einstacken der Einsteck- : karte in die Hülle oder Tasche der Vorrichtung und nachfolgendes Verschließen der Tasche oder Hülle, wo die Si- \ cherheit dies erfordert. All diese Schritte sind zeitrau- < bend und kostspielig. Es ist höchst unerwünscht, eine Si- ' tuation entstehen zu lassen, bei der die Kennzeichnungsvorrichtungen selbst oder andererseits die darauf oder
darin befindliche Information durch unbefugte Personen
verändert werden kann, entweder für verbrecherische Zwekke oder für andere Zwecke, beispielsweise bei Verwendung
von Vorrichtungen auf medizinischen, oder allgemeinem Gebiet.
Schreiben auf die Einsteckkarte, Einstacken der Einsteck- : karte in die Hülle oder Tasche der Vorrichtung und nachfolgendes Verschließen der Tasche oder Hülle, wo die Si- \ cherheit dies erfordert. All diese Schritte sind zeitrau- < bend und kostspielig. Es ist höchst unerwünscht, eine Si- ' tuation entstehen zu lassen, bei der die Kennzeichnungsvorrichtungen selbst oder andererseits die darauf oder
darin befindliche Information durch unbefugte Personen
verändert werden kann, entweder für verbrecherische Zwekke oder für andere Zwecke, beispielsweise bei Verwendung
von Vorrichtungen auf medizinischen, oder allgemeinem Gebiet.
Es gibt weitere Fälle, bei denen eine Kennzeichnung erforderlich ist, die nicht ohne weiteres gefälscht oder
entfernt werden kann, wobei es sioh bei der zu kennzeich-
entfernt werden kann, wobei es sioh bei der zu kennzeich-
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nenden Sache um unbelebte Gegenstände handelt. Derartige
Kennzeichnungsvorrichtungen sollten so ausgelegt sein, daß sie, nachdem sie an einem Gegenstand angebracht worden
sind, beispielsweise für Lagerung, Versand oder andere Zwecke, nicht ohne weiteres entfernt oder gefälscht
werden können, damit sichergestellt ist, daß,nachdem der Kennzeichnungsvorgang abgeschlossen ist, die Wahrscheinlichkeit
eines Austausches oder Ersatzes der Information gering ist. Maßnahmen zur Identifizierung der
Information müssen leicht und wirtschaftlich durchführbar sein, um die daran beteiligten Arbeitskosten zu senken.
Die Erfindung bietet eine Kennzeichnungsvorrichtung zum Kennzeichnen von Personen und Gegenständen, die die vorgenannten
Nachteile des Standes der Technik beseitigt. Es wird eine Vielzahl von Verwendungsarten von Zeichen
geschaffen, die leicht anbringbar sind, sowie eine Vorrichtung, die leicht anbringbar ist, wobei eine Vielzahl
alternativer Befestigungsmethoden bezogen auf die gewünschte Endverwendung Auswahlmöglichkeit bietet.
Die 'erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtungen begegnen vielen und überwinden viele der Nachteile des
Standes der Technik dadurch, daß die die erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtungen bildenden Bänder in
einigen Fällen selbstdruckende Einrichtungen auf einer Oberfläche tragen, wodurch Kennzeichen direkt auf einer
Oberfläche des das Band bildenden Materials aufgedruckt werden können. Bei einer Ausführungsform umfaßt die
selbstdruckende Einrichtung die Mikroverkapselung Kennzeichen markierender Materialien, die flüchtige Substanzen
enthalten. So besteht keine weitere Notwendigkeit mehr, auf einer gesonderten Karte oder einem Stück
Papier aufzudrucken und die Karte oder das Papier in
sicherer Beziehung im Band zur Verfügung zu haben. Wei-
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ter sind die erfindungsgemäßen Vorrichtungen mit einer von mehreren Einrichtungen zum sicheren Befestigen von
gegenüberliegenden Bandenden versehen. Die in sich vollständige Kennzeichnungsvorrichtung ist leicht zu verwenden,
wirtschaftlich herzustellen und erfüllt die beabsichtigte Punktion, dies alles in einer Weise, die viele
der Nachteile der bekannten Vorrichtungen überwindet. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Erfindung besteht darin,
daß die selbstgedruckte Information nicht vom Kennzeichnungsband entfernt v/erden kann, wenn einmal der
Schritt des Selbstaufdrucks ohne Anzeigezeichen vollzogen ist.
Die Erfindung schafft eine Kennzeichnungsvorrichtung mit folgenden Eigenschaften:
Bei der Kennzeichnungsvorrichtung wird eine Vielzahl von Anbringungsarten von Kennzeichen benutzt.
Es ergibt sich eine Vielzahl von Kennzeichnungsvorrichtungen in Blattform zur leichten und bequemen Anbringung
von identifizierenden Kennzeichen.
Die Erfindung schafft Kennzeichnungsvorrichtungen mit besonderem Aufbau unter Verwendung einer Vielzahl von
Anbringungsarten von Kennzeichen, die leicht zu gebrauchen
und wirtschaftlich zu verwirklichen sind.
Die Kennzeichnungsvorrichtungen haben einen Aufbau, der die Verwendung eines eingriffs- oder fälschungssicheren
Kennzeichens ermöglicht, und die Vorrichtungen können nach der Größe ausgewählt und dauerhaft durch eine Vielzahl
von Befestigungseinrichtungen befestigt werden.
Es wird eine Art der Kennzeichnung geschaffen, die ein leichtes Anbringen von Kennzeichen und ein leichtes Anbringen
an den zu kennzeichnenden Gegenständen, Personen oder Dingen ermöglicht.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung v/erden Kennzeichnungsvorrichtungen
in lösbarer Blattform mit überlagerten se ITd st druckend en Einrichtungen zur Druckübertragung von
Kennzeichen auf die anliegende Oberfläche der einzelnen Kennzeichnungsvorrichtungen geschaffen, die von der Blattform
entfernt werden, um um einen zu kennzeichnenden Gegenstand oder eine Person herum angebracht zu werden.
Schließlich werden Schmelz- und Haftbefestigungseinrichtungen auf Kennzeichnungsvorrichtungen geschaffen, die
keine Schnapper, Nieten oder andere mechanische Einrichtungen erfordern, um die Kennzeichnungsvorrichtungen mit
Gegenständen, Personen oder Dingen, die zu kennzeichnen sind, in festen Eingriff gelangen zu lassen.
Die Erfindung bezieht sich bei einer Ausführungsform grundlegend auf eine Kennzeichnungsvorrichtung mit der
Kombination eines langen flexiblen Bandes mit ersten und zweiten Endteilen, die aneinander legbar sind, um einen
Gegenstand zu umgeben, wobei der erste Endteil selbstdruckende Einrichtungen zum Aufdruck von Kennzeichen auf
eine Oberfläche des Bandes trägt, die seIbstdruckenden
Einrichtungen wenigstens eine Schicht mikroverkapselter Markierungskennzeichen zur Druckübertragung auf die Oberfläche
des Bandes aufweisen, die für Adsorption, Absorption und Retention der Markierungskennzeichen empfänglich sind,
und Einrichtungen in Verbindung mit dem flexiblen Band zum Befestigen des ersten und zweiten Endteils zu umgebendem
Eingriff eines zu kennzeichnenden Gegenstandes.
Bei einer weiteren Ausführung3form, die für die Vielfalt
der Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft ist, weisen die Kennzeichnungsvorrichtungen ein einziges Blatt mit
einer Vielzahl lösbarer langestreckter flexibler Bänder
auf, von denen jedes erste und zweite Endteile aufweist, die aneinander legbar sind, um beim Ablösen von diesem
einzigen Blatt einen Gegenstand zu umgeben. Der erste End-
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teil hat selbstdruckende Einrichtungen zum Aufdrucken von Kennzeichen auf eine Bandaußenfläche, wobei die selbstdruckende
Einrichtung lösbar an wenigstens einem Teil einer Kante der Blatteinheit nahe dem ersten Endteil
befestigt ist und eine Schicht mikroverkapselten Markierungsmaterials zur Druckübertragung auf die Außenfläche
des Bandes aufweist oder daraus besteht, das für das Markierungsmaterial aufnahmefähig ist,und Befestigungseinrichtungen
zum Befestigen der ersten und zweiten Endteile dec flexiblen Bandes besitzt, wenn es von der
Blatteinheit abgetrennt ist, um einen zu kennzeichnenden Gegenstand zu umgreifen.
