DE2754908A1 - Sicherheitsmaterialien und sicherheitsdokument mit solchen materialien - Google Patents

Sicherheitsmaterialien und sicherheitsdokument mit solchen materialien

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Description

Dp! !iq Sig'.iid Lr'ine Dipt -Phys Dr Norbert König
B irtH'i.Mdtsira'ie 1 Telefon (05 11) 62 3005
Π MOO Hannover 1
EMI Limited
Ll.-sei 7oi-Jien Datum
100/453 2. Dezember 1977
Sicherheitsmaterialien und Sicherheitsdokument mit solchen Materialien
Die Erfindung bezieht sich auf Sicherheitsmaterialien und Sicherheitsdokumente mit solchem Material. Zu Sicherheitsdokumenten gehören solche Dokumente, die eine bestimmte Summe von Geld darstellen, beispielsweise eine Banknote,oder die den Träger identifizieren, beispielsweise ein Paß,oder eine Maschine steuern, beispielsweise eine Bargeldausgabekarte. Ein derartiges Dokument kann die Form eines Blattes, einer Karte oder eines Buches haben und aus Papier, Kunststoff oder anderem Material bestehen. Ein Sicherheitsdokument, das einem Träger zugeordnet ist und diesen identifizieren soll, z.B. ein Ausweis oder ein Paß, muß selbstverständlich eine gewisse Information enthalten,die persönlich für den Träger gilt. Diese Information muß sehr genau und einfach an dem Träger angebracht werden können und eine Sicherheitsform haben, die einer beabsichtigten oder unbeabsichtigten Imitation oder Änderung widersteht.
Es wurden bereits Sicherheitsmaterialien vorgeschlagen, bei
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denen in einem Körper aus magnetischem Material, z.B. einer Schicht aus Gammaeisenoxid (Fe~O„), ein bleibendes Muster mit magnetischer Eigenschaft gebildet ist. Eine Technik zur Herstellung einer solchen Schicht besteht in der selektiven Speisung wenigstens eines magnetischen Kopfes, der auf eine Schicht einwirkt, die eine noch nicht feste Dispersion von Oxid enthält, um so die stäbchenförmigen Oxidpartikel in der noch nicht ausgehärteten Dispersion in zwei senkrecht aufeinanderstellenden Richtungen in bestimmten Teilen der Schicht auszurichten, um so das Muster zu bilden (GB-PS 1 331 604) . Durch solche Techniken, d_Le bei einem üblichen Herstellungsprozeß für Magnetbänder angewendet werden können, ist es möglich, ein Band zu erzeugen, in dem aufeinanderfolgend präparierte Abschnitte der Schicht unterschiedliche permanente Muster aufweisen. Soll z.B. jede einer Gruppe von Personen ein persönliches unterschiedliches Sicherheitsdokument, beispielsweise einen Paß, erhalten, so könnte jeder Abschnitt bleibend mit jeweils individuellen Informationen strukturiert werden. Obwohl solche Techniken sehr wirksam sein werden, wo solche Abschnitte gleicher oder verschiedener Form gleichzeitig erforderlich sind, haben sie doch ihre Grenzen, z.B. ist nur ein Abschnitt oder sind nur wenige Abschnitte mit unterschiedlichen oder individuellen Mustern zu einer Zeit erforderlich. Darüber hinaus muß dafür Sorge getragen werden sicherzustellen, daß die richtigen Abschnitte auf die individuellen Dokumente plaziert werden, damit sie mit der geschriebenen Information korrespondieren, während Korrekturen oder Änderungen nicht leicht durchgeführt werden können. Die US-PS 3 998 160 beschreibt die Verwendung von Druckfarbe, in der aus-
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richtbare inagnetisierbare Partikel enthalten sind. Die Farbe wird mit einer Druckanordnung aufgebracht, in der die Farbe einem magnetischen Feld ausgesetzt werden kann, um die Partikel in einem gewünschten Muster auszurichten, das beibehalten wird, wenn die Farbe nach dem Auftragen auf einen Träger trocknet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitsmaterial und Techniken zur Erzeugung von Sicherheitsdokumenten anzugeben, das Sicherheitsmaterial verwendet.
Gemäß der Erfindung ist ein Sicherheitsdokument vorgesehen, das gekennzeichnet ist durch einen Träger und einen fest angeordneten Körper von Sicherheitsmaterial, der darin ein feststellbares Muster einer magnetischen Eigenschaft aufweist und der an dem Träger als Ganzes oder in getrennten Teilen befestigt ist, so daß er eine Form hat, die eine Information darstellt.
Die Form kann durch alphanumerische Zeichen oder andere mit dem Auge lesbare grafische Gebilde dargestellt sein. Die Formen können durch die gesonderten Sicherheitsmateriaiteile definiert sein, die die Formen von Zeichen oder von Ausnehmungen in dem Sicherheitsmaterialteil oder -teilen haben, die ein Zeichengebilde definieren.
