DE2708831C2 - - Google Patents

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DE2708831C2
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George Edison N.J. Us Scrivens
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Johnson and Johnson
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Johnson and Johnson
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B46/00Surgical drapes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B46/00Surgical drapes
    • A61B46/20Surgical drapes specially adapted for patients
    • A61B2046/205Adhesive drapes
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S128/00Surgery
    • Y10S128/26Cannula supporters

Description

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Abdecktuch gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein Abdecktuch dieser Gattung ist aus der US-PS 38 56 006 bekannt. Dieses Abdecktuch löst die Aufgabe einer möglichst sterilen Abdeckung des Patienten im Bereich seiner ausgestreckten Arme durch besonders ausgebildete Armbereiche des T-förmigen Abdecktuches, das lediglich für Operationen im Brust- und Bauchbereich eines Patienten geeignet ist. Das Entfernen der Schutzfolie auf der dem Patienten zugekehrten Unterseite des von der Schneidfolie gebildeten Fensters bereitet Schwierigkeiten, weil das Fenster sich in dem mit der Verstärkungsverkleidung versehenen Bereich des Abdecktuches befindet, der somit so dick bemessen ist, daß das Erfassen der Schutzfolie zum Ablösen derselben von der Schneidfolie bei der gebotenen Eile insbesondere mit einer mit einem Operationshandschuh bekleideten Hand schwierig ist. Die Haltevorrichtungen für Hilfsinstrumente bestehen aus mehreren Lappen, die am Rand eines Instrumentenkissens z. B. durch Ankleben befestigt sind. Sie bestehen aus einer flexiblen Folie oder nicht gewebtem Tuch und sind mit Löchern versehen, durch die hindurch Schläuche oder Bänder bzw. Leitungen hindurchgeführt werden können, die aber im übrigen freiliegen. Dieses Abdecktuch ist daher sowohl hinsichtlich seiner Handhabbarkeit als auch seiner wirtschaftlichen Herstellbarkeit verbesserungsfähig und als kardiovaskuläres Abdecktuch nicht geeignet.
In der US-PS 37 99 161 wird ein Abdecktuch beschrieben, das mehrere getrennte chirurgische Verfahren an dem Körper eines Patienten durch mehrere Fenster hindurch ermöglichen soll. Die Fenster sind von Verstärkungen umgeben und an ihrer dem Patienten abgewandten Oberseite mit einer Abdeckfolie versehen, die von der Fensteröffnung abgezogen werden können. Haltevorrichtungen für chirurgische Hilfseinrichtungen, die insbesondere bei kardiovaskulären Operationen einen erheblichen Umfang annehmen, fehlen vollständig. Die Handhabbarkeit dieses Abdecktuches wird auch dadurch beeinträchtigt, daß die Faltung durch die Vielzahl der Fenster und die im Bereich der Fenster vorgesehenen Verstärkungen erheblich erschwert wird, wodurch Nachteile für die Herstellung des Abdecktuches, seine Lagerung und das Auflegen desselben auf den Patienten entstehen.
In der US-PS 37 21 234 wird das Problem der Ablösung und des Inberührungskommens freier Fasern eines nicht gewebten, cellulosehaltigen Abdecktuchs mit der Wunde des Patienten sowie die Anfälligkeit solcher Tücher gegenüber Lochungen und Einreißen mittels chirurgischer Klammern o. dergl. behandelt. Das Abdecktuch ist im Bereich seiner Fenster mit einer größeren Anzahl von verstärkenden Materialschichten versehen und ist von zwei Seiten her in zickzackförmigen Lagen auf sich selbst gefaltet, um seine Handhabung für den Transport sowie für das Auflegen auf den Patienten zu erleichtern.
Die US-PS 35 37 446 beschreibt ein in ähnlicher Weise von zwei Seiten auf sich selbst gefaltetes Tuch, wobei abschließend beide Faltstapel noch einmal auf sich selbst gefaltet werden, so daß ein kompaktes Gebilde für den Transport zur Verfügung steht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Abdecktuch für kardiovaskuläre Operationen dadurch geeigneter zu machen, daß es bei einer raschen, zweckdienlichen wirtschaftlichen Herstellbarkeit ein leichtes Falten und Entfalten des Abdecktuches für seine Verpackung bzw. sein Auflegen auf den Körper eines Patienten sowie zur Gewährleistung einer größeren Sicherheit eine umschlossene Positionierung von Operationshilfsmitteln, z. B. elektrischen Leitungen, ermöglicht.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Kombination der im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 enthaltenen Merkmale.
Hierdurch wird erreicht, daß die Schutzfolien, welche das Brustfenster und das Beinfenster abdecken, mittels der an ihnen vorgesehenen Greiflappen sofort und sicher beim Auflegen des Abdecktuches auf den Patienten entfernt werden können. Dabei verhindern die Greiflappen der das Beinfenster abdeckenden Schutzfolien das Freiliegen der selbstklebenden Beschichtung der Schneidfolie an der dem Patienten zugekehrten Unterseite. Ferner wird das Falten und Entfalten des Abdecktuches dadurch wesentlich erleichtert, daß die Querfalten zwischen die aufeinanderfolgenden Schutzfolien des Beinfensters gelegt werden können. Die Tatsache, daß die Haltevorrichtungen als schlauchartige geschlossene Kanäle ausgebildet sind, die sich über die gesamte Länge des Abdecktuches erstrecken, gewährleistet die unverrückbare und geschützte Lagerung von Operationshilfsmitteln, wie elektrischen Leitungen, in solchen Bereichen, die das Operationsverfahren nicht stören und in denen ein einwandfreier Schutz dieser Hilfsmittel gegenüber einer unbeabsichtigten Beschädigung oder Verschiebung gewährleistet ist. Da diese schlauchartigen Kanäle aus dem gleichen Materialstück wie die Verstärkungsverkleidung bestehen, ist eine für die Massenherstellung wichtige rasche und wirtschaftliche Herstellbarkeit desselben gewährleistet. Dabei sorgt der besondere Aufbau des die Verstärkungsverkleidung und die Haltevorrichtungen bildenden Materials für eine zusätzliche Isolierung und unverschiebbare Lagerung der Operationshilfsmittel in den schlauchförmigen Kanälen der Haltevorrichtungen. Das erfindungsgemäße Abdecktuch ist daher für kardiovaskuläre Operationen besonders geeignet, andererseits aber im Rahmen einer Massenproduktion wirtschaftlich herstellbar.
In gewissen Fällen kann es zweckmäßig sein, die schlauchförmigen Haltevorrichtungen dadurch noch weiter zu verbessern, daß der, im Querschnitt gesehen, untere Teil der Schlaufen mit einem Kleber versehen ist, der auf die benachbarten Bereiche eines undurchlässigen Films aufgetragen ist und die Haltevorrichtung in der gewünschten Form hält.