Gelegentlich können bekannte Befestigungseinrichtungen oder nicht-erfinderische Befestigungseinrichtungen angewandt
werden, bei einer beispielhaften Ausführungsform können aber die ersten und zweiten Endteile des flexiblen
Bandes so hergestellt sein, daß keine gesonderte mechanische Einrichtung zum Befestigen nötig ist, stattdessen
aber eine Haft- oder sogar eine Schmelzverbindung der ersten und zweiten Endteile des flexiblen Bandes erhalten
werden kann, um so das flexible Band in eine einen Gegenstand, eine Person oder eine Sache, die dauerhaft und
fest zu kennzeichnen sind, umgreifende Lage zu bringen.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Pig. 1a eine der Ausführungsformen der Kennzeichnungsvorrichtungen
nach der Erfindung,
Pig. 1b, 1c und 1d weitere Ausführungsformen der Erfindung,
Pig. 2 eine Ansicht längs der Linie 2-2 der Fig. 1a,
Pig. 3 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kennzeichnungsvorrichtungen,
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Pig. 4 eine Ansicht längs der Linie 4-4 der Pig. 3, Pig. 5 eine Teilansicht einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung, "bei der die Kennzeichnungsvorrichtungen in Blattform "vorliegen,
Pig. 6 eine Ansicht längs der Linie 6-6 der Pig. 5, Pig. 6a eine perspektivische Ansicht, die eine alternierende
Befestigung oder Befestigungseinrichtung der erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtungen
veranschaulicht,
Pig. 7 eine Teilansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung,
Pig. 7 eine Teilansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung,
Pig. 8 eine Ansicht entlang der Linie 8-8 der Pig. 7» Pig. 9 eine weitere Teilansicht einer anderen Ausführungsform
der Erfindung,
Pig. 10 eine Ansicht längs der Linie 10-10 der Pig. 9, Pig. 11 eine Blattform der erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtungen
mit einer weiteren selbstdrukkenden Einrichtung,
Pig. 12 eine Ansicht längs der Linie 12-12 der Pig. 11, Pig. 13 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kennzeichnungsvorrichtungen in blattartiger Porm,
Pig. 14 eine Ansicht längs der Linie 14-14 der Pig. 13»
Pig. 15 eine Gesamtansicht einer Ausführungsform der
Blattform gemäß der Erfindung, die eine weitere Art der Verwendung selbstdruckender Einrichtungen
in Verbindung mit den erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtungen
veranschaulicht, Pig. 16 eine Ansicht längs der Linie 16-16 der Pig. 15,
Pig. 17 die Art und Weise, wie die blattartigen Formen der Erfindung, wie in Fig. 15 "beispielsweise dargestellt,
in einer Schreibmaschine angeordnet werden können, um Kennzeichnungen auf der einen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtung
anzubringen,
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Pig. 18 eine ebene Teilansicht einer weiteren Ausfüh-
rungsform der Erfindung und Pig. 19 eine Ansicht längs der Linie 19-19 der Pig. 18.
Wenn sich auch eine spezielle Beschreibung der Erfindung
zu Zwecken der Veranschaulichung auf eine Art von Kennzeichnungsvorrichtung in Armbandform richtet, wie sie
beispielsweise in Strafanstalten, für Polizeizwecke oder in Krankenhäusern zu finden ist, ist zu bemerken, daß
die Erfindung ein breiteres Anwendungsgebiet besitzt und zu anderen "Verwendungszwecken eingesetzt v/erden kann.
Beispielsweise können die Vorrichtungen zur Kennzeichnung unbelebter Gegenstände für Kaufhäuser, das Transportwesen
odor für andere Kennzeichnungsfunktionen verwendet werden.
Vor der spezielleren Beschreibung sind die drei wesentlichen oder herausragenden Komponenten der erfindungsgemäßen
Kennzeichnungsvorrichtungen in allgemeinen Begriffen zu berücksichtigen, wobei die drei Komponenten das
Band, die Befestigungseinrichtungen und die Kennzeichnungseinrichtungen sind, die alle jeweils selektiv abwandlungsfähig
sind, in Abhängigkeit von der letztlichen Endverwendung, um eine Kennzeichnungsvorrichtung mit
vielseitigem Charakter zu schaffen.
Allgemein ausgedrückt wird die Größe oder Abmessung der erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtungen durch die
letztliche Verwendung bestimmt, der die Kennzeichnungsvorrichtungen zuzuführen sind, Venn beispielsweise die
Kennzeichnungsvorrichtungen um einen Gegenstand mit großem Durchmesser herumzulegen sind, wird die Länge des
flexiblen Bandes langer sein, wohingegen, wenn die Kennzeichnungsvorrichtungen zum Identifizieren von Patienten
in Krankenhäusern oder von Insassen in Strafanstalten oder in ähnlichen Pällen zum Kennzeichnen von Menschen
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benutzt werden sollen, das flexible Band in Abhängigkeit von der Anzahl der Öffnungen und/oder der benutzten Befestigungsmittel
entweder langer oder kurzer oder schmaler oder breiter sein wird. In einem typischen Fall jedoch,
bei dem eine Doppelreihe von versetzten Öffnungen zur Aufnahme herkömmlicher oder anderer Befestigungsmittel
verwendet werden soll und die Kennzeichnungsvorrichtung um das Handgelenk eines Menschen befestigt werden
soll, wird die Länge des einstellbaren Bandes zwischen 27 cm und 28 cm liegen, obgleich kleinere und größere
Längen ebenfalls benutzt werden können. Außerdem wird in einem solchen Fall die Breite des Bandes typischerweise
zwischen 1,3 und 2,5 cm liegen. Die angegebenen Maße sind jedoch lediglich als Beispiele zu verstehen, und
die Erfindung ist keineswegs auf sie beschränkt.
In einigen Fällen ist die Konfiguration des flexiblen Bandes eine sogenannte gerade Linie oder linear, während
in einigen anderen Fällen das flexible Band eine L-förmige
oder mit einem flexiblen Lappen an einem Ende des flexiblen Bandes versehene Konfiguration hat, dessen
Zweck sich aus den Darlegungen weiter unten ergeben wird.
Die Kennzeichnungsvorrichtungen nach der Erfindung können
zwar einzeln hergestellt werden, vorteilhafter ist es jedoch, ein Blatt von flexiblen Bändern so herzustellen,
daß sie leicht von dem Blatt abgetrennt v/erden können. Die Blattform gestaltet das Einlegen von mehreren flexiblen
Bändern in eine Druckvorrichtung, beispielsweise in eine Schreibmaschine, so daß nach dem Einspannen in eine
Schreibmaschine ein flexibles Band beschrieben und leicht von dem übrigen Blatt entfernt werden kann, wie im folgenden
noch näher dargelegt. In anderen Fällen kann es wegen der besonderen Befestigungseinrichtung, die benutzt wird,
oder wegen der besonderen Konfiguration des flexiblen Bandes unerwünscht sein, die Armbänder in eine Druckvorrichtung,
wie beispielsweise eine Schreibmaschine, einzu-
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spannen, es kann aber erwünscht sein, die einzelnen flexiblen
Bänder etwas zusammen-, aber leicht voneinander trennbar zu halten, so daß ein leicht handzuhabendes
einstückiges Blatt zur Verfugung steht.
Der Endzweck, für den die Kennzeichnungsvorrichtungen nach der Erfindung vorgesehen sind, legt im allgemeinen
den Werkstoff, aus dem das flexible Band herzustellen ist, und außerdem die Qualität dieses Werkstoffes
fest. Wenn die Kennzeichnungsvorrichtung beispielsweise von Menschen benutzt werden soll, sollte ein Werkstoff
benutzt werden, der von medizinischer Qualität ist, d.h. er sollte weder toxisch sein noch ein Reizmittel für
den menschlichen Körper darstellen. Der Werkstoff, aus dem das flexible Band hergestellt wird, kann jedes natürliche
oder synthetische Material sein, das entsprechend zäh ist. Unter "zäh" ist die Fähigkeit zu verstehen,
Reißen oder Dehnen auszuhalten, so daß die Kennzeichnungsvorrichtungen nach der Erfindung bei der vorgesehenen
Verwendung alle vorkommenden Beanspruchungen aushalten.
Der für die Herstellung des flexiblen Bandes benutzte Werkstoff sollte abmessungsstabil in dem Sinne sein, daß
er einen relativ hohen Elastizitätsmodul hat, eine relativ niedrige Streckfestigkeit, eine relativ hohe Grenzfestigkeit
und, wenn er stark gedehnt wird, diese Dehnung sichtbar zeigt. Das verringert die Gefahr, daß das
Band unabsichtlich oder absichtlich von dem Objekt oder der Person entfernt wird, an welchem oder an welcher die
Kennzeichnungsvorrichtung befestigt worden ist.
Besonders geeignete Werkstoffe sind Kunststoffe mit oder ohne Paserbestandteil. Zufriedenstellende Kunststoffe
sind die PVC-Kunststoffe und Copolymerisate derselben sowie einige Acetat-Kunststoffe, die für ihre Dimensionsstabilität und ähnliche Eigenschaften, wie beispielsweise
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Ungiftigkeit und Weichheit, "bekannt sind, welche sie für
die Verwendung in Verbindung mit Menschen ohne nachteilige Nebenwirkung besonders geeignet machen.
Von den natürlichen Faserwerkstoffen sind solche wie harzverstärkte Papiere, kunststoffbeschichtete Papiere
und dergleichen, ebenfalls erwünscht, aber bei den synthetischen Paserwerkstoffen erfüllt ein zufriedenstellender
Werkstoff, der aus Polyäthylenfasern durch ein integriertes
Spinn- und Klebeverfahren hergestellt wird, bei dem die Fasern durch Wärme und Druck von selbst verkleben
und einen Kunststoff bilden, bei dem keine Bindemittel, Schlichtleime oder Füllstoffe erforderlich sind, und weichmacherfreie, biaxial ausgerichtete Polyvinylchloridkunststoffe
viele der Kriterien der Kennzeichnungsvorrichtungen nach der Erfindung. Wird Befestigung durch Haftung oder
Bindung gewünscht, muß die Kompatibilität des Klebers oder schmelzenden Lösungsmittels und/oder chemischen Stoffs
ebenfalls berücksichtigt werden, d.h., die Auswahl des flexiblen Bandmaterials dem Kleber oder chemischen Stoff
zur Erzielung einer Bindung ohne schädliche Einflüsse angepaßt werden.
In den meisten Fällen gibt eine Materialdicke von etwa 0,1 bis 0,8 mm dem flexiblen Band eine ausreichende Festigkeit.
