DE2739421A1 - Diagnostische einrichtung - Google Patents

Diagnostische einrichtung

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    • Y10S435/81Packaged device or kit

Description

Diagnostische Einrichtung
Die Erfindung betrifft das Sammeln und die Identifizierung von Mikroorganismen und kann, obwohl sie nachstehend in diesem Zusammenhang besonders gut erläutert ist» auch so verwirklicht werden, daß der erfindungsgemäße Aufbau bzw. die Einrichtung nach der Erfindung auch in anderen Anwendungsfällen benutzt werden kann, ohne daß damit vom erfindungsgemäßen Prinzip abgewichen wird.
Bakterielle Krankheiten werden dadurch diagnostiziert und behandelt, daß man die sie bewirkenden Mikroorganismen isoliert und identifiziert. Konventionellerweise sollte eine medizinische Therapie nur nach Bestimmung des ursächlichen Wirkstoffes bzw. Mittels eingeleitet werden. Diese Bestimmung basiert primär auf klinischer Information, jedoch sollten bestätigende Labordaten stets für die Unterstützung herangezogen werden, sowie dazu, um eine geeignete Behandlung der infektiven Krankheit zu ermöglichen. Klinische Tests für die bakterielle Identifizierung hängen vom Vergleich einer
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Anzahl von physiologischen, morphologischen und positiven und/oder negativen biochemischen Reaktionen für den vermuteten etiologischen Urheber bzw. Wirkstoff ab und davon, daß man diese mit den Reaktionen bekannter Arten vergleicht. Zur Ausführung dieser Aufgabe ist es notwendig, Probekulturen der Organismen von solchen Quellen, wie Sputum, Blut, Urin etc. zu erhalten und diese Proben Identifizierungsvorgängen zuzuführen.
Dieses Mittel der Identifizierung ist kompliziert und zeitaufwendig und gleichzeitig für mögliche Fehler und Fehlidentifizierungen anfällig. Darüberhinaus führt die zeitaufwendige Art von vielen Tests, die durchgeführt werden müssen, zu einer Belastung bezüglich der Kosten der Laborarbeit und zu einer übermäßigen Beschäftigung von Fachpersonal für lange Zeitdauer.
Es sind verschiedenste Verfahren und Apparaturen angewandt worden, mit denen der Versuch unternommen wurde, die Identifizierung von Mikroorganismen zu erleichtern. Diese sind primär auf die Beschleunigung des lästigen bzw. beschwerlichen Verfahrens sowie darauf gerichtet, die Identifizierung positiver zu machen. Eine solche Einrichtung ist in der US-Patentschrift 3 784 448 beschrieben, die ein getrennt unterteiltes Rohr betrifft, das vorpräparierte Kulturmedien für die differentielle Identifizierung von Mikroorganismen enthält ,insbes.der Familie der Enterobacteriaceae. Bei Verwendung dieser Einrichtung wird ein starres, stabartiges Teil, das eine Kultur des Organismus enthält, durch das Rohr herausgezogen, so daß dadurch jede der Kammern geimpft wird. Diese Einrichtung nach dem Stand der Technik ist beschränkt durch die Anzahl von Tests die für die Verwendung in der Einheit verfügbar sind, sowie durch ihre Kosten wie auch durch Speicherungs- und Stabilitätsschwierigkeiten.
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Derzeit umfaßt einer der erfolgreichsten Fortschritte auf diesem Gebiet der klinischen Laboratoriumstests die Verwendung von aufsaugendem Papier oder einer anderen absorbierenden Unterlage, das bzw. die mit Reagentien imprägniert ist, welche das Vorhandensein von spezifischen Enzymen oder metabolischen Endprodukten, die charakteristisch für diese Mikroorganismen sind, feststellen. Diese Reagentien umfassen ein Substrat, auf das durch ein spezifisches bakterielles Enzym eingewirkt werden soll, und ein Nachweissystem, das mit dem metabolischen Endprodukt reagiert, so daß sich eine leicht identifizierbare Farbveränderung ergibt. Die US-Patentschriften 3 122 480, 3 341 427, 3 359 180, 3 378 346, 3 597 321, 3 616 258, 3 645 853 und 3 649 461, die durch diese Bezugnahme zum Offenbarungsinhalt der vorliegenden Anmeldung gemacht werden, und Modifizierungen hiervon offenbaren die Präparation und Formulierung der verschiedenen Substrate und der Nachweisreagentien wie auch deren Anwendung zur Identifizierung von gewissen Organismen.
Eine typische Anwendung dieser Techniken beinhaltet die folgenden Materialien und Verfahrensschritte:
(1) Papierstreifen, die ein geeignetes Substrat und geeignete Nachweisreagentien enthalten, werden für eine Anzahl von spezifischen biochemischen Tests präpariert, und zwar beispielsweise für folgende Tests: Voges-Poskauer, Nitratreduktion, Phenylalanin-Deaminase, Urease, Indol , Lysindecarboxylase etc..
(2) Testrohre, die der Anzahl und Reihenfolge der durchzuführenden Tests entsprechen, werden in einem Gestell bzw. Halter angeordnet.
(3) Bakterielle Kolonien, die auf oder in einem geeigneten Nährstoff gezüchtet worden sind, beispielsweise in einem Nährboden bzw. einem Agarmedium, werden zu einem Rohr übertragen und in dem Rohr suspendiert, das 0,3 ml Salzlösung
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für jeden Test, für den es benutzt werden soll, enthält. Sie sich ergebende Suspension sollte eine Trübheit bzw. Dickflüssigkeit haben, die ungefähr gleich einem Kirby Baver Standard ist.
(4) Ungefähr 0,3 ml der Suspension werden in jedes der Testrohre pipettiert.
(5) Teststreifen, die dem spezifischen Test entsprechen, werden zu jedem der Testrohre hinzugefügt und darin während etwa 4 Stunden bei einer Temperatur von 35 bis 370C Inkubiert.
