DE2713722A1 - Verfahren zur herstellung von laminaten sowie die dabei erhaltenen produkte - Google Patents
Verfahren zur herstellung von laminaten sowie die dabei erhaltenen produkteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Laminats bzw. Schichtstoffes aus einer Aluminiumfolie und einem Polyolefinfilm; sie betrifft insbesondere ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Laminats bzw. Schichtstoffes, das (der) sich insbesondere eignet als wärmeversiegelbares Material für die Verpackung von Lebensmitteln ohne Verwendung eines Bindemittels für die Laminierung (Beschichtung), das vom sanitären Standpunkt aus betrachtet sehr vorteilhaft ist.
Es sind bereits verschiedene Laminate (Schichtstoffe) aus Aluminiumfolien und verschiedenen Kunstharzfilmen im Handel,
darunter auch Laminate (Schichtstoffe) aus Aluminiumfolien und Polyolefinfilmen, die vor kurzem auf den Markt gekommen sind und für die mit der Entwicklung der Verpackung von Lebensmitteln (Nahrungsmitteln) ein zunehmender Bedarf besteht.
Da der Polyolefinfilm keine polaren Gruppen aufweist, treten bei ihnen jedoch Probleme in bezug auf die Bindungsfestigkeit zwischen dem Polyolefinfilm und einer Metallfolie, wie z. B. einer Aluminiumfolie, auf.
In dem Bestreben, eine zufriedenstellende Bindung zwischen einer Aluminiumfolie und einem Polyolefinfilm zu erzielen, sind bereits viele Anstrengungen unternommen worden, um Bindemittel zu entwickeln, die sich zum Verbinden einer Aluminiumfolie mit einem Polyolefinfilm eignen, um den Polyolefinfilm so zu behandeln, dass sein Aufnahmevermögen für die Aluminiumfolie verbessert wird, um die Aluminiumfolie so zu behandeln, dass ihr Aufnahmevermögen für den Polyolefinfilm verbessert wird, eine solche Entwicklung und solche Behandlungen in Kombination durchzuführen und andere geeignete Möglichkeiten zur Erfüllung des gleichen Zwecks aufzufinden.
Zu den bisher bekannten Behandlungen zur Verbesserung der Haftung zwischen einem Polyolefinfilm und einer Aluminiumfolie gehören als Behandlungen der Aluminiumfolie eine mechanische Behandlung mit einem Sandstrahlgebläse oder dgl., eine Ätzbehandlung mit einer Säure oder einem Alkali und eine chemische Filmbildungsbehandlung, wie z. B. eine Behandlung durch anodische Oxydation oder mit Phosphorsäure oder Chromsäure, und zu Behandlungen des Polyolefinfilms gehören eine Behandlung mit Luft, Sauerstoff oder Ozon, eine Behandlung durch Bestrahlung, eine Behandlung mit Schwefelsäure-Chromsäure, eine Behandlung mit Maleinsäure oder dgl. für die Pfropfmisch-
polymerisation, eine Behandlung durch Coronaentladung, eine Behandlung mit der Flamme, eine Behandlung durch Ultraviolettbestrahlung und eine Behandlung durch Einarbeitung eines anorganischen Füllstoffes in den Film.
Aber selbst die kombinierte Anwendung dieser bekannten Behandlungen führte nicht zur Bildung von Laminaten (Schichtstoffen) mit einer zufriedenstellenden Bindungsfestigkeit, weshalb bisher immer Bindemittel für die Laminierung bzw. Beschichtung verwendet werden mussten. Die so hergestellten Laminate (Schichtstoffe), in denen ein Bindemittel verwendet wird, haben jedoch den Nachteil, dass das Bindemittel aus den Laminaten (Schichtstoffen) herausschmilzt, wenn sie zu Beuteln bzw. Säcken verarbeitet und für die Sterilisierung oder dgl. einer Hochtemperaturbehandlung unterworfen werden. Der Ausdruck "Bindemittel" wird hier stets im Sinne von "Klebstoff" verwendet.