In einigen Fällen kann das flexible Band eine einzige Werkstofflage oder Schicht sein, oder-in anderen
Fällen kann es aus mehreren Schichten bestehen. Beispielsweise ist in einigen Fällen ein dreischichtiges oder dreilagiges
flexibles Band erwünscht, denn eine einzige Zwischenschicht aus selbstgebundenem oder verklebtem Polyäthylenfaserkunststoff,
Polyäthylenterephthalatharz oder eine zwischen zwei Kunststoffschichten angeordnete Schicht
aus weichmacherfreiem, biaxial orientiertem Polyvinylchlorid verleiht den erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtungen
in Fällen, in welchen ein hohes Sicherheitsrisiko
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besteht, Festigkeit und Reißbeständigkeit. In anderen Fällen kann zur Erzielung einer zusätzlichen Festigkeit
eine Doppelschicht aus einer Faserzwischenlage des flexiblen Bandes erforderlich sein, das zwei äußere Kunststoffschichten
hat, so daß 3xch ein dimensionstabiles, hochfestes flexibles Band ergibt.
Die Auswahl der Werkstoffe, die bei der Herstellung der Kennzeichnungsvorrichtungen nach der Erfindung benutzt
werden, wird durch den Endzweck diktiert, für den die Kennzeichnungsvorrichtungen vorgesehen sind, und außerdem
durch die Mittel oder die Art der Anbringung von der Kennzeichnungsvorrichtung zugeordneten Kennzeichen,
wenn eine Kennzeichnungsart benutzt werden soll, die
einfach in der Anwendung von Tinte oder Farbe besteht. Der Werkstoff des flexiblen Bandes, das die Kennzeichen
aufnehmen soll, sollte das betreffende Fluid, die Tinte oder die Farbe, zum Beispiel durch Adsorption oder Absorption,
annehmen, das bzw. die zur Bildung der Kennzeichen benutzt wird. In anderen Fällen, in denen eine
Tasche, die anschließend heiß oder auf andere Weise versiegelt wird, gedruckte Kennzeichen in Kartenform empfängt,
wird die Art des Werkstoffs der inneren und äußeren Schichten oder Lagen nicht so wichtig sein, ausgenommen,
wo der Karteneinschub in der Tasche heißversiegelt werden soll, was aus der folgenden Beschreibung
noch deutlicher werden wird.
Werden die Kennzeichnungsvorrichtungen nach der Erfindung
beispielsweise in einem Krankenhaus oder in einer Strafanstalt benutzt, sollten die Werkstoffe, aus denen
das flexible Band besteht, gegen Seife, Wasser, Alkohol oder ähnliche Arten von Fluiden und/oder Chemikalien
beständig sein, die normalerweise mit der Kennzeichnungsvorrichtung in Berührung kommen werden.
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Die Befestigungseinrichtung, wie das flexible Band, kann genau in Abhängigkeit von dem vorgesehenen Endzweck ausgewählt
werden, für den die Kennzeichnungsvorrichtung
nach der Erfindung vorgesehen ist. Sowohl mechanische Einrichtungen, wie Nieten, Schnapper usw., als auch chemische
und/oder Klebverbindung wird als angemessene Befestigung für die Vorrichtungen nach der Erfindung angesehen.
Die Befestigungseinrichtung sollte so ausgelegt sein, daß sie einen hohen Grad an Eingriffssicherheit
bietet, so daß die Kennzeichnungsvorrichtung nicht ohne weiteres entfernt werden kann, ohne daß sie dadurch vollständig
zerstört wird.
Zu den in Betracht kommenden mechanischen Befestigungseinrichtungen zählen herkömmliche und besondere Ausgestaltungen
von Nieten und in einigen Fällen herkömmliche Metall- und/oder Kunststoffbefestigungsteile des selbstschließenden
Typs, die einen Stecker und eine Buchse aufweisen, die nach Zusammenfügen eine Befestigungseinrichtung
bilden, die äußerst widerstandsfähig und sicher vor Eingriffen in Bezug auf das Lösen des Steckers aus der
Buchse sind. Solche Arten von Befestigungseinrichtungen sind bekannt, beispielsweise aus US-PS'en 3 561 074 und
3 551 963. Da solche Befestigungsteile bekannt sind, werden sie hier nicht näher beschrieben. Es werden im
folgenden aber die Befestigungsteile ausführlich beschrieben, die für die Ausführung der Erfindung wesentlich
sind.
Die Anzahl und die Art der Befestigungseinrichtungen v/erden notwendigerweise durch die Konfiguration und den
Aufbau des flexiblen Bandes der Kennzeichnungsvorrichtung
bestimmt, und die folgende Beschreibung wird zeigen, daß dann, wenn mehrere Öffnungen in dem flexiblen Band
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"benutzt werden, notwendigerweise auch eine Mehrfachbefestigungseinrichtung
erforderlich ist, um die Kennzeichnungsvorrichtung sicher an dem Objekt, der Person oder
dem Gegenstand, die zu kennzeichnen sind, befestigen zu können. In den beschriebenen Ausführungsbeispielen hat
die Befestigungseinrichtung wenigstens zwei Eigenschaften, nämlich sie sorgt dafür, daß die Kennzeichnungsvorrichtungen
nach der Erfindung die erforderliche Festigkeit und die erforderliche Sicherheit vor Eingriffen haben
und der Vorteil der Vielzahl von Öffnungen zur Aufnahme der mechanischen Befestigungsglieder genutzt wird.
In anderen Fällen, in denen das flexible Band einen Lappen aufweist oder keine geradlinige Konfiguration hat,
werden die Befestigungseinrichtung sowie ihre Anbringung in Bezug auf das flexible Band durch diese Parameter
festgelegt.
Bei einigen Ausführungsformen wird die Vorrichtung mit
Hilfe eines druckempfindlichen Klebers befestigt, der eine Kleb- oder Haftverbindung zwischen benachbart angeordneten
Enden des Bandes, aus dem die Kennzeichnungsvorrichtung hergestellt ist, schafft.
Bei einer anderen Ausfuhrungsform wird eine Schmelzverbindung
hergestellt, wobei das Materialband, das die Vorrichtung bildet, aus Kunststoff oder von der Art eines
KunststoffÜberzugs ist, wobei ein Lösungsmittel in mikroverkapselter
Form auf einem oder beiden Endteilen des Bandes getragen wird, das beim Bruch der Kapseln eine
Schmelzbindung ausbildet. Bei einer weiteren Ausführungsform wird ein heißsiegelbarer Überzug oder eine Materialschicht
so vorgesehen, daß die Enden des Bandes zusammengebracht und in herkömmlicher Weise heißgesiegelt werden
können.
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Diese "und weitere Befestigungseinrichtungen ergeben sich
aus der Beschreibung im einzelnen in Verbindung mit den in den Figuren dargestellten Ausführungsformen.
In Abhängigkeit von dem Endzweck, für den die Kennzeichnungsvorrichtungen
nach der Erfindung vorgesehen sind, können auch die Kennzeichnungsmittel, die bei den Kennzeichnungsvorrichtungen
nach der Erfindung benutzt werden, genau ausgewählt werden. In einigen Fällen kann das
flexible Bond mit einer Aufnahmetasche versehen sein, um
Einlagen aufzunehmen, auf denen bereits Kennzeichen angebracht sind oder auf die danach eingewirkt wird, um Kennzeichen
anzubringen. Die Taschenöffnung kann nach dem Anbringen der Kennzeichnungen in der Tasche unzugänglich
sein. Die Taschenöffnung kann durch Heißsiegeln oder durch Kleben entweder vor oder nach dem Anbringen der Kennzeichen
verschlossen werden. In anderen Fällen kann die Einlegekarte selbst ein heißsiegelbares Material sein oder
alternativ Papier oder Pappe, das mit heißsiegelbarem Material überzogen ist, um Heißsiegeln innerhalb der Tasche
nach dem Einlegen der Karte zu ermöglichen, wodurch diese in der Tasche festgehalten wird. Bei Verwendung der Tasche
ist es offenbar vorteilhaft, wenn die obere Schicht des die Tasche bildenden flexiblen Bandes etwas transparent
oder lichtdurchlässig ist, so daß die Kennzeichen leicht abgelesen werden können.
Im Rahmen der Erfindung kann auch ein flexibles Band verwendet werden, das selbst zur Aufnahme von Kennzeichen
auf seiner Oberfläche ausgebildet ist und bei dem, wenn gewünscht, ein eingriffs- oder fälschungssicheres Bandsegment über den Kennzeichen aufgebracht ist. Das Bandsegment wird abreißen und bei versuchter Entfernung seine
Unversehrtheit verlieren, und nach dem Entfernen kann es einen Verfärbungs- oder Verfleckungsanzeiger hinterlassen,
was die Entfernung des Bandsegments anzeigt. Die
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Oberfläche des Bandsegnients kann auch ein einen Eingriff
anzeigendes Muster haben, das auch jede versuchte Entfernung anzeigen würde.
Zur Praxis der Erfindung gehört auch der Fall, "bei dem
eine Kennzeichen empfangende Oberfläche heißsiegelbar auf den ersten Teil des flexiblen Bandes aufgebracht wird, wobei
die Oberfläche einzig aufnahmefähig für Kennzeichenmarkierungsmedien ist und ein Löschanzeigemuster haben
kann, die jedes versuchte Lösen signalisiert. Gelegentlich
ist die relative Dicke der aufgebrachten Oberfläche so gering, daß eine versuchte Veränderung, wie durch Löschen,
die Oberfläche völlig von einem bestimmten Anwendungsbereich entfernen wird, was ebenfalls einen Eingriff
bedeutet. Das oben erläuterte eingriffssichere Bandsegment kann offensichtlich in Verbindung mit dieser Ausführungsform
verwendet werden.
