DE2739804A1 - Tuschespeicherndes material fuer stempel und verfahren zu dessen herstellung - Google Patents

Tuschespeicherndes material fuer stempel und verfahren zu dessen herstellung

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Description

BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft ein tusche-speicherndes Material für Stempel sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung.
Für die herkömmlichen porösen, tuschespeichernden Materialien für Stempel, die erhabene Zeichen tragen, kennt man bislang verschiedene Herstellungsverfahren. 1. das Extraktionsverfahren, bei welchem ein lösliches, festes und feines Pulver, das in Wasser oder Lösungsmittel gelöst und extrahiert werden kann, mit einem Gummimaterial oder Harz gemischt wird, worauf man aus der Mischung eine dünne Lage herstellt und anschließend durch Hitze und Druck die Formung durchführt, worauf man schließlich das feste und feine Pulver extrahiert, um einen kontinuierlichen Schaum herzustellen. 2. ein vorgefertigter poröser thermoplastischer Schaum wird erhitzt und bei solchen Temperaturen gepreßt, daß ein Formen möglich ist, worauf unter Abkühlung ein Material für die Stempel gebildet wird. 3. Bei dem Sinterverfahren wird ein kontinuierlicher Schaum hergestellt, indem man die thermoplastischen Harzpulverteilchen durch Sintern aneinander bindet bei einer Temperatur, die unterhalb des Schmelzpunktes liegt.
Für das unter 1. aufgeführte Extraktionsverfahren ist es jedoch erforderlich, um eine Porenstruktur von kontinuierlicher Porosität zu erhalten und hinreichend große Frei räume zur Aufnahme und Abgabe von Tusche zu erzielen, eine große Menge von festem, sehr feinem Pulver einzumischen und nach der Formgebung zu extrahieren. Dementsprechend besitzt dieses Verfahren die Nachteile, Sie physikalischen Eigenschaften des Grundmaterials für den Stempel herabgesetzt wird, während für die Mischung und die Extraktion Zeit und die entsprechende Apparatur erforderlich sind. Außerdem ruft die Extraktion des feinen Pulvers Dimensionsänderungen hervor, die es schwierig machen, ein Stempelmaterial gleichmäßiger Qualität zu erzeugen, während schließlich noch nach der Extraktion die ver-
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bleibende Flüssigkeit beseitigt werden muß.
Bei dem unter 2. genannten Verfahren ist ein Extraktionsverfahren nicht mehr erforderlich und es läßt sich in einer einfachen Weise ein poröses Stempelmaterial herstellen, das erhabene Zeichen trägt, während es sich jedoch nicht infolge der Flexibilität des Schaumes in tiefe, spitzwinklige Formen für die Zeichen (bis zu 0,4 mm) bringen läßt. Auch wenn man durch eine Behandlung unter hoher Temperatur und hohem Druck die tiefen und spitzwinkligen Formen ausfüllt, entsteht das Problem, daß die poröse Oberfläche der Form zu schmelzen beginnt und die Tuscheaufnahme und -abgabefähigkeiten halbiert werden.
Anhand des (unter 3. erwähnten) Sinterverfahrens, das Extraktions- und andere Verfahren überflüssig macht, läßt sich in einer einfachen Weise ein poröses Stempelmaterial herstellen. Da jedoch das thermoplastische Harzpulvef, welches nicht volständig aufgelöst ist, gesintert wird, führt dies zu gringerer Materialfestigkeit und zur Schrumpfung beim Formen. Darüber hinaus besteht die Schwierigkeit, das entsprechende Harzpulver in großen Mengen, zu niedrigen Kosten und in einer gleichmäßigen Qualität herzustellen.
Außerdem werden bei dem herkömmlichen Stempelmaterial ein Stempelkörper und ein Tusche speicherndes oder ein Tusche zuführendes Kissen getränkt geformt, worauf beide miteinander verbunden werden. Dementsprechend sind die herkömmlichen Stempelvorrichtungen bezüglich ihres Aufbaues kompliziert und uneinheitlich, woraus sich ergibt, daß sie die Tusche nicht gleichmäßig aufnehmen und abgeben und eine geringe Lebensdauer besitzen.