Das Sicherheitsmaterial kann aus magnetischem Material bestehen, z.B. Alphaeisenoxid (Fe?0,) oder anderem ferromagnetischem Material. Das magnetische Material kann anisotrop sein, z.B. Stäbchenform haben, um so eine Formanisotropie zu besitzen. Der Körper des Sicherheitsmaterials kann aus einer Schicht von Sicherheitsmaterial gewonnen werden, das ein Sicherheitsmerkmal in Form eines magnetischen Merkmalsmusters aufweist, beispiels-
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weise ein Muster in dem anisotropen Material in Form einer Ausnehmung oder von Bezirken des Materials unterschiedlicher Koerziti· vität.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf ein Verfahren zur Anbringung des Sicherheitsmaterials an einem Träger in einer Form, die die Information darstellt. Die Erfindung besteht hierbei darin, daß eine Quelle von selektiv lösbarem Sicherheitsmaterial vorgesehen wird, das ein Sicherheitsmerkmal eines feststellbaren Musters einer magnetischen Materialeigenschaft aufweist, daß ein Datenaufzeichnungselement an die Sicherheitsmaterialquelle angelegt wird, um Material aus der Quelle in der Form des genannten Elements zu lösen, daß wenigstens eine der abgelösten Materialformen und die dazu passende verbleibende Materialform in der Quelle an einen jeweiligen Träger angeheftet, insbesondere angeklebt werden, um so ein Sicherheitsdokument zu erzeugen, das Daten aufweist, die sicher von der Materialform auf dem Träger dargestellt sind, wobei das Material selbst das Sicherheitsmerkmal darstellt.
Wenn sowohl die herausgelöste Form und die verbleibende Form auf jeweilige Träger aufgebracht werden, so kann eine aufgebrachte Form an einen Benutzer als Sicherheitsdokument herausgegeben werden, während die andere dazu passende gehaltene Form zu Prüfzwecken zurückgehalten wird, wobei die dazu passende Form ebenfalls das Sicherheitsmaterial aufweist.
Das Datenaufzeichnungselement kann eine beliebige Form haben, z.B. die eines Balkens, um einen gleichgeformten Bezirk des Sicherheitsmaterials auf dem Träger zu erzeugen. Das Material kann magnetisches Material sein. Das Material mag sich auch in einer
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Schicht von magnetisierbarem Material befinden, das ein bleibend strukturiertes Muster einer magnetischen Eigenschaft aufweist.
Die Quelle des Sicherheitsmaterials kann eine Schicht aus magnetischem Material sein, in dem sich magnetische anisotrope Partikel in. einem verfestigten Binder auf einem Träger befinden,
in
wobei die Achse leichtester Magnetisierbarkeit der Partikel/Bezirken der Schicht in einer bestimmten ausgewählten Richtung ausgerichtet ist, wobei die ausgewählten Richtungen ein Remanenzänderungsmuster bilden, das das Sicherheitsmerkmal darstellt.
Die Elementarform kann durch Wärme herausgelöst werden. Die Wärme kann durch das Datenaufzeichnungselement zugeführt werden. Das Datenaufzeichnungselement kann durch Heißverschweißung der Materialform befestigt werden.
Das Datenaufzeichnungselement kann eine bestimmte Form einer Gruppe solcher Formen haben wie z.B. alphanumerische Zeichen oder andere grafische Formen, und die unterschiedlich geformten magnetisierten Bezirke können unterschiedlich feststellbar sein, indem eine Leseeinrichtung ihre unterschiedliche Form oder Ausnehmungen unterschiedlicher Formen abtastet.
Das Datenaufzeichnungselement kann außerdem eine magnetische Aufzeichnung in herkömmlicher Form in dem herausgelösten Element oder in dessen Nähe bewirken.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf ein Sicherheitsdokument, das eine Schicht von magnetisierbarem Material aufweist, in dem sich ein Sicherheitsmerkmal mit Ausnehmungen in Form alphanumerischer Zeichen befindet, die die Information darstellen, die sicher auf dem Dokument aufgezeichnet werden soll.
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Das Sicherheitsmerkmal kann ein Informationsmuster darstellen, das die Quellen der magnetisierbaren Materialschicht identifiziert, z.B. wenigstens eine Seriennummer, eine Herstellungsmarke, eine Identifizierung der Ausgabestelle oder eine Taktimpulsaufzeichnung darstellt.
Das Sicherheitsdokument kann außerdem in Zuordnung ein magnetisches Aufzeichnungsmaterial und ein Sichtaufzeichnungsmaterial aufweisen, wobei die Zuordnung sicherstellt, daß die passenden Aufzeichnungen in beiden Materialien sich entsprechen.
Die Erfindung lehrt außerdem eine Aufzeicnnungseinrichtung, die aufweist Mittel zum Transport eines Trägermaterials und einer Sicherheitsmaterialquelle durch die Einrichtung zu einer Aufzeichnungsstelle, Mittel zur Ausbildung einer unterschiedlichen Form in der Sicherheitsmaterialquelle an dieser Stelle, Mittel zur Erwärmung der Quelle im Bereich der Form und zum Herauslösen, übertragen und Anbringen von Material aus der Que.Me an den Träger in solcher Form, sowie Mittel zum Transport des Trägers und der angebrachten Materialform aus der Stelle heraus.