Bei den Kennzeichnungsmitteln kann es sich um Tinten, Farbe und andere Chemikalien oder Fluide sowie um feste Verbindungen
handeln, die zur Herstellung von Kennzeichen geeignet sind. Zuweilen sind wegen der Flüchtigkeit der beteiligten
Träger die Kennzeichnungsfluide oder -Verbindungen mikroverkapselt und auf wenigstens einer Lage des
Werkstoffes, aus dem das flexible Band besteht, angebracht, und anschließend kann auf sie eingewirkt werden,
um die gewünschten Kennzeichen zu erzeugen. In Betracht kommen auch Markierungsmaterialien wie "NCR"-Papier der
allgemeinen, in den US-PS'en 2 299 693, 2 234 862 und
2 730 456 offenbarten Art. Bei dieser Art der Markierung wird ein Markierungsmaterial, eine Substanz oder Chemikalie
in zerbrechlichen Kapseln mikroverkapselt und an die Oberfläche eines Papierblattes oder dergleichen geheftet,
das bei Druckbeaufschlagung die Kapseln zerbricht und das Aufbringen von Kennzeichen oder stattdessen die
Wechselwirkung einer Chemikalie mit einer auf der Ober-
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fläche eines daneben angeordneten Teils oder einer daneben
angeordneten Schicht enthaltenen anderen Chemikalie erlaubt, um die Kennmarkierung herzustellen.
Da das Kennzeiehnungs- oder Markierungsmittel ein solches ist, das notwendigerweise einen hoch flüchtigen Träger
oder ein Trägerlösungsmittel erfordert, wird es vorzugsweise mikroverkapselt. Diese Materialien sind unlö'schbar
oder hoch dokumenteneeht, und eine Änderung und/oder ein Löschen ist äußerst schwierig. Auch sind die durch diese
Mittel hergestellten Kennzeichen äußerst wasser- oder lösungsmittelbeständig und so wird nach ihrer Anwendung zur
Herstellung eines Kennzeichens dieses nicht leicht zu verändern oder durch äußere Einflüsse zu beeinträchtigen sein.
Die Kennzeichnungsmittel können eine Fläche umfassen, die gleich der Breite des flexiblen Bandes ist, und können
sich in Längsrichtung auf gewählter Strecke in Abhängigkeit von der auf dem flexiblen Band vorgesehenen Informationsfläche
erstrecken. Außerdem kann die für Kennzeichen benutzte Fläche so groß sein, daß Platz für das Anbringen
eines Identifizierungsfingerabdruckes des Trägers oder Benutzers der Kennzeichnungsvorrichtung vorhanden ist. Gelegentlich
gestattet das Anbringen des Fingerabdruckes und der Kennzeichen direkt auf der Oberfläche des flexiblen
Bandes mit oder ohne anschließendes Überdecken mit einem Stück eines Bandes das Betrachten der Kennzeichen und meldet
außerdem jeglichen Eingriff, beispielsweise durch Löschen und dergleichen. In einigen Fällen kann auch die
Farbe des Bandes selbst als Kennzeichen in Verbindung mit aufgedruckter Information dienen.
In allen Fällen sind die Kennzeichen so ausgebildet, daß das Auswechseln, Ändern oder Fälschen der Kennzeichen
leicht erkennbar wird und anzeigt, daß an der Kennzeichnungsvorrichtung Eingriffe vorgenommen worden sind.
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In den Figuren 1a bis 1d, in denen gleiche Bezugsziffern durchweg gleiche Teile bezeichnen, sind verschiedene Formen
und Arten von Kennzeichnungsvorrichtungen nach der Erfindung veranschaulicht. In Fig. 1a weist die Vorrichtung
2 ein flexibles Band 4 gerader Konfiguration mit entweder einlagigem oder mehrlagigem oder -schichtigem
Aufbau mit einem ersten Endteil 6 und einem gegenüberliegenden oder zweiten Endteil 8 auf. Im Abstand zu dem
ersten Endteil 6 befindet sich in diesem Falle ein Kennzeichnungsbereich 10, der durch einen transparenten
Kunststoffabschnitt 12 gebildet wird, heißgesiegelt entlang
seinem Umfang, mit der Ausnahme der Mundöffnung 14, zur Aufnahme der Kennzeichen. Der erste Endteil 6 hat
zwei Abstand zueinander haltende Öffnungen 16, während der gegenüberliegende zweite Endteil eine Anzahl von
Reihen von Öffnungen 18 aufweist, so daß, wenn das erste und das zweite Endteil umgreifend gelegt werden,
eine Befestigungseinrichtung, wie beispielsweise Schnappbefestigungen, Nieten oder Ösen (nicht dargestellt) in
fluchtenden Öffnungen 16 und 18 befestigt werden können, ortsfest verschlossen, wodurch eine mit dem identifizierten
Gegenstand, der Person oder Sache festverbundene Kennzeichnungovorrichtung geschaffen ist. Fig. 1b veranschaulicht
eine typische L-förmige Kennzeichnungsvorrichtung 20, ebenfalls aus Kunststoff, mit einem ersten Endteil
22 und einem gegenüberliegenden Endteil 24 und ebenso mit einer Tasche oder einer Hülle 26 zur Aufnahme von
Einsteckkarten, Aufdruckeinrichtungen oder anderen Kennzeichnungen ausgestattet. Die Vorrichtung 20 arbeitet in
ähnlicher Weise indem, wenn einmal das Kennzeichen in die Tasche 26 gebracht ist, der zweite Endteil 24, der mit einer
Reihe von Öffnungen 28 versehen ist, mit einem Steckstift 30 des ersten Endteils in Anlage gebracht wird, wobei
die Klappe 32 einen Buchsenteil 34 einer Schnappbefestigung
trägt, und dann mit dem Steckstift 30 in Eingriff
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gebracht wird, so daß der Endteil 24 in umgreifender Form
festgehalten wird.
In Fig. 1c ist ein anderer Typ von Keimzeichnungsvorrichtung
36 veranschaulicht, wobei das flexible Band 38 einen
ersten Endteil 40 und einen gegenüberliegenden Endteil 42 aufweist. In diesem besonderen Falle wird keine Tasche
verwendet, sondern das flexible Band 38 ist stattdessen
aus einem Kunststoff hergestellt, der für die Anbringung von Markierungskennzeichen, wie Farbe, Tinte oder Druckfarbe
und dergleichen, empfänglich ist. Anstatt mechanische Befestigungseinrichtungen wie für die Vorrichtungen
2 und 20 zu verwenden, wird in diesem besonderen Falle ein erster Endteil 40 mit einem eigenen Bereich 44 und
der zweite Endteil 42 mit einem eigenen Bereich 46 versehen. Diese gesonderten Bereiche 44 und 46 können mit
einem druckempfindlichen Kleber oder Haftmittel überzogen sein, der mikroverkapselt oder unverkapselt sein kann oder
auch mit mikroverkapseltem Lösungsmittel oder dergleichen beschichtet sein kann, und wenn die Deckteile 40 und 42
übereinander gelegt sind, können die beiden Enden zusammengepreßt und entv/eder durch Kleben oder durch Schmelzverbindung,
entweder durch den Kleber oder das besondere Lösungsmittel, was die Verbindung des Endteils 40 mit dem
Endteil 42 ermöglicht, verbunden werden. Werden zur Herstellung der Verbindung druckempfindliche Kleber verwendet,
können geeignete Schutzüberzüge über der Kleberschicht angebracht sein und entfernt werden, wenn feste Berührung
gewünscht wird. Man braucht offensichtlich nicht beide gesonderten Bereiche 44 und 46, sondemnur den einen oder
den anderen dieser Bereiche zur Verwendung entweder für den druckempfindlichen Kleber oder den Überzug mit mikroverkapseltem
Lösungsmittel.
Sind eine oder beide gesonderten Flächen 44 und 46 mit mikroverkapseltem
Lösungsmittel zur nachfolgenden Druckbe-
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aufschlagung und zum Bruch der Kapseln zur Ausbildung
einer Schmelzverbindung belegt, sollte das Lösungsmittel für menschlichen Gebrauch ungiftig sein. Das speziell
gewählte Lösungsmittel hängt τοη den für das Band 38 verwendeten
Materialien ab, und in solchen !Fällen wird eine Schmelzverbindung gebildet, die die Bindung fester macht
als das Material, das das Band 38 bildet. Gelegentlich kann ein einen Kleber bildendes Material mikroverkapselt
sein, das eine Bindung in und aus sich selbst oder in Verbindung mit einer Klcber-Reaktionskomponente bildet, die
auf dem gegenüberliegenden Ende 40 der Kennzeichnungsvorrichtung 36 mi_kroverkapselt ist.
Bei manchen Anwendungen, bei denen Sicherheitsvorkehrungen nicht übermäßig stark in Betracht kommen, und wo das flexible
Band 53 PVC-Polymer und -Copolymer oder einen Acetat-Kunststoff
aufweist, ist ein geeignetes Lösungsmittel wie Aceton mikroverkapselt und auf eine oder beide gesonderten
Flächen 44 und 46 aufgebracht.