Es wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, um ein Verfahren zum festen Verbinden einer Aluminiumfolie mit einem Polyolefinfilm ohne Verwendung eines Bindemittels zu entwickeln und dabei wurde gefunden, dass selbst dann, wenn man versucht, eine Aluminiumfolie, die einer bekannten Böhmit-Behandlung unterworfen worden ist (eine solche Folie wird nachfolgend als "Böhmit-behandelte Folie" bezeichnet), bei hoher Temperatur und unter Druck innerhalb eines langen Zeitraumes mit einem Polyolefinfilm zu beschichten, kein Laminat mit einer ausreichenden Bindungsfestigkeit erhalten wird (in Abhängigkeit von der Art des Polyolefins wird keine festhaftende Bindung zwischen der Böhmit-behandelten Aluminiumfolie und dem Polyolefinfilm erzielt, wodurch Probleme in bezug auf die Durchführung der Laminierung und die Verwendung der dabei erhaltenen Laminate auftreten).
Als Ergebnis weiterer Untersuchungen wurde nun gefunden, dass dann, wenn eine Böhmit-behandelte Aluminiumfolie mit einem
Polyolefinfilm beschichtet wird, der vorher einer Oxydationsbehandlung unterworfen worden ist, bei Anwendung von Wärme und Druck innerhalb eines kurzen Zeitraumes ein zufriedenstellendes Laminat mit einer hohen Bindungsfestigkeit (d. h. ein Laminat, bei dem die Aluminiumfolie und der Polyolefinfilm fest aneinander haften) erhalten wird. Solche Laminate können als Material zum Verpacken von verschiedenen Waren und medizinischen Geräten, insbesondere zum Verpacken von Lebensmitteln, verwendet werden.
Ein bevorzugter Gedanke der Erfindung liegt in einem Verfahren zur Herstellung eines Laminats, das dadurch gekennzeichnet ist, dass man eine Böhmit- oder Pseudoböhmit-behandelte Aluminiumfolie unter Anwendung von Wärme und Druck ohne Verwendung von Laminierungs-Bindemitteln mit einem durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm so beschichtet, dass die behandelte Oberfläche der Folie der behandelten Oberfläche des Films gegenüberliegt. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung dieses Verfahrens kann das so erhaltene Laminat unter Anwendung von Wärme und Druck mit dem gleichen Laminat so beschichtet werden, dass die behandelte Oberfläche der Folie des ersteren der behandelten Oberfläche des Films des letzteren gegenüberliegt, oder es kann auf der Aluminiumfolienseite mit einem Harzfilm, z. B. einem Polyester- oder Polyamidfilm, unter Verwendung eines Bindemittels zwischen der Aluminiumfolie und dem Harzfilm beschichtet werden.
Die erfindungsgemäß durchgeführte Böhmitbehandlung kann umfassen (1) das Eintauchen einer Aluminiumfolie in destilliertes Wasser oder mit einem Ionenaustauscher behandeltes Wasser von nicht weniger als 60°C, dem eine geringe Menge Ammoniakwasser, Triäthanolamin oder dgl. zugesetzt sein kann, (2) das Behandeln einer Aluminiumfolie in Wasserdampf bei
100 bis 140°C oder (3) die Durchführung einer Böhmitbehandlung bei einer Aluminiumfolie nach irgendeinem der anderen bekannten Verfahren.
Zu den Polyäthylenfilmen, die erfindungsgemäß verwendet werden können, gehören handelsübliche Filme, wie Filme aus Polyäthylen mit hoher Dichte, mit mittlerer Dichte und geringer Dichte sowie verstreckte und nicht-verstreckte Polypropylenfilme.
Die hier angewendete Coronaentladungsbehandlung kann eine übliche Behandlung sein.
Bei der erfindungsgemäßen Laminierung (Beschichtung) unter Wärme und Druck (oder der thermischen Drucklaminierung) erhält man ohne Verwendung eines Bindemittels ein Laminat mit einer hohen Bindungsfestigkeit, das ein Material darstellt, das sich insbesondere für die Verpackung von Lebensmitteln eignet und das besteht aus einem durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm, der auf eine Böhmit- oder Pseudoböhmit-behandelte Aluminiumfolie so auflaminiert worden ist, dass die behandelte Oberfläche der Folie der behandelten Oberfläche des Films gegenüberliegt.
Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung hervor.
Bei den hier verwendeten Aluminiumfolien braucht es sich nicht um solche irgendeiner speziellen Qualität zu handeln, sondern es können im Handel erhältliche unbehandelte Aluminiumfolien verwendet werden.