Die Einrichtung kann außerdem einen Zeichendrucker mit Stanz- oder Druckelementen aufweisen, die verschiedene Formen haben und zur Erhitzung der Quelle heizbar sind.
Die Erfindung lehrt außerdem eine Leseeinrichtung zum Lesen
eine
eines Aufzeichnungsmediums, das/zugeordnete Sicht- und magnetische Anordnung trägt, wobei Mittel zur Feststellung magnetisch aufgezeichneter Formen und zur Anzeige solcher Formen aufweist.
Die Leseeinrichtung kann jeweils Mittel zur optischen und magnetischen Feststellung irgendwelcher aufgezeichneter Informa-
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tionsformen sowie Mittel aufweisen, die die festgestellten Formen vergleichen und das Ergebnis des Vergleichs anzeigen.
Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Teil eines Sicherheitsdokumentenaufzeichnungsmediums,
Fig. 2 zeigt eine Aufzeichnungseinrichtung, Fig. 3 zeigt den Ablauf der Aufzeichnung, Fig. 4 und 6 zeigen beschriebene Aufzeichnungsmedia in
funktionsfertigen Sicherheitsdokumentenanordnungen,
Fig. 5 zeigt eine Leseeinrichtung,
Fig. 7 verdeutlicht schematisch den Vorgang bei der Herstellung eines Sicherheitsdokuments, und
Fig. 8 zeigt ein Sicherheitsdokument und ein zugeordnetes Scheckdokument.
Fig. 1 zeigt einen Abschnitt 1 eines Aufzeichnungsmediums in Form eines Stückes eines Bandes. Das Band besteht aus einem flexiblen Substrat 10 aus Polyvinylchlorid oder Polyvinylazetat oder einem anderen Kunststoffmaterial, das geeignet ist, einer kurzzeitigen Erwärmung mit hoher Temperatur, beispielsweise 1300C, zu widerstehen. Eine Schicht 11 besteht aus einer Dispersion von magnetisierbaren Materialpartikeln, z.B. einem magnetischen Oxid, in einem Binder, wie das bei der Herstellung von Magnetbändern allgemein bekannt ist. Der Binder ist so zusammengesetzt, daß die Schicht 11 von dem Substrat bei Anwendung passender Wärme und erforderlichenfalls von Druck gelöst wird. Es kann auch eine passende Zwischenschicht 12 verwendet werden, die eine Bindung dar-
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stellt, die bei Erwärmung gelöst wird. Eine solche Zwischenschicht ist bekannt. Ein Polyesterkunststoff ist ein passendes Material zur Unterstützung der Ablösung. Besondere Beispiele eines solchen Mediums sind die folgenden:
Beispiel I - Ein Kunststoffilm aus Polyäthylenterapthalat, z.B. MYLAR (R.T.M.), einige 15 bis 50 Mikrometer dick,wird mit einer Schicht einer Dispersion aus Chromdioxidpartikeln in einem passenden Binder, z.B. einem durch Wärme aushärtenden Acrylbinder, beschichtet, und zwar mit einer Enddicke von einigen 14 Mikrometern. Der beschichtete Film wird nach herkömmlichen Techniken behandelt, z.B. mit einem Trogbeschichter, getrocknet und geschnitten, so daß Rollen von Bändern mit einer Breite von 10-15 mm gebildet sind.
Beispiel II - Ein Film aus Polyimid-Kunststoffmaterial mit einer Stärke von etwa 40 Mikrometern wird mit einer Schicht einer Dispersion von feinen Partikeln von Bariumferrit in einem Hochtemperaturbinder zu einer Enddicke von etwa 10 Mikrometern beschichtet .
Das Ferrit hat eine Koerzitivität von etwa 4 000/Oe bei Raumtemperatur, 15°C.
Der Film wird beschichtet und wie beim Beispiel I zu Bändern geschnitten.
Derart hergestellte Bänder eignen sich zur Heißpressung oder Laminierung auf ein Kartenmaterial, beispielsweise ein Kopolymer von Polyvinylchlorid und Polyvinylazetat, vorausgesetzt, daß die Temperatur von 1000C für Beispiel I und 2000C für Beispiel II nicht überschritten wird. Natürlich können auch andere
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Formen des Mediums hergestellt werden. Das Medium kann auch in anderen Formaten oder Formen als Band hergestellt werden, und es mag auch geeignet sein zur übertragung des magnetischen Materials auf Papierblätter oder Pappe oder andere Materialien. Das jeweilige magnetische Material kann beeinflußt werden, wenn es sich in Bewegung befindet, um so eine permanente magnetische Struktur zu schaffen, z.B. ein Muster von Partikelausrichtungen, wie das z.B. in der GB-PS 1 331 604 beschrieben ist, oder verschiedene magnetische Materialien oder verschiedene Eigenschaften können kombiniert werden, s. z.B. die GB-PS 1 263 991, um das Sicherheitsmaterial zu bilden.
Die Aufzeichnung von Information auf ein Medium gemäß der Erfindung wird nachfolgend beschrieben.