In allen Fällen jedoch ist beabsichtigt, daß bei Druckanwendung» wie durch Quetschen oder Führen eines Daumennagels
oder Fingers über den gesonderten Bereich, die Mikrokapseln zerbrochen werden und das Lösungsmittel, den Kleber oder
die Reaktionskomponente freisetzen, um eine Bindung zwischen den aneinandergelegten ersten und zweiten Enden 40
bzw. 42 auszubilden. Ist das flexible Band 38 aus natürlichen
fasrigen Materialien hergestellt, kann das Ende oder die gesonderte Fläche 44 oder 46 auf einer oder beiden Oberflächen
mit einem Film beispielsweise aus PVC und dergleichen überzogen sein, das entgegengesetzte Ende kann einen
solchen Überzug zusammen mit der Schicht eingekapselten Lösungsmittels aufweisen, wobei das Lösungsmittel mit dem
PVC oder anderen Kunststoffüberzügen oder gewählten Materialien
reagiert.
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In Pig. 1d ist eine weitere Kennzeichnungsvorrichtung, wie ein Gepäckanhänger 48, veranschaulicht, die bzw. der den
typischen flexiblen Bandaufbau aufweist und eine Kennzeichnungsfläche 50 bietet, auf der Kennzeichen angebracht werden
können. Für die folgende Beschreibung sollte es sich verstehen, daß die verschiedenen bislang beschriebenen Vorrichtungen
lediglich den breiten Anwendungsbereich veranschaulichen sollen, den die Erfindung überdeckt, und der
JFachmann wird aus der folgenden Beschreibung erkennen, daß
zahlreiche Aspekte der Erfindung auf eine Vielzahl von Kennzeichnungsvorrichtungen angewandt werden können.
In Fig. 2 ist die Vorrichtung 2 mit einem flexiblen Band 4 veranschaulicht, das eine erste Kunststoffschicht oder -lage
52 mit einer Zwischenschicht 54 hoher Festigkeit aufweist,
wie biaxial orientierte, weichmacherfreie PVC-, Polyäthylenterephthalat-Folie
oder selbstbindende Polyäthylenfaser-Kunststoffe, und wenn auch hier nur eine Lage oder
Schicht 54 dargestellt ist, werden zuweilen, wie zum Beispiel bei hohen Sicherheitsrisiken, vielfache Versteifungsschichten verwendet. Die Bodenschicht 56 kann aus dem gleichen
Materialaufbau sein wie die Schicht oder Lage 52. In der Vorrichtung 2 ist eine Kennzeichnungsfläche 10 in diesem
Falle als Tasche 12 ausgebildet, definiert durch die
obere Oberfläche der Schicht 54 nahe der transparenten Plastikschicht 58. In der Tasche 12 in dem kennzeichentragenden
Bereich 10 kann eine Steckkarte 60 sein, auf der Kennzeichen mit der Schreibmaschine oder anderweitig
angebracht sein können. Gelegentlich kann die Steckkarte 60 von der Art sein, die mikroverkapselte Druckfarbe oder
Tinte oder Farbstoff aufweist, dann kann die Tasche 12 durch Wärme, Kleber oder anderweitig längs der Mundöffnung
14 versiegelt sein. Die Steckkarte 60 kann auch heißsiegelbar sein oder eine heißsiegelbare Kunststoffschicht zur
Schmelzbindung der Kunststoffschicht 54 und/oder der gegen-
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überliegenden Unterseite der transparenten Kunststoffschicht 58 tragen.
Trägt die Steckkarte mikroverkapselten Farbstoff oder ein anderes Markierungsmaterial auf ihrer Oberfläche, so daß
jede Markierung durch die transparente Schicht 58 hindurch
lesbar würde, würde die Druckbeaufschlagung durch
Schreiber, Präge- oder Druckwerkzeuge oder nach ähnlichen Methoden Kennzeichnungen auf der unteren Oberfläche der
transparenten Schicht 58 hervorrufen, und deshalb sollte die transparente Schicht 58 aus einem Material sein, das
mit der bestimmten Druckfarbe oder Tinte, dem Farbstoff oder Markierungsmaterial kompatibel ist. Selbst wenn die
Taschenöffnung 14 unversiegelt ist, ist das Kennseichen unlöschbar übertragen worden und ist so durch einen Eingriff
oder eine Veränderung nicht entfernbar. Gelegentlich kann es wünschenswert sein, die Steckkarte 60 mit einem
Überzug aus mikroverkapselter Druckfarbe oder Tinte oder Farbstoff auf der unteren Oberfläche durch die Taschenöffnung
14 einzustecken, nachdem die Druckübertragung der Kennzeichen erfolgt ist, und die Steckkarte entfernt wird,
so daß das Kennzeichen auf der oberen Oberfläche der Schicht 54, die an der transparenten Schicht 58 anliegt,
abgedruckt ist. Danach kann, wenn gewünscht, die Öffnung 14 wie zuvor beschrieben verschlossen werden. In anderen
Fällen verbleibt die Aufdruckeinrichtung innerhalb der Tasche, und das Kennzeichen wird auf der Oberfläche durch
Druckbeaufschlagung gebildet, wie zuvor ausgeführt, und in der Tasche gehalten.
In den Figuren 3 und 4 ist eine Kennzeichnungsvorrichtung 62 veranschaulicht, die im Aufbau der zuvor beschriebenen
Vorrichtung 2 ähnelt, mit der Ausnahme, daß anstelle einer als integraler Teil des flexiblen Bandes ausgebildeten Tasche
die obere Lage oder Schicht des Bandes so ist, daß sie Druckfarbe oder Tinte, Farbe oder ein anderes Markie-
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rungsmaterial adsorbiert oder absorbiert und das aufgedruckte oder geschriebene Kennzeichen direkt aufzunehmen
vermag, und dann wird ein Bandabschnitt, der transparent
oder lichtdurchlässig sein kann, über dem aufgedruckten Kennzeichen z.B. durch Kleben oder Heißsiegeln so befestigt,
daß es nicht entfernbar ist. In anderen Fällen und wie in den Figuren 3 und 4 dargestellt wird eine
Kennzeichen aufnehmende Oberfläche 64 auf die Kennzeichnungofläche
der Vorrichtung 62 entweder durch Festkleben, Heißprensen oder Übertragen oder Heißsiegeln fest aufgebracht,
wobei die Oberfläche 64 selbst aufnahmefähig für Druckfarbe oder Tinte, Farbe oder andere Medien ist, und
wobei die Oberfläche 64 mit Hilfe der Gestaltung oder des Musters, wie dargestellt, lösungsanzeigend sein kann, was
eine Veränderung des Kennzeichens nach dem Anbringen auf der Oberfläche 64 verhindert.
In den Figuren 5 und 6 ist eine weitere Form der Kennzeichnungsvorrichtung
veranschaulicht, wobei die einzelne Kennzeichnungsvorrichtung 66, hergestellt wie in Bezug
auf die Ausführungsform der Fig. 1a beschrieben, in Blattform
68 vorliegt, wobei die Blattform 68 so ist, daß eine Vielzahl einzelner trennbarer Kennzeichnungsvorrichtungen
66 durch das Vorliegen trennbarer Verbindungslinien 70' zwischen den einzelnen Vorrichtungen 68 möglich wird. In
diesem Falle ist die obere Oberfläche der Schicht 72 aufnahmefähig für Druckfarbe oder Tinte, Farbe oder ein anderes
Markierungsmaterial, und in der Tasche 74 aus transparentem Kunststoffabschnitt 76 befindet sich ein Streifen
oder Abschnitt 78 von Kohle- oder NCR-Papier mit mikroverkapseltem
Farbstoff oder Drucktinte auf einer Oberfläche, so daß nach Druckübertragung von Markierungszeichen beispielsweise
entweder auf die Oberfläche der Schicht 72 oder die untere Oberfläche der Taschenabdeckung 76 die
Steckkarte 78 entfernt oder stattdessen, wenn es in Be-
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tracht kommt, daß die untere Oberfläche der transparenten
Schicht 76 das Kennzeichen tragen soll, darin belassen
werden kann und die Taschenöffnung 80 durch Kleben oder Heißsiegeln verschlossen wird, wodurch eine Veränderung
oder ein Eingriff an den aufgedruckten Kennzeichen verhindert wird.
In Fig. 6a ist ein Druckknopf 82 mit Plastikverschluß
und verbindendem Band dargestellt, der mit einem oder mehreren der Kennzeichnungsvorrichtungen der Erfindung
verwendet werden kann und einen Aufnahmeteil 84 mit einem vorrangenden Buchsenteil 86 mit einem verbindenden
Schlaufenteil oder Rippe 88, integriert am Steckteil 90 mit einem hochstehenden Steckstift 92 aufweist, der eine
konische Konfiguration mit gespaltenem Ende 94 zum Eingriff in den Buchsenteil 86 zeigt. Bei der Verwendung
des Druckknopfes 82 wie zum Beispiel in der Vorrichtung 2 würden zwei solche Druckknöpfe 82 mit dem Steckstiftteil
92 verwendet, wobei jeder der Druckknöpfe in die Öffnungen 16 zu liegen käme, und wenn einmal der zweite
Endteil 8 des flexiblen Bandes und insbesondere die ausgewählten fluchtenden Öffnungen 18 darin über dem Druckknopf
zu liegen kämen, könnte die andere Komponente überlagert werden und der Eingriff von Stift und Buchse erfolgen,
was den ersten und zweiten Endteil des Armbandes 2 in an sich bekannter V/eise fest miteinander verschließen
würde.