Im folgenden soll die Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert werden, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein chirurgisches Abdecktuch, teilweise in aufgebrochener, teilweise in zurückgeschlagener Darstellung;
Fig. 2 eine Unteransicht des chirurgischen Abdecktuchs nach Fig. 1, teilweise in zurückgeschlagener Darstellung;
Fig. 3 eine schematische Querschnittansicht entlang der Linie 3-3 aus Fig. 1;
Fig. 3a eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 3 linker Hand mit einem Kreis bezeichneten Bereichs;
Fig. 3b eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 3 rechter Hand mit einem Kreis bezeichneten Bereichs;
Fig. 4 eine schematische Querschnittsansicht entlang der Linie 4-4 aus Fig. 1;
Fig. 4a eine vergrößerte Ansicht des in Fig. 4 linker Hand mit einem Kreis bezeichneten Bereichs;
Fig. 4b eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 4 rechter Hand mit einem Kreis bezeichneten Bereichs;
Fig. 5 eine schematische Querschnittsansicht entlang der Linie 5-5 aus Fig. 1;
Fig. 5a eine vergrößerte Ansicht des in Fig. 5 mit einem Kreis bezeichneten Bereichs, wobei dieser Bereich auch einen Teilschnitt entlang der Linie 5a-5a aus Fig. 6 zeigt;
Fig. 6 eine stark vergrößerte Querschnittsansicht entlang der Linie 6-6 aus Fig. 1;
Fig. 7 eine stark vergrößerte Querschnittsansicht entlang der Linie 7-7 aus Fig. 1;
Fig. 8 eine stark vergrößerte Querschnittsansicht entlang der Linie 8-8 aus Fig. 1;
Fig. 9 eine vergrößerte Querschnittsansicht entlang der Linie 9-9 aus Fig. 2;
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung des Abdecktuchs nach Fig. 1, wobei die Faltlinien zum Falten in Längsrichtung strichpunkiert dargestellt sind;
Fig. 11 bis 14 perspektivische Ansichten des Abdecktuchs nach Fig. 1 in unterschiedlichen Faltzuständen;
Fig. 15 eine vergrößerte, schematische Querschnittsansicht entlang der Linie 15-15 aus Fig. 11;
Fig. 16 eine vergrößerte, schematische Querschnittsansicht entlang der Linie 16-16 aus Fig. 13;
Fig. 17 eine vergrößerte, schematische Querschnittsansicht entlang der Linie 17-17 aus Fig. 14;
Fig. 18 eine Draufsicht auf das Abdecktuch nach dem Falten in Längsrichtung mit Faltlinie für das Querfalten;
Fig. 19 eine schematische Querschnittsansicht des Abdecktuchs in quer gefaltetem Zustand; und
Fig. 20 bis 25 die Arbeitsschritte beim Auflegen des gefalteten Abdecktuchs auf einen Patienten.
Die Zeichnungen zeigen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines chirurgischen Abdecktuchs, wobei gleiche Bezugszeichen in den verschiedenen Darstellungen jeweils entsprechende Teile bezeichnen. Das Abdecktuch eignet sich besonders für die Kardiovaskulär-Chirurgie. Das mit 20 bezeichnete chirurgische Abdecktuch hat im wesentlichen T-förmige Gestalt und weist ein Hauptlaken 22 aus flexiblem Abdeckmaterial auf. Ferner ist vorgesehen, ein erstes Fenster 30 für einen Teil der chirurgischen Tätigkeit, ein zweites Fenster 40, durch das hindurch der Chirurg andere Tätigkeiten ausführen kann, eine Verstärkungsverkleidung 50 sowie Einrichtungen 60 mit deren Hilfe chirurgische Hilfsausrüstungen, wie zum Beispiel elektrische Leitungen, Saugschläuche und dergl. im Bereich eines oder beider Fenster am Abdecktuch befestigt werden können. Da das erste Fenster 30, wie nachstehend noch deutlich wird, im Brustbereich des zu operierenden Patienten angeordnet und angeklebt wird, soll es nachstehend auch als "Brustfenster" bezeichnet werden. In gleicher Weise soll das über einem oder beiden Beinen des Patienten anzuordnende und anzuklebende Fenster 40 nachstehend auch als "Beinfenster" bezeichnet werden.
Das Hauptlaken 22 kann aus irgendeinem flexiblen für Abdeckzwecke geeigneten, gewebten, nicht gewebtem Material oder Kunststoffmaterial bestehen. Seine Oberseite ist mit 23, seine Unterseite mit 24 bezeichnet. Bei dem hier betrachteten chirurgischen Abdecktuch soll die Unterseite 24, d. h. die in Fig. 2 dargestellte Seite, bei Gebrauch des Abdecktuchs mit dem Patienten in Berührung stehen, während die Oberseite 23, d. h. die in Fig. 1 dargestellte Seite, vom Patienten wegweist. Das Hauptlaken 22 weist einen im wesentlichen länglichen, unteren Körperteil 25 sowie einen quer dazu angeordneten, oberen Querarmteil 26 auf, dessen quer verlaufende Abschnitte zum Abdecken der Arme des Patienten während der Operation benutzt werden können. Der Körperteil 25 hat zwei sich gegenüberliegende Seitenkanten 25 a und 25 b; die beiden gegenüberliegenden Seitenkanten des Querarmteils 26 sind mit 26 a und 26 b bezeichnet. Der Querarmteil 26 hat eine Oberkante 27, die die Oberkante des Abdecktuchs bildet, sowie eine Unterkante 26 c. Die Oberkante des Körperteils 25 ist mit 25 c, seine Unterkante, die die Unterkante des Abdecktuchs bildet, ist mit 28 bezeichnet. Das Hauptlaken 22 besteht vorzugsweise aus nicht gewebtem Tuch, das flüssigkeitsabstoßend vorbehandelt ist und Flüssigkeiten, Wasser, Alkohol, Wundexsudat, Kochsalzlösung und dergl. wie sie während der Operation benutzt werden oder auftreten, abstößt. Das Hauptlaken 22 kann gegebenenfalls aus einem einzigen T-förmigen Materialstück geschnitten sein. Das T-förmige Material kann auf jeder Seite des Abdecktuchs ein- bzw. ausgeschnitten sein, so daß es eine im wesentlichen dem Hauptlaken 22 nach Fig. 1 entsprechende Struktur erhält. Das Hauplaken 22 kann aber auch rechteckförmig anstatt T-förmig gestaltet sein. Schließlich können gegebenenfalls an der Unterkante des Querarmteils 26 zu beiden Seiten des Abdecktuchs Materiallappen vorgesehen sein, die zu einer Arm- Abdeckstruktur führen, wie sie in der US-Patentschrift 38 56 006 beschrieben ist.
Das Abdecktuch 20 ist vorzugsweise so lang, daß es nicht nur den Anästhesieschirm und den Körper des Patienten bedeckt, sondern daß es auch etwa 45 cm vertikal über die Beine des Operationstisches hinabreicht.
Wie Fig. 1 zeigt, hat das Brustfenster 30 etwa Rechteckform und wird durch Innenkanten 30 a, 30 b, 30 c und 30 d des Abdecktuchs gebildet. Mit Fenstern versehene chirurgische Abdecktücher sind bekannt und das Fenster 30 kann entsprechend dem speziellen Anwendungszweck des Abdecktuchs ovale, quadratische, kreisförmige oder sonstige Formen haben.