Die erfindungsgemäß angewendete Böhmit- oder Pseudoböhmit-Behandlung kann unter Anwendung irgendeines der verschiedenen bekannten Verfahren durchgeführt werden. Sie kann beispielsweise durchgeführt werden durch Eintauchen einer Aluminiumfolie
in destilliertes Wasser oder in Ionenaustauscherwasser von nicht weniger als 60°C oder durch Blasen von Wasserdampf (von 100 bis 140°C) gegen eine Aluminiumfolie. Die für die Böhmitbehandlung erforderliche Zeit variiert teilweise in Abhängigkeit von der Temperatur, die bei der Behandlung angewendet wird, sie liegt jedoch innerhalb des Bereiches von etwa 30 Sekunden bis zu mehreren Stunden, wobei ein Bereich von 2 Minuten bis 30 Minuten für großtechnische Anwendungszwecke bevorzugt ist. Bei der praktischen Durchführung der erfindungsgemäß angewendeten Böhmitbehandlung ist es nicht immer erforderlich, eine perfekte Böhmitschicht auf der Oberfläche einer Aluminiumfolie zu erzeugen; andererseits genügt es, die Folienoberfläche in Pseudoböhmit zu überführen, selbst wenn es sich bei dem Pseudoböhmit um einen solchen handelt, der in weniger als einigen Minuten erzeugt worden ist, da schon die Bildung eines solchen Pseudoböhmits zur Herstellung von Laminaten mit einer ausreichenden Bindungsfestigkeit führt, die sich für die Zwecke der vorliegenden Erfindung eignen.
Daraus ist zu ersehen, dass das erfindungsgemäße Verfahren für die großtechnische Verwendung sehr vorteilhaft ist. Der hier verwendete Ausdruck "Böhmit und/oder Pseudoböhmit" wird nachfolgend abgekürzt durch "Böhmit" ersetzt. Bei der Böhmit-behandlung kann dem destillierten Wasser oder dem Ionenaustauscherwasser Ammoniak oder ein Amin, wie Triäthanolamin, zugesetzt werden, um die dabei erhaltene Böhmit-behandelte Aluminiumfolie in bezug auf ihre Korrosionsbeständigkeit zu verbessern.
Zu den erfindungsgemäß verwendbaren Polyolefinfilmen gehören Polyäthylenfilme, vorzugsweise Filme aus Polyäthylen mit hoher Dichte, und Polypropylenfilme, vorzugsweise nicht-verstreckte Polypropylenfilme.
Bei der Oxydationsbehandlung, der diese Polyolefinfilme unterzogen werden, kann es sich um mindestens eine der folgenden Behandlungen handeln: eine Coronaentladungsbehandlung, eine Ultraviolettbestrahlungsbehandlung, eine Glimmentladungsbehandlung, eine Elektronenstrahl-Bestrahlungsbehandlung, eine Ozonbehandlung, eine Flammenbehandlung und eine Schwefelsäure-Chromsäure-Behandlung, wobei unter diesen Behandlungen die Coronaentladungsbehandlung für die Zwecke der vorliegenden Erfindung besonders vorteilhaft ist, weil sie leicht und sicher durchzuführen ist, zu keiner Alterung der Polyolefinfilme führt, keine Probleme in bezug auf die Beseitigung des Abwassers aufwirft und durch Oxydation behandelte Polyolefinfilme ergibt, die fest mit Böhmit-behandelten Aluminiumfolien verbunden werden können. Die Anwendung einer Coronaentladungsbehandlung in Kombination mit einer Ultraviolettbestrahlungsbehandlung ist für die großtechnische Durchführung sehr vorteilhaft, da sie innerhalb eines kurzen Zeitraumes zur Bildung von zufriedenstellenden Laminaten unter Anwendung von Wärme und Druck führt.
Bei der Laminierung (Beschichtung) der Böhmit-behandelten Aluminiumfolie mit dem durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm gibt es zwei Fälle, bei denen der behandelte Polyolefinfilm im nicht-geschmolzenen Zustand bzw. im geschmolzenen Zustand verwendet wird. Im ersteren Falle können handelsübliche Polyolefinfilme verwendet werden (nach einer Oxydationsbehandlung, falls sie noch nicht behandelt worden sind), und vorzugsweise können Böhmit-behandelte Filme aus Polyäthylen mit hoher Dichte und nicht-verstreckte Polypropylenfilme verwendet werden. Es ist von Vorteil, dass diese behandelten Polyäthylen- und Polypropylenfilme unter Anwendung einer vergleichsweise einfachen thermischen Drucklaminiervorrichtung auf die Böhmit-behandelten Aluminiumfolien auflaminiert werden können, und es ist auch zweckmäßig, dass die dabei erhaltenen Laminate als Material
für die Verpackung von Lebensmitteln (Nahrungsmitteln) verwendet werden, weil sie eine ausgezeichnete Wärmebeständigkeit aufweisen.