Der Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde, die aufgezeigten Nachteile des herkömmlichen Stempelmaterials zu beheben und ein tuschespeicherndes Material für Stempel zu schaffen, das ausgezeichnete Tuscheaufnahme und -abgabe-
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eigenschaften besitzt und tiefe und spitzwinklige Zeichen zu tragen vermag.
Gelöst wird diese Aufgabe nach der Erfindung durch einen Stempelkörper, der mit einer erhabene Zeichen tragenden Oberfläche, bestehend aus gesintertem Schaum aus thermoplastischem Harzpulver,sowie einem Grundmaterial zur Tuschespeicherung und -freigäbe, das mit dem Stempelkörper integriert ist, wobei das Grundmaterial aus einem Kunststoffschaum und/oder einem Faservliesstoff besteht, die lösbar sowie an das thermoplastische Harzpulver bindbar sind. Die beiden Teile werden damit zu einem Körper vereinigt. Nach der Erfindung stellt man das tuschespeichernde Material dadurch her, daß man das thermoplastische Harzpulver in die Aussparungen für die Zeichen innerhalb der Stempelform einfüllt, das in die Aussparungen eingefüllte Harzpulver vorerhitzt, das Grundmaterial zur Tuschespeicherung und -freigäbe auf das vorerhitzte thermoplastische Harzpulver aufbringt, wobei das Grundmaterial aus porösem Kunststoffschaum und/oder einem Faservlies besteht, die lösbar sowie an das thermoplastische Harzpulver bindbar sind, und schließlich das vorerhitzte thermoplastische Harzpulver zusammen mit dem Grundmaterial erhitzt und verpreßt, wobei das thermoplastische Harzpulver gesintert wird und einen Stempelkörper aus gesintertem Schaum mit einer Oberfläche bildet, der die erhabenen Zeichen trägt, während das Grundmaterial mit dem Stempelkörper integriert wird.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand verschiedener Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert werden. Dabei zeigt bzw. zeigen im einzelnen:
Figur 1 den Zustand der porösen Pulverpartikel, die durch die Sinterung miteinander verbunden sind ein einem vergrößerten Maßstab
und
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Figuren
2 bis 5 jeweils einen Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel des tuschespeichernden Materials für Stempel gemäß der Erfindung.
Das tuschespeichernde Material für Stempel gemäß der Erfindung besteht aus einem die Zeichen tragenden Stempelkörper, der aus gesintertem Schaum, aus thermoplastischem Harzpulver hergestellt ist,und dem Grundmaterial zur Tuschespeicherung und Zuführung,der mit dem Stempelkörper integriert ist und aus porösem Kunststoffschaum oder Faservliesmaterial hergestellt ist, welches löslich ist und an das oben erwähnte thermoplastische Harzpulver oder Pulver einer ähnlichen Qualität bindbar ist. Bei dem oben erwähnten thermoplastischen Harzpulver handelt es sich vorzugsweise umPulver, das man erhält, wenn man gelierten oder teilgelierten Polyvinylchloridschaum pulverisiert, wobei jedoch Polyvinylchlorid, Athylenvinylacetatcopolymeres (EVA), thermoplastisches Polyesterelastomeres, thermoplastisches Polyuretanelastomeres usw. verwenden kann. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung des tuschespeichernden Materials für Stempel füllt man das thermoplastische Harzpulver wie beispielsweise ein Pulver, das man erhält, indem man gelierten oder teilgelierten Polyvinylchloridschaum pulverisiert, in die Zeichenaussparungen einer Form zur Herstellung des Stempels ein, worauf man eine Vorerhitzung durchführt. Hiernach wird ein Grundmaterial aus porösem Schaum oder einem Faservlies, das lösbar und an das thermoplastische Harzpulver oder Pulver einer ähnlichen Qualität bindbar ist, auf das vorerhitzte thermoplastische Harzpulver aufgebracht, worauf die beiden Materialien einer Erhitzung und einem Druck ausgesetzt werden, wodurch das thermoplastische Harzpulver gesintert wird und einen Stempel aus gesintertem Schaum bildet, der eine Stempelfläche mit den erhabenen Zeichen trägt, während das Grundmaterial integriert an dem gesinterten Schaum anhaftet.
