DE2746077C2 - - Google Patents

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DE2746077C2 DE19772746077 DE2746077A DE2746077C2 DE 2746077 C2 DE2746077 C2 DE 2746077C2 DE 19772746077 DE19772746077 DE 19772746077 DE 2746077 A DE2746077 A DE 2746077A DE 2746077 C2 DE2746077 C2 DE 2746077C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Regenerieren oder Wiederaufbereiten von Altpapier.
Altpapier stellt ein wichtiges Ausgangsmaterial für die Papierindustrie dar und insbesondere für die Herstellung von Verpackungspapieren und Verpackungskartonagen. Da der Verwendungsgrad von rückgewonnenen Fasern in Verpackungsprodukten bereits sehr hoch ist, wurden bereits andere Anwendungszwecke für Altpapier vorgeschlagen, wie die Herstellung von Druck- bzw. Schreibpapier oder sanitären Papieren (Tissues). In diesem Fall ist es von Bedeutung, über einen Ausgangspapierbrei zu verfügen, der einen ausreichenden Weißgrad besitzt. Dieser Weißgrad kann mit Hilfe von Entfärbungs- oder Bleichverfahren erreicht werden, die insbesondere eine Stufe umfassen, in der das Altpapier in einem Holländer oder einer Zerkleinerungseinrichtung zerkleinert wird. Bei dieser Behandlung werden im allgemeinen auch andere Verfahrensstufen durchlaufen (die Behandlung in der Bütte, die Entfernung von schweren und leichten Verunreinigungen, die Beseitigung vom Leim oder Klebstoff und die Entfernung der Druckfarbe durch Waschen oder durch Flotation).
So ist bereits vorgeschlagen worden, das Altpapier in Holländern zu zerkleinern, die bei erhöhten Konsistenzen des Papierbreis arbeiten. Diese Behandlung ermöglicht nur die Zerfaserung worauf die erhaltenen Breie späteren chemischen Behandlungen unterworfen werden müssen, um die Ablösung der Druckfarben zu bewirken und/oder das Bleichen sicherzustellen. Es wurde bereits vorgeschlagen, die Ablösung der Druckfarben in dem Holländer dadurch zu begünstigen, daß man gleichzeitig den Altpapieren basische Reagentien zusetzt, die die Beseitigung der Druckfarben begünstigen (FR-PS 790 280. In diesem Fall beobachtet man einen erheblichen Abbau der Fasern unter der gleichzeitigen Einwirkung der Base und der Steigerung der Temperatur, die im allgemeinen bei Holländern anzutreffen ist, die bei hoher Konsistenz betrieben werden.
Um die Zerfaserung, die Ablösung der Druckfarben und das Bleichen gleichzeitig sicherzustellen, wurde bereits vorgeschlagen, Holländer zu verwenden, die mit wesentlich geringeren Konsistenzen der Papierbreite arbeitet, die 8% nicht übersteigen, und mindestens ein Alkali und mindestens eine Peroxidverbindung zuzusetzen. Diese im allgemeinen wirksamen Verfahren besitzen den Nachteil, daß sie erhebliche Mengen der Reagentien benötigen. Weiterhin sind sie nicht auf sämtliche Papierarten anwendbar. So ermöglichen sie keine ausreichende Zerfaserung von Papieren, die durch Behandeln mit Harzen naßfest ausgerüstet worden sind.
Aus GB-PS 2 65 055 war es bekannt, Altpapier mit mindestens einer Alkali- und mindestens einer Peroxidverbindung zu bearbeiten. Dazu konnte allerdings der Papierbrei nur in einer sehr geringen Konzentration und mit dünnflüssiger Konsistenz verwendet werden, so daß erhebliche Mengen an Reagenzien notwendig waren. Weiterhin war aus DE-AS 23 39 593 ein Verfahren zum Aufbereiten von Altpapier bekannt, bei dem zuerst eine rein chemische Auflösung in einem Stofflöse erfolgt, bei dem eine mechanische Auflösung vermieden werden muß. Bei diesem Verfahren ist es wesentlich, die auf das Papier aufgebrachte Druckfarbe zuerst abzulösen, solange der Papierverband noch erhalten ist und dann anschließend den Papierverband in seine einzelne Fasern aufzulösen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, ein Verfahren zu schaffen, das die Nachteile der vorbekannten Verfahren nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch das erfindungsgemäße Verfahren zum Regenerieren von Altpapier durch Zerkleinern des Altpapiers in einem Stoffauflösegerät, das mit trockenem Altpapier beschickt wird und das in Gegenwart einer wäßrigen Phase arbeitet und einen Papierbrei mit einer Konsistenz von 20 bis 50% liefert, das dadurch gekennzeichnet ist, daß man das Altpapier im Stoffauflösegerät gleichzeitig in Gegenwart von mindestens einem Bleichmittel und mindestens einer alkalischen Verbindung zu einem Papierbrei löst.
