DE2749946A1 - Kniehebel-abgabeverschluss - Google Patents

Kniehebel-abgabeverschluss

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DE2749946A1
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DE19772749946
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Robert E Hazard
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Silgan Dispensing Systems Slatersville LLC
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Silgan Dispensing Systems Slatersville LLC
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/06Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages
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    • B65D47/0804Closures with discharging devices other than pumps with pouring spouts or tubes; with discharge nozzles or passages having articulated or hinged closures integrally formed with the base element provided with the spout or discharge passage
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    • B65D2251/10Details of hinged closures
    • B65D2251/1091Closures made integrally with the base element at a point remote from the hinge

Description

Polytop Corporation
Slatersville, Rhode Island 02876 / USA
KNIEHEBEL-ABGABEVERSCHLÜSSE
Die Erfindung betrifft neue und verbesserte Kniehebel-Abgabeverschlüsse .
In zunehmendem Maße ist der Ausdruck "Abgabeverschluß" zur Bezeichnung von Verschlüssen verwendet worden, die dazu bestimmt und geeignet sind, mehr oder weniger dauerhaft an einem Behälter angebracht oder einteilig mit diesem ausgebildet zu sein und die von einem bewegbaren Organ Gebrauch machen, das zwischen einer Öffnungsstellung, in der eine durch den Verschluß hindurchgeführte Öffnung offen ist, und einer Schließstellung, in der die Öffnung verschlossen ist, bewegt werden kann. Der Ausdruck "Abgabeverschluß"
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wird wohl am häufigsten In Zusammenhang mit Verschlüssen verwendet, die zur Anordnung an Flaschen oder ähnlichen Behältern bestimmt und geeignet sind und die von einer Tülle Gebrauch machen, die zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung, in der die Tülle mit der durch den Verschluß hindurch geführten öffnung fluchtet, vorgesehen werden kann.
Dieser Ausdruck wird jedoch ganz allgemein zur Bezeichnung von Verschlüssen verwendet, bei denen ein Deckel derart verdrehbar angeordnet ist, daß dieser zwischen einer Öffnungsund einer Schließstellung wie angegeben bewegt werden kann.
Diesen beiden Verschlußarten kommt ein erheblicher kommerzieller und Gebrauchswert zu. Gegenwärtig werden diese Verschlüsse am häufigsten aus einem Polyolefin, wie beispielsweise einem Polyäthylen oder Polypropylen geringer oder hoher Dichte, im Wege üblicher Spritzformtechniken hergestellt. Diese Verschlüsse machen normalerweise einen Zusammenbau erforderlich, nachdem ihre Einzelteile im Hege dieser Techniken hergestellt worden sind.
Es ist bekannt, den Zusammenbau eines Abgabeverschlusses dadurch zu erleichtern, daß die Einzelteile eines solchen Verschlusses derart hergestellt werden, daß sie entweder mittels eines flexiblen Streifens oder mittels eines gelenkartigen Abschnitts einteilig miteinander verbunden sind. Ein solcher Streifen oder gelenkartiger Abschnitt verbindet die Einzelteile eines solchen Verschlusses bewegbar oder verschwenkbar in einer solchen Weise miteinander, daß die Einzelteile nicht voneinander gelöst werden können bzw. einzeln verloren gehen
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können. Bei einer geeigneten Gestaltung eines solchen Streifens oder Abschnitts kann dieser mehr oder weniger als ein Führungs- oder Ausrichtungsgebilde dienen, um das Zusammenfügen der Verschlußteile zu einer endgültigen arbeitsbereiten Zusammenstellung zu erleichtern. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Herstellung erstrebenswert.
Im Laufe der Entwicklung von Abgabeverschlüssen ist vorgesehen worden, daß einteilige Abgabeverschlüsse, die von mittels eines Streifen- oder gelenkartigen Gebildes miteinander verbundenen Verschlußteilen Gebrauch machen, so abgeändert werden können, daß sie von einer sog. Kniehebel-Wirkung Gebrauch machen. Der Ausdruck "Kniehebel" ist ein nur schwer zu definierender mechanischer Ausdruck, der die Verwendung einer ersten Kraft zur Vorspannung eines Organs in einer von zwei unterschiedlichen Stellungen in einer solchen Weise kennzeichnet, daß eine weitere Kraft zur Bewegung des Organs zwischen diesen beiden Stellungen erforderlich ist. Häufig stammt die erste Kraft von einer Feder oder einem Federmittel und wird die zweite Kraft zur Einwirkung gebracht, um die Feder bei der Bewegung des Organs zwischen diesen Stellungen zu verlängern.