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Bei dem oben erwähnten Grundmaterial für die Speicherung und Freigabe der Tusche kann es sich um elastische Körper mit einer kontinuierlichen Porosität und ausgezeichneten Tuschespeicher- und -freigabeeigenschaften (poröser Schaum) handeln wie beispielsweise um den Schaum aus Polyvinylharz, EVA, synthetischem Gummi und Urethan und sogar nicht verwebtem Faservlies mit einem netzartigen Aufbau.
Beispiel 1 100 Gewichtsteile
Polyvinylchlorid (Harzpaste) 40
DOP 30 ti
BBP 5 η
DOA
Schaums tabi1isierungsmi tte1 10 •I
(oberflächenaktives Mittel) 2 ti
Stabilisierunasmittel
Plastisol wird hergestellt, indem man die obige Zusammensetzung umrührt. Gas, wie beispielsweise Luft, wird in das Plastisol mit Hilfe einer kontinuierlich arbeitenden Schäumungsmaschine eingemischt und hierin verteilt, womit eine mechanische Schäumung des Plastisols erreicht wird. Dieser Schaum wird in eine metallische Form von 2 bis 10 mm Dicke zur Formgebung eingefüllt. Nach dem Formen wird der geformte Schaum in einem Ofen 5 bis 10 Minuten lang auf 125 bis 165 ° C erhitzt, wobei eine Gelierung oder Teilgelierung eintritt, worauf man das Material aus der Metallform herausnimmt. Der so erhaltene Schaum ist ein kontinuierlicher Schäumungskörper mit einer gleichmäßigen und feinen Schaumstruktur und besitzt auch solche
estigkeitseigenschaften, daß er leicht infolge aEiner Gelierung oder Teilgelierung pulverisiert werden kann. Der Schaum, den man nach dieser Ausführungsform erhält, besitzt eine Dichte von 390 g/cm und eine Porengröße von 10 bis 100 u, wobei jedoch die Dichte, der Porendurchmesser usw. eingestellt werden kann, indem man die Harz-art, die Art des Plastifizierungsmittels, die Art des oberflächenaktiven Mittels
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und deren Kombination sowie die Menge der eingemischten Luft verändert. Hierauf wird der oben erwähnte gelierte oder teilgelierte Schaum physikalisch pulverisiert und durch ein Sieb mit einer Maschengröße von 0,40 mm oder feiner geschlagen. Bei dem so erhaltenen Pulver handelt es sich um ein poröses Pulver, das als Formmaterial für Stempel gemäß der Erfindung verwendet wird.
Als nächstes wird das in der obigen Weise erhaltene Pulver gleichmäßig in die Zeichenaussparungen der Form, die sich in einem Rahmen befindet, eingefüllt und in einer Heizpresse bei 165 ° C vorerhitzt. Die erwähnte Form besitzt 1,5 mm ttfe Zeichenaussparungen mit einem Schulterwinkel von 105 ° (dies ist der Winkel zwischen der Grundfläche und den Seitenflächen der Zeichenaussparungen). Hierauf wird der flexible Schaum auf das oben erwähnte Pulver aufgebracht, das durch die Vorerhitzung etwas aufgewärmt worden ist, worauf beide 4 bis 5 Minuten lang auf 165 ° C erhitzt und anschließend auf Raumtemperatur abgekühlt werden. In diesem Fall wird der Druck so eingestellt, daß der flexible Schaum um 5 bis 25 % zusammengepreßt wird. Als Material für den oben erwähnten flexiblen Schaum können diejenigen eingesetzt werden, die eine Elastizität besitzen und durch Erhitzen an dem thermoplastischen Harzpulver anhaften wie Polyvinylchloridschaum, Urethanschaum, Gummischaum, EVAschaum, Polyäthylenschaum, Polyvinylformalinschaum usw. Schließlich wird das Pulver und der in der oben beschriebenen Weise behandelte flexible Schaum abgekühlt und aus der Form herausgenommen, wobei man ein Stempelmaterial mit erhabenen Zeichen erhält, die spitzwinklig mit einer Höhe von 1,4 mm und einem Schulterwinkel von 105 ° ausgebildet sind.
Wie die Figur 2 zeigt, besitzt das gemäß dieser Ausführungsform erhaltene Material für den Stempel 1 einen Stempelkörper aus gesintertem Schaum 2 und einen tuschespeichernden und-abgebenden Körper aus flexiblem Schaum 3, die beide zu einem Element vereinigt sind. Wie sich aus Figur 1 ergibt,
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besteht der gesinterte Schaum 2 aus einem thermoplastischen gelierten oder teilgelierten Pulver 4 mit unregelmäßiger Form, wobei die Teile unter Freilassung eines Zwischenraumes 6 teilweise miteinander verschmolzen sind. Mit dem Bezugszeichen 5 ist ein Bereich gekennzeichnet, in welchem 2 Pulverpartikel miteinander verschmolzen sind.