Der darin verwendete Ausdruck "Stoffauflösegerät" steht für irgendwelche Vorrichtungen, die zur Zerkleinerung des Altpapiers geeignet sind und mit dem Altpapier und einer wäßrigen Phase beschickt bzw. versorgt werden. Die dem Holländer zugeführte wäßrige Phase kann entweder in Form von Dampf oder in flüssiger Form oder gleichzeitig in beiden Formen vorliegen. Die für das erfindungsgemäße Verfahren geeignete Stoff­ auflösegerät sind Holländer, die am Ausgang des Holländers erhöhte Papierbreikonsistenzen liefern, die zwischen 20 und 50%, insbesondere 25 und 45% und noch bevorzugter zwischen 25 und 40% liegen. Man kann verschiedene Holländer oder Zerkleinerungseinrichtungen dieser Art verwenden. Man verwendet jedoch vorzugsweise Holländer, die auch als "Stofflöser" bezeichnet werden und die einen Trog aufweisen, der mit Vorsprüngen bzw. Stiften bzw. Messern ausgerüstet ist, in denen sich ein oder zwei Wellen drehen, die mit Vorsprüngen oder Messern ausgerüstet sind. Beispielsweise verwendet man Holländer des Typs Lannoye oder des Typs Wurster oder ähnliche Vorrichtungen, die auf dem gleichen Prinzip basieren. Diese Vorrichtungen werden nach dem erfindungsgemäßen Verfahren direkt mit Altpapier, das gegebenenfalls zuvor zerrissen worden ist, und einer wäßrigen Phase sowie mindestens einem Bindemittel beschickt.
Als Bleichmittel kann man eine Verbindung verwenden, die entweder ein Oxidationsmittel, wie eine Peroxidverbindung, oder ein Reduktionsmittel, wie ein Alkalimetallborhydrid oder ein Dithionat von Alkalimetallen, Zink oder Ammonium, verwenden. Als Bleichmittel verwendet man vorzugsweise eine Peroxidverbindung. Man kann verschiedene Arten von Peroxidverbindungen einsetzen. Im allgemeinen verwendet man anorganische Peroxidverbindungen, wie beispielsweise Natriumperoxid oder Wasserstoffperoxid. Man verwendet mit Vorteil jedoch Wasserstoffperoxid. Die Konzentration des Bleichmittels liegt im allgemeinen zwischen 0,05 und 6 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,1 und 5 Gew.-%, jeweils auf das Gewicht des trockenen Altpapiers bezogen. Das Bleichmittel kann so, wie es ist, in den Holländer eingeführt werden oder in beliebiger anderer Form, beispielsweise in Form einer wäßrigen Lösung.
Weiterhin wird erfindungsgemäß der Stoffauflöser mit mindestens einer alkalischen Verbindung beschickt. Als alkalische Verbindung verwendet man eine Verbindung, die einen alkalischen pH-Wert liefert. Als Verbindungen dieser Art kann man insbesondere die Hydroxide, die Carbonate und die Silikate der Alkalimetalle, beispielsweise von Natrium oder Kalium, verwenden. Natriumhydroxid ist besonders gut geeignet. Man verwendet es im allgemeinen als solches oder in Form einer Mischung mit mindestens einer Verbindung wie Natriumcarbonat oder Natriumsilikat. Die Gesamtkonzentration der alkalischen Verbindungen liegt im allgemeinen zwischen 0,2 und 12 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des trockenen Altpapiers. Wenn man Natriumhydroxid verwendet, liegt dessen Konzentration im allgemeinen zwischen 0,1 und 8 Gew.-% und vorzugsweise zwischen 0,2 und 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des trockenen Altpapiers. Wenn man gleichzeitig entweder Natriumcarbonat oder Natriumsilikat oder beide Verbindungen verwendet, liegt die Konzentration dieser Verbindungen im allgemeinen zwischen 0,1 und 10 Gew.-% und vorzugsweise zwischen 0,2 und 8 Gew.-%, jeweils auf das Gesamtgewicht des trockenen Altpapiers bezogen.