Diese Kniehebel-Wirkungen, die bei bekannten einteiligen Abgabeverschlüssen vorgesehen worden sind, beruhen in erster Linie auf der Verwendung eines mit einem solchen Verschluß einteilig ausgeführten Teils als Zugorgan oder Feder, das bzw. die einen Zug ausübt, um die Hauptteile eines solchen Verschlusses entweder in der Schließ- oder der Öffnungsstellung zu halten. So sind beispielsweise bei älteren Abgabeverschlüssen, die von etwas, das als Kniehebel-Wirkung bezeichnet werden
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kann, Gebrauch machen, zwischen einer Kappe, die an einem Behälter anzubringen ist und einem schwenkbeweglich an der Kappe angeordneten Deckel ein oder mehrere federartige Abschnitte aus einem polymeren Material vorgesehen worden, die sich in einer solchen Heise zwischen der Kappe und dem Deckel erstrecken, daß sie bestrebt sind, den Deckel entweder in der öffnungs- oder der Schließstellung zu halten, und auch in einer solchen Weise, daß die federartigen Abschnitte gestreckt oder unter Spannung gesetzt werden müssen, um den Deckel zwischen den beiden Stellungen zu bewegen.
Ohne jede Frage sind solche Abgabeverschlüsse, die von einer Kniehebel-Wirkung Gebrauch machen, von Nutzen. Sie werden jedoch aus kommerzieller Sicht wegen der Art und Weise ihres Aufbaus für nicht erstrebenswert gehalten. Zur Erzielung zufriedenstellender Arbeits- bzw. Betriebseigenschaften ist es bei einem solchen Verschluß, der einfach (und preiswert) im Wege der Spritzformtechniken herstellbar ist, erforderlich gewesen, ein Kniehebel- oder Federorgan in einer solchen Weise zu verwenden, daß ein Organ bestrebt ist, nach außen aus einem einteiligen Verschluß vorzustehen, wenn der Verschluß selbst entweder die Schließ- oder die Öffnungskonfiguration einnimmt oder wenn sich der Verschlußdeckel in den beiden entsprechenden Stellungen befindet. Aus kommerziellen Gründen ist es nicht erstrebenswert, einen Abgabeverschluß vorzusehen, der über irgendwelche Teile verfügt, die bei geschlossenem Verschluß erheblich vom Verschluß aus vorstehen.
Der Grund hierfür ist darin zu sehen, daß vorstehende Teile während der Handhabung und/oder der Verkappung, d. h. des Anbringens der Kappen bzw. Verschlüsse, beschädigt' werden können. So wird es für verhältnismäßig unpraktisch und/oder
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schwierig gehalten, Abgabeverschlüsse mit vorstehenden Teilen an Behältern unter Verwendung vieler bekannter Verkappungseinrichtungen anzubringen. Desweiteren sind Teile wie ein Kniehebelorgan oder eine Feder nicht erstrebenswert, die vom Äußeren des Verschlusses aus vorstehen, wenn der Verschluß in Benutzung steht und die Öffnungsstellung einnimmt. Immer, wenn solche Teile vom Verschluß aus vorstehen - sogar dann, wenn der Verschluß geöffnet ist - besteht die Gefahr einer Beschädigung solcher Teile und/oder Beeinträchtigung der Benutzung des Verschlusses in einem geringen Ausmaß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, neue und verbesserte Kniehebel-Abgabeverschlüsse zu schaffen. Insbesondere liegt der Erfindung aber auch die Aufgabe zugrunde Abgabeverschlüsse der angegebenen Art zu schaffen, die die verschiedenen vorstehend angegebenen Beschränkungen und Nachteile der bekannten Verschlüsse überwinden. Desweiteren besteht die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe aber auch darin, Abgabeverschlüsse wie angegeben zu schaffen, die in einer solchen Art und Weise hergestellt werden können, daß keine Teile dieser Verschlüsse vom Äußeren derselben aus erheblich vorstehen, wenn diese Verschlüsse entweder die öffnungs- oder die Schließstellung einnehmen. Ferner sollen Abgabeverschlüsse wie angegeben geschaffen werden, die einfach und zweckmäßig bei minimalen Schwierigkeiten unter Verwendung herkömmlicher Spritzformtechniken hergestellt werden können, die einfach und zweckmäßig zu einer Arbeite- bzw. Betriebskonfiguration ohne herebliche Schwierigkeiten oder Kosten zusammengesetzt werden können, die einfach und zweckmäßig während einer längeren Zeitspanne benutzt werden können und die während dieser Benutzung zufriedenstellend arbeiten.