Im letzteren Falle ist es im Vergleich zu dem ersteren Falle vorteilhaft, dass bei der Herstellung der Laminate eine bessere Bindung erzielt werden kann, während nachteilig ist, dass die Polyolefinfilme in einigen Fällen in bezug auf ihre Qualität verschlechtert sein können und dass für die Laminierung eine komplizierte thermische Drucklaminiervorrichtung erforderlich ist. Es kann daher in Abhängigkeit von der Verwendung der dabei erhaltenen Laminate bestimmt werden, welcher Fall ausgewählt wird.
Bei der Beschichtung der Böhmit-behandelten Aluminiumfolie mit dem durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm gemäß der Erfindung können für die thermische Drucklaminierung eine Warmpresse oder Walzen verwendet werden (nachfolgend vereinfacht als "Laminierungswalzen" bezeichnet), wobei letztere für die großtechnische Verwendung bevorzugt sind. Es ist zweckmäßig, dass die Laminierungwalzen unter solchen Bedingungen betrieben werden, dass die Temperatur der Oberfläche der Walzen innerhalb des Bereiches von 140 bis 240°C, der durch die Walzen ausgeübte Druck innerhalb des Bereiches von 1 bis 10 kg/cm[hoch]2 (ausgedrückt als Flächendruck) und die Umfangsgeschwindigkeit der Walzen innerhalb des Bereiches von 1 bis 50 m/Min. liegen.
Als Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann eine konventionelle Laminierungsvorrichtung, in der ein Bindemittel unter Anwendung von Wärme und Druck angewendet wird, verwendet werden, wobei jedoch die Stufe des Aufbringens eines Bindemittels weggelassen wird; so kann beispielsweise eine Vorrichtung für die Extrusionslaminierung, für die Aufschmelzlaminierung oder für die Trockenlaminierung
angewendet werden. Eine solche Vorrichtung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
Fig. 2(a) und (b) Querschnittsansichten eines konventionellen Laminats (Schichtstoffes);
Fig. 3(a) und (b) Querschnittsansichten eines nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Laminats (Schichtstoffes);
Fig. 4 eine Querschnittsansicht eines für die Verpackung verwendeten erfindungsgemäßen Laminats; und
Fig. 5 erfindungsgemäße Laminate in verdoppelter Form.
In der Fig. 1 wird ein Polyolefinfilm 1 mindestens einer der folgenden Oxydationsbehandlungen unterworfen: z. B. einer Coronaentladungsbehandlung 2 und einer Ultraviolettbestrahlungsbehandlung 3, und dann wird er in Laminierungswalzen eingeführt, die bestehen aus einer Erhitzungswalze 4 und einer Druckwalze 5, während eine Aluminiumfolie 6 einer Böhmitbehandlung unterzogen und, gewünschtenfalls über Erhitzungswalzen 8 und 8´, in die Laminierungswalzen eingeführt, in denen die Böhmit-behandelte Aluminiumfolie mit dem durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm beschichtet wird. Gewünschtenfalls wird das dabei erhaltene Laminat dann einer Ultraviolettbestrahlungsbehandlung 3´ unterzogen, wobei die Polyolefinfilmseite der Strahlungsquelle gegenüberliegend angeordnet ist, oder sie wird gekühlt, indem man sie durch Kühlwalzen 9 und 9´ führt.
Die Verwendung der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten neuen Laminate sowie ein Vergleich zwischen den
neuen Laminaten und konventionellen (den bisher im Handel erhältlichen) Laminaten werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert.
Wie in der Fig. 2a dargestellt, besteht ein konventionelles Laminat aus einem Polyolefinfilm 10 und einer Aluminiumfolie 12, die unter Verwendung eines Bindemittels 11 dazwischen aufeinander auflaminiert worden sind, und wie in der Fig. 2b dargestellt, kann das Laminat mit einem anderen Film 13, beispielsweise einem Polyester- oder Polyamidfilm, beschichtet werden unter Verwendung eines Bindemittels 11´ zwischen der Folie 12 und dem anderen Film 13, um die Festigkeit des Laminats zu erhöhen.