Man kann das Stoffauflösegerät mit Vorteil auch mit einem oder mehreren carboxylgruppenhaltigen Polymeren beschicken. Diese carboxylgruppenhaltigen Polymeren sind Polymere, die eine kohlenstoffhaltige Hauptkette aufweisen, die durch Carboxylgruppen der Formel -COOM substituiert ist, worin M für ein Wasserstoffatom, ein Alkalimetallatom oder eine Ammoniumgruppe steht. Am häufigsten steht M für ein Wasserstoffatom, ein Kaliumatom oder eine Ammoniumgruppe und vorzugsweise für ein Natriumatom.
Die erfindungsgemäß geeigneten carboxylgruppenhaltigen Polymeren weisen im allgemeinen keine anderen Substituenten als Carboxylgruppen auf. Es kann sich hiebei insbesondere um die Homopolymeren und die Copolymeren von Acrylsäure und Maleinsäure handeln.
Die erfindungsgemäß geeigneten carboxylgruppenhaltigen Polymeren können mit Vorteil auch durch einen oder mehrere andere Substituenten substituiert sein, beispielsweise mit Halogenatomen, Hydroxylgruppen, Alkylgruppen, die gegebenenfalls durch Hydroxylgruppen oder Halogenatome substituiert sind, Arylgruppen, Aralkylgruppen oder Cycloalkylgruppen, die durch Hydroxylgruppen oder Halogenatome substituiert sein können.
Besonders geeignete erfindungsgemäß verwendete carboxylgruppen­ haltige Polymere sind hydroxylgruppentragende carboxylgruppen­ haltige Polymere. Beispiele für solche Polymere sind die in der DE-PS 19 04 940 beschriebenen Polyhydroxycarboxylate.
Besonders geeignete Hydroxylgruppen aufweisende carboxylgruppenhaltige Polymere sind Polymere, die monomere Einheiten der Formel
enthalten, in der
R₁ und R₂, die gleichartig oder verschieden sein können, Wasserstoffatome oder Alkylgruppen mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen, die gegebenenfalls durch eine Hydroxylgruppe oder ein Halogenatom substituiert sein können, bedeuten, und
M die oben angegebene Bedeutung besitzt.
Die erfindungsgemäß verwendeten Polymeren sind vorzugsweise Polymere der oben definierten allgemeinen Formel, in der R₁ und R₂, die gleichartig oder verschieden sein können, Wasserstoffatome oder Methylgruppen bedeuten. Die besten Ergebnisse erzielt man mit Polymeren der obigen Formel, in der R₁ und R₂ für Wasserstoffatome stehen.
Die bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten Polymeren sind Homopolymere oder Copolymere, die die oben beschriebenen monomeren Einheiten, die gleichartig oder verschieden sein können, aufweisen. Wenn man Copolymere verwendet, setzt man am häufigsten jene ein, die mindestens 20% der oben definierten monomeren Einheiten enthalten und noch bevorzugter jene, die mindestens 50% dieser Einheiten aufweisen. Die besten Ergebnisse erzielt man mit den Polymeren, die nur aus den monomeren Einheiten der oben definierten Art aufgebaut sind.
Zu den erfindungsgemäß geeigneten Copolymeren zählen jene, die von Vinylmonomeren abgeleitet sind, die durch Hydroxylgruppen von Carboxylgruppen substituiert sind. Vorzugsweise enthalten diese Copolymeren Acrylsäureeinheiten der Formel
in der
R₃ und R₄ Wasserstoffatome oder Alkylgruppen mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen bedeuten und
M die oben angegebenen Bedeutungen besitzt. Von diesen Copolymeren verwendet man vorzugsweise jene, die Acrylsäureeinheiten aufweisen und von der nichtsubstituierten Acrylsäure abgeleitet sind, so das R₃ und R₄ für Wasserstoffatome stehen.