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Dies wird erflndungsgemäB erreicht mittels eines Abgabeverschlusses bestehend aus einem ersten Verschlußteil mit einer durch dieses hindurchgeführten öffnung, aus einem zweiten Verschlußteil, das derart an dem ersten Verschlußteil schwenkbeweglich angeordnet ist, daß es um eine Schwenkachse herum zwischen einer Schließstellung, in der das zweite Verschlußteil die Öffnung verschließt, so daß kein Material durch diese hindurchtreten kann und einer Öffnungsstellung verdrehbar ist, in der die öffnung freigegeben ist, so daß Material durch diese hindurchtreten kann, und aus einem das erste und das zweite Verschluß teil verbindenden Federmittel, das das zweite Verschlußteil in einer der beiden Stellungen festhält, wobei das Federmittel in einer Feder mit Enden besteht, deren eines schwenkbeweglich an dem ersten Verschlußteil und deren anderes schwenkbeweglich an dem zweiten Verschlußteil angeschlossen ist, die Feder an dem ersten und dem zweiten Verschlußteil an solchen Stellen angeschlossen ist, die derartige Abstände voneinander einhalten, daß das an dem zweiten Verschlußteil angeschlossene Ende der Feder in Richtung auf das erste Verschlußteil verschwenkbar ist, wenn das zweite Verschlußteil aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung verschwenkt wird, das erste und das zweite Verschlußteil so dimensioniert sind, daß sich die der Feder benachbarten Bereiche dieser Teile der Bewegung des zweiten Verschlußteils und der Feder anpassen können, wenn das zweite Verschlußteil zwischen den beiden Stellungen verschwenkt wird, so daß der Abstand zwischen den Enden der Feder verkleinert wird, um die Feder zusammenzudrücken, wenn das zweite Verschlußteil zwischen den beiden Stellungen verschwenkt wird und das erste und das zweite Verschlußteil und die Feder einstückig miteinander ausgeführt und aus einem polymeren Material mit nachgiebigen, flexiblen Eigenschaften hergestellt sind.
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Zwar ist aus der vorstehenden Zusammenfassung bereits eine große Information hinsichtlich der Art des unter den Rahmen der Erfindung fallenden Gebildes zu entnehmen; jedoch umreißt diese Zusammenfassung wegen ihrer Länge viele Aspekte und Merkmale der Erfindung noch nicht besonders wirkungsvoll. Aus diesem Grunde werden die "Kniehebel"-Abgabeverschlüsse, die unter den Rahir.en der vorliegenden Erfindung fallen, im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung weiter ins einzelne gehend erläutert; in der Zeichnung zeigt:
Figur 1
eine perspektivische Ansicht einer gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses,
Figur 2
eine teilweise geschnitten dargestellte Vorderansicht in vergrößertem Maßstab,
Figur 3
einen Querschnitt längs der Linie 3-3 der Figur 2, wobei die Teile so dargestellt sind, wie sie hergestellt werden, also vor ihrer Anordnung in zusammengefügter oder Arbeitsstellung, und
Figur 4, 5, 6
teilweise Querschnitte entsprechend der Figur 3 zur Darstellung verschiedener Stellungen eines bei dem in den vorausgehenden Figuren dargestellten Verschlusses verwendeten Deckels und einer mit diesem Deckel in Verbindung stehenden Feder.
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Der in der Zeichnung dargestellte besondere Abgabeverschluß ist so gestaltet und hergestellt, daß er bestimmte Arbeitskonzepte oder -prinzipien verkörpert, wie diese in den Ansprüchen enthalten sind. Es ist jedoch selbstverständlich, daß andere etwas unterschiedlich aussehende und etwas unterschiedlich hergestellte Verschlüsse unter Berücksichtigung der Erfahrungen eines Fachmanns vorgesehen werden können, die von denselben Konzepten oder Prinzipien Gebrauch machen.