Eine zweckmäßige Form einer Aufzeichnungseinrichtung enthält das, was grundsätzlich als Schreibmaschine oder als Zeichendrucker bekannt ist, bei denen ein Typenstempel oder ein Druckkopf auf z.B. 1500C oder 350°C erwärmbar ist. Eine Einrichtung ist in der GB-PS 973 200 (US-PS 3 161 457) beschrieben, in der ausgewählte Elemente einer Matrix erwärmt werden können, um in passender Weise ein thermisch empfindliches Material zu markieren. Diese Einrichtung berührt lediglich den Streifen des Materials, wenn dieser durchjäuft,und schlägt dagegen oder bewirkt ein Herauslösen irgendeines Teiles. Die Erfindung lehrt, daß an der Druckstation einer solchen Einrichtung oder anderen passenden Einrichtung Wärme zugeführt werden kann, um die Herauslösung eines Teils eines Mediums in einer bestimmten Form zu bewirken und Druck zur Anbringung an einem Träger anzubringen. Vorzugsweise wird das runde, um
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die ausgenommenen Abschnitte verbleibende Material an einem separaten Träger angebracht.
Bei Betrieb und um Daten durch Aufbringung von Abschnitten des magnetischen Materials aufzuzeichnen, werden Träger und Medium durch passende, allgemein bekannte Transportmittel zu der Aufzeichnungsstation gebracht, an der ein passendes Zeichen zugeführt
wird, um das Medium in der Form des Zeichens zu erwärmen und die
Herauslösung eines zeichengeformten Abschnittes des Materials aus dem Medium zu bewirken und es auf den Träger zu bringen, um es dort zu halten. Die Form des Zeichens kann eine volle oder eine umrandete sein.
Eine Form der Aufzeichnungseinrichtung ist in Fig. 2 gezeigt und zum Teil in der Einzelheit in Fig. 3. Ein Typenhebel TB, an
dem sich alphanumerische Zeichen oder andere passende Zeichen befinden mögen, ist so angeordnet, daß sie ein Stück eines Mediums RM in Bandform gegen ein Stück eines Trägermaterials SM schlagen, das auf einer Walze PL durch passende Mittel, wie beispielsweise
einen Bügel PB, gehalten ist. Das Band wird von der Spule R1 zur
Spule R2 bewegt, und bei einer bestimmten Ausführungsform isu die Aufwickelspule R2 durch einen Schrittmotor MS über einen Zahnriemen B in Synchronismus mit den Typenhebeln angetrieben, bewegt
durch passende Mittel, um ein neues Medium für jedes Zeichen vorzusehen. Zweckmäßigerweise werden die Typenhebel durch elektrische Signale betätigt, die einem Synchronisierkreis SYN zugeführt werden, der die elektrischen Signale verteilt, um jeweils den Typenhebel zu betätigen und das Medium und die Walze zu bewegen. Die
elektrischen Signale können fünf- oder mehrgliedrige Kodesignale
bekannter Form sein, z.B. von einem Lochstreifenleser, oder sie
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können von einer Eingangsverbindung INPUT kommen. Natürlich kann auch ein handbetriebener Typenhebel zusammen mit einer passenden Transporteinrichtung verwendet werden. Die Walze PL wird außerdem durch eine passende Einrichtung angetrieben, z.B. durch Zahnriemen PL und Zahnräder PY, um das Stück des Trägermaterials SM zu bewegen und so einen Abstand zwischen den Zeichen sicherzustellen. Die Typenflächen, die zum Aufschlagen auf das Autzeichnungsmedium dienen, sind erhitzt, z.B. durch Infrarotstrahler IRH, die rund um die Typenhebel angeordnet sind. Außerdem sind passende Leistungsquellen S1, S2, S3 vorgesehen. Bei Betrieb wird ein ausgewählter Typenhebel betätigt, um eine erhitzte Type gegen das Medium auf dem Trägermaterial SM zu schlagen und das Medium in der Form des Zeichens zu erhitzen und den geformten Teil des magnetischen Materials herauszulösen und auf das Trägermaterial zu pressen, so daß es dann als magnetisierbarer Körper 4 1 in der Zeichenform haftet. Das Medium wird dann für das nächste Zeichen einen Schritt weitergeschaltet. Fig. 3 zeigt außerdem, daß das aufgezeichnete Medium sichtbare Zeichen trägt, die ebenfalls entsprechende magnetisierbare Formen haben. Der Typenhebel TBN, der die erhitzte Type für den nächsten Buchstaben trägt, "N", ist im Begriff, das Band RM gegen den Träger SM auf der Walze PL zu schlagen. Natürlich können noch andere Verfahren zur Erhitzung des Mediums in der Form der aufzuzeichnenden Daten angewendet werden. Z.B. ist eine Hochfrequenzerwärmung möglich, bei der die Form des Typenelements verwendet wird, um den erhitzten Bereich zu bestimmen. Die Form der Daten kann je nach Bedarf gewählt werden und zusätzlich zu Zeichen beliebiger Form und binären Datenbalken, z.B. in Form des ASCII-Kodeformats. Auch kann das Medium RM mit Material
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in einem feinen Linienmuster beschichtet werden, um sicherzustellen, daß eine klare Kantenlösung irgendeiner gewählten Zeichenform erfolgt.