In den Figuren 7 und 8 sind erfindungsgemäße Kennzeichnungsvorrichtungen
in Blattform 96 dargestellt, bei denen die einzelnen Kennzeichnungsvorrichtungen 98 mehrlagig
oder mehrschichtig im Aufbau sind, wie zuvor beschrieben, und wobei die obere Oberfläche 100 der lage
102 aufnahmefähig ist für Druckfarbe oder Tinte, Farbstoff oder Markierungsmittel, wodurch ein Kennzeichnungen
aufnehmender Bereich 104 entsteht, auf dem direkt ge-
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schrieben werden kann oder der sonstwie mit Kennzeichen versehen werden kann.
In den Figuren 9 und 10 ist eine Blattform 106 dargestellt, die einzelne trennbare Kennzeichnungsvorrichtungen
108 aufweist, wobei über den die Kennzeichnungen aufnehmenden Flächen 110 der einzelnen Vorrichtungen 108
ein Papier- oder Kunststoffblatt 112 liegt, das perforiert
oder entlang den Verbindungen 114 anderweitig unterbrochen markiert ist, so daß Teile 116 einzeln entfernbar
sind, wobei die untere Oberfläche 118 des Auflageblattes 112 mit mikroverkapselter korrodierender
Druckfarbe, Farbe oder einem anderen Markierungsmittel ausgestattet ist, so daß Druckbeaufschlagung entsprechend
den identifizierenden Kennzeichen eine Druckübertragung von Markierungskennzeichen auf die obere Oberfläche 120
ermöglicht, die an den einzelnen entfernbaren Abschnitten 116 anliegt. Die Blattform 112 kann einfach lose über
die Blattform 106 oder insbesondere die Markierungskennzeichnungsbereiche 110 aufgelegt oder in zu beschreibender
Weise befestigt sein.
In den Figuren 11 und 12 ist eine Blattform 122 dargestellt, bei der der Bodenteil 124 einen Rand genügender
Breite zum Halten oder Erfassen beispielsweise durch eine Schreibmaschine bietet und das Kohleübertragungsblatt
oder ein anderes Kunststoff- oder Papierblatt mit mikroverkapseltem Markierungsmittel am Blatt 122 durch die
Aufdruckeinrichtung 126 haftet, die wie bei 128 mit Hilfe eines Klebers oder durch Heißsiegeln befestigt ist,
wobei die Aufdruckeinrichtung 126 entweder Kunststoff ist oder wenigstens auf der unteren Oberfläche beschichtet
ist, um Heißsiegeln im Bereich 128 zu ermöglichen. Diese Befestigung der Aufdruckeinrichtung 126 an dem
Blatt 122 liefert eine integrale Einheit, die für die Druckübertragung von Kennzeichen auf die Kennzeichen
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tragenden Teile der einzelnen abtrennbaren Kennzeichnungsvorrichtungen,
die das Blatt 122 bilden, ausreicht, und die Aufdruckeinrichtung 126 kann wieder perforiert sein
oder zerbrechliche Verbindungen wie bei 130 aufweisen, um einzelne entfernbare Teile 132 zu liefern.
Die Figuren 13 und 14 veranschaulichen eine weitere Blattform nach der Erfindung mit einzeln trennbaren Armbändern
136, wobei die Aufdruckeinrichtung ein Blatt 138 wieder mit einzeln trennbaren oder entfernbaren Teilen 140 aufweist
und das Blatt 138 an der Blattform 134 mit Hilfe von Klebstreifen oder Leimstreifen 142 befestigt ist, die
das Blatt 138 entlanglaufen. Nach Einspannen des Blattes 134 in eine Schreibmaschine oder dergleichen mit Hilfe einer
Führungskante, wie bezüglich Fig. 11 beschrieben, sind die einzelnen Kennzeichnungsvorrichtungen 136 so angeordnet,
daß die Kennzeichen tragenden Flächen oder Bereiche mit Hilfe der selbstaufdruckenden Einrichtung oder
des Blattes 138 mit Kennzeichen versehen v/erden können. Darauf wird nach Druckbeaufschlagung und wenn nicht langer
erforderlich das einzelne Teil 140 unter Lösen der einzelnen Kennzeichnungsvorrichtung aus der übrigen Blattform
134 entfernt.
Unter Bezugnahme auf die Figuren 15, 16 und 17 ist eine Blattform 144 veranschaulicht, die eine Reihe einzeln
trennbarer Kennzeichnungsvorrichtungen 146 aufweist. Wie zuvor angedeutet sind die einzelnen Kennzeichnungsvorrichtungen
146 aus dem Blatt 144 durch eine Anzahl zerstörbarer Verbindungslinien 148, gebildet durch Heißsiegeln
und dergleichen, trennbar. Die einzelnen Kennzeichnungsvorrichtungen 146 haben wieder einen ersten Endteil
150 mit einem zweiten Endteil 152 mit Kennzeichnung aufnehmender Fläche 154« Das Blatt 144 ist mit einem freigelassenen
lindteil 156 und einer Führungskante 158 versehen, die das Blatt 144 zum Beispiel in eine Schreibma-
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schine 160 oder eine andere Aufdruckvorrichtung einzuführen
erlaubt, so daß die einzelnen Kennzeichen aufnehmenden Flächen oder Bereiche 154 beispielsweise durch die
nicht dargestellten Schreibmaschinen-Typen der Schreibmaschine 160 bedruckt werden können. Der Teil 156 erlaubt
das Festhalten und hilft beim Beladen eines Blattes 144, dessen einzelne Vorrichtungen 146 in der Mehrzahl dem
vollen Blatt entnommen worden sind. Gelegentlich kann der Rand weggelassen und der Druckbogen über das Blatt mit
den Kennzeichnungsvorrichtungen hinaus verlängert werden, um als Hinterkante zu dienen und die gleichen Endergebnisse
zu erhalten, wie sie mit einem freien Randteil der Kennzeichnungsvorrichtungsblattform erhalten werden. Die
Breite des freien Teils oder Randstreifens 156 sollte so sein, daß reichlich Oberflächenkontakt zwischen der Walze
162 der Schreibmaschine 160 und den benachbart angeordneten flexiblen Bändern 146 in unmittelbarer Nähe des
freien Teils oder Randstreifens 156 erhalten wird, und wird durch Reibungskräfte innerhalb der Zufuhrwalze 162
der Schreibmaschine 160 beim Aufdrucken von Kennzeichen in Position gehalten.
In diesem besonderen Falle ist die selbstdruckende Einrichtung oder das Blatt 164, deren untere Oberfläche wieder
mit mikroverkapselter Druckfarbe, Farbstoff oder anderem Markierungsmaterial ausgestattet ist und perforiert
oder anderweitig trennbar längs den Linien 166 gestaltet ist, um einzeln entfernbare Teile zu bilden, mit einem
Paar Öffnungen 168 im Abstand voneinander in Längsrichtung versehen und zwischen dem ersten und zweiten Ende
150 und 152 der flexiblen Bänder, die die Kennzeichnungsvorrichtungen 146 ausmachen, überlagert. Darauf werden
Bandstreifen 170 über die Öffnungen 168 gelegt und nach unten gepreßt, so daß das Druckblatt 164 damit auf der
Blattform 144 befestigt wird. Der Bandstreifen 170 nahe
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dem ersten Endteil 150 kann gezahnt oder gezackt sein, wie "bei 172, um eine leichte Trennung und Entfernung der
einzelnen Bänder 146 vom Kennzeichnungsband-Blatt 144 zu gewährleisten. Darauf wird das einzelne Teilstück 174 aus
dem Band 146 entfernt.
Die hier insbesondere unter Bezugnahme auf die Figuren 15 bis 17 beschriebene erfindungsgemäße Blattform muß
nicht notwendigerweise mit einer Aufdruckvorrichtung wie einer Schreibmaschine verwendet v/erden, sondern kann einzeln
zum Anbringen von Kennzeichen z.B. von Hand auf den Kennzeichen aufnehmenden Teil der Kennzeichnungsvorrichtungen
benutzt werden. In einem solchen Falle muß die erfindungsgemäße Blattform keine freien oder Randteile tragen,
die zur Verwendung beispielsweise in einer Schreibmaschine erforderlich wären. Bei der in den Figuren 15
bis 17 einschließlich dargestellten Ausführungsform der Erfindung wäre die Reihenfolge beim Gebrauch der erfindungsgemäßen
Kennzeichnungsvorrichtung das Einspannen der Blattform 144 mit ihrer Führungskante 158 in die Schreibmaschine
160 und insbesondere in die Zuführwalze 162. Die nötigen Kennzeichen würden direkt auf die Kennzeichnungsflächen
154 der Kennzeichnungs vorrichtungen 146 geschrieben, und dann wurden die einzelnen Bänder der Kennzeichnungsvorrichtungen
anschließend vom Rest des Blattes entfernt, wobei die übrigen Kennzeichnungsvorrichtungen des
Blattes für weitere Verwendung verfügbar wären.
Nach dem Entfernen des Aufdruckeinrichtungsteils wäre dann
die einzelne Markierungsvorrichtung 146 in einem Zustand, fest um eine Person, eine Sache oder einen Gegenstand gelegt
zu werden, die zu kennzeichnen sind, unter Verwendung entweder von Nieten, Schnappbefestigungen oder Druckknöpfen
oder unter Anwendung der Klebe- oder lösungsmittelschmelztechnik,
wie zuvor erwähnt. Obgleich spezielle Befestigungseinrichtungen im Hinblick auf verschiedene For-
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men der Erfindung veranschaulicht worden sind, sollte
klar sein, daß jede Kombination von Aufdruckeinrichtungen
und Befestigungseinrichtungen besonderen Bedürfnissen und Endergebnissen angepaßt abgewandelt werden können.