Das Beinfenster 40 hat im wesentlichen Rechteckform, die durch Innenkanten 40 a, 40 b, 40 c und 40 d des Abdecktuchs bestimmt wird. Wie Fig. 1 zeigt, ist das Fenster 40 breiter und länger als das Fenster 30. Ähnlich dem Brustfenster 30 können auch die Gestalt und die Abmessungen des Beinfensters 40 verändert werden.
Die Fenster 30 und 40 sind bevorzugt, jedoch nicht notwendigerweise von der Verstärkungsverkleidung 50 umgeben, die die Festigkeit sowie die Widerstandsfähigkeit gegen Einreißen und Abnützen erhöht. Die Verstärkungsverkleidung 50 kann eine zweite Schicht demselben auch für das Hauptlaken 22 benutzten Material, ggf. auch aus einem anderen Material, aufweisen. Sofern wie üblich ein verstärktes Abdecktuch erwünscht ist, besteht die Verstärkungsverkleidung 50 vorzugsweise aus einem Material mit einer flüssigkeitsabsorbierenden Oberseite und einer flüssigkeitsdichten Unterseite. Wie die Fig. 5 und 5a zeigen, wird für die Verstärkungsverkleidung 50 vorzugsweise ein flüssigkeitsabsorbierendes, nicht gewebtes Tuch 51 benutzt, das beispielsweise durch Ankleben mit einer dünnen Folie oder Schicht 53 aus flüssigkeitsundurchlässigem, thermoplastischem Polymermaterial beschichtet ist. Diese Verstärkungsverkleidung wird in der Weise am Abdecktuch befestigt, vorzugsweise angeklebt, daß der Folienbereich an der Oberseite des Hauptlakens 22 gehalten ist. Die flüssigkeitsabsorbierende Oberfläche der Verstärkungsverkleidung liegt dann frei auf der Oberseite des Abdecktuchs und kann Flüssigkeiten, wie z. B. Wundexsudat, Spülflüssigkeiten und Blut, wie sie bei Operationen üblicherweise auftreten oder benutzt werden, rasch absorbieren.
Wie die Figuren zeigen, ist die Verstärkungsverkleidung 50 vorzugsweise so breit, daß ihre gegenüberliegenden Seitenkanten 50 a, 50 b zwischen den Seitenkanten der Fenster und den Seitenkanten des Abdecktuchs liegen. Dementsprechend ist die Verstärkungsverkleidung 50 vorzugsweise auch so lang, daß ihre Oberkante 50 c zwischen der Oberkante des Fensters 30 und der Oberkante 27 des Abdecktuchs liegt, während die Unterkante 56 d des Fensters zwischen der Unterkante des Fensters 40 und der Unterkante 28 verläuft. Die Anordnungsweise der Verstärkungsverkleidung 50 ist in erster Linie aus Fig. 1, aber auch aus den Fig. 6, 7 und 8 zu ersehen, die die Absorptionsschicht 51 und die flüssigkeitsundurchlässige Schicht 53 der Verstärkungsverkleidung 50 im Querschnitt zeigen.
Die Länge und Breite der Verstärkungsverkleidung 50 kann variieren, beispielsweise in Abhängigkeit von der Gesamtgröße des Abdecktuchs als auch von der für die eigentliche Verkleidung gewünschten Größe.
Bei modernen Operationsmethoden werden gewisse medizinische oder chirurgische Hilfsausrüstungen benutzt, beispielsweise dünne, längliche, mehr oder weniger flexible Teile, wie z. B. Saugschläuche und elektrische Leitungen von elektrischen Kauter- oder Ätzgeräten, Überwachungsgeräten und dergl. Derartige Schläuche und Leitungen müssen an der Operationsstelle rasch zugänglich sein. Sie müssen jedoch gleichzeitig so angeordnet und befestigt sein, daß sie bei den chirurgischen Handlungen nicht stören und nicht unbeabsichtigt aus der gewünschten Stellung auf dem Abdecktuch verschoben werden können.
Auf dem Abdecktuch 20 sind zwei derartige Haltevorrichtungen 60 vorgesehen, die den obenstehenden Forderungen genügen. Die Haltevorrichtungen 60 bestehen aus einer mehr oder weniger flachen, länglichen Hülle oder einem Behälter aus einem Material, wie z. B. Kunststoff oder nicht gewebtem Tuch. Diese Hülle oder dieser Behälter ist, wie der Querschnitt in Fig. 6 zeigt, hohl, so daß beispielsweise elektrische Leitungen hindurchgeführt und von dieser umschlossen werden können. Die Haltevorrichtung, die man sich am besten als flaches Rohr, ähnlich einem Münzumschlag vor Gebrauch, vorstellen kann, ist an beiden Enden offen. Im Gebrauch wird die elektrische Leitung oder ein vergleichbares Element durch die Haltevorrichtung hindurchgeführt, die dann dieses Element im Bedarfsfall rasch zugänglich auf dem Abdecktuch hält.
Für die Verwendung mit dem Abdecktuch 20 geeignete Haltevorrichtungen können unterschiedliche Formen haben und in unterschiedlicher Weise auf dem Abdecktuch angeordnet sein, wie es insbesondere in der US-PS 40 33 341 beschrieben ist, die vom gleichen Anmelder am gleichen Tag eingereicht wurde und auf die hier Bezug genommen wird.
Wie die Fig. 1 und 6 zeigen, weist die hier erläuterte bevorzugte Ausführungsform zwei derartige Haltevorrichtungen 60 auf, von denen jeweils eine nahe jeder Seitenkante der Verstärkungsverkleidung 50 angeordnet ist. Die Haltevorrichtung kann rasch, zweckdienlich und wirtschaftlich aus dem gleichen Material hergestellt werden, aus dem auch die Verstärkungsverkleidung 50 besteht. Insbesondere Fig. 6 zeigt deutlich, daß nahe jeder Seitenkante der Verstärkungsverkleidung 50 das Laminat aus nicht gewebtem Material bzw. der Folie, aus dem die Verstärkungsverkleidung besteht, zu Schlaufen geformt ist, die sich über die gesamte Länge der Verkleidung 50 erstrecken. Obwohl Fig. 6 die Haltevorrichtung 60 in nahezu "flachliegender Stellung" zeigt, so ist das Material der Verkleidung 50 beim erstmaligen Zusammenfügen der Schlaufe mehr oder weniger senkrecht zur Ebene angeordnet, in der sich die nicht zur Schlaufe gehörenden Teile der Verkleidung befinden. Dies ist in Fig. 6 in einem als Phantom gezeichneten Bereich dargestellt, dessen Querschnitt für die vorstehend erläuterte senkrechte Anordnung der Haltevorrichtung bezogen auf die übrige Verstärkungsverkleidung 50 an die Form des griechischen Buchstaben Omega erinnert.
Der untere Teil des schlaufenförmigen Bereichs ist mit einem geeigneten Kleber 55 versehen, der auf den benachbarten Bereichen eines undurchlässigen Films 53 aufgetragen ist und die Haltevorrichtung 60 in der gewünschten Gestalt hält. Der obere Teil des schlaufenförmigen Bereichs bildet eine Leitung bzw. einen Kanal 58, der sich in Längsrichtung des Abdecktuchs erstreckt und durch den Schläuche und dergl. hindurchgeführt werden können. Es ist verständlich, daß nicht unbedingt, sondern lediglich für einwandfreie Konstruktionszwecke erwünscht ist, den Kleber wie erwähnt am unteren Teil der Haltevorrichtung aufzubringen. Die Haltevorrichtung 60 behält auch ohne Verwendung von Kleber an ihrem unteren Teil ihre schlaufenförmige Gestalt bei, wenn einmal die Verstärkungsverkleidung 50 am Hauptlaken des Abdecktuchs befestigt ist. Der Kleber verbessert lediglich die Haltbarkeit der Konstruktion.