Wie in Fig. 3a dargestellt, besteht ein nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes Laminat aus einem durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm 10´ und einer Böhmit-behandelten Aluminiumfolie 12´, die ohne Verwendung eines Bindemittels dazwischen aufeinander auflaminiert worden sind.
Wie in der Fig. 3b dargestellt, wird das Laminat in der Regel weiter laminiert (beschichtet) mit einem Polyester- oder Polyamidfilm 13 unter Verwendung eines Bindemittels zwischen der Folie 12´ und dem Film 13 für die Verwendung als Verpackungsmaterial.
Wie in der Fig. 4 dargestellt, wird das in der Fig. 3b dargestellte Verpackungsmaterial an den Enden A und A´ wärmeversiegelt, wobei der Polyolefinfilm 10´ dem Inhalt 14 der Verpackung, beispielsweise den Lebensmitteln, die in dem Verpackungsmaterial vor der Wärmeversiegelung enthalten sind, gegenüberliegt.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele und Vergleichsbeispiele näher erläutert, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein. Die darin angegebenen Oxydationsbehandlungen wurden wie folgt durchgeführt:
Coronaentladungsbehandlung: 70-80 KW
4000 Hz (Cyclen/Sek.)
120m/Min. (Filmtransportgeschwindigkeit)
Ultraviolettbestrahlungsbehandlung: 10 2KW-Quecksilberlampen,
die Filme wurden mit einer Geschwindigkeit von 120 m/Min. 10 cm unterhalb jeder Lampe vorbeigeführt
Elektronenstrahlenbehandlung: 2 Megarad, einen Augenblick (etwa 1 Sek.)
Glimmentladungsbehandlung: etwa 7 KW, 50 m/Min. (Filmtransportgeschwindigkeit)
Flammenbehandlung: die Filme wurden innerhalb von 5/10 000 Sekunden über die Flamme eines Gasbrenners geführt
Schwefelsäure-Chromsäure-Behandlung:
einen Augenblick (etwa 1 Sekunde) eingetaucht
Ozonbehandlung: die Filme wurden mit einer Geschwindigkeit von 100 m/Min. 10 cm unterhalb eines Ozongenerators, der 0,5 kg Ozon/Std. lieferte, vorbeigeführt.
Vergleichsbeispiel 1
Unbehandelte, 15 µ dicke, weiche Aluminiumfolien (hergestellt von der Firma Sun Aluminium Co., Ltd.) und behandelte Aluminiumfolien, hergestellt durch (1) anodische Oxydation einer Aluminiumfolie in einer 15 %igen wässrigen Schwefelsäurelösung für einen Zeitraum von 1 Minute (nachfolgend als "Behandlung (1)" bezeichnet), (2) anodische Oxydation einer Aluminiumfolie in einer 3 %igen wässrigen Oxalsäurelösung für einen Zeitraum von 1 Minute (nachfolgend als "Behandlung (2)" bezeichnet), (3) Eintauchen einer Aluminiumfolie in eine wässrige Lösung von 65 g HNO[tief]3, 80 g NH[tief]4 HF[tief]2 und 0,1 g Pb(NO[tief]3) [tief]2 in 1 l Wasser bei einer Temperatur von 60°C für einen Zeitraum von 2 Sekunden (nachfolgend als "Behandlung (3)" bezeichnet) und (4) Eintauchen einer Aluminiumfolie in eine wässrige Lösung von 500 g H[tief]3 PO[tief]4 und 10 g HNO[tief]3 in 1 l Wasser von 100°C für einen Zeitraum von 6 Sekunden (nachfolgend als "Behandlung (4)" bezeichnet), wurden zur Herstellung von Laminaten (Schichtstoffen) unter Verwendung von Beschichtungswalzen, die jeweils auf 140°C, 160°C, 180°C, 200°C bzw. 220°C erhitzt wurden und sich mit einer Umfangsgeschwindigkeit von 1 m/Minute drehten, und einem Druck von 2 kg/cm[hoch]2, ausgedrückt als Flächendruck, jeweils mit unbehandelten, durch eine Coronaentladung behandelten, durch Ultraviolettbestrahlung behandelten und mit der Flamme behandelten LDPI (Polyäthylen mit niedriger Dichte)-Filmen, HDPE (Polyäthylen mit einer hohen Dichte)-Filmen und CPP-Filmen (unverstreckten Polypropylenfilmen) beschichtet. Bei den so hergestellten Laminaten (Schichtstoffen) wurde unter Verwendung einer Abzugsfestigkeits-Testeinrichtung (einem Produkt der Firma Toyo Sokki Co., Ltd., Japan, vertrieben unter der Handelsbezeichnung Tensilor) die Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) gemessen und die dabei erhaltenen Ergebnisse sind in den folgenden Tabellen I bis III angegeben.