In der Zeichnung ist ein "Kniehebel"-Abgabeverschluß 10 dargestellt, der als einstückige Einheit im Wege bekannter herkömmlicher Spritzformtechniken aus einem Polyolefin, wie beispielsweise einem Polypropylen und/oder einem anderen verwandten Polymer hergestellt ist, das mit Polypropylen in dem Sinne verwandt ist, daß es ähnliche und/oder vergleichbare physikalische Eigenschaften besitzt. Jedes bei der Herstellung eines Verschlusses verwendete Polymer sollte etwas flexibel und etwas nachgiebig sein, um so die bei diesem besonderen Verschluß 10 vorgesehene Arbeitsweise zu ermöglichen.
Wenn bzw. da der Verschluß 10 durch solche Spritzformtechniken hergestellt wird, sind die verschiedenen Teile dieses Verschlusses 10 noch nicht Zusammengesetzt", obwohl sie miteinander in der Weise gemäß Figur 3 in Verbindung stehen. Nach seiner Herstellung besteht der Verschluß 10 aus einem ersten Teil oder einer Kappe 12, das bzw. die mit einem Deckel 14 unter Verwendung einer kleinen« normalerweise im wesentlichen flachen, plattenförmigen Feder^nd unter Verwendung von einstückigen, flexiblen, linienförmigen Abschnitten 18 in Verbindung steht, die an den (nicht mit einem besonderen Bezugszeichen versehenen) Enden der Feder 16 angeordnet sind. Diese Abschnitte 18 dienen als Gelenke oder Schwenkbereiche während
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der Benutzung des Verschlusses 10.
Die Kappe 12 ist so geformt, daß sie über einen im wesentlichen zylindrischen Mantel 20 mit Innengewinde 22 verfügt/ das zur Befestigung des Verschlusses 10 an einem (nicht dargestellten) Behälter dient. Selbstverständlich können verschiedene andere bekannte äquivalente Mittel zur Anordnung vorgesehen werden. Der Mantel 20 ist mittels eines Oberteils 24 abgedeckt, das seinerseits ein einstückig ausgeführtes Dichtorgan 26 trägt, das zur Anlage an einem (nicht dargestellten) Behälter geeignet und bestimmt ist, um:so mit diesem eine Dichtung zu bilden. Selbstverständlich können auch verschiedene andere bekannte äquivalente Abdichtungen anstelle des Dichtorgans 26 vorgesehen werden. Das Oberteil 24 ist mit nach oben vorstehenden einander gegenüberliegenden parallelen Wänden 28 ausgestattet, die über das Oberteil 24 selbst miteinander in Verbindung stehen, um dabei eine Form zu schaffen, die in ihrem Aussehen einer (nicht mit einem besonderen Bezugszeichen versehenen) flachen Nut mit unten liegendem Boden entspricht.
Am Oberteil 24 ist ein kleiner Ansatz 30 angeformt, der sich im wesentlichen zwischen den beiden Wänden 28 nach oben erstreckt. Dieser Ansatz 30 ist mit einer oben liegenden Wand 32 ausgestattet, die ihrerseits eine zentral angeordnete Abgabeöffnung 34 aufweist. Es ist zu beachten, daß diese Wand 32 etwas verjüngt bzw. eingezogen ist, damit irgendeine (nicht dargestellte) Flüssigkeit, die auf die Wand 32 gelangen kann, leichter in die öffnung 34 zurückfließen kann.
Die Wände 28 sind mit Lageröffnungen 36 ausgestattet, die
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zur Aufnahme von Zapfen 38 am Deckel 14 derart dienen, daß dieser Deckel 14 an der Kappe 12 in einer solchen Weise drehbar angeordnet ist, daß er zwischen einer Öffnungsstellung gemäß Figur 4 und einer Schließstellung gemäß Figur 6 verschwenkt bzw. verdreht werden kann. Gegenwärtig wird die Verwendung von Zapfen 38, die im wesentlichen eine konische Gestalt besitzen, und von Lageröffnungen 36 einer entsprechenden Gestaltung jedoch mit einem Spitzenwinkel größer als der Spitzenwinkel der Zapfen 38 bevorzugt. Dies dient der Ausbildung vergleichsweise geringer Reibungseigenschaften zur Erleichterung der Verdrehung bzw. Verschwenkung des Deckels 14 relativ zur Kappe 12.