Aus Fig. 4a ist ersichtlich, daß die Verstärkungsverkleidung mit der Oberfläche des Abdecktuchs fest verbunden ist.
Jedes der Fenster 30 und 40 ist durch einen Verschlußteil abgedeckt, der aus einer relativ dünnen, biegsamen Kunststoffolie von z. B. 0,025 bis 0,1 mm Stärke besteht. Wie Fig. 4 zeigt, ist das Fenster 30 mit einem Verschlußteil 70 und das Fenster 40 mit einem Verschlußteil 71 abgedeckt. Die Folie der Verschlußteile 70 und 71 ist vorzugsweise klar durchsichtig und zur Vermeidung riskanter elektrostatischer Aufladungen antistatisch. Die Verschlußteile 70 und 71, die oftmals auch als "Schneidfolien" bezeichnet werden, werden beim Auflegen des Abdecktuchs an der Haut des Patienten angeklebt. Die Schneidfolie soll das Fenster in seiner richtigen Stellung auf dem Körper des Patienten halten. Während der Operation bleibt die Schneidfolie am Patienten, während der Chirurg unmittelbar durch die Schneidfolie hindurchschneidet.
Die Verschlußteile 70 und 71 sind etwas größer als die Fenster, über die sie gelegt werden sollen. Bei der Herstellung des Abdecktuchs wird die untere Fläche des Verschlußteils mit einer Selbstklebeschicht 75 (in Fig. 1 punktiert dargestellt) beschichtet, der sowohl an der Haut des Patienten festkleben als auch den Verschlußteil über dem Fenster befestigen soll. Kleber mit derartigen Eigenschaften sind für chirurgische Abdecktücher bekannt und sollen deshalb nicht Bestandteil dieser Erfindung sein. Beim Zusammenfügen des Abdecktuchs wird der Kleber im Bereich der Seitenkanten, der Ober- und der Unterkanten jedes Verschlußteils auf der Oberseite des Abdecktuchs an die entsprechenden Kanten des zu verschließenden Fensters angelegt, womit jedes Deckelteil in der richtigen Stellung befestigt wird und diese Stellung beibehält.
Nach der Befestigung des das Fenster 30 verschließenden Verschlußteils 70 am Abdecktuch liegt zunächst ein Großteil des auf die Unterseite des Verschlußteils aufgetragenen Klebstoffs 75 als kontinuierliche Schicht innerhalb der Kanten 30 a, 30 b, 30 c und 30 d des Fensters 30 frei. In entsprechender Weise liegt auch ein Großteil des auf der Unterseite des am Fenster 40 befestigten Verschlußteils aufgetragenen Klebstoffs 75 als kontinuierliche Schicht innerhalb der Kanten 40 a, 40 b, 40 c und 40 d des Fensters 40 frei. Diese Klebstoffbereiche sollen nachfolgend das Abdecktuch an der Brust und den Beinen des Patienten befestigen. Um die Haftfähigkeit des Klebers zu erhalten und unerwünschtes Ankleben des Klebers an anderen Teilen des Abdecktuchs zu verhindern, wird der vorstehend erwähnte, freiliegende größere Teil des Klebers bis zum Gebrauch von einer abnehmbar anklebenden Deckfolie bzw. einem solchen Schutzpapier geschützt. Derartige Schutzpapiere sind bekannt und können als wachsbeschichtete Papiere oder beschichtete Silizium-Polyolefin-Folien ausgebildet sein. Für einen vollständigen Schutz des Klebers muß die Schutzfolie jedoch wenigstens so groß wie die Klebstoffschicht sein, an der sie haftet. Der besseren Handhabbarkeit wegen ist die Schutzfolie jedoch etwas größer als der Klebstoffbereich, an dem sie angeklebt ist. Ein Endabschnitt des Schutzpapiers ist vorzugsweise auf sich selbst zurückgefaltet, so daß ein Lappen entsteht, der von einer Krankenschwester oder einer Hilfsperson leicht erfaßt werden kann. Auf diese Weise kann das Abnehmen des Schutzpapiers vor dem Auslegen des Abdecktuchs auf den Patienten erleichtert werden.
Die Fig. 4 und 4b zeigen, daß die abnehmbare Schutzfolie 76 auf der Unterseite des Verschlußteils 70 am Kleber 75 haftet. Die Schutzfolie 76 ist überdimensioniert und an ihrer oberen Kante, d. h. an der in Fig. 4 der Oberkante 27 des Abdecktuchs zugekehrten Kante auf sich selbst zurückgefaltet (Fig. 4), so daß ein Greiflappen 76 a entsteht. Die Unterkante 76 b der Schutzfolie 76 ragt über die Unterkante des Fensters 30 hinaus und liegt mehr oder weniger lose an der Unterseite des unteren Körperteils 25 an.
Der Verschlußteil 71 trägt auf seiner unteren, freiliegenden Fläche Kleber 75 (in Fig. 4 nicht dargestellt), der durch eine Vielzahl voneinander getrennter Schutzfolien 80, 81 und 82 bedeckt ist. Die Schutzwirkung der Schutzfolien 80, 81 und 82 entspricht derjenigen der Schutzfolie 76 für den Kleber 75 des Verschlußteils 70. Jede der Schutzfolien 80, 81 bedeckt etwa ein Drittel des freiliegenden Klebers auf der Unterseite des Verschlußteils 71. Jede der Schutzfolien 80, 81 und 82 ist darüber hinaus mit einem Grifflappen 80 a, 81 b bzw. 82 a versehen. Jede der Schutzfolien hat eine Oberkante, die in Fig. 4 der Oberkante 27 des Abdecktuchs zugekehrt ist sowie eine Unterkante, die in Fig. 4 der Unterkante 28 des Abdecktuchs näherliegt. Der Grifflappen 80 a der ersten Schutzfolie 80 liegt lose auf der Unterseite im Bereich der oberen Kante der zweiten Schutzfolie 81 auf. In gleicher Weise liegt der Grifflappen 81 a lose auf der Unterseite des Oberkantenbereichs der dritten Schutzfolie 82 auf. Der Grifflappen 82 a der dritten Schutzfolie 82 liegt frei auf der Unterseite des unteren Körperteils 25 des Abdecktuchs auf. Der Bereich der Oberkante der ersten Schutzfolie 80 berührt lose die Unterseite des unteren Körperteils 25.