Bei den hier als Ausgangsmaterial verwendeten Polyolefinfilmen handelte es sich um solche aus LDPE mit einer Dicke von 60 bis 70 µ, hergestellt und vertrieben unter der Warenbezeichnung B´ - 5 von der Firma Tamapori Co., Ltd., HDPE mit einer Dicke von 60 bis 70 µ, hergestellt und vertrieben unter der Warenbezeichnung DT-2 von der Firma Tamapori Co., Ltd., und CPP mit einer Dicke von 60 bis 70 µ, hergestellt und vertrieben unter der Warenbezeichnung Torayphane von der Firma Toray Co., Ltd.
In den nachfolgenden Tabellen geben die Zahlenwerte die "Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit)" in g/cm an und das Symbol "-" steht für "kaum gebunden".
Tabelle I
Tabelle II
Tabelle III
Vergleichsbeispiel 2
Aluminiumfolien wurden einer Böhmit-Behandlung unterworfen, indem man sie bei 100°C 10, 5, 3 bzw. 2 Minuten lang in mit einem Ionenaustauscher behandeltes (entionisiertes Wasser) eintauchte. Die behandelten Aluminiumfolien wurden dann auf der Böhmit-behandelten Oberfläche mit LDPE-, HDPE- und CPP-Filmen bei 140°C, 160°C, 180°C, 200°C bzw. 220°C beschichtet unter Anwendung eines Druckes von 2 kg/cm[hoch]2, ausgedrückt als Flächendruck, und unter Verwendung von sich mit einer Umfangsgeschwindigkeit von 1 m/Min. drehenden Beschichtungswalzen, unter Bildung von Laminaten (Schichtstoffen). Bei jedem der dabei erhaltenen Laminate wurde die Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) gemessen, wobei die in der folgenden Tabelle IV angegebenen Ergebnisse erhalten wurden.
Tabelle IV
Beispiel 1
Zur Durchführung der Böhmitbehandlung wurden Aluminiumfolien 10, 5, 3 bzw. 2 Minuten lang in mit einem Ionenaustauscher behandeltes (entionisiertes Wasser) von 100°C eingetaucht. Zur Herstellung von Laminaten (Schichtstoffen) wurden die so behandelten Aluminiumfolien unter Verwendung von Beschichtungswalzen, die sich mit einer Umfangsgeschwindigkeit von 1 m/Min. drehten, und unter Anwendung eines Druckes von 2 kg/cm[hoch]2, ausgedrückt als Flächendruck, bei 140°C, 160°C, 180°C, 200°C bzw. 220°C so mit durch eine Coronaentladung behandelten LDPE-, HDPE- und CPP-Filmen beschichtet, dass die behandelte Oberfläche der Folie mit der behandelten Oberfläche des Films in Kontakt kam. Bei den so hergestellten Laminaten bzw. Schichtstoffen wurde die Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) gemessen, wobei die in der folgenden Tabelle V angegebenen Ergebnisse erhalten wurden.
Tabelle V
Beispiel 2
Aluminiumfolien wurden einer Böhmitbehandlung unterworfen, indem man sie 3 Minuten lang in ein mit einem Ionenaustauscher behandeltes Wasser von 100°C eintauchte. Zur Herstellung von Laminaten wurden die so behandelten Aluminiumfolien dann jeweils mit durch eine Coronaentladung behandelten und durch Ultraviolettbestrahlung behandelten LDPE-, HDPE- und CPP-Filmen auf die in Beispiel 1 angegebene Weise so beschichtet, dass die behandelte Oberfläche der Folie der behandelten Oberfläche des Films gegenüberlag. Dann wurde die Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) bei den dabei erhaltenen Laminaten gemessen und die erhaltenen Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle VI angegeben.