(6) Die positive oder negative Indikation des Tests wird dann von der Farbe der Substratzone abgelesen, wo das angemessen ist, wie beispielsweise in dem Lysindecarboxylasetest, oder das Rohr wird eingetaucht, so daß die inkubierte Suspension die Nachweiszone befeuchtet, wo wiederum ein Farbwechsel oder das Nichtstattfinden eines Farbwechsels eine positive oder negative Indikation ergibt, wie beispielsweise beim Indoltest.
Dieser Testvorgang hat sich als außerordentlich erfolgreich erwiesen, er gibt genaue Ergebnisse, und zwar so gut wie Standardlaboratoriumsverfahren, aber in einer viel kürzeren Zeit. Zur Unterstützung der Bestimmung des infrage stehenden genauen Organismus, ist in der US-Patentschrift 3 957 586, basierend auf den Wahrscheinlichkeiten, die durch jeden der spezifischen Teste bestimmt werden, eine Art eines Identifizierungssystems beschrieben, das eine schnelle und genaue Bestimmung des verursachenden Wirkstoffs bzw. Mittels ermöglicht. Dieses System benutzt eine Anzahl von Testdatenkarten, die mittels Löchern codiert sind und die dann, wenn sie zur Registrierung bzw. Erfassung plaziert werden, eine Indikation bezüglich der Identifizierung des infrage stehenden Organismus gemäß den bekannten Prinzipien der Bool1sehen Logik geben. Eine andere
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Methode ist die Verwendung eines Computerprogrammwörterbuchs, das auf aktuellen Zahlsystemen basiert, um Wahrscheinlichkeit der Identifizierung zu haben.
Die vorliegende Erfindung richtet sich auf die weitere Verbesserung und Erleichterung des vorstehenden Testvorgangs. Obwohl der Identifizierungsvorgang durch den schnellen Test mittels Streifen, die-mit Reagentlen imprägniert sind, zu einer Verkürzung der benötigen Zeit und zur Erhöhung der Genauigkeit der Organismenidentifizierung geführt hat, wird angenommen, daß dieser Test weiter verbessert werden kann, indem man eine Einrichtung verwendet, welche das Erfordernis einer Mehrzahl von Testrohren, wie auch die entsprechende Zeit und Sorgfalt, die zu ihrer Handhabung, Reinigung und Präparierung erforderlich ist, vermeidet. Mit der Erfindung wird eine Einrichtung vorgeschlagen, die so ausgebildet ist, daß sie eine leichte Handhabung gestattet, während sie gleichzeitig noch eine schnelle und genaue Identifizierung ermöglicht.
Mit der Erfindung soll daher eine verbesserte diagnostische Einrichtung für die schnelle und genaue Identifizierung von Mikroorganismen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll mit der Erfindung eine einheitliche, wegwerfbare Einrichtung für die Durchführung einer Reihe von biochemischen Tests geschaffen werden. Weiterhin wird mit der Erfindung eine Einrichtung vorgeschlagen, die eine schnelle und leichte Impfung mit einer Testprobe und visuelle Bewertung der Testergebnisse gestattet. Schließlich wird mit der Erfindung eine Testeinrichtung geschaffen, in der Substrat und/oder Nachweisreagentien für die Identifizierung von Mikroorganismen enthalten ist bzw. sind.
In Überwindung der Schwierigkeiten, die in Verbindung mit Einrichtungen nach dem Stand der Technik auftreten und unter Erzielung der vorgenannten Vorteile, wird mit der Erfindung
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eine diagnostische Einrichtung vorgeschlagen, die eine erste Kammer zur Aufnahme einer Testsuspension aufweist. Die erste Kammer ist durch eine erste Durchflußeinrichtung mit einer zweiten Kammer verbunden, in der die Testsuspension mit einem geeigneten Substratreagenz während der Inkubationsperiode kontaktiert wird. Die erste Durchflußeinrichtung gibt wahlweise eine Flüssigkeitsverbindung zwischen der ersten und zweiten Kammer. Eine dritte Kammer, in der die zur Reaktion gebrachte Testsuspension mit einem geeigneten Detektor kontaktiert wird, ist mit der zweiten Kammer durch eine zweite Durchflußeinrichtung verbunden, die entsprechend bzw. gleichartig eine Flüssigkeitsverbindung zwischen diesen beiden Kammern wahlweise bildet.
Mit der Erfindung wird weiterhin eine wegwerfbare Trägerstruktur vorgeschlagen, in der die Kammern und die diese verbindende Durchflußeinrichtungen angebracht oder integral bzw. einstückig ausgebildet sind. Diese Struktur hat eine erste Kammer in der Form eines oben offenen Behälters bzw. einer oben offenen Vertiefung, in den bzw. die eine Testsuspension einer bakteriellen Kultur eingeimpft wird. Die zweite Kammer, die ebenfalls ein oben offener, eingelassener Behälter bzw. eine oben offene Vertiefung ist, ist mit dem ersten Behälter bzw. der ersten Vertiefung durch eine erste Durchflußeinrichtung verbunden, die einen Kanal umfaßt bzw. aufweist. In der Basis des Kanals ist eine Ansteigungs- bzw. Rampenstruktur ausgebildet, deren Neigung dazu dient, den Durchgang von Flüssigkeit von dem ersten Behälter bzw. der ersten Vertiefung zu dem zweiten Behälter bzw. der zweiten Vertiefung zu verhindern, wenn sich die Teststruktur in einer Normalebene bzw. einer senkrechten Ebene befindet. Innerhalb des zweiten Behälters bzw. der zweiten Vertiefung kann ein Substratreagenz angeordnet werden, das während eines Impfungsschrittes mit der Kultur unter Erzeugung eines typischen metabolischen Endprodukts für den in Betracht stehenden Test reagiert. Nach Inkubation der Kultur in dem zweiten Behälter bzw. der zweiten Vertiefung wird die Suspension durch eine zweite Durchflußeinrichtung oder einen zweiten Kanal mit einer dritten Kammer oder einem oben offenen, einge-
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lassenen Behälter bzw. einer oben offenen Vertiefung verbunden, in dem bzw. der die Suspension eine spezifizierte Farbreaktion in einem Nachweisreagenz erzeugt. Die Position des dritten Behälters bzw. der dritten Vertiefung bezüglich des zweiten Behälters bzw. der zweiten Vertiefung ist so ausgewählt, daß sich eine Flüssigkeitsverbindung im zweiten Kanal nur dann ergibt, wenn die Einrichtung eine spezielle räumliche Orientierung, einnimmt. Der dritte Behälter bzw. die dritte Vertiefung kann mit einer vierten Kammer verbunden werden, welche den Überschuß an Testsuspension aufnimmt, und eine Entlüftungseinrichtung ist vorgesehen, damit Luft entweichen kann, wenn der Impfstoff von dem ersten Behälter bzw. der ersten Vertiefung zum zweiten Behälter bzw. der zweiten Vertiefung übergeführt wird.