Zur Erleichterung des Zusammenbaus der Zapfen 38 mit den Lageröffnungen 36 wird es bevorzugt, in den Wänden 28 oberhalb der Lageröffnungen 36 eingezogene Aussparungen bzw. kegelförmige Einkerbungen 40 vorzusehen, die eine vorübergehende Deformierung der Wände 28 ermöglichen bzw. erleichtern, um die Wände 28 auf diese Weise auseinander bewegen zu können, wenn die Zapfen 38 nach unten in die Aussparungen 40 eingedrückt werden, um so die Zapfen 38 durch "einschnappen" oder "einrasten" in den Lageröffnungen 36 anzuordnen. Sofern dies gewünscht wird, können verschiedene andere Einschnapp- oder Einrastlagerungen und Zapfen an dem Deckel 14 und der Kappe vorgesehen werden, um den Deckel 14 an der Kappe 12 drehbar anzuordnen.
Es ist zu beachten, daß die Lageröffnungen 36 so angeordnet sind, daß die Drehachse des Deckels 14 parallel zu den beiden Abschnitten 18 verläuft. Es ist desweiteren zu beachten, daß die Länge der Abschnitte 18 geringfügig kürzer als der Abstand
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zwischen den Wänden 28 und als der Deckel 14 ist. Die Feder 16 besitzt eine solche Breite, daß dann, wenn die Zapfen 38 in den öffnungen 36 angeordnet sind, der Deckel 14 und die Feder 16 zwischen den Wänden 28 eingepaßt sitzen. Bei dieser Art der Gestaltung kann der Verschluß 10 aus einer der Herstellung entsprechenden nicht zusammengefügten Konfiguration gemäß Figur 3 zusammengefügt werden, und zwar durch ausschließliches Umfalten des Deckels 14 und der Feder 16 um die Abschnitte 18 in eine Stellung, in der die Zapfen in der Nähe der Aussparungen 40 liegen, und durch anschließendes Herunterdrücken des Deckels 14 derart, daß die Zapfen 38 in den öffnungen 36 einschnappen oder einrasten. Während dieses Zusammenbaus falten sich die Abschnitte 18 und die Feder 16, um so als Führungen oder Mittel zur Anordnung zu wirken, wodurch der Deckel 14 mit seinen Zapfen 38 an und innerhalb der Aussparungen 40 in vereinfachter Weise angeordnet wird.
Bei einer Gestaltung und Herstellung der Abschnitte 18 und der Feder 16 in einer bevorzugten Weise treten diese Teile im wesentlichen als ein glattes Äußeres in Erscheinung, das die Wände 28 in dem zusammengesetzten Zustand miteinander verbindet. Darüberhinaus tritt im zusammengesetzten und geschlossenen Zustand der Deckel 14 in bevorzugter Weise im wesentlichen als eine (nicht mit einem besonderen Bezugszeichen versehene) obere Wand in Erscheinung, die die Wände 28 miteinander verbindet. In diesem zusammengebauten Zustand ist bei geschlossenem Deckel 14 dieser zwischen den Wänden 28 in einer solchen Stellung angeordnet, da8 der einzig praktische Weg zur Erreichung eines Zugangs zu dem Deckel 14 zwecks Verdrehung desselben aus der Schließstellung heraus darin besteht,
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eine Lippe 42 an dem Deckel 14 zu erfassen, die im allgemeinen oberhalb einer kerbenartigen Vertiefung 44 in dem Mantel 2O angeordnet ist. In der Schließstellung des Deckels 14 greift ein flaschenkorkenartiger, hohler Dichtungsansatz in die öffnung 34 ein, um das Innere derselben zu berühren und dabei mit der öffnung eine Dichtung zu bilden.
Wenn der Verschluß 10 einmal in der angegebenen Weise zusammengefügt bzw. zusammengesetzt ist, ist die Benutzung dieses Verschlusses 10 im wesentlichen verhältnismäßig einfach. Die Lippe 42 kann erfaßt werden, um den Deckel 14 durch eine mittlere Stellung hindurch gemäß Figur 5 in die Öffnungsstellung gemäß Figur 6 zu verdrehen. Wenn dies geschieht, bewegen sich die Abschnitte 18 infolge der Art, in der sie angeordnet sind, im allgemeinen in Richtung aufeinander, wobei sie als Schwenkgelenke oder flexible Verbindungen wirken, um die Druckkräfte aufzunehmen, die über sie auf die Feder zur Einwirkung gebracht werden. Diese Kräfte bewirken, daß die Feder 16 zusammengedrückt wird; als Folge hiervon ist die Feder 16 im allgemeinen in der Art gemäß Figur 5 zu verbiegen, um so eine Kraft auf den Deckel 14 auszuüben.