Das mittlere Molekulargewicht der eingesetzten Polymeren liegt vorzugsweise oberhalb etwa 300 und liegt im allgemeinen zwischen 2000 und 1 000 000. Die besten Ergebnisse erzielt man, wenn man Polymere mit einem Molekulargewicht zwischen etwa 5000 und etwa 800 000 einsetzt.
Die bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendbaren Hydroxylgruppen aufweisenden carboxylgruppenhaltigen Polymeren können in Form der Salze der Polyhydroxycarbonsäuren oder in Form der Polyhydroxycarbonsäuren eingesetzt werden. Im letzteren Fall kann man sie auch in Form der entsprechenden Polylactone verwenden. Die von Polyhydroxycarbonsäuren abgeleiteten und erfindungsgemäß verwendeten Polylactone sind intermolekulare und/oder intramolekulare Ester, die man durch Umsetzen der Säuregruppen oder Polymeren mit den Alkoholgruppen erhält, wobei diese funktionellen Gruppen teilweise oder vollständig in die Lactongruppierungen überführt sein können. Der Lactonisierungsgrad dieser funktionellen Gruppen liegt im allgemeinen zwischen 30 und 100%.
Besonders geeignete Polymere sind das Natriumsalz der Poly-α- hydroxyacrylsäure und das von Poly-α-hydroxyacrylsäure abgeleitete Polylacton.
Man kann auch Mischungen aus den oben genannten Polymeren mit Polyacrylsäure oder dem Natriumsalz der Polyacrylsäure verwenden.
Wenn man das Stoffauflösgerät mit carboxylgruppenhaltigen Polymeren beschickt, liegt deren Konzentration im allgemeinen zwischen 0,001 und 10 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,01 und 5 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des trockenen Altpapiers.
Man kann das Stoffauflösungsgerät auch mit zusätzlichen Hilfsstoffen oder Additiven, wie beispielsweise Flotationsmitteln (Collecteurs), Schäummitteln oder Dispergiermitteln, beschicken.
Die Flotationsmittel sind dann nicht notwendig, wenn die bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendete wäßrige Lösung carboxylgruppenhaltige Polymere enthält. Die am häufigsten verwendeten Flotationsmittel sind Fettsäuren oder Mischungen von Fettsäuren. Sie werden in Mengen von 0 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des trockenen Altpapiers, eingesetzt.
Die Schäummittel sind oberflächenaktive Mittel und insbesondere anionische oder nichtionische oberflächenaktive Mittel. Eine Liste von oberflächenaktiven Mitteln ist in dem Buch "Surface Active Agents" von A. M. Schwarz und J. W. Perry angegeben. Die Schäummittel können in Mengen von 0 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des trockenen Altpapiers, eingesetzt werden.
Man kann schließlich Produkte verwenden, die gleichzeitig die Wirkung von Schäummitteln als auch von Flotiermitteln besitzen, beispielsweise Kaliumseifen oder Natriumseifen. Die Seifen können in Mengen von 0 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des trockenen Altpapiers, zugegeben werden.
Die Dispergiermittel sind am häufigsten anionische, kationische oder nichtionische oberflächenaktive Mittel. Insbesondere sind Alklyl- und Aryl-sulfate, -sulfonate und -polyätheralkohole zu nennen. Sie werden im allgemeinen in Mengen von 0 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des trockenen Altpapiers, eingesetzt.
Die dem Stoffauflöser zugeführten Hilfsstoffe werden unter Anwendung an sich bekannter Methoden zugegeben. Man kann sie unabhängig als solche oder in Form von wäßrigen Lösungen, Suspensionen oder Dispersionen zusetzen. Man kann sie auch zum Teil oder vollständig in Form von zuvor hergestellten Mischungen zugeben. Eine bequeme Zugabemethode besteht darin, eine wäßrige Lösung herzustellen, die das Bleichmittel sowie die anderen gegebenenfalls zu verwendenden Hilfsmittel enthält. Man kann jedoch auch andere Methoden anwenden.