Es sei darauf hingewiesen, daß nachstehend der "eingelassene Behälter" bzw. die "Vertiefung" aus Abkürzungsgründen als "Vertiefung" bezeichnet wird.
In einem speziellen Ausführungsbeispiel sind die Basen bzw. Grundflächen der Vertiefung bzw. der Vertiefungen und der verbindenden Kanäle in parallelen Ebenen angeordnet, und die Achsen der Vertiefungen (für den Begriff "Vertiefung" kann auch der Begriff "Schacht" im Rahmen der vorliegenden Anmeldung eingesetzt werden) sind im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Trägerstruktur. Sowohl die Vertiefungen als auch die Kanäle sind zum Zwecke der visuellen Inspektion offen, die Öffnungen sind koplanar mit der oberen Oberfläche der Trägerstruktur. Ein klares, visuell transparentes Teil wird dazu benutzt, den ersten Kanal und die zweite, dritte und vierte Kammer wie auch ihre verbindenden Kanäle abzudichten und den Verlust von darin befindlichem Inhalt zu verhindern. Die erste Vertiefung oder Kammer wird im offenen Zustand gehalten, damit eine Impfung mit der Testsuspension ermöglicht wird. Ein gelenkig angebrachtes Abdeckungsteil ist längs eines Randes der Trägerstruktur angebracht und bewirkt das Schliessen der offenen Impfkammer, wenn es in komplementären Kontakt
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mit der oberen Oberfläche der Trägerstruktur gebracht wird. Die innere Oberfläche des Abdeckungsteils kann mit einem aufsaugendem bzw. schwammigem oder absorbierendem Material versehen sein, damit eine Leckage der Testsuspension verhindert wird, wenn sich dieses Teil in einer geschlossenen Position befindet. Eine Mehrzahl diagnostischer Einrichtungen kann in einer einzigen Trägerstruktur aufgenommen bzw. vorgesehen sein, damit die Ausführung einer Mehrzahl spezifischer biochemischer Tests ermöglicht wird.
Ein anderer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestimmen der Identifikation spezifischer Mikroorganismen. In diesem Verfahren wird eine Testsuspension, die von einer Bakterienkultur gebildet wird, welche von gewissen Körperfluiden oder -proben abgeleitet ist, in die erste Kammer eingeimpft. Sie Testkammer wird dazu gebracht, eine spezielle räumliche Orientierung einzunehmen, die zu einem Durchfluß der flüssigen Suspension durch einen Kanal oder eine erste Durchflußeinrichtung in eine zweite Kammer führt, in der sie mit einem ausgewählten Substrat zur Reaktion gebracht wird, das so ausgebildet bzw. präpariert ist, daß es eine bekannte Reaktion mit dem infrage stehenden Organismus bewirkt. Nachdem die Suspension mit dem Reagens während einer vorbestimmten Zeitdauer inkubiert worden ist, wird die zweite Kammer erneut in eine andere räumliche Orientierung gebracht bzw. in einer solchen Orientierung angeordnet, bei der bewirkt wird, daß die Flüssigkeit in dieser Kammer mit einer dritten Kammer in Verbindung kommt, die ein Nachweisreagens enthält. Die Farbreaktion des Nachweisreagens zeigt ein positives oder negatives Testergebnis an und liefert damit eine Information hinsichtlich der Identität des Organismus bzw. der Organismen.
Die obigen, sowie weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden nachstehend anhand eines in den Figuren 1 bis 5 der Zeichnung im Prinzip dargestellten, besonders bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert, wobei in den verschiedenen Figuren die gleichen Bezugszeichen für gleiche Teile benutzt werden: es zeigen:
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Figur 1 eine teilweise perspektivische Ansicht einer diagnostischen Einrichtung nach der Erfindung;
Figur 2 eine teilweise Querschnittsansicht eines Teils der diagnostischen Einrichtung der Figur 1, und zwar längs der Linie 2-2;
Figur 3 eine teilweise Querschnittsansicht der diagnostischen Einrichtung der Figur 1, und zwar längs der Linie 3-3;
Figur 4 eine teilweise perspektivische, schematische Ansicht der diagnostischen Einrichtung der Figur 1 in einer spezifischen Orientierung; und
Figur 5 eine teilweise perspektivische, schematische Ansicht der diagnostischen Einrichtung der Figur 1 in einer anderen räumlichen Orientierung.
Es sei zunächst auf Figur 1 Bezug genommen, in der eine diagnostische Einrichtung 10 veranschaulicht ist, die eine Mehrzahl von quer angeordneten, vielfach miteinander verbundenen Kammern und Vertiefungen zur Verwendung bei der Identifizierung von Mikroorganismen aufweist. In der oberen Oberfläche der Trägerstruktur 42 der Einrichtung 10 ist eine erste Kammer oder Vertiefung 11 ausgebildet, in die eine Testsuspension, welche eine Bakterienkultur enthält, pipettiert werden kann. Die erste Vertiefung 11 ist mit einer zweiten Kammer oder Vertiefung 13 durch eine erste Durchflußeinrichtung 12 verbunden. Die zweite Vertiefung ist durch eine zweite Durchflußeinrichtung oder einen zweiten Kanal 14 mit einer dritten Kammer oder Vertiefung 15 verbunden, und letztere ist ihrerseits durch eine dritte Durchflußeinrichtung oder einen dritten Kanal 16 mit einer vierten Kammer 17 verbunden. Ein Entlüftungskanal ist mit der vierten Kammer 17 verbunden, so daß eine Entlüftung während des Gebrauchs der Einrichtung erfolgt.