In der hier erläuterten bevorzugten Ausführungsform sind drei Schutzfolien zum Schutz des Klebers 75 auf der unteren Oberfläche des Verschlußteils 71 vorgesehen. Aufgrund seiner Längsausdehnung muß das Abdecktuch 20 in Längsrichtung als auch in Querrichtung gefaltet und zu einer kompakten Einheit verkleinert werden, so daß es geeignet verpackt und vom Hersteller versandt werden kann. Es ist zwar denkbar, den Kleber des Verschlußteils 71 durch eine einzige Schutzfolie anstelle der Schutzfolien 80, 81 und 82 zu schützen, doch würde hierdurch das Auseinanderfalten und Auflegen des Abdecktuchs auf den Patienten in gewisser Weise erschwert werden. Die Verwendung von zwei Schutzfolien auf dem Kleber des Verschlußteils 71 erleichtert die Handhabbarkeit bzw. verbessert die Sicherheit, mit der das gefaltete Abdecktuch auf den Patienten aufgelegt werden kann, erheblich. Die Verwendung von drei Schutzfolien, wie sie vorstehend in Verbindung mit dem Abdecktuch 20 beschrieben wurden, wird jedoch bevorzugt. Vier und sogar fünf Schutzfolien könnten ebenfalls benutzt werden, doch leidet hierbei die Handhabbarkeit, da die Schwester bzw. die Hilfsperson mit einer erhöhten Anzahl Schutzfolien arbeiten muß. Die beste Lösung für das Abdecktuch 20 mit den vorstehend erläuterten typischen Abmessungen ergibt sich deshalb bei drei Schutzfolien, die den freiliegenden Kleber auf der Unterseite des Verschlußteils 71 bedecken. Wie nachstehend noch deutlich wird, erleichtert die Verwendung von drei getrennten Schutzfolien vor und während der Abdeckhandlung außerordentlich das Entfalten und sterile Auflegen des Abdecktuchs auf den Patienten.
Das chirurgische Abdecktuch 20 wird wie folgt geeignet hergestellt. Der untere Körperteil 25 und der obere Querarmbereich 26 werden in der gewünschten Größe aus einem geeigneten flexiblen Abdeckmaterial, beispielsweise nicht gewebtem oder leinenverstärktem Tuch ausgeschnitten. Die Unterkante 26 c des Querarmteils wird auf die Oberkante 25 c des unteren Körperteils mit etwa 2,5 cm Überlappung aufgelegt. Die beiden Materialstücke werden mittels einer Klebstoffschicht 21 aneinander befestigt und bilden das Hauptlaken 22 (siehe Fig. 1). Ein von der Seitenkante 25 a und der Seitenkante 25 b nach innen reichender Teil des Abdecktuchs verbleibt kleberfrei, womit sich die linker Hand in Fig. 1 dargestellte lappenartige Anordnung ergibt. Sofern ein verstärktes Abdecktuch hergestellt werden soll, wird ein geeignet bemessenes Stück Verstärkungsmaterial für die Verstärkungsverkleidung 50 hergestellt. Die Verkleidung 50 wird auf der oberen Oberfläche des Hauptlakens 22 in geeigneter Weise angebracht, wobei Ankleben bevorzugt wird. Sofern die Haltevorrichtungen 60 aus dem gleichen Materialstück wie die Verstärkungsverkleidung 50 gebildet werden sollen, so werden die Schlaufen des Verstärkungsmaterials vor dem Ankleben auf die Oberseite des Hauptlakens 22 geformt. Dann werden die Fenster 30 und 40 beispielsweise mit einer Schere oder einem geeignet geformten Stanzeisen durch das Hauptlaken 22 und die Verstärkungsverkleidung 50, sofern eine solche vorhanden ist, hindurch eingeschnitten. Anschließend werden die Verschlußteile 70 und 71 mit ihrer den druckempfindlichen Kleber 75 tragenden Unterseite auf die Oberseite des Abdecktuchs über die Fenster 30 bzw. 40 geklebt. Die abnehmbare Schutzfolie wird auf den zwischen den Fensterkanten 30 a, 30 b, 30 c und 30 d auf der Unterseite des Abdecktuchs frei liegenden Bereich des Klebers 75 des Verschlußteils 70 aufgeklebt. Die Schutzfolien 80, 81 und 82 werden angefertigt und die Grifflappen 80 a, 81 a und 82 a werden gefaltet. Anschließend werden diese Schutzfolien auf die Unterseite des Abdecktuchs, wie in Fig. 4 dargestellt aufgelegt, so daß sie den auf der Unterseite des Abdecktuchs zwischen den Fensterkanten 40 a, 40 b, 40 c und 40 d freiliegenden Bereich des Klebers 75 des Verschlußteils 71 bedecken.
Falten des Abdecktuchs
Das erfindungsgemäße Abdecktuch kann zu einer kompakten Einheit gefaltet werden, was die Handhabung während dem Verpacken und der Lagerung erleichtert und wodurch das Abdecktuch vor der Operation leicht, rasch und steril auf den Patienten aufgelegt werden kann.
Unter "Vorwärtsfalten" soll nachfolgend eine Faltung verstanden werden, bei der die Oberseite entlang einer Faltlinie auf die Oberseite des Abdecktuchs gefaltet wird. Bei einer "Rückwärtsfaltung" wird die obere Oberfläche des Abdecktuchs um eine Faltlinie an die Unterseite gelegt. In den Zeichnungen bezeichnet der Buchstabe R eine Rückwärtsfaltung und der Buchstabe F eine Vorwärtsfaltung. Die den Buchstaben F und R vorgestellten Zahlen bezeichnen die Reihenfolge, in der die Faltung erfolgt.
Die Beschreibung des Faltvorgangs des Abdecktuchs 20 wird wesentlich erleichtert, wenn angenommen wird, daß das Abdecktuch einen unteren Abschnitt, einen Mittelabschnitt und einen oberen Abschnitt aufweist. In Fig. 1 ist der untere Abschnitt des Abdecktuchs 20 mit 115, der Mittelabschnitt mit 116 und der obere Abschnitt mit 117 bezeichnet. Zum unteren Abschnitt 115 des Abdecktuchs gehört derjenige Bereich, der zwischen der unteren Kante 40 d des zweiten Fensters 40 und der unteren Kante 28 des Abdecktuchs liegt. Der Mittelabschnitt 116 des Abdecktuchs 20 umfaßt den Bereich zwischen der oberen Kante 30 c des ersten Fensters und der unteren Kante 40 d des zweiten Fensters 40. Zum besseren Verständnis ist auf der linken Seite der Fig. 1 eine den Mittelabschnitt 116 bezeichnende Klammer eingezeichnet. Die am weitesten oben liegende Kante dieser Klammer ist in der Zeichnung so dargestellt, als ob sie mit einer als Reihe von Punkten gezeichneten Verlängerung 30′ c der Oberkante 30 c des Fensters 30 zusammenfällt. Der obere Abschnitt 117 des Abdecktuchs 20 liegt zwischen der Oberkante 27 des Abdecktuchs und der Unterkante 30 c des ersten Fensters 30. Der Klarheit wegen soll der Mittelbereich 116 die Unterkante 40 d des Fensters 40 und die Oberkante 30 c des Fensters 30 einschließen. Eine im wesentlichen mit den Kanten 40 d oder 30 c zusammenfallende Faltlinie soll deshalb im Mittelabschnitt verlaufen.