Fig. 4 zeigt eine Kennkarte 4, auf der das Material 41, herausgelöst gemäß Fig. 3, befestigt ist, kenntlich an den Vorsprüngen des Materials über der Oberfläche des Trägers 40. Die aufgezeichneten Indizien 41, JOHN DOE, sind auf der Karte bei 42 in herkömmlicher Druckform wiederholt. Fig. 6 zeigt eine ähnliche Karte mit einem Kodeformat 61.
Die Echtheit der Karte ist in einer Weise durch die Übereinstimmung zwischen magnetisierbaren Zeichen und der herkömmlichen gedruckten Information durch Sichtprüfung erkennbar.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform hat die Aufzeichnung die Form von alphanumerischen Zeichen, die z.B. aus Elementen einer Punktmatrix gebildet sind, z.B. in Form einer 7x5-Elementmatrix. Eine solche Matrix liefert einfach durch Betrachtung lesbare Zeichen und außerdem ein magnetisches Muster, das einfach durch einen magnetischen Lesekopf feststellbar ist.
Pig. 5 zeigt eine Einrichtung zum Lesen der sichtbaren und magnetischen Muster.
Eine Transporteinrichtung 50 für die Karte irgendeiner passenden Form weist z.B. einen Kanal 51 mit einer oder mehreren angetriebenen Antriebsrollen für die Karte 52 und einer Deckplatte 53 auf, die die Karte auf dem Boden des Kanals hält. Die Transporteinrichtung 50 ist in irgendeiner passenden Weise gehalten und kann auch eine beliebige Ausführungsform haben, wie sie an sich bekannt ist. Eine Karte, beispielsweise eine Karte 40 gemäß Fig. 4, wird mit dem Gesicht nach unten eingelegt und in Richtung
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eines Pfeiles 54 zu einer optischen Lesestation 55 und einer magnetischen Lesestation 56 und dann vorbeigeführt. Jede Station weist entsprechende Sensoren zur Ablösung der sichtbaren magnetischen Aufzeichnung der benachbarten Aufzeichnung 41 der Karte auf. Ist das 7x5-Format verwendet, so können fünf Sensoren an jeder Station verwendet werden, um Bedingungen der fünf Elemente in einer Spalte zu einer Zeit während des Vorbeitransports der Aufzeichnung 4 1 auf der Karte 4 feststellen (natürlich kann auch eine nicht gezeigte Lichtquelle vorgesehen sein, die für die optischen Sensoren erforderlich ist.) Elektrische Signale von den Sensoren gelangen in eine Vergleichs- und Anzeigeeinrichtung 57, die die magnetisch aufgezeichnete Informationibei 58 und bei 59 Übereinstimmung (einen Haken) oder eine fehlende Übereinstimmung (ein Kreuz) der Sicht- und der magnetischen Aufzeichnung anzeigt. Die Karte wird nach dem Lesen ausgestoßen.
Passende elektronische Schaltungen zum Aufnehmen, Speichern und Vergleichen der Signale von den Sensoren und zur Anzeige des Ergebnisses sind allgemein bekannt und werden hier nicht näher beschrieben.
Das oben beschriebene Aufzeichnungsmedium, das in Fig. 3 dargestellt ist, weist eine Schicht 11 aus magnetischem Material auf, die als Ganzes zur Aufzeichnung der Information verwendbar ist. Das Medium kann auch eine Schicht in zwei oder mehreren Seite-an-Seite angeordneten Teilen aufweisen, jeweils in unterschiedlicher magnetischer Form. Die Teile können selektiv zur Aufzeichnung von Information in Form eines zweifarbigen Schreibmaschinenbandes verwendet werden, die Unterschiede würden jedoch
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vorzugsweise für das unbewaffnete Auge unsichtbar sein. Z.B. würde ein Teil anisotrope Partikel aufweisen, die in Längsrichtung des Mediums ausgerichtet sind,und ein anderes Teil solche Partikel, die quer zum Medium ausgerichtet sind. Die unterschiedlichen Ausrichtungen würden durch eine passende Leseeinrichtung feststellbar sein, wodurch eine Echtheitsprüfung möglich ist.In ähnlicher Weise kann als Qualle für die Zeichen ein Medium einer Schicht von magnetisierbarer Material verwendet werden, das insgesamt ein Muster einer magnetischen Eigenschaft des Materials aufweist, s. z.B. die GB-PS 1 331 604, und die Zeichen können auf Anwesenheit des Musters geprüft werden.
Andere magnetische Materialien können aufgebaut werden, um eine leichte saubere Herauslösung in einer gewünschten Form zu ermöglichen, z.B. Alphaeisenoxid oder mit Kobalt dotiertes Eisenoxid wie auch dünne Metallfilme. Das Herauslösen von Formen aus einer Quelle von Material mit einem magnetischen Muster ermöglicht eine Prüfung gegenüber dem zurückgebliebenen Material, was bei gedruckten Mustern nicht möglich ist, wie z.B. in der US-PS 3 998 160.
Fig. 7 zeigt die Herstellung eines Sicherheitsdokuments und eines zugehörigen Prüfdokuments.