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£s sei nun zusätzlich zu Figur 1 auf die Figuren 2 und 3 Bezug genommen, wonach die Vertiefung 11 eine oben offene Kammer umfaßt, die in die Oberfläche 42 eingelassen ist. Die Vertiefung 11 ist im wesentlichen zylindrisch und wird von der Seitenwand 21 ausgebildet, die in einer Grundfläche 23 endet, welche sich in einer Ebene befindet, die parallel zur Oberfläche 42 ist. Eine Schulter 22 ist ein ringförmiges Teil, das benachbart der Basis bzw. Grundfläche 23 der Vertiefung 11 ausgebildet ist und ein zylindrisches Teil von engerem bzw. kleinerem Durchmesser zur Folge hat. Ein Segment der Wand 21 öffnet sich in einen Kanal 12 und bildet eine Verbindung mit diesem Kanal. Das Segment umfaßt einen Bogen von ungefähr 30°, und die Wände 25 des Kanals 12 gehen glatt in die Wand 21 über. Die Grundfläche 26 des Kanals 12 ist im wesentlichen parallel zur Grundfläche 23, sie befindet sich jedoch auf einer unterschiedlichen Ebene, wobei die Verbindung mit der Ebene der Grundfläche 26 durch eine vertikal ansteigende Rampe 24 erfolgt, die ihrerseits einen Durchfluß der Testsuspension von der Vertiefung 11 zur Vertiefung 13 verhindert.
Der Kanal 12 erstreckt sich radial von der Achse der Vertiefung 11 aus und parallel zum Rand oder der Seite 44« An seinem distalen Ende macht er eine Querwendung, so daß er mit der Vertiefung 3 verbunden wird, deren Achse quer versetzt und exzentrisch zur Achse der Vertiefung 11 ist. Die Vertiefung 13 wird von der zylindrischen Wand 29 gebildet, die senkrecht zur Grundfläche 28 ist, welche ihrerseits im wesentlichen parallel zur Grundfläche 26 und im wesentlichen koplanar mit der Grundfläche 23 ist. Die Ebene der Grundfläche 26 geht durch eine scharfe zylindrische Wandstruktur 27, die einen Teil der Wand 29 bildet, in das Niveau oder die Ebene der Grundfläche 28 über. Axial verlaufende Rippen 30, die innen an den Wänden 29 und 27 angeordnet sind, wirken als Eingriffsteile zum Halten einer Substratscheibe, wenn diese darin angeordnet ist.
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Die zweite Durchflußeinrichtung 14 schneidet die Wand 29 der Vertiefung 13 exzentrisch und erstreckt sich im wesentlichen parallel zum Kanal 12. Die Grundfläche 32 der Durchflußeinrichtung oder des Kanals 14 ist koplanar mit der Grundfläche 28 und schneidet sich mit den vertikalen Seitenwänden 31a und 31b. Die dritte Kammer oder Vertiefung 15 wird durch die zylindrische Wand 33 ausgebildet, die vertikal zur Grandfläche 34 verläuft und koplanar zur Grundfläche 28 ist. Der Radius der Wand 33 ist im wesentlichen gleich demjenigen der Wand 29, und auf dieser Wand befinden sich Rippen 35, die sich vertikal erstrecken. Die Rippen 35 erstrecken sich nicht über die gesamte Höhe der Wand 33, sondern enden in Schultern 35a auf einem Zwischenniveau. Die Schultern 35a, von denen drei in gleichem Abstand um die Wand 33 vorgesehen sind, bilden einen Sitz oder eine Basis, auf dem bzw. der das Nachweisreagens angeordnet wird, wobei die erhöhte Position eine bessere Sichtbarkeit eines Parbwechsels am Ende der Inkubationsperiode ergibt. Die Rippen 33a wirken so, daß sie die Substratscheibe in einer gewünschten Position halten. Die Achse der Vertiefung 15 befindet sich in einer Ebene, in welcher die Achse der Vertiefung 13 verläuft und die parallel zum Rand 44 ist. Die Wand 31b des Kanals 14 ist tangetial zu den Wänden 29 und 33, und die Wand 31a schneidet die Zylinderwände 29 und 33 in der Ebene, in der die Achse der Vertiefungen verläuft.
Die dritte Durchflußeinrichtung 16 hat senkrecht nach abwärts verlaufende Wände 36a und 36b, die sich mit ihrer Grundfläche 37 schneiden. Die Ebene, in der die Grundfläche 37 verläuft, ist oberhalb der Grundfläche 34 und im wesentlichen koplanar zu den Schultern 35a der Rippen 35. Infolgedessen muß die Tiefe der Testsuspension das Niveau der Grundfläche 37 übersteigen und über die Nachweisreagensscheibe gehen, bevor ein Durchfluß von Flüssigkeit durch den Kanal 16 möglich ist. Die Wände 36a und 36b sind im wesentlichen parallel zu den Wänden 25 des Kanals 12, und die Wand 36b befindet sich in derselben Ebene wie die Wand 31a. Die Wand 36a schneidet die zylindrische Wand
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33 in einem Radius, der sich senkrecht dazu erstreckt und ist infolgedessen an dieser Stelle tangential zu dem Radius der Wand 33.
Der Kanal 16 schneidet sich mit der Kammer 17» die ihrerseits eine zylindrische Wand 38 umfaßt, die sich vertikal mit der Grundfläche 39 schneidet, welche koplanar zu der Grundfläche
34 ist. Die Entlüftungseinrichtung 18 umfaßt einen Kanal, der sich vertikal erstreckende Wände 4-0 hat, die sich mit der Grundfläche 41 schneiden. Die Grundfläche 41 ist parallel zur Ebene der Oberfläche 42 und schneidet sich mit der Wand 38 der Kammer 17. Der Kanal 18 ermöglicht das Entkommen irgendwelcher flüchtigen Produkte, die von den Reagentien erzeugt worden sind, sowie irgendwelcher eingefangener Luft, die von der Einführung der Testsuspension herrührt.