Die Abmessungen des Abdecktuchs 20 in Längsrichtung lassen sich verringern, indem der untere Abschnitt 115 um eine oder mehrere quer zum unteren Abschnitt verlaufende Faltlinien gefaltet wird. Alternativ kann die Größe des Abdecktuchs verringert werden, indem der untere Abschnitt 115 um eine Faltlinie gefaltet wird, die mit der Unterkante des Mittelabschnitts zusammenfällt. Die Unterkante des Mittelabschnitts und die Oberkante des unteren Abschnitts sind identisch. In diesem Fall sind im unteren Abschnitt 115 keine Faltungen vorgesehen; dieser bleibt ungefaltet und überdeckt wenigstens einen Teil des Mittelabschnitts 116. Danach kann die Größe des Abdecktuchs weiter verringert werden, wenn es einmal oder mehrmals entlang von Faltlinien, die durch den Mittelbereich 116 verlaufen, gefaltet wird. Sofern der Mittelabschnitt 116 um eine quer verlaufende Faltlinie gefaltet werden soll, die entweder durch das Beinfenster 40 verläuft oder entweder mit der Oberkante 40 c oder der Unterkante 40 d dieses Fensters zusammenfällt, muß vorwärts gefaltet werden. Um die Größe des Abdecktuchs in Längsrichtung noch weiter verringern zu können, kann der obere Abschnitt 117 um die obere Kante des Mittelabschnitts 116 gefaltet werden, so daß er über den vorher gefalteten Bereichen des Abdecktuchs liegt oder zwischen diese eingeschichtet ist. Alternativ kann das Abdecktuch dadurch weiter verkürzt werden, daß der Abschnitt 117 um eine oder mehrere quer dazu verlaufende Faltlinien gefaltet wird.
Im folgenden soll die bevorzugte Faltart für das Abdecktuch 20 anhand der Fig. 1, 4 und 10 bis 19 erläutert werden. Die Fig. 1, 4 und 10 zeigen die Anordnung der Faltlinien für die bevorzugte Faltart in Längsrichtung. Das in der nachstehend beschriebenen, bevorzugten Art gefaltete Abdecktuch 20 kann rasch, leicht und steril in Übereinstimmung mit anerkannten Abdeckmethoden für den Operationsraum auf den Patienten aufgelegt werden. In der bevorzugten Ausführungsform bezeichnen die durch den Mittelbereich 116 des Abdecktuchs tretenden Faltlinien einschließlich der mit der Unterkante 40 d des zweiten Fensters 40 und der Oberkante 30 c des ersten Fensters 30 zusammenfallenden Faltlinien Vorwärtsfaltungen.
In der hier erläuterten bevorzugten Ausführungsform muß die Faltung um eine im wesentlichen mit der Kante 40 d zusammenfallende Faltlinie als Vorwärtsfaltung durchgeführt werden, damit der gefaltete Unterabschnitt an der Oberseite des Abdecktuchs anliegt. Würde rückwärts gefaltet werden, so würde der gefaltete untere Abschnitt zur Unterseite des Abdecktuchs benachbart liegen, womit die Krankenschwester beim Auflegen des Abdecktuchs auf den Patienten eine oder mehrere Schutzfolien 80, 81 und 82 nicht oder nur sehr schwer entfernen könnte. Aus den gleichen Gründen muß um die Faltlinien 6 F, 7 F und 8 F vorwärts gefaltet werden. Rückwärtsfaltungen in diesen Fällen würden dazu führen, daß die gefalteten Bereiche des Abdecktuchs an der Unterseite des Abdecktuchs liegen würden, was das Abnehmen der Schutzfolien und das nachfolgende Auflegen des Abdecktuchs sehr erschweren würde.
Als erstes wird zunächst der untere Abschnitt 115 des Abdecktuchs 20 mehrfach von seiner Unterkante her in Richtung zur Oberkante des Abdecktuchs gefaltet. Die Faltung kann in einfacher Fahnenfaltung oder in modifizierter Fahnenfaltung erfolgen. Im unteren Abschnitt der Fig. 1 ist ein zuunterst gelegener Bereich 91 des unteren Abschnitts 115 durch die Unterkante 23 des Abdecktuchs, durch die Faltlinie 1 F und Teile der Seitenkanten 25 a, 25 b des Abdecktuchs umgrenzt. Der zuunterst gelegene Bereich 91 wird um die Faltlinie 1 F zur oberen Seite des Abdecktuchs hin vorwärts gefaltet. Der untere Abschnitt 115 wird danach um die Faltlinie 2 R rückwärts gefaltet, um die Faltlinie 3 F vorwärts gefaltet und schließlich um die Faltlinie 4 R rückwärts gefaltet. Die vorstehend erläuterte Faltfolge des unteren Abschnitts 115 des Abdecktuchs wird zwar bevorzugt, ist jedoch nicht kritisch. Der untere Abschnitt 115 kann auch auf andere Weise gefaltet werden.
Die bei der bevorzugten Faltart als nächste folgende Faltlinie 5 F fällt im wesentlichen mit der Unterkante 40 d des Fensters 40 zusammen, die ihrerseits der Unterkante des Mittelabschnitts 116 entspricht. Wie bereits erläutert, muß um diese Linie vorwärts gefaltet werden. Die nächsten beiden Faltlinien 6 F, 7 F verlaufen durch das Beinfenster und um diese Faltlinien muß ebenfalls vorwärts gefaltet werden. Die nächste Faltlinie der bevorzugten Faltart ist 8 F; auch um diese Linie muß vorwärts gefaltet werden. Die Faltlinie 8 F verläuft quer durch das Abdecktuch zwischen der Oberkante 40 c des Beinfensters 40 und der Unterkante 30 d des Brustfensters 30. Die Faltlinien 5 F, 6 F, 7 F und 8 F sind so gelegt, daß das zweite oder Beinfenster 40 in drei mehr oder weniger gleiche Teile "unterteilt" wird.
Ein unterer Teil 118 des Abschnitts 116, d. h. der zwischen den Faltlinien 5 F und 8 F liegende Teil, wird nachfolgend der Reihe nach um die Faltlinie 5 F vorwärts gefaltet, um die Faltlinie 6 F vorwärts gefaltet, um die Faltlinie 7 F vorwärts gefaltet und um die Faltlinie 8 F ebenfalls vorwärts gefaltet. Fig. 11 zeigt eine perspektivische Darstellung des Abdecktuchs 20 nach dem Falten um die Faltlinie 6 F . Fig. 12 zeigt das Abdecktuch nach dem Falten um die Faltlinie 7 F und Fig. 13 ist eine perspektivische Ansicht nach dem Falten um die Faltlinie 8 F. Querschnittsansichten des Abdecktuchs der Fig. 11 und 13 finden sich in den Fig. 15 bzw. 16. Diese Faltfolge führt zu einem Faltstapel A, der einen oberen Bereich 119 des Mittelabschnitts 116, d. h. den Bereich zwischen der Oberkante 30 c des Fensters 30 und der Faltlinie 8 F sowie einen kleinen Teil des oberen Abschnitts 117 überdeckt. Wie ersichtlich ist, liegt der Faltstapel A in diesem Zustand auf der oberen Oberfläche des Abdecktuchs und bedeckt das Brustfenster 30 sowie dessen Verschlußteil 70 (siehe Fig. 13).