Eine Rolle 71 eines Kunststoffbandes 711, beschichtet mit einer Schicht 714 eines anisotropen magnetisierbaren Materials, z.B. stäbchenförmigem Gammaeisenoxid, das ein bleibendes Strukturmuster einer magnetischen Eigenschaft, z.B. Remanenz, hat, wird in passender Weise vorbereitet, wie z.B. in der GB-PS 1 331 beschrieben. Das Muster stellt eine Information dar, z.B. über den
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Ursprung des beschichteten Bandes, und liefert außerdem eine Taktimpulsquelle. In typischer Weise ist das Muster ein Balkenkode (z.B. in der Form F/2F) quer über die Breite des beschichteten Bandes. Das Band 711 von der Rolle 71 wird durch Stationen 72 und 74 zu einem Aufnahmepunkt 715 mit der Schicht 714 auf der Unterseite hindurchgeführt. Auf diesem Wege werden alphanumerische Formen von der Schicht auf einen Träger 731 übertragen, und das verbleibende Material 712 der Schicht wird auf einen Träger 75 übertragen, um so ein Sicherheitsdokument zu schaffen, das die Information trägt. In der Station 72 stellt die Type 721 die Information dar, die auf dem fertigen Dokument vorhanden sein soll, z.B. "JOHN DOE". Die Type 721 ist an einer heizbaren Halteplatte 722 befestigt, die mit einer Pia ;te 723 zusammenwirkt. Ein Träger, beispielsweise eine Kunststoffkarte aus einem PVA/PVC-Kopolymer, aus einem Stapel 73 wird auf eine Platte 723 plaziert, und die erhitzte Type wird nach unten auf den Streifen 711 gepreßt, so daß das Material der Schicht 714 auf den Träger auf der Platte in Form der Type übertragen wird. Ein Träger 731 trägt dann nach Entfernung von der Platte die Worte "JOHN DOE" in dem Material der Schicht in bezug zu dem Träger als Hintergrund. Dies stellt ein Prüfdokument dar.
Das Band 711, das das restliche Material 712 trägt, wird in die Station 740 bewegt, wo eine weitere heizbare Platte 742 mit einer flachen Oberfläche 741 vorgesehen ist, die mit einer Platte 4 zusammenwirkt. Träger für das Dokument, z.B. eine Karte aus PVC/PVA-Kunststoffkopolymer, werden aus einem Stapel 75 wiederum auf Platte 743 plaziert, und der Teil 712 der Schicht 714 wird
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auf einen individuellen Träger durch Heißverschweißung in bekannter Weise aufgebracht. Der Träger plus Material 751 zeigen dann die Information, JOHN DOE, als Oberfläche des Trägers, die durch Ausnehmungen in der Schicht des Materials mit dem Sicherheitsmerkmal hindurchblickt, z.B. das Muster der Balken des Balkenkodes. Das magnetisierbare Material hat so das Aussehen einer Schablone.
Das Band 711 mit dem verbleibendem Material 713 wird bei 715 aufgenommen. Gegebenenfalls kann eine weitere Station, nicht dargestellt, verwendet werden, um ein Lichtbild 752 und eine durchsichtige Deckschicht 753 über Träger und Information 751 aufzulaminieren, so daß sich ein vollständiges Dokument 754 ergibt, das in Fig. 7 dargestellt ist.
Bei einer Anordnung zur Einzelherstellung, z.B. einer oder zwei Karten zur gleichen Zeit, würden die Stationen 72 und 74 handbetrieben und,gesteuert von einem Taktgeber 725, elektrisch beheizt sein. Die Type 721 würde von Hand in eine Aufnahme (nicht dargestellt) eingebracht werden. Ein Druck von einigen 15 kg für ein paar (2-3) Sekunden ist zur Materialübertragung erforderlich. Zur Massenfertigung kann eine automatische Einrichtung verwendet werden, die z.B. lochbandgesteuert ist und automatisch die Dokumententeile vorbereitet und zusammenfügt. Die oben beschriebenen Techniken sind hierfür geeignet.
Bei Benutzung des Dokuments kann die Information durch geeignete optische und/oder magnetische Leseköpfe gelesen werden, während die Anwesenheit des Musters dadurch geprüft wird, daß die Schicht des Materials magnetisiert und auf Remanenzänderungen abgesucht wird. Das Muster wird gegebenenfalls ebenfalls zur weite-
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ren Prüfung der Echtheit gelesen. Eine Prüfungseinrichtung wie die, die in Verbindung mit Fig. 5 beschrieben ist, kann nach entsprechender Anpassung hierzu verwendet werden. Bei einer Anwendungsform ist das Sicherheitsdokument ein Paß und der Träger eine Kunststoffkarte von 10 χ 12 cm. Fig. 8 zeigt einen solchen Paß und Stufen seiner Herstellung.
Das zunächst gelöste Material 81 befindet sich auf einem Kunststoffträger 82 und bildet ein Prüfdokument, das erforderlichenfalls in dem Ausgabeamt aufbewahrt warden kann. Das Band 83 wird, wobei Teile entfernt sind, an die Paßkarte 84 bei 85 angebracht. Ein Lichtbild 86, gedruckte Einzelheiten 87 und eine Unterschrift 88 werden ebenfalls hinzugefügt, und das Ganze wird mit einem durchsichtigen Kunststoffilm überlaminiert. Bei Vorzeigen wird die Paßkarte magnetisiert und auf die Sicherheitsmerkmale hin geprüft.