Alle Vertiefungen und Kanäle der Einrichtung sind offen bezüglich der Oberfläche 42. Die Kanäle 12, 14 und 16 und die Vertiefungen 13» 15 und 17 sind durch einen transparenten Klebefilm 43 bedeckt, der gegenüber Luft und Feuchtigkeit undurchlässig ist, jedoch eine klare visuelle Inspektion des Inneren gestattet. Das transparente Teil 43 bedeckt nur einen Teil der Entlüftungseinrichtung 18, so daß es auf diese Weise möglich ist, daß die flüchtigen Produkte durch den nicht abgedeckten Teil derselben entweichen können. Die Kammer 11 bleibt unabgedichtet und offen gegenüber der Umgebung, damit es möglich ist, eine Impfung der Kammer mit der Testkultur oder -suspension vorzunehmen. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist eine Mehrzahl von Testkammern und Kanälen parallel angeordnet, so daß eine Mehrzahl von unterschiedlichen Tests zur gleichen Zeit unter Benutzung einer einzigen diagnostischen Einrichtung ausgeführt werden kann. Die Trägerstruktur und die Testkammern sind integral bzw. einstückig aus hoch stoßfestem Polystyrol wie auch aus anderen geeigneten Kunststoffen geformt. Eine angelenkte Abdeckungsplatte
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19 iat längs eines rückwärtigen Randes der Teststruktur vorgesehen und auf der Achse 20 angelenkt bzw. gelenkig befestigt, so daß die Vertiefungen 11 geschlossen werden, wenn die Abdeckung 19 in Eingriffszustand mit der Oberfläche 42 verdreht wird. Die innere Oberfläche der Abdeckung 19 kann mit einem aufsaugendem oder anderem absorbierendem Material bedeckt sein, damit die überschüssige Testsuspension aufgenommen wird, wenn sich die Abdeckung in einer geschlossenen Position befindet; außerdem kann die innenseitige Abdeckung geeignete Zeichen zur Identifizierung der in jeder aufeinander folgenden Kammer auszuführenden Tests enthalten.
Die Einheit 10 ist allgemein so ausgebildet, daß sie gerundete Ecken hat und daß keine scharfen Ecken vorhanden sind. Dieses Merkmal ermöglicht eine Speicherung der Einrichtung in luftdicht abgedichteten Beuteln bzw. Taschen, ohne daß die Gefahr eines Durchbrechens bzw. -löcherns besteht, die zu einer Herabsetzung der Leistungsfähigkeit aufgrund der Gegenwart von Luft und Feuchtigkeit führen würde. Die Einrichtung kann auch zum Zwecke des Vermeidens einer Beschädigung bzw. Beeinträchtigung durch Feuchtigkeit mit Trocknungs- bzw. Entwässerungsmitteln gepackt bzw. abgefüllt oder verpackt oder verbunden bzw. vereinigt werden.
Es sei nun auf die Figuren 4 und 5 Bezug genommen, aus denen ein typischer Gebrauch der diagnostischen Einrichtung ersichtlich ist. Wenn sich die Einrichtung 10 in einer im wesentlichen horizontalen Ebene befindet, wie in Figur 1 gezeigt ist, dann kann die Vertiefung 17 mit einer Testsuspension der Kultur geimpft werden, die von der vermuteten Probe gebildet ist. Nach dem Impfen wird die Einrichtung 10 um eine Achse parallel zum Rand 45 gedreht, so daß sie eine im wesentlichen 90° Vertikalposition annimmt. In dieser Position wird bewirkt, daß der Impfstoff 44 über die Rampe 24 und durch den Kanal 12 in die Vertiefung 13 weitergeht. In der Vertiefung 13 ist eine Scheibe 46 angeordnet, die von aufsaugendem Papier gebildet wird, das ein Substratreagens enthält, und diese Scheibe
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wird durch die Rippen 30 in ihrer Position gehalten. Beispielsweise kann, wie in der US-Patentschrift 3 645 853 beschrieben ist, ein imprägnierter Papierstreifen gemäß dieser Patentschrift hergestellt werden, und eine Scheibe, die davon gemacht ist, kann dazu verwendet werden, einen Nitratreduktionstest durchzuführen. Während sich das Scheibensubstrat in Eontakt mit dem flüssigen Impfstoff 44 befindet, wird die Einrichtung 10 in der dargestellten räumlichen Orientierung während einer Sauer von ungefähr 4 Stunden bei einer Temperatur von 35 bis 37°C inkubiert. In einem positiven Test wirktdas Enzym, Nitratreduktase, das in nahezu 100 # von Kulturen, die zur Familie Enterobacteriaceae gehören, und von anderen Bakterien erzeugt wird, in der Weise, daß es das Nitrat, welches sich in der Substratζonenseheibe befindet, reduziert. Anschließend an die Inkubationsperdiode wird die Einrichtung 10 um eine Achse gedreht, die senkrecht zur Ebene der Oberfläche 42 ist, und zwar ungefähr um 90°, wie in Figur 5 angedeutet ist. Die Einrichtung 10 wird um diese Position manipuliert, damit bewirkt wird, daß die reagierte Testsuspension in Eontakt mit der Indikatorscheibe 47 kommt, die in der dritten Eammer 15 angeordnet ist. Wenn Nitrat zu Nitrit reduziert worden ist, dann wird das Nitrit durch eine Reaktion mit Sulfanilsäure und ein Ot-Naphthylaminderivat auf der Nachweissscheibe festgestellt, ein rotfarbiges Endprodukt wird erzeugt und eine positive Anzeige abgeleitet bzw. erhalten. Überschüssige Testsuspension kann in die Kammer 17 entweichen, und flüchtige Stoffe können durch den Entlüftungskanal 18 entweichen.