Beispiel 2
Bei dieser Ausführungsform wird statt des flexiblen Schaumes wie im Ausführungsbeispiel Nr. 1 ein Faservlies verwendet, das eine hohe Tuscheabsorbtivität, ein hohes Tuschespeichervermögen, eine hohe Tuscheaufnahmekapazität und eine gute Elastizität besitzt, oder es wird ein solches Faservlies eingesetzt, das mit dem oben erwähnten flexiblen Schaum verbunden ist. In der gleichen Weise wie beim Ausführungsbeispiel Nr. 1 wird sowohl das Pulver als auch das Grundmaterial erhitzt und verpreßt, wobei man ein Material für Stempel mit erhabenen Zeichen erhält, das eine hohe Tuscheabsorbtivität und -freigabefähigkeit besitzt. Wenn eine einzige Schicht des Faservlieses verwendet wird und poröses Pulver wie bei dem Ausführungsbeispiel Nr. 1 in die Zeichenaussparungen der Form hineingegeben wird und eine zusätzliche Schicht in der Dicke von 1 bis 2 mm aufgebracht wird, erhält man ein wirksames Anhaften des Faservlieses. Da das oben erwähnte Faservlies die Verfahrensbedingungen beim Formen des Stempelmaterials (Erhitzen und Pressen für eine Dauer von 2 bis 15 Minuten bei einer Temperatur von 180 ° C) überstehen muß, sollte es aus Nylon, Polyäthylen, Vinylon, Wollfaser usw. bestehen und eine Binder- oder Harzimprägnierdichte von 0,10 bis 0,20 g/cm besitzen.
Die Tuscheabsorbtivitäts- und Aufnahmecharakteristika des flexiblen Schaumes und des Faservlieses, die bei den Ausführungsbeispielen Nr. 1 bzw. Nr. 2 eingesetzt werden, sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
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flexibler Faserflies Schaum
Tuscheabsorbiergeschwindigkeit (Sekunden/mg)
0,4
Tuscheaufnahmekapazi tat (g/cm3)
0,6
0,6 - 0,9
Das Material für die Stempel, das man gemäß dem Ausführungsbeispiel Nr. 2 erhält, ist in den Figuren 3 und 4 dargestellt. Bei dem in Figur 3 gezeigten Material für die Stempel 7 handelt es sich um ein Faservlies 8 und flexiblen Schaum 9, die miteinander verbunden sind. Wie im Ausführungsbeispiel Nr. 1 bildet der gesinterte Schaum 2 den Stempelkörper und besitzt tieie und spitzwinklige Zeichenprofile (1,4 mm Höhe und 105 Schulterwinkel). In Figur 4 ist ein Stempelmaterial dargestellt, das aus einer einzigen Schicht aus Faservlies 11 und einem gesinterten Schaum 12 besteht, der auf der Unterseite den Faservlieses 11 haftet. Dieser gesinterte Schaum 12 ist dicker als der gesinterte Schaum 2 in dem Ausführungsbeispiel 1 wegen einer besseren Haftung.
Beispiel 3
Als thermoplastisches Elastomeres wird Äthylenvinylacetatcopolemeres (tVA) ("Meltisodex 30" hergestellt von Mitsui Polychemical, Ltd., mit einem Gehalt von 33 Gew.-% Vinylacetat) in flüssigem Sauerstoff (- 195°C) mittels einer Kaltpulverisiervorrichtung katlpulverisiert. In diesem Fall wird der Pulverisierungsvorgang wiederholt, bis das Copolymere soweit pulverisiert ist, daß die Teilchen durch ein Sieb mit einer MaschenweLte von 0,074 mm hindurchgehen. Somit erhält man ein Pulver mit einer Korngröße von 0,074 mm. Dieses Pulver besitzt eine spezifische Rohdichte von 0,25 bis 0,30 g/cm
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Daraufhin wird das oben erwähnte Pulver in die Zeichenausspatungen (1,4 mm Tiefe und 105 ° Schulterwinkel) der Form eingeiüllt und eine Schicht Polyvinylformalschaum PVF("NUA-32OO" hergestellt von Kanebo Synthetic Chemical, Ltd., 5 mm Dicke und 0,15 g/cm Dichte) aufgebracht·. Dieses wird erhitzt für die Dauer von einer Minute bei 120 ° und dann einer Heiz-
pressung unterworfen (bei einem Druck, daß der oben erwähnte PVF-Schaum zu 15 % zusammengedrückt wird), und zwar 30 Minuten lang bei einer Temperatur von 120 ° C, wodruch man das provilierte Stempelmaterial erhält.