Ein Beispiel einer wäßrigen Lösung, die besonders geeignet ist für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, enthält vorteilhafterweise 0,05 bis 6 Gew.-%, noch bevorzugte 0,1 bis 5 Gew.-% Wasserstoffperoxid, 0 bis 8 Gew.-% und noch bevorzugter 0,2 bis 5 Gew.-% Natriumhydroxid, 0 bis 10 Gew.-% und noch bevorzugter 0 bis 8 Gew.-% Natriumsilikat, 0 bis 10 Gew.-% und noch bevorzugter 0 bis 5 Gew.-% carboxylgruppenhaltige Polymere und 0 bis 10 Gew.-% verschiedener Hilfsstoffe oder Hilfsmittel, jeweils auf das Gewicht des trockenen Altpapiers bezogen. Wenn die Lösung carboxylgruppenhaltige Polymere enthält, kann man den Gehalt an Natriumsilikat stark vermindern oder auf dieses Material ganz verzichten.
Man erzielt ausgezeichnete Resultate, wenn man das Stoffauflösegerät mit 0,1 bis 3 Gew.-% Wasserstoffperoxid, 0,2 bis 2,5 Gew.-% Natriumhydroxid und 0 bis 8 Gew.-% der anderen Hilfsmittel, worunter mit Vorteil die carboxylgruppenhaltigen Polymeren zu verstehen sind, jeweils auf das Gewicht des trockenen Altpapiers bezogen, beschickt.
Die Temperatur am Ausgang des Stoffauflösegerätes liegt üblicherweise zwischen 20 und 120°C, und bevorzugter zwischen 25 und 100°C. Der Druck in dem Stoffauflösegerät kann innerhalb weiter Grenzen variieren. So kann man bei Atmosphärendruck oder unter Wasserdampfdruck arbeiten. Im allgemeinen liegt der Druck zwischen 0,8 und 5 kg/cm². Die Verweilzeit oder Behandlungsdauer beträgt im allgemeinen zwischen 10 Sekunden und 3 Stunden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann auf die verschiedenartigsten Altpapiere angewandt werden. So kann man Papiere verwenden, die aus chemisch, mechanisch-chemisch, thermomechanisch oder mechanisch bereiteten Papierbreien hergestellt worden sind. Das erfindungsgemäße Verfahren ist besonders geeignet für die Regenerierung von Papieren, in die Harze eingearbeitet worden sind, insbesondere um ihre Naßfestigkeit zu erhöhen. Solche Papiere können 0,01 bis 10 Gew.-% Harze enthalten. Unter solchen Harzen versteht man im allgemeinen durch Kondensation gebildete Polymere, beispielsweise Harnstoff/Formaldehyd-Harze, Melamin/Formaldehyd-Harze, Polyamide, Polyamine, Harze auf der Grundlage von Epichlorhydrin und Polyäthylenimine. Beispiele für Harze, die zur Verbesserung der Naßfestigkeit von Papieren geeignet sind, sind in der Tappi-Monographie Serie Nr. 29 "Wet Strength in Paper and Board" beschrieben.
Die Zerkleinerung in dem Stoffauflösegerät nach dem erfindungsgemäßen Verfahren kann von anderen Behandlungen gefolgt werden, insbesondere einer Stufe, in der Druckfarben durch Waschen oder durch Flotation entfernt werden.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens beobachtet man eine sehr gute Zerfaserung des Altpapiers, selbst wenn das Verfahren auf Papier angewandt wird, die Harze in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.-% enthalten. Weiterhin werden die Druckfarben gut von dem Papier entfernt und können später ohne weiteres in der Stufe des Waschens oder der Flotation dispergiert und beseitigt werden. Der Endweißgrad des Produktes ist ausreichend, so daß es nicht erforderlich ist, zusätzliche Bleichbehandlungen durchzuführen. Weiterhin ist der Verbrauch an Reagentien überraschenderweise bemerkenswert gering. Schließlich erfolgt kaum ein merklicher Abbau der Fasern und dies trotz der Tatsache, daß beim Betrieb des Stoffauflösers relativ hohe Temperaturen angewandt werden.
Der in dieser Weise entfärbte Papierbrei wird mit Vorteil zur Herstellung von Druck- und Schreibpapier verwendet.