In einer vorgeschlagenen Verwendung der Einrichtung 10 wurde eine Anzahl unterschiedlicher Tests ausgeführt, nämlich: Voges-Proskauer, Nitratreduktase, Phenylalanindeaminase, Wasserstoffsulf id, Indol, Ornithindecarboxylase, Lysindecarboxyläse, Halonatverwendung, Urease, Esculinhydrolyse, ONPG,und Arabinose-, Adonitol-, Inositol- und Sorbitolfermentationen. Unter Verwendung dieser Tests kann eine beträchtliche Anzahl von unterschiedlichen Enterobacteriaceae-Identifizierungen mit einem
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hohen Grad an Genauigkeit durchgeführt werden, beispielsweise Speciesunterscheidung innerhalb der Genera Escherichia, Shigella, Edwardsiella, Salmonella, Arizona, Citrobacter, Klebsieila, Enterobacter, Serratia, Proteus, Providencia und Yersinia. Natürlich kann diese Einrichtung mit anderen Kombinationen von biochemischen Tests zur Identifizierung der gleichen wie auch anderer Organismen benutzt werden.
Die folgenden Tabellen zeigen die Identität von bekannten Kulturen und den Prozentsatz der Genauigkeit ihrer Identifizierung bei Verwendung der erfindungsgemäßen Einrichtung:
Tabelle I
Identität von 440 Kulturen, die in dieser Untersuchung benutzt wurden
Organismus Nummer Organismus Nummer 6
Escherichia 115 Serratia marcescens 11 4
S. liquefaciens
Shigella spp. 5 S. rubicaea 12
S. sonnei 3 51
Proteus vulgaris 14
Edwardsiella tarda 1 P. mirabilis 8
P. morganii
Salmonella typhi 1 P. rettgeri Providencia alcalifaciens '
S. enteritidis 12
S. cholerae-suis 0
Arizona hinshawii
Citrobacter freundii C. diversus
5 P. Stuartii 7
Yersinia enterocolitica 4 Y. pseudotuberculosis 0 Y. pestis 0
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Tabelle I (Fortsetzung)
Organismus Nummer
Klebsiella pneumoniae 77
K. rhinoscleromatis 3
K. ozaenae 10
Enterobacter cloacae 30
E. aerogenes 29
E. hafniae 7
E. agglomerans 7
Tabelle II
Genauigkeit der individuellenM lkro-1D biochemischen Tests im Vergleich mit konventionellen Tests, bei denen frische klinische Isolate verwendet werden
Biochemischer Test richtige Nummer/ Prozentsatz der
getestete Nummer Genauigkeit
Voges-Proskauer 427/440 97,0 io
Nitratreduktase 434/440 98,6 jt
Phenylalanind eaminas e 436/440 99,1 jt
H2S 427/440 97,1 *
Indol 434/440 98,6 0
Ornithindecarboxylase 431/440 98,0 #
Lysindecarboxylase 425/440 96,6 Jt
Malonat 434/440 98,6 £
Urease 421/440 95,7 #
Esculin 438/440 99,6 *
ONPG 433/440 98,4 t
Arabinose 435/440 98,9 J*
Adonitol 433/440 98,4 St
Inositol 430/440 97,7 Jt
Sorbitol 432/440 98,2 Jt
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-17" 27394? 1
Aufgrund der vorstehenden Angaben ist es ohne weiteres ersichtlich, daß mit der Erfindung eine diagnostische Einrichtung zur Verfügung gestellt wird, welche die schnelle und genaue Identifizierung einer großen Anzahl von Mikroorganismen gestattet. Die Einrichtung ist eine hoch wirksame, wegwerfbare Einheit, welche den Testvorgang beschleunigt und die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers vermindert. Mit dieser Einheit werden die Nachteile des Standes der Technik überwunden und vorhandene Verfahren und Einrichtungen verbessert. Insgesamt wird mit der Erfindung eine einheitliche, wegwerfbare Einrichtung geschaffen, in der eine erste Kammer mit einer unbekannten Testsuspension geimpft werden kann. Die Testsuspension wird durch einen Kanal zu einer zweiten Kammer geleitet, die ein Identifizierungsreagens enthält, und zwar geschieht das durch Orientieren der Einrichtung in eine spezielle räumliche Position. Nach Inkubation während einer vorbestimmten Zeitdauer und bei einer vorbestimmten Temperatur wird das reagierte Fluid dann durch einen anderen Kanal hindurchgeführt und zwar durch Orientierung der Einrichtung in eine noch andere Position. Die Aktion des Reagens und des Indikators mit der Testsuspension ermöglicht die schnelle Speicherung genauer Identifizierungsdaten.
Kurz zusammengefaßt betrifft die Erfindung eiue diagnostische Einrichtung zum Messen von biologischen Eigenschaften bzw. Charakteristika von Mikroorganismen. Es ist eine erste Kammer vorgesehen, in die eine Testsuspension, welche einen unbekannten Organismus enthält, eingeimpft wird. Eine erste Durchflußeinrichtung ergibt wahlweise eine Flüssigkeitsverbindung zwischen der ersten Kammer und einer zweiten Kammer. Die zweite Kammer ermöglicht das Kontaktieren der Flüssigkeitssuspension mit einem Substratreagens, das darin angeordnet ist. Eine zweite Durchflußeinrichtung verbindet die zweite Kammer mit einer dritten und ermöglicht wahlweise eine Flüssigkeitsverbindung zwischen beiden. Die dritte Kammer kann eine geeignete Nachweiseinrichtung bzw. ein geeignetes Nachweismittel zum
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Identifizieren der biochemischen Eigenschaften bzw. Charakteristika der reagierten Testsuspension, wenn diese damit in Eontakt gebracht worden ist, enthalten.
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Claims (24)

  1. -)*'- 2739 4
    Pat entansprüche
    (Υ, Diagnostische Einrichtung, gekennzeichnet durch eine erste Kammer (11) zum Einbringen einer flüssigen Testsuspension; eine zweite Kammer (13) zum Kontaktieren der Testsuspension mit einem Substrat; eine erste Durchflußeinrichtung (12), die wahlweise eine Flüssigkeitsverbindung zwischen der ersten und zweiten Kammer bildet; eine dritte Kammer (15) zum Kontaktieren der reagierten Testsuspension mit einem geeigneten Indikator; und eine zweite Durchflußeinrichtung (14) zum Verbinden der zweiten und dritten Kammer und zum wahlweisen Herstellen einer Flüssigkeitsverbindung zwischen ihnen.