Tabelle VI
Beispiel 3
Aluminiumfolien wurden einer Böhmitbehandlung unterworfen durch 3-minütiges Eintauchen derselben in ein mit einem Ionenaustauscher behandeltes Wasser von 100°C. Zur Herstellung von Laminaten wurden die Böhmit-behandelten Aluminiumfolien unter den gleichen Wärme- und Druckbedingungen
wie in Beispiel 1 jeweils mit durch eine Coronaentladung behandelten LDPE-, HDPE- und CPP-Filmen so beschichtet, dass die behandelte Oberfläche der Folie mit der behandelten Oberfläche des Films in Kontakt kam; die dabei erhaltenen Laminate wurden dann einer Ultraviolettbestrahlung unterworfen und bei den schließlich erhaltenen Laminaten wurde die Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) gemessen, die in der folgenden Tabelle VII angegeben ist.
Tabelle VII
Beispiel 4
Aluminiumfolien wurden einer Böhmitbehandlung unterworfen, indem man sie 3 Minuten lang in mit einem Ionenaustauscher behandeltes Wasser von 100°C eintauchte. Zur Herstellung von Laminaten wurden die Böhmit-behandelten Folien dann bei 180°C unter Verwendung von Beschichtungswalzen, die sich mit einer Umfangsgeschwindigkeit von jeweils 1 m/Min., 2 m/Min. und 30 m/Min. drehten, unter einem Druck von 2 kg/cm[hoch]2, gemessen als Flächendruck, jeweils so mit durch Coronaentladung behandelten HDPE- und CPP-Filmen beschichtet, dass die behandelte Oberfläche der Folie und die behandelte Oberfläche des Films einander gegenüberliegen, die bei den erhaltenen Laminaten gemessene Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) ist in der folgenden Tabelle VIII angegeben.
Tabelle VIII
Beispiel 5
Aluminiumfolien wurden einer Böhmitbehandlung unterworfen, indem man sie 5 Minuten lang in mit einem Ionenaustauscher behandeltes Wasser von 100°C eintauchte. Die so behandelten Aluminiumfolien wurden dann auf die in Beispiel 1 angegebene Weise mit durch Ultraviolettbestrahlung behandelten, mit einer Flamme behandelten und durch Glimmentladung behandelten HDPE- und CPP-Filmen so beschichtet, dass die behandelte Oberfläche der Folie und die behandelte Oberfläche des Films einander gegenüberlagen, unter Bildung von Laminaten, deren Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) jeweils in der folgenden Tabelle IX angegeben ist.
Tabelle IX
Beispiel 6
Aluminiumfolien wurden einer Böhmitbehandlung unterworfen, indem man sie 3 Minuten lang in mit einem Ionenaustauscher behandeltes Wasser von 100°C eintauchte. Die Böhmit-behandelten Aluminiumfolien wurden dann auf die in Beispiel 1 angegebene Weise so mit durch Coronaentladung behandelten HDPE- und CPP-Filmen beschichtet, dass die behandelte Oberfläche der Folie und die behandelte Oberfläche des Films miteinander in Kontakt kamen, unter Bildung von Laminaten, deren Abzugsfestigkeiten (Abschälfestigkeiten) in der folgenden Tabelle X angegeben sind.
Tabelle X
Einige der dabei erhaltenen Laminate wurden 60 Minuten lang in siedendes Wasser eingetaucht und dann wurde ihre Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) gemessen, um Änderungen in bezug auf die Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) zu ermitteln.
Die restlichen Laminate wurden zu Beuteln verarbeitet, in die im Vakuum jeweils Wasser, ein Gemisch aus Wasser und einem Salatöl im Verhältnis von 1:1 und Curry eingefüllt wurden. Die auf diese Weise gefüllten Beutel wurden unter Wasserdampfdruck 50 Minuten lang stehen gelassen, abgekühlt, visuell betrachtet und dann wurde die Abzugsfestigkeit (Abschälfestigkeit) gemessen, wobei die in der folgenden Tabelle XI angegebenen Ergebnisse erhalten wurden.
Tabelle XI
Beispiel 7
Auf die im Beispiel 6 angegebene Weise wurden Laminate (Schichtstoffe) hergestellt. Die so hergestellten Laminate (Schichtstoffe) wurden auf ihre Durchlässigkeit für Sauerstoff untersucht unter Verwendung einer Sauerstoffdurchlässigkeits-Testvorrichtung (hergestellt und vertrieben unter der Warenbezeichnung 0[tief]x-Tran-Typ 100 der Firma Nissei Sangyo Co., Ltd.), wobei das Ergebnis erhalten wurde, dass jedes eine Durchlässigkeit von 0 ccm/m[hoch]2/24 Stunden x atm aufwies.