Die folgenden Beispiele dienen der weiteren Erläuterung der Erfindung und lassen die bemerkenswerten Ergebnisse erkennen, die man bei der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens auf die Regenerierung von Altpapier erzielt.
Beispiele 1R bis 5
Die Versuche wurden mit Hilfe eines Holländers des Typs Lannoye, der bei einer hohen Konsistenz des Papierbreis arbeitet, unter Verwendung von holzfreiem Altpapier durchgeführt.
Das Papier wird mit der Hand zerissen und anschließend in einer Menge von etwa 500 kg/Stunde in den Holländer eingeführt. Man gibt gleichzeitig Wasser in einer Menge von 600 l/Stunde in Form von Dampf (Versuche 1R und 2 bis 4) oder in flüssiger Form (Versuch 5) zu und setzt Reagentien in solchen Mengen zu, daß sich in dem Medium die in der folgenden Tabelle I angegebenen Konzentrationen ergeben. Nach 1/2 Stunden wird die Zuführung von Papier, Wasser und den Reagentien unterbrochen und man verreibt die Mischung während 1/4 Stunde. Anschließend entnimmt man Proben, deren Weißgrad bestimmt wird.
Den Weißgrad des Papierbreis bestimmt man mit Hilfe eines Reflektrometers (Elrepho, Zeiss), der mit den Filtern R 457 und FL 46 ausgerüstet ist, wobei man einen Vergleich mit Magnesiumoxid durchführt.
Die Temperatur des Papierbreis am Ausgang des Holländers liegt zwischen 70 und 95°C.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle I zusammengestellt. Der Versuch 1R stellt einen Vergleichsversuch dar, bei dem keine Reagentien zugesetzt werden. Die Versuche 2 bis 5 entsprechen der erfindungsgemäßen Lehre. Der Versuch Nr. 5 wurde in Gegenwart des Natriumsalzes oder Poly-α-hydroxyacrylsäure durchgeführt.
Tabelle I
Aus den in der obigen Tabelle I angegebenen Ergebnissen ist zu ersehen, daß es aufgrund der erfindungsgemäß zugesetzten Peroxidverbindung möglich ist, den Weißgrad des Papierbreis erheblich zu verbessern (was ein Vergleich des Versuchs 1R mit den Versuchen 2 bis 5 belegt).
Der Vergleich der Versuche 2, 3 und 4 zeigt, daß durch eine Erhöhung der Dichte des Papierbreis eine geringfügige Verbesserung des Weißgrads erreicht werden kann. Der Vergleich der Versuche 3 und 5 läßt erkennen, daß bei der gleichen Konsistenz des Papierbreis die Zugabe des Natriumsalzes der Poly-α-hydroxy­ acrylsäure den Weißgrad verbessert.
Beispiel 6
Es wurden zwei Versuchsreihen unter Anwendung der Bedingungen durchgeführt, die in den Versuchen 2 bzw. 5 angegeben sind, wobei Papierbreie variierender Konsistenz eingesetzt wurden. Die Arbeitskonsistenz lag zwischen 22 und 45%.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in der beigefügten Fig. 1 dargestellt, die eine Kurve zeigt, die durch Auftragen des Weißgrades (in % MgO) auf der Y-Achse gegen die Konsistenz des Papierbreis (in %) auf der X-Achse erhalten wurde.
Die Fig. 1 verdeutlicht den günstigen Einfluß des Natriumsalzes der Poly-α-hydroxyacrylsäure auf den Weißgrad. Die Fig. 1 zeigt ferner, daß man bei der Anwendung von Papierbreien mit einer Konsistenz von mehr als 20% und vorzugsweise einer Konsistenz zwischen 22 und 45% eine merkliche Steigerung des Weißgrads erzielt, trotz der Tatsache, das die Reagentien in relativ geringer Menge eingesetzt werden.
Beispiel 7
Die folgenden Beispiele wurden unter den gleichen Bedingungen wie diejenigen der Beispiele 1R bis 6 durchgeführt, wobei jedoch holzfreies Altpapier von schlechter Qualität verwendet wurde.