Eine vollständige Prüfung durch Vergleich mit dem Prüfaufzeichnungsdokument ist ebenfalls möglich.
Zusätzlich zu dem Muster kann die Schicht weitere Einzelheiten enthalten, z.B. Spuren von bleibend aufgezeichneter Information und sogar einen sichtbar geschriebenen Hintergrund. Der Träger kann mit einer passenden Farbe bedruckt werden, um den Kontrast des Trägers zu verbessern, der durch die Schicht hindurch sichtbar ist.
Die zuvor beschriebenen Techniken sind zur Einzel- oder Serienproduktion vor. Sicherheitsdokumenten geeignet, ohne daß von den Bedienungspersonen eine größere Erfahrung gefordert wird, wobei die Sicherheit dadurch hergestellt ist, daß die Zuführung und
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Verwendung des magnetisch aufgebrachten Materials garantiert ist. Die hergestellten Dokumente haben den weiteren Vorteil, daß die sicher aufgezeichnete Information mit dem Auge ablesbar ist. Werden die Dokumente geändert, selbst unter Verwendung passend gefärbten Materials, ist es nicht möglich, das Remanenzmuster oder das Sicherheitsmerkmal in Übereinstimmung zu bringen, so daß eine Fälschung relativ leicht feststellbar ist. Die beschriebenen Techniken liefern ein Sicherheitsmedium und ein Betriebssystem, das gegenüber Fälschungen sicher ist und das für die Herstellung von individuellen Sicherheitseinrichtungen geeignet ist, bei denen die individuelle Information einen weiten Inhaltsbereich haben kann und leicht anbringbar ist. Gewünschtenfalls kann die Sicherheitseinrichtung, z.B. eine Karte, zum Zwecke des Schutzes gekapselt werden. Das Sicherheitsmaterial kann über einen Teil des Lichtbildes erstreckt werden, um so einen Schutz gegen Anbringung eines anderen Lichtbildes zu bilden.
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Claims (23)

Patentansprüche :
1. Sicherheitsdokument, gekennzeichnet durch einen Träger und einen fest angeordneten Körper von Sicherheitsmaterial, der darin ein feststellbares Muster einer magnetischen Eigenschaft aufweist und der an dem Träger als Ganzes oder in getrennten Teilen befestigt ist, so daß er eino Form hat, die in magnetisch feststellbarer oder sichtbarer Form eine Information darstellt.
2. Sicherheitsdokument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die Information darstellende Form sichtbar und wenigstens eine von alphanumerischen Zeichenformen oder anderen grafischen Formen ist.
3. Sicherheitsdokument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß eine Form durch die Gestalt wenigstens eines gesonderten Sicherheitsmaterialteils gegenüber dem Träger definiert ist.
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4. Sicherheitsdokument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Form von dem Sicherheitsmaterial wenigstens rund um eine Ausnehmung darin definiert ist, die sich in dem Träger befindet.
5. Sicherheitsdokument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmaterial eine Schicht aus anisotropem,magnetisch isolierendem Material ist, in dem sich fest ein feststellbares Muster der anisotropen Eigenschaft des Materials befindet.
6. Sicherheitsdokumentensystem unter Verwendung eines Sicherheitsdokuments gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch ein Prüfdokument, das einen Körper aus Sicherheitsmaterial trägt, das zu der Form des Körpers paßt, der an dem Sicherheitsdokument befestigt ist, wobei die beiden Körper aus Sicherheitsmaterial von einer Quelle von Sicherheitsmaterial gewonnen sind und so ein gemeinsames Sicherheitsmerkmal haben.
7. Sicherheitsdokumentensystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsdokument zur Ausgabe an einen Benutzer dient und das Prüfdokument von dem Operator des Systems zu einem Vergleich mit dem ausgegebenen Dokument zurückbehalten wird, um das gemeinsame Sicherheitsmerkmal zu prüfen.
8. Verfahren zur Anbringung eines Sicherheitsmaterials an einem Träger in einer Form, die eine Sicherheitsinformation darstellt,
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dadurch gekennzeichnet,
daß eine Quelle von selektiv lösbarem Sicherheitsmaterial vorgesehen wird, das ein Sicherheitsmerkmal eines feststellbaren Musters einer magnetischen Materialeigenschaft aufweist,
daß ein Datenaufz&ichnungselement an die Sicherheitsmaterialquelle angelegt wird, um Material aus der Quelle in der Form des genannten Elements zu lösen,
daß wenigstens eine der abgelösten Materialformen und die dazu passende verbleibende Materialform in der Quelle an
einen jeweiligen Träger angeheftet, insbesondere angeklebt werden,
um so ein Sicherheitsdokument zu erzeugen, das Daten aufweist, die sicher von der Materialform auf dem Träger dargestellt sind, wobei das Material selbst das Sicherheitsmerkmal darstellt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die gelöste Form an einen Prüfdokumententräger angeheft, insbesondere angeklebt und das restliche Material an einen Sicherheitsdokumententräger angeheftet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß Wärme bei Anbringung des Datenaufzeichnungselements zugeführt wird, um Material aus der Quelle zu lösen.