Beispiel 8
Auf die in Beispiel 6 angegebene Weise wurden Laminate hergestellt. Die so hergestellten Laminate wurden auf ihre Durchlässigkeit für Feuchtigkeit untersucht unter Verwendung einer automatischen Infrarot-Feuchtigkeitsdurchlässigkeits-Testvorrichtung (hergestellt und vertrieben unter der Warenbezeichnung IRD-Typ 2C der Firma Nissei Sangyo Co., Ltd.), wobei das Ergebnis erhalten wurde, dass jedes von ihnen eine Durchlässigkeit von 0 g/m[hoch]2/24 Stunden x atm aufwies.
Die Erfindung wurde zwar vorstehend unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen näher erläutert, es ist jedoch für den Fachmann selbstverständlich, dass sie darauf keineswegs beschränkt ist, sondern dass diese in vielfacher Hinsicht abgeändert und modifiziert werden können, ohne dass dadurch der Rahmen der vorliegenden Erfindung verlassen wird.
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung eines Laminats (Schichtstoffes), dadurch gekennzeichnet, dass man eine Böhmit- oder Pseudoböhmit-behandelte Aluminiumfolie unter Anwendung von Wärme und Druck, jedoch ohne Verwendung von Beschichtungs-Bindemitteln mit einem durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm so beschichtet, dass die behandelte Oberfläche der Folie der behandelten Oberfläche des Films gegenüberliegt, unter Bildung des Laminats (Schichtstoffes).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man den durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm im geschmolzenen Zustand verwendet.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man den durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm im nicht-geschmolzenen Zustand verwendet.
4. Verfahren nach mindestens einer der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass man als Polyolefinfilm einen Film aus Polyäthylen mit hoher Dichte oder einen unverstreckten Polypropylenfilm verwendet.
5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass man als durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm einen durch Coronaentladung oder/und Ultraviolett-Bestrahlung behandelten Polyolefinfilm verwendet.
6. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass man das Laminat (den Schichtstoff) einer Ultraviolett-Bestrahlung in der Weise unterwirft, dass die Polyolefinfilmseite der Bestrahlungsquelle gegenüberliegt.
7. Verfahren zur Herstellung eines Laminats (Schichtstoffes), dadurch gekennzeichnet, dass man die Aluminiumfolien-Seite des Laminats nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6 mit einem Überzug versieht, der ausgewählt wird aus der Gruppe des gleichen Laminats wie oben und eines Nicht-Polyolefinharzfilms, wobei man zwischen dem Laminat gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6 und dem Überzug ein Bindemittel verwendet.
8. Wärmeversiegelbares Laminat (Schichtstoff) zum Verpacken von Lebensmitteln, gekennzeichnet durch einen durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm (1), ausgewählt aus der Gruppe der durch Oxydation behandelten Filme aus Polyäthylen mit hoher Dichte und der nicht-verstreckten Polypropylenfilme und eine Aluminiumfolie (2), von der mindestens eine Seite mit Böhmit behandelt worden ist,
wobei der Film (1) und die Folie (2) unter Anwendung von Wärme und Druck so aufeinander auflaminiert worden sind, dass die Böhmit-behandelte Oberfläche der Folie (2) der durch Oxydation behandelten Oberfläche des Films (1) gegenüberliegt und das Laminat so verwendet wird, dass der Film (1) als innere Oberfläche dient, die den zu verpackenden Lebensmitteln gegenüberliegt.
9. Laminat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Film (1) beim Auflaminieren in geschmolzener Form vorliegt.
10. Laminat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Film (1) beim Auflaminieren in nicht-geschmolzener Form vorliegt.
11. Laminat nach mindestens einem der Ansprüche 8 bis 10 dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm um einen durch Coronaentladung behandelten Polyolefinfilm handelt.
12. Laminat nach mindestens einem der Ansprüche 8 bis 11 dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem durch Oxydation behandelten Polyolefinfilm um einen durch Coronaentladung und durch Ultraviolettbestrahlung behandelten Polyolefinfilm handelt.
13. Laminat nach mindestens einem der Ansprüche 8 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass der durch Oxydation behandelte Film (1) und die mit Böhmit behandelte Folie (2) nach dem Auflaminieren aufeinander einer Ultraviolettbestrahlung unterworfen worden sind, bei der der Film (1) der Ultraviolettstrahlungsquelle gegenüberlag.
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