Das gemäß diesem AusfUhrungsbeispiel erhaltene Stempelmaterial besitzt einen ähnlichen Aufbau wie das Material für die Stempel 1 bei dem Ausführungsbeispiel Nr. 1 (s. Figur 2).
Beispiel 4
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird das in dem Ausführungsbeispiel Nr. 3 verwendete Pulver in die Zeichenaussparungen der Form eingefüllt und es wird eine Gummiplatte, die in der Form gegossen worden ist, auf die Zeichenaussparungen aufgelegt, um das eingefüllte Pulver zusammenzudrücken, worauf weiteres Pulver in die Zeichenaussparungen eingefüllt wird. Hierauf wird das gleiche Verfahren wie im Falle des Ausführungsbeispieles Nr. 3 durchgeführt, um ein Stempelmaterial zu erhalten. Das gemäß diesem Ausführungsbeispiel hergestellte Stempelmaterial besitzt einen größeren Prozentsatz an Pulverfüllung im Bereich der Oberfläche des Stempelkörpers als bei dem Ausführungsbeispiel Nr. 3, wodurch dementsrechend der Stempelkörper eine größere Schärfe besitzt.
Wie die Figur 5 zeigt, besitzt das Material für die Stempel 13 bei dem Ausführungsbeispiel Nr. 4 eine Schaumschicht 14 hoher Dichte im Bereich der Oberfläche des Stempelkörpers, während der andere Teil aus gesintertem Schaum 15 entsprechend dem Ausführungsbeispiel Nr. 1 hergestelltist. Diese beiden Teile sowie ein Tuschespeicher und -freigäbekörper, bestehend
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aus PVF-Schaum 16 werden miteinander zu einem Körper verbunden.
Beispiel 5
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird Pulver, wie es beim Ausführungsbeispiel 3 verwendet wurde, in die Zeichenaussparungen der Form eingefüllt, worauf eine weitere Pulverschicht mit einer ßicke von 1 bis 2 mm aufgebracht wird. Hierauf vollzieht sich der gleiche Vorgang wie im Ausführungsbeispiel 3, um das Stempelmaterial zu erhalten. Nach diesem Ausführungsbeispiel stellt man ein Stempelmaterial her,das ein sehr gutes Anhaften des den Stempelkörper bildenden,aus Pulver gesinterten Schaumes und des PVF-Schaumes,der den Tuschespeicher- und -freigabekörper bildet, sicherstellt. Das gemäß diesem Ausführungsbeispiel hergestellte Material besitzt einen ähnlichen Aufbau wie das Material für die Stempel 10 gemäß Figur 4.
Beispiel 6
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird ein thermoplastisches Polyesterelastomeres "Pelplen P40B", hergestellt von Toyoboseki Ltd.) in der gleichen Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel Nr. 3 bis auf eine Korngröße von 0,074 mm pulverisiert. Dieses Pulver wird in die Zeichenaussparungen der Form eingefüllt und eine Minute lang auf 175 0C vorerhitzt. Auf dieses Pulver wird Schaum der gleichen Qualität, den man durch das Salzextraktionsverfahren erhält, aufgebracht (300 Gewichtsteile üblichen Salzpulvers mit einer Korngröße von 0,074 mm wird bei 185 0C in Anwesenheit von 30 Gewichtsteilen von Polyesterplastifizierungsmittel mit einem hohen Molekulargewicht als Plastifizierungsmittel mit einer Vinylrolle geknetet, worauf das übliche Salz mit Wasser extrahiert wird, um einen Schaum von 5 mm Dicke zu erhalten. Die beiden Schichten werden einer Erhitzung und einem Druck für eine Dauer von 10 Minuten bei 170 0C ausgesetzt, wobei der Druck den Schaum um
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10 % zusammendrückt. Hierauf erhält man das profilierte Stempelmaterial. Das gemäß diesem Ausführungsbeispiel hergestellte Stempelmaterial besitzt einen Aufbau, der dem Material für die Stempel 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel Nr. 1 ähnlich ist.