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11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Wärme von dem Datenaufzeichnungselement zugeführt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Anheften der Form durch Heißverschweißung erfolgt.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenaufzeichnungselement eine magnetische Aufzeichnung hergestellt wird, wenn das Material aus der Quelle gelöst wird.
14.Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekenn ze ichne t, daß die Quelle eine Schicht von magnetisierbarem Material ist, in dem sich magnetische anisotrope Partikel in einem ausgehärteten Binder auf einem Träger befinden, wobei die Achse leichtester Magnetisierbarkeit der Partikel in ausgewählten Bezirken der Schicht in bestimmten ausgewählten Richtungen ausgerichtet sind, wobei die ausgelegten Richtungen ein Remanenzanderungsmustermuster bilden, das das Sicherheitsmerkmal darstellt.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Datenaufzeichnungselementenforraen vorgesehen werden, die eine Gruppe von unterschiedlicher Gestalt darstellen, wobei die Gruppe wenigstens eines von
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alphanumerischen Zeichen, beliebigen Datenformen, Zeichenformen und grafischen Formen aufweist.
16. Sicherheitsdokument, gekennzeichnet durch eine Schicht von magnetisierbarer!! Material, in dem sich ein Sicherheitsmerkmal befindet, wobei die Schicht von magnetisierbarem Material wenigstens eine Ausnehmung von alphanumerischer Zeichenform aufweist, die die sicher auf dem Dokument aufgezeichnete Information darstellt, wobei das Sicherheitsmerkmal in der
als
magnetisierbaren Materialschicht/ein feststellöares Muster einer fest in der Schicht vorgesehenen Eigenschaft eines magnetisierbaren Materials enthalten ist, wobei die Zeichenformen sowohl sichtbar als auch magnetisch feststellbar zum Zwecke der Prüfung gegenüber Änderung der Information ist.
17. Sicherheitsdokument nach Anspruch l6, gekennzeichnet durch eine weitere sichtbare Informationsaufzeichnung der sicher aufgezeichneten Information.
18. Aufzeichnungseinrichtung für ein Sicherheitsdokument, gekennzeichnet durch Mittel zum Transport eines Trägermaterials und einer Sicherheitsmaterialquelle durch die Einrichtung zu einer Aufzeichnungsstation, durch Mittel zur Anlegung einer unterschiedlichen Form an die Sicherheitsmaterialquelle an dieser Station, durch Mittel zur Erwärmung der Quelle in dem Bereich der Form und zum losen Übertragen und Anbringen von Material von der Quelle an dem Träger in der Form, und durch Mittel zum
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Transport des Trägers und der angebrachten Materialform aus der Station heraus.
19. Aufzeichnungseinrichtung nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch Mittel zur Anbringung von Material an dem Träger, das Ausnehmungen aufweist, die die unterschiedliche Form haben, die die Information darstellen.
20. Prüfeinrichtung für ein Sicherheitsdokument zum Lesen eines Aufzeichnungsmediums, das eine zugeordnete sichtbare und magnetische Aufzeichnung trägt, die ein Sicherheitsmerkmal eines magnetisierbaren Materials aufweist, dadurch gekennzeich net, daß die Einrichtung aufweist Mittel zur Feststellung von Formen des magnetisierbaren Materials und zur Anzeige der Gestalt der Form, durch Mittel zur Feststellung der sichtbaren Formen und zur Anzeige der Gestalt der Formen und durch Mittel zum Vergleich der angezeigten Formen und zur Anzeige des Ergebnisses des Vergleichs sowie durch Mittel zur Feststellung der Anwesenheit oder Abwesenheit des Sicherheitsmerkmals in dem magnetisierbaren Material.
21. Sicherheitsdokumentensystem, gekennzeichnet durch wenigstens eine Prüfeinrichtung gemäß Anspruch 20 und durch ein Sicherheitsdokument, in dem die sichtbaren Formen Ausnehmungen in einer Schicht von magnetisierbarer!! Material sind, in dem sich ein festes Muster der magnetischen Anisotropie des Material befindet.
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22. Sicherheitsdokument eines Passes oder Ausweises gemäß Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß der Körper aus Sicherheitsmaterial Ausnehmungen darin aufweist, deren Form in alphanumerischer oder grafischer Form den Namen oder andere Einzelheiten der Person darstellen, für die der Paß oder der Ausweis gilt, wobei das feststellbare Muster in dem Sicherheitsmaterial rund um die Ausnehmungen ein Muster der Anisotropie des magiietisierbaren Materials ist, während das Dokument ebenfalls geschriebene Informationen von Einzelheiten der Person enthält.
23. Paß oder Ausweiskarte gemäß Anspruch 22, gekennzeichnet durch ein Bild der Person, das zum Teil durch den Körper des Sicherheitsmaterials überdeckt ist, um so einen Schutz vor einem Austausch des Fotos zu bilden.
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