Die Temperatur des Papierbreies am Austrag des Stoffauflösegerätes betrug 80°C. Dabei wurden folgende Ergebnisse erhalten:

Claims (26)

1. Verfahren zum Regenerieren von Altpapier durch Zerkleinern des Altpapiers in einem Stoffauflösegerät, das mit trockenem Altpapier beschickt wird und das in Gegenwart einer wäßrigen Phase arbeitet und einen Papierbrei mit einer Konsistenz von 20 bis 50% liefert, dadurch gekennzeichnet, daß man das Altpapier im Stoffauflösegerät gleichzeitig in Gegenwart von mindestens einem Bleichmittel und mindestens einer alkalischen Verbindung zu einem Papierbrei löst.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als Bleichmittel eine Peroxidverbindung verwendet.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß man als Bleichmittel Wasserstoffperoxid verwendet.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß man als Bleichmittel Natriumperoxid einsetzt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man das Bleichmittel in einer Menge von 0,05 bis 6 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gewicht des trockenen Altpapiers, verwendet.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man mindestens einen Teil der wäßrigen Phase in flüssiger Form zuführt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man mindestens einen Teil der wäßrigen Phase in Form von Dampf zuführt.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als alkalische Verbindung ein Alkalimetallhydroxid, ein Alkalimetallcarbonat und/oder ein Alkalimetallsilikat verwendet.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß man als alkalische Verbindung Natriumhydroxid, Natriumcarbonat und/oder Natriumsilikat verwendet.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß man als alkalische Verbindung Natriumhydroxid verwendet.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß man die alkalische Verbindung in einer Menge von 0,2 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des trockenen Altpapiers, verwendet.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß man Natriumhydroxid in einer Menge von 0,1 bis 8 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht des trockenen Altpapiers, verwendet.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß man das Stoffauflösegerät zusätzlich mit mindestens einem carboxylgruppenhaltigen Polymeren beschickt.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß man als carboxylgruppenhaltiges Polymeres ein Hydroxygruppen aufweisendes carboxylgruppenhaltiges Polymeres verwendet.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß man als Hydroxylgruppen aufweisendes carboxylgruppenhaltiges Polymeres ein Polymeres verwendet, das monomere Einheiten der Formel aufweist, in der
R₁ und R₂, die gleichartig oder verschieden sein können, Wasserstoffatome oder Alkylgruppen mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen, die durch eine Hydroxylgruppe oder ein Halogenatom substituiert sein können und
M ein Wasserstoffatom, ein Alkalimetallatom oder eine Ammoniumgruppe bedeuten.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man als Hydroxylgruppen aufweisendes carboxylgruppenhaltiges Polymeres ein Homopolymeres verwendet.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß als Hydroxylgruppen aufweisendes carboxylgruppenhaltiges Polymeres das Natriumsalz der Poly-α-hydroxyacrylsäure verwendet.
18. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß M für ein Wasserstoffatom steht.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Polymeres einsetzt, das mindestens zum Teil in ein Lacton überführt ist.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß man als Polymeres ein Polyacton einsetzt, das von Poly-α-hydroxylacrylsäure abgeleitet ist.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß man das Stoffauflösegerät zusätzlich mit Polyacrylsäure beschickt.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß man das Stoffauflösegerät zusätzlich mit dem Natriumsalz der Polyacrylsäure beschickt.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendete Lösung 0,01 bis 10 Gewichtsprozent des Polymeres, bezogen auf das Gewicht des trockenen Altpapiers, enthält.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß man das Stoffauflösegerät mit einer wäßrigen alkalischen Lösung beschickt, die 0,05 bis 6 Gewichtsprozent Wasserstoffperoxid, 0 bis 8 Gewichtsprozent Natriumhydroxid, 0 bis 10 Gewichtsprozent Natriumsilikat, 0 bis 10 Gewichtsprozent carboxylgruppenhaltige Polymere, jeweils auf das Gewicht des trockenen Altpapiers bezogen, und 0 bis 10 Gewichtsprozent verschiedener Hilfsstoffe enthält.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß man bei einer Temperatur in dem Stoffauflösegerät zwischen 20 und 120°C arbeitet.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß man das Verfahren auf Altpapiere anwendet, die 0,01 bis 10 Gewichtsprozent Harze enthalten.
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