Beispiel 7
Bei dieser Ausführungsform wird ein thermoplastisches Urethanelastomeres ("Elastolan E 180 FNAT", hergestellt von Japan Elastolan Ltd.) in eine 20%ige Dimethylformamidlösung überführt, die auf eine Glasschicht in der Dicke von 0,1 mm aufgebracht wird. Diese überzogene Glasschicht wird in Wasser eingebracht, worauf man eine filmartige Substanz erhält, die dann in eine 30%ige dimethylformamidwässrige Lösung bei 40 0C eingeweicht und nach der Extraktion des Dimethylformamids getrocknet wird. Diese filmähnliche Substanz wird mittels einer Schleifmaschine pulverisiert. Das so erhaltene Pulver läßt sich durch ein Sieb mit einer Korngröße von 0,150 nun schlagen, womit man das Pulver zum Formen des Stempelmaterials erhält.
Darauf wird das erwähnte Pulver in die Zeichenaussparungen der Form eingefüllt und 3 Minuten lang bei 150 0C vorerhitzt. Auf dieses vorerhitzte Pulver wird ein Faservlies in einer Dicke von 3 mm (das Faserflies ist aus Polyesterfasern und NBR latex hergestellt) mit einer öichte von 0,3 g/cm ) aufgebracht, worauf beide einer Erhitzung und einem Druck für eine Dauer von 10 Minuten bei 150 0C ausgesetzt werden,um das Stempelmaterial zu erhalten.
Zusammengefaßt liegt das Prinzip der Herstellung des Stempelmaterials gemäß der Erfindung darin, daß ein thermoplastisches Harzpulver in die Zeichenaussparungen der Form eingebracht und gleichmäßig mittels eines elastischen Körpers (poröser Schaum oder Faservlies) gepreßt wird, der härter ist, wobei das thermoplastische Harzpulver genau in den Aussparungen
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ausgeformt wird. Bei den oben erwähnten Ausführungsbeispielen Nr. 1 und Nr. 2 wird poröses feines Pulver (geliertes oder teilgeliertes Polyvinylchloridpulver) als Grundmaterial eingesetzt. Die Verwendung des porösen feinen Pulvers besitzt den Vorteil, daß es auch dann porös bleibt wenn es einem Sintervorgang ausgesetzt ist, wobei die Pulverteilchen durch Verschmelzung fest miteinander verbunden werden unter Freilassung von Poren, die größer sind als diejenigen im Pulver selbst (s. Figur 1), was dazu führt, daß das poröse profilierte Stempelmaterial eine hohe Porosität (Stempelfähigkeit und Tuscheaufnahme und -abgabefähigkeit) besitzt.
Darüber hinaus absorbiert das erfindungsgemäße Material für Stempel die Tusche gleichmäßig und gibt diese ebenso gleichmäßig ab, während es gleichzeitig eine große Aufnahmekapazität besitzt, da es aus einer integrierten Form aus dem oben erwähnten gesinterten Schaum und einem flexiblen porösen Schaum oder einem elastischen Faservlies (einem vernetzten Faserkörper) besteht. Außerdem können je nach der Auswahl der oben erwähnten Grundmaterialien die physikalischen Eigenschaften wie der Widerstand gegenüber niedrigen Temperaturen, der Widerstandsfähigkeit gegenüber Öl, der Lebensdauer usw. verbessert werden.
Da es sich bei dem tuschespeichernden Material für Stempel gemäß der Efindung um eine integrierte Form handelt, die aus einem Stempelkörper, bestehend aus gesintertem Schaum, aus thermoplastischem Harzpulver und einem Tuschespeicher- und -freigabekörper aus porösem Schaum oder einem Faservlies handelt, welches lösbar und mit dem oben erwähnten thermoplastischen Harzpulver oder Pulver einer ähnlichen Qualität verbindbar ist, vermag es Tusche gleichmäßig zu absorbieren und freizugeben, ist es frei von einem unregelmäßigen Stempelvorgang, besitzt es eine hohe Lebensdauer, vermag es leicht Tusche nachzuführen und macht es möglich, einen exakten Stempelvorgang gleichmäßiger Stärke bei fortlaufendem Stempeln zu erzeugen.