Wenn der Deckel 14 zwischen der öffnungs- und der Schließstellung gemäß Figur 4 bzw. 6 bewegt wird, wird der Deckel durch eine Stellung hindurchgeführt, die als eine überzentrische Stellung bezeichnet werden kann, wenn er hinsichtlich der Kappe 12 im wesentlichen gemäß Figur 5 angeordnet ist. Sofern der Deckel 14 freigegeben wird, wenn er sich zwischen der öffnungs- und der Schließstellung wie angegeben befindet, wirkt die Feder 16 derart, daß sie bestrebt ist, den Deckel zu verschwenken, und zwar in diejenige der beiden möglichen Stellungen, die der Stellung des Deckels 14 am nächsten liegt,
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die dieser bei seiner Freigabe einnimmt. Somit ist die Wirkung der Feder dann, wenn der Deckel 14 freigelassen wird, wenn er sich nämlich relativ nahe der Schließstellung befindet, bestrebt . ., den Deckel 14 in Richtung der Schließstellung einschnappen zu lassen, in der die öffnung 34 durch den Ansatz 46 verschlossen ist. Wenn der Deckel 14 freigegeben wird und sich dabei näher an der Öffnungsstellung als an der Schließstellung befindet, ist in entsprechender Weise die Feder 16 bestrebt, den Deckel 14 in die Öffnungsstellung zu verschwenken.
In bevorzugter Weise gelangt der Abschnitt 18, der mit dem Deckel 14 in Verbindung steht, an dem Oberteil 24 gemäß Figur 6 zur Anlage, um so als Anschlag oder Stopp für den Deckel 14 zu wirken, wenn der Deckel 14 sich in der Öffnungsstellung befindet; dabei hält die Feder 16 im allgemeinen den Deckel 14 fest, so daß er gegen das Oberteil 24 in der Öffnungstellung in einer solchen Weise zur Anlage gebracht ist, daß der Deckel 14 absichtlich erfaßt und bewegt werden muß, um ihn aus der Öffnungsstellung heraus zu bewegen. Sofern dies gewünscht wird, können andere mechanisch äquivalente Anlageanschläge oder Stoppmittel an dem Deckel 14 und der Kappe 12 vorgesehen werden, um so den Deckel 14 an einem Herausverschwenken aus der Öffnungsstellung gemäß Figur 6 zu hindern.
Bei dem Verschluß 1O sind der Deckel 14 und die Kappe so gestaltet und hergestellt, daß der Abstand zwischen den Abschnitten 18 etwa gleich ist, wenn sich der Deckel 14 einmal in der Öffnungsstellung und zum anderen in der Schließstellung befindet. Darüberhinaus besitzt die Feder 16 in bevorzugter Weise eine solche Länge zwischen den Abschnitten 1Θ,
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daß sie nicht unter einer erheblichen Zu sanunend rückung oder Spannung steht, wenn sich der Deckel 14 entweder in der öffnungs- oder der Schließstellung befindet. Infolge dessen ist die Feder 16 spannungslos bzw. unbeansprucht mit Ausnahme dann, wenn der Deckel 14 gerade zwischen den beiden Stellungen bewegt wird. Dies hat zur Folge, daß die Feder 16 keine "permanente Einstellung" als Folge dessen annimmt, daß sie während einer längeren Zeitspanne unter einem Druck oder unter einer Kraft steht. Dies wird in» Hinblick darauf für besonders bedeutungsvoll gehalten, daß es die Feder 16 in die Lage versetzt, ihre nachgiebigen Eigenschaften während der gesamten Lebensdauer des Verschlusses 10 beizubehalten.