Me Figuren 18 und 19 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform
der Erfindung. Hier ist z.B. eine Blattform 180 mit einzelnen Kennzeichnungsvorrichtungen 182, wie
zuvor beschrieben, mit einer Aufdruckeinrichtung 184 versehen, die über der Blattform 180 und insbesondere deren
Kennzeichen aufnehmenden Oberflächen liegt. Die Aufdruckeinrichtung 184 kann der Blattform 180 entsprechend durch
irgendeine der zuvor offenbarten Einrichtungen angeordnet sein."
In diesem Falle ist eine Kennzeichen aufnehmende Oberfläche 186 auf die Oberfläche 188 des einzelnen Armbandes
190 durch Heißpressen oder anderweitig aufgebracht« Die Oberfläche 186 kann, wie dargestellt, kurzer sein oder
bis 'zum ersten Endteil 192 ragen. Jedoch ist, wie gezeigt, eine zusätzliche heißgepreßte Oberfläche 194 im üblichen
Kennzeichen aufnehmenden Bereich der Oberfläche 188 des Armbandes 190 befestigt. Zuweilen kann eine einzige Länge
heißgepreßten Oberflächenmaterials verwendet werden, oder es können, wie dargestellt, mehrere Segmente verwendet
v/erden. In anderen Fällen kann das Segment 186 oder 194 entfallen und nur das eine oder das andere verwendet werden.
Wenn die aufnehmende Oberfläche, z.B. 194, nicht verwendet wird, sollte die Oberfläche 188 des Armbandes
190 offensichtlich für die verwendeten Markierungsmittel und insbesondere für das verkapselte und an der unteren
Oberfläche der Markierungseinrichtung 184 gehaltene Material empfänglich sein.
Die heißgepreßten Teilstücke 186 und/oder 194 sind besonders empfänglich zur Aufnahme von Fingerabdrücken oder an-
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deren identifizierenden Kennzeichen, Die identifizierende Markierungseinrichtung 184 kann sich, wenn gewünscht,
Iäng3 erstrecken, um das heißgepreßte Teilstück 186 zu überlagern, und kann sich sogar über den Endteil 192 des
Armbandes 190 oder der Blattform 180 erstrecken.
Die erfindungsgemäßen Konnzeichnungsvorrichtungen wurden
in einzelnen besonderen Ausführungsformen beschrieben, doch sollen die speziellen Gestaltungen und offenbarten
Anordnungen keinesv/egs beschränken, da der Fachmann zahlreiche Abwandlungsmöglichkeiten erkennen wird, die
den Rahmen der Erfindung nicht verlassen.
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Claims (1)
- Patentansprüche'dl Kemizeichnungsvorrichtung, gekennzeichnet durch die Kombination eines langgestreckten, flexiblen Bandes mit ersten und zweiten, zum Umgeben eines Gegenstands aneinander.legbaren Endteilen, von denen der erste Endteil eine seIbstaufdruckende Einrichtung zum Aufdrucken von Kennzeichen auf eine Oberfläche des Bandes trägt, wobei die selbstaufdruckende Einrichtung wenigstens eine Schicht mikroverkapselter Markierungssubstanz zur Druckübertragung auf die Oberfläche des Bandes aufweist, die gegenüber Adsorption, Absorption und Retention der Markierungskennzeichen empfänglich ist, und einermit dem flexiblen Band zum Befestigen der ersten und zweiten Endteile im Umgriff um einen zu identifizierenden Gegenstand verbundenen Einrichtung.OBiGSHAL INSPECTtD_ 2 —2. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Endteile des flexiblen Bandes einen Taschenteil aufweisen und die selbstaufdruckende Einrichtung in der Tasche enthalten ist.3. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Taschenteil mit dem ersten Endteil des flexiblen Bandes heißgesiegelt ist.4· Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die selbstaufdruckende Einrichtung wenigstens eine heißsiegelbare Oberfläche zur Heißsiegelverbindung mit der Tasche aufweist.5. Kennzeichnungsvorrichtung, gekennzeichnet durch die Kombination eines langgestreckten, flexiblen Bandes mit ersten und zweiten, zum Umfassen eines Gegenstandes anlegbaren Endteilen, von denen der erste Endteil eine Tasche mit offenem Ende aufweist, einer selbstaufdruckenden Einsteckeinrichtung zum Aufdrucken von Kennzeichen innerhalb der Tasche, die auf wenigstens einer Oberfläche mikroverkapselte Markierungssubstanz zur Druckübertragung von Kennzeichen auf eine benachbart angeordnete Oberfläche aufweist, und einer Befestigungseinrichtung zum Befestigen der ersten und zweiten Endteile des langgestreckten flexiblen Bandes im Umgriff um einen zu identifizierenden Gegenstand.6. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die selbstaufdruckende Einsteckeinrichtung die mikroverkapselte Markierungssubstanz auf der Oberfläche benachbart zu einer inneren Oberfläche der offenendigen Tasche aufweist.7. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die offenendige Tasche aus transparentem, heißsiegelbarem, an die obere Oberfläche deslanggestreckten flexiblen Bandes mit Ausnahme ihres offenen Endes heißgesiegeltem Kunststoff "besteht.8. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die selbstaufdruckende Einsteckeinrichtung mit einer Schicht heißsiegelbaren Materials zur HeißSiegelverbindung innerhalb der offenendigen Tasche versehen ist.9. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich Dichtungs- oder Versiegelungsmaterial zum Dichten oder Versiegeln der selbstaufdruckenden Einsteckeinrichtung innerhalb der offenendigen Tasche aufweist.10. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Endteile des flexiblen Bandes schmelz- oder klebverbindbar miteinander ausgebildet sind.11. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Endteile des flexiblen Bandes mit einer Anzahl im Abstand voneinander parallel angeordneter Öffnungen versehen sind und der erste Endteil ein Paar Öffnungen im Abstand voneinander zur Aufnahme von verriegelnden Befestigungseinrichtungen zum unlösbaren Befestigen der ersten und zweiten Endteile miteinander aufweist.12. Kennzeichnungsvorrichtung, gekennzeichnet durch die Kombination eines langgestreckten flexiblen Bandes mit ersten und zweiten Endteilen zum Aneinanderlegen beim Umgreifen eines Gegenstandes, von denender erste Endteil eine äußere Oberfläche aufweist, die gegenüber Adsorption, Absorption und Retention von Kennzeichen empfänglich ist, und einer mit dem flexiblen Band zum Befestigen der ersten und zweiten Endteile in festemUmgriff um einen zu identifizierenden Gegenstand verbundenen Einrichtung.15. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich einen befestigten, einen Eingriff anzeigenden Bandabschnitt auf dem ersten Endteil des flexiblen Bandes aufweist.14. Kennzeichnungsvorrichtung, gekennzeichnet durch die Kombination eines langgestreckten flexiblen Bandes mit ersten und zweiten Endteilen zum Aneinnnderlegen beim Umgriff um einen Gegenntand, wobei der ernte Endteil wenigstens teilweise mit einer äußeren Oberfläche überlagert ist, die gegenüber Adsorption, Absorption und Retention von Knrkierungskennzeichen empfänglich ist, und einer mit dem flexiblen Tand zum Befestigen der ersten und zweiten Endteile in festem Umgriff um einen zu identifizierenden Gegenstand verbundenen Einri chtung.15. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die überlagernde äußere Oberfläche eine durch Wärme auf die Oberfläche des ersten Endteils übertragene Oberfläche ist.16. Konnzeichnung::·vorrichtung, gekennzeichnet durch die Kombination eines einheitlichen Blattes mit einer Anzahl lösbarer, langgestreckter, flexibler Bänder, deren jedes erste und zweite Endteile zum Aneinanderlegen im Umgriff um einen Gegenstand nach dem Ablösen von dem einheitlichen Blatt aufweist, wobei der erste Endteil solbstaufdruckende Einrichtungen zum Aufdrukken von Kennzeichen auf eine äußere Oberfläche des Bandes aufweist und die selbstaufdruckende Einrichtung an wenigstens einen Teil einer Kante des einheitlichen Blattes nahe dem ersten Endteil lösbar befestigt istund wenigstens eine Schicht mikroverkapselter Markierungssubstanz zur Druckübertragung auf die äußere Oberfläche dec Bandes aufweist, die gegenüber Adsorption, Absorption und Retention der Markierungckennzeichen empfänglich ist, und von Befestigungseinrichtungen zum Befestigen der ersten und zweiten Kndteile des flexiblen Bandes in festem Umgriff um einen zu identifizierenden Gegenstand.17. Kennzeichnungnvorrichtunc nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl flexibler Bänder über zerstörbare Verbindungslinien verbunden ist.18. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die zerstörbaren Verbindungslinien durch Stege mit geringer Y/anddicke gebildet sind, die jedes flexible Band von den übrigen abtrennbar machen.19. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die selbstaufdruckende Einrichtung ein Blatt Papier aufweist, dessen Unterseite benachbart zur Oberfläche des flexiblen Bandes einen Überzug mikrοverkapselten Markierungsmaterials trägt.20. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Blatt Papier in Zwischenabständen entsprechend der Breite der ersten Endteile des flexiblen Bandes gekerbt oder perforiert ist.21. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die selbstaufdruckende Einrichtung ein Blatt heißsiegelbaren Kunststoffs aufweist, dessen an der Oberfläche des flexiblen Bandes anliegende Unterseite einen Überzug mikroverkapeelten Markierungsmaterials trägt.22. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch809828/0785gekennzeichnet, daß das Kunststoffblatt in im Abstand voneinander angeordneten Zwischenabständen heiß^esiegelt ist.23· Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die im Abstand voneinander angeordneten Heißsiegelstellen zum Abtrennen von Teilen der selb;;tauf druckenden Einrichtung zerbrechlich sind.24. Kennzeichnungsvorrichtung in Form eines einheitlichen Blatte;; mit einseinen trennbaren, langgestreckten, flexibLen Bändern für Kennzeichnungszwecke mit einer Vielzahl lösbarer flexibler Bänder, die über eine Anzahl zerbrechLicher Verbindungslinien verbunden sind, wobei jedes flexible Band eine nach dem Herauslösen aus dem einheitlichen Blatt zum Herumlegen um einen Gegenstand ausreichende Länge sowie einen ersten und einen zweiten Endteil aufweist, mit einer selbstaufdruckenden Einrichtung in Form eines Blattes, das wenigstens den ersten Endteil zum Anbringen von Markierungskennzeichen unter Druck auf der Oberfläche des ersten Endteils überlagert, wobei die selbstaufdrukkende Einrichtung mit ihrer unteren Oberfläche an der Oberfläche des ersten Endteils des flexiblen Bandes anliegt, überzogen mit mikroverkapseltem Markierungsmaterial zur Druckübertragung der Oberfläche des ersten Endteils, und mit Befestigungseinrichtungen zum Befestigen der ersten und zweiten End teile des flexiblen Bandes in festem Umgriff um einen zu identifizierenden Gegenstand nach Entfernen des flexiblen Bandes von dem einheitlichen Blatt.25. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die selbstaufdruckende Einrichtung wenigstens an einer Seitenkante des einheitlichen Blattes nahe den ersten Endteilen der Anzahl lösbarer809628/0789me j mmflexibler Bänder klebend "befestigt ist.26. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die selbstaufdruckende Einrichtung in Form eines Blattes in der Breite der ersten Endteile der flexiblen Bänder entsprechenden Zwischenräumen gekerbt oder perforiert ist.27. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das seIbstaufdruckende Blatt Papier ist.28. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die selbstaufdruckende Einrichtung ein heißsiegelbares Kunststoffblatt mit im Abstand voneinander angeordneten zerbrechlichen Verbindungen ist.29. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die zerbrechlichen Verbindungen lösbare Teile bilden, die in der Breite der Breite
der ersten Endteile der flexiblen Bänder entsprechen und wenigstens ein freies Seitenende zum leichten Entfernen vom Rest des Kunststoffblattes aufweisen.30. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das einheitliche Blatt einzelner lösbarer, langgestreckter, flexibler Bänder mit einem festen Bodenteil ausgebildet ist, der einen Rand ausreichender Breite zum Erfassen bzw. Halten in einer Aufdruckvorrichtung, wie einer Schreibmaschine, bildet,31. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das selbstdruckende Blatt wenigstens längs der Unterkante am Bodenrand befestigt ist.32. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß das selbstdruckende Blatt aus entfernbaren Abschnitten gebildet ist, wobei jeder Ab-— ο —schnitt der Breite der ersten Endteile wenigstens in dem Teil des seIbstdruckenden Blattes entspricht, der an den ersten Endteilen überlagert.33. Keimzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das selbstdruckende Blatt an dem einheitlichen Blatt einzelner trennbarer langgestreckter flexibler Bänder entlang wenigstens einer Seitenkante befestigt ist.34. Kennzeichnung;;vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenkante des selbstdrukkenden Blattes nach innen von der Seitenkante des Blattes einzelner trennbarer langgestreckter flexibler Bänder entsprechend den ersten Endteilen Abstand hält.35. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das selbstdruckende Blatt wenigstens aus einzeln entfernbaren Abschnitten entsprechend der Breite der ersten Endteile in dem die ersten Endteile überlagernden Bereich gebildet ist.36. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das seIbstdruckende Blatt an dem Blatt darunterliegender trennbarer, langgestreckter, flexibler Bänder wenigstens nahe den ersten Endteilen befestigt ist.37. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß das selbstdruckende Blatt mit einer Anzahl im Abstand voneinander angeordneter Öffnungen versehen ist und ein Klebstreifen über diesen Öffnungen liegt, um sie an dem Blatt einzelner trennbarer langgestreckter flexibler Bänder zu befestigen.38. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß das selbstdruckende Blatt Papier ist, das Kerb- oder Perforationslinien aufweist, die809826/0789einzeln entfernbare Abschnitte bilden.39. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß zwei der Öffnungen für wenigstens jeden entfernbaren Abschnitt vorgesehen sind.40. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei der Öffnungen jedes entfernbaren Abschnitts genügend weit voneinander angeordnet sind, um eine Rückhaltebefestigung bis zum Entfernen zu bieten,41. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstreiten transparent ist.42. Kennzeichnuncsvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Blatt einzeln trennbarer langgestreckter flexibler Bänder mit einem freien Randteil versehen ist und das selbstdruckende Blatt in dem über dem freien Randteil liegenden Bereich nicht in Abschnitte unterteilt ist.43· Kennzeichnungsvorrichtung in Form eines Armbandes, gekennzeichnet durch die Kombination eines langgestreckten, flexiblen Bandes mit ersten und zweiten Endteilen zum Aneinanderlegen beim festen Umgriff um einen Gegenstand, wobei der erste Endteil einen einzelnen diskreten Bereich druckempfindlichen Klebers auf der Oberfläche sowie eine entfernbare Decklage aufweist, die nach dem Entfernen umgreifende Klebbefestigung der ersten und zweiten Endteile ermöglicht.44. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible, langgestreckte-Band zwischen und im Abstand von den ersten und zweiten Endteilen eine einheitliche, entfernbare selbstdrukkende Einrichtung zum Aufdrucken von Kennzeichen auf die äußere Oberfläche des Bandes aufweist, wobei die809828/0789selbstdruckende Einrichtung einen Blattabschnitt aufweist, der ein Kennzeichen bildendes Material zur Bildung von Kennzeichen auf der angelegten Oberfläche des langgestreckten Bandes aufweist, wobei die untere Oberfläche Befestigungseinrichtungen zum lösbaren Befestigen der selbstdruckenden Einrichtung an dem flexiblen Band besitzt,45. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß das Kennzeichen bildende Material mikroverkapselt ist,46. Kennzeichnungsvorrichtung, gekennzeichnet durch die Kombination eines langgestreckten Bandes mit ersten und zweiten, aneinander anlegbaren Endteilen zum Umgreifen eines Gegenstandes, wobei der erste Endteil eine seIbstdruckende Einrichtung zum Aufdrucken von Kennzeichen auf eine äußere Oberfläche des Bandes aufweist und wenigstens eines der zweiten und ersten Endteile integrale Befestigungseinrichtungen trägt, durch die die ersten und zweiten Enden zur Ausbildung eines Armbandes aneinander befestigt v/erden, wobei die integrale Befestigungseinrichtung eine Kleb- oder Schmelzverbindung zwischen den ersten und zweiten Endteilen zu bilden vermag.47» Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß das langgestreckte Band dimensionsstabil und zäh ist.48. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckeinrichtung einen Blattabschnitt umfaßt, der ein Kennzeichen bildendes Material zur Ausbildung von Kennzeichen auf der angelegten Oberfläche des langgestreckten Bandes trägt.49. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 48, dadurch809828/0789gekennzeichnet, daß das Kennzeichen bildende Material mikroverkapselt ist.50. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattabschnitt an dem langgestreckten Band entlang gegenüberliegenden Kanten des Blattabschnitts klebend befestigt ist.51. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß das Kennzeichnungsmaterial ein Fluid ist.52. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß das Kennzeichen bildende Material eine Chemikalie ist, die mit einer weiteren Chemikalie zur Bildung des Kennzeichens reagiert.53. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung eine Schicht druckempfindlichen Klebers auf wenigstens einem der ersten und zweiten Endteile des langgestreckten Bandes aufweist.54. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß das langgestreckte Band aus miteinander verbundenen Kunstfasern besteht.55. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß der druckempfindliche Kleber einen bestimmten Bereich auf der Oberfläche des das Markierungsmaterial tragenden Bandes festlegt und durch eine entfernbare Decklage geschützt ist.56. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung eine Schicht druckzerbrechlicher Mikrokapseln mit einem Material umfaßt, dessen Freisetzung eine Bindung zwischen aneinander angeordneten Enden des Bandes bildet, wenn sie unter Druck aneinandergelegt sind.$09828/078957. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, daß das Band aus Kunststoff ist und das Material ein Lösungsmittel für das Band ist und eine Schmelzbindung erhältlich ist.58. Kennzeichnungvorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung eine Schicht druckempfindlichen Klebers aufweist.59. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die druckempfindliche Klebschicht vor der Eildung eines umgelegten Bandes normalerweise mit einer schützenden Decklage abgedeckt ist.60. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung heißsiegelbare Schichten kompatiblen Kunststoffs auf den ersten und zweiten Enden trägt, der bei Wärmeeinwirkung eine Schmelzverbindung zwischen den Enden bildet.61. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl langgestreckter Bänder in trennbarer Blattform vorgesehen ist.62. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 61, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufdruckeinrichtung einen Blattabschnitt aufweist, der Kennzeichen bildendes Material zur Bildung von Kennzeichen auf der angelegten Oberfläche des langgestreckten Bandes trägt.809828/0789
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