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Darüber hinaus fließt verglichen mit den herkömmlichen Verfahren zur Herstellung von Stempelmaterialien das Pulver gleichmäßig in die Form ein, da gemäß der Erfindung das Einfüllen des feinen thermoplastischen Harzpulvers in die Zeichenaussparungen der Form und der Einsatz des porösen Schaumes oder des elastischen Faservlieses (mit vernetzten! Faseraufbau) als Grundmaterial erfolgt, wenn sowohl das Pulver als auch das Grundmaterial einer Erhitzung und einem Druck ausgesetzt werden. Da das feine Pulver gleichmäßig mit einem Grundmaterial verpreßt wird, das härter als dieses ist, können erhabene Zeichen bis zu einer Höhe von 1,4 nun (herkömmlich bis etwa 0,4 mm) und einer spitzwinkligen Oberfläche hergestellt werden. Darüber hinaus ist es möglich, ein Stempelmaterial in einer einfachen Weise zu erhalten, das poröse erhabene Zeichen aufweist, ohne daß die Notwendigkeit für eine Extraktion oder andere Verfahren nach der Formgebung erforderlich sind. Im besonderen wenn ein pulverisiertes thermoplastisches Harzpulver verwendet wird, setzt man geliertes oder teilgeliertes geschäumtes Polyvinylchlorid ein, wodurch ein Material für Stempel erzeugt wird, das eine hohe Tuschenabsorbtivität und -freigabefähigkeit, eine spitzwinklige und tiefe Formbarkeit, eine hohe Lebensdauer sowie eine leichte Stempelformbarkeit besitzt.
Das erfindungsgemäße Tuschespeichermaterial für Stempel ist auch für poröse Walzen zum Zwecke der Aufnahme und Abgabe von Flüssigkeit, für poröse Formen von komplizierter Ausbildung usw. verwendbar.
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Claims (3)

Patentanwalt Dipl.-Ing. GERD LANGE 495 Minden/Westf. Bando Chemical Industries, 15-go, 2-ban, 3-chorae, Meiwa-dori, Hyogo-ku Ltd. Kobe City.Hyoqo Prefecture.Japan. Minden / Westf. 2. September 1977 Anwaltsakte: 548.204 Tuschespeicherndes Material für Stempel und Verfahren zu dessen Herstellung ANSPRÜCHE
1. Tuschespeicherndes Material für Stempel, gekennzeichnet durch einen Stempelkörper (2) mit einer erhabene Zeichen tragenden Oberfläche, bestehend aus einem gesinterten Schaum aus thermoplastischem Harzpulver sowie einem Grundmaterial (3) zur Tuschespeicherung und-freigabe,
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das mit dem Stempelkörper integriert ist, wobei das Grundmaterial aus einem Kunststoffschaum und/oder einem Faservliesstoff (8, 11) besteht, die lösbar sowie an das thermoplastische Harzpulver bindbar sind.
2. Material nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das thermoplastische Harzpulver (4) aus pulverisiertem Kunststoffschaum aus gelierten» oder teilgeliertem Polyvinylchloridschaum besteht.
3. Verfahren zur Herstellung des tuschespeichernden Materials nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man das thermoplastische Harzpulver in die Aussparungen für die Zeichen innerhalb der Stempelform einfüllt,
das in die Aussparungen eingefüllte Harzpulver vorerhitzt,
das Grundmaterial zur Tuschespeicherung und -freigäbe auf das vorerhitzte thermoplastische Harzpulver aufbringt, wobei das Grundmaterial aus porösem Kunststoffschaum und/ oder einem Faservlies besteht, die lösbar sowie an das thermoplastische Harzpulver bindbar sind,
und schließlich das vorerhitzte thermoplastische Harzpulver zusammen mit dem Grundmaterial erhitzt und verpreßt, wobei das thermoplastische Harzpulver gesintert wird und einen Stempelkörper aus gesintertem Schaum mit einer Oberfläche bildet, der die erhabenen Zeichen trägt, während das Grundmaterial mit dem Stempelkörper integriert wird.
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