Der Verschluß 10 wird deshalb für besonders erstrebenswert gehalten, weil er ein verhältnismäßig einfaches und preiswertes Gebilde ist, das leicht und einfach hergestellt und zusammengesetzt werden kann, und zwar zu verhältnismäßig geringen Kosten. Die Feder 16 und die Abschnitte 18 wirken tatsächlich als Führungen, um so die Bewegung des Deckels in eine ordnungsgemäße Stellung für eine leichte Zusammenfügung zu erleichtern. Der Verschluß 1O wird auch deshalb für erstrebenswert gehalten, weil alle seine Teile im wesentlichen innerhalb der Umrisse der Kappe 12 liegen, wenn der Deckel 14 sich in der Schließstellung befindet. Hierdurch wird die Gefahr einer Beschädigung während der Handhabung und des Verkappens reduziert bzw. minimalisiert.
Wenn sich der Deckel 14 in der Öffnungsstellung befindet, sind darüberhinaus die Feder 16 und die Abschnitte 18 im allgemeinen zwischen den Wänden 28 angeordnet, so dafi sie sich nicht über den übrigen Teil des Verschlusses 10 hinaus
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erstrecken. Dies wird aus ästhetischer Sicht für vorteilhaft gehalten und auch deshalb, weil hierdurch jegliche Gefahr einer Beschädigung dieser Teile bei offenem Deckel reduziert bzw. minimalisiert wird. Darüberhinaus wird der Verschluß 10 deshalb für ganz besonders erstrebenswert gehalten, weil dieser Verschluß damit auskommt, eine verhältnismäßig minimale Zahl von Teilen wie beispielsweise Gelenken oder flexiblen Abschnitten zu benutzen.
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Claims (9)

  1. DR. A. VAN DER WERTH DR. FRANZ LEDERER REINER F. MEYER
    DlPL-ING. (1934-1974) DIPL-CHEM. DIPL-ING.
    8000 MÜNCHEN 80 LUCILE-GRAHN-STRASSE
    TELEFON: (039) 472947 TELEX: 524624 LEDER D TELEGR.: LEDERERPATENT
    PATENTANSPRÜCHE
    Gftbgabeverschluß bestehend aus einem ersten Verschlußteil mit einer durch dieses hindurchgef iihrten öffnung, aus einem zweiten Verschlußteil, das derart an dem ersten Verschlußteil schwenkbeweglich angeordnet ist, daß es um eine Schwenkachse herum zwischen einer Schließstellung, in der das zweite Verschlußteil die öffnung verschließt, so daß kein Material durch diese hindurchtreten kann, und einer Öffnungsstellung verdrehbar ist, in der die öffnung freigegeben ist, so daß Material durch diese hindurchtreten kann, und aus einem das erste und das zweite Verschlußteil verbindenden Federmittel, das das zweite Verschlußteil in einer der beiden Stellungen festhält, dadurch gekennzeichnet, daß das Federmittel in einer Feder (16) mit Enden besteht, deren eines schwenkbeweglich an dem ersten Verschlußteil (12) und deren anderes
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    schwenkbeweglich an dem zweiten Verschluß Le LL (14) augeschLossen ist, daß die Feeler (16) an dein ersten und dem zweiten VerschLußteil (12, 14) an solchen Stellen angeschLossen ist, die derartige Abstände voneinander ο Inhalten, daß das an dem zweiten Verschlußte i I (14) angeschlossene Ende der Feder (16) in Richtung auf da.s erste Verschlußteil (12) verschwenkbar ist, wenn das zweite! Verschlußteil (14) aus der Schließstellung in die: öi Enungsstellung verschwenkt wird, daß das erste und das zweite Verschluß teil (12, 14) so dimensioniert sind, daß sich ti ic der Feder (16) benachbarten Bereiche dieser Teile; der lie wegutuj des zweiten Versch luß te i Iy (14) und der Feder ( I (>) anpassen können, wenn das zweite Verseil lußtei. L (14) ;cv/i sehen den beiden Stellungen verschwenkt wird, so daß der Abstand zwischen den Enden der Feder (16) verk It; inert wird, um die Feder (16) zusammenzudrücken, wenn das /.weite; Ver sch lußt c; i 1 (11) zwischen dem beiden Stellungen verschweuik t wird, und daß elas erste und das zweite Verschluß te i I (12, 14) und die Feder (16) einstückig miteinander ausgeführt und aus einem polymeren Material mit nachgiebigen, flexiblen eigenschaften hergestellt sind.