Der Faltvorgang in Längsrichtung wird abgeschlossen, indem wenigstens ein Teil des oberen Abschnitts 117 von der Oberkante 27 in Richtung zur ursprünglichen Mitte des Abdecktuchs hin gefaltet wird. Der am weitesten oben gelegene Bereich 93 des oberen Abschnitts 117 wird um die Faltlinie 9 F vorwärts gefaltet, dann um die Faltlinie 10 R rückwärts gefaltet, um die Faltlinie 11 F vorwärts gefaltet, um die Faltlinie 12 R rückwärts gefaltet und schließlich um die Faltlinie 13 F vorwärts gefaltet. Bei dieser Folge handelt es sich um eine einfache Fahnenfaltung, bei der die letzte Faltung eine Vorwärtsfaltung ist und zu einem Faltstapel B führt der wenigstens einen Teil des Abdecktuchs zwischen den Faltlinien 8 F und 13 F überdeckt. Die sich seitlich der Kanten 25, 25 B des Abdecktuchs erstreckenden Abschnitte des Querarmteils 26 werden dann vorwärts gefaltet, bis sich ein Abdecktuch 85 nach Fig. 14 ergibt. Nach Abschluß des bevorzugten Längsfaltens des Abdecktuchs liegen sowohl der Faltstapel A als auch der Faltstapel B über wenigstens einem Teil des zwischen den Faltlinien 8 F und 13 F gelegenen Bereichs des Abdecktuchs. Der Faltenstapel B des in der bevorzugten Weise gefalteten Abdecktuchs liegt weiterhin über einem Teil des Faltenstapels A (siehe Fig. 17). Diese Anordnungsweise der Faltenstapel wird bevorzugt, da sie das Entfalten des oberen Teils des Abdecktuchs über dem Anästhesieschirm ermöglicht, bevor der Rest des Abdecktuchs auf den Körper des Patienten aufgelegt wird. Falls gewünscht, kann das Abdecktuch jedoch auch so gefaltet werden, daß der Faltenstapel A über dem Faltenstapel B liegt. Wie weiter deutlich wird, liegt bei der bevorzugten Faltweise die Schutzfolie 76, die zwischen den Faltlinien 8 F und 13 F liegt, zentral auf der Unterseite des längs gefalteten Abdecktuchs 85. Daraus ergeben sich, wie Fig. 20 zeigt, Vorteile für das Auflegen auf den Patienten, da die Schwester den Grifflappen 76 a ergreifen und die Schutzfolie 76 abziehen kann. Auf diese Weise wird der Kleber 75 auf der Unterseite des das Brustfenster 30 bedeckenden Verschlußteils 70 freigelegt. Die Schwester kann dann als ersten Schritt beim Auflegen das Abdecktuch in der richtigen Stellung auf der Brust des Patienten festkleben.
Anhand der Fig. 18 und 19 soll im folgenden die bevorzugte Querfaltweise des längsgefalteten Abdecktuchs 85 näher erläutert werden. Das längsgefaltete Abdecktuch 85 kann durch jede gewünschte Faltfolge von Seite zu Seite gefaltet werden, was zu einem vollständig gefalteten, kompakten Abdecktuch führt. Bevorzugt wird eine modifizierte Fahnenfaltung benutzt. Fig. 19 zeigt die Anordnung der Faltlinien für das Querfalten des längsgefalteten Abdecktuchs 85. Das Abdecktuch wird von der einen Seitenkante zur Mitte und dann von der anderen Seitenkante ebenfalls zur Mitte gefaltet. Nach Abschluß des Querfaltens ergeben sich bevorzugt zwei Faltenstapel, deren innere Kanten aneinander anliegen.
Zunächst wird ein Teil des Abdecktuchs 85 im Bereich der rechten Seitenkante 86 und eine Faltlinie 1 F vorwärts gefaltet. Dann wird das Faltentuch um eine Faltlinie 2 F vorwärts gefaltet, um eine Faltlinie 3 R rückwärts gefaltet, um eine Faltlinie 4 F vorwärts gefaltet, um eine Faltlinie 5 R rückwärtsgefaltet und schließlich um eine Faltlinie 6 F vorwärts gefaltet. Diese Faltfolge liefert einen ersten Faltstapel C, der wenigstens einen Teil des Abdecktuchs zwischen den Faltlinien 6 F und 12 F überdeckt.
Zum Abschluß der Querfaltung des Abdecktuchs wird ein im Bereich der linken Seitenkante 87 gelegener Teil des Abdecktuchs um eine Faltlinie 7 F vorwärts gefaltet. Das Abdecktuch wird dann um eine Faltlinie 8 F vorwärts gefaltet, um eine Faltlinie 9 R rückwärts gefaltet, um eine Faltlinie 10 F vorwärts gefaltet, um eine Faltlinie 11 R rückwärts gefaltet und schließlich um eine Faltlinie 12 F vorwärts gefaltet. Es ergibt sich ein Faltenstapel D, der über einen Teil des Abdecktuchs zwischen den Linien 6 F und 12 F liegt. Wie Fig. 19 zeigt, liegen die Faltenstapel C und D nebeneinander auf der Oberseite des vollständig gefalteten Abdecktuchs 95. Fig. 19 zeigt die Querfaltungen des vollständig gefalteten Abdecktuchs 95 schematisch im Querschnitt. Das vollständig gefaltete Abdecktuch 95 ist in Fig. 20 in den Händen der Krankenschwester 101 dargestellt.
Auflegen des Abdecktuchs auf den Patienten
Ein geeignetes Verfahren zum Auflegen des wie vorstehend erläutert gefalteten Abdecktuchs 20 soll in Verbindung mit den Fig. 20 bis 25 erläutert werden.
Fig. 20 zeigt ein vollständig gefaltetes, chirurgisches Abdecktuch 95, das mit nach oben gerichteter Klebeschicht 75 des Verschlußteils 70 und Schutzfolie 76 auf einem Tischrücken liegt. Eine Krankenschwester 101 hält das gefaltete Abdecktuch mit ihrer rechten Hand und zieht mit ihrer linken Hand die Schutzfolie 76 ab.
In Fig. 21 hält die Krankenschwester 101 das gefaltete Abdecktuch 95 über die Brust eines auf einem Operationstisch 110 liegenden Patienten 105. Die Schutzfolie wurde vollständig abgenommen und weggeworfen und der Kleber 75 am Verschlußteil 70 weist zur Brust des Patienten. Das Abdecktuch wird so gehalten, daß die Oberkante 30 c des Fensters 30 oben liegt.
In Fig. 22 wurde der Verschlußteil 70 auf die Brust des Patienten aufgelegt und es wurde das Abdecktuch von Seite zu Seite entfaltet. In Fig. 22 ist nicht zu erkennen, daß der Faltenstapel B ebenfalls zur Oberseite des Operationstischs hin entfaltet wurde, so daß er den oberen Teil des Körpers des Patienten sowie den Anästhesieschirm überdeckt. Die Krankenschwester 101 auf der linken Seite des Patienten sowie eine Krankenschwester 102 auf der rechten Seite des Patienten halten den Faltenstapel A, der bis zur Linie 8 F entfaltet ist, während ein Helfer 103 den Abschnitt 80 des Schutzmaterials vom Abdecktuch abzieht.