  2. 2. Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste, zweite und dritte Kammer (11, 13, 15) oben offene Vertiefungsstrukturen umfassen, so daß ein Zugang hierzu und eine visuelle Inspektion derselben möglich ist.
  3. 3* Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen Rahmen, der eine planare Oberfläche (42) hat, die strukturell mit der ersten, zweiten und dritten Kammer (11, 13, 15) verbunden ist; wobei die Vertiefungen von im wesentlichen zylindrischer Form sind und sich vertikal von der planaren bzw. ebenen Oberfläche des Rahmens aus erstrekken.
  4. 4. Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Durchflußeinrichtung (12, 14) Kanäle umfassen, die zur Oberfläche (42) des Rahmens hin offen sind und einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt haben, wobei der erste Kanal ein vertikal ansteigendes Rampenteil (24) in seiner Grundfläche (26) zur Verhinderung einer Flüssigkeitsverbindung zwischen der ersten und zweiten Vertiefung und zur Ermöglichung einer Flüssigkeitsverbindung
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    ORIGINAL INSPECTED
    273942
    zwischen ihnen, wenn der Rahmen in eine vorbestimmte erste räumliche Orientierung bewegt wird, hat.
  5. 5. Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 4» dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen in eine vorbestimmte zweite räumliche Orientierung bewegbar ist, in der eine Flüssigkeitsverbindung zwischen der zweiten und dritten Vertiefung (13, 15) möglich ist.
  6. 6. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Reagens die Form einer Substratscheibe (46) hat, die in der zweiten Vertiefung (13) angeordnet ist.
  7. 7. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Reagens in der Form einer Nachweisscheibe (42) in der dritten Vertiefung (15) angeordnet ist.
  8. 8. Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände (29, 33) der zweiten und dritten Vertiefung (13, 15) vertikal angeordnete Rippen (30, 33a) zum Halten der Scheiben (46, 47) in einer gewünschten Orientierung enthalten bzw. aufweisen.
  9. 9. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen und Kanäle abdichtend von einem transparenten Teil (43) bedeckt sind, und daß die Einrichtung eine Entlüftungsvorrichtung (18) umfaßt, die mit der zweiten und dritten Kammer (13, 15) zum Entweichenlassen eingefangener Luft aus diesen Kammern verbunden ist.
  10. 10. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen einen ersten Rand (45)
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    hat, der sich quer zu demselben erstreckt, wobei sich der erste Kanal (12) radial von der ersten Vertiefung (11) aus in einer Richtung erstreckt, die im wesentlichen senkrecht zu dem ersten Rand ist, und wobei der erste Kanal eine bogenförmige Querversetzung an seinem distalen Ende hat, die eine Verbindung mit der zweiten Vertiefung (13) herstellt; wobei ferner die zweite Vertiefung eine Achse besitzt, die quer zur Achse der ersten Vertiefung versetzt ist und in einer Ebene liegt, welche senkrecht zu dem ersten Rand verläuft und die Achse der dritten Vertiefung (15) enthält; wobei außerdem die zweite und dritte Vertiefung Grundflächen (32, 34) haben, die im wesentlichen koplanar mit der Grundfläche (23) der ersten Vertiefung sind; wobei ferner die dritte Vertiefung zwischen die zweite Vertiefung und den ersten Rand eingefügt ist und der zweite Kanal (14) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt hat, sowie eine erste Wand (31a) auiVeist, die in der Ebene liegt, welche die Achse der zweiten und dritten Vertiefung enthält, und eine zweite Wand (31b), die quer gegenüber der ersten Wand versetzt ist und in einer Ebene liegt, die tangential zu der zweiten und dritten Vertiefung ist.
  11. 11. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine vierte Kammer (17) zum Aufnehmen der Überfließströmung der Testsuspension von der dritten Vertiefung (15) vorgesehen ist, und daß die vierte Kammer mit der dritten Vertiefung durch einen dritten Kanal (16) verbunden ist, der einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt hat.
  12. 12. Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Kammer (17) eine im wesentlichen zylindrische Form hat und der dritte Kanal (16) Wände (36a, 36b) besitzt, die im wesentlichen parallel zum ersten Kanal (12) sind, sowie eine Grundfläche (39)» die im wesentlichen parallel zu der ebenen bzw. planaren Oberfläche (42) und der
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    Grundfläche (34) der dritten Vertiefung ist, sowie zwischen dieser planaren Oberfläche (42) und der zuletzt erwähnten Grundfläche (34) liegt.
  13. 13. Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Kanal (16) eine erste Wand (36a) hat, die tangential zu der dritten und vierten Vertiefung (15, 17.) ist, sowie eine zweite Wand (36b), die in einer Ebene liegt, welche die Achsen der zweiten und dritten Vertiefung (13, 15) enthält.
  14. 14. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Vertiefung (17) eine Achse hat, die in der Ebene der Achse der zweiten und dritten Vertiefung (13, 15) liegt, und daß die zweite, dritte und vierte Vertiefung (13, 15, 17) im wesentlichen den gleichen Durchmesser haben.
  15. 15. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14» dadurch gekennzeichnet, daß ein Entlüftungskanal (18) vorgesehen ist, der einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt hat und sich vertikal von der planaren Oberfläche (42) aus erstreckt, und zwar auf einem Niveau, das zwischen der planaren Oberfläche und der Grundfläche (39) der vierten Vertiefung (17) liegt, wobei der Entlüftungskanal eine Verbindung mit der vierten Vertiefung bildet bzw. mit dieser Vertiefung verbunden ist.
  16. 16. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sein Rahmen in Querrichtung verlängert ist und eine Mehrzahl von einzelnen diagnostischen Einrichtungen in serieller Parallelanordnung enthält.
  17. 17. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine integral bzw. einstückig geformte Kunststoffeinheit umfaßt oder ist.
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  18. 18. Diagnostische Einrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17» dadurch gekennzeichnet, daß ein klares, transparentes Abdeckungsteil (43) in abdichtenden Kontakt mit der planaren Oberfläche (42) des Rahmens vorgesehen bzw. verteilt ist, welches die zweite, dritte und vierte Vertiefung (13, 15, 17) und den ersten, zweiten und dritten Kanal (14» 16) sowie einen Teil des Entlüftungskanals (18) bedeckt; wobei der Rahmen eine Abdeckung (19) enthält bzw. aufweist, die gelenkig daran angebracht ist, so daß sie die erste Vertiefung (11) und den Entlüftungskanal (18) abdeckt, wenn sie in komplementärer Eingriffsposition mit der planaren Oberfläche (42) angeordnet ist; wobei ferner die innere Oberfläche der Abdeckung (19) eine absorbierende Einrichtung bzw. ein absorbierendes Mittel zur Aufnahme von flüssiger Suspension aufweist und die absorbierende Einrichtung bzw. das absorbierende Mittel einen keimtötenden Wirkstoff enthält.
  19. 19. Diagnostische Einrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch ein Rahmenteil von im wesentlichen planarer Form, das eine obere Oberfläche (42) hat, in die eine erste Vertiefung (11) zur Aufnahme einer flüssigen Testprobe, eine zweite Vertiefung (13) zum Kontaktieren der Testprobe mit einem Reagens, ein erster Kanal (12) zum wahlweisen Herstellen einer Flüssigkeitsverbindung zwischen der ersten und zweiten Vertiefung, wenn der Rahmen in einer vorbestimmten ersten räumlichen Orientierung angeordnet ist, eine dritte Vertiefung (15) zum Kontaktieren der reagierten Testsuspension bzw. -probe mit einem Indikator, und ein zweiter Kanal (14) zum Verbinden der zweiten und dritten Vertiefung und zum wahlweisen Herstellen einer Flüssigkeitsverbindung zwischen ihnen, wenn der Rahmen in einer vorbestimmten zweiten räumlichen Orientierung angeordnet ist, eingelassen sind.
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  20. 20. Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 19» dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen einen sich quer erstreckenden Rand (45) hat, wobei sich der erste Kanal (12) von der ersten Vertiefung (11) senkrecht nach dem Rand zu erstreckt und sich an seinem distalen Ende im wesentlichen parallel zu dem Rand wendet, so daß er die zweite Vertiefung (13) schneidet, die ihrerseits quer gegenüber der ersten Vertiefung versetzt ist, wobei sich der zweite Kanal (14) im wesentlichen senkrecht zu dem Rand und von letzterem weg erstreckt, so daß er die dritte Vertiefung (15) schneidet, die ihrerseits axial mit der zweiten Vertiefung fluchtet; so daß auf diese Weise eine Flüssigkeitsverbindung von der ersten zur zweiten Vertiefung hergestellt wird, wenn der Rahmen ungefähr um 90° von der normalen horizontalen Position um eine Achse durch den Rand (45) gedreht wird, so daß Flüssigkeit von der ersten Vertiefung (11) zu der zweiten Vertiefung (13) fließt; und so daß auf diese Weise eine Flüssigkeitsverbindung zwischen der zweiten und dritten Vertiefung (13, 15) hergestellt wird, wenn der Rahmen im Uhrzeigersinn um ungefähr 90° um eine Achse gedreht wird, die senkrecht zu dem Rand ist.
  21. 21. Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die erste, zweite und dritte Vertiefung (11, 13, 15) und der erste und zweite Kanal (12, 14) offen zur Oberfläche (42) des Rahmens sind, und daß die zweite und dritte Vertiefung (13, 15) sowie der erste und zweite Kanal (12, 14) abdichtend durch ein transparentes Teil (43) bedeckt sind.
  22. 22. Diagnostische Einrichtung nach Anspruch 19, 20 oder 21, gekennzeichnet durch eine vierte Vertiefung (17), die in die Rahmenoberfläche (42) eingelassen und durch einen dritten eingelassenen Kanal (16) mit der dritten Vertiefung (15) verbunden ist, wobei ein in die Rahmenoberfläche ein-
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    gelassener Entlüftungskanal (18) mit der vierten Vertiefung zur Ermöglichung des Entweichenlassens von flüchtigen Substanzen verbunden ist, und wobei ferner die vierte Vertiefung und ein Teil des Entlüftungskanals abdichtend von einem bzw. dem transparenten Teil (43) bedeckt sind.
  23. 23. Diagnostische Einrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 22, gekennzeichnet durch eine erste Kammer (11) zur Aufnahme einer flüssigen Testsuspension, eine zweite Kammer (13) zum Kontaktieren der Testsuspension mit einem Substrat, und eine Durchflußeinrichtung (12), welche die erste und zweite Kammer wahlweise verbindet und eine Plussigkeitsverbindung zwischen der ersten und zweiten Kammer herstellt, wenn sie in einer vorbestimmten räumlichen Orientierung angeordnet ist bzw. sind.
  24. 24. Verfahren, insbesondere zur Anwendung der diagnostischen Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, zum Identifizieren unbekannter bakterieller Testsuspensionen, gekennzeichnet durch das Impfen einer ersten Kammer mit der Testsuspension; das Hindurchführen bzw. Hindurchlaufenlassen der Testsuspension durch einen ersten Kanal in eine zweite Kammer durch Orientieren des ersten Kanals in einer vorbestimmten Position, wobei die zweite Kammer ein geeignetes Reagens enthält; Inkubieren der Testprobe in der zweiten Kammer während einer vorbestimmten Zeitdauer; daraufhin Hindurchführen bzw. Hindurchlaufenlassen der inkubierten Testprobe durch einen zweiten Kanal in eine dritte Kammer durch Anordnen des zweiten Kanals in einer zweiten vorbestimmten räumlichen Position, wobei die dritte Kammer einen geeigneten Indikator enthält; und Charakterisieren der Testprobe durch ihre Reaktion und die Farbänderung des Prüf- bzw. Ermittlungsreagens.
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