  2. 2. Abgabe:verschLuß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste unel das zweite Verschluß te i L (12, 14) so geformt sind, daß der Abstand zwischen den Enden der Feder (16) in beielen Stellungen derselbe ist unel elaß elie Feeler (16) eine sole:he Länge besitzt, dnü sie in keiner eie>r beielen Stellungen weeler unter Zusammendrückunej noch Zug steht.
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  3. 3. Abgabeverschluß nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einstückig vorgesehene flexible Abschnitte (18), die die Enden der Feder (16) schwenkbweglich an das erste und das zweite Verschlußteil (12, 14) anschließen.
  4. 4. Abgabeverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Verschlußteil (12, 14) über miteinander zusammenarbeitende Lager (36) und Zapfen (38) verfügen, die dazu bestimmt sind, das zweite Verschlußteil (14) schwenkbeweglich an dem ersten Verschlußteil (12) anzuordnen, und die durch einschnappen in gegenseitige zusammenarbeitende Berührung bringbar sind, und daß die Feder (16) Ränder des ersten und des zweiten Verschlußteils (12, 14) miteinander verbindet, die getrennt voneinander sind, wenn die Verschlußteile (12, 14) noch nicht zusammengefügt sind.
  5. 5. Abgabeverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen Abschnitte längliche linienförmige Abschnitte (18) sind, die parallel zur Drehachse des zweiten Verschlußteils (14) relativ zum ersten Verschlußteil (12) sind.
  6. 6. Abgabeverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (16) in ungespanntem Zustand eine flache, plattenförmige Gestalt besitzt.
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  7. 7. Abgabeverschluß mit einer an einem Behälter anzuordnenden Kappe, die über ein Oberteil und eine durch dieses hindurchgeführte öffnung verfügt, mit einem Deckel, mit an der Kappe und dem Deckel vorgesehenen und zusammenarbeitenden Schwenkmitteln zur schwenkbeweglichen Anordnung des Deckels an der Kappe derart, daß der Deckel um eine Schwenkachse relativ zu Kappe verschwenkbar ist, wobei der Deckel über Verschlußmittel zur Erfassung der Kappe verfügt, um so die öffnung zu verschließen, der Deckel um die Schwenkachse zwischen einer Schließstellung, in der die Verschlußmittel die öffnung verschließen, und einer Öffnungsstellung verschwenkbar ist, in der die öffnung freigegeben ist, und wobei der Abgabeverschluß desweiteren über eine Feder verfügt, die die Kappe und den Deckel miteinander verbindet, um den Deckel in einer der Stellungen festzuhalten, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder eine flache Feder (16) mit Enden ist, deren eines schwenkbeweglich an der Kappe (12) und deren anderes schwenkbeweglich an dem Deckel (14) angeschlossen ist, daß die Feder (16) an dem Deckel (14) und an der Kappe (12) auf derjenigen Seite der Schwenkachse an dem Oberteil (24) angeordnet ist, die von der öffnung (34) entfernt angeordnet ist, daß die Feder (16) an der Kappe (12) und dem Deckel (14) an Stellen angeschlossen ist, die derart.in einem Abstand voneinander angeordnet sind, daß das Ende der Feder (16),das an dem Deckel (14) angeschlossen ist, in Richtung auf die Kappe (12) verschwenkbar ist, wenn der Deckel (14) aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung verschwenkt wird, daß die Kappe (12) und der Deckel (14) so dimensioniert sind, daß sie die Bewegung der Feder (16) während der Bewegung des Deckels (14) zwischen der öffnungs- und der
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    Schließstellung aufnehmen, so daß der Abstand zwischen den Enden der Feder (16) verkleinert wird, wenn der Deckel (14) zwischen den beiden Stellungen bewegt wird, und daß die Kappe (12), der Deckel (14) und die Feder (16) einstückig miteinander ausgeführt und aus einem polymeren Material mit nachgiebigen flexiblen Eigenschaften hergestellt sind.
  8. 8. Abgabeverschluß nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einstückig ausgeführte, flexible, linienförmige Abschnitte (18) parallel zur Schwenkachse, die schwenkbeweglich die Enden der Feder (16) an die Kappe (12) und den Deckel (14) anschließen.
  9. 9. Abgabeverschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander zusammenarbeitenden Schwenkmittel in Lagern (36) und Zapfen (38) bestehen, die zum gegenseitigen einschnappen bringbar sind.
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