In Fig. 23 wurde der obere Teil des Verschlußteils 71 auf den unteren Bauch- und Hüftbereich des Patienten aufgedrückt, und das nach wie vor von den Krankenschwestern gehaltene Abdecktuch wurde teilweise bis zur Faltlinie 7 F entfaltet. Die Figur zeigt, wie der Helfer 103 den Abschnitt 81 des Schutzmaterials vom Abdecktuch abzieht.
In Fig. 24 wurde der Mittelteil des Verschlußteils 71 auf den Kniebereich beider Beine des Patienten aufgedrückt und das Abdecktuch wurde bis zur Faltlinie 6 F teilweise entfaltet. Die Figur zeigt, wie der Helfer 103 den Abschnitt 82 des Schutzmaterials vom Abdecktuch abzieht.
Fig. 25 zeigt den vollständig abgedeckten Patienten. Der untere Teil des Verschlußteils 71 ist nunmehr auf die Unterschenkel- und Knöchelbereiche des Körpers des Patienten aufgedrückt. Der untere Abschnitt 115 des Abdecktuchs wurde nach unten entfaltet und hängt über die untere Kante des Operationstischs. Die am Abdecktuch angebrachten Haltevorrichtungen 60 sind im wesentlichen zu den Seitenkanten des Operationstischs ausgerichtet. Der Querarmteil 26 des Abdecktuchs liegt über dem Anästhesieschirm. Nachdem das Abdecktuch wie vorstehend erläutert, auf den Patienten aufgelegt wurde, wird der das Brustfenster verschließende Verschlußteil 70 am Brustbereich des Patienten angeklebt. Der das zweite Fenster 40 verschließende Verschlußteil 71 wurde im Bereich seiner Taille bis hinunter zu den Füßen an die Beine des Patienten angedrückt. Das Abdecktuch wird von den Klebeschichten 75 an den Unterseiten der Verschlußteile 70, 71 in der gewünschten Lage gehalten. In vorteilhafter Weise sind beide Beine des Patienten durch das Verschlußteil 71 für den Chirurgen sichtbar. Sofern sich herausstellen sollte, daß die vom Chirurgen für die nachfolgende Herzoperation ausgewählte Vene bzw. Ader ungeeignet sein sollte, kann sofort die Vene des anderen Beins herangezogen werden.
Da das Abdecktuch in der vorstehend erläuterten, bevorzugten Weise gefaltet ist, kann es rasch aufgelegt werden und es können trotzdem die allgemeinen Regeln steriler Abdeckung beachtet werden. Während des Auseinanderfaltens werden aufeinanderfolgende Abschnitte des Verschlußteils 71 schrittweise dem Abdeckteam zugänglich gemacht. Auf diese Weise wird zunächst die Schutzfolie 80 entfernt und etwa ¹/₃ des gesamten Klebers auf der unteren Oberfläche des Verschlußteils 71 freigelegt. Dieser Teil des Klebers (etwa ¹/₃ des Gesamten) wird auf den Körper des Patienten aufgelegt, ohne daß sich Probleme bei der Handhabung der großen, den Klebstoff tragenden Materialabschnitte ergeben. Danach wird die Schutzfolie 81 entfernt und ein weiterer, d. h. im wesentlichen der Klebstoffmittelbereich freigelegt. Dieser Klebstoffbereich läßt sich aufgrund seiner verringerten Größe ebenso leicht handhaben. Schließlich wird die Schutzfolie 82, die bis dahin den unteren Klebstoffbereich gegen unbeabsichtigten und unerwünschten Kontakt mit dem Patienten, den Hilfspersonen oder anderen Bereichen des Abdecktuchs usw. verhindert hat, freigelegt. Danach wird das Abdecktuch auf dem Körper des Patienten glattgestrichen und so weit entfaltet, bis es über die Unterkante des Operationstischs herabhängt.

Claims (2)

1. Chirurgisches Abdecktuch T-förmiger Gestalt mit einer einen Anästhesieschirm sowie den Körper des Patienten über dessen Beine hinaus verdeckenden Länge und Breite, mit einer dem Patienten zugewandten Unterseite und einer vom Patienten wegweisenden Oberseite, bestehend aus einem Hauptlaken aus flexiblem, nicht gewebtem, flüssigkeitsabweisendem Material mit einem unteren länglichen Körperteil und einem oberen, quer dazu angeordneten Querarmteil, einem Brustfenster, das von einer dünnen durchsichtigen, antistatischen Schneidfolie abgedeckt ist, deren Unterseite mit einer Selbstkleberschicht zum Ankleben an der Haut des Patienten versehen ist und an dem Fensterrand anhaftet, die bis zum Gebrauch durch eine abziehbar anhaftende Schutzfolie abgedeckt ist, einer am Abdecktuch befestigten Verstärkungsverkleidung, die das Fenster umgibt und aus einem nicht gewebten Tuch besteht, dessen Unterseite mit einer dünnen Schicht aus flüssigkeitsundurchlässigem, thermoplastischem Polymermaterial beschichtet ist, und einer Haltevorrichtung zur Befestigung chirurgischer Hilfsausrüstungen,
gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale:
- das Hauptlaken (22) des Abdecktuches ist zusätzlich mit einem größeren, von der Verstärkungsverkleidung (50) umgebenen Beinfenster (40) versehen;
- die abziehbare Schutzfolie (67) an der Unterseite der Schneidfolie (70) des Brustfensters (30) ist an ihrer oberen, der Oberkante des Abdecktuchs zugekehrten Kante als Greiflappen (76 a) zurückgefaltet, während die Unterkante (76 b) der Schutzfolie (76) über die Unterkante des Brustfensters (30) hinausragt und an der Unterseite des unteren Körperteils (25) des Abdecktuches anliegt;
- der Kleber (75) an der Unterseite der durchsichtigen Schneidfolie (71) des Beinfensters (40) ist auf je einem Drittel seiner Fläche von drei voneinander getrennten Schutzfolien (80, 81, 82) bedeckt, die jeweils mit einem Greiflappen (80 a, 81 a, 82 a) versehen sind, von denen der Greiflappen (80 a) der ersten Schutzfolie (80) auf der Unterseite der Oberkante der zweiten Schutzfolie (81) lose aufliegt, deren Greiflappen (81 a) auf der Unterseite der Oberkante der dritten Schutzfolie (82) lose aufliegt, deren Greiflappen (82 a) auf der Unterseite des Körperteils (25) aufliegt, während die Schutzfolie (80) im Bereich ihrer Oberkante die Unterseite des Körperteils (25) lose berührt;
- je eine Haltevorrichtung (60) ist nahe jeder Seitenkante der Verstärkungsverkleidung (50) angeordnet und besteht aus dem der Verstärkungsverkleidung (50) entsprechenden Material, das, im Querschnitt gesehen, zu Schlaufen geformt ist, die sich über die gesamte Länge der Verkleidung (50) erstrecken und im oberen Teil als an beiden Enden offener Kanal (58) ausgebildet sind.
2. Chirurgisches Abdecktuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der im Querschnitt gesehen untere Teil der Schlaufen der Haltevorrichtungen (60) mit einem Kleber (55) versehen ist, der auf die benachbarten Bereiche eines undurchlässigen Films (53) aufgetragen ist und die Haltevorrichtung (60) in der gewünschten